Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 184 vom
35. S. 2
II. Um der Verpflichtung zur Vorlegung des Vorklassen⸗ loses enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen mit dem Stempel der Staatslotterie versehenen Gewahrsamschein auf wei⸗ ßem Papier im Gewahrsam des Einnehmers lassen, der dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Einziehung der Gewinne, im Gewinn⸗ fall 1. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufloses (§§ 7 und 8) für die neue Klasse ermächtigt wird. Werden für solche Gewahrsam⸗ lose Einsätze für spätere Klassen vorausgezahlt (§ 4 Ziffer 1), so werden Quittung und Gewahrsamschein gemeinsam auf rotem Papier ausgefertigt. Zur Vermeidung des Verlustes eines Gewinnanspruchs hat der Hinterleger die Bestimmung des § 14 Ziffer III zu beachten. Gegen Rückgabe des Gewahrsamscheins kann der Hinterleger, der Lose gegen Ausstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Einnehmers belassen hat, jederzeit die Aushändigung der verwahrten
des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine Hensiche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine, vorschriftsmäßig zugestellte einstweilige Verfügung, Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. D) einen Gewinn von 1000 Reichs⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die Staatslotterie einreichen. Die planmäßigen Gewinne zu 100 000 Reichsmark und darüber zahlt die General⸗Lotterie⸗Kasseaus. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken be⸗
konnte bisher noch nicht erg ht werden. Um auch Uebergangszeit den wiederholt
zu tragen, daß häufig werden, die für die Schule durchaus ungeeignet sind, hat daher der Reichserziehungsminister bestimmt, daß
Verkehrswesen.
Der in Aussicht gestellte Neuaufbau des deutschen ee
in der aut gewordenen Klagen Rechnung als „Schulfunk“ Sendungen angekündigt
is auf weiteres im Schulunterricht nur solche Sendungen abgehört und ausgewertet werden dürfen, die von ihm als für die Schulen geeignete Schul⸗ funksendungen anerkannt werden. Listen dieser Schulfunksendungen werden 1asgat vom Ministerium veröffentlicht werden.
X
Neuaufbau des deutschen Schulfunts.
Die Entwicklung des Aktienmarktes.
1 eau hat sich, nach einer vorübergehenden Zu⸗ rückhaltung der Börse in den Herbstmonaten vüen. von Monat zu Monat erhöht. Erst in den letzten Wochen
Das Aktienniveau
aben, wie das Institut für Schwankungen und Sonderbewegungen
Konjunkturforschung berichtet, leichte die gleichmäßige Auf⸗
8
erreicht hat.
jeweils ausgeschütteten Durchschnittsdividende gegenüber,
noch nicht wieder den relativ günstigen Stand der Jahre 1928 /29 Stellt man demnach die Aktienkursbewegung der “ die gegenwärtig erst wieder knapp 50 % des Staades von 1928/29 erreicht hat (4 bis 4,15 % gegen 8,3 % im Jahre 1928/29 und
Berliner Börse am 9. Auguft.
Während am Vortage wenigstens noch zu Beginn des Ver⸗ kehrs die Umsatztätigkeit einigermaßen besser war, zeigte sich bei Eröffnung des heutigen Börsenverkehrs schon ein ziemlich un⸗ lustiges Geschäft. Immerhin lagen auch von seiten der Privat⸗ kundschaft im Zusammenhang mit der Meldung über Lockerung des sowjetrussischen Außenhandelsmonopols einige Kaufaufträge vor, die verschiedentlich zu geringfügigen Kurssteigerungen führten. Nach Erledigung der eingegangenen Kaufaufträge ließ das Ge⸗
Kaum veränderte Kurse. — Im Verlauf wieder etwas Angebot.
Eröffnung des Fernsprech⸗Schnellverkehrs mit Rangsdorf und Zossen.
Am 10. August um 20 Uhr (8 Uhr abends) wird der Fern⸗ sprechschnellverkehr zwischen Berlin und den beiden Orten Rangs⸗ dorf und Zossen aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an sind Gespräche von Berlin nach Rangsdorf und Zossen nicht mehr beim Fernamt anzumelden. Die an eine Vermittlungsstelle mit Handbetrieb angeschlossenen Berliner Teilnehmer melden Ge⸗ spräche nach Rangsdorf und Zossen bei ihrer Vermittlungsstelle an. Die Berliner Selbstanschlußteilnehmer erhalten Verbindung mit Rangsdorf und Zossen durch das Schnellamt Berlin, das sie durch Wählen von K 9 erreichen. Die Gebühr für ein Gespräch von 3 Minuten Dauer beträgt während der Zeit von 8—19 Uhr (8 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends) nach Rangsdorf 0,30 Rℳ und nach Zossen 0,40 RM, in der übrigen Zeit 0,20 RM und 0,27 RM. Auf die Vorbemerkungen im amtlichen Fernsprech⸗ buch auf Seite XIII/XIV wird hingewiesen.
wärtsbewegung häufiger unterbrochen, ohne daß man von ei
allgemeinen Schwäche der Aktienkurse Ns de. Föngn. Die roße Linie der Aufwärtsbewegung, die den Aktienmarkt schon 1 dem Krisentief Mitte 1932, von einem heftigen Rückschlag 88 der ö’ Hälfte 1933 abgesehen, beherrscht, hält weiter an. 88 ter Erfahrung muß sich die Bewe ung der Aktienkurse auf die auer in dem Rahmen halten, der 88 die beiden Grund⸗ faktoren: die Ertragslage der ndustrie und den anderen Gebieten des Geld⸗ und Kapitalmarktes,
schäft aber sofort wieder nach, und die Kulisse, hierdurch etwas verstimmt, ging im Verlauf der Börse sogar mit Pleinen Abgaben vor, die auf das Kursnieveau etwas drückten. Die Anfangskurse konnten sich nicht halten, und wenn auch bis zum Börsenschluß lei ne weiteren Rückgänge mehr eintraten, blieb doch die Stimmung ziemlich unlustig. “
2,75 % im Herbst 1932), so muß die Einstellung des Aktien⸗ marktes als recht optimistisch bezeichnet werden. Dies gilt be⸗ sonders, wenn man die Vorschriften des Anleihesto gesetzes berücksichtigt. Von Bedeutung ist auch die in der Warnung des Börsenvorstandes vom 11. Juli angeführte Tatsache, daß Handel und Industrie mit neuen Belastungen zu rechnen haben. — Die durchschnittliche Bewertung der auf dem Aktienmarkte “ auf Sö 98 abhängig von dem Gesamt⸗ G 81 ü 5 ers au olumen des Materialangebots und der Brei als Käuf b“ Ib 1 1 einflussen. 2 en drei Ja re haben sich Anzahl und Nominalkapital sowohl Prode eic es aeneh bestidnbn⸗ 8t en Zügen durch ihr aller deutschen Aktiengesellschaften als auch derjenigen Gesell⸗ ime L ergibt sich eine auf⸗ schaften, deren Werte an der Berli Bö m sel ssga ehesetaftcmmenng zwischen Produktionsentwicklung 8 vermindert. Gemäß dem Grundsatz 88 Vordrtnmtichäün 8 F 51811g, 18 Produktionsindex wie Aktienkurse öffentlichen Kapitalbedarfs und der strengen Praxis der Zu⸗ 1““ 5 ihren sind seither lassungsbehörden haben seit langem keine größeren Neuemissionen 11““ 8e iegen. 1 gegenwärtigen von Aktien stattgefunden; neuerdings ist verordnet worden daß 8 gang n Jahren 1928 bis Reichswirtschaftsministers bedürfen. A 1 2 e-lle i 1 935 5 usga 9 Küsnn erdi 4 2 8 8 wieder 65 % (die Produktionsmenge rund 90 11““ geint 8 ö
Gemeinde⸗Umschuldungsanlei Zins ü 9 9 2 he⸗ gsanleihe, der in von 1928 erreicht, das Aktienkursniveau etwa 58 *%. Daß sich und einiger Serien mittelfri ““
die Bewertung der Aktien weniger stark 3
1 gehoben hat, als es der sungen, durch den Umtau — m esto — Sep “ Froduktionsvolumens entsprechen würde, ist unter in Reichsmarkobligationen usw. “ Postamt Seehe 1 zugeteiltes Zweigpostamt mit unbe⸗ als einer „Me 1 belonderdeit 88 C1111“ Räfschwungs Föörschcg Vhetet ene nesiat zegenisuhe dpüng bas he⸗ schränkten Annahmebefugnissen eingerichtet. Es erhält die Be⸗ Regierun gpolitit b stehtn fnuh dErböhung der e Fäst on unt gchate dn üten manegazithe ndel Hsehe abanas, d zeichnung „Berlin⸗Halensee 2“. Die Schalterstunden werden . der Er⸗ in e’ fisrne CCC “ de nmen te nechese hc kgegzireeed gehe dstemageber verltags vön 8 bis 19 Uhr asgehalten. Sonn⸗ und feiertags erfolges. Begbeffinen, bestimmten mengenmäßigen Produktions⸗ neuen Einkommensteuergesetz Kursgewinne, die bei einem Wieder⸗ Rohstoffindustrien Hinzu tritt die Notwendie virtschaft un mtionsgewiner Kege, drei Monate) erzielt werden, als Speku⸗
t . Hinzu tri ndigkeit einer Er⸗ lationsgewinne versteuert werden müssen; Kursgewi
Föhung 1 T“ b;. auf dem 1 88 Rentenwerten sind d.acsen Furcgevinne Zirh industtg. Zder hesschtsbunkt ener . erbesserung der steuerpflichtig. Dem auf diese Weise stark verminderten Angebot tab Liquidität, einer Festi⸗ steht ein relativ fest umrissener Kreis v diti ien⸗ hent des Fiehensditen Ftetus ders Unternehmungen kong atsen und, ücenbestgern gegenüber. *Im Zuenehen Altien⸗ t berücksichtigt werden, als es ärtigen Aufschwungs, bei steigenden Eink e2n, Ersparnissen 113153“ wirtschaftspolitischen Hauptaufgaben zu ver⸗ und Rückstellungen ritt kie Figenden 85 Vupftuncen varnissen ert“ der indüftriell ist ü8 unmöglich, den jeweiligen „inneren Unternehmungen zum Erwerb von Altien deutlich hervor. Diese aus zazlreichen Untesden erart tatsichehu erfoser och i redit nur in seltenen Fällen angewiesen ist, trifft häufig auf 1 3 1 w . ⸗ 7 7. „ üh die Industrie, Banken und 11““ 1““ soraghale uns acer ahede fass. wehten⸗ der Krise erlitten hatten, noch nicht völlig durch die rträge der letzten 2 ¼ Jahre abgedeckt worden sind,. und daß,
Lose verlangen.
5. iehungen: I. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit, den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (I und II) tragen, in das Nummernrad ein⸗ geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinn⸗ röllchen mit den aufgedruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet, mit Ausnahme des Röllchens mit dem Hauptgewinn von 1 000 000 Reichsmark, an dessen Stelle am letzten Ziehungstage der Schlußklasse vor Ziehungs⸗ beginn ein zusätzliches Röllchen mit einem Gewinn von 300 Reichs⸗ mark (§ 9 1) in das Gewinnrad geworfen wird. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungssaal der Staatslotterie in Berlin. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent⸗ nommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen I und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und II) entfallen und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Ausschluß des Rechtsweges der Präsident der Preußisch⸗Süddeutschen Staats⸗ lotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister. § 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassenlos gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis s. o. § 2 Ia) für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (§ 1) spätestens am letzten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil⸗ weise Abtrennung seiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des Einsatzes ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige
tehen, wird die Staatslotterie dem Losinhaber den Gewinn auszahlen 5 auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.
§ 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Einnehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der Staatslotterie vom 2. Juli 1935 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.
§ 13. Abhanden gekommene Lose: I. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (§ 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der bhierfür vorgesehenen Fristen (§§ 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des § 14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses — zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (§ 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (§ 11 III), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die Staatslotterie ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben
Montanwerte zeigten kaum Veränderu en. Einiges Material kam lediglich in Stahlverein (— ¼) heraus. Auch die in den letzten Tagen etwas in den Vordergrund gerückten Braunkohlen⸗ papiere wiesen kaum Umsätze auf, lediglich Rheinbraun gingen auf Grund kleiner Kauforders von westdeutscher Seite um 1 % nach oben. Kaliaktien waren bis auf Salzdetfurth (+ ¼½) unverändert desgleichen chemische Papiere. Am Elektromarkt machte sich etwas Angebot in Chade (— 1 %) bemerkbar, während einige Ver⸗ sorgungswerte wie RWE und BKL Bruchteile eines Prozentes nach oben gingen. Einige Beachtung fand das Angebot in Schiff⸗ fahrtspapieren, von denen Nordloyd um % und Hapag um ¼ % heruntergingen. Am Kassamarkt überwogen — augenscheinlich in Nachwirkung des Berichts des Instituts für Konjunkturforschung über teilweise überhöhte Aktienkurse — kleine Verkaufsorders. U. a 8
lagen Großbankaktien mit Ausnahme von Commerzbank eher etwa niedriger.
Einrichtung eines Zweigpostamts in Berlin⸗Halensee. 8
Am Hochmeisterplatz in Berlin⸗Halensee, und zwar Cicero⸗ straße 7—8, Nestorstraße 50 — 51, wird am 1. September ein dem
Renten lagen gut gehalten, mtiunter eine Kleinigkeit höher Tagesgeld hörte man unverändert mit 3 — 3 ¼ o%. Am internatio 1 nalen Devisenmarkt hat sich die Lage wieder beruhigt. Das An gebot in holländischen Gulden ist nicht mehr vorhanden. Anderer seits lagen Pfund und Dollar etwas schwächer und wurden in Berlin mit 12,31 ¾ (12,32) bzw. 2,48 (2,482) RM notiert.
Aus der Verwaltung.
Die Beratungsstellen für Erb⸗ und Rassenpflege und ihre Aufgaben.
Einer der wichtigsten Zweige des vereinheitlichten Gesund⸗ heitsdienstes ist die Erb⸗ und Rassenpflege, für deren Ausgestal⸗ tung schon in der Dienstordnung für die Gesundheitsämter ein⸗ gehende Richtlinien gegeben worden sind. Für die Errichtung und Tätigkeit der Beratungsstellen für Erb⸗ und Rassenpflege,
Wochenübersicht der Reichsbank 1 vom 7. August 1935 13
steigerungen nicht ausbleiben. Die Aufgabe (In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):
Kapitalmarktpolitik wird darin bestehen, die Materialt auf dem Aktienmarkt und die Materialfülle auf 2 1. J.
der öffentlichen
letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (§ 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los⸗ nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits
ezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis (§ 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.
§ 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos (§ 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.
§ 8. Kauflose: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ worben werden. muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen nachgezahlt werden (siehe § 2)7. Auch Ersaglose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung Der Lotterijeeinnehmer ist nicht verpflichtet, die Vorklassen des Ersatz⸗ loses dem Spieler auszuhändigen.
§ 9. Hauptgewinn: Die beiden Hauptgewinne der Schluß⸗ klasse zu jie 1 000 000 Reichsmark fallen aut die Nummer des Loses der Abteilung I und II, di 12 ungsrage der Schlußklasse mit dem ersten Gewinn 300 Renhs gszogen wird. Es erbält demnach das Los, das Esten Zedn e der Schlußklasse mit dem ersten Gewinn vdvon 30 wird. in jeder der Abteilungen I und II einen der 2 Hauptgewinne den 1 0
Amtliche Gewinnlisten:
⸗22* —
— üeeasaes
§ 10. die Staatslotterie mit ihrem Stempel un Namensunterschrift des Präsidenten Preußisch Staatslotterie versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1. bis 4 Klasse erscheinen etwa 7 Tage nach Beendigung jeder dieser Klassen, und die Gewinnliste der 5. 4 10 Tage nach Beendigung der Ziebung dieser Klasse. werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Ausl! § 16) können sie auch von den Lotterieein beʒox solange deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit der a winnlisten, nicht aber für die privaten Gewinnlisten, Z meldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziedungs übernimmt die Staatslotterie die Gewähr.
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§ 11. Gewinnzahlung: L. Nur der rechtmäßige Besitz d Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inbaber eines Gewinn⸗ loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der Ziedung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anfpruch aut die Gewinnzahlung, der die amtliche Gewinnliste (§ 10) zugrunde zu legen ist. Die Staatslotterie ist nur gegen Us abe des Gewinn⸗ loses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß daher innerhalbd der im § 14 bestimmten Frist dem zuständigen Einnehmer (§ 1) zur Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Ein⸗ nehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn auszuzablen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die Staatslotterie nicht verpflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzablung einstweilen aus⸗ zusetzen, wenn erbebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur
mehrere ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der Staatslotterie so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge⸗ händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens hbaftet die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermißter Löose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.
§ 14. Verfallzeit der Gewinne: I. Der Gewinnanspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungs⸗ tag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (§ 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein. III. War das Los gemäß § 4 Ziffer II gegen Ausstellung eines Gewahrsamscheins im Gewahrsam des Einnehmers gelassen, so erlischt gegenüber der Staatslotterie der Anspruch aus dem Schein mit dem Ablauf von vier Monaten nach dem letzten Ziehungstag 5. Klasse der Lotterie, über die der Schein lautet.
§ 15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.
Die Staatslotterie behält sich vor, zur Anpassung des Losever⸗ kaufs an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Losnummern, so⸗ weit sie nicht als ganze oder Doppellose aufgelegt sind, vom Verkauf auszuschließen. 8
§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein⸗ nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. Ebenso trägt der Spieler alle Postgebühren, die bei Auszahlung der Gewinne durch die Staatslotterie entstehen.
Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (§ 10) durch die Post gewünscht, so haben die Spieler ohne Rücksicht auf die Zahl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal⸗ betrag von 0,25 RM im Ortsverkehr und 0,30 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kaufpreis für die Gewinnlisten und die Postgedübren im gewöhnlichen Geschältsverkehr mit dem Spieler ab⸗ gegolten werden. Der Betrag wird zu jeder Klasse angefordert. Er kann auch für alle Klassen im voraus gezahlt werden.
Die Postgebühren für Einschreib⸗ und Nachnahmesendungen, die
Der Präsident der Preußisch⸗Süddeutschen Staa ö1“ Rie
Deutsches Reich.
Der Lit sandte Dr. Jurgis Saulys ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft Sieder übernommen.
— . DPor 2
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Profesfsor der italienischen Rechtsgeschichte an der Universität Bologna ftig an der Universität Rom),
auf ausdrücklichen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonders
von denen mindestens eine im Bereich eines Gesundheitsamtes vorhanden sein muß, hat der Reichsinnenminister jetzt noch be⸗ sondere Grundsätze aufgestellt.
Die Beratungsstelle soll der Bevölkerung zur Verfügung stehen und ein⸗ oder zweimal in der Woche Sprechstunden ab⸗ halten, an denen außer dem leitenden Arzt mindestens eine Ge⸗ sundheitspflegerin teilnimmt. Neben dem Gesundheitszustand des zu Beratenden ist vor allem seine Erbbeschaffenheit zu erforschen. Dazu muß festgestellt werden, ob in der Sippe Erbkrankheiten einerseits oder besonders vortreffliche Eigenschaften andererseits vorgekommen sind. Alle notwendigen Personalangaben und Tat⸗ sachen werden in einer Sippentafel zusammengestellt, für die den Gesundheitsämtern ein Muster zugeleitet worden ist. In dieser sind die vier Großeltern des zu Beratenden und ihre sämtlichen Nachfahren aufzuführen, soweit sie mit ihm bis zu einem Achtel blutsverwandt sind. Zu den Ermittlungen soll auch die Unter⸗ stützung der Behörden, der Parteiorganisation und der Familien⸗ forscher herangezogen werden, ebenso sind bei Aerzten, Kranken⸗ häusern usw. Auskünfte einzuholen. Die durch die Untersuchun⸗ gen bekanntgewordenen Tatsachen werden in einer erbbiologischen Kartei gesammelt. Diese soll nach und nach zu einem lückenlosen Nachschlagewerk über die im Bereich des Gesundheitsamtes wohnenden erbkranken Sippen ausgestaltet werden. Späterhin soll diese Kartei auch im Hinblick auf die wertvollen Sippen und die gesunden Erblinien vervollständigt werden.
Auch für die Ausgestaltung der Eheberatung werden Richt⸗ linien gegeben. Der Arzt soll bei der Eheberatung stets das Gesamtwohl des Volkes im Auge haben und es als seine vor⸗ nehmste Pflicht betrachten, sich zum Beschützer der erbgesunden Familie zu machen. Nur erbgesunde Eheschließungen werde er zu fördern haben und von einer Eheschließung abraten, wenn einer der Ehebewerber nichtarischer Abstammung ist oder an ver⸗ erblichen Leiden oder Gebrechen, an Infektionskrankheiten oder sonstigen das Leben bedrohenden Krankheiten leidet, die seine Verheiratung als nicht im Interesse der Volksgemeinschaft liegend erscheinen lassen.
Oeffentliches Interesse bei Feld⸗ und Forststrafsachen.
Aus den Kreisen der Land⸗ und Forstwirtschaft ist wieder darüber Klage geführt worden, daß Verfahren wegen Vergehen und Uebertretungen, die den besonderen Vorschriften der Feld⸗ und Forststrafgesetze unterliegen, zu oft wegen Gering⸗ fügigkeit eingestellt würden. Der Reichsjustizminister führt in seinen Anweisungen an die Strafverfolgungsbehörden aus, daß die Folge einer zu häufigen Verneinung des öffentlichen Inter⸗ esses sei, daß nicht nur der Schutz von Feld und Forst nicht in der gebotenen Weise gewahrt werde, sondern auch die Dienstfreudig⸗ keit der mit der Ausübung dieses Schutzes betrauten Personen leide. Es sei daher stets sorgfältig zu prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens mit dem Interesse an einer wirksamen Be⸗ kämpfung der Feld⸗ und Forstfrevel vereinbar ist.
e Arbeiterzentrale.
Die Vermittlung inländischer landwirtschaftlicher Wander⸗ arbeiter wird vom 1. Juli 1935 ab von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung durchgeführt. Mit dem genannten Zeitpunkt hat die Reichsanstalt auch die bisher sonst von der Deutschen Arbeiterzentrale wahrgenommenen Aufgaben (Ausstellung der Arbeitskarten und Befreiungsscheine,
Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber
kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf
(k Dr. Pier Silverio Leicht, zum korrespondierenden Mitglied ihrer philosophisch⸗hif “
hisch⸗historischen Klasse gewähl9t!3,₰¼¼..
Anwerbung und Vermittlung ausländische urheiter für die Landwirtschaft) übernommen.
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werden. Diese Abstempelung e pzi
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unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, die Ertragsla e der Akti 2 7 2₰ . 8 t 8 gesellschafen, gemessen an ihrem Umsatz⸗ ung Probaettiona ert⸗
märkten in einer Weise zum Ausgleich zu führen, die die Fortführung des Aufschwungs erleichtert. .
Das Einkommen aus Lohn und Gehalt.
Die konjunkturelle, Steigerun 8 u xellen, g des Einkommens Lo und Gehalt hält weiter he. es e
kommen aus Lohn und Gehalt vom ersten zum zweiten Viertel⸗
jahr 1935 zugenommen. Entscheidend ist aber, daß es im zweiten
Vierteljahr wie auch im ganzen 89 1 im z er sten Halbjahr 193 als vor einem Jahre. jahr 1935 höher ist
1 Nach vorläufigen Berechnun
Instituts für Konjunkturforschung betränn das G ins Lohn und Gehalt im zweiten Vierteljahr 1935 etwa 775 Mrd. RM. Seit dem zweiten Vierteljahr 1934 ist es um üher 3 % gestiegen. Mit 15,06 Mrd. RM in der ersten Hälfte des Jahres 1935 ist es um gut 4 % höher als in der gleichen Zeit des Jahres 1934. Gegenüber dem ersten Halbjahr 1983 ist das Einkommen aus Lohn und Gehalt um etwa 20 % gewachsen. In der konjunkturellen Entwicklung des Einkommens aus Lohn und Gehalt heben sich bisher drei Abschnitte hervor. Im Laufe des ersten Halbjahres 1933 begann das Einkommen nach jahrelangem Rückgang wieder leicht zu steigen. Bis zur Mitte des Jahres 1934 trat dann eine starke konjunkturelle Zunahme ein. Von
diesem Zeitpunkt an ist das Tempo der konjunkturellen Steigerung wieder langsamer geworden.
Hollands Beteiligung an der Leipziger Sö Herbftmesse. Im Rahmen der Leipziger Herbstmesse 1935 (25.— 29 August eash Uum ersten Male auf der Leipziger Me ” eine alugusc) 8 stellung der niederländischen Industeie zu sla ei sein. Mit nis eh zugleich eine Ausstellung von Kolonialprodukten aus den 8 erländischen Kolonien verbunden. In der holländischen Ab⸗ 89 süng werden in erster Linie Baumaterialien, Kunstgewerbe 9 daseamff und Molkereiprodukte ausgestellt, doch ist mit der t8 igung einer ganzen Reihe weiterer Branchen zu rechnen. 38 er Abteilung für Kolonialprodukte werden Kaffee, Tabak v8, S Zucker, Textilgrundstoffe, Gewürzwaren, Oele fa 1. kineralien vorherrschen. Die Zusammenstellung dieser Er⸗ blugt isle für die Messe erfolgte durch das Kolonialinstitut von dir hnder (Abteilung Handelsmuseum). Soweit möglich, werden 1“ in Originalverpackun een gezeigt. Graphiken und cat 5 en werden ein deutliches Bild von dem internationalen sar el mit den holländischen Kolonien geben. Eine Auskunfts⸗ goler hsed snclanklichen Handelsangelegenheiten beraten. Die Messetib Kkeguüng steht unter Leitung der Kgl. Niederländischen
1ö1“
Die Durchführung des Geuesch⸗tschechoflowarischen R e über eschäfte auf der Leipziger Herbstmesse 1935.
„. Für die Leipziger Herbstmesse (25.— 29 ish besondere Vergünstigungen dürch eine ische inbarung eingeräumt worden. ie Chnbgerheiten der Dur efden
Nugust) sind bekannt⸗ deut ch⸗tschechoslowa⸗ si ene desee ne Funmtehr sind auch — jung dieser Vereinbarung festgelegt: chechoslowakischen Einküufer erhalten für ihre 5 88 1 Aufträge bis au — Einfuhrbewilligungen, ohne Eiarnasn fan gemeinen Kontingente. Das auf der Messe getätigte muß durch Abstempelung der Orderkopien estätigt
Die t
wenige Waren
eines besonderen Formulars. und Abstempelung sollen tunlichst unmittelbar nach 1 erfolgen. Das gleiche gilt für diejenigen ie deutsche Einkäufer auf der Leipziger Herbstmesse
an. Wie in jedem Jahte hat das, Ein: der Messe vertretenen Ueberwachungsstelle für Waren verschie⸗
— wrnrnRh—
Regierung hat für zahlreiche Waren zusätzliche Einfuhrkontin⸗ gente eingeräumt. Die für die Einfuhr ehechafuhrtontin⸗ Waren notwendigen Deyisenbescheinigungen werden von der auf
dener Art entgegengenommen und jeweils n 2 Messe abgefertig..— 1“
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Die Bedeutung der Deutschen Ostmesse in Königsberg.
Welche Bedeutung der Deutschen Ostmesse in Königsberg von seiten der Regierung und der Wirtschaft beigemessen wird, geht aus der Tatsache hervor, daß in diesem Jahre die 23. Deutsche Ostmesse in Königsberg, die vom 18. bis 23. August als die erste deutsche Herbstmesse stattfindet, durch den mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschaftsministeriums beauftragten Reichs⸗ bankpräsidenten Dr. Schacht eröffnet wird. Reichsbankpräsident Dr. Schacht wird bei dieser Gelegenheit eine grundlegende Rede halten. Auch der ostpreußische Oberpräsident und Gauleiter Erich Koch, der durch die ostpreußische Arbeitsschlacht und die zur Zeit laufende ostpreußische Arbeiterwohnungsbauschlacht Ostpreußen zu einem vorwiegenden Marktgebiet der deutschen Wirtschaft gemacht hat, hält bei den Eröffnungsfeierlichkeiten eine programmatische Rede, in der er einen Rechenschaftsbericht über die ostpreußische Aufbauarbeit geben wird. Die wirtschaftliche Bedeutung der Deutschen Ostmesse im deutschen Volke sowie im ost⸗ und nord⸗ europäischen Raum wird dadurch unterstrichen, daß eine große Anzahl der ost⸗ und nordeuropäischen Staaten sowie Polen sich zur Eröffnungsfeier der 23. Deutschen Ostmesse angemeldet haben.
Zur Lage der papierverarbeitenden Induftrie.
Seit Herbst. 1933, besonders aber im Laufe des Jah res 192
hat die Beschäftigung in der hehken. 8 im graphischen Gewerbe zugenommen. Gemessen an der Zahl der von den Arbeitern geleisteten Stunden war lt. Institut für Kon⸗ junkturforschung die Ausnutzung der Betriebe in der papierver⸗ arbeitenden Industrie 1934 dur⸗ schnittlich um 16 %, im Verviel⸗ fisnagihsgtcheth um 12 % größer als 1932. Nach der üblichen eö Abschwächung in den ersten Monaten des Jahres 1935 ist die Beschäftigung der papierverarbeitenden Industrie im April und Mai weiter gestiegen; sie lag im bisherigen Verlauf des Jahres 1935 um etwa 10 % höher als in den entsprechenden Monaten des Vorjahrs. Im Vervielfältigungsgewerbe dagegen ist die Ausnutzung der Betriebe seit Anfang 1935 etwas Feringer
als in der entsprechenden Zeit des Jahres 1934, immerhin noch
rund 7 % höher als 1933.
— — —öZ
Arbeitgeber, gedenke der Kriegsbeschädigten!
Sie gaben ihr Blut,
Gib Du ihnen
Arbeit und Brot!
en tschechoflowakischen Ausstellern erteilen. Auch die deutsche
weitere
Aktiva.
. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnee . “
Golekaffenbefe oldkassenbestannd RM 74 480 0 Golddepot (unbelastet) bei 8
Bestand an deckungsfähigen Devisen. 8 5 Reichsschatzwechseln 116“ „ sonstigen Wechseln und Schecks
„ deutschen Scheidemünzen..
104 636 000 (+ 10 640 000)
5 296 000
(—+— 591 000) 5 760 000
(+ 210 000) 3 640 410 000
(s— 192 472 000) 183 434 000
(+ 25 166 000) 8 981 000
(+◻△ 44370 000) 38 469 000
(s— 13799 000)
337 737 000 (+ 817 000) 323 823 000 (— 163 000) 670 900 000 (+ 19 329 000)
150 000 000 (unverändert)
71 265 000 (unverändert)
40 261 000 (unverändert)
359 658 000 (unverändert)
3 740 266 000 (— 137 517 000) 730 790 000 (— 12 150 000)
. a) „
b) „
„ Noten anderer Banken...
2 Cheesehlhassers he 114“ arunter Darlehen auf Reichs . wechsei Neh 8900) —echsschat
deckungsfähigen Wertpapieren ““
sonstigen Wertpapierenan . sonstigen Aktiven
assiva. 1. Grundkapital.. b ““
2. Reserpefonds: a) gesetzlicher Reservefonds .. . ..
b) Spezialreservefonds für künftige Divi zahlung für künftige Dividenden⸗
c) sonstige Rücklagen
3. Betrag der umlaufenden Noten
4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten ...
An eine Kündigungsfrift gebundene Verbindlich⸗
6. Sonstige Passiva 227 206 000
(+ 3 174 000) Erläuterungen: Nach dem Ausweis äuterungen: No Ausweis der Reichsbank EEE E“ Anlag. tn Wechseln und Schecks, Lombards und Wert⸗ papieren um 205,4 Mill. auf 4346,2 Mill. RM ingert I. 9. „ lI. 2 RM ver J haben die Bestände an Handelswechseln und escheths ag 1880gh. 1. 840,61 8.8 g. an Lombardforderungen um „auf 38,5 Mill. RM abgenommen, dage ie Bestä
an deckun sfähigen Wertpapieren um 0,8 Mill. Feseeghn und an eichsschatzwechseln um 0,2 Mill. auf 5,8 Mill. RM zu⸗ genommen. tände an sonstigen Wertpapieren stellen sich
d. ü 88 Bes ei einer Abnahme um 0,2 Mill. auf 323,8 Mill. RM. An Reichs 8 Rentenbankscheinen zusammen sind 19.. Mikeichs, au ““ zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an teichsbanknoten um 137,5 Mill. auf 3740,3 Mill RM der jenige an Rentenbankscheinen um 19,9 Mill. auf 375,7 Mill. RM ““ Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 23 5 Mill.
unter Berücksichtigung von 8,3 Mill⸗ ö“ 8 8 6,6 Mill. RM wieder eingezogener auf 183,4 Mill. RM. erhöht. ie rv; Gelder zeigen mit 730,8 Mill. RM eine Abnahme um 12,2 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfühigen isen haben um 10,0 Mill. auf 109,9 Mill. RM zugenom ₰ neingehen 8. die Goldbestände um 10,6 Mill. auf 1648 Milk Reichsmark gestiegen, dagegen die Bestände an sfähigen Devisen um 0,6 Mill. RM auf 5,3 Mill. RM mneseesHetehon