Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 18. März
Beschlüsse rabteilung B „Warthe und Netze“ des Frachten⸗ 8 aausschusses Breslanu. “ Vom 19. Februar 1935. 1. Ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 betragen die Grund⸗
frachten für Kies b ab Marienwalde RM 2,10 je ab Marienwalde S RM 2,20 je ab Marienwalde RM 2,25 je ab Marienwalde RM 2,40 je ab Marienwalde nach Lebus.. RM 2,35 je ab Marienwalde nach Frankfurt a. O0O. . RM 2,60 je a) Ab 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 werden folgende Grundfrachten für Steine neu in den Tarif aufgenommen: ab Morrn nach Driesen.. RM 1,70 je t ab Morrn nach Landsberg a. W. RM 1,50 je t ab Morrn nach Küstrin RM 1,80 je t ) Winterzuschläge kommen für Steine nicht in Frage. a) Für Weich⸗ und Hartbrennholz werden die Grund⸗ frachten vom 1. März 1935 bis 29. Februar 1936 durch⸗ weg um 10 Pfg. je rm erhöht. . 1
b) Die Höchstgewichte für Brennholz werden je rm wie folgt
begrenzt:
8 Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) 460 kg Hartbrennholz (Spaltkloben u. Rundknüppel) 575 kg Hartholz⸗Rundkloben 8 690 kg Gespaltene Buchenkloben, Essigholz unter 14 cm
Spaltfläche 690 kg Für je begonnene 5 % sind 5⁰% Frachtzuschlag zu zahlen. c) In den Tarif wird die Position Langnutzholz neu aufgenommen. Die Grundfrachten dafür werden ab
1. März 1935 bis 29. Februar 1936 wie folgt festgesetzt: ab Landsberg a. W. nach Berlin. RNM 3,90 je t
. RM 4,15 je t E C A111“
nach Küstrin nach Kienitz 8 nach Gr. Neuendorf nach Hohensaaten.
ab Schwerin nach Berlin..
ab Kreuz nach Berlin
Dt. Filehne nach Berlin . NM 4,90 je t
ab Usch nach Berlin . . .RNM. 5,90 je t
Zuschlag zur Grundfracht nach Hamburg/ Magdeburg RM 1,95, Abschlag nach Stettin RM 1,10 je t.
d) Für Weichbrennholz (Spaltkloben und Rundknüppel) wird
der Abschlag nach Stettin auf 30 Pfg. gegen bisher 20 Pfg. festgesetzt. 3
e) Die Drage⸗Zuschläge stellen sich ab 1. März 1935 bis
29. Februar 1936 wie folgt:
22 272
Zuschlag für Drage
bis oberhalb
Hochzeit Hochzeit RM RM 0,70 0,85
0,60 0,75 0,65 0,55 0,85
0,40 0,40
Kiefern⸗Stammholz u. Stammware.. Bes. Bretter nach Einzelmaß, Kantholz, Weichholz⸗Schnittmaterial, Grubenholz Unbes. Seitenbretter Unbes. Kistenbretter.. Bes. Bretter nach Flächenmnaß.. Hartholzschnittmaterial (unbes.) .. Weichbrennholz (Spaltkloben u. Rund⸗ knüppel).. Fichten⸗ und Kiefern⸗Schleifholz Hartbrennholz (Spaltkloben u. Rund⸗ knüppel). Hartholz⸗Rundklobbobobon. Kiefernschnittmaterial nach Blockmaß „ Stackschalen (0,4) .. Gespalt. Buchenkloben, Essigholz unter 4 — -
2„ 8S48 8 .
0,85 0,85 0,85 0,85
1,—
„ „ 0 2 2702
0,50 0,50
.„ 2 2⸗2
0,50 0,60 0,55 0,40
90 60 90 70
8, 1,15
0,57 0,70 0,70 0,50
8** IIsl 2
11154“*
Luͤngnutholz ..
5. Im übrigen werden sämtliche bisherigen Frachten vis zum 29. Februar 1936 verlängert.
6. Ebenso bleiben die bisherigen Bestimmungen über Ladezeit, Liegegeld, Kleinwasserzuschläge und Abfertigungsgebühr bis 29. Fe⸗ bruar 1936 in Kraft.
7. Für Abschlüsse, die zwischen dem 1. Dezember und Ultimo Februar mit der Maßgabe getätigt werden, daß der Schiffer sich nicht vor dem 1. März an der Bestimmungsstation melden darf, ferner für Einladungen während bestehender Eisbehinderungen, beträgt der Winterzuschlag RM 1,— je t. Wird der Abschluß dagegen getätigt „auf Fahrt“ und zur Beladung innerhalb der gesetzlichen bezw. vom Frachtenausschuß festgesetzten Ladezeit, so besteht ein Anspruch auf Winterzuschlag nicht.
8. Die von den Verladern übernommene Abgabe an den Frachten⸗ ausschuß wird bis auf weiteres auf die Hälfte der bisherigen Höhe herabgesetzt.
Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung vom 1. März 1935
Breslau, den 15. März 1935.
Der Oberpräsident — Chef der Oderstrombauverwaltung.
J. V.: Braun.
Ver⸗ änderung in %
Indergruppen
I. Agrarstoffe.
1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. Schlachtvieh..
3. Vieherzeugnisse..
4. Futtermittel .. 3 Agrarstoffe zusammen.. Soribnialtaren II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren.
Kohle “ . Eisenrohstoffe und Eisen . Metalle (außer Eisen) . ö““ .Häute und Leder.. Chemikaliene⸗) .Künstliche Düngemittel... 67,3 3. Technische Oele und Fette.. 104,7 .Kautschuk 11“ 11,9 5. Papierhalbwaren und Papier. 101,3 1ö1ö1ö1“ 111,7 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 91,7 III. Industrielle Fertig⸗ . waren. 17. Produktionsmittteel.. 18. Konsumgüter .. . Industrielle Fertigwaren sammen.. Gesamtindex.
*) Monatsdurchschnitt Februar.
114,3 76,1 102,7 105,3 99,2 80,7
115,2 102,6 43,6 794 59,9 100,9
— —
SSSSS
—
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—
—
dSUE”US OSgS
— 2
113,5 124,4
119,7 100,7
zu⸗
Die für den 13. März berechnete Indexziffer der Groß⸗
handelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert. Preiserhöhungen für Agrarstoffe und Kolonialwaren standen Preisrückgänge für industrielle Rohstoffe und Halbwaren gegenüber. Die Preise der industriellen Fertigwaren waren im Durchschnitt unverändert. Im einzelnen haben sich an den Schlachtviehmärkten die Preise für Rinder, Kälber und Schafe befestigt. In der Gruppe Vieherzeugnisse wurde ein Rückgang der Schmalz⸗ preise durch eine Erhöhung der Käsepreise ausgeglichen. Unter den Futtermitteln haben Kartoffelflocken, Mais und Futterbohnen im Preise leicht nachgegeben. 1 Die Erhöhung, der Indexziffer für Kolonialwaren ist durch Preissteigerüngen für Margarineöle bedingt; die Pfefferpreise sind weiter gesunken. 1“ 1 Am inländischen Eisenmarkt waren Preisrückgänge für Maschinengußbruch (Berlin) zu verzeichnen. In der Index⸗ ziffer für Textilien lagen die Preise für Baumwolle, Baum⸗ wollgarn und Rohseide niedriger als in der Vorwoche; die Preise für Weichhanf haben weiter angezogen. Der Rück⸗ gang der Indexziffer für Häute und Leder ist hauptsächlich auf Preisabschwächungen für Unter⸗ und Oberleder zurück⸗ zuführen; daneben haben auch die Preise für Rindshäute und Kalbfelle leicht nachgegeben. Von den bechn schen Oelen und Fetten ist Leinöl im Preis gestiegen; die Preise für Talg waren rückläufig. In der Indexziffer für Baustoffe wirkte sich neben einer Erhöhung der Mauersteinpreise (Berlin) eine Steigerung der Preise für Leinölfirnis aus. Berrlin, den 16. März 1935. “
8*½
Statistisches Reichsgamt.
1 i nber die 1 8. 8 ET1“ und 3 4. Die bisher sestgesetzte Fracht fuür Getreide⸗ und Mühlenfabritate
Bekanntmachung. Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 27 des
Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Aenderung des Plans für die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, vom 7. März 1935;
Verordnung zur Durchführung des § 3 des Dritten Gesetzes zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich, vom 8. März 1935;
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten in der Reichsfinanzverwaltung und in den Finanzverwaltungen der Länder ohne Preußen, vom 9. März 1935;
Dritte Verordnung über Aenderung der Eichgebührenordnung, vom 9. März 1935;
Verordnung über die Zulassung von nicht metrischen Meß⸗ geräten im eichpflichtigen Verkehre, vom 9. März 1935535
Verordnung über die Anerkennung der mit dem Eichzeichen des Saargebiets geeichten Meßgeräte, vom 9. März 1935;
Verordnung über Berufungen gegen Bescheide des Staat⸗ lichen Versorgungs⸗ und Pensionsamts für die Freie Stadt Danzig, vom 9. März 1935; 1
Verordnung über den weiteren Ausbau des Gemeinschafts⸗ lagers Hanns Kerrl, vom 9. März 1935; B 1
Pächterentschuldungsverordnung, vom 12. März 1935;
Verordnung über die Ablösungsschuldverschreibungen nach dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhält⸗ nisse, vom 12. März 1935; 1 1
Verordnung über die Verfahrenskosten bei Anträgen auf Grund des Zweiten Gesetzes über einige Maßnahmen auf dem Gebiet des Kapitalverkehrs, vom 18. März 1935;
Verordnung zur Aenderung der Durchführungsverordnung
fFfmeeeizsunns 828 . 1 Hührine, vom. 4148. Müörz 4985.16 8 2 ½ Soggen. Nerkauspreis: 9,.30 NM. Vostverfen⸗ Voreinsendung.
hlecheerielasse Niessnhuungsen
ISFar
Berlin NW 40, den 18. März 1935. Reichsverlagsamt. Fabricius. BHGekanntmachung. 8 Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 28 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk; Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht, vom 16. März 1935. Umfang: 1 Bogen. 1“ 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. 8 Berlin NW 40, den 18. März 1935. Reichsverlagsamt. Fabricius
—õ9
des
BGekanntmachung.
Die am 16. März 1935 ausgegebene Nummer 13 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“, vom 8. März 1935;
Verordnung zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung,
1935; Verordnung über das Inkrafttreten einer Vereinbarung
zwischen Preußen und Hessen über Aenderung der Landesgrenze, vom 12. März 1935;
vom 8. März
SEkEISIELILERNIIN' SfAᷓDF UNID LAᷓbHDH
för die Echebng
onserer hiffsbe. docftigens des Sschen Albeiter ——
vod vingernh,.
Meldongen an
die nochste Orts- groppe der 88S. velkswobßffehrt8
EEROLNSSwERX
1
1
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Sieh, Zusatzvereinbarung zu dem deutsch⸗schweizerischen Abkommen den gegenseitigen Warenverkehr, vom 13. März 1935:
Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen M und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 7. März 1982,
Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen np und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 12. März 199”
Bekanntmachung über die Ratifikation der Ersten Zusa einbarung zum deutsch⸗ungarischen Handelsvertrag, d kommens über die Zahlungen aus dem deutsch⸗ungarischen V. verkehr und des Notenwechsels über Aenderungen des * ungarischen Handelsvertrags, vom 12. März 1935.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Pg sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsen
Berlin NW 40, den 18. März 1935.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Preußen. Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einzich kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Ra gesetzbl. 1 S. 293), in Verbindung mit dem Gesetz über Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) und der Pr. † führunger, n) ncg vom 31. Mai 1933 (Preuß. G. amml. S. 207) wird die auf dem Hausgrundstück ing Adolfstraße 35, Grundbuch des Amtsgerichts Kiel Nr. Bd. 73, für die Frau Charlotte Wehner, geb. Loehi unbekannten Aufenthalts, eingetragene Hypothek 8000 PM, aufgewertet auf 246,80 GM, unter Bestätig der’ polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Lm Preußen, vertreten durch den Regierungspräsidenten Schleswig, eingezogen. Gemäß § 3 der angezogenen Verordnun an dem eingezogenen Gegenstand bestehenden Schleswig, den 16. März 1935. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).
erlöschen echte.
Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesecth S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung vollts⸗ staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Ra
gesetzbl. I S. 479) wird das Vermögen des Arbeiter⸗Turnvereins in Wiesbaden⸗Dotzheim des Radfahrervereins Solidarität in Wiesbaden⸗
stadt,
ddes Arbeitergesangvereins in Winkel, Rheingauk feerner das Fahrrad Miele⸗Melior, Nr. 189 910, Karl Jelinek von Frankfurt a. M., jetzt unbelt ten Aufenthalts, j hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Behn machung wirksam. 1 8 “ Ueker die Beichle waßinten und eingezogenen 0 stände wird bet dem für den Beschlagnahmeart zusten Landrat bzw. Polizeipräsidenten eine spezifizierte List⸗
I
Wiesbaden, den 11. März 1935. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Mischke.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 setzamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums! 1. Dezember 1934 über die Verleihung de. Enf
nungsrechts an die Stromversorgungs⸗AG. A
purg⸗Ostfriesland in Oldenburg i. O. zum Bau 20 000⸗Volt⸗Leitungen im Kreise Norden durch Amtsblatt der Regierung in Aurich Nr. 50 . ausgegeben am 15. Dezember 1934;
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 31. Januar 1935 über die Verleihung des (Eif nungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Ele tätswerk A.⸗G. in Essen, zum Bau einer zunächse einer Spannung bis zu 100 000 Volt zu betreiber Höchstspannungs⸗Doppelleitung von Limburg Kreuztal durch die Amtsblätter der Regierung Wiesbaden Nr. 6 S. 15, fhie gg ben am 9. Fel⸗f 1935, der Regierung in Arnsberg Nr. 7 S. 17, gegeben am 16. Februar 1935, und der Regierune Koblenz Nr. 9 S. 62, ausgegeben am 23. Februar!
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. 1
Der Königlich Schwedische Gesandte af Wirsen
Berlin am 13. d. M. verlassen. Während seiner Abwe
heit führt Legationsrat Pousette die Geschäfte der sandtschaft.
Nummer 8 des Reichsarbeitsblatts vom 15. März 1935 h0 genden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. JI. Allgen⸗ Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz zur d leitung des Bergwesens auf das Reich. Vom 28. Februar S. III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, ordnungen, Erlasse: Festsetzung der Abstimmungstag die Vertrauensratswahlen im Jahre 1935. Vom 5. März! Vierte Aenderung der Anordnung über die Weitergeltung, Tarifverträgen als Tarifordnungen. — V. Wohnungs⸗ um; wesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Ver nungen, Erlasse: (Vorstädtische) Kleinsiedlung; hier preisermäßigung für Kleingärtner und Kleinsiedler. Pge über Anerkennung und Beaufsichtigung von Vereinigunga Hausbesitzern und Mietern. Vom 7. März 1935. Mit Be rüm — Anerkennung. — VI. Versorgung und Fürsorge. Gesg Verordnungen, Erlasse: Feiterfühenng des nahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speisefet die minderbemittelte Bevölkerung. — Einführung der nahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speis die minderbemittelte Bevölkerung im Saarland. —
Reichs⸗
8 ee11“ n
und Staatsanzeiger Nr.
ellung von Supernumeraren für den fern⸗ betechnischen Dienst bei der Deutschen Reichs⸗ post. .
Die Deutsche Reichspost stellt Anwärter für den gehobenen lleren seshe Beamtendienst) (Supernumerar⸗ bahn) ein. Für die Einstellung kommen nur Bewerber in locht, die u. a. das Reifezeugnis für die Obersekunda einer gstufigen allgemeinbildenden öffentlichen höheren Lehranstalt Ein Zeugnis über eine erfolreiche Aufnahmeprüfung Obersekunda wird ebenfalls anerkannt. Die Bewerber jen ferner mindestens zwei Jahre in Betrieben der elektro⸗ liscen Industrie (Feinmechanik und möglichst Schwachstrom⸗ lih) mit gutem Erfolge praktisch gearbeitet und das Reife⸗ znis einer staatlichen oder staatlich anerkannten höheren tech⸗ ien Lehranstalt in der Fachrichtung Elektrotechnik erworben nu. Die Anstalt muß in der Reichsliste der höheren tech⸗ en Lehranstalten, deren Reifezeugnisse zum Eintritt in die fbahnen des gehobenen mittleren technischen Dienstes berech⸗ n, aufgeführt ein (Reichsministerialbl. 1933, S. 275). Berück⸗ int werden nur Bewerber, die vollkommen gesund und für den nt bei der Deutschen Reichspost geeignet sind. Sie müssen ter Abstammung (u. U. auch die Ehefrau) sein und Gewähr rbieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den national⸗ lstischen Staat eintreten. Frische, sportgestählte Männer, die gedanken der Volksgemeinschaft voll in sich aufgenommen ihn auch bereits in die Tat umgesetzt haben, werden bevor⸗ Kenntnisse in der Deutschen Kurzschrift und im Maschine⸗ ben sind erwünscht. Die Bewerber sollen bei der Einstellung sihst nicht älter als 25 Jahre sein. Vorübergehend werden Bewerber, bis zum vollendeten 28. Lebensjahr eingestellt. kerbungsgesuche mit Lichtbild, selbst verfaßtem und selbst schriftlich geschriebenem Lebenslauf sind unter Beifügung vorstehend geforderten Zeugnisse und Nachweise an das
en.
*
Erwägungen über eine Neugestaltung des Hoheitszeichens des RNeichs.
der Reichsjustizminister weist in einem Erlaß an die deut⸗ Justizbehörden darauf hin, daß vom 1. April 1935 ab die besjustizbehörden zu den Reichsbehörden zählen, und daß für geichsbehörden die Führung der Hoheitszeichen des Reichs, sondere in den Dienstflaggen und Dienstsiegeln, vorgeschrie⸗ st. Gleichwohl sehe ich, so sagt der Minister, „davon ab, Unschaffung solcher Stücke anzuordnen, weil gegenwärtig gen wird, dem Hoheitszeichen des Reichs eine andere Gestal⸗ zu geben“. Der Minister ordnet für den Uebergang an, die Beflaggung der Gebäude wie bisher mit der schwarz⸗ groten Flagge (ohne Hoheitszeichen) und der Hakenkreuzflagge hfolgen hat. An erster Stelle ist die Hakenkreuzflagge zu n. Wo ein dritter Flaggenstock fest angebracht ist, ist eine ie Hakenkreuzflagge zu setzen. Die Justizbehörden und nten haben ihre jetzigen Dienstsiegel und⸗Stempel einstweilen erzuführen.
eine Sondersteuer mehr für mitverdienende Ehefrauen.
die bisherigen Bestimmungen über die Lohnsteuer für mit⸗ enende Ehesauen haben dazu geführt, daß die Eheleute in
Personalbüro des Reichspostzentralamts 11““ Straße 11/15, zu richten b auch die Reichspostdirektionen.
Ab 31. März keine Werbetelegramme mehr. In einer Fersaigne an die nachgeordneten Behörden teilt der Reichspostminister mit, daß die Werbetelegramme mit Ablauf des Monats März 1935 wegfallen. In diesem Monat noch auf⸗ geeene. e benlegranmne müssen spätestens am 31. März zu⸗ gestellt sein. Vom 1. April an dürfen Werbetelegramme nicht mehr angenommen werden.
Hierzu verlautet, daß die Einrichtung der Werbetelegramme, die im deutschen Postbetrieb noch verhältnismäßig jung ist, in der Praxis sich nicht so großer Beliebtheit erfreut hat, 8b ihre Bei⸗ behaltung zu rechtfertigen wäre. Der Verlauf bei Verwendung von Werbetelegrammen war der, daß der Reklameinteressent seinen Werbetext auf Telegrammformularen niederlegen konnte, und daß die Zustellung durch Telegrammzusteller erfolgte, während die Beförderung auf dem üblichen Postwege vor sich ging.
Steuerfreiheit deutscher Krafträder in Spanien.
Vorübergehend nach Spanien kommende deutsche Kxrxaftwagen genießen bekanntlich in bezug auf Fenüaesae hett dieselben Vor⸗ teile, die von Deutschland den spanischen Kraftfahrzeugen gewährt werden. Wie der Reichsverkehrsminister in Nr. 6 des Reichs⸗ verkehrsblattes, Ausg. B, mitteilt, werden jetzt auch die verkehrs⸗ polizeilich zugelassenen Krafträder deutscher Touristen, die vor⸗ übergehend nach Spanien kommen, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn der einzelne inländische Aufenthalt die Dauer von drei aufeinanderfolgenden Monaten nicht überschreitet. Der steuerfreie inländische Aufenthalt kann sich beliebig wiederholen.
Aus der Berwaltung.
vielen Fällen weit höhere Beträge an Lohnsteuer zu entrichten hatten, als für den Ehemann in Frage gekommen wäre, wenn er ein Gehalt in Höhe seines Gehalts zuzüglich des Gehalts seiner Ehefrau bezogen hätte. Wenn z. B. der Ehemann und die Ehe⸗ 85 je ein Gehalt von 200 RM bezogen, dann hatten sie nach der bisherigen es ne einen Steuerbetrag von zusammen 14,82 RM zu bezahlen. Wenn jedoch der Ehemann allein ein Gehalt von 400 RM erhielt, dann wäre als Lohnsteuer nur der Betrag von 11,44 RM in Frage gekommen.
Der Reichsfinanzminister hat nunmehr diese ungünstige steuerliche Lage für mitverdienende Ehefrauen beseitigt. Er hat durch Runderlaß angeordnet, daß in solchen Fällen von nun an die Eheleute beantragen können, daß die Lohnsteuer nur bei dem Ehe⸗ mann erhoben wird, bei der ee nicht mehr. Zur Berechnung der Steuer ist dann dem Gehalt des EChemanns das Gehalt der Ehefrau hinzuzurechnen. Das Finanzamt hat entsprechende Ver⸗ merke auf den beiden Steuerkarten einzutragen.
Die kisherige ungünstigere Regelung war darauf zurück⸗ zufüͤhren, daß die Kinderermäßigungen nur bei dem Ehemann erücksichtigt wurden. Die E efrau mußte dagegen Lohnsteuer bezahlen als ob sie kinderlos verheiratet wäre. Außerdem wurde ihre Steuer von einem monatlich um 52 NM fiktiv exhöhten Ge⸗ errechnet. Die nungerfolgte Neuregelung dürfte in allen in
etracht kommenden Fällen eine nennenswerte steuerliche Besser⸗ stellung bringen 4“
—yöö’ee
Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 11. bis 16. März 1935.
Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
Breslau Dortmund
Hannover
seine:¹) a1
41,5 43,5
2
Reichsdurchschnittspreise
Zahl der Märkte
März 4.— 9.
Februar 18.—23.
11.— 16.
Ochsen, vollfleischige (b).. .. Kübe volfletfchige ( .
sälber, mittlere (b) . . chweine, 100 — 120 kg (c) .
bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in berin, den 16. Märg 19315. CA“
33,5 29,4 43,4 475
34,3 30,3 44,9 47,3
Nr. 59 vom 11. März 1935. — ¹) gl1 = Fette Specksa
3*
G Berlin⸗ Tempelhof, Nähere Auskunft erteilen
Dienstag, den 19. März.
Staatsoper: Madame Butterfl ikali 3 Preuß. Beginn: 19 Uhr. fI1y. Mustkalische Leitung:
Schauspielhaus: Minna von B. 2 Lessing. Beginn: 19 Uhr. 16“
Hauptversammlung der Deutschen Bunsen
Gesellschaft vom 30. Mai bis 2. Juni 1935 —
in Berlin.
Die Deutsche Bunsen⸗Gesellschaft für angewandte physikalische Chemie hält ihre diesjahrige 40. Hauptversammlung H⸗ 990 dc bis 2. Juni in Berlin ab. Als Hauptthema für die Vorträge wurde festgelegt: „Die Bedeutung der phyjikalisch⸗chemischen Forschung für die deutsche Volkswirtschaft.“ Zu diesem Thema werden berufene Vertreter der physikalischen Chemie Vorträge halten, die auch außerhalb der Kreise der Deutschen Bunsen⸗ Gesellschaft größte Beachtung werden. Den einleitenden Vortrag wird der derzeitige Vorsitzende der Deutschen Bunsen⸗ Gesellschaft, Professor D. H. G. Grimm, J. G. Farbenindustrie A.⸗G., Ludwigshafen a. Rh., halten und wird dabei in erster Linie die wirtschaftlichen Zusammenhänge darlegen. Ferner werden zum Hauptthema sprechen: Direktor Dr. H. Bütefisch, Leuna b. Merseburg: „Ueber die chemische Großindustrie“, Pro⸗ sessor Dr. W. Köster vom Kaiser⸗Wilhelm⸗Institut für Metall⸗ orschung, „Stuttgart, über „Metallindustrie“ Direktor Dr. G. Kränzlein, Höchst, über „Textilindustrie“, Professor &r. J. Eggert, Leipzig, über „Photoindustrie“, Professor Dr. G. Grube, Stuttgart, über „Elektrochemische Industrie“, Pro⸗ fessor Dr. Wo. Ostwald, Leipzig, über „FKolloidchemische Forschung und chemische Industrie“. Außerdem ist eine große Reihe von Einzelvorträgen von berufenen Vertretern der chemischen Forschung und Industrie vorgesehen.
Nachweisung des Steuerwerts der im Monat Januar 1935 geg Entgelt verausgabten und ohne Gegenleistung ¹) her⸗ gegebenen Tabaksteuerzeichen sowie der daraus berechneten Menge der Erzeugnisse. (§ 1 der Be timmungen über die Tabakstatistik. Vorläufige Ergebnisse.)
1. Zigarren.
Berechnete Menge der Erzeugnisse
1000 Stück
Steuerwert in Neichsmark
Kleinverkaufspreis
für das Stück vH
61 623 89 704 1 499 212 1 189 476 74 191 336 531 20 789 4 512 309 11 212 327 665 15 931 7 736 2 142 709 24 699
5 609 16 341 8 395 401 9 732 337 8 15 920 119 922 2 370 142 654 2 481 114 114 1 654 2 811 7 27 382 732 12 573
8 931
9 750 130 366 86 194 4 608 18 290 1 004 196 187 443
11 872 533 240
62 108 672
3 Rpf 4 Rpf 5 Rpf 6 Rpf 7 Rpf 8 Rpf 9 Rpf 10 Rpf 11 Rpf 12 Rpf 13 Rpf 14 Rpf 15 Rpf 16 Rpf 17 Rpf 18 Rpf 19 Rpf 20 Rpf 22 Rpf 25 Rpf 30 Rpf 35 Rpf 40 Rpf 8 45 Rpf
1 50 Rpf von über 50 Rpf
zusammen
zu zu zu
d0 — — — — .
— 80 SSSSSOShSSSS.”SOSOShOSA&̊SqOoSnmESsENßʒ SSScwaca†SShSPPShbhShBPBbbo G&o00 e.
—
H vnn Hn. chs,4.,
SSESESSSS=Eö=ESS=SgEg=E g=ÖäSS8
109 58
554 668
6““
. 29beb—bb9bbbb5bãb bãb9ã b 9 9 9 2
11 499 554
2. Zigaretten.
Berechnete Menge der Erzeugnisse
1000 Stück 655 260
Steuerwert in Reichsmark
Kleinverkaufspreis für das Stück
4 914 452
6 191 887
5 762 457 1 896 957 1 502 234 18 762
2 ½ Rpf
3 ⅝ Rpf
4 Rpf
5 Re
6 Rp
8 Rpf
10 Rpf
12 Rpf
z 15 Rpf von über 15 Rpf
zusammen
30 302 074
Feingeschnittener Rauchtabak.
Berechnete Menge der Erzeugnisse
kg 1 749 33
Steuerwert in Reichsmark
Kleinverkaufspreis für das Kilogramm
13 994 294 10 640 22 962 962 2 780 43
16 RM. 18 RM. 20 RM. 22 RM. 25 RM. 30 RM. 35 RM. 40 RM. 45 RM. 50 RM. 50 RM.
zusammen.
zu zu zu zu zu zu zu zu zu
—,. —
—
SSS=SS; Snm n 0 U⸗
—₰—
SS1. d0 do
875
zu von über
8 S