3. Das Weidevieh darf nur während folgender Zeiten geweidet und zu und von der Weide getrieben werden: im Januar und Dezember von 7 bis 18 Uhr, im Februar, Oktober und November von 6 bis 18 Uhr, im März, April, August und September von 5 bis 20 Uhr, im Mai, Juni und Juli von 4 bis 22. Uhr. Niachts dürfen die Tiere auf der Weide nur bleiben, wenn der Weideplatz vollkommen eingezäunt ist oder wenn sie einzeln angepflockt (getüdert) sind. 1 4. den Hirt- 18 den Beideschein stets bei sich zu führen und den Zoll⸗, Veterinär⸗, Gendarmerie⸗, Polizei⸗ un Forstbeamten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Sonst ist er nach Anord⸗ nung des Bezirkszollkommissars aufzubewahren und während der 1 Ziff. 3 1“ zur Einsicht durch die Zollauf⸗ ichtsbeamten bereitzuhalten. 1 5. bn⸗ Verlust des Zellweidescheins ist der Zollaufsichtsstelle un⸗ verzüglich anzuzeigen. 8 “ 6. Der Zollweideschein ist nach Ablauf seiner Gültigkeit binnen einer Woche an die Zollaufsichtsstelle zurückzugeben. 6“ 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden, soweit nicht iach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, nach 413 der Reichsabgabenordnung mit einer Geldstrafe bis zu 0 000 RM bestraft. „den 19. Zollaufsichtsstellle . (Stempel) Unterschrisft. *) Nach Bedarf auszufüllen; Unzutreffendes ist zu streichen.
Besondere Kenn⸗ CE13“ Zu⸗ Ab⸗ bei Rindern Kopf⸗ zeichen und Horn⸗ gang gang bildung, im übrigen am ꝑam nach der Anleitung
Der Tiere
chweinen
nicht erforderlich)
Be⸗ Ge⸗
zeich⸗ 16⸗ nung schlecht
Alter (Angabe
bei
2 3
—
Muster 5 (zu § 15 ZGrO.)
Anschreibebuch für Viehhändler und gleichzustellende Gewerbebetriebe
des Viehhändlers, Fleischermeisters, gewerblichen ViehmästersF.
für das Kalenderjahr 19.. über den Zu⸗ und Abgang an Pferden, Rindern und Schweinen*) jeden Alters und Geschlechts. 8 v
vSKieses Buch is Blätter, die mit einer . . amtlich verbleiten Schnur aufzubewahren.
durchzogen sind. Buchführer ii “ 8 . Als Stellvertreter des Buchführers ist an⸗
erkannt: 8 8 8 MeeererrereererrerereeerereraaÜESNENNNNNEEE
9 8 ☛. , den 19.,. “ Der Bezirkszollkommissa
1 *) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen. Für jede Tiergattung ist ein besonderes Buch zu führen.
—⅜
Anweisung zur Führung des Buches.
„Die Buchführung muß über sämtliche Tiere Auskunft geben, die der Buchinhaber erwirbt oder in seinen Besitz bringt, gleichviel, ob er sie in seine Stallungen bringt oder alsbald nach dem Erwerb oder der Besitzerlangung veräußert oder schlachtet. Jedes Tier ist auf einer besonderen Linie einzutragen. Ein⸗
tragungen zwischen den einzelnen Linien sind verboten.
. Für alle Eintragungen sind Tinte oder Tintenstift zu benutzen; Ausschabungen und Ueberschreibungen sind verboten. Bei Streichungen muß das Gestrichene leserlich bleiben.
.Jeder Zu⸗ und Abgang ist sofort einzutragen.
Auf dem das Vieh begleitenden Transportausweis ist in der
Bemerkungsspalte die laufende Nummer (Sp. 1) des Anschreibe⸗
buches zu vermerken.
Müeeerrererträertr
A. Zugang.
Herkunft des Tieres sowie Aus⸗ stellungsort, Buch⸗ stabe und Nr. der mitgekommenen
Transport⸗
bezettelungen (g. F. Nr. der 1 sonstigen Be⸗ bei ettelungen); bei Schweinen: ö ein Marktbuch führen, Eewicht auch lfd. Nr. des Marktbuches
Pferde, Fohlen, Rindvieh, Kälber, Schweine, Ferkel (Nichtzu⸗ treffendes ist zu streichen)
Farbe und mindestens 3 besondere auffällige Merkmale,
a) Alter, b) Ge⸗
de Nummer
aufen
L2 —
6
B. Abgang.
Verbleib Vorüber⸗ d. Tieres; gehende Ent⸗ Name fernung aus ausweis [u. Wohn⸗ dem Stall Buch⸗ ort des (zum Weide⸗ stabe neuen gang und
Aus⸗ gestellter
Tag Ver⸗ Transport⸗
Stand⸗ an⸗ ort 12* lassung des ee. des Tieres Ab⸗ gung gangs Tag
u. Nr. Erwerbers Weideplatz) 1ö1“] 11 12 13
Die Transportausweise sind nach der Nummernfolge geheftet bei dem Buch aufzubewahren. — Bei jedem Zugang von Vieh ist in die Spalte 6 Name und Wohn⸗ ort des Vorbesitzers oder, sofern das Tier selbst gezogen ist, der Vermerk „hier geboren“ einzutragen.
Bei jedem Abgang von Vieh ist in Spalte 12 Name und Wohn⸗ ort des neuen Erwerbers einzutragen oder, wenn das Tier ge⸗ schlachtet oder gefallen ist, dies zu vermerken.
Bei Rindvieh mit amtlichen oder anerkannten Ohrmarken oder bei Pferden mit amtlichen oder anerkannten Brandzeichen sind die Nummer der Ohrmarke oder die Buchstaben des Brand⸗ zeichens in Spalte 5 zu vermerken.
Werden die in Spalte 3 in Zugang gestellten Tiere auch nur tagsüber auf die Weide getrieben, so ist das in Spalte 13 (vor⸗ übergehende Entfernung aus dem Stall) zu vermerken, Hierbei ist ferner der Tag, an dem das dauernd zur Weide getriebene Vieh zum Stalle zurückgeführt wird, sowie jede Aenderung im Bestande des Weideviehs und jeder Wechsel der Weideplätze an⸗ zugeben. *)
.Am 31. Dezember jeden Jahres muß das Buch abgeschlossen und der Viehbestand in ein neues Buch übertragen werden. Das abgeschlossene Buch ist ohne Aufforderung sofort dem Zollamt abzuliefern. 1 ““ Die Prüfungsbeamten können das Buch jederzeit einziehen. Sie haben in einem solchen Fall dem Buchführer ein neues Buch unentgeltlich auszuhändigen, nachdem sie den tatsächlich vor⸗ handenen Viehbestand in dieses eingetragen und die Eintragung als richtig bescheinigt haben. 8 Der Inhaber des Gewerbebetriebs hat dafür zu sorgen, daß das Buch ordnungsmäßig aufbewahrt wird. Ein Verlust ist sofort dem Bezirkszollkommissar anzuzeigen. “ Züswiberhanblacngen gegen diese Anweisung werden, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 413 der Reichsabgabenordnung mit einer Geldstrafe bis zu 10 000,— NM bestraft.
*) Die Eintragung darf unterbleiben, wenn der Weideplatz un⸗ mittelbar am Gehöft gelegen ist.
Muster 6
Hauptzollamtsbezirk (zu § 17 ZGrO.)
Marktbuch des Pferdehändleers .. ö1““
enthält Zlätter (amtlich verbleit).
. % ˙ m⁵⸗⸗ de . 19 .— 8 u. „ Bezirkszollkommissar.
. 22 22˙22˙28288°
(Stempeh
Anweisung zur Führung des Buches.
1. In dem Marktbuch sind sämtliche Pferde, die der Händler in dem Marktorte zum Verkauf stellt, auf den Marktplatz bringt, auf dem Markt oder im Marktort oder unterwegs ankauft, nach Alter, Geschlecht, Farbe, Brandzeichen und sonstigen besonderen Merk⸗ malen genau zu bezeichnen; ferner sind Name und Wohnort des Vorbesitzers und der Erwerbspreis einzutragen. Sofort nach dem Verkauf eines Pferdes sind Name und Wohnort des Erwerbers und der Kaufpreis einzutragen. Jedes Tier ist auf einer besonderen Linie einzutragen. Ein⸗ tragungen zwischen den einzelnen Linien sind verboten.
Für alle Eintragungen sind Tinte oder Tintenstift zu benutzen. Ausschabungen und Ueberschreibungen sind verboten. Bei Streichungen muß das Gestrichene leserlich bleiben.
Das Maͤrktbuch hat bei sich zu führen, wer im Auftrage des Pferdehändlers die Pferde zum Markt führt, während des Marktes beaufsichtigt oder vom Markt fortführt. Es ist den Zoll⸗, Veterinär⸗, Gendarmerie⸗, Polizei⸗ und Forstbeamten auf Ver⸗ langen vorzuzeigen. “ 3
Sofort nach der Rückkehr vom Markt sind sämtliche Eintragungen in das Anschreibebuch des Pferdehändlers zu übernehmen.
Ein Verlust des Buchs ist sofort dem Bezirkszollkommissar an⸗ zuzeigen. 8
Versiöße gegen diese Nüiraaeeh werden, soweit nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, nach § 413 der Reichs⸗ abgabenordnung mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM bestraft.
A. Zugang.
[Ausstellungs⸗ Name und
tag, ⸗ort und Nummer des “
Transport⸗ 2 ausweises Vorbesitzers
8 Farbe, Ein⸗ besondere 6 Merkmale,
tra⸗ en gung Brandzeichen
2
Tag der „ 8 Aus⸗ E11“ Bemerkungen
tragung des Erwerbers
8
1 Bekanntmachung. Die am 26. März 1935 ausgegebene Nummer 32 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Durchführungsverordnung über das Kreditabkommen für Deutsche öffentliche Schuldner von 1935, vom 4. März 1935; Durchführungsverordnung über das Deutsche Kreditabkom⸗ men von 1935, vom 4. März 1935; . 1 Durchführungsverordnung über ein Deutsch⸗Schweizer Son⸗ derkreditabkommen, vom 4. März 1935; - — 8 Verordnung über die Zuständigkeit in Justizverwaltungs⸗ sachen, vom 18. März 1935; 8 8 Verordnung zur Aenderung der Ersten Verordnung über oͤffentliche Spielbanken, vom 19. März 1935; “ Verordnung zur einheitlichen Regelung der Gerichtsverfas⸗ sung, vom 20. März 1935; 8 3 1 Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsord⸗ nung in der Justizverwaltung, vom 20. März 1935; Verordnung über Mineralölsteuer, vom 23. März 1935; Zweite Verordnung über Einfuhrerleichterungen, vom 23. März 1935; 5 3 Bekanntmachung der neuen Fassung des Kraftfahrzeugsteuer⸗ gesetzes, vom 23. März 1935. Umfang: 1 ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 26. März 1935. 8
Polizeiverwaltung in Saarbrücken, vom 22. März 1935; vom 22. März 1935;
im Saarland, vom 23. März 1935;
Saarland, vom 23. März 1935;
schriften im Saarland, vom 18. März 1935;
nossenschaftsrechtlicher 19. März 1935;
19. März 1935; schriften für den Straßenverkehr im Saarland, vom 19. März . Vorschriften im Saarland, vom 19. März 1935.
dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. . Berlin NW 40, den 27. März 1935. terie 1935
Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
mungen im Saarland auf dem Gebiete der 14. März 1935;
Gebiete des Haushalts⸗ und Kassenwesens im Saarland, h 18. März 1935.
sendungsgebühren:
im Landforstmeisterbezirk Potsdam ist zum 1. Juli 1 zu besetzen. B.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Bekanntmachung.
I“
Zweite Verordnung zur Einführung reichsrechtlicher g
schriften im Saarland aus dem Gebiet der allgemeinen! inneren Verwaltung, vom 22. Märf 1935;
Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung!
Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes, hl 22. März 1935; 8
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der staatlich
n Deutschen Reichsa
Die am 26. März 1935 ausgegebene Nummer 33 l Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 8 r. 74
Berlin, Donnerstag, den 28. März
8u1u“
Nichtamtliches.
(Fortsetzung.)
Nummer 11 des Ministerialblatts für die Preußische innere
Verordnung über das Ausgleichsverfahren im Saarn waltung (herausgegeben im Reichs⸗ und Freusiscen Mnnere
Verordnung über die Einführung des Wechselsteuergeseg
Verordnung über die Ueberleitung des Fürsorgerechtz
m des Innern) vom 13. März 1935 hat fol
lgem. V “ lt. 8 8 kungen. — RdErl. 6. 2. 35, Verteilung v. Arbeitskräften. — Erl. 5. 3. 35, Bezeichnung Iran statt Persien. — RdE .35, Reichsstelle f. Sippenso s - Fersien. vür
nhalt:
RdErl. 6. 6. 33, Rundreisen f. Nach⸗
rschung. — RdErl. 5. 3. 35, Akten⸗
Verordnung über die Einführung bürgerlich⸗rechtlicher ict durch Parteidiensistellen. — NbErl, 6, 8 95 Söshmekten⸗
Verordnung über die Einführung handelsrechtlicher und Vorschriften im
1d. Behörden d. Saarlandes. — Kommunalverbände Saarland, 0. ². 1 88½ Durchführung d. Amtsordnung. — RdErl. 6.3.35,
tzrate d. Reichswohlfahrtshilfe. — Gemeindebestand⸗ u. Orts⸗ mnenänderungen.
Polizeiverwaltung. RdErl.
A— ühen rkbi en im Saarl ; Verordnung über Reichsmarkbilanzen im Saarland, d 188. Stärkenachw. f. d. Freiw. seuerwehr. — Ribgerl 25, 88
über neue Gast⸗ u. Schankwirtschaften. — RdErl. 5.3. 35,
Verordnung über das Inkrafttreten reichsrechtlicher T genverkauf in Trinkhallen RdErl. 2. 3. 35, Eintritt in d eg. 8n w . 2. 3. 35, E in d.
Zweite Verordnung zur Einführung landwirtschaftli
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postverj
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Automobilklub. — RdErl. 5. 3. 35, Tag d. dt. Polisei. — Er. 4. 3. 35, Einwohnermeldeämter. — NoErl. “
ertabzeichen usw. — lIfahrtspflege
5, Ost
— —.35, SA.⸗ RdErl. 8. 3. 35, Kochgelegenheiten. — xu. Jugendwohlfahrt. RdErl.
preuß. Pferdelotterie. — RdeErl. 8. 3.35, Rote⸗Kreuz⸗ ie 1935. — ß⸗ u. Fremdenpolizei. 185, Reisepässe. — Bau⸗ u. Verkehrswesen 2 35, Zustimmun 1 dmauern. — RdErl.
RdErl. 8 1 RdErl. u Baudispensen. — RdErl. 21. 2. 35, 25. 2. 35, Gebühren f. Baudispense. —
6. 3. 35, Verkehrskontrollen. — M. edizinalange⸗
Die am 26. März 1935 ausgegebene Nummer 16
Verordnung über die Einführung reichsrecheficher. 80
kalten.
genheiten.
7. Verzeichnis d. Ausschüsse f. d. ärztl. u ahn⸗ gsborßrüͤffn usw. 8 See 4. 3. 35, viechülenoxhe zur lings pfung. — Uebertragbare Krankheit r 7. W EEE11“ g Krankheiten der 7. Woche Seschö bemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Post⸗ Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, b
Handschriftl. Berichtigungen. — — Stellenausschreibungen
Verordnung über die Einführung von Vorschriften auf Mhteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A (weiseitig bedruntz und
Umfang: ℳ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Posth
Berlin NW 40, den 26. März 1935. Reichsverlagsgamt. Fabricius.
9
nde.
nerverteilungen f. üfzucht. —
Preußen. Der Reichsforstmeister und Preußische Landesforstmeiftgg 35,
8
RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung Nummer 12 des Ministerialblatts für die Preußische innere
IE 288 “ und Prenstsche söchänmere des Innern) vom 20. März 1935 hat folge J . Semg.s Verwalkung. 1“ vol. Beamten in den Zivildienst. — Kommunalver⸗ RdErl. 11. 2. 35, Hundesteuer. — RdErl. 8. 3.735, 1934. — RdErl. 8. 3. 35, Förderung d. ee ö“ 3. dhxexhesestellen — BO. 35 zur Durchf. d. Gewerbesteuer⸗VO. — Gemei —⸗ ttsnamenänderungen. — Poli “
RdErl. 16. 3. 35, Einberuf.
eiverwaltung. RdErl.
Berufsverkret. d. Faststätten getverbes — RdErl.
Die Forstmeisterstelle Liebenwalde in Rehho 835, Führungszeugnisse f. d. Eintritt in die Freiw. Feuer⸗
vn —
eingehen.
Nichtamtliches. Deutsches Neich.
Der Königlich Italienische Botschafter Vittor Cerruti hat Berlin verlassen. Während seiner Abwe heit führt Botschaftssekretär Nob. Massim o d ei Co Magistrati die Geschäfte der Botschaft.
Nummer 9 des Reichsarbeitsblatts vom 25. März 1935 folgenden Inhalt: Teil I1, Amtlicher Teil. I. Allggeme Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Preußen: Erlaß des Mini präsidenten über die Aenderung von Zuständigkeiten inner des Staatsministeriums. Vom 11. März 1935. — H2Jn den Aufbau der Wehrmacht. Vom 16. März 1935. — Veror 1 um Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Arbei für Zwecke der Leibeserziehung. Vom 19. März 1935. — vn ung. II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdi Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Frist für Beendigung der Arbeiten auf Grund des Gesetzes vom — Deutsch⸗englische Vereinbarung über die Zulassung —n arbeitnehmern im Hotel⸗ und astwirtsgewerbe vom 88 1932 (Reichsarbeitsbl. 1932 S. I 208). — Verordnun zur 5 rung von Vorschriften über die Vergütung der Einzugsste der Reichsanstalt für dahe tsvsenrase a und Arbeitzch sicherung. Vom 19. März 1935. — Durchführung von Notsta arbeiten; hier: Verbot der, öö Anlagen Gewinnung von Steinmaterialien für den I und Waßerbau. IV. Arbeitsschutz. Gesetze, Ferordgh Erlasse: Verordnung über den Schutz der jugendlichen 5 und der Arbeiterinnen im Steinkohlenbergbau, in Walz⸗ Hammerwerken und in der Glasindustrie. Vom 12. Mär Mit Begründung. V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, 0 planung und Kieinstedlung Gesetze, Verordnungen, lasse: Vollzug des Gesetzes über die Ausschließung Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933. 6 da wohnungsfürsorgefonds für Kriegsbeschädigte un 9 hinterbliebene, Anteil Preußen; Uebertragung der Ver 1 von der Deutschen Bau⸗ und Bodenbank A.⸗G., Berlin, 22 Landesfinanzämter. — Verordnung zur Aenderung der 1 führungsverordnung über die E“ neu x. Kleinwohnungen und Eigenheime. Vom 14. März 1935. n sorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Ferla h. tragung der Kriegsblinden⸗ und Hirnverletztenfürsorge Landesfürsorgeverbände (Hauptfürsorgestellen “ we Atk
Teil II, Nichtamtlicher Teil. Statistik. Die 1 losigkeit im Februar 1935: I. Stand und Veränderung
baut
zagung des Be
Bek. 12. 3. 35, Durchf. d. Eier⸗VO. — RdErl. 14 3. 35 t 1 5 üihrnisse f. Pol.⸗Wachtm. bei Uebernahme. — RdErl. 12, 3 35, erbungen müssen bis zum 20. April! hlußprüfung AII d. Pole Berbfssähnn — RaErl. 18 38 82
8 versorg. v. Pol.⸗Beamten. — RdErl. 12. 3. 35, Fa rräder Pol. — RdErl. 13. 3.35, Benutz. eig. Fraftfahesen
. Pol.
rwaltungsrats der Deutschen
Reichsbahn.
dr. Dorpmüller auf weitere 3 Jahre als Generaldirektor gewählt.
im 26. und 27. März trat der Verwaltungsrat der Deutschen bahn zu einer ordentlichen Tagung zusammen. An den agen nahm erstmalig teil das von der Reichsregierung neu⸗ Mitglied Dr. rer. pol. Hermann Reischle, Stabs⸗ führer des Reichsnährstandes. Der Verwaltungsrat wählte eit 1926 im Amt befindlichen Generaldirektor Dr.⸗Ing. e. h. dmüller zum 4. Male einstimmig auf weitere 3 Jahre beneraldirektor der Deutschen Reichsbahn. Der Führer und Kanzler hat die Wahl bestätigt. Juni! dei den Beratungen über die Finanzen der Deutschen Reichs⸗ purde festgestellt, daß die Einnahmen im Januar und Fe⸗ d. J. im Personen⸗ und Gepäckverkehr eine Zunahme von und im Güterverkehr eine Vermehrung um 6,6 % gegen⸗ em Vorjahr erfahren haben. Um rechtzeitig Vorkehrungen e Verkehr der Winterolympiade 1936 zu treffen, gab der „Anlagen, atungsrat seine Zustimmung zu Erweiterungs⸗ und Er⸗ Wege⸗, bauten an der Strecke München—Garmisch⸗Partenkirchen. km langer Streckenabschnitt der Strecke Tutzing —Garmisch⸗ iirchen zwischen Huglfing und Hechenberg soll zweigleisig
übrigen Streckenabschnitte der Linie
n Garmisch⸗Partenkirchen sollen durch neue Blockstellen, Leseitigung von Ueberwegen und Ausbau des Bahnhofs
— RdErl. 15. 3. 35, Rohstoffe f. Bettwäsche d. Pol ⸗ fahrtspflege u. E“ 8 Heloe aha sugin gczit nn, NPeMüöes. d. Wo Seee — RdErl. 14. 3. 35, Verbillig. d. Speisefette. — RdErl. 15. ste h Fürsorgestreitverfahren. — Staatsangehö Eö1 bnr u. Fremde npolizei. RdErl. 12. 3. 35/26. 11.34, Vordr f Staatsangehörigkeitssachen. — Personenstandsa nge⸗ I. heiten. RdErl. 12. 3.35, Beurk. d. Personenstands v. 2 uslandsdeutschen. — Bau⸗ u. Verkehrswesen. RdErl 6.3. 35, Bauvorlagen f. gewerbl. Anlagen. — RdErl. 13. 3. 35, Sperrzeichen an Straßenbrücken. — RdErl. 13. 3. 35 Haus⸗ nummerleuchten. — RdErl. 15. 3. 35, Straßenpolizei — Medi⸗ zinala ngelegenheiten. RdErl. 12. 3. 35 Verhüt erb⸗ kranken Nachwuchses. — RdErl. 14. 3. 35, Krankenanst. z. Ausf d. Unfruchtbarmachung. — RdErl. 14. 3. 35, Apotheker⸗PrüfO. — RdErl. 12 3. 35, Tafelwässer. — RdErl. 15. 3. 35, Encephalitis gpidemics. — Uebertragbare Krankheiten d. 8. Woche 1935. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebe amten. — Zu beziehen durch alle Post⸗ Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44 Vierteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B ceinseitig Seen2⸗ 1 18
Nummer 13 des Ministerialblatts für die Preußische inne Verwaltung (herausgegeben im Reichs⸗ und 1er-dnschescbsnännfee rium des Innern) vom 27. März 1935 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 18.3. 35, Neisekosten d. Mitglieder d. Dienststrafkammern d. OBG. — RdErl. 19. 3.35 Beförd. v. Kreisassistenten. — RdErl. 20. 3. 35, Stellenvorbehalt f. Versorg.⸗Anw. — Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 20. 3. 35, Kassenanschläge f. 1935. — Kommu nal⸗ verbände. RdErl. 16. 3. 35, Realsteuersperre f. 1935. — RdErl. 21. 3. 35, Pr. Ausf.⸗Ges. z. Feuevsperre ., — DWO. 20. 3. 35, Zwangsvollstreck. gegen jurist. Personen d. öffentl. Rechts. — RdErl. 20. 3. 35, Arbeitermangel in d Landwirtschaft. — RdErl. 21. 3. 35, Steuerverteil. f. 1934. — Gemeindebestand⸗ u. Ortsnamenänderungen. — Polizeiverwaltung. RdErl. 15. 2. 35, Errichtung elektr. Anlagen. — RdErl. 20. 3. 35, Ver⸗ anstaltung v. Theateraufführungen. — RdErl. 13. 3. 35, Tragen b. Auszeichnungen d. NSDAP. — RdErl. 21. 3.35, Beschäft. v. Angestellten. — Wohlfahrtspflege Wu. Jugendwohl⸗ fahrt. Beschl. 1. 2. 35, Fürsorgeerziehung. — Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 15. 3. 35, Auswandererbeförde⸗ rung. — Verkehrswesen. RdErl. 13. 2. 35, Armbinden f. körperlich Behinderte. — RdErl. 22. 2. 35, Lastkraftwagen mit Vollgummibereifung. — RdErl. 8. 3. 35, Baupolizeil. Behandl. v. Bergwerksanlagen Susw. — Medizinalangelegenheiten. RdErl. 20. 3. 35, Lehrapotheken. — RdErl. 18. 3.35, VO. über Kakao u. Kakaoerzeugnisse. — RdErl. 19. 3. 35, Verkehr mit Betäubungsmitteln. — RdErl. 18. 3. 35, Poliomyelitis⸗Re⸗ konvaleszentenserum. —. Uebertragbare Krankheiten der 9. Woche 1935. — Neuerscheinun en. — Stellenausschrei⸗ bungen von Gemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer⸗ straße 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruc) 8
Garmisch⸗Partenkirchen leistungsfähiger gemacht werden. Für diese Arbeiten ist insgesamt ein Betrag von rund 5,9 Mill. RM vor⸗ gesehen. Auf dem Gebiete der Personalpolitik sollen die Nachteile, welche Hilfsbeamten durch ihre Teilnahme als Frontkämpfer im Weltkriege aus der Ueberschreitung des 40. Lebensjahres für die Anstellung als Beamter erwachsen sind oder noch zu erwachsen drohen, beseitigt werden. “ 11“
Verbilligte Ostergrußtelegramme nach Uebersee.
Derartige Telegramme läßt die Post, wie schon seit meh⸗ reren Jahren, auch zum bevorstehenden über die deut⸗ schen Funk⸗ und Kabelwege wieder zu. Der Kreis der Uebersee⸗ länder, nach denen Ostergrußtelegramme zugelassen sind, ist in diesem Jahr erweitert worden. Die Telegramme können vom 15. bis 22. April aufgeliefert werden.
Der Absender kann den Text der Ostergrußtelegramme be⸗ liebig (freier Text) abfassen.
Nach Nordamerika, Meriko und Kuba sowie mit Schiffen in See über die Küstenfunkstellen der Vereinigten Staaten von Amerika sind jedoch nur Ostergrußtelegramme mit besonders ver⸗ einbarten Textfassungen (fester Text) zugelassen. Der Absender hat die Möglichkeit, den gewünschten Text unter einer größeren Zahl von Fassungen auszuwählen und dabei zu bestimmen, in welcher der zugelassenen Sprachen (deutsch, französisch, englisch, nach Mexiko und Kuba außerdem spanisch) das Telegramm s. den Empfänger ausgefertigt werden soll. Die für die einzelnen Verkehrsbeziehungen sind verschieden, sie betragen bei den Telegrammen mit beliehigem Text ein Drittel der vollen Sätze. Ueber die Einzelheiken geben die Telegramstannahme⸗ stellen Auskunft.
Aus der Verwaltung.
Entlaftung der öffentlichen Fürsorge
stt der Zunahme des Beschäftigungsgrades infolge des groß⸗ a Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsregierung ist tur die Zahl der Arbeitlosen ständig zurückgegangen, sondern
Arbeitslosigkeit. 1I. Die Inanspruchnahme der Unterstützne auch die Unterstützungseinrichtungen der Fürsorge eine
einrichtungen im Februar 1935. III. Die wertschaffende Aru ende Entlastung erfahren. end 1 9 Kreis der von der Fürsorge unterstützten Volksgenossen lch um 39,1 % vermindert, und zwar in den Städten 35,5 % nj dem Lande 44,9 %. in stärksten hat durch die Neueinstellung von Arbeitern h der unterstützten Arbeitslosen abgenommen. Sie ist im ** 3. Vierteljahres um über 10 % und seit Ende März zar um rund 56 % zurückgegangen. Dagegen hat sich dl der Empfänger der gehobenen Fürsorge (Sozialrentner, emtner und Kriegsbeschädigte) sowie der allgemeinen Für⸗ G Die Zahl der anerkannten Wohlfahrts⸗ felll vofen hat sich im Berichtsjahr um 13,2 % und die Zahl angen nicht mehr als Wohlfahrtserwerbslose anerkannten Biosen um 7,6 % vermindert, während die Zahl der zu⸗ von den Fürsorgeverbänden unterstützten Empfänger der vosenversicherung und Krisenfürsorge annähernd auf der
ü ichsans ü Co;nat losenfürsorge. Abrechnung der Reichsanstalt für den N 9 osenfürgorge, üipolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechn
und Bücheranzeigen.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den 8 i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. 8
ck de ußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengese b “ Berlin, Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilc
18 195
Seit Ende März 1933 hat
früheren Höhe geblieben sind, allerdings bei einer Gesamtabnahr um fast 24 % seit Ende März 1933. Ebens hat Geson Fnabhme zusätzlich unterstützten Notstandsarbeiter und die der allgemeinen Fürsorge kaum verändert. —
Entgegen der bisherigen Entwicklung ist allerdings infolge des am 1. September 1934 in Kraft getretenen Gesetzes über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934 die Zahl der Kleinrentner gestiegen, da in manchen Fällen, in denen in früheren Jahren wegen der schärferen Bestimmungen über die Anrechnung von Einkommen die Unterstützung eingestellt wurde, die heute neu bewilligt worden ist.
Die übrigen Wohlfahrtsausgaben für Kriegsbeschädigte, Sozialrentner, Kleinrentner und ahnliche Gruppen sind nahezu unverändert geblieben. Wie sehr die Ausgaben der öffentlichen Fürsorge im ganzen abgenommen haben, ergibt sich aus der Tat⸗ sache, daß die Kosten der offenen Fürsorge, d. h. die laufenden Bar⸗ un erstützungen und die einmaligen Barunterstützungen und Sach⸗ leistungen von 572,4 Mill. RM im 1. Vierteljahr 1933 auf 340,3 Mill. RM im 3. Vierteljahr 1934 gefallen.
Danach ist der Aufwand von Januar 1933 bis September 1934 um 230 Mill., also um 4,5 % zurückgegangen. Da die Ge⸗
samtentlastung in der Hauptsache von dem Mindestaufwand für ““ 8
die Erwerbslosen herrührt, erkennt man ganz besonders hier 88 ünstigen Auswirkungen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen er Reichsregierung für die Fürsorgeverbände. gs ist zu er⸗ . daß. im Frühjahr mit dem Eintritt der milderen Litterung die Entlastung der Fürsorgeverbände noch über das bisherige Maß hinaus weitere Fortschritte machen wird.
Reichsfinanzverwaltung verlangt national⸗ sozialiftische Erziehung ihres Nachwuchses.
Peer Reichsfinanzminister gibt die Richtlinien für die Ein⸗ tellung von Supernumeraren aus dem Stande der Zivilanwärter n die Reichsfinanzverwaltung bekannt. Die Einstellung erfolgt durch die Präsidenten der Landesfinanzämter, nachdem der Reichs⸗ finanzminister die Zahl der Einzustellenden und den Tag der Ein⸗ stellung bestimmt hat. Die Bewerber haben ihre Gesuche um Ein⸗ tellung mit einem ausführlichen Lebenslauf an den Präsidenten des zuständigen Landesfinanzamts zu richten. Der Lebenslauf soll auch über arische Abstammung, Zugehörigkeit zur NSDAP. oder ihren Gliederungen, Teilnahme am Arbeitsdienst usw. Auskunft geben. Zeugnisse sind beizufügen. Die Bewerber müssen das Zeug⸗ nis der Reife mindestens für die oberste Klasse einer neun⸗ stufigen höheren Lehranstalt besitzen, vollkommen gesund sein und das 17. Lebensjahr vollendet, das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben. Sie müssen grundsätzlich der NSDAP. oder einer ihrer Gliederungen bereits einige Zeit angehören, mindestens aber am Freiwilligen Arbeitsdienst mit Erfolg teilgenommen haben, also im Sinne der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft erzogen sein.
Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater. b
88 Freitag, den 29. Mär
Staatsoper: Der Friont von SEVn
8 Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus: Prinz von Preu ßen. Schwarz. Beginn: 20 Uhr.
Musikalisch
Drama von Han
MAus den Staatlichen Museen
„ Die zum Dienstag, dem 2. April, 11 —12 Uhr, im Alten Museum angeküdigte Führung mit dem Thema: „Glas un Fayencen im Altertum“ findet nicht statt, sondern Herr Götze wir zur angegebenen Zeit im Pergamon⸗Museum eine Führung mi em Thema „Spätantike und Orient: Rom⸗Milet⸗Maschatta (Bau geschichte)“ vornehmen.
8
Der Aufbau der Alpen.
Im Rahmen der Volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt sprach Dr. sche das Thema: „Der Aufbau der Alpen“.
Der Vortragende schilderte an Hand eines reichen Bildmate⸗ rials das Werden des Alpengebirges. Durch den Zusammen⸗ schub der Sedimenthaut eines ausgedehnten Stückes der Erd rinde wurde hier ein gewaltiges Gebirge aufgetürmt. Die Ge⸗ steine, die sich heute in den nördlichen Ostalpen erheben, müssen sich vor der Faltung, der die Alpen ihre Entstehung verdanken, im Süden der Alpenkette befunden haben. den Schichten befindlichen Lebewesen.
Auch in den Schweizer Alpen finden wir in der Mither, im Stanserhorn und in den Freiburger Alpen noch Teile dieser süd⸗ lichen Gesteine, deren Herkunft in der Gegend von Bellinzona und Locarno zu suchen ist.
Unter diesen „Ostalpinen“ Gesteinsdecken liegt der Bau der Westalpen begraben. Im Süden, am Matterhorn, in den Tessiner Alpen, sind die Gesteine am stärksten zusammengestaucht. Wie ein Paket von Tüchern rollen sich hier die Gesteine zusam⸗ men, die unter dem Einfluß der Wärme der Erde in 20 Kilo⸗ meter Tiefe einstmals erweicht wurden.
So baut der Verstand des Menschen über dem Alpengebirge von heute noch ein riesenhohes älteres Gebirge auf, von dem nur Reste Zeugnis geben.
Der nächste der Volkstümlichen Vorträge der Preußischen Geologischen Landesanstalt Berlin N 4, Invalidenstr. 44 (Aula) am Freitag, dem 29. d. Mts., abends 20 Uhr, bringt einen Vortrag von Professor Gothan über „Deutschl kohle“. Der Eintritt ist frei. 11“
Versteinerungen vorweltlicher
Handelsteil.
Berliner Börse am 28. März.
Schwächer — Ultimo und Belga⸗Sturz beeinträchtigen die Stimmung. 8
Das anhaltende starke Abgleiten der belgischen Währung und die damit verbundenen Gerüchte über eine Abwertung des Belga trugen in der heutigen Berliner Börse etwas Verstimmung in den Verkehr. Hierzu kam, daß der bevorstehende Ultimo heute auch etwas stärker in Abgaben des Publikums zum Sa rnn⸗ kam. Die Kulisse schloß sich diesem Vorhaben an und so zeigten sich zu Beginn des Verkehrs Rückgänge im Rahmen von 1 bis 1 ½ %. Im Verlauf allerdings kam die Abwärtsbewegung so gut wie zum Stillstand, zum Teil ergaben sich sogar leichte Er⸗ Helapgen. Die Börse schloß in behaupteter Haltung.
Montanwerte lagen im Durchschnitt 3¼ bis 1 O% niedriger, etwas mehr Material kam in Stahlverein heraus (minus 1 ¼). Unter Braunkohlen gingen Eintracht um 1 ½ % unter Kalt⸗- papieren, Salzdetfurth um 1 ¼ nach unten. Von den chemischen Werten waren die letzthin stärker begehrten Goldschmidt um 1 22 wℳ niedriger, Kokswerke gingen 1 höher. Am Elektromarkt zeigten Chade den größten Kursverlust (minus 3 Mark) aber auch Siemens gingen um 2 ½¼ % und Gesfürel um 1 ½2½ % zurück. Unter Abgaben der Kulisse litten Daimler (minus 1 ½) sowie Oreustein (minns 1 ½¼½). Fest lagen dagegen Deutsche Telefon und Kabel (plus 1). hier regten die günstigen Mitteilungen in der G.⸗B. an. Sonst agen noch Schlesische BGas um 1 5 und Metallgesellschaft um 1 % höher. Brauwerte lagen durchschnittlich 1 %, Schiffahrts⸗ papiere ca. ½ % schwächer.
Auch am Kassamarkt überwogen Kursrückgänge. Banken tendierten uneinheitlich. In Renten war das schäft wieder still. EEE“ gingen um 0,3 % nach oben, auch Bonds und auf Reichsmark umgestellte Schuldverschreibungen lagen fester. Tagesgeld erfuhr eine erneute Erhöhung um X * auf 4 bis 4¼ %. Am internationalen Devisenmarkt waren Belga weiter angeboten. Die Berliner Notiz wurde gestrichen. Das Pfund lag dagegen fester und stellte sich in Berlin auf 11,98 (11,98) und der llar auf 2,491 (2,493) RM. .“
Das lehren uns die in