1935 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Sep 1935 18:00:01 GMT) scan diff

§ 239 des

11“ 11“ I1u“ 6

1

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 10. September 1935.

S.

Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Uebereinkommen Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. b Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiffahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 41 vom 17. Fe⸗ bruar 1934), wird wie folgt geändert: Im Abschnitt „Rumänien“ wird unter A die Ziffer 5. Eisenbahn Reghinul Sasesc⸗Läpusna [Casa Autonomä a P⸗durilor Statului⸗Bucurezti] gestrichen. Berlin, den 8

über den

Die

7. September 1935ͤHL Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Knaut.

VWerordnung über zusätzliche Wertzölle von Waren rumänischen Ursprungs. Vom 9. September 1935.

Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Erhebung zusätzlicher Wertzölle von Waren rumänischen Ursprungs vom 28 Juni 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 784) wird hiermit ver⸗ ordnet:

Die Verordnung ist mit Wirkung vom 1. September 1935 an bis auf weiteres nicht anzuwenden. 5 Berlin, den 9. September 1935. Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.

8s

Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung. (Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versiche⸗ rungsbehörden in der Reichsversicherung.) Vom 9. September 1935.

Auf Grund der §§ 5, 6 des Gesetzes über Ehrenäntter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 18. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 277) wird verordnet:

§ 1. 11) Zur Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Ver⸗ sicherungsbehörden in der Reichsversicherung sind nur berechtigt: 1. Leiter und Angestellte der von der Deutschen Arbeits⸗ front eingerichteten Rechtsberatungsstellen, b1 die bei einem deutschen Gericht zugelassen

CBC6G6“

3. geschäftsfähige nahe Angehörige, und zwar der Chegatte sowie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Geschwister des Beteiligten oder seines Ehegatten,

Personen, die im Dienste des Beteiligten be⸗ chäftigt sind, sowie der Führer des Betriebes, dem der Beteiligte als Gefolgschaftsmitglied angehört oder angehört hat.

(2) § 4 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des

esetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 283) bleibt unberührt.

Für die Zurückweisung der Personen, die nicht nach § 1 zur Vertretung gegenüber Versicherungsträgern und Versiche⸗ rungsbehörden berechtigt sind, gilt § 4 Abs. 3 und 4 der Ersten Verordnung zur v“ des Gesetzes über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung vom 19. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 283) entsprechend.

§ 3.

(1) Kann sich eine Partei nicht durch einen der nach § 1 zur Vertretung Berechtigten vertreten lassen, so kann der Versiche⸗ rungsträger und, soweit es sich um ein Verfahren vor einer Ver⸗ icherungsbehöde handelt, diese auf Antrag im Einzelfall andere

Personen als Vertreter zulassen, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht; insbesondere können in diesem Falle Nichtarier als Ver⸗ reter von Nichtariern zugelassen werden.

(2) Die Entscheidung der Versicherungsbehörde ist endgültig. Gegen die FisFeheng des Versicherungsträgers ist die Be⸗ schwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig, die endgültig entscheidet.

(3) Der Reichsarbeitsminister kann bindende Richtlinien für die Vertretungsberechkigung erlassen.

8 § 4.

1663, 1714 der Reichsversicherungsordnung und

Angestelltenversicherungsgesetzes fallen weg. § 5. 8 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft. (2) Sie findet keine Anwendung auf Verfahren, die vor dem 1. Januar 1936 bei einem Versicherungsträger oder einer Ver⸗ anhängig geworden sind, serena sie bei der⸗ selben Stelle schweben. .“ Berlin, den 9. September 1935. Der Reichsarbeitsminister.

In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.

Bekanntmachung KP 23

er Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 9. September 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in den Bekanntmachungen KP 15 vom 22. August 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 196 vom 23. August 1935), KP 20 vom 2. September 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 3. September 1935) und KP 22 vom 4. September 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 207 vom 5. September 1935) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt:

Kupfer (Klassengruppe VIII1):: Kupfer, nicht legiert (Klasse VIII ahh. RNM 47,— bis 49,—

Zinn (Klassengruppe XX):

Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aahl. RM 260,— bis 280,— Mischzinn (Klasse XX PB.. 260,— 280,— je 100 kg Sn⸗Inhalt

RM 19,50 bis 20,50

je 100 kg Rest⸗Inhalt

u RNM 260,— bis 280,— je 100 kg Sn⸗Inhalt

RM 19,50 bis 20,50

je 100 kg Rest⸗Inhalt.

un (Klasse XX PD)

Berlin NW 40, den 9. September 1935.

wird von ihren Rechten gemäß

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 9. September 1935. 11.“

Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle Stinner.

Bekanntmachung. Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 98 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Reise⸗ kostenvergütung der Wehrmachtbeamten, vom 31. Juli 1935,

Verordnung über Ordnungsstrafen bei Ueberschreitungen von Preisfestsetzungen für Lebensmittel, vom 4. September 1935;

Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld, vom 4. Sep⸗ tember 1935.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Bekanntmachung. Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 40 des

Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: . v über die Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr, vom 28. August 1935.

Umfang: 15 ¾ Bogen. Verkaufspreis: 2,16 NM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,30 RM für ein 1 Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 9. September 1935.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich

Bekanntmachung. 8 Die am 7. September 1935 ausgegebene Nummer 41 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Bekanntmachung ber eine deutsch⸗sowjetische Vereinbarung zur Abänderung des Wirtschaftsabkommens, vom 31. August 1935;

Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, vom 4. September 1935.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 9. September 1935.

Deutsches Reich. 8

Der Königlich dänische Gesandte Herluf Zahle ist nach

Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gefandtschaft wieder übernommen.

Der chilenische Gesandte Luis V. de Porto⸗Seguro hat Berlin am 9. d. M. verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt Legationssekretär Molina die Geschäfte der Gesandtschaft.

8

Richtlinien für den Verkauf von indändischem Roggen und inländischem Weizen.

Auf Grund des § 36 der Verordnung zur Ordnung der Ge⸗ treidewirtschaft in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 1936 (Verordnung) erläßt die öchssten⸗ für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft folgende Richtlinien vom 7. 9. 1935:

1. Die Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung (Reichsstelle), § 36 Abs. 1, 2 der Verordnung bis auf weiteres gegenüber Mühlen mit einem Grundkontingent von mehr als 750 Tonnen Roggen oder Weizen Gebrauch machen, und zwar bis auf weiteres bei Roggen bis zur Höhe eines Monats⸗ anteils des Grundkontingents und bei Weizen bis zur Höhe von 150 % eines Monatsanteils des Grundkontingents. Die An⸗ dienung der Reichsstelle erfolgt bei 1. in mindestens zwei Raten mit einem Zeitabstand von mindestens zwei Wochen, bei Weizen in mindestens drei Raten mit einem Zeitabstand von mindestens zwei Wochen. Die Lieferung des Getreides durch die Reichsstelle erfolgt frühestens zwei Wochen nach Andienung.

2. Wünscht die Reichsstelle, daß die Gegenleistung durch Liefe⸗ rung von Getreide zu 8 ist, so muß das von den Mühlen

elieferte Getreide in Verbindung mit der entsprechenden Art und

enge von Kontingentsmarken geliefert werden. Die Mühle hat das als Gegenleistung gelieferte Getreide auf Verlangen bzw. mit Zustimmung der Reichsstelle auf ihrem eigenen Lager oder auf anderen Lägern zur Verfügung zu stellen; in letzterem Falle wird die Reichsstelle nachweislich entstandene unumgängliche Mehr⸗ kosten ersetzen. Was unter unumgänglichen Mehrkosten zu ver⸗ stehen ist, entscheidet die Reichsstelle nach pflichtmäßigem Ermessen. Soweit die Mühle solches Getreide in eigenen Räumen einlagert, ist sie verpflichtet, die Lagerung zu den Bedingungen, zu denen das nächstgelegene von der Reichsstelle in Anspruch genommene gewerbliche die Lagerung, Bearbeitung usw. über⸗ nommen hat, durchzuführen. Das von den Mühlen zur Ver⸗ fügung gestellte Getreide muß lagerfähige Beschaffenheit aufweisen und neuerntige Ware von gesunder, trockener Durchschnittsquali⸗ tät gemäß den geltenden Qualitätsbestimmungen sein. Es muß insbesondere von tierischen Schädlingen frei sein. Wird Ware, die der Reichsstelle als Gegenleistung zur 2 eüscgung gestellt wird, bei der Mühle Ageaern so ist von der Mühle ein Treuhänder sr, Figedes. der der Genehmigung der Reichsstelle bedarf. Die

ühle ist nicht befugt, diesem Treuhänder Anweisungen irgend⸗ welcher Art zu erteilen, jedoch verpflichtet, Anordnungen, die dieser im Einvernehmen mit der Reichsstelle trifft, zu befolgen.

3. Die Festsetzung eines etwaigen Minderwertes des durch die Reichsstelle gelieferten Getreides hat durch das Schiedsgericht beim Reichsnährstand Kauf⸗ und Lieferstreitigkeiten am Sitz der Landesbauernschaft Kurmark zu erfolgen. Ein Minderwert kann nicht aus dem alleinigen Grunde beansprucht werden, weil die

Bekanntmachung.

In Abänderung der Bekanntmachung der tretung der UdSSR. in Deutschland Nr. 158 vom 10. Juli 1935:

C. 8. Jwanuschkin, Sergej, wird gestrichen. Berlin, den 9. September 1935.

1 Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland. 1 Rechtsabteilung.

Handelsver⸗ im Reichsanzeigen

„Nr. 36 des Reichsministerialblatts vom 6. Septembe

ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berüln S Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Uebertragung der Stelle des Sondertreuhänderz der Heimarbeit im Bekleidungsgewerbe. 2. Heer⸗ und Marine⸗ wesen: Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht. 3. Konsulat⸗ wesen: Ernennung. Exequaturerteilungen und Erlöschen von Exequaturerteilungen. 4. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Be⸗ öö“ des Feee chätlis der zur Annahme von Praktikanten

mächtigten izinisch⸗wi ftli Fünaeceh ankenhäuser und medizinisch⸗wissenschaftlichen

Kunst und Wissenschaft. 8 8

Spielplan der Berliner Staatstheater. “. Mittwoch, den 11. September. Staatsoper: Der Freischütz. Musikalische Leitung: Martin Beginn: 20 Uhr. 1 Schauspielhaus: Zum 1. Male: Der Revisor. Komödie von Gogol. Beginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

In der kommenden Woche finden die folgenden Führungen und Vorträge in den Staatlichen Museen statt: e“

Sonntag, den 15. September. 10,30 11,30 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, frühchristliches und byzantinisches Kunstgewerbe. Dr. Deichmann. 11—12 Uhr im Pergamon⸗Museum, Der Norden und der Oriend (Pergamon, Olympia, Babylon, Rom). Dr. Götz 11— 12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, ägyptische Baukunst. Dr. Müller. 12 13 Uhr im Museum für Völkerkunde, Afrikanische Abteilung, Religion und Kult in Benin und Joruba. Wucherer. Dienstag, den 17. September.

12 1 Uhr im Pergamon⸗Museum, Der Norden und der Orient (Pergamon, Olympia, Babylon, Rom). Dr. Götze. Mittwoch, den 18. September.

11— 12 Uhr im Museum für Völkerkunde, ozeanische Abteilung, Südseeromantik und ⸗wirklichkeit. Dr. Nevermann. 11—12 Uhr im Pergamon⸗Museum, der Telephosfries des Per⸗

gamon⸗Altars. Keller. 12 13 Uhr in der Vorderasiatischen Abteilung, Tierdarstellung im Alten Vorderasien. Dir. Andrae. 12 —13 Uhr im Deutschen Museum, das Herrscherbild in der nordischen Kunsk des 16.—18. Jahrhunderts. Dr. Härtzsch. Donnerstag, den 19. September. 11 12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Tier⸗ darstellungen. 11 12,30 Uhr im Museum für Vor⸗ und Frühgeschichte, Funde aus Troja. Dr. von I 12 13 Uhr im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, die griechischen Götter auf Münzen. Dr. Liegle. Sonnabend, den 21. September. Im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Rundgang durch die

Sammlung.

Reichsstelle unter Umständen alterntiges Getreide liefert. Die Abnahme bemängelter Ware muß erfolgen, sofern ihre Mitver⸗ wendung zur Herstellung eines für die menschliche Ernährung geeigneten Mehles möglich ist.

4. Verletzt die Mühle die sich aus obigen Richtlinien ergeben⸗ den Bestimmungen oder andere Vertragsbestimmungen, erfüllt sie insbesondere ihre Abnahme⸗ oder Lieferungspflicht von inlän⸗ dischem Roggen oder inländischem Weizen nicht, so hat 88 an die Reichsstelle eine Vertragsstrafe zu zal eren Höhe die eichsstelle nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen bis zu 50 RM für jede Tonne etreide be⸗ stimmen kann, auf die sich die Vertragsverletzung der Mühle be⸗ 8 Für die Zahlung der Vertragsstrafe wird als Erfüllungsort

erlin und insoweit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bestimmt. Die Reichsstelle behält sich eine Aenderung bzw. Er⸗ weiterung dieser Richtlinien mit Zustimmung des Rei sministers für Ernährung und Landwirtschaft oor. .

* 8

Die „Franksurter Messe“ um 25 % ftärke

beschickt.

Die diesjährige „Frankfurter Messe“, die vom 22. bis 25. Sep⸗ tember auf dem Festhallengelände zu a. M. durch⸗ eführt wird, meist in den Abteilungen aus⸗ und Küchengeräte, Spielwaren, die auch im vovigen Jahr durchgeführt wurden, eine um 25 % erhöhte Beschickung auf. Außerdem wird die „1. Frankfurter Gaftwirg e. vom 21. bis 29. September durchgeführt. Beide Veranstaltungen umfassen etwa 500. Aus⸗ steller auf eine gesamten Ausstellungsfläche von 15 000 qm.

Die Veutsche eceeh. gibt während der ganzen Dauer der Messen von allen Bahnhöfen im Umkreis von x100 km um Frankfurt a. M. sowie von etwa 40, größeren weiter ent⸗ eernt liegenden Orten Sonntagsrückfahrkarten mit dreitägiger

ltungsdauer aus. 8“

2

Verwendung von Sperrguthaben zur Zeichnung von 4 ½ % auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hal den Runderlaß Nr. 178/35 D. St. Nr. —/35 Ue. St. vom 9. Sep⸗ tember 1935 veröffentlicht. Der Runderlaß hat folgenden Wort⸗ laut: Das Reich hat 500 Mill. RM 4 ½ % auslosbare Schatz⸗ anweisungen von 1935 in der Zeit vom 4. bis 16. September 1935 zur Zeichnung aufgelegt. Die Einführung der Schatzanweisungen an den reutscen örfen soll alsbald nunc ihrem Erscheinen ver⸗ anlaßt werden. Soweit Beträge aus Sperrguthaben na Ri. II, 53 Abs. 1 a —e und Wertpapiersperrguthaben zur Zeichnung Verwendung finden sollen, bin ich damit einverstanden, daß diese Verfügungen v“ den Ri. II, 56 Abs. 1, 3 und 4 ge⸗ nehmigungsfrei erfolgen. .““ X“X“

zahln, h

und Staatsanzeiger Nr. 211 vom 10. September 1935.

Deutsches Metall aus deutschen Hütten. Große Neubauten im Unterharz.

Die Unterharzer Berg⸗ und Hüttenwerke G. m. b. H., an der der Preußische und Braunschweigische Staat durch die Preußag bzw. die Braunschweig G. m. b. H. beteiligt sind, hat, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, eine Verdoppelung der Blei⸗, Zink⸗ und Kupfererzförderung aus der Grube Rammels⸗ berg bei Goslar beschlossen. Im Zusammenhang damit werden die Tagesanlagen der Grube wesentlich umgestaltet und eine neue

E“ nach dem 3232 errichtet. Außerdem wird das Hüttenwert Oker eine erhebliche Erweiterung seiner Betriebsanlagen erfahren; u. a. wird eine neue Zinkhütte errichtet, die nach einem in Deutschland bisher noch nicht durch⸗ geführten Verfahren metallisches Zink erzeugen wird.

Das Gesamtprojekt, dessen erste Ausbaustufe bereits vergeben ist und 1936 in Betrieb kommen soll, bedingt einen Kostenauf⸗ wand von vielen Millionen Reichsmark und leistet damit einen außerordentlich wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit und zur Stärkung der heimischen Rohstoffversorgung.

Wirtschaft des Auslandes.

Wochenausweis der Schweizerischen Nationalbank.

Zürich, 9. September. Die Zunahme des Goldbestandes der Schweizerischen Nationalbank hat sich in der kesten September⸗ woche etwas verlangsamt und betrug 6,16 Mill. ffrs gegen 27,05 Mill. sfrs in der Vorwoche, so daß der Gesamtgoldbestand auf 1372,25 Mill sfrs anstieg. Der starke Zuwachs in der Vorwoche rührte her von der Abtragung eines Kredits, den das Institut Dänemark vor geraumer Feit gewährt hatte. Die Golddevisen vermehrten sich weiter um 1,80 auf 9,30 Mill. ffrs. Der Noten⸗ umlauf verminderte sich um 21,35 Mill. auf 1261,67 Mill. ffrs. Die täglich fälligen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 17,80 Mill. auf 355,41 Mill. sfrs Notenumlauf und täglich fällige Verbind⸗ lichkeiten waren am Ende der Berichtswoche mit 85,43 (84,45) ꝛ% durch Gold und Golddevisen gedeckt.

Der Ausweis der Banca d'Ztalia. Die Gründe für die Diskonterhöhung.

Mailand, 10. September. Der Ausweis der Banca d'Italia 5 die Zeit vom 20. bis 31. August zeigt einen weiteren Rückgang der Goldreserve von 4,90 auf 4,70 Mrd. Lire. Die Valutenreserven haben sich dagegen von 429,95 auf 438,09 Mill. Lire erhöht und das Wechselportefeuille ist von 3,63 guf 0n Mrd. Lire gestiegen. Die Lombardierungen zeigten eine Erhöhung von 2,06 auf 2,19 Mrd. Lire und der Notenumlauf von 13,71 auf 14,09 Mrd. Lire. Die neuerlichen der Baneca 8⸗Italia und das weitere Anwachsen des Notenumlaufs gegenüber einer weiteren Erhöhung der Lombardierungen sind als die Hauptgründe für den gestrigen Beschluß des Direktoriums der Bank zu be⸗ trachten, den Diskont weiter heraufzusetzen, da sich die voretwa einem Monat vorgenommene Diskonterhöhung anscheinend als nicht aus⸗ reichend erwiesen hat, um auf eine Einschränkung des Noten⸗ umlaufs hinzuwirken.

Internationale Messe in Salonik eröffnet.

Salonik (Griechenland), 9. September. In Salonik ist die 10. Internationale Messe eröffnet. An der Messe sind auch mehrere fremde Staaten beteiligt, und zwar die Türkei mit 28, Jugoslawien mit 68, Italien mit 63, Aegypten mit 32, Albanien mit 105, Finnland mit 22 Ausstellern und Belgien mit einer Reklameorganisation. Die Zahl der Aussteller hat sich im Ver⸗ gleich zum Vorjahre verdoppelt, die der Aussteller a d

ande um 30 % gegenüber dem Vorjahre vermehrt.

Unterzeichnung des internationalen Stickstoff⸗ abkommens.

London, 9. September. Wie die Imperial Chemical In⸗ dustries mitteilen, sind die im Juli dieses Jahres in Scheveningen zustande gekommenen internationalen Stickstoffabmachungen nun⸗ mehr von allen Parteien endgültig unterzeichnet worden, nämlich von den Vertretern der Stickstoffindustrien Belgiens, der Tschecho⸗ slowakei, Deutschlands, Englands, Hollands, Italiens, Norwegens, Polens und der Schweiz. Hierdurch so heißt es weiter ist der Abschluß von Vereinbarungen zwischen den europäischen Gruppen einerseits und der chilenischen Stickstoffindustrie ande⸗ rerseits mögli geworden. Dementsprechend ist das vorläufige Abkommen vom Juli d. J. zwischen den genannten Gruppen und Chile nunmehr in London von den Vertretern der Parteien for⸗ mell ratifiziert worden. Diese Abmachungen sehen eine Fort⸗ setzung auf ungefähr derselben Grundlage wie bisher vor; sie be⸗ ziehen sich auf den gesamten Weltmarkt mit Ausnahme der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika. Außerdem enthalten die Ab⸗ machungen Bestimmungen über die Preisregulierung unter Be⸗ rücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft. Sie treten rück⸗ wirkend ab 1. Juli d. J. für einen Zeitraum von drei Jahren in Kraft, können aber unter gewissen Voraussetzungen nach zwei Jahren für beendet erklärt werden.

———

Voraussichtliche Erörterungen über das Währungsproblem in Genf.

Paris, 9. September. Der Genfer Berichterstatter des Paris Soir hält es für möglich, daß Ministerpräsident Laval und der ehemalige Finanzminister Bonnet, der bekanntlich der franzö⸗ sischen Völkerbundsabordnung angesh im Laufe der Beratun⸗ gen des Völkerbundes auch das Währungsproblem anschneiden werden. Der Finanzauss des Völkerbundes habe sich mit dieser Frage, die nur von den Regierungen behandelt werden könne, nicht befaßt. Aber es sei wahrscheinlich, daß sie an einem der nächsten Tage in der Vollsitzung zur Sprache komme. Frank⸗ reich habe immer erklärt, daß eine Abwertung nur im usam⸗ menhang mit der allgemeinen Stabilisierung der wie tigsten Währungen denkbar sei. Es sei nun die Frage, in welcher Art Füüntr darüber eine solche Behandlung bereits eingeleitet habe, ob es sohartige Anregungen vorbringen werde und ob es etwa an eine Fühlungnahme mit der Bank für Internationale Zahlungen denke.

Getreidepreise an deutschen Großmärkten Woche vom 2. bis 7. September 1935 für 1000 kg in Reichsmark.

Brotgetreide

Großhandelspreise ¹) frei Marktort

Roggen V Weizen ²)

Marktorte Hafer

gerste ab Station

Futter⸗

Sommer⸗ Wintergerste gerste als Brau⸗

gerste notiert

übliche Notie⸗ rung ⁴¹)

Fracht⸗

lage 3) vier⸗

zwei⸗ zeilig

i. Pr. 157,0 1 . 159,0 8 163 0 2 165 0 163,0 155 0 151,0 165,0 167 0 165,0 165,0 167,0 165,0 164,0 161,0: 164,0 167,0 165 0 169,0 169,0 169,0 169,0 8 169,0 .1 169,0 171 0 171,0

194,0 1960 199,0 202,0 200,0 192,0 1880 1950 195,0 193,0 190 0 195,0 195 0 1910 195,0 198,0 191.0 2020 206,0 206,0 206,0 ¹³) 170,0 206,0

2060 2030 208,0 208,0

Königsberg Stettin Kiel Hamburg Berlin Breslau Gleiwitz Dresden Chemnitz Leizig. Plauen Halle a. S. Magdeburg Erimt. . Kassel.. Nürnberg. München Würzburg Köln 8 Krefeld. . Aachene— Frankrturt a. M.. . Maͤmg“

5)e) 167,3 b) 173,1

*)no 176,4 )*) 196,6

168,0

160,5 168,5

162,0

157,0

6 9ä98ö—

Stuttgart.. Mannheim.. Karlsruhe..

bEee]

reise für ausländisches Getreide, cif Hamburg: Roggen: La Plata 43,2; Weizen: Manitoba I 90,8, Gerste: La Plata 48,4.

88,7, Rojaté 74 1, Barusso 72,4; Hafer: La Plata 63 1;

fr. tägl. fr. Di, Fr ab St. So

fr. tägl. ab St.

) 198,5

215,0 tägl. *) 191,0 fr. tägl. *) 185,0 fr. Di, Fr *)1)195,0 fr. g., Fr *) 200,0

t 205,0

Di, So 196,0 So

Di, So

12) 177,5

209,0 178,0 187,5 191,0

188,0 189,0 1974

177,5 183,4 2 ¹s) 200,0

ab St. 18) 195,0 fr. 205,0 fr. Mi 210,0

195,0 197,5

Manitoba II

vvb11“

¹) Gesetzliche Erzeugerpreise des Preisgebietes, in dem der Marktort liegt einschließlich des Großhandelszuschlags für kontingentierte

Ware von 4 RM. 2²) Von den

Muͤhlen ist für jede verarbeitete Tonne

Weizen eine Ausgleichsabgabe von 2 RM je t für eine Bäcker⸗

ausgleichskasse an die Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen zu zahlen, die in den angegebenen Preisen nicht enthalten

ist. ⁵) Auskührliche Handelsbedingungen siehe in Nr. Durchschnitte gebildet worden. ⁵), Loco Königsberg.“ 5. und 6. September. ⁷) Gute. ³⁸) „Frei Hamburg.“

Industriezwecke. ¹²) Die Preise gelten auch für den 27. und 30. August.

Schiff Uerdingen.“ ¹) „Frei Aachen“, Weißha

Berlin, 9 September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,00 bis 32,00 ℳ, Langbohnen, weiße, handv. 42,00 bis 43,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934. 41,00 bis 43,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 47,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 52,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 55,00 bis 61,00 ℳ, Geschl. glas gelbe Erbsen I1, zollv. 67,00 bis 68,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗ Reis, unglasiert 30,50 bis 31,00 ℳ, Moulm. Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗ Reis, glasiert 35,00 bis 36,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 29,50 bis 30,50 ℳ, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ,

Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 37,00 ℳ, Gerstengrütze 28,00 . 11“ N 1 1“

134 vom 12. Juni 1935. ⁴) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen

6) Notierungen vom 2. bis 4. September; 1 1— 9) 1¹0) Mecklenburger, Pommerscher, Ostholsteiner. u) Für

Futterhafer 158,0, Notierungen vom

¹8) Ohne nähere Bezeichnung 187,0. ¹⁴) Mittlere. ¹⁸) „Frei

Statistisches Reichsamt. 8

9 8

bis 29,00 ℳ, Haferflocken 38,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,00 bis 44,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,35 bis 25,00 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 36,83 bis 37,29 ℳ, Zucker, Melis 70,05 bis 71,05 (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,50 bis 36,00 ℳ, Malzkaffee, glasicget, in Säcken 41,00 bis 46,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstka ee. Brasil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 420,00 ℳ, Röstka ee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark enlölt 150,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis

Berliner Börse am 10. September.

Sehr geringe Umsätze im Verlauf teilweise kleine Besserungen.

Gegenüber den an und für sich schon ruhigen Vortagen war das Geschäft an der Berliner Börse noch stiller. Soweit Umsätze e kamen, handelte es sich zumeist um reine Zufallsorders.

angels besonderer hielt sich ebenso die Privatkund⸗ schaft der Banken als auch die Kulisse fast völlig, vom Börsen⸗ geschäft fern. Die Kurse zeigten demgemäß nur wenig Verände⸗ rungen gegenüber Montag. Lediglich in einigen Spezialpapieren bemerkte man Angebot, das infolge der mangelnden Aufnahme⸗ fähigkeit bis zu Rückgängen von 2 % führte. Im Verlauf der Vörse ergaben sich zum Teil kleine Besserungen. Die Stimmung blieb indessen bis zum Schluß des Verkehrs recht lustlos.

Am Montanmarkt bemerkte man kleines Angebot Klöckner (— *¼), Schlesische Zink (— ℳ¼), während andererseits schon kleine Besserungen zu verzeichnen waren, wie beispielsweise in Laura (+ ℳ) und in Mansfeld (+ 1 ¼). Kleine Kauforders waren Braunkohlenpapieren in Rheinische Braunkohlen (+ 1) sowie in Eintracht (+ 1) eingelaufen. Von den chemischen Werten lagen J. G. Farben eine Kleinigkeit höher, während dagegen Kokswerke (— 1 ¼) etwas stärker angeboten waren. Den größten Verlust hatten Siemens aufzuweisen (— 2 ⁄¼), waren jedoch im Verlauf um 1 % wieder erholt, sonst bemerkte man am Elektromarkt noch Angebot in Felten (— 1 ¼). Unter den Spezialpapieren lagen Süddeutsche Zucker um 1¾¼ % höher, dagegen Berliner Maschinen 1 ¼⅛ %, Aschaffenburger Zellstoff um % und Conti⸗Linoleum unter Berücksichtigung des Dwvidendenabschlages um 2 % niedriger.

Am Kassamarkt überwog eher Angebot, und unter anderem waren Großbankaktien, mit Ausnahme von Berliner Handels⸗ Gesellschaft (+ ), bis zu % gedrückt. In Renten lagen die Kurse wenig verändert. S88ö lag eine Kleinigkeit fester und stellte sich auf 3 bis 3 ½ %. Am internationalen Devisen⸗ markt war das englische Pfund erholt und ging in Berlin 3 12,30 (12,26) RM herauf, während der Dollar mit 2,489 behauptet lag.

1

Wochenübersicht der Neichsbank vom 7. September 1935.

(In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche):

Aktiva. RM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet und zwar: Goldkassenbestand.. Golddepot (unbelastet) bei

ausländischen Zentralnoten⸗ E1““ 29 620 000

2. Bestand an deckungsfähigen Devisen 16“ Reichsschatzwechseln.. . , sonstigen Wechseln und Schecks

deutschen Scheidemünzen..

94 799 000 20 000)

n RM 65 179 000

5 344 000 43 000) 48 490 000 (+ 13 140 000) 3 746 090 000 (s— 253 663 000) 148 842 000 (+ 37 158 000) 8 014 000 3 283 000) 38 429 000 (s— 15 662 000)

340 790 000 403 000) 323 915 000, 30 000) 684 003 000 (+ 19 751 000)

150 000 000 (unverändert)

71 265 000 (unverändert)

40 261 000 (unverändert) 359 658 000 (unverändert) 3 881 445 000 (s— 150 386 000) 695 558 000 (— 47 044 000)

Noten anderer Banken..

Lombardforderungen.. . (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 9000) .

deckungsfähigen Wertpapieren

sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven

Passiva. 1. Grundkapituaual..

2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reserveonddbs.

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung

c) sonstige Rücklagennn . 3. Betrag der umlaufenden Ngoten. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten..

5. 898 eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ leiten. . 2. 2 . . 2 2³⁴ 2. 2. 9 828 2. 2 2 . 2. «. 2.

6. Sonstige Passiva

240 559 000 (+ 1 933 000)

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—.

Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank

vom 7. September 1935 en sich in der verflossenen Bankwoche die esamte Anlage der Bank in b d

ertpapieren um 255,8 Mill. auf 4497,7 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 253,7 Mill. auf 3746,1 Mill. RM und an Lombardforderungen um 15,7 Mill. auf 38,4 Mill. RM abgenommen, dagegen die Be⸗ stände an deckungsfähigen Wertapieren um 0,4 Mill. auf 340,8 Mill. RM und an Reichsschatzwechseln um 13,1 Mill. auf 48,5 Mill Reichsmark zugenommen. Die Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich bei einer Zunahme um 30 000 RM auf 323,9 Mill. RM. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 162,3 Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar ha ich der Umlauf an Reichsbanknoten um 150,4 Mill. auf 3881,

ill. RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 11,9 Mill, auf 384,3 Mill. RM vermindert. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 36,7 Mill. auf 1528,6

Mill. RM ab. Die Bestände der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 24,6 Mill. RM diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 6,2 Mill. RM neu ausgeprägter und 5,8 Mill. RM wieder eingezogener au 148,8 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 695, Mill. RM eine Abnahme um 47,0 Mill. RM. Die Bestände a Gold und deckungsfähigen Devisen betragen bei einer Zunahme um 63 000 RM 100,1 Mill. RM. Im einzelnen stellen sich die Gold 8 bestände bei einer Zunahme um 20 000 RNM auf 94,8 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Zunahme um 43 000 NM auf 5,3 Mill. RM.

———————OO— ———

220,00 ℳ, Tee, chines 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 230,00 bis 236,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 100,00 bis 102,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese Kisten 49,00 bis 54,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., Kisten 155,00 bis 165,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kisten 192,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in ¼½ kg- Packnugen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 194,00 bis 196,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 194,00 bis 196,00

in Wechseln und Schecks, Lombards und