1935 / 215 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Sep 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Für die übrigen, außerhalb der Niederlage aufbewahrten und unter Zollkontrolle stehenden Güter gilt hinsichtlich der Haftpflicht folgendes: 1

1. Unter Zollkontrolle stehende Zwischenauslandsgüter und

beigeladene Güter des freien Verkehrs werden von den

Abfertigungsbeamten sofort bei der Entladung in den freien Verkehr gesetzt. Diese Güter lagern also auf Kosten und Gefahr des Warenempfängers oder des Ver⸗ fügungsberechtigten. G 8

Für unter Zollkontrolle stehende, abgabenpflichtige Güter, die auf die Revisionsböden zur Vornahme der Lelemne. lichen Abfertigung gebracht werden, wird jegliche Haf⸗ tung für 1. durch Diebstahl usw. von dem Zeit⸗

unkte an abgelehnt, in dem die Schlußabfertigung er⸗ folgt ist und die etwa entfallenden Abgaben entrichtet ind. .

8 sba⸗ zollpflichtigen Gütern, die aus besonderen Gründen mit Genehmigung des Hauptzollamts im Freien lagern, haftet die Zollverwaltung nicht für Verlust oder Be⸗ schädigung.

Für Güter des freien Verkehrs, mögen dieselben zur Lagerung auf die Revisionsböden oder auf den Zollhof gebracht werden, lehnt die Reichszollverwaltung jegliche Haftung ab.

Unter Zollkontrolle stehende abgabenpflichtige Güter, deren Lagerung auf den Revisionsböden von der Stadt verboten ist, dürfen auch auf dem freien Zollhof nicht gelagert werden. Zur Unterbringung dieser Güter stehen zwei Lagerhallen im ehemaligen Spritlager unter Zollverschluß zur Verfügung.

§ 19. Das Zollhafengebiet darf vom Schiffsführer und dessen Per⸗ sonal nur durch das Einfahrtstor verlassen und wiederbetreten werden. Der Aus⸗ oder Wiedereintritt auf dem Wasserweg z. B. mit Nachen beorf der Genehmigung der Zollbehörde. Im übrigen haben die Schiffsführer den Anordnungen der Zoll⸗ beamten hinsichtlich der Beaufsichtigung und Nachschau der La⸗ dungen Folge zu leisten, insbesondere bei Wiederverschluß der Schiffe z. B. im Falle unterbrochener Ausladung zu helfen.

Ausladung und Niederlegung.

§ 13. 8

Das Abladen der Güter von den Fahrzeugen, insbesondere das Löschen der Pc sge soll möglichst während der vite. Dienststunden und ohne Unterbrechung vor sich gehen. ie Waren müssen beim Ausladen nach Anleitung der A fertigungs⸗ beamten im Benehmen mit den die Lagerplätze Aumeiisenden städti⸗ schen Angestellten oder Vorarbeitern übersichtlich aufgestellt

werden. 1 b) Weitere Abfertigung § 14.

Anträge auf Abfertigung müssen bei der Hafenstelle oder der Niederlageverwaltung innerhalb der im Begleitscheine angegebenen Frist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist, die im Einzel⸗ falle vom Vorsteher der Hafenstelle ausnahmsweise verlängert werden kann, werden die Güter, soweit nicht andere Vorschristen gelten, auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten in die öffentliche Niederlage gebracht.

§ 15.

Der Verfügungsberechtigte hat vor Beginn der Abfertigung A Anträge über die weitere Behandung der Waren unter Vor⸗ age der erforderlichen amtlichen Papiere bei der Hafenstelle oder der Niederlageverwaltung zu stellen. 1 nMguangofrrur zur eirörrsuzkur ver⸗ avferngungsanrrage aus⸗ gehändigt sind, dürfen aus dem Zollhafengebiet nicht entfernt werden und sind am Tage der Aushändigung vor Schluß der Ge⸗ schäftsstunden zurückzugeben.

Wegschaffen der Waren vom Zollhof. § 16.

Die in das Zollhafengebiet gebrachten Güter werden erst nach beendeter Abfertigung und g. F. nach Entrichtung der darauf ruhenden Abgaben nach Anweisung der zuständigen Zollbeamten verabfolgt.

Der Abholende hat sich auf Verlangen der Zollbeamten über 85 Berechtigung zum Empfang der Packstücke auszuweisen. Als lusweise gelten Zollquittungen, Ladescheine, Frachtbriefe oder die an ihrer Stelle ausgestellten besonderen Ausweise, Begleitscheine, Niederlagescheine, Lager⸗ und Kontenabmeldungen.

Waren aus der öffentlichen Niederlage oder den Revision böden werden stets unter zollamtlicher Begleitung in Teilung lager außerhalb des Zollhafengebietes übergeführt.

§ 17. Dem C“ ten liegt ob, die abgefertigten Güter innerhalb drei Tagen fortzuschaffen. Eine Haftpflicht für abge⸗ fertigte Waren übernimmt die Zollverwaltung nicht (s. § 11).

§ 18.

„In unbedenklichen Fällen kann der Vorsteher der Hafenstelle bei der Abfertigung größerer, mit einem Zollpapier angemeldeter Warensendungen, deren zollamtliche Gattungs⸗ und Gewichtsfest⸗ tellung keine Schwierigkeiten bereitet, die Abfuhr von Teilposten bereits vor Beendigung der Gesamtabfertigung gestatten, 9 die Zollbehandlung dieser Teilmenge beendet und die Entrichtung der Abgaben gesichert ist.

Bei der Abfertigung von zollfreien oder von Deklarations⸗ cheingütern kann der Abfertigungsbeamte, der mindestens im Range eines E (Gruppe A 4 der Reichsbesoldungs⸗ ordnung) stehen muß, eine Teilabfuhr schon auf Grund der Nach⸗ schau gestatten. 1“ 4

d) Wegschaffen des Packmaterials.

Das Packmaterial der zur Zollabfertigung gestellten Sen⸗ dungen muß, sofern es nicht zum Wiederverpacken der abgefertigten Waren Verwendung findet, vom Abfertigenden aus den Abferti⸗ gunseamnmen entfernt werden. Die näheren Anordnungen trifft die städtische Hafenverwaltung.

IV. Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung oder die im Rahmen dieser Ordnung erlassenen Anordnungen werden nach § 413 der Reichsabgabenordnung geahndet

1 V. Schlußbestimmungen. 8 Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 1935 in Kraft.

Darmstadt, den 9. August 1935.

Der Präsident des Landesfinanzamts Giese.

Bekanntmachung.

Die Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs⸗ Len des Landes Mecklenburg⸗Schwerin und des Landes

ecklenburg⸗Strelitz für das Jahr 1935 sowie die Auslosung der am 2. Januar und 1. April 1936 zu tilgenden Schuld⸗ verschreibungen der in 4 Lige Reichsmakkschusden umgewan⸗

die Sonderschau „Das Büro des fortschrittlichen und die „Entwicklung der deutschen Büromaschine“ gezeigt werden.

delten I. und II. mecklenburg⸗schwerinschen Roggenwert⸗ anleihen findet am Dienstag, den 15. Oktober 1935, 9 Uhr vormittags, öffentlich im Regierungsgebäude II, Zimmer 60, statt. 8 8 Schwerin, den 12. September 1935. Mecklenburgisches Staatsministerium. hAbteilung Finanzen.

Schwaar. 11“

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ lichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) werden die von der Ortspolizeibehörde in Göttingen sichergestellten 295 neuen Bücher (geheftet), enthaltend Vor⸗ lesungen über die Grundlagen der Ethik, dritter Band, System der philosophischen Rechtslehre und Politik des J. S. K. (In⸗ ternationalen sozialistischen Kampfbundes) zu Göttingen als Eigentümer unter Bestätigung der polizeilichen Beschlag⸗ n zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.

Gemäß § 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen sämtliche an den eingezogenen Büchern bestehenden Rechte.

Diese Verfügung wird mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht gegeben. b

Hildesheim, den 10. September 1935.

Der Regierungspräsident. Dr. Muhs.

Nichtamtliches. Werkehrswefen.

Verbesserter Brasiliendienst der Hamburg⸗Süd.

Im Zuge des Ausbaues der Abfahrten nach Südamerika hat die Hamburg⸗Süd, nachdem erst kürzlich die Abfahrten nach dem La Plata verdichtet wurden, jetzt den Brasilfahrplan einer Reform unterzogen. Ab Oktober wird, wie die „Deutsche Verkehrs⸗Nachrichten“ melden, neben dem bestehenden 14 tägigen Frachtdampferdienst nach Rio de Janeiro und Santos ein be⸗ schleunigter Dienst nach Santos eingerichtet. Für diesen be⸗ chleunigten Dienst kann für Santos immer nur eine beschränkte Ladungsmenge angenommen werden. Da dieser beschleunigte Dienst naturgemäß mit besonderen Kosten verbunden ist, wird dafür eine Mindestfrachtrate von (Gold) 12⁄6 sh je Frachttonne efordert. Als erste Abfahrten in diesem Dienst kommen die Dampfer „Alrich“ (10. Oktober ab Hamburg, 12. Oktober ab Entrerios“ (24. Oktober ab Hamburg, 25. Oktober ab Bremen, 30. Oktober ab Antwerpen) in Frage, die von Santos über Paranagua, Sao Francisco do Sul, Florianopolis, Rio Grande (Pelotas) nach Porto Alegre weitergehen. Für die hseer gleich⸗ geitig mit den genannten 88 bedienten Plätze Natal, 85 ello, Pernambuco, Maceio, Bahia und Victoria wird ein be⸗ d dreiwöchiger Dienst eröffnet, dessen erste Abfahrten von en Dampfern „Eupatoria“ (10. Oktober ab Hamburg, 12. Okto⸗ ber ab Bremen, 16. Oktober ab Antwerpen) und „Georgia“ (31. Oktober ab Hamburg, 2. November ab Bremen, 6. Novem⸗ ber ab Antwerpen) wahrgenommen werden.

Mit dieser umfassenden Neuregelung dürfte eine wesentliche

Berliner Börfe am 14. September. Uneinheitlich, aber nicht unfreundlich.

Infolge Fehlens besonderer Anregung machte sich zum Wochenschluß an der Berliner Börse bg uneinheitliche Kärs⸗ gestaltung bemerkbar. Das Geschäft war wiederum sehr klein und einmal bemerkte man in Nachwirkung der gestrigen schwachen Haltung noch etwas Angebot, aber andererseits rigeno sich die Kulisse, durch das zurückgegangene Kursniveau etwas angeregt, leichte Rückkäufe vorzunehmen. Trotz uneinheitlicher Kursgestal⸗ tung war die Grundstimmung besonders im Verlauf als nicht un⸗ freundlich anzusehen. Dieser freundliche Grundton hielt bis zum Schluß der Bönh. an.

Unter den Montanpapieren machten sich gegenüber den gestri⸗ pen Schlußnotierungen kaum Veränderungen he neesher. Anter

aunkohlenpapieren waren Rheinische Braunkohlen eine Kleinig⸗ keit niedriger, Niederlausitzer Kohlen büßten 1 % ein. Etwas stärker rückgängig waren vereinzelt Kalipapiere wie Aschersleben (— 1 ½¼) und Westeregeln (— 2). Interesse fanden dagegen ein⸗ elne chemische Werte, und zwar neben J. G. Farben (+. ¼) be⸗ onders Goldschmidt (+ -73). Am Elektromarkt bemerkte man Ungebot in B. K. L. (— 1), ferner in Schuckert und in Siemens (je ½). Fest lagen dagegen Hamburger Elektrizitätswerke und 8 1 4M). fön scherae peapieren S ebenfalls kaum

rsveränderungen festzustellen. Leichte Nachfrage bestand für Farsverändenn 3 ch chfrage bes⸗ f

Am Kassamarkt war die Kursgestaltung nur unbedeutend, ebenso am Rentenmarkt. Altbesitzanleihe bröckelte ab. Tagesgeld hörte man 3 ¾¼ bis 3 t und teilweise etwas darunter. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt lag der Dollar eine Kleinigkeit schwächer, das Pfund fester. In Berlin blieb das Pfund 6g 12,30 (12,28) Reichsmark, während der Dollar auf 2,487 (2,488) RM abbröckelte.

„Südwestd eutsche Büro⸗Ausstellung“.

„Der Reichsverband des Büromaschinen⸗ und Organisations⸗ mittelhandels e. V. veranstaltet gemeinsam mit der 1gg und Z“ m. b. H. vom 12. bis 20. Oktober 1935 28 dem Festhallengelände zu Frankfurt a. M. die große „Süd⸗ westdeutsche Büro⸗Ausstellung“. Die Veranstaltung wird nicht nur die einzelnen Büro⸗ und Organisationsmittel nach Hersteller⸗ 358 getrennt zeigen, sondern in ihrer zweckmäßigen Zu⸗ ammenarbeit. In einer Reihe von Conderableilmn een wird u. a.

inzelhändlers“

Daneben wird eine Sonderschau „Aus der Fabrikation der Schreibmaschine“ einen Einblick in eine konstruktive Teilentwick⸗ lung dieses wichtigsten Bürohilfsmittels geben. 8 1

verehtts zung erzielt sein, die sich auch in einer Verkürzung der Reisezeiten bei Verladungen insbesondere nach Südbrasilien

auswirken wird.

Erster Internationaler Schleppschiffahrts⸗

Kongreß zu Doortrecht.

Amsterdam, 13. September. Am Freitag wurde in Doortrecht der auf holländische Anregung einberufene erste Internationale Schleppschiffahrts⸗Kongreß an dem Vertreter Deutsch⸗ lands und Belgiens teilnahmen, eröffnet. Von holländischer Seite waren auch Vertreter der Regierung und des Parlaments 5 der Bürgermeister von Doortrecht und der Direktor des

otsenwesens erschienen. Die Leitung des Kongresses liegt in den Händen des Vorstandsmitgliedes des holländischen Verbandes der Vereinigungen von Schleppschiffahrtsunternehmern, A. Scheuten⸗ Wassenaar.

T““ wurde eingeleitet mit einer längeren pro⸗ grammatischen Rede des Geschäftsführers der katholischen Ver⸗ Sn geng von S kepbsshifsbeüsecn „Petrus zu Doortrecht“, L. euters, über die wirt chaftliche Lage der Partikulier⸗ schifhäschiffahe, Er wies darauf hin, daß in Holland die Binnen⸗ chiffahrt im Wirtschaftsleben des Landes größere Bedeutung habe als in anderen Ländern. Wiederholt habe man in 8 sucht, ein weitgehendes Einvernehmen innerhalb der eigenen Schleppschiffahrt, wie auch zwischen dieser und den Inter⸗ essentenorganisationen der Nachbarländer zu erzielen. Das früher 8 großer Blüte gebrachte Schleppschiffahrtsgewerbe sei unter den

inwirkungen der Wirtschaftskrise in eine große Notlage geraten. Insbesondere der Durchgangsverkehr zwischen Deutschland und Belgien habe sich in einer Weise entwickelt, die verhängnisvoll werden müsse. Enge internationale Zusammenarbeit sei ringend notwendig, um die Lage der Schleppschiffahrt zu verbessern. .

Nachdem noch mehrere andere holländische Redner in gleichem Sinne gesprochen hatten, wurde die Sitzung unterbrochen, da die Kongreßteilnehmer am Freitag zu einem Empfang durch die Stadtverwaltung geladen waren.

olland ver⸗

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 15. bis 23. September.

Staatsoper. Sonntag, den 15. Sept. Neueinstudierung Oberon. Musitkal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 16. Sept. Intermezzo. Musikal. Leitung: „Martin. Beginn: 20 Uhr. . Dienstag, den 17. Sept. Die Macht des Schicksals. Musikal. Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 18. Sept. Othello. Musikal. Musikal. Leitung:

Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Sept. Margarete.

Musikal. Leitung: Musikal.

Leitung:

Martin. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 20. Sept. La Traviata. eger. Beginn: 20 Uhr. 1 Sonnabend, den 21. Sept. Die Zauberflöte. Leitung: Heger. Beginn: 19 ¼ Uhr.

Sonntag, den 22. Sept. Cavalleriarusticana/Bajazzo.

Musikal. Leitung: Martin. Beginn 20 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 15. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.

amnbk1—, eeeeoer eeer, Owei Prerveonud RDeronu. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 18. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be⸗

ginn: 20 Uhr. 1

Mittwoch, den 18. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 H

Donnerstag, den 19. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 20. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be⸗ inn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 21. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be ginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 22. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 23. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be⸗ ginn: 20 Uhr.

Behandlung von Transitgeschäften. b 8

Zu dem bereits benssteha ten Runderlaß Nr. 177/35 hat die F deman für Devi Henclateng Fn an die Reichswirt⸗ schaftskammer See; Feeererthtn Schreiben vom 5. Sep⸗ tember 1935 Dev.⸗B. 3/36 052/35 —- gerichtet: „In Kreisen des Transithandels herrscht noch vielfach Unklarheit über die devisenrechtliche Behandlung des deutschen Transitgeschäfts mit ausländischen Waren, dachcsender im Hinblick auf die bestehen⸗ den Verrechnungs⸗ und Zahlungsabkommen.

„1. Grundsätzlich gilt abgesehen von besonderen Ausnahme⸗ fällen, die in jedem Fall von der zuständigen Devisenstelle ge⸗ nehmigt werden müssen folgendes:

Ihnländische Transithändler müssen Transitwaren in fer tiven ausländischen Zahlungsmitteln begleichen, die Zahlung kann daher nicht im Wege eines Verrechnungsabkommens oder auf die Sonderkonten der süd⸗ und mittelamerikanischen Banken erfolgen. Ebenso ist der ausländische Abnehmer der nichtdeut⸗ schen Ware verpflichtet, diese mit effektiven Devisen oder freier Reichsmark im Sinne von 1, 1 Ri zu bezahlen.

Infolge Unkenntnis der Devisenbestimmungen seines Lan⸗ des oder aus sonstigen Gründen zahlt der ausländische Abnehmer häufig unzulässigerweise durch Ueberweisung in Clearing. Um dies zu vermeiden, muß sich der deutsche Transithändler, der, um seinen Zahlungsverpflichtungen an dem Transitverkehr nach⸗ kommen zu können, auf den Eingang ausländischer Zahlungs⸗ mittel angewiesen ist, vor dssgic des Geschäfts ers 8. er Zahlung in effektiven Devisen oder freier Reichsmark er⸗ hält. Die Reichsbank 16 mit Rücksicht 8. den außerordent⸗ ichen Ernst der Devisenlage nicht in der Lage, den Transit⸗ handelsfirmen Devisen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ge⸗ wißheit dafür nicht besteht, der angeforderte Betrag binnen angemessener Frist aus dem Verkauf der betreffenden Transit⸗ ware wieder hereinkommt und wird.

2. Fesceht mit dem Fii ieas e. and der Transitware und ihrem Ursprungsland ein Verrechnungsverkehr, demzufolge es ausgeschlossen ist, die Transitware nach dem Land des Transit⸗ händlers (in diesem Falle Deutschland) zu bezahlen, muß der ausländische Abnehmer vielmehr die Ware im Wege des mit dem Ursprungsland abgeschlossenen Verrechnungsabkommens beg lei⸗ chen, so läßt sich der oben aufgestellte Grundsatz nur in Aus⸗ nahmefällen durchführen. Ist infolgedessen eine Zahlung in Devisen oder freier Reichsmark im Sinne von 1, 1 Ri nicht zu er⸗ langen, so muß der deutsche Transithändler entsprechend der S in N. 89/35 D.⸗St. es zu erreichen versuchen, daß er sein in dem Ursprungsland aus diesen Ueberweisungen entstan⸗

Reichs⸗ und Staatsan

zeiger Nr. 215 v.

ptember 1935.

S. 3

denes Guthaben zur Bezahlun * um Neueinkauf weiterer für Transit⸗ keinesfalls für Einfuhr⸗ wecke bestimmter Waren verwenden kann. Die Devisenstellen sed entsprechend verständigt. Ergibt sich, daß das Clearing⸗ Institut oder sonstige behördliche Stellen der in Frage kommen⸗ zen Länder die Verwertung dieser Guthaben Fewesen oder völlig unterbinden, so ist die Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung bereit, zu veranlassen, daß mit den betreffenden Regierungs⸗ stellen zwecks Beseitigung der Schwierigkeiten in Verbindung ge⸗ lreten wird. Es muß jedoch erwartet werden, daß bei auftau⸗ chenden Schwierigkeiten dieser Art in erster Linie die Transit⸗ händler ihrerseits alles versuchen, um ohne Inanspruchnahme der amtlichen Stelle zum Ziele zu kommen.

3. Besonderheiten bestehen im Transitverkehr mit Sowjet⸗ rußland, vgl. meinen RE. 94/35 D.⸗St. (30 und 58/35 D.⸗St.) wonach Transitware auch mit Reichsmark durch Einzahlung auf besondere Transitsonderkonten (RℳRE. 123/33) bezahlt werden kann. Hervorzuheben ist hier, daß die aus dem Verkauf der sowjetrussi⸗ chen Ware anfallenden Devisen, sofern die Ware nach der dSSR. nicht mit Devisen, sondern durch Einzahlung von Reichsmarkbeträgen auf die Transitsonderkonten bezahlt wird, restlos an die Reichsbank abzuliefern sind. Eine Freigabe dieser Devisen für Transitzwecke oder Importzwecke kommt grundsätz⸗ sich nicht in Frage. 1

Die Besonderheiten im Verkehr mit der Tschechoslowakei ändern an dem unter 1 bezeichneten Grundsatz nichts. Sie be⸗ ziehen sich lediglich auf die Bezahlung der Gewinnspanne.“

der dort gekauften Ware 88

Geschäftsreisekosten⸗Bestimmungen.

Im RE. 179/35 D.⸗St. sind die sämtlichen Bestimmungen über Geschäftsreisekosten zusammengefaßt. Eine wesentliche sach⸗ liche Aenderung gegenüber früher tritt nur insofern ein, als nun⸗ mehr jeder Gegchastsreisende auf Grund entsprechend erweiterter Einzelgenehmigungen oder allgemeinen Genehmigungen nach Ri. IV, 18 Barbeträge in ausländischen Scheidemünzen oder aus⸗ ländischen Geldsorten bis zur Höhe von 50 RM mit sich führen kann. Die Mitnahme von Beträgen auf Grund von Dringlich⸗ keitsbescheinigungen ist nicht mehr zulässig, wenn die Reise auf Grund einer Einzelgenehmigung oder allgemeinen Genehmigung durchgeführt wird. Bemerkenswert ist noch, daß es den Firmen

FItalien dementiert Handelsmoratorium.

Rom, 13. September. Die Agentur Stefani teilt mit: Die halbamtliche Nachrichtenagentur Havas veröffentlicht aus dem antifaschistischen Blatt „Daily Herald“ die Nachricht von einem Moratorium Italiens hinsichtlich seiner Handelsverpflichtungen. Havas müßte wissen, daß Italien bar zahlt, und sollte es wegen des Ernstes seiner Aufgaben ablehnen, tendenziöse und un⸗

dungen zu verbreiten.

Lettlands Industrieplan. 3

Riga, 13. September. Das lettische Finanzministerium hat soeben einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der die Konzessionierung von Industrieunternehmen betrifft und schon in den nächsten Tagen dem Ministerkabinett seveeien wird. Dieses Gesetz stellt einen wesentlichen Bestandteil des im Entstehen begriffehen all⸗ gemeinen Industrieplanes dar, der in Zukunft durchge ührt wer⸗ den soll, um einen organisierten hastac der lettischen Industrie u gewährleisten. Wie zu dem Gesetzentwurf aus Kreisen des inanzministeriums mitgeteilt wird, mußte festgestellt werden, daß einige der neu entstandenen Industrieunternehmungen bis zu 80 % ausländische Rohstoffe verbrauchen und so gut wie keine einheimischen Ausgangsstoffe. Derartige Unternehmen arbeiten unrationell und sind volkswirtschaftlich unerwünscht. Das neue Gesetz wird eine Handhabe bieten, derartige künstliche Konjunk⸗ turgebilde künftighin auszuschalten, während andererseits die

eindringlich zur Pflicht gemacht worden ist, bei Geschäftsreisen Verrechnungsländern die Anträge rechtzeitig zu stellen und auch rechtzeitig die Einzahlungen bei der Beutschen Verrech⸗ nungskasse vorzunehmen, damit bei diesen Reisen keine Bar⸗ devisen zur Verfügung gestellt werden brauchen. In der An⸗ lage zum Erlaß ist wiederum eine. Liste derjenigen Verrechnungs⸗ länder aufgeführt, bei denen eine Ueberweisung von Geschäfts⸗ reisekosten unverzüglich erfolgt. 8 1

Garantieübernahme für die Lieferung von Dokumenten zugunsten von Ausländern.

Beabsichtigt ein Kreditinstitut, im Auftrage eines Kunden zugunsten eines Ausländers eine Garantie für die Lieferung z. B. von Verschiffungsdokumenten „c. i. f. Ausland“ zu über⸗ nehmen, so ist hierfür eine Genehmigung nach § 14 Dev.⸗G. er⸗ forderlich. Denn die übernommene Garantie ist für den Fall einer Inanspruchnahme wirtschaftlich auf eine Geldleistung (Schaden⸗ ersatz) gerichtet. I die Gefahr einer Inanspruchnahme aus der Garantie gering, so kann mit der Erteilung der Genehmigung gerechnet werden (Schreiben der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung vom 6. September 1935 Dev. A 5/45735/35).

Antauf von Zinsscheinen der Dawes⸗ und Boung⸗Anleihe in den Vereinigten Staaten 8 von Amerika.

Den in den Vereinigten Staaten domizilierenden von Stücken der Füssrtosilchen Abschnitte der Dawes⸗ und Young⸗ Anleihe, denen diese Stücke am 1. Juli 1935 gehörten, wird die Möglichkeit eröffnet, ihre am 15. Oktober bzw. 1. Dezember 1935 fälligen Zinsscheine an noch bekanntzugebende Stellen in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Dießs tellen werden die Zins⸗ scheine in Dollar zu einem Preise ankaufen, der einem Zinsfuß von nominell 5 % bei der Dawes⸗Anleihe und von 4 % bei der Young⸗Anleihe gleichkommt. Die Einzelheiten dieser Regelung werden noch rechtzeitig bekanntgegeben werden. Die Einlösung derjenigen vesschemn;. deren Inha er von dieser Verkaufsmöglich⸗ keit keinen Gebrauch machen, erfolgt nach der anläßlich der letzten Zinsscheinfälligkeiten bekanntgegebenen Regelung.

Wirtschaft des Auslandes.

Industrien, die auf einheimischen Rohstoffen basieren, kräftiger als bisher gefördert werden sollen.

Der Außenhandel der Tschechoslowakei im Au guft.

Prag, 13. September. Nach der soeben veröffentlichten Sta⸗ tistik schließt die Außenhandelsbilanz der Tschechoslowakei im onat August mit einem Ausfuhrüberschuß von 241,6 Mill. Kronen bei einer Gesamteinfuhr von 526,7 Mill. und einer Aus⸗ fuhr von 768,3 Mill. Kronen. Im gleichen Monat des Vor⸗ jahres betrug der Einfuhrüberschuß 106,8 Mill. Kronen. In den ersten acht Monaten dieses Jahres ergibt die Außenhandels⸗ bilanz ein Aktivum von 796,2 Mill. gegenüber einem solchen in der gleichen Zeitspanne des Vorjahres von 253,2 Mill. Kronen.

(VWerhandlungen über DHinstonversion der tschechoflowakischen Staatspapiere, aber noch kein positives Ergebnis.

Prag, 13. September. Zu den Blättermeldungen über eine geplante Zinsfußherabsetzung und Konversion der Staatspapiere wird von amtlicher Seite mitgeteilt, daß die Frage der Zins⸗ fußherabsetzung zweifellos den Gegenstand von Verhandlungen an zuständigen Stellen bildet, diese aber noch nicht soweit fort⸗ geschritten sind, daß bereits zahlenmäßige Angaben gemacht wer⸗ den könnten. Die diesbezüglichen Blättermeldungen entbehren daher jeder konkreten Grundlage.

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Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für tele⸗ ggraphische Auszahlung Amsterdam⸗Rotterdam zuzüglich 8* 14¼ % Agio, 8 8 Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3 %0 Agio. 1 Iran (Persien): 100 Rials = 14,35 Reichsmark, Südafritanische Union und Südwest⸗Afrita. Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: 1 Südafrikanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich ¼ %

Disagio Abgabekurs: abzüglich % Disagio, Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ¾ % Disagio (Kurs für Sichtpapiere) Neuseeland. Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ zahlung London abzüglich 20 ⅞˖ % Disagio (Kurs für Sichtpapiere). Kurse für Umsätze bis 5000,— RM verbindlich.

Ankaufspreise der Reichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—

100 Belgas. 41,20 1 Dollar 2,43

100 Kronen 53,60

100 Gulden 3 1 Pfund

100 Eesti⸗Kronen

100 Markka

100 Francs

100 Gulden.

100 Lire.

100 Litas..

100 Francs

100 Kronen.. ..

100 Schillinge..

100 Zloty

100 Kronen

100 Franken.

100 Peseten ....

100 Tschechen⸗

Kronen.

1 Dolla

ür Posten im Gegen⸗ 8 vert bis RM 300,—

1 Belga 0,41 1 Dollar 2,4 1 Krone. 0,53 1 Gulden 0,46 1 Schilling .0,59 tland —. 1 Eesti⸗Krone 0,66 innland 1 Markka 0,05 rankreich 1 Franc 0,15 olland ulden 1,65 Italien .. . 1 Lira 0,18 Liauen. 1 Litas 0,39 urxemburg. 1 Franc 0,10 dorwegen 1 Krone. 0,60 Oesterreich. 1 Schilling 0,45 Polen 1 Zlotv. 0,46 Schweden 1 Krone. 0,61 Schweiil 1 Franken 0,80 Spanien . 1 Peseta 0,26 Tschechoslowaken 1 Tschechen⸗

Krone er. Staaten von Amerika 1 Dollar ..

Belgien .. gnada. Dänemark anzig ngland.

46,— 46,— 62,— 80,— 26,—

10,— 2,64

0,09 . 2,43

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 138. September 1935: Gestellt 22 463 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. September auf 48,00 (am 13. September auf 48,00 ℳ) für 100 kgKG.

Berlin, 13. September. Preisnotierungen für ahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,00 bis 32,00 ℳ, Langbohnen, weiße, handv. 42,00 bis 43,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934W. 41,00 bis 43,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 47,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 52,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 53,00 bis 56,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollv. 67,00 bis 68,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗ Reis, unglasiert 31,00 bis 32,00 ℳ, Moulm. Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗ Reis, glasiert 35,00 bis 36,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 37,00 ℳ, Gerstengrütze 28,00 bis 29,00 ℳ, Haferflocken 37,00 bis 38,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 41,00 bis 42,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,35 bis 25,00 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 36,83 bis 37,29 ℳ, Zucker, Melis 70,05 bis 71,05 ℳ, (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in. Säcken 32,50 bis 36,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 41,00 bis 46,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brafil Superior bis Extra Prime 380,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 150,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 230,00 bis 236,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 102,00 bis 106,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 49,00 bis 54,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., Kisten 155,00 bis 165,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kisten 192,00 bis 200,00 ℳ, Kunsthonig in ½☚ kg⸗ Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 194,00 bis 196,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 194,00 bis 196,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz 194,00 bis 196,00 ℳ, Speck, inl., ger., 180,00 bis 190,00 ℳ, Markenbutter in Tonnen 284,00 bis 288,00 ℳ, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 280,00 bis 284,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 284,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 274,00 bis 276,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 ℳ, Land⸗ bütter in Tonnen 260,00 bis 266,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

14. September 13. September Geld Brief Geld Brief

12,585 12,615] 12,565 12,595 0,668 0,672] 0,668 41,93 42,01 ] 41,92

0,139 0,141] 0,139

3,047 3,053] 3,047

2,473 2,477] m2,476 54,86 54,96 54,78 46,80 46,90 46,82 12,285 12,315] 12,265

68,43 68,57 68,43 5,415 5,425] 5,405 16,375 16,415 16,375 2,353 2,357] 2,353

167,23 167,57 [167,73 55,22 55,34 55,14

20,30 20,34 20,30 0,722 0,724 0,721

5,664 5,6761 ßy5,664 80,92 81,08 80,92

41,53 41,61 41,53 61,74 61,86 61,61 48,95 49,05 48,95 46,80 46,90 46,82 11,14 11,16 11,12 2,488 2,492 2,488 63,34 63,46 63,26 80,76 80,92 80,84 33,93 33,99 33,94 10,27 10,29 10,27 1,974 1,978] 1,970 1,039 1,041] 1,039

2,485 2,489] 2,486

Aegypten(Alexandrien und Kairo... Argentinien (Buenos

öe1ö1““ Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Ianeito) ... Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen Danzig (Danzig) 100 Gulden England (London). 1 Pfund Estland (Reval / Talinn) 100 estn. Kr. Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. re (Paris). . 100 Fres. wiechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Island (Reykiavik) . 100 isl. Kr. Italien (Rom und Matland) 100 Lire 1 Ben 100 Dinar 100 Latts

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis

100 Leva 1 kanad. Doll.

Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗

1 100 Litas Norwegen (Oslo) 100 Kronen Oesterreich (Wien).

Kattowitz (Posen). 100 Zloty Portugal . 100 Escudo Schweden, Stockholm

und Göteborg) 100 Kronen

Basel und Bern).

Spanien (Madrid u.

100 Peseten Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen Türkei (Istanbul)..

100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten vyn

grad und Zagreb). nas) 100 Schilling Polen (Warschau, Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweiz (Zürich, 100 Franken Barcelona) 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) . Amerika (New York) 1 Dollar

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

13. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

2,438 2,458 2,438 2,458 0,64 0,66 41,72 41,88 0,115 0,135

2,418 2,438 54,62 54,84 46,78 46,96 12,23 12,23 5,36 16,325 167,31

19,46

14. September Geld Brief 20,38 20,46

16,16 16,22 4,185 4,205

2,437 2,457 2,437 2,457 0,64 0,66 41,72 41,88 0,115 0,135

2,415 2,435 54,70 54,92 46,76 46,94 12,25 12,29 12,25 12,29

537 5741 16,325 16,385 166,82 167,48

19,46 19,54 5,65 5,69

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars.. Amerikanische:

1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar..

Argentinische... ET“ Brasilianische.. Bulgarisce.. Canadische.. Daͤnssche... Danziger. Englische: große... 1 f u. darunter

Estnische . . .. . innischehe 100 finnl. M. ranzösische 100 Frs. olländische 100 Gulden

Italienische: große 100 Lire

100 Lire u. darunt. 100 Lire

Jugoslawische 100 Dinar

Lettländische 100 Latts

Litauische .1100 Litas 41,49 41,65

Norwegische 100 Kronen 61,58 61,82

Oesterreich.: große. . 100 Schilling,.

100 Schill. u. dar. 100 Schilling.

Polnische 100 Zlotv 46,76

Rumänische: 1000 Lei

und neue 500 Lei 100 Lei 63,17

unter 500 Lei... Schwedische .100 Kronen

100 Frs. 80,58 80,58

Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 100 Peseten 33,57

Spanische..

Tschechoslowakische: 100 Kronen 100 Kronen 10,41

5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter

Türkische 1 türk. Pfund 1,92 8 . 1,94

Ungarische . 100 Pengö

———————

bis 268,00 ℳ, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Koch⸗ butter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 90,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 148,00 bis 162,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 192,00 bis 220,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)

Notiz

für [1 Stück 1 Dollar 1 Dollar 100 Belga 1 Milreis 100 Leva 1 kanad. Doll. 100 Kronen . 100 Gulden 1 engl. Pfund

1 engl. Pfund 100 estn. Kr.

46,94

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 88

Devisen.

Danzig, 13. September. (D. N. B.) [Alles in Danziger Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— B. Schecks: London „— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B. Telegraphische: London 26,18 G., 26,28 B., Paris 34,91 G., 35,05 B., New York 5,2995 G., 5,3205 B., Berlin 212,88 G., 213,72 B.

Wien, 13. September. (D N. B.) [Ermittelte Durchschnittskurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 360,70, Berlin 214,68, Brüssel 89,94, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 117,47, London 26,39, Madrid 69,52, Mailand 43,59, New 583,54, Oslo 132,22, Paris 35,26, Prag 21,92, Sofia —,—,

tockholm 135,70. Warschau 100,57, Zürich 173,79. 1

Prag, 13. September. (D. N. B.) Amsterdam 16,38 ½, Berlin 973,50, Zürich 788,25, Oslo 602,00, Kopenhagen 536,50, London 119,85, Madrid 331,00, Mailand 197,50, New York 24,23, Paris 159,50, Stockholm 618,00, Wien 569,90, Marknoten 735,00, Polnische Noten 462,00, Belgrad 55,5116, Danzig 457,00,

3 F Warschau 456,50. s e.

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