1935 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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neue Getreidewirtschaftsjaͤhr 1935/36.

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Brotgetreide⸗Ernte deckt den Inlandsbedarf.

Zu Beginn des neuen Getreidewirtschaftsjahres 1935/36 sprach am Freitag Ministerialdirektor Dr. Moritz vom Reichs⸗ und Preußischen Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor Vertretern der Presse Nach den bisher vorliegenden Berichten und Schätzungen der diesjährigen Getreideernte, so führte er aus, ist mit einem höheren Ertrage als im Vorjahre zu rechnen. Dies ist nicht nur auf gute Wachstumsvoraussetzungen zurück⸗ zuführen, sondern in erheblichem Umfange auch auf die Leistungen der Bauern im Rahmen der Erzeugungsschlacht. Auf Grund der Vorschätzung des Statistischen Reichsamtes von Anfang Juli ist eine Getreideernte von insgesamt 21,9 Mill. t zu erwarten; das sind rund 1 Mill. t mehr als im vergangenen Jahre. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß die Ernte einen noch höheren Ertrag ergibt, so daß Deutschland unter Einbeziehung der Uebergangsbestände von 1934 im neuen Getreidewirtschaftsjahr voraussichtlich ohne Einfuhr auskommt. Mit Sicherheit gilt dies für Weizen und Roggen. Etwas ungünstiger ist die Sachlage beim Futtergetreide. Die Gerstenernte ist zwar gut, in bezug auf Hafer steht es aber nicht wesentlich günstiger als im abge⸗ laufenen Jahre. Dabei darf nicht übersehen werden, daß wir in der Futtergetreideversorgung in der zurückliegenden Zeit immer mehr oder weniger noch auf die Einfuhr aus dem Auslande an⸗ gewiesen waren. Im neuen Wirtschaftsjahre wird Brotgetreide für Futterzwecke jedoch aus der eigenen Ernte unbedenklich in erheblichem Umfange verbraucht werden können.

Ausgangspunkt bei den neuen Bestimmungen war, daß die Brotpreise auch weiterhin unverändert und stabil sein müssen. Dieses Ziel wird auch im neuen Getreidewirtschaftsjahr verwirk⸗ licht: nur in einigen wenigen Orten, jedoch nicht in Berlin, sollen im Verlaufe des neuen Wirtschaftsjahres mäßige Brot⸗ preiserhöhungen zugelassen werden, weil hier die Brotpreise im Verhältnis zu dem Jahresdurchschnitt der Brotgetreide⸗Fest⸗ preise und zu den Erzeugungskosten der Müller und Bäcker auf Grund besonderer wirtschaftlicher Entwicklungen zu niedrig sind.

Zur Frage der Erzeugerpreise stellte Ministerialdirektor Dr. Moritz fest, daß an dem Festpreisgebäude des vergangenen Jahres grundsätzlich nichts geändert wird. Um aber angesichts der zu erwartenden befriedigenden Getreideernte dem Bauern die Aufbewahrung seines verkaufsfähigen Getreides für einen längeren Zeitraum zu erleichtern und die Vorratsbildung in der zweiten Hand zu fördern, sind die monatlichen Preiszuschläge (die sogenannten Reports) nicht unerheblich erweitert worden. Der Unterschied zwischen dem niedrigsten Preise eines Preis⸗ gebietes zu Beginn des Getreidejahres und dem 68 Preise desselben Gebietes am Johresschlusse beträgt in diesem Jahre gleichmäßig bei allen Getreidearten 20 RM je Tonne, während der bisherige Unterschied rund 30 % darunter lag. Der Roggen⸗ schlußpreis des eben abgelaufenen Wirtschaftsjahres gilt kraft besonderer neuer Vorschriften bis zum 31. Juli 1935. Damit soll denen geholfen werden, die noch nennenswerte Bestände an alt⸗ erntigem Roggen haben Die Haferpreise sind, abgesehen von dem erweiterten Report, wie im Jahre 1934/35 bemessen worden. Bei den übrigen Getreidearten sind vor allem aus produktions⸗ politischen Gründen einige Verschiebungen notwendig gewesen. Der Weizen⸗Anfangspreis liegt in diesem Jahre etwa 4 RM je Tonne niedriger als im vergangenen Jahre, um damit einmal einer Ausdehnung der Weizenanbaufläche über den Bedarf hin⸗ aus entgegenzuarbeiten und um andererseits die Möglichkeit zu schaffen, die Brotpreise stabil zu halten. Durch die Herabsetzung der Weizenanfangspreise wird ermöglicht, daß die Mühlen für jede Tonne vermahlenen Weizen eine Abgabe an eine Ausgleichs⸗ kasse zahlen, die den Bäckern die Stabilität des Brotpreises er⸗ möglichen soll, ein Verfahren, das nach den bisherigen Erfah⸗ rungen weiter ausgebaut worden ist. Der Roggenanfangspreis ist um 1 RM je Tonne erhöht worden. Hierdurch wird die Spanne zwischen dem Roggen⸗ und Weizenpreis aus produktions⸗ politischen Gründen verringert. Der Gerstenpreis wurde um 6 RM je Tonne erhöht, um einen Anreiz für eine erhöhte Gersten⸗ erzeugung zu geben.

Die neue Getreidewirtschaftsordnung bringt verschiedene Veränderungen. Die bedeutsamste ist, daß zwar an dem Ge⸗ danken der geregelten Ablieferung von Brotgetreide als Ab⸗ lieferungsrecht und Ablieferungspflicht Ablieferungskontingen⸗ tierung) festgehalten wird, die Ablieferung im einzelnen aber nicht mehr durch Regierungsverordnung, sondern durch Anord⸗ nungen der Hauptvereinigung und der Getreidewirtschaftsver⸗

bände geregelt wird. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft setzt nur noch das Reichsablieferungskontingent fest. Die Höhe des mit Kontingentsmarken versehenen Brot⸗ getreidekontingents wird mit dem Bedarf der Bevölkerung an Brotgetreide in Uebereinstimmung gebracht. Ein Tausch von Kontingentsmarken ist unter besonderen Umständen möglich, doch wird bei dieser Elastizitätsklausel ein Geschäft mit Kontin⸗ gentsmarken ausgeschlossen sein. Die Mühlen sind verpflichtet, nur mit Plomben versehenes Getreide zu verarbeiten. Dadurch hat der Bauer die Gewähr, daß das ihm zugewiesene Abliefe⸗ rungssoll auch fortlaufend Absatz Ein allgemeines Ver⸗ fütterungsverbot für Roggen und Weizen besteht nicht mehr. Neuerdings werden auch beim Hafer nur für Futterhafer Fest⸗ preise angesetzt, während für Gerste und Hafer, die Industrie⸗ zwecken dienen, zunächst keine Preise festgesetzt werden. Unter besonderen Umständen ist indessen auch hier eine Preisfestsetzung vorgesehen. Wichtig ist die Bestimmung innerhalb der Preis⸗ festlegung, daß die Getreidewirtschaftsverbände mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und der Hauptvereinigung zur Förderung des Absatzes besondere feste Abschläge vom festgesetzten Preise zulassen Die sogenann⸗ ten „toten Winkel“ werden damit aus der Welt geschafft; freilich wird die Exekutive hier besonders vorsichtig arbeiten. An dem Mühlenfestpreis (Einkaufspreis) wird grundsätzlich festgehalten, doch ist die Regelung elastischer gestaltet worden. Von der ins einzelne gehenden Regelung der Preisspannen für Gerste und Hafer ist Abstand genommen worden; in Zukunft wird die Haupt⸗ vereinigung mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft die notwendigen Bestimmungen treffen. Die Vorschriften über einen Mindestvermahlungsgrad für Roggenmehl sind aufgehoben worden, weil sie in Anbetracht der zu erwarten⸗ den befriedigenden Roggenernte für das kommende Getreide⸗ wirtschaftsjahr nicht erforderlich sind. Für die Mühlen sind aber weiterhin selbstverständlich die von der wirtschaäftlichen Vereini⸗ gung der Roggen⸗ und Weizenmühlen angeordneten Mehltypen verbindlich.

Die wesentlichste wirtschaftspvlitische Aenderung gegenüber dem bisherigen Zustande ist die Milderung der gesetzlichen Ein⸗ lagerungspflicht. Nach der neuen Verordnung die Mühlen als Pflichtmenge nur noch ein Monatskontingent einzulagern. Die Milderung der Einlagerungspflicht kann deshalb verant⸗ wortet werden, weil anzunehmen ist, daß infolge der ausgeweite⸗ ten Reports die freiwillige ierrat shaltung der zweiten Hand und damit insbesondere der Mühlen größer als bisher sein wird. Bei der Neuregelung sind die Erfahrungen der letzten 12 Monate in kluger Abwägung ausgewertet worden. Maßvoll wurde hierbei deswegen vorgegangen, damit sich die Getreidewirtschaftsverbände und die Unterorgane in die Neuordnung schnell fest einfügen.

Die Arbeitsgemeinschaft in der Ernährungs⸗

Am Donnerstag fand in Berlin unter dem Vorsitz des Leiters der Reichshauptabteilung III, Dr. Korte, eine Arbeitstagung statt. Anwesend waren die Stabsleiter der Hauptabteilung III der Landesbauernschaften. Im Vordergrund der Beratungen standen der organisatorische Aufbau und die Aufgaben der Landeshaupt⸗ abteilung III sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen und den Marktverbänden. Der Grundgedanke des Reichsnährstandes, nämlich die Schaffung einer nationalsozialistischen Wirtschafts⸗ gemeinschaft aller an der Ernährungswirtschaft beteiligten Gruppen der Erzeuger, der Be⸗ und Verarbeiter und der Ver⸗ teiler wird jetzt restlos verwirklicht. Die Vervollständigung der Organisation erfolgt durch die Bildung von Verteiler⸗Fachschaften und von Beiräten der Industrie und des Handwerks im Reichs⸗ nährstand. Alle Verteiler von Landware sind Pflichtmitglieder der Fachschaften bei den Hauptvereinigungen und Marktver⸗ bänden. Die Beiräte übernehmen die Betreuung der Be⸗ und Verarbeiter und des dem Reichsnährstand zugehörigen Hand⸗ werks. Die Arbeitsgemeinschaft in der Ernährungswirtschaft ist somit gewährleistet. 8 ““

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten

im Monatsdurchschnitt Juni 1935 für 50 kg in Reichsmar

waggonfrei Vollbahn⸗Verladestation.

Speisekartoffeln*)

Marktorte

gelbfleischig

weißfleischig

Sorten

Preis Schalenfarbe

₰₰ 2 2. ☛od

Bamberg Berlin. 8 Frankfurt a. M. 11““ Hamburg Karlsruhe

Kiel ²)

1.“

Magdeburg

München

Nürnberg .

Plauen ““ Polch (Maifeld, Rheinland)

Weoims 8 Würzburg.

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Industrie Buntköpfe

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Die vorstehende Uebersicht enthält die an ren Großmärkten notierten Kartoffelpreise oder die gesetzlichen Mindestpreise, die ab 14. Juni

1935 auch als Höchstpreise gelten. Die für rie einzeinen Gebiete festgesetzten Preise für Speisekartoffeln werden in der „Landwale“ veröffentlicht.

*) Fabrikkartoffeln (ausgenommen für die Flockenberstellung) 10 ½ Rpf je ½ kg waggonfrei Fabrik⸗Empfangsstation; Fabrik⸗

kartoffe!n zur Flockenherstellung Breslau: 1) Frachtlage Frankfurt a. M.;

inpfangsttation, 1. Monatshälfte. M; 2. Monatshälfte. ³) Auch für Industrie.

Die Wirtschaftslage im niederrheinisch⸗ westfälischen Industriebezirk.

Die gemeinsame statistische Stelle der Niederrhein⸗ kammer berichtet 8 %. auch im zweiten Fahresvieren 1euhr. theimisch. westfälisch Wirtschaft vorwiegend im Zeichen der Ang. wirkungen der und anderer staatlicher Maß nahmen zur Belebung des Binnenmarktes stand. Hervorstechen⸗ des Merkmal ist daher zunächst die Beschäfti ungszunahme bei den Produktionsgüterindustrien. Auch vom Hasseche be kann dank eingetretener Iaen müß ger Belebung allgemein Besseres berich⸗ tet werden. Wenn auch die Belebung zum größten Teil noch auf Auftragsvergebungen öffentlicher Bedarfsträger zurückzuführen ist, so traten doch hier und da auch private Bauvorhaben in größe⸗ rem Umfange auf den Plan. Die freundliche Grundstimmung des Gesamtbildes wird kaum wesentlich von gegensätzlichen Ten⸗ 1. beeinflußt. Die Verbrauchsgüterindustrien haben sich zum großen Teil unter Schwankungen gehalten, aber auch zum Teil eine Abschwächung erfahren. Hier wirken sich immer noch die Vorratskäufe des vergangenen Herbstes aus, so daß zu hoffen steht, daß die Entwicklungskurde auch bei diesen Gewerben bald eine Umbiegung er 88 Wenn somit eine völlig einheitliche Ge⸗ staltung der Wirtscha tslage nicht vorhanden ist, 8 muß dies ein⸗ mal auf saisonmäßig bedingte vindee, zum anderen aber auch auf die zumeist ungünstige, bedarfshemmende Witterung während der Berichtszeit zurückgeführt werden) Hierunter zu leiden hatten u. a. die Seiden⸗ und Seidenveredelungsindustrie, die Betlei- dungsindustrie, die sowie der Textilgroßhandel. Dieser nach wie vor günstigen Entwicklung auf dem Binnenmarkt steht eine insgesamt weitere Versteifung des Auslandsgeschäftes gegenüber, wenn auch einzelne begrüßungswerte Exporterfolge er⸗ zielt wurden. 8

Getreidepreife an deutschen Großmärkten 8 im Monatsdurchschnitt Juni 1935 für 1000 kg in Reichsmark

Brotgetreide

Großhandelspreise ¹) frei Marktort

Roggen Weizen ²)

Futter⸗ oasen gerste

Großhandelspreise) ab Station

Marktorte

167,0 169,0 170,0 175,0 172,0 164,0 164,0 172,0 172,0 170,0 170,0 170,0 170,0 170,0 170,0 170,0

175,0 170,0 175,0 177,0 177,0 177,0 178,0 177,0 178,0 178,0 178,0 178,0 174,0 178,0 178,0 178,0 178,0 181,0 181,0

206,0 208,0 210,0 213,0 212,0 203,0 201,0 210,0 210,0 208,0 203,0 208,0 208,0 203,0 203,0 210,0 213,0 210,0 210,0 211,0 211,0 211,0 216,0 216,0 218,0 218,0 218,0 218,0 214,0 218,0 218,0 218,0 216,0 221,0 221,0

165,0 167,0 176,0 174,0 172,0 156,0 154,0 167,0 167,0 170,0 170,0 170,0 172,0 170,0 170,0 170,0 173,0 170,0 165,0 163,0 165,0 165,0 167,0 177,0 177,0 174,0 177,0 176,0 170,0 172,0 172,0 172,0 172,0 175,0 175,0

165,0 167,0 177,0 177,0 170,0 163,0 162,0 172,0 172,0 172,0 172,0 172,0 172,0 172,0 172,0 174,0 177,0 172,0 167,0 165,0 163,0 163,0 167,0 180,0 180,0 177,0 180,0 177,0 177,0 175,0 175,0 175,0 170,0 172,0 172,0

Königsberg i. Pr.. Stettin . Heabürs . serlin. Breslau Gleiwitz Dresden Chemnitz Leipzig. lauen vil⸗ a. d. S. agdeburg. Gera. Erfurt. . Braunschweig Hannover. Kassel. Bamberg. Nürnberg. Augsburg. München. Würzburg Dortmund Essen Köln. . Duisburg. Krefeld Aachen... rankfurt a. Nainz.. Worms . Stuttgart. Mannheim Karlsruhe.

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Andere Gerste

Sommer⸗ gerste als Brau⸗ gerste notiert

Markt⸗

a ; Handelsbedingung

loco Königsberg 3 frachtfrei Hamburg... ab märkische Station.. frachtfrei Breslau in vollen Wagenladungen.. frachtfrei Gleiwitz.. ab ostthüringische Verlade⸗ salion 690 netto, waggonfrei Mann⸗ 8 heim, ohne Sack.. 215,0 9) 203,8 Frachtlage Karlsruhe, ohne JZZ1116“ 211,3 Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg (Notierungen für Abladung lim Verschiffungshafen im laufenden Monat): Roggen: La Plata 48,5; Weizen: Manitoba I 87,1, Manitoba II 84,9, Rosafé 66,3, Barusso 65,5; Hafer: La Plata 55,3; Gerste: La Plata 55,3.

¹) Gesetzliche Erzeugerpreise des Preisgebiets, in dem der Markt⸗ ort liegt, einschließlich des Großhandelszuschlags von 4 RM. ¹) Ab 1. Februar ist von den Mühlen für jede verarbeitete Tonne Weizen eine Ausgleichsabgabe von 2,00 RM je t für eine Bäcker⸗ ausgleichskasse an die Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen zu zahlen. Diese Abgabe ist in den angegebenen Preisen nicht enthalten ³⁸) Gesetzliche Erzeugerpreise des Preis⸗ gebiets, in dem der Marktort liegt, einschließlich des Großhandels⸗ zuschlags von 3 RM. Diese Preise sind die Verkaufspreise des Groß⸗ handels an den Verteilungshandel für die nicht auf dem Wasserwege und die in Mengen unter 100 t auf dem Wasserwege beförderte Ware (in diesem Falle ist die Hälfte des insgesamt 6 RM be⸗ tragenden Großhandelszuschlags vom Verteilungshandel an die RfG. zu zahlen). Für die auf dem Wasserwege in Mengen über 100 t beförderte Ware liegen die Großhandelsverkaufspreise, da eine Zahlung an die RfG. hier fortfällt und sonach der gesamte Handelszuschlag dem Großhandel zugute kommt, um 3 RM höher. ⁴) Weißer. ⁵) Mecklenburger / Pommerscher / Ostholsteiner „frei Hamburg“ für Mai und Juni 1935 54/60 kg je hl 207,5. ⁶) Sommergerste für Futterzwecke. 1) 65 kg ie hl; 68/69 kg je hl 185,8. 8) Sommer⸗ gerste ohne nähere Bezeichnung. ) Winter⸗ und Industriegerste.

Berlin, den 10. Juli 1935. G“

tatistisches Reichsamt. v

Königsberg i. Pr. Hamburg.. Berlin.. Breslau..

Gleiwitz. Gera..

Mannheim

Karlsruhe .

*) 2027

WBerliner Börse am 13. Zuli.

Grundstimmung immer noch eher schwächer.

Zum Schluß der Woche kam das Geschäft an der Berliner Börse nur allmählich in Gang. Wiederum lag einiges Angebot vor, andererseits bemerkte man allerdings auch etwas Nachfrage, p daß die anfänglichen Kurse ziemlich uneinheitlich lagen und die Grundtendenz eher zur Schwäche neigte. Mangels besonderer Anregung war das Geschäft wieder ziemlich klein. Einige ver⸗ spätet eintreffende Kauforders beeinflußten die Tendenz, nachdem die Kurse anfänglich noch teilweise weiter angeboten waren. Im Verlauf zeigten sich daneben mitunter kleine Erholungen, jedoch waren Gewinne von 1 % recht selten. Gegen Schluß der Börse war die Tendenz als gut behauptet anzusehen.

Montanwerte bröckelten teilweise ab. Fest lagen lediglich Mansfeld (plus 1 ½). Von den Braunkohlenwerten verloren Niederlausitzer Kohle 14 %, von den Kalipapieren Salzdetfurth 1 %. Auch chemische Werte lagen bis zu 1 % niedriger, unter anderem bröckelten J. G. Farben um à % ab. Am Elektromarkt waren die gestern bevorzugten Versorgungswerte überwiegend an⸗ geboten. Dabei gingen Schlesische B Gas um 2 ½ %, Rheinische Elektriziäät um und R. W. E. um 1 % nach unten. Ferner waren angeboten Reichsbank (minus 1 ¼) und Braubank (minus 2 ½¼6), ferner auch Lokalbahn (minus 2 ¼). Fest lagen dagegen Feldmühle.

Am Kassamarkt war die Tendenz uneinheitlich. Renten lagen wenig verändert. Tagesgeld hörte man 3 bis 3 ¼ %, im Hinblick auf Medio bestand etwas Nachfrage. Am internationalen Devisen⸗ markt ergaben sich keinerlei sonderliche Veränderungen. In Berlin wurde der Dollar mit 2,481 (2,483) und das englische Pfund mit 12,29 (12,30) RM notiert. 8—

Deutsch⸗Türkischer Industrie⸗ und Handelsführer erschienen.

Im Orienthandelsverlag Berlin, jetzt Gesellschaft für Außen⸗ handelswerbung m. b. H. ist der Deutsch⸗Türkische Industrie⸗ und Handelsführer erschienen. Dieser Führer stellt ein neuartiges Werbemittel für die deutsche Erportwirtschaft dar. Gefördert von den berufenen deutschen und türkischen Stellen, zählt das Werk zu seinen Verfassern eine große Anzahl hervorragender Sachver⸗ tändiger auf dem Gebiete des Außenhandels. Das Buch dient der doppelseitigen Werbung von Land zu Land zur Erhöhung der gegenseitigen Ein⸗ und Ausfuhr. Beim beeG In⸗ dustrie⸗ und Handelsführer wird z. B. die Türkische Teilausgabe in der Türkei kostenlos in einer größeren Auflage an alle in Frage kommenden Amtsstellen, Unternehmungen und Persönlich⸗ keiten verbreitet. Da die Exportwerbung eines der wichtigsten gestaltenden Elemente des deutschen Außenhandels ist, ben. die Gesellschaft für Außenhandelswerbung durch dieses neue Werbe⸗ mittel einen wertvollen Beitrag für die Intensivierung des Güteraustausches mit der Türkei geschaffen haben.

Devisenbewirtschaftung.

Altbesitz an Wertpapieren.

Die über den Altbesitz ergangenen Entscheidungen der Reichs⸗ 8 für Devisenbewirtschaftung faßt die Wirtschaftsgruppe rivates Bankgewerbe wie folgt zusammen:

r

Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von

Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,54 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗

graphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich

Palästina acacaas senaden Berliner Mittelkurs für

rteelegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3 % Agio,

Iran (Persien): 100 Rials = 14,50 Reichsmark,

Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika: Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: 1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich ¼ % Disagio Abgabekurs: abzüglich ⅛6 % Disagio,

Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ¾ % Disagio (Kurs für Sichtpapiere),

Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 E % Disagio (Kurs für Sichtpapiere).

Kurse für Umsätze bis 5000,— RNM verbindlich.

CA““ W“

Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—

100 Belgas.. 41,25 Dollar ETETETEE 2,42 Krone. . 0,53 [100 Kronen.. . 53,60 Gulden. . 0,46 100 Gulden.. 46,— Schilling 70,59 1 Fhann ““ 12,— Eesti⸗Krone 0,66] 100 Eesti⸗Kronen 67,— Markka 0,05 100 Markka.. 5,— Frane 0,15 [100 Francs.. 16,— Gulden . 1,66 100 Gulden 166,70 1“ b 18,40 Litas 0,39 [100 Litas .. 40,— Frane . 0,10 100 Francs . 10,30 Krone . . . 0,59 100 Kronen . 60,35 Schilling .0,45 100 Schillinge 46,— Zlotv. . 0,46 100 Zloty. . 46,— Krone N0,61 100 Kronen . 62,8 Franken .. .0,80 100 Franken.. . 80,—

eseta . . 0,26 100 Peseten. . 26,—

schechen⸗ 100 Tschechen⸗

Krone . 0,09 Kronen 10,— N11

Dollar 1 Dollar. 2,43

für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—

1 Belggaga 0,41

Belgien.. Canada . Dänemark

anzig England. Estland Finnland Frankreich Holland Italien Litauen Luxemburg. Norwegen Oesterreich. Polen Schweden Schweiz Spanien.. Tschechosflowakei 1

Ver. Staaten von Amerika.

a) Als „Altbesitz“ im Sinne der Devisenbestimmungen, ins⸗ besondere des Runderlasses Nr. 74/1935, sind auch solche Wert⸗ papiere zu behandeln, welche nach dem 15. April 1932 nachweislich im Austausch gegen vor dem Stichtag im Eigentum des Aus⸗ länders befindlich gewesene Wertpapiere erworben worden sind (Rundschreiben Nr. 123/1934 Ziff. 3).

b) Die Altbesitzeigenschaft gilt ebenfalls für solche Wert⸗ papiere, die aus den Erträgnissen von Altbesitzwertpapieren an⸗ geschafft worden sind (Rundschreiben Nr. 79/1935 ziff 2).

e) Auch die nach dem 15. April 1932 im Erbgang von einem ausländischen Eigentümer erworbenen Stücke gelten als Altbesitz, wenn diese dem Ausländer bereits vor dem genannten Termin gehört haben (Rundschreiben Nr. 87/1935 Ziff. 5).

d) Schließlich hat sich die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung jetzt damit einverstanden erklärt, daß auch die aus einem Altguthaben gemäß Richtl. II Ziff. 56 Abs. 3 erworbenen inlän⸗ dischen Wertpapiere als „Altbesitz“ behandelt werden. Auch die Zinsscheinerlöse dieser Stücke können also auf einem Sonderkonto gemäß Runderlaß Nr. 74/1935 gutgebracht werden.

Konversionsprämie von deutschen Wertpapieren.

Die vcereslattee69, Privates Bankgewerbe teilt mit: In dem Runderla 137 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Standpunkt über die der Konversionsprämie (Bonus) aufgegeben. Nach dem Runderlaß kann jeder ausländische Gläubiger darüber entscheiden, ob er die Konversionsprämie, wenn sie schon an die Konversionskasse für deutsche Auslands⸗ schulden gezahlt ist, dort belassen will oder ob er die Gutschrift auf einem Wertpapiersperrkonto bei seiner Bank wünscht. Es wird sich nicht vermeiden lassen, die ausländischen Gläubiger nach ihrer Fneeicfüng zu befragen. Den Antrag an die Konversionskasse auf Rücküberweisung und ebenso die Mitteilung, daß ein solcher Antrag nicht gestellt wird, kann die Devisenbank im Auftrage des Ausländers an die Konversionskasse richten. 1

Sonderkonten zugunsten von Auswanderern.

Von der durch Runderlaß Nr. 74/1935 gegebenen Möglichkeit zur Einrichtung von Sonderkonten für Verwendung von Wert⸗ papiererträgen kann der ausländische Deponent auch dann Gebrauch machen, wenn er nach dem 1. August 1931 Ausländer geworden ist (Auswanderer). Wie die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung der Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe bestätigt, braucht der Auswanderer, der nach dem 15. April 1932 ausgewandert ist, nicht den Nachweis zu führen, daß er die Stücke schon entsprechende Zeit vor seiner Auswanderung besessen hat, vielmehr genügt es zur An⸗ wendung des Runderlasses Nr. 74/1935 Abschn. III, wenn die Wert⸗ papiere dem Auswanderer seit seiner Auswanderung ununter⸗ brochen gehört haben.

Wirtschaft des Auslandes.

Manchester fordert Maßnahmen gegen Zapan.

Wie wir hören, hat sich der Baumwollhändler⸗Verband in Manchester in einem Schreiben an den Präsidenten des englischen Handelsamtes gewandt, um neue Schutzmaßnahmen gegen die Textilkonkurrenz zu fordern. In diesem Schreiben wird arauf Bezug genommen, daß der Präsident des Handelsamtes erklärt habe, keinen Termin nennen zu können, bis zu dem die englische Regierung Beschlüsse wegen der Congo⸗Basin⸗Verträge faßen könne. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß im Jahre 1934 mehr als 85 % der nach Britisch⸗Ostafrika eingeführten Baumwoll⸗ und Kunstseidewaren japanischen Ursprungs waren, müsse der Verband die Aufmerksamkeit der Regierung erneut auf die Regelung däeser Frage lenken. Die Textilindustrie Lancashires 8. durch die Verhältnisse derart geschädigt, daß eine unabwendbare

otwendigkeit bestehe, ö e Schutzmaßnahmen vorzu⸗ nehmen.

Ruhrrevier: Juli 1935: Gestellt 20 159 Wagen.

Berlin, 12. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 26,50 bis 27,50 ℳ, Langbohnen, weiße 36,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934: 39,00 bis 41,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 45,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 50,00 bis 69,00 ℳ, Speiseerbsen, Biktoria, gelbe 55,00 bis 61,00 ℳ, Sgpeiseerbsen, zollverbilligt 46,00 bis 55,20 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗ Reis, unglasiert 26,00 bis 27,00 ℳ, Moulm. Reis, unglasiert 36,50 bis 37,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 36,00 bis 40,00 ℳ, Italiener⸗ Reis, glasiert 30,00 bis 31,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengrütze 28,00 bis 29,00 ℳ, Haferflocken 38,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,00 bis 44,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,90 bis 26,00 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 36,55 bis 37,00 ℳ, Zucker, Melis 69,45 bis 70,45 (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 34,00 bis 37,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Läcken 43,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 150,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 200,00 bis 204,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 88,00 bis 90,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese Kisten 51,00 bis 57,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., Kisten 153,00 bis 165,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., Kisten 192,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg- Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 180,00 bis 182,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 180,00 bis 182,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz 180,00 bis 182,00 ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Markenbutter in Tonnen 280,00 bis 288,00 ℳ, Markenbutter gepackt 288,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 274,00 bis 278,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 282,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 266,00 bis 270,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 256,00 bis 258,00 ℳ, Landbutter gepackt 262,00 bis 266,00 ℳ, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Koch⸗ butter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 90,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 140,00 bis 150,00 ℳ, echter Gouda 40 % 160,00 bis 166,00 ℳ, echter Edamer 40 % 162,00 bis 166,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 190,00 bis 210,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 116,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.) 8

Faßengeste luns für Kohle, Koks und Briketts im Am 1

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphisch Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

12. Juli Geld Brief

12,615 0,662 41,965

0,141

2,479 54,95 47,005 12,315

16,445 2,357

169,22 55,32

20,54 0,723

5,696 81,08

41,72 61,86 49,05 47,005 11,17 2,492 63,45 81,35 34,05 10,36 1,982 1,011

2,485

13. Juli Geld Brief

12,605 12,585 0,662 0,658 41,965] 41,885

0,141] 0,139 3,053 3,047 2,476] 2,475 54,92 54,85 46,98 46,905 12,305, 12,285

68,57] 68,43 5,425 5,415

16,43 16,405 2,357] 2,353

169,22 168,88 55,30 55,20

20,54] 20,50 0,724 0,721

5,696] 5,684 81,08] 80,92 41,67 41,64 61,82] 61,74 49,05 48,95 46,98 46,905 11,16 11,15

2,492 2488 63,42 63,33 81,28 81,19 34,03 33,99 10,37] 10,34

1,980/ 1,978

1,011] 1,009

2,483] 2,481

12,575 0,658 41,885

0,139

3,047

2,472 54,82 46,88 12,275

68,43 5,415

16,39 2,353

168,88

55,18

20,50 0,722 5,684

80,92

41,59

61,70.

48,95

46,88

11,14 2,488

63,30 81,12 33,97 10,35 1,976

1,009

Aegypten(Alexandrien und Kairo 1 ägypt. Pfd. Argentinien (Buenos

Aire) l1 Pap.⸗Pes. Belgien (Brüssel u.

Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio de

Janeiro) 1 Milreis Bulgarien (Sofia) .100 Leva Canada (Montreal). 1 kanad. Doll. Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig) 100 Gulden England (London). 1 Pfund Estland

(Reval / Talinn) 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris). . 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam

und Rotterdam). 100 Gulden Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und . .

Mailand) 100 Lire Japan (Tokio u. Kobe) 1 Yen Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb). 100 Dinar Lettland (Riga) 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗

öö100 Litas Norwegen (Oslo) 100 Kronen Oesterreich (Wien) 100 Schilling Polen (Warschau,

Kattowitz (Posen) . 100 Zloty Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden, Stockholm

und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken Spanien (Madrid u.

Barcelona) 100 Peseten Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten vyn

Amerika (New York) 1 Dollar 2,479 Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

13. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

Sovereigns - Notiz 20 Francs⸗Stücke. für [1 Stüch

Gold⸗Dollars.. Amerikanische: 1000 5 Dollar. . 1 Dollar 2,431 2,451 2,433 2,453 2 und 1 Dollar. 1 Dollar 2,431 2,451] 2,433 2,453 Argentinische 1 Pap.⸗Peso )0,63 0,65 90,63 0,65 Belgische. 100 Belga 41,72 41,88 41,72 41,88 Brasilianische.. 1 Milreis 0,115 0,135 ßy0,115 0,135 Bulgarische.. 100 Leva Canadische.. 1 kanad. Doll. 2,414 2,434] 2,417 2,437 Dänische 100 Kronen 54,76 54,98 54,79 55,01 Danziger. 100 Gulden 1 46,84 47,02 46,865 47,045 Englische: große. .1 engl. Pfund]· 12,24 12,28 12,25 12,29 12,24 12,28 12,25 12,29

1 £ u. darunter 1 engl. Pfund pangas 1... . . .C.M. 5,27 5,41 5,37 5,41

Estnische 100 estn. Kr. ranzösische 100 Frs. 16,35 16,41 1 16,36 16,42 100 Gulden [168,46 169,14 [168,46 169,14 100 Lire 8gn 100 Lire u. darunt. 100 Lire 19,86 19,94 19,86 19,94 Jugollawische 100 Dinar 5,67 5,71 1 5,87 5,71 41,40 41,56 ] 41,45 41,61

Lettländische... .. 100 Latts Litauiscce. 100 Litas 61,49 61,73 61,53 61,77

olländisce.. Italienische: große.

Norwegische .100 Kronen Oesterreich.: große.. 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling Polnische ..100 Zloty 46,89 47,07 ]46,91 Rumänische: 1000 Lei 1 und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanische 100 Peseten Tschechoslowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen 100 Kr. u. darunter 100 Kronen 10,52 1 türk. Pfund 1 1,94

Türkischehe.. Ungarische . 100 Pengö müc ecn

4709

63,08 63,37 80,89 81,28 80,89 81,28

33,61 33,77

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 13. Juli auf 44,75 (am 12. Juli auf 43,75 ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 12. Juli. 8* N. B.) s in Danziger Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B. 8 . London 26,14 G., 26,24 B., Paris 34,91 G., 35,05 B., New York 5,2695 G., 5,2905 B., Berlin 212,53 G., 213,37 B. . B Wien, 12. Juli. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 362,36, Berlin 214,04, Brüssel 89,56, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 117,41, London 26,37, Madrid 69,52, Mailand 43,69, New ork 531,05, Oslo 132,12, Paris 35,26, Prag 22,03, Sofia —,—, tockholm 135,64, Warschau 100,57, Zürich 174,23. Prag, 12. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 16,33, Berlin 965,00, Zürich 784.25, Oslo 595,50, Kopenhagen 531,00, London 118,87 ½, Madrid 329,00, Mailand 197,50, New York 23,97, Paris 158,37 ½, Stockholm 613,00,. Wien 569,90, Marknoten 815,00, Peüehhscs⸗ Noten 453,50, Warschau 453,50, Belgrad 55,5116, anzig 455,50.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage