Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1935. S. 2
(teilweise Zuteilung), Poln. Noten 460,00, Belgrad 55,5116 nom., Danzig 457,00 nom., Warschau 457,00. . .
Budapest, 27. August. (D. N. B.) [Alles in Pengö.]/ Wien 80,454, Berlin 136,30, Zürich 111,22 ½8, Belgrad 7,85.
London, 28. August. (D. N. B.) New York 497,50, Poris 75,10, Amsterdam 733,75, Brüssel 29,50, Italien 60,87, Berlin 12,36 ½, Schweiz 15,22 ½, Spanien 36,22, Lissabon 110 ⅛, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,21, Istanbul 615,00, Warschau 26,28, Buenos Aires in 8 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
Paris, 27. August. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] Deutsch⸗ land —,—, London 75,15, New York 15,09, Belgien 254 %, Spanien 207,25, Italien 123 90, Schweiz 493,25, Kopenhagen 335,00, Holland 1023,25, Oslo —,—, Stockholm 387,50, Prag —,—, Rumänien —.—. Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 286,25.
Paris, 27. August. (D. N. B.) ([Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.] Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 15,09 ½, England 75,14, Belgien —,—, Holland 1023,25, Italien 123,95, Schweiz 493,25, Spanien 207,25, Warschau —,—, Kopenhagen 335,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
Amsterdam, 27. August. (D. N. B.) (Amtlich.] Berlin 59,37 ½, London 7,34 ¼, New York 1479⁄16, Paris 9,77 ½, Brüssel 24,90, Schweiz 48,23, Italien 12,12 ½, Madrid 20,25, Oslo 36,92 ½, Kopenhagen 32,80, Stockholm 37,87 ½, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 614,00.
Zürich, 28. August. (D. N. B.) [11,40 Uhr. Paris 20,27, London 15,22, New York 305 ⅞, Brüssel 51,60, Mailand 25,06 ½, Madrid 42,00, Berlin 123,00, Wien (Noten) 57,75, Istanbul 247,50.
Kopenhagen, 27. August. (D. N. B.) London 22,40, New York 451,00, Berlin 181,00, Paris 29,95, Antwerpen 76,05, Prich 147,30, Rom 37,20, Amsterdam 305,75, Stockholm 115,65,
slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,85, Wien —,—, Warschau
Oslo, 27. August. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 162,00, Paris 26,75, New York 401,50, Amsterdam 272,25, Zürich 131,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 68,50, Stockholm 102,85, Kopen⸗ hagen 89,25, Rom 33,30, Prag 16,90, Wien —,—, Warschau 77,00.
Moskau, 21. August. (D. N. B.) [In Tscherwonzen.] 1000 engl. Pfund 570,38 G., 572,09 B., 1000 Dollar 114,51 G 114,85 B., 1000 Reichsmark 46,21 G., 46,43 B. G
London, 27. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 29,00, Silber fein prompt 315 ⁄16, Silber auf Lieferung Barren 2815⁄16, Silber auf Lieferung fein 31,25, Gold 139/9 ½B½ 8 5
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 27. August. (D. N. B.) 5 % 1 äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation 7,25, 5 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier 53,00, Buderus 102,50, Cement Heidelberg 120,50, Dtsch. Gold u. Silber 238,00, Dtsch. Linoleum 162,50, Eßlinger Masch. 82,50, Felten u. Guill. 107,50, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 86,25, Lahmeyer 134,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 117,25, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln —,—, Zellstoff Waldhof 116,75. ¹ Hambur 8 „ 27. August. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 91,75 G., Vereinsbank 113,50, Lübeck⸗Büchen —,—, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 15,00 G., Hamburg⸗Südamer. 29,25 B., Nordd. Lloyd 16,00, Alsen Zement 139,00 G., Dynamit Nobel —,—, Guano 98,00 G., Harburger Gummi 37,50 B., Holsten⸗Brauerei 106,00 G., Neu Guinea —,—, Otavi 19,25. 1. Wien, 27. August. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.] 5 % Oesterr. Konversionsanleihe 1934/59, Oesterr. Teilausgabe 97,00, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 68,25, Donau⸗
8
zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,— Rimamurany 39,70, Steyr. Werke (Waffen) zusammengelegte Stücke) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheide⸗ mandel —,—, Leykam Josefsthal —,—.
Amsterdam, 27. August. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) 18,25, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 17,00, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obligat. 1945 —,—, 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —. —, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % See Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Blü. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1950 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 108,50, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1951 —,—, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 36,75, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 23,50, 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten 20,50, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 26,00, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 19 ⅞, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 21,50, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 —,—, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 34 ⁄6, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—
“
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
85,75.
Stockholm, 27. August. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 66,25, Schweiz. Plätze 128,00, Amsterdam 265,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60,
158,00, Paris 25,90, Brüssel
391,00, Helsingfors 8,60, Rom 32,50. Warschau 74,25.
ashington Prag 16,50, Wien —,—. —,—,
Save Pr. (Südbahn) 55,25, Türkenlose —,—, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —, Staatsbahnaktien 23,70, Brown Boveri —,
Dynamit A.⸗G.
Kohlen —,—, Alpine Montan 11,80, Felten u. Guilleaume (10 zu 3
Ungar. Kreditbank —, Siemens⸗Schuckert —,—, Brüxer das
Manchester,
27. August. Geweben war während der Berichtszeit nur gering und soweit Ab⸗ —, A. E. G. Union 1 zustande kamen, handelte es
ertrauen zu dem gegenwärtigen Preisniveau fehlt. markt wies die Preisgestaltung keine einheitliche Linie auf.
(D. N. B.) Das Geschäft in
ich um kleine Quantitäten, da Am Garn⸗
. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, . Zwangsversteigerungen,
1
2
3. Aufgebote, — 4. Oeffentliche Zustellungen,
8 Verlust⸗ und Fundsache,
Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften,
.. Kommanditgesellschaften auf Aktien, o. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. .
2
11. Genossenschaften,
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise. 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
und Strafsachen.
[84715] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Bruno Seelig, geb. 19. 11. 1888 in Soldau, Ostpreußen, und seine Ehefrau Gertrud geb. Winter aus Mewe, Westpreußen, zuletzt wohn⸗ haft in Stuttgart⸗W., Wildparkstr. 51, ur Zeit unbekannten Aufenthalts, chulden dem Reich eine Reichsflucht⸗ teuer von 28 100,— RM, die am 1. Januar 1935 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 % für jeden auf den e der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziff 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften (Reichssteuerbl. 1934 S. 599, Reichsgesetzbl. 1931 I S. 699, 1932 S. 571, 1934 S. 392, in Verbindung mit § 43 Steueranpassungs⸗ esetz Reichsgesetzbl. 1934 I S. 925) wird Hhermar das inländische Vermögen der
teuerpflichtigen zur Sicherung der Zuscaüche 1 Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1
1 festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder fonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderun⸗ gen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abf. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme behgnt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften, 1 nicht der Tat⸗ bestand der Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ heufworschriften ist jeder Beamte des
olizei⸗ oder Si erheitsdienstes des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Rei sfinanzverwaltung, der sumß Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Retenffpftichtigen, wenn g. im Inland etroffen werden, vorläufi estzu⸗ nehmen. 1“
a. a.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Stuttgart, den 15. August 1935.
Finanzamt Stuttgart⸗Süd.
[34716] Steuersteckbrief— und Vermögensbeschlagnahme. Die Eheleute Fabrikant und Ge⸗
schäftsführer Herbert Flesch, geb. am
31. 8. 1890 in Frankfurt (Main), und
Margot geb. Ansbacher, geb. am 4. 2.
1906 in Frankfurt (Main), zuletzt
wohnhaft in Ffm., Beethovenstr. 36,
schulden dem Reich eine Peihencht.
steuer von vorläufig 70 068,25 RM, die am 27. Dezember 1934 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 % für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9, Zißter 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschriften (Reichssteuerbl. 1934 S. 599, Reichsgesetzbl. 1931 1 S. 699, 1932 1 S.. 199 I S. 392) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die ge⸗ mäß § 9 Ziff. 1 a.a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ “ Kosten beschlagnahmt.
s ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Fschglts. leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistun⸗ gen an die Steuerpflichtigen zu bewir⸗ ken; sie werden hiermit aufgefordert, un⸗ verzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bmm Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der „Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften“ hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann be⸗ freit, wenn er beweist, daß er zur Peit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuergefähr⸗ dung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ig. wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (§ 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die
. “
Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtsteuer⸗Vor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Frankfurt a. M., 19. August 1935. Finanzamt Frankfurt (Main)⸗West. Dr. Beutler, Oberregierungsrat.
4. Oeffentliche Zustellungen.
[34732] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Berta Hartmann geb. Greschull in Hermsdorf, Thür., Berg⸗ straße 29, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Ph. Klein, Saar⸗ brücken, klagt gegen ihren Ehemann, den Grubenbeamten Erich Hartmann in Saarbrücken⸗Luisenthal, Christstr. 2, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, auf Ehescheidung mit dem An⸗ trag, Landgericht wolle die am 23. 12. 1920 vor dem Standesbeamten zu Essen geschlossene Ehe der Parteien scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil erklären, ihm auch die Kosten zur Last legen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Saar⸗ brücken auf den 28. Oktober 1935, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dörr, Aktuar als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[34733] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterin Martha Michaelis eb. Bendig in Abbau Warschken, rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Serger in Pyritz, klagt gegen den Ar⸗ beiter Erich Michaelis, früher in Pyritz, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Stargard i. Pomm., Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 6, I. Stockwerk, Zimmer 105, auf den 31. Sktober 1935, 11 % Uhr, heladen mit der Aufforderung, sich urch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Stargard i. Pomm., 14. Aug. 1935. Die Geschäftsstelle des Landgerichts
[34737] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Willy Heinz Schäfer in Bischofswerda, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt der Stadt Bischofswerda, dieses vertreten durch den Verwaltungs⸗ inspektor Teschner in Bischofswerda, hat im Jahre 1924 gegen den Arbeiter Bruno Alfred Andrä in Freiberg, Färbergasse 6, wegen Ansprüchen aus
“ E1““ 8 u““ 8 1“ 1
außerehelicher Beiwohnung geklagt. Der Beklagte ist durch Urteil vom 24. Sep⸗ tember 1924 rechtskräftig zur Unter⸗ haltszahlung von monatlich 20 RM bis zum 4. August 1938 verurteilt worden und ist, wie der Kläger behauptet, seinen Fabretgsberofltcheungen nicht nachge⸗ ommen. Der Kläger hat unterm 9. November 1934 gegen den Beklagten erneut Klage erhoben mit dem v festzustellen, daß der Beklagte dem Klä⸗ ger 1100 RM rückständige Unterhalts⸗ rente für die Zeit vom 1. Januar 1931 bis 31. Juli 1935 schulde, und ihm die
Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,
auch das Urteil für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Termin zur Gütever⸗ handlung steht am 26. Oktober 1935, vormittags 8 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Freiberg, Sachsen, Zimmer Nr. 144, an. Der Beklagte, der zur Zeit unbekannten Aufenthalts ist, wird zu diesem Termin geladen mit der Auf⸗ forderung, etwaige gegen die Behaup⸗ tungen des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unter genauer Bezeichnung der zu beweisen⸗ den Tatsachen unverzüglich dem Gerichte mitzuteilen. Erscheint der Beklagte in dem Termin nicht und ist er auch nicht durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten, so kann auf Antrag Versäumnisurteil egen ihn erlassen werden. In diesem Feaüte bleiben schriftliche Mitteilungen unberücksichtigt. Freiberg, am 22. August 1935. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[34722] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Friedel Scheurmann in Bad Godesberg, Dürener Straße 88, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Karl Pesch in Köln, klagt gegen den Giovanni Kayser, früher in Köln, Görresstraße 10, jett unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts mit dem ntrage auf Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 60 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichensperger⸗ platz, auf den 18. Oktober 1935, vormittags 10 Uhr, Zimmer 150, geladen.
Köln, den 19. August 1935.
Die Eescheftshn 62 Amtsgerichts.
[34741] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Johannes Kuren⸗ bach in Düsseldorf, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Städt. Jugendamt Ratingen, klagt gegen den Heinz Jakobs, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Ratingen, Hindenburgstr. 64 a, wegen
Feststellung der Vaterschaft und Zah⸗ h⸗
lung der Unterhaltsrente, mit dem An⸗ trag: I. festzustellen, daß der Beklagte
nach § 1717 B. G.⸗B. der Vater des
klagenden Kindes ist, da es nach § 256 3 8⸗H. ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Vaterschaft hat; II. zu erkennen: Der Beklagte wird ver⸗ urteilt: a) dem Kinde 8 H. des Jugend⸗ amts in Düsseldorf a
von seiner Geburt, d. i, vom 22. Fe⸗ bruar 1935 an, eine im voraus 82 zahlende Unterhaltsrente von 96 R.
8 Amtsvormund
vierteljährlich bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig fälligen am 1. eines jeden Vierteljahres nebst 4 % jährlich Verzugszinsen seit den einzelnen Fälligkeitsterminen zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Kindes auf Nachforderung eines dem wirklichen Lebensbedarf entsprechenden Mehrbetrags, b) die Kosten des Rechts⸗ streits zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ Fenluna des Rechtsstreits wird der Be⸗ lagte vor das Amtsgericht in Ratingen auf den 9. Oktober 1935, vormit⸗ tags 9 Uhr, geladen.
Ratingen, den 23. August 19935/..
Schellow, Justizinspektor,
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
[34739] Oeffentliche Zustellung.
Erich Friedrich Schulz, geboren am 1. November 1930, vertreten durch das Jugendamt des Kreises Süügeicsalte — Amtsvormundschaft — in salza, klagt gegen den Melker Kurt Suze, zuletzt wohnhaft in Merxleben. Er beantragt, den Beklagten als leib⸗ lichen Vater des Klägers zu verurteilen, ihm vom Tage der Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine monat⸗ liche Unterhaltsrente von 25 RM zu zahlen. Zur Güteverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Langensalza, Zimmer 13, auf den 15. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr, geladen.
Langensalza, den 22. August 1935.
Geschäftsstelle 1 des Amtsgerichts.
— SH [34740] Oeffentliche Zustellung.
Johanna Liselotte Klosse, geb. 24. 4. 1922 in Hamburg, klagt gegen den Richard Kuhnle, Schlachter und Gast⸗ wirt, z. Zt. unbekannt wo, 6 in Pforzheim, aus rückständigen Unter⸗ haltsbeträgen mit dem Antrage auf Verurteilung des zur Zah⸗ lung von 4260 RNM und eines Unter⸗ halts von monatlich 30 RM vom 24. April 1933 bis 24. April 19238, vierteljährlich vorauszahlbar. ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, auf Donnerstag, den 21. November 1935, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, Zimmer 19, vor⸗ geladen. 1
Pforzheim, den 20. August 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A II.
[34744) 1
Katharina Konkol, Kroding, Post Untergriesbach, klagt für Zillner, Sieg⸗ fried, unehel. von Kroding, gegen Fesl, ehen Dienstkn., Habersdorf, Post U. Griesbach, z. Zt. unbekannten Au⸗ enthalts, wegen Vaterschaft und Unter⸗ halts, mit dem Antrag: I. Es wird fest⸗ gestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Kath. Zillner, led. Häuslers⸗ tochter von Kroding, am 23. März 1935 daselbst unehel. geborenen Kindes Sieg⸗ fried ist. II. Der Beklagte ist schuldig. an Kläger vom 23. 3. 1935 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahr eine viertel⸗ jährlich vorauszahlbare Geldrente von 45 RM zu bezahlen und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Ter⸗
2
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1935. S. 3
min zur mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf Donnerstag, 10. Okt. 1935, vorm. 9 Uhr, Amtsgericht Wegscheid. Termin. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Weiß, Justizinspektor, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
848I
Frau Luise Ziemer und ihre beiden Kinder Erich und Theo, sämtlich in Altenbuseck, Kreis Gießen, klagen gegen den Reisenden Karl Ziemer, früher in Würzburg, nun unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhalts, mit folgendem Antrag: Der Beklagte wird kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar ver⸗ urteilt, an die Kläger den Betrag von monatlich 100 RM. Unterhalt zu zahlen. Termin zur mündlichen Verhandlung 88 bestimmt auf Freitag, den 25. O tober 1935, vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 72/1 des Justiz⸗ gebäntes in Würzburg. Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit ge⸗ laden. Die öffentliche Zustellung ist be⸗ willigt.
Würzburg, den 24. August 1935.
Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [34736] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt W. Ruckert in Barth klagt: 1. gegen den Hotelpächter Ernst Heims, früher in Prerow, Strandhotel, 2. pp., wegen Wechsel⸗ forderung mit dem Antrage, die Be⸗ klagten kostenpflichtig und voftäti voll⸗ streckbar zu verurteilen, als Gesamt⸗ schuldner an den Kläger 100 RM nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 16. Juli 1935 und 1,42 RM Wechselunkosten zu haplen Zur mündlichen Verhandlung es Rechtsstreits wird der Beklagte 8 1 vor das Amtsgericht in Barth, Zaustr. 16, Zimmer 6, auf den 3. Ok⸗ tober 1935, 10 Uhr, geladen.
Barth, den 13. August 1935.
Das Amtsgericht.
[34738] Oeffentliche Zustellung.
Der Stadtoberinspektor Friedrich Tegt⸗ meyer in Hameln, Königstr. 15, klagt gegen den Schiffsführer Heinrich Brockmann, früher in Hameln, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen abge⸗ tretener Forderung aus einem Werk⸗ vertrage mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung zur Zahlung von 380,27 RM nebst 5 % Zinsen seit dem 22. Mai 1933. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hameln auf den 4. Oktober 1935, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 10, ge⸗ laden.
„Hameln, den 17. August 1935. ie Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[34746] Oeffentliche Zustellung.
Der Gottfried Grünheck, Köln⸗Nippes, Florastr. 73, klagt gegen Häns Netzer und Ehefrau Hans Netzer, Jenny geb. Kulp, früher in Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag, die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zur Zah⸗ lung von 500 RM Gehalt und Kündi⸗ gungsentschädigung zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ re werden die Beklagten vor das Arbeitsgericht in Köln, Quatermarkt 1, Zimmer 12, auf den 23. Oktober 1935, 9 Uhr, geladen.
Köln, den 23. August 1935.
Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.
1“
[34742] Oeffentliche Zustellung.
Der Dreher Johann Meilchen in Dillingen⸗Saar, Kaiser⸗Friedrich⸗Straße Nr. 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Eugen Winter in Saar⸗ louis, klagt gegen den Kaufmann Her⸗ mann Levy, Inhaber der Dillinger Stuhlfabrik, früher in Dillingen⸗Saar, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsorts, unter der Behauptung, daß ihm Beklagter für im Laufe der Jahre 1934 — 1935 ausgeführte Arbeiten und Besorgungen einen Betrag von 1680 Franken, umgerechnet Reichzmarb 277,02, verschulde, mit dem Antraͤg, den Be⸗ klagten hü Pexuxtzilen. an den Kläger 277,02 Reichsmark nebst 4 % Zinsen seit dem 27. Mai 1995 zu zablen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar fn erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ ung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Saarlouis, Zimmer Nr. 13, auf den 16. Oktober 1935, vorm. 9 Uhr, geladen.
Saarlouis, den 21. August 1935. Blum, Aktuar, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts. [34743] Oeffentliche Zustellung.
Der Jakob Altmeyer, Kaufmann in Forbach, Lothr., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Müller in Völklingen, klagt gegen den Josef Wiesen, früher in Kahlhausen, Moselle,
wegen Zahlung und Duldung, mit dem
Urärag a Verurteilung desselben als Gesamtschuldner: a) an den Kläger 141 RM oder den entsprechenden Fran⸗ kenbetrag nebst 6 % Zinsen ab 1. Ja⸗ nuar 1928 zu zahlen, b) wegen einer Forderung von 141 RM oder des ent⸗ sprechenden Frankenbetrages nebst 6 9% Zinsen ab 1. Januar 1928 die Zwangs⸗ voklstreckung in das Grundstück im Grundbuch von Emmersweiler Band 4 Blatt 180 Flur 7 Parz Nr 102—106/1 auf Grund der in Adt. III Ifd. Nr. 1
11“ LEI 1““
Sie ladet Fesl zu diesem s
bhä Aufwertungshypothek zulingen (Saar) auf den 18. Dezember dulden, c) das Urteil, evtl. gegen 1935, vormittags 9 Uhr, Zimmer Sicherheitsleistung, für vorläufig voll⸗ Nr. 11, geladen.
treckbar zu erklären. Zur mündlichen Völklingen (Saar), 21. Aug. 1935. Verhandlung des Rechtsstreits wird der Der Urkundsbeamte
Beklagte vor das Amtsgericht in Völk⸗ der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
6. Auslosung usfw. von Wertpapieren.
Auslosungen der Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, deutschen Kolonialgesellschaften, Gesellschaften m. b. H. und Genossen⸗ aften werden in den für diese Gesellschaften bestimmten Unter⸗ abteilungen 7—11 veröffentlicht; Auslosungen des Reichs und der —ELAüänder im redaktionellen Teile. 8
[34300]
Aufkündigung
4 %. Kur⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher Reichsmark⸗ Schuldverschreibungen (vormaliger 5 % Kur⸗ und Neumärkischer Ritterschaftlicher Roggen⸗Schuldverschreibungen) zur Barzahlung ihres Nennwertes.
Gemäß Artikel 4 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Roggen⸗ schuldengesetzes vom 5. September 1934 — R.⸗G.⸗Bl. I S. 824 — sollen die in dem nachstehenden Nummernverzeichnis aufgeführten 4 % Kur⸗ und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Reichsmark⸗Schuldverschreibungen (vormaligen 5 % Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Roggen⸗Schuldverschreibungen) über 4680,— RM (624 Ztr.)
am 1. Oktober 1935
von der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse zur Barzahlung
ihres Nennwertes eingelöst werden. Wir fordern die Inhaber auf, die
aufgekündigten vormaligen 5 % Kur⸗ und
Neumärkischen Ritterschaftlichen Roggen⸗Schuldverschreibungen mit den noch nicht fälligen Zinsscheinen Nr. 6 bis 20 und Erneuerungsscheinen in umlaufsfähigem Zu⸗ stande zum obigen Einlösungstermin, spätestens aber bis zum 1. November 1935, für Rechnung der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse an die Landschaftliche Bank für Brandenburg (Central⸗Landschafts⸗Bank), Berlin W8, Wilhelmplatz 6, mit doppeltem Nummernverzeichnis gegen Empfangnahme ihres Barbetrages einzuliefern, widrigenfalls die säumigen Inhaber mit den in den Schuldverschreibungen ausgedrückten Rechten ausgeschlossen und mit ihren An⸗ sprüchen auf den hinterlegten Barbetrag verwiesen werden.
Für fehlende Zinsscheine wird der auf den einzelnen Zinsschein entfallende
Barbetrag in Abzug gebracht.
Wenn die aufgekündigten Schuldverschreibungen nicht spätestens am 1. No⸗ vember 1935 eingeliefert sind, so wird der auf sie entfallende Barbetrag auf Gefahr und Kosten der säumigen Inhaber bei der Verwahrungsstelle der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Darlehns⸗Kasse hinterlegt und die vorstehend angedroht Ausschließung und Verweisung durch einen Beschluß festgesetzt werden.
Berlin, den 21. August 1935.
Kur⸗ unb Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse.
Nummernverzeichnis der zur Barzahlung ihres Nennwertes zum 1. Nktober 1935
aufgekündigten 4 % Kur⸗ und
Neumärkischen Ritterschaftlichen
Reichsmark⸗Schuldverschreibungen (vormaligen 5 % Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Roggen⸗Schuldverschreibungen).
RM 75,— (Ztr. 10) 23105 23125 23135 23145 23235 23245 23255 23265 23565 23575 23595 23605 23715 23785 23795 23805
RM 37,50 (Ztr. 5) Nr. 98688
Nr. 23015 23035 23045 23055 23065 23075 23095 23155 23165 23185 23195 23205 23215 23225 23275 23285 23405 23415 23505 23515 23525 23615 23635 23645 23655 23665 23675 23695 23815 23875 23885 23995 43935 43945.
98698 98708 98718 98728 98738 98748
98758 98768 98778 98788 98798 98808 98818 98828 98838 98848 98858
98868 98878 98888 98898. RM 7,50 (Ztr. 1) Nr. 109601 109671 109681. 109691 109801 109811
109611 109621 109631 109651 109661 109821 113981 113991.
7. Aktien⸗ gesellschaften. [34938]
Die in der ersten Beilage zum Deut⸗ schen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger Nr. 152 vom 3. Juli 1935 veröffentlichte Tö“ des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft wird dahin berichtigt, daß in der General⸗ versammlung vom 21. Juni 1935 an Stelle des Herrn Ersten Landesrats Dr. Otto Müller⸗Haccius, Berlin, Herr Landesbaurat Walcher Borchart, Ber⸗ lin, in den Aufsichtsrat gewählt wurde. — Berlin, den 26. August 1935. Niederbarnimer Eisenbahn Aktiengesellschaft. Matthes.
. 8
[34959]
Behringwerke Aktiengesellschaft, Marburg, Lahn. Einladung zur ordentlichen Gene⸗ ralversammlung auf Samstag, den 28. September 1935, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, Abteilung Behringwerke, in Marburg,
Lahn. Tagesordnung:
1. “ des Geschäftsberichts und der Bilanz mit Gewinn⸗ und Feftisser th per 31. März 1935, Genehmigung der Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Pahr des Bilanzprüfers.
5. Verschiedenes. interlegungsstelle gemäß § 24 des
Gesellschaftsvertrags:
deutsche Länderbank Aktiengesell⸗ schaft, Berlin NW 7, Unter den Linden 78.
Letzter Hinterlegungstag: dritter Werktag vor der Generalversamm⸗ lung, d. i. Mittwoch, der 25. Sep⸗ tember 1935.
Marburg, Lahn, 26. Auhust 1935.
Behringwerke Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat.
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(32769 Deutsche Luftschiffahrts⸗Aktien⸗ Gesellschaft in Liquidation, Friedrichshafen a. B. Auflösung. außerordentlichen General⸗ versammlung vom 10. 8;se 1935 wurde die Lluflösung der Deutschen Luftschiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft, Friedrichshafen a. B., beschlossen und der Unterzeichnete zum Liquidator be⸗ tellt.
Ich fordere die Gläubiger der Ge⸗ sellschaff hiermit auf, ihre Ansprüche anzumelden. .
Der Liquidator der Deutschen Luft⸗ schiffahrts⸗Aktien⸗Gesellschaft in Liquidation: Dr. Hugo Eckener.
In der
34929]
eutsche Marmor⸗Aktiengesellschaft,
Saalburg, Saale.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 28. Sep⸗ tember 1935, nachmittogs 6 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Saalburger Marmorwerke G. m. b. H. in Saalburg, Saale, stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesorduung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1934.
.Genehmigung dieser Vorlagen.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats und des Vor⸗
hänag. 1 1 4. Neuwahl eines Aufsichtsratsmit⸗ gliedes gem. § 10,4 der Satzungen. Aktionäve, die das Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien oder den Hinterlegungsschein eines deut⸗ schen Notars oder der Reichsbank,
vor der Generalversammlung wäh⸗ rend der Geschäftsstunden im Geschäfts⸗ nokal der Gesellschaft in Saalburg, Saale, zu hinterlegen. Geschäftsbericht und Bilanz mit Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung 1934 liegen 8 dem heutigen Tage im Geschäfts⸗ okal der Gcgell chaft zur Einsicht⸗ nahme aus. aalburg, Saale, 23. August 1935. Deutsche Marmor⸗Aktiengesellschaft. Philipp Trump.
Berlin, spätestens am dritten Tage erfolgt gegen Abstempelung der Mäntel
[35146] Einladung.
Zu der am Freitag, den 13. tember 1935, nachmittags 2 Uhr, im „Deutschen Hause“ zu Königslutter stattfindenden oxdentlichen General⸗ versammlung laden wir hiermit unsere Aktionäre höflichst ein.
Tagesordnung:
1. Wahl eines Liquidators an Stelle des verstorbenen Herrn Kirchhoff, Lauingen.
2. Genehmigung eines Grundstücks⸗ überlassungspertrages mit der hie⸗ Seen Zuckerfabrik Königslutter
Königslutter, den 23. August 1935. Aktienzuckerfabrik Königslutter i. Liqui.
Für die Liquidatoren: Böwig. Schäfer.
[34948]
Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung am Sonn⸗ abend, den 21. September 1935, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Berlin W 10, Lützowufer 1 a.
1. Bericht des Vorstands über das 13. Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1934.
Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung auf die Zeit. Beschlußfassung über ie Genehmigung der Fahresbilanz.
„Beschlußfassung über die Entlastung
8 Vorstands und Aufsichtsrats für
8. Bericht über das laufende Ge⸗ chäftsjahr. 4. Aufsichtsratswahl gemäß 8 8 der Satzung. 5. Wahl eines Wirtschaftsprüfers. zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien selbst oder die von einem deutschen Notar ausgestellten Hinter⸗ legungsscheine spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung, den Tag der letzteren nicht mitgerechnet, bei irgendeiner Niederlassung der Dresdner Bank oder dem Dresdner oder Berliner Kassenverein (letztere Stellen nur für Mitglieder des Effekten⸗ irodepots) bis nach Abhaltung der eneralversammlung hinterlegt Diesen Aktionären wird von den ge⸗ nannten Bankhäufern eine Bescheini⸗ gung ausgestellt, die als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung dient. Berlin⸗Schöneberg, 26. Aug. 1935. Der Vorstand der Windschild & Langelott Aktiengesellschaft. Freudigmann.
Mechanische Weberei zu Linden, Hannover.
Bezugsaufforderung.
Die außerordentli Generalver⸗ sammlung unserer esellschaft vom 20. August 1935 hat beschlossen, das Stammkapital von RM 709 000,— unter Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechts der Aktibnäre um Reichs⸗ mark 791 000,— auf RM 1˙500 000,— zu erhöhen durch Ausgabe von 791 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien von je RM 1000,—, welche ab 1. Juli 1935 an der Divi⸗ dende teilnehmen und im übrigen den alten Aktien völlig gleichstehen.
Die neuen Aktien sind von einer Bankengemeinschaft mit der Verpflich⸗ tung übernommen worden, Reichsmark 709 000,— neue Aktien den Inhabern der alten Aktien zum Bezuge an⸗ zubieten.
Nachdem die Durchführung der Ka⸗ pitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:
. Das Bezugsrecht ist zur Ver⸗ meidung des Russcusses bis zum 15. September 1935 (einschließ⸗ lich) bei nachfolgenden Stellen während der üblichen Geschäftsstunden aus⸗ zuüben:
in Berlin: bei der Deutschen Bank
und Disconto⸗Gesellschaft, bei der Dresdner Bank;
in Hannover: bei der Deutschen
Bank und Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Hannover,
bei der Dresdner Bank Filiale
Hannover.
2. Auf je nom. RM 1000,— alte Aktien kann eine neue Aktie über nom. RM 1000,— zum Kurse von 100 % zuzüglich Börsenumsatzsteuer be⸗ zogen werden. Ueber die bezogenen Aktien werden zunächst nicht übertrag⸗ bare Kassenquittungen ausgestellt. Die neuen Aktien gelangen baldmöglichst gegen Rückgabe ler Kassenquittuͤngen zur Ausgabe. Die Bezugsstellen sind be⸗ rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Einreichers der Kassen⸗ quittungen 7. prüfen.
3. Die Ausübung des Bezugsrechts
der alten Aktien. Für die mit dem Bezug der neuen Aktien verbundene Sonderarbeit wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die alten Aktienmäntel zur Ausübung des Bezugsrechts am zuständigen Schalter der vorgenannten Stellen ein⸗ gereicht werden und ein Schriftwechsel damit nicht verbunden ist, erfolgt der Bezug kostenfrei.
Hannover, den 26. August 1935. Mechanische Weberei zu Linden.
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1 134956)
Localbahn⸗Aktiengesellschaft in München. Bekanntmachung.
Da auf Wunsch der Aktionäre unserer Gesellschaft die Frist zur Einreichung unserer alten Aktien zwecks Abstempe⸗ lung bis 20. November 1935 verlängert wurde, kann die auf 9. September 1935 einberufene 48. ordentliche Generalversammlung aus formellen Gründen nicht abgehalten werden.
Der neue Zeitpunkt der Generalver⸗ sammlung wird gesondert bekann gegeben werden.
München, den 26. August 1935.
Localbahn⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
[34957]
Freien Grunder Eisenbahn Aktien⸗ gesellschaft, Frankfurt (Main). Die Aktionäre werden hierdurch zu
der am 17. September 1935,
10 Uhr, im Geschäftshause, Moselstr. 2,
tattfindenden einunddreißigsten or⸗ entlichen Generalversammlung ein⸗
geladen. Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht, Vermögensabschluß und Gewinn⸗ und Verlustrechnung; Beschlußfassung über den Jahres⸗ abschluß und über die Gewinnver⸗ teilung.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Aufsichtsratswahl.
Die Hinterlegung der Aktien hat spätestens zwei Stunden vor der Versammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse oder spätestens am 14. Septem⸗ ber 1935 bei der Deutschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft, Frankfurt (M.), Moselstraße 2, oder in Berlin bei der Aktiengesellschaft für Verkehrswesen, W 62, Kur⸗ fürstenstraße 87, bei dem Bankhaus Mendelssohn & Co., W 56, Jäger⸗ spraße 49/51, bei der Reichs⸗Kredit⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft, W 8, Behrenstraße 21/22, und bei der Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft, W 8, Behrenstraße 32, oder bei einem Notar zu erfolgen.
An Stelle der Aktien genügt auch die amtliche Bescheinigung von Staats⸗ und Kommunalbehörden und Kassen owie von der Reichsbank und deren
ilialen über die bei ihnen hinterlegten
Aktien.
Frankfurt (Main), 23. Aug. 1935.
Der Vorstaud,
34934] bdeutsche Bauernbank A.⸗G., Berlin. 3. Aufforderung. In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung der Deutschen Bauernbank Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, vom 14. Juni 1935 ist u. a. der mit der Bank für Land⸗ wirtschaft Aktiengesellschaft, Berlin, ge⸗ chlossene Fusionsvertrag, auf Grund ssen das Vermögen der Deutschen Bauernbank Aktiengesellschaft, Berlin, als Ganzes unter Ausschluß der Liqui⸗ dation auf die Bank für Landwirtschaft Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft im Verhältnis von 1:1 übergeht, genehmigt worden. Nachdem der Generalversammlungs⸗ beschluß im Handelsregister eingetragen worden und die Deutsche Bauernbank Aktiengesellschaft, Berlin, aufgelöst ist, fordern wir hiermit die Aktionäre der aufgelösten Gesellschaft auf, die für die Aktien ausgefertigten Interimsscheine beziehungsweise Kassenquittungen bis zum 30. September 1935 zum Um⸗ tausch in Aktien unserer Gesellschaft einzureichen. Für je eine Aktie der aufgelösten Ge⸗ sellschaft werden den eintauschenden Ak⸗ tionären Inhaberstammaktien unserer Gesellschaft mit Diwidendenberechtigun ab 1. Januar 1935 gewährt, 89* zwar für: je 1 Aktie über RM 20,— Stück 1 Aktie über RM 20,—,
je 1 Aktie über RM 100,— Stück 5 Aktien über RM 20,—, 3
je 1 Aktie über RM 1000,— Stück 50 Aktien über RM 20,—.
Der Umtausch ist provisionsfrei, so⸗ fern die Interimsscheine und Kassen⸗ quittungen an den Schaltern unserer Hauptniederlassung eingereicht werden oder dem Sammeldepot der aufgelösten Gesellschaft angeschlossen sind. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet. die Le⸗ “ der Einreicher von Interims⸗ scheinen oder Kassenquittungen zu prü⸗ fen. Diejenigen Interimsscheine oder Kassenquittungen der aufgelösten Gesell⸗ schaft, die bis zum 30. September 1935 ein⸗ schließlich nicht zum Umtausch eingereicht sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Interimsscheine oder Kassenquittungen der aufgelösten Gesell⸗ schaft ausgegebenen Aktien unseres In⸗ stituts werden für Rechnung der Be⸗ teiligten verkauft. Der Erlös wird nach Abzug der entstehenden Kosten zur Ver⸗ fügung der Empfangsberechtigten ge⸗ halten bzw. hinterlegt werden.
Gleichzeitig werden die Gläubiger der aufgelösten Gesellschaft hiermit auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Berlin, den 26. August 1935.
Bank für Landwirtschaft Aktiengesellschaft. Der Vorstand. (Unterschriften.)
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