5. 1 Besetzungsverhältnis. 1
Die Mitgliederversammlung und die Fachausschüsse sind in der Weise zu besetzen, daß die Klein⸗ und die eeer rt einer⸗ seits und die Verlader und die Spediteure andererseits g. 188 vertreten sind. Abweichungen von diesem Besetzungsverhä sind nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig.
6. Beschlußfassung. 1
Zur Beschlußfassung (§§ 6, 9 und 10 der Verordnung) ist grundsätzlich die Mitgliederversammlung berufen.
Sind Fachausschüsse eingerichtet, so sind diese in den ihnen durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgabengebieten zur Beschlußfassung berufen. Ihre Bes vüsse gelten als Beschlüsse des Frachtenausschusses, soweit die Geschäftsordnung nicht anderes bestimmt. 18 8 . Der Frachtenausschuß und die Fachausschüsse können ihre Befugnis, Beschlüsse nach §§ 6, 9 und 10 der Verordnung zu fassen, nicht auf andere übertragen. 8
7. ’ Gegenstände der Beschlußfassung.
Die Ermächtigung des Frachtenausschusses, Beförderungs⸗ entgelte festzusetzen, umfaßt auch das Recht, Entgelte für Neben⸗ leistungen zu bestimmen, die mit der Beförderung in unmittel⸗ barem Zusammenhang stehen. § 8 der Verordnung gilt auch für diese Entgelte. 3
Zerhältnis zu Anordnungen von Verbänden und Vereinigungen.
Beschlüsse der Frachtenausschüsse gemäß § 6 der Verordnung heben entgegenstehende Regelungen von Schifferbetriebsverbänden oder Reedereienvereinigungen auf. Diese können, soweit Beschlüsse
on Frachtenausschüssen bestehen, neue Regelungen nicht treffen.
9.
Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahre iberufen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde. 16
Beschlußfähigkeit. 8— 8 Die Geschäftsordnung hat zu bestimmen, wann die Mit⸗ gliederversammlung und die Fachausschüsse beschlußfähig sind. Sie kann für den Fanl daß das Zustandekommen von Be⸗ schlüssen durch das Verhalten einer Gruppe unmöglich gemacht wird, vorsehen, daß bei der Beschlußfassung das Besetzungsver⸗ hältnis nach Ziffer 5 nicht gegeben zu sein braucht. Voraus⸗ setzung ist, daß durch ordnungsmäßige Ladung ein Besetzungsver⸗ hältnis nach Ziffer 5 ermöglicht war. 11 Stellvertretende Mitglieder.
Die stellvertretenden Mitglieder der Frachtenausschüsse und der Fachausschüsse sind zu den Sitzungen einzuladen. Sie können an den Sitzungen einschließlich der Abstimmung ohne Stimmrecht teilnehmen. 1 8 Unter Berücksichtigung der Anordnung der e“ (Ziffer 2 Absatz 4) hat die Geschäftsordnung zu bestimmen, in welcher Weise abwesende ordentliche Mitglieder durch stellver⸗ tretende Mitglieder vertreten werden. v
Aufklärung des Sachverhaltes. 3 Der Vorsitzende des oder eines Fachaus⸗ schusses kann Beteiligte, Fachleute, Zeugen oder Sachverständige zu den Sitzungen (mit Ausnahme der Abstimmunq). Hinzuzzerab⸗ genommen werden. 12
Abstimmung. 8 Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Der Vorsitzende hat kein erhöhtes Stimmrecht gegenüber den übrigen Mitgliedern. Die Abstimmung darf gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht eheim sein. 8 14. Vertraulichkeit. Die Sitzungen des Frachtenausschusses und der Fachausschüsse nd nicht öffentlich. Die an den Sitzungen teilnehmenden Mitglieder und sonstigen Personen sind zur Verschwiegenheit über den Verlauf der Ver⸗ handlung und, soweit sie zur Abstimmung zugelassen sind, auch ber diese verpflichtet. Sie sind hierüber, soweit nötig, vom Vor⸗ sitzenden zu belehren. 1n 8
Ausnahmegeschäfte.
Die Geschäftsordnung kann ein vereinfachtes fahren zulassen für Fälle, in denen für ein Einzelgeschäft eine
racht festgesetzt werden soll, die unter dem vom heatzenaus schusse allgemein festgesetzten Satze liegt (Ausnahmegeschäft). Das Ausnahmegeschäft muß einen nach Ware, Menge und Weg genau bestimmten Transport betreffen. 1 Auch bei dem vereinfachten Beschlußverfahren ist das Be⸗ setzungsverhältnis nach den Ziffern 5 und 10 Abs. 2 einzuhalten.
16
Zusammenarbeit der Frachtenausschüsse.
Die zur sachgemäßen Durchführung der Aufgabe der Frachten⸗ ausschüsse erforderliche Zusammenarbeit untereinander ist von den Vorsitzenden sicherzustellen und von den Aufsichtsbehörden zu unterstützen.
Der Frachtenausschuß Breslau hat sich bei Festsetzung von Mindest⸗ und Kechitententen für die im § 2 Abs. 2 Satz 2 der terordnung erwähnten Verkehre mit dem Frachtenausschuß in tettin ins Benehmen zu setzen. 1“ 1“ D“ Aufsicht. — Die Aufsicht über die Tätigkeit des Frachtenausschusses, die nicht als Beschlußfassung nach §§ 6, 9 und 10 der Verordnung anzusehen ist, ist unbeschränkt. Sie umfaßt das Recht zu An⸗ weisungen aller Art.
Die Aufsichtsbehörde kann insbesondere anordnen, daß der
Frachtenausschuß oder ein Fachausschuß über eine seiner Beschluß⸗
fassung unterliegende Angelegenheit beschließt oder neu beschließt. ich im Frachtenausschuß vertreten zu lassen (§ 3 Abs. 3 der Verordnung), umfaßt auch 8.
er Er kann Auf seinen Wunsch Die oder Vertret⸗ 1 orsitzende gemäß Ziffer 12 Nichtmitglieder vom Frachtenausschuß oder von
Das Recht der Aufsichtsbehörde,
Recht, an den Sitzungen der Fachausschüsse teilzunehmen. Vertreter der Aufsichtsbehörde hat kein Stimmrecht. Anregungen für die Sachbehandlung geben. ist ihm sofort das Wort zu erteilen. hr Vertreter in der Sitzung kann verlangen, daß der
Fachausschüssen anhören läßt.
Gegenüber der Beschlußfassung nach §§ 6, 9 und 10 der Ver⸗ ordnung ist die Aufsichtsbehörde auf das Recht der Bestätigung er Sitzung erteit
beschränkt.
Die Bestätigung kann auch in werden.
18. Unkosten der Frachtenausschüsse.
18
Der Geschäftsbetrieb der Frachtenausschüsse ist so zu regeln, or⸗
daß die Kosten auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der V
fipend⸗ und der stellvertretende Vorsitzende 86 die Mitglieder es usses und der Fachausschüsse nehmen ihre Auf⸗ gaben ehrenamtlich wahr. Auslagenersatz sowie Personalaus⸗ ne sind nur zulässig, wenn die Geschaftsordnung sie ausdrück ich gestattet. * 88 ““
Geschäftsordnuuung.
Ueber die Geschs tsordnung beschließt die Mitgliederversamm⸗ lung. Die Beschlußfassung über 2 enderungen von nicht grund⸗ säclicher Bedeutung kann die Geschäftsordnung einem Fachaus⸗ chuß übertragen. 1 Die Geschäftsordnung muß im Einklang o den etwa ergehenden späteren Verordnungen und den zwingenden Bestimmungen dieser Richtlinien stehen. Die Aufsichtsbehörde kann, wenn dies nicht der Fall ist, für die Herheiscgrnng eines Beschlusses zu entsprechenden Aenderungen der Ge chüftaardeng eine angemessene Frist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann sie die Ergänzung von sich aus erlassen. . 1
Die bisherigen Richtlinien vom 8. April 1932 (Anlage zum Erlaß vom 8. April 1932 — S 9 v. 1731 aus 1932 —) treten außer Kraft. 1 8 8
Berlin, den 25. September 1935. 1
Der Reichsverkehrsminister. J. V.: Koenigs.
—
SGekanntmachung KP 33 . der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Oktober 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung KP 30 vom 25. September 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 225 vom 26. September 1935) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt:
Blei (Klassengruppe III) Blei, nicht legiert (Klasse II A. . RNM 21,50 bis 22,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse II BZ5 „ 24,— „ 25,—
2. Diese “ tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 1935. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten: Helbing. Wieprecht.
8.
mit der Verordnung,
82
“
Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 107 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 1 Erlaß über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten. Vom 24. September 1935. Verordnung über die Einführung reichsrechtlicher Vorschriften im Saarland. Vom 27. September 1935. 8 8 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Ge⸗
ve.). Vom 26. Sepleihillen gh. kinderreiche Familien (Karse Umfang: 1 .¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935. “ Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
WBekanntmachung. 11““ Die am 1. Oktober 1935 ausgegebene Nummer 108. des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 1. Oktober 1935. Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Oktober 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 23 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14 287. Verordnung über das Anbringen von Plomben an Wild. Vom 6. September 1935. 1
Nr. 14 288. Achte Verordnung über Wohnsiedlungsgebiete. Vom 16. September 1935.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.
Zu beziehen durch: R. v. Decker’s Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 2. Oktober 1935.
8 Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
8 Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Fetaehilchen Staatsministeriums vom 22. Juli 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Nord⸗ westdeutsche Kraftwerke. A.⸗G. in Hamburg, zum Bau von drei Leitungen für die Uebertragung elektrischer Energie, und zwar einer 60 000⸗Volt⸗Doppelleitung zwischen Wiesmoor und Wilhelmshaven, einer 20 000⸗Volt⸗Einfachleitung zwischen Oldersum und Loga und einer 20 000⸗Volt⸗Einfachleitung zwischen Aurich und Emden durch das Amtsblatt der Re⸗ gierung in Aurich Nr. 31 S. 91, ausgegeben am 3. August
935;
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des
der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. 8 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Provinzialverband der Rheinprovinz in Düsseldorf hr Bau der Zubringerstraße egene und zwar des Teil⸗ s von der Straße sstcner Feld in Düsseldorf bis zur
eichsautobahn Köln— Düsseldorf— Industriegebiet durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 36 S. 337, aus⸗ Fn am 7. September 1935; 1 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die
Aktiengesellschaft Anhaltische Kohlenwerke in Halle a. S. zum
Bau einer 60 000⸗Volt⸗Einfachleitung zwischen der Grube Mariannenglück und der Grube Greifenhain durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 36 S. 213, aus⸗ gegeben am 7. September 1935; 3 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Dortmund zum Bau einer Gasverbindungsleitung im Zuge der Marsbruchstraße in Dortmund⸗Aplerbeck durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Arnsberg Nr. 37 S. 125, ausgegeben am 14. September 1935; . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stad Insterburg zum Ausbau von Sers en in der Stadt Inster⸗ burg durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 36 S. 163, ausgegeben am 7. September 1935; 1b . der Erlaß des Preuß schen Staatsministeriums vom 30. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stad Crossen (Oder) zur Herstellung einer Straße durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, aus⸗ gegeben am 14. September 1935; 8 . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. August 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb einer Parzelle der Gemarkung Crossen (Oder) für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935; 1 . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Sep⸗ tember 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Düsseldorf zum Bau der Zubringerstraße Düsseldorf— Hilden zur Reichsautobahn Köln — Düsseldorf — In⸗ dustriegebiet, und zwar des Teilstücks von der Innenstadt bis ur Straße Werstener Feld in Düsseldorf durch das Amtsblatt te Regierung in Düsseldorf Nr. 37 S. 341, ausgegeben am 14. September 1935; 8 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Sep tember 1935 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich zum Erwerb von Grundeigentum für Reichszwecke in den Gemarkungen Lochwitz und Kähmen⸗ Murzig durch das Amtsblatt der Regsergis in Frankfurt (Oder) Nr. 37 S. 219, ausgegeben am 14. September 1935.
Deutsches Reich.
Der Königlich Niederländische Gesandte Graf Lim⸗ burg Stirum hat Berlin am 27. d. M. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Baron van Boetzelaer van Oosterhout die Geschäfte der Gesandtschaft.
Bekanntmachung.
In Ergänzung bzw. Abänderung der Bekanntmachung
der Pandelsvertretung der udSSR. in Deutschland im
Reichsanzeiger Nr. 113 vom 16. Mai 1935: AIV2 Dimitriew, Jury, wird gestrichen; an seine Stelle tritt Kotlar, Sachar. Berlin, den 1. Oktober 1935.
Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland, echtsabteilung.
Verkehrswesen.
Reichspost trifft Vorbereitungen für den Reichserntedanktag 1935.
Wie in den vergangenen Jahren sind auch jetzt wieder die Arbeiten der Deutschen Reichspost zur Bewältigung des Post⸗ und Fernmeldeverkehrs auf dem Bückeberg aus Anlaß des Reichs⸗ erntedanktages 1935 in vollem Gange.
Auf dem Festplatz werden zwei Sonderpostanstalten einge⸗ richtet, die sich mit dem Verkauf von Wertzeichen, mit der An⸗ nahme von gewöhnlichen Briefsendungen und Telegrammen so⸗ wie mit der Vermittlung von Fern⸗ und Ortsgesprächen be⸗ assen. Für die eine Postanstalt ist ein besonderes Zelt b dem
tplatze angemietet worden, während als zweite Postanstalt das ahrbare Postamt des Reichspostzentralamtes in Aussicht ge⸗ nommen ist, das auf dem Reichsparteitag bereits seine erste Probe gut bestanden hat. Beide Postanstalten erhalten auch Fern⸗ sprechzellen für den öffentlichen Fernsprechverkehr. Den gleichen wecken dienen die im Umkreise des Bückebergs in der Nähe der Ausladebahnhöfe in Afferde, Tündern und Emmern in den großen Zelten 8 Beherbergung der angekommenen PFten⸗ nehmer untergebrachten Poststellen. Alle enutzer der öffent⸗ lichen Sprechstellen werden vom Personal der Reichspost betreut.
Zur Erleichterung des Ankaufs von Postkarten und Wert⸗ zeichen wird auf dem Festgelände eine größere Anzahl von soge⸗ nannten „Fliegenden Markenverkäufern“ verteilt, die mit ent⸗ sprechenden Hinweisschildern und mit Umhängetaschen zur Ent⸗ “ von freigemachten Briefsendungen versehen sind.
iese Einrichtung hat sich im Vorjahre als äußerst zweckmäßig erwiesen und den Beifall der Organisationsleitung wie des Pu⸗ blikums in besonderem Maße gefunden. Im weiteren wird unter der großen Ehrentribüne, die sich am oberen Ende des Fest⸗ latzes am Waldrande erhebt und von der aus der Blick weit inausschweift ins niedersächsische Weserbergland bis ü den fernen Höhen des Süntels, für die Tribünenbesucher eine Poststelle mit 8 öffentlichen Fernsprechstellen für die Presse vorgesehen. Zur urchführung des gesamten Fernsprechverkehrs wird in der alten Wasserburg am Fuße des Bückeberges in der Domäne Ohsen ein besonderes Fernsprechamt eingerichtet. 1 1
Für den Festtag wird eine Festpostkarte mit dem Bild einer Frau in niedersächsischer Tracht ih . sämtliche aufge⸗ lieferten Sendungen erhalten einen Sonderstempel: Erntedank⸗
tag 1935. Für den Auf⸗ und Abmarsch der Hunderttausende hat die Deutsche Reichspost nach den Anweisungen der Aufmarsch⸗ leitung ein weitverzweigtes Fernsprechnetz hergerichtet, durch das der Aufmarschleiter mit den einzelnen 2 bschnitten des Auf⸗ marsches in der weiteren Umgebung des Bückeberges in ständiger Fühlung stehen wird. Ein anderes Netz ist eingerichtet für die glatte Abwicklung des Festverlaufes und für das richtige und zeitgerechte Einsetzen der einzelnen Vorführungen. Die Fern⸗ verkehrseinrichtungen des Postamts Hameln sind, soweit es unter Ausnutzung der vorhandenen Fernleitungen möglich war, bereits für den vor dem Feste herrschenden starken Verkehr erweitert worden. Für die Besprechungsleitungen des Rundfunks und der “ auf dem Platze selbst hat die Reichspost je ein be⸗ sonderes Kabelnetz ausgelegt. Auch für die Uebertragung der Darbietungen auf alle Sender werden mehrere Fernleitungen ur Verfügung gestellt. .
8 Bfrfücha n lülhthr, der Bauernabordnungen und Trachten⸗ ruppen sowie der Pressevertreter und der Schwerkriegsbeschä⸗ igten übernimmt wie in den letzten Jahren die Deutsche Reichs⸗ voßt die zu diesem Zweck eine große Anzahl von Kraftomnibussen einsetze wird 88
Aufgekommen sind
im Monat
August 1935 bis Millionen 31. August 1935 RM RM zee
im Monat
3 4 5
Einkommensteuer: c) veranlagte Einkommensteuer
Abgabe der Aufsichtsratsmitglieder. ¹]; Krisensteueaerr Vermögensteuer.. Aufbringungsumlage. Erbschaftsteuer... Umsatzsteurrert Grunderwerbsteuer 2²) . Kapitalverkehrsteuer:
a) Gesellschaftsteuer.
b) Wertpapiersteuer
c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer... Versicherungsteuer.. Rennwett⸗ und Lotteriesteuer:
a) Totalisatorsteirirr
b) andere Rennwettsteururr .
„ 24242227272 2 2 2
2
e) Lotteriestener. . .. .. Wechselsteuer Beförderungsteuer:;
a) Personenbeförderunng. .
b) Güterbeförderung..
DN“
Z111614144“*“
Tabaksteuer: JEEEI1111141“““ b) Materialsteuer (einschl. Tabakausgl c) Tabakersatzstoffabgabe..
E“ 1““ ““ ee“
Aus dem Spiritusmonopol Essigsäurestenen. Schaumweinsteur.. Zündwarensteuer.
Aus dem Zündwarenmonopo Leuchtmittelsteuer... . Spielkartensteuer... 38 Statistische Abgabe.. 8 Süßstoffsteuer... 8 Mineralwassersteuer. .“ Branntweinersatzsteuer 1“
Schlachtsteuer: ) Schlachtsteuer ... b
zusamm
L1“]
¹) Einschließlich der aus
“
a) Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer). b) Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertrag
zusammen lfde. Nr. 12a
Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer) bbb111ö161414X“
inse en Einnahmen de 2) Hierin ist die von Landesbehörden erhoben
A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern
6 378766 961556556
"„ 5 „ „ „ 2420 "„ 5 2„ 5 2 ⸗2 0 90ᷓͦuo 2„ 2 22
0 0 —0 980 860 0
und b
steuer)
zusammen lfde. Nr. 1.
5 90 95 0à2 ⸗
Steuer zum Geldentwertungsausgleiche bei Schuldverschreibungen ʒ1144*“
02 —2 —82—90uà820282—86982
Summe A.
B. Zölle und Verbrauchsteuern
eichsteuer).
9 „ 22232—422—2
zusammen fde. Nr. 1
„ „ ⸗ „
0 0 5 0
. 0 0 2 8* 2 2
%9 0b 0 o o⸗ „ 2 b5 1 09b „ ⸗
22292u28297022222822925229295 82052—2 82282—2
Schlachtausgleichstenrer ..
. 1 369 072,43 . 453 247 730,16
112 822 858,25 1 650 485,43 .. 13 614 298,07
552 805 691,78 36 706 591,94 269 614 138,40
—
—
80 ,—.Ss — 00
„
158 087 641,75
236 726,69 23 121 059,88 116 405,97 56 420 729,79 1 442 778,15 4 459 753,16 56 305 600,85 1 900 471,28
1 824 518,21 85 879,45
1 260 882,29 11 332 306,45 4 600 752,83
.
859 126 422,12
3 320 035,10 141 160 690,22 747 443,97 136 346 519,43 4 793 903,16 26 787 635,87 797 161 765,40 9 623 976,25
8 616 796,44 769 795,93
6 504 133,93 61 252 526/77 25 260 326,86
—
—
—
&ꝗ SESESSSS
— do cSde do o S⸗ 8
—
1
— SSS Sð
—
957 037,26
4 586 885,84 1 488 712,26
9 131 100,33
2
G1 .
2 445 749,52 2 401 399,56 7 308 672,50
9 775 653,78 8 751 675,62
13 717 986,17 16 565 246,39 35 977 180,—
43 135 592,27 46 698 086,95
0,— 5 553 442,89
—
— =8 SE=e *Sv”
—
2243 119 506,12
66 779 749,94 539 898 354,98
55.357 594,05 17 649 120,01 1 425,55
266 541 268,96 70 567 176,62 21 829,95
— —
73 008 139,61
30 247 224,29 4 698 674,63 29 161 718,89 13 029 389,47 403 986,35 459,90
899 470,80
258 047,50
583 570,84
89 809,77
352 589,40
30 215,50
337 130 275,53
122 874 416,23 20 152 147,08 113 570 331,27 64 505 609,96
1 172 459,35
8 061,35
4 723 203,55
3 577 425,76
3 297 304,06 638 631,67
1 771 306,93 130 640,90 7404,99 30 912,12 4 542,89 24 311,29
1 408 343,45 7 846 326,73 23 335 111,63 116 331 128,67
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inn
5 317 238,98
75 317 601,09 330 589,82
1 063 115,38
15 647 828,80 76 380 716,47
259 946 278,65 1 414 063 563,90
8 Zölle und Verbrauchssteuern. 1 ei den Zöllen und Verbrauchssteuern betru 8 f im August 1935 gegenüber venauch ver. 45“ bei den Zöllen, weniger.. „ der Tabaksteuer, mehr. „ Zuckersteuer, weniger „ Biersteuer, mehr .. den Einnahmen aus dem Spiritusmonopol, mehr 1,8 der Fettsteuer, mehrl.. 4,7 „ „ Schlachtsteuer, weniger 2,5 5 5 Die Zölle und Verbrauchsteuern ergaben somit im August 1935 zusammen 10,7 Millionen Reichsmark mehr als im August 1934.
Gesamtbild. Im August 1935 sind gegenüber August 1934 aufgekommen: an Besitz⸗ und Verkehrsteuern mehr 60,3 Millionen Reichsmark
ann Zöllen und Verbrauch⸗ steuern.. 1 28
insgesamt mehr.. 71,0 Millionen Reichsmar
In den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1935 sind gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahrs mehr aufgekommen:
an Besitz⸗ und Verkehrsteuern .341,8 Millionen Reichsmark an Zöllen und Verbrauchsteuern 108,2 8 1
zusammen 450,0 Millionen Reichsmark
Bei dem Mehr an Besitz⸗ und Verkehrsteuern ist jed rücksichtigen, daß 6 8 “ 1. dieses Mehr infolge der Aussonderung von monatlich 12,5 Mil⸗ lionen Reichsmark für Ehestandsdarlehen aus der Einkommen⸗ steuer um 5 % 12,5 = 62,5 Millionen Reichsmark gekürzt werden muß, 2. im ersten Viertel des Rechnungsjahrs 1934 12 Millionen Reichs “ Gesellschaftsteuer einmalig entrichtet wor⸗ den sind, B 3. im August 1934 eine außergewöhnliche Einnahme von 16 Mil⸗ lionen Reichsmark Reichsfluchtsteuer aufgekommen ist.
Bei dem Mehr an Zöllen und Verbrauchsteuern ist zu berück⸗ sichtigen, daß erst im Mai 1934 die bis dahin von den Ländern erhobene Schlachtsteuer auf das Reich übergegangen ist. Infolgedessen sind beim Vergleich mit den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1934 die im April 1935 nachgewiesenen 12,1 Millionen Reichsmark Schlacht⸗ steuer sowie der Unterschied zwischen dem im Mai 1935 und dem im EeE d an Schlachtsteuer in Höhe von
,4 — 10,1 =) 7,3, zusammen also 19,4 Millionen Reichsmark Heisacht a lassen. “ 8
Das wirkliche Mehraufkommen in den ersten fünf Monaten des Rechnungsjahrs 1935 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vor⸗ jahrs beträgt somit (450,0 + 12,0 + 16,0 — 62,5 — 19,4 =) 396,1 Mil⸗ li Reichsmark. b
82* Millionen Reichsmark 3,1 4,3
295 2³. * . 2
Preußen.
Monatsausweis .
über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen
im Monat August des Rechnungsjahres 1935. Beträge in Millionen RM.)
u A. Ordentlicher Haushalt. u Beginn des Rechnungsjahres 1935 waren die zr Dceckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1934 zurückgestellten Restbeträge verfügbar a) nach dem ordentlichen Haushalt b) nach dem außerordentlichen Haushalt..
zusammen..
*
213,0 20,0
233,0
Ist⸗Einnahme
Jahressoll oder Ist⸗Ausgabe
im im
April/ Juli
Darunter Rechnungssoll
sammen
der Vorjahrsreste
713 194 008,81 3 657 183 070,02
Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. e Grunderwerbsteuer nicht enthalten.
⁵) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1934 und Vorjahre aufgekommen. aus der Ehestandshilfe, die ab 1. Januar 1935 in die Einkommensteuer eingebaut worden
Außerdem sind an Haushaltseinnahmen
9 ist, noch 1,25 Millionen RM aufgekommen.
Berlin, den 14. September 1935.
5 —
Hierzu wird amtlich ergänzend mitgeteilt: An Steuern, Zöllen und anderen Abgaben sin
d aufgekommen:
im Monat August
1935 453,3 Mill. RM 259,9 72 22
Besitz- und Verkehrsteuern Zölle und Verbrauchsteuern.
1934 393,0 Mill. RM 249, 2 2 22
713,2 Mill. NM
1. April bis
31. August 1935 2243,1 Mill. RM 1414,1 „ 88
Summen und in der Zeit vom
Besitz⸗ und Verkehrsteuern. Zölle und Verbrauchsteuern
642,2 Mill. NM
1. April bis 31. August 1934
1901,3 Mill. RM 1305,9 22 72
Summen 3657,2 Mill. RM
3207,2 Mill. RM
F-I gehn Zahlungen und Vorauszahlungen waren bei
den Bes
tz⸗ und Verkehrsteuern im August 1935 nach den
gleichen Vorschriften wie im August 1934 fällig. Bei den viertel⸗ jährlichen Zahlungen handelte es sich um die Zahlungen auf die Ver⸗
mögensteuer. Besitz⸗ und Verkehrsteuern.
Von denjenigen Steuern, nach deren Aufkommen die Wirt⸗
schaftsentwicklung am besten zu beurteilen ist, hat sich
im
im August 1935
besonders die Lohnsteuer weiter gut entwickelt. Das Aufkommen August 1935 überstieg dasjenige im gleichen Monat des Vor⸗
jahrs um 46,0 Millionen Reichsmark. Hierbei sind jedoch, worauf bereits mehrfach hingewiesen worden ist, die steuerrechtlichen Aenderungen (Einbau der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und der Ehe⸗
standshilfe in die Einkommensteuer und Aenderung verfahrens bei ab 1. Januar 1935) zu berücksichtigen. „Das im August
des Erhebungs⸗
der Lohnsteuer der Empfänger größerer Gehälter
Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer war 1935 um 8,2 Millionen Reichsmark höher als im August
934; an Steuerabzug vom Kapitalertrage sind im August
1935 0,6 1934 W““
Millionen k k en als 8 8 8 5 8 1
m August
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Insgesamt ergab sich also bei der Einkommensteuer ein Mehr von (46,0 + 8,2 + 0,6 =) 54, 8 Millionen Reichsmark gegenüber dem gleichen Monat des Rechnungsjahrs 1934. Es muß hierbei aber beachtet werden, daß wegen des Einbaus der Ehestandshilfe in die Einkommensteuer monatlich 12,5 Millionen Reichsmark als Ersatz ür die Ehestandshilfe dem Sondervermögen zur Gewährung von
hestandsdarlehen zufließen, so daß sich das Mehr an Einkommen⸗ steuer Millionen Reichsmark auf 42,3 Millionen Reichsmark vermindert.
Die Körperschaftssteuer brachte im August 1935 ein Mehr von 11,2 Millionen Reichsmark gegenüber August 1934.
Die Vermögensteuer brachte im August 1935 ein Aufkommen von 56,4 Millionen Reichsmark gegen 54,5 Millionen Reichsmark im August 1934, mithin 1,9 Millionen Reichsmark mehr.
Das Aufkommen an Umsatzsteuer betrug im August 1935 156,3 Millionen Reichsmark, im August 1934 betrug es nur 146,8 Mil⸗ hee Reichsmark, mithin im August 1935 9,5 Millionen Reichsmark mehr.
An Kraftfahrzeugsteuer kamen 11,3 Millionen Reichsmark gegenüber 13,0 Millionen Reichsmark im August 1934 auf, das sind 1,7 Millionen Reichsmark weniger. Das Weniger ist darauf zurück⸗ zuführen, daß die Zahl der alten Personenkraftfahrzeuge fortgesetzt wird und alle neuen Personenkraftfahrzeuge steuerfrei ind.
An Wechselsteuer sind im August 1935 1,1 Millionen Reichsmark mehr aufgekommen als im August 1934.
Das Aufkommen an Reichsfluchtsteuer betrug im August 1935 16,5 Millionen Reichsmark weniger als im August 1934. Der August 1934 enthielt eine außergewöhnliche Einnahme an Reichs⸗ fluchtsteuer in Höhe von 16 Millionen Reichsmark.
Im ganzen sind im August 1935 an Besitz⸗ und Verkehrsteuern 60,3 Millionen Reichsmark, nach Abzug der dem Sondervermögen für die Gewährung von Ehestandsdarlehen zuzuführenden 12,5 Mil⸗ lionen Reichsmark 47,8 Milli Reichsmark, mehr aufgekomme als im August 1934.
I. Einnahmen.
1. Steuenrn . Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden (Ge⸗ meindeverbände) usw.
verbleiben..
2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe .
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
3. Sonstige Einnahmen: a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen.. ) Wissenschaft, Er⸗ ziehung u. Polks⸗ bildung (einschl. J“ d) Uebrige Landesver⸗ waltung .
Einnahmen insgesamt
Gefagnc der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden
usw. und der Zuschü E.
II. Ausgaben.
1. Verwaltung d. Innern ohne Ziffer 3). 2. Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen 3. Wissenschaft, Erzie⸗ din u. Volksbildung
21,8
66,3 523,2
seinschl. Theater).. erkehrswesen.. Wohnungswesen.. Schuldendienst.. Versorgungsgebühr⸗ 85 (Ruhegehälter 1e6*“ 8. Sonstige Ausgaben Ausgaben insgesamt Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme