1935 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 40 vom 16. Februar 1935. S. 4

Devisenbewirtschaftung.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat nit R.⸗E. 9/35 Ue.⸗St. vom 15. 2. 1935 als weitere Anlage zum R.⸗E. 6/35 Ue.⸗St. folgendes angeordnet:

Art und Weise der Zahlungen für die Waren⸗ einfuhr aus Sowjetrußland.

Ich übersende in der Anlage ein „Merkblatt“ über die Art und Weise der Zahlungen für die Wareneinfuhr aus Sowjet⸗ rußland. Das Merkblatt ist als weitere Anlage zu R.⸗E. 6/35 Ue.⸗St. zu nehmen.

Die bisherigen Bestimmungen b e Wareneinfuhr aus der U. d. S. S. R., insbesondere die Runderlasse Nr. 85/32, 123/32 IV, 13/34, 28/34, 94/34, 111/34 D.⸗St. (1 Ue.⸗St.) Abschn. L a, 115/34 D.⸗St. (5 Ue.⸗St.) Abschn. 11 1, 116/34 D.⸗St. (6 Ue.⸗St.), 178/34 D.⸗St., 8/35 D.⸗St. und 16/35 D.⸗St. werden mit Wirkung vom 16. Februar 1935 aufgehoben. Für die Bezahlung der Einfuhr aller sowjet⸗ russischen Waren nach Deutschland, soweit sie vom 16. Februar 1935 ab bezahlt werden, sind in der gleichen Weise wie für die Bezahlung der aus anderen Ländern eingeführten Waren Devisenbescheinigungen erforderlich. Die Devisen⸗ bescheinigungen werden von den für die Einfuhr Zuständigen Ueberwachungsstellen auf Antrag der einführenden Firma aus⸗ gestellt.

Das gleiche gilt für die Bezahlung der Einfuhr nichtsowjet⸗ russischer Waren, die bisher schon üblicherweise im Transitwege über Sowjetrußland aus Afgcghanistan, Persien, der Mongolei sowie Nord⸗ und Westchina nach Deutschland eingeführt wor⸗

den sind. Zahlungsvorschriften 1. Sowjetrussische Waren oder solche Waren nicht sowjet⸗ russischen Ursprungs, die bisher schon üblicherweise im Transit⸗ wege über Sowjetrußland aus Afghanistan, Persien, der Mongolei sowie Nord⸗ und Westchina nach Deutschland eingeführt worden sind, können nur durch Einzahlung von Reichsmarkbeträgen auf die Sonderkonten der nachfolgend genannten Banken, und zwar für Rechnung der Handelsvertretung der U. d. S. S. R. bzw. der Staatsbank der U. d. S. S. R. bezahlt werden: 1. Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Hauptanstalt Berlin, Filialen Leipzig, Königsberg, Hamburg, 2. Dresdner Bank, Hauptanstalt Berlin, Filialen Leipzig, Hamburg, Königsberg, 3. Commerz⸗ und Privat⸗Bank, 8 Hauptanstalt Berlin, Filiale Hamburg, Berliner Handelsgesellschaft, Berlin, 5. Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin, . 6. Garantie⸗ und Kreditbank für den Osten A. G., Berlin, Hamburg, 8 Sächsische Staatsbank, Leipzig. 8 2. Soweit für die Einfuhr anderer als der vorstehend bezeich⸗ naeten Waren einschließlich nicht im Kaufpreis enthaltener Neben⸗ kosten eine Einzahlung auf eines der genannten Sonderkonten be⸗ antragt wird, ist mir zu berichten. In allen diesen Fällen können Einzahlungen nur nach meiner Entscheidung geleistet werden. 3. Als sowjetrussische Waren gelten nur folche Waren, die in der U.d. S. S. R. erzeugt oder nach der deutschen Gesetzgebung als dort nationalisiert anzusehen sind. Nationalisiert ist eine Ware in einem Lande dann, wenn sie dort vor ihrer Einfuhr nach Deutschland die letzte wirtschaftlich gerechtfertigte und eine wesent⸗ liche Veränderung ihrer Beschaffenheit bewirkende Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung erfahren hat. 8 2 G Der Nachweis, daß es sich bei der einzuführenden Ware um eine sowjetrussische Ware im obigen Sinne handelt, ist durch Vor⸗ ge der Originalfaktura der sowjetrussischen Lieferfirma zu er⸗ bringen. Bei der Einfuhr von Transitware im Sinne von Ziff. 1 ist gleichfalls die sischen Lieferfirma

über die Bezahlung der

b Originalfaktura der sowjetrussi vorzulegen; aus dieser muß das Herkunftsland der Ware hervor⸗ ehen. b Gleichzeitig hat der deutsche Importeur nach bestem Wissen die Erklärung abzugeben, daß die einzuführende Ware entweder als sowjetrussische Ware oder als Transitware im S von Ziff. 1 anzusehen ist.

Umrechnungskurs.

Lautet die Verpflichtung des deutschen Schuldners auf eine andere Währung als Reichsmark, so ist die Genehmigung zur Einzahlung in der Form auszustellen, daß der Gegenwert des eschuldeten Betrages in Reichsmark auf eines der bezeichneten Konten zu zahlen ist. Die Umrechnung erfolgt zum amtlichen Berliner Mittelkurs des dem Zahlungstage vorhergehenden

Börsentages. 8 Nebenkosten.

ie bei der Einfuhr sowjetrussischer Waren und von Transit⸗ im Sinne 8 Zuf⸗n des Abschnitts Zahlungsvorschriften ntstehenden und nicht im Kaufpreis mitenthaltenen. Neben⸗ kosten (Transportkosten, Transportversicherungskosten, Einkaufs⸗ provisionen), soweit sie an sowjetrussische Transportorganisationen u zahlen sind, können ebenfalls in der angegebenen Weise be⸗ ichen werden. 11“ Nebenkosten der genannten Art, die im Kaufpreis ein⸗ egrifffen sind und die die sowjetrussische Lieferfirma ihrerseits weine in Deutschland an e Firma zu zahlen hat, um eine ückzal üj Sonderkonten 88. efieicpe vom Kaufpreis abgezweigt und von dem deutschen Wareneinführer un⸗ 81 werechtigte deutsche Firma bezahlt werden, so können hierzu die erforderlichen Devisenbescheinigungen erteilt verden. In diesem Falle ist auf der Hauptdevisenbescheinigung es Wareneinführers nach allgemeinen Anweisungen ein ent⸗ sprechender Vermerk über die Abzweigung und die Zahlung im Inlande zu machen. . Nebenkosten bei der Wareneinfuhr aus dritten Ländern. Nebenkosten (Transportkosten, Transportversicherungskosten, Einkaufsprovisionen), die im Zusammenhang mit der Waren⸗ einfuhr aus dritten Ländern entstehen, können, soweit sie an sowjetrussische Transportorganisationen zu zahlen sind, gleichfalls in der oben angegebenen Weise beglichen werden.

Post.

ig der Post können Zahlungen nicht ge⸗

8 Schecks, Wechsel. Die Verwendung von Schecks ist unzulässig. * Die Verwendung von Reichsmarkwechseln und von Valuta⸗ chseln ohne Effektivklausel kann genehmigt werden. Die Ver⸗ wendung von Valutawechseln mit Effektivklausel ist unzulässig. Der Gegenwert des Wechsels darf nach dem Ausland aus⸗ sckhet auf dem eingangs angegebenen Wege überwiesen wer⸗ den. Die Genehmigung zur Versendung bzw. Aushändigung des Wechsels darf deshalb nur unter der Voraussetzung erteilt wer⸗ den, daß auf dem Wechsel oder einem damit verbundenen Blatt angebracht ist: zah . 1 9 . a) der Vermerk: bar auf eines der Sonder⸗Konten , sowjetrussischer Stellen nach Maßgabe des Runderlasses der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 9/35, Ue.⸗St.“, b) die Nummer der Devisenbescheinigung, durch die die Ver⸗ 8 sendung bans Aushändigung es Wechsels genehmigt ist. Zum Inkasso kann der Wechsel von einer inländischen Beank ohne besondere Genehmigung übernommen werden. Die Bank kann die eingezogene Wechselsumme auch ohne besondere

Durch Vermittl leistet werden.

Genehmigung auf dem eingangs bezeichneten Wege an den aus⸗ ländischen Wechselgläubiger überweisen.

Diskontieren darf eine inländische Bank den Wechsel nur mir Genehmigung einer Devisenstelle. Die Devisenstelle kann die Genehmigung zur Einräumung des Diskontkredits an den ausländischen Mschselgläubiger in der Regel erteilen. Ist die Diskontierung des Wechsels genehmigt, so die Bank den Gegenwert dem ausländischen Gläubiger ohne besondere Genehmi⸗ gung auf dem eingangs bezeichneten Wege überweisen. Die Zahlung des deutschen Wechselschuldners an die Bank ist als Zahlung eines Inländers an einen anderen Inländer keine genehmigungsbedürftige Handlung. 34

Für die formelle Behandlung ergibt sich hieraus folgendes:

Die Devisenbescheinigung ist nach Formular WE 4 zu erteilen. In dem Formular sind die Ziffern 1, 2 und 3 zu streichen. Unter Ziffer 4 ist dem Antragsteller die Genehmigung zu erteilen, den Wechsel bzw. die Prolongationsabschnitte ins Ausland zu versenden oder an einen Ausländer oder zugunsten eines Ausländers an einen Inländer auszuhändigen. In die Rubrik „Auflagen“ sind folgende Bestimmungen aufzunehmen:

Unter Ziffer 6: „Auf den Wechsel oder ein damit verbundenes Blatt ist die Nummer dieser Davi 11 zu setzen“. Ferner ist darauf der Vermerk anzubringen: „Zahlbar auf eines der Sonderkonten sowjetrussischer Stellen nach Maßgabe des Rund⸗ erlasses der Reichsstelle für Devifenbewirtschaftung Nr. 9/35 U. b

Die Inanspruchnahme von Rembourskrediten ist im Warenverkehr mit Sowjetrußland unzulässig.

Auf die Bezahlung von Waren, welche im Transitwege aus Sowjetrußland durch Deutschland nach einem anderen Lande gehandelt werden, beziehen sich die vorstehenden Bestimmungen nicht. Für die Erteilung von Genehmigungen zur Bezahlung solcher Waren sind nach wie vor die Devisenstellen zuständig, vergl. den Runderlaß Nr. 30/35 D. St. vom 15. Februar 1935.

——

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat einen weiteren Runderlaß Nr. 30/35 (D. St.), betreffend denselben Gegenstand, erlassen.

Zahlungen an sowjetrussische Stellen.

In der Anlage übersende ich Abdruck des Runderlasses Nr. 9/35 U. St. nebst Merkblatt über die Art und Weise der Peeage für die Wareneinfuhr aus Sowjetrußland zur Kenntnisnahme und Beachtung. Für den Zuständigkeitsbereich der Devisenstellen ordne ich für den Warenverkehr mit Rußland im Anschluß an meinen Runderlaß Nr. 16/35 D. St. vom 31. Januar 1935 Dev. B 4101/35 und unter Aufhebung der Runderlasse Nr. 85/32, 123/32 Abschn. IV, 13/34, 28/34, 116/34 D. St., 178/34 D. St., 8/35 D. St., 16/35 D. St. mit Wirkung vom 15. Februar 19235 folgendes an:

I. Nebenkosten des Warenverkehrs.

1. Die Bezahlung der Nebenkosten für die Ware neinfuhr aus Sowjetrußland und aus anderen Ländern, soweit sie nach den geltenden Vorschriften der Zuständigkeit der Devisenstellen unter⸗ liegt und an sowjetrussische Transportorganisationen vom 16. Februar 1935 ab zu zahlen sind, erfolgt auf Grund von Einzelgenehmigungen der Devisenstellen. Die Genehmigungen lauten auf Einzahlung der erforderlichen Reichsmarkbeträge auf die Sonderkonten bei den nachfolgend genannten Banken für Rechnung der Handelsvertretung der U. d. S. S. R. bzw. der Staatsbank der U. d. S. S. R.:

a) Deutsche Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, Leipzig,

Hamburg, Königsberg,

b) Dresdner Bank, Berlin, Leipzig, Hamburg, Königsberg,

c) Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Berlin, Hamburg,

d) Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,

e) Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin,

f†) Garantie⸗ und Kreditbank für den Osten A.⸗G.,

Hamburg,

g) Sächsische Staatsbank, Leipzig. 8

2. Das gleiche gilt für die Nebenkosten der Warenausfuhr und des Transithandels, soweit sie an sowjetrussische Transport⸗ organisationen zu bezahlen sind. Die allgemeinen Henehecihu Fge der Spediteure, Ausführer und Transithändler nach IV/18 Ri. (neu) berechtigen auch zu Einzahlungen auf die Sonderkonten für derartige Leistungen. Die Firmen haben bei jeder Einzahlung nachzuweisen, daß diese zur Begleichung der vorgenannten Neben⸗

kosten dient.— II. Transithandel.

Für solche Waren, die aus Sowjetrußland im Transitwege über Deutschland gehandelt werden, können die Devisenstellen Einzelgenehmigungen zur Einzahlung auf die in Abschnitt 1I Ziffer 1 bezeichneten Sonderkonten erteilen. Die den Transit⸗ handelsfirmen erteilte allgemeine Genehmegung nach IV/16 Ri. (neu) kann, sofern die Firmen als

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ässig anzusehen sind, 38 erweitert werden, daß auch Zahlungen für im Transit ein⸗

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gekaufte Waren auf die oben bezeichneten Sonderkonten geleistet werden dürfen. 1 Jede Einzeltransitgenehmigung, die zur Einzahlung auf eines der Sonderkonten berechtigt, sowie die Erweiterung der allge⸗ meinen IV/16⸗Ri.⸗Genehmigung ist jedoch in Zukunft mit der Auflage zu erteilen, daß in jedem Falle der die Zahlung entgegen⸗ unehmenden Bank binnen angemessener, von der Devisenstelle sestzusetzender Frist der Eingan des Verkaufserlöses in Devisen bei der Reichsbank bzw. der Lnfall freier Reichsmark (1/1 Ri. neu) nachzuweisen ist. Die Banken sind angewiesen, der Füaftactd ch Devisenstelle in jedem Falle der Nichterfüllung der Auflage Mel⸗ dung zu erstatten. 8 haben die Firmen, deren IV/16⸗Ri.⸗Genehmigung in der oben angegebenen Weise erweitert worden ist, bei jeder Ein⸗ zahlung anzugeben, daß es sich um die Bezahlung von Transit⸗ ware handelt. Die Art und Menge der Waren ist gleichfalls an zugeben. 1 III. Reiseverkehr.

Runderlaß Nr. 74/34 bleibt aufrechterhalten.

Das metrische Dezimalsystem für Maße

und Gewichte. 1

Paris, 15. Februar. Die Frage der allgemeinen Einführun des metrischen Dezimalsystems für Maße und Gewichte wir gegenwärtig von der Internationalen Handelskammer untersucht, die zu diesem Zweck auf vesaaahh ihrer norwegischen Landesgruppe einen Sachverständigenausschuß gebildet hat. Dieser Ausschuß ist am 15. Februar zum ersten Male zusammengetreten. Da seit dem Kriege 12 weitere Länder das metrische System offiziell angenom⸗ men haben, hängt seine allgemeine Einführung nunmehr praktisch von England und den Vereinigten Staaten von Amerika ab.

Erneute Senkung der Bauglaspreise.

3 Nachdem die Bauglaspreise im April 1934 um 5 % esenkt worden waren, hat der Verein deutscher Tafelglashütten, rank⸗ furt a. M., nunmehr eine abermalige Ermäßigung der Preise für Bauglas um 5, % mit Wirkung vom 11. Februar 1935 vor⸗ genommen. . 1“

Die Preiserrechnung in der Textilwirtschaft. 8 Nach den Bestimmungen der Faserstoff⸗Verordnung muß ür die Preiserrechnung in der Textilwirtschaft grundsätzlich der Preis vom März 1934 zugrunde gelegt werden. Da die Feststellung dieses Märzpreises in vielen Fällen für den Abnehmer saeerie oder unmöglich ist, werden die Lieferanten zur Zeit mit Anfragen ihrer Kunden überhäuft, ob der geforderte Preis den geltenden Be⸗ stimmungen entsprechend errechnet worden ist, und wie sich der Preis vom März 1934 für die bezogene Ware gestellt hat. Da die Erledigung aller dieser Anfragen nicht möglich ist, müssen die Lieferanten deren Beantwortung in zahlreichen Fällen ablehnen.

In einem Schreiben an den Reichsbund des Textil⸗Einzel⸗ handels weist der Reichskommissar für Preisüberwachung darauf hin, daß nicht in jedem einzelnen Fall von dem Lieferanten eine Erklärung verlangt werden könne, daß der geforderte Preis den geltenden Bestimmungen entsprechend errechnet worden ist. Es müsse zunächst angenommen werden, daß jeder ordnungsgemäß und ohne Verstoß gegen bestehende Verordnungen seine Preis6 errechnet. Der Reichskommissar für Preisüberwachung gibt aber, wie die „Tzxtil⸗Woche“ mitteilt, weiterhin 1 Meinung Aus⸗ druck, daß aälle Gruppen der Textilwirtschaft verständnisvoll zu⸗ sammenarbeiten sollen und müssen und daß, wenn sich im Einzel⸗ faͤlle Zweifel ergeben, selbstverständlich der Lieferant dem Ab⸗ nehmer die notwendige Auskunft erteilt, soweit es in seinen Kräften steht. In der Regel aber sei jeder wirkliche Fachmann selbst in der Lage, ungefähr zu erkennen und zu bestimmen, zu welchem Preis der Artikel im März 1934 von ihm gekauft oder verkauft worden ist.

Wirtschaft des Auslandes.

Die schwedischen Banken im Jahre 1934. Gestiegene Reingewinne.

Dividendenerhöhungen in verschiedenen Fällen.

Stockholm, 15. Februar. 25 von den 29 Bankunterneh⸗ mungen Schwedens, das sind alle großen und mittleren Banken, haben für das Jahr 1934 zusammengenommen einen Gewinn (vor Berücksichtigung der Abschreibungen) von 64,4 Mill. Kr. aufzuweisen, einen Betrag, der etwa der Vorjahrshöhe entspricht. Nach Vornahme der Abschreibungen in Höhe von 29,6 (i. V. 35,6) Mill. Kr. stellt sich der vefi. der berichtenden Bank⸗ firmen auf 34,8 (28,4) Mill. Kr. An Dividenden wurde ein Be⸗ 1— von 24,5 (23,5) Mill. Kr. ausgezahlt, während rund 10 Mill. Kr. an die Reserven überwiesen wurden. Divi⸗ denden für das verflossene Jahr wurden von 15 (14) Banken gezahlt. Die ausgeschüttete Summe macht ungefähr 5,2 % des umlaufenden Kapitals von 476 Mill. Kr. der 25 Banken aus. In 7 Fällen ist der Dividendensatz höher als im Jahre 1933. Die Reingewinne der „Big Three“, der Svenska Handelsbank, der Skandinaviska Kredit AB und der Stockholms Enskilda Bank, stellen sich auf 8,5 bzw. 6,9 und 7,5 Mill. Kr., wovon 6,3 bzw. 4,9 und 6,7 Mill. Kr. für die Dividendenzahlung verwandt werden, das sind in Prozenten des Aktienkapitals der drei Unternehmen 7 (i. V. 6) bzw. 5,6 (5,6) und 15 (15). Die Göteborgs Bank, die viertgrößte Bank Schwe⸗ dens, verwendet zunächst den gesamten Gewinn von 3,3 Mill. Kr. zu Abschreibungen diese Summe ist in der oben angegebenen Gesamtziffer der Abschreibungen aller Banken enthalten und macht darüber hinaus einen Betrag von rund 24 Mill. Kr. frei durch Herabsetzung des Stammkapitals von 43,75 auf 21,88 Mill. Kr. und Entnahme von 2 Mill. Kr. aus den Reserven, um bereits eingetretenen oder noch zu erwartenden Verlusten zu be⸗ gegnen. Durch Ausgabe neuer 5 Piger Vorzugsaktien wird das Kapital der Bank wieder auf die ursprüngiliche Höhe gebracht.

Von den bekannteren der mittleren Bankinstitute behält die Stockholms Inteckningsbank die Dividende in der gewohnten Höhe von 13,33 % bei, während die Sundsvalls Enskilda Bank den Satz von 12 auf 13 % erhöht. Die Erklärung dafür, daß die Gesamtbruttogewinne (d. h. vor Berücksichtigung der Ab⸗ schreibungen) aller schwedischen Banken sich für das Jahr 1934 auf der Vorjahrshöhe gehalten haben, obwohl die Zinssätze im verflossenen Jahr niedriger waren als im Durchschnitt 1933 kann in erster Linie in der Tatsache gefunden werden, daß sich der Wert der im Besitz der Banken befindlichen Bonds und Be⸗ teiligungen im Laufe des Jahres erhöht hat, wodurch sich eine Reihe von Banken veranlaßt sah, einen Teil ihres Aktien⸗ und Anteilbesitzes im Markt zu veräußern.

Die erhöhte Industrieerzeugung und der gebesserte Außen⸗ handel haben gleichfalls einen günstigen Einfluß auf den Umsatz der Banken und das Bankgeschäft im allgemeinen gehabt. Das in den Banken liegende tote Kapital ist im Laufe des Jahres 1934 von 333 auf 287 Mill. Kr. zurückgegangen. Die Gesamteinlagen haben sich in bE11 geringem 8, vermindert, und zwar von 3629 auf 3553 Mill. Kr. Anleihen sind in etwas größe⸗ rem Ausmaß zurückgegangen, und zwar von 3906 auf 3795 Mill. Kr., wahrscheinlich dadurch, daß die Industrieunternehmun⸗

en Gelegenheit hatten, die bei den Banken aufgenommenen An⸗ leihen durch Ausgabe von Obligationen oder Vorschüsse auf Waren zu außergewöhnlich günstigem Zinsfuß zu ersetzen. Das Auslandsgeschäft der Banken ist bestimmt durch einen reinen Kreditüberschuß am Jahresende von 91 Mill. Kr., um welchen Betrag die Guthaben die Verpflichtungen übersteigen; dazu kommt ein Besitz an Auslandsbonds von 126 Mill. Kr., so daß sich ein Gesamtüberschuß von 217 Mill. Kr. ergibt. Bei der Schwedischen Reichsbank war der entsprechende Stand zur gleichen Zeit 553 Mill. Kr; hier ist ein im Ausland liegender Goldbesitz im Nennwert von 66 Mill. Kr. mit einem gegenwärtigen Wert gemäß den Londoner Notierungen von 117 Mill. Kr. hinzu⸗ ufügen. Somit ergibt sich für den Jahresschluß ein Gesamtüber⸗ schuß der Guthaben im Auslandsgeschäft von nahezu 900. Mill. Kr.

Stimmen zu den Krediterweiterungsvorschlägen bei der Bank von Frankreich.

Parkz, 15. Februar. Der Beschluß des Verwaltungsrats der Bank von Frankreich, die Aussprache über die Wünsche der Re⸗ gierung bzw. einer Krediterweiterung am 21. Februar fortzu⸗ setzen, wird in gewissen Pariser Kreisen dahin gedeutet, daß tief⸗

reifende Meinungsverschiedenheiten über die Kreditpolitik der egierung bestehen. Das Organ der Sozialistischen Partei, ‚Le Populaire“, spricht sogar von einem offenen Konflikt zwischen em Verwaltungsrat und der Regierung. Die unter Führung von de Wendel und Rothschild stehende Richtung ver⸗ ürteile die Kreditpolitik der Regierung, der bereits der frühere Gouverneur der Bank von Frankreich, Moret, zum Opfer ge⸗ fallen sei, aufs stärkste. Der neue Gouverneur Tannery, der ein gefügiges Werkzeug der Regierung sei, habe dem wider⸗ spenstigen Flügel des Verwaltungsrats seine Ansicht noch nicht aufzwingen können.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. ————VVO’:⸗Lℳõy

Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlag: i. V.: Rudolf Lan⸗ sch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

keinschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage)

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—yyyyy——

zum Deutschen Reichs

Erste Beilage

—— ——

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 16. Februar

1935

Wirtschaft des Auslandes.

8.

Entschließungsentwurf des Grubenausschusses der französischen Kammer über Saarkohlen⸗ einfuhr.

Parxis, 15. Februar. Der Grubenausschuß der Kammer hat am Donnerstag einen Entschließungsentwurf angenommen, der der Regierung zur sofortigen öffentlichen Beratung in der Kammer unterbreitet werden soll. In dem Entwurf werden Einschränkungen gegenüber der Einfuhr von Saarkohle gefordert.

Arktivsaldo im tschechoflowarischen Außenhandel

gestiegen.

Prag, 16. Februar. Nach den amtlichen statistischen Berichten schloß der Außenhandel der tschechoslowakischen Republik im Ja⸗ nuar im reinen Warenverkehr bei einer Einfuhr von 414 968 000 Kronen und einer Ausfuhr von 476 314 000 Kr mit einem Aktivsaldo von rd. 61,3 Mill. Kr, während das Aktivum im gleichen Monat des Vorjahres 19,8 Mill. Kr betrug. 8

Die schweizerischen Stillhalteforderungen

an Deutschland.

Basel, 15. Februar. In dem Geschäftsbericht der Schweizeri⸗ schen Nationalbank für das abgelaufene Jahr 1934 wird der Gesamtbetrag der schweizerischen Stillhalteforderungen an Deutsch⸗ land mit 541 Mill. RM beziffert gleich fast 700 Mill. Schweizer Franken. Gegenüber dem Stande von Mitte 1931 ergibt sich die nicht unbeträchtliche Verminderung um 138 Mill. RM.

1 8 Wichtige Beschlüsse über den Ausbau

des mexikanischen Außenhandels.

Merxiko, 15. Februar. Der Verband der mexikanischen Handels⸗ kammern hat in einer von Vertretern der Regierung, des Handels und der Industrie gut besuchten Zusammenkunft wichtige Beschlüsse über die zukünftige Arbeitsgestaltung im „Verein mexikanischer Exporteure“ gefaßt. Das zu verfolgende Hauptziel soll die Be⸗ riedung der von den ausländischen Abnehmern an die mexikani⸗ chen Produkte gestellten Ansprüche sein, zu welchem Zweck auf

Dr. Robert Ley. Durchbruch der sozialen Ehre. Reden und Ge⸗ danken für das schaffende Deutschland. Herausgegeben von Hans Dauer unter Mitarbeit von Walter Kiehl. 1935. Mehden Verlag, Berlin SW 19. 278 Sei⸗

ten. Preis Ganzleinen RM 4,50.

In diesem Werk sind die wichtigsten Reden und Gedanken Dr. Ley's zusammengefaßt, doch nicht deshalb wie Rudolf Schmeer in dem Vorwort sagt weil sich das gesprochene Wort durch das geschriebene ersetzen läßt, sondern um all den Unzäh⸗ ligen, die Dr. Ley bis heute gehört haben, ein Werk in die Hand zu geben, wenn sis in ihrem Handeln und ihren Entschlüssen ein⸗ mal nicht ganz sicher sein sollten.

Der Gemeinschaftsgedanke webt sich wie ein leuchtender Faden durch alle seine Ausführungen. Die Seele des deutschen Arbeiters zu gewinnen, Betriebsführer und Gefolgschaft fest zu einer Gemeinschaft in der Deutschen Arbeitsfront zusammenzu⸗ schliehen, sind die Ziele Dr. Ley's. Sein Wirken, in treuer Ge⸗ olgschaft des Führers, ist von Erfolg gekrönt; die Deutsche Ar⸗ beitsfront, wie sie heute steht, ist sein und seiner Mitarbeiter Werk. Immer hat man bei den Reden Dr. Ley's das Gefühl: Hier spricht ein Mann, der an der Lösung der sozialen Frage nicht aus verstandesmäßigen Erwägungen arbeitet, sondern dem sein Tun und Handeln aus der Tiefe der Seele von seinem sozialen Gewissen vorgeschrieben wird. Alle seine Reden spiegeln das wieder, und das arbeitende Deutschland, das Dr. Ley aus un⸗ zähligen Versammlungen kennt, wird dankbar sein, die Kern⸗ punkte des sozialen Gedankenguts des Führers der Deutschen Arbeitsfront in einer so ausgezeichneten Zusammenstellung in der Hand zu haben. Jedem Volksgenossen kann das Werk wärmstens empfohlen werden.

Führer durch die Kunst⸗ und Kulturgeschichtlichen Museen Berlins, herausgegeben vom Generaldirektor der Staatlichen Museen. Mit 34 Grundrissen und Plänen, 23 Karten und vergleichenden Zeittafeln. 187 Seiten. Preis 1,— RM.

Wiürfel⸗Verlag, Berlin⸗Lankwitz.

Der srin. unterscheidet sich von seinen Vorgängern im In⸗ und Auslande in einigen wesentlichen Punkten. Er umfaßt ohne Rücksicht auf mehr oder weniger zufällige „Zuständigkeiten“, die dem Museumsbesucher vollkommen gleichgültig sind, sämtliche Berliner Museen der im Titel bezeichneten Art. Auch in den srehen des Auslandes ist eine solche Zusammen⸗

nie gelungen. Die naturwissenschaftlichen und tech⸗ nischen Museen sind nicht mit aufgenommen. Sie wenden sich an einen anderen Besucherkreis hätten eine völlig andere Behandlung des Stoffes erfordert und das Buch ungebührlich anschwellen lassen.

Der „Führer“ will nichts anderes als ein wirklicher Führer ein. Er enthält daher keinen zusammenhängenden Text, den man im Museum doch nicht liest, nur kurze und knappe An⸗ gaben, die den Besucher dahin weisen, wohin er will, und da Fürgcheve et, wo er steht. Einem wteee säches bfan der Museen und

er Museengruppe auf der Spreeinsel folgt eine Aufzählung der Museen mit knapper Bezeichnung ihres Inhaltes und der Ver⸗ bindungen, die zu ihnen 88 Die sc anschließenden Pläne mit Text geben stockwerkweise Grundrisse aller Museen und den wesentlichen Inhalt jedes einzelnen Raumes. Um den Museums⸗ besuchern, die selten Geographen sind und einen Atlas kaum mit⸗ führen können, eine Vorste ung von der Lage der Kulturzentren zu geben, sind eine Anzahl Kartenskizzen beigegeben.

Eine entsprechende Orientierung in der Zeit ermöglichen die destehee eg Bisher hat nur das Museum in Boston in sehr viel beschränkterem Umfange einen solchen Versuch gewagt. 1 1b

er Hauptteil ist der alphabetische Wegweiser. Hier kann der

Besucher, der die Werke eines Meisters (etwa Dürers), Schöpfungen

eines Kulturgebietes (etwa Italiens), Techniken und Suge (etwa

Eisenguß oder Bernstein), Gerätearten (etwa Oefen, Fischerei⸗

gerät), Andenken an berühmte Persönlichkeiten (etwa Blücher)

985 sucht, sich mit einem Blicke zurechtfinden. Gegeben wird in

Antiqua das Museum, in Fettdruck die Seite, auf der sich der

Plan des Museums befindet, und endlich die Nummer des

Raumes.

Den Schluß macht ein Verzeichnis der Veröffentlichungen der Museen, ebenfalls die erste Zusammenstellung dieser Art. Die

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) 8

Qualitätsverbesserung und auf die Beseitigung der sich bei einigen Transaktionen ergebenden handelstechnischen oder finanziellen Schwierigkeiten hingearbeitet werden soll..

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——

Der deutsch⸗schweizerische Außenhandel im Zanuar.

Wie mitgeteilt wird, hat sich die schweizerische Ausfuhr nach Deutschland, die sich im Dezember 1934 auf 20,2 Mill. ffr. stellte, im Januar 1935 auf 15,7 Mill. ffr. gesenkt, wodurch die im deutsch⸗schweizerischen Zusatzabkommen vor esehene Höchstgrenze erreicht ist. Gleichzeitig sind aber auch die schwei erischen Bezüge von Deutschland wesentlich gesunken, von 33,4 8 22,7 Mill. ffr.

egenüber 29,4 Mill. ffr. im Januar 1934. Der Einfuhrüberschuß, er im Januar 8. Jahres noch 19,1 Mill., im Dezember 13,2 Mill. betrug, ist nun auf 7 Mill. ffr. abgesunken.

Die Lebenshaltungskosten in der Welt.

Die Kennziffern der Lebenshaltungskosten sind im Jahre 1934 nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts in „Wirtschaft und Statistik“ nur in den Entwertungsländern (vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Japan) weiter leicht gestiegen, in den Goldblockländern (Frankreich, Italien, Polen usw.) dagegen erneut stark Die Verlangsamun des Anstiegs in den Entwertungsländern ist hauptsächlich dur die Beruhigung der Devisenkurse bedingt, deren anhaltendes Ab⸗ gleiten bis Anfang 1934 das wichtigste Auftriebsmoment für die Preise war. So betrug die Steigerung in den Vereinigten Staaten von Amerika von Dezember 1933 bis Dezember 1934 nur noch 4,5 % gegen 8 % vom Frühjahr bis Ende 1933. In Deutschland sind die Lebenshaltungskosten im Laufe des Jahres 1934 leicht ge⸗ stiegen, und zwar um 1,3 %. Vom Tiefstand im April 1933 bis Dezember 1933 hatten sie sich um 4,1 % erhöht. In den Goldblock⸗ ländern erklärt sich Senkung der Lebenshaltungskosten aus der verminderten Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Aus⸗ lande, die zu einer Verschärfung der Deflationspolitik In Frankreich senkten sich die Lebenshaltungskosten im Laufe des Jahres 1934 um 4 %, während sie im Vorjahr noch um etwa 2 gestiegen waren. In Italien betrug der Rückgang im Jahre 1934

5,3 % gegen 4 % im Vorjahre.

innere Form des Führers ist so gestaltet, daß er in jede normale Tasche schlüpfen kann.

Trotz der hohen Kosten der Karten und Pläne, der Druck⸗ stöcke und des schwierigen Satzes ist der Preis des 187 Seiten starken Buches auf nur 1,— RM festgesetzt.

Zweifellos füllt der „Führer“ eine Lücke aus. Man muß dem Herausgeber für diesen neuartigen und durchaus gelungenen Versuch dankbar sein.

Buchnachweis nach dem neuen Umsatzsteuerrecht. 2. erweiterte Auflage von Steuerinspektor Hermann Gegerle, Buch⸗ und Betriebsprüfer. Preis 1,50 RM. (Verlag Carl Gerber, München, Angertorstraße 2.)

Am 1. Januar 1935 ist das neue ÜUmsatzsteuergesetz in Kraft getreten und damit auch die neuen Buchführungsbestimmungen.

Die vorliegende Broschüre, herausgegeben von Steuerinspektor und Buch⸗ und Betriebsprüfer Hermann Gegerle, München, bringt eine kurz erläuterte Zusammenstellung der Vorschriften über den Buchnachweis. In besonderen Anlagen sind die zugelassenen Be⸗ und Verarbeitungen bei der Einfuhr und bei Großhandelsumsätzen sowie für die Ausfuhrhändlervergütung, die Freiliste 2, die See⸗ hafenplätze, die Liste der steuerbefreiten Rohstoffe und Halberzeug⸗ nisse und der steuerbegünstigte Lohnveredelungsverkehr für aus⸗ ländische Rechnung vüsmtreee At Die Erläuterungen zum Umsatzsteuergesetz und den Durchführungsbestimmungen im RdErl. vom 7. 12. 1934 sind mit verarbeitet.

In mehr als 20 Beispielen wird die praktische Verwendung der gesetzlichen Bestimmungen klargelegt und gezeigt, nach welchen Richtlinien die einzelnen Umsätze zu trennen sind und inwieweit Erleichterungen im Buchnachweis eintreten können. Ferner sind in einer besonderen Anlage viele wichtige Urteile des Reichs⸗ finanzhofs zu den Fragen, Beweiskraft der Buchführung und Buchnachweis nach dem Umsatzsteuerrecht (Sicherheitsvorschriften, Einfuhr, Ausfuhr) auszugsweise wiedergegeben.

Für den Unternehmer, für den Steuerberater, für den Finanz⸗ beamten ist das vorliegende Werk ein gutes Hilfsmittel zu einer gerechten und tragbaren Ermittlung der Umsatzsteuer.

„Der Kontenplan“, Buchführungsgrundsätze für den Einzelhandel, von Friedrich Prieß. Einzelhandelsverlag G. m. b. H., Berlin NW 7, Neue Pilhelmftraße 2. 60 Seiten. Prei 1,40 RM. Schon seit langem sind Einzelhändler, Bücherrevisoren und

Wirtschaftsprüfer bemüht, die Buchführung des Einzelhandels zu

vereinheitlichen und zu vervollkommnen. Gee se Pläne und Vorschläge einer Einheitsbuchführung wurden entworfen, ohne daß sie sich im ganzen Einzelhandel durchsetzen konnten.

Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels hat deshalb bei ihren Bemühungen auf die Schaffung einer Einheits⸗ buchführung verzichtet. Auf Grund der vorliegenden Erfahrungen hat sie statt dessen in einem einheitlichen Kontenplan die Buch⸗ Hibeun ta des Einzelhandels zusammengefaßt und damit die Grundlagen für eine den Bedürfnissen des Einzelhandels be⸗ sonders angepaßte Buchführung geschaffen.

In dem vorliegenden Buch erläutert Friedrich Prieß, der Sachbearbeiter in der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel⸗ handels, die praktische Anwendung des Kontenplanes und seine Durchführung in den Einzelhandelsbetrieben. Die Arbeit wendet sich zunächst an den Einzelhändler selbst und zeigt ihm, wie er durch eine rationalisierte Buchführung zu einer wirtschaft⸗ licheren Gestaltung seines Unternehmens kommt. Die Anwendung des Kontenplanes schafft damit auch die nötigen Unterlagen für Kreditgesuche sowie für eine gerechte vseewens des Einzel⸗ handelsbetriebes. Vor allem ermöglicht sie auch den Betriebs⸗ vergleich, der für den Einzelhändler von besonderem Wert ist.

Der Kontenplan ist ferner für den vorwärtsstreben⸗ den Kaufmannsgehilfen, für die Fachlehrer des kauf⸗ männischen Nachwuchses und schließlich auch für die Lieferanten und Geldgeber des Einzelhandels von besonderem Nutzen.

Die knappe und klare Fassung des Buches, die gute Durch⸗ gliederung des Stoffes sowie die praktischen Beispiele und Muster⸗ tabellen machen die Schrift von Prieß zu einer gewinnbringenden Lektüre. 8

Das Eigentumsrecht der Gemeinden an den im Kata . 8 ter als 8 steuerfrei eingetragenen Wegen, von Vermessungsdirektor a. D. Verlag: Allgemeine Ver⸗ mmessungs⸗Nachrichten, Herbert Wichmann, Bad Lieben⸗

gö. Fn Pre spandeckel 2,50 RM.

16. rivatrechtliche Frage, wem das Eigentumsrecht in den Katasterkarten als grundsteu 1 meist fälschlich hich, als öffentliche nachgewiesenen Wegen zustehe, war bis dahin noch nicht grundsätzlich geklärt. Ohne daß die beteiligten Kreise sich selbst dieses Leitgedankens bewußt ge⸗ worden wären, nahm man an, die Frage kläre sich auch mit der Klärung der „öffentlich⸗rechtlichen“ Frage, ob der Weg öffent⸗ lich sei. Hatte also das Verwaltungsgericht entschieden, ein solcher Weg sei nicht ö fentlich, so schloß man in Laienkreisen auch stillschweigend, daß die Fläche des Weges nicht Eigentum der Gemeinde sei. Wem das Eigentumsrecht zustehe, leitete man dann ohne weiteren Rechtsstreit daraus ab, wie der Weg zu den angrenzenden Grundstücken lag. Obgleich die Eigentümer dieser Grundstücke keinen Rechtstitel nachweisen konnten es sei denn, es hätte ihnen das zur Seite gestanden trat die

Gemeinde einfach von ihrem Eigentumsanspruche zurück.

Die auf zahlreichen Quellen und auf eingehender Gesetzes⸗ kunde fußende Arbeit des Verfassers weist hier der Rechtsprechung neue Wege. Aus der Entstehungsgeschichte des Katasters zeigt sie daß das Eigentumsrecht an diesen Wegen grundsätzlich zhegenfis den Gemeinden zusteht. 7 eg

Sie behandelt zunächst das rheinisch⸗westfälische Kataster, das

dem Kataster in den anderen Provinzen Preußens zum Vorbild diente. In den Abschnitten VIII und IX leitet sie dann auf das gesamte preußische Kataster über. Die übersichtliche Anordnung des Stoffes, die klare Beweis⸗ führung, die gut zusammengestellte Inhaltsubersicht, ferner die nach der Zeit geordnete Uebersicht über die zahlreichen Gesetze, Ver⸗ ordnungen usw. mit Angabe der Fundstellen und nicht zuletzt das Stichwortverzeichnis, machen die Schrift zu einem vorzüglichen Quellenwerk, das in keiner fachwissenschaftlichen vor allem aber in keiner Gemeindebücherei fehlen sollte.

Vom Werden der Wanderer⸗Werke. Jubiläumsschrift, heraus⸗ gegeben zum 50jährigen Bestehen der Wanderer⸗Werke vorm. Winklhofer & Jaenicke Akt.⸗Ges., Schönau⸗Chemnitz,

von Prof. C. Matschoß, VDJ., Berlin. Preis 7,50 RM. Weit über den Rahmen einer üblichen Jubiläumsschrift hin⸗ aus gibt das vh aglic. ausgestattete Buch einen interessanten

Einblick in 50 Jahre deutsche Qualitätsarbeit, in das Kämpfen

und Schaffen eines Werkes der metallverarbeitenden Industrie,

das sich durch die Leistungen seiner Arbeiter, Ingenieure und

Kaufleute Weltgeltung erringen konnte. Das Buch führt uns

zurück in jene Jahre, als fremde Erzeugnisse noch den deutschen

Markt beherrschten und es nur durch zähe, aufbauende Arbeit

möglich war, diese Vorherrschaft zu brechen. Es wird an zahl⸗

reichen Beispielen gezeigt, daß die Wanderer⸗Werke in diesem

Kampf stets in vorderster Front gestanden haben, und daß der

Grundsatz ihres Mitbegründers J. B. Winklhofer „Dem Kunden

darf für sein Geld nur das Beste geliefert werden“ die Grundlage

für die bald sprichwörtlich gewordene „Wanderer⸗Qualität“ schuf. Wir verfolgen die Entwicklung der Werke seit 1885, erkennen, daß die Entwicklung des Fahrrades in Deutschland mit dem Namen

Wanderer untrennbar verknüpft ist, lesen, welche technische Ent⸗

wicklung das Fahrrad in Deutschland unter dem maßgeblichen

Einfluß der Wanderer⸗Werke genommen hat, und erfahren, daß

sich aus den Erfordernissen des Fahrradbaues die Werkzeug⸗

maschinenfabrik entwickelt hat, deren weltbekannte Fräsmaschinen zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel für zahlreiche Industrie⸗ zweige mit Reihenfertigung geworden sind. Weiterhin verfolgen wir in den entscheidenden Entwicklungsstufen den Motorrad⸗ und besonders den Kraftwagenbau. Auf diesem Gebiet haben die

Wanderer⸗Werke durch frühzeitige Schaffung des Kleinwagens

Wanderer Puppchen eine führende Stellung eingenommen,

bis sie ihre Kraftwagenabteilung im Jahre 1932 an die Auto

Union A.⸗G. abgaben. Wir erfahren aus der Jubiläumsschrift

ferner, daß J. B. Winklhofer schon im Jahre 1902 die wirtschaft⸗

liche der Schreibmaschine erkannt hatte, und daß sich aus der im Jahre 1904 angegliederten Schreibmaschinenfabrikation später das große Büromaschinenwerk entwickelt hat, in dem bereits weit über ½ Million Continental⸗Schreibmaschinen hergestellt wurden. Die dabei gesammelten Erfahrungen und die Erfolge dieses Werkes haben zu einer Erweiterung des Arbeitsgebietes durch den Bau von Addier⸗ und Buchungsmaschinen geführt. Alles dies schildert das Buch sehr anschaulich und berichtet weitere

8

Einzelheiten über die im Jahre 1934 als eine Spitzenleistung der

deutschen Technik auf den lose Schreibmaschine, die Continental⸗Silenta.

Hat man die Jubiläumsschrift mit ihren zahlreichen, wert⸗ vollen Abbildungen von Anfang bis zu Ende durchgelesen, dann 8 man eine Epoche in der Entwicklung der Wanderer⸗Werke ennengelernt, die durch den Aufstieg dieses Unternehmens aus kleinsten Anfängen heraus zur

8 1 gekennzeichnet wird die darüber hinaus auch zeigt, daß dur 2

verständnisvolle Zu-⸗

Karkt gebrachte erste deutsche geräusch⸗

sammenarbeit von über 5000 Werksangehörigen unter zielbewußter

Führung Qualitätsleistungen erreicht werden konnten, die den Wanderer⸗Werken auf ihren drei Spezialgebieten, dem Fahrrad⸗ bau, dem Werkzeugmaschinenbau und dem Büromaschinenbau eine führende Stellung auf dem Kontinent ermöglichten. So ist die Wanderer⸗Jubiläumsschrift nicht nur ein G zur deutschen Industriegeschichte, sie ist auch ein hohes Lied deutscher Werk⸗ mannsarbeit. *₰

Gea⸗Verkehrskarte vom Deutschen Reich mit der amtlichen Gau⸗ einteilung der NSDAP. (Maßstab 1:1 000 000).

Mit Genehmigung der Reichsleitung hat die Gea⸗Verlag

G. m. b. H., Berlin W 35, Potsdamer Str. 110, die vorgenannte Karte geschaffen. Sie benutzt als geographische Unterlage die „Gea⸗Verkehrskarte Deutsches Reich mit den Nachbargebieten 1:1 000 000“, die bei einer reichen Ortsfülle die Verkehrswege (Eisenbahnen, Schiffahrtstraßen, Hauptverkehrsstraßen) bringt. Die Ausführung der Karte ist ausgezeichnet. . Die 32 Gaue der NSDAP. sind in farbigen Bändern zur Anschauung gebracht. Die Karte wird nicht nur den vielfachen Gliederungen der Partei, den Behörden dienen können, sondern cet dem Handel und der Wirtschaft ein wichtiges Hilfsmittel nach geographischer Richtung hin sein. 8

Deutsche Agrar⸗Presse. Neuer Zeitschriftenkatalog.

Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes mitteilt, er⸗ scheint in allernächster Zeit im Reichsnährstandsverlag unter dem Titel „Deutsche Agrar⸗Presse“ ein Zeitschriftenkatalog für die

Fachpresse des Reichsnährstandes. Herausgeber ist das Stabsamt

des Cbö Hauptabteilung D Presse)⸗ Die Not⸗ wendigkeit eines solchen Katalogs bei der hohen Zahl der in der 8 des Reichsnährstandes eingetretenen Aenderungen der Begründung nicht. Der Katalog will nicht nur die reichs⸗ nährstandseigene Presse zusammenfassen, sondern auch die Fach⸗ eitschriften mit solchen Aufgabengebieten, die vom Reichanähr⸗ tand betreut werden. Im ersten Teil des Katalogs werden die Zeitschriften nach See hben geordnet, im zweiten Teil nach Landesbauernschaften und Ortschaften. Der Katalog kann mit einer freundlichen Aufnahme rechnen.