1935 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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m 16. März 1935. S. 2

wird auf die der Bezirksgruppe angeschlossenen ruppen und Unternehmungen des Wirtschaftsbezirkes umgelegt. Die Einziehung der Beträge wird besonders geregelt. Berlin, den 14. März 1935. Der Leiter der Reichsgruppe Industrie. Ewald Hecker. 8

H

Bekanntmachung. 8 Auf Grund des § 9 des Gesetzes, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 905) ist den Städtischen Elektrizitätswerken in Breslau die Genehmigung erteilt worden, als ‚Elektrisches Prüf⸗ amt 32“ amtliche Prüfungen und Beglaubigungen von Elektrizitätszählern und elektrischen Meßgeräten auszuführen, und zwar mit Gleichstrkom bis 1000 A 600 V, mit Wechsel⸗ und Drehstrom bis 1200 A 15 000 V. Berlin, den 9. März 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister 8 für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. J. A.: Mentzel.

Druckfehlerberichtigung.

In der in Nummer 62 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 14. März 1935 veröffent⸗ lichten „Bekanntmachung, betreffend ein Abkommen vom 21. Februar 1935 zwischen der deutschen und französischen Regierung über die Saarschiffe und die Kohlentransporte von der Saar“ sind im französischen Text des Abkommens einige Druckfehler unterlaufen, die hiermit berichtigt werden.

Es muß in „ARTICLE 2“ im 1. Absatz Zeile 4 statt „des rapproche“ richtig „les rapproche“ heißen, in „ARTICLE 3“ im 1. Absatz Zeile 2 statt „6 %“ richtig „60 6%“ und in „ARTICLE 6“ Zeile 5 statt „d'expiration“ richtig „Vexpiration“.

5 8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführung es Gesetzes vom 16. Juni 1933 zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (Reichsgesetzbl. II S. 317) vom 21. Juni 1933 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger vom 22. Juni 1933) hat der Frachtenausschuß Stettin beschlossen:

Mit Wirkung vom 1. April d. J. bis 30. September d. J. gelten für Verladungen im Haff⸗, Bodden⸗ und Peeneverkehr nachstehende

Frachten: 1. Briketts, Kohlen, Düngemittel.

Von Stettin: nach Anklam. Jarmen 4 Loitz, Demmin Malchin

Greifswald, Stralsund M olgost Mchtorwasor

35 RMN 45 RM ,65 RM ,05 RM

5 RM

22 obãbo ob o o⸗

Uedermünde

1,95 RM

1,25 RM

1,45 RM

2,25 RM

2,55 NN 1,— RM alles p. t 40 Pfg. p. t

10 % der Fracht.

Rügenstationen, südtich Wollin... . Cammin, Dievenow . Barth, Martinshafen Ribnitz, Damgarten Stepenitz. Zuschlag für Koks Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge

2. Getreide.

22„2 . 2 0 95 b 5 005 95 0b 9 2019 90 95 0b

2 e 0bOooo 218

a) nach Stettin: von Anklam .. Jarmen Wolgast Loitz, Demmin.. Stralsund, Greifswald Barth Damgarten. Zuschlag für Hafer 88 Zuschlag für verlangte Motorfahrzeug b) nach Berlin unterhalb: Anklam.. Farth1“ Wolgast Loitz, Ddemmin.. Stralsund, Greifswald Barth Damgarten nach Berlin oberhalb Zuschlag Zuschlag für Hafer 25 Pfg. Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 10 % der Fracht. c) von Stepenitz nach Stettin bis 50 t 51 100 t über 100 t 1,40 1,30 1,20 alles p. Tonne der Fracht.

1,70 RM

1,90 RM

2,— RM

2,10 RM

2,35 RN 2,60 RNR 3,10 RM alles p. t 25 Pfg. p. t

10 % der Fracht.

b 5 à % % 90 2 9 ο290590ᷓ b0 90 0⸗0 2 . 2 2 . . 23 8. 2

0 2 2⁴ e . 22272 9 2 20 0 e

von .„

4,35 RM

4,60 RM

4,60 RM

4,85 RM

5,10 RM

5,35 RM

5,60 NM alles p. t 25 Pfg.

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* 2⁴ 9 66 86 595 2 2 0⁴

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Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 10 %

3. Ziegelsteine: von neckermünde: Stettin, unterhalb.. Stettin, oberhalb Anklam, Usedom, Lassan Ziegenort, Swinemünde Greifswald, Stralsund SFarmen... Achterwasser. Demmin Malchin Barth Wittow, Brege, Prerow Ribnitz, Damgarten.. Ralswiek, Polchow, Lietzow. Zuschlag für Ladungen von Eggesin Zuschlag für Ladungen von Hoppenwalde Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge Für Selbstausladen erhält de

4. Feldsteine: von Antlam

nach Swinemünde, Achterwasser. Pfg. Stepenitz Wollin . Cammin, Dievenvrrcw Pfg. 9,5 Stahlbrode Für Verladungen von Stationen: oberhalb Anklam bis einschl. ZJarmen. für Stationen oberhalb Jarmen

nach .4,50 RM .5,— RM . 6,— RM .4,50 RM . 5,50 RM

6,25 NM

2 Pfg. mehr

. Pfg. 10,5 für den Zrr.

Pfg. mehr gegeben. Danach

Für Senksteine, bei denen der Schiffer seine Takelage zur Verfügung stellen munssß. . 1 Pfg. mehr Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 10 % der Fracht. bb11“ von Güstow a. Rügen v11114““ nach Greifswald . 71,90 ℛRI von Balm und Lüttow nach Swinemünde, Ueckermünde 2,— RMN . 2,50 RN Bug a. Rügen. .3,25 RN Bug a. Rügen mit Dampfverpflichtung 3,50 RM alles p. Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 10 % der Fracht. 6. Schlämmkreide: von Martinshafen, Polchow a. Rügen 1“ nach Stettin ...R57,0h 4 Bde114A4“ Berlin oberhalb.. u..5,60 RM alles p. Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge. 10 °% der Fracht. 7. Zement: min. 200 t

von Stettin 149 100 t nach Anklaum

Jarmen.

Loitz, Demmin .

Malchin

Greifswald, Stralsund

Wolgast, Achterwasser. Ueckermünde . Swinemünde.. Rügenstationen, nördlich Rügenstationen, südlich Wollin 6 Cammin, Dievenow .

199 150 t

5 0 818

Barth, Martinshafen. Ribnitz, Damgarten . 3,20 alles p. Tonne Zuschlag für Verladungen ab Finkenwalde. 15 Pfg.

Zuschlag für verlangte Motorfahrzeuge 10 % der Fracht.

Die Frachten sind gleichzeitig Mindest⸗ und Höchstfrac 89 nr Feleen soweit nichts anderes vermerkt, für volle Ledunühnch

t. 1

Dieser Beschluß ist von Aufsichts wegen bestätigt. Sstettin, den 7. März 1935. Der Ober⸗Präsident Wasserbaudirektion. J. V.: Wulle.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die heute ausgegebene Nummer 8 der Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 14 238 Erlaß des Ministerpräsidenten über die 2128 Zuständigkeiten innerhalb des Staatsgebiets, vom

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM Versandgebühr von 3 Rpf.

Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. Schench) W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 16. März 1935.

Aend 11.

Nichtamtliches. S Deutsches Reich. * Der Königlich Aegyptische Gesandte Prof⸗

Nachat Pascha ist nach Berlin zurückgekehrt und ha Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Verkehrswesen.

Sonderpostanstalt auf der Ausftellung „Das Wunder des Lebens“ Berlin 1935.

Die Deutsche Reichspost richtet auf der Ausstellung „Das Wunder des Lebens“ Berlin 1935 in der Ausstellungshalle 5 am Bahnhof Witzleben vom 22. März bis 6. Mai eine Postanstalt ein. Sie befaßt sich neben dem Verkauf von Postwertzeichen mit der Annahme, Ausgabe und Zustellung von Postsendungen jeder Art und von Telegrammen sowie mit der Vermittlung von Fehn. gesprächen. Ein besonderer 1“ erhält die Inschrift: Herlin⸗Charlottenburg 5 Ausstellung „Das Wunder des Lebens“

erlin 1935.

1 Neues Postgebührenheft.

„An den bostschatern ist jetzt in neuer Auflage wieder das kleine „Postgebührenheft“ (10

1

pf.) erhältlich, das eine übersicht⸗1 in

EE1 6

liche Zusammenstellung der Post⸗, Postscheck⸗, Telegraphen⸗ Ferns bectgebhgen enthält. Dem Heft sind 8. ee; geln für den 8 an den Postschaltern beigegeben, aufe ist es mit einem Verzeichnis der zum Ortsgebührenbereic

erlin gehörenden Ortsteile, Landorte und Siedlungen und Zusammenstellung der Fernsprech⸗Nahverkehrsbeziehungen Berlin ausgestattet.

Aufhebung der Versandstelle für Samml’ marken in München.

Neben der Versandstelle für Sammlermarken beim rechnungsamt in Berlin W 30, Geisbergstraße 7, hat bisher in. München eine Versandstelle die Abgabe aller im Umlug findlichen deutschen Postwertzeichen an Sammler vermittelt. Hersagdstene in München stellt mit Ende März ihre Tätigkeit ihre Ge chäfte gehen von diesem Tage al sand

. Berlin Uder.

;

Günftigere Regelung für alle Lohnsteuer⸗ pflichtigen.

Der Reichsfinanzminister stellt in einem Runderlaß fest, daß die Veranlagungsrichtlinien für 1934 Anweisungen über die Berück⸗ sichtigung besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse enthalten, die für den Steuerpflichtigen günstiger sind als die Anweisungen, die in dem Runderlaß vom 29. November 1934 zur Durch⸗ führung der Lohnsteuer ab 1. Januar 1935 getroffen worden waren um die gleichmäßige Behandlung der lohnsteulrpflichti en Arbeitnehmer und der zur Einkommensteuer zu beeee Steuerpflichtigen zu gewährleisten, bestimmt der Minister, daß nunmehr auch für die Lohnsteuerpflichtigen eine güstigere Regelung bei Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse angewendet werden soll. Der Minister gibt dafür Richtlinien, die den Veranlagungsrichtlinien für die Veranlagten entsprechen Danach können nunmehr die Lohnpflichtigen die Ermäßigung der Lohnsteuer beantragen beim Vorliegen „außergewöhnlicher Be⸗ lastungen“. b

Als außergewöhnliche Belastung gilt es z. B., wenn der Unterhalt eines Kindes größere Aufwendungen erfordert als bei der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens⸗ und Vermögensverhältnisse. Es ist dabei los, ob das Kind minderjährig oder volljährig ist und ob es zum Haushalt des Arbeitnehmers gehört oder nicht. Eine 8 gewöhnliche Belastung stellt es z. B. dar, wenn das Kind in einer Anstalt untergebracht werden muß, in einer Blinden⸗ oder Taubstummenanstalt usw., oder wenn das Kind des 21. oder 25. Lebensjahr vollendet hat und dennoch mangels eigenen oder genügend großen Einkommens durch seine Eltern noch unter⸗ Pt werden muß, oder wenn der Vater seiner verheirateten

ochter oder seinem verheirateten Sohn einen Zuschuß zum Haus⸗

lt gewährs Hier kann, je nach Lage des Einzelfalls, der teuerfreie Betrag so hoch bemessen werden, daß die dadurch bedinget Steuerermäßigung den Betrag einer Kinderermäßigung erreicht, in besonderen Fällen auch übersteigt. Weiter kommt als außergewöhnliche Belastung in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer entsprechende Ausgaben durch Krankheit, Todesfall, Unglücksfall usw. erwachsen, oder wenn der Arbeitnehmer bedürftige An⸗ gehörige unterhält. Hier ist auch an die Ledigen gedacht, die bedürftige Angehörige unterhalten. Die Aufwendungen kommen aber nur insoweit in Betracht, als sie unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Unterhaltsempfängers notwendig und an⸗ gemessen sind.

Der Minister verfügt, daß bei Anwendung dieser Bestim⸗ mungen, insbesondere auch bei der Anforderung von Unterlagen und Nachweisungen, in keinem Fall kleinlich verfahren werden darf. Er stellt fest, daß die Bestimmungen keine rückwirkende Kraft haben und daß Erstattungen von Lohnsteuern auf Grund der Bestimmungen nicht vorgenommen werden. Die erneute Prüfung von Anträgen, die für das Kalenderjahr 1935 entschieden

sind, aber erneut gestellt werden, ist zulässig.

Runuhnd 2,4 Millionen Invalidenrentner in Deutschland. Ueber die Rentenbewegung in der Invalidenversicherung im

Jahre 1934 wird le t der endgültige amtliche Bericht bekannt⸗ estanden am 1. Januar 1935 in Deutschland

Sonntag, den 17. März:

insgesamt 2 439 872 Invalidenrenten. Die Renten wurdegn 1 630 858 Männer und an 809 014 Frauen ausgezahlt. Die der zugehörigen zuschußberechtigten Kinder betrug X. Außerdem wurden 15 652 Krankenrenten, 27 155 Altersn 1781 Witwen⸗Krankenrenten, 598 652 Witwen⸗ bzw. Wi renten und 339 448 Renten für einzelne Waisen gezahlt. ( über dem 1. Januar 1934 war ein leichtes Ansteigen der

lidenrenten fostzustellen. Die durchschnittliche Bezugsdauer im Berichtsjahre weggefallenen Renten hatte sich bei den? lidenxenten auf acht Jahre sieben Monate gestellt.

Kunst und Wissenschaft. G

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 17. bis 25. März.

8 Staatsoper. Die EEE1“ Leitung: Heger. Beginn: 19 % Uhr. Montag, den 18. März: Der Prinz von Homb Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Dienstag, den 19. März: Madame Butterfly. M. Leitung: Preuß. Beginn: 19 Uhr. b Mittwoch, den 20. März: Unter Leitung des Komponn Intermezzo. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 21. März: Der Bettelstudent. Leitung: Preuß. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 22. März: Unter Leitung des Kompon Ariadne auf Naxos. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 23. März: Der Prinz von Homb Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 24. März: Arabella. Musikal. Leitung: . Beginn: 20 Uhr. Montag, den 25. März: 8 Beginn: 20 Uhr. b 8 6 Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 17. März: Zum 1. Male: Prinz Preußen. Beginn: 19 ⁄½ Uhr. Montag, den 18. März: Das Glas Wasser. Beginn: 1 Dienstag, den 19. März: Minna von Barnheln. ginn: 19 Uhr. V Mittwoch, den 20. März: Prinz von Preußen. 8 8 20 Uhr.

Donnerstag, den 21. März: Das Glas Wasser. B 20 Uhr.

Freitag, den 22. März: Faust I. Beginn: 19 Uhr. 1 Sonnabend, den 23. März: König Lear. Beginn: 2

Sonntag, den 24. März: Prinz von Preußen. 20 Uhr. G

Montag, den 25. März: r.

ge

Musikaf

Ernani. Musikal. Leitung: 2

Prinz von Preußen.

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Preufit

zuzüglich,

und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1935. S.

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1“ * . Im Rahmen eine

ortragsabends der Deutschen Weltwirt⸗

ftlichen Gesellschaft am Freitag sprach zu diesem Thema jatssekretär i. R. Dr. Bang, Vorstandsmitglied der Deutschen Mittelpunkt seiner Ausführungen war der Grundsatz, daß, die Wirtschaft zum Selbstzweck macht, notwendigerweise zur pegrenztheit des Wirtschaftsbegriffes und des Wirtschafts⸗

kens kommt.

Wirtschaft ist aber nicht Selbstzweck, sondern

ttl zum Zweck. Wir leben nicht, um zu wirtschaften, sondern

wirtschaften, um zu leben.

Wer wissen will, warum wir

schaften, muß also wissen, warum wir leben. Der Zweck des gens ist die eigene sittliche Vervollkommnung und die Erhaltung Höherzüchtung der eigenen Art. gens setzt die Wirtschaft die Bedingung. Sie hat also Artzweck. hl und Wehe einer Wirtschaft bestimmt sich aus ihrem eigensten fen, aus ihrem Raume und aus der seelischen Eigenart der mit

jm Raume verbundenen Menschen.

Zu diesem Zweck unseres

Es kommt alles auf die Erkenntnis der biologischen und siig⸗sittlichen Grundkräfte alles geschichtlichen Geschehens und völkischen Bedingtheiten des staatlichen und wirtschaftlichen

nens an.

Auch in den Wirtschaftsformen und in der Wirt⸗

stsmethodik spricht sich die Volksart der einzelnen Volkstümer Jedes Volk hat seiner geistigen Veranlagung nach einen

enen Richtungs⸗ und Wachstumstrieb.

Im deutschen Blute

die Richtung und der Trieb zur organischen Gesetzmäßigkeit dzur Gerechtigkeit, also zur sittlichen Wertung. Aus den dem nte eines Volkstums innewohnenden sittlichen Kräften formen die Grundgesetze seines nationalen Lebens und verwirklichen in Kultur, Staat und Wirtschaft. st und Staat getragen werden von den im Blute eines Volks⸗ ruhenden sittlichen Kräften, ist der organische Aufbau des inzen gewährleistet. Jede Abkehr davon zerschneidet die Lebens⸗ r zwischen dem Einzelnen und der Ganzheit und führt zum

tfall.

glich, solange diese Lebensader nicht zerschnitten wird.

Nur solange Kultur, Wirt⸗

Wahrhaft schöpferische Taten sind in einem Volke nur

Nur

nge gibt es für das Volk ein Empor. Der Beweis daftzr ist uns mit tausend Bitternissen erbracht worden, und zwar gerade

der Wirtschaft.

Unsere Feinde haben nämlich diese geistigen Zusammenhänge ischen Wirtschaft und Volkstum viel eher und besser erkannt als

ser eigenes Volk.

Manche haben bei uns immer noch nicht

eigentlichen Sinn der Entwicklung Versailles Dawes Poung

annt.

Es handelte sich dabei um die bewußte und gewillte

jehr des Richtungs⸗ und Wachstumtriebes unseres Volkes. Der schlußreichste Satz aller Tributurkunden findet sich im Dawes⸗ on, wo es heißt: es handele sich im Grunde um die Erzwingung

„geistigen Umstellung“ der Deutschen. ilt der ganzen Frage.

Das trifft den Kern⸗ Wie wollte man das in der Wirtschaft

jelen? Durch unsere Einordnung nicht als Nutznießer, wie anche bei uns geglaubt hatten, sondern als Opfer in das ssem des westlerischen Kapitalismus, und zwar durch Ueber⸗ gung des Organisationsprinzips dieses Systems auf unsere

irtschaft.

Das besagte die Umkehr des deutschen Verhältnisses

sshen Kapital und Arbeit, zwischen Erzeugung und Finanz. Der geugung wird damit der sittliche Zweck nationaler Wirtschafts⸗ oltung genommen, und zugleich wird die Erzeugung aus einer rin zur Dienerin des internationalen Finanzkapitals als eines

löstzweckes gemacht.

der Einbruch dieses fremden Systems ging bei uns bis zur bernahme ausländischer, uns rechtsfremder Schuldformen. Die dnungsgewalt der menschlichen Arbeit liegt nach jenem System

ht mehr in

den Bedürfnissen

nationaler Wirtschaftsgemein⸗

sten, auch nicht mehr in den Bedingungen der Erzeugung als cher, sondern in den Bedürfnissen anonymer Finanzgewalten. Im wesentlichen ergaben sich hieraus zwei praktische Folge⸗ igen: Einmal die Bindung des Erwerbsbetriebes an den Art⸗

haltungstrieb.

Der Erwerbstrieb ist als Ausfluß des Selbst⸗

altungstriebes ein durchaus sittliches Grundelement der Wirt⸗ aft, ja des Lebens. Nicht darum kann es sich deshalb handeln, sen Erwerbstrieb als solchen zu diffamieren oder gar abzutöten, is nur mit dem Untergang des Volkstums enden könnte, sondern hum, ihn in die Dienstpflicht des Arterhaltungstriebes zu stellen. ezweite praktische Folgerung aus der Erkenntnis der Wirtschaft Feines völkischen und sittlichen Tatbestandes ist die grundsätzliche istellung der Wirtschafts⸗ und Handelspolitik auf den binnen⸗ tischaftlichen Gedanken und damit auf den Raumwirtschafts⸗ hanken, der nichts zu tun hat mit autarkischen Utopien.

Eine der allerwichtigsten Produktionsbedingungen ist aber die Verwurzelung des einzelnen Menschen mit seinem Boden, seiner Rasse, seinem Volke. Die moralische Grundlage unseres Elends war in der Tat die internationale Gesinnung, die sich für nieman⸗

den weniger einträglich gezeigt hat als für den deutschen Arbeiter.

So kommen wir aus den Beziehungen zwischen Wirtschaft und Volkstum zum Begriff der Nationalwirtschaft als der auf sittliche Ziele und Artzwecke gerichteten Gemeinschaft des Wirtschaftslebens.

Genossenschaften und Zinssenkung.

Von der halbprozentigen Senkung der Habenzinssätze, und zwar für Spareinlagen wie auch für Kündigungs⸗ und Termin⸗ gelder, werden bei den Genossenschaften etwa 3 Mrd. RM be⸗ troffen. Angesichts der für die Senkung der Bankzinsen in Frage kommenden Kapitalbeträge wird die Auswirkung 2

Kaßnahme auch für die kleingewerbliche und bäuerliche Be⸗ völkerung von außerordentlicher Bedeutung sein. Durch die neuen Beschlüsse werden bisher vorgekommene, übertriebene Auswüchse bei der Zinsberechnung für kürsfristige Kredite künftig unmög⸗ lich gemacht. Die Regelung sieht vor, daß nunmehr auch diejeni⸗ en die eine Kündigungsfrist von mehr als 1 Jahr atten und die bisher in der Höhe des zu vergütenden Zinssatzes nicht gebunden waren, in da Farerztaberanmen mit einbe⸗ zogen werden. Dieser Beschluß entspricht durchaus dem allge⸗ mein wirtschaftlichen Bedürfnis und wird für die Folge Um⸗ gehungen der Habenzinsvorschriften unterbinden. Die ländlichen Hens ginschaftn haben entsprechend den bäuerlichen Bedürfnissen ihre Zinsberechnung in einer Form vorgenommen, in der auch der einfache Mann sich über die Höhe seiner Verpflichtungen klar werden konnte. Sie haben z diesem Zweck in der Regel ledig⸗ lich einen Ueos nafuh in Anrechnung gebracht. Dieser Netto⸗ zinsfuß lag bei den orftaster erheblich unter dem nach dem Zinsabkommen zulässigen Höchstsatz dank ihrer vorzugsweisen ehrenamtlichen Tätigkeit.

Die privaten Lebensversicherungsgesellschaften im Jahre 1934.

Der Verband Deutscher Lebensversicherungsgesellschaften gibt folgende Zahlen aus dem Geschäftsverlauf der ihm angeschlossenen privaten Eö“ für das Jahr 1934 be⸗ kannt: Am Ende der Berichtszeit standen bei 56 (48 i. V.) Ver⸗ bandsgesellschaften in Kraft: a) in der großen Lebensversichevung: 3 811 246 E über 11,16 Mrd. RM 8⸗ summe, b) in der kleinen Lebensversicherung: 13 179 402 Versiche⸗ rungen über 4,08 Mrd. RM Versicherungssumme, zusammen 16 990 648 Versicherungen über 15,24 Mrd. RM Versicherungs⸗ summe (gegen 13,71 Mrd. RM Versicherungssumme i. V., wobei zu beachten ist, daß die neu hinzugekommenen acht Geselzschaften eine Gesamtversicherungssumme von 627,4 Mill. RM ausweisen). Die 8 gewerteten, vor 1924 sögesclosenen Versicherungen mit 0,329 Mrd. RM Versicherun ssumme sind nicht mitgezählt. Die gesamte Bruttoprämieneinnahme des Jahres 1934 belief sich bei den 56 Verbandsgesellschaften auf 690 517 355 (i. V. 623 752 240 RM bei 48 Gesellschaften). Die zur Deckung der Ver⸗ Uchenngen bestimmten lang⸗ und kurzfrtsigen Kapitalanlagen (Hypotheken, Wertpapiere, Darlehen, Grundbesitz, Ven auchoben usw.) betrugen am Ende des Jahres 3,53 Mrd. RM (i. V. 3,20 Mrd. RM bei 48 Gesellschaften). Ausgezahlt wurden im

8

Mrarktverkehr mit Vieh vom 3. bis 9. März 1935.

(Nach Angaben der 47 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

diergattungen

Lebende Tiere

Zufuhren Zu⸗ (+†) bzw.

Auftrieb auf dem Viehmarkt

davon zum Schlachthof

unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt

Abnahme (—) gegenüber

von

geschlachteten Tieren

zum Plezsch

markt²

Zu⸗(+) bzw. Abnahme (—) aus dem insgesamt gegenüber Ausland ¹) der Vorwoche

in vH

davon

der zusammen.... Ochsen..

Ballen. Färsen (Kalbinnen) sresser 8

1

ailber

26 596 4 268

4 758 13 013 4 183 374

32 279 117 501 13 179

18 869

3 327

4 126 8 117 2 999 300

28 498 100 134 11 739

4 124 990 332

2 446 251 105

2 705

7 443

1 522

1 590 792 42 639 117

30 720 5 258

5 090 15 459 4 434 479

34 984 124 944 14 701

1469

——

2569 2 266 226

X†I4** düdo 8.SSSgEe αꝗ 2e.— S.

32

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¹) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 566 Ochsen, 1 Bulle, 607 Kühe, 111 Färsen (Kalbinnen). ²) Halbe und viertel Tiere in ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 15. März 1935.

Statistisches Reichsamt. nsi v. afin

.

Prämie gezahlt waren.

Jahre 1934 an Versicherte und deren Hinterbliebene an fällig 5 Versicherungssummen an Gewinnanteilen der Ver⸗ icherten und an sonstigen Leistungen insgesamt 393 989 441 RM. Von den hierin enthaltenen Fälligkeiten durch Tod traten ein: im ersten Versicherungsjahr 41 314 mit einer Versicherungssumme von 12,29 Mill. RM, auf die erst 455 305 RM Prämie gezahlt waren; im zweiten Versicherungsjahr: 21 088 mit einer Versicherungs⸗ summe von 7,46 Mill. RM, auf die erst 713 889 RM Prämie ge⸗ fahlt waren; im dritten Versicherungsjahr: 16 168 mit einer Ver⸗ icherungssumme von 7,21 Mill. Rol auf die erst 1 220 816 RM

Generalversammlungskalender ffr die Woche vom 18. bis 23. März 1935.

Montag, den 18. März. Berlin: J. Eichenberg A.⸗G. für Wäschefabrikation, Berlin, ao. H.⸗V., 12 Uhr. Essen: Westdeutsche Terrain⸗ und Baubank A.⸗G., Essen, 12 Uhr. Magdeburg: Magdeburger Hagelversicherungs Gesellschaft, Magdeburg, 11 Uhr. 3 Dienstag, den 19. März. Berlin: Gesellschaft für Getreidehandel A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. Beithstb. Veebiger Handels⸗ und Verkehrs⸗Bank A.⸗G., Leipzig, p.

1 Mittwoch, den 20. März. Berlin: Actien⸗Bauverein Passage, Berlin, ao. H.⸗V., 9 Uhr. Faverische A.⸗G. für Energiewirtschaft, Bamberg, r. Bremen: Jute⸗Spinnerei und Weberei Bremen, Bremen, 12 Uhr. Dresden: Dresdner Handelsbank A.⸗G., Dresden, 17 Uhr. Dresden: Sächsische Bank zu Dresden, Dresden, 12 Uhr. Hamburg: Liquidations⸗Casse in Hamburg A.⸗G., Hamburg,

12 Uhr. Donnerstag, den 21. E Berlin: Gebrüder Dopp Maschinen⸗ und Waagenfabrik A.⸗G., Berlin, 16 Uhr. Berlin: Ford Motor Company A.⸗G., Köln, 11 Uhr. Berlin: Norddeutsche Eiswerke A.⸗G., Berlin, 12 Uhr Breslau: vom Rath, Schoeller & Skene A.⸗G., Klettendorf b. Breslau, 16 ½ Uhr. Epe i. W.: Baumwollspinnerei Germania, Epe i. W., 11 % Uhr. Erlangen: Baumwollindustrie Erlangen⸗Bamberg A.⸗G., Erla gen, 10 ½ Uhr. Heilbronn: Salzwerk Heilbronn A.⸗G., Heilbronn, 12 Uhr. München: M. Niedermayr Papierwarenfabrik A.⸗G., Rosenheim,

11 ½% Uhr. Vogtländische Tüllfabrik A.⸗G., Plauen i. V.,

Plauen i. V.: 15 ¼ Uhr. Freitag, den 22. März.

Chemnitz: Sächsische Webstuhlfabrik (vorm. Louis Schönherr), Chemnitz, ao. H.⸗V., 15 Uhr. . aggonfabrik A.⸗G., Heidelberg,

Heidelberg⸗Rohrbach: H. Fuchs 12 Uhr 3 Leipzig,

Leipzig⸗Lindenau: 11 ½ Uhr.

Nürnberg: Victoria⸗Werke A.⸗G., Nürnberg, 11 Uhr.

Sonnabend, den 23. März.

Berlin: Mannheimer Lebensversicherungs⸗Bank A.⸗G., Berlin, ao. H.⸗V., 11 Uhr.

Berlin: Transradio A.⸗G. für drahtlosen Uebersee⸗Verkehr i. L., Berlin, 11 Uhr. 8

L“ & Salzer Maschinenfabrik A.⸗G., Chemnitz, 10 r

Hannover: Hannoversche Papierfabriken Alfeld⸗Gronau vormals Gebr. Woge, Alfeld, 13 Uhr. 8 Hannover: Perwohler Portland⸗Cement⸗Fabrik A.⸗G., Hanno⸗

ver, 12 Uhr. Hamburg: Norddeutsche Kohlen⸗ und Cokes⸗Werke A.⸗G., Ham⸗ burg, 12 Uhr. 1 Lindau: Deutsche A.⸗G. für Nestle⸗Erzeugnisse, Lindau, 13 Uhr. Neusalz: Gruschwitz Textilwerke A.⸗G., Neusalz, 12 Uhr. Sandbach: Veithwerke AG., Sandbach, 11 Uhr

Leipziger Baumwollspinnerei,

Werbung im internationalen Warenverkehr.

Dr. von Renteln fordert in London die Einsetzung eines Ausschusses bei der Internationalen Handelskammer.

London, 15. März. Auf einer Tagung der Internationalen Handelskammer, die am 15. März ds. Js. in London stattfand, hat die deutsche Gruppe Vorschläge für die Einsetzung eines Ausschusses unterbreitet, die sich die Ausschaltung unfairer Gebräuche im inter⸗ nationalen Handel auf dem Gebiet der Werbung zum Ziel gesetzt habe. Zu diesem Thema ergriff als Vertreter Deutschlands Dr. von Renteln das Wort zu längeren Ausführungen. Er ging von der Einrichtung des Werberates der Deutschen Wirtschaft als einer Selbstverwaltungsstelle der werbenden Wirtschaft aus und wies darauf hin, daß weder die Pariser Verbandsübereinkunft, noch das Madrider Markenabkommen, noch das Madrider Herkunftsab⸗ kommen den notwendigen Schutz gewährten. Bei den bisherigen Schutzmaßnahmen, die sich geschichtlich entwickelt haben, sei ein wichtiger Punkt außer Acht gelassen worden. Die Lauterkeit des Wettbewerbs sei nicht nur eine Forderung, die ein Wettbewerber gegenüber dem anderen erheben kann, sondern die auch die All⸗

emeinheit, insbesondere die Allgemeinheit der Wirtschaftenden, stellen muß. Gerade der internationale Warenverkehr bedürfe im besonderen Maße des Vertrauens auf die kaufmännische Ehrbar⸗ keit. Die Förderung des Vertrauens, dem die Internationale

ndelskammer durch ihr bloßes Bestehen bereits dient und die ie auch im einzelnen in ihren Aufgabenkreis gezogen habe, werde ihren Teil an der Wiederbelebung der Weltwirtschaft beitragen.

Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Februar und in dem Zeitraum Januar bis Februar 1935.

Stat.

Fanuar bis Februar

935 Wert 1000 RM

3 3051 1 060 60 7 239 2 069 470 867 4 595

2 175 4 1488 16 382 288

1 6211 452 291 3 599

394 108 332 910 2 4688 586 710 4 265 7 6331 135 166 16 672

1 855 48 522 4 662

Februar 1935

Wert 1000 RM

Waren⸗ bezeichnung Menge

dz 468 496 237 941 89 8 740

200 797 47 402 348 095 62 937 19 068

Menge dz

Roggen.. Weizen.. ö 1 Weizenmehl.. Gerste zur Vieh⸗ fütterung .. Andere Gerste ““ Milchbutter, Butterschmalz Käse (Hart⸗ und Weichkäse) Eier von Feder⸗ vieh u. Feder⸗ 41 692 111“ in in 10000Stäuch 1000 Stück 72 290 156 955

Statistisches Reichsamt.

4 532

1“

90 321 10 450