und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1935. S. 2.
5. Mit Wirkung vom 1. April 1935 ab wird für die orthopädische Versorgung der Beschädtigten im Saarland eine Orthopädische Versorgungsstelle mit dem Amtssitz in Saar⸗ brücken neu errichtet.
Dem Bezirk der Orthopädischen Versorgungsstelle Saar⸗ brücken werden zugelegt:
der Bezirk des Versorgungsamts Saarbrücken und die
reichsdeutschen Versorgungsberechtigten in Frankreich;
letztere unter Abtrennung vom Bezirk der Orthopädi⸗ —sschen Versorgungsstelle Karlsruhe. Berlin, den 7. Februar 1935. Der Reichsarbeitsminister. FranzSeldte.
v1“
Bekanntmachung. Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ enten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten:
„Sosprachder Kanzler“ — (Wien⸗Oesterreich).
Berlin, den 7. Februar 1935. u“
Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. 2
J. A.: Daluege.
““
6 Bekanntmachung über Festsetzung von Frachten für Ziegel⸗ und Kalksandsteine.
Gemäß § 1 Buchstabe b des Gesetzes zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt vom 16. Juni 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. Teil II S. 317) in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung des Herrn Reichsverkehrsministers vom 23. Februar 1934 — S 9 b. 1124 — wird folgendes bestimmt:
1. Die durch die Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Potsdam vom 24. Februar 1934 — W. S. 1826/T 15 — und durch die Beschlüsse der Fachabteilung „Steine“ des Frachten⸗ ausschusses Berlin vom 24. März 1934, vom 22. Juni 1934 und vom 4. Oktober 1934 (Reichsanzeiger Nr. 48/34, Nr. 80/34, Nr. S und Nr. 243/34) festgesetzten Frachten für Ziegel⸗ und Kalksandsteine behalten bis zum 31. Dezember 1935 mit nach⸗ stehenden Abänderungen ihre Gültigkeit:
a) Die festgesetzten Frachten nach allen Stationen des Groß⸗ berliner Wirtschaftsgebietes, nach Potsdam und Schmöckwitz werden um 0,80 RM erhöht.
b) Die Frachten von Zehdenick nach den nachstehend aufgeführ⸗ en Skationen werden wie folgt abgeändert:
Alt Ruppin.... Alt Friesack Beeskow
. RM 6,60 Brieslomd ... .
6,40 10,— 8,70 Ve 7,97 7,56 9,40 6,70
Baumgartenbrücke. Brandenburg, obh.ü.
9 unth. Burg/ Ihlekanal. Caputh 9..
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„ 9 20529b990b9 2—8—869 23242 . 252222290229252—20 8—69 22
7,30 7,85 7,60 8,60 6,75 6,60
Dyrotz (Kanalkosten extra) Fürstenwalde/Spree, obh..
„ unth. Fürstenberg /‚Oder.. Fürstenberg / Mecklbg., obh.
„ unth. Golm, Werder, Alt Töplitz Feeeeeh1öe“ Grabow.. Havelberg.. Hakenberg. FKetzin. Kremmen. . Fehrbellin .
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Zerlang. Kanow.. Mirow. . Müllrose Finkenheerd. Malchow . Neu Ruppin Neustrelitz.. Rathenow, obh. 9„ unth Rechlin, Waren Templin . Rheinsberg.
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Zechlin.
Schwerin .
Pritzerbe..
Plau/ Mecklbg.
Plaue, Havel Wittenbege.. Frankfurt / Oder, vollschiffig Wollin, Kammin, Usedom, Koserow „ Starnis.. Ueckermünde Anklam. Jarmen. . Demmin.. Wolgast.. Bad Frest. Cröslin.
Greifswald
c) Für die Gebiete Stettin, Podejuch, Schwedt, Fiddichow, Garz und Greifenhagen gelten die für Stettin festgesetzten Frachten. —
d) Die Frachten von der Alten Oder, Neuenhagen, Bralitz Schiffmühle und Freienwalde nach Stettin werden auf 5,05 RM festgesetzt.
e) Die Frachten von Deetz, Schmergow, Götz, Ketzin, Glindow, Brandenburg⸗oberhalb, Kl. Kreutz, Weseram, Bagow und Lehnin nach v Genthin, Rathenow und Havelberg werden um 0,30 RM nach Kremmen um 0,20 RM erhöht.
2. Die neuen Frachtsätze gemäß 1 treten am 16. Februar 1935 in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1935. “ 4*“ der Provinz Brandenburg — Wasserbaudirektion Kurmark.
22
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10,10:
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Januar 1935.
1913 = 100 Monatsdurchschnitt
Dezbr. Januar 1934 1935
änderung
in vH
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel 2. Schlachtvwivhehe 3. Vieherzeugnisse. 4. Futtermitteel.. Agrarstoffe zusammen 5. e 7765 II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6 IL111364 7. Eisenrohstoffe und Eisen. 8. Metalle (außer Eisen).. 9. Pestilien.. 8 10. Häute und Leder . 12. Künstliche Düngemittel.. 13. Technische Oele und Fette 14. Fantichunun 6 15. Papierhalbwaren und Papier 101,8 101,2 46. Baustosse ““ 112,2 112,0 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 92,0 91,8 III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmitteel .. 18. Konsumgüter „ Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen .. Gesamtinder.
112,9. 113,2 768 76,2 1095 108,8 105,0 105,2 1005 100,3 79,3 81,0
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115,2 115,2 102,6 m1027 43,8 43/7 807 79,8 61,4 61,1 101,0 100,9 ¹) 65,3 67,0 103,8 104,1 127 12,6
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113,8 123,5
119,3 101,1
114,0 122,5
118,8 101,0
¹) Berichtigt infolge nachträglicher Gewährung eines Sonder⸗ preisabschlags für Stickstoffdüngemittel.
Die für den Monatsdurchschnitt Januar berechnete Indexziffer der Großhandelspreise ist gegenüber dem Vor⸗ monat wenig verändert. Von den Hauptgruppen lagen die Indexziffern für Agrarstoffe und für industrielle Rohstoffe und Halbwaren niedriger als im Vormonat, während die Inderziffer für industrielle Fertigwaren — hauptsächlich infolge von Preiserhöhungen für Textilwaren — gestiegen ist.
Im einzelnen haben sich in der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel vor allem die Preise für Brotgetreide
(monatliche Staffelung zur Deckung der Lagerkosten), Brau⸗
gerste, Zucker und Leinsamen erhöht; die Preise für Speise⸗ erbsen haben nachgegeben. insbesondere die Schweinepreise zurückgegangen; daneben lagen auch die Preise für Kälber überwiegend niedriger als im Vormonat, während Rinder und Schafe im Preis etwas gestiegen sind. Unter den Vieherzeugnissen sind die Preise für Schmalz, Speck und Talg weiter gesunken. Die Erhöhung der Indexziffer für Futtermittel ist vor allem auf Preis⸗
11
Werkehrswesen.
Steand der Rundfunkteilnehmerzahl
. am 1. Februar 1935. 8 Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. Februar 1935 6 439 232 gegenüber 6 142 921 am 1. Januar. Im Laufe des Monats Januar ist eine Zunahme um 296 311 Teilnehmer (4,8 %) eingetreten. Unter der Gesamt⸗ zahl am 1. Februar befanden sich 453 845 Teilnehmer, denen die
Rundfunkgebühren erlassen sind, darunter 304 346 Arbeitslose.
Außerbetriebsetzung des Rundfunkfenders Augsburg am 1. März.
Der Rundfunksender Augsburg, dessen Welle für ein neues Gleichwellennetz freigemacht werden muß, wird am 1. März außer Betrieb gesetzt. Die Verkehrsanstalten der Deutschen Reichspost werden den Rundfunkhörern auf Wunsch bei der Umstellung ihrer Empfangsgeräte aus Anlaß der Stillegung des Senders durch Entsendung von sachkundigem Personal behilflich sein.
Persien.
Persien führt im Postverkehr fortan die Bezeizchnung „Iran“.
In der Anschrift der Postsendungen nach diesem Lande ist daher künftig „Iran“ als Bestimmungsland anzugeben. .
2 27
Aufschwung des deutfchen Küftenverkehrs.
In einem vielbeachteten Artikel über die Entwicklung des deutschen Küstenverkehrs in der deutschen Schiffahrtszeitschrift „Hansa“, dem Organ der Spitzenvertretung der deutschen See⸗ schiffahrt, bringt Ministerialrat Dr. Teubert vom Reichsver⸗ kehrsministerium eine Fülle von statistischem Material über den Aufschwung, die bedeutenden strukturellen Wandlungen und die nationalwirtschaftliche Bedeutung des deutschen Küstenverkehrs. An Hand von zahlreichen Unterlagen weist Dr. Teubert nach, daß der Küstenverkehr infolge seiner starken Zunahme im Jahre 1934 bereits fast ein Viertel des gesamten Güterverkehrs über See in den deutschen Häfen ausmachte. Damit hat der Küsten⸗ verkehr einen erheblichen Teil des Verkehrsausfalls, der für die Häfen durch die Drosselung des Außenhandels eintrat, ausgleichen können. Dieser große Aufschwung des Küstenverkehrs ist ganz überwiegend darauf zurückzuführen, daß die Drosselung des Außen⸗ handels einen lebhafteren Güteraustausch zwischen West⸗ und Ostdeutschland, vor allem in Kohle und Getreide, auslöste, der sich zum Hrseg Teil auf dem Seeweg vollzog. emerkenswert ist, daß der Küstenverkehr in Hamburg kaum größer war als in Stettin und Emden, woraus hervorgeht, daß ie wichtigste Rolle im Küstenverkehr der Güteraustausch zwischen dem westlichen Industriegebiet und den östlichen Provinzen spielt. Während nun der Auslandsseeverkehr der deutschen Häfen dem Raumgehalt der Schiffe nach zu mehr als der Hälfte von auslän⸗ dischen Schiffen bedient wird, entfallen im Küstenverkehr kaum mehr als 5 % auf ausländischen 8eeekcnhn. Es ist heute noch nicht zu übersehen, ob der Küstenverkehr in dem Umfang, den das letzte Jahr gebracht hat, auf die Dauer bestehen bleiben wird. Sobald der deutsche Außenhender sich wieder belebt, erscheint ein gewisser Rückgang des Küstenverkehrs wahrscheinlich. Auf alle Fälle ist mit einer Vermindexung des Küstenverkehrs dann zu rechnen, sobald der Mittellandkanal im Jahre 1938 eröffnet wird, der ja gerade der Bewältigung eines großen Teiles des Verkehrs
* w
An den Schlachtviehmärkten sind
— steigerungen für Futtergetreide, Kleie, Kartoffelflocken, Trocken⸗
schnitzel und Fischmehl zurückzuführen; die Preise für Mais und Heu haben nachgegeben.
An den Kolonialwarenmärkten waren Preiserhöhungen für Tee, Kakao, Tabak, Pfeffer und Palmkernöl zu ver⸗ zeichnen; die Kaffeepreise sind gefallen
In der Inderziffer für Nichteisenmetalle wirkte sich ein Rückgang der Zinnpreise aus. Von den Textilien ist vor allem ausländische Wolle im Preis weiter gesunken; die Preise für Flachs, Hanf, Hanfgarn und Jute sind weiter gestiegen. Der Rückgang der Inderziffer für Häute und Leder ist durch niedrigere Preise für ausländische Rindshäute sowie für
Unter⸗ und Oberleder verursacht; die Preise für Roßhäute
haben sich weiter erhöht. In der Gruppe künstliche Dünge⸗ mittel wurden saisonmäßige Preiserhöhungen (vor allem für Superphosphat und Thomasmehl) durch die Berücksichtigung der nachträglich für die Zeit ab 1. Dezember gewährten Sonderpreisabschläge für Stickstoffdüngemittel abgeschwächt. Von den technischen Oelen und Fetten sind Palmöl und Talg im Preis gestiegen. In der Iuderziffer für LEö“ und Papier wirkte sich ein Rückgang der Holzstoffpreise aus. Am Baustoffmarkt standen einem Rückgang der Zementpreise Preiserhöhungen für Mauersteine (Berlin) und Leinölfirnis Berlin, den 8. Februar 1935OIikwZ 8 Sttatistisches Reichsamt.
——ᷓ—V
MDritte Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft über den 525 Verkehr mit deutschen Eiern.
Auf Grund des § 8 Abs. 2 der Satzungen der Haupt⸗ vereinigung der deutschen Eierwirtschaft wird für den Verkehr mit deutschen Eiern angeordnet:
An die Stelle der Ziffer II Abs. 1 der ersten Anordnung an die Eierverwertungsverbände vom 11. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nummer 185) treten folgende Vorschriften: 1. Eiermengen bis zu 5000 Stück täglich unterliegen beim
Versand von einem Wirtschaftsbezirk in einen anderen keiner Beschränkung.
2. Eiermengen über 5000 bis 20 000 Stück täglich sind bei Versendung von einem Wirtschaftsbezirk in einen anderen vom Versender bei dem für den Sitz seines Betriebes zu⸗ ständigen Eierverwertungsverband schriftlich anzumelden.
Eiermengen von mehr als 20 000 Stück täglich bedürfen zum Versand von einem Wirtschaftsbezirk in einen anderen der vorherigen Genehmigung der Hauptvereinigung.
Gebühren für die Anmeldung und Genehmigung werden bis auf weiteres nicht erhoben.
Die Anordnung vom 27. September 1934 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nummer 227) tritt außer Kraft. 1“ 1.“
Berlin, den 7. Februar 1935Ö°. ““ Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft. Der Vorstzende: Röder.
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2*
1 4 D., eniunose naednon ÜtgIfozetele 2e. “ . Bea 85* 1 8 8 8“ 5 5⸗ 8
zwischen West⸗ und Ostdeutschland dienen sen Daß der Küsten⸗
verkehr ganz überwiegend ein Arbeitsgebiet der einheimischen Schiffahrt ist, und daß auch diejenigen deutschen Schiffe, die ihre Auslandsreisen aus Ladungsmangel einstellen mußten, in der Küstenschiffahrt einen gewissen Ersatz finden können, läßt die
e des Küstenverkehrs besonders geboten erscheinen.
gen der günstigen Auswirkung, die der Küstenschiffahrtsvertrag vom Sommer vorigen Jahres gefunden hat, begrüßt Ministerial⸗ rat Dr. Teubert eine Erweiterung des Machtbereichs dieses Vertrages. Eine Belebung des C1“ würde voraus⸗ sichtlich bei einer engeren “ er Küstenschiffahrt mit der Vinnenschiffahrt in Betrieb und in der Verkehrswerbung erreicht werden können. Diese werden, wenn der Ausbau von 9d. und die günstigeren Wasserstände eine Verbilligung frachten bringen.
usammenarbeit wird erleichtert lbe und Oder abgesch!ossen ist er Binnen⸗
Aus der Verwaltung.
Hauszinssteuerrückflüsse in Gemeinden. Zusätzliche Mittel für Wohnungsbau und
In einem Fachblatt war den deutschen Gemeinden unterstell worden, sie hätten sich daran gewöhnt, die Rückflüsse aus den Hauszinssteuerhypotheben als ihr Eigentum zu betrachten, obwohl gerade die jetzige Wohnungspolitik, die nach bevölkevungspolitischen Gesichtspunkten ausgerichtet ist und vorwiegend die ländlichen Be⸗ zirke fördert, Opfer von den Gemeinden forderte. Hierzu er⸗ klärt der Deutsche Gemeindetag, es sei durchaus zu unterstreichen, daß es im Zuge der Wohnungs⸗ und Siedlungspolitik des national⸗ sozialistischen Staates liege, wenn die Rückeinnahmen aus den Hauszinssteuerhypotheken nicht mehr allein da verwendet werden, wo sie durch das Aufkommen an der Hauszinssteuer und deren Verwertung zu Darlehen investiert sind. Ohne daß man von be⸗ sonderen „Opfern“ zu sprechen brauche, hielten es die deutschen Gemeinden und der Deutsche Gemeindetag für eine wichtige und nachhaltig zu verfolgende Aufgabe, dahin zu wirken, daß diese Rückeinnahmen in erster Linie gerade in die Gebiete geleitet wer⸗ den, in denen sie aus siedlungs⸗, wirtschafts⸗ und bevölkerungs⸗ politischen Gründen mit dem besten Nutzen verwendet werden könnten. Es bedürfe einer Lenkung der Rückeinnahmen in die Gemeinden, in deren Bereich sie zur Förderung der Umsiedlung und Aussiedlung, der Auflockerung der Großstädte und stärkeren Verbindung der Siedler mit dem Boden der Siedlungsaufgabe planmäßig und zweckvoll dienten.
Hierzu hört das Ndz. noch, daß na mit einem Betrage von mehr als 20 den erwähnten Rückflüssen zu rechnen sei. 8
Ausbildung an technischen Fachschulen. 8 Mehr Praxis. 9
In einem dos an die Unterrichtsverwaltungen der Länder teilt Reichsminister Rust mit, es sei mehrfach festgestellt worden, daß die Forderungen, die verschiedene technische Lehranstalten an die praktische Vorbildung ihrer Studierenden stellen, durchaus un⸗ zureichend sind. Bei einigen werde nur ein Jahr gefordert, und auch von dieser Mindestforderung würden noch Ausnahmen ge⸗ stattet. Bei der Bedeutung der praktischen Tätigkeit für jede
vorläufigen Erhebungen
Siedlung.
Killionen Reichsmark aus
C11“ 1
1 “ 8 Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 9. Februar 1935. S.
Ingenieur⸗Ausbildung, besonders aber für die Ausbildung auf Der Minister ersucht daher, mit sofortiger Wirkung eine Neu⸗ regelung zu treffen, wonach für nstalten mit mindestens fünf⸗ sir he em Lehrgang die Gesamtpraxis mindestens zwei Jahre,
v Fachschulen, sei ein derartiges Vorgehen nicht zu dulden.
ür Anstalten mit drei⸗ oder viersemestrigem Lehrgang die Min⸗
estpraxis drei Jahre zu betragen hat.
. Deutschlands Schulen brauchen einen festen
Ostertermin. Erläuterungen zur Reichsregelung des Schuljahres.
Der Sachreferent im Reichserziehungsministerium, Ministerial⸗ rat Dr. Benze, gibt in der amtlichen „Deutschen Erziehung“ Erläuterungen zur einheitlichen Reichsregelung des Schuljahres und der Ferien. Als Grundsa I er, daß die Aufgabe der Schule in der Volksgemeinschaft, die Jugend Hand in Hand mit anderen Erziehungsmächten fähig zu machen, Leben und Kultur des Volkes zu erhalten und zu unter Vermeidung jeg⸗ licher öö der Kinder, erstrebt werden müsse. Zu den vierzigtägigen Sommerferien bemerkt er, ausführliche Unter⸗ suchungen hätten emwissen, daß die geistige Leistungskraft im Herbst ansteigt, am stärksten in den Monaten von November bis Januar sei, auch hinterher sich bis zum Mai auf der Höhe halte und nur durch eine erhöhte Neigung zu Krankheiten in den Monaten Februar und März etwas absinke. Am niedrigsten se die 8ee. Leistung in den Sommermonaten. Dagegen slien
rühjabr und Sommer als Hochzeiten des Sports, des Wanderns, des Lagerlebens und auch der Studienreisen von Lehrern und Schülern zu betrachten. Auch der weitblickende Plan des Er⸗ ziehungsministers, die Erzieher und Erzieherinnen in etwa drei⸗ wöchigen Lehrgängen weltanschaulich und körperlich zu schulen, erfordere die längeren Sommerferien. Durch Staffelung der Zeiten seien drei große Feriengruppen entstanden, aber so, daß die Ferien aller drei noch zum Teil so daß den Volksgenossen der verschiedenen 9 en Land 8 die Mög⸗ gegeben ist, die Ferien wenigstens teilweise gemeinsam zu verleben.
“
Spielplan der Berliner Staatstheater Iilthn der Zeit vom 10. bis 18. Februar.
Staatsoper. 3
Sonntag, den 10. Februar: Aida. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 19 ½ 98
Montag, den 11. Februar: Der GG Holländer. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 2 nr
Dienstag, den 12. Februar: Die Macht des Schicksals. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, den 13. Februar (Richard odestag): Lohen⸗ grin. Musikal. Leitung: Swarowsky a. G. Beginn: 19 Uhr.
Donnerstag, den 14. Februar: Ein Maskenball. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20. Uhr.
Freitag, den 15. Februar: Fidelio. Musikal. Ltg.: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Sonnabend, den 16. Februar: Margarete. Mustkal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.
Sonntag, den 17. Februar: Ernani. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr, 1
Montag, den 18. Februar: Die Perlenfischer. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. 1
Staatliches Schauspielhaus.
Sonntag, den 10. Februar: König Lear. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 11. Februar: Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Lie. den 12. Februar: Das Glas Wasser. Beginn: 19 1 Mittwoch, den 13. Februar: König Lear. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 14. Februar: Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 15. Februar: Heroische Leidenschaften. Die Tragödie des Giordano Bruno. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 16. Februar: Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 17. Februar: Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 18. Februar: Heroische Leidenschaften. Die Tragödie des Giordano Bruno. Beginn: 20 Uhr.
Aus den Staatlichen Museen.
Die Ausstellungen im Prinzessinnenpalais „Der Tanz in der Kunst“ und „Das Bildnis in der Plastik“ sind ab Sonntag, den 10. Februar, täglich nur noch von 10—15 Uhr geöffnet.
Aus der Preußischen Akademie der Wissen⸗ schaften.
Am Mittwoch, dem 13. Februar d. J., findet abends, pünktlich 7 ½% Uhr, der 5. öffentliche Wortrh dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt. Herr Rößle spricht über das Thema „Der Selbstschutz des menschlichen Körpers“ (mit Lichtbildern).
Eintrittskarten (RM 1.— und RM —.50) sind beim Pfört⸗ ner der Akademie (Unter den Linden 38) erhältlich.
Berliner Börse am 9. Februar. Still, aber freundlich.
Abgesehen von einigen wenigen Papieren, unter denen Kunst⸗ seidenwerte hervorragten, war das Geschäft an der Berliner vea zum Schluß der Woche ziemlich klein. Der günstige Reichs⸗ bankausweis sowie der Abschluß des Rheinisch⸗Westfälischen Elek⸗ trizitäts⸗Werkes fanden zwar Beachtung, wirkten sich aber kurs⸗ mäßig infolge der geringen Publikumskauflust nur wenig aus. Immerhin lag die reh der Kurse etwus höher. Die freund⸗ liche Grundstimmung hielt bei allerdings weiter ruhigem Geschäft bis zum Börsenschluß an.
In Montanwerten waren die Veränderungen gegenüber den Vortagsnotierungen selten größer als ¼ %. Am Kalimarkt waren Salzdetfurth Bruchteile eines Prozentes niedriger, die Neben⸗ üßesse des Konzerns dagegen leicht gebessert. In chemischen
erten waren die Umsätze ebenfalls minimal, die Kurse kaum verändert. Ausgesprochen fest lagen nur Kunsiseidenpapiere wie Bemberg (plus 2), Aku (plus 1 ¾ %). Am Elektromarkt fanden
Kunst und Wissenschat.
Siemens einiges ter dec Can ½.). Unter Spezialpapieren waren Daimler 2½ % Chöher, andererseits zeigte sich Angebot in
b
Orchester bringt eine
Die 18tägigen Osterferien sollten grundsätzlich schon im März beginnen, damit den in einem Beruf oder in das Landjahr bzw. den Arbeitsdienst übertretenden Schulentlassenen noch eine kurze Zeit zur Entspannung und Vorbereitung auf die neue Arbeit verbleibt. Es sei bedauerlich, daß die bis zu 35 Tagen gehende Schwankung der Lage des Osterfestes, an dessen „Schuckeln“ schon Martin Luther Anstoß genommen habe, in diese Regelung immer noch Unruhe hineintrage. Es wäre daher zu We eiten, wenn die Kirchen sich endlich entschlössen, das Osterfest auf einen bestimmten Jahrestag zu legen.
Die Weihnachtsferien sollten etwa vom 22. vßfnber bis zum 6. Januar dauern, während die restlichen zwölf von den insgesamt 85 Ferientagen des Jahres auf Pfingsten und den Herbst verteilt werden müßten. Die Ferientermine des Erlasses des Ciachgerste uneh mn hece9e seien . nurx als Richttage zu betrachten. Besonders wichtig sei, daß für die ländlichen Volks⸗ sKele mit Rücksicht auf landwirtschaftliche Arbeiten wie bisher andschaftsweise eine andere Verteilung von Sommer⸗ und Herbst⸗ ferien vorgenommen werden könne.
2 8 8
Volkswirtschaft und Statistik.
Schweinezählung am 5. März 19835.
Der Reichs⸗ und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft hat für den 5. März 1935 eine Zählung der Schweine und in Verbindung damit eine Ermittlung der nicht⸗ beschaupflichtigen Hausschlachtungen von Schweinen, Bullen, Ochsen, Kühen, Jungrindern und Kälbern, übrigem Rindvieh, Schafen und Ziegen in jedem der drei Monate Dezember 1934, Januar 1935 und Februar 1935, ferner die Zählung der in der leichen Zeit geborenen Kälber angeordnet. Die Ausdehnung der Erhebung über die nichtbeschau flichtigen Hausschlachtungen auf Bullen, Ochsen und Kühen, Jungrinder, Kälber, Schafe und Ziegen soll die Verbindung mit der monatlichen Statistik der Schlachtungen herstellen. Für die Geheimhaltung der statistischen Angaben ist Sorge getrageen.
2 111““ BI
Berliner Kunstwochen 1933.
Die diesjährigen Berliner Kunstwochen, die wiederum im Zusammenwirken der Kunsteinrichtungen des Reiches, Preußens und der Stadt Berlin veranstaltet werden, finden vom 4. Mai bis 15. Juni statt. Die Leitung lieg dem Amt für Konzertwesen der Reichsmusikkammer ob, dem die Reichshauptstadt auch die allsonntägliche „Stunde der Musik“ verdankt.
Die Berliner Kunstwochen 1935 stehen im Zeichen der großen deutschen Komponisten Bach, Haendel und Schütz und gliedern sich in die Deutsche Bach⸗Haendel⸗Schütz⸗Feier 1935 ein. die von der Meie erasttiganakn im Auftrage der Reichsregierung gegeben wird.
ie Kunstwochen beginnen mit einer Bach⸗Woche (4. bis 11. Mai): der berühmte Leipziger Thomanerchor unter Leitung von Professor Straube und unter Mitwirkung des Kölner Organisten Professor Boell singt in der Garnisonkirche geistliche Kantaten, Professor Edwin Fischer und Professor Wilhelm Kempf führen in der Singakademie sämtliche Brandenburgischen Konzerte und Feinige hilha Festaufführung der Matthäuspassion. Das Landesorchester unter Leitung von Professor Gustav Havemann veranstaltet eine Bach⸗Haendel⸗Schütz⸗Feier.
Vom 12. bis 26. Mai finden in der Goldenen Galerie des arlottenburger Schlosses in den festlich geschmückten Räumen der Königin Luise Konzerte des 17. und 18. Jahrhunderts statt unter Mitwirkung des Philharmonischen Orchesters, der Orchester des Deutschen Opernhauses und der Staatsoper, des Landesorchesters, des Kammerorchesters von Edwin Fischer, des Kammertrios und anderer hervorragender Künstler. —
Vom 23. bis 25. Mai veranstaltek die NS⸗Kulturgemeinde im Rahmen der Berliner Kunstwochen ein Hans Pfitzner⸗Fest, bestehend aus einer Festaufführung in der Staatsoper, einem Liederabend und einer Aufführung der Kantate „Von deutscher Seele“ unter Leitung des Amigonetten.
„Die in ganz Deutschland statkfindenden Haendel⸗Feiern finden ihre Krönung im Deutschen Haendel⸗Fest, welches in den Ber⸗ liner Kunstwochen vom 27. Mai bis 1. Juni dettfüthen wird. Das Deutsche Opernhaus bringt eine szenische Aufführung des „Heracles“. In der Goldenen Galerie wird neu aufgefundene Kammermusik Haendels aufgeführt. Die Staatsoper veranstaltet eine Festaufführung. Am Morgen des Himmelfahrtstages findet im Dom unter musikalischer en; von Professor Sittard ein Haendel⸗Festgottesdienst statt. Die NS⸗Kulturgemeinde gibt ein Konzert des Philharmonischen Orchesters und am letzten Tage des Haendel⸗Festes wird im Berliner Sportpalast unter Mitwirkung vieler großer Chöre sowie des Philharmonischen und des Landes⸗ orchesters das berühmte „Festoratorium“ des Meisters unter Leitung von Professor Fritz Stein aufgeführt werden.
Phil⸗
Die Kunstwochen schließen mit Schloßmusiken des armonischen Hrchesters auf dem fackelbeleuchteten Schlüterhof des eerliner Stadtschlosses. Die Staatsoper veranstaltet zur selben
Zeit einen festlichen Wagner⸗Zyklus. 11“
Konti⸗Linoleum (minus 1 ¾), Reichsbank (minus 1) und Brau⸗ bank (minus 1 ¼ %). .
Ueberhaupt waren Bankaktien angeboten, wie sich auch am Kassamarkte zeigte. So verloren Commerzbank 2 %, Deutsche Bank und Dresdener Bank je 1 ½ % und Berliner Handelsgesell⸗ schaft 1¼ %. Am Rentenmarkt waren die Kurse zumeist nur wenig verändert. Schuldbücher bröckelten ab. Tagesgeld hielt den Satz von 3 % bis 3 % %. Im internationalen Devisen⸗ markt zeigten die auptwährungen kaum Veränderungen. In Berlin wurde der Dollar auf wieder 2,503 und auch das Pfund seigte mit 12,20 % (12,21) RM nur eine geringfügige Verän⸗ erung.
Kundgebung der Kommission für Wirtschafts⸗
politik der NSDAP. auf der Leipziger Messe.
Die Föwnälfüon für Wirtschaftspolitik der NSDAP. ver⸗ anstaltet während der Leipziger Mese eine Kundgebung. Bei dieser Gelegenheit werden, wie wir erfahren, “ Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens das Wort ergreifen. Die Veranstaltung findet voraussichtlich am Montag, dem 4. März, in einer Halle des Leipziger Messegeländes statt.
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Klaviersonaten auf.. Das Philharmonische †
1m‚m8owochenübersicht der Reichsbank 1 vom 7. Februar 1935 8 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): Aktiva. 2 RM .Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗
ländische Goldmünzen, das Sund fein zu 1392 Reichsmark berechnet Pf w
und zwar: Goldkassenbestand. Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ e1ö1ö1“ „ 21 316 000 .Bestand an deckungsfähigen Devisen.. bö „ Reichsschatzwechsen b) „ „ sonstigen Wechseln und Schecks deutschen Scheidemünzen.
Noten anderer Banken.
79 844 000
RM 58 528 000
(+ 1 390 000)
3 526 665 000
(— 93 069 000)
237 906 000
(+ 16 443 000)
. 5848 609 8 4
63 906 000
(— 17 332 000)
438 193 000 (s— 2619 000)
318 196 000 (—- 4273 000
645 144 000 (+ 34 743 000)
150 000 000 (unverändert)
67 262 000 (unverändert)
40 254 000 (unverändert) 365 281 000 (unverändert) 3 525 470 000 (s— 134 626 000) 774 255 000 (— 47 714 000) 404 334 000 (+ 126 650 000) Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. Fe⸗ bruar 1935 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 112,1 auf 4349,5 Mill. RM verringert. Im 8 haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 93,1 auf 3526,7 Mill. RM, an Lombardforderungen um 17,3 auf 63,9 Mill. RM, an deckungsfähigen Wertpapieren um 2,6 auf 438,2 Mill. RM und an sonstigen Wertpapieren um 0,5 auf 318,2 Mill. RM ab⸗, dagegen die Bestände an Reichsschatzwechseln um 1,4 auf 2,5 Mill. RM zugenommen. — An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 158,5 Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichs⸗ banknoten um 134,6 auf 3525,5 Mill. RM, derjenige an Renten⸗ bankscheinen um 23,9 auf 369,7 Mill. RM vermindert. Der Um⸗ lauf an Scheidemünzen nahm um 21,8 auf 1430,8 Mill. RM ab. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinen Haben sich auf 39,2, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 5,8 neu ausgeprägter und rund 11,2 wieder eingezogener auf 237,9 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 774,3 Mill. Reichsmark eine Abnahme um 47,7 Mill. KM — Die Bestände an Gold und besees fht en Devisen haben sich um rund 0,1 auf rund 84,5 Mill. RM erhöht. Im einzelnen stellen sich die Gold⸗ bestände bei einer Zunahme um rund 62 000 RM auf rd. 79,8 Mill. RM und die Bestände an deckungsfähigen Dewisen bei einer Zunahme um rund 16 000 RM auf rund 4,6 Mill. RM.
Devisenbewirtschaftung
Veröffentlichung der zufammengefaßten Devisen⸗
bestimmungen und ⸗richtlinien.
. Im Reichsgesetzbl. Teil I Nr. 10 vom 8. Februar d wird die Bekanntmachung des Gesetzes über die E“ tung und der Durchfuhrungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Zusammenfassung aller bestehenden Devisenbestimmungen und Richtlinien, die auch den Devisen⸗ stellen in einem Runderlaß zur Kenntnis gegeben werden wird. Im einzelnen werden als Gesetz über die Devisenbewirtschaftung und als Durchführungsverordnung hierzu neu bekanntgemacht: Die Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 231), die Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai. 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 238), die Vierte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 9. Mat 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 278), § 6 des Gesetzes uͤber Zahlungs⸗ verbindlichkeiten Legenber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 349), die Fünfte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 20. Jult 1933 (eichsaggegbe I S. 531), die Sechste Durchführungsver⸗ ordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 19. S 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 678), das Gesetz über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 18. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1079), die Verordnung über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 19. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1088), die Siebente EEE zur Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 22. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 1112), das Gesetz zur Aenderung der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 92), die Achte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 17. April 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 313), die Neunte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 15. Juni 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 510), die Verordnungen zur Aenderung der De⸗ visenverordnung vom 11. September 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 829) und vom 29. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 864), Abschnitt III § 27 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. Ok⸗ tober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 925), verordnung zur Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 22. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1290).
Lombardforderungen.
(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 42 000)
deckungsfähigen Wertpapieren..
sonstigen Wertpapierrn sonstigen Aktiven
assiva. 1. Grundkapital Pafft 1“
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefondo
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
c) sonstige Rücklagen. „ „ „ „ „ 0 3. Betrag der umlaufenden Notern .. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten
5. Sonstige Passiva
9 8 — b 2 9 98 8 2₰ à 9 2 2
— —
Deutsch⸗französische Getreideverhandlungen.
„Paris, 8. Februar. Wie Havas meldet, hat Landwirtschafts⸗ 8. Cassez am Donnerstag den Oberpräsidenten von Ost⸗ reußen, Koch, empfangen, der sich im Einvernehmen mit seiner
egierung mit ihm über ein Angebot der deutschen Venmiteeenner zum Ankauf von französischem Futtergetreide unterhalten habe. Der Gesandte Coulondre, Direktor im Außenministerium,
und der Direktor für Landwirtschaft, Brassart. hätten an der Unterredung teilgenommen. 8
ie Zehnte Durchführungs⸗ 8