Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20. Mai 1935. S. 2
Be⸗ oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Art, die sie bisher hergestellt haben, oder auf die Wiederbrauchbarmachung von Faser⸗ Altstoffen oder ⸗Abfällen zur gewerblichen Weiterverarbeitung ausdehnen noch die Leistungsfähigkeit bereits vorhandener Betriebe oder Betriebsteile der weiteren Be⸗ oder Verarbeitung erweitern. § 12 a Die Aufsicht über die Durchführung des 2. Teils der Ver⸗ ordnung liegt den für die Durchführung der Arbeitszeitordnung zuständigen Behörden ob. Zuwiderhandlungen Wer einer Vorschrift des § 11 oder § 12 zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang nach leden h der Landesgesetze zur Beochtung der Vor chrift angehalten werden. Er wird vom Kartell⸗ gericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe “
89. 11A“ 1“ Verbot ungerechtfertigter Preiserhöhungen § 14 1b
(1) Es ist verboten, für rohe oder be⸗ oder verarbeitete Faser⸗ stoffe (Textilien) im Inlandsverkehr höhere Preise zu fordern oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen zu lassen, als der Verkäufer in der Zeit vom 1. bis 21. März 1934 bei Verkäufen, die nach Art, Güte und Menge vergleichbar sind, überwiegend
erzielt hat. (2) Liegen Zeit vom 1. bis 21. M. jenigen nicht überschreiten, der der
entspricht. 1“ 8 b siche, nach Abs. 1 oder 2 höchstzulässige Preis. darf um den Betrag überschritten werden, um den sich der tatsächliche Einkaufs⸗ preis der Rohstoffe, der Halb⸗ oder Fertigwaren durch nicht zu vermeidende Umstände erhöht hat. Er darf ferner um den Betrag überschritten werden, um den sich der tatsächliche Aufwand an Löhnen, an Unternehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und an Umsatzsteuer erhöht hat. Das gleiche gilt für Vergütungen für rtr der Vomhundertsatz der Vergütung der gleiche ist s. 1 oder 2 genannten Zeit. Eine Ueberschreitung nach den Sätzen 1 bis 3 ist jedoch nur in dem Umfang zulässig, als nicht die Erhöhung einzelner der obengenannten Kostenteile durch Verminderung anderer der obengenannten Kostenteile ausgeglichen ird. (4) Ist ein vergleichbarer Preis nicht zu ermitteln, so darf der Verkäufer keinen Preis fordern oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen lassen, als erforderlich ist, um die Seö zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des Kapitals zu decken. 1 üü (5) Ve Vorschriften der Absätze 1 bis 4 finden keine Anwen⸗ dung auf rohe, be⸗ oder verarbeitete aserstoffe, soweit sie der Verordnung über Preite für . 2 vom 22. Sep⸗ ber 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 843) unterliegen.. 8— (6) Für etändische Schafwolle gelten als höchstzuläsfige Preise die mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüberwachung festgelegten landwirtschaftlichen Festpreise; Handelsaufschläge dürfen 5 % nicht übersteigen. Für andere rohe, im Inland erzeugte Faserstoffe werden die Preise im Bedarfsfall vom Reichskommissar für E1“ 86g Solange das nicht der Fall ist, elten die Absätze 1 bis 4. 8 (7) Waren bleicher Art und Güte, die nach den vorstehenden Bestimmungen zu verschiedenen Preisen verkauft werden müssen, dürfen zu einem Durchschnittspreis (Mischpreis) verkauft werden. Dieser Durchschnittspreis muß unter Berücksichtigung der Mengon ermittelt werden.
iei rebliche ichen der Waren dürfen nicht .(8) Die innerbetrieblichen Kennze hen 11““
EE -21 „ 1 8 soreir sinde mssen die zu diesem Zeitpunkt angewandten Bezeich⸗ nungen für Waren gleicher Art und Güte wiederhergestellt werden.
(9) Bei Verkäufen durch Personen, die sich in nichthandels⸗ üblicher Weise in die Verteilung eingeschaltet haben, darf höchstens der Preis berechnet werden, zu dem der Verkäufer eingekauft hat.
(10) Preis⸗ oder Lieferungsvorbehalte sowie Abschlüsse ohne Preisvereinbarung aus Gründen der Rohstoffeindeckung sind unzu⸗
Verkäufe dürfen nicht ohne entsprechende Rückdeckung erfolgen.
(11) Verkürzungen der E ie nicht handelsüblich sind oder durch
es Falles gerechtfertigt werden.
§ 14 a
11) Die zuständigen Ueberwachungsstellen — § 3 der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 — (Reichsgesetzbl. I S. 816) werden ermächtigt, im Einvernehmen mit mir und mit Einwilligung des Reichskommissars für Preisüber⸗ wachung Preise für den Verkauf von rohen oder be⸗ oder ver⸗ arbeiteten Faserstoffen (Textilien) im Inlandsverkehr festzusetzen. Die Preise werden im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht.
(2) Es ist für den Käufer und Verkäufer verboten, die von der zuständigen Ueberwachungsstelle festgesetzten Preise zu über⸗ chreiten. Soweit nach Abs. 1 Preise festgesetzt worden sind, ist
14 Absätze 1 bis 4 nicht anzuwenden. b 3
§ 15 Ausnahmen
1) Die durch oder auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 1 der Ver⸗ ordnung gegen Preissteigerung vom 16. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 389) in der Fassung der Verordnung über Preisüberwachung vom 9. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 607) und etwa weitere Er⸗ änzun s⸗ oder v1I1“ hierzu bestimmten
reisüberwachungsstellen können in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 14 zulassen.
(2) Oertlich zuständig ist die Preisüberwachungsstelle, in deren Bezirk das verkaufende Unternehmen seinen Sitz hat oder in deren Bezirk die Niederlassung sich befindet, für deren Absatz die Ausnahme beantragt wird.
(3) Ich behalte mir vor, die Entscheidung an mich zu ziehen oder die Entscheidung der Preisüberwachungsstelle abzuändern.
“ § 16 Zuwiderhandlungen
. (1) Wer dem Verbot der §§ 14 und 14 a vorsätzlich oder fahr⸗ düsig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und Geldstrafe, deren Höchstmaß unbeschränkt ist, oder mit einer dieser Strafen bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf meinen Antrag oder den der Preisüberwachungsstelle ein. Der Antrag kann zurück⸗ genommen werden. zuständig ist die Preisüberwachungs⸗ stelle, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, in dessen Geschäftsbetrieb die Zuwiderhandlung begangen worden ist.
(2) Wird der Antrag nicht gestellt, so kann die Preisüber⸗ vnceeng e⸗ gegen die Personen und Unternehmen, bei denen sie eine Buwiderhandlung gegen das Verbot des § 14 feststellt, Ordnungsstrafen bis zu zehntausend Reichsmark für jeden einzel⸗ nen Fall Pstsegen.
Die Ordnungsstrafen fließen in die Reichskasse.
Die Ordnungsstrafen werden auf Ersuchen der Preisüber⸗ wachungsstelle durch die Finanzämter nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung beigetrieben.
(3) Gegen die Festsetzung einer Ordnungsstrafe steht dem Be⸗ troffenen die Beschwerde zu. Die Beschwerde ist bei der Preis⸗ heswachungestell innerhalb einer Woche nach Zugang der Straf⸗ feütlebung einzureichen. Erachtet die Preisüberwachungs⸗ telle die Beschwerde als
für einen Verkäufer vergleichbare Abschlüsse in der 21. März 1934 nicht vor, so darf der Preis den⸗ Marktlage vom 21. März 1934
sind unzulässig, sement ie besonderen Umstände
egründet, so
at sie ihr abzuhelfen;
vird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist un⸗
andernfalls ist die Beschwerde an mich weiterzuleiten; ich ent⸗ scheide foens lhig Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. ch behalte mir a öee Beschwerden dem Be⸗ erdeführer Kosten aufzuerlegen. schw ührer Grund des Absatzes 1 oder 2 rechtskräftig auf Strafe erkannt worden ist, kann ich oder die von mir bestimmte Behörde die Fortführung des Betriebes, in dem die Zuwider⸗ handlung festgestellt wurde, auf Zeit oder auf Dauer untersagen. (5) Hat eine Person in leitender Stellung lung im Sinne des Absatzes 1 begangen, so kann ich ihr auf die Dauer von höchstens einem Jahr die wirtschaftliche Betätigung in leitender Stelle und die Betätigung in den “ und Körperschaften der Wirtschaft gan oder unter; geschränkung auf bestimmte Teilgebiete oder bestimmte Betätigungsarten untersagen. LW““ (6) Wer einer Anordnung auf Grund des Absatzes 4 oder zuwiderhandelt, wird auf Antrag der Behörde, welche die Anord⸗ nung erlassen hat, mit “ und mit Geldstrafe oder mit ind i Strafen bestraft. ger gesrise nüever⸗ dihe Anordnung auf Grund des Ab⸗ es 4 oder 5 vorzeitig aufzuheben. 8 saben ; In den SeWabeen nach den Absätzen 2 und 3 gelten für die Verjährung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung die Vorschriften des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich 982 sprechend. Die Strafverfolgung e in drei Jahren; als richterliche Handlung im Sinne des § 68 StGB. gilt die ent⸗ sprechende Handlung der Preisüberwachungsstelle.
§ 17 Ist einem Verbande oder einem anderen Zusammenschlusse auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung gegen Preissteige⸗ rungen vom 16. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 389) von einer nach der genannten Verordnung zuständigen Preisüberwachungs⸗
Preisbindungen und gegen Verteuerun der Bedarfsdeckung vom 12. November 1934 (Reichsgesetzbl. S. 1110) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1248) eine Einwilligung zur Verab⸗ redung, Festsetzung oder Empfehlung eines Mindestpreises erteilt worden, so gilt der durch die Einwilligung gedeckte Mindestpreis für die Beteiligten als ein nach § 15 zugelassener Höchstpreis, so⸗ fern er für die Beteiligten höher ist als der nach § 14 zugelassene
Höchstpreis. 8 18 Die Verordnung zur Verhinderung von Preissteigerungen auf
dem Textilgebiet vom 19. April 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 317) hebe
ich au;. 1 “
reisüberwachung über
1“ 8
4. Teil
EE“ 85 8 Schlußbestimmung § 19 Ich kann zur Durchführung dieser Verordnung Rechtsver⸗ C und allgemeine Verwaltungsvorschriften auch ergän⸗
zender Art erlassen. § 20
Verordnung treten am Tage nach
ihrer Verkündung, der 1. Teil tritt am 23. Juli 1934 in Kraft.
Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens dieser Verordnung bestimme
ich, soweit der 1. Teil in Betracht kommt, im Einvernehmen mit
ch,
dem Reichsarbeitsminister. Berlin, den 21. April 1935
Der Reichswirtschaftsminister Boweerkung; Fur das Saarland ergeht gemäß § 3 der Er⸗ gänzungsordnung vom 21. 4. 1935 (Keichsgesetzbl. 1 S. 561) eine
besondere Verordnung. b
—
Der 2. und 3. Teil dieser
Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 15. Mai 1935. [1913 - 100 1935 8. Mai 15. Mai
Ver⸗ änderung in vH
Indexgruppen
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 114,5 2. Schlachtvieb... 80,8 3. Vieberzeugnisse. .“ 103,4 4. Futtermittel “ 104,7 Agrarstoffe zusammen.. 100,7 5. Kolonialwaren 84,0 II. 1 Rohstoffe und Halbwaren. . 6. Kohle. 11“” 112,6 112,6 7. Eisenrohstoffe und Eisen.. 102,5 102,4 8. Metalle (außer Eisen) .. 46,2 47,3 9868* 78,3 79,2 10. Häute und Leder 59,0 59,1 11. Chemikalie)) .. 100,9 100,9 12. Künstliche Düngemittel... 65,5 65,5 13. Kraft⸗ und Schmierstoffe.. 87,7 87,7 11811o“ 10,9 11,5 15. Papierhalbwaren und. Papier. 101,8 101,8 16. b. n. Süönh . 8 111,0 110,8 Industrielle Rohstoffe un Halbwaren zusammen. 90,6 90,7 III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmitteteeel.. 18. Konmmm Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen. Gesamtinder.
*) Monatsdurchschnitt April. Die für den 15. Mai berechnete Inderziffer der Groß⸗
114,5 79,9 103,2 104,6 100,4 84,0
—
—
SSSS.⸗8SS DOe— do — —
—
SSSSS
SDSSS d8EÖS
—
—
O SSSSS
— —
113,5 123,9
119,4 100,8
113,5 123,9
119,4 100,8
handelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert. Von
den Hauptgruppen hat die Indexziffer für Agrarstoffe etwas nachgegeben, während die Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren leicht angezogen hat und die Indexziffer für
industrielle Fertigwaren unverändert blieb. 8 Im einzelnen sind an den landwirtschaftlichen Märkten neben Preisabschwächungen für Schlachtvieh Preisrückgänge für Schmalz, Speck, Mais und Futterbohnen zu verzeichnen. An den Märkten der Nichteisenmetalle haben sich die Preise für Kupfer, Blei, Zink und die entsprechenden Halb⸗ abrikate im Preis erhöht. Unter den Textilien lagen die reise für ausländische Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn und Jute etwas höher als in der Vorwoche; die Hanfpreise haben nachgegeben. In der Gruppe Häute und Leder standen reiserhöhungen für Rindshäute (Berlin) Preisrückgänge für Brrienföle gegenüber. In der Inderxziffer für Baustoffe sich die nachträgliche “ der für den Monat Bauholz in Süddeutsch⸗
wirkte
April gemeldeten Preisrückgänge für
land aus. 8 Berlin, den 18. Mai 1935. üas⸗
Statistisches Reichsamt.
sbel⸗ oder auf Grund der Verordnung des Reichskommissars für
Die öffentliche Vorführung des Films:
„The Thin Man“ (In fremder Sprache) 10 Akte 2541 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer Film A.⸗G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, USA, ist am 9. Mai 1935 unter Nummer 39 249 verboten worden, Berlin, den 18. Mai 1935. . 1“ . Der Leiter der Filmprüsstelle 8 8 Zimmermann. “ 8
Filmverbot.
—
Aufhebung des Verbots eines Films. Der laut Nr. 102 des „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers“ vom 3. Mai 1935 am 8. März 1935 ver⸗ botene Film: 8 „Der Kosak und die Nachtigall“, Nr. 38 804, Antragsteller: Neues Deutsches Lichtspiel⸗Syndikat Film G. m. b. H., Berlin, ersteller: Atlantis⸗Film, Wien, is auf Grund des § 15 des ichtspielgesetzes am 13. Mai 193⁄ unter Nr. 39 296 in abgeänderter Fassung — 9 Akte = 2385 n — zur öffentlichen Vorführung im Deutsche Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, zugelassen worden. Berlin, den 18. Mai 1935. 8 Der Leiter der Filmprüfftelle. Zimmermann.
Preußen.
Zekanntmachung. 8 Die in Oppeln O. S. erscheinende Zeitung „Katolikt rzyrazowy“ von mir auf die Dauer von 3 Tagen vom 20. Mai 1935 bis 22. Mai 1935 einschließlich auf Grund des § 9 der Verordnung vom 4. Februar 1933 (Reichsgesetzbl. S. 35) verboten worden. Breslau I, den 17. Mai 1935. Der Oberpräsident. Wagner.
Aus der Verwaltung.
Die Deutsche Reichspost unterstützt die Arbeits⸗ beschaffungslotterie.
In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 1935 führt die Reichsleitung der NSDAP. eine Arbeitsbeschaffu n98 lotterie durch. Der Reichspostminister wird diese Lotterie dadurch fördern, ha er den Losverkäufern gestattet, die 48 posten und Landkraftposten vom 1. Juni bis 381. August d. J. unentgeltlich zu benutzen, um ihre Lose auch auf dem flachen Lande “ Die Verkäufer müssen ihre Uniform tragen und ihre polizeilich abgestempelten Ausweise vorzeigen.
Einführung neuer Tarifmaßnahmen der Reichsbahn im Saargebiet.
Am 18. Mai fand bei der Reichsbahndirektion in Saar⸗ brücken unter Vorsitz des Vertreters des Reichs⸗ und Preußischen Verkehrsministeriums, Staatssekretärs Koenigs, eine Erörterung über Tariffragen mit den beteiligten Vertretern der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft und der Saarwirtschaft sowie unter Be⸗ teiligung des Gauwirtschaftsberaters statt. Ueber die schweben⸗ den Tariffragen wurde eine Einigung erzielt. Die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft wird zum 1. Juni 1935 die beabsichtigten Tarifmaßnahmen einführen, deren Einzelheiten demnächst der⸗ öffentlicht werden. Diese Maßnahmen werden dem Saarlande eine fühlbare Erleichterung bringen.
Kunst und Wissenschaft.
8 Spielplan der Berliner Staatstheater.
Dienstag, den 21. Mai.
Staatsoper: Uebertragung der Rede des e Musikalische Leitung: Heger. Beginn: Uhr. Schauspielhaus: Wegen baulicher Veränderun en geschlossen.
Fidelis
Handelsteil.
Die deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbeziehungen.
Bukarest, 20. Mai. Die wirtschaftliche Wochenschrift „Exelsior veröffentlicht einen Artikel des Leiters der deutschen Abordnung Ministerialdirektor Wohltat, über die deutsch⸗rumänischen Zag lungsvertragsverhandlungen. Nach Hervorhebung des Sinnes ve neuen Wirtschaftspolitik Deutschlands betont der Verfasser, dch die deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbeziehungen nach Untertei nung des Handelsvertrages durch ein Zahlungsabkommen vern ständigt werden sollen. Durch die Neuregelung des Wirtschaftz verkehrs mit Deutschland 4 Rumänien nicht nur Getreid, Holz, Kupfer, Eier, Fette, Schlachtvieh, Futtermittel und Haun⸗ sondern auch Mineralöl, andere Helerzeugnisse und Oelfrüchte! Deutschland absetzen können. je M
Hinsichtlich der Lieferung von Betriebseinrichtungen fhn 5 “ Industrie, insbesondere für die Erdölindustrie, soll. 1 Frage der Finanzierung gelöst werden, wobei die deutsche In dustrie bereit sei, Kredite —, gewähren. Da Rumänien einen Teil der Erdölerzeugnisse in 0, visen bezahlt haben will, sollen in dem Zahlungsabkomme rch sondere diesbezügliche Abmachungen getroffen werden. Da uren daß Deutschland Rumänien einen Ausfuhrüberschuß zugestantn hat, sei die Möglichkeit eines Trangferg der 81 nischen Schulden geschaffen. E ohltat sches mit der Feststellung, daß die deutsch⸗rumänischen Wirtschafande ziehungen sich auf neuer ene. zum Besten der beiden 25 entwickeln werden. Der dem Handelsminister nahestehende ¹ dee schildert weiter, daß zur Fortführung der Verhan Ra ie Rückkehr des Finanzministers und des Gouverneurs der eie nalbank abgewartet werden müßte. Die Verhandlungen fortgeschriten.
1u
alb von bestimmten Grenzen
hie höch
dlungen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 116 vom 20. Mai 1935. S.
Erfolg der Südoft⸗Ausstellung in Breslau.
Bereits jetzt kann von einem vollen Erfolg der Südost⸗Aus⸗ ktellung gesprochen werden. Ganz abgesehen davon, daß sich das 6 Polen abge chlossene Messe⸗Sonderkompensationsabkommen be⸗ V iis am ersten Tage der Ausstellung auch für Breslau sehr be⸗ baühr hat, kann der Erfolg darin gesehen werden, daß die drei underen, ob amtlich oder halbamlich auf der Südost⸗Ausstellung vertretenen Staaten, Bulgarien, Jugoslawien und Rumänien, berrascht sind über die Möglichkeiten, die sich ihnen in Breslau 1 marktpolitischer Hinsicht im Handelsverkehr mit Deutschland er⸗ öffnet haben. Das Ausmaß zwischenstaatlicher Handelsbeziehungen hat sich ihnen als durchaus ausbaufähig gezeigt, indem auf Grund von Anfragen Objekte in den Bereich der Erörterung getreten sind, un die bisher gar nicht gedacht worden war.
In bezug auf Polen laufen bereits Verhandlungen über pri⸗ date Sonderkompensationsgeschäfte, so daß. tatsächlich festgestellt werden kann, daß von Breslau aus zusätzliche Ausfuhr ach dem Osten in Gang kommt. Besonders groß war inner⸗ halb des Messe⸗Kompensationsabkommens das Interesse für Schweineborsten, Bettfedern, Pilze, Flachs, Futtermittel und Oel⸗ gaten, weit geringer für Schweineschmalz.
Eine Umfrage bei den Vertretungen Bulgariens, Jugo⸗ gwiens und Rumäniens auf der Ausstellung hat ergeben, daß ie es außerordentlich bedauern, den vorhandenen zahlreichen An⸗ ragen von Interessenten sei es für Getreidesorten vornehmlich uu Anbauzwecken, für Oelsaaten, Sämereien, tierische Erzeugnisse, zettfedern, Wolle, Tierhaare, bei Jugoslawien insbesondere auch r Honig, nur dadurch dienen zu können, daß sie auf die in Frage ommenden Firmen in den betreffenden Ländern verweisen, ohne, vie auf dem Stande Polens, die Geschäfte direkt abschließen zu önnen.
8 Die erste Fühlungnahme in Breslau hat aber auf jeden Fall ie Möglichkeit einer Ausweitung des Handelsverkehrs bewiesen,
stwahrscheinlich nicht ohne Rückwirkungen bleiben wird. Die zertretungen werden nicht versäumen und haben es zum Teil hon getan, ihre Gesandtschaften zu unterrichten und über diese ch die Regierungen ihrer Länder über den Erfolg und die Ge⸗ häftsmöglichkeiten mit Deutschland aufzuklären.
Auf dem Landmaschinenmarkt ist die Tschechoslowakei als äufer für technisch hochwertige Maschinen auffällig stark in Er⸗ heinung getreten. Für den Erfolg der Breslauer Südost⸗Aus⸗ ellung spricht auch die Zusammensetzung der Käuferschaft bei den uslandsgeschäften, die sich zu je 30 % aus Schlesien, Berlin und itteldeutscmhland und Süd⸗ und Westdeutschland zusammensetzt. zelbst nach Ostpreußen ist eine Menge von Geschäften abgeschlossen orden.
““
Saarindustrie wirbt.
Der Ausgangspunkt der Werbearbeit für saarländische Indu⸗ jeerzeugnisse war die Anfang April durchgeführte Werbewoche er Saarindustrie, verbunden mit einer großangelegten Werbeschau arländischer Industrieerzeugnisse. Die Auastellung wurde damals on fast 200 000 Personen besucht, eine Zahl, die für eine Fach⸗ usstellung, die nicht auf ausgesprochenen Publikumsbesuch ab⸗ estellt war, immerhin sehr beachtlich ist. Wichtiger aber war für he Ausstellung der Erfolg. Man hatte zwar nicht auf den ersten nhieb mit großen Aufträgen gerechnet, aber die Zahl der Gäste us dem übrigen Reich war sehr erheblich, um sich einen Ueberblick ber die saarländische Erzeugung zu verschaffen.
Mit der Beendigung der Werbeschau riß die Linie aktiver birtschaftswerbung keinesfalls ab. Rundfunk und Presse stellten h gerne zur Verfügung, wenn es galt, Saarerzeugnissen im groß⸗ 88 Raum Eingang zu verschaffen.
Eine zweite Großveranstaltung war die außerordentlich be⸗ ütsame Einkaufstagung des Verbandes der Mittel⸗ und Groß⸗
betriebe des deutschen Einzelhandels in der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer zu Saarbrücken. Rund 100 Saarfirmen hatten sich mit ihren Musterkollektionen eingefunden. Etwa 30 Einkäufer der roßen Handelshäuser, Einkaufsgenossenschaften usw. prüften die aarländischen Industrieerzengnisse Es wurde gekauft, und zwar teilweise recht gut. Die Bedeutung dieser Einkaufstagung erhellt allein die Tatsache, daß die Einkäufer für etwa 200 000 RM Waren direkt sbkauft haben und 718 sie weiterhin zusicherten, bis Jahres⸗ schluß für einige Millionen Reichsmark Aufträge in das Saargebiet zu 88 Wichtig war es auch, daß die Einkäufer feststellen konnten, Saarerzeugnisse wirkliche Qualitätsarbeit darstellten. Die schnelle und erfolgreiche Umstellung der Saarbetriebe auf den all⸗ Fmeinen deutschen Geschmack fand Anerkennung, so daß der Weg ür eine dauernde gute EEö vorgezeichnet ist. Inzwischen ist auch der Warenkatalog saarländischer Industrie⸗ erzeugnisse herausgekommen. Er wurde in der Oeffentlichkeit sehr gut aufgenommen und wird bald vergriffen sein, so daß zu einer “ Auflage geschritten werden kann. Voraussichtlich wiro iese zweite Auflage noch umfassender sein als die erste Auflage und möglicherweise wird sie mit Bildmaterial ausgestattet sein. Nebenher laufen ständige Verhandlungen und Besprechungen mit Vertretern der verschiedenen Stellen, alle mit dem einen Ziel, den Absatz der Saarbetriebe zu fördern. Die Werbearbeit wird sich weiterhin erstrecken auf kommende Veranstaltungen, die Tagung des deutschen Einzelhandels in Saarbrücken, eine Ausstellung beim Nürnberger Bund, eine zweite Einkaufstagung des Verbandes der Mittel⸗ und Großbetriebe des deutschen Einzelhandels, die Tagung mit dem deutschen Großhandel, die Leipziger Messe usw.
Die Lage der deutschen Maschinenindustrie im April 1935.
8 Inlands⸗ und Auslandsgeschäft im ganzen
behauptet. — Weitere Neueinftellungen in den
meisten Zweigen.
Von der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau wird uns ge⸗ schrieben: Die Geschäftstätigkeit erreichte im April hauptsächlich wohl infolge der Henfereeägs nicht in allen Zweigen der Ma⸗ schinenindustrie den hohen Stand des vorhergehenden Monats, in dem gch die Leipziger Frühjahrsmesse bemerkbar Die Zahl der Arbeitstage war im April um 2 (= 8 %) geringer als im März. Im ganzen war aber der Eingang von Anfragen und Aufträgen der Inlandskundschaft auch im Berichtsmonat recht befriedigend mit Ausnahme derjenigen Zweige des Maschinen⸗ baues, für deren Abnehmerkreis Errichtungsverbote für Neu⸗ anlagen oder Erweiterungen bestehender Fabrikbetriebe bestehen. Im Auslandsgeschäft wurde bei gleichbleibender Anfragetätigkeit die Auftragshöhe des Monats März nicht ganz “ Der vor⸗ handene Auftragsbestand ermöglichte auch im April in fast allen Zweigen der Maschinenindustrie wieder Neueinstellungen von Arbeitskräften, die bei einer Reihe von Maschinengruppen bis 8 5 % der bisherigen Ge Hlgschaftestärte ausmachten. Der Be⸗
Pnicht hatte.
chäftigungsgrad stieg im Laufe des Monats im Durchschnitt der Maschinenindustrie auf rund 71 % der Normalbeschäftigung. Eine Zunahme der Inlandsaufträge war zu verzeichnen bei Wmetall⸗ bearbeitungsmaschinen, Prüfmaschinen, Kranen und Aufzügen, Papierverarbeitungsmaschinen, Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ maschinen, Apparaten, Triebwerken und Armaturen. Schwächer als im vorhergehenden Monat war das Inlandsgeschäft dagegen in IEEö Schuh⸗ und Lederindustriemaschinen, 8e. dh Kraftmaschinen, Zerkleinerungs⸗ und Aufbereitungs⸗ maschinen, Baumaschinen Waagen und Automaten. Der Eingang von Auslandsaufträgen blieb im April in verschiedenen Zweigen des Maschinenbaues hinter dem Märzergebnis zurück; er erfuhr dagegen eine Besserung in der Textilmaschinenindustrie, der Pumpen⸗ und Druckluftindustrie, im Apparatebau und in Walz⸗ werksanlagen. 8
Schlachwiehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 13. bis 18. Mai 1935. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM. 8
8
Marktorte: 8
6
Hannover
Magdeburg Mannheim Nürnberg Stuttgart
hisen: 38,0 33,5
llen: 40,0
he:
chweine ) 41 a 2 b
0 d
April 29. 7.—4. 5.
22.— 27. — 11.
schsen, vollfleischige (b) .. hül e, vollfleischige 9 . . älber, mittlere s8) .. chweine, 100 — 120 kg (c)
Bezeichnung der Schlachtwertklassen stehe Berlin, den 18. Mai 1935
38,9 34,7 50,8 46,4
38,3 33,0 49,8 46,5
39,0 34,0 50,2 46,3
Monatsübersicht in Nr. 108 vom 10. Mai 1935. — ¹) g1 — Fette Specksauen.
Statistisches Reichsamt.
6
Anbiet
Berliner Börse am 20. Mai.
Kleines Geschäft — Interesse für einige Spezialpapiere.
Trotz verschiedener günstiger Abschlußberichte machte sich zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse eine gewisse Zu⸗ rückhaltung bemerkbar, da das Interesse des Publikums gegen⸗ wärtig am Börsengeschäft nur recht klein ist. Lediglich in einigen Spezialpapieren waren Kauforders für Rechnung der Privat⸗ kundschaft eingelaufen und hier setzten sich auch bis zu 2 % durch. In der Mehrzahl der Papiere allerdings überwog kleines Angebot der Kulisse, die durch das Fernbleiben der Publi⸗ kumsorders etwas verstimmt war. Die Kursgestaltung war daher von Anfang an uneinheitlich und die Tendenz im Verlauf bei recht geringen Umsätzen sogar eher eine Kleinigkeit schwächer. Die Börse schloß in wenig veränderter Haltung.
Am Markt der Montanwerte büßten Rheinstahl 1 ½ % und „½ % ein, während die übrigen Werte gegenüber den onnabend⸗Schlußnotierungen kaum Veränderungen zeigten. In Braunkohlenpapieren überwog Angebot. So gingen Ilse und Grube Leopold um je 1 % und Eintracht um 1 ¼ % zurück. Fester dagegen lagen Kalipapiere, namentlich Aschersleben (plus 1 4¼), aber auch Westeregeln (plus 1). Chemische Werte konnten den Kursstand von Sonnabend meist halten. Chemische Heyden lagen sogar % höher. Am Elektromarkt nahmen R. W. E. (plus 2 ½¼) wieder das Hauptinteresse für sich in Anspruch. Sonst lagen Chade 1 RM und Vogel Draht sowie Felten und Guilleaume je 1 ¼ % höher. Andererseits zeigte sich einiges Angebot in Elektrisch Licht und Kraft sowie in Schlesische B Gas. Von den Speziali⸗ täten lagen B. M. W. um 1 ½ %, Deutsche Atlanten um 2 % höher, dagegen Deutsche Linoleum um 2 % niedriger. Von verschiedenen Maschinenwerten wirkte der Absatzbericht über die Lage der Ma⸗ schinen⸗Industrie günstig ein. So gewannen Berlin⸗Karlsruher 1 ¼ % und Berliner Maschinen 1 %. Von den Banken waren Braubank bevorzugt (plus 2) und am Kassamarkt Berliner Handelsgesellschaft (plus 1).
Sonst zeigten sich auch am Kassamarkt nur wenig Verände⸗ rungen. In Renten war das Geschäft still, die Tendenz als be⸗ hauptet anzusehen. Der Geldmarkt ist nach wie vor sehr flüssig, Tagesgeld hörte man 3 ¼% bis 3 % %1., teilweise darunter sogar bis zu 2¼ %. Am internationalen Devisenmarkt liegt das Pfund weiter fest und stellte sich in Berliner Notierungen auf 12,25 (12,24), während der Dollar wieder unverändert blieb (2,488).
Einzug von Coupons ausländischer Wertpapiere.
Das Reichsbank⸗Direktorium hat der Wirtschaftsgruppe Pri⸗ vates Bankgewerbe unter dem 6. Mai 1935 — II a 15 845 — fol⸗ endes mitgeteilt: „Die Bestimmung in Abschnitt II Ziffer 78 der ichtlinien zur Verordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 23. Juni 1932 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 25. Juni 1932; Reichsgesetzbl. 1932 I S. 317 u. S. 346 — ist durch die Neufassung vom 4. Februar dieses Jahres (Reichsgesetzbl. 1935 1 S. 105 ff.) in Abschnitt III Zifser 2 (S. 137) dahingehend ge⸗ ändert worden, daß die Verpflichtung zur Anbietung von fälligen n. und Gewinnanteilscheinen und rückzahlbar gewordenen Bertpapieren nur dann entfällt, wenn eine Devisenbank im Auf⸗ trage ihres Kunden vor oder alsbald nach Fälligkeit unter Benach⸗ richtigung der Reichsbank die Einziehung übernimmt und den unwiderruflichen Auftrag erhalten hat, die anfallenden Devisen der Reichsbank zur Verfügung zu stellen. Um die restlose Durch⸗ führung dieser Bestimmung zu gewährleisten, ersuchen wir er⸗ Fbeist die in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen auf diese Keuregelung hinzuweisen und ihnen aufzugeben, ihre Mitglieder zu veronlassen, unterschriftlich vollzogene Durchschriften der Ver⸗ zeichnisse über die zur Einziehung im Auslande abgesandten an⸗ bietungspflichtigen Werte der in § 1 (2) Ziffer 4 der Durch⸗ führungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Februar 1935 bezeichneten Art bei deren Absendung ins Ausland unter Angabe der anfallenden Devisenbeträge der De⸗ visenabteilung der Reichshauptbank, Berlin SW 111, Abkieferun 8⸗ kontrolle, zuzustellen. Außerdem wäre es erwünscht, wenn die betreffenden Banken ihre ausländischen Verbindungen beauftragen würden, den Gegenwert dieser Werte unmittelbar dem Konto des Reichsbank⸗Direktoriums bei einem seiner ausländischen Korre⸗ spondenten unter Aufgabe gutzuschreiben.“ —
Das Verzeichnis der Korrespondenten ist gedruckt bei den Reichsbankanstalten erhältlich. Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe weist darauf hin, daß die seit langer Zeit übliche Art des Einzugs durch vorstehendes Schreiben nicht beeinträchtigt wird Insbesondere bleibt es auch weiterhin zulässig, daß Banken di ihnen von ihrer Kundschaft oder von Provinzbankiers eingereichte Coupons an bestimmte inländische Spezialbanken weiterleiten, di ihrerseits den Einzug in großen Posten vornehmen. Dadurch werden die Spesen vermindert und eine erhebliche Beschleunigung des Einzugs bewirkt. Gegen diese Handhabung sind nach der i einem früheren Rundschreiben abgedruckten Bestätigung der Reichs bank keine Einwendungen zu erheben. Voraussetzung sollte jedoch sein, daß die Weitergabe von Valutacoupons an eine andere Devisen⸗ bank lediglich im Interesse einer vereinfachten Einziehung geboten ist. Ein unerwünschter Handel in solchen Abschnitten darf sich nicht daraus entwickeln. Die in Richtl. III, 2 vorgesehene Benach richtigung der Reichsbank wird in diesem Fall von der Spezialbank vorzunehmen sein, da die einreichende Devisenbank ausländisch Währung überhaupt nicht erhält.
Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Verpflichtung zu Anbietung nicht nur für den Fall des Einzugs von Coupons ent fällt, sondern auch, wenn der Coupon wegen Notleidens der Anleih nicht eingezogen werden kann. Von der Anbietung frei sind die Fälligkeiten der in den Tätigkeitsbereich der Ständigen Kommission zur Wahrung der Interessen deutscher Besitzer ausländischer Wert papiere einbezogenen Werte. Weiter sind die Fälligkeiten von Dollarwerten anbietungsfrei, wenn nicht feststeht, ob dem Gläu⸗ biger ein höherer Gegenwert als der auf Grund des Nennwerts um Tageskurs umgerechnete zusteht; jedoch ist die Freistellung für ie Dollaranleihen, die von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Schuldnern aufgenommen worden sind, rück⸗ gängig gemacht worden. Für die von der Bundesregierung der Vereinigten Staaten aufgenommene Liberty Loan ist dagegen die gsfreiheit bestehen geblieben.
.
Der Stand des niederländisch⸗deutschen Clearings.
Amsterdam, 20. Mai. Am 15. Mai beliefen sich, wie das Niederländische Clearing⸗Institut mitteilt, die n ungen au das Deutschlandkonto des Niederländischen Clearing⸗Instituts bel der Niederländischen Bank auf 79,32 gegen 75,64 Peih . am 8. 5 Bon diesem Betrag waren 13,28 (12,76) Mill. hfl. für rückständige Freemnean 10,25 (9,46) für den Zinsendienst der Dawes⸗ und
ounganleihe sowie für den Stillhaltedienst, 3,17 (3,03) zur freien Verfügung der Reichsbank und 52,62 (50,40) Mill. hfl, für neue, unter das Clearing fallende Forderungen bestimmt. Der letztere vermindert sich durch Auszahlungen des Clearing⸗Instituts um 50,87 (47,39) Mill. hfl. — Die Einzahlungen bei der Deut⸗ sches Verrechnungskasse (auf neue unter das Clearing fallende
orderungen) betvugen 81,11 (76,49) Mill. hfl. — Nachdem die Niederländische Bank in der Woche vom 13. bis 18. Mai einen
mtbet von ungefähr 700 000 (Vorwoche 600 000) RM von eü earen bei der Deutschen Verrechnungskasse aus⸗