1935 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

eutralhandelsregisterbeitage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 164 vom 17. Juli 1935. S. 6

Friedrich⸗Karl⸗Str. 12) ist am 11. Juli 1935 um 12,30 Uhr das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Ferdinand Meinow in Breslau, Palmstraße 35. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 15. August 1935. Gläu⸗ e zur Beschlußfassung über: a) die Beibehaltung des ernannten Fabrikantin in Münch sechs Muster oder die 85. Z19 Firma Papierfabrik Fleischer, Fabrikantin in München, sechs Muster ters, b) die Bestellung eines Gläubiger⸗ „Nr. G1 sirma Papigrfadech Feseshen. einer Verpackung für Herzen jeder Art, vasschosses. 0 die Hinterlegungsstelle muster: 0862—1 Poesie Serie 11, in verschiedenen Größen, h für die Konkursmassengelder, Wert⸗ 93853-1, Poesie Serie II, 03861—41, bis 86, versiegelt, Muster für dlafti he papiere und Kostbarkeiten, d) die son⸗ Trio 1 Poesie Serie III 03774, 03783, I 25. Juni 1935, 11 Uhr kursordnung am 9. August 1935 um 82 8-H ee ; 1 en. 3 Frü rmin an angemeldet am 11. Juli 1935, 9 Uhr. Strauß 3, Poesie Serie III, Lido 1 Friedrich Decke! 11,30 Uhr und Prüfungster

8. B. Bei Nr. 3675: 935 1 dem 8 2814 Duett 1203813, Vie Poesie ee. 2 30. 2 t 1935 um 9 Uhr vor den Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn. 3814, Duett 1203813, Vienna 3 Poesie Präzisions Mechanik & Maschinen⸗ 11“ Marsenmstraße

g Serie 11I 03664, 3867—2, Extra⸗ isions Mechan 1 n * 26316 Serie II, 03866—1, Extra Serie II bau, 8,88 Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im 11. Stock. Geislingen., Steige. [265 - ne 1 2 Extra Serie III 03864—1 um weitere sie en Ja⸗ re ver aüng 8 Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis Musterregistereinträge für die Wttbg. 03865 8 v vIn 3748— 5 Extra Bei Nr. 3676: Friedrich Deckel Seifer 1 1985 rnifchließse . 289. om 12. Nnl. 208 Zpargelservie B41—4 Ertra Serie 1. ““ um estere steben Fahre verlängerl. Amtsgericht. (11 N. 47,35.) and Nr. 723. Spart Aerbe⸗ 8 2 . vei ben n ““ 2100 3, 9 P.ei des I & Maschinen⸗ vgseabarett 9113, 9114, 9115 6, 2117.—51, 2097 55, 3 Muster für va irma in München. Schutzfrist 17 Fnbargn S19 begen dusr Bat⸗ Friese: 5046, 5047, 5049, Flächenerzeng⸗ ö“ Jahre ö 888 81hr e— 9671 9675 Butter⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet München, den 1. Juli 1935. ““ Amtsgericht. Fs. be 109483 , tragen 14. Juni 1935. 308 a. 10309 a, Dose 10482, Käse⸗ 1“ 8 bg”” 10592, Fäsehanter 10640, Pesen C Pijcbal- erbe cer, 11 81 Bechec, 12ogcs erneuer Jaeauard Nr. 508 und h. Flüchen. Kork. 1240 1s1210ter 12568, Flaschen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist ver ängert um 12468, Flaschente 8 3880 Weinkühler weitere 3 Jahre, angemeldet 12. Juni tragen: . ständer 12709, Pokal 8889 le 14060, 1935, vorm. 10 Uhr 30 Min., einge⸗ Zwei Muster für Kaffeebeutel mit 1s S peeglas 14310, tragen 17. Juni 1935. 1“ Blechverschluß, offen abrik⸗Nr. 961, 8, 45

Kaufmanns Friedrich Wilhelm Köpcke in Demmin ist aufgehoben. Der auf den 20. 7. 1935 anberaumte Prüfungs⸗ termin wird aufgehoben. Demmin, den 15. Juli 1935. Das Amtsgericht. Hagen, Westf. [26499 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Elektrizitätsgesellschaft Ing Geisler & Schuller i. L. zu Hagen ist durch Schlußverteilung beendet und wird hierdurch aufgehoben. 8 Hagen, den 10. 7. 1935. Das Amtsgericht.

Göppingen. [26318] Musterregistereinträg 6

Nr. 518. Firma Thomas Scheuffelen A.⸗G., Ebersbach a. F. 2 KöI Whipcords unter Verwen

e Baumwolle: Nr. 60788 und 6078/6, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Juni 1936, vorm. 10 ½ Uhr, eingetragen 6. Juni 1935.

Erzeugnisse, Ssss drei Jahre, an⸗ am 12. Juni 1938, 10 Uhr 10 Minuten. 8 Unter Nr. 3960: Jetty Greck, Kunst⸗ gewerblerin in 15 1 ein Muster eines Puppenkopfes, Gesch.⸗Nr. 13661, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei hre, angemeldet am 18. Juni 1935, 190 Uhr 10 Minuten. Unter Nr. 3961: Anna Mahler,

. schiedensten Farben und in der in der Anmeldung angegebenen Form, Fabrik⸗ nummern 7080 mit 7085, verschlossen in einem Briefumschlag, plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre.

Bamberg, den 6. Juli 1935. Amtsgericht Registergericht.

[26315]

In das Musterregister 1076 ist am 12. 7. 1935 eingetragen worden: Bonner Papierverarbeitungswerk P. Ohlef G. m. b. H. in Lengsdorf⸗Bonn, ein offener Briefumschlag, enthaltend das Muster eines Tütenaufdrucks, Fabriknummer 1, Flächenerzeugnis, Schutzfrist dpei Jahre,

Bonn.

Quedlinburg. [26500] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Alwin Wilkerling Nachf. Max Zepperitz in Thale ün 8 deren Inhaber, des Kaufmanns Max Zepperitz und seiner Ehefrau Elfriede epperitz geb. Biedermann daselbst, wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗

gehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 13. 7. 1935.

Staatsg

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm breiten Zeile 1,10 2 ℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier Se druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstahholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ⸗ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 ö. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Karlsruhe, Baden. [26493]

Ueber das Vermögen des Max Eugen Weber, Futtermittelgroßhandel in Lin⸗ kenheim, wurde heute, vormittag 12 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Johann Nist, Bücherrevisor und kaufm. Sachver⸗ ständiger, hier, Hans⸗Thoma⸗Str. 5. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 3. August 1935. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin am Freitag, den 9. August 1935, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Karlsruhe, Akademiestr. 8, 3. Stock, Karlsruhe,

Hamburg. Cäsar Schultz jun., in nicht einge⸗ tragener Handelsbezeichnung Cäsar Schultz & Sohn, Hamburg, Beleuch⸗ tungs⸗Einzelhandel und Installations⸗ eschäft, Hamburg, Wandsbecker Chaussee Nr. 19, Zweiggeschäfte: Mittelstraße 51. und Hamburger Straße 25, hat den Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens gestellt. Zum vorläufigen

[26501]

Nr. 165 Reichsbankgirokonto i, abends

Rinteln. 8 [26325] In das Musterregister ist unter Nr. 5 bei der Firma Schroeder & Wagner, Papierwarenfabrik in Rinteln, einge⸗

nung eine Übergangsfrist von zwei Wochen na

dem Inkraft⸗ treten dieser Anordnun

gewährt mit der Maßgabe, daß während und⸗ und Sektorleiter aus Kupfer und

Inhalt des amtlichen Teiles. 2 8— 18

Amtsgericht Göppingen. Nr. den Deutsches Reich.

252.

1311, 14314. 8 3 Nr. 724. Zigarettenlöscher 23072 b, 23072 e, 23072, 23072 a, 23073, 23073 a, 23073 b, 23074, 23550, 23551, 2355² a, 23552 b. 23552 c, 23552 d, 23552 e, Zigarrenabschneider 23 089, Zündholz⸗ dehälter 23132, 23133, Zigarrenspitzen 23222, 23223, 23224, Zigarettenetui 23105, 23405 a, 23405 b, Zigaretten⸗ kasten 23726, Zigarrenkasten 23803, Rauchserviee 23896, 23897, Uhrenhalter 23913, 23914, 23915, Blumenhalter 17337 a, 17407; Marmor: Schreibzeuge 239, 240, 241, Löscher 204, 239, Karten⸗ tänder 91, 239, Federschale mit Füll⸗ ederhalter und Kalender 108, Photo⸗ ahmen 106, 107.

8 8 725. Brieföffner 24956, Brief⸗ markenkasten 25102, Notizblock 25144, 25145, Füllfederhalterständer 25188, Spielteller 26962, Schmuckkasten 27106,

hotorahmen 27369 a, 27370 a, 27371, 7368 a, 27369, 27370, 27368, Taschen⸗ amm 27957, 27957 a, 27956, 27956 a, 7955, 27955 a, 27954, 27954 a, Haar⸗ bürste 27946, 27950, 27958, Kleider⸗ bürste 27947, 27951, 27959, Kamm 27952, 27948, 27960, Handspiegel 27949, 7953, 27961, 27962, 27963, 27964, 7965, 27966, 27967, Schachspiel 31326, Salzgestell 7627, Speiseschieber 4610, 7611, 4612, Reitpeitsche 31002, 31003,

parbüchse 30625, 30626, Gebärschüssel 842 Cr. 8

Nr. 726. Pastetenheber 4095, 4096, 4097, 4098, Messerbank 5727, 5727 g. 728, 5729, Serviettenring 6506, 6508, 509, 6511, 6507, Zahnstocherträger 6731, 6732, 6732 k, 6733, Servietten⸗ tänder 6813 Z, 6370 z, 6814, 6815, 816, Glocke 7030, Salzgestell 7625, Likörbecher 15044, 15045, 15046, 15047, 15048, Korb 15518, 15523, 15536, 15537, 15538, 15539, 15540, 15543, 15545 k, 15545, 15550, Fruchtschalen 16363 F, 16375,G, 16402, 16403, 16404, 16405, 16406, 16407, Blumenhalter 17405, 17406.

Nr. 727. Rahmgestell 19545, 19546, 19547, Zuckerkorb 19055, Teesiebschale 30117, Teesieb 20011, Teekannenunter⸗ satz 20 250, Fingerwaschschale 19911, 19910, 19912, Heißwasserkanne 20286, Kaffee⸗ und Teeservice 21038, bestehend aus: Kaffeekanne 21034, Teekgune 21035, Rahmkanne 21036, Zuckerdose 21037, Brett 22194, Kaffee⸗ und Tee⸗ service 21043, bestehend aus: Kaffee⸗ kanne 21039, Teekanne 21040, Rahm⸗ kanne 21041, Zuckerdose 21042, Kaffee⸗ und Teeservice 21048, bestehend aus: Kaffeekanne 21044, Teekanne 21045, Rahmkanne 21046, Zuckerdose 21047, Kaffee⸗ und Teeservice 21053, bestehend aus: Kaffeekanne 21049, Teekanne 21050, Rahmkanne 21051, Zuckerdose 21052, Kaffee⸗ und Teeservice 21058, be⸗ stehend aus: Kaffeekanne 21054, Tee⸗ kanne 21055, Rahmkanne 21056, Zucker⸗ dose 21057, Kaffee⸗ und Teeservice 21063, bestehend aus: Kaffeekanne 21059, Teekanne 21060, Rahmkanne 21061, Zuckerdose 21062, 21059 k, Armleuchter 22290, 22293, 22295, 22296, 22297, 22291, Leuchter 22494, 22496, 22198, 22500, 22501, 22502, 22876, 22877, 22877 F, 22878, 22880, 22881, 22883.

Schutzfrist 3 Jahre, gag der Anmel⸗ dung: 12. 7. 1935, 15 Uhr, plastische Erzeugnisse. 8

Amtsgericht Geislingen⸗Stg.

eldern. 82 [26317] Im Musterschutzregister ist heute ein⸗ etragen worden unter Nr. 146, Firma Fof. Thum G. m. b. H., Kevelaer, Rheinland, 2 photographische Abbil⸗ dungen für eine Krippengruppe nach Spöttl aus Hartguß nebst zusammen⸗ klappbarem Stall, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 28, Schutz⸗ frist drei Jahre, angemeldet am 5. Juni 35, vormittags 9,22 Uhr. Geldern, den 28. Juni 1935. Amtsgericht.

22497, Ascher

EIx; IEt⸗

Idar-Oberstein. 8 [26319] In unser Musterregister ist heute bei Nr. 747 eingetragen: Firma Wilhelm Klein in Idar⸗Oberstein 3, hat für die unter Nr. 747 eingetragenen Stein⸗ muster die Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf 3 Jahre angemeldet am 27, Juni 1935. ““

Idar⸗Oberstein, den 27. Juni 1935.

Amtsgericht.

Landau, Pfalz. [26320] In das Musterregister ist einge⸗ tragen: „Herxheimer Leder⸗ taschenfabrik August Gauly“ in Herr⸗ heim b. L., 2 offene Geschmacksmuster, Herren⸗ und Damenledergürtel aus ge⸗ stanzten und zusammengeflochtenen Le⸗ derteilchen, mit Schnallen, zur Aus⸗ führung in allen Lederarten und Far⸗ ben und allen Leder⸗ und Farbenzu⸗ sammenstellungen, Fabrik.⸗Nr. 100, pla⸗ stische Erzeugnisse, Schutzfrist je drei Jahre, angemeldet am 2. Juli 1935, vorm. 10 Uhr.

Amtsgericht Landau i. d. Pf.,

18. Juli 1995.

Langenberg, Rheinl. 26321] In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 170 bei der Firma Feldhoff& Co. in Langenberg, Rhld., eingetragen: 1 versiegelter Karton mit einem Textilerzeugnis, Artikel 11522, 11523, 11524, 11525, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist bis 1. Juli 1936, angemeldet am 9. Juli 1935, 15,45 Uhr. Langenberg, Rhld., den 12. Juli 1935. Amtsgericht.

Lörrach. [26322] ußeregistereinitas 8 Musterregistereintrag III Nr. 1027, Gewebe G. m. b. H., Lörrach⸗Stetten, in Lörrach: b 1 versigeltes Paket Nr. 6 mit 29 Mu⸗ stern für Seiden⸗ und Kunstseiden⸗ stoffe, Fabriknummern 4001, 4002, 4003, 4004, 4005, 4006, 4007, 4008, 4009, 4010, 4011, 4013, 4014, 4015, 4016, 4017, 4018, 4019, 4021, 4022, 4023, 4024, 4025, 4027, 4028, 4029, 4030, 4031, 4032, Flächenmuster, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 27. Juni 1935, vormittags 10 ¼ Uhr. Amtsgericht Lörrach.

Mörs. 26323] In unser Musterregister ist unter Nr. 56 bei der Firma Heinr. Schulte, Textilwarenfabrik, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Homberg⸗Nieder⸗ rhein, eingetragen: 2b 1 Muster eines Kleiderschutznetzes für Damenfahrräder, plastisches Erzeugnis, Fabriknummer 118, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Juli 1935, vormittags 9,40 Uhr. 2 Mörs, den 12. Juli 1935. Das Amtsgericht.

München. 1 [26324]

In das Musterregister wurde einge⸗ tragen:

A. Unter Nr. 3957: 1 Haus München Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in München, Dessin 265,0365 ambwegftoff. be⸗ druckt), versiegelt, Muster für Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 7. Juni 1935, 9 Uhr 35 Minuten.

Unter Nr. 3958: Ludwig Loewen⸗ thal, Kaufmann in München, ein Muster eines Miniaturlederhöschens (Seppl Höserl) in Gold oder Silber als Geldbörse mit Reißverschluß und sil⸗ bernen Druckknöpfen, Gesch.⸗Nr. 25, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 12. Juni 1935, 10 Uhr 10 Minuten.

Unter Nr. 3959: Magister Likör⸗ fabrik Meyer & Hirsch, S in München, ein Muster eines Miniatur⸗ lederhöschens (Seppl Höserl) mit Zug⸗ verschluß, das als Behälter für zwei Gefäße irgendwelcher Art dient, Gesch.⸗

Indanthren⸗

Nr. 1314, offen, Muster für plastische

am 5. Juli 1935, 11,15 Uhr. Rinteln, den 11. Juli 1935. Das Amtsgericht. reenenen. Rinteln. [26326] In das Musterregister ist unter Nr. 6 bei der Firma Schroeder & Wagner, Papierwarenfabrik in Rinteln, einge⸗ tragen: 8 1 drei Muster für Kaffeebeutel mit eingestanztem Etikettenverschluß, offen, Fabrik⸗Nr. 1 935 628, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 5. Juli 1935, 11,30 Uhr. 18 Rinteln, den 11. Juli 1935. Das Amtsgericht. 8

Nr. 42 des Musterregisters, Firma Herlag Holzwarenfabrik A. G. in Lauen⸗ förde, offener Briefumschlag mit 39 Mu⸗ seree ildungen für Puppenwagen, Renner, Dreiräder, Kindermöbel, Pup⸗ penmöbel, Spielkarren, Schutzgitter, Fabriknummern 682, 683, 684, 685, 691, 692, 686, 687, 690, 3680, 3681, 3682, 3683, 3684, 3685, 3686, 3687, 3688, 3689 Sch. K., 3690, Turbo I Sch. K., Turbo II Sch. K., 822 K., 821, 39 offen, 191, 192, 2618 N, 193, 2617 N, 2611 N, 65, 64 ¾, 66, 338, 340, 342, 110, 428, Schutzfrist 1 Jahr, angemeldet am 28. Juni 1935, vorm. 8 Uhr. 1 Amtsgericht Uslar, den 10. Juli 1935.

Warburg. 11“ [26328] In unser Musterregister ist unter Nr. 3 bei dem Tischlermeister Karl König in Peckelsheim eingetragen: Bienenkasten, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 11. Juli 1935, 11 Uhr 55 Minuten. Amtsgericht Warburg, 12. Juli 1935.

Firma Kaufmanns

tags 11 eröffnet, Lechenich ernannt.

anzumelden. Es wird

kursordnung bezeichneten auf den

Termin anberaumt.

dem Konkursverwalter

Leipzig.

Georg Schließer in 8 straße 14, Weisswasser. 125180]

In das Musterregister ist eingetragen a) unter Nr. 225 für die Vereinigten „Möbelhaus Georg Weißwasser, O. L., am 11. Juni 1935, eine versiegelte Kiste, enthaltend drei Muster für eine Garnitur Scheinwerfer, die aus Wirtschafts⸗, Trink⸗ und Zier⸗ gläsern besteht, Fabriknummer A 4316, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. Juni 1935, vormittags 10 Uhr 15 Minuten; b) unter Nr. 182 für die Glasfabrik Weißwasser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Behewaisler. O. L., am 31. Mai 1935: Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 30 Mai 1935, vormittags 9 Uhr 30 Mi⸗ nuten, auf weitere sieben Jahre an⸗ gemeldet. .

Weißwasser, O. L., den 2. Juli 1935. . Amtsgericht.

öffnet.

städter Steinweg 2. zum 10. August 1935.

Häuslerei Nr. 15,

verwalter: Wismar.

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

b [26491] Ueber das Vermögen der offenen Han⸗

Freitag,

8 Gericht, Zimmer 10. Berlin. Konkursforderungen delsgesellschaft in Fa. H. Rosenbaum (Mode⸗Atelier), Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 64, ist heute, am 13. Juli 1935, 12 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. 353. N. 120. 35.

bis zum 2. August 1935. Amtsgericht.

8. August 1935, 11 ¼ Uhr, und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf tember 1935, vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 17, Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufge⸗ geben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson⸗ derte Befriedigung in Anspruch nehmen, zum 15. August 1935 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Lechenich.

alleinigen Inhabers ei Möbelkleinhandlung unter der im Han⸗ delsregister nicht eingetragenen Firma reinigte Schließer“ in Leip⸗ Lausitzer Glaswerke, Aktiengesellschaft, zig C 1, Windmühlenstraße 43, wird hente⸗ am 13. Juli 1935, vormittags 11 ¾ Uhr, das Konkursverfahren er⸗ Konkursverwalter: Wilhelm Knoche in Leipzig C 1, Ran⸗ Anmeldefrist bis Wahltermin und Prüfungstermin am 24. August 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 27. Juli 1935. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 13. Juli 1935.

Konkursverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am den 16. August mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Anmeldungen der beim Gericht bi⸗ zum 7. August 1935. Offener Arrest mit Anzeigepflicht an den Konkursverwalter

12. Juli 1935. Amtsgericht. A 8.

[26494]

Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des unter der Johann Kallrath. handelnden Johann Kallrath wird heute, am 11. Juli 1935, vormit⸗ Uhr, das Konkursverfahren Der Prozeßagent Schmitz aus wird zum Konkursverwalter Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1935 bei dem Gericht zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die im § 132 der K Gegenstände

in Erp

Kon⸗

vormittags

en 5. Sep⸗

bis

[26495]

Ueber das Vermögen des Baumeisters Oschatz, Garten⸗ einer

Direktor

Wismar. Konkursverfahren. 26496]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Reinhard Klopp in Bad Kleinen i. M., wird heute, 11. Juli 1935, nachmittags 17 Uhr, das

am

Konkurs⸗

Podey

1935,

Wismar, den 11. Juli 1935.

Verwalter: n Theodor Bau⸗ dach in Berlin⸗Oberschöneweide, Helm⸗ holtzstraße 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 28. August 1935. Erste Gläubigerversammlung: 12. August 1935, 11,15 Uhr, Prüfungs⸗ termin am 30. September 1935, 11,30 Uhr, im Gerichtsgebäunde Berlin, in Berlin N 65, Gerichtstraße 27, III. Stock, Zimmer 314. Offener Arreft mit An⸗ zeigefrist bis 10. August 1935. Berlin, den 13. Juli 1935. Amtsgericht Berlin. Abteilung 353.

Breslau. [26492] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Demmin. Karl Glaeser (Alleininhaber der Firma Ter Veseseg Karl Glaefer, Lack⸗ und Farbengroß⸗ 1935, betreffen

Berlin. Das

gehoben worden. Berlin, den 12.

Berlin, Gerichtstraße.

handlung in Breslau, Hummerei 38 und 1“ 8 1 1

Konkursverfahren Nachlaß der am 7. November 1934 ver⸗ storbenen Laura Meyer geb. Davidsohn, zuletzt wohnhaft gewesen Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Gasteiner Str. Nr. 26 (Klein⸗ rentnerin) ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗

Juli 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Abteilung 354.

in

vor⸗

bis

[26497]

über

den

[264981

Beschluß vom 15. 6. Eröffnung des Kon⸗ kurzberfahrens über das Vermögen des

Verwalter wird der beeidigte Bücher⸗ revisor J. W. Herwig, Hamburg, Kai⸗ ser⸗Wilhelm⸗Straße 23—31, bestellt.

Hamburg, den 15. Juli 1935. 8

Das Amtsgericht.

Münster, Westf. [26502]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma M. Holthaus Wwe., offene Handelsgesellschaft zu Münster (Westf.), Inhaber die Kauf⸗ leute Frau Wwe Maria Holthaus und Clemens Schwarze in Münster, ist heute, um 12 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 15. August 1935, 10 Uhr, auf Zimmer Nr. 5 des Amtsgerichts Münster, Ge⸗ richtsstraße 2, anberaumt. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Lühn in Münster i. W. Salzstraße 39, Fernsprecher 23715, is zum Vergleichsverwalter bestellt. Die Vergleichsgläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen alsbald anzu⸗ melden. Der Eröffnungsantrag mit seinen Anlagen und das Ergebnis der angestellten Ermittlungen kann bei dem Gericht eingesehen werden.

Münster i. W., den 11. Juli 1935.

Geschäftsstelle 6 des Amtsgerichts.

Quedlinburg. [26503]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Dessauer in Thale a. H. ist heute, am 13. Juli 1935, 9,30 Uhr, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ gleichstermin am 10. August 1935, 10 Uhr. Vergleichsverwalter: Kauf⸗ mann Friedrich Ullrich in Quedlinburg. Die Gläubiger haben ihre Forderungen alsbald beim Amtsgericht anzumelden, Die Unterlagen liegen daselbst, Zimmer Nr. 12, zur Einsicht aus.

Amtsgericht Quedlinburg.

Schwerin, Mecklb. [26504] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Gebrüder Lexow G. m. b. H. in Schwerin, Meckl., Wittenburger Straße Nr. 12, Fabrik Mecklenburgischer Fleischwaren, ist am 13. Juli 1935, mittags 12 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren eröffnet. Der Kaufmann Lud⸗ wig Dahms in Schwerin, Mecklb., Friedrich⸗Franz⸗Straße 61 b, ist zum Vergleichsverwalter bestellt. Es ist ein Gläubigerbeirat bestellt, zu dessen Mit⸗ gliedern berufen sind: 1. Direktor Ernst Peters in Schwerin⸗Ostorf, Osterberg Nr. 8 a, 2. Schlachtermeister Stüwe in Schwerin, Wallstraße 57 a, 3. Bücherrevi⸗ sor Paul Müller in Schwerin, Obotri⸗ tenring 44, 4. Rechtsanwalt Kassow in Schwerin, Blücherstraße 8, 5. Schlach⸗ termeister Otto Rühlke in Schwerin, Seestraße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mittwoch, den 7. August 1935, 9 Uhr vormittags, vor dem Amtsgericht in Schwerin, Mecklb., Zim⸗ mer Nr. 31, anberaumt. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, ihre For⸗ derungen (Betrag und Grund) alsbald auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts anzumelden. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen liegt auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 13, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.

Schwerin, Mecklb., den 15. Juli 1935.

Amtsgericht.

Lauenstein, Hann. 8 26505] 1. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Moritz Heil⸗ bronne in Salzhemmendorf wird nach Erfüllung des bestätigten Vergleichs 2. Die Vergütung für den Vergleichsverwalter Rechtsanwalt 92 Blank in Coppenbrügge wird 220 RM (zweihunderzwanzig) Reichsmark, seine Auslagen werden auf 32,54 RM (zwei⸗ unddreißig Reichsmark 54 Pfg.) fest⸗ esetzt. 1 Fiebrtzericht Lauenstein i. H., 13 1935.

schluß von Kupfer an Aluminium.

gangsfrist sofort in Kraft.

gangsfrist sofort in Kraft für die Herstellung von Kabeln nach

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 1 Anordnung 32 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. Juni 1935 über Verwendung von unedlen Metallen in der Elektrotechnik. Anordnung 33 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 8. Juli 1935 über Abänderung der Anordnung 26 vom 24. April 1935. Entscheidungen über die Widersprüche gegen die Steuerkurse von Wertpapieren auf den 1. Januar 1935. Bekanntmachung über die Ausgabe der Nummer 79 des Reichs⸗

Deutsches Reich.

] 8 b v1141““ 8 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Fenenee he Peches betfäͤgt am 18,. Juli he nr 1

ür eine Unze Feingold. . sh 11 ½ d, deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

u kurs für ein englisches Pfund vom 18. Juli .—

„1935 mit RM 12,28 umgerechnet.. = RM 86,5484,

15 ein Gramm Feingold demnach ä= pence 54,3829,

n deutsche Währung umgerechnet.. = RM 2,78259.

Berlin, den 18. Juli 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank.

8 8

Anordnung 32 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. Juni 1935, betr. Verwendung von unedlen Metallen 8 in der Elektrotechnik.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ 1b vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger

r. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1. Leitungen, Erdungen, Verbindungs⸗ und Befestigungsteile aus Kupfer und dessen Legierungen (d. s. unedle Metalle der Klassengruppen VIII und IX Ueme § 1 der Anordnung 27, betr. Lagerbuchführung und Bestandsmeldung für unedle Metalle, vom 26. April 1935) dürfen nicht mehr verwendet werden für 8 a) Starkstromfreileitungen aller Spannungen in Blank⸗ material mit einem Querschnitt von mehr als 6 qmm; ausgenommen hiervon sind Fahrleitungen und Schienen⸗ verbinder für Hebezeuge, Transportgeräte und Bahnen; b) Starkstromfreileitungen aller Spannungen in Ausfüh⸗ rung als umhüllte und isolierte Leitungen mit einem Querschnitt von mehr als 6 amm; ausgenommen hier⸗ von sind Leitungen innerhalb von Höfen und Fabrik⸗ anlagen sowie für Hausanschlüsse und Kreuzungen, so⸗ weit diese Leitungsart nach den Vorschriften des VDE. für den Bau von Starkstromfreileitungen erforderlich ist; c) Null⸗Leiter (Starkstromrückleitungen) in Erdverlegung, auch wenn diese schwach umhüllt sind; d) Sende⸗ und Empfangsantennen; e) Blitzableiter.

Ausgenommen von dem Verbot sind Klemmen für den An⸗

8 82 Die Verbote des § 1 dieser Anordnung treten ohne Über⸗

90.

„Rund⸗ und Sektorleiter aus Kupfer und dessen Legierungen dürfen nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von

az) Starkstrombleikabeln mit einem Querschnitt der einzel⸗ nen Leiter von mehr als 6 qmm für Spannungen bis zu 1 kV als obere Grenze; b) 1A“ für Spannungen von mehr als kV. § 4.

Die Verbote des § 3 dieser Anordnung treten ohne Über⸗

8 mit einem Querschnitt des einzelnen eiters von 25 qmm und darüber, sowie für die Herstellung von Kabeln nach § 3 b für Spannungen von mehr als 1 kV bis

888 mit Rundleitern

difser Übergangsfrist dessen Legierungen zur Herstellung der im § 3 bezeichneten Er⸗ Fugnisse noch verwendet werden dürfen, soweit es sich um die Ausfü rung von te hen handelt, die nachweislich beim e der Anordnung bereits fest erteilt und eingeteilt ind. § 5. Ausgenommen von den Verboten des § 3 ist die Verwendung von Rund⸗ und Sektorleitern aus Kupfer und dessen Legierungen ur Herstellung von Starkstrombleibkabeln mit einem Querschnitt es einzelnen Leiters bis zu 25 qmm als obere Grenze, die für den Einbau als Hausanschlußabzweigkabel dienen sollen. Kabel, die unter diese ööe fallen, dürfen jedoch nur hergestellt werden, wenn der Auftraggeber dem Hersteller eine schriftliche Versicherung des Inhalts abgibt, daß die bestellten Kabel aus⸗ schließlich für den Einbau als Hausanschlußabzweigkabel bestimmt sind, und daß er sich verpflichtet, die bestellten Kabel nur für diesen Zweck zu verwenden bzw. nur an solche Abnehmer abzu⸗ geben, die ihm gegenüber schriftlich die gleiche Verpflichtung ein⸗ gehen. Jede Lieferung von Kabeln, die unter die Ausnahme dieses § 5 fallen, ist vom Lieferer sofort unter genauer Angabe des Gegenstandes, der Menge und des Empfängers der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle anzuzeigen. Wer auf Grund einer schriftlichen Verpflichtung gemäß Absatz 1 dieses Paragraphen bezogene Kabel verwendet. verlegt oder montiert, muß jederzeit auf Anfordern der Ueberwachungs⸗ stelle für unedle Metalle den Nachweis erbringen, daß die Kabel ausschließlich für den durch Absatz 1 dieses Paragraphen gekenn⸗ Fczmenes Zweck verwendet worden sind, und hat die erforderlichen

nterlagen und Beweismittel zu diesem Zweck aufzubewa

und bereitzuhalten. § 6.

Kabel, deren Herstellung unter die Verbote des § 3 dieser Anordnung fällt, dürfen, auch soweit sie bereits vor dem Inkraft⸗ treten dieser Anordnung hergestellt worden sind, nach Ablauf einer Uebergangsfrist von 6 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung nur noch mit vorheriger schriftlicher Zastimmunz der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle verwendet, verlegt oder montiert werden. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung nach Maßgabe der Vorschri des § 5 dieser Anordnung.

§ 7.

Leiter aus Kupfer und dessen e gen dürfen, unbeschadet des Verbots nach § 1b dieser Anordnung, nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von isolierten Leitungen für feste Ver⸗ legung mit einem Querschnitt von mehr als 25 qmm.

§ 8.

Während einer Uebergangsfrist von 2 Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung dürfen Leiter aus Kupfer und dessen Feste mngen zur Herstellung von isolierten Leitungen, die unter das Verbot des § 7 dieser Anordnung fallen, noch ver⸗ wendet werden, soweit es sich um die Ausführung von Inlands⸗ aufträgen handelt, die nachweislich beim Inkrafttreten der An⸗ ordnung bereits fest erteilt und eingeteilt sind.

§ 9. Flach⸗, Profil⸗ und Rundmaterial aus Kupfer und dessen Legierungen darf nicht mehr verwendet werden für die Her⸗ stellung von 1 ) Sammelschienen und deren Abzweigleitungen bei Stark⸗ strom⸗Innenraumschaltanlagen mit Querschnitten von 100 amm und darüber; ausgenommen hiervon sind Sammelschienen und deren Abzweigleitungen bei ge⸗ kapselten Anlagen; 8 b) Wicklungen für Lasthebemagnete; 8 c) Schleifbügeln für Stromabnehmer. Die Verbote des § 9 dieser Anordnung treten ohne Ueber⸗ gangsfrist sofort in Kraft. 8 1 1

Bleimäntel (d. h. Mäntel aus unedlen Metallen der Klassen⸗ gruppe III der Anordnung 27 vom 26. April 1935) dürfen nicht mehr verwendet werden für die Herstellung von Mehrfachbleikabeln mit Rundleitern, gleichviel aus welchem Material, mit einem Querschnitt des einzelnen Leiters von mehr als 16 amm für

Spannungen von weniger als 15 kV. 8 Während einer Uebergangsfrist von 2 Wochen nach dem In⸗

krafttreten dieser Anordnung dürfen Bleimäntel für die von dem Verbot des § 11 dieser eeg betroffenen Zwecke noch ver⸗ wendet werden, soweit es sich um die Ausführung von Inlands⸗

aufträgen handelt, die nachweislich beim Inkrafttreten der An⸗ ordnung bereits fest erteilt und eingeteilt sind.

§ 13. Werden bei der Herstellung von Leitungen, Erdungen, Kabeln usw., die unter die Vorschriften dieser Anordnung fallen, an Stelle eines Leiters mehrere Leiter verwandt, ohne daß der Verwendungs⸗ mhec dieser Erzeugnisse den Ersatz eines Leiters durch mehrere eiter erforderlich macht, so sind die Vorschriften üs mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Querschnitt durch Zusammen⸗

30 kV. Im übrigen wird für die Verbote des § 3 dieser Anord⸗

Unter Herstellung im Sinne der §§ 3 bis 5 dieser Anordnung werden alle Arbeitsvorgänge vom Isolieren der blanken Leiter bis zum Umpressen der Kabel mit dem Bleimantel einschließlich verstanden.

§ 15.

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Her⸗

stellung von Gegenständen, die nachweislich zur Ausführung von Auslandsaufträgen bestimmt sind. 3

§ 16.

1 Weitere Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung können in einzelnen besonders begründeten Fällen von der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle bewilligt werden. Anträge mit eingehender Begründung und Mengenangabe sind an die Ueber⸗ wachungsstelle zu richten. Vor erteilter Genehmigung ist die Ver⸗ wendung für die verbotenen Zwecke unzulässig.

Eine Ausnahmebewilligung von den Verboten dieser Anord⸗ nung für die Herstellung von Gegenständen schließt 88 weiteres die etwa erforderliche Ausnahmebewilligung für die Verwendun dieser Gegenstände in sich. 1

§ 17. 8

SZuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. 1,

H 18. 8

Wer Gegenstände oder Anlagen, deren Herstellung auf Grund dieser Anordnung verboten ist, von einem Dritten herstellen läßt oder bei einem Dritten in Auftrag gibt, obgleich er weiß oder annehmen muß, daß zur Ausführung des Auftrages eine auf Grund dieser Anordnung verbotene Herstellung erforderlich ist, oder von einem Dritten erwirbt, obgleich er weiß oder annehmen muß, daß mit der Herstellung der Gegenstände oder Anlagen eine Zuwider Tö. diese Anordnung begangen wurde, macht sich in gleicher Weise wie der Hersteller strastar

§ 19.

Ddiese Anordnung tritt am Tage nach im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gleichzeitig treten außer Kraft:

Die Anordnung 22 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 17. Dezember 1934, betr. Verwendung von Kupfer und .— Legierungen (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 5 vom 7. Januar 1935),

der Abschnitt III A, §§ 1 bis 4 der Anordnung 25 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle, betr. Inkrafttreten von Anord⸗ nungen der Ueberwachungsstelle im Saarland, vom 1. März 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 51 vom 1. März 1935).

Die auf Grund der Anordnung 22 und des Abschnittes III A, §§ 1 bis 4 der Anordnung 25 erteilten Ausnahmebewilligungen bleiben im bisherigen Umfange (Menge, Zeitdauer und Ver⸗ es e026, auch nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung gültig.

Die Vorschriften der Anordnung 10 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 15. August 1934, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Zinn und Quecksilber (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 190 vom 16. August 1934) in Form der Berichtigung vom 27. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 212 vom 11. Sep⸗ tember 1934) bleiben soweit in Kraft, wie sie nicht mit dem Fn. krafttreten der Anordnung 22 vom 17. Dezember 1934 aufgehoben worden sind.

Berlin, den 25. Juni 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle Stinner

Anordnung 33 8 1 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle dr vom 8. Juli 1935, betr. Abänderung der Anordnung 26 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordneit:t::

2

§ 1.

Die Herstellungsverbote für Ueberzüge und Mischüberzüge

aus Chrom, Nickel und Kobalt gemäß Abschnitt VI der Anord⸗

nung 26 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 24. April

1935, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, Zinn, Queck⸗

silber, Chrom und Kobalt (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 101 vom

2. Mai 1935), werden aufgehoben. Hieraus ergeben sich folgende

Abänderungen der Anordnung 26:

1. Die Ueberschrift der Anordnung 26 lautet künftig:

Anordnung 26 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 24. April 1935, betr. Verwendung von Kupfer, Nickel, Blei, Zinn und Quecksilber.

2. Im § 1 Satz 1 der Anordnung 26 werden die Wort

““ 8

rechnung der einzelnen Querschnitte der verwendeten Leiter zu errechnen ist. b 8 1.

„sowie auf Chrom und Kobalt“ gestrichen.

ihrer Veröffentlichung