Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 63 vom 15. März 1935. S. 2
.
Eigene Ziehungen überhaupt davon für Rechnung Dritter Außerdem: b 8evere Bürgschafts⸗ und Garantieverpflichtungen
(§ 261 b HGB) I“ “ Eigene Indossamentsverbindlichkeiten “
na) aus weiterbegebenen Bankakzepten
b) aus Solawechseln der Kunden an die Order der “ Bank . 'oe0) aus sonstigen Rediskontierungen
P I Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG 1 II Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 KWG ³) III Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 8 11 Abs. 2 KWG
Rückfragen, die infolge undeutlicher oder dem Vordruck nicht entsprechender Ausfüllung dieses Formulars erforderlich werden sollten, bitten wir telefonisch oder telegrafisch zu unseren Lasten zu
erledigen.
1 8) Bruttozahlen, ohne Abzug der liquiden Mittel im Sinne von § 16 Abs. 1 und 2 KWG. Richtlinien für die Aufstellung der Monatsausweise und Rohbilanzen I1. Aktiva
Zu Posten 1. Sonstige und sonstigen Aktiven, gegebenenfalls mit eine merkung, auszuweisen. “ u Posten 2. I1
8 cess bei der Reichsbank in Anspruch 9 n0 ienes Lombarddar⸗ lehen ist nicht von dem Guthaben bei der Reichsbank abzusetzen, sondern unter den Gläubigern (Passivposten 1 b) auszuweisen.
Zu Posten 3. - “ 3 1 1 Zins⸗ und Dividendenscheine gelten dann als fällig, wenn sie bei
den Zahlstellen bereits eingelöst werden; unter dieser Voraus⸗ setzung können hier auch gekündigte und verloste Wertpapiere aus⸗ gewiesen werden. Sonstige verloste und gekündigte Wertpapiere sowie hereingenommene, noch nicht fällige Zins⸗ und Dividenden⸗ scheine gehören unter „Eigene Wertpapiere“ (Posten 7), und zwar in den der zugehörigen Wertpapiergattung entsprechenden Unter⸗ posten. Überfällige Zins⸗ und Dividendenscheine, die gegebenen⸗ falls erst später ganz oder teilweise eingelöst werden, sind ebenfalls unter Posten 7 (Eigene Wertpapiere), jedoch in Unterposten e), zu erfassen. Zinsscheine von eigenen Schuldverschreibungen dürfen in der Bilanz nicht enthalten sein. 11“” u Posten 4. 8 8 8 sind auf das eigene Institut gezogene, dem betreffenden Kun⸗ den aus irgendeinem Grunde noch nicht belastete Abschnitte nicht aufzunehmen; solche auf andere Niederlassungen des eigenen Instituts können notfalls als Durchgangsposten hier verbucht werden. Schecks, welche nur zum Einzug oder zur Gutschrift nach Eingang eingereicht sind, dürfen in die Bilanz nicht eingesetzt werden. .““
u Posten 5. “
8 der Kundschaft hereingenommene Solawechsel gegen Hinter⸗ legung von Steuerautscheinen können, solange für sie die Redis⸗ ontzusage der Reichsbank bestenn, uner 8 4&. ausgewiesen werden? 5 veseg⸗ chset sich hinsichtlich ihres Charakters wesentlich voß den sonsti n Solawechsein der Kanden (5 d) unterscheiden. Wechsel, wel z8 ig oder . ingang eingereicht sind, dürfen in die Bilanz nicht eingesetzt werden. Ebenso dürfen Rückwechsel nicht im Wechselbestand enthalten sein. Um eine einheitliche Liquiditätsberechnung zu ermöglichen, ist der Wechselbestand mit seinem wirklichen Wert am Bilanztag (Nenn⸗ wert abzüglich Rückdiskont) zu erfassen. Falls eine genaue Errechnung des Rückdiskontbetrages auf Schwierigkeiten stößt, genügt Ermittlung durch Schätzung. Zu den Handelswechseln im Sinne von § 16 Abs. 2 KWG rechnen auch alle Wechsel, für welche eine Rediskontzusage der Reichsbank vorliegt.
u Posten 6. . — 8 Hinsichtlich des einzusetzenden Wertes gelten die zu Posten 5 ge⸗ troffenen Bestimmungen. In diesen Posten sind auch Steuer⸗ gutscheine aufzunehmen, nicht aber Zinsvergütungsscheine, die in den Posten 7 e gehören. In dem Unterposten sind nicht nur die Werte derjenigen Papiere auszuweisen, die bereits laut Verzeich⸗ nis der Reichsbank tatsächlich zur Beleihung zugelassen sind, son⸗ dern auch alle Bestände, die nach den Bestimmungen des Bank⸗ gesetzes (§ 21,3) zur Beleihung zugelassen werden dürfen. Hierzu rechnen nicht Schuldverschreibungen, die vom Gewährverband des berichtenden Kreditinstituts ausgegeben sind.
Zu Posten 7. Unter 7 b sind alle sonstigen Bestände auszuweisen, die nach den Bestimmungen des Bankgesetzes (§ 21,3) zur Beleihung zuge⸗ lassen werden dürfen (pgl. auch Erläuterung zu Posten 6). Hierzu rechnen nicht Schuldverschreibungen, die von dem berichtenden Kreditinstitut selbst oder von seinem Gewährverband ausgegeben sind. Wegen des Begriffs „börsengängig“ vergleiche die Bemerkung zu Posten 10 und 11. Unter 7 e sind auch die überfälligen Zins⸗ und Dividendenscheine sowie Zinsvergütungs⸗ scheine aufzuführen (vgl. die Bemerkungen zu Posten 3 und 6).
Zu Posten 8. 11 3 Als Konsortialbeteiligungen sind alle diejenigen Wertpapiere an⸗
zusehen, über welche dem Kreditinstitut nicht das alleinige Ver⸗ fügungsrecht zusteht, und die infolge von Vereinbarungen irgendwelchen Bindungen unterliegen.
Zu Posten 9. Soweit solche Forderungen eine Fälligkeit von mehr als drei Monaten haben, sind sie unter den Schuldnern (Posten 13) zu ver⸗ buchen. Beruhen die Forderungen darauf, daß andere Kreditinstitute auf ihr Ersuchen feste Darlehen bekommen haben, so sollen sie als weniger liquide ebenfalls unter die Schuldner aufgenommen werden, soweit sie nicht den Charakter von Lombards gegen börsen⸗ gängige Wertpapiere haben und deshalb zu Posten 11 gehören. Ebenfalls sind Forderungen gegen rechtlich selbständige Institute im Unterbau der eigenen Kreditorganisation regelmäßig bei den Schuldnern (Posten 13) auszuweisen.
Zu Posten 10 u. 11. Durch die Worte „gegen börsengängige Wertpapiere“ wird klar⸗ gestellt, daß es sich um die Beleihung von Wertpapieren handelt, die an Börsen des In⸗ und Auslandes notiert werden. Unter 11 sind nur voll gedeckte Lombards aufzunehmen, d. h. feste, nicht in laufender Rechnung gegebene Kredite, die auf bestimmte, drei Monate nicht überschreitende Zeitdauer gegen bestimmte Effekten zu einem festen Zinssatz gewährt sind. Andere Kredite gegen Wertpapierdeckung gehören unter die Schuldner (Posten 13), ebenso durch Wertpapiere gedeckte Forderungen gegen rechtlich selbständige Kreditinstitute im Unterbau der eigenen Kredit⸗ organisation.
Zu Posten 12.
r entsprechenden An⸗
9
durch bestimmt bezeichnete Warenmengen oder durch die ent⸗ sprechenden Fracht⸗ und Lagerscheine.
zum Ausland nicht oder nicht mehr zugrunde liegt, gehören nicht Hhiieerher, sondern unter Posten 13 (Schuldner).
als sie durch Verpfändung bestimmter. marktgängiger Waren infolge der planmäßigen Abwicklung des Geschäfts in einigen
scchaftlichen Zweck oder nach den vertragsmäßigen Voraussetzungen aauf längere Zeit gegeben sind oder verlängert werden können,
kurzfristiger Wechsel finanziert und durch Warenverpfändung oder
Iu Posten 13.
sschußkonten der Kunden gegen freie, keinerlei Bindungen unter⸗
6 Währung lauten, also NKℳ⸗ gegen Nℳ⸗, 8⸗ gegen 8⸗Konten. Nicht
Edelmetalle, wie Silber und Platin, find unter den zu kompensieren sind u. a. Spareinlagen und befristete Guthaben
nnung. Bei Meta⸗ und anderen Gemeinschaftsgeschäften darf nur
“ Zu Posten 14.
Zu Posten 16. MNiitteln der öffentlichen Hand oder sonstiger Stellen, ohne daß
Zu Posten 17.
Krreditinstituten hereingenommene Gelder sind im Zweifelsfall aals Nostroverpflichtungen zu betrachten. Zu den Nostroverpflich⸗
Doch können Rembours⸗ rredite auch durch andere Sicherheiten gedeckt oder bei vorüber⸗ gehender Aushändigung der Dokumente am Bilanztag ungedeckt sein, oder das Kreditinstitut kann mit Rücksicht auf die Sonderart mancher Rembourskredite auf dingliche Sicherstellung auch ganz verzichten. Als Deckung von Vorschüssen auf verfrachtete oder eingelagerte Waren sollen „letters of lien“ nicht gelten. Unechte Rembourse, d. h. solche, denen eine Warenbewegung vom oder
Unter 12 b dürfen Warenkredite nur soweit verbucht werden,
sichergestellt sind unter der Voraussetzung, daß ihre Abdeckung
Monaten gewährleistet ist. Warenkredite, die nach ihrem wirt⸗
dürfen in Posten 12 nicht erscheinen, auch wenn sie durch Hingabe
fübereignung gesichert sind; solche Kredite gehören unter die Schuldner (Posten 13).
sollen alle in laufender Rechnung und im sonstigen⸗ Kreditverkehr entstandenen Sollsalden, mit Ausnahme der in Posten 9 bis 12 und 14 bis 16 bereits enthaltenen, aus⸗ gewiesen werden. Unter den Schuldnern soll nur die Summe der tatsächlich beanspruchten Kredite erscheinen; so sind Vor⸗
liegende Guthaben derselben Kunden auf Scheckkonto oder in laufender Rechnung zu kompensieren, wenn sie auf die gleiche
eines Kunden gegen einen etwaigen Sollsaldo in laufender Rech⸗
der tatsächliche Anteil des Kreditinstituts ausgewiesen werden, auch wenn das Kreditinstitut die Führung in dem Konsortium hat und der Kredit in ihren Büchern in voller Höhe erscheint. Etwa bestehende Anteilskonten unter den Gläubigern sind also von dem Gesamtkredit abzusetzen.
Unter 13 a sind Forderungen gegen die ausländischen und alle deutschen Kreditinstitute, die dem Reichsgesetz über das Kredit⸗ wesen unterliegen, zu erfassen.
8— Zu den „gedeckten Schuldnern“ gehören auch die teilweise gedeckten, und zwar in Höhe des Betrages, für den die Deckung reicht. Zur Deckung rechnen nicht Wechsel und andere Obligationen, aus denen der Schuldner allein haftet. Bezüglich der „börsen⸗ gängigen Wertpapiere“ vergleiche die Richtlinien zu Posten 10 und 11.
Hierunter gehören alle Hypothekenforderungen ohne Rücksicht
auf die Länge der Laufzeit oder Kündigungsfrist und unabhängig davon, ob sie zur Deckung ausgegebener Pfandbriefe dienen. Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen, für die eine Siche⸗ rungshypothek bestellt oder für die eine Hypothekenforderung ver⸗ pfändet ist, fallen nicht hierunter.
Hier handelt es sich um Ausleihungen von zweckgebundenen
damit eine mehr als treuhänderische Haftung für das berichtende Kreditinstitut verbunden ist (Gegenposten Passiva 5).
Hierunter fallen Anteile an Kavitalgesellschaften (z. B. Aktien, aäimne, G. m. bd. P.⸗Aniene? Geschaftsguthaben. burt Genolsen schaften, Anteile ais persorich haftender Gete Foͤfsenen Hande sgesellschaften, Kommanditgesellschauen unch Kommandit⸗ teiligung als stiller Gesellschafter, sofern sie dauernd zum eigenen Geschäftsbetrieb gehören, ohne Rücksicht auf die prozentuale Höhe der Beteiligung an dem Kapital der betreffenden Firma.
Anlagen nach § 16 und § 17 Abs. 1 KWG dürfen keine Be⸗ träge enthalten, die zur Anlage von Spareinlagen dienen und als solche in Anlage A ausgewiesen sind.
II. Passiva
Zu Posten 1. 8 1 Hier sind auch nicht eingelöste Schecks einzubeziehen. Ganz kurz⸗ fristige, nur bis zum Eintreffen von Ersatztratten entstandene Bar⸗ vorschüsse ausländischer Banken gehören unter die Kundschafts⸗ kredite. Wegen der Kompensierung von Guthaben eines Schuld⸗ ners gegen gewährte Kredite vergleiche die Bemerkungen zum Aktivposten 13. Für die Feststellung der Gesamtverpflichtungen nach §§ 11 und 16 KWG gelten die weitergehenden Kompen⸗ sierungsbestimmungen des Art. 7 der 1. Durchführungsverordnung zum KWG. Zu den Nostroverpflichtungen (1 b) rechnen solche Gelder, die den Charakter von Schulden und Krediten, nicht von Einlagen, haben. So sind beispielsweise alle Geldaufnahmen gegen Verpfändung von Aktiven (z. B. Reichsbanklombard) oder gegen Bürgschaft als Nostroverpflichtungen anzusehen, ferner Habensalden auf Nostrokonten sowie sonstige Barvorschüsse im Ausland. Überhaupt fallen alle Gelder und Kredite hierunter, deren Hereinnahme oder Inanspruchnahme auf die Anregung des berich⸗ tenden Kreditinstituts zurückgeht; über Monatsende von anderen
tungen im Sinne des § 11 Abs. 1 KWG gehören nicht die unter Posten 4 auszuweisenden Anleihen und Hypotheken sowie Ver⸗ ppflichtungen aus durchlaufenden Krediten (Posten 5). Unter 1 c sind die Einlagen aller Kreditinstitute zu erfassen, die dem Reichs⸗ gesetz über das Kreditwesen unterliegen. Guthaben von Kredit⸗ instituten, die zum Oberbau der eigenen Kreditorganisation ge⸗ hören, sind regelmäßig als Nostroverpflichtungen zu betrachten.
Zu Posten 4. Hier handelt es sich in der Regel nur um Verpflichtungen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen und aus Hypotheken. Doch fallen hierunter auch langfristige Verpflichtungen aus der Weiter⸗ leitung von zweckgebundenen Mitteln der öffentlichen Hand oder sonstiger Stellen, soweit damit eine mehr als treu⸗ händerische Haftung für das berichtende Institut verbunden ist.
In der Unterspalte sollen nicht Schuldverschreibungen ent⸗ hanen sein, die als Sicherheit für Schuldschei anlehen hinterlegt Wegen der durchlaufenden Kredite vergleiche die Bemerkung zu Aktivposten 16. Verpflichtungen aus dem Umlauf und der Hinterlegung eigener Schuldverschreibungen gehören jedoch sämt⸗ lich unter die Anleihen und Hypotheken (Posten 4), auch wenn es sich um die Weiterleitung zweckgebundener Mittel handelt.
Zu Posten 8. Abschreibungen und Rückstellungen brauchen hierunter nur inso⸗ weit zu erscheinen, als entsprechende Posten in der letzten Jahres⸗ bilanz ausgewiesen waren. 1u““
Unter der Linie.
6 Unter 12 a gehören in erster Linie die im Warenverkehr mit dem Ausland handelsüblich bis zu einigen Monaten gegebenen Rem⸗ bourskredite. Ihr wesentliches Merkmal ist im allgemeinen die ding⸗
liche Sicherstellung des von dem Kreditinstitut kreditierten Betrages
Unter „Eigene Indossamentsverbindlichkeiten“ sind hier die wechselrechtlichen Eventualverbindlichkeiten aus weh girierten, nicht auch aus lombardierten und in Pension gegebe Wechseln aufzunehmen. Nicht zu erfassen sind Indossamentz bindlichkeiten, die schon unter den „Eigenen Ziehungen“ oden Effektivverpflichtungen in der Hauptspalte der Passiven enthi sind, z. B. Indossamentsverbindlichkeiten im Zuͤsammenhan der Inanspruchnahme von Kundschaftskrediten, oder die si Wechsel im eigenen Bestand des berichtenden Kreditinstituts („. posten 5) beziehen. Auch Indossamentsverbindlichkeiten . Reichsschatzwechseln sollen unberücksichtigt bleiben.
Von der als gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs.? KWG auszuweisenden Summe müssen das nicht eingezahlte Grundkapital (Aktivposten 19) und der Nennbetrag der „Eigenen Aktien“ (Aktivposten 20) vorher abgesetzt werden,
8 E1“ 8 Unter „Eigene Ziehungen“ gehören sämtliche von dem Kredit⸗ institut ausgestellte Ziehungen, ohne Rücksicht darauf, ob sie weiterbegeben sind oder sich im eigenen Portefeuille (Aktiv⸗
MNiicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt! zum Monatsausweis — 8 “ zur Bilanz m Nicht für Sparkassen und Kreditgenossenschaften zu verwenze
Auslandsgeschäft der inländischen Niederlassungen
In der Bilanz sind folgende Auslandsposten enthalten: Beträge in 1000 ℛ (unter Weglassung der Nullen) Bilanzwe
Name des Kreditinstituts:
—
davon entfallen au
Ins⸗ 2 8 V
gesamt
mi Prig-
slowakei Polen
8 8 8 8 8
9
8 HQ S8 8N8 H im 8 1. Aktivaea
Rußland
Frankreich Belgien Tschecho⸗
—
Bilanzposten 15 1 F Geldsorten Im Ausland zahlbare Zins⸗ und Dividendensce von ausländischen Werten Im Ausland zahlbare Wechsel und Schecks An ausländischen Börsen lieferbare ausländs Wertpapiere Konsortialbeteiligungen im Ausland Kurzfällige liquide Forderungen gegen Kreditn 1 tute im Ausland 10 und 11 12 Vorschüsse an das Ausland auf verfrachtete oder gelagerte Waren k Schuldner im Ausland a) Kreditinstitute b) sonstige Hypothekensorderungen im Ausland Dauernde Beteiligungen im Ausland Grundstücke und Gebäude im Ansland
8 II. Passiva 8 Gläubiger im Ausland
a) Kundschaftskredite bei Dritten im Auslang stige in Racland aufgenommene Geldet
7 und Kredite (Nostrowerpflichtungen) 9) sonstige Glänbigen bland
Spareinlagen aus dem Ausland 8 Summe (
Hiervon Reichsmarkverpflichtungen 1. Alte Reichsmarkguthaben (vor dem 167 31 entstanden) 2. Neue Reichsmarkguthaben (nach de 15. 7. 31 entstanden) A) Sperrguthaben a) aus Effektenverkäufen b) alle anderen¹) B) freie Reichsmarkguthaben) C) sonstige Reichsmarkguthabens)
insgesamt.
Akzeptverpflichtungen aus der Kreditgewährm . das Ausland Anleihen und Hypotheken ans dem Ausland
Summe l
Außerdem sind enthalten (in 1000 Nℛℳ, geglieder den entsprechenden Währungen) in Altivpoßte und 13 Währungsforderungen an das Inland im Passivposten 1 Währungsverpflichtungen gc über dem Inland
¹) Z. B. Kreditsperrguthaben, Notensperrguthaben, Registergut Reiseverkehrssonderkonten, im Verrechnungsverkehr mit dem land entstandene Zwischen⸗ und Treuhänderkonten. ²) Reichsmarkguthaben, die zu unbeschränkten Zahlungen auc Gunsten von Ausländern verwendet werden können. ³) Sonstige im Inland zu bestimmten Zwecken verfügbare Reiche guthaben, z. B.: Ausländersonderkonten für Inlandszahlungen,
Rieeiichsmarkkonten für Inlandszahlungen (gespeist durch lungen aus Verrechnungsabkomme 0.
.„ 002, 7 den 929 86.
)¹⁰% 77202472722—⸗
(Unterschrift des einreichenden Kreditinstituts)
Name des Kreditinstitut; zum Monatsausweis — vom .
zur Bilanz Nicht für Sparkassen und Kreditgenossenschaften zu verwen Sonderangaben Beträge in 1000 RM (unter Weglassung der Nullen)
Arbeitsbeschaffungswechsel I b a) Eigenbestand (Bilanzposten 5) 8 b) als Kreditsicherheit im Besitz der Bank 61 Atkzepte anderer Kreditinstitute (Bilanzposten 5 a) (ohne beschaffungswechsel)
In den eigenen Indossamentsverbindlichkeiten enth diskontierungen bei der Reichsbank 6 Schatzwechsei und unverzinsliche Schatzanweisungen 2 (Bilanzposten 6)
Steuergutscheine a) Eigenbestand (Bilanzposten 6)
altene
posten 5 c) befinden, oder ob ihr Betrag als Verpflichtung in
der Hauptspalte der Passiven vorkommt.
v) als Kreditsicherheit im Besitz der Vank
Reports und Lombards von Schuldnern im Auela —
Summe
5
8
Sm 15. März 1935.
““
S. 3
Von den Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und der Länder (Bilanzposten 6) slas ve. bei der Reichsbank beleihbar
7. Von den eigenen Wertpapieren (Bilanzposten 7 a u. b) sind tatsächlich bei der Reichsbank beleihbar 4 In den Wertpapieren (Bilanzposten 7) enthaltene a) eigene Schuldverschreibungen b) Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher
Gemeinden
In den Schuldnern (Bilanzposten 13) enthaltene Darlehen mit einer Fälligkeitsfrist von mehr als einem Jahr In 1n bseten Aktiven rS ö. 21) enthaltene Rückstände an Zinsen, Tilgungen und Verwaltungskostenbeiträ 2 fristigen Kreditgeschäft 11“
Nur für Ende Juni
Bar⸗, Akzept⸗ und Rembourskredite
Anzahl 1000 RM
11. Noch offene Diskontkredite
Kreditzusagen Anzahl ]1000 RM
12. Von den Nostroverpflichtungen (Bilanzposten 1 b) durch Ver⸗ pfändung von Wertschriften gesicherter vpoh ) durch Ver
Hierfür gestellte Sicherheiten und ihre Belastung:
—
Bilanzwert Belastung des Unterpfandes 1000 RMN 1000 RM
Bezeichnung des Unterpfandes
8) Wechsel (Bilanzposten 5) b) “ und unverzinsliche Schatzanweisungen (Bilanz⸗ posten 6. 8 “ *) Eigene Wertpapiere (Bilanzposten 7) ¹) Sonstige eigene Wertschriften e) Im Report⸗ und Lombardgeschäft (Bilanzposten 10 und 11) hereingenommene, weiterverpfändete Wertpapiere ¹) Sonstige fremde Wertpapiere b Sei a bis f1) Von a bis c entfallen auf Werte, die na 16 deckungsfähig sind 85 I
x.I.ͥ̃ᷓœᷓͥttIuufffrep
Nur zu den Monatsausweisen für Ende März und Sep⸗ tember und zur Rohbilanz für Ende Juni
Feste Gelder und Spareinlagen mit Gelder auf besonders verein⸗ 8 Kündigung (Gläu⸗ barter Kündigungs⸗ biger, Teilposten 2) frist (Passivposten 3 b)
Insgesamt deavon entfallen auf solche mit einer Kündigungsfrist oder ursprünglichen Laufzeit von weniger als 3 Monaten 5 8 3 bis zu weniger als 6 Monaten 6 bis zu weniger als 12 Monaten 12 Monaten und darüber
22 2 0020 „
8 22 22 222⸗22⸗2⸗2522b92—2b-2b-—eeeeeeeenbeeenenneen
(Uunterschrift des einreichenden Kreditinstituts)
¹) In Übereinstimmung mit dem
unter 12. ausgewi etrag (Spalte Belastung). ausgewiesenen
Muster 3 Nicht zur Veröffentlichung im einzelnen bestimmt!
18 Anlage D zum Monatsausweis 1 1 zur Rohbilanz vom 30. Juni 19..
ür Sparkassen und Kreditgenossenschaften zu verwenden. FGlliederung der Kredite und Einlagen 1. 1u“ Stand vom 30. Juni 19....
Beträge in 1000 Nℳ (unter Weglassung der Nullen)
kame des Kreditinstituts:
1“
Buchkredite ¹) (Schuldner einschl. Akzept⸗ kredite, Warenvorschüsse, Reports und Lombards) (Bilanzposten 10 bis 13)
8 Kundenzahl 1000 RM
Wechselobligo der Einreicher (ohne Privat⸗ diskonten, Schatzwechsel des Reichs und Arbeits⸗
beschaffungswechsel)
Kundenzahl 1000 NM
Größen⸗ oruppen
2
8½
1““
Sonstige Gläubiger⸗) (Bilanzposten 1d)
Spareinlagen ³) (Bilanzposten 3)
kundenzahl 1000 RM
vvon Beträage—8
aoo RM9g
der 300 — 1000 RMN
ee 1000 — 5000 Relt
de 2000 — 20 000 RMN
de 20 000 — 100 000 RDx.
b 100 000 — 500 000 RM
àr 500 000 — 1 000 000 RM
der 1000 000 — 5 000 000 RN
fer 5000 000 RM 1“ 1 . ir
he 1 ein und der Reichsmark und in unn Währungen sowie in verschiedenen Kreditarten in Anspruch
t de ien Kredite sind in der Aufgliederung sowohl stückzahl⸗ als 1 ragsmäßig als ein Kredit zu betrachten.
5 Forderungen ein und desselben Kunden in Reichsmark und
sllgteit 1. Währungen sowie mit verschiedener Befristung und
sind in der Aufgliederung sowohl stückzahl⸗ als auch
tre maöß; 4 igsmäßig als ein Posten zu behandeln.
3 Mehrere S S ; 88: ngeit zu erhere desselben Sparers sind statistisch als
.Z“ 7„ en...
I Zweite Bekanntmachung 1 des Aufsichtsamts sür das Kreditwesen.
auf Grund des § 23 Absatz 3 des Reichsgesetzes über d
Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (Rei habr 1 S1288
wird folgendes bestimmt: “
Die Kündigungsfristen für Spareinlagen betragen fü
8 gung ür
Beträge von mehr als RM 300 bis Laee 1000 1
Monat, für Beträge lüber RM 1000 drei Monate.
Mit Einmonatsfrist dürfen innerhalb eines Monats
insgesamt nicht mehr als RM 1000 gekündigt werden.
Durch Satzung oder Vereinbarung können längere Kündigungsfristen festgelegt werden. 1.“
Berlin, den 13. März 1935. 8
Das Auffichtsamt für das Kreditwesen.
Dr. Hjalmar Schacht.
8 1
Zweite Bekanntmachung ddees Reichskommissars für das Kreditwesen. Auf Grund des § 55 Satz 2 des Reichsgesetzes über d
Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 Fenchcheeses I 21208) wird mit Zustimmung des Aufsichtsamts für das Kreditwesen folge 1“ elung getroffen: er im § 22 satz 3 des Gesetzes angeführte Rück⸗ zahlungsbetrag, der ohne Kündigung für jedes Fhrkncg im Monat geleistet werden darf, beträgt bis 31. Dezember 1935 Berlin, den 13. März 113 5. Der Reichskommissar für das Kreditwesen. 3 Ernst.
Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Flying down to rio (Carioca)“ 10 Akte 2471 m, Antragsteller: Europa⸗Filmverleih A.⸗G.
Berlin, Hersteller: R. K. O. Pictures Corporation ist am 4. März 1935 unter . b Nec Port,
Berlin, den 13. März 1935. 8 Der Leiter der Filmprüffstelle. J. V.: Dr. Bacmeister.
Bekanntmachung. b Der Ausschuß für die Seefrachtordnung hat auf Grund 1.n 8 E“ die nachstehende “ der e 1 der Seefrachtordnung festgesetzt, die mit d der Veröffentlichung in Kraft ralts 8 “
Ergänzung der Anlage 1 der Seefracht⸗ ordnung.
Unter Klasse Id, Verladungsvorschriften (S. 59) folgender neuer Absatz DX. vasehnet
D. Zülerzern un von Chlor in Spezialschiffen. ie Beförderung von verflüssigtem Chlor (Ziffer 7) ohne Mengenbeschränkung in Großbehällern⸗ die in nur lesen Schen dienenden Schiffen fest eingebaut sind, ist unter Beachtung der Hö 5 1e aen beweglichen Behältern anzu⸗ Probedruck und Füllungsgrad zulässig, w l⸗ genden Bedingungen erfüllt sind: 88 ““ 1. Die Großbehälter müssen hinsichtlich der Werkstoffe, der Herstellung, Bauart und Ausrüstung den Vorschriften der Polizeiverordnung über die ortsbeweglichen geschlossenen Behälter für verdichtete, verflüssigte und unter Druck ge⸗ löste Gase (Druckgasverordnung) vom .. 1935 und den vom Deutschen Druckgasausschuß aufgestellten cündsägen finngemäf entsprechen; desgleichen nterliegen die Behälter den Prüfungsvorschrift emäf diesen Grundsätzen. b Die Einrichtungen für die Ladung und Löschung des ver⸗ flüssigten Chlors müssen derart beschaffen sein, daß hierbei jedes Entweichen von Chlor vermieden wird. .Der Raum, in dem die Großbehälter eingebaut sind, muß so beschaffen sein, daß etwa aus dem Behälter ent⸗ weichendes, flüssiges oder gasförmiges Chlor nicht in be⸗
wird am Schluß
führt künftig den Namen: Heinz Schmid⸗
9
wohnte oder dem Verkehr dienende Schiffsräume dringen kann; er muß ferner mit Einrichtungen versehen sein, die eine unschädliche Beseitigung von etwa austretendem flüssigem oder gasförmigem Chlor gewährleisten
Berlin, den 13. März 1935.
1 Der stellvertretende Vorsitzende— des Ausschusses für die Seefrachtordmn Werner, Ministerialrat.
8 Bekanntmachung. Der Bevollmächtigte des Direktoriums Heinz Sch Loßberg. Berlin, den 14. März 1935. — Deutsche Zentralgenossenschaftskasse. 8
GSWeranntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun
EWV“ 8
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz üher ch. Einziehun volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom dasunh 8* Cstchsele cht . ”“ und der Preußischen ührungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Ge 62irungace g (Gesetzsamml.
a) das Guthaben Postscheckk Berli
1r.10 468 Postscheckkonto Berlin
b) die Ansprüche der früheren Lindenhaus A.⸗G. in Berlin
aus Mietverträgen zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Dies wird hiermit an Stelle einer bekanntgemacht. S s anmnic Beerlin, den 9. März 1935.
“ Geheimes Staatspolizeiamt. 18
auf dem
ummer 38 663 verboten worden⸗
Nichtamtliches.
Verkehrswesen.
Seeverkehr in Hamburg, Antwerpe Rotterdam im Januar 1935.
Der saisonübliche Verkehrsrückgang im Januar läßt sich i hagsseehasie agen ofn —eZersehrsgahten der großen Eö
dse „So haben die beiden wichtigsten Stück⸗ guthäfen “ und Antwerpen gegenüber 11. jahr fast die gleiche Entwicklung genommen. Gegenüber dem Vor⸗ monat sank der Schiffsverkehr um je 7 % und der Warenverkehr
jahrsmonat nur unbedeutend waren. Dageg⸗ ies onat G — gegen wies der M ⸗ guthafen Rotterdam eine leichte Verkehrszunahme auf die -s
4 % betrug. S.n des Schiffsverkehrs mit 3 % nur gering, während die
umschlag zurückzuführen ist.
Bleiben diese beiden
wichtigste
burg (minus 3 %) und Antwerpen (minus 2 %) an. 318 000 t oder 21,1 ¹h, in Antwerpen um 186 000 t oder 19,9 2h
gesunken, während er in Rotterdam lediglich durch die erheb⸗
nach den stark überhöhten Eingängen im letzten Viertelj 93 die im Dezember ihren Höhepunkt ö v8 anderen Häfen normalerweise bereits im öö umgeschlagen werden. feiese bide Bonc mit dem Vorjahrsmonat, der ein einwand⸗ in allen drei Häfen vermittelt, zeigt jedoch in Hamburg ei leichte Zunahme um 5,5 %, in Kokterlam eine beigburg eine bE bedingte Steigerung um 26,5 % und
Antwerpen einen größeren Rü 2 %. Dieser Ver⸗ sisc C oß gang um 14,2 %. Dieser Ver⸗ afen sür Frantsesgrnh ist. gegen hauptsächlich mit der Schwerindustrie verbunden. Gegenüber dem Vormonat . Versand in Ham⸗ burg und Rotterdam in fast gleich starkem Maße gesungen, in Hamburg um 59 000 t oder 10,7 %, in Rotterdam um 88 000 t oder 9,4 ¹o%, während der Versand über Antwerpen um 49 000 t 8v Wie beim Wareneingang läßt sich auch beim Ferlenh feststellen daß die Rückgänge in Henchneg und Rotter⸗ 8 eine natürliche Folge der stark überhöhten Verladungen im etzten Vierteljahr 1934 waren. Ein Bild von der konjunkturellen Entwicklung des Warenversandes erhält man durch einen Ver⸗ eich mit den Ergebnissen des Vorjahrsmonats. Hier zeigt sich aß die beiden Rheinmündungshäfen große Vorteile aus ihrer Lage zum Ruhrgebiet haben ziehen können. Denn der Be rer Rotterdams stieg um 310 000 t oder 57,9 %, derjenige Ant⸗ werpens um 132 000 t oder 21,0 %. Von wirtschaftlich größerer Bedeutung ist allerdings der Antwerpener Versand, während der Massenguthafen Rotterdam fast ausschließlich größere Kohlen⸗ mengen umgeschlagen hat. Sie stiegen von 291 000 auf 605 000 t Dagegen ist die Abnahme in Hamburg vornehmlich eine Folge 88 Rückganges des Transitgeschäftes mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. In allen Häfen ist jedoch eine bemerkenswerte Belebung der Fertigwarenausfuhr nach überseeischen Ländern festzustellen, die in Rotterdam 13 000 t, in Hamburg 15 000 t und in Antwerpen sogar 57 000 t betrug. 8
Rotterdam und Antwerpen sind da⸗
Aus der Verwaltung.
auf dem Schinkelfest des Berliner Architekten⸗ 1 und Ingenieur⸗Vereins.
Wie der Amtliche Preußische Feesgdienf mitteilt, hielt der Preußische Finanzminister Professor Dr. Popitz anläßlich der Preisverteilung auf dem Schinkelfest des und Ingenieur-⸗Vereins folgende Ansprache: Der Tag, den mit dem Architekten⸗ und Ingenieur⸗Verein
bn begehen ich heute das dritte Mal in meiner Eigenschaft als chef der Preußischen Hochbauverwaltung die Freude habe, ver⸗
bindet Vergangenheit und Zukunft. Die Ver angenheit, denn sie ist dem Andenken des Mannes geweiht, der der Exponent jener Kunstepoche war, deren Ausdrucksform man sich nach geistvoller Prägung gewöhnt hat, den Preußischen Stil zu nennen. Die Kunst Schinkels ist echteste Kunst gewesen, getragen von einem Manne, der erfüllt war von der Verpflichtung des gewaltigen Erbes der Vergangenheit, zugleich aber durchaus kein Epigone kein Nachahmer, sondern der aus eigener Kraft das was ihm und seiner Gesinnung aus diesem Erbe gemäß war, schöpferisch neu zu wußte, entsprechend den geistigen Kräften seiner Zeit un dem Heimatboden, auf dem er wirkte. Damit aber ist er auch ein Vorbild für die, die nach ihm, die in die Zukunft wirken sollen. Es würde seinem Wesen und Wirken widersprechen wenn wir Nachahmung seiner Formenwelt fordern wollten, wir mahnen vielmehr zur Nachfolge in seinem Geiste, zu eigen⸗ schöpferischer Gestaltung aus den Kräften der Zeit und der Heimat. So ist es eine ausdrucksvolle Bezeichnung für das Fest an dem wir die Baukünstler der Jugend für erste Bewährung in ihrem Berufe ehren und belohnen, wenn wir vom Schinkelfest sprechen, und es ist durchaus berechtigt, wenn wir an diesem Tage nicht nur Hochbauer, sondern auch Ingenieure der technischen Fächer in die Mahnung einbeziehen, das Gelernte, das Wissen vom Schaffen derer, die vor uns waren, zu verwerten nicht in nachahmender Routine, sondern in schöpferischer Gestaltung aus Geist und Gesinnung unserer Zeit. Sie, die kommenden Männer der Bau⸗ und Ingenieurkunst, haben es in gewissem Sinne leichter als die Anfänger in früheren Jahrzehnten. Sie brauchen nicht gegenüber der erdrückenden Vorherrschaft materieller Kräfte und bächte, im Kampf mit übermächtigen Tendenzen des Zeitgeistes
nach Selbstbesinnung über das unserem Volke und dem deutschen Geiste Gemäße zu ringen, sondern überall um Sie zeigt sich das Neuerwachen, das Leben und Wirken an der Wiedergeburt der deutschen geistigen Kräfte, wie sie uns unser Führer und Reichs⸗ kanzler erwirkt hat. Freilich, um so größer ist unser Anspruch an Sie, unsere Hoffnung auf Ihr Wirken. Sie sollen gestalten was wir alle, Ihre Volksgenossen, fühlen und empfinden. Viel⸗ leicht ist es nirgends schwerer als gerade auf dem Gebiete der Baukunst, denn diese Kunst, sei sie nun auf Hochbau oder auf Ingenieurbau gerichtet, kann sich nicht wie das Wort des Dichters und schwerer als das Werk des Malers oder Plastikers von der Materie und aus der Welt der Technik lösen, sondern zu ihr steigt erst r empor, der gerade mit der Materie und mit den ve steigt der Technik die schöpferische Idee zu verbinden weiß. Drei Vor⸗ aussetzungen müssen Sie erfüllen, um Meister zu sein. Zur wissenschaftlichen Höhe emporsteigende Beherrschung Ihres Handwerks, Einfügung in rechtlich abgegrenzte Ordnung und künstlerische Schöpfungskraft. Alle drei Voraussetzungen zu⸗ sammen zu zwingen in einem Geiste ist nicht leicht. Das tech⸗
erliner Architekten⸗
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nische Können verleitet wohl zu dem Wahn, als gehe es nur um eine immer weiter getriebene Beherrschung der Naturkräfte,
um 13 bzw. 8 %, während die Veränderungen gegenüber dem Vor⸗
über dem Vormonat im Schiffsverkehr 2 % und im Warenverkehr Auchgegenüber de mVorjahrsmonat war die Er⸗
Barenverkehr erheblich um 36,8 stie 1 h ie — en; 36,8 % g, eine Entwickl 8 jedoch ausschließlich nur auf den gewaltigen Kohlen⸗ “ 1
Massengüter bei dem Verglei ücksi
— gleich mit dem Vorjahr unberücksichtigt,
ür39 8r der xestliche Warenumschlag in Rorfehsn n einen Pligt. ag um 8 % und gleicht sich damit der Entwicklung in Ham⸗
Wareneingang ist gegenüber dem Vormonat in Hamburg
lichen Erzzufuhren um 172 000 t oder sti is zzufu 1 2 er 14,3 % gestiegen ist. Der bedeutende Rückgang in Hamburg ist eine natneliche Erschrinang
Oktoöober die größten
von der konjunkturellen Entwicklung des Verkehrs
Hamburg vorwiegend Rohstoffeinfuhr⸗
der Ruhrgebiete
Preußischer Finanzminister Prof. Dr. Popitz