1935 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jul 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Stantsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1935. 2. 3.

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Entspannung auf dem Amsterdamer Devisen⸗ und Effektenmarkt.

Amsterdam, 25 Juli. Die gestern auf dem Amsterdamer Devisen⸗ und Effektenmarkt im Zusammenhang mit der durch die politische Krise hervorgerufenen währungspolitischen Un⸗ sicherheit zu verspürende L- hat heute wieder einer größeren Entspannung Platz gemacht. Wenn auch naturgemäß die Stim⸗ mung im Zusammenhang mit der um einen Tag verschobenen Lösung der noch nervös blieb. Sowohl die De⸗

starke Zunahme des Rohkohlenversands an die Industrie, daß der visen⸗ als auch die Effektenkurse gaben gegenüber den gestrigen Kursen eher etwas nach. Nachdem die Miederlänbische Bank

Rückschlag bei den Versorgungsbetrieben mehr als aus 1

wurde. Die ö 89 1“ ist ““ Tetsgn ehhh. gg Bür Sians ns Phsentarse ch jahr 1935 saisonmäßig zurückgegangen. Auch di S un hatte, sanz ente, 1. d. den fraszdjilch ee sahr 3 gegang ch die Zunahme im gestern 9,82 auf 9,80, d. h. auf einen Goldausfuhrpunkt. Der zweiten Vierteljahr entsprach der jahreszeitlichen Tendenz. Der Dollar blieb mit Schwankungen nach unten unverändert, ebenso „Absatz von Briketts belebte sich konjunkturell infolge des wachsen⸗ die Belga, während das Pfund von 7,36 auf 7,35 ¾ nachgab. den Bedarfs der Industrie. Der Versand an den Platzhandel, der .“ 8 ein der letzten Heizperiode 1934/85 mit Rücksicht auf die milde Witterung 7,3 % weniger Briketts aufgenommen hatte als im Vorjahr, war im Mai und Juni wieder bedeutend erhöht. Die Haldenbestände an Braunkohlen konnten seit März wie in früheren Jahren erheblich vermindert werden.

Veromnupg 8r Durchführung des Gesetzes über die Landes⸗

olizei, vom 22. Juli 1935.

w „% Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗

dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 26. Juli 1935. Reichsverlagsamt. Alleckna.

verluste von 1929 bis 1932 knapp zur Hälfte wettgemacht. Wäh⸗ rend aber der mitteldeutsche Bezirk seine Einbußen bereits zu 51 9% ausgeglichen hat, konnte der ostelbische Bergbau nur 45 % und der rheinische nur 41 % aufholen. Der Absatz von Rohkohlen ist kon⸗ junkturell weiter gestiegen. Zwar haben die Elektrizitätswerke, die etwa die Hälfte des Rohkohlenabsatzes aufnehmen, ihre Abrufe im Frühjahr eingeschränkt; andererseits bewirkte die Aufwärts⸗ entwicklung der allgemeinen gewerblichen Gütererzeugung eine so

Konjunkturelle Weiterbelebung des Braunkohlen⸗ bergbaus im ersten Halbjaht.

Dei Geschäftstätigkeit des Braunkohlenbergbaus hat sich i p G enbergbaus hat sich in

. der ersten Hälfte des laufenden Jahres konjunkturell weiter belebt. 1 Die Förderung von Rohkohlen ist im ersten und zweiten Viertel⸗ jahr zwar saisonmäßig zurückgegangen, doch war der Rückschlag nicht annähernd so stark wie in früheren Jahren. Schaltet man die jahreszeitlichen Schwankungen aus, so hat, wie das Institut

. Aulage. arenverzeichnisses. 906 D4

nummern

Bekanntmachung KP 2

der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 25. J 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger 8 ½ Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden die folgenden Kurs⸗

„8 1 8 G“ preise festgesetzt: . 6 iejohe b

. Alumininm (Klassengruppe 58 9 1 v 8 Nichtamtliches. 68 E in seinem neuesten Wochenbericht schreibt, Aluminium, nicht legiert (Klasse 14) NRM’ 144,— bis 148,— 894 -si32 e aAaAaAlus der Verwaltung. 8 88 ohlengewinnung vom letzten Vierteljahr 1934 zum ersten Aluminiumiegierungen (Klasse 12). 68,— 10 894 e1/3 1 Vierteljahr 1935 um 5,1 % und vom ersten zum zweiten, Viertel⸗ Bler 68 384 8 4,5 Millionen wurden in einem halben Jahr ljahr 1935 um 1,5 % zugenommen. Um die Fahreswende stieg die . 1 C RM 8948 vermittelt. Mehr als 2 Millionen erhielten Färderung in allen Revieren ungefähr gleich stark an; im Früh. Feianeserchrange detcse IIEj .. . 8941 Dauerstellen. 1 8 jahr 1935 zeigten sich indessen deutliche Unterschiede in der kon⸗ . 894 k 8 Ueber die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter 8 junkturellen Entwicklung. So ist für den mitteldeutschen und den 1 Kupfer (Klassengruppe VIII) ;s 8941 jetzt die Erhebungen für den Monat e dor 0 dhehs en ostelbischen Bezirk vom ersten zum zweiten Vierteljahr ein wei⸗ Kupfer, nicht legiert (Klasse VIIIA) . RM 44,25 bis 550 000 Arbeitsgesuche büäsefee Kaht Aüee Fer hggengeen ges. terer Aufschwung zu verzeichnen. Im rheinischen Braunkohlen⸗ Kupferlegierungen (Klassengruppe IX) ihre Erledigung. Die Gesamtz revier trat dagegen ein Rückschlag ein. Mit dem Förderergebnis

894 m 894 n 1 ffuche hat sich um fast 200 000 vermindert. Besonders hohe Zu⸗ gegen ein Ri Nit dem d Messinglegierungen (Klasse XAa). . RM bis veüche hange hatte von den Anhscbsehgn das Paugewetbe, was des zweiten Vierteljahres hat der Braunkohlenbergbau die Krisen⸗ Rotgußlegierungen (Klasse IX h1I

894 0 894 p Baugem 8 73,25 895 a mit dem E“ g , Naeepj . . . . . eenhängt. ie Arbeitsämter Feene Keeeamnbe dale p . 47,50 mengänge Die Arönteanttso Prizainosine magemfent, Kiund XIII 390 000 wurden in Dauerstellen vermittelt. Im Nickel (Klassengruppe ) Vermittlungstätigkeit erhielten 8447 alte Kämpfer der hc . Zugang an offenen Stellen be⸗ rug r in . Zink (Klassen gruppe XIX) . Züg ngugemeldeten Stellen entfällt auf den Fnsstenedt 85 Feinzink (Klasse XxX aah . „RM 22,— bis 23,— der näufschaft im Hinblig nb die L“ 8 n Feahtiat ö1X“X“ 1““ Gast⸗ und Schankwirtschaftsgewerbe und vom Verkehrsgewer Zinn (Klassengruppe XX) 1 . Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa) RM 273,75 bis g;e. Mischzinn (Klasse XXB) . 273,75 293,77

sind in beachtlicher Zahl offene Stellen gemeldet worden, jedoch im wesentlichen für kurzfri

.* ie 100 kg Sn⸗Inhalt

RNM 18,75 bis 19,75

ige Beschäftigungen. 8” Lüst gune Ueberblick über je 100 kg Rest⸗Inhalt

Mit den Juni⸗Zahlen wird gleichteitig ein Ue k ü die n aesarztergegase des ersten Halbjahres 1935 ermöglicht.

RM 273,75 bis 293,75

je 100 kg Sn⸗Inhalt

n diesem halben Jahr sind rund 4,18 Millionen Arbeitsgesuche 5 88 E“ gestellt worden, und rund 5 Mislibnen fanden ihre Erledigung. Die Arbeitsämter haben bei der Unter⸗

RM 18,75 bis 19,75

je 100 kg Rest⸗Inhalt tritt am Tage nach ihrer Ver⸗

9010 bringung von mehr als 4,5 Millionen Volksgenossen mitgewirkt. 9948 Runsd ²⁸8 Millionen wurden in Dauerstellen vermittelt, 418 000 . 1 t. Gleich⸗ öffentlichung im Deutschen eichsanzeiger in Kraft. . zeitig tritt die Bekanntmachung KP 1 vom 24. Juli 1935

998½* Hrund namentlicher Anforderungen in der Wirtschaft unter⸗ 5080 gebracht umd 648 8 in Notstands⸗, Fürsorge⸗ und sonstige (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) außer Kraft.

88. Arbeiten eingewiesen. 904 a 904 b Berlin, den 25. Juli 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. 8 i Stinner.

89343 893 a4 893 B 1

18,75 bis 21,25

19,75 22,25

MNeue Wirtschaftsmaßnahmen vor dem französischen Ministerrat.

Paris, 25. Juli. Im Ministerrat, der am Donnerstag zu⸗ sammentrat, setzte Ministerpräsident und Außenminister Laval in großen Zügen die neuen Maßnahmen auseinander, die die Regierung in Kürze ergreifen wird, um gewisse Lasten der ersten Gesetzesverordnungen zweckmäßiger zu verteilen und damit einen Rückgang der Teuerung 2n erreichen. Außerdem sind neue Ge⸗ setzesverordnungen zum Schutz der Sparer und zur Belebung des Wirtschaftslebens vorgesehen. Handelsminister Bonnet hat eine Gesetzesverordnung unterzeichnen lassen, die die Garan⸗ tie der staatlichen Kreditversicherungen für den französischen Ausfuhrhandel erhöht. Der Minister für öffentliche Arbeiten Laurent⸗Eynac hat einen Erlaß unterzeichnen lassen, der ein Generalkommissariat für Fremdenverkehr, einen beratenden Ausschuß und eine Zentralstelle für die Ausbreitung des Frem⸗ denverkehrs und des Bäderverkehrs schafft. Finanzminister Regnier gab bekannt, daß durch die Einsparungs⸗ und Zu⸗ sammenlegungsmaßnahmen der Staatshaushalt, der 1931 und 1932 51 Mrd. Franken betrug, auf 36 Mrd. herabgedrückt worden sei. 11“

46,25

35,50 49,75 76,25 50,50

767 c 7767 d 1767 e 768 798 a/799 f 800 881 a 881 b 882 a 882 b 883 884 a 884 b 885 a 885 b 885 c 886 887 a 887 b 888 889 890 a/b 891 A 1 891 A2 891 B 891 C 891 891 891 891 891

896 a 896 b 897

898

899 a 899 b 899 c 899 d 899 e 899 f 899 ˖g 899 h 900

901 a 901 b

2 97

Devisenbewirtschaftung.

Ergänzende Bestimmungen für den Reifevertehr.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat mit Runderlaß Nr. 150/35. D. St. folgendes he sschet 8 85 Um die in Abschnitt VI des RE 119/85 DSt. vom 19. Zuͤni 1935 angestrebte gleichmäßige Behandlung aller Ausgäbestellen bei der Ausgabe der Reisezahlungsmittel schon jetzt zu gewühr⸗ leisten, ordne ich für den Reiseverkehr nach allen Ländern, mit denen ein Reiseverkehrsabkommen besteht, mit Ausnahme der JJ“ 88 .“ VLL“ Die Ausgabestellen dürfen die in den einzelnen Runderlassen besonders bezeichneten Zahlungsmittel nur⸗ abgeben, wenn⸗ sbe Reichsbank, Berlin, oder die Deutsche. Verrechnungskasse die ent⸗ rechendzn Beräge ae Rerescgunth gestent L Anfordexungen 1—“ .“ 1 an die Reichsbank oder die Deutsche Verrechnungskasse dürfen Sammelverbot wird strengstens durchgeführt. n - Aufträgen der Reisenden entspricht. Was fällt nicht unter das Verbot? 8 Auf Grund von mit der ses ektschen Nepierung getroöffe⸗ Der Reichs⸗ und Preußische Innenminister hat für ie nen Sondervereinbarungen können die Anforderungen⸗ sür den Durchführung des Sammelverbots einen Erlaß an die Reiseverkehr nach der Schweiz auf eine Gesamtsumme lauten, regierungen und die beteiligten Behörden gerichtet, in dem er die dem laufenden Bedarf entspricht. 1 darauf hinweist, daß unter das Verbot auch der Verkauf von 8. II ““

Abzeichen, Karten und anderen geringwertigen Gegenständen 88 1I1“ sonste die Verbreitung von Sammellisten durch besonders hierzu Um zu verdern, daß Reisende gleichzeitig bei mehreren⸗ 8 Ausgabestellen Zahlungsmittel auf Grund der Reiseverkehrs⸗

bestellte Personen fällt. Das Verbot gilt ferner für die münd⸗ 1

liche ae herheg und den Vertrieb von Eintrittskarten und der⸗ abkommen für denselben Monak nach demfelben Lande anfor⸗

gleichen. Dagegen gilt es nicht für die Genehmigung von Samm⸗ dern, ist bei der Entgegennahme eines Auftrages in den⸗ Reise⸗

lungen durch Postversand von Werbeschreiben und Sammel⸗ paß des Reisenden folgender Vermerk anzubringen: 8 Voöbrgemerkt für Monat .

liften sowie durch die Veröffentlichung von Aufruͤfen. Ferne finder 8 keine Anwendung auf die Genehmigung zur Durch⸗ Gegenwert von RMN . . . . führung von öffentlichen Veranstaltungen zu geme nhgen oder 1 21 IA“ pflichtung zur Einholung der Genehmigung, wenn mit dem Aus⸗ müdtätigen Ieecen 18 8 die Genehmigung des Warenver⸗ .“ in .. :—n Währung. beetüngsählontnten. eine sonstige genehmigungsbedürftige Hand⸗ ür die gleichen Zwecke. ind Datum 1619“¹ lung verbunden ist. 1 1eb Minister ersucht die Polizeibehörden, auf die Inne S fnd Satlent. 1,88 1, z:rf. 582: 5 8— 8 haltung des Sammelverbots genauestens zu achten und Ueber⸗ 22 Stempel der Aus isgabesteisle Unterschrifte⸗ ue .gr 1““ i. ändischer A tretungen strafrechtlich a versolgen. Sens Fhen + Befindet sich im veh weas. g vn fchden ene 29; Her Anbietung geschenk er inländischer Wertpapiere. den Widerruf der ““ 8 denie ngsberru⸗ merkung“ einer Ausgabestelle, so Harf eine andere Au gabestelte’,8 Die Wirkschuftsgruppe Privates Bankgewerbe bringt in Reichsschatzmeister der NS 1. 8 888 Gegenständen zum einen Auftrag des Reisenden für denselsen Monat und dasselbe ihrem neuesten Rundschreiben an ihre Mitglieder nachstehende An⸗ u“ hüeralichen Veran Füultung se 52 8 Verkauf Land nicht mehr annehmen. 8 8 ünung des Reichsbankdirektoriums vom 8. Dezember 1934 zum Waren tschechoslowakischen, franzblsschen Hüund italienischen Vierte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ver⸗ der Veranstaltung oder ausschließlich an mhttcieds der Wrßagi⸗ mit einer Zuteilung des von dem Reisenden angeforderten Be⸗ schenkter Wertpapiere erfolgen kann, wenn die persönlichen Per⸗ sprungs Anwendung. Als ranzösische Waren gelten auch 18 tu na erbkranken Nachwuchses, vom 18. Juli 1935;, sation erfolgt. die Trägerin der Veranstaltung ist. trages in absehbarer Zeit nicht zu rechnen c e“ hältnisse des Empfängers den mit der Veräußerung der Wert⸗ Waren aus den französischen Kolonien, Protektoraten und hütung 1 . Der Reisende ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß die papiere im Auslande verbundene Verlust untragbar erscheinen unter den gegenwärtigen Umständen schwierig, daß die chilenis Mandatsgebieten. 8 8 2 8 „Vormerkung“ keinerlei Gewähr für eine endgültige Zuteilung. lassen. Wir ordnen hiermit an, daß Anträgen auf Freigabe von Regierung für den Dienst der äußeren Schuld Devisenbeträ —) Die in § 2 b. 24 der Perordnung nehen anderen Aus— bietet, auch nicht zur Mitführung von weiteren 50,— RM in deut⸗ eschenkten Wertpapieren zum Verkauf und zur Verwertung des die erheblich höher sind, als die von jenem Gesetz nahmen enthaltene Ausnahme für Waren im Werte von nicht schen Scheidemünzen oder in ausländischen . über die Verkaufserlöses im Inlande nicht mehr stattgegeben werden darf, der Tilgungskasse zugewiesenen Beträge. Wenn auch die Ver⸗ mehr als 25 RM, die in Postsendungen oder im Eisenbahn⸗, Freigrenze hinaus oder zur Nachsendung von Zahlungsmitteln. es sei denn, daß die Wertpapiere schon vor dem 15. April, 1932 treter der An⸗ eiheinhaber die Anstregungen der chilenischen Schiffs⸗ oder Luftfrachtverkehr eingehen, gilt nicht für nach⸗ ins Ausland berechtigt. 1u1u1“ b Eigentum des Schenkers waren.“ Wie die Reichsbank mitteilt Regierung durchaus würdigen, erschien es ihnen doch notwendig, stehende Waren tschechoslowakischen Ursprung:; Auch soweit es nach einzelnen Reiseverkehrsabkommen zu- (Schreihen vom 22. Juli 1935), klagen die Zollfahndungsstellen gegenüber der Finanzdelegation Vorbehalte zum Ausdruck zu lässig ist, die Paßeintragung vor der Abreise schon für den zweiten darüber, daß die Devisenbanken bei der Hereinnahme der von bringen, zu denen einzelne Bestimmungen des Gesetzes Anlaß Einfuhrnummer und dritten Monat vorzunehmen, liegt in dieser Paßeintragung Ausländern unentgeltlich erworbenen (geschenkten) inländischen geben. Die Vorbehalte bezogen sich vor allen Dingen darauf, nicht schon die Zusage für eine künftige Zuteilung von Reisezah⸗ Wertpapieren nicht den Devisenvorschriften entsprechend vorgehen: daß der Einzug eines einzigen Coupons nach den Bestimmungen lungsmitteln für die päteren Monate. In Fällen solcher vorweg⸗ die Devisenbanken verträten die Auffassung, es genüge, wenn die des Gesetzes die ursprüngliche Schuldverpflichtung beendet, ferner genommenen Paßeintragungen sind die Reisenden hieraus aus⸗ Wertpapiere gleich den Devisen einer Devisenbank zum Kauf an⸗ darauf, daß an die Stelle der allgemeinen und besonderen, drücklich aufmerksam zu machen. .beebgggeboten werden, während der Verkauf solcher geschenkter Wert⸗ in den Anleiheverträgen vorgesehenen Pfänder bestimmte Ein⸗ Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, papiere im Inland durch Devisenbanken tatsächlich nur erfolgen künfte gesetzt werden, und schließlich auf die Art der Tilgung. daß Zusicherungen an die Reisenden, eine Afsstellung dder Nach⸗ darf, wenn vorher die Wertpapiere der Reichsbank angeboten und Trotzdem haben die Vertreter der Anleiheinhaber der Finanz⸗ sendung der angeforderten Reisezahlungsmittel werde zu einem I von ihr zum Verkauf im Inland freigegeben worden sind. delegation mitgeteilt, daß sie den Inhabern die Annahme des . 8 8 chilenischen Vorschlages werden empfehlen können, sobald die chilenische Regierung im Einverständnis mit ihnen Maßnahmen ergreife, um die Anwendung des Gesetzes auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken, damit den Inhabern die Sicherheit gegeben wird, daß der Bedienungssatz stets in Uebereinstimmung es uslandes. mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage Chiles steht. Die 9 1“ diese Les Frege ihrer I“ 1 mittel, und die Vertreter der Anleiheinhaber rechnen dara hältnis der Reserven zu den Passiven 35,85 gegen 35,70 %, daß die chilenische Regierung nach Flüüheinhahen, mit den

Clearinghouseumsatz 636 Millionen, gegen die entsprechende Woche kanisch ; 9 des Vorjahrs ve S. ö“ kant 8 Inhabern in angemessener Frist Stellung

späteren Zeitpunkt erfolgen, unzulässig sind, es sei denn, daß die Reichsbank oder die Deutsche Verrechnungskasse in 1 Fällen die Zuteilung der entsprechenden Beträge verbindlich in Aussicht gestellt hat.

Die Bestimmungen dieses Abschnittes II finden auf den Reiseverkehr nach der Schweiz keine Anwendung.

Eine Unterteilung des nach den einzelnen Reiseverkehrs⸗ abkommen monatlich zur Verfügung stehenden Höchstbetrages von 500,— RM (bzw. bei Danzig 180,— RM) ist in der Weise zu⸗ lässig, daß unter Wahrung der in den einzelnen Abkommen vorge⸗ schriebenen Bestimmungen im gleichen Kalendermonat mehrere Abkommensländer bis zum Höchstbetrage von insgesamt 500,— RM besucht werden dürfen. Jedoch ist in solchen Fällen die Mit⸗ nahme der zusätzlichen 50,— RM nur einmal im Kalendermonat gestattet. 6 89 IV.

Die Grenzzollstellen sind entsprechend zu benachrichtigen.

82

Neuorganisation der russischen Petroleum⸗ industrie.

„Nach einer Feststellung des russischen Volkskommissariats ist die Oelgewinnung im Bakugebiet, dem ergiebigsten russischen Petroleumdistrikt, hinter dem Voranschlag nicht unbeachtlich zurückgeblieben. U. a. waren die Fahl der niederzubringenden ohrungen um rd. 150 geringer als vorgesehen, und auch die Rohölförderung im Bakugebiet stellte sich auf etwa 420 000 t niedriger, als man angesetzt hatte. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist jetzt eine Reorganisation des Asneft⸗Oeltrust beschlossen wor⸗ den. Danach wird das Bakugebiet in vier selbständige Trusts aufgeteilt. Diese vier neuen Gruppen unterstehen unmittelbar der Aufsicht des Glawneft⸗Trust. Diese Reorganisation ist in den letzten Tagen endgültig durchgeführt worden.

1 0 20 222⸗2

Lötzinn (Klasse XX P)

F

2. Diese

904 c 904 d 905 a 905 b

1

Ausbietungsgarantie im Zwangsversteigerungs⸗ verfahren. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat in einem Einzelfall (Ersaß vom 10. Juli 1935 Dev. A. 3/36 742/35 an eine Devisenbewirtschaftungsstelle) dahin entschieden, daß der Abschluß eines Ausbietungsabkommens unter Inländern über die Ausbietung eines zugunsten des einen Inländers auf dem inlän⸗ sddischen Grundstück eines Ausländers ruhenden Grundpfandes keiner Genehmigung bedarf. Unberührt bleibt jedoch die Ver⸗

913/914 d 914 e

915 a 1/d 915 e

915 f 916/8 919/20

921 8/923 f

3

Bekanntmachung vom 25. Zuli 1935.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungs⸗ vom 24. Juli 1935 zum Gesetz über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 172 vom 26. Juli 1935) wird hiermit angeordnet:

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Chilenische äußere Schuld. Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗ scher Besitzer ausländischer Wertpapiere teilt mit:

„Eine chilenische Finanzdelegation hat in den letzten Wochen mit Vertretern der belgischen, deutschen, französischen, niederländi⸗ schen und Schweizer Anleiheinhaber Verhandlungen geführt und die Bedingungen dargelegt, unter denen das chilenische Gesetz vom 31. Januar 1935 über die teilweise Wiederaufnahme des Dienstes für die äußere Schuld entstanden ist und angewendet werden

uß. Dieses, Gesetz sieht vor, daß alle Einkünjte des chilenischen

taates aus der⸗Kupfer⸗, der Salpeter⸗ und der Jod⸗Industrie vom 1. Januar. 1935 ab an die Tilgungskasse der äußeren Schuld abgeführt und zur Hälfte für den Zinsendienst, zur anderen Hälfte für die Tilgung im Wege des Rückkaufs der äußeren Schuld verwendet werden. Angesichts der Erklärungen, die die chilenische Finanzdelegation zur Etatlage und zur gegen⸗ wärtigen Transfermöglichkeit Chiles abgegeben hat, scheint es

*I,, bö13. 14

77

indet ohne Rücksicht auf den Ursprun auf ““ 8 8,vhhie2 Liste aufge lührten Einfuhr⸗ ““ Berkanntmachung. 8n Warenverzeichnisses⸗ W“ Die am 25. Juli 1935 ausgegebene Nummer 8 82 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: II Verordnung findet dem a er enderung des Gesetzes über die Vereidigung de Verordnung findet außerdem auf alle anderen 16““ ngb Teen, lchn die Bere d gnngg8

8 5 N

Die Verordnufig 8 alle Waren der i des

nummern des S Ltiftif

(1) Die

Warenbezeichnung:

Handschuhe, Haarnetze . Handschuhe aus Leder 8 1

8 nöpfe 6 g 5 Beenmatknavfe WBerliner Börse am 26. Juli. Neue 4 ½ % ige Reichsbahn⸗ und Reichspost⸗

Steinnußknöpfe usw. schatzanweisungen. Wenig Geschäft Kurse teilweise etwas gebessert. 8

E11 bearbeitet usw. Porzellanknöpfe . 8 8 Glas⸗, Porzellanperlen usw. Unter N des Reichsanleihekonsortsums, welhaar Perlen, E“ 1“ Gegenüber dem Vortage zeigte sich an der heutigen Berliner 188 1n nens⸗ 18. Bige Reschevahnschazan mamtasgh Fensch heee .“ Börse keine Veränderung in der Geschäftstätigkeit und in der 8 e werden. Hesfagigen dn iasn Schatzanweisungen der Deut⸗ Schmuckgegenstände, Toilette⸗ u. Gesamtstimmung. Der Ultimo führte weiterhin zu einer Ein⸗ schen Reichsbahngesellschaft von 1930.I Den Ümhanshenden ier engung des Geschäfts. Da außerdem besondere Momente, die eine Barvergütung von 1 ¾ % des Kogtsehs ausgetaht n, zussen zu einer stärkeren Anregung führen könnten, nicht vorlagen, er⸗ dem ein Bonus von ½¼ % gewährt werden. Dei 2. Wig 9 8 7 b gaben sich die Kursunterschiede gegenüber dem Vortage wieder nur auf Grund reiner Zufallsorders. Die Kursentwicklung war

Wirtschaft Alusweise ausländischer Notenbanten.

Paris, 25. Juli. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 19. Juli 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken.

Aktiva. Goldbestand 71 177 (Abn. 174), Auslandsguthaben 10 (unverändert), Devisen in Report (Abn. und Zun. —) Wechsel und Schatzscheine 8282 (Zun. 265), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 6858, diskontierte ausl. Handelswechsel⸗ 223, zusammen 7081 (Zun. 264), in Frankreich gekaufte börsenfähige b ’1 222, geraufte 6g. Sg 8 sammen 1201 (Zun. 1), Lombarddarlehen 3228 (Abn. 48), Bon⸗ s (31,31) Mill. ffr. auf 1 278,06 Mi fr. Die rvagg. der Autonomen Amortisationskasse 5805 (unverändert), Passiva. Lanf 1089 d gfs 8 ffr. Eeregenl 8 eee e e Notenumlauf 81 237 (Abn. 492), täglich fällige Verbindlichkeiten im Diskontgeschäft macht infolge der Verflüssigung des Geld⸗ 14 026 (Zun. 508), davon: Tresorguthaben 163 (Zun. 43) Gut⸗ marktes weiter bemerkenswerte Fortschritte. Das gesamte In⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 3010 (Zun. 99), Privat⸗ landsportefeuille ist um 25,56 (23,63) Mill. auf 100,54 (126,10) guthaben 10 666 (Zun. 372), Verschiedene 187 (Abn. 6), Devisen Mill. ffr. zurückgegangen. Die Schatzanweisungen allein haben in Report (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknoten⸗ eine Verminderung um 11,5 (11,8) Mill. ffr. erfahren und

Ausweis der Schweizerischen Nationalbank vom 23. Juli 1935. Weitere Goldzuflüsse. Erhöhte Deckung.

Bern, 25. Juli. Der Ausweis der Schweizerischen National⸗ bank zeigt ein weiteres Anwachsen des Metallbestands um 25,.90.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts i Ruhrrevier: Am 25. Juli 1935: Gestellt 19 793 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“* am 26. Juli auf 46,00 (am 25. Juli auf 46,25 ℳ) für 100 kg.

Varenverzeichnisses 33 a bis v

Trrockene Begonien, Klumpen, Bulben deenbulben der Rhizome

stände, Toilett Schmuckgegenstände, Toilette⸗ u. Aiapsachen Reichsbahnschatzanweisungen haben eine Laufzeit von 6 8 Schmuck, Fier. und, sonstige und werden zur öffentlichen Zeichnung im Rahmen der genann 898 Luxusgegenstände usw. 150 Mill. RM zum Kurse von 98,25 aufgelegt wergehr. 1 Füee

nicht einheitlich. Insgesamt betrachtet glichen sich Angebot und werden die am 1. Oktober d. J. fällig werdenden 150 Mill. 8 - fähr J lauf Teil klei 5 oige Reichspostschatzanweisungen von 1933 bis zu einem e⸗ § 3. 1 Nachfrage ungefähr aus. Im Verlauf erfolgten zum Teil kleine trage von 125 Mill. RM unter Mitwirkung des Reichsanleihe⸗ (1) Die Verordnung findet außerdem auf folgende andere W⸗ Besserungen. Die Gesamtstimmung blieb aber bis zum Schluß konsortiums in 4 1 Gige Reichspostschatzanweisungen mit fünf⸗ niederländischen Ursprungs Anwendung: sdes Verkehrs ziemlich unlustig. 8 fähriger e; IZ ““ I 6 1 Am Montanmarkt hatten nur Klöckner (minus 1) un taus enden wird 1 ½ % betragen, w 1 1 b EE“ Hoesch (minus ¼) gegenüber dem Vortage etwas stärker 5 s9eqtktam voi p Feeethanne ae weccen ü d isch änderte Kurse aufzuweisen. Auch in Braunkohlen⸗ und Kali⸗ leich eitig zum Kurse von 98,50 ur Zeichnung aufgelegt werden. Fichena sene. frisch papieren machten die Kursunterschiede gegenüber Donnerstag Pie Fantausch⸗ und Zeichnun frist läuft für die Reichsbahnschat⸗ 5 Knollen, einschließlich, nur Bruchteile eines Prazentes aus. Unter chemischen Werten anweisungen vom 8. bis 20. August, für die Reichsvoltschagahe 23

inien, Gladi stand 8 für 5 -; 8 Elek⸗ sungen vom 4. bis 16. September d. J. Die näherxen Bedingung Elorihrien, Gölndioger bestand etwas Nachfrage für J. G. Farben, während unter Elg üngzen vn . bich 1658 dir Heichnuns werden seaedeetounßge⸗ Feue8o) ie8 trowerten eigentlich Aceumulatoren (plus 2) und daneben Sie⸗ macht werden. Die neuen 4 % Pigen Reichsbahn⸗ und Rei S⸗ ö“

3 mens (plus ¾¼) etwas Interesse fanden: Schwach lagen AEG postschatzanweisungen werden reichsmündelsicher und bei der

mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗

Blumen, Blüten, Blütenblätter und Knospen zu Binde⸗ oder Zierzwecken, frisch

ie i 1 er Verordnung neben anderen Aus⸗ (2) Die in § 2 Abs. 2 a der Ve g

. RM, die i dstraßenverkehr eingebracht werden, mehr als 10 RM, die im Landstraße hr eing gen vie in

Schiffs⸗ oder Luftfracht⸗

nahmen enthaltenen Ausnahmen für Waren im

sowie für Waren im Werte von nicht mehr als 25

Postsendungen oder im Eisenbahn⸗, - w125. eingehen, finden im Falle des Abs. 1 keine Anwendung.

§4. Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juli 1935 in Kraft.

Berlin, den 25. Juli 1935.

(minus 1).

recht gering.

—⸗Zeichen.

Reichsstelle für Devisenbewirtschaftun g. 14“

Handelsgesellschaf etwas freundlicher, nische Anleihe im Zusammen

Sonst waren noch

leumwerte, die bis zu % einbüßten, angeboten. 1

käufen profitierte Orenstein & Koppel (plus 1), auch Berliner

Maschinen zogen erneut um % an. Am Kassamarkt war die Umsatztätigkeit ebenfalls wieder

Beachtung fand d

von den A

Tagesgeld erfuhr

nahenden Ultimo eine Erhöhung um uf 5 internationalen Devisenmarkt war der holländische Gulden etwas erholt. Der Dollar notiert in Berlin

1 Pfund 12,32 ¾ (12,31 ¼).

t um 1 % o. Heimische Renten lagen wiederum

hang mit dem Leisturz mit dem

BMW (minus 1 ¼) und Lino⸗

Reichsbank lombardfähig sein. Bei Rück⸗

Die Erdölgewinnung Preußens im Iuni.

Wie der Amtliche Pressedienst mitteilt, betrug die Erdöl⸗ gewinnung Preußens im Juni 1935 nach den vorläufigen Er⸗ gebnissen der amtlichen Statistik 35 767 t gegen 39 821 t im Vormynat und 26 071 t im Monatsdurchschnitt 1934. Auf das Gebiet Hönigsen⸗Obershagen Nienhahen entfallen 27 700 t, auf Wietze⸗Steinförde 4230 t und au den Bezirk Eddesse⸗Oelheim⸗ Oberg 3393 t. Die Zahl der angelegten Arbeiter betrug Ende des Monats 2679 gegen 2630 am Ende des Vormonats.

Die Erdölgewinnung in hüringen betrug im Juni 1935 55 t bei 11 Mann Belegschaft, in Baden 17 t bei 72 Mann

ie Kursbefestigung der Berliner uslandsrenten erschienen rumä⸗

im Hinblick auf den heran⸗ % auf 3 bis 3 ¼ %. Am

6

2,485 (2,484) und das

8 umlaufs und der täglich falligen Verbindlichteiten durch Gold

74,72 % (74,91 %).

London, 24. Juli. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 24. Juli 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund

terling: Im Umlauf befindliche Noten 400 810. (Zun. 1240),

8 hinterlegte Noten 51 910 (Abn. 1240), andere Regierungssicher⸗

8

heiten der Emissionsabteilung 246 380 (Abn. 240), andete Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 970 (Zun. 290), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 1640 (Abn. 50), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 192 720 (unverändert), Depositen der Regierung 8870 (Zun. 990), andere Depositen: Banken 100 815 (Abn. 2765), Private 36, 610 (Abn. 2230), Regierungs⸗ sicherheiten 88 740 (Abn. 3150), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 10 320 (Zun. 1040), Wertpapiere 12 890 (Abn. 660),

Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 540 (Zun. 20). Ver⸗

134v8 O221u8 I=

werden gegenwärtig, noch mit einem Bestand von 31,51 (43,01) Mill. ffr. ausgewiesen. Die Wechsel, der Darlehnskasse sind um 5,88 (1,47) auf 54,91 Mill. ffr. zurückgegangen. Der Notenumlauf ist mit 1230,27 Mill. ffr. um 15,28 (28,06) Mill. ffr. geringer als in der Vorwoche. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten haben um 6,71 (2,37) auf 314,36 Mill. ffr abgenommen. Die gesamten kurzfristigen Verbindlichkeiten werden am 23. 7. mit 883,43 (80,59) % durch Gold⸗ und Golddevisen gedeckt.

8 ““

Neue Diskonterhöhung in den Niederlanden. Amsterdam, 26. Juli. Die Niederländische Bank hat be⸗

ischlossen, 58 Diskontsatz mit Wirkung vom Freitag von 5 auf 6 % heraufzusetzen. .

. 48 1.1

handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen. Bohnen, weiße, mittel 26,50 bis 27,50 ℳ, Langbohnen. weiße 36,00 bis 38,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934B. 39,00 bis 41,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 45,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 50,00 bis 69,00 ℳ, Speiseerbsen, Wiktorta, gelbe 52,00 bis 61,00 ℳ, Speiseerbsen, zollverbilligt 46,00 dis 55,20 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Ra⸗ —- Reis, unglasiert 26,00 bis 27,00 ℳ, Moulm. Reis, v w-N 86,50 bis 37,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 36,00 bis 40 00 ℳ, Italtener⸗ Reis, glasiert 30,00 bis 31,00 ℳ, Deutscher Bo 8. glastert 26,50 bis 27,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 38,00 dis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengrüte 28.00 bis 29,00 ℳ, Haferflocken 38,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, sottene 43,00 bis 44,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,.90 26,00 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 82.50 ℳ. Weizen⸗

mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengmeßz. Type 405 38,00 bis 40,50 Kartoffelmehl, superior 36,55 dis 37,00

8 1. 2