1935 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 21. Februar 1935. S. 2

Als Beschwerdeinstanz sind der Reichsverkehrsminister und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft be⸗ stimmt worden der Reichsverkehrsminister, weil er die Fürsorge für die durch Wasserabgabe aus den Saaletalsperren zu verbessernden Reichswasserstraßen hat, und der Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft, weil er über die weckmäßigste und bestmögliche Ausnutzung des deutschen Wasserschatzes zu wachen hat. Im einzelnen ist das Verfahren so einfach wie möglich usgestaltet. Die verschiedenen sonst nach den Landesgesetzen notwendigen Verfahren sind zu einem einheitlichen Verfahren zusammengefaßt, das ohne Belastung mit nicht unbedingt not⸗ wendigen Verzögerungen mit der erforderlichen Beschleuni⸗ gung durchgeführt werden kann. Es soll nach Möglichkeit nur ein Verfahren stattfinden, in dem sämtliche in § 12 Abs. 1 vorgesehenen Entscheidungen gleichzeitig ergehen. Ausnahmen hiervon sind nur im Rahmen des § 12 Abs. 2 und Abs. 3 zu⸗ ässig. Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Satz 3 erscheint not⸗ wendig, um die Herbeiführung einer Entscheidung und die endgültige Regelung der Verhältnisse in angemessener Frist icherzustellen. Da der Bau der Talsperre im öffentlichen Wohle liegt, ist für die in § 12 Abs. 4 genannten Verhandlungen und Rechtsgeschäfte die Freistellung von Gerichtskosten und Stempelgebühren bestimmt. „Gegen die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde ist die Beschwerde gegeben, soweit nicht die Festsetzung der Geld⸗ entschädigung angefochten werden soll. Die Beschwerdeinstanz kann eine Entscheidung über die Geldentschädigung nur aus⸗ nahmsweise im Falle des § 13 Abs. 1 Satz 3 treffen, wenn durch die ihrer Zuständigkeit unterliegende Aenderung der übrigen Entscheidung eine Neufestsetzung der Geldentschädi⸗ gung bedingt ist. Gegen die Festsetzung der Geldentschädigung ist der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten gegeben. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Planfeststellungsbehörde eine Geldentschädigung überhaupt abgelehnt hat. Der Entscheidung der Gerichte unterliegt lediglich die Bewertung der von dem Unternehmer zu leistenden Entschädigung, im übrigen ist der im Planfeststellungsverfahren ergangene Beschluß für sie ver⸗ bindlich. Sie können insbesondere die Entscheidung über eine etwaige Landabfindung nicht abändern. Dagegen haben sie die Landabfindung bei der Feststellung der Höhe der Geldent⸗ schädigung in jedem Falle wertmäßig zu berücksichtigen, weil die Landentschädigung als Ersatz einer sonst zu gewährenden Geldentschädigung anzusehen ist.

Die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Fertigstellung des Unternehmens ist vorgesehen, weil dieser Zeitpunkt für die in §§ 12 Abs. 2, 15 bestimmten Fristen von Bedeutung ist. sich nach

In welcher Weise die Bekanntmachung erfolgt, richtet si Ortsüblichkeit.

„Grundsätzlich ist daran festzuhalten, daß über Ansprüche, die erhoben werden können, alsbald im Planfeststellungsver⸗ fahren entschieden wird. Die spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist daher auf die Fälle zu beschränken, in denen die nachteiligen Wirkungen nach objektiver Betrachtung erst nachträglich erkennbar geworden sind oder in denen sie der Betroffene infolge nicht in seiner Person liegender Crgi isse nicht rechtzeitig hat geltend machen können. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Kenntnis verjähren die Ansprüche. Ihre Geltendmachung ist nach Ablauf einer erfahrungsgemäß aus⸗

reichenden Frist von 15 Jahren seit Fertigstellung des Unter⸗ nehmens in jedem Falle ausgeschlossen, um einen uner⸗ wünschten Schwebezustand nicht zu verewigen. Auf die Be⸗ stimmung des § 15 ist in der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 2 ausdrücklich hinzuweisen. Zu § 16.

Die Bestimmung des § 16 Abs. 2 entspringt dem Be⸗ streben, das Landesrecht aufrechtzuerhalten, soweit nicht Aenderungen durch den Zweck des Gesetzes notwendig bedingt

werden. § 17 ändert für die bei der Saaletalsperre am Bleiloch noch durchzuführenden Verfahren die Zuständigkeit der ent⸗ scheidenden Behörden. Dies erscheint erforderlich, da mit Rücksicht auf die wasserwirtschaftliche Verbundenheit beider Saaletalsperren die Entscheidungen notwendigerweise in Ueber⸗ einstimmung miteinander gebracht werden müssen. Ein sonstiger Eingriff in das Landesrecht ist als nicht erforderlich nicht vorgesehen. (Veröffentlicht vom Reichsverkehrsministerium.)

1

8. yWGWerordnung über die Aufhebung des Luftsperrgebietes über dem hambur⸗ gischen Petroleumhafen. Auf Grund § 59 der Verordnung über Luftverkehr vom 19. Juli 1930 (Reichsgesetzbl. 1 S. 363) und der Verordnung über das Reichsluftfahrtministerium vom 5. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 241) wird folgendes verordnet:

Die Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg über die Erklärung des hamburgischen Petroleumhafens als Luftsperrgebiet vom 7. Juli 1930 Hamburgisches Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 265) tritt

it Wirkung vom 1. Februar 1935 außer Kraft. Berlin, den 19. Februar 1935. Der Reichsminister der Luftfahrt.

BMBekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschrift im Inland bis auf weiteres verboten:

Murder in Camps Hohenstein Buch

8 (London England).

Berlin, den 19. Februar 19235. 11“ Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. §. V. Grauert.

8- Nachtrag zur Gebührenordnung 88 der Ueberwachungsstelle für Minerall. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers nachstehender Nachtrag zur Ge⸗ bührenordnung der Ueberwachungsstelle für Mineralöl er⸗ lassen: 1— § 5 der Gebührenordnung vom 18. Dezember 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 296 vom 19. Dezember 1934) wird mit sofor⸗ tiger Wirkung gestrichen. 4 1 Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1935. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

von der Decken.

1“

GSebührenordnung

der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung

verwandte Gebiete.

(Neue Fassung vom 20. Februar 1935.) Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Ueber⸗ wachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und ver⸗ wandte Gebiete in nachstehender Fassung neu erlassetn:

§ 1. 8

Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete werden von ihr Gebühren erhoben. 82 u“

Gebührenpflichtige Tatbestände sind:

1. Die Ausstellung jeder Art von Bescheinigungen durch die Ueberwachungsstelle, auf Grund deren die Bezahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder genehmigt werden soll, die der Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für

Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete unter⸗

liegen. Als Bescheinigungen in diesem Sinne gelten auch die gutachtlichen Aeußerungen der Ueberwachungsstelle gegen⸗ hüber den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur

Fpolge haben (Devisengebühr). -

Die Verlängerung oder sonstige Aenderung einer Be⸗ scheinigung nach Ziffer 1 (Zusatzgebühr).

Die Devisengebühr 2 Ziff. 1) entsteht mit der Erteilung

der Bescheinigung.

Die Höhe der Gebühr bestimmt sich

betrag, auf den die Bescheinigung lautet. Rechnungsbetrages.

nach dem Rechnungs⸗ Sie beträgt 3 %o des

§ 4. Die Zusatzgebühr 2 Ziff. 2) entsteht mit der Verlängerung oder sonstigen Aenderung einer Bescheinigung. Sie beträgt ¼4 0 des Rechnungsbetragees. Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 RM nach oben abzu⸗ runden. Die Mindestgebühr beträgt 1,— RM.

§ 6. Falls der Rech numegs etrac nach dem die Gebühren zu be⸗

rechnen sind, auf ausländische Währung gestellt ist, ist der Reichs⸗ markbetrag der Gebühr auf Grund des jeweils im Zeitpunkt der Fälligkeit zuletzt bekanntgegebenen Umsatzsteuerumrechnungskurses zu ermitteln. 87

Schuldner der Gebühren sind diejenigen Personen oder Unter⸗ nehmungen, auf deren Namen die Bescheinigungen ausgestellt sind, bei den gutachtlichen Aeußerungen gegenüber den Devisen⸗ stellen diejenigen Personen oder Unternehmungen, denen darauf⸗ hin die Genehmigung erteilt wird.

§ 8.

Jeder Gebührenpflichtige hat die entstandenen Gebühren, soweit sie nicht durch Nachnahme eingezogen werden, binnen einer Woche nach Empfang der Gebührenordnung zu bezahlen.

Sämtliche Gebührenzahlungen nach Maßgabe dieser Ge⸗ bührenordnung sind zu leisten auf das Postscheckkonto der Ueber⸗ wachungsstelle sünr Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete: Berlin Nr. 24065.

Werden die Gebühren nicht rechtzeitig gezahlt, so kann die Ueberwachungsstelle gegen den Gebührenschuldner eine Ordnungs⸗ strafe bis zum doppelten Betrag der geschuldeten Gebühren

verhängen. Se § 10.

Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Ueberwachungs⸗ 8 in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen urchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben.

ie Ueberwachungsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unter⸗ nehmen, bei dem die Prüfung Verstöße gegen behördliche Ver⸗ ordnungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden Pflichten feststellt, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber dem Betroffenen bedarf, durch die Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete endgültig festgesetzt. Der Betrag ist von dem zahlungspflichtigen innerhalb einer Woche nach Empfang der Aufforderung auf das Postscheckkonto der Ueber⸗ wachungsstelle einzuzahlen.

Diese Gebührenordnung tritt am 1. März 1935 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete vom 9. Oktober 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 247 vom 22. Ok⸗ tober 1934) außer Kraft.

Berlin, den 20. Februar 1935. Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwan 8 8 Kaiser. ““ 98

XMWBGBekanntmachung.

Die Caledonian Insurance Company in Edinburgh hat

ihr deutsches Kraftfahrzeugversicherun eschaft mit dem 31. Dezember 1933 eingestellt und die ollmacht ihres deut⸗ Berthold E. Rehme in

schen Hauptbevollmächtigten

8 5

Zur Bestreitung der Kosten der Ueberwachungsstelle für

die Bekanntmachung vom 5. April 1933 im Reichsanzeiger

Nr. 84 vom 8. April 1933).

Berlin, den 18. Februar 1935. 8* Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. 8 J. V.: Dr. Schneider.

Bekanntmachung.

SDie am 20. Februar 1935 ausgegebene Nummer 16 des

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: „Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbeitern für Ieen der Leibeserziehung, vom 15. Februar 1935; esetz über Erteilung einer Keditermächtigung, vom 19. Fe⸗

bruar 1935;

Durchfühungsbestimmungen zum (BodSchätz DB), vom 12. Februar 1935;

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Be⸗ amten der allgemeinen und inneren Verwaltung, vom 14. Februar 1935;

Verordnung über standesamtliche Hinweise, vom 14. Februar 1935;

Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes gegen eimtückische Angriffe I. Staat und Partei und zum Schutz der arteiuniformen, vom 15. Februar 1935.

G Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 21. Februar 1935.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Bodenschätzungsgesetz

Preußen.

Zekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. zuli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 479) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. IS. 293) wird das Vermögen der nach⸗ genannten früheren Sportorganisationen zugunsten des Lan⸗ des Preußen eingezogen:

Arbeiter⸗Sportverein „Ballspielklub“

Bobrek⸗Karf, Kreis Beuthen, O. S., 1

Freier Turn⸗ und Sportverein „Frisch

Frei“ Schomberg, Kreis Beuthen, O. S., S 8 5 8 tklub „Stern“ Schomberg, Kreis Beuthen, S

Eine Entschädigung für diese Maßnahme wird nicht gewährt. 1

Die Einziehungsverfügung, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, wird mit der ge gösfentlichung wirksam. ppeln, den 18. Februar 1935.

Der Regierungspräsident. J. A.: Radig.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) wird

das gesamte Vermögen des Turnvereins Weidenhausen

e. V. in Weidenhausen zugunsten des Preuß. Staates eingezogen. Dazu gehört ins⸗ besondere das im Grundbuch von Weidenhausen Band 15 Blatt 571 unter lfd. Nr. 1 eingetragene Grundstück des Vereins.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und

111““ Vermögens vom 14. Juli 1933 in Verbin⸗

ung mit § 3 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen

Vermögens vom 26. Mai 1933 werden die auf dem er⸗

wähnten Grundstück in Abteilung III. des Grundbuchs unter

Nr. 1, 2 und 4 eingetragenen Sicherungshypotheken von

2000 RM für den Gastwirt Hermann P lLatt in Weidenhausen,

600 RM für den Bürgermeister Philipp Scheldtin Weidenhausen,

1000 RM für den Gastwirt Hermann P latt in Weidenhausen

für erloschen erklärt, weil mit der Hingabe des Gegenwertes

eine Förderung volks⸗ und staatsfeindlicher Bestrebungen be⸗

absichtigt war.

Dies wird gemacht.

Wiesbaden, den 15. Februar 1935.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.

WBekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Gesetz⸗ sammlung enthält unter:

Nr. 14 226. Verordnung über die Horle, vom 9. Januar 1935;

Nr. 14 227. Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der allgemeinen und inneren Verwaltung, vomn 14. Februar 1935.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf. Zu beziehen durch R. v. Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 21. Februar 1935.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches.

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Aus der Verwaltung.

Anmeldung von abgebauten Regiebetrieben.

Um einen Ueberblick über die Auswirkungen der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand zu erlangen, hat der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern Dr. Frick ersucht, ihm bis zum 1. März 1935 Bericht zu

Verlin W 85, Friedrich⸗Wilhelm⸗Str. 22,lI, widerrufen (vgl. (Gemeindeverbände) abgebaut worden ünd.

erstatten, in welchem Umfange Betriebe der Gemeinden

an Stelle einer Zustellung amtlich bekannt⸗

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Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 22. Februar. Staatsoper: Gastspiel Jan Kiepura: Bohéème. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Glas Wasser.

Beginn: 20 Uhr. 8

Musikalische Lustspiel von Secribe.

Vorträge und Führungen.

In der kommenden Woche finden in den Staatlichen Museen

die folgenden Führungen und Vorträge statt:

Sonntag, den 24. Februrr.

r10 11 Uhr im Deutschen Museum, Berliner Kunst im Deutschen Museum. Direktor Demmler.

10,30 11,30 Uhr im Zeughaus, Altes Geschütz vom Mittelalter bis zum Großen Kurfürsten. Prof. Post.

11—12 Uhr im Kupferstichkabinett, Hauptwerke italienischer Buch⸗ malerei. (Neues Museum.) Dr. Rosenberg.

11—12 Uhr im Museum f. Völkerkunde Japanisches Theater (mit Lichtbildern). (Im Vortragssaa I.) Dr. Meinhard.

12—138 Uhr im Museum für Vor⸗ und Frühgeschichte, Altger⸗ manische Waffen. Dr. Lincke.

Montag, den 25. Februar.

11— 12 Uhr im Prinzessinnenpalais, Das Bildnis in der Plastik. Dr. Härtzsch.

12 —13 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ozeanien, Die Austra⸗

lier und ihre Kultur. Dr. Schmidt.

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mmen und

11““ Dienstag, den 26. Februar. 11 12 Uhr im Alten Museum, Höfische Kunst: Kameen der römischen Kaiserzeit. Dr. Götze. 11 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Rembrandt. Mittwoch, den 27. Februar. 11 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Das holländische Sitten⸗ bild. Dr. von Eynern. 12 13 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Meisterzeich⸗ nungen deutscher Künstler im Umkreis Dürers und Grüne⸗ walds. Dir. Winkler. 12 18 Uhr in der Vorderasiat. Abt., Die Hethiter (um 1500). Dr. Güterbock. Donnerstag, den 28. Februar. 11—12 Uhr im Deutschen Museum, Deutsche Renaissance, I. Al⸗ brecht Dürer,

12 18 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indien, Volkskunst und Handwerk in Indien. Dr. W aldschmidt. 8 12 13 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt., Mischreligion und

Mysterien. Dr. Zippert. 17— 18 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal, Bogasköy, die Haupt⸗ stadt der Hethiter (mit Lichtbildern). Dr. tevbock. Freitag, den 1. März. 14 12 Uhr im Alten Museum, Griechische Vasen. Keller. 12 13 Uhr im Schloßmuseum, Klassizismus und Biedermeier. Prof. Schnorr von Carolsfeldld. Sonnabend, den 2. März. in der Islamischen Abt. Rundgang durch zung. 12 18 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt., Rundgang: Die Zeit des Neuen Reichs. 14—15 Uhr im Prinzessinnenpalais, Führung durch die beiden Ausstellungen: Das Bildnis in der Plastik, Der Tanz in der

Großer Erfolg der Automobil⸗Ausstellung.

Die Internationale Automobil⸗Ausstellung, die am vorigen Donnerstag der Führer eröffnet hat, ist, wie bereits jetzt fest⸗ estellt werden kann, zu einem großen Erfolge für die deutsche Automobilindustrie. geworden. Bisher wurde sie an den ersten sieben Tagen von über 350 000 Personen besucht. Die gleiche Ver⸗ anstaltung im Vorjahr, die man allgemein als sehr günstig an⸗ gesprochen hat, brachte es dagegen insgesamt nur auf 400 000 Be⸗ sucher. Es ist damit zu rechnen, daß die diesjährige Schau in den Ausstellungshallen am Kaiserdamm es auf die doppelte Besucher⸗ ahl bringen wird wie die vorjährige. Der Auftrieb, den die Automobil⸗Aus bellung im vorigen Jahre zu verzeichnen hatte, wird nach den Verkäufen, die bisher am Kaiserdamm abgeschlossen wurden, somit weiter anhalten, zum Nutzen nicht nur dieser Schlüsselindustrie, sondern der gesamten deutschen Volkswirtschaft. Die Besucher auf der Ausstellung haben nämlich nicht nur die zahlreichen vorzüglichen Wagen besehen, sondern auch umfangreiche Aufträge an die einzelnen 8 verteilt. Fast auf der ganzen Linie ist die Zahl der bis zum heutigen Tage auf der Ausstellung abgeschlossenen Käufe, sowohl an die Händler als auch an Privat⸗ kundschaft, größer als zur gleichen Zeit des Vorjahres. Es gibt Firmen, die einzelne Serien von Wagen ausverkauft haben. Allge⸗ mein wurde an den einzelnen Ständen erklärt, daß der jetzt vor⸗ liegende Auftragsbestand für die augenblickliche Belegschaft Be⸗ schäftigung auf Monate hinaus sichert. Mehrere Werke glauben auch, ohne Arbeiterneueinstellungen nicht auskommen zu können. Beachtlich ist der starke Auslandsbesuch. Trotz der durch Wäh⸗ rungsentwertungen begünstigten ausländischen Konkurrenz sind Wagen, Traktoren usw. ins Ausland abgesetzt worden, ein schöner Beweis für die Wertschätzung deutscher Präzisionsarbeit. Bei den Lastkraftwagen finden die Typen, die nicht mehr Benzin, sondern Triebgas verwenden, großes Interesse. Zwei Vorteile bieten diese Neukonstruktionen: der Kraftstoffverbrauch ist billiger; außerdem werden, da diese Treibstoffe in Deutschland hergestellt werden, Devisen für die Einfuhr von Benzin gespart.

An den einzelnen Ständen der wichtigeren Firmen ergibt sich etwa folgendes Bild: Die Auto⸗Union, die auf ihrem Stand alles, vom kleinen Volksmotorrad (DKW) bis zur schweren Luxus⸗

limousine (Horch) vereint, ist mit dem Ausstellungserfolg sehr zu⸗ 8 Am heutigen Tage waren bei DKW im Vergleich zum elben Ausstellungstage des Vorjahres 25 bis 30 % höhere Um⸗ sätze, bei Wanderer 40 %, bei Horch sogar über 50 % zu verzeich⸗ nen. Auch bei Audi war das Geschäft gut. Die Werke, in denen 13 600 Arbeiter und beschäftigt sind, arbeiten voll. Kürzlich ist eine neue Fabrik in Chemnitz, die die elektrischen Teile, vor allem für die DKW⸗Erzeugnisse herstellt, eingerichtet worden. Der jetzige Auftragsbestand sichert die Beschäftigung der Beleg⸗ schaft 8 über drei Monate. Auch bei den DKW⸗Motorrädern haben die Verkäufe die Erwartungen wie bei den einzelnen Wagen⸗ abrikaten der Auto⸗Union übertroffen. Ueber die günstige Auswirkung der Ausstellung auf das Ge⸗

schäft der Daimler Benz AG ist bereits berichtet worden.

Auch Opel ist mit der Ausstellung sehr zufrieden. Der 1,3 Ltr.⸗ Typ („Olympia“) wurde vor allem gefragt. Im Januar sind rund 3600 Opel⸗Wagen abgesetzt worden. 1t Bei Hanomag fällt das gute Auslandsgeschäft auf. Traktoren sind nach Nordafrika, Peru, Oesterreich, Aegypten und Ostindien abgesetzt worden. Dabei ist bemerkenswert, daß ein Teil dieser Ge⸗ biete bisher fast ausschließlich von Nordamerika aus beliefert wurde. Auch das Inlandsgeschäft hat die Erwartungen über⸗ troffen. In der Zeit vom Januar bis zur Ausstellung ist im Ver⸗ gleich zum Vorjahr die dreifache Menge an Wagen und Traktoren abgesetzt worden. Den Adler⸗Werken hat die Ausstellung viel mehr feste Auf⸗ träge gebracht als im Vorjahr. Auch das internationale Geschäft ist gut, was auf die großen Erfolge zurückzuführen ist, die im letz⸗ ten Jahr die serienmäßig hergestellten Adler⸗Wagen bei zahlreichen internationalen Fahrten errungen haben. Das Geschäft in den

letzten beiden Monaten hat geradezu saisonmäßigen Charakter. Die

8

Anzahl der erfolgten Abschlüsse ist mehrmals so hoch wie im Vor⸗

jahr. Ab Juli soll das Programm um einen neuen 2⸗Liter⸗Wagen

rweitert werden. Bis dahin sind die Werke schon mit den jetzt lieferbaren Typen vollauf beschäftigt. Es. müssen Anstrengungen gemacht werden, um nicht zu lange Lieferfristen eintreten zu lassen. nu dem Adler⸗Stand glaubk man, daß unbedingte Neu⸗ einstellungen von Arbeitern erforderlich sind. Der Umsatz betrug

im letzten Jahr 64 Mill. RM gegen 47,75 Mill. RM im Vorjahr.

„Die Hansa⸗ und Lloyd Goliath⸗Werke haben ihre Produktions⸗ stätten soweit ausgebaut, daß alle Wagen jetzt sofort lieferbar sind. as Jahr 1934 war für das Unternehmen gut, 1935 wird nach den Erfolgen der Ausstellung nicht schlechter werden. Bei Mavbach ist die erste Serie des neuen 3 ¼⅛⸗Likter⸗Wagens voll ausverkauft. Dieser Wagentyp wird erst nach einiger Zeit wieder lieferbar sein. Der Geschäftsgang ist auch für große Wagen

außerordentlich rege. Auch das Ausland zeigt Interesse.

An BMW⸗Wagen sind bereits vorgestern soviel Wagen ver⸗

kauft gewesen wie auf der ganzen vorjährigen Aukomobilausstel⸗

86 lung.

8

Man rechnet mit dem doppelten Umsatz wie im Vorjahr. Bei Stoewer wird man wa rscheinlich aach der Ausstellung ohne Neueinstellungen nicht auskommen.

Bei den Lastkraftwagen ist überall die gleiche Entwicklung festzustellen. Das gilt sowohl für Henschel, wie für MAN. für Krupp, für Büssing und Magirus, um die wichtigsten zu nennen. Interesse finden allgemein die neuen Wagen mit Triebgas, bei Henschel auch der Dampfwagen und der Holzgaswagen, wenn auch die alten Dieselmotore weiterhin lebhaft gefragt sind.

Zuversicht in Leipzig.

Es wird eine Rekordmesse geben.

Auf einem Empfang der Vertreter der in⸗ und ausländischen Presse sprach in Berlin der Präsident des Lei ziger Meßamts, Dr. Raimund Köhler, über Bedeutung, Aufbau und voraus⸗ sichtlichen Umfang der am 3. März be innenden Leipziger Früh⸗ jahrsmesse. Außenpolitisch und au enwirtschaftlich steht die Leipziger Frühjahrsmesse 1935 unter dem günstigen Einfluß der glücklich gelösten Saarfrage, deren sofortige Auswirkung die tele⸗ raphische Belegung von Ständen französischer und schweizerischer Maschinenbaufirmen und der Abschluß von Gesellschaftsreisen und Sonderzügen aus westeuropäischen und Balkanländern ge⸗ wesen ist.

Die Ausstellerzahl wird 8000 übersteigen. Das bedeutet eine Zunahme von rund 10 % gegenüber 1934, das bereits mit 7406 Ausstellern eine um 1200 Firmen höhere Zahl gebracht hat. Dieser Hachs von 800 Ausstellern fällt in der Mustermesse auf die Gruppen für Hausrat und Wohnbedarf, aber auch Papierwaren und Bürobedarf erscheinen beträchtlich stärker. Auf der Großen Technischen Messe und Baumesse entfällt der Hauptzuwachs auf die Gruppen Werkzeugmaschinen, Antriebsmaschinen und Tevxtil⸗ maschinen sowie Bauwesen. Neu und ziemlich umfassend sind Gießereimaschinen hinzugekommen. Durch die Entwicklungs⸗ tendenzen in der us stebentgen Industrie werden aber gewisse neue Züge deutlich hervortreten. Dazu gehören unter anderem die Neuheiten, die durch die Richtungsänderungen in der deutschen Produktion hervorgebracht werden. So treten beispielsweise in der Gruppe Werkzeugmaschinen diesmal stärfer die Maschinen zur Bearbeitung von Kunstharzen und Preßstoffen hervor, und auf der Mustermesse wird in den Gruppen Haus⸗ und Küchengeräte und Galanteriewaren zu beobachten sein, daß in zahlreichen Haus⸗ haltungsgegenständen usw. das metallische durch Preßstoffmaterial ersetzt worden ist. In Beleuchtungskörpern wird ein Abgehen von Bronzegegenständen zu beobachten sein. Das starke Anwachsen der Ausstellerschaft in der Gruppe Antriebsmaschinen (vor allem Dieselmotoren) deutet auf die Umstellung auf heimische Treibstoffe, und eine neue Gruppe Gießereimaschinen wird den Guß als Werk⸗ stoff hervorheben. Im allgemeinen wird als zeitgemäße und rentable Form der Messevertretung für Kleinbetriebe eine Se. von Kollektivausstellungen stattfinden, die u. a. handwerkliche Musikinstrumentenbauer aus Markneukirchen und Mittenwald, thüringische Kunsthandwerker, Hanauer Goldschmiede mit ihren Erzeugnissen zu den Absatzmöglichkeiten der Leipziger Messe ge⸗ langen lassen.

Die ausländische Ausstellerschaft wird nicht nur zahlenmäßig, sondern auch nach der Art des Gezeigten sehr interessant sein. Geschlossene Kollektivausstellungen veranstalten Japan mit ca. 180 Ausstellern und 8000 Mustern sowie Italien mit ca. 30. Aus⸗ sterlegn. An der Spitze der fremden Einzelaussteller steht wiederum die Tschechoslowakei. Es folgen Oesterreich, Ungarn, die Schweiz sowie England.

Die Leipziger Frühjahrsmesse 1935 wird die Messen der letzten Jahre hinsichtlich der Besucherzahlen weit übertreffen und Ausmaße annehmen, die zuletzt auf der Frühjahrsmesse 1931, der letzten großen Messe vor der Krise, aufzuweisen waren. Dabei wird 8EEEI der Besucherzahl voraussichtlich bedeutend senge sein als die der Ausstellerschaft. Symptom für den Um⸗

N der diesjährigen Frühjahrsmesse ist vor allen Dingen die Tatsache, daß zwei Wochen vor der Messe bereits 60 % Betten mehr vermietet worden sind als im Vorjahre und v den vorangegangenen dreimal so viel; ferner das starke Interesse der ständischen Organisationen des innerdeutschen Handels, und zwar sowohl des Einzelhandels als auch des Großhandels und Ausfuhrhandels, die diesmal über die gesamte Messe ein kom⸗ plettes Netz von Beratungs⸗ und Auskunftsstellen breiten, wie es bisher nie in einem solchen großangelegten Rahmen durchgeführt worden ist. Im Vorjahre besuchten 16 366 Ausländer die Leip⸗ ziger Messe. Es kann diesmal mit etwa 3000 bis 4000 Besuchern haehs gerechnet werden, wofür eine ganze Reihe Anzeichen vor⸗ iegen.

Ueberraschend ist vor allem die Verstärkung der Besucher⸗ anmeldung aus Uebersee, besonders aus USA., von wo allein 500 Besucher erwartet werden, wohingegen zur Frühjahrsmesse 1934 aus Nord⸗, Mittel⸗ und Südamerika zusammen nur 482 Be⸗ ucher kamen. Auch Holland, das im Vorjahre 1864 Besucher ent⸗ andte, wird stärker vertreten sein, und die Gesamtbesucherzahl aus England dürfte den Stand der ahlen der letzten drei Jahre ganz beträchtlich überholen. Interesse haben 885 Besucher vor

allem für die Möglichkeiten des Abschlusses von Kompensations⸗ geschäften, für die die Leipziger Messe der geeignete Boden ist, da sich die Partner persönlich treffen und ihre Wünsche bis in die letzten Einzelheiten mündlich besprechen können.

Anschließend sprach das Mitglied des Verwaltungsrats des Leipziger Meßamts, Kommerzienrat Dr. Zöllner, über „Neue Aufgaben der Leipziger Messe“, deren ausgedehnte Auslands organisation in den Dienst der Werbung für die deutschen Q tätswaren gestellt werden müsse.

Berliner Börse am 21. Februar. Freundlich aber nur wenig Geschäft.

Wenn auch im heutigen Berliner Börsenverkehr wieder eine

durchaus freundliche Tendenz vorherrschte, zeigte sich doch in den Umsätzen gegenüber dem Vortage eher eine Verringerung. Die Verlängerung des kommunalen Stillhalteabkommens sowie der Bericht der deutschen Girozentrale fanden befriedigende Aufnahme, konnten aber im. Hinblick auf die augenblicklicher Zurückhaltung der Privatkundschaft zu einer Geschäftsbelebung nicht führen, und auch die Kulisse nicht zu einer stärkeren Anteilnahme am Geschäft bewegen. Die freundliche Tendenz blieb bis zum Schluß des Ver⸗ kehrs erhalten. Allerdings waren die Kr gegenüber

dem Vortage in den meisten Papieren nur minima und lediglich auf, Hoesch waren

Spezialpapiere waren stärker gebessert. Abschlußerwartungen sogar

Montanaktien wiesen behauptete Haltun im Zusammenhang mit günstigen ℳ¼ %o höher. Von den Braunkohlenpapieren gewannen bei kleinsten Umsätzen Rheinische Braunkohlen 3 ½ . Unter Kalipapieren waren Aschersleben um 1 ¾ % und Westeregeln um 1 ¾ höher. J. G. Farben zeigten knapp behauptete Haltung, am Elektromarkt dröckelten Siemens ab, Licht und Kraft lagen 1 % niedriger, wäh⸗ rend Hamburger Elektrizitätswerke erneut um 1 ¼ nach oben ns Unter den Spezialpapieren zogen Linoleumwerte wiederum as Hauptinteresse 5 sich (Deutsche Linoleum plus 1ℳ¼, Conti Linoleum plus 1), sonst bestand noch Interesse für Charlotten⸗ burger Wasser, die auf den günstigen Geschäftsbericht hin gefragt waren (1), dagegen litten Daimler unter Glattstellungen.

Fest lagen Reichsbank (plus 1¼) und am Kassamarkt Groß⸗ bankaktien, die bis zu 1 7¾¼ % anziehen konnten. In Renten bleibt das Geschäft gering, die Kursveränderungen gegenüber dem Vor⸗ 22 hielten sich in recht engen Grenzen. Tagesgeld war unver⸗ ändert 3 ¾ bis 4 %. Am internationalen Devisenmarkt standen Pfund und Dollar niedriger. In Berlin wurde der Dollar auf 2,486 (2,487) und das Pfund auf 12,14 ½ (12,16) festgesetzt.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

6 maßregeln. Tierseuchenstand am 15. Februar 1935.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahten der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗ klärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. ¹). Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae). 17: Herzogtum Lauenburg 3 Gemeinden, 7 Gehöfte (davon neu 1 Gemeinde, 4 Gehöfte), Pinneberg 1, 1 (1, 1), Plön 1, 1, Schles⸗ wig 1, 5 (—, 4), Segeberg 1, 1, Stormarn 2, 10 (—, 1). 22: Bersen⸗ brück 1, 1 (1, 1). 24: Ahaus 1, 1 (1, 1). 58: Güstrow 1, 1 (1, 1). 62: Helmstedt 1, 1 (1, 1), Wolfenbüttel 1, 1 (1, 1).

Schweinepest (Pestis suum). burg 1, 1, Ortelsburg 1, 1. 5: 9. Kreistierarztbezirk 1, 1. 6: Jüter⸗ bog⸗Luckenwalde 1, 1, Osthavelland 1, 1, Teltow 1, 1. 7: Lebus 1, 1. 8: Cammin 1, 1, Demmin 2, 2 (davon neu 1, 1), Greifswald 1, 1, Ueckermünde 1, 1. 9: Neustettin 1, 1. 11: Militsch 1, 1 (1, 1). 13: Gleiwitz 1, 1, Neustadt, O.⸗S., 2, 2, Oppeln 1, 1 (1, 1). 14: Quedlin⸗ burg Stadt 1, 1. 17: Pinneberg 1, 1 (1, 1), Steinburg 1, 1, Stor⸗ marn 2, 2. 20: Celle 4, 4. 28: Sberlahnkreis 1, 1 (1, 1), Üsingen 2, 2 (1, 1). 30: Viersen Stadt 1, 1 (1, 1). 32: Bernkastel 1, 1. 35: Landsberg 1, 1, München 1, 2 (—, 1). 38: Dinkelsbühl 1, 1, Hil⸗ poltstein 2, 5 (—, 2). 48: Ulm 1, 1. 51: Karlsruhe 1, 1. 58: Schön⸗ berg 2, 2, Schwerin 1, 1. 62: Braunschweig 1, 1, Helmstedt 1, 1 (1, 1), Wolfenbüttel 1,1. Milzbrand (Anthrax).

1: Gerdauen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Pr. Eylau 1, 1 (neu). 9: Dramburg 1, 1 (1, 1). 14: Neuhaldensleben 1, 1 (1, 1), Wolmir⸗ stedt 1, 1 (1, 1). 15: Mansfelder Seekreis 1, 1 (1, 1), Merseburg 1, 1 (1, 1). 17: Schleswig 1, 1 (1, 1), Steinburg 2, 2 (2, 2). 25: Halle i. W. 1, 1 (1, 1), Minden 2, 2. 26: Meschede 1, 1 (1, 1). 29: Mayen 1, 1. (1, 1). 30: Essen Stadt 1, 1 (1, 1), Kempen⸗Krefeld 1, 2 (1, 2). 42: Riesa Stadt 1, 1. 48: Ulm 1, 1 (1, 1). 53: Arn⸗ stadt 1, 1 (1, 1), Eisenach 1, 1 (1, 1), Sondershausen 1, 1 (1, 1). 58:

Schönberg 1, 1 (1, 1). 59: Wesermarsch 1, 1. 63: Bremen Stadt 1

1, 1. 64: Bernburg 1, 1. 65: Lemgo 1, 1.

Tollwut (Rabies)z)z). 8 2: Insterburg 1 Gemeinde, 3 Gehöfte, Treuburg 1, 1. 3: Allen⸗ stein 4, 4, Lötzen 2, 2, Lyck 1, 1, Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 7, 9, Osterode 2, 2. Tollwutverdacht (Rabies).

3: Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Gehöfte (davon neu , 8: Naugard 1, 1 (1, 1). 12: Löwenberg 1, 1. 13: Gleiwitz 1, 1, Oppeln 1, 1. 38: Rehau 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium).

: Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Gehöfte. 5: 5. Kreistierarzt⸗ bezirk 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 6: Niederbarnim 1, 1. 11: Habel⸗ schwerdt 1, 1. 13: Rosenberg i. O.⸗S. 1, 1 (1, 1). 21: Rotenburg i. Hann. 1, 1. 24: Münster i. W. Stadt 1, 1. 35: Fürstenfeldbruck 1, 1 45: Eßlingen 1, 1. 48: Blaubeuren 1, 1.

Saargebiet am 15. Februar 1935. Schweinepest (Pestis suum) Saarlouis 3 Gemeinden, 4 Gehöfte, Merzig 2, 2, Ottweiler 5, 12 (davon neu 1, 1), St. Wendel 2, 2 (1, 1), Homburg 1, 1, St. Ingbert 2, 2.

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die erens * laufende Nummer aus der nas kehenben Lüb cne