1935 / 118 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 May 1935 18:00:01 GMT) scan diff

118 vom 22. Mai 1935.

taatsanzeiger Nr.

2

m Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 118 vom 22. Mai 1935.

S. 2

13. Stärrezuckerfabriken.

mut

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arüber hinaus aber gibt sie abermals ersicherung ab, daß sie sich überhaupt internationalen und im gleichen Zeitraum wirksam werdenden Waffenbe⸗ grenzung oder Waffenbeseitigung an⸗ schließt. Die deutsche Reichsregierung ist der Auffassung, daß alle

gen Ausdruck zu verleihen! We andfackel des Krieges erhebt aos wünschen.

C

Wir aber leben in der festen Ueber

sich in unserer Zeit nicht erfüllt der ang des Abendlandes,

des britischen Weltreiches zur See an, genau

sbo wie wir umgekehrt entschlossen sind, alles Notwendige

zum Schutze unserer eigenen kontinentalen Existenz und reiheit zu veranlassen. Die deutsche Regierung at die aufrichtige Absicht, alles zu tun, um zum britischen Volke und Staatein Ver⸗ halln is zu finden und zu erhalten, das eine Wiederholung des bisher einzigen Kampfes wischen beiden Nationen für immer ver⸗ indern wird.

9. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, sich an allen Bestrebungen aktiv zu beteiligen, die zu praktischen Begrenzungen uferloser Rüstungen führen können. Sie sieht den zur Zeit einzig möglichen Weg hierzu in einer Rückkehr zu den Gedankengängen dereinstigen Genfer Kon⸗ vention des Roten Kreuzes. Sie glaubt zunächst nur an die Möglichkeit einer schrittweisen Abschaffung und Verfemung von Kampfmitteln und Kampfmethoden, die ihrem innersten Wesen nach im Widerspruch stehen zur bereits geltenden Genfer Konvention des Roten Kreuzes.

Sie glaubt dabei, daß ebenso wie die Anwendung von Dum⸗Dum⸗Geschossen einst verboten und im großen ganzen damit auch praktisch verhindert wurde, auch die Anwendung anderer bestimmter Waffen zu verbieten und damit auch praktisch zu verhindern ist. Sie versteht darunter alle jene Kampfwaffen, die in erster Linie weniger den kämpfenden Soldaten, als vielmehr den am Kampfe selbst unbeteiligten Frauen und Kindern Tod und Vernichtung bringen.

8 Die deutsche Seecegeen den Gedanken, Flug⸗ zeuge abzuschaffen, aber das Bombardement offen zu lassen, für irrig und unwirksam. Sie hält es aber für möglich, die Anwendung bestimmter Waffen international als völkerrechtswidrig zu verbannen und die Nationen, die sich folcher Waffen dennoch bedienen wollen, als außerhalb der Menschheit und hrer Rechte und Gesetze stehend zu ver⸗ femen. Sie glaubt auch hier, daß ein schrittweises Vorgehen am ehesten zum Erfolg führen kann. Also: Verbot des Ab⸗ werfens von Gas⸗, Brand⸗ und Sprengbomben außerhalb einer wirklichen Kampfzone. Diese Beschränkung kann bis zur vollständigen internationalen Verfemung des Bomben⸗ abwurfes überhaupt fortgesetzt werden. Solange aber der Bombenabwurf als solcher freisteht, ist jede Begrenzung der Zahl der Bombenflugzeuge angesichts der Möglichkeit des schnellen Ersatzes fragwürdig.

Wird der Bombenabwurf aber als solcher als völker⸗ rechtswidrige Barbarei gebrandmarkt, so wird der Bau von Bombenflugzeugen damit bald als überflüssig und zwecklos von selbst sein Ende finden. Wenn es einst gelang, durch

die Genfer Rote Kreuz⸗Konvention die an sich mögliche Tötung des wehrlos gewordenen Verwundeten oder Ge⸗ fangenen allmählich zu verhindern, dann muß es genau so möglich sein, durch eine analoge Konvention den Bombenkrieg gegen die ebenfalls wehrlose Zivilbevölkerung 8” verbieten und endlich überhaupt zur Einstellung zu bringen.

Deutschland sieht in einer solchen grundsätzlichen An⸗

r in Eu kann

i Br rop⸗ 1 LCh unj 1. Es sind verarbeitet worden: 11I. Es sind gewonnen worden:

ie a 8

Andere zucker⸗ haltige Stoffe

Stärke⸗ zucker⸗ abläufe

Stärke⸗ zucker in fester Form

gung Kartoffelstärke

de 8 b 1 sondern seine Wünter 8 8 in den Betrieben er erzeugte

auferstehung. Daß Deut land

Versuche, durch internationale oder mehrstaatliche Verein⸗ großen Werk einen unve 8n9 nglich 82 Büesen feucht

barungen eine wirksame Milderung gewisser Spannungen liefern möge, ist unsere stolze Hoffnun 1 1s8 zwischen einzelnen Staaten zu erreichen, vergeblich sein unser unerschütterlicher Glaube. 8

müssen, solange nicht durch geeignete Maßnahmen einer 8 8 1 1 I der zstentlschen Meinung der Ovationen für den Führer. ölker durch unverantwortliche Elemente in Wort und Nachdem der Führer seine immer wieder von stürmi Schrift, Film und Theater erfolgreich vorgebeugt wird. stimmung des 8.” be elte n Ausführungen sürmiscer Die deutsche Reichsregierung ist jederzeit bereit, erheben sich die Abgeordneten und die übrigen Volksgenossen 1 einer internationalen Vereinbarung zu⸗ den Plätzen und bereiten Adolf Hitler lang anhaltende Ovatione zustimmen, die in einer wirksamen Weise Immer wieder flammt die stürmische der Gesant alle Versuche einer Einmischung von außen schaftstreue zum Führer auf. Immer wieder erhebt sich Adg in andere Staaten unterbindet und un⸗ SHitler und dankt. E11A“ 8 möglich macht. Sie muß jedoch verlangen, daß eine 8 ö““ solche Regelung international wirksam wird und Als der Beifall verklingt, erklärt allen Staaten zugute kommt. Da die Gefahr be⸗ Reichstagspräsident Göring: steht, daß in Ländern mit Regierungen, die nicht vom allge⸗ Abgeordnete! Wieder einmal seid Ihr zusammengernfe meinen Vertrauen ihres Volkes getragen sind, innere Er⸗ worden, um von Eurem Führer, dem Kanzler, eine Rechenschn zu bekommen über das, was vollbracht worden ist unter seine

ebungen von interessierter Seite nur zu leicht auf äußere inmischung zurückgeführt werden können, erscheint es not⸗ v und vor allem das, was ersehnt wird von unseren olk.

wendig, den Begriff „Einmischung“ einer ge⸗ ö“ internationalen Definition zu Wiederholt hat der Kanzler von dieser Stelle aus der Me 8 den Frieden verkündet und die hand zum Frieden gereicht. Wem er es heute noch einmal getan hat, 8 im neuen Bewußtsein nald der wiedergewonnenen Stärke und Kraft.

Der Deutsche Reichstag hofft und erwartet, daß die einzigen Worte unseres Führers von der Welt gehört und befolgt werden Dem gibt er Ausdruck, indem der Reichstag beschließt:

„Der Reichstag billigt einmütig die Erklärung des Führen und Reichskanzlers und dankt ihm sowie der gesamten Reicht regierung für die nachdrückliche Wahrung der deutschen Ehre un Gleichberechtigung.“ 8

Diese Entschließung ist einstimmig angenommen von da Vertretern des Reiches, eine Entschließung, mein Führer, . heute das ganze Volk geschtossen 8 ls angenommen hat, eim Ertt chfic80ng, mein Führer er das gesamte Volk aud in kommenden Tagen so fest teht wie bisher. Sie haben de

eelt den Frieden gezeigt, die Welt möge den bbö erfüllen ir sind Ihnen vekpslichtet in heißem Dank und in unauslüösc licher Treue.

Damit schließt Präsident Göring die Sitzung.

„Die Abgeordneten und das ganze Haus erheben sich von de Plätzen, um ein dreifaches Heil auszubringen und ganz sponme das Horst⸗Wessel⸗Lied zu singen.

Der verabschiedet sich mit einem Händedruck vam den Mitgliedern des Reichskabinetts und besonders herzlich vo Reichstagspräsidenten Ministerpräsident Göring. Dann S

Maisstärke Stärke⸗

zuckersirup

Zucker⸗

angekaufte sae

feuchte trockene

trockene

trockene feuchte

dz

11 653 70 149 81 802 61 232

4 060 24 552

7 763 60 948 68 711 59 173

28 378 287 107 315 485 272 524

390 6 419 6 809 10 190

10 452 113 846 124 298

11 802 145 046 156 848 145 221

10 820 128 329 139 149 129 830

Ivei 195 13 3 vegeptember 1934 bis

b 1 September 1933 bis

30. April 1935 30. April 1934 8 C. Rübensaftfabriken ¹).

18 85

Verarbeitet Gewonnen

Getrocknete Zuckerrüben⸗ schnitzel und andere Stoffe

Rübensäfte mit einem Reinheitsgrade

von mehr von 70 bis von weniger als 95 vH 95 vH als 70 v0

dz

¹) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sondern unmittelbar

üben . 2 zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind unter C nachgewiesen.

1““

. 1 248 345 681 346 929 262 462

9 300 1 623 243 1 632 543 1 136 963

q ormonateteen. .degeptember 1934 bis 30. April 1935. n1. September 1933 bis 30. April 1934.

915 915 18 464

Abgeordnete’! Männer des deutschen

Ich habe mich bemüht, Ihnen ein Bild der Auffa ungen zu geben, die uns heute bewegen. So groß auch die Besorgnisse im einzelnen sein mögen, ich halte es mit meinem Verantwortungs⸗ gefühl als Führer der Nation und Kanzler des Reiches unverein⸗ bar, auch nur einen Zweifel über die Möglichkeit der Aufrecht⸗ erhaltung des Friedens auszusprechen. Die Völker wollen ihn. Es muß den Regierungen möglich sein, ihn zu bewahren!

Ich glaube, daß die Wiederherstellung der Deutschen Wehr⸗ kraft zu einem Element dieses Friedens werden wird. Nicht weil wir beabsichtigen, sie zu einer sinnlosen Größe zu steigern, son⸗ dern weil die einfache Tatsache ihrer Existenz ein ;. Vakuum in Europa beseitigt. Deutschland hat nicht die Absicht, seine Rüstungen ins Uferlose zu steigern.

Wir besitzen keine zehntausend Bombenflugzeuge und wer⸗ den sie auch nicht bauen, im Gegenteil: Wir haben uns selbst jene Begrenzung auferlegt, die nach unserer Ueberzeugung den Schutz der Nation gewährleistet, ohne gegen den Gedanken einer

kollektiven Sicherheit und ihrer Regelung zu verstoßen. Wir würden am glücklichsten sein, wenn eine scgh Regelung uns die Müögetchhgit geben 18 den Fleiß v vlkes lür Füshichege roduktionen verwenden zu können als für die Herstellung von er die Ha 1 n das 8 jie Tribü⸗ Ne 5 G zur Zerstörung von Rienschentibes und Gltern. ehnist Nnbratsen e 8— 1u.“ 6 igedat „Wir glauben, daß, wenn die Völker der Welt sich einigen Hannover könnten, ihre gesamten Brand⸗, Gas⸗ und Sprengbomben ge⸗ 1— 8 Karlsruhe. meinsam zu vernichten, dies eine billigere Angelegenheit wäre, Kassel .. als sich mit ihnen gegenseitig zu zerfleischen. . 1 iin

Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat April 1935.

Auf die Erzeugnisse der Spalten 3—8 entfallen an Zuckersteuer

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von mehr als 95 vH

RM 10 11

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker ¹) Steuerfrei abgelassene Zuckermengen ²)

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Fonste a dieser

8 1111““ Rübenzuckerabläufe, Lani Anderer Rübensäfte, andere 8 9 küegae Füüc etuceitefunden fj . erter und Mischungen dieser Ig1en Zucker Erzeugnisse mit einem bezirke (Ver⸗ Reinheitsgrad

brauchs⸗ zucker) von * von mehr 70 95 vH als 95 vH

d 2

Roh⸗ und Verbrauchs⸗ zucker Spalten 3 u. 4

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)

Zusammen Spalten 9 bis 12

Stärke⸗ zucker⸗

sirup

Fester Stärke⸗ zucker

Stärke⸗ zucker

Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Stärkezuckersirup

von von mehr 70 95 vH als 95 vH

d 2 16

von 70 95 vH

9 12 13

8

5

1 158 504 191 100 637 183 061

1 415 269 40 719

2 192 092 305 059

2 018 828 879 999 972

1 126 112 422

32

389 662 100 555 159 944

1 372 800 11 544

2 171 539 304 983 2 018

805 092 999 972

2

18 555 4 788

7 576 65 332 551 103 379 14 523 46

38 337

2 107 82

42 469 1 595 18 196 76

15 422

Berlin Brandenburg. Darmstadt.. Dresden. .

334 13

6741 127 2 75

23 117

1 291 2 357

1220

3 838

3527

fassung dieses Problems eine größere Beruhigung und Sicherheit der Völker als in allen Beistandspakten und Militärkonventionen.

10. Die deutsche Reichsregierung ist bereit, jeder Beschränkung zuzustimmen, die zu einer Beseitigung der gerade für den Angriff

sonders geeigneten schwersten Waffen

hrt. Diese Waffen umfassen erstens schwerste Artillerie zweitens schwerste Tanks. Angesichts der un⸗ euren Befestigungen der französischen

0 82 ꝙe

e würde eine solche internationale igung der schwersten Angriffswaf rankreich automatisch in den Besi geradezu hundertprozentigen Sicher ringen. 8

eutschland erklärt sich bereit, jeder Be⸗ grenzung der Kaliberstärken der Artille⸗ rie, der Schlachtschiffe, Kreuzer und Tor⸗ pedoboote zuzustimmen. Desgleichen ist die deutsche Reichsregierung bereit, jede internationale Be⸗ grenzung der Schiffsgrößen zu akzeptieren. Und endlich ist die deutsche Reichsregierung bereit, der Be⸗

grenzung des Tonnengehaltes der U⸗Boote oder auch ihrer vollkommenen Beseitigung für den Fall

naz eit F r b

,n282* 2 —, —0

8

Deutschen aber kann die 9

einer internationalen gleichen Regelung zuzustimmen.

Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Monat April 1935.

Wenn ich so spreche, dann rede ich nicht mehr als Vertreter eines wehrlosen Staates, dem eine solche Handlung anderer keine Verpflichtungen, sondern nur Vorteile bringen könnte. Es ist nicht meine Absicht, mich an der in letzter Zeit an verschiedenen Orten eingerissenen Diskussion über den Wert anderer, oder der eigenen Armee, über den fehlenden Mut fremder und die hervor⸗ ragende Tapferkeit der eigenen Soldaten zu beteiligen.

Wir alle wissen, wieviele Millionen kühner und todesmutiger Gegner uns leider im Weltkrieg gegenübergestanden sind. Uns inn; shn sicherlich öfter das Zeugnis ausstellen, daß wir die Kunst des vernünftigen Lebens weniger verstanden haben als die Kunst des anständigen Sterbens. Ich weiß, der Deutsche wird als Soldat, wenn fe die Nation ange⸗ würde, unter dem Eindruck der anderthalb Jahrzehnte langen Belehrung über das Schicksal besiegter Völker mehr denn je seine Pflicht erfüllen. Diese sichere Ueberzeugung ist für uns alle die Last einer schweren Verantwortung, und damit eine höchste Verpflichtung. .

Ich kann die heutige Rede vor Ihnen, meine Mitkämpfer und Vertrauensmänner der Nation, nicht besser schließen als durch die Wiederholung unseres Bekenntnisses zum Frieden. Die Art unserer neuen Verfassung gibt uns die Möglichkeit, in Deutschland den Kriegshetzern das Handwerk legen. Möge es auch den anderen Völkern ge⸗

ingen, der wahren Sehnsucht ihres Inneren

A. Zuckerfabriken.

die Verbreitun Druckschrift im

Bekanntmachung.

Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräßt denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 198

der nachstehend genannten ausländischer nland bis auf weiteres verboten:

„Volkswacht“, (Sternberg⸗Mähren, Tschechoslowalial

8

Berlin, den 20. Mai 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. Daluege

Bekanntmachung.

habe auf Grund der Verordnung

Le Figaro, (Paris, Frankreich).

Berlin, den 20. Mai 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister des

F. A.: Daluege.

Reichsprus

Ich denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 108 die Verbreitung der nachstehend

Feneeeeh ausländische Druckschrift im Inland bis einschl.

5. Juni

1935 verboten

Innern.

I. Es sind verarbeitet worden:

II. Es sind gewonnen worden:

aaqaqẽẽẽNẽU ,,—

Königsberg Leipzig.. Magdeburg München Münster Nordmark NRürnberg Schlesien Stettin. Stuttgart Thüringen. Weser⸗Ems Würzburg .

H 095ͤ90 b0b́9b; o

47 618 318 1

7 626 16 598 19 829

141 124 50 511 35 681 39 767

363 57 627

18 764 179

1 675 2274

6 693 488 28

160 154 348 524 416 410 2 972 171 1 060 987 749 361 835 111 7 631

1 210 191

21979

582 109

17 331 42

Tas 12

10 977 15 467

456

1124 19 484

91 470

209 919 183

1 506 14 069

22 732 70

10 977

6 940 853 211

162 242 363 158 416 410 2 987 626 1 097 315 749 431 835 111 14 181

1 210 661

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n April 1935 .

in 1. September 1934 30. April 1935 .

Dagegen: i April 1934 .

in 1. September 1933. bis 30. April 1934 .

619

7152 514

940

301

8 321

1 490

988 534 35 192

8 519 447 133 256

913 190 28 790

8 094 586

18 777 614

171 314 4 546

27 130 553

206 966

106 755

¹) Der aus dem Ausland eingeführ mmen mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht überein Ausgeführte Zuckermengen, ferner auf Niederlagen,

6 052

Berlin, den 22. Mai 1935.

11““

4 936 44

48 266 297

4 826 5

41 291 16

te versteuerte Zucker ist mit nauti 8” mwest 5* Fabriken Verbrauchszucker in großem Umfange versteuert Freihäfen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für

38 465

66 049 4

6 346 342 3

262 109 54 832

295 219 60

37 863

in Freibezirke und

1 382 7

„19.

20 772 197

179 057 615

19 196 680

170 159 776

In Abschnitt IV Nr. 57

104 519

1 161 552

176 185

1 371 270

schen Zahlen nachgewiesen.

72 672

709 582

70 941

607 058

Die Mengen sind in den auf ausmgetige deutsche Schiffe.

391 843

3 121 118

377 977

2 725 535

Abs. 1 Satz 1 (in der

21 361 231

184 049 867

19 821 733

174 863 634

darüberstehenden Zahle Lager abfertigen, der in

Anordnung übe

Statistisches Reichsamt.

10 231

1 452

31 282

3 442 10

8 496 852

in mitenthalten. Die Versteuerungszahlen den meisten Fällen noch nicht verkauft ist.

r die Ausübung des Gnadenrechts in Dienst⸗

strafsachen bei ehemaligen Eisenbahnbeamten der Länder mit Aus⸗ nahme von Preußen, von 15. Mai 1935. Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 22. Mai 1935.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna. 88

Berichtigung. 3 In Nr. 116 vom 20. Mai 1935 ist auf Seite 1 in palte 1 vor der Ueberschrift: „Faserstoffverordnung“ folgen⸗ er Satz einzufügen: . einzufüge e, stoftperordnung vom 19. Juli 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 713) hat nach der Aenderung vom 21. April 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 561) nunmehr folgenden Wortlaut:“ Berlin, den 21. Mai 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Wirtschaftsminister. J. A.: (Unterschrift).

Fassung der Ersten Verordnung zur Aenderung der Richt⸗ inien für die Devisenbewirtschaftung vom 25. Februar 1935 Reichsgesetzbl. I S. 282) ist an Stelle der Worte „für Leistungen der in Nr. 48 Abs. 1 zu d genannten Art oder zur Begleichung vor der Auswanderung entstandener Ver⸗ bindlichkeiten (z. B. Versicherungsprämien, Steuern, Dar⸗ lehnszinsen) erforderlich sind“ zu setzen: „zur Begleichung vor der Auswanderung entstandener Verbindlichkeiten (z. B. Versicherungsprämien, Steuern, Darlehnszinsen) sowie für Leistungen der in Abschnitt II Nr. 55 Abs. 1 bezeichneten Art erforderlich sind“.“

Berlin, den 21. Mai 1935. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. J. V.: Dr. Hartenstein.

Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheite⸗ grade von

Rübenzuckerabläufe Verbrauchszucker

2

hierpon wurden entzuckert mittels

der des Aus⸗ Stron⸗ schei⸗ tianver⸗ dung fahrens

Rohzucker aller Art

Zeitabschnitt

H

im ganzen

2 95

Stangen⸗ und

Würfelzucker

Krümelzucker zuckersirups 70 vH

Zucker

nade einschl. d. Invert

flüͤssige Raffinade

gemahlene Raffi⸗

Kristallzucker

granulierter Brotzucker Stücken⸗ und gemahlener Melis weniger als

Platten⸗,

Preußen.

ZBekanntmachung.

Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar

d 2 86

1. Zuckerfabri ken mit Rübenverarbeitung. 260 1 672 710 22 3 235 30 14

7 445 245 934] 19 993

m April 1935. 45

2 145 678

274 346

6 867

485

101 658 072 19 089 19 089

. d. Vormonaten Vom 1. Sept. 1934 bis 30. April 1935 Vom 1. Sept. 1933 bis 30. April 1934

101 658 072 82 913 265

i d. Vormonaten om 1. Sept. 1934 bis 30. April 1935 Vom 1. Sept. 1933 bis 30. April 1934

8e April 1935.

Im April 1935 . J. d. Vormonaten [101 658 072 Vom 1. Sept. 1934 bis 30. April 1935 [101 658 072 Vom 1. Sept. 1933

6 581 972

2 145 723 1 790 301

6031 02 5 978 870 6 440 885

603 147 8 124 548 8 727 695

bis 30. April 1934] 82 913 265

(Gesamte Herstellun Bei dieser Berechnung sind 9

8 231 186

in Rohzuckerwert berechnet im April 1935: 57 447 dz, vom 1. September 1934 bis 30. April 1935: 16 649 421 dz, dagegen vom 1. September 1933 bis 30. April 1934: 14 13

unter I angegebenen Ein und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9:10 umgerechnet.

16 318 16 592

25 739

9 082 52 198

61 280

77 129

9 356 68 516

77 872

19 089

19 089

10 268 073 10 268 333

4 044 545 4 046 217

338 451 338 451

9 645 10 355

637 637

240 873 240 895

8 254 8 254

102 868

16 588

2.

42 488 401 809

444 297

572 711

42 488 420 898

463 386

589 299

wurfzu

16 588

R a

97 1 284

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97 20 373

20 470

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442

18 103 571

ffin 42 391 400 525

442 916

cker in Abzug gebracht

10 018

seen 9 492 56 710

66 202

64 648 524 489] 344 382 überhaupt (I. und 2.). 10 202 710% 60 746] 42 711 66 355 29 113 638 730 307 022

76 557 29 823 699 476 349 733

9 167 084 erien

3 361 269] 299 705 6 398 und Melas

138 991] 101 074 1 002 500 1 561 635

1 141 4911 662 709

441270 399 t zuck

710 28 476 29 186

14 822

7

13 017 13 024 6 367

Zucke

267 10 281 090

10 281 357

42 711 298 768

341 479

60 724 397 857

458 581

196

3. 391 525

916

1 323 692⁄1 342 812 rfabriken

140 663] 101 074 5 047 045]1 900 086

5 187 708/ 2 001 160

196] 9 173 451†4 684 96111 642 517] 74 666 15 263] 794 888] 350 780

750 043 750 043 582 083

er ungsanstalte

111 375 1 041 306

1 152 681 1 162 377

111 375 1 791 349

1 902 724

1744 460

1 990 698 1 991 183

1 292 967

n.

130 965 1 184 435

1 315 400 1 285 565

131 450 3 175 133

3 306 583

2 578 532

55 232 55 232 53 608 37 209 40 645

23 729

3 280 92 597

95 877 77 337

7 213

4 211

1 093 6 108

7 201 5 850

1 439 12 975

14 414

10 061

7 448 480 964 20 007

5 881 099 1 889] 49 408

600 415 5 615 160

6 215 575 6 092 366

603 650 13 060 405

13 664 055

11 973 465

2 400 29 926

32 326 22 918

2 430 30 860

33 290

24 807

162 3 362

3 524 1 533

176 23 355 23 531 3 669 : 18170

50 941

Berichtigung.

Nr. 114 vom 17. Mai „Deutschen Staatsanzeigers“ veröffent⸗ das Erscheinungsland der ugoslawien“

b In meinem in 1 Keihsanzeigers und Preußischen schten Verbreitungsverbot muß 1 nung „Slovence“ statt „Tschechoflowakei“ zuten. Berlin, den 20. Mai 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minis

J. A.: Daluege

1 Ergänzungsverordnung sut Zweiten Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 21. Mai 1935. Vom 21. Mai 1935.

ün: In der Zweiten Verordnung zur Aenderung der Richt⸗ sien für die Devisenbewirtschaftung vom 15. Mai 1935 neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 18. Mai 1935) ist i Ende folgendes anzufügen:

Bekanntmachung.

1“

Devisenbewirtschaftung, vom 15. Mai 1935;

4 ¼ % (ehem. 8 %) Hessische Staatsanleihe von 1928. Die am 1. Juni 1935 nach den Anleihebedingungen vor⸗ gesehene planmäßige Tilgung ist durch freihändigen Ankauf der Teilschuldverschreibungen erfolgt. Darmstadt, den 13. Mai 1935. Hessische Staatsschuldenverwaltung. J. A.: Steffan.

Bekanntmachung.

88

Die am 21. Mai 1935 ausgegebene Nummer 51 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die

88 . S6

1933 habe ich das Buch: „Wie man sich bettet“ von Eva Leidmann, Zinnenverlag, Basel Berlin / Leipzig / Wien, in en wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlagnahmt. 8 Berlin, den 16. Mai 1935°Foℳ Der lig Ppreg deer in 5. : Dr. Lüdcke.

Verfügung. Gesetzes vom 26. Mai 1933 über die Ein⸗ Vermögens (Reichsgesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 31. Mai 1933 zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens 8 S. 207) wnd des Gesetzes vom 14. Juli 1933 über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens (Reichsgesetzbl. I. S. 479) werden nachstehend aufgeführte Gegenstände und Vermögenswerte mit

Auf Grund des ziehung kommunistischen

1“