1935 / 259 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Nov 1935 18:00:01 GMT) scan diff

tung bestimmten Mitgliedes des werden. Weitere Rücklagen können im Rahmen des Möglichen für so⸗ ziale Zwecke gebildet werden. Ein

noch verbleibender Ueberschuß flüeh

““ sind. Für eine ordentliche Mit⸗ 11u““ gliedervertretung muß die Ein⸗ Aufsichtsrates aus seiner Mitte reichung spätestens 8 Wochen, und einen ersten und zweiten Pe. für eine außerordentliche Mitglie⸗ einen geschäftsführenden Vorsitzen⸗ dervertretung 14 Tage vor der Mit⸗ den.

[48317 Bekanntmachung. 8 Durch Beschluß der Generalversamm— lungen vom 24. April und 3. Mai 1935 ist die unterzeichnete Genossenschaft aufgelöst worden. Die Gläubiger der Genossenschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche bei den unterzeichneten Liquidatoren anzu-⸗ melden. Pasewalk, Wilhelmstr. 35, 24. 9. 35. Eier⸗ und Geflügelverwertungs⸗ genossenschaft Pasewalk, e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Fraude. S

1“ zum Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 5. November 1935

§ 4. Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins können nur geschäftsfähige Versicherte werden, die ein Versicherungsverhältnis mit dem Verein begründen. Die Mit⸗ gliedschaft besteht für die Dauer der Versicherung, sie beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. 2. Die Mitglieder haben wieder⸗ kehrende, im voraus zu erhebende Beiträge zu entrichten, deren Höhe und Zahlungsweise in den Versiche⸗ rungsbedingungen und den Tarifen geregelt sind. Zu Nachschüssen sind Mitglieder nicht verpflichtet. Die Versicherungsansprüche dürfen nicht gekürzt werden. 3. Durch Erlöschen der Mitgliedschaft geht jedes Anrecht auf das Ver⸗ mögen und auf die Versicherungs⸗

abzüglich des Uebertrages auf das . 1 5 14“ nächste Geschäftslahr dem Beitrags⸗ 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichten

gliedervertretung erfolgen; die An⸗ .Der Vorsitzende oder in dessen Be⸗ träge für außerordentliche Mit⸗ hinderung der zweite Vorsitzende rückgewährfonds zu, der nach Maß⸗ 8 8

gliedervertretungen werden nicht beruft und leitet die Sitzungen des häbe der Bestimmungen im § 24½ von Sparkassen 1

bekanntgegeben, es sei denn, daß sie Aufsichtsrates. Eine Sitzung ist er Allgemeinen Versicherungsbe⸗ August 1935

bei der Berufung bereits bekannt einzuberufen, wenn es ein Drittel dingungen unter die Mitglig waren. der Mitglieder des Aufsichtsrates veefeinen ist. glieder zu Jede ordnungsgemäß berufene oder der Vorstand beantragen. Be⸗ ‚Fehlbeträge, welche sich beim Ab⸗ Mitgliedervertretung ist ohne Rück⸗ schlüsse können nur gefaßt werden, 8 Zuß eines Rechnungsjahres er⸗ sicht auf die Zahl der erschienenen wenn mindestens ein Drittel der eben, sind zunächst aus der Sicher⸗ Vertreter beschlußfähig. Die Be⸗ Mitglieder, darunter einer der Vor⸗ eitsrücklage zu decken. Ergibt sich schlüsse nach § 9 Ziffer 2f und h sitzenden, anwesend ist. daß die Einnahmen zur Deckung der ferner über die Auflösung des Ver⸗ .Die Beschlüsse des Aufsichtsrates Ausgaben einschl. der Zuführung 8 1 eins 17) bedürfen einer Mehr⸗ werden mit einfacher Stimmen⸗ zur Sicherheitsrücklage nicht aus⸗ Guthaben unzweifelhafter Bonität und Liquidität heit von drei Vierteln der abge⸗ mehrheit gefaßt. Bei Stimmen⸗ reichen, so ist eine Erhöhung der bei Kreditinstituten gebenen Stimmen. Für die übrigen ö entscheidet die Stimme des Versicherungsbeiträge oder eine b) Beschlüsse genügt, soweit durch Ge⸗ Vorsitzenden. Beschlüsse können auch derabsegung der Versicherungs⸗ a) b) setz nicht eine größere Mehrheit ver⸗ auf schriftlichem Wege gesaßt wer⸗ eistungen vorzunehmen. ) I sonstige Schuldner leistungen des Vereins verloren, langt wird, einfache Stimmenmehr⸗ den, wenn kein Mitglied des Auf⸗ 8. Soweit die Geldbestände des Ver⸗ länger⸗ wenn in den Versicherungsbedin⸗ heit. Stimmengleichheit gilt als eins nicht 18 Deckung der voraus⸗ 1 fristi 1. 2. gungen nichts anderes bestimmt ist. Ablehnung. . schluf he durch d. sichtlich laufenden Ausgäͤben verfüg⸗ ; Ke o Kredit⸗ 4. Für alle Verbindlichkeiten des 4. Soweit durch Gesetze einer Minder⸗ 9 1“ bar gehalten werden müssen, sind 1. 2. sind Gut⸗ Vereins haftet den Gläubigern eit gewisse Rechte gewährt sind, üsfeh thsen 98 Fer⸗ sie gemäß 68— 69 des Gesetzes 1d bei insgesamt täglich haben institute gegenüber nur das Vereinsver⸗ tehen sie einer Minderheit von ““ 8 8 . ge am niüicht 9 über die Beaufsichtigung der pri⸗ bei der t fällig bei der mögen. Eine Haftung der Mitglie⸗ 10 Vertretern zu. ichtsra wird dadurch ni 8* vaten Versicherungsunternehmun⸗ eigenen sonstigen (Nostro⸗ eigenen Giro⸗ Kredit guthaben) Giro⸗ zentrale

——

III

Aktiva

Schuldner

Samuel.

Beträge in 1000 RM

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[488266 Brekanntmachung.

Die Bankfirmen: Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G. Filiale Düsseldorf, Deutsche Bank und Disconto⸗Gesell⸗ chaft Filiale Düsseldorf und Dresdner

ank in Düsseldorf haben den Antrag gestellt,

Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung bestimmten Wertpapiere

Hypotheken⸗ forderungen

Grund⸗ stücke, . 2 Gebäude, davon zfts⸗ der Beteili⸗ schäfts Aktiva gungen und

bei Betriebs⸗

anderen Kredit⸗ inventar

instituten

Von der Gesamt⸗ summe (Spalte 25) -

sind gedeckt durch b 9

Fälligkeit öffentlich⸗rechtliche 9 1 2 oder

Körperschaften andere 8 1885

ungs⸗

Schuld⸗ (Spalten börsen⸗ feist von 21, 22 gängige min⸗

und 24) Wert⸗ destens papiere 12

Monaten

darunter

mit einer Fälligkeit bis

von a) zu 3 Monaten

(Spalte 18)

Durch⸗ laufende Kredite

sonstige

satzungs⸗ mäßige Sicher⸗ heiten

Laufende Nummer

darunter ins⸗ der ner

eigene gesamt Gewähr⸗

verband

(Spalten 16 u. 17)

der gegenüber den Gläubigern des .Ueber die ist rührt. gen und Bausparkassen vom 6. Juni zentrale instituten

nom. RM 2 000 000,— neue Vereins ist ausgeschlossen. eine notariell aufgenommene Nie⸗ Rechte n 2gflichten

Stammaktien, 2000 Stück zu je 8 derschrift zu fertigen, die auch das 88 1 RM 1000,— Nr. 34 901 36 905 88 II. Verwaltung. Stimmverhältnis bei den Abstim⸗ Dem Aufsichtsrat liegen außer den amtes für Privatversicherung anzu⸗

Feldmühle, Pavier⸗ und Zell⸗ § 5. mungen und den Wortlaut der Be⸗ sonstigen gesetzlichen Rechten und legen. 16 sioffwerke „Aktiengesellschaft zu Organe des Vereins. schlüsse enthalten muß. Sie ist am Bflichten folgende Geschäfte ob: Iv. Aenderung der Satzung, d 2 Obermünde bei Stettin Organe des Vereins sind: Schlusse der Vertretung von dem a) Prüfung des Jahres⸗ und EEE 1 zum Handel und zur amtlichen Notie⸗ 1. Die Mitgliedervertretung, Vorsitzenden der Vertretung zu ver⸗ 1 Kassenberichts und der Vor⸗ E Tarife 8 805 rung an unserer Börse zuzulassen. 2. der Aufsichtsrat, lesen und durch den Notar zu be⸗ schlage über die Verteilung des b 2 252 Düsseldorf, am 30. Oktober 1935. 3. der Vorstand. urkunden. Der Niederschrift ist ein Ueberschusses und Bericht dar⸗ 8 Zulassungsstelle der Rheinisch⸗ 8 Verzeichnis der erschienenen Ver⸗ über in der Mitgliedervertre⸗ 1571 Westfälischen Börse zu Düsseldorr. treter, Vorstands⸗ und Aufsichts⸗ tung. 3 237 Der Vorsitzende: Schlitter. Mitgliedervertretung. ratsmitglieder beizufügen, das von Bestimmung eines Prüfers ge⸗ Der Geschäftsführer: Kempken. 1. Die Mitgliedervertretung ist ober⸗ dem Vorsitzenden der Mitgliederver⸗ mäß §§ 58, 59 des Gesetzes 40 955 8 stes Organ des Vereins. tretung zu unterschreiben und vor über die Beaufsichtigung der 27 318 [46093] . 2. Die Mitolisdermercretung 8885 ““ zur Einsicht 11“ 8 8 aus Vertretern, die nebst ebenso auszulegen ist. 1“ nehmungen und Bausparkassen, 68 43 Deutsche Beamten⸗Kranken⸗ vielen Ersaͤtzmännern nach einer § 9. und zwar vor Ablauf eines 17332 8— v siche un P a G vom Aunfsichtsrat und Vorstand im An . üen jeden Geschäftsjahres. 1 ersi 8 g . Ul. V. Einvernehmen mit der Aufsichts⸗ der Mitgliedervertretung. Beschlußfassung über dauernde 13 681 8 16 697 12 361 12 873 20 031 34 206

Sitz Koblenz a. Rh. behörde aufzustellenden Wahlord⸗ 1. Die Mitgliedervertretung ordnet Vermögensanlagen.

8 durch Beschlußfassung alle Ange⸗ Beschlußfassung über dringende 8 660 18 567

gewählt werden. Wahl⸗ 8 inge 1 legenheiten des Vereins, soweit nach Aenderungen der Versiche⸗ Die Vertreterversammlung hat am 40 382

berechtigt und wählbar ist jedes 8 1 Vereinsmitglied. Gefetz und Satzung nicht andere rungsbedingungen und Tarife. 11. 8. 1935 die Einführung einer neuen S. nüöta bis sind. Vornahme von Aenderungen die Willenserklärungen 4), Beitrags⸗ Satzung beschlossen. Zu dieser Satzung 8 18 747 8 308

der des b1 bes der Sat der Versich 8 Vorstandes und Angestellte des 2. Die Aufgaben der Mitgliederver⸗ er Satzung, der Versicherungs⸗ rückgewähr oder Gewinnbeteiligung hatte jedoch das Reichsaufsichtsamt für Vereins können zu Vertretern nicht tretung ünd e die fol⸗ bedingungen und Tarife, die 24), Erfüllungsort 25), enthalten, Frivatversicherung in Berlin noch eine gewählt werden; die Mitglieder des genden: nur die Fassung betreffen oder 1eh Wirkung für alle bereits beste⸗ kleine Aenderung bezügl. des §, 8 ge⸗ Vorstandes und Aufsichtsrates sind a) Entgegennahme des Geschäfts⸗ die von der Aufsichtsbehörde, henden Versicherungsverhältnisse. wünscht, der der Aufsichtsrat zugestimmt aber verpflichtet, an der Mitglieder⸗ berichts, der Jahresabrechnung bevor sie einen Aenderungs⸗ Die beim Inkrafttreten der Aende⸗ hat. Unter dem 30. 9. 1935 Tage⸗ vertretung teilzunehmen. 8 und des Prüfungsberichts, beschluß genehmigt, verlangt rungen durch Eintritt des Versiche⸗ buch⸗Nr. III 1576/136 hat nun das 4. Die Wahl der Vertreter erfolgt b) Genehmigung der Jahres⸗ werden. 8 1 rungsfalles bereits erworbenen An⸗ Reichsaufsichtsamt die Satzung ein⸗ nach Verwaltungsbezirken. Auf je bilanz, 0) Entscheidung über Beschwerden sprüche werden hiervon nicht berührt. schließlich der nachträglich erfolgten volle 8000 Mitglieder eines Ver⸗ c) Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder in eigener An⸗ Aenderungen der Satzung sowie der Aenderung genehmigt. Nach dem Be⸗ waltungsbezirks entfällt ein Ver⸗ Aufsichtsrates. gelegenheit gegen Maßnahmen Versicherungsbedingungen und Tarife schluß der Vertreterversammlung tritt treter. Verwaltungsbezirke, die 8 413 eine e) Wahl des Aufsichtsrates und von Prokuristen. 1 zumachen. Sie treten, falls nicht mit 15 977 Reichsaufsichtsamts für Privatversiche⸗ gebend für die Zahl der Vertreter 8 h) Abschluß der 11“ mit 8 Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein 8 062 rung beim Vorstand des Vereins ein⸗ ist die Anzahl der Mitglieder am 1) Beschlußfassung über Aende⸗ Iö“ ereins und anderer Zeitpunkt beschlossen wurde, am geht. Da diese Genehmigung am 5. 10. Schlusse des voraufgegangenen Ge⸗ rung der Satzung, 8 . Schlusse des auf die Bekanntmachung 12 307 1935 eingegangen ist, tritt also die neuẽ sccäftsjahres. Für jeden Vertreter g) Beschlußfassung über Aende⸗ ¹) Vor 8 1 lied hebung von folgenden Monats in Kraft. 23 800 Satzung mit diesem Tage in Kraft. wird ein Ersatzmann gewählt. rung der Versicherungsbedin⸗ ee cht smitgliedern von ihren v. Auflösung des Vereins 1 Wir lassen nachstehend die Satzung in 5. Die Amtsdauer (Wahlzeit) der gungen und Tarife, Aemtern. 8 8 22 245 ihrem Wortlaut folgen: Vertreter beträgt 5 Jahre. Bedingt h) Geschlußfastung über Widerruf 8 1“ 8 17. 3 9 279 1 240 I. Angemer Bestimmunge die Zahl der Mitglieder innerhalb der Bestellung zum Mitglied Der Vorstand. .Die Auflösung des Vereins findet 8 .Allgemeine Bestimmungen. der fünfjährigen Amtsdauer eine des Aufsichtsrates und Vor⸗ statt, wenn in einer ausdrücklich zu 13 649 1 511 diesem Zweck einberufenen Mitglie⸗ 5 504 42

1931 und den dazu ergangenen Vorschriften des Reichsaufsichts⸗

18 a 19 22 23 24 25 26 28 8 32

99 50

21 469 12 813 32 168 352 603 225 642 536 669 233 300 129 934 219 887 158 285 173 743 189 815 317 925 90 083 330 208 290 792 179 013 216 956 156 003 143 784 72 317 266 805 277 310 473 6 85 941 189 567 102 628

10 718 8 923 2 286 2 057 1 585 975 5 042 1 996

43 995 30 654

27 699 14 225

68 561 32 111 ee

19 598 16 815 48

14 147 9 953 125

20 888 12 341 66

14 337 10 898 2 084

14 320 10 112 1 768

21 132 12 968 625

34 405 20 382 5 442 8 665 4 310 900

21 536 12 405 3 753

40 619 20 546 10 147

18 866 15 608 1 246 8 451 7 260 2 470 8 579 7 554 199

16 599 11 856 431 8 113 5 716 3 251

13 446 7 934 2 007

27 598 22 462

25 159 22 785 3 404

10 519 6 794 400

15 160 9 342

5 546 3 318 2 443

10 718 2 686 1 585 5 042

45 546

32 695

68 561

19 646

14 272

20 954

16 421

16 088

21 757

39 847 9 565

25 289

50 766

20 112

10 921 8 778

17 030

11 364

15 453

27 598

28 563

10 919

15 160 7 989

11 403 10 580 1 367 703 1 231 847 2 310 1 705

51 759 25 475

24 141 12 989

84 021 60 204

32 397 24 582

10 209 6 983

35 577 18 762

24 857 13 705

14 645 9 702

21 887 12 107

41 504 21 750 7 756 4 233

27 547 18 264

17 678 13 694

17 845 12 657

11 913 7 391

11 317 6 670

10 033 6 319 3 938 2 171

20 879 12 462

21.129 9 570

27 052 12 153 8 026 4 110

20 917 11 499

12 054 7 355

31 754 607. 6 982 3 179 8 975 847. 106 548 4 843 73 662 4 063 193 399 3 364 85 440 4 841 48 067 3 371 60 784 2 785 53 760 1 804 59 976 3 873 60 931 .2 729 89 476 7 120 31 648 2 176 135 941 6 380 108 766 1 832 68 388 1 954 106 894 8 406 60 904 681 ‧1 2784 60 863 b 1 879 25 519 73. 698 122 500 70 6.688 120 274 274 5,925 239 436 594 6530 29 314 400 1,735. 66 228 55 1311 37 491 547 3.503

6 144 3 881 1 847 5 443 24 723 23 457 3 319 27 610 15 753 11 426 11 094 24 898 9 037 27 239 3 373 42 777 21 400 27 948 39 528 37 150 15 017 10 795 25 628 27 241 25 580 8 941 6 717 15 762

16 891 4 250 2 360 5 762

69 533

40 655 5 687

31 432

18 457

19 80]

17 593

31 240

23 764

34 770 7 357

47 940

32 186

27 721]

32 119

33 629

14 348

10 868

33 730

35 198

30 552

10 804

11 771

23 588

17 900 5 711 3 575 7 769

77 225

48 532

101 379

60 622

26 241

49 855

38 826

41 919

34 144

77 177

13 825

70 782

41 230

49 674

52 732

50 067

25 725

14 833

46 524

49 126

56 843

17 182

29 195

29 448

Aenderungen der Satzung in §§ 1 bis 15 und 17 und Aenderungen der Ver⸗ sicherungsbedingungen und Tarife, so⸗ weit sie Bestimmungen über den Ge⸗ genstand der Versicherungen 1), Auf⸗ nahme in den Verein (§§ 2 und 3), Ver⸗ sicherungsbeginn und Versicherungs⸗ ende 5), Beiträge (§§ 9— 10), Warte⸗ zeiten 13), Art, Umfang und Aus⸗ zahlung der Leistungen (§§ 14 23) Obliegenheiten der Mitglieder (§§ 1 und 8), Doppelversicherung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung und Ver⸗ jährung (§§ 11—12), Vorschriften über

10 210 4728 6 898 4.987 4.358.

3.829. 4.480

4 976

1.960 7015 3.042.

10 477 6 550. 2 851 6 468 6 139 9 340 2 427 7 020

8 859

9787 3 067 4 057 3 874

+ 00 2

—+—V=Z½ S dde —8

d altu 8 d) Beschlußfassung über die Ver⸗ des Vorstandes. 3 sind nach der Genehmigung durch die die neue Satzung mit dem Tage in keine 8000 Mitglieder nachweisen, 2Becenel Ucberschusses⸗ g) Genehmigung der Bestellung Aussichtsbehörde unverzüglich bekannt⸗ Kraft, an dem die Genehmigung des erhalten einen Vertreter. Maß⸗

1139 3 798 2 914

Zusammensetzung und Befugnisse.

oder Verminderung 1. Der Vorstand besteht aus

§ 1.

Name, Sitz, Geschäftsgebiet,

Gerichtsstand und Geschäftsjahr

des Vereins.

1. Der Verein trägt den Namen: „Deutsche Beamten⸗Krankenversiche⸗ rung,

Gegenseitigkeit, Sitz a. Rhein“.

Sein Sitz ist Koblenz am Rhein.

Sein Geschäftsgebiet umfaßt das Deutsche Reich, das Gebiet der freien Stadt Danzig. Mit Ge⸗ nehmigung des Reichsaufsichtsamtes kann das Geschäftsgebiet auch auf andere Länder ausgedehnt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Vereins ist Koblenz am Rhein. Jedoch können Klagen von Mit⸗

gliedern oder ehemaligen Mitglie⸗—

dern gegen den Verein auch vor

dem zuständigen Gericht des Ortes

angestrengt werden, wo die Be⸗

zirksverwaltung, die den Versiche⸗—

rungsvertrag vermittelt hat, zur

Zeit der Vermittlung ihre Nieder⸗

lassung hatte. Das Geschäftsjahr ist das Kalender⸗

jahr. . Zweck. Der Verein bezweckt die gegenseitige Versicherung seiner. Mitglieder und

ihrer Angehörigen gegen Vermögens—

schäden, die durch Krankheiten ent⸗

stehen, und die Gewährung von Wochen⸗ hilfe und Bestattungskostenzuschuß nach

Maßgabe der Versicherungsbedingungen und Tarife.

Er übernimmt auch Rückversicherun⸗ gen gleicher Art für andere Versiche⸗ rungsunternehmungen.

Bekanntmachungen.

Alle Bekanntmachungen des Vereins

werden veröffentlicht: im Mitteilungsblatt des Vereins, in der Nationalsozialistischen Be⸗ amtenzeitung,

im Danziger Staatsanzeiger und

im Deutschen Reichsanzeiger.

eim Wegfall eines dieser Blätter oder für den Fall der Unzugänglichkeit für den Verein bestimmt der Vorstand bis zur Beschlußfassung durch die nächste Mitgliedervertretung, ob eine andere Zeitung und welche an seine Stelle treten soll. 1“

Versicherungsverein auf

3. Zur

Vermehrung der Vertreterzahl, so findet für den Res Wahlzeit Ergänzungs⸗ oder Ausscheidungswahl statt.

Das Amts als Vertreter erlischt:

a) durch freiwilligen Rücktritt,

b) durch Eintritt eines die Wähl⸗ barkeit ausschließenden Um⸗ standes.

Ort, Zeit und Einberufung

der Mitgliedervertretung.

1. Den Ort und Zeitpunkt der Mit⸗

gliedervertretung bestimmt jeweils der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat.

2. Ordentliche Mitgliedervertretungen

finden jährlich einmal, innerhalb nate des Geschäfts⸗

88.

nehmen mit dem Aufsichtsrat, min⸗ destens 4 Wochen vorher gemäß § 3 unter Mitteilung der Tagesord⸗ nung. Die Einladung der Vertre⸗ ter hat spätestens 3 Wochen vor der Mitgliedervertretung zu erfolgen.

Einberufung einer außer⸗ ordentlichen Mitgliedervertretung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens ein Zehntel aller Mit⸗

glieder des Vereins oder ein Drittel

der Vertreter oder der Aufsichtsrat schriftlich unter Angabe der Gründe eine Einberufung beantragen. Die

Bestimmungen über die ordentlichen

Mitgliedervertretungen sinden auch für außerordentliche Mitgliederver⸗

tretungen entsprechende Anwendung.

§ 8. Geschäftsordnung der Mitglieder⸗

vertretung.

1. Die Mitgliedervertretung wird er⸗

öffnet durch den ersten oder zweiten

Vorsitzenden des Aufsichtsrates, bei

deren Behinderung durch den Vor⸗ sitzenden des Vereins (im Behinde⸗ rungsfall durch seinen Stellvertre⸗

ter), der auch die Fortführung der

Mitgliedervertretung leitet.

Anträge an die Mitgliedervertre⸗ tung können vom Aufsichtsrat, vom Vorstand oder von Mitgliedern der Miitgliedervertretung gestellt wer⸗

den. Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu setzen, vwenn sie von mindestens 200 Mit⸗

gliedern beim Vorstand eingereicht

. Der

standes, 8 i) Beschlußfassung über die Höhe

der Entschädigung für die Mit⸗

glieder des Aufsichtsrates.

k) Beschlußfassung über Beschwer⸗

den, für die der Aussichtsrat oder der Vorstand satzungs⸗ mäßig nicht zuständig sind,

1) Beschlußfassung über Auf⸗ lösung des Vereins (s. § 17).

§ 10. Aufsichtsrat.

Zusammensetzung, Wahl und Amts⸗ d

auer.

1. Der Aufsichtsrat besteht aus min⸗

destens 10 und höchstens 25 Per⸗ sonen, die Mitglieder des Vereins und mindestens 25 Jahre alt sein müssen.

.Der Aufsichtsrat wird von der Mit⸗

aliedervertretung durch einfache Stimmenmehrheit der Vertreter ge⸗ wählt.

Die Amtsdauer der Mitalieder des

Aufsichtsrates beträgt 5 Jahre. Er⸗ satz⸗ oder Ergänzungswahlen für ausscheidende oder neu hinzukom⸗ mende Aufsichtsratsmitalieder fin⸗ den nur für die Restzeit der fünf⸗ jährigen Wahlzeit statt. Ersatz⸗ wahlen für ausscheidende Aufsichts⸗ ratsmitglieder müssen stattfinden, wenn die Zahl der Aufsichtsrats⸗ mitalieder unter 10 fällt.

Das Amt eines Aufsichtsratsmit⸗

aliedes erlischt durch Widerruf der Wahl seitens der Mitgliedervertre⸗ tung, durch Wegfall der Voraus⸗ setzungen nach § 10, Ziffer 1, durch Verlegung des Wohnsitzes ins Aus⸗ land oder durch Rücktritt.

Zum Widerruf der Wahl ist eine Mehrheit von drei Vierteln der von den Vertretern abgegebenen Stim⸗ men erforderlich.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates

erhalten eine von der Mitglieder⸗ vertretung festzusetzende Entschödi⸗ gung und für Reisen Fahrtkoste und Tagegelder.

§ 11. Geschäftsordnung. Aufsichtsrat wird vertreten durch seinen ersten oder zweiten Vorsitzenden oder durch seinen ge⸗ schäftsführenden g tenden.

Der Aufsichtsrat wählt unter Lei⸗

tung des von der Mitgliedexvertre

dem Vorsitzenden des Vereins und seinen beiden Stellvertre⸗ tern, die von der Mitglieder⸗ vertretung gewählt werden.

Der Vorsitzende mit einem seiner

Stellvertreter oder einem Proku⸗ risten oder in Vertretung des Vor⸗ sitzenden zwei Stellvertreter gemein⸗ sam oder ein Stellvertreter gemein⸗ sam mit einem Prokuristen ver⸗ treten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

.Dem Vorsitzenden oder in seiner

Behinderung einem seiner Stellver⸗

treter obliegt im übrigen die oberste

Feütung und Durchführung der Ge⸗ ã

te. „Der Vorstand bestellt und wider⸗

ruft die Bestellung von Prokuristen. Er bedarf zur Bestellung der Zu⸗ stimmung des Aufsichtsrates.

Der Vorsitzende und seine beiden

Stellvertreter nehmen an allen Sitzungen des Aufsichtsrates teil.

III. Rechnungswesen. Rechnungslegung.

„Für die Führung und den Ab⸗

schluß der Bücher des Vereins gel⸗ ten die gesetzlichen Bestimmungen und die vom Reichsaufsichtsamt für Frtvateeechemhc erlassenen beson⸗ deren Vorschriften.

„Der Vorstand hat unter Beachtung

der Bestimmungen im § 58 des Ge⸗ setzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunterneh⸗ mungen und Bausparkassen die Jah⸗ resrechnung von dem vom Aufsichts⸗ rat bestimmten Prüfer, bevor sie der Mitgliedervertretung zur Genehmi⸗

ung unterbreitet wird, prüfen zu

assen. § 15

Verwendung der Ueberschüsse und

Deckung der Fehlbeträge.

1. Der Verein hat nach Bildung der

erforderlichen Schadensreserve und Stellung ausreichender sonstiger Reserven eine Sicherheitsrücklage in Höhe von mindestens einem Viertel der durchschnittlichen Jahresaus⸗ gabe der fünf letzten Geschäftsjahre anzusammeln. Solange sie diesen Betrag nicht erreicht, sollen ihr mindestens 2 % des Fahesüeche es der Mitgliederbeiträge zugeführt

dervertretung eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließt. Mitglieder der Mitgliedervertre⸗ tung, die gegen die Auflösung ge⸗ stimmt haben, können dem Auf⸗ lösungsbeschluß zur Reeederc, widersprechen. Der Beschluß be⸗ darf der Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde.

„Die Versicherungsverhältnisse zwi⸗ schen den Mitgliedern und dem Verein erlöschen mit der Zeit, die der Beschluß bestimmt, jedoch nicht vor dem Ablauf von 4 Wochen; Versicherungsansprüche, die bis da⸗ hin entstanden sind, können geltend gemacht werden. Die im voraus gezahlten Versicherungsbeiträge kön⸗ nen nach Abzug der vom Verein aufgewendeten Kosten zurückgefor⸗ dert werden. 8

Die Auflösung geschieht durch den Vorstand als Liquidator, sofern nicht durch Beschlüsse der Mitglie⸗ dervertretung andere Personen be⸗ stimmt werden. 8

„Nach vollständiger Regelung sämt⸗ licher Verpflichtungen werden die überschüssigen Vermögenswerte dem Reichsminister des Innern zu dem

emeinnützigen Zweck der Be⸗ ämpfung von Volkskrankheiten zu⸗ ewandt. Aenderungen dieser Be⸗ timmung müssen vor Einrei⸗ chung an das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung dem Ober⸗ präsidenten der Rheinprovinz vor⸗ elegt werden. Die Aushändigung hes verbleibenden Vereinsvermo⸗ ens darf jedoch nicht vor Ablauf es Jahres nach der Bekannt⸗ machung der Auflösung des Vereins erfolgen.

Die vertraglichen Forderungen des Vereinsvorstandes sowie der Ange⸗ stellten des Vereins rechnen zu den Geschäftsunkosten. 8

Die Auflösung des Vereins ist ge⸗ mäß § 3 bekanntzumachen.

Schwalge. Will.

Genehmigt durch Verfügung vom

30. September 1935.

Tagebuch Nr. III 1576/136.

*

versicherung.

Das Reichsaufsichtsamt für Priva

39 815 24 780 3 085 9 720

7 443 1 571

228 1 173

47 258 26 351

3 313 10 893

21 490 5 748 2 260 7 262

4 405 1 395

924 3 803

51 663 27 746

4 237 14 696

4 11

97 202 54 213

5 545 22 367

71 791 17 851

3 619 13 990

71 678 59 554

2 837 13 918

180 440 115 503

8 386 36 296

112 457

63 378 2 963 23 894

393 943 197 065

12 054 42 819

13 516

4 083 72

1 044

15.798. 12.148 556

3 522

19 898 12 253 788

3 769

571 051

44 333

615 384

379 060

58 283

673 667

72 252

754 719

455 893

651 715

1 478 686

876 698

2 742 980

468 106

18 864

124 182

177 970

75 131 103 261 27 418 5 759 35 691 19 108 1 167 12 057 23 074 10 667 4 041 35 100 628

2 831 17 663

5 144 17 610 Ta;

7 434 1 748 592 30 713 7 803 1

567

5

342 650 831 969 707

80 275 120 871 28 195 53 193 37 439 19 700 30 713 8 970 12 058 23 641 10 672 4 383 35 750 1 459 3 800 18 370

54 937 17 772 15 437 40 791 27 672 11 336 5 613 8 970 4 340 10 728 8 237 2 375 20 244 1 359 1 300 11 540

11 903 5 999 9 192 8 990 4 071 2 890 8 839 4 003 3 000 3 235 1 200

100

2 400

100

92 178 126 870 37 387 62 183 41 510 22 590 30 713 8 970 20 897 27 644 13 672 7 618 36 950 1 559 6 200 18 470

19 939 31 363 784 18 476 96 645 20 101 100

1 616 203

1 500 5

7 675

46 259 87 509 2 738 36 727 24 505 11 613 7 852 10 092 43 711 6 890 2 522 27 036 65

7 848 36 454

35 721 25 891 2 043 5 380 18 350 8 537

1 870 5 725 26 301 4 465 2 088

724

3 343 8 680

52 839 77 999 42 074

809

44 097 16 001

14 401 3 422 8 853 5 556 4910 3 575

223

19 754 4 990

119 037 196 871

45 596 56 012 68 698 28 259 20 101 22 253 13 614 54 180 12 446 7 635 32 111 293 35 277 41 444

56 755 83 107 36 087 32 227 47 827 15 573 13 454 4 802 36 858 8 495 3 856 3 695 281

29 551

6 086

215 492 279 340

2 407 269 959 224 211

56 409 30 537 21 540 99 520 18 484 22 601

214 319

6 461

81 870 75 462

103 799 811 520 570

38 921 2 154 782

9 543 6 052 11 961 236 356

1 565 761

5 632 7 175 51 24

61

475 315

14 805 7 942 4 933 7 828. 7 060. 3 794

. 1 771 754 3 010 1 790 272

11 400 685

1 583 2 604

9 065 14 615 4 397 10 036 3 553 2 472 345

2 225 911

4 143 1 278 895

3 456 120

1 141 4 926

413 596

75 893

489 489

242 651

65 922

555 411

102 503

351 821

149 118

299 503

753 827

378 654

1 618 612 175 705

29 772

16 710

70 231

63 578

984 647

120 226

1 104 873

621 711 124 205

1 229 078

berichtenden Sparkassen gegenüber dem Vormonat

1 169

8

1 169

969

1 169

174 755

1 106 540

713

888

605 011

951 218

2 232 513

1 255 352

4 361 592 643 811

70 728 V 35 574

194 413

241 548