1935 / 48 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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26. Februar 1935. S. 4

Bekanntmachung der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. Vom 26. Februar 1935.

Mit auf die neu geregelte Bewirtschaftung von Industrie⸗ und Futtergerste (Anordnung der Reichsstelle für Vetrelde, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Er⸗ zeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 1. Februar 1935 vgl. „Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 27 v. 1. Februar 1935, „Die Landware“ Nr. 28 vom 2. Februar 1935 und RNVbl. S. 64) wird auf Grund des § 43 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 629) 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 999) mit Zustimmung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft das Folgende angeordnet: Von der Bekanntmachung der Reichsstelle für Getreide, üttermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ge⸗ chäftsabteilung, betreffend die Verwendung von Reinigungs⸗ abfällen vom 31. August 1934 (vgl. „Deutscher Reichsanzeiger“ Nr. 203 vom 31. August 1934, „Die Landware“ Nr. 204 vom 1. September 1934) wird Abschnitt B, der Bestimmungen für die Verwendung von Abfällen aus der Be⸗ oder Verarbeitung von inländischer Gerste für Zwecke der menschlichen Ernährung und für technische Zwecke getroffen hatte, mit Wirkung vom 8. Februar 1935 aufgehoben. Der Vorstand der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung. vI1I1Z1I1I1 Knauf. Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige lan wirtschaftliche Erzeugnisse. ö“

Bekanntmachung.

Der Frachtenausschuß Hamburg hat mit Ge⸗ nehmigung der Behörde für Wirtschaft nachstehende Aenderung der Bekanntmachung vom 19. März 1934 (Amtlicher Anzeiger Seite 268) *) mit Wirkung vom 15. Februar 1935 beschlossen:

Die Ziffer 1 (Anteilfrachten) erhält folgende Fassung:

1. Anteilfrachten für Kohlen (Koks plus 2 Rpf. per 100 kg):

Stationen bE

—üü

Berlin⸗unterhalb und Vorstationen, Spandau, Potsdam, Gartenfeld, Hakenfelde, Teltowkanal und Genthin .. 13 ½ Berlin⸗oberhalb, Stralau⸗Rummelsburg, Tegel, Nieder⸗ schöneweide, Oberschöneweide, Neukölln, Landwehrkanal 14 ½ Grünau, Köpenick, Friedrichshagen, Eberswalde (Hohen⸗ zollernkanal), Hennigsdorf, Oranienburg, Erkner, Rudersdorf . 15 ½ öC1144““ 18 ½ 1144A4“4“ 19 ½

Hamburg, den 22. Februar 1935. Die Behörde für Wirtschaft.

*) Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 68 vom 21. März 1934.

Bekanntmachung. Die am 26. Februar 1935 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die vor⸗ läufige Verwaltung des Saarlandes, vom 22. Februar 1935; Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften im Saarland aus dem Gebiete der allgemeinen und inneren Ver⸗ waltung, vom 22. Februar 1935; 1 1 Verordnung über die Rechtsverhältnisse der Beamten des Saarlandes, vom 22. Februar 1935; e Verordnung über die Regelung des Paß⸗, Ausländerpolizei⸗ und Meldewesens im Saarland, vom 22. Februar 1935; Verordnung über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes auf dem Gebiet der Besitz⸗ und Verkehrsteuern und der Devisen⸗ bewirtschaftung, vom 22. Februar 1935; 3 Verordnung über Einführung des im Reich geltenden Ver⸗ brauchsteuerrechts im Saarland, vom 19. Februar 1935; Verordnung zur des Zündwarenmonopols im Saarland, vom 21. Februar 1935; ““ Verordnung über die Einführung wirtschaftlicher Vorschriften im Saarland, vom 23. Februar 1935; 1.“ Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf dem Gebiet des Bergwesens im Saarland, vom 23. Februar 1935; Verordnung zur Einführung des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen im Saarland, vom 23. Februar 1935;32, Verordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunter⸗ nehmungen, Bausparkassen und Kapitalisationsgesellschaften im Saarland, vom 23. Februar 1935; Verordnung zur Ueberleitung des Arbeitsrechts im Saarland, wom 18. Februar 1935; 1. 3 Neunte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ord⸗ nung der nationalen Arbeit, vom 15. Februar 1935; . 8 Verordnung über die Ueberleitung der Sozialversicherung des Saarlandes, vom 15. Februar 1935; 81 u“ Verordnung zur Ueberleitung der Arbeitslosenhilfe im Saar⸗ land, vom 16. Februar 1935; 1 Verordnung zur Ueberleitung des Reichsversorgungsrechts im Saarland, vom 18. Februar 1935; Verordnung über die vorläufige Regelung der Gerichtsver⸗ fassung im Saarland, vom 22. Februar 1935; 1 Verordnung über die vorstädtische Kleinsiedlung und Bereit⸗ stellung von Kleingärten im Saarland, vom 21. Februar. 1995, Verordnung über die vorläufige Ueberleitung der bei dem Berggewerbegericht des Saarlandes anhängigen Verfahren, vom 13. Webruar 1935; Verordnung zur Ueberleitung der Strafrechtspflege im Saar⸗ land, vom 21. Februar 1935; Verordnung über das bürgerliche Streitverfahren und die Zwangsvollstreckung im Saarland, vom 22. Februar 1935; Verordnung über die Umstellung der Schuldverhältnisse im Saarland vom französischen Franken auf Reichsmark, vom 22. Februar 1935; 1 Verordnung über die Einführung des Wechsel⸗ und Scheck⸗ rechts im Saarland, vom 21. Februar 1935; Verordnung über die Umstellung von Kostenvorschriften im Saarland, vom 22. Februar 1935; 18 Verordnung über die Eintragung von Geldbeträgen in den Grundbüchern und Schiffsregistern des Saarlandes, vom 21. Februar 1935; 1“

Verordnung über das Mieteinigungsverfahren im Saarland, vom 21. Februar 1935;

Verordnung über die Zuständigkeit in Familien⸗ und Nachlaß⸗ sachen im Saarland, vom 21. Februar 1935;

Verordnung zur Rückgliederung des Post⸗ und Fernmelde⸗ wesens des Saarlandes in die Deutsche Reichspost, vom 16. Februar 1935;

Berordnung über Lichstpielwesen, Fremdenverkehr, Wirt⸗ schaftswerbung und Musikaufführungsrechte im Saarland, vom 21. Februar 1935; 8

Verordnung zur Einführung von Gesetzen und Verordnungen

auf dem Gebiet des Forst⸗ und Jagdwesens im Saarland, vom 22. Februar 1935; 8

Verordnung zur Einführung von Vorschriften und Anorde⸗ nungen des Reichskommissars für Preisüberwachung im Saar⸗ land, vom 18. Februar 1935;

Verordnung über Kleinhandelspreise von Lebensmitteln und Tabakwaren im Saarland, vom 18. Februar 1935;

Verordnung zur Verhinderung von Mieterhöhungen im Saar⸗ land, vom 18. Februar 1935.

Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis 0,75 RM. Postversendungs⸗

gebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 26. Februar 1935. MReeeeichsverlagsamt. Fabricius.

Werkehrswesen.

Die Deutsche Reichspost im Saarland.

Die Vorbereitungen zur Rückgliederung des Post⸗ und Fern⸗ meldewesens des Saarlandes in die Deutsche Reichspost sind nahezu abgeschlossen, Es besteht Gewähr dafür, daß der Uebergang in die neuen Verhältnisse reibungslos von statten geht. Im einzelnen dürfte für die Oeffentlichkeit folgendes von Interesse sein.

Dem Leiter der Oberpostdirektion Saarbrücken, Präsidenten Diederichs, ist vom Reichspostminister mit Wirkung vom 1. März die Leitung der künftigen Reichspostdirektion Saar⸗ brücken übertvagen worden.

Vom 1. März ab gelten im gesamten Post⸗ und Fernmelde⸗ wesen des Saarlandes mit dem übrigem Deutschland und umge⸗ kehrt die Gebühren, Bedingungen und Vorschriften des inner⸗ deutschen Verkehrs.

Im Postverkehr mit dem Saarland ergeben sich hieraus gegenüber dem bisherigen Zustand folgende Erleichterungen: An Stelle der Auslandsformblätter sind die Inlandsformblätter zu verwenden. Postanweisungen, Postaufträge und Nachnahmen sind bis 1000 RM zulässig; die Beträge sind allgemein in Reichs⸗ markwährung anzugeben. Bei Wertsendungen ist der Höchstbe⸗ trag unbegrenzt, außerdem ist eine Umrechnung der Wertangabe in Goldfranken nicht mehr erforderlich. Infolge Aufhebung der Zollgrenze sind bei den früher zollpflichtigen Sendungen zwischen dem Saarland und dem übrigen Deutschland keine Zollpapiere usw. mehr erforderlich. Die aus Anlaß der Devisenvorschriften im Postverkehr mit dem Saarland bisher bestehenden Beschrän⸗ kungen sind bereits aufgehoben.

Die Postbeförderung nach und aus dem Saarland wird dadurch beschleunigt, daß verschiedene Bah nposten, die jetzt nur bis an die Grenzen des Saarlandes verkehrten, künftig bis und von Saarbrücken durchgeführt werden. Die Beschaffung von Postwertzeichengebern für die Postanstalten des Saarlandes ist eingeleitet. Während der Trennung vom Reich sind im Saar⸗ land keine Postwertzeichengeber beschafft worden.

Auch im Postscheckverkehr fallen ab 1. März alle bis⸗ herigen Beschränkungen fort. Das Postscheckamt Saar⸗ brücken wird unter Beibehaltung seines Geschäftsbereichs, der das Saarland umfaßt, als nunmehr 20. Postscheckamt ab 1. März in den übrigen reichsdeutschen Postscheckverkehr eingegliedert. Damit sind im Verkehr mit dem Saarland außer den schon bisher zulässigen Ueberweisungen von Konto zu Konto künftig auch Ein⸗ zahlungen auf Zahlkarten und Barauszahlungen aus den Post⸗ scheckkonten in beiden Richtungen unbeschränkt zulässig. Die Kontoinhaber des Postscheckamts Saarbrücken nehmen ferner an dem zwischenstaatlichen Ueberweisungsverkehr mit allen den Ländern teil, mit denen die übrigen deutschen Postscheckämter in Verkehr stehen. Die Oberpostkasse Saarbrücken und andere Post⸗ kassen im Saarland werden an den Reichsbankgiroverkehr ange⸗ schlossen. 1

8 8 dem Bestreben, den Fernsprechverkehr mit weäter entfernt liegenden Orten des Reichs für das Saarland su erleich⸗ tern, wird mit Wirkung vom 1. März an die Gebühr für Fern⸗ gespräche über Entfernungen won mehr als 600 Kilometer allgemein auf 3 RM ermäßigt. An dieser Vergünstigung nehmen alle Grenz⸗ bezirke teil, die auf diese Weise hinsichtlich der CC11“ auf weite Entfernungen den in der Mitte des eeiches gelegenen Gebieten gleichgestellt werden. Um im weiteren beim Uebergang auf die deutschen Fernsprechgebühren für die Teilnehmer des Saarlandes Härten möglichst zu vermeiden, werden für einen wesentlichen Teil der im Saarland bestehenden Fernsprechein⸗ richtungen und Leitungen, namentlich für die bestehenden Neben⸗ tellenanlagen, die bisherigen Gebühren beibehalten, wobei der mit ein Sechstel Reichsmark umgerechnet wird. Die fern⸗ sprechtechnischen Einvichtungen des Saarlandes werden, soweit erforderlich, denen im übrigen Reichsgebiet ugepaßt werden. Die tatkräftige Förderung des Baues neuer Wählerämter ist beab⸗ sichtigt. Zur Fernhaltung jeglicher Stockung im Fernsprechver⸗ kehr vom und zum Saarland ist Vorsorge getroffen, daß bei An⸗ wachsen des Verkehrs genügend Leitungen zur Verfügung gestellt werden können.

Zur Beschleunigung des des Saarlandes mit dem übrigen Deutschland ist je eine neue Springschreiberleitung zwischen Saarbrücken⸗Berlin, Saarbrücken⸗ Frankfurt (Main) und Saarbrücken⸗Köln eingerichtet worden, ferner wurden mehrere oberirdische Ersatzleitungen zwischen Saar⸗ brücken⸗Frankfurt (Main) und Saarbrücken⸗Trier bereitgestellt, die im Bedarsssall sogleich in Betrieb genommen werden können. Soweit die Betriebsmittel und Einrichtungen für den Tele⸗ graphenverkehr im Saarland von denen des übrigen Reichspost⸗ gebiets abweichen, werden sie nach und na diesen angepaßt werden. Auch der Anschluß an das Bildtelegra phennetz ist in Aussicht genommen. Mit der Rückgliederung des Tele⸗ graphenwesens des Saarlandes in die Deutsche Reichspost und der Einführung der deutschen Telegraphengebühren ließ sich leider die Erhöhung der bisher geltenden saarländischen Inlands⸗ telegraphengebühr nicht umgehen. Hierbei ist aber zu berück⸗ bct en, daß der Inlandstelegrammverkehr dauernd ugunsten es Fernsprechers zurückgeht, also auch für die Wirtschaft und die Lebenshaltung des einzelnen nicht mehr die frühere Be⸗ deutung hat. 1

Im Telegrammverkehr mit dem Ausland treten im Saar⸗ land vom 1. März an alle Betriebs⸗ und Gebührenvorschriften in Kraft, die jetzt suͤr den Auslandsverkehr des übrigen Deutsch⸗ lands gelten. Damit wird auch der Geltungsbereich des Welt⸗ nachrichtenvertrags (Madrid 1932) mit seinen Vollzugsordnungen auf das Saarland ausgedehnt. Auf gebührenpolitischem Gebiet hat das Fsr Folge, daß nach den östlich vom Saarland gelegenen europäischen Ländern dier Telegraphengebühren im allgemeinen niedriger, nach den wenigen westlich gelegenen dagegen etwas höher werden. Nach den außereuropäischen Ländern treten da⸗ gegen zum Teil erhebliche E ein. 8 8

Fuͤr den Rundfunk im Saarland treten bei der Rück⸗

liederung die im Reiche geltenden „Bestimmungen über den Rund unk vom 27. November 1931“ in Kraft. Die Rundfunk⸗ Utnezun⸗ haben fortan die Gebühren von 2 RM monatlich u entrichten, sie erwerben aber zu einem Teil auch das Anrecht auf von der Rund funkgebühr nach den im übrigen Deutschland schon jetzt geltenden und vom 1. April d. J. ab neu

zu regelnden Bestimmungen über Rundfunkgebührenerlaß. Ge⸗ eignete Rundfunkübertragungsleitungen sind im Saarland vor⸗ handen. Ob technische Maßnahmen zur Verbesserung der Rund⸗ suneempfangamtege keiten im Rahmen des Senderbauprogramms notwendig und möglich sind, wird 8 werden. Zur Fern⸗ haltung von Rundfunkstörungen wird sich der Entstörungsdienst der Deutschen Reichspost und das in Arbeit befindliche Störschutz⸗ gesetz auch auf alle Teile des Saarlandes erstrecken.

Die Verhältnisse der Fe. eamten des Saarlandes und die Sicherung ihrer Rechte sind durch das Gese⸗ über die Abrede zwischen der Deutschen Regierung und der Regierungs⸗ kommission des Saargebiets über Beamtenfragen vom 8. Februar 1935, das am 11. Februar 1935 in Kraft getreten ist, geregelt.

Um der Verbundenheit der Postbeamten des Saarlandes mit dem Deutschen Reich und der Person des Ausdruck zu

eben, werden die Postanstalten des Saarlandes am Tage der ückkehr mit den Flaggen des Reichs und mit Bildern des Führers dhsge etter sein.

Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Februar 1935

Aktiva. RM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu

(+ 827 000)

und zwar: Goldkassenbestand Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗

Lo“ 8 21 397 000

Bestand an deckungsfähigen Devisen.. tei . ...8 12 860 000

)S Reichsschatzwechseln 12860 009)

b) sonstigen Wechseln und Schecks 3 245 705 000 deutschen Scheidemünzen..

(s— 319 754 000) Noten anderer Banken..

RM 58 669 000

4 606 000

244 299 000 (+£ 3844 000) 12 728 000

767 000)

Lombardforderungen 46 315 000

(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ (— 16 210 000)

d 8 E“ 437 132 000 apieren .

eckungsfähigen Wertpapie (—“*712009

318 323 00

73 000)

672 043 000 (+ 25 318 000)

150 000 000 (unverändert)

67 262 000 (unverändert)

40 254 000 (unverändert) 365 281 000 (unverändert) 3 323 145 000. (— 113 898 000) 834 335 000 37 687 000) 293 800 000) (s— 225 846 000 Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 23. Februar 1935 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 332,0 Mill. auf 4060,3 Mill. RM ver⸗ ringert. Im einzelnen habem die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 319,8 Mill. auf 3245,7 Mill. RM, an Lombard⸗ forderungen um 16,2 Mill. auf 46,3 Mill. RM und an deckungs⸗ fähigen Wertpapieren um 0,2 Mill. auf 437,1 Mill. RM abge⸗ nommen, dagegen die Bestände an Reichsschatzwechseln um 4,0 Millionen auf 12,9 Mill. RM zugenommen. Die Bestände an „sonstigen Wertpapieren“ blieben bei einer Zunahme um 73 000 Reichsmark mot 318,3 Mill. RM nahezu unverändert. An Reichs⸗ banknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 119,5 Mill. Reichsmark aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat ö Umlauf an Reichsbanknoten um 1113,9 Mill. auf 3323,1 ill. Reichsmark, derjenige an Rentenbankscheinen um 5,6 Mill. auf 369,8 Mill. NMn vermindert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 2,0 Mill. auf 1431,7 Mill. RM zu. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbanbscheinen haben sich auf 39/ Mill. Reichsmark, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 8,6 Mill. RM neu ausgeprägter und 2,8 Mill. RM wieder eingezogener auf 244,3 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 834,3 Mill. RM eine Zunahme um 37,7 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen haben sich um vund 26 000 RM auf rund 84,7 Mill. RM. Im ein⸗ zelnen haben die Goldbestände um rund 87 000 R. auf run 80,1 Mill. RM zugenommen und die Bestände an deckungs⸗ fähigen Devisen um rund 61 000 RM auf rund 4,6 Mill. RM

abgenommen.

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Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und ür den Verlag: i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗A jengesellschaft⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

sonstigen Wertpapieren. . sonstigen Aktiven

Passiva. „Grundkapitttttall.

Reservefonds: a) gesetzlicher Reserveonno.d.

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung .„ 2666052422422—⸗—⸗

c) sonstige Rücklagen . 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 5. Sonstige Passiirinu

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zen ralhandelsregisterbeilagen).

CE

11—12 Uhr im Prinzessinnenpalais, Der Tan⸗

zum Deutschen

schen Staatsa

Nr. 48

Alus der Verwaltung.

8 Erfrischungsräume in Warenhäusern.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Aus den Vorschriften des Erlasses über die Schließung von Warenhäusern ist vereinzelt gefolgert worden, daß in der Frage der Schließung der Erfrischungsräume in Warenhäusern, Kaufhäusern und Ein⸗ heitspreisgeschäften der bisherigen Uebung gegenüber eine mildere Handhabung Platz greifen soll. Diese Auffassung ist unzutreffend. Die Vorschriften des Gesetzes sollen lediglich nicht auf solche mittel⸗ ständischen Betriebe angewendet werden, in denen eine Verbin⸗ dung von Ausschankstätten mit anderen Gewerbebetrieben, wie Kolonialwarengeschäften, Fleischereien oder Lebensmittelgeschäften seit langem üblich ist, wie das z. T. auf dem Lande und in kleinen Städten der Fall ist, sofern sich Mißstände aus dem Vorhanden⸗ sein der Schankbetriebe bisher nicht ergeben haben. Im Gegensatz hierzu sind die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen bei allen Warenhäusern, Kaufhäusern und Einheitspreisgeschäften durch⸗ zuführen, es sei denn, daß für die Aufrechterhaltung der Er⸗ frischungsräume ein Bedürfnis anzuerkennen ist, oder daß die

Wirtschaftlichkeit des Gesamtunternehmens durch die Einstellung⸗

des schank⸗ und speisewirtschaftlichen Betriebes gefährdet wird. Das Bedürfnis für den Fortbestand von Erfrischungsräumen ist in der Regel zu verneinen. Eine Anerkennung des Bedürfnisses kann nur in Großstädten und auch hier nur bei außergewöhnlich großen Warenhäusern in Betracht kommen, bei denen die räum⸗ liche Ausdehnung und die Entfernung der Verkaufsstellen unter⸗ einander Erfrischungsgelegenheiten in gewissem Umfange not⸗ wendig erscheinen lassen. Wenn die Bedürfnisfrage verneint wird, ist zu prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit des Gesamtunternehmens durch die Einstellung des schank⸗ oder speisewirtschaftlichen Neben⸗ betriebes gefährdet wird. Die Schließung von Erfrischungsräumen in Warenhäusern, Kaufhäusern und Einheitspreisgeschäften darf nur unterbleiben, wenn die gesetzlichen Vorschriften die Durch⸗ führung dieser Maßnahme unmöglich machen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Mittwoch, den 27. Februar. Stacsoher: Ernani. Mustkalische Leitung: Blech. Beginn: 2 r. Schauspielhaus: Das Glas Wasser. Lustspiel von Scribe. Beginn: 20 Uhr. b

In der Staatsoper wird heute, Dienstag, den 26. Februar, wegen Erkrankung von Helge Roswaenge an Stelle des angekün⸗ digten „Wilhelm Tell“ Puccinis „Madame Butterfly“ gegeben mit Maria Cebotari, Walther Ludwig als Gast, Willy Domgraf⸗ Faßbaender und Else Tegetthoff in den Hauptrollen. Dirigent: Oscar Preuß. Anfang 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen. In der kommenden Woche fünden in den Staatlichen Mus⸗ die folgenden Führungen und Vorträge statwtt: Sonntag, den 3. März. 8 40 —11 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt, Randgang durch die Sammlung. 10 11 Uhr im Deutschen Museum, Lucas Cranach uand die Malerei der Reformationszeit. Dr. Haertzsch. 10,30 11,30 Uhr Die Entwicklung der preußischen Artillerie im Zeughaus. Hahlweg. . in 8 Islam. Abt., Islamische Metallkunst. Direktor Kühnel.

11 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Vortragssaal, Afikani⸗ sches Handwerk (mit Lichtbildern). Dr. Bau mann. Montag, den 4. März. der Kunst.

Dr. Bruhn.

Dienstag, den 5. März. 11—12 Uhr im Alten Museum, Musik und Tanz in der Antike. Strenger. 11 12 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Die Kunst der christl.

Frühzeit. Mittwoch, den 6. März. 12—13 Uhr im Fanber⸗Priedrich Muserm. Kinder und Putten in 1 der italienischen Plastik. Dr. Bange. 12—13 Uhr in der Vorderas. Abt., Elam, Susa, Luristan (um 1500). Dr. Moortgat.

20—22 Uhr im Pergam.⸗Vortragssaal, Unbekannte Stücke der

Mluaffree von Pergamon (mit Lichtbildern). Prof. von assow. Donnerstag, den 7. März. 8 11 —12 Uhr im Deutschen Museum, Deutsche Renaissance II1: Hans Holbein und Baldung Grien. 12 13 Uhr im Museum für Völkerkunde, Indien, Volkskunst und Handwerk in Indien.

12—13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Münzkabinett, Deutsche Münzen des Mittelalters II. Prof. Suhle. 17—18 Uhr im Pergamon⸗Vortragssaal, Das Schrifttum der

Hethiter (mit Lichtbildern). Prof. Ehelolf.

Freitag, den 8. März.

11—12 Uhr im Alten Museum, Griechische und römische Bild⸗ hauerkunst. Lange. Sonnabend, den 9. März.

12—13 Uhr in der Islamischen Abt., Rundgang durch die

1a 1Eä eeuha.

12— hr im Neuen Museum, Aegypt. Abteilung, Rund durch die Sammlung. 1“ 8. 8

Der für Montag, den 4. März 1935, vorgesehene Lichtbilder⸗ vortrag mit anschließender Führung im Museum für Völkerkunde,

Saavlandstr. 110: „Afrikanisches Handwerk“ wird auf Sonntag, den 3. März 1935, 12 Uhr, vorverlegt.

bb

Berliner Börse am 26. Februar.

Freundlicher Schluß Geschäft bleibt aber klein.

Die kleine Abschwächung der Vortage ist nur von kurzer Dauer gewesen. Bereits zu Beginn des heutigen Verkehrs machte sich eine widerstandsfähige Haltung bemerkbar, im Verlauf traten auf den meisten Marktgebieten sogar kleine Besserungen ein. Vor allem haben die Abgaben von Publikumsseite, die am Vortage im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Ultimo zu bemerken waren, wieder aufgehört. Andererseits regte die außenpolitische Lage etwas an. Jedoch machte die Kursbesserung nur selten mehr als ein Prozent aus. Ausgehend von Reichsbankanteilen schloß die Börse in ziemlich sbeunbkicher Haltung.

Montanwerte waren meist gut behauptet, etwas mehr Interesse bestand in Harpener (plus ). nter Braunkohlen⸗ werten kam etwas Material in Buviag heraus (minus 2), dagegen lagen besonders im Verlauf Kaliwerte ziemlich fest. So gewannen Aschersleben 11¼ % und Westeregeln . Bevorzugt waren auch wieder Linoleumwerte (Deutsche Linoleum plus 1, Konti⸗ linoleum plus 2 ¼½). In chemischen Werten zeigten sich ebenso wie in Elektropapieren keine nennenswerten Veränderungen. J. G. Farben lagen behauptet, am Elektromarkt erholten sich AEG. weiter um ½ %, Schuckert gewannen ¾ %, während Licht und Kraft 1 % einbüßten. Sonst zeigte sich noch Interesse für Schultheiß (plus 1 ¼4) und Farneache gegen Schluß der Börse auch für Reichsbank (plus 1 4).

Am Kassamarkt war die Tendenz überwiegend freundlicher, unter andevem lagen Bankaktien bis zu % höher. Ruhig blieb das Geschäft in Rentenwerten, von denen auf Reichsmark um⸗ gestellte Schuldverschreibungen bis zu 1 % verloren. Sonst lagen die Kurse meist gehalten. Tagesgeld war stärker gesucht und er⸗ fuhr im Hinblick auf den Ultimo eine Exrhöhung auf 4 bis 4 ¼ cͤ. Am internationalen Devisenmarkt war das ““ Pfund leicht erholt und wurde in Berlin auf 12,09 (12,07) festgesetzt, während der Dollar mit 2,483 behautete Tendenz aufwies.

Die wirtschaftliche Lage der holzverarbeitenden Industrie im Monat Februar 1935.

Die Rohstoffversorgung der holzverarbeitenden Indu⸗ strie hat sich im Berichtsmonat gegenüber dem Vormonat nicht wesentlich verändert.

Während die holzverarbeitende Industrie von geringen Ausnahmen abgesehen über Schnittmaterial in genü⸗ 11 Mengen verfügte, ist eine erschwerte Beschaffung von Qualitäts⸗ rundholz für die Schälholzindustrie und die Möbelindustrie festzustellen. Erschwert sind ferner insbesondere der Bezug von Nußbaumfurnieren, Hölzern aus Nordamerika, Borsten, Rohr und Naturkorkenscheibeg, letztere für die Kronenkorkfabriken.

Zu irgendwelchen Betriebseinschränkungen ““ hat die Rohstofflage nicht geführt.

Die Beschäftigungslage in der holzverarbeitenden Industrie kann im 4b im allgemeinen als normal be⸗ zeichnet werden. In der Möbelindustrie allerdings, in der bereits im Herbst 1934 ein Auftragsrückgang eintrat, ist im Berichtsmonat ein weiteres Abebben der Aufträge zu verzeichnen.

Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß die Monate Januar und Februar saisonmäßig zu den schlechtesten des Jahres gehören. Ferner muß in Betracht gezogen werden, daß die Möbelindustrie bis zum Herbst 1934 einen ungewöhnlich guten Umsatz zu ver⸗ zeichnen hatte. Es handelte sich offenbar um eine gewisse Vor⸗ eindeckung der Konsumenten, der eine entsprechende Auffüllung der Läger durch die Händler folgte. Diest flaute allerdings sofort mit dem Einsetzen des Preiskommissars ab, obwohl ein Preisrückgang bei Möbeln nicht zu erwarten ist, was auch der Preiskommissar anerkannt hat.

„Wie stark die Hnersae eögherg in der Möbelindustrie ist, ergibt sich daraus, daß die Arbeiterplatzkapazität von Dezember 1933 bis Dezember 1934 von 55,9 auf 64,7 und die Zahl der ge⸗ leisteten Arbeitsstunden im Prozentsatz der Arbeiterstunden⸗ kapazität von 51,1 auf 62,4 im gleichen Zeitraum gestiegen ist. Insgesamt betrachtet ist die Zahl der Arbeitslosen im deutschen Holzgewerbe von Ende Januar 1933 bis Ende Dezember 1934 von 303 884 auf 110 389, also um 63,6 % zurückgegangen. Es ist daher zu hoffen, daß der im Berichtsmonat zu verzeichnende empfindliche Auftragsrückgang in der Möbelindustrie keine tiefere Ursache hat, sondern daß nach Ueberwindung der im Jahre 1934 erfolgten Voreindeckung wieder ein normaler Auftragseingang er⸗ folgen wird.

„In dieser Erwartung haben die Betriebe auch bisher die er⸗ höhten Gefolgschaftsziffern mit geringen Ausnahmen durchgehalten.

Leider hat sich die Möbelindustrie wie die holzverarbeitende Industrie Lhen durch die gute Konjunktur des Jahres 1934 nicht so erholen können, daß ihr das Durchhalten in den letzten ungenügenden Monaten leicht gefallen wäre. Die Ursache hierfür ist in den immer noch ungenügenden Preisen zu suchen, die es nicht gestatten, Reserven zu schaffen. Erschwerend hierzu haben die erhöhten Rohstoffpreise beigetragen, die eine Auswirkung im Preise des Endproduktes nicht so erfahren konnten, wie dies kalkulatorisch bedingt gewesen wäre. Infolge der vorerwähnten besonders bedingten Erscheinungen hat sich auch der Geldeingang im Berichtsmonat verschlechtert.

Unter Exportschwierigkeiten infolge der billigeren ausländi⸗ schen Konkurrenz haben insbesondere zu leiden die Holzmehlindu⸗ strie, die Korkindustrie, die Faßindustrie, die Stuhlindustrie, die Holzwaren⸗ und die Musikinstrumentenindustrie. Von letzterer wünschen die Klavier⸗ und Harmoniumindustrie, daß durch die Einführung eines obligatorischen Musikunterrichts in den Schulen wenigstens eine Erhaltung der noch bestehenden alten und nam⸗ haften Betriebe ermöglicht wird.

Dagegen ist zu berichten, daß das Exportgeschäft der Zelluloid⸗, Stock⸗ und Schirmgriffindustrie im Berichtsmonat einen verhält⸗ nismäßig guten Auftragseingang gebracht hat.

*

Holzabmessungen genormt.

Nach mehrfachen vergeblichen, bis in die Vorkriegszeit zurück⸗ reichenden Versuchen, in Deutschland einheitliche Holzabmessungen für Bauholz festzulegen, ist nun endlich diese Normung durch⸗ geführt. In gemeinsamer Sitzung haben am 15. Januar 1935 Vertreter der Reichs⸗ und dandermfnisterien, der Deutschen Reichs⸗ bahn, der Forstwirtschaft, der Sägeindustrie und des Holzhandels sowie des Baugewerbes und der holzverarbeitenden Industrie die künftig geltenden Abmessungen für Kantholz, Balken, Dachlatten, Bretter und Bohlen festgelegt und auch die Spundungsmaße für Bretter genormt. Es handelt sich um folgende Normblätter: DIN 4070: Kantholz, Balken, Dachlatten aus Nadelholz; DIN 4071: Holzabmessungen für Bretter und Bohlen aus Nadel⸗ dols und Laubholz, besäumte und unbesäumte Ware; DIN 4072: Spundung von gehobelten und rauhen Brettern aus Nadelholz.

255 % Steigerung im Landmaschinenabfatz.

Der Nationalsozialismus hat immer den Standpunkt ver⸗ treten, daß man niemals Agrarpolitik lediglich um der Land⸗ wirtschaft willen betreiben müsse, sondern daß alle agrarpolitischen Maßnahmen immer der Volksgesamtheit zu dienen hätten. Draußen im Volk hat man manchmal nicht verstanden, wie dieser Grundsatz mit der von der nationalsozialistischen Regierung durch⸗ geführten Aufbesserung 168. für die landwirtschaftlichen Er⸗ zeugnisse zu vereinbaren ist. Man sah darin vielfach eine ein⸗ sen e TeStnahmne⸗ die lediglich dem Bauern nützt und der Ge⸗ samtheit Opfer auferlegt. Heute liegen nunmehr schon eine ganze Reihe von sprechenden Beweisen dafür vor, daß die Führung des Reiches mit ihrer Politik richtig gehandelt hat. Es wurde er⸗ recht, daß die Bauernwirtschaft wieder in der Lage ist, in erheb⸗ lichem Umfang Industrieerzeugnisse zu kaufen und dadurch der Arbeiterschaft in den Städten Beschäftigung zu geben. In welchem Maße die Landwirtschaft heute schon wieder der Industrie Aufträge und damit der Arbeiterschaft wieder Beschäftigung gibt, läßt eine Aufstellung über die Entwicklung des Landmaschinen⸗ absatzes in den letzten Jahren erkennen, die kürzlich in dem Organ der Fachgruppe Landmaschinenbau wiedergegeben wurde. Danach betr g der Landmaschinenabsatz im Inland

im Jahr Wert in 1000 RM 1931/32 90 000 1932/33 109 000 1933/34 162 000 1934/35 geschätzt: 230 000

Nach dieser Aufstellung ist seit der Machtübernahme eine ganz außerordentliche Belebung des Landmaschinenabsatzes festzustellen. Der Absatz an Landmaschinen wird im Wirtschaftsjahr 1934/35 um 68 Mill. RM den Vorjahrsabsatz übersteigen, der seinerseits bereits um 53 Mill. RM über dem Absatz im Wirtschaftsjahr 1932/33 lag. Die besonders starke Zunahme im laufenden Wirt⸗ schaftsjahr ist sicherlich zu einem Teil auf die Erzeugungsschlacht zurückzuführen. Die Möglichkeiten einer Absatzsteigerung für Landmaschinen dürften jedoch mit dem vorliegenden Ergebnis noch keineswegs erschöpft sein, denn im Wirtschaftsjahr 1927/28, in dem das Preisverhältnis zwischen den landwirtschaftlichen Erzeug⸗ nissen und den Betriebsmitteln ziemlich ausgeglichen war, hatte der Landmaschinenabsatz in Deutschland einen Wert von 319 Mill. RM, lag also noch um 89 Millionen über dem heutigen Stand. Diese Tatsache ist nicht verwunderlich, wenn man sich vor Augen hält, daß die Preise für landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und sonstigen Betriebsmittel heute noch über dem Preis⸗ niveau für landwirtschaftliche Erzeugnisse liegen. Eine Beseiti⸗ gung dieses Mißverhältnisses würde sicher den Absatz der Lande maschinenindustrie noch stärker erhöhen. 1

Asphaltbauweisen im Wasserbau.

Neue Ausführungen 1934 im In⸗ und Ausland.

Mit den Asphaltbauweisen hat der Wasserbauer ein neues

Bauelement erhalten, für das er in den letzten Jahren schon mannigfache Verwendung gefunden hat. In zunehmendem Maße haben diese neu entwickelten Bauverfahren ihre technische und wirtschaftliche Ueberlegenheit bei manchen praktischen Ausfüh⸗ rungen im In⸗ und Ausland erwiesen. Der Reichsverband der Deutschen Wasserwirtschaft e. V. (Deutscher Wasserwirtschafts⸗ und Wasserkraftverband) hat in den letzten Tagen in Berlin durch zwei Referenten einen Vortrag zu diesem Thema halten und darin einen Ueberblick über die letzten größeren Ausfüh⸗ rungen im In⸗ und Ausland geben lassen. „Prsofessor Dr.⸗Ing. Bösenberg, Aachen, referierte kurz über das Charakteristische der neuen Verfahren, die in der Bin⸗ dung von Mineralstoffen verschiedener Körnung durch Bitumen bestehen, wodurch ein druck⸗ und zugfester, jedoch auch plastischer Belag geschaffen wird. Ueber die volkswirtschaftliche Bedeutung des Bitumens, das hauptsächlich aus eingeführten Rohölen in Deutschland hergestellt wird, machte der Redner einige bemerkens⸗ werte, aufklärende Angaben. Von den eigentlichen Ausführungen der letzten Zeit wurden eingehend die Bauarbeiten am Stau becken Ottmachau und am Ameckerdamm an der Sorpetalsperre sowie die Abdichtungen an verschiedenen Kanälen, wie Adolf⸗ Hitler⸗Kanal in Oberschlesien, Dortmund⸗Ems⸗Kanal in West⸗ falen und Juliana⸗Kanal in Holländisch⸗Limburg, besprochen. Die Beispiele zeigten, daß Asphaltbauweisen eine große An passungsfähigkeit an alle vorkommenden Möglichkeiten besitzen und oft nur allein für die praktische Ausführung in Frage kommen. Allerdings warnte der Redner vor einer Verall⸗ gemeinerung und betonte, daß, genau wie in anderen Zweigen des Bau⸗Ingenieurwesens, reiche Erfahrung, eingehende Vor⸗ studien und gewissenhafte Ausführung erforderlich sind, um stets den beabsichtigten Erfolg zu erreichen.

Der zweite Redner des Abends, Dr. Wehner, Technische Hochschule Charlottenburg, berichtete über den Ausbau des Mississippi, den er im vorigen Jahre persönlich studieren konnte. Bekanntlich beschäftigen sich die amerikanischen Wasserbauer schon seit Jahren mit dem wichtigen Problem der Profil⸗ befestigung dieses längsten Flusses der Erde, und die verschieden⸗ sten Verfahren sind bislang als Versuche durchgeführt worden. Ein interessanter Versuch im großen Ausmaß ist nun mit Asphalt⸗ matten im letzten Jahre gemacht worden. Auf Schiffen werden drahtbewehrte Asphaltmatten hergestellt und sofort hinterher ins Wasser abgelassen. Dank ihrer Plastizität schmiegen diese Matten sich dem Profil des Untergrundes an und sichern so den Bestand gegen weitere Ausspülung. Einige Lichtbilder gaben den Hörern einen Ueberblick über die gewaltigen Ausmaße dieser Arbeiten, die mit Asphaltmatten überdies wesentlich billiger durchgeführt liörden können, als es bisher mit den Zementbetonmatten mög⸗

war.

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Der pfälzische Tabakbau 1934.

Ueber den Absatz des im Jahre 1934 in der Pfalz erzeugten Tabaks liegen nunmehr die endgültigen Abschlußzahlen vor. Bilanzmäßig kann nach denselben festgehalten werden, daß im Jahre 1934 eine Gesamtabsatzmenge von 147 817 Ztr. erreicht wurde. Der Umsatz bzw. der Wert dieser Erntemenge beziffert sich auf insgesamt 10 695 900 RM. Trotz der anfänglichen Trockenheit hat sich durch rechtzeitiges Einsetzen der Niederschläge die Qualität der Ernteware 1934 außerordentlich gut. entwickelt.