Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1935. S. 4
1934 (Durchführungsverordnungen vom 14. 12. 1934, 17. 5. 1935) unter Aus⸗ schluß der Liquidation auf den Haupt⸗ gesellschafter, Chemiker Dr. Wolfgang Holthof zu Worms a. Rhein, der das Geschäft unter der Firma „Pharmakon Chemische Fabrik Nachf. Dr. Wolfgang Holthof“ in Worms weiterführt über⸗ tragen worden. Die Firma der Aktien⸗ gesellschaft ist damit erloschen. Den Gläubigern der Firma „Pharmakon Aktiengesellschaft Chemische Fabrik b8 Worms a. Rhein“, die sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Handelsregister zu diesem Zweck melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung ver⸗ langen können.
In Abt. A wurde eingetragen die Firma Pharmakon Chemische Fabrik Nachf. Dr. Wolfgang Holthof in Worms. Inhaber Dr. Wolfgang Holt⸗ hof, Chemiker in Worms.
Die Firmen Otto van Baerle in Worms, Heinrich Fietz Ehefrau in Worms sind von Amts wegen gelöscht und die Firma Wormser Gurken Kon⸗ servenfabrik, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Worms, gemäß § 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 914) gelöscht.
Worms, den 21. August 1935.
1 Amtsgericht. Zella-Mehlis. [34611] Handelsregister A.
Heute wurde eingetragen: Firma Schmidt u. Co. Sitz: Pein Weghtis offene Handelsgesellschaft, Beginn 15. 3. 1935, persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann Otto Schmidt und Kauf⸗ mann Richard Voigt, beide in Zella⸗ Mehlis.
Zella⸗Mehlis, den 20. August 1935. 8 Amtsgericht.
Kluge, ZJustizinspektor, Rechtspfleger.
Zweibrücken. [34612] Handelsregister.
Firma Scharff & Höh, Sitz Zwei⸗ brücken: Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Der Gesellschafter August Höh, Kaufmann in Zweibrücken, führt das Geschäft unter der bisherigen Firma als Einzelfirma weiter.
Zweibrücken, den 21. August 1935.
Amtsgericht.
4. Genossenschafts⸗ , kegister.
Eintragungen vom 22. August 1935 im Genossenschaftsregister: Darlehnskassenverein Heuchlingen, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Heuchlingen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 6. Juli 1935 ist geändert worden: a) die Firma in Spar⸗ und Darlehenskassenverein Heuchlingen, O.⸗A. Aalen, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, b) der Sitz in Heuchlingen, O.⸗A. Aaken, c) der Gegenstand des Unter⸗ nehmens in Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse.
Amtsgericht Aalen.
Amberg. [34652] Genossenschaftsregistereintrag am 23. August 1935 bei Fa. Darlehens⸗ kassenverein Adertshausen, eGmuH., Sitz Adertshausen: In der Gen.⸗Vers. vom 28, 10. 1934 ist eine neue Satzung eingeführt worden. Firma nun: Spar⸗ und Darlehenskassenverein Aderts⸗ hausen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Gegenstand: Betrieb einer Spar⸗ u. Darlehenskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und Förderung des Svarsinns zur Pflege des Warenver⸗ kehrs und zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung.
Amtsgericht — Registerger. — Amberg. Bamberg. [34654] Genossenschaftsregistereintrag. Dampfdreschgenossenschaft Priesen⸗ dorf⸗Neuhausen, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz
Priesendorf.
Das Statut ist datiert vom 8. Juli 1935 Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dreschgeschäfts.
Bamberg, den 23. August 1935.
Amtsgericht — Registergericht.
Berlinchen. [34655] In unserem Genossenschaftsregister unter Nr. 4 ist folgendes eingetragen worden: b Bärfelder Svar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht zu Bärfelde, Kr. Soldin. Der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung. Das bisherige Statut ist durch das neue Statut vom 15. Juli 1935 ersetzt. Amtsgericht Berlinchen, 8. Aug. 1935.
Clonpenhurg. [34656] In das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts ist heute bei der
mittels ) betriebs die Wirtschaft ihrer Mitglieder.
Durlach.
Südoldenburger Eierverwertung e. G. m. b. H. Cloppenburg eingetragen wor⸗ den: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 10. April 1935 ist die ““ aufgelöst. Gen.⸗Reg. r
Amtsgericht Cloppenburg, 8. Aug. 1935.
Crivitz. 8 [34657] In unserm Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 56 die durch Satzung vom 4. Juni 1935 errichtete Landwirt⸗ schaftliche Betriebsgenossenschaft Gr. Niendorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetra⸗ gen worden, Sitz Gr. Niendorf. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1. die Versorgung der Mitglieder mit elektri⸗ scher Energie, 2. die gemeinschaftliche Anschaffung und der Betrieb landwirt⸗ schaftlicher Maschinen, 3. Haltung von
Zuchtbullen und Zuchtebern.
Amtsgericht Crivitz (Meckl.), den 24. August 1935.
Düren, Rheinl. [34658] Genossenschaftsregistereintragung. 22. 8. 1935 — Gn.⸗Rg. 109 — Verbrauchergenossenschaft Düren, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht: Die Satzung ist neu gefaßt am 4. 8. 1935. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Die Genossenschaft fördert gemeinschaftlichen Geschäfts⸗
Sie kann ihre Tätigkeit erstrecken auf: a) den Einkauf von Bedarfsgütern im großen und die Abgabe an die Genossen im kleinen zu günstigen Preisen gegen Barzahlung, b) die Herstellung und Be⸗ arbeitung von Bedarfsgütern in eigenen Betrieben, c-) die Annahme und Ver⸗ waltung von Spareinlagen, d) die Her⸗ stellung und Beschaffung von Woh⸗ nungen zum Zwecke der Vermietung,
e) die Vermittlung von Versicherungen.
Amtsgericht, 6, Düren.
[34659] Genossenschaftsregister. Eingetra⸗ gen am 22. August 1935 zu Firma Milchgenossenschaft Hochenwettersbach (Amt Karlsruhe), eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,
zu Hohenwettersbach: An die Stelle des O
bisherigen Statuts sind die Satzungen vom 8. Juni 1935 getreten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die
Versorgung der Mitglieder mit den für
die Gewinnung, Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ darfsgegenständen. Amtsgericht Durlach.
Ellwangen. [34660] Eintragungen im Genossenschafts⸗ register.
Bei den nachverzeichneten Darlehens⸗ kassenvereinen — eingetragene Genossen⸗ schaften mit unbeschränkter Haftpficht mit Sitz an den betreffenden Orten — wurde im Genossenschaftsregister ein⸗
getragen:
a) je die Aenderung der Firma: an Stelle von „Darlehnskassenverein“ nun⸗ mehr „Spar⸗ und Darlehenskasse“,
b) neues Statut bei Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse: Westhausen vom 6. April
1935, Neuler vom 5. Mai 1935, Schwabs⸗
berg vom 5. Mai 1935, Tannhausen vom 19. Mai 1935, Pfahlheim vom 26. Mai 1935, Stödtlen vom 2. Juni 1935, Wört vom 2. Juni 1935, Zipp⸗ lingen vom 14. Juli 1935, Dalkingen vom 21. Juli 1935. 1 c) Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse unter den Mitgliedern gemäß § 2 der Satzung. Amtsgericht Ellwangen.
Elsterwerda. 34661] In unserem Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 3 eingetragenen Genossenschaft unter der Firma „Länd⸗ liche Spar⸗ und Harlehästasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Bockwitz, Bockwitz“ als Erweiterung des Gegenstandes des Unternehmens eingetragen: 1 Gemeinsamer Bezug von landwirt⸗ schaftlichen Bedarfsartikeln und Absatz der Erzeugnisse für die Mitglieder. Elsterwerda, den 15. August 1935. Amtsgericht.
Karlsruhe, Baden. [34668] Genossenschaftsregistereinträge. Badische Landwirtschaftsbank (Bauern⸗
bank) eingetragene Genossenschaft mit
beschränkter Haftpflicht in Karlsruhe, mit Zweigniederlassungen in Heidelberg,
Villingen, Donaueschingen, Stockach,
Tengen und Meßkirch. Durch Beschluß
der Generalversammlung vom 21. Mai
1935 wurde das Statut mehrfach ge⸗
ändert und neu gefaßt. Gegenstand des
Unternehmens i jetzt der Betrieb eines
Bankgeschäfts zur Befriedigung des ge⸗ nossenschaftlichen Personalkredits und
ur Regelung des Geldausgleichs, zur Besorgung des Geldverkehrs landwirt⸗ 8Ser Genossenschaften, Körper⸗ schaften und Vereine.
Amtsgericht Karlsruhe.
Kempten, Allgäu, [34669] Genossenschaftsregistereintrag. Sennereigenossenschaft Kimratshofen, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, hofen: Die Generalversammlung vom 10. 2. 1935 hat ein neues Statut be⸗
schlossen.
Der gegeiband des Unternehmens ist: 1. die EE1 dug gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die
Sitz Kimrats⸗
Versorgung der Mitglieder mit den für die “ Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ darfsgegenständen. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. 1
Amtsgericht Kempten — Registergericht,
den 16. August 1935.
Kiel. [34670)
Eingetragen in das Genossenschafts⸗ register am 21. August 1935 bei Nr. 148, Siedlungsgenossenschaft für Kriegs⸗ beschädigte und Hinterbliebene, e. G. m. b. H., Kiel⸗Süd, Kiel: Durch Ge⸗ neralversammlungsbeschluß vom 29. 6. 1935 ist die Firma geändert in: Sied⸗ lungsgenossenschaft Kiel⸗Süd, e. G. m. b. H., Sitz Kiel.
Amtsgericht Kiel.
Koblenz. [34671] In unserm Genossenschaftsregister ist bei dem unter Nr. 2 eingetragenen Weißenthurmer Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ 88 Haftpflicht in Weißenthurm, olgendes eingetragen worden: urch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 1. Juli 1935 ist das Statut neu festgestellt.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezu landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗ schinenbenutzung. Die Genossenschaft beschränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Genossen⸗ chaft will in erster Linie durch ihre ge⸗ chäftlichen Einrichtungen die wirtschaft⸗ lich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern, nach dem Grundsatz: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“. — Gn.⸗R. 2. 8
Koblenz, den 24. August 1935,.
Das Amtsgericht.
EneeEhhs Lah 1 Benossen sregister Lahr ⸗Z. 2, Konsumgenossenschaft Schutter⸗ tal e. G. m. b. H., Seelbach: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 11. 5. 1935 ist die Firma der Genossen⸗ schaft (§ 1 des Statuts) geändert in „Verbrauchergenossenschaft Seelbach eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“. Lahr, 20. August 1935. Amtsgericht.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Dresden. [34901]
Ueber den Nachlaß des am 11. No⸗ vember 1934 verstorbenen Gastwirts Wilhelm Otto Freudemann, der zulet in Dresden⸗A. 21, Schandauer Str. 73, gewohnt hat, wird heute, am 23. August 1935, nachmittags 2 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Fritz von 8 in
Dresden⸗N., Antonstr. 33. Anme 1b mögen der Witwe Rudolf Kortmann in
bis zum 18. September 1935. Wahl⸗ termin: 24. September 1935, vormittags 9,30 Uhr. “ 8. Oktober 1935, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 18. Septem⸗ ber 1935.
Amtsgericht Dresden, Abteilung IV.
Grimmen. Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Hans Stordel in Grimmen ist am 24. August 1935, 11,30 Uhr, das Kon⸗ vursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter ist der Kaufmann Heinrich Koß in Grimmen. Offener Arrest mit An⸗ eigepflicht bis zum 23. September 1935. ahl⸗ und Beschlußtermin: 16. Septem⸗ ber 1935, 12 Uhr. Anmeldefrist: 23. Sep⸗ tember 1935. Prüfungstermin am 7. Oktober 1935, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 5. 1 Grimmen, den 24. August 1935Ö6( 8 Amtsgericht. .
Neusalza-spremberg. 134903]
Ueber das ermögen der Firma Menzel, Köhler & Co., G. m. b. H., in Schönbach (Laus.) wird heute, am 26. August 1935, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter Herr Bücherrevisor Oskar Kießling in Neugersdorf. b; bis zum 21. September 1935. Mah termin am 15. 10. 1935, vorm. 9 Uhr. Prüfungstermin am 24. 10. 1935, vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 14. 9. 1935.
Neusalza⸗Spremberg, 26. Aug. 1935.
Das Amtsgericht.
2
Bad Oeynhausen. [34904]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma von Alten, Stuhl⸗ fabrik und Holzbearbeitung G. m. b. H. zu Bad Oeynhausen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch
ei. oben. ad Oeynhausen, 10. August 1935. Das Amtsgericht.
Bremen. [34905] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma G. H. Bruns jun. Ge⸗
Konkursverwalter: 1“ Essen, Ruhr.
[34902]
Fritz
ellschaft mit beschränkter Haftung in remen ist am 22. August 1935 nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Bremen, den 24. August 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Bremen. [34906]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Hermann Schöbel, Mariechen geb. Hedenkamp, Bremen, ist am 24. August 1935 nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Bremen, den 26. August 1935.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Breslau. [34907] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Grenzlanddruckerei und Ver⸗ lagsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Breslau, Herrenstraße 30, Geschäfts⸗ führer: Buchhalter Theodor Köppen in Breslau, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben, jedoch bleibt der Konkursver⸗ walter legitimiert, die Angelegenheit mit dem Voco⸗Verlag zu erledigen und die eventuell daraus entspringenden Prozesse zu führen. (41 N. 30/34.) Breslau, den 23. August 1935. Amtsgericht.
Dresden. [34908] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kommandit⸗Gesellschaft Pelz⸗ waren⸗ und Bekleidungs⸗Fabrik Kitzing & Co., Kommanditgesellschaft in Dres⸗ den, Pirnaische Str. 16, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt. IV, den 22. August 1935.
Dresden. [34909]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der aufgelösten Genossenschaft Spar⸗ und Kreditgemeinschaft, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Dresden, Geschäftslokal in Meißen, Dresdner Straße 135, bei Löwe, ist die in § 106 des Gesetzes über die Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. 5. 1889 in der Fassung vom 20. 5. 1898 vorgeschriebene Vorschußberechnung auf⸗ gestellt und vom Konkursverwalter mit
dem Antrag auf Vollstreckbarkeitserklä⸗
rung eingereicht worden. Zur Erklä⸗ rung über diese Berechnung wird nach § 107 gen. Gesetzes Termin auf den 6. September 1935, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Lothringer Straße 1 1, Saal 69, bestimmt. Die vom Verwalter auf⸗ gestellte Berechnung liegt auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts, Lothrin⸗ ger Straße 11,. Zimmer 116, zur Ein⸗
sicht der Beteiligten aus. 8 Amtsgericht Dresden, Abt. IV, den 23. August 1935. .
Emden. [34910]
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Emder Handelsgesell⸗ schaft m. b. H. in Emden ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Emden, 10. August 1935.
[34911] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
Essen, Holzstraße 14, alleinige In⸗ haberin der Firma Rudolf Kortmann, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Amtsgericht Essen. Frankfurt, Main. [34912]
Konkurs Anna Weege, Frankfurt a. M., Röderichstraße 28, ist am 23. 8. 1935 mangels Masse eingestellt. Amtsgericht, Abt. 42, in Frankfurt a. M.
Hamburg. [34913]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bruno Fischer, Mitgesell⸗ schafters der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schröder & Fischer, Ham⸗ burg, Stadthausbrücke 19/21, ist nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsver⸗ gleich am 22. August 1935 aufgehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Lübeck. Beschluß. [34914]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Paul Lohrmann m. b. H. in Lübeck, Hundestraße 95/99, wird wegen Mangels an Masse ein⸗ gestellt.
Lübeck, den 23. August 1935.
Das Amtsgericht. Abteilung 11.
Neustadt, O. S. Beschluß. [349151 Das “ über das Ver⸗ mögen der Firma Franz Thomalla, In⸗ aber der Kaufmann Hans Baier in Feustedt, O. S., Ring 47, wird in Verfolg des bestätigten Zwangsver⸗ gleichs vom 2. ai 1935 nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. — 3 N 9 2/34. Amtsgericht Neustadt, O. S., 19. 8.1935.
Schwiebus. „34916] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Bauunter⸗
nehmers Emil Paech in Kutschlau ist
durch Beschluß des 29s * Amts⸗ gerichte vom 19. 8. 1935 der bisherige Konkursverwalter Bankteilhaber
—
lassen und zum Konkursverwaltex der vereidigte Bücherrevisor Werner Höhne
nebst
Nandico in Schwiebus — ent⸗
in Schwiebus, Halbestadt Nr. 40, ba⸗
stellt worden. “
Schwiebus, den 19. August 1935. Das Amtsgericht.
Berlin. Der Maurermeister Ferdinand Müller Berlin N 20, Hochstraße 15, hat am 21. August 1935 die Ereffnung des ge⸗ richtlichen Ferses werf rens zur Ab⸗ wendung des Konkurses über sein Ver⸗ mögen beantragt. Zum vorläufigen Verwalter ist Dr. jur. Gellert, Berlin⸗ Charlottenburg Kaiserin⸗Augusta⸗ Allee 89, bestellt worden. Berlin N 65, Gerichtstr. 27, 23. August 1935. „Amtsgericht Berlin, Zweigstelle Gerichtstraße. Abt. 354.
Dresden,. [34918] Am 22. August 1935 ist ein Antrag⸗ auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens über das mögen des Kauf⸗ manns Kurt Willy Ruppert in Cosse⸗ baude, Heinrichstr. 9, Inhaber des unter der Firma Noacks Kleiderecke Noack & Co. betriebenen Herrenkon⸗ fektionsgeschäftes in Dresden⸗A., Große Brüdergasse 10, eingegangen. Zum vor⸗ läufigen Verwalter ist der Rechts⸗ anwalt Johannes Werner II. in Dres⸗ den⸗A., Wilsdruffer Straße 1, bestellt. Amtsgericht Dresden, Abt. IV, den 23. August 1935.
Erfurt. [34919] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Ribatztky u. Graf (Lederlager) in Erfurt, Neue Fenahe Nr. 4, ist am 23. August 1935, 11 Uhr 15 Min., das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der C“ Walter Holtschmit in Erfurt, albergsweg Nr. 1, ist zum Vergleichsverwalter er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Sonn⸗ abend, den 28. September 1935, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Erfurt, Mainzerhofstraße Nr. 9 a/10, Zimmer 1, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens feigen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen alsbald beim Amtsgericht, Abt. 16, anzumelden. Erfurt, den 23. August 1935. Die 6“ 8 Amtsgerichts.
den
ö. 134920] Ueber bas Vermögen des Gastwirts und Materialwarenhändlers Bernhard Seidler in Großaga, Zeitzer Straße 73, ist heute, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vergleichsverwalter: Rechts⸗ anwalt Hans⸗Günther Uhlich in Gera. Vergleichstermin: Mittwoch. den 18. Sep⸗ tember 1935, 10 Uhr. Gera, den 24. August 1935. Das Amtsgericht.
181921
Gera.
Hermsdorf, Kynast. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Baugeschäfts Ottomar Rascher in Petersdorf i. Rsgb. wird heute, am 24. August 1935, vor⸗ mittags 9 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Ohly in Hermsdorf (Kynast) wird zum Ver⸗ gleichsverwalter ernannt. Vergleichs⸗ termin wird auf den 24. September 1935, 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 13, anberaumt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Amtsgericht in Hermsdorf (Kynast).
Potsdam. [34922] Der Beschluß, durch den das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Bau⸗ geschäftsinhabers Paul Fichtner in Saar⸗ mund eröffnet worden ist (24. Juli 1935), ist aufgehoben. Das Vergleichsverfahren ist beantragt. Der Kaufmann Richard Quandt in Potsdam, Schockstraße 29/30, ist zum vorläufigen Verwalter bestellt. — 8 N 15/35. . Potsdam, den 26. August 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 8.
8 [34923] Heiligenstadt, Eichsfeld. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kauf zanns und Schuh⸗ machermeisters Josef Weber in Heiligen⸗ stadt ist nach bestätigtem Vergleich heute aufgehoben’ worden. eiligenstadt, den 23. August 1935. Amtsgericht.
saalfeld, Saale. [35060]
Im Vergleichsverfahren des General⸗ direktors a. T. Emil Wunderlich in Saalfeld wird der Vergleichstermin vom 31. August 1935 auf den Antrag des Vergleichsverwalters auf den 28. September 1935, 9,30 Uhr, verlegt.
Saalfeld, Saale, 26. August 1935.
Amtsgericht.
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0
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rlin .48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind in⸗ seitig beschriebenem Papier völli E darin auch anzugeben, welche unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete An vor dem Einrückungstermin bei der
eile 1,85 .ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle druckreif einzusenden, insbesondere ist
orte etwa durch Fettdruck (einmal
eigen müssen 3 Tage Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Donnerstag, den
29. August, abends
Nr. 201 Reichsbankgirokonto
“
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich. e
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Vertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten. Vom 27. August 1935.
Anordnung zur Marktregelung in der Kraftfahrzeugreifen⸗ industrie vom 17. August 1935.
Anordnung über die Errichtung eines Reichsverbandes für das Blindenhandwerk. Vom 26. August 1935.
Bekanntmachung K P 17 der Ueberwachungsstelle für unedle
Metalle vom 28. August 1935 über Kurspreise für unedle
Metalle.
Bekanntmachung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers des Innern über das Verbot der Verbreitung einer aus⸗ ländischen Druckschrift im Inland.
Bekanntmachung auf Grund des § 16 des Maisgesetzes.
Erlaß über die Zulassung der Betriebe der Textilindustrie zur
verstärkten Kurzarbeiterunterstützung. Vom 27. August 1935.
Verordnung über die Ueberwachung der Pferde⸗ und Rindvieh⸗ haltung sowie des Pferde⸗ und Rindviehhandels in den Be⸗ zirken der Regensburg.
Bekanntmachung über Reichsgesetzblatts. Teil. I.
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypothelken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarh
lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 560).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 29. August 1935
für eine Unze vüeeg b1414
in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 29. August
1935 mit RM 12,355 umgerechnet. =
für ein Gramm Feingold demmaaech =
in deutsche Währung umgerechne = Berlin, den 29. August 1935.
8 Statistische Abteilung der Reichsbank.
Dr. Döring.
0 sh 0 d,
RM 86,4850, pence 54,0132.
RM 2,78056.
7
88
Vertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten.
Vom 27. August 1935.*)
—
Auf Grund der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, Fünfter Teil, Kapitel I, Abschnitt 1, § 11 Absatz 2 (Reichsgesetzbl. 1 S. 699, Kapitel I. Gestaltung der Verträge. § 1. 1
Ueber die Persorhung der Mitglieder der Krankenk Reichsversicherungsordnung) und ihrer Angehörigen
8 . 83
q
Uen (§ 22 bei Zahn⸗ krankheiten (§§ 122, 123 C“ sind Reichs⸗
tverträge (§ 4)
verträge (§ 2), Bezirksverträge (§ 3) und Einzeldien schriftlich abzuschließen⸗ 88. Reichsvertrag. 8 2. . . (1) Die Spitzenverbände der Krankenkassen schließen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands sowie mit dem Reichsverband Deutscher Dentisten Reichsverträge ab. Es kann auch ein einheitlicher Reichsvertrag vereinbart werden.
(2) Der Reichsvertrag enthält eine S über die Vergütung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten (§ 11 Abs. 1) sowie ein Muster für Bezirksverträge (§ 3) mit dem Wortlaut der nach §4 abzugebenden Beitrittserklärun
48e e9
(3) Der Reichsvertrag bestimmt, wesche Teile des Musters in
die Bezirksverträge ohne Möglichkeit der Abänderung zu über⸗
nehmen sind. 1 Den Reichsvertrag setzt. Richtlinien fest über die Aus⸗ übung der Zweigpraxis & 8 Abs. 4), die Verteilung der Einzel⸗ vergütungen (§ 19 Abs. 1) 1“ bei den Einigungs⸗ ausschüssen im Sinne des § 5. 65) stne in ein Reichsvertrag nicht zustande kommt, setzt ihn das Reichsschiedsamt (§ 27) fest.
9 Die Vertragsordnung wird auch im Reichsgesetzbl. Teil I. veröffentlicht.
1“
Hauptzollämter Furth i. W., Waldsassen und die Ausgabe der Nummer 94 des
8* viis
Bezirksvertrag.
(1) Die Krankenkassen schließen mit den Kassenzahnärzten und Hasende sen Blens hrteßen ab. Die eeezahnätgten werden hierbei durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deutsch⸗ lands und die Kassendentisten durch den Reichsverband Deutscher Dentisten vertreten. Die Krankenkassen können ihren Spitzen⸗ verband bevollmächtigen, den Vertrag verbindlich für sie abzu⸗
schließen. (2) Für den Inhalt der Bezirksverträge gelten § 2 Abs. 2 § 10 Abs. 4 und 5, § 18 Abs. 3, § 23 Abs. 1,
und 3, § 5 Abs. 1 bs. 1 und § 28 Abs. 1 und 4. — 1. Novembexr 1935 nicht
§ 24 A
(3) Wenn Bezirksverträge bis zum zustande kommen, so sind die Spitzenverbände der Krankenkassen berechtigt, an Stelle der Kassen die Verträge abzuschließen. Entsprechendes 9 auch für künftige Vertragsverhandlungen, wenn bis zum Vertragsablauf kein neuer Vertrag geschlossen ist.
(4) Bei Krankenkassen, die keinem Spi “ angehören, tritt der Spitzenverband der betreffenden Kassenart ein. 1 65) Gelingt der Abschluß Pmäß Abs. 3 nicht, so hat das Reichsschiedsamt (§ 27) den Bezirksvertrag festzusetzen. Das Reichsschiedsamt ist berechtigt, Fristen vor Sh Der Vor⸗ sitzende des Reichsschiedsamts ist berechtigt, den Vorsitzenden eines Schiedsamts (§ 27) mit der Vorbereitung der Efisscheibung zu beauftragen.
(6) Die Bezirksverträge sind in ein Register einzutragen Vertragsregister). Die Vertragsregister werden von denselben EETe“ geführt, die gemäß 88 der Zulassungs⸗ ordnung für Zahnärzte und Dentisten in der Fassung der Vierten Verordnung über die Zulassun von Zahnärzten und Dentisten gesetzbl. 7˙8. eöga, zur Führung der Register für Zahnärzte und Penti ten zuständig sind. .“ Einzeldienstvertrag.
“ § 4. “
Der Einzeldienstvertrag kommt dadurch zustande, daß der einzelne zugelassene Zahnarzt oder Dentist dem “ (§ 3) in einer Erklärung beitritt. Die vV Dentisten hat 1gege daß er sich Entscheidungen des eichs⸗ dentistenführers nach § 31 unterwirft. 88
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Leistungen der Kassenzahnärzte und Kassendentisten.
(1) Art und Umfang der Leistungen der Kassenza närzte un Kassendentisten sind 5 dem Bezirksvertrag (§ 3) nach Maßgabe der Kassensatzungen zu regeln.
Sgssa eanteänuns von Zahnersatz oder von Zuschuß zu
ahnersatz für einen bbee ten sind die Richt⸗ hahan zu beachten, die von den Spitzenverbänden der Kranken⸗ kassen gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eutschlands und dem Reichsverband Deutscher Dentisten fest⸗ gesetzt werden.
(3) Erscheint
Krankenhauspflege Kerforzecih so hat der Kassenzahnarzt die Richtlinien des as d ansscte es für Aerzte und Krankenkassen für die Bemzahmünc. von Krankenhauspflege zu beachten. Er sgt die Notwendigkeit der Krankenhauspflege in der Verordnung schriftlich sn begründen. 1 1 (4) Wird ein Kranker Is eee enhet ghes erklärt, so ist hier⸗ über eine begründete Bescheinigung mit Befund auszustellen.
§ 6. und 88v. Krankenkassen gegenüber verpflichtet, die Kranken ausreichen und feecnch su behandeln. Sie dürfen das Maß des Not⸗ wendigen nicht überschreiten und haben eine Behandlung, die nicht oder nicht mehr notwendig ist, abzulehnen. 5 (2) Heilmaßnahmen, insbesondere Arznei⸗, Heil⸗ und Stärkungs⸗ mittel, sind nach Art und Umfang wirtschaftlich zu verordnen. (3) Die Kassenzahnärzte und haben die Kassen bei Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen vor Ausgaben soweit zu bewahren, als die Natur der 2 ienstleistungen es zuläßt. (4) Ein Kassenzahnarzt oder v welcher die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt außer acht läßt, hat der Kasse den entstandenen Schaden zu ersetzen. (5) Diese Berpilichte. können nicht im voraus durch Ver⸗ trag aufgehoben oder beschränkt werden. . . § 7. (1) Der Krankheitsbefund ist der Kasse auf Verlangen bekannt⸗ zugeben. . (2) Nimmt der Kassersas snaßt oder Kaslendentif an, oder be⸗ auptet der Kranke, daß die Krankheit eine Berufskrankheit im — der Unfalberic. . . die Folge eines, wenn auch längere Zeit zurückliegenden, Betriebsunfalles, eines sonstigen Un⸗ falles oder einer Dienstbeschädigung im Sinne des Reichsversor⸗ ungs gesetzes 8- „so hat der assenzahnarzt oder Kassendentist dieses
(1) Die Kassenzahnärzte
er Krankenkasse in allen Fällen unverzüglich mitzuteilen. Zweigpraxis. —
1) Die Ausübung einer Zweigpraxis ist nur mit Genehmi⸗
8 d28 Schiedsamtes (§ 27) zu 8 Eine bereits bestehende
bwc⸗ praxis darf bis zu einer ablehnenden Entscheidung des
chieszamttes weiter ausgeübt werden.
tändig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk die Haupt⸗ 8 Zeständig . weigpraxis in
praxis ausgeübt wird. Liegen Hauptpraxis und
“ 11“
O Postscheckkonto: Berlin 41821 1935
den Bezirken verschiedener Schiedsämter, so ist das Schiedsamt zu hören, in dessen Bezirk die Zweigpraxis safilhn 88” 8 Die Entscheidung des Schiedsamtes ist endgültig. 4) In dem Reichsvertrag (§ 2) sind Richtlinien über
übung der Zweigpraxis zu vereinbaren.
(1) Die Versicherten haben die freie Wahl unter d ⸗ zahnärzten und L““ 8 “ (2) Die Kassen haben jedoch nur die Reisekosten zu dem nächst⸗ wohnenden Kassenzahnarzt oder Kassendentisten unter Beachtung der Vorschrift des § 123 Reichsversicherungsordnung zu ersetzen.
Kapitel III. Vergütung.
0) Für d ahe.,
1 ür die Leistungen der Kassenzahnärzte und Kassendentisten gewähren die Krankenkassen eine Gesamtvergütung Fasten bis 5 Im Reichsvertrag (§ 2) kann für besondere eistungen eine andere
kacghtn tverezhbant werden. ie Höhe der Gesamtvergütung richtet sich nach einem chale und der durchschnittlichen Michtfädescahl 3) Der Berechnung des Kopfpauschales werden zugrunde gelegt
—290) die Ausgaben, welche einer Kasse für einen bestimmten Zeitabschnitt durch die Leistungen der Kassenzahnärzte und Kassendentisten sowie für Leistungen von nicht zuge⸗ lassenen Zahnärzten und Dentisten in dringenden Fllen und für die Zahnbehandlung außerhalb des Kassen⸗
bezirks entstanden sind. Ist im Reichsvertrag für be⸗-
wa- sandtgergRiilsihhé Verefibaragbüexe g beeveit vie Aüf⸗ wendungen für Leistungen dieser Art außer Ansatz. b) die für denselben Zeitabschnitt im Tö 8 ver. rankenkasse festgestellte durchschnittliche Mitglieder⸗ zahl. .
.(4) Wenn der Bezirk einer Krankenkasse über den Bezirk
eines Versicherungsamts hinausgeht, so kann auf ihren Antrag
in dem Bezirksvertrag (§ 3) eine von Absatz 1 bis 3 abweichende
die Aus⸗
Bezahlung vereinbaxrt werden.
(5) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Krankenkassen, die eine Zahnklinik unterhalten, oder deren Ver⸗ sicherte nicht nur varegenntich die Zahnklinik einer anderen Kasse in Anspruch nehmen. Als Zahnklinik in diesem Sinne gilt auch die Zahnklinik der Fried. Krupp A.⸗G. in Essen. Für Fälle der vorbezeichneten Art sind im Bezirksvertrag Bestimmungen über die den Kassenzahnärzten und Kassendentisten zu gewährenden Vergütungen zu treffen. 111“
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(1) Die Grundlage für die Berechnung der in § 10 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Gesamtvergütung und der an die Gruppen der Zahnärzte und Dentisten zu zahlenden Anteile e⸗ anteile) vereinbaren die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands und dem Reichsverband Deutscher Dentisten im Reichsvertrag (§ 2).
(2) In der Vereinbarung ist sicherzustellen: —
a) daß die Umstände, die sich aus der allgemeinen wirt⸗ schaftlichen Lage sowie aus den besonderen Verhältnissen bei der einzelnen Kasse ergeben, angemessen berück⸗ sichtigt werden,
b) daß der von der Kasse je Mitglied zu zahlende Betra
dden Betrag, den die Kasse im Ausgangszeitraum (§ 1
Abs. 3 a) je Mitglied gezahlt hat, nur um einen be⸗ stimmten Hundertsatz überschreiten darf. Ist der Aus⸗ gangsbetrag anderweit pemiäß den Bestimmungen unter Za festgesetzt worden, so ist dieser geänderte Betrag
(1) Wenn aus der Gesamtvergütung Leistungen der Kassen⸗ Habnärsi⸗ und Kassendentisten entschädigt werden sollen, die bei er Festsetzung des Kopfpauschales nach Art und Umfang nicht bergelsichtigt worden sind, wird das Kopfpauschale entsprechend erhöht.
8 Aendert sich der Umfang der Zahnbehandlung durch Ge⸗ setz oder Kassensatzung, so ist das Kopfpauschale entsprechend zu ändern. 9 13 ““
Bescheinigungen und Auskünfte über Zahnbehandlung, deren die Kasse zur Durchführung ihrer Aufgaben bedarf, haben die Kassenzahnärzte oder Kassendentisten ohne besondere Vergütung zu erteilen. . 1 “ Berechnung der Gesamtvergütung § 14.
Die 85 ahnärztliche Vereinigung Deutschlands und der Reichsverband Deutscher Dentisten berechnen zusammen mit den Krankenkassen vierteljährlich die Gesamtvergütung. Hierfür teilen die Krankenkassen der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands und dem Reichsverband Deutscher Dentisten be⸗ stimmten Stelle vierteljährlich ihre durchschnittliche Mitglieder⸗
zahl mit. § 15. ,
(1) Für die Abrechnung gilt als einheitlicher Fall die gesamte von demselben Zahnarzt oder Dentisten innerhalb eines Kalender⸗ vierteljahres an demselben Kranken vorgenommene 8 Ein einheitlicher Fall liegt auch dann vor, wenn sich aus der zuerst
behandelten Krankheit eine andere Krankheit entwickelt oder 3
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