1935 / 100 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Apr 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregisterbeilage zum

Ne chs⸗ und

aatsanzeiger Nr. 99 vom 29. April 1935. S. 4

Trebnitz, Schles. [6393] In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 103 ist bei der Elektrizitätsgenossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schlottau, Kreis Trebnitz, eingetragen worden, daß das bisherige Statut durch das Sta⸗ tut vom 23. März 1935 ersetzt worden ist. Amtsgericht Trebnitz, 4. April 1935.

Trebnitz, Schles. [6394] In das hiesige Genossenschaftsregister

Nr. 39 ist bei der Elektrizitäts⸗Genossen⸗ schaft Luzine und Umgegend, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Luzine, Kreis Trebnitz, eingetragen worden, daß das bisherige Statut durch das Statut vom 27. März 1935 ersetzt ist. Amtsgericht Trebnitz, den 11. April 1935. Wollin, Pomm. [6395] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Milchverwertungsgenossen⸗ schaft Wollin e. G. m. b. H. eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 3. April 19235 aufgelöst.

Amtsgericht Wollin, 17. April 1935.

5. Mufterregister.

Dortmund. [6397] In unser Musterregister ist am 11. April 1935 folgendes eingetragen: Nr. 325. Paula Horn geb. Prickartz, Dortmund, eigenständisches Arbeitskleid für die Bäuerin Westfalens, beliebiger Farbe und Größe, offen, Geschäfts⸗ nummer P. H. P. I., plastisches Erzeug⸗ nis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 8. April 1935, 17,05 Uhr. Amtsgericht Dortmund.

Emmerich. [6398] 1 Bekanntmachung. In das Musterregister wurde am 23. April 1935 bei Nr. 142 eingetragen: Firma Neugebaur & Lohmann hat für die Fensterpackung mit sichtbarem Wechselbild für Tafelwaven, Fabrik⸗ nummer 1509, die Verlängerung der Schutzfrist um 7 Jahre angemeldet. Das Amtsgericht Emmerich.

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

HBerlin 6582] Ueber das Vermögen der uvag Ein⸗ und Verkaufs⸗Aktiengesell⸗

schaft vereinigter Kraftdroschken⸗

besitzer, Berlin SW 61, Belle⸗Alliance⸗ Straße 16, Hauptlager und Tankanlage

Berlin⸗Reinickendorf, Thyssenstraße 4, ist

am 25. April 1935, 11,30 Uhr, das Kon⸗

kursverfahren eröffnet worden. 352.

N. 82. 35. Verwalter: Neitzel, Berlin NW 40, Calvinstraße 15 a. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis

10. Juni 1935. Erste Gläubigerver⸗ 1“n 24. Mai 1935, 11,30 Uhr,

Prüfungstermin am 1. Juli 1935,

11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin

N., 65, Gerichtstraße 27, Zimmer 309,

III. Stock. Offener Arrest mit Anzeige⸗

frist bis 22. Mai 1935.

Amtsgericht Berlin. Abteilung 352.

Berlin. [6583] Ueber den Mc des am 11. Ja⸗ nuar 1935 verstorbenen Kaufmanns Salli Kirschstein, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Kon⸗ stanzer Str. 55, ist heute, am 25. April 1935, 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 353. N. 67. 35. Verwalter: Kaufmann Dr. Walter Nehlsen in Berlin⸗Halensee, Joachim⸗ Friedrich⸗Str. 3. Frist zur Anmeldung 14“ bis 22. Mai 1935. Erste Gläubigerversammlung: 24. Mai 1935, 11 Uhr. Prüfungster⸗ min am 1. Juli 1935, 11 Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude in Berlin N, Gerichtstr. 27 (am Bahnhof III. Stock, Zimmer 314. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis 22. Mai 1935. Berrlin, den 25. April 1935. Amtsgericht Berlin (Gerichtstr.). Abteilung 353.

Berlin. [6584] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Otto Witte, alleinigen Inhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Carl Otto Witte, Thermo⸗ technische Anlagen in Berlin W 9, Linkstr. 20, ist heute um 14 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. 356. N. 38. 35. Verwalter: Kaufmann Dr. Gellert, Charlottenburg, Kaiserin⸗ Augusta⸗Allee 89. Frist zur Anmeldun der Konkursforderungen bis 31. Mai 1935. Erste Gläubigerversammlung am 24. Mai 1935, 11 Uhr. Prüfungster⸗ min am 14. Juni 1935, 10 ¼ Uhr, im Gebäude, Berlin N 65, Gerichtstr. 27, Zimmer 301, III. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 15. Mai 1935. Beerlin, den 24. April 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin Zweigstelle Gerichtstraße —.

Chemnitz. 8 [6585] UMeber das Vermögen der Schank⸗ wirtin Frau Gertrud verehel. Seifert geb. Binder in Chemnitz⸗Altendorf,

Limbacher Straße 129, wird heute, am 25. April 1935, nachmittags 12 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Herr Kaufmann Paul. Fischer in Chemnitz, Barbarossa⸗ straße 39, III. Anmeldefrist bis zum 29. Mai 1935. Wahltermin am 27. Mai 1935, vormittags 9 ½ Uhr. Prüfungs⸗ termin am 13. Juni 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 27. Mai 1935. Amtsgericht Chemnitz. Abt. 35. Medebach. [6586] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Handels⸗ manns Fritz Knecht in Züschen (Krs. Brilon) ist heute, 14 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Gebehenne in Medebach. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. Mai 1935. Anmeldefrist bis zum 11. Mai 1935. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 21. Mai 1935, 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 15. 38

Medebach, den 24. April 1935.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. 8 16587] Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Nachlaß der am 16. Januar 1935 verstorbenen Fabrikantenwitwe Anna Fischer, zuletzt in Nürnberg, Pillen⸗ reuther Str. 3, wohnhaft, am 25. April 1935, nachmittags 3 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsbei⸗ stand August Bamberger in Nürnberg, Krelingstraße 45. Offener Arrest er⸗ lassen mit Anzeigefrist bis 13. Mai 1935. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen bis 13. Mai 1935. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§ 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Ange⸗ legenheiten Termin am Donnerstag, den 16. Mai 1935, vormittags 9 ¼ Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am Don⸗ nerstag, den 23. Mai 1935, vormittags 9 ¼ Uhr, je im Zimmer Nr. 452/0 (Westbau) des Justizgebäudes an der Fürther Straße zu Nürnberg. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Schwetzingen. [6588] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Dusberger junior in Schwetzingen wurde heute, vormittags 11 Uhr, Kon⸗ kurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Hörner, Schwetzingen. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 16. Mai 1935. Prüfungstermin am Donnerstag, den 23. Mai 1935, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, 2. Stock, Zimmer 23. 8 Schwetzingen, den 25. April 1935. Amtsgericht. I.

Bad Essen. Beschluß. 16589] In Sachen betr. das Konkursver⸗ über das Vermögen des Lan⸗ esproduktenhändlers Anton Wessel in Welplage, wird das Konkursverfahren, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 28. 2. 1935 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch den rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 28. 2. 1935 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. 8 Amtsgericht Bad Essen (Bz. Osnabrüch), den 17. April 1935.

Berlin. 8 [6591] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Deutscher Mittel⸗ stands⸗Konsum e. Gen. m. b. H., Ber⸗ lin⸗Niederschöneweide, ist nach dem Schlußtermin aufgehoben.

Berlin, den 24. April 1935. 1 Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin Zweigstelle Gerichtstraße Abteilung 356. (356/5. N. 47. 32.)

Berlin. 16592]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Phönix⸗Film⸗Verleih G. m. b. H. in Berlin SW 68, Fried⸗ richstraße 25/26, mit Zweigniederlassun⸗ gen in Leipzig, Karlstr. 1, Hamburg, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 20/26, Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Str. 60/62, wird der Er⸗ öffnungsbeschluß vom 12. April 1935 dahin ergänzt, daß die Gemeinschuld⸗ nerin noch eine weitere Zweignieder⸗ lassung in Frankfurt a. M., Taunus⸗ straße 52 60, unterhält.

Berlin, den 25. April 1935.

Das Amtsgericht Berlin, Zweigstelle Gerichtstraße, Abt. 354.

Chemnitz. 8 [6593] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Elsa verehel. Rabiger geb. Schubert als Inhaberin eines unter der nicht eingetragenen Firma Carl Eduard May betriebenen Drechslerwaren⸗ eschäfts in Chemnitz, Aeußere Kloster⸗ straße 14, wird nach eltuan des Schlußtermins hierdurch ; ehoben. Amtsgericht Chemnitz, t. 85, den 25. April 1935.

Crimmitschau. 28 [6594] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma A. L. Thomas i. L. (Bau⸗ geschäft mit Dampfziegelei) in Crim⸗ mitschau, FöeshZg. e 1, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben.

Amtsgericht Crimmitschan,

am 24. April 1935.

Glatz. 16595] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Fried⸗ rich Preisler in Glatz wird die Vor⸗ nahme der Schlußrechnung genehmigt. Zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗ genden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ lieder des Gläubigerausschusses ist Schlußtermin zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen auf den 22. Mai 1935, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier⸗ selbst bestimmt. 3. N. 12/32.

Glatz, den 18. April 1935. Amtsgericht.

Halle, Saale. [6596] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung Gebr. Ohmann, Papierwarenfabrik eingetragene Ge⸗ schäftsführer sind der Kaufmann Jo⸗ 5 Keller und der Kunstmaler

ottfried Keller in Halle, S., ist der Schlußtermin auf den 29. Mai 1935, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Adolf⸗Hitler⸗King Nr. 13, Erd⸗ leschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Der

ermin dient zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden FenaeNh. und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens⸗ tücke. Halle, S., den 18. April 1935.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

Hamm, Westf. 16597]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen: 1. der Firma eesde Schu⸗ macher u. Co., 2. der Firma Neuburg und Fröde, 3. der Firma Zigarren⸗ fabriken Georg Schumacher u. Co. so⸗ wie über das persönliche Vermögen der beiden Inhaber: 1. Kaufmann Georg Schumacher, 2. Kaufmann Richard Fröde, sämtlich in Hamm, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Hamm, den 16. April 1935.

Amtsgericht.

Heidelberg. 18 [6598]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Baltig Apparate⸗ u. Fahrradfabrik G. m. b. H. in Heidel⸗ berg⸗Wieblingen wird eine Gläubiger⸗ öö auf Mittwoch, den 15. Mai 1935, vormittags 9 Uhr, in das Amtsgericht Heidelberg, Zimmer Nr. 23, II. Stock, einberufen. Tages⸗ ordnung: Genehmigung zu einer Klag⸗ erhebung.

Heidelberg, den 23. April 1935.

Amtsgericht. A 1.

Ingolstadt. [6599]

Das Amtsgericht hat fol⸗ gende Konkursverfahren aufgehoben, und zwar:

1. Pluschke, Ernst, Inhaber eines Lebensmittelgeschäfts in Ingolstadt, mangels Masse; 1

2. Gloßner, Max, Brauereibesitzer in Ingolstadt, als durch Schlußverteilung deendigt.

Honorare und Auslagen der Kon⸗ kursvevrwalter und Gläubigerausschuß⸗ mitglieder wurden in der aus den Niederschriften ersichtlichen Höhe fest⸗ gesetzt.

Ingolstadt, den 25. April 1935.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Jüterbog.

[6600] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Platt in Jüterbog, Wilhelm⸗Kube⸗Straße 49/50, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗ termin vom 10. April 1935 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen vom 10. April 1935 bestätigt ist, hierdurch 8öe

Jüterbog, den 25. April 1935.

Das Amtsgericht. 5. N. 2 a. 35.

Kaiserslautern. [6601] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „öHohenecker Spar⸗ und Darlehenskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz zu Hohenecken“ auf Antrag der Schuld⸗ nerin unter Zustimmung aller Kon⸗ kursgläubiger mit Beschluß vom 20. April 1935 gemäß § 202 K.⸗O eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kirchberg, Sachsen. [6602]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Lebensmittelhändlerin Ella vhl. Unger geb. Meinhold, in Kirch⸗ berg, z. Zt. aufhältlich in Planitz, Aeußere Zwickauer Straße 40, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoöben. (K 5/30./N 1/35.)

Kirchberg, den 25. April 1935.

Das Amtsgericht.

Küstrin. [6603] Das Konkursverfahren der Firma Gustav Ewald G. m. b. 8. in Küstrin ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden, Anmetsgericht Küstrin.

Mehlsack. 16604]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Maurer⸗ und Zimmer⸗ meisters Bruno Krause in Mehlsack hat der Konkursverwalter einen Antrag auf Aufhebung des Konkursverfahrens ge⸗ stellt. Dieser Antrag und die zustim⸗ menden Erklärungen der Konkursgläubi⸗ ger sind auf der Geschäftsstelle des

mtsgerichts niedergelegt. 8 8 Amtsgericht Mehlsack, 23. April 1935.

Pollnow. [6605] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Bublitz in Pollnow wird wegen Unzulänglichkeit der Masse eingestellt. Die Vergütung des Konkursverwalters wird euf 80 RM, seine Auslagen auf 9,33 RM festgesetzt. Amtsgericht Pollnow, 17. April 1935. Quedlinpurg. 6 16606] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Bauindustrie Ostharz Quedlin⸗ burg Rollwage & Wollstein in Quedlin⸗ burg wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 24. 4. 1935.

Sayda, Erzgeb. [6607] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gastwirts Walter Louis Lotze, früher in Heidelbach, jetzt in Dresden⸗A., Uhlandstr. Nr. 11 I1V, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Beendigung der Schlußverteilung auf⸗ gehoben. K 17/33. . Sayda, den 17. April 1935, Das Amtsgericht.

Schleiz. [6608] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Rudolf Zörner Lederfabrik in Schleiz und des Lederfabrikanten Rudolf Zör⸗ ner sen. in Schleiz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schleiz, den 18. April 1935.

8 Amtsgericht.

8 Dietel.

Sprottau:. .16609]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Sprottauer Volkshauses, e. G. m. b. H., in Sprottau hat der Vor⸗ tand der Gemeinschuldnerin die Ein⸗ tellung des Konkursverfahrens bean⸗ tragt. Der Antrag und die zustimmen⸗ den Erklärungen der Konkursgläubiger sind auf der Geschäftsstelle niedergelegt. Amtsgericht Sprottau, 23. April 1935.

Bocholt. 16611]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo Bölting, Rhede, Fir Manu⸗ fakturwarengeschäft, wird am 25. April 1935, 10 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, Vergleichsverwalter ist der Kaufmann Dr. Karl Hoek, Rhede. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 22. Mai 1935, 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, bestimmt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Der Eröffnungsantrag mit seinen Anlagen kann bei Gericht eingesehen werden.

Bocholt, den 25. April 1935.

Das Amtsgericht.

8

Hannover. [6612]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Schiefer, alleinigen Inhabers der Firma Erich Dallmer, Handlung für Haus⸗ und Küchengeräte in Hannover, Schmiedestraße 1 A, wird heute, am 25. April 1935, 12 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Der Wirtschaftsberater Wedekind in Hannover, Georgstraße Nr. 31/32, wird zum Vergleichsver⸗ walter bestellt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag am 14. Mai 1935, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd⸗ geschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen liegt auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts, Abteilung 62 a, hur Einsicht der Beteiligten aus. For⸗

rungen sind bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Amtsgericht Hannover.

Kassel. Vergleichsverfahren. [6613]

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Bingel & Saile Möbelfabrik in Ochshausen bei Kassel, ist am 25. April 1935, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücher⸗ vevisor H. Reif in Kassel, Westendstr. 9, ist zum Vergleichsverwalter ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 23. Mai 1935, 140 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Fröffmeng des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen können auf der Geschäftsstelle, Zimmer 7, eingesehen werden. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, ihre Forderungen alsbald an⸗ zumelden.

Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.

Köln. Vergleichsverfahren. [6614] Die Kauffrau Hubert Müller, Mar⸗ rei . Feser, in Köln, Luxem⸗ wrger Str. 192, als Alleininhaberin der nicht eingetragenen Firma Radio Müller in Köln, Wollküche 8, hat am

23. April 1935 bei Gericht die Eröff⸗

nung des Vergleichsverfahrens bean⸗

tragt. Zum vorläufigen Verwalter ist

der Treuhänder Dipl.⸗Kaufmann Oskar

Bornheim I, Köln, Gereonstraße 65, be⸗

stellt worden.

Köln, den 25. April 1935.

Amtsgericht. Abt. 80.

Köthen, Anhalt. [6615] Die gesetzlichen Erben des am 20. 2. 1935 zu Köthen verstorbenen Kauf⸗ manns Otto Litfin, Inhaber der Fa. 8n Grabau’s Wwe., Tababwaren und Spirituosen in Köthen, Augustenstr. 12, haben Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ leichsverfahrens zur Abwendung des Rachlaßkonkurses gestellt. Zum vor⸗ läufigen Verwalter ist der Bücherrevisor Walter Ehrhardt in Köthen, Heinrichs⸗ platz 6, bestellt worden. Köthen, den 25. April 1935. Amtsgericht. 5.

Langensalza. [6616]

Die Firma Erich Weschke, Langen⸗ salza, Langestraße 3 (Groß⸗ und Klein⸗ vertrieb von Tabakwaren), hat die Er⸗ öffnung des gerichtlichen Vergleichsver⸗ fahrens beantragt. Vorläufiger Ver⸗ walter ist Rechtsanwalt Eberhard Wink⸗ ler in Langensalza.

Das Amtsgericht in Langensalza. Zwickau, Sachsen. 16617]

In dem von dem Funkingenieur Willi Dietrich Ferdinand Schütte, In⸗ habers eines Handels⸗ und Reparatur⸗ geschäfts mit Rundfunkempfangsge⸗ räten nebst Zubehör unter der nicht ein⸗ getragenen Firma Radio⸗Schütte, In⸗ haber: Willi Schütte in Zwickau, Wil⸗ helmstraße 49, am 25. April 1935 be⸗ antragten Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses zu seinem Ver⸗ mögen wird der Büroinhaber Albert Feustel in Zwickau, Spiege straße Nr. 3, zum vorläufigen Verwakter bestellt. Amtsgericht Zwickau, 26. April 1935.

Berlin. [6610]

In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurfes über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Berthold Warnke, alleinigen Inhabers der Firma Max Weile in Berlin W 57, Kulmer Straße 18, ist am 24. April 1935, 14,30 Uhr, das allgemeine Veräuße⸗ rungsverbot erlassen. Ausgenommen hiewvon sind nur Verfügungen, die durch die ordnungsmäßige Fortführung seines Geschäftsbetriebs geboten sind. Dritt⸗ schuldnern wird die Leistung an den Schuldner verboten, soweit es sich nicht um Zahlungen bei geschäftsüblichen Barkäufen handelt. .

Berlin, den 26. April 1935. b Geschäftsstelbe des Amtsgerichts Berlin

Zweigstelle Gerichtstraße —.

Biedenkopf. [6618]

Das Vergkeichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ferdinand Kramer sen. in Biedenkopf, Bachgrund⸗ straße 4, ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 17. 4. 1935 aufgehoben worden.

Amtsgericht Biedenkopf.

Frankfurt, Main. 16619] Vergleichsverfahren Ewald Strey in Frankfurt a. M., Kaiserstraße 64, 8b am 23. 4. 1935 auf⸗ ehoben. 8 Frankfurt am Main, 23. April 1938. Amtsgericht. Abteilung 42.

8. Verschiedenes.

[6620] Eröffnung des Haltepunktes Marienthal für den Personen⸗ und Gepäckverkehr.

Am 18. April 1935 ist der an der Strecke Rügenwalde —Sonnenwalde (Kr. Bütow) neuerrichtete altepunkk Marienthal als Tarifbahnhof für den und Gepäckverkehr eröffnet

worden.

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Stettin, den 25. April 1935. s Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft Reichsbahndirektion Stettin.

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Lohse.

Verantwortlich: b für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: i. V. 888 Dr. Schlange

in Potsdam;

für den Handelsteil und den Körigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantz ch in Bexlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ Verlags⸗ nfaehigeee Berlin, Wiilhelmstraße 32. 8

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bestellgeld;

1 . Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 T.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne

für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ£,ℳ

monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 l. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages ein chließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: P5 Bergmann 7573.

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Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier völli darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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druckreif einzusenden, insbesondere ist

Berlin,

3 Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis . Begründung und Erläuterungen zu der Verordnung zu rung der Faserstoffverordnung. Vom 21. April 1935. Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle Chemie. Fassung vom 30. April 1935.)

Bekauntmachung der Reichsstelle für Getreide. Futtermittel und

Aer

(Neue

sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung,

vom 30. April 1935 über Reinigungsabfälle bei Mühlen. Bektanntmachung der Filmoberprüfstelle, betrefsend das Außer⸗ krafttreten der Zulassung eines Bildstreifens und Verbot der öffentlichen Vorführung von Bildstreifen. Berichtigung der in Nummer 98 abgedruckten Ordnung über die Zollaufsicht für den Warenverkehr außerhalb des Zoll⸗ grenzbezirks im Bereich des Landesfinanzamts Stettin.

Preußen.

Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Breslau über die Zulassung von Sprengstoffen und Zündmitteln zur Ver⸗ mwendung im Berabau.

8

Deutsches Reich. 1“ Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarkb) b lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 30. April 1935 für eine Unze Feingold.. ...= 144 sh 8 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 30. April 1935 mit RM 11,98 umgerechnet = RM 86,6554, für ein Gramm Feingold demmach.= pence 55,8137, in deutsche Währung umgerechne = RM 2,78603.

Berlin, den 30. April 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

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Begründung und Erläuterungen zu der Verordnung zur Aenderung der Faserstoffverordnung. Vom 21. April 1935.

Die Faserstoffverordnung vom 19. Juli 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 713) in der Faf ung der Ergänzungsverord⸗ nungen vom 17. August 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 788) und 6. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 819) hat ihren Zweck, die Vorräte an ausländischen Rohstoffen der Faserstoffwirt⸗ chaft zu strecken und dabei die aus einer vorübergehenden

arenverknappung sich zum Teil ergebenden Preiserhöhun⸗ gen in angemessenen Grenzen zu halten, im wesentlichen er⸗ füllt. Ihre Anwendung hat die im allgemeinen günstige Ent⸗ wicklung der Faserstoffwirtschaft nicht beeinträchtigt; wo sich Härten ergaben oder wo es sonst notwendig schien, ßind Aus⸗ ahmen von den einschränkenden Bestimmungen in einem nach Lage der Dinge vertretbaren Umfange zugelassen worden. Die Rohstoffversorgung läßt es leider noch nicht zu, die Faserstoffverordnung aufzuheben. Es hat sich aber als not⸗ wendig erwiesen, in Auswertung der bei der Durchführung der Verordnung gemachten Erfahrungen ekige Vorschriften abzuändern, wobei einzelne Einschränkungen der Arbeitszeit elockert werden konnten; die Vorschriften über die Preise find dagegen zum Teil straffer gefaßt worden.

I. In Teil 1 sind die dort angezogenen Bestimmungen der Ver⸗ ordnung über die Arbeitszeit in der Fassung des Gesetzes vom 14. April 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 110), die inzwischen durch die Arbeitszeitordnung in der Fassung der Verordnung über die neue Fassung der Arbeitszeitverordnung vom 26. Juli 1934 (Reichs⸗ esetzbl. 1 S. 803) ersetzt worden ist, in die entsprechenden Be⸗ timmungen der Arbeitszeitordnung abgeändert worden. Im einzelnen ergeben sich außerdem bei Teil 1 folgende Neuerungen: Durch Streichung der Klammer hinter „Pertsasen im § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen nunmehr alle Hartfasern, also auch Kokos⸗ fasern, unter die Bestimmungen des Teils I. Den Hauptproduktionsmaschinen im Sinne des § 1 823 1

Beschaffung von Rohstoffen im Wege eines Kredit⸗ oder Tausch⸗ vertrages nicht mehr eine Ausnahme darstellt, erscheint es nicht soffchtfertigt den Betrieben, die sich auf diesem Wege mit Roh⸗ stoffen versorgt haben, aus diesem Grunde Mehrarbeit zu ge⸗ nehmigen. Im bisherigen Unterabsatz c, jetzt Unterabsatz b durch den Mehrar eit bei Mehrverwendung nicht öffentlich bewirt⸗ sEafteeer Rohstoffe gestattet wird, ist als Vergleichszeitraum statt des ersten Vierteljahrs 1934 das entsprechende Vierteljahr des Vorjahres gewählt worden. Die Vorschriften des Unterabsatzes a über die Genehmigung von Mehrarbeit zur rechtzeitigen Erledi⸗ gung von Ausfuhraufträgen sind insofern gelockert worden, als zum vollen Umfange (bisher nur verkürzten Arbeitszeit ausgeführt

nunmehr solche Aufträge bis bis zu 50 %) außerhalb der werden dürfen.

II. „Der zweite Teil ist in sachlicher Hinsicht nur insoweit ge⸗ ändert worden, als das Errichtungs⸗ und Erweiterungsverbot auf die Betriebe ausgedehnt worden ist, die sich mit der Säuberung und sena heE gebrauchter Säcke befassen. Das Aufkommen an gebrauchten Säcken ist im Laufe des letzten Jahres zurück⸗ sesengen⸗ Die eingesessenen Unternehmungen, die bisher die an⸗ allenden Mengen erfaßten und in den Saisonzeiten (z. B. in der Kartoffel⸗ und Zuckerkampagne) nach gehöriger git gerang und Ausbesserung den Verbrauchern zur Verfügung stellten, haben daher Schwierigkeiten, die zur Deckung des Bedarfs und zur aus⸗ reichenden Beschäftigung ihrer Betriebe erforderlichen Mengen zu beschaffen. Unter diesen Umständen ist es notwendig, hindern, daß neue Betriebe gegründet werden und damit die Beschäftigung der bereits vorhandenen weiter verringert wird, 18. in den neuerrichteten Betrieben vielfach eine fachgemöß⸗ ehandlung nicht gewährleistet ist und auch damit gerechnet werden muß, daß die ohnehin knappe Ware fehlgeleitet wird. Se 8 des § 11 gurtspricht bder beshevee, Pech er ist durch die Aenderung des § 1 Abs. 3 Sohszs —— worden. 8 Der § 12 a entspricht der bisherigen ebung, d

Lerwa ageneg⸗ guch

er Beaufsichtigung un urchführung der Vorschriften des 2. Teils der Faserstoffverordnung beirun⸗ worden de

III.

„Die Preisvorschriften sollen wie bisher unberechtigte Preis⸗ erhöhungen perhindern und die Handhabe bieten, Verstöße gegen die unbedingt erforderliche Preisdisziplin zu ahnden. Die nach der Faserstoffverordnun fulässi en Preise stellen also nur eine Höchstgrenze dar; unterhalb ieser Grenze ist die Preisbildung dem Verantwortungsbewußtsein des Unternehmers überlassen Als Grundsatz einer volkswirtschaftlich gesunden Preisbildung gilt auch hier, da die Preise, vor allem der verbrauchsüblichen Waren, bei Berücksichtigung einer vertretbaren Gelbsckostenedchnung so niedrig wie nur irgendmöglich zu halten sind. In einer Zeit des Wiederaufbaues, der von allen Opfer fordert, dürfen übermäßige t erzielt heeamn x

8 Ausgangspunkt für die Preiserrechnung sind die Preise vom März 1934 besbehalteü worden. Fenhnanodse Latenbreis rechnung im einzelnen Fall einen Preis, der niedriger ist als im März 1934, so ist der den Selbstkosten zuzüglich einer angemessenen Kapitalverzinsung entsprechende niedrigere Preis als der volks⸗ wirtschaftlich richtige zu betrachten, auch wenn nach der Verord⸗ nung ein Verkauf zum Märzpreis zulässig ist.

Im übrigen sind die Preisvorschriften im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Preisüberwachung zum Teil vereinfacht, um Teil um die in den Richtlinien des Reichskommissars für Preisüberwachung schon niedergelegten Vorschriften ergänzt worden. Alle bisher erlassenen Richtlinien sowie alle allgemeinen oder im einzelnen Fall erteilten Erläuterungen sind, soweit die Bestimmungen geändert wurden, hinfällig.

Nachdem die b der Einfuhrwaren durch die Ver⸗ ordnung über Preise für ausländische Waren vom 22. September 1934 geregelt worden ist, konnte auch auf die im wesentlichen gleichartigen Bestimmungen des bisherigen Absatzes 3 verzichtet werden. Neu aufgenommen ist die Vorschrift, daß die inner⸗ betriebliche Kennzeichnung der Waren gegenüber dem März 1934 nicht geändert werden darf. 88 Auch in der jetzigen Fassung kann die Faserstoffverordnung nebst ihren Erläuterungen nur einen Rahmen darstellen. Mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der Textilwirtschaft ist daher auch weiter zugelassen, daß die Preisüberwachungsstellen in be⸗ sonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Preisvorschriften gewähren.

Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

Zu Abs. 1: Faserstoffe im Sinne des § 14 sind auch Kunstseide und Kunstspinnsafer, ferner Roßhaar und Flachswerg, auch wenn sie als Füllstoffe verwandt werden. Altmaterkal und Abfälle, z. B. gebrauchte Wäsche, entleerte Säcke (sofern nicht anderweit Preise festgesetzt worden sind), Gewebe, die zu Ver⸗ packungszwecken gedient haben, fallen unter diese Preisvorschrif⸗ ten ebensalls, und zwar auch dann, wenn sie außerhalb der Textilwirtschaft, also z. B. zur Papierherstellung verwandt werden. Nicht unter die Faserstoffverordnung fallen Kapok, Tierfedern, Seegras, Alpengras und ähnliche Füllstoffe.

Verarbeitete Faͤserstoffe sind alle Halb⸗ und Fertigwaren, bei denen wert⸗ oder men 8 mehr als die Hälfte der in ihnen enthaltenen Werkstofse au Faser toffe entfällt.

Zu Abs. 2: Die Marktlage ist aus vergleichbaren Abschlüssen bei

jetzt schon mit

sind auch die Krempel in der ec zugerechnet worden. Im 838 ist der Unterabsatz b des Abs. 2 fortgefallen. Da die

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Postscheckkonto: Berlin 41821 1 935

Zu Abs. 3: Unter Rohstoffen werden hier die von dem Verkäufer gehandelten, be⸗ oder verarbeiteten rohen Faserstoffe und sonstigen Rohstoffe sowie Materialien, die zur Anfertigung notwendig sind, verstanden. b

Zum Lohnaufwand rechnet hier auch der an fremde Betriebe gezahlte Werklohn.

In jedem Fall ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Erhöhung der Einkaufspreise nicht durch günstigeren Einkauf vermieden werden kann.

Zu Abs. 4: Diese Vorschrift gilt nur für die verhältnismäßig sel tenen Fälle, in denen nach Abs. 1 oder 2 ein vergleichbarer Preis nicht zu ermitteln ist. Waren, die infolge Mischung verschiedener Rohstoffe oder Halbwaren, insbesondere auch durch Verwendung von Kunstspinnfaser, anders zusammengesetzt sind als im März 1934, gelten als vergleichbar, wenn sie annähernd die gleiche Haltbarkeit aufweisen wie die nach ihrer Zweckbestimmung gleichartigen Waren vom März 1934.

Zu Abs. 5: Die maßgebenden Bestimmungen der Verordnung über 8 Preise für ausländische Waren vom 22. September 1934 lauten: EEs ist verboten, für ausländische Waren, die der Reichs⸗ wirtschaftsminister durch Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger jeweilig bezeichnet, im inländischen Geschäftsverkehr einen höheren Preis zu fordern oder sich oder einem anderen versprechen oder gewähren zu lassen als den zur Zeit des in⸗ ländischen Angebots oder Verkaufs auf den ausländischen Märkten allgemein sültiger Marktpreis für Waren gleicher Art und Güte zuzüglich der handelsüblichen Kosten und des handels⸗

üblichen Gewinns.

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anderen Verkäufern, durch Zu⸗ oder Abschläge zu den erzielten Preisen ähnlicher Waren zu ermitteln. M. 5

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1

Die auf Grund der Verordnung über den Warenverkeht

pam 4. Septemnben. 934 Reichsgesetbl. S. Sitzt eingeric⸗hteen

Neberwachungsstelten haben auf Antrag eiesn Betekeigten de fur ihn nach 3 1 hochstzulanssigen Preis festzustellen.

Der Reichswirtschaftsminister oder die von ihm bezeichneten Stellen können Ausnahmen von der Vorschrift des § 1 zulassen.“

4 enthält Strafvorschriften.

§ 5 und § 6 enthalten Verwaltungsermächtigungen.

Bekanntmachungen gemäß § 1 sind erschienen im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 233 vom 5. Oktober 1934 für rohe Faserstoffe und aus diesen hergestellte Garne und Zwirne, Abfälle von Gespinstwaren und dergl. sowie in Nr. 14 vom 17. Januar 1935 für Florettseide aus künstlicher Seide, Florettseidengespinste, un⸗ efärbt, aus künstlicher Seide und Florettseidengespinste in Ver⸗ indung mit anderen Spinnstoffen oder Gespinsten.

Zu Abs. 7: Die Mischung der Preise hat den Zweck, die verschiede⸗ nen Preisstellungen, die sich durch die verschiedenen Beschaffungs⸗ möglichkeiten der Rohstoffe ergeben, aus üugleichen und für eine bestimmte Qualität einen bestimmten Preis festzulegen. Feste, hinsichtlich Menge und Preis bestimmte Abs klise über gleich⸗ artige Waren, deren Erfüllung mit Sicherheit erwartet werden vene, dürfen bei der Errechnung solcher Mischpreise berücksichtigt

erden. Berlin, den 21. April 1935.

Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister 1A“ C“

J. V.: Dr. Posse.

Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle „Chemie“. (Neue Fassung vom 30. April 1935.) Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Ueber⸗ wachungsstelle „Chemie“ wie folgt abgeändert:

§ 1. Zur Bestreitung der Kosten der Ueberwachungsst 4 werden von ihr Gebühren en 1 8 üth Gebührenpflichtige Tatbestände sind: 8 1. die Erteilung jeder Art von Bescheinigungen durch die UMeberwachungsstelle „Chemie“, auf Grund deren die Be⸗ zahlung oder Verrechnung von Waren erfolgen oder ge⸗ nehmigt werden soll, die der Zuständigkeit der Ueber⸗ wachungsstelle „Chemie“ unterliegen. Als Bescheinigungen in diesem Sinne gelten auch die gutachtlichen Aeußerungen der Ueberwachungsstelle gegenüber den Devisenstellen, soweit sie eine Genehmigung zur Folge haben; einer gutachtlichen eaperung der egechen.g steht das Nichtgeltend⸗ machen eines Einspruchrechts gleich (Devisengebühr). 2. die Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Ziff. 1 (Zusatzgebühr).

Ziff. 1) entsteht mit der Erteilung der

Die Devisengebühr 2 Bescheinigung. 2 8 8

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