Anzeige über die Einstellung eines Arbeiters oder Angestellten.
(§ 6 Abs. 1 der 1. Durchführungs⸗Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5.1935, 8§ 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)
Nr. des Arbeitsbuches:.
(Straße)
Name des Beschäftigte::. Vornamnmee
Wingestellt Beschäftigt als..
Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt.
Bei der Einstellung
Zuletzt polizeilich gemelde in . eines Zugezogenen:
Kreis... Letzte im Arbeitsbuch vermerkte Beschäftigung: JJJ“
—2⸗
„Unnterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstand)
Art des Betriebee.. Nnsechritth
An das Arbeitsamt
Anzeige über die Aenderung der Wohnung eines Arbeiters oder Angestellten.
(§ 4 Abs. 3 der 1. Durchführungs⸗Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, §§ 7 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)
22
Name des Beschäftigten . Vorname: Beriitu Geboren am. . . .. Nr. des Arbeitsbuches:.. Beschäftigt als:.. Bisherige Wohnung:. 6““ . (Nr.) (Straße) (Nr.)
Die vorgeschriebene Eintragung auf Seite 2 des Arbeitsbuches ist erfolgt.
(Straße) Jetzige Wohnun:g
7„ den 2 22 22˙ 2 252 25-245b-eeneeeneeeeereenbnes-e 193. ..
Unnterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvorstano).). Art des Betriebes: ... .. . . . ....
An das Arbeitsamt
Anzeige über die Aenderung der Beschäftigungsart*) eines Arbeiters oder Angestellten.
(§ 6 Abs. 3 der 1. Durchführungs⸗Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5.1935, §§ 6 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5. 1935.)
Name desd WW ““ Vorname: VBeru 8 Geboren am: Nr. de Wrbeit buche
(Straße) (Nr.) Eingestellt um:V. bisher beschäftigt als:. ö . beschäftigt als:.. Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt. 0 ‚den 193..
Unterschrift des Unternehmers: (Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltungsvoreaeed”d”d““
Art des Vetkitte
An das Arbeitsamt
*) Aenderungen in der Art der Beschäftigung sind in das Arbeits⸗ buch einzutragen, wenn die neue Arbeitsverrichtung eine wesentlich andere ist als die bisherige.
Anzeige über die Entlassung eines Arbeiters oder Angestellten.
(§ 6 Abs. 1 der 1. Durchführungs⸗Verordnung zum Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches vom 16. 5. 1935, §§ 5 und 8 der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt vom 18. 5.1935.)
Name des Entlassenen: . Vorname... Vertt Geboren am:. Nr. des Arbeitsbuches;.
(Straße) (Nr.)
Die vorgeschriebene Eintragung im Arbeitsbuch ist erfolgt. ö x „den 193..
1 Unterschrift des Unternehmers: Führer des Betriebes oder der Verwaltung, Haushaltuneoe4“
Wrt des Beiieb Unschtit:
An das Arbeitsamt
2.222—2———2 ã
11““
Zweite Verordnung 1
zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung.
Vom 15. Mai 1935.
Auf Grund von § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 4. Februar 1935 Reichsgesetzbl. I S. 106) werden die Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 119) im Einver⸗ nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichs⸗ minister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft wie folgt geändert:
1. Abschnitt I Nr. 12 Abs. 3 zu b erhält folgende Fassung:
„ b) für die Bezahlung von Zinsen, Provisionen und Spesen für Warenkredite und andere der Finanzierung der Wareneinfuhr dienende Kredite sowie von Zins⸗ und Kursverlusten im Zusammenhang mit einer Kaufpreis⸗ verbindlichkeit, wenn für die Bezahlung des Kredites oder der Kaufpreisverbindlichkeit die Devisenstelle zuständig war.“
. In Abschnitt I Nr. 13 ist am Ende anzufügen „und vom
16. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 65, 67, 83)“.
. In Abschnitt I Nr. 16 Abs. 1 ist zwischen den Worten „ist“ und „die Devisenstelle“ einzufügen: „vorbehaltlich der Vor⸗ schrift in Abschnitt II Nr. 53 Abs. 2 Satz 2.“
.In Abschnitt I Nr. 18 Abs. 1 Satz 2 ist der zweite Halbsatz zu streichen.
.Abschnitt II Nr. 53 Abs. 2 erhält folgenden Satz 2: „Zuständig ist in den Fällen zu a die Devisenstelle, in deren Bezirk das Grundstück liegt oder der Kreditnehmer oder die Unternehmung, an welcher die Beteiligung beab⸗ sichtigt ist, ansässig ist, in den Fällen zu b die Devisenstelle, in deren Bezirk das Grundstück lkegt.“
6. Abschnitt II Nr. 55 erhält folgende Fassung: 8 „55. (1) Dem ursprünglichen Kontoinhaber eines Sperr⸗ guthabens der in Nr. 53 Abs. 1 bezeichneten Art kann die Ge⸗ nehmigung zur Uebertragung angemessener Beträge auf ein Sonderkonto bei einer Devisenbank erteilt werden, über das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne weitere Ge⸗ nehmigung zu Zahlungen im Inland für eigene Rechnung des Kontoinhabers für folgende Zwecke verfügt werden kann:
a) zu unentgeltlichen Zuwendungen (z. B. an Verwandte zur persönlichen Unterstützung oder an soziale, religiöse oder andere Einrichtungen) oder zur Leistung an⸗ gemessener Unterhaltsbeträge an inländische Unterhalts⸗ berechtigte; zur Bezahlung von Leistungen an Inländer, die im Zu⸗ sammenhang mit der Entstehung oder Verwaltung des Sperrguthabens oder anderer Guthaben des Konto⸗ inhabers bei demselben Kreditinstitut oder mit den Ver⸗ mögenswerten, aus denen das Guthaben entstanden ist, geschuldet werden (z. B. Gerichts⸗ und Anwaltskosten, Bankprovisionen bei einer Umlegung des Guthabens); zur Bezahlung von Steuern, die sich auf das inländische Vermögen oder Einkommen des Kontoinhabers beziehen; zur Bezahlung nicht geschäftlicher Reisen des Konto⸗ inhabers, seiner Familienmitglieder und des begleiten⸗ den Dienstpersonals nach Deutschland, jedoch mit der Maßgabe, daß für diese Zwecke innerhalb eines Kalender⸗ monats nicht mehr als 2000 Reichsmark für jede Person freigegeben werden können. Als Reisekosten gelten auch Kosten eines Studienaufenthalts des Kontoinhabers oder seiner Familienmitglieder in Deutschland.
Die Devisenstelle kann bei der Erteilung der Genehmi⸗ gung gestatten, daß auch andere näher zu bezeichnende Zah⸗
lungen im Inland für eigene Rechnung des Kontoinhabers
aus dem Sonderkonto geleistet werden. Die Genehmigung
ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontoführende De⸗ visenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbescheid be⸗ stimmten Zeitraum’es eine Aufstellung über alle aus dem Sonderkonto geleisteten Zahlungen einreicht, und daß ein nicht verbrauchter Restbetrag auf das Sperrkonto zurückzu⸗ übertragen ist, wenn die Devisenstelle nicht die Genehmigung verlängert.
.(2) Dem ursprünglichen Kontoinhaber kann die Geneh⸗ migung zur Verfügung über ein Sperrguthaben der in Nr. 53 Abs. 1 bezeichneten Art erteilt werden a) zu Zahlungen der in Abs. 1 zu a) bis d) bezeichneten
Art. Für Reisen (Abs. 1 zu d) können auch mehr als
2000 Reichsmark freigegeben werden, wenn es sich um
eine Pauschalreise durch Vermittlung eines Reisebüros
handelt;
wenn die Versagung der Genehmigung eine unbillige
Härte bedeuten würde. In der Regel soll nur eine Ge⸗
nehmigung zur Leistung von Zahlungen für eigene Rech⸗
nung im Inland erteilt werden. Eine Devisenerwerbs⸗ genehmigung darf nur in ganz besonderen Ausnahme⸗ fällen erteilt werden, wenn die Versagung eine unerträg⸗ liche Härte bedeuten würde. Für die Erteilung einer
Devisenerwerbsgenehmigung gelten die Bestimmungen
in Abschnitt I Nr. 27;
zur Bezahlung von höchstens 25 % des Rechnungsbetrages
neuer Warenlieferungen oder Dienstleistungen inländi⸗
scher Firmen zur eigenen Verwendung oder für eigene
Rechnung des ursprünglichen Kontoinhabers, soweit nicht
ein Verrechnungsabkommen entgegensteht. Der Aus⸗
landskostenanteil der Waren (ausschließlich der Betriebs⸗ kosten) darf nicht mehr als 20 % betragen. Die Geneh⸗ migung ist unter der Bedingung zu erteilen, daß der
Rest des Rechnungsbetrages vorher oder gleichzeitig in
ausländischer Währung oder freier Reichsmark bar be⸗
zahlt wird.
(3) Auf Altguthaben findet Nr. 53 Abs. 3 entsprechende Anwendung.“
.Abschnitt II Nr. 57 erhält folgenden Satz 2:
„In diesem Fall bedarf auch die Einbehaltung der im
Zusammenhang mit der Veräußerung entstehenden Bank⸗
provision keiner Genehmigung“.
In Abschnitt IV Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 ist zwischen den Worten „Abschnitt III“ und „Nr. 28“ einzufügen: „Nr. 11 oder“. 9. Abschnitt IV Nr. 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Das Kreditinstitut, welches die Zahlungen ausführt, hat die gezahlten Beträge unter Angabe der Währung, in der die Zahlung geleistet worden ist, sowie bei Umrechnungen des Umrechnungskurses auf der letzten Seite des Genehmigungs⸗ bescheides abzuschreiben. Es hat, wenn weitere Zahlungen auf Grund der Devisenbescheinigung nicht in Frage kommen, die Devisenbescheinigung einzubehalten, zu entwerten und an die Ueberwachungsstelle zurückzusenden.
.In Abschnitt IV Nr. 9 Abs. 1 erhält das Ende des Satz 1 folgende Fassung: erfolgt und der Wert der Ware von der Zollstelle auf der Bescheinigung abgeschrieben worden ist.“ Abschnitt IV Nr. 9 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Zollstelle nimmt die Abschreibung vor, wenn die
Hauptbescheinigung bei der zollamtlichen Eingangsabferti⸗
gung vorgelegt wird.“
.In Abschnitt IV Nr. 14 Abs. 2 sind in Satz 5 die Worte „und eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. Satz 6 erhält folgende Fassung: W
B„ Bei der Einzahlung auf das Ausländersonderkonto is Bestätigung vorzulegen.“ In Abschnitt IV Nr. 14 Abs. 2 Satz 8 ist an Stelle der W. „der Zollbescheinigung“ zu setzen „der Bestätigung“. * . In Abschnitt IV Nr. 15 Abs. 2 sind in Satz 3 die Worte eine Zollbescheinigung ausstellt“ zu streichen. 1 . In Abschnitt IV Nr. 23 Abs. 1 ist an Stelle der Worte „. verderbliche Waren, Einfuhren von minderer Bedeutung! schnitt 1 Nr. 12 Abs. 3 zu d)“ zu setzen „Waren mit ne nahmeschein, Einfuhren von minderer Bedeutung (Erlaß
Reichsministers der Finanzen vom 3. April 1935 — 2Z. 115
240 II (Reichszollbl. S. 147) Abschnitt IV Nr. 1]“.
In Abschnitt IV Nr. 47 Abs. 1 und 2 sind jeweils die N
„Alt⸗ und“ und „Alt⸗ oder“ zu streichen.
15. In Abschnitt IV Nr. 48 Abs. 1 ist der Unterabsatz zu q streichen. —
Abschnitt IV Nr. 48 erhält folgende Abs. 5 und 6:
„(5) Die Genehmigung zur Einzahlung angemese Beträge aus Leistungen der in Nr. 46 Abs. 1 genann Art auf ein Sonderkonto des ausländischen Gläubig bei einer Devisenbank kann erteilt werden, über innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ohne wei Genehmigung zu Zahlungen im Inland für eih Rechnung des Kontoinhabers für die in Abschnitt Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten Zwecke verf werden kann. Die Devisenstelle kann bei der Erteiln der Genehmigung gestatten, daß auch andere näher bezeichnende Zahlungen im Inland für eigene Rechn des Kontoinhabers aus dem Sonderkonto galij werden. Die Genehmigung kann als Sammelgein gung für mehrere innerhalb eines bestimmten . raumes fällig werdende Leistungen erteilt welden. ist mit der Auflage zu erteilen, daß die kontofühn, Devisenbank zu Ende des in dem Genehmigungsbest bestimmten Zeitraumes eine Aufstellung über alle! dem Sonderkonto geleisteten Zahlungen einreicht w daß ein nicht verbrauchter Restbetrag an die Kom sionskasse für deutsche Auslandsschulden einzuzahlen wenn die Devisenstelle nicht die Genehmigung n längert.
(6) Dem Schuldner einer Leistung der in Rr. Abs. 1 genannten Art kann die Genehmigung zul mittelbaren Zahlungen im Inland für die in schnitt II Nr. 55 Abs. 1 zu a bis d bezeichneten Zm für Rechnung des ausländischen Gläubigers en werden.“
16. In Abschnitt IV Nr. 51 Abs. 1 ist hinter den Worten richtung eines Sonderkontos“ einzufügen („Verwaltm sonderkonto“). Abschnitt IV Nr. 51 Abs. 2 Satz 4 erhältj gende Fassung:
„Ohne Genehmigung darf ein solches Guthaben! Verminderung des Debetsaldos auf einem anderen Kom des Ausländers verwendet werden; die Genehmigung!
Uebertragung angemessener Beträge aus dem Verm⸗
tungssonderkonto auf ein Sonderkonto nach Nr. 48 Aff kann erteilt werden.“
17. Abschnitt IV Nr. 54 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Nr. 52 Abs. 2 gilt entsprechend mit der M gabe, daß in den in Abs. 1 und 2 genannten Fällen; Einzahlung der Beträge auf das Sonderkonto eine nehmigung nicht erforderlich ist.“
Abschnitt IV Nr. 54 erhält folgenden Abs. 4:
„(4) Eine Genehmigung ist in den Fällen der Albf und 2 nicht erforderlich zu Zahlungen an Inländer eigene Rechnung des Bezugsberechtigten.“
18. In Abschnitt IV Nr. 56 Abs. 4 sind die Anschriften folgend Auswandererberatungsstellen zu ändern:
Bremen, Dechanatstraße 15 II; G
Essen/Ruhr, Lindenallee 10 (Deutschlandhau
Königsberg i. Pr., Prinzenstraße 8;
Stettin, Schallehnstraße 9/11. Set
Berlin, den 15. Mai 1935. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. ““
14.
““
Bekanntmachung.
Die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisseg bekannt, daß Gesuche auf Erteilung eines Zulassungsschei zur Pferdeeinfuhr für die einzelnen Kalenderviertelich jeweils bis spätestens zum 15. des dem Kalenderviertelheh vorhergehenden Monats einzureichen sind. Später eingehen Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Berlin, den 16. Mai 1935. Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse. Holzmann, Reichsbeauftragter.
Bekanntmachung.
Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 50 d Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: v Gesetz zur Aenderung des Reichs⸗ und Staatsangehöüriglt gesetzes, vom 15. Mai 1935; 1 Zweite Verordnung über unzulässige Zusätze und Be lungsverfahren bei Fleisch und dessen Zubereitungen, vom 9.] 1935; Vierte Verordnung über die Zulassung von Zahnärzhen n Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom 9. Mch 19 Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bfeanl der Sozialverwaltung im Reich und in den Ländern 1 Preußen, vom 10. Mai 1935; Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Perf rung des Brotgesetzes, vom 10. Mai 1935; 8 Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes übetlt Einführung eines Arbeitsbuches, vom 16. Mai 1935. Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postv dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 18. Mai 1935.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigen 1 und für den Verlag: i. V. Präsident Dr. Schlange in Potsdam:; für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzschh in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellsch Berlin, Wilhelmstraße 32.
Acht Beilagen
1
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen
am Deutschen Reichs
Nr. 115
Bekanntmachung.
Die am 17. Mai 1935 ausgegebene Nummer 25 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Vorläufige Autobahn⸗Betriebs⸗ und Verkehrs⸗Ordnung, vom
14. Mai 1935; 8 8 Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch⸗ ungarischen, Ab sommens über die Einfuhr von Schilfrohr, vom 4. Mai 1935; 1 3 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mai 1935; —Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 9. Mai 1935; Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 11. Mai 1935; 8 1 Bekanntmachung des Wortlauts einer Vereinbarung zwischen und Oldenburg über Aenderung der Landesgrenze, vom
15. Mai 1935. Bekanntmachung über eine weitere Teilkündigung der Ver⸗
einbarung über den deutsch⸗französischen Warenverkehr, vom 15. Mai 1935; Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935; Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. Mai 1935. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis. 0,15 RM. Postversendungs⸗ gebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 18. Mai 1935. Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
18 228*
Preußen.
1 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Auf Grund der 88 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird zum Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche für die Provinz Schleswig⸗Hol⸗ stein folgendes angeordnet.
§ 1.
Die Provi ö wird zum Beobachtungs⸗
gebiet mit folgender Maßgabe erklärt:
1. die Beschickung von Zucht⸗ und Nutzviehmärkten, Vieh⸗ versteigerungen und ausstellungen innerhalb und außerhalb der Provinz Schleswig⸗Holstein mit Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der Provinz Schleswig⸗ Holstein ist verboten.
Das aus der Provinz Schleswig⸗Holstein nach den Schlacht⸗ viehmärkten in Hamburg, Altong und Harburg⸗Wilhelms⸗ burg gebrachte Klauenvieh (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine) v innerhalb zweier Tage am Marktort ab⸗ geschlachtet werden. Die Versendung auf andere Schlacht⸗ viehmärkte ist ünzulässig.
. § 2. Die von dem Regierungspräsidenten in Schleswig Schutze gegen die Maul⸗ und Klauenseuche angeordneten Maßnahmen werden durch die Bestimmungen des § 1 nicht berührt.
§ 3. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der §8§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes.
§ 4. Die Anordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Weber.
—..—
Bekanntmachung.
8 Artikel IV vrs neh Bergpolizeiverordnung, be⸗ treffend die Abänderung EFgpele icher Vorschriften über Sprengstoffe, vom 24. April 1924 lassen wir alle Sprengstoffe und Zündmittel, die der Reichs⸗ und Preußische Wirtschafts⸗ minister durch Aufnahme in die „Liste der Bergbausprengstoffe und ⸗zündmittel“ (veröffentlicht im Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit) zum Vertrieb an den Bergbau zu⸗ läßt, zur Verwendung zu. Es gelten die in der genannten Liste sestgesetzten Bedingungen. Vorhandene Zündmaschinen und Minenprüfer, deren Bauart von den in der Liste zugelasse⸗ nen Bauarten abweicht, dürfen bis zum 1. Juli 1937 weiter⸗ verwendet werden, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes be⸗ stimmt wird. 1
Die Bestände an Gesteins⸗ und Wettersprengstoffen, Sprengkapseln, elektrischen Zündern und Zündschnüren dürfen aufgebraucht werden.
Bonn, den 27. April 1935.
Preußisches Oberbergamt. J. V.: Versé.
Nach
Nichtamtliches.
Deutsches RNeich.
Der Finnische Gesandte Aarne Wuorimoa hat am 15. d. M. Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekreäär Pakaslahti die Geschäfte der Gesandtschaft. 1.“ 1“ öXX“ Nummer 14 des Reichsarbeitsblatts vom 15. Mai 1935 hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. II. Arbeitsver⸗ mittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Zweite Aenderung der Richtlinien über die Gewährung von Darlehn aus den Reichsmitteln für er⸗ werbslose ältere Angestellte. Betrifft: Umbenennung des Arbeits⸗ amtes Oberstein in Arbeitsamt Idar⸗Oberstein. Landarbeiter⸗ werkwohnungsbau; hier: Zuschüsse zur Verzinsung und Tilgung nach 8 18 der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften
2. Mai 1935.
Bekanntmachung, betr.
Aufzugsausschusses.
und Kleinsiedlung.
A.⸗G., Hannover.
Kröning, Bielefeld.
Cottbus. schen Technik.
Lerh chriftenschau.
Erste Beil
age
Bekanntmach Etikettierung von Schleifkörpern. stellung von Automaten auf Fähren. 13. Verkauf von Rasierklingen aus Automaten. — V. Wohnungs⸗ und Bau Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Reichsbaudarlehen für Eigenheime (I. und II. Bauabschnitt). Be⸗ trifft: Fortführung der Kleinsiedlung. Kosten des Richtfestes. — Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz über die Kosten des Anstaltsaufenthalts von Geisteskranken. Vom 29. April 1935. Mit Begründung.
„Teil III. Unfallverhütun Fünf Jahre planmäßiger Unfall
VI. Versorgung und Fürsorge.
beim Ansetzen der Glasgemenge. Praktischer Arbeitsstuhl.
ung,
schn
vom 28. August 1934 (Reichsgesetzbl. 1934 1 S. 98). — IV. Arbeits⸗ schutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes, der Ge⸗ werbeaufsicht und wirtschaftlich⸗technischer Angelegenheiten. Ausführungserlaß über die Abgrenzung der Zu⸗ ständigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Gewerbeaufsicht und wirtschaftlich⸗technischer Angelegenheiten. Ausnahmegenehmigung betr. Richtlinien für die cheide, Urteile:
Vom Vom 2. Mai 1935. des Deutschen 12. Auf⸗
en, Landesplanung Betrifft:
Arbeitsschutz. Gewerbehygiene. tz der Continental⸗Gummiwerke Von Oberingenieur Deymann, Hannover. Sicherheitsvorrichtungen an Dampffässern mit Schnellverschluß. Von Gewerberat Dr.⸗Ing. Brauer, Hannover. fährliche Gase an Bord von Schiffen. technischen Aufsichtsbeamten der See⸗Berufsgenossenschaft, Ham⸗ burg. Gewerbemedizinische und technologische Studien in Italien. Von Regierungs⸗ und Gewerbemedizinalrat Dr. Ernst Holstein. Frankfurt (Oder). Unfall⸗Lehren: Vorsicht bei Arbeiten im Innern von Gasgeneratoren! Von Gewerberat Hellwig, Köln. Nochmals: Explosion eines Teer⸗, Asphalt⸗ und Bitumensprengwagens bei der Ausführung von Pflastergußarbeiten. Dr. H. Berger, Wandsbek⸗Hamburg. Tödlicher Unfall durch elek⸗ trischen Strom. Von Gewerberat Holzapfel, Wiesbaden. elektrischer Unfall mit tödlichem Ausgang. Neues vom Arbeitsschutz: Staubverhütung
Giftige und ge⸗
Von J. Winter, Erstem
Von Gewerberat i. R.
Ein Von Dipl.⸗Ing.
Von Gewerberat Gutmann,
Preußen.
8 Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat März des Rechnungsjahres 1934.
(Beträge in Millionen RM.)
Mitteilungen: Tag der deut⸗ Hauptversammlung des Vereins deutscher Re⸗ visions⸗Ingenieure, Fachgruppe für Unfallverhütung und Arbeiter⸗
im BDJ. am 8. und 9. März 1935 in Gotha. Bücher⸗ und
ͤX“
A. Ordentlicher Haushalt.
1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1934 waren zur eckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1933 zurückgestellten Restbeträge verfüghar 11n
2. Die Fehlbeträge am Schluß
des Rechnungsjahres 1932 von zus. 420,7 sind inzwischen gedeckt worden.
—
—
— —
Jahressoll
“
Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe 8
April / Februar
B. Außerordentlicher Haushalt.
Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1933 sind erforderlich 458,7
—— ——
Ist⸗Einnahme oder Ist⸗Ausgabe
Avpril / Februar
—
zusammen
I. Einnahmen. 1. Steuern. . Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden (Ge⸗
verbleiben .. 2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz b) Soz. Maßnahmen
u. Gesundheitswesen c) Verkehrswesen.. d) Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung
(einschl. Theater). e) Uebrige Landesver⸗
waltung
Einnahmen insgesamt
(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe)
II. Ausgaben. Justizverwaltung. Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 3). Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung (einschl. Theaterioy)y). Verkehrswesen.. . Wohnungswesen.. . Schuldendienst.. . Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter Uscht) 1“ 9. Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
meindeverbände) usw.
176,2 294,1
1726,2
I. Einnahmen. 43,9
II. Ausgaben. 1. Landeskultur⸗ und landw. Sied⸗ lungswesen 2. Verkehrswesfen .. 3. Sonstige Ausgaben der Hoheits⸗ verwaltungen .... „. 4. Zuschüsse für Betriebee... Darunter Domänen u. Forsten)
Ausgabe insgesamt.
Mithin: Mehrausgabe.. 14,5 Mehreinnahme.. —
Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt. Bestand aus dem Rechnungsjahr 19333 . . Mehreinnahme aus den Monaten April 1934 /März 1935
= 245,0
B. Außerordentlicher Haushalt. Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1933 1458,7 Mehrausgabe aus den Monaten April 1934 /März 1935 15,1
= 473,8
Stand der schwebenden Schulden Ende März 1935 : Schatzanweisunen ..351,2
Bemerkungen zu A: Bei den Einnahmen ist als Jahres⸗ soll das Haushaltssoll ohne Vorjahrsreste angegeben. Unter den Einnahmen und Ausgaben sind auch die außerplanmäßigen Ein⸗ nahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den Steuern, die unter I,1 und den außerplanmäßigen Einnahmen und Peelben⸗ die vt 8 1n sn erscheinen. Die hinter⸗ legten Gelder sind unberücksichtigt gelassen. 1
8 Bis Ende März 1935 betragen die Reichssteuerüberweisungen (Staatsanteil) 697,0 Mill., die preußischen Steuern und Abgaben (Staatsanteil) 598,8. Für die preußische Staatskasse sind also bis jetzt insgesamt 1295,8 Steuern vereinnahmt. Die Betriebe haben einen Ueberschuß von 98,4 ergeben. Die Hoheitsverwaltungen erfordern bisher einen Zuschuß von 1391,8, so daß bis Ende März 1935 ins⸗ gesamt eine Mehreinnahme von 2/4 verbleibt.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 19. bis 27. Mai.
Staatsoper.
Sonntog, den 19. Mai. Die Zauberflöte. Musikal. Lei⸗ tung: Blech. Beginn: 19 ½ Uhr. h Montag, den 20. Mai. Der Prinz von Homburg. Musikal.
Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Lähe Dienstag, den 21. Mai. Uebertragung der Rede des Führersz Fidelio. Musikal. Leitung: Heger: Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 22. Mai. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitung: Clemens v.. Beginn: 19 1½ Uhr. 1 Dannerstag, den 23. Mai. Neuinszenierung: Der Wildschütz. Mustkal. Blech. Beginn: 20 Uhr.
Freitag, den 24. Mai. Die ägyptische Helenc. Musikal⸗ Leitung: Clemens “ eginn: 20 Uhr.. 1 Sonnabend, den 25. Mai. Tannhäuser. Musikal. Leitungt
Swarowsky. Beginn: 19 ½ Uhr. Sonntag, den 26. Mai. Der fliegende HKolländer.
Musikal. Leitung.: Swarowsky. Beginn: 14 Uhr.
Der Wildschütz. Musikal. Leitung: Blech. Beginn 20 Uhr. Montag, den 27. Mai. Tosca. Musikal. Leitung: Swarowsky.
Beginn: 20 Uhr. v1
Staatliches Schauspielhaus. Wegen baulicher Veränderungen geschlossen.
Handelsteil.
——
Die Neuordnung der Weltwirtschaft und Deutschlands Wirtschaftsgestaltung.
87 einem Vortragsabend der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft über die Neuordnung der Weltwirtschaft und Deutsch⸗ lands Wirtschaftsgestaltung führte Prof. Dr. Wiedenfeld aus, daß Ent⸗Europäisierung des Welthandels und Weltverkehrs ebenso wie die Industrialisierung neuer Gebiete an sich nur eine Ent⸗ wicklung fortsetze, die sich von jeher geltend gemacht habe. Neu und verhängnisvoll sei aber die gewaltige Beschleunigung des Tempos, weil sie in den älteren Kulturgebieten zu vorzeitiger Bernichtung wertvollster Produktionsmittelbestände, also volks⸗ wirtschaftlichen Kapitals, notwendig führe und somit es diesen Ländern erschwere, sich an der Erschllebung der neuen Gebiete durch Kreditgewährung größeren Stils zu beteiligen. Hiermit siche in Zusammenhang, daß in den Neuländern der Eisenbahnbau eit dem Kriege fast vollständig stocke und kaum noch — trotz größerer Möglichkeiten — neue Siedlungsgebiete aufgeschlossen würden. Dies wieder wirke sich auf die dichtbevölkerten alten Länder in einer Einengung der Auswanderung aus; dieses früher so wichtige Mittel, die Zunahme der Bevölkerung und die Neu⸗ bildung von Volkskapital miteinander in Einklang zu halten, lasse sich kaum noch anwenden. Ein Chaos, aus dem sich noch nirgends ie Linien einer neuen Ordnung abzeichnen, sei die notwendige Folge geworden.
Deutschlands Wirtschaft wird, so erklärte der Redner weiter, von all diesen Erscheinungen mit besonderer Wucht und Härte ge⸗ troffen. Einmal deswegen, weil ihm durch die Kriegsentwertung und den Kriegsverbrauch sein Produktionsmittelbestand gewaltig geschmälert worden ist und die aus Krieg und Ruhrkampf stam⸗ mende Inflation die Erneuerung der Rohstoffvorräte verhindert