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monatlich 2,30 8
monatlich.
Erscheint an sehen ochentag abend. Bezugspreis durch die Post tnschließlich 0,48 Hℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; sir (elbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℳℛ.ℳ m Ale Pöstanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 %, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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92 mm breiten Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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Nr. 17
einschließlich des Pastos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
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Postscheckkonto: Berlin 41821
1935
7 Reichsbankgirokonto
Inhalt des amtlichen Deutsches Reich.
Exequaturerteilung 1öu“ b Zetanntmachung über den Londoner Goldpreis. Verordnung über die Festsetzung von Mindestbeträgen der dem .“ von Zölen und Verbrauchsteuern. Vom 30. Juli Bekanntmachung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers des Innern über das Verbot der Verbreitung von ausländischen Druckschriften im Inland. . Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juli 1935. Berichtigung zu der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über Beiräte der Wirtschaftskammern vom 18. Juli 1935. Ne- für die Lebenshaltungskosten im Juli
Ueberwachungsstelle für unedle
= per Kurspreise für unedle Metalle. be ne 8 Dresden. 3
8
0
Bekanntmachung KP 4 Metalle vom 31. giez
Dem Mexikanischen Vizekonsul in Bremen, Eduardo Prado, ist namens des Reichs unter dem 20. Juli 1935
1 das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
6 gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur 1 Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und l sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarkt) . lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. August 1935 für eine Unze heencen 110 1h 9 ½ 8, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 1. August
1935 mit RM 12,29 umgerechnet .. = RM 86,5165, für ein Gramm Feingold demmnach. = pence 54,3187, in deutsche Währung umgerechnet = RM. 2,78157.
Berlin, den 1. August 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank. 8 Speer. “
Verordnunng über die Festsetzung von Mindestbeträgen bei dem Aufschub v„&pon Zöllen und Verbrauchsteuern. “ Vom 30. Juli 1935. .
Auf Grund des § 12 der Reichsabgabenordnung wird verordnet: 8 .
Bei Zöllen und Verbrauchsteuern darf die Zahlung fälliger Beträge auf Antrag des Steuerpflichtigen nur hinausgeschoben werden (§ 129 der Reichsabgabenordnung), wenn der Betrag, dessen Aufschub beantragt wird, in jeder Steuerart mindestens 10 RM erreicht. Bei der Errechnung des Betrages sind Zoll und
Umsatzausgleichsteuer zusammenzurechnen. Die Vorschriften, nach denen der Aufschub von Zöllen und
Verbrauchsteuern eingeschränkt oder nicht zugelassen ist, bleiben unberührt. 82
Diese Verordnung tritt am 6. August 1935 in Kraft. Berlin, den 30. Juli 1935. ““
Der Reichsminister der Finanzen. In Vertretung des Staatssekretärs:
5
ö1“ 1ö1“ E ru st. 81 8 9 Bekanntmachung.
Ich habe auf Grund der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 die Verbreitung der nachstehend genannten ausländischen Druckschriften im Inland bis auf weiteres verboten:
„Das Volk“ (Jägerndorf, Tschechoslowakei); „Thurgauer Zeitung“ (Frauenfeld, Schweiz). Berlin, den 30. Juli 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern.
Berlin, Donnerstag, den 1. August, abends
Bekanntmachung.
„Die Umsatzsteuerumrechnungssütze auf Reichsmark für die Umsähe im Monat Juli 1935 werden auf Grund von 8 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt: 3
88 88 Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1 Aegypten 1 Pfund 12,59 2 Argentinien 88 100 Papierpesos 66,20 3 Belgien 100 Belga (=—500 Frcs.) 41,95 4 Brasilien 100 Milreis 14,00 5 Blulgarien 100 Lewa 3,05 6 Canada 2,48 7 Dänemark 100 Kronen 54,87 8 Danzig 100 Gulden 46,96 9 Estland 100 Kronen 68,50 10 Finnland 100 Mark 8 5,42 11 rankreich 100 Francs 16,43 12 riechenland 100 Drachmen 2,36 Großbritannien 1 Pfund Sterling 12,29 1100 Gulden 168,59 100 Kronen 1 55,33 100 Lire 20,47 1 100 Pe 72,25 Ingoflawien. 109 Pinar —— 3 8.88 Lettland 100 Lat “ 81,00 Litauaeaen 1100 Litas 41,67 21 Luxemburg h500 Francs 52,44 22 Norwegen 100 Kronen 61,76 23 Oesterreich 1100 Schilling 49,00 24 Polen 100 Zloty 46,96 25 Portugal 100 Eskudos 11,15 26 Rumänien 100 Lei 2,49 27 Schweden 100 Kronen 63,36 28 Schweiz 100 Franken 81,18 29 Spanien 100 Peseten 34,04 30 Tschechoslowakei 100 Kronen 10,33 31 Türkei 8 1 Pfund 1,98 32 Ungarn 100 Pengö 73,42 33 Uruguay “ 1 Peso 1,02 34 Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,48 von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in
g Fnser ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am Berlin, 1. August 1935.
Der Reichsminister der Finanzen.
1 J. A.: Schlüter.
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Berichtigung
der Anordnung des Reichswirtschaftsministers über Beiräte der Wirtschaftskammern vom 18. Juli 1935.
Reichsanzeiger Nr. 168: Hinter die Worte „die Leiter der Bezirksgruppen“ ist einzufügen „der Wirtschaftsgruppen“.
.
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Reichsinderziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im Juli 1935.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den urchschnitt des Monats Juli 1935 auf 124,3 1913/14 = 100); sie ist somit — hauptsächlich im Zusammen⸗ ang mit den jahreszeitlichen Veränderungen — um 1,1 % öher als im Vormonat (123,0).
Die Indexziffer für Ernährung hat um 1,9 % auf 122,9 und die Indexziffer für Heizung und Beleuchtung um 0,3 % auf 124,6 angezogen. Die Inderziffern für Wohnung und für Bekleidung find mit 121,2 und 117,8 ganz und die Index⸗ ziffer für „Verschiedenes“ mit 140,6 nahezu unverändert geblieben.
Das Ansteigen der Indenziffer für Ernährung hat seinen Grund hauptsächlich in der Einbeziehung der Preise für Kar⸗ 8 neuer Ernte, firns in den erhöhten 39 für Eier und zum Teil auch für Nlaisch andererseits sind die Preise für Gemüse und Hülsenfrüchte zurückgegangen. Die Er⸗ höhung der Indexziffer für ““ die regelmäßig im S eintritt, bürsse in den folgenden Monaten mit dem
ückgang der Preise für neue Kartoffeln wieder ausgeglichen werden. In der Gruppe Heizung und Beleuchtung wirkte sich die v von Sommerpreisabschlägen für Hausbrand⸗ ohle aus.
Berlin, den 31. Juli 1935. Statistisches Reichsamt.
Die
“ Bekanntmachung KP 4 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom ö,1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden die folgenden Kurs preise festgesetzt: Aluminium (Klassengruppe 1) Aluminium, nicht legiert (Klasse IAa) RM 144,— bis 148, Aluminiumlegierungen (Klasse 13P) „ 68,— „ 70,— Blei (Klassengruppe III)
Blei, nicht legiert (Klasse III an . RM 19,— bis Hartblei (Antimonblei) (Klasse III B) „ 21,50 „
Kupfer (Klassengruppe VIII) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII Aa)n RM 44,25 bis
Kupferlegierungen (Klassengruppe IX)
Messinglegierungen (Klasse IX Aa).. RM 33,25 bis heeewale rene (Klasse IX B) „ 47,75 „ 49,75 Bronzelegierungen (Klasse IXCC.. . . . „ 723,25 „ Neusilberlegierungen (Klasse IXD) „ 47,50 „
Nickel (Klassengruppe XIII) Nickel, nicht legiert (Klasse XIII A) RM 249,— bis 269,
Zint Atuastenarunhe 8. . Feinzink (Klasse XIXx a‚A. RN=, 21,75 22,71
Zinn (Klassengruppe XX)
Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa)h) RM 278,75 bis 298,75 Mischzinn (Klasse XxX Bê. .„ 278,75 „ 298,75 je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 19,— bis 20,— je 100 kg Rest⸗Inhalt „RM 278,75 bis 298,75 je 100 kg Sn⸗Inhalt RM 19,— bis 20,— je 100 kg Rest⸗Inhalt
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Gleich⸗ zeitig tritt die Bekanntmachung KP 3 vom 26. Juli 1935 Reichsanzeiger Nr. 173 vom 27. Juli 1935) außer
raft.
Berlin, den 31. Juli 1935.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner.
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Beschluß des Frachtenausschusses Dresden. Für Ton ab Guttau bei Baruth nach Hamburg oder Lübeck werden die Kleinwasserzuschläge wie folgt festgelegt: ab — 151 bis — 160 cm Dresdner Pegel 2 Pa % kg ab — 161 bis — 170 cm Dresdner Pegel 4 Pfg. % kg ab — 171 und niedriger 6 Pfg. % kg
als Mindestentgelte. Vorstehender Beschluß ist von der Aufsichtsbehörde be
stätigt worden. Dresden, den 26. Juli 1935. Frachtenausschuß Dresden.
Lötzi
(Klasse XX D)
Nichtamtliches.
Nachruf.
Am 25. Juli d. J. ist in Potsdam kurz vor Vollendung
seines 81. Lebensjahres der frühere Chefpräsident der Preu⸗
ßischen Oberrechnungskammer und Prüsczent des Rechnungs⸗
hofs des Deutschen Reichs, Wirklicher Geheimer Rat Ernst Holtz verstorben.
Am 27. Juli 1854 in Rentz auf Rügen als Sohn eines Feee geboren, besuchte er zunächst das Pädago⸗ gium in Putbus und das Gymnasium in Stralsund. Von 1872 bis 1875 studierte er in 11.] und Greifswald Rechts⸗ und Staatswissenschaften. Nach Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung begann er 1876 seine Beamten⸗ laufbahn als Gerichtsreferendar im Bezirke des Apellations⸗ gerichtes in Greifswald. Ende Juli 1879 wurde er als Re⸗ gierungsreferendar in die allgemeine Verwaltung über⸗ nommen. 5 erfolgreicher Ausbildung im Verwaltungs⸗ dienst bei den Regierungen in Stralsund und Stettin bestand er im Juni 1883 die große Staatsprüfung. Schon nach kurzer Verwendung als Regierungsassessor bei der Regierun!
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