a) 1 Paddelboot,
b) 25,— RM in bar, “
c) der Anspruch aus einer Forderung an die Kranken⸗ kasse Vohk, Berlin, Oranienburger Str. 54/56,
d) der Anspruch aus einer Forderung an die Berliner Kranken⸗ und Sterbekasse A. G., Berlin, Oranien⸗ burger Str. 21. ¹
Ein in der Hochverratssache gegen Dünow und Gen. sichergestelltes, zu illegalen Radiosendungen beziehungs⸗ weise zu derartigen Versuchen benutztes Motorboot.
Das Motorrad 1 A 14 121, Marke Harley Davidsohn, Be⸗ itzer Wilhelm Peschky, zuletzt Berlin, Adolfstr. 24, wohn⸗ hüber jetzt flüchtig. 8 b -““
Sämtliche Rechte des Hans Severit, Berlin⸗Steglitz, Südendstr. 53 a, gegenüber der Firma Royal⸗Schreib⸗ maschinen GmbH., Berlin NW 7, Unter den Linden 64, aus dem Vertrag vom 16. März 1932 über den Kauf der Schreibmaschine „Royal⸗Portable“ Nr. 299 009, insbesondere der unter Berücksichtigung der Abnutzung und Wertminde⸗ rung der Schreibmaschine bestehende Anspruch des Käufers auf Erstattung der geleisteten Zahlungen, der auf 32,79 Reichsmark festgestellt ist. 8 1
Einrichtungs⸗ und Ausstattungsstücke der Bertha Ja kobi, Berlin⸗Reinickendorf, Engelmannweg 86, jetzt im Auslande.
Dies wird hiermit gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai
1933 öffentlich bekanntgemacht. 8
Berlin, den 5. Oktober 199ö5.
Geheimes Staatspolizeiamt. J. V.: Dr. Best.
92 8 Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Argentinische Gesandte Dr. Eduardo Labou gle hat Berlin am 4. d. M. verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit führt Legationssekretär de. Veyga die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nr. 40 des Reichsministerialblatts vom 4. Oktober 1935 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorst⸗ Feöhe 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen:
erlegung des Zentralnachweiseamts für Kriegerverluste und Kriegergräber. — 2. Konsulatwesen: Ernennungen. — Exequatur⸗ erteilung und Erlöschen von Exequaturerteilungen. — 3. Marine und Schiffahrt: Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Ge⸗ setzes zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt. — 4. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Zulassung einer Elektrizitätszählerform zur amtlichen Beglaubigung. — 5. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Bekanntmachung zum Verzeich⸗ nis der zur Ausbildung von Praktikanten ermächtigten Apo⸗ theken. — 6. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neu⸗ regelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Be⸗
irke des Landesfinanzamts Dresden. — Verordnung über die “ der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Münster. — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — 7. Ver⸗ lorgungswesen: Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vor⸗ behaltenen Stellen, die im Wege des Privatdienstvertrags zu be⸗ setzen 2 — KReichs⸗ und Greußisches Arbeitsmirnssterheer. — Gewerbeaufsicht — Preußen — Verzeichnisse der den Ver⸗
isches Ministerium des nnern — R elle „Finanzwesen: Uebersicht üver bie Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben in der Zeit vom 1. April bis 31. August 1935.
Aus der Verwaltung.
Sozialpolitik, der krönende Abschluß.
Oberregierungsrat Dr. Münz vom Reichs⸗ und Preußischen Arbeitsministerium hat in einer Aufsatzreihe der „Ortskranken⸗ kasse“ Geschichte und Aufgaben des Reichsarbeitsministeriums “ sich dabei mit den Strömungen auseinandergesetzt, die die Daseinsberechtigung dieses Ministeriums bestritten. So⸗ weit der Ruf nach Auflösung des Ministeriums von sozial⸗ reaktionären Kreisen ausging, die damit nur einen starken Abbau aller sozialen Maßnahmen erreichen wollten, erübrige es sich, darauf einzugehen. Beachtlicher sei die Forderung erst geworden, als man von einer Zusammenlegung des Reichsarbeits⸗ und des Reichswirtschaftsministeriums sprach. Die Begründung dafür sei ewesen, daß die Sozialpolitik stets im Einklang mit der Wirt⸗ soassvaniit bleiben müsse. An dieser Wahrheit, so unterstreicht er Referent, zweifelt heute im nationalsozialistischen Staat nie⸗ mand mehr. Die tatsächlich bestehende enge Zusammenarbeit dge den beiden genannten Ministerien trage den Notwendig⸗ eiten Rechnung. Die heutige Sozialpolitik halte sich stets in den Grenzen der Verwirklichungsmöglichkeiten der sozialen Ziele. Ebenso werde heute andererseits die Wirt⸗ chaftspolitik auf manches verzichten, was, rein wirtschaftlich ge⸗ ehen, wünschenswert erscheinen könnte, jedoch in sozialer Hinsicht rückschrittlich wäre. Der Referent kommt zu dem Schluß, daß aus tatsächlichen und technischen Grüünden die Vereinigung der beiden Ministerien abzulehnen sei. Wirtschaftspolitik habe in erster Linie die richtige materielle Gütervorsorgung des Volkes zum Gegen⸗ stand; die Sozialpolitik dagegen gehe auf das Menschliche, Persön⸗ liche und Gesellschaftliche im volkswirtschaftlichen Prozeß. Auf⸗ abe der obersten Sozialbehörde sei es, den Weg zum Sozialismus es Führers freizumachen und die soziale Gesinnung, d. h. den Willen zur opfer⸗ und verantwortungsfreudigen Gliedschaft im Gemeinschaftsganzen und zur fruchtbaren inordnung wach⸗ uhalten. Deshalb sei es falsch, die Sozialpolitik in diesem weiten zinne als einen Teil der Wirtschaftspolitik anzusehen. Sie sei vielmehr deren notwendige Ergänzung und der krönende Abschluß einer am Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ orientierten Wirtschaft.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater
Donnerstag, den 10. Oktober. Stuatsoper: Der Wildschutz. Musikalische Leitung: Jäger. Febing 20 Uhr. eee Mus⸗ Der Revisor. Komödie von Gogol. Beginn . 2
Der erste Tanzabend der Staatsoper bringt am Freitag, dem 18. Oktober, die Uraufführung „Die Barberina“, eine tanzdrama⸗ tische Handlung, in deren Mittelpunkt die berühmte Tänzerin aus der Frühzeit der Berliner Oper steht; ferner „Rhapsodische Tan r. nen“ zu Kompositionen von Franz Liszt, eine Folge von Choreographien bäuerlichen Charakters. Beide Werke sind von Lizzie Maudrik vesah⸗ Die Musik zu Barberina“ schrieb Herbert Trantow nach Meistern des 18. Jahrhunderts. Die Ge⸗ samtausstattung besorgte Rochus Gliese. 3
sorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen. — Reichs⸗ und Preu⸗ Reichsdienststellen. —
Berliner Börse am 9. Oktober. Schwacher Beginn — leichte Erholung.
An der Berliner Börse war heute gegen den Vortag eine ge⸗ wisse Beruhigung zu verzeichnen. Das Publikum beharrte aber in abwartender “ Die Augen sind nach Genf gerichtet, wo ja heute Srtschrüss. von weittragender Bedeutung gefällt wer⸗ den sollen. Das Ge 3 blieb demzufolge sehr eng begrenzt. Renten lagen fest. ie Eröffnungskurse setzten mit wenigen Ausnahmen niedriger als am Vortage ein. Im weiteren Ver⸗ lauf ergaben sich uneinheitliche Schwankungen, wobei sich zunächst Gewinne und Verluste annähernd die Waage hielten. Später überwog die Aufwärtsbewegung.
Am Montanmarkt konnten lediglich Hoesch einen Gewinn von ℳ % verzeichnen. Rheinstahl gaben um 1, Schlesische Bergbau um *% und Harpener um ½¾ nach. Auch die Braunkohlenwerte büßten ein. Bubiag verloren 2 und Ilse Genuß ¾¼. Nieder⸗ lausitzer Kohlen hörte man 183 ½¼6. Von den Kaliwerten gaben
egen den Vortag Salzdetfurth um 1 ¼, Aschersleben um 1 und
esteregeln um nach. Burbach und Wintershall lagen gehalten. Von den chemischen Werten sind ebenfalls Verluste zu melden. Chemische Heyden und Goldschmidt lagen zwar gehalten, Rütgers und J. G. Farben büßten à 2%o% ein, Deutsche Erdöl gaben um ½ und Kokswerke um *% nach. Recht ee war die Entwick⸗ lung am Elektrxomarkt. Neben Kursbesserungen wie Gesfürel mit 1 ¼, Elektrische Lieferungen, Schles. Elektr. und Vogel Draht mit je ¾ verloren Chade Serie A bis C 3 ℳ, Serie D 1,5 ℳ und erner Dessauer Gas ½, Felten ¾, ebenso Schuckert. Lahmeyer serne man 131. Bei den Spezialpapieren zogen Reichsbank um 1 % und Braubank um 1 an. Sonst verzeichneten noch Gewinne Bremer Wolle mit 2, Schultheiß mit 1⁄¼½ und Deutsche Atlanten mit 1. Im übrigen waren auch hier Verluste festzustellen. Dort⸗ munder Union gaben um 4 % nach, Aschaffenburger Zellstoff um 1 ½, Bemberg um 1, ebenso Allgemeine Lokalbahn. Weiter ver⸗ loren Holzmann 1 ¼4, Metallgesellschaft 124¼, Maschinenbauunter⸗ nehmen 1 ¼ und Deutscher Eisenhandel 1.
Am Kassamarkt gewannen von den Großbankpapieren Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft %, Commerzbank lagen gehabten, Deutsche und Dresdner Bank gaben um je ¼ % nach. Der Rentenmarkt verzeichnete nur geringfügige Veränderungen. Tagesgeld hörte man unverändert mit 3 % bis 3 %. Den Dollar örte man in Berlin unverändert mit 2,488 und ebenso das
fund unverändert mit 12,19 ¼.
vom 7. Oktober 1935. 1 (In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): Aktiva. RM 1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet und zwar: Goldkassenbestand.. Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗
banfen . . . . . . . ..9 368 009 2. Bestand an deckungsfé higen Devisen ...16
2) „ „ Neichssshatzwechsenn.. b) „ „ sonstigen Wechseln und Schecks
5 „ deutschen Scheidemünzen.
94 308 000 (—-— 4864 000)
RM 64 941 000
Derchado 000
(— 1 012 000)
6 830 000
(— 33 020 000)
3 964 509 000
(— 179 112 000)
134 048 000
(† 19 798 009 „ Noten anderer Banken.
(+ 5172 000)
„ Lombardforderungen . 40 833 000
(darunter Darlehen auf Reichsschatz. (— 32 257 000)
d 8 an 1900) i 347 184 000 eckungsfähigen Wertpapieren...
gsfähig pap 1498 000)
.. . 223 087 000 (— 895 000)
660 282 000 (+ 15 702 000)
150 000 000 (unverändert)
18 71 265 000 (unverändert)
40 261 000 (unverändert) 359 658 000 (unverändert) 4 004 691 000 (s— 138 671 000) 690 172 000 (— 83 757 000)
sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven Passiva.
90 20 29 30
„Grundkapital
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefondndd
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
c) sonstige Rücklagenn . Betrag der umlaufenden Noten. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten..
Fü eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ JEZ11““
6. Sonstige Passiva
G 268 731 000 (+ 10 558 000)
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—. —
Erläuterungen:
Nach dem Ausweis der Reichsbchßh vom 7. Oktober 1935 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wertpapieren um 244,0 Mill. auf 4682,4 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 179,1 auf 3964,5 Millionen RM, an Lombardforderungen um 32,3 auf 40,8 Mill. Reichsmark und an re um 83,0 auf 6,8 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände an deckungsfähigen Wert⸗ papieren um 1,3 auf 347,2 Mill. RM zugenommen. Die Bestände an sonstigen PWerthaplgien stellen sich bei einer Abnahme um 0,9 auf 323,1 Mill. RM.
An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 151,8 aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat sich der Um⸗ lauf an Reichsbanknoten um 138,7 auf 4004,7 Mill. RM, der⸗ jenige an Rentenbankscheinen um 13,1 auf 385,4 Mill. RM er⸗ mäßigt. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 14,5 auf 1546,3 Mill. RM ab. Die Bestände der Reichsbank an Renten⸗ bankscheinen haben sich auf 23,5 Mill. RM, diejenigen an Scheide⸗ münzen unter Berücksichtigung von 3,6 Mill. RM neu ausge⸗ . und 5,4 Mill. RM wieder eingezogener auf 134,0 Mill. Reichsmark erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 690,2 eine Abnahme um 83,8 Mill. RM.
Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen en sich um 1,5 auf 98,8 Mill. RM vermindert. Im einzelnen haben die Goldbestände um 0,5 auf 94,3 Mill. RM, die Bestände an deckungs⸗ fähigen Dewisen um 1,0 auf 4,5 Mill. RM abgenommen.
. . 9 9 ⁴ 0 90 2 2 *⁴ 90 90 2
Vpörsenkennziffern . 8 für die Woche vom 30. September bis 5. ktober.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennz ffern
stellen sich in der Woche vom 30. September bis 5. Oktober im
Vergleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt vom 30.9. vom 23. 9. bis 5. 10. bis 28. 9.
98,62 83,79 96,46 90,98
tac. b 1 urchschnitt Atnenturse (Inder September 1924 bis 1926 = 100) 8 Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Gewerbe.. Gesamt B Kursniveaun der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ 1“ Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen... Oeffentliche Anleihen.. eueeeeheh“ Außerdem: 6 %ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe..
96,18 94,84 93,72 92,21 94,94
101,14
86,47
94,72 93,73 92,23 94,95
100,93 85,98
101,43 86,96
Rückgabe unbezahlt gebliebener Schecks bei erster Vorlage.
Die Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe teilt mit: An
der Verbesserung der Zahlungssitten mitzuwirken, ist Plicht aller am Zahlungsverkehr beteiligten Kreise. Jeder, der einen Scheck in Zahlung gibt, muß sich darüber klar sein, daß er ihn wie Bar⸗ geld aushändigt, und jeder, der einen Scheck erhält, muß davon ausgehen können, daß der Scheck gedeckt ist und prompt Eingang finden wird. Schecks dürfen daher nur in Höhe des tatsächlich vorhandenen Guthabens ausgestellt werden, damit die Gewähr dafür gegeben ist, daß der Scheck, wenn er bei dem bezogenen Kreditinstitut vorgelegt wird, sofort eingelöst wird. Der Scheck soll Zahlungsmittel, nicht Kreditmittel sein Wer einen Scheck in Zahlung gibt, ohne für genügende Deckung gesorgt zu haben, handelt den Interes en des Zahlungsverkehr zuwider un überdies seinen kaufmännischen Ruf.
Die hierfür in Betracht kommenden fachlichen Gliederungen der Reichsgruppe Banken, nämlich die nachstehend aufgeführten Organisationen:
Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe — Centralver⸗ band des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes —, Wirtschaftsgruppe Offentliche Banken mit Sonderaufgaben, Wirtschaftsgruppe Offentlich⸗rechtliche Kreditanstalten (Ver⸗
band deutscher öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten e. V.), Wirtschaftsgruppe Sparkassen — Deutscher Sparkassen⸗ und
Giroverband —,
Wirtschaftsgruppe Kreditgenossenschaften sind übereingekommen, ihre Mitglieder auf die Notwendigkeit hin⸗ zuweisen, auch ihrerseits auf die Verbesserung der Zahlungssitten gerade im Scheckverkehr hinzuarbeiten und zu diesem Zwecke alles zu unterlassen, was den eigentlichen Zweck des Schecks, als Zahlungsmittel zu dienen, gefährden könnte.
Sämtliche deutschen Kreditinstitute werden daher ab 1. No⸗ vember 1935 solche ihnen zum Einzug übergebenen Schecks, die von der bezogenen Stelle wegen Fehlens der Deckung nicht ein⸗ gelöst werden können, sofort nach erster vergeblicher Vorlegung mit dem gesetzlichen Vorlegungsvermerk versehen an den Ein⸗ reicher zurückgeben. Eine wiederholte Vorlegung von Schecks, die bei erster Vorlegung von dem bezogenen Kreditinstitut mangels Dectung iech eingelöst worden sind, fndet also in Zukunft nicht mehr statt.
8
Ergebnis der Messe für gewerbliche Schutzrechte in Leipzig.
Die Leipziger Herbstmesse für gewerbliche Schutzrechte hat nni einem mehr als zufriedenstellenden Ergebnis abgeschlossen. Voft 105 ausgestellten Erfindungen sind nur 8 Erfindungen (7,6 %, im Frühjahr noch 16 %) ohne Interessenten geblieben. Die Messe⸗ leitung sieht hierin einen Prfolh ihrer Bemühungen, das Niveau der Ausstellung zu heben und die Vorführung der ausgestellten Erfindungen zu intensivieren. Bei 3 Erfindungen konnten be⸗ reits bis Messeschluß insgesamt 8 Auslandspatente veräußert werden; bei 11 Erfindungen konnten bei 3 schon während der Messe fhscgafte Vertragsverhandlungen angebahnt werden, deren Ab⸗ schluß als sicher anzusehen ist. Da nur 22 Erfinder bzw. ihre Bevollmächtigten für die Messeleitung in Leipzig selbst erreichbar waren und nur diese die Fescha. tätigen hhe. Verhandlungen einleiten konnten, sind diese Zahlen über alle Maßen groß zu nennen. Allgemein läßt sich sagen, daß die erzielten Preise als für beide Teile angemessen zu bezeichnen sind. Besonders goßes Interesse zeigte das Ausland, und zwar in erster Linie die Tschechoslowakei, Felann. Oesterreich, Frank⸗ reich, die Schweiz und Italien sowie Polen. Mit diesen Ländern konnten auch die oben erwähnten Abschlüsse getätigt werden. Das Interesse englischer, schwedischer, dänischer und amerikanischer Vertreter blieb in normalen Grenzen. Bemerkenswert is daß auch Länder wie Jugoslawien, Mexiko, Aegypten, Spanien, Argen⸗ tinien und Brasilien einen Teil der Interessenten gestellt haben. Die Zahl der Interessenten, die im Verlaufe der Messe namentlich festgehalten werden konnten, beläuft sich auf etwa 1900 Anschriften. Im allgemeinen konnten den Erfindern also durchschnittlich etwa 20 Anschriften übermittelt werden. Die Besucherziffer an den einzelnen e. war schwankend. Die größte Besucherziffer erreichte der Eröffnungssonntag mit 7500 E Lebhaftes Interesse wurde auch bereits für die vrenshee e ezeigt, für die schon jetzt Meldungen vorliegen. Da auch die Abteilung „Son⸗ derschau“ ausgebaut werden wird, verspricht sie für Aussteller und Besuchar ein Ansichungspuntt Fündeger 88 zu werden. s hhere Auskunft über die Beschickung der Frühjahrsmesse er⸗ teilt das Leipziger Uieüber, 88 88
Deutsch⸗schweizerischer Reiseverkehr.
„Zürich, 8. Oktober. Wie aus dem Ausweis der deutsch⸗schwei⸗ zerischen werrechguns eg⸗ in Zürich für Ende September hervor⸗ zeht. haben sich die Vorschüsse im Reiseverkehr durch die vorüber⸗ gehende Unterbrechung in der Ausstellung von Reiseschecks von 50,081 auf 49,327 Mill. ffr. vermindert. Da gleichzeitig die Ein⸗ zahlungen für Kohlenimporte eine Erhöhung von 16,055 auf 20,024 Mill. 1 erfuhren, so verminderte sich der Fe⸗ 8 zu Lasten der Schweiz von 34,026 auf 29,302 Mill. sfr. Der saison⸗ bedingte weitere ückgang des Reiseverkehrs und die S eigerung des Kohlenbedarfs dürften eine weitere Verminderung in diesem und im nächsten Monat mit sich bringen.
schädigt
S.
—
Kein Mißbrauch des Wortes „Patenwein“.
Für die Zeit vom 19. bis 26. Oktober ist dem Reichsnährstand die Durchführung des „Festes der deutschen Traube und des Weines“ als Gemein 8 genehmigt worden. Im Rah⸗ men dieser Gemeinschaftswerbung haben eine Reihe deutscher Städte sogenannte Patenschaften für ein oder mehrere Weinorte übernommen. Die Patenschaft besteht darin, daß in der fraglichen
it Weine dieser Gemarkungen als Patenwein in den Gaststätten der betreffenden Städte verschänkt bzw. durch den Handel ver⸗ kauft werden. Eine allgemeine Werbung wird sich in den be⸗ treffenden Städten des Verbrauchs dieser Weine annehmen. Ver⸗ anstaltungen der beteiligten Verbände (z. B. „Kraft durch reude“) werden mit diesen Patenweinen durchgeführt. Der Zweck ist, im Rahmen der allgemeinen Werbung für deutschen Wein die Absatz⸗ not der jeweiligen Winzerorte durch den bevorzugten Absatz in bestimmten Städten zu fördern. 8
Wenn auch nicht befürchtet zu werden braucht, daß mit der Bezeichnung „Patenwein“ Mißbrauch getrieben wird, so wird doch zur Vermeidung von Irrtümern darauf hingewiesen, daß der Absatz von Patenweinen nur den besonders dafüir zugelassenen Gaststätten und Firmen erlaubt ist und daß als „Patenwein“ nur der Wein von diesen Firmen verschänkt bzw. verkauft werden darf, der nachweislich zusätzlich aus den betreffenden Weinbaubezirken aus Ar aß des „Festes der deutschen Traube und des Weines“ ezogen, dem Jahrgang 1934 angehört und eine einwandfreie Qualität besitzt. Jeder andere Wein darf nicht als „Patenwein“ bezeichnet werden. Gaststätten und Handel haben auf die Ein⸗ haltung dieser Bestimmungen genau zu achten, weil sie im anderen Fall gegen die Richtlinien verstoßen, nach denen Wirtschaftswer⸗ bung ausgeführt und 9 werden soll (2. Bekanntmachung des Werberates der Wirtschaft vom 1. November 1933, Reichsanz. Nr. 256). Danach hat, wer Wirtschaftswerbung aus⸗ führt, als ehrbarer Kaufmann zu handeln; alle Angaben müssen wahr und klar sein, und die Möglichkeit einer Irreführung muß
vermieden werden. Der Werberat der deutschen Wirtschaft wird Verstöße gegen die Richtlinien durch mißbräuchliche Verwendung der Bezeichnung „Patenwein“ mit den ihm zur Verfügung stehen⸗ den Mitteln ahnden.
—-
Ausfuhr der Glasinduftrie geftiegen. Porzellanausfuhr gehalten.
Im August des Jahres hat sich nach der Außenhandelsstatistik die Ausfuhr von Glas und Glaswaren, die schon in den letzten Monaten eine Erhöhung erfahren hatte, weiterhin vermehrt. Sie ist mit 114 222 dz um rund 10 000 dz höher als im Vormonat und um rund 20 000 dz höher als im Juni d. J. Gleichzeitig hat die Einfuhrverringerung angehalten und nach 8519 dz im Juni und 8252 dz im Juli wurden nur noch 7408 dz im August ein⸗ geführt, so daß der Aktivsaldo mit 107 314 dz um rund 30 000 dz über dem des Juni liegt. Wertmäßig tritt die Zunahme nicht so stark in Erscheinung, was sich ohne weiteres aus gewissen Ver⸗ ändérungen der ausgeführten Sorten ergibt. Hier ist der Aktiv⸗ sesge von 8,19 Mill. RM im Juni auf 9,89 Mill. RM im August gestiegen.
In Pogzellan⸗ und Tonwaren liegt die Ausfuhr mit 118 416 dz nur wenig uUnter der des Vormonats von 120 000 dz, hat dagegen im Vergleich zum Juni (101 614) dz eine beachtliche Zunahme erfahren. Da gleichzeitig die Einfuhr von rund 5000 dz auf nur wenig mehr als 10 000 dz zurückgegangen ist, ist der Aktivsaldo auf 117 285 (96 668) dz Pftiegen Wertmäßig hat die Entwicklung etwa ähnlich gelegen. er Ausfuhrwert ist von 4,7 Mill. RM im Juni auf 4,64 Mill. RM im Juli gestiegen und dann auf 4,47 Mill. RM im August zurückgegangen. Der Einfuhrwert hat sich in der gleichen Zeit von 129 000 RM auf 109 000 und 97 000 Reichsmark vermindert, wodurch der Aktivsaldo, welcher 3,94 Mill. nöichsmart im Juni betrug, sich im August auf 4,37 Mill. RM erhöht hat. “
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweis der Schweizerischen Nationalbank. Erhöhung des Goldbestandes. Zürich, 8. Oktober. Nach dem Ausweis der Schweizerischen
Nationalbank ser 7. Oktober stieg der Goldbestand infolge der
Festigkeit des schweizer Franken in der ersten Oktoberwoche um 3.10 auf 1375,51 Mill. sfrs. Seit dem 7. d. J. war der Goldbestand stationär. Der Bestand an Golddevisen setzte die Aufwärtsbewegung mit 1,47 auf 21,89 Mill. sfrs. fort. Die Ent⸗ lastung beim Inlandsportefeuille, das infolge erhöhter Staats⸗ ansprüche zum Monatsultimo um 12,47 Mill. ffrs. auf 96,85 Mill. sfrs. anstieg, ist mit 4,70 Mill. ffrs. (auf 92,15 Mill. ffrs.) noch gering. Stärker sank die Beanspruchung im Lombardgeschäft um 8.88 auf 102,42 Mill. ffrs., müßrend die Wechsel der Darlehns⸗ kasse sich um 1,40 auf 57,37 Mill. ffrs. verminderten. Der Noten⸗ umlauf ging um 20,38 auf 1296,13 Mill. sfrs. zurück, die täglich fälligen Verbindlichkeiten erhöhten sich in der Eisten Oktoberwoche um 1,38 auf 334,22 Mill. sffrs. Am 7. Oktober waren der Noten⸗ umlauf und die täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 85,71 (64,44) % durch Gold⸗ und Golddevisen gedeckt.
Bemühungen um Kartellzusammenschluß der Seidenindustrie in Frankreich.
Paris, 8. Oktober. Im Sinne des seinerzeit von dem da⸗ maligen Ministerpräsidenten Flandin eingebrachten, vom Senat aber noch nicht angenommenen Gesetzes über die Ermächtigung, gewisse von der Mehrheit eines Industriezweiges zu treffende Ab⸗ machungen als verbindlich für den betreffenden Industriezweig zu erklären, versucht der französische Handelsminister gegenwärtig, eine Einigung in der Seiden⸗ und Kunstseidenindustrie herbei⸗ zuführen. Obwohl die einschlägigen Verbände diesem Versuch zu⸗ nächst ablehnend gegenüberstanden, wobei sie geltend machten, daß das Gesetz noch nicht verabschiedet sei, hat in Lyon am Dienstag (8. Oktober 1935) eine ee von Vertretern der Seiden⸗
industrie stattgefunden, auf der der Handelsminister eine grund⸗ sätzliche Billigung seiner Absicht erzielt haben soll. Gegebenenfalls würde es sich um den ersten Versuch in Frankrei ndeln, die Erzeugung eines bestimmten Industriezweiges zu Hnmense seng dem Markt anzupassen und durch allgemeine gegenseitige Verein⸗ barungen über Erzeugungsmenge, Löhne und Fbrofse den Wett⸗ bewerb auszuschalten.
Suezkanalgesellschaft lehnt Schließung des Kanals ab.
Paris, 8. Oktober. Während allgemein angenommen wurde, 1 bei der Monatsversammlung der Aktionäre der Suezkanal⸗ efsellschaft in Paris die Frage der Schließung des Kanals über⸗ aupt nicht auf der Tagesordnung gestanden habe, glaubt der „Intransigeant“ zu wissen, daß sie auf dieser Sitzung erörtert, allerdings unverzüglich verneinend worden sei. Die Beschäftsführer ätten festgestellt, daß weder die französisch⸗ ägyptischen Abmachungen vom 5. 1.1856, noch das Abkommen von Konstantinopel aus dem Faße⸗ 1888 die Schließung des Kanals zuließen. In der Sitzung sei auch die britische Anregung, die Durchfahrtsgebühr auf das Dreifache zu erhöhen, ebenfalls ab⸗ gelehnt worden.
Nutzloser Protest gegen die Ausfuhrsperre Noosevelts.
Washington, 8. Oktober. Der Zweckverband zur Entwicklung des Hafen, von New York (Ponference for Development of the Port oß New York) hat an Präsident Roosevelt ein Telegramm
erichtet, in dem gegen die kürzlich erlassene Ausfuhrsperre gegen
Fialien und Abessinien mit dem Bemerken, daß dieses Embargo sei und einen unbesonnenen, Schlag für den Handel New Yorks bedeute, scharf protestiert wird.
Dieser Protest wurde von mehreren führenden Senatoren mit einem uneingeschränkten Lob der Neutralitätspolitik Roose⸗
velts beantwortet. erkauft Exporthandel mit gefordert, daß die müßten. Kriegsjahre von der Staaten schließlich
sei,
Mit dem selbst wenn ein
dinweis, daß der Frieden billig BZerlust von 50 Mill. Dollar im
ven sollte, wird in diesen Kreisen neuen Gesetze strengstens durchgeführt werd
Das Volk erinnere sich noch “ 4 Freiheit der den Krieg gebracht habe. habe den Mut, mit veralteten Ideen zu brechen. Die Hafenbehörden von Handelsumsatz mit Italien auf über 100 Mill. Dollar.
an das Motto der ersten Meere, das den Vereinigten Präsident Rooschelt jährlichen
New York schätzen den
Ratifikationsurkun Vereinigten Staaten abgeschloss
Deutsch⸗amerikanischer Freundschafts⸗, Handels⸗
und Schiffahrtsvertrag ratifiziert. Im Auswärtigen Amt hat am 7. Oktober der Austausch der
n des zwischen dem Deutschen Reich und den von Amerika am 3. Juni d. J. in Washington enen Abkommens stattgefunden, sebung des seit 1924 bestehenden
chafts⸗, Ha
8 durch das die Fort⸗ deutsch⸗amerikanischen Freund⸗
1 els⸗ und Schiffahrtsvertrages ohne die Bestimmungen des Artikels VII über die gegenseitige Meistbegünstigung im Warenverkehr vereinbart worden ist.
———õõõ—VNBNNRNn
Stand der Reben und Güte der Trauben Anfang Oktober 1935.
Note 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittel, 4 = gering, 5 = sehr gering
Zwischenstufen sind durch Zehntel ausgedrückt.
Länder und Landesteile
Stand der Reben
Güte der Trauben
Getreidepreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 30. September bis 5. ktober 1935 für 1000 kg in Reichsmark
——————COCO;&Y—Z—Q——öö w
Roggen am 30. 9. ab 1. 10.
Brotgetreide n Großhandelspreise ¹) frei Marktort
——
übliche Weizen) Notierung )
am 30. 9. ab 1. 10.
Hafer und Gerste
Rheingau Rheingebiet (oh Nahegebiet. Mosel⸗, Saar⸗ und Ruwergebiet. 1111““ Alle anderen Gebiete ..
Preußen. Pfalz.. Mittelfranken
Unterfranken Schwaben
Neckarkreis Schwarzwaldkreis “ “ onaukreis.
Sommer⸗
als Brau⸗
gerste notiert
. „
Württemberg Konstanz.
1vns
arlsru he. Mannheim
Starkenburg. Rheinhessen.
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2,4
. 2,0
Deutsches Reich. 275
dagegen Anfang September 1935 —. 2,1 „ August 1935.. 5 uln 1935 . ..
. ktober 1934. . 1,6
¹) Angaben von Sachsen lagen noch nicht vor. Berlin, den 8. Oktober 1935. “ Statistisches Reichsamt.
Winter⸗
Gerste
vier⸗
—
Königsberg i. Pr. Stettin— Kiel Hamburg... Berlin. Breslau Gleiwitz Dresden Chemnitz 8 Leipzig. 1 8* alle q. S. 0 Magdeburg.. sriumrt.. Kassel. “
157,0 159,0 163,0 165,0 163,0 155,0 151,0 165,0 167,0 165,0 165,0 167,0 165,0
99 05 6 5 55bbb b9 89 . .b9b9btbbbee „
161,0 164,0 167,0 165,0 169,0 169,0 169,0 169,0
169,0 169,0 171,0
Nürnber Uhuünchern 8 Jürzburg In Krefeld Aachen. . . Frankfurt a. M. ainnh) Stuttgart hannheim.
EC 164,0
aKR RQRKKRR 111“n RRZIZ1Z1““
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arlsruhe .1171,0
8a Plata A für ausländisches
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Bedd ¹) Gesetzliche Erzeugerpreise des Preisgebietes, in dem der Marktort liegt, einschließlich des Großhandelszuschlags Fedürfnisses kann der Großhandelszuschlag auf 6 RM erweitert werden. — ²) t — Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen zu zahlen, die in den angegebenen Preisen nicht enthalten ist. — ⁵) Ausführliche o mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — 5) 69 kg j
1) Sommergerste ohne nähere Bezeichnung 191,0. — ¹1) Handelspreis ab Verkaufsstation; 14) Handelspreis ab Station. — ¹⁸⁵⁸) Mittlere. —
ndelspreis ab Erzeugerverladestation. —
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Von den Mühlen ist für jede verarbeitete
Durchschnitt aus den Notierungen für die
¹) „Frei Schiff Uerdingen“. — ¹8) Weißhafer. — ¹⁸) Industriehafer, 53/54 kg je hl.
Berichtigung: In Nr. 229 vom 1. Oheber 1935 ist bei zwei
¹16) Handelspreis waggonfrei Erzeugergebiet;
heiliger Wintergerste, Dresden, die Anmerkung ¹⁰) statt *²) zu setzen. 811“ 8 Statistisches
a.
onne Weizen eine A
201,0
216,8 191,6 185,0 195,0 206,0 209,0 203,0 198,0 210,5 187,5 191,5
198,5 198,0 207,
212,5 195,0 210,0 215,0
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Getreide cif Hamburg: Roggen: La Plata 52,4; Weizen: Manitoba I 102,6, Manitoba II 100,3, Rosafé 85,8, Barusso 83,6; Hafer: La Plata 73,3; Gerste
für kontingentierte Ware von 4 RM; bei Vorliegen eines wirischaftlichen usgleichsabgabe von 6 RM für eine Bäckerausgleichskasse an die
Handelsbedingungen vgl. Nr. 212 vom 11. Septem ber 1935. —
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e hl. — ⁶) Gute. — ¹) Mecklenburger/ Pommerscher/ Ostholsteiner. — ⁸) Sommergerste. — ⁹) Für Industriezwecke. — Preisgebiete HU XI und H XIII. — u) Handelspreis ab Verkaufsstation. — Durchschnitt aus der notierten unteren und oberen Preisgrenze. —