tung bestimmten Mitgliedes des werden. Weitere Rücklagen können im Rahmen des Möglichen für so⸗ ziale Zwecke gebildet werden. Ein
noch verbleibender Ueberschuß flüeh
““ sind. Für eine ordentliche Mit⸗ 11u““ gliedervertretung muß die Ein⸗ Aufsichtsrates aus seiner Mitte reichung spätestens 8 Wochen, und einen ersten und zweiten Pe. für eine außerordentliche Mitglie⸗ einen geschäftsführenden Vorsitzen⸗ dervertretung 14 Tage vor der Mit⸗ den.
[48317 Bekanntmachung. 8 Durch Beschluß der Generalversamm— lungen vom 24. April und 3. Mai 1935 ist die unterzeichnete Genossenschaft aufgelöst worden. Die Gläubiger der Genossenschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bei den unterzeichneten Liquidatoren anzu-⸗ melden. Pasewalk, Wilhelmstr. 35, 24. 9. 35. Eier⸗ und Geflügelverwertungs⸗ genossenschaft Pasewalk, e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Fraude. S
1“ zum Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 5. November 1935
§ 4. Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins können nur geschäftsfähige Versicherte werden, die ein Versicherungsverhältnis mit dem Verein begründen. Die Mit⸗ gliedschaft besteht für die Dauer der Versicherung, sie beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. 2. Die Mitglieder haben wieder⸗ kehrende, im voraus zu erhebende Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Zahlungsweise in den Versiche⸗ rungsbedingungen und den Tarifen geregelt sind. Zu Nachschüssen sind Mitglieder nicht verpflichtet. Die Versicherungsansprüche dürfen nicht gekürzt werden. 3. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft geht jedes Anrecht auf das Ver⸗ mögen und auf die Versicherungs⸗
abzüglich des Uebertrages auf das . 1 5 14“ nächste Geschäftslahr dem Beitrags⸗ 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichten
gliedervertretung erfolgen; die An⸗ .Der Vorsitzende oder in dessen Be⸗ träge für außerordentliche Mit⸗ hinderung der zweite Vorsitzende rückgewährfonds zu, der nach Maß⸗ 8 8
gliedervertretungen werden nicht beruft und leitet die Sitzungen des häbe der Bestimmungen im § 24½ von Sparkassen 1
bekanntgegeben, es sei denn, daß sie Aufsichtsrates. Eine Sitzung ist er Allgemeinen Versicherungsbe⸗ August 1935
—
bei der Berufung bereits bekannt einzuberufen, wenn es ein Drittel dingungen unter die Mitglig waren. der Mitglieder des Aufsichtsrates veefeinen ist. glieder zu Jede ordnungsgemäß berufene oder der Vorstand beantragen. Be⸗ ‚Fehlbeträge, welche sich beim Ab⸗ Mitgliedervertretung ist ohne Rück⸗ schlüsse können nur gefaßt werden, 8 Zuß eines Rechnungsjahres er⸗ sicht auf die Zahl der erschienenen wenn mindestens ein Drittel der eben, sind zunächst aus der Sicher⸗ Vertreter beschlußfähig. Die Be⸗ Mitglieder, darunter einer der Vor⸗ eitsrücklage zu decken. Ergibt sich schlüsse nach § 9 Ziffer 2f und h sitzenden, anwesend ist. daß die Einnahmen zur Deckung der ferner über die Auflösung des Ver⸗ .Die Beschlüsse des Aufsichtsrates Ausgaben einschl. der Zuführung 8 1 eins (§ 17) bedürfen einer Mehr⸗ werden mit einfacher Stimmen⸗ zur Sicherheitsrücklage nicht aus⸗ Guthaben unzweifelhafter Bonität und Liquidität heit von drei Vierteln der abge⸗ mehrheit gefaßt. Bei Stimmen⸗ reichen, so ist eine Erhöhung der bei Kreditinstituten gebenen Stimmen. Für die übrigen ö entscheidet die Stimme des Versicherungsbeiträge oder eine b) Beschlüsse genügt, soweit durch Ge⸗ Vorsitzenden. Beschlüsse können auch derabsegung der Versicherungs⸗ a) b) setz nicht eine größere Mehrheit ver⸗ auf schriftlichem Wege gesaßt wer⸗ eistungen vorzunehmen. ) I sonstige Schuldner leistungen des Vereins verloren, langt wird, einfache Stimmenmehr⸗ den, wenn kein Mitglied des Auf⸗ 8. Soweit die Geldbestände des Ver⸗ länger⸗ wenn in den Versicherungsbedin⸗ heit. Stimmengleichheit gilt als “ eins nicht 18 Deckung der voraus⸗ — 1 fristi — 1. 2. gungen nichts anderes bestimmt ist. Ablehnung. . schluf he durch d. sichtlich laufenden Ausgäͤben verfüg⸗ ; Ke o Kredit⸗ 4. Für alle Verbindlichkeiten des 4. Soweit durch Gesetze einer Minder⸗ 9 1“ bar gehalten werden müssen, sind 1. 2. sind Gut⸗ Vereins haftet den Gläubigern eit gewisse Rechte gewährt sind, üsfeh thsen 98 Fer⸗ sie gemäß 8§ 68— 69 des Gesetzes 1d bei insgesamt täglich haben institute gegenüber nur das Vereinsver⸗ tehen sie einer Minderheit von ““ 8 8 . ge am niüicht 9 über die Beaufsichtigung der pri⸗ bei der t fällig bei der mögen. Eine Haftung der Mitglie⸗ 10 Vertretern zu. ichtsra wird dadurch ni 8* vaten Versicherungsunternehmun⸗ eigenen sonstigen (Nostro⸗ eigenen Giro⸗ Kredit guthaben) Giro⸗ zentrale
—— —
III
Aktiva
Schuldner
Samuel.
Beträge in 1000 RM
—
—
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
[488266 Brekanntmachung.
Die Bankfirmen: Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Filiale Düsseldorf, Deutsche Bank und Disconto⸗Gesell⸗ chaft Filiale Düsseldorf und Dresdner
ank in Düsseldorf haben den Antrag gestellt,
Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere
Hypotheken⸗ forderungen
Grund⸗ stücke, . 2 Gebäude, davon zfts⸗ der Beteili⸗ schäfts Aktiva gungen und
bei Betriebs⸗
anderen Kredit⸗ inventar
instituten
Von der Gesamt⸗ summe (Spalte 25) -
sind gedeckt durch b 9
Fälligkeit öffentlich⸗rechtliche 9 1 2 — oder
Körperschaften andere 8 1885
ungs⸗
Schuld⸗ (Spalten börsen⸗ feist von 21, 22 gängige min⸗
und 24) Wert⸗ destens papiere 12
Monaten
darunter
“ “
mit einer Fälligkeit bis
von a) zu 3 Monaten
(Spalte 18)
Durch⸗ laufende Kredite
sonstige
satzungs⸗ mäßige Sicher⸗ heiten
Laufende Nummer
darunter ins⸗ der ner
eigene gesamt Gewähr⸗
verband
(Spalten 16 u. 17)
der gegenüber den Gläubigern des .Ueber die “ ist rührt. gen und Bausparkassen vom 6. Juni zentrale instituten
nom. RM 2 000 000,— neue Vereins ist ausgeschlossen. eine notariell aufgenommene Nie⸗ Rechte n 2gflichten
Stammaktien, 2000 Stück zu je 8 derschrift zu fertigen, die auch das 88 1 RM 1000,— Nr. 34 901 — 36 905 88 II. Verwaltung. Stimmverhältnis bei den Abstim⸗ Dem Aufsichtsrat liegen außer den amtes für Privatversicherung anzu⸗ “
Feldmühle, Pavier⸗ und Zell⸗ § 5. mungen und den Wortlaut der Be⸗ sonstigen gesetzlichen Rechten und legen. 16 sioffwerke „Aktiengesellschaft zu Organe des Vereins. schlüsse enthalten muß. Sie ist am Bflichten folgende Geschäfte ob: Iv. Aenderung der Satzung, d 2 Obermünde bei Stettin Organe des Vereins sind: Schlusse der Vertretung von dem a) Prüfung des Jahres⸗ und EEE 1 zum Handel und zur amtlichen Notie⸗ 1. Die Mitgliedervertretung, Vorsitzenden der Vertretung zu ver⸗ 1 Kassenberichts und der Vor⸗ E Tarife “ 8 805 rung an unserer Börse zuzulassen. 2. der Aufsichtsrat, lesen und durch den Notar zu be⸗ schlage über die Verteilung des — b 2 252 Düsseldorf, am 30. Oktober 1935. 3. der Vorstand. urkunden. Der Niederschrift ist ein Ueberschusses und Bericht dar⸗ 8 Zulassungsstelle der Rheinisch⸗ 8 Verzeichnis der erschienenen Ver⸗ über in der Mitgliedervertre⸗ 1571 Westfälischen Börse zu Düsseldorr. treter, Vorstands⸗ und Aufsichts⸗ tung. 3 237 Der Vorsitzende: Schlitter. Mitgliedervertretung. ratsmitglieder beizufügen, das von Bestimmung eines Prüfers ge⸗ Der Geschäftsführer: Kempken. 1. Die Mitgliedervertretung ist ober⸗ dem Vorsitzenden der Mitgliederver⸗ mäß §§ 58, 59 des Gesetzes 40 955 8 stes Organ des Vereins. tretung zu unterschreiben und vor über die Beaufsichtigung der 27 318 [46093] . 2. Die Mitolisdermercretung 8885 “ ““ zur Einsicht “ 11“ 8 8 aus Vertretern, die nebst ebenso auszulegen ist. 1“ nehmungen und Bausparkassen, 68 43 Deutsche Beamten⸗Kranken⸗ vielen Ersaͤtzmännern nach einer § 9. und zwar vor Ablauf eines 17332 8— v siche un P a G vom Aunfsichtsrat und Vorstand im An . üen jeden Geschäftsjahres. 1 ersi 8 g . Ul. V. Einvernehmen mit der Aufsichts⸗ der Mitgliedervertretung. Beschlußfassung über dauernde 13 681 8 16 697 12 361 12 873 20 031 34 206
Sitz Koblenz a. Rh. behörde aufzustellenden Wahlord⸗ 1. Die Mitgliedervertretung ordnet Vermögensanlagen.
8 “ durch Beschlußfassung alle Ange⸗ Beschlußfassung über dringende 8 660 18 567
gewählt werden. Wahl⸗ 8 inge 1 legenheiten des Vereins, soweit nach Aenderungen der Versiche⸗ Die Vertreterversammlung hat am 40 382
berechtigt und wählbar ist jedes 8 1 Vereinsmitglied. Gefetz und Satzung nicht andere rungsbedingungen und Tarife. 11. 8. 1935 die Einführung einer neuen S. nüöta bis sind. “ Vornahme von Aenderungen die Willenserklärungen (§ 4), Beitrags⸗ Satzung beschlossen. Zu dieser Satzung 8 18 747 8 308
der des b1 bes der Sat der Versich 8 Vorstandes und Angestellte des 2. Die Aufgaben der Mitgliederver⸗ er Satzung, der Versicherungs⸗ rückgewähr oder Gewinnbeteiligung hatte jedoch das Reichsaufsichtsamt für Vereins können zu Vertretern nicht tretung ünd e die fol⸗ bedingungen und Tarife, die (§ 24), Erfüllungsort (§ 25), enthalten, Frivatversicherung in Berlin noch eine gewählt werden; die Mitglieder des genden: nur die Fassung betreffen oder 1eh Wirkung für alle bereits beste⸗ kleine Aenderung bezügl. des §, 8 ge⸗ Vorstandes und Aufsichtsrates sind a) Entgegennahme des Geschäfts⸗ die von der Aufsichtsbehörde, henden Versicherungsverhältnisse. wünscht, der der Aufsichtsrat zugestimmt aber verpflichtet, an der Mitglieder⸗ berichts, der Jahresabrechnung bevor sie einen Aenderungs⸗ Die beim Inkrafttreten der Aende⸗ hat. Unter dem 30. 9. 1935 — Tage⸗ vertretung teilzunehmen. 8 und des Prüfungsberichts, beschluß genehmigt, verlangt rungen durch Eintritt des Versiche⸗ buch⸗Nr. III 1576/136 — hat nun das 4. Die Wahl der Vertreter erfolgt b) Genehmigung der Jahres⸗ werden. 8 1 rungsfalles bereits erworbenen An⸗ Reichsaufsichtsamt die Satzung ein⸗ nach Verwaltungsbezirken. Auf je bilanz, 0) Entscheidung über Beschwerden sprüche werden hiervon nicht berührt. schließlich der nachträglich erfolgten volle 8000 Mitglieder eines Ver⸗ c) Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder in eigener An⸗ Aenderungen der Satzung sowie der Aenderung genehmigt. Nach dem Be⸗ waltungsbezirks entfällt ein Ver⸗ Aufsichtsrates. gelegenheit gegen Maßnahmen Versicherungsbedingungen und Tarife schluß der Vertreterversammlung tritt treter. Verwaltungsbezirke, die 8 413 eine e) Wahl des Aufsichtsrates und von Prokuristen. 1 zumachen. Sie treten, falls nicht mit 15 977 Reichsaufsichtsamts für Privatversiche⸗ gebend für die Zahl der Vertreter 8 h) Abschluß der 11“ mit 8 Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein 8 062 rung beim Vorstand des Vereins ein⸗ ist die Anzahl der Mitglieder am 1) Beschlußfassung über Aende⸗ Iö“ “ ereins und anderer Zeitpunkt beschlossen wurde, am geht. Da diese Genehmigung am 5. 10. Schlusse des voraufgegangenen Ge⸗ rung der Satzung, 8 . Schlusse des auf die Bekanntmachung 12 307 1935 eingegangen ist, tritt also die neuẽ sccäftsjahres. Für jeden Vertreter g) Beschlußfassung über Aende⸗ ¹) Vor 8 1 lied hebung von folgenden Monats in Kraft. 23 800 Satzung mit diesem Tage in Kraft. wird ein Ersatzmann gewählt. rung der Versicherungsbedin⸗ ee cht smitgliedern von ihren v. Auflösung des Vereins 1 Wir lassen nachstehend die Satzung in 5. Die Amtsdauer (Wahlzeit) der gungen und Tarife, Aemtern. 8 8 22 245 ihrem Wortlaut folgen: Vertreter beträgt 5 Jahre. Bedingt h) Geschlußfastung über Widerruf 8 1“ — 8 17. 3 9 279 1 240 I. Angemer Bestimmunge die Zahl der Mitglieder innerhalb der Bestellung zum Mitglied Der Vorstand. .Die Auflösung des Vereins findet 8 .Allgemeine Bestimmungen. der fünfjährigen Amtsdauer eine des Aufsichtsrates und Vor⸗ statt, wenn in einer ausdrücklich zu 13 649 1 511 diesem Zweck einberufenen Mitglie⸗ 5 504 42
1931 und den dazu ergangenen Vorschriften des Reichsaufsichts⸗
18 a 19 22 23 24 25 26 28 8 32
99 50
21 469 12 813 32 168 352 603 225 642 536 669 233 300 129 934 219 887 158 285 173 743 189 815 317 925 90 083 330 208 290 792 179 013 216 956 156 003 143 784 72 317 266 805 277 310 473 6 85 941 189 567 102 628
10 718 8 923 2 286 2 057 1 585 975 5 042 1 996
43 995 30 654
27 699 14 225
68 561 32 111 ee
19 598 16 815 48
14 147 9 953 125
20 888 12 341 66
14 337 10 898 2 084
14 320 10 112 1 768
21 132 12 968 625
34 405 20 382 5 442 8 665 4 310 900
21 536 12 405 3 753
40 619 20 546 10 147
18 866 15 608 1 246 8 451 7 260 2 470 8 579 7 554 199
16 599 11 856 431 8 113 5 716 3 251
13 446 7 934 2 007
27 598 22 462 —
25 159 22 785 3 404
10 519 6 794 400
15 160 9 342 —
5 546 3 318 2 443
10 718 2 686 1 585 5 042
45 546
32 695
68 561
19 646
14 272
20 954
16 421
16 088
21 757
39 847 9 565
25 289
50 766
20 112
10 921 8 778
17 030
11 364
15 453
27 598
28 563
10 919
15 160 7 989
11 403 10 580 1 367 703 1 231 847 2 310 1 705
51 759 25 475
24 141 12 989
84 021 60 204
32 397 24 582
10 209 6 983
35 577 18 762
24 857 13 705
14 645 9 702
21 887 12 107
41 504 21 750 7 756 4 233
27 547 18 264
17 678 13 694
17 845 12 657
11 913 7 391
11 317 6 670
10 033 6 319 3 938 2 171
20 879 12 462
21.129 9 570
27 052 12 153 8 026 4 110
20 917 11 499
12 054 7 355
31 754 607. 6 982 — 3 179 8 975 847. 106 548 4 843 73 662 4 063 193 399 3 364 85 440 4 841 48 067 3 371 60 784 2 785 53 760 1 804 59 976 3 873 60 931 .2 729 89 476 7 120 31 648 2 176 135 941 6 380 108 766 1 832 68 388 1 954 106 894 8 406 60 904 681 ‧1 2784 60 863 b 1 879 25 519 73. 698 122 500 70 6.688 120 274 274 5,925 239 436 594 6530 29 314 400 1,735. 66 228 55 1311 37 491 547 3.503
6 144 3 881 1 847 5 443 24 723 23 457 3 319 27 610 15 753 11 426 11 094 24 898 9 037 27 239 3 373 42 777 21 400 27 948 39 528 37 150 15 017 10 795 25 628 27 241 25 580 8 941 6 717 15 762
16 891 4 250 2 360 5 762
69 533
40 655 5 687
31 432
18 457
19 80]
17 593
31 240
23 764
34 770 7 357
47 940
32 186
27 721]
32 119
33 629
14 348
10 868
33 730
35 198
30 552
10 804
11 771
23 588
17 900 5 711 3 575 7 769
77 225
48 532
101 379
60 622
26 241
49 855
38 826
41 919
34 144
77 177
13 825
70 782
41 230
49 674
52 732
50 067
25 725
14 833
46 524
49 126
56 843
17 182
29 195
29 448
Aenderungen der Satzung in §§ 1 bis 15 und 17 und Aenderungen der Ver⸗ sicherungsbedingungen und Tarife, so⸗ weit sie Bestimmungen über den Ge⸗ genstand der Versicherungen (§ 1), Auf⸗ nahme in den Verein (§§ 2 und 3), Ver⸗ sicherungsbeginn und Versicherungs⸗ ende (§ 5), Beiträge (§§ 9— 10), Warte⸗ zeiten (§ 13), Art, Umfang und Aus⸗ zahlung der Leistungen (§§ 14 — 23) Obliegenheiten der Mitglieder (§§ 1 und 8), Doppelversicherung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung und Ver⸗ jährung (§§ 11—12), Vorschriften über
10 210 4728 6 898 4.987 4.358.
3.829. 4.480
4 976
1.960 7015 3.042.
10 477 6 550. 2 851 6 468 6 139 9 340 2 427 7 020
8 859
9787 3 067 4 057 3 874
+ 00 2 † —
—+—V=Z½ — — S ᷑ dde —8
d altu 8 d) Beschlußfassung über die Ver⸗ des Vorstandes. 3 sind nach der Genehmigung durch die die neue Satzung mit dem Tage in keine 8000 Mitglieder nachweisen, 2Becenel Ucberschusses⸗ g) Genehmigung der Bestellung Aussichtsbehörde unverzüglich bekannt⸗ Kraft, an dem die Genehmigung des erhalten einen Vertreter. Maß⸗
1139 3 798 2 914
Zusammensetzung und Befugnisse.
oder Verminderung 1. Der Vorstand besteht aus
§ 1.
Name, Sitz, Geschäftsgebiet,
Gerichtsstand und Geschäftsjahr
des Vereins.
1. Der Verein trägt den Namen: „Deutsche Beamten⸗Krankenversiche⸗ rung,
Gegenseitigkeit, Sitz a. Rhein“.
Sein Sitz ist Koblenz am Rhein.
Sein Geschäftsgebiet umfaßt das Deutsche Reich, das Gebiet der freien Stadt Danzig. Mit Ge⸗ nehmigung des Reichsaufsichtsamtes kann das Geschäftsgebiet auch auf andere Länder ausgedehnt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Vereins ist Koblenz am Rhein. Jedoch können Klagen von Mit⸗
gliedern oder ehemaligen Mitglie⸗—
dern gegen den Verein auch vor
dem zuständigen Gericht des Ortes
angestrengt werden, wo die Be⸗
zirksverwaltung, die den Versiche⸗—
rungsvertrag vermittelt hat, zur
Zeit der Vermittlung ihre Nieder⸗
lassung hatte. Das Geschäftsjahr ist das Kalender⸗
jahr. . Zweck. Der Verein bezweckt die gegenseitige Versicherung seiner. Mitglieder und
ihrer Angehörigen gegen Vermögens—
schäden, die durch Krankheiten ent⸗
stehen, und die Gewährung von Wochen⸗ hilfe und Bestattungskostenzuschuß nach
Maßgabe der Versicherungsbedingungen und Tarife.
Er übernimmt auch Rückversicherun⸗ gen gleicher Art für andere Versiche⸗ rungsunternehmungen.
Bekanntmachungen.
Alle Bekanntmachungen des Vereins
werden veröffentlicht: im Mitteilungsblatt des Vereins, in der Nationalsozialistischen Be⸗ amtenzeitung,
im Danziger Staatsanzeiger und
im Deutschen Reichsanzeiger.
eim Wegfall eines dieser Blätter oder für den Fall der Unzugänglichkeit für den Verein bestimmt der Vorstand bis zur Beschlußfassung durch die nächste Mitgliedervertretung, ob eine andere Zeitung und welche an seine Stelle treten soll. 1“
Versicherungsverein auf
3. Zur
Vermehrung der Vertreterzahl, so findet für den Res Wahlzeit Ergänzungs⸗ oder Ausscheidungswahl statt.
Das Amts als Vertreter erlischt:
a) durch freiwilligen Rücktritt,
b) durch Eintritt eines die Wähl⸗ barkeit ausschließenden Um⸗ standes.
Ort, Zeit und Einberufung
der Mitgliedervertretung.
1. Den Ort und Zeitpunkt der Mit⸗
gliedervertretung bestimmt jeweils der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat.
2. Ordentliche Mitgliedervertretungen
finden jährlich einmal, innerhalb nate des Geschäfts⸗
88.
nehmen mit dem Aufsichtsrat, min⸗ destens 4 Wochen vorher gemäß § 3 unter Mitteilung der Tagesord⸗ nung. Die Einladung der Vertre⸗ ter hat spätestens 3 Wochen vor der Mitgliedervertretung zu erfolgen.
Einberufung einer außer⸗ ordentlichen Mitgliedervertretung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel aller Mit⸗
glieder des Vereins oder ein Drittel
der Vertreter oder der Aufsichtsrat schriftlich unter Angabe der Gründe eine Einberufung beantragen. Die
Bestimmungen über die ordentlichen
Mitgliedervertretungen sinden auch für außerordentliche Mitgliederver⸗
tretungen entsprechende Anwendung.
§ 8. Geschäftsordnung der Mitglieder⸗
vertretung.
1. Die Mitgliedervertretung wird er⸗
öffnet durch den ersten oder zweiten
Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei
deren Behinderung durch den Vor⸗ sitzenden des Vereins (im Behinde⸗ rungsfall durch seinen Stellvertre⸗
ter), der auch die Fortführung der
Mitgliedervertretung leitet.
Anträge an die Mitgliedervertre⸗ tung können vom Aufsichtsrat, vom Vorstand oder von Mitgliedern der Miitgliedervertretung gestellt wer⸗
den. Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu setzen, vwenn sie von mindestens 200 Mit⸗
gliedern beim Vorstand eingereicht
. Der
standes, 8 i) Beschlußfassung über die Höhe
der Entschädigung für die Mit⸗
glieder des Aufsichtsrates.
k) Beschlußfassung über Beschwer⸗
den, für die der Aussichtsrat oder der Vorstand satzungs⸗ mäßig nicht zuständig sind,
1) Beschlußfassung über Auf⸗ lösung des Vereins (s. § 17).
§ 10. Aufsichtsrat.
Zusammensetzung, Wahl und Amts⸗ d
auer.
1. Der Aufsichtsrat besteht aus min⸗
destens 10 und höchstens 25 Per⸗ sonen, die Mitglieder des Vereins und mindestens 25 Jahre alt sein müssen.
.Der Aufsichtsrat wird von der Mit⸗
aliedervertretung durch einfache Stimmenmehrheit der Vertreter ge⸗ wählt.
Die Amtsdauer der Mitalieder des
Aufsichtsrates beträgt 5 Jahre. Er⸗ satz⸗ oder Ergänzungswahlen für ausscheidende oder neu hinzukom⸗ mende Aufsichtsratsmitalieder fin⸗ den nur für die Restzeit der fünf⸗ jährigen Wahlzeit statt. Ersatz⸗ wahlen für ausscheidende Aufsichts⸗ ratsmitglieder müssen stattfinden, wenn die Zahl der Aufsichtsrats⸗ mitalieder unter 10 fällt.
Das Amt eines Aufsichtsratsmit⸗
aliedes erlischt durch Widerruf der Wahl seitens der Mitgliedervertre⸗ tung, durch Wegfall der Voraus⸗ setzungen nach § 10, Ziffer 1, durch Verlegung des Wohnsitzes ins Aus⸗ land oder durch Rücktritt.
Zum Widerruf der Wahl ist eine Mehrheit von drei Vierteln der von den Vertretern abgegebenen Stim⸗ men erforderlich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
erhalten eine von der Mitglieder⸗ vertretung festzusetzende Entschödi⸗ gung und für Reisen Fahrtkoste und Tagegelder.
§ 11. Geschäftsordnung. Aufsichtsrat wird vertreten durch seinen ersten oder zweiten Vorsitzenden oder durch seinen ge⸗ schäftsführenden g tenden.
Der Aufsichtsrat wählt unter Lei⸗
tung des von der Mitgliedexvertre
dem Vorsitzenden des Vereins und seinen beiden Stellvertre⸗ tern, die von der Mitglieder⸗ vertretung gewählt werden.
Der Vorsitzende mit einem seiner
Stellvertreter oder einem Proku⸗ risten oder in Vertretung des Vor⸗ sitzenden zwei Stellvertreter gemein⸗ sam oder ein Stellvertreter gemein⸗ sam mit einem Prokuristen ver⸗ treten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
.Dem Vorsitzenden oder in seiner
Behinderung einem seiner Stellver⸗
treter obliegt im übrigen die oberste
Feütung und Durchführung der Ge⸗ ã
te. „Der Vorstand bestellt und wider⸗
ruft die Bestellung von Prokuristen. Er bedarf zur Bestellung der Zu⸗ stimmung des Aufsichtsrates.
Der Vorsitzende und seine beiden
Stellvertreter nehmen an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teil.
III. Rechnungswesen. Rechnungslegung. “
„Für die Führung und den Ab⸗
schluß der Bücher des Vereins gel⸗ ten die gesetzlichen Bestimmungen und die vom Reichsaufsichtsamt für Frtvateeechemhc erlassenen beson⸗ deren Vorschriften.
„Der Vorstand hat unter Beachtung
der Bestimmungen im § 58 des Ge⸗ setzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunterneh⸗ mungen und Bausparkassen die Jah⸗ resrechnung von dem vom Aufsichts⸗ rat bestimmten Prüfer, bevor sie der Mitgliedervertretung zur Genehmi⸗
ung unterbreitet wird, prüfen zu
assen. § 15
Verwendung der Ueberschüsse und
Deckung der Fehlbeträge.
1. Der Verein hat nach Bildung der
erforderlichen Schadensreserve und Stellung ausreichender sonstiger Reserven eine Sicherheitsrücklage in Höhe von mindestens einem Viertel der durchschnittlichen Jahresaus⸗ gabe der fünf letzten Geschäftsjahre anzusammeln. Solange sie diesen Betrag nicht erreicht, sollen ihr mindestens 2 % des Fahesüeche es der Mitgliederbeiträge zugeführt
dervertretung eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließt. Mitglieder der Mitgliedervertre⸗ tung, die gegen die Auflösung ge⸗ stimmt haben, können dem Auf⸗ lösungsbeschluß zur Reeederc, widersprechen. Der Beschluß be⸗ darf der Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde.
„Die Versicherungsverhältnisse zwi⸗ schen den Mitgliedern und dem Verein erlöschen mit der Zeit, die der Beschluß bestimmt, jedoch nicht vor dem Ablauf von 4 Wochen; Versicherungsansprüche, die bis da⸗ hin entstanden sind, können geltend gemacht werden. Die im voraus gezahlten Versicherungsbeiträge kön⸗ nen nach Abzug der vom Verein aufgewendeten Kosten zurückgefor⸗ dert werden. 8
Die Auflösung geschieht durch den Vorstand als Liquidator, sofern nicht durch Beschlüsse der Mitglie⸗ dervertretung andere Personen be⸗ stimmt werden. 8
„Nach vollständiger Regelung sämt⸗ licher Verpflichtungen werden die überschüssigen Vermögenswerte dem Reichsminister des Innern zu dem
emeinnützigen Zweck der Be⸗ ämpfung von Volkskrankheiten zu⸗ ewandt. Aenderungen dieser Be⸗ timmung müssen vor Einrei⸗ chung an das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung dem Ober⸗ präsidenten der Rheinprovinz vor⸗ elegt werden. Die Aushändigung hes verbleibenden Vereinsvermo⸗ ens darf jedoch nicht vor Ablauf es Jahres nach der Bekannt⸗ machung der Auflösung des Vereins erfolgen.
Die vertraglichen Forderungen des Vereinsvorstandes sowie der Ange⸗ stellten des Vereins rechnen zu den Geschäftsunkosten. 8
Die Auflösung des Vereins ist ge⸗ mäß § 3 bekanntzumachen.
Schwalge. Will.
Genehmigt durch Verfügung vom
30. September 1935.
Tagebuch Nr. III 1576/136.
*
versicherung.
Das Reichsaufsichtsamt für Priva
39 815 24 780 3 085 9 720
7 443 1 571
228 1 173
47 258 26 351
3 313 10 893
21 490 5 748 2 260 7 262
4 405 1 395
924 3 803
51 663 27 746
4 237 14 696
4 11
97 202 54 213
5 545 22 367
71 791 17 851
3 619 13 990
71 678 59 554
2 837 13 918
180 440 115 503
8 386 36 296
112 457
63 378 2 963 23 894
393 943 197 065
12 054 42 819
13 516
4 083 72
1 044
15.798. 12.148 556
3 522
19 898 12 253 788
3 769
571 051
44 333
615 384
379 060
58 283
673 667
72 252
754 719
455 893
651 715
1 478 686
876 698
2 742 980
468 106
18 864
124 182
177 970
75 131 103 261 27 418 5 759 35 691 19 108 1 167 12 057 23 074 10 667 4 041 35 100 628
2 831 17 663
5 144 17 610 Ta;
7 434 1 748 592 30 713 7 803 1
567
5
342 650 831 969 707
80 275 120 871 28 195 53 193 37 439 19 700 30 713 8 970 12 058 23 641 10 672 4 383 35 750 1 459 3 800 18 370
54 937 17 772 15 437 40 791 27 672 11 336 5 613 8 970 4 340 10 728 8 237 2 375 20 244 1 359 1 300 11 540
11 903 5 999 9 192 8 990 4 071 2 890 8 839 4 003 3 000 3 235 1 200
100
2 400
100
92 178 126 870 37 387 62 183 41 510 22 590 30 713 8 970 20 897 27 644 13 672 7 618 36 950 1 559 6 200 18 470
19 939 31 363 784 18 476 96 645 20 101 100
1 616 203
1 500 5
7 675
46 259 87 509 2 738 36 727 24 505 11 613 7 852 10 092 43 711 6 890 2 522 27 036 65
7 848 36 454
35 721 25 891 2 043 5 380 18 350 8 537
1 870 5 725 26 301 4 465 2 088
724
3 343 8 680
52 839 77 999 42 074
809
44 097 16 001
14 401 3 422 8 853 5 556 4910 3 575
223
19 754 4 990
119 037 196 871
45 596 56 012 68 698 28 259 20 101 22 253 13 614 54 180 12 446 7 635 32 111 293 35 277 41 444
56 755 83 107 36 087 32 227 47 827 15 573 13 454 4 802 36 858 8 495 3 856 3 695 281
29 551
6 086
215 492 279 340
2 407 269 959 224 211
56 409 30 537 21 540 99 520 18 484 22 601
214 319
6 461
81 870 75 462
103 799 811 520 570
38 921 2 154 782
9 543 6 052 11 961 236 356
1 565 761
5 632 7 175 51 24
61
—
475 315
14 805 7 942 4 933 7 828. 7 060. 3 794
. 1 771 754 3 010 1 790 272
11 400 685
1 583 2 604
9 065 14 615 4 397 10 036 3 553 2 472 345
2 225 911
4 143 1 278 895
3 456 120
1 141 4 926
413 596
75 893
489 489
242 651
65 922
555 411
102 503
351 821
149 118
299 503
753 827
378 654
1 618 612 175 705
29 772
16 710
70 231
63 578
984 647
120 226
1 104 873
621 711 124 205
1 229 078
berichtenden Sparkassen gegenüber dem Vormonat
1 169
8
1 169
969
1 169
174 755
1 106 540
713
888
605 011
951 218
2 232 513
1 255 352
4 361 592 643 811
70 728 V 35 574
“
194 413
241 548