Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 14. Juni 1935. S. 2
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Dienstag, den 18. Juni. 11—12 Uhr im Deutschen Museum, Das deutsche Andachtsbild, Dr. v. d. Osten, 1 1—12 Uhr im Alten Museum, Antike Bauformung, Dr. Züchner.
Mittwoch, den 19. Juni. 1— 12 Uhr im Neuen Museum, Kupferstichkabinett, Die Ent⸗ wicklung der graphischen Künste. V. Der Farbendruck, Dr. Möhle, 12 — 13 Uhr in der Vorderasiat. Abt., Rundgang, Otto, 12—13 ühr im Kaiser⸗ Friedrich-⸗Museum, Italienische Plastik des Mittelalters, Dr. Deichmann. Donnerstag, den 20. Juni. 11—12 Uhr in der Islamischen Abt., Indische Miniaturen, Dr. Erdmann, 11 — 12 Uhr im Schloßmuseum, Kunstgewerbe des Klassizismus, Dr. Köllmann, 3 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, Ergebnisse der Südsee⸗ Expedition 1933/34, Dr. Nevermann. EC““
Sonnabend, den 22. Juni. 11—12 Uhr im Neuen Museum, Aegypt. Abt., Rundgang, 12 — 13 Uhr in der Islamischen Abt., Rundgang.
Am Montag, den 17. Juni 1935, bleiben nicht nur das Alte und Neue Museum, das Pergamon⸗Museum, das Kaiser⸗Fried⸗ rich⸗-Museum, sondern auch das Zeughaus, das Schloßmuseum und das Museum für Völkerkunde geschlossen.
D“ Schluß der Ausstellung München Künstler in der Akademie.
Die Ausstellung Münchener Künstler in der Akademie der Künste, Pariser Platz 4, wird am Sonntag, den 16. Juni, nach⸗ mittags 5 Uhr, geschlossen. “
Eine Reihe von Werken dieser Ausstellung ist in Staats⸗ und Privatbesitz übergegangen.
Gründung der Reichsarbeitskammer in der Deutschen Arbeitsfront.
Reichsorganisationsleiter der NSDAP. und Reichsleiter
—
der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Robert Ley, der nach mehr⸗
wöchiger Krankheit völlig genesen am Mittwoch wieder in Berlin
eingetroffen ist, legte am Donnerstag 88 einer Tagung der Ge⸗ famtführerschaft der Deutschen Arbeitsfront grundlegend das CSesen der Deutschen Arbeitsfront und die Auf⸗ gaben der nächsten Zeit dar. Dr. Ley verwies zu Beginn
. Ausführungen darauf, daß der Führer drei große Säulen
ehe, auf denen der nationalsozialistische Staat ruhe. Die erste
Säule sei die Partei, die zweite die Wehrmacht, und die dritte die Organisation des Volkes, die Deutsche A rbeits⸗ t. Keiner dieser Faktoren könnte für sich allein existieren,
ondern sie alle sind voneinander abhängig.
Die großen Probleme, um die wir ringen, brauchen zu ihrer Vollendung eine beträchtliche Zeit. Es darf daher niemand un⸗ geduldig werden. Wir dürfen daher auch in keinem überstürzten
Tempo arbeiten. Wir befinden uns jetzt in der Phase des Auf⸗ baues, bei der wir uns jeden Schritt, den wir tun, genau über⸗ legen müssen.
Der Reichsorganisationsleiter kam dann auf das Verhält⸗ nis von Partei und Arbeitsfront zu sprechen. Die Partei hat die Aufgabe, für alle Stellen die Menschen, die das
nationalsozialistische Deutschland irgendwo führen, weltanschaulich
zu schulen. Diese Menschen müssen so geschult sein, daß sie die
Idee des Nationalsozialismus als ihr Evangelium und Glaubens⸗ bekenntnis auffasten.
Während sich die Partei von jesticen Hmteresseneinflüssen freihalten muß, muß in der Deutschen Arbeitsfront Frnes ffüssen
essenwahrung klar und deutlich zum Ausdruck kommen. Die
Interessen sind vorhanden und können nicht geleugnet werden,
soweit sie gesund und berechtigt sind. Die Menschen müssen ihre Interessen in der DAF. am besten gewahrt sehen.
Die Deutsche Arbeitsfront hat die Aufgabe, wirklich die Organisation aller schaffenden deutschen Menschen zu werden. Der Führer selbst hat ihr diese Aufgabe gestellt. Die DAF. will aber auch keine Zwangsorganisation sein. Im Gegenteil will sie durch die Freiwilligkeit eine A uslese schaffen, die aber die überwiegende Mehrheit unseres Volkes erfassen muß. Die Arbeitsfront muß wie ein Magnet alle schaffenden Menschen an sich ziehen. Die Deutsche Arbeitsfront wird die Einheit, die die Partei bildet, im Volke selbst exerzieren, den Gemeinschaftsgedanken als oberstes Gesetz durchsetzen, außer⸗ dem aber eine gerechte Wahrung der Interessen gewährleisten.
Die größten Schwierigkeiten zur Lösung dieser Aufgabe macht nicht die Sache an sich, sondern die Unzulänglichkeit der Menschen, wie der Reichsleiter der DAF. mit Nachdruck betonte. Wenn wir nur die äußeren Erscheinungsformen des Liberalismus beseitigen, aber vor dem Götzen Ich halt machen, dann bleiben wir im Aeußerlichen stecken. 87
Als nächste Aufgaben, an die die Deutsche Arbeitsfront herangeht, sind zu nennen:
1. Immer mehr Möglichkeiten zu schaffen, daß die Menschen der Arbeit den Weg zueinander finden. Dazu dienen die Wirt⸗
schaftskammern, die Arbeitsausschüsse und die Arbeitskammern.
2. Die Organisation eines Forschungsinstituts, das rein wissenschaftlich sich mit den Problemen der Arbeit befaßt.
3. Ein Ehren⸗, Beschwerde⸗, Disziplinar⸗ und Rechnungshof soll die Willkür des einzelnen nach Möglichkeit ausschalten und die Gewähr dafür bieten, daß alle Dinge bestmöglichst ge⸗ ordnet sind.
4. Eine Geschäftsordnung zu schaffen, die vorbildlich sein wird.
Das Forschungsinstitut wird sich unter vielem anderen mit der in dem Maiaufruf betonten Frage des gerechten Lohnes be⸗ fassen. Unter Lohn ist nicht nur der materielle zu verstehen, sondern überhaupt die soziale Stellung des Menschen. Es ist ebenso entscheidend, ob sich der einzelne in seinem Beruf zufrieden und glücklich fühle. Wenn man das Lohnproblem überhaupt anfaßt, muß man von einer ganz neuen Grundlage ausgehen und mit einem neuen Wollen an das Problem herantreten.
Zum Schluß seiner Ausführungen gab Dr. Ley einen um⸗ fassenden Ueberblick über die Finanzlage der Deutschen Arbeitsfront, aus dem hervorging, wie gesund die Finanzlage der Deutschen Arbeitsfront ist. Zwei Zahlen sollen das beweisen: Die Deutsche Arbeitsfront zahlte allein im Monat März 1935 10,5 Millionen Mark an Unter⸗ stützungen. Im ersten Vierteljahr 1935 wurden rund 28 Mil⸗ lionen Unterstützungen ausgezahlt, ohne Berücksichtigung der Leistungen für „Kraft durch Freude“ usw. Se
Im Verlauf seiner Rede verlas Dr. Ley folgende
Anordnungen zur Bildung der Reichsarbeitskammer in der D. A. F.
Auf Grund der Verfügung des Führers vom 24. Oktober 1934, betreffend Festlegung des Aufgabengebietes der Seusschen Arbeitsfront und zur Sicherung der in der Vereinbarung zwischen dem Reichswirtschaftsminister Dr. Schacht, Reichsarbeitsminister Seldte und mir, vom 26. März 1935 vorgesehenen sozialen Selbst⸗ verwaltung aller schaffenden Deutschen wird nachfolgende An⸗ ordnung erlassen: 8““
11“]
Mitt sofortiger Wirkung wird die MRKNeeichsarbeitskammer
kkG. A. K.) gebildet: 8 Ausführungsbestimmungen: 2 1. Die Reichsarbeitskammer wird
1 Reichsleiter der D. A. F. geleitet. 2. Mitglieder der R. A. K.
Als Mitglieder der R. A. K. werden vom Reichsleiter der O. A. F. berufen:
a) die Leiter der Reichsbetriebsgemeinschaften, b) die Gauwalter der D. A. F., e) Einzelpersonen, d) die Leiter der Aemter des Zentralbüros der D. A. F. 3. Die Reichsarbeitskammer hat vom Reichsleiter der Deut⸗ schen Arbeitsfront übertragene Aufgaben zu bearbeiten. 4. Allgemeines.
a) Der Verlauf der Sitzungen der R. A. K. wird von einem Protokollführer protokolliert.
b) Die Geschäfte der R. .K. werden durch eine Abtei⸗
lung der Geschäftsführung des Zentralbüros der D. A. F. geführt. 5 gez.: Dr. R. Ley.
X
Die Bildung der Arbeitskammern in den Bezirken regelt folgender Erlaß: In Ergänfung meiner Anordnung vom 1. Juni d. J. betr. 8
Bildung der Reichsarbeitskammern ordne ich die Bildung der folgenden Arbeitskammern an:
Arbeitskammer Sitz
Ostpreußen Königsberg Schlesien 111“ Breslan: Berlin⸗Brandenburg Berlin Pommern 8 Stettin Nordmark 1 Bremen 1“ Niedersachsen 3 Feher Düsseldorf E üsseldorf Westfalen⸗Lippe “ Dortmund Rheinland 88 “ Köln
Hessen “ Frankfurt Mitteldeutschland⸗Magdeburg Magdeburg Mitteldeutschland⸗Weimar Weimar Sachsen M““ Dresden Bayern München Baden Karlsruhe Württemberg 1Iu Stuttgart Saarland⸗Pfalz Saarbrücken
Ausführungsbestimmungen:
1. Die territorialen Gebiete der Arbeitskammern entsprechen den 18 Wirtschaftsbezirken.
2. Die Leiter der Arbeitskammern werden durch Sonder⸗ verfügung bekanntgegeben.
Als Mitglieder der Arbeitskammern werden auf Vorschlag des Leiters der jeweiligen Arbeitskammer vom Reichsleiter der D. A. F. berufen:
a) außer dem Leiter alle zum Gebiet der Arbeitskammer
noch gehörenden Gauwalter, 3
b) von jeder Reichsbetriebsgemeinschaft je e in Gaubetriebs⸗ gemeinschaftswalter, sofern die Reichsbetriebsgemeinschaft im Gebiet der Arbeitskammer vorkommt,
c) auf Vorschlag des Leiters der Arbeitskammer können Kreiswalter der D. A. F. als Mitglieder berufen werden,
d) Einzelmitglieder, .
e) je ein Abteilungsleiter der bzw. einer Gauwaltung der D. A. F. (innerhalb des Bezirkes) analog den Aemtern des Zentralbüros der d.A.
Allgemeines. a) Der Sitz der Arbeitskammer ist der Ort der Gauwal⸗ anga die sich am Sitze der zuständigen Wirtschaftskammer efindet. 1131“ b) Die Sitzungen der Arbeitskammer sind zu protokollieren. c) Die Tagesordnung s9 dem Reichsleiter der DAF. vorher vorzulegen, ebenso ist ein Protokoll in zweifacher Aus⸗ fertigung nach jeder Tagung einzureichen.
gez. Dr. R. Ley.
Auftakt zur Tagung der deutschen Bekleidungs⸗ “ wirtfchaft.
Im Laufe des Donnerstag trafen außer den führenden Per⸗ sönlichkeiten der Heihrit eespebne und des Textil⸗Einzel⸗ handels aus dem ganzen Reich zahlreiche ausländische Dele⸗ gationen in Hamburg ein. Die starke Anteilnahme des Aus⸗ landes beweist die Mekordentliche Bedeutung der Haupttagung der deutschen Bekleidungswirtschaft, die erstmals die verschiedenen Wirtschaftsstufen Bekleidungsindustrie, Großhandel und Einzel⸗ handel umfaßt.
Die Vorstände der in der Bekleidungs⸗ und Textilwirtschaft Püsammefge haan Wirtschaftsgruppen wurden aus Anlaß der in Hamburg beginnenden großen Tagung der deutschen Bekleidungs⸗ und Te wartihaf im Rathause vom Regierenden Bürger⸗ meister Krogmann im Beisein des Leiters der Behörde für Wirt⸗ schaft und Leitenden Regierungsdirektor Wirtz empfangen. Der Regierende Bürgermeister dankte den Gästen für die Wahl Ham⸗ burgs zum Tagungsort und wünschte den bedeutsamen Bera⸗ tungen erfolgreichen Verlauf. Der Leiter der Gesamtwirtschafts⸗ ruppe, Tengelmann, dankte dem Bürgermeister und drückte die Hoffnung aus, daß der Geist der alten Hansestadt wegweisend auch für diese Tagung sein möge.
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Berliner Börse am 14. Juni.
Im Verlauf freundlicher — keine größeren Kursveränderungen.
Die gestrige Kursabschwächung hat heute noch verschiedene Nachzügler aus Publikumskreisen zu Abgaben vevanlaßt, so daß sich zu Beginn des heutigen Verkehrs an der Berliner Börse eher wieder Rückgänge ergaben, die allerdings ein größeres Aus⸗ maß nicht annahmen. Der neue chinesisch⸗japanische Konflikt fand Pn s zwar Beachtung, wurde jedoch späterhin weniger vermerkt.
ald nach Notierung der ersten Kurse setzte sich eine freundlichere Grundstimmung durch, die anfänglichen Einbußen konnten größ⸗ tenteils wieder eingeholt werden, und gegenüber den gestrigen eee waren die Kursveränderungen keineswegs mehr bedeutend. Die freundliche Grundstimmung hielt dann bis am Schluß an, jedoch bewegte sich das Geschäft in sehr engen ahnen.
Montanwerte waren fast ausnahmslos behauptet, nur in Mannesmann kam einiges Material von westdeutscher Seite her⸗ aus (minus 1), ferner litten Deutscher Eisenhandel unter einigen Glattstellungen (minus 1 ¼). Unter den Braunkohlenwerten waren Rheinische “ leicht gefragt (plus 1), dagegen bemerkte man Verkäufe in Bubiag (minus 2 ¼). Unter den Kalipapieren waren 1ese gese (minus 1 ¼) und Aschersleben (minus ¾) leicht angeboten. Chemische Werte wiesen gut behauptete Ten⸗ denz auf. Von den Kunstseidenpapieren lagen Aku, bei allerdings nur kleinem Angebot, 2 ½ % niedriger. In Elektrowerten be⸗ merkte man verschiedentlich Kurzethöhen en, die in Siemens *¼ % und in Chade 1 RM ausmachten. Auch Dessauer Gas fanden Interesse (plus 1). Die anfangs bis zu 14¼ % niedrigeren Ma⸗ schinenwerte, wie Orenstein Koppel sowie Berlin⸗Karlsruher, waren späterhin auf die günstigen Mitteilungen in den bn. ten beider Gesellschaften um ca. die Hälfte wieder erholt. Sonst bestand noch einiges Angebot in Süddeutsche Zucker und in Deut⸗ sche Linoleum (je minus 1 ¼).
Am Kassamarkt war die Tendenz uneinheitlich. Bankaktien lagen knapp gehalten. Für Renten hat das Interesse dagegen eher etwas zugenommen. Altbesitz lagen vorübergehend £ 9 höher, auch sonst zeigte sich für Schuldbücher usw. einige Nach⸗ frage. Unter den Auslandsrenten waren besonders Rumänen fest und lebhaft (bis plus 1). Tagesgeld blieb unverändert 3 ¾ bis 3 % %, war jedoch nicht mehr darunter zu haben. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt waren die Goldblockwährungen leicht erholt, Dollar und Pfunde wenig verändert. In Berlin setzte man
den Dollar auf 2,482 (2,481) und das Pfund auf 12,27 (12,26) RN
fest. 8
Mindestankündigungspreise in Vekleidungsgewerbe
verboten.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung hat an die Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie folgende Anordnung ge⸗ richtet: 8 8 Grundsatz jeglicher Wirtschaftsführung muß die Forderung nach Preiswahrheit und Preisklarheit sein. Ein weiterer Grund⸗ satz ist der, dah jede Leistung, unbeschadet ihres niedrigen Preises, überall zum Kauf angeboten werden darf, soweit dieser niedrigen
Preisstellung eine ordentliche Selbstkostenberechnung zugrunde
liegt. Mit diesem Grundsatz ist es unvereinbar, wenn durch ein System von Mindestankündigungs⸗ oder Mindestreklamepreisen dem Kauflustigen künstlich verborgen und geheimgehaefe wird, daß es auch billigere Ware gibt. Es ist nicht haltbar, daß Waren nur zu einem bestimmten Preis zur Schau ausgestellt und sonst⸗ wie angekündigt werden dürfen. Ich verschließe mich nicht der Tatsache, daß durch Preisangebote von Lockartikeln in Schau⸗ fensterauslagen und sonstigen Ankündigungen unter Umständen oft die. Preisgestaltung, einer ganzen Branche in Unordnung geraten kann. Das ist dann der Fall, wenn einzelne Betriebe die Möglichkeit haben, für die besonders niedrigere Preisstellung ihres Lockartikels einen Ausgleich in anderen Waren zu haben. Die Ankündigung solcher Lockartikel muß aber die Betriebe be⸗
sonders hart treffen, die nur diese Artikel führen (Fachgeschäfte
und Spezialgeschäfte) und denen die Struktur ihres Betriebes einen Ausgleich in anderen Waren nicht gestattet. Um beide Mißstände abzustellen, ordne ich auf Grund der Verordnung über die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 747) in Verbindung mit dem Gesetz über Bestellung eines Reichskommissars für Preis⸗ überwachung vom 5. November 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1085) und mit dem Sese über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 4. Dezember 1934 Reichsgee hh I S. 1201) folgendes an:
1. Alle bestehenden Festsetzungen von Mindestankündigungs⸗ oder Mindestreklamepreisen verlieren mit dem 15. Juni 1935 ihre Wirksamkeit. 2. Es ist verboten, Mindestankündigungs⸗ oder Mindestreklamepreise neu festzusetzen. 3. Es ist zulässig, für bestimmte Waren folgende Vereinbarung zu treffen: „In Schau⸗ bestegenzshage und allen anderen Ankündigungen außerhalb des
eschäfts dürfen Waren nicht zu solchen Preisen angeboten wer⸗ den, die unter den Selbstkosten liegen. Bei diesen Ankündigungs⸗ waren dürfen in gemischten Betrieben zur Errechnung und Er⸗ fassung der tatsächlich anfallenden Selbstkosten Waren anderer
Verkaufsabteilungen zwecks Kostenausgleichs und Kostenmischung
nicht herangezogen werden. Serienkalkulationen dürfen im Inter⸗ esse der Preiswahrheit und ⸗klarheit nicht vorgenommen werden, vielmehr muß jeder Artikel selbständig kalkuliert werden“. Ich bin damit einverstanden, wenn bis zum Inkraftreten der neuen Regelung die bestehenden Mindestankündigungspreise aufrecht⸗ erhalten bleiben. Die Neuregelung tritt gemäß vorstehender Anordnung spätestens 15. Juni 1935 in Kraft.
Besprechungen zwischen Vertretern der fächsischen
Industrie und des hanseatischen Ausfuhrhandels.
Unter dem Vorsitz von Reichsstatthalter Kaufmann be⸗ gann am Donnerstag im Hamburger Ratshaus auf Veranlassung des Reichsstatthalters von Sachsen eine Besprechung zwischen Vertretern der sächsischen Industrie und des hansenth chesg Aus⸗ fuhrhandels. An der Besprechung nahmen von Sachsen Reichs⸗ statthalter Mutschmann und Wirtschaftsminister Lenk sowie 20 Vertreter der sächsischen Industrie, von Hamburg außer dem Reichsstatthalter der Regierende Bürgermeister Krogmann, Senator Ahrens, der Präses der Industrie⸗ und Handels⸗ kammer, eine Reihe hamburgischer Exporteure 1 die leiten⸗ den Beamten der Behörde für Wirtschaft, von Bremen Senator Bernhard und eine Anzahl bremischer Exporteure teil. Die Besprechung wurde eröffnet mit einer Ansprache von Reichsstatt⸗
alter 8 “ der die Notwendigkeit einer noch engeren han ammenarbeit zwischen der Industrie und dem hanseatischen leberseehandel betonte. Reichsstatthalter Mutschmann spra über die Erfordernisse des Lehealas guer zwischen den Völ⸗ kern und damit auch der Hebung des deutschen Exports. In längeren Ausführungen ging der sächsische Wirtschaftsminister Lenk auf die praktüschen Probleme dieser Zusammenarbeit ein und sprach über die Wege, die zu beschreiten wären. Senator Bernhard⸗Bremen unterserich die Ausführungen des sächsischen Wirtschaftsministers und betonte die Notwendigkeit, den großen Erfahrungsschatz, der in den Hansestädten vorhanden wäre, für diese Arbeit in G Maße nutzbar zu machen. Nachdem Reichsstatthalter Mutschmann noch einmal die sächsi⸗ schän Vorschläge zusammengefaßt und Gesandter Daitz gleich⸗ alls das Wort genommen hatte, schloß die Besprechung. Nach einer Mittagspause wurde die Aus prache in den Räumen der Handelskammer unter dem Vorsitz von Präses Huebbe fort⸗
gesetzt.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 14. Juni 1935. S. 3
Die Fragen der Absatzorganisation auf dem Kongreß der ZHK.
Paris, 13. Juni. Der Kongreß der Internationalen Han⸗ delskammer, der vom 24. bis 29. Juni in Paris stattfindet, wird besondere Aufmerksamkeit den Fragen der Absatoorganisation widmen. Nicht weniger als fünf Sitzungen sind borgesehen um diese Probleme zu erörtern. Die allgemeinen Grundlagen der Absatzorganisation werden in einer Plenarsitzung behandelt, deren Vorsitzender Willis H. Booth, Vizepräsident der Guaranty Trust Co., New York, ist, und in der sprechen werden: Emilé Bernheim, Generaldirektor des Brüsseler Kaufhauses „A l'Innovationn, Edward A. Filene, Chef der Firma m. Filene’'s Sons Co., Boston (Vereinigte Staaten), und Colin Clark, Professor an der Universität Cambridge (Großbritannien). 8
ie übrigen Sitzungen sind der Untersuchung der Einzel⸗
Devisenbewirtschaftung.
Abschluß der deutsch⸗holländischen Transfer⸗ verhandlungen. —
Haag, 13. Juni. Die kürzlich in Berlin unterbrochenen “ Transferverhandlungen wurden im Laufe des Mittwoch im Haag wieder aufgenommen und gleich am Abend . nhschlud gebracht. Ein kürzlich in Berlin von der hollän⸗ ischen Delegation mit Bezug auf eine grundsätzliche Frage zum Ausdruck gebrachtes Bedenken, das sich der endgültigen Billigung des Vertragstextes noch entgegenstellte, konnte im Haag beseitigt werden. Die formelle Unterzeichnung des Abkommens soll semn als möglich in Berlin erfolgen. 8
Devisenrechtliche Behandlung von Quittungen.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch Runderlaß Nr. 116/35 D. St. 68 vanzetschaf 88 fol⸗ gendes mit: —
„Es sind wiederholt Zweifel darüber entstanden, wie Quittungen devisenrechtlich zu behandeln sind. Soweit Quittungen sfür erfolgte Zahlungen ausgestellt werden, liegt ohne Zweifel weder ein Zahlungsmittel noch ein Wertpapier, sondern eine
Ausweife ausländischer Notenbanken.
Paris, 13. Juni. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 7. Juni 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 70 725 (Abn. 1054), Auslandsguthaben 73 (Abn. 903), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —) Wechsel und Schatzscheine 9303 (Zun. 992), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 7885, diskontierte ausl. Handelswechsel 223, zusammen 8108 (Zun. 950), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 244, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 951, zu⸗ immen. füg. (Zun. 42), Lombarddarlehen 3340 (Abn. 31), Bonds er Autonomen Amortisationskasse 5805 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 82 125 (Abn. 651), täglich fällige Verbindlichkeiten 14 048 (Abn. 1037), davon: Tresorguthaben 185 (Zun. 26), Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 2624 (Zun. 13), Privat⸗ guthaben 11 055 (Abn. 1051), Verschiedene 184 (Abn. 25), Devisen in 818 F“ fund Finn. 2 des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 73,54 % (73,35 %). 8 8 1 8
London, 12. Juni. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 12. Juni 1935 (in Klammern Sts und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 398 760 (Zun. 2870), hinterlegte Noten 53 900 (Abn. 2870), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 246 980 (Zun. 60), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 210 (Abn. 60), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 1790 (unverändert), Goldmünzen⸗
und Barrenbestand der Emissionsabteilung 192 660 (unverändert),
Depositen der Regierung 7790 (Zun. 180), andere Depositen: Banken 101 740 (Abn. 850), Private 35 940 (Abn. 170), Regierungs⸗ sicherheiten 92 350 (Zun, 2370), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 5870 (Zun. 490), Wertpapiere 10 460 (Abn. 770), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 750 (Abn. 40). Ver⸗ hältnis der Reserven zu den Passiven 37,57 gegen 39,34 %, Clearinghouseumsatz 622 Millionen, gegen di rechende Woche des Vorjahrs 56 Millionen mehr. 8 1“
ℳ
Nachlassende Goldverlufte der Bank 5 von Frankreich. 8
Paris, 13. Juni. In dem Notenausweis der Bank von Sre für die Woche vom 7. bis 13. Juni werden wieder Goldverluste von 1,05 Milliarden Franken ausgewiesen. Der
* *. 8
Goldbestand beträgt nunmehr 70,7 Milliarden gegenüber 80,9 Mil⸗
liarden Ende April und 82,6 Milliarden Ende März des Jahres.
Gleichzeitig sind die Auslandsguthaben des Instituts um 903 auf 73 Millionen zurückgegangen. 8
er Bestand an Wechseln zeigt eine weitere Zunahme um fast 1 Milliarde, die deutlich die Finan⸗ sierung der Goldanschaffungen des französischen Publikums wider⸗ piegelt. Der Notenumlauf hat um 651 Millionen abgenommen und die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 1037 Mill. Franken, so daß die Deckung beider Posten durch Gold nur geringfügi
73,54 % auf 73,35 % zurückgegangen ist. “
123889
gS 6
Schweizerische Maßnahmen zur Ueberwachung
der Preise.
Bern, 13. Juni. Der Schweizerische Nationalrat nahm am Dienstag den dringlichen Bundesbeschluß über die Preiskontrolle mit großer Mehrheit an. Bundesrat Obrecht, der neue Leiter des Volkswirts hielt aus diesem Anlaß seine erste Rede als neues Regierungsmitglied. Er erklärte, die Preis⸗ kontrollmaßnahmen bezweckten nichts anderes, als den Käufer vor 1“ zu schützen. Das Parlament verlange Einfuhrbeschränkungen und Kontingentierungen. Letztere würden besonders von den Sozialdemokraten gefordert, um die Kaufkraft des Landes in den Dienst des Exportes zu stellen. Der Staat bedürfe deshalb unbedingt eines Instrumentes, um die Konsu⸗ mentenschaft vor dem Mißbrauch dieser Maßnahmen zu schützen.
ie Regierung wolle keinen großen Apparat schaffen, sondern viel⸗
mehr die bre tischen Kaufleute zu Rate ziehen. Die Vorschläge
der staatlichen Funktionäre würden dann durch eine Sachverstän⸗
digenkommission für Preisvorschriften überprüft werden. 8
n ʒrintarde Zloty für die Beschäftigung
robleme gewidmet, und zwar sieht die Tagesordnung folgende Punkie voe 1. Der Betriebsvergleich wefche liicgr ürter Imußden und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen. wacnnt⸗ der von en scem. amerikanischen und italienischen For chungsstellen angewandten Methoden. 2. Die praktische Ver⸗ 8 der Kennzahlen im Handel. (Zu dieser Frage veröffent⸗ icht 8 IIIRe Handelskammer einen Bericht: Druck⸗ 8 e 5 — Pariser Kongreß 1935.) 3. Die Tätigkeit verschie⸗ ener besonderer Organisationen zum Zwecke eines Erfahrungs⸗ Fe. zwischen Handelsunternehmungen derselben Kategorie an hägher, usw). 4. Die Normalisierung der b tzeugnisse und der Verpackung. 5. Die Einkaufsgenssfenschaften es Einzelhandels. 6. Die Bedeutung der Statistik für die Unter⸗ suchung der Verteilungsmethoden. 7. Die auptfaktoren des “ und die Bedeutung der Absatzorganisation als Mittel 8 Fhegsuenferderung, Diese Verhandlungen werden von Emile * heim (Brüssel), Pierre Laguionie (Paris), Otto D. Schaefer (Berlin) und Boguslaw Hersé (Warschau) geleitet werden.
bloße Beweisurkunde vor. Solche Quittungen unterli 1 — r. Solc ge terliegen daher keinen devisenrechtlichen Beschränkungen, insbesoudere ist vhre Versendung in das Ausland keine genehmigungsbedürftige andlung. Dasselbe möchte ich abweichend von der früher von L8 vertretenen Auffassung (vgl. auch Lion⸗Hartenstein Be⸗ merkung 11 zu § 2 DevVO.) auch für Quittungen annehmen, die zu Inkassozwecken ausgehändigt werden, bevor die For⸗ derung, für die sie ausgestellt sind, bezahlt ist. Auch derartige Quittungen sind nur Beweisurkunden, ohne geldwerte Rechte zu verkörpern und ohne daß die Geltendmachung der Forderung über die die Quittung ausgestellt ist, an den Besitz der Quittung geknüpft wäre. Wenn demnach auch die Versendung von Inkasso⸗ quittungen ins Ausland keiner Genehmigung bedarf, so weise ich doch ausdrücklich darauf vhin. daß die Einziehung von For⸗ derungen gegen ausländische Schuldner durch den inländischen Gläubiger nur dann in Frage kommt, wenn die Reichsbank nach erfolgter Anbietung von ihrem Recht auf Verkauf und Ueber⸗ tragung der Forderung keinen Gebrauch gemacht hat. Ferner ist zu beachten, 1hs der Weitergabe der Inkassoquittung unter mständen eine Abtretung der einzuziehenden Forderung ver⸗ bunden . Derartige Abtretungen find soweit Forderungen in remder Währung in Frage stehen, nach § 9 Abs. 2 DevG., im brigen, soweit die Abtretung an einen Ausländer erfolgt, nach § 11 Abs. 2 genehmigungsbedürftig.“
Von den internationalen Verkaufsverbänden. Neuer Konvertierungskurs für das englische 1 Goldpfund.
Paris, 13. Juni. Nach der stetig fortschreitenden Entwertun des französischen Franken im Verglesch zum englischen Pfund 8 der Befestigung des englischen Pfundes in Paris 3. die inter⸗ nationalen Verkaufsverbände gegen Ende letzter Woche den Um⸗ rechnungskurs für das Goldpfund in Papierpfund von 1,70 auf 1,675 herabgesetzt. Für Englisch⸗Indien, Fapan und Mandschukuo ist jedoch aus Konkurrenzgründen der bisherige Satz von 1,65, für Finnland derjenige von 1,625 beibehalten worden.
Freg und England. Die Verhandlungen in Königswinter.
11““
Bei den am 13. Juni in Königswinter abgehaltenen Be⸗ sprechungen der Vertreter der Internationalen Rohstahlexport⸗ gemeinschaft und der englischen Eisenindustrie wurde über das jetzt grundsätzlich zustande gekommene Abkommen zwischen den kontinentalen Gruppen und den Engländern weiterverhandelt. Eine Vertragsunterzeichnung ist noch nicht erfolgt. Entsprechend den Ankündigungen wird die Quote der kontinentalen Gruppen für die Einfuhr nach England für das erste Fahr des für fünf Jahre vorgesehenen Abkommens auf 670 000 t, für die folgen⸗ den Jahre auf 525 000 t feltgesect. Diesen Mengen werden ent⸗ sbrecheng der bisherigen Einfuhr nach England prozentual auf ie verschiedenen Eiseeodukte aufgeteilt werden. Umgekehrt wird die Beteiligung der Engländer am Export der Ireg nach der Ausfuhr der englischen Eisenindustrie im Jahre 1934 berechnet werden. Die Besprechungen werden am 14. Juni in Königs⸗ winter fortgesetzt.
Nach Informationen des DSHD. hat auch eine formelle Sitzung des Internationalen Schienenkartells (Irma) stattgefun⸗ den, in der laufende Geschäftsangelegenheiten besprochen, eine Entscheidung über die endgültige Verlängerung des Verbandes aber noch nicht getroffen wurde. Wie inzwischen bekanntgeworden ist, setzen sich die Engländer für die Einbeziehung von Feinblechen
und Weißblechen in die Freg ein. Hierüber werden ebenfalls noch
Verhandlungen notwendig sein.
—
Neue Richtlinien für die polnische Landwirt⸗
schaftspolitik. 1
Warschau, 13. Juni. Der Wirtschaftsausschuß des Minister⸗
rats veröffentlicht die Richtlinien für die Landwirtschaftspolitik der Regierung im ö 1935/36. Dabei ist bei den Unterstützungsmaßnahmen der Regierung neben der biesberihen Stützungsaktion für die Getreidepreise in erster Linie eine so che für die Erzeugnisse der Viehzucht vorgesehen. Es werden Mittel ur Verfügung gestellt, um die dafür notwendigen technischen inrichtungen auszubauen, wie Kühlhäuser, Molkereien und Käsereien. Weitere Mittel werden für den Bau von Getreide⸗ speichern zur Verfügung gestellt. Die bisherigen Getreidezölle und Ausfuhrverbote werden aufrechterhalten und ebenso die bis⸗ herigen Gesetze für die Rückerstattung des Zolls bei der Ausfuhr. Die Zollrückerstattung wird auf eine Reihe neuer Artikel aus⸗ gedehnt. Weiter werden künftig diese Vergünstigungen nicht nur den landwirtschaftlichen Verbänden, sondern auch dem Privat⸗ handel zuerkannt. Eine Reihe von Barleistungen der Land⸗ wirtschaft zugunsten des Staates und der Selbstverwaltung werden herabgesetzt. Ferner werden 65 Millionen für Lieferungs⸗ kredite zu niedrigen Zinsen zur Verfügung gestellt.
88
der polnischen Arbeitslosen.
“
Warschau, 13. Juni. Wie die polnische Presse berichtet, werden im laufenden Jahre zur Beschäftigung der Arbeitslosen bei öffentlichen Arbeiten rund ¼ Milliarde zur Verfügung tehen. Die Summe setzt sich zusammen aus 152 Mill. Zloty der taatlichen Investierungsanleihe, die für den Wegebau, Wasser⸗ au, landwirtschaftliche Meliorationen und andere Bauarbeiten bestimmt sind, weiter aus 41 Millionen, die der Staatshaushalt für Investierungen vorsieht, aus 106 Mill., die die Staatsbetriebe
für Investierungen bestimmen, aus 2 % Mill Staats⸗ monopole und ferner aus Summen aus den Lee wie dem Wegebaufonds dem Agrarreformfonds, dem Fonds füt Schulbauten und ähnlichen. S r e wird auch die Landwirt⸗ schaftsbank Baukredite von 42 Mill. zur Verfügung stellen, und die kommunalen Selbstverwaltungen haben 85 Mill für Investierungen bestimmt.
Gömbös über die ungarische Wirtschaftspolitik.
Budapest, 14. Juni. Im wirtschaftspolitischen Teil seiner Rede sagte der Ministerpräsident Gömbös u. a.: Vom Standpunkt der Landwirtschaft sind die Unterbringung der Produkte im Ausland und die Regelung der Landwirteschulden die wichtigsten Aufgaben. Die Bethandtängen mit den Mächten des Kom⸗ abkommens, mit der Schweiz, der Tschechoslowakei und Deutschland bezwecken die Unterbringung unserer landwirtschaftlichen Pro⸗ dukte. Die Preispolitik der Kartelle muß revidiert werden. Die wirksamste Presegcterung Pgbitih besteht darin, im Wege von Außenhandelsverträgen die arenausfuhr in den Dienst der Preissenkung zu stellen. Unsere Staatsschuld beträgt 1854 Mil⸗ lionen. Es muß dringend angestrebt werden, die Auslands⸗ schulden in langfristige umzuwandeln. Zer Stützung der Privat⸗ wirtschaft, wenn auch in bescheidenem Maße, hat die Regierung auch gegenwärtig speziell öffentliche Bauten in ihr Programm aufgenommen. Was die sozialen Fragen betrifft, müsse mit Aus⸗ nahme der Milch⸗ und Brotversorgung die volle Sonntagsruhe eingeführt werden. Das Trinkgeld soll mit Rücksicht auf den Fremdenverkehr prozentual festgesetzt werden. Es soll die 48⸗Stunden⸗Woche eingeführt werden unter Sicherung des Schutzes von Unmündigen und Frauen. Die ungarische Arbeiter⸗ schaft möge an dem nationalen Aufbau ebenfalls teilnehmen, und sie werde hierzu liebevoll “ Der Arbeiter muß die n des Arbeitgebers, die Bürgerschaft die des sozialdemo⸗ ratischen Proletariers ergreifen. Ohne Teilnahme der Arbeiter⸗ schaft sei die wirkliche nationale Einheit undenkbar. Die Ge⸗ werkschaften möchten sich nur mit den Fragen des Wirtschafts⸗ lebens und der sozialen Lage der Arbeiterschaft unpolitisch beschäftigen.
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Berlin, 13. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 26,50 bis 27,50 ℳ, Langbohnen, weiße 36,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934: 39,00 bis 41,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 45,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 50,00 bis 69,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 56,00 bis 64,00 ℳ, Speiseerbsen, zollverbilligt 44,00 bis 55,20 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch⸗ reis —,— bis —,— ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 25,00 bis 26,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 35,00 bis 40,00 ℳ, Italiener⸗ Reis, glasiert 30,00 bis 31,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengrütze 28,00 bis 29,00 ℳ, Haferflocken 38,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 42,00 bis 43,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,90 bis 26,00 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 36,40 bis 36,90 ℳ, Zucker, Melis 69,15 bis 70,15 ℳ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,00 bis 37,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 43,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 150,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 160,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 200,00 bis 204,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 88,00 bis 90,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese †¼ Kisten 54,00 bis 58,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 62,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¾¼ Kisten 153,00 bis 165,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., ¼ Kisten 192,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg- Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 180,00 bis 182,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 180,00 bis 182,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz 180,00 bis 182,00 ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Markenbutter in Tonnen 280,00 bis 288,00 ℳ, Markenbutter gepackt 288,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 274,00 bis 278,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 282,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 266,00 bis 270,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 256,00 bis 258,00 ℳ, Landbutter gepackt 262,00 bis 266,00 ℳ, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Köoch⸗ butter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 90,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 140,00 bis 150,00 ℳ, echter Gouda 40 % 160,00 bis 166,00 ℳ, echter Edamer 40 % 162,00 bis 166,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 210,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 116,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) “
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Berlin, 13. Juni. Wöchentliche g Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 230,00 bis 240,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 320,00 bis 350,00 ℳ, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. 270,00 bis 290,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 20,30 bis 20,80 ℳ, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,20 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,40 bis 22,80 ℳ, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,20 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 79,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 65,00 bis 72,00 ℳ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg 60,00 bis 64,00 ℳ, do. aus getr. und fr. Pfl. 65,00 bis 76,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 80,00 bis 90,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 104,00 bis 116,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 84,00 bis 86,00 ℳ, Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 ℳ, do. lose 194,00 bis —,— ℳ, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 ℳ, do. lose 172,00 bis —,— ℳ, Margarine, Konsum, gep. 112,00 bis —,— ℳ, Speiseöl, ausgewogen 145,00 bis 150,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) 8
WBerichte von auswärtigen Devifen⸗ u GWertpapiermärkten.
Devisen.
zig, 13. Juni. (D. N. B.) (Alles in Danziger Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,90 G., 100,10 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —.,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,3017 G., 5,3123 B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99,90 G., 100,10 B. Telegraphische: London 26,19 G., 26,25 B., Paris 34 95 G., 35,02 B., New York 5,3017 G., 5,3163 B., Berlin 213,79 G., 214,21 B. (Festgesetzt von der Bank von Danzig.) Wien, 13. Juni. (D N. B.) (Ermittelte Durchschnitiskurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 360,83, Berlin 214,80, Brüssel 90,19, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 117,47, London 26,39, Madrid 69,52, Mailand 43,94, New York 532,33, Oslo 132,19, Paris 35,26, Prag 22,11, Sofia —,—, tockholm 135,70, Warschau 100,57, Zürich 174,07. ““