Bekanntmachung. 8
8*
Verbot ausländischer Druckschriften.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 verbiete ich bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der im Ver⸗ Oslo erscheinen⸗
lage Det Norske Arbeiderpartis Forlag in den Zeitschrift „Maidagen“. 8
Berlin, den 4. November 1935. Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern.
Bekanntmachung KP 55
der überwachungsstelle für unedle Metalle vom 5. November
1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ Bekannt⸗ machungen KP 52 vom 30. Oktober 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1935) und KP 53 vom 31. Oktober 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 256 vom 1. November 1935) festgesetzten Kurspreise die folgenden
geführten Metallklassen an Stelle der in den
Kurspreise festgesetzt: Aus: Kupferlegierungen (Klassengruppe IX):
Rotgußlegierungen (Klasse XB) . RM 52,25 bis 54,25
Aus: Zinn (Klassengruppe XX): Zinn, nicht legiert (Klasse XX A) Banka⸗Zinn in Blöcken ..
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. gerlin, den 5. November 1935.
Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle.
“ X““
1“ “
betr. Ubersi r. 248 vom 23. Oktober 1935):
Lfd. Nr. 20, Stuttgart, Spalte 9: Die Zahl 892 739 hat
zu lauten 832 739.
Im September 1935, Spalte 13: Die Zahl
23 750 254 hat zu lauten 22 750 254.
zu der in Nr. 253 vom 29. Oktober 1985 veröffentlichten Be⸗ über die mit Ablauf des 31. Dezember 1935
kanntmachun b uuungültig werdenden Postwertzeichen.
Unter A. Freimarken, Lfde. Nr. 1, Spalte 3: Frei⸗ zu setzen:
5* Iu.
„12“
8 88*
machungswert, ist in der ersten Zeile anstatt „15“9 v“ “
Bekanntmachung.
am 5. November ausgegebene Nummer Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zu dem Gesetz für das Staubecken Turawa. Vom
25. Oktober 1935.
Verordnung über den Bezug von Spiritus zu Treibstoff⸗
zwecken. Vom 30. Oktober 1935.
Verordnung zur Durchführung des Reichsnaturschutzgesetzes.
Vom 31. Oktober 1935.
Verordnung über die Zuständigkeit in 1“ om
Angelegenheiten im staatlichen Polizeibezirk Saarbrücken. 31. Oktober 1935.
Zweite Verordnung zur Ausführung des Maisgesetzes. Vom
31. Oktober 1935.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversendungs⸗
gebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 6. November 1935. 11“ Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 Abs. 2 der Satzung der Märkischen Landschaft wird hiermit an Stelle des ausgeschiedenen Generallandschaftsrats Reinhard Bredow der Landesbauern⸗ führer der Landesbauernschaft Kurmark, Bauer Martin Wendt, Mitglied des Eö in Zernitz (Ostprignitz) zum Generallandschaftsrat bei der Märkischen Landschaft ernannt. 1“
Berlin, den 11. Oktober 1935..) 1“
Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Herrn Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers. Der Reichs⸗ und Preußische Minister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: , Dr. Moritz.
Preußen. Monatsausweis
. . RNM 265,— bis 285,— “
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
cht über „Versteuerte und steuerfrei abgelassene X“ im Monat September 1935“ (Reichsanzeiger
120 des
Jahressoll
Darunter Rechnungs oll der Vorjahrsreste
im April/ Au Fst
Ist⸗Einnahme
oder Ist⸗Ausgabe
.
„
Sep⸗ tember
B. Außerordentlicher Faushalt.
v1“ “ Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsjahres 1 sind erforderlich 456,7 1.“
8 Ist⸗Einnahme
Jahres soll oder Ist⸗Ausgabe
im
I. Einnahmen.
1. Steuern. Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden (Ge⸗ meindeverbände) usw.
im zu⸗ Sep⸗ tember
April/ August
Darunter Rechnungssoll der Vorjahrsreste
sammen
I. Einnahmen.
verbleiben. 1229,3
450,4 101,1
1. Landeskultur⸗ und 551,5
2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe.
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
179,7
94,5
0,8
10,8
landw. Siedlungs⸗ wesen “ 2. Verkehrswesen ... 3. Sonstige Ausgaben d. Hoheitsverwaltungen 4. Zuschüsse für Betriebe
105,3
0,5
verbleiben.
3. Sonstige Einnahmen: a) Soz. Maßnahmen u. Gesundheitswesen b) Verkehrswesen.. c) Wissenschaft, Er⸗ ziehung u. Volks⸗ bildung (einschl. Theater) . ... d) Uebrige Landesver⸗ waltung..
93,7
(Darunter Domänen und Forsten)...
Ausgaben insgesamt
Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
Abschluß.
„Ordentlicher Haushalt. Bestand aus dem Rechnungsjahr 1934 213,0
Einnahmen insgesamt
Mehrausgabe aus den Monaten April / September 1935 0,2
(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Betriebe
II. Ausgaben.
Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 2). . Soziale Maßnahmen u. Gesundheitswesen Wissenschaft, Erzie⸗ hung u. Volksbildung (einschl. Theater) .. Verkehrswesen.. Wohnungswesen.
. Schuldendienst... Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter JI111“ Sonstige Ausgaben
174,4
58,4
= 212,8 B. Außerordentlicher Haushalt. 8
Mehrausgabe aus den Monaten April / September 1935 6,0
=— 442,7 Mithin Vorschuß... . . 229,9
Stand der schwebenden Schulden Ende September 1935: Schatzanweifungen.. 8 369,4
Vorjahrsreste a b alg 1 ngegeben. Unte Einnahmen und Ausgaben sind auch die h Kauerꝛplanntgtden Einnahmen und Ausgaben einbegriffen. Die allgemeine Finanz⸗ verwaltung ist unter den Betrieben nachgewiesen, abgesehen von den Steuern, die unter I, 1 und den sonstigen außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die unter I, 3Zd und II, 9 erscheinen. Die hinter⸗ legten Gelder (keine Staatsgelder) sind unberücksichtigt gelassen.
Bis Ende September d. Js. betragen die Reichssteuerüberweisungen
Bemerkungen zu A: Bei den Einn soll das Haushaltssoll ohne nnahmen
Ausgaben insgesamt
666,2
(Staatsanteil) 294,7, die preußischen Steuern und Abgaben also bis
(Staatsanteil) 256,8. Für die preußische Staatskasse sind
Mithin: Mehrausgabe. Mehreinnahme
1,4
mit China. Nach China sind Briefe
nicht zulässig. werden zuvrückgesandt.
Hauptorten Ceylons zugelassen. Ein
am Sonnabend 80 RM.
Deutschland —Ceylon kostet Montag bis Freitag 110 1 8
Ch. mit zollpflichtigem Inhalt, proben mit Handelswert oder zollpflichtigem Inhalt und Päckchen Zu Unrecht aufgelieferte Sendungen dieser Art
Fernsprechverkehr mit Ceylon. Am 25. Oktober wurde der Fernsprechverkehr mit Ceylon über die Funlverbindung London— Bombay aufgenommen. deutschen Orte sind zum Verkehr mit Colombo und anderen Dreiminutengespräch 70 RM und
1
—
London, 5. November. 30. Juni schließt. nationale Beschränkung
aktionen, die in b Ländern seien, in der gleichen Richtung wirkten. hätten bewirkt, daß sich
5 Millionen tons verringert habe. Die dur bruch erreichte Verminderung belaufe sich auf rund 1 850 000 tons.
LAloyds über die Weltwirtschaft.
II 1 1 Lloyds Register ch öffentlicht seinen Bericht über das Jahr 1934 Der Bericht stellt fest, daß die allgemeine inter⸗ 2n der Neubautätigkeit dazu geführt habe, daß sich nunmehr langsam Ansätze zu einer Besserung der Welt⸗ schiffahrtslage zeigten. Es komme hinzu, daß auch die Abwrack⸗
durchgeführt Diese beiden Umstände die Gesamthandelsflotte (Dampfer und Motorschiffe) seit 1929/30 um nicht weniger als Abwracken und Ab⸗ ür das Berichtsjahr
Bemerkenswert ist, daß die aufgelegte Welttonnage sich nicht unwesentlich verringert hat, und zwar von rund 8 Millionen tons
der
über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen
im Monat September des Rechnungsjahres 1935. (Beträge in Millionen RM.)
A. Ordentlicher Haushalt.
Zu Beginn des Rechnungsjahres 1935 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Vorjahr 1934 zurückgestellten Restbetäge verfügbar
a) nach dem ordentlichen Haushalt... nach dem außerordentlichen Haushalt.
heder nucht bezahlen kann —
wuerrkhtaifs wehn ofs Dlsomnhn lς
ss dlh destwoüe
nd fest wohnon. ehe einet seine Wohnung vorziart. eest alle bequem und warm gekleidet sein.
ehe elner sich pröchtio kleidet. Es geht nicht, daß einee lage: Ich aber hann es bezohlen
Es Ul eben umeecht. daß elnee das Entbeheliche bezohlen könnto. Indes irgend elner leinor
Mitbüroer das Notdürftioe ncht vorhanden findet.
zusammen
Shipping 5, das mit dem
jetzt insgesamt 551,5 Steuern vereinnahmt. Ueberschuß von 104,8 ergeben. bisher einen Zuschuß von 656,5, Mebrausgabe von 0,2 verbleibt.
Verkehrswesen.
Unzulässige Briefsendungen im Postverkehr
nahmt. Die Betriebe haben einen Die Hoheitsverwaltungen erfordern
am Schluß des Jahres 1933/34 auf 5,5 Millionen tons. Am En des Jahres 1932/33 waren F 12 Millionen tons Lloyds führt diese außerordentlich starke Abnahme der aufgelegten Schiffe auf die verstärkte Wiederinfahrtsetzung und vor ö 8 den Abwvackprozeß zurück. Insgesamt wird festgestellt, daß die noch aufliegende Tonnage viele veraltete und reife Schi fe — so daß nur noch wenige moderne und bervuchbeife S isse 1 aufliegen. 8 Was die Rentabilität der Weltschiffahrt anbetrifft, so i diese allerdings noch immer nicht erheblich. Viele etriff fahren ohne Ausnutzung ihrer Ladefähigkeit, und zwar sowohl im Linien verkehr als auch in der Trampfahrt. “ it eine Besse⸗ rung unverkennbar, was auch aus der verstärkten Neubautätig⸗ keit hervorgeht. 1 Der Zugang an neu klassifizierter Tonnage beläuft sich im Berichtsjahr auf rund 750 000 tons gegen rund 350 000 tons in werlahran ne gegenwärtig setzt sich htr 13 erung in er⸗ aße fort, wobei vor allem englische, skandinavisch⸗ . Haumeefisn beteiligt sind. 88 “ urch Schiffsunglücke, Strandungen, Zusammenstöße usw hat die Welthandelsflotte im “ 8 390090 Schiffsraum verloren.
Alle
ver⸗
“ Aus der Verwaltung. 25
Vorläufige Reichsrichtlinien für die Annahm von Beamtenanwärtern.
Nach geltendem Recht darf nur derjenige Beamter werden, der die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit rückhaltlos für den nateonacsosiatistischen Staat eintritt. Zur Verwirklichung de nationalsozialistischen Staatsgedankens ist es, wie der Reichs und 1l Innenminister zugleich im Namen sämtlicher Reichsminister, des Preußischen Minsterpräsidenten und simlicher preußischer Staatsminister in einem Runderlaß an die nach⸗ geordneten Behörden feststellt, erforderlich, daß in Zukunft die jenigen, die Beamte werden wollen, schon von Jugend auf in nationalsozialistischer Weltanschauung erzogen worden sind.
Der Führer und Reichskanzler wird, so sagt der Erlaß weiter, „bestimmen, in welcher Weise diese Schulung zu erfolgen hat. Bis zum Erlaß dieser Bestimmung durch den Führer und Reichskanzler ist zu fordern, daß Bewerber um Beamtenstellen, die nach dem 31. Dezember 1935 das 16. Lebensjahr vollenden, mit Erfolg der Hitler⸗Jugend angehört haben. In Zukunft sind deshalb nur solche Bewerber um Beamtenstellen anzunehmen, die veser Bedingung entsprechen oder aus der Wehrmacht als Offizier oder als Soldaten mit Versorgungsberechtigung entlassen sind. Sollte aus besonderen Gründen einem Bewerber die Teil⸗ nahme an der nationalsozialistischen Schulung der Jugend oder die Zugehörigkeit zur Hitler⸗Jugend nicht möglich gewesen sein, se kann eine Ausnahme zugelassen werden; sie bedarf meiner Zu⸗ timmung im mit dem Stellvertreter des Führers“.
Die Gemeinden, Gemeindeverbände und die übrigen einer staatlichen Aufsicht unterstellten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden ersucht, ensprechend zu verfahren. 8—
worden
Welt
Kunft und Wissenschaft.
Spielplan der Verliner Stagtstheater.
Donnerstag, den 7. November.
Staatsoper: Cosi fan tutte „So machen’s alle.“ Musi⸗ kalische Leitung: Krauß. Beginn: 20 Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus: Zwei Herren aus Verong.
Komödie von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.
Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1934 (456,7 — 20,0) 436,7 8 1
so daß bis Ende d. J. insgesamt eine
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1935.
Die bäuerliche Siedlung im Fahre 1934.
Die endgültigen Ergebnisse der Reichssiedlungsstatistik für das Jahr 1934, die in den Vierteljahresheften zur Statistik des Deut⸗ schen Reiches vom Statistischen Reichsamt bekanntgegeben werden, lassen die Zunahme der Siedlungstätigkeit und die Wandlung ihrer Richtlinien unter der nationalsozialistischen Leitung er⸗ kennen.
Die im Jahre 1934 für Siedlungszwecke bereitgestellte Fläche von 148 000 ha übertrifft die vorjährige Fläche um 41 000 ha oder 38 % und den bis dahin höchsten Landerwerb des Jahres 1020 noch um 21 000 ha oder 17 %. Von der im Jahre 1934 bereitgestellten Fläche stammten 132 000 ha aus landwirtschaft⸗ lichen Großbetrieben einschließlich einer Landfläche von 23 000 ha, die aus Staatsdomänen und Reichsbesitz der Siedlung zugeführt wurde. Es wurden 4931 neue Bauernstellen bezogen; die gesamte Fläche dieser Stellen betrug 74 000 ha. Rechnet man die am Schluß des Jahres fertiggestellten, aber aus besonderen Gründen noch nicht bezogenen Höfe hinzu, so beträgt das Ergebnis des Jahres 1934 rund 5800 Neubauernhöfe. Die Durchschnittsfläche eines Neubauernhofes, die in den Jahren 1919 bis 1932 10 ha betragen hatte, erhöhte sich entsprechend der nationalsozialistischen Siedlungspolitik im Jahre 1933 auf 12 ha und im Jahre 1934 sogar auf 15 ha.
Der Anteil der eigentlichen Bauernstellen ist weiter gestiegen; er betrug 89 % der Gesamtzahl, so daß auf Nebenerwerbsstellen
nur noch 11 % entfielen. Mehr als die Hälfte der angesiedelten Neubauern waren vor der Ansiedlung als landwirtschaftliche Hilfspersonen (Landarbeiter, landwirtschaftliche Angestellte und mithelfende Familienangehörige) tätig. Ein Drittel der Neu⸗ bauernstellen wurde an bereits selbständige Landwirte übergeben; nur 11 % der Neubauern kamen aus nichtlandwirtschaftlichen Be⸗ rufen..
Die Anliegersiedlung, durch die bestehende landwirtschaftliche Kleinbetriebe durch Erteilung von Landzulagen vergrößert und wirtschaftlich gefestigt werden, hat 1934 mit 13 654 Landzulagen zu Eigentum, die insgesamt 27 000 ha umfaßten, gegenüber den Vorjahren weiter zugenommen.
Neue Kompensationsgeschäfte mit Oesterreich. Wien, 5. November. Wie die „Reichspost“ meldet, sind nach langwierigen 11““ nunmehr verschiedene Kompen⸗ sationsgeschäfte zwischen Oesterreich und Deutschland zustande⸗ gekommen. Es S elt sich hierbei um Gesamtbeträge im Werte von 3,5 Millionen Schilling auf jeder Seite. Oesterreich bezieht in der Hauptsache Ruhrkohle, oberschlesischen Koks und Dünge⸗ mittel und exportiert hierfür nach Deutschland 200. Stück Berg⸗ vieh, 70 Waggons Butter, für 600 000 Schilling Rund⸗ und Schleifholz und für 300 000 Schilling Frischmilch aus der städti⸗ en Innsbrucker Molkerei. Der Butterexport wird von den österreichischen Genossenschaften besorgt. Der Vieheinkauf soll durch deutsche Einkäufer mit Unterstützung von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums auf den Märkten erfolgen. Die Holzgeschäfte dürften vom Holzwirtschaftsrat bzw. von den Bun⸗ desforsten abgewickelt werden.
Devisenbewirtschaftung.
Bezahlung von Zöllen im deuts c. nniederländischen Warenverkehr.
Unter Aufhebung des R.⸗E. 141/35 D. St. — 65/35 Ue. St. Ab⸗ chnitt B1 ordnet der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ scnstumg an:
Die Bezahlung von Zöllen im deutsch⸗niederländischen Waren⸗ verkehr hat grundsäͤtzlich gemäß R.⸗E. 163/34 D. St. — 30/34 Ue. St. Abschnitt 1, 1 auf dem Verrechnungswege zu erfolgen. Da je⸗ doch die beiderseitigen Zollstellen bei der Verzollung Barzahlung verlangen und nicht in jedem Fall die Möglichkeit gegeben ist, den Zollbetrag zunächst durch einen in dem anderen Lande an⸗ sässigen Spediteur verauslagen zu lassen, ist mit der nieder⸗ ländischen Regierung vereinbart worden, daß vertrauenswürdige Spediteure und Ausführer, die bei der Ausfuhr in das andere Land die Verzollung selbst vornehmen, angemessene Vorschuß⸗ zahlungen im Verrechnungswege leisten können. Die technische Durchführung des Verfahrens regelt sich wie folgt: 8
1. Bezahlung von Zöllen an niederländische Zollbehörden bei der Ausfuhr nach den Niederlanden.
Die Vorschußzahlungen sind auf Grund allgemeiner oder Einzel⸗Devisenverwendungsgenehmigungen der Devisenstellen an eine niederländische Bank im Grenzbezirk vorzunehmen. Aus dem hierdurch bei der Bank für den Spediteur oder Ausführer ent⸗ standenen Guthaben können jeweils die in der vergangenen. Woche fällig gewesenen, jedoch gestundeten Zölle an die niederländische Zollbehörde entrichtet werden. Die niederländischen Zollstellen sind ermächtigt, vertrauenswürdigen Spediteuren und Ausf ührern gegen eine Kaution oder eine Bankbürgschaft einen entsprechenden Wochenkredit einzuräumen. 8 8
Da die Ueberweisung der Vorschußzahlungen längere Zeit dauert, ist die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung damit ein⸗ verstanden, daß in dringlichen Ausnahmefällen vorübergehend Ge⸗ nehmigungen zur Verwendung frei verfügbarer Devisen. oder zum Erwerb von Devisen erteilt werden. Voraussetzung für die Er⸗ teilung solcher Genehmigungen ist, daß die Spediteure und Aus⸗ führer unverzüglich die erforderlichen Vorschußzahlungen auf Grund des Verrechnungsabkommens vorgenommen haben. Die Erwerbsgenehmigungen sind in dem in Ri 1/27 vorgesehenen Verfahren zu erteilen. Die Anforderungen haben unter A1 der Meldeliste mit besonderer Kennzeichnung zu erfolgen. 8
2. Bezahlung von Zöllen an die deutschen Zollbehörden bei der Einfuhr nach Deutschland.
Die Vorschußzahlungen niederländischer Ausführer und
Wirtschaft Wirtschaftsabordnung der Schweiz geht nach Italien.
vSn 6. November. Der Schweizerische Bundesrat hat am Dienstag von Bundesrat Motta über das Ergebnis der Verhand⸗ lungen mit dem Koordinationskomitee in Genf in der Sanktions⸗ frage einen längeren Bericht erhalten.
rische deaeten bereits in den nächsten Tagen zu Verhandlungen
8 8 5 8
mit der italienischen Regierung nach Rom entsandt werden. D. Abordnung wird sich aus einem Mitglied der Regierung, einem Mitglied der Nationalbank und einem Vertreter des schweizerischen Handels⸗ und Industrievereins zusammensetzen. Die Abordnung soll mit Italien über ein neues Wirtschaftsabkommen verhandeln, und zwar auf der Grundlage, daß nicht mehr Devisenüberschüsse wie früher zugunsten Italiens erzielt werden dürfen.
Sizenpreiserhöhungen in England.
Paris, 5. November. Auf den englischen Eisenmärkten ist eine Haussetendenz zu verzeichnen, die in einzelnen Fällen bereits zur Erhöhung der Preise geführt hat. So wurde der Preis für Platinen von 5.0,0 — 5.10,0 auf 5.10.0 — 5.12.6 Pfd. IS er⸗ höht. Die Knüppelpreise blieben unverändert. er englische Stabeisenpreis wurde nach einer Verständigung mit einigen, Außenseitern um 10 sh je Tonne erhöht. Die kontinentalen Blechpreise wurden den englischen Blechnotierungen angepaßt, in den meisten Fällen im Sinne einer Heraufsetzung, die zwischen 2 ½⅛ —5 sh je Tonne schwankt. Danach stellen sich die Preissätze für englische und kontinentale Bleche auf dem innerenglischen Markt etwa wie folgt: Bleche von *% Zoll in kontinentaler Ware 8.10.0 Papierpfund, in englischer Ware 8.2.6 Pfd., Bleche 838 8⁄ Zoll 8.13.0 bzw. 8.17.6, Bleche von ½ Zoll 8.15.0 bzw. 8.10. Pfund. Die Konkuxrenzfähigkeit der kontinentalen Bleche mit den englischen dürfte also ziemlich beschränkt sein. Die Tendenz 88 Weißbleche ist ruhiger geworden. Diese englische Eisenmar t⸗ belebung ist eine Folge des englischen Rüstungsbedarfs, auf
Danach wird eine schweize⸗
einzelnen Zoll⸗ aus dem Gut⸗
Spediteure sind unmittelbar an die Zollkasse der ämter zu richten. Die fälligen Zölle sind sodann haben bei den Zollkassen zu bezahlen. 8
Anbietungspflicht von Devifenwerten für aus⸗ ländische Staatsangehörige. — Erleichterungen. Die Reichsbank macht von ihrem Recht auf Ablieferung der Dewisenwerte ausländischer Staatsangehöriger, die einen Wohn⸗ sitz in Deutschland haben, dann keinen Gebrauch, wenn diese Werte nachweislich nicht aus inländischen Einkünften herrühren. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs in Deutschland lebender ausländischer Staatsangehöriger ordnet der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung daher unter Aufhebung des Allge⸗ meinen Erlasses 1u“ — Ue. St. — Dev. A 16 688/35 — im 14. März 1935 folgendes an: “ 88 Da im Ihland Föa Personen über anbietungspflichtige Werte trotz der Belassung durch die Reichsbank nur mit Genehmi⸗ gung der zuständigen Devisenstelle verfügen dürfen, ersuche ich, ausländischen Staatsangehörigen, die devisenrechtlich Inländer sind, im Interesse einer geordneten und sicheren Verwaltung ihres Vermögens auf Antrag allgemein die Genehmigung zur Verfü⸗ gung über ihre ausländischen Vermögenswerte zu erteilen, soweit diese der Reichsbank angeboten worden sind und die Reichsbank auf ihre Ablieferung verzichtet hat. Diese Genehmigung sol ferner zur Verfügung über die Erträgnisse und die etwa erzielten Erlöse aus diesen Vermögenswerten berechtigen. Voraussetzung ist jedoch, daß auch diese Werte der Reichsbank angeboten werden und die Reichsbank deren Ablieferung nicht beansprucht. 3 Sofern diese ausländischen Staatsangehörigen aus ihrem aus⸗ ländischen Vermögen Beträge ins Inland überführen, erkläre ich mich damit einverstanden, daß sie mit diesen Beträgen bei Fags. Devisenbank ein Währungskonto errichten, das wie ein f Währungsguthaben eines Ausländers nach Ri II, 1 zu behandeln ist. Die obengenannte allgemeine Verwendungsgenehmigung rechtigt auch zu Verfügungen über das Währungsguthaben. Höchstbetrag derartiger Währungsguthaben wird auf 188 beschränkt, darüber hinausgehende Beträge sind an die Reich
bank .“ daß deutsche Staats- angehörige, die ich 1 di Vermögen von den 8 chränkungen der deutschen Devisenbewirtschaftung freigeste
sürü nicht befugt sind, diese Vergünstigung für sich in Anspruch
zu nehmen.
ausdrücklich darauf hin, für ihr ausländisches
A 2
des Auslandes.
e inentale zeu die monat⸗ rund dessen England den kontinentalen Erzeugern 3 heuno decen von einer Zusatztonnage von 10 2⁰⁰ Tonnen Halb⸗ zeug für sechs Monate gewährt hat.
Die Bedeutung der neuen chinesischen Währungspolitik. jahai, 5. November. Wie von chinesischer Seite ver⸗
1AX“X“ wirtschafts⸗ und finanzpolitische Fae. ständige in Nanking übereinstimmend der Nebergengunge. Sh ee kürzlich verkündete Nationalisierung des Silbers durch die Raties nalregierung keine Inflation bedeute. Es handele alc i lediglich um eine Manipulation der reinen “ 8
Die chinesischen Sachverständigen begrüßen 1 Regierung, wobei sie der Ueberzeugung Ausdruck geben, daß 8 in Zukunft finanzielle und wirtschaftliche Krisen ö wenden werde. Man könne mit einer Zunahme der Zo G“ 4 und der Einkünfte aus verschiedenen anderen Abgaben 8* was in weiterer Folge zu einem Ausgleich des E führen werde. Das Anwachsen der Einnahmen und die a “ zu erwartende Geschäftsbelebung würde keineswegs die Feehag. keit einer Inflationspolitik oder einer schrankenlosen öeh; e 888 Papiergeld zur Folge haben. Die neue Wähvungspolzit; er — gierung werde geeignet sein, eine Anspannung des Geldmar 6 “ ebender Seite wird zu der vom chinesischen Fwang ministerium herausgegebenen Währungsverordnung schließ 5. noch hervorgehoben, daß in diesem Zusammenhang ee 888 Angleichung von Angebot und Nachfrage von Sie döhe 8. Scheidemünzen, ferner die Methoden der Irsanemenchaslan 88 Aufbewahrung der nationalen Silberreserve und endli te ünte 8 bindung der Vortung und des Schmuggels von Silher 1 i ig. keit sei. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Handha ung 8 neuen Währungspolitik wird ein reibungsloses und wirksame Ineinandergreifen der chinesischen Verwaltung erklärt.
(Fortsetzung auf der ö —
Berliner Börse am 6. November.
Kaum verändert.
dem Rückgang der letzten Tage machte sich im heutigen
Börsenverkehr anfäuglich eine g Es Rückkaufsneigung bemerk⸗ bar, die jedoch nur in einem Teil der Papiere zu kleinen Er⸗ holungen gegenüber den gestrigen Schlußnotierungen führte. Der Geschäftsumfang ist wieder äußerst gering geworden und die über⸗ wiegende Mehrzahl der Notierungen kam nur auf Grund reiner Zufallsorders zustande. Die stärkeren Rückgänge am Montan⸗ markt während der Vortage sowie das Fehlen besonderer An⸗ regungen, hat wieder zu einem völligen Fernbleiben der Privat⸗ kundschaft vom Börsengeschäft geführt. Im Verlauf kam die teil⸗ weise Abwärtsbewegung, wie sie nach Notierung der ersten Kurse mitunter eintrat, zum Stillstand, und erst gegen Schluß bemerkte man vereinzelt neue Abgaben.
Unter den Montanpapieren waren Harpener um ½ % erholt. srchlesssche Zink gewannen 1 %, während Stahlverein und Hoesch ihren Anfangsgewinn von je ½ %o später wieder hergaben. Unter den chemischen Werten bröckelten J. G. Farben im Verlauf etwas ab (— ℳ), auch Chemische Heyden lagen etwas niedriger (— ³). Am Elektromarkt fanden die Rückgänge der Siemensaktie um 1 ½¼ % einige Beachtung. Auch Vogel Draht verloren 1 %, während dagegen das Interesse für Deutsche Kabel (+ 1) sowie für Chade (+9˖2 ¼) anhielt. Sonst lagen noch Bremer Wolle um 1 ½ % und Orenstein & Koppel um ½ % niedriger:
Am Kassamarkt überwog erneut leichtes Angebot. Großbank⸗ aktien gingen bis zu ½ % zurück. Renten zeigten kaum Verände⸗ rungen. Tagesgeld hörte man 3 bis 3¼ % und darunter. Am internationalen Devisenmarkt war das englische Pfund etwas niedriger und stellte sich in Berlin auf 12,24 1¼ (12,25 ¼), der Dollar blieb unverändert 2,488.
Börsenkennziffern für die Woche vom 28. ktober bis 2. November.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 28. Oktober bis 2. November im Ver⸗
gleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 28.10. vom 21.10. durchschnitt 6 1 1924 bis 2. 11. bis 26.10. Oktober Bergbau und Schwerindustrie 98,41 98,75 Verarbeitende Industrie. 83,66 83,84 Handel und Gewerbe.. 96,05 WEE11A1“X“” 90,75 Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ 9288A8“ Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Oeffentliche Anleihen.. Durchschnitt.. Außerdem: Industrieobligationen... 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe.
Aktienkurse bis 192.
96,10 94,80 93,56 92,92 94,95
101,49
88,13
Zÿÿ,,.“
Geschäftsergebnisse deutscher und ausländischer
Aktiengesellschaften.
Eine umfassende internationale Zusammenstellung über di schäftsergebnisse und Dividenden deutscher und ausländische Aktiengesellschaften, die das Statistische Reichsamt im 3. Viertel⸗ ja resheft zur Statistik des Deutschen Reichs veröffentlicht, zeigt, 8 sich die Rentabilität nicht nur in Deuschland, sondern au
in anderen großen Ländern sei einiger Zeit gebessert hat.
In Deutschland wiesen zuerst die Abschlüsse des Jahres 1932/33 gebesserte Geschäftsergebnisse aus, nachdem das Jah 1931/32 einen erheblichen Verlustsaldo gebracht hatte. In den Bilanzen von 1933/34 waren Verluste und Gewinne bereits aus⸗ geglichen, und die Abschlüsse des 3. und 4. Vierteljahres 193 ließen schon einen beachtlichen Gewinnsaldo erkennen. 8
Bei den englischen Aktiengesellschaften waren nach der im Jahre 1933 eingetretenen Besserung auch im Geschäftsjahr 1934 die Gewinne im ganzen höher. Ueber die Rentabilität der Aktien⸗ gesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Japan liegen schon für die jüngste Geschäftszeit Angaben vor. Nachdem sich bei den amerikanischen Aktiengesellschaften die Ge⸗ schäftsergebnisse im zweiten Halbjahr 1934 verschlechtert hatten, ist im ersten Halbjahr 1935 der Gewinnsaldo gegenüber dem Vor⸗ jahr wieder gestiegen. Damit wird die Ueberwindung des Rück⸗ chlages auf den Aufschwung des Jahres 1933 au durch die hcgssenen Ergebnisse der Unternehmungen bestätigt. Die Ge⸗ schäftstätigkeit der japanischen Aktiengesellschaften stand auch im ersten Halbjahr 1935 im Gesamtdurchschnitt im Zeichen wachsen⸗ der Rentabilität, nachdem schon die vörhergehas emnern dre Jahre erhöhte Gewinne und Dividenden gebracht hatten.
1 1 “ “ Die Auswirkungen des deutsch⸗polnischen Handelsvertrages auf Danzig. 8
Danzig, 5. November. Von amtlicher Danziger Seite wird über den Abschluß des deutsch⸗polnischen Handelsvertrages eine Mitteilung herausgegeben, in der hervorgehoben wird, daß die Freie Stadt Danzig an den Verhandlungen laufend durch ihren Vertreter, Staatsrat Dr. Schimmel, beteiligt worden ist. Für Danzig hat der Vertrag eine besondere Bedeutung, soll er doch · die Einfuhrbedürfnisse aus dem Reich und einen großen Teil der Danziger Ausfuhr in das Reich sicherstellen. Die Danziger Aus⸗ fuhr (Industrie⸗ und Landwirtschaftslieferungen sowie Lohnver⸗ edelungsverkehr) kann auf rund 27,5 Millionen Gulden ange⸗ nommen werden. Die wertmäßig entsprechende Beteiligun Danzigs an den Einfuhrkontingenten aus Deutschland ist dur eine vertragliche emachung zwischen Danzig und Polen vom
September 19235 festgelegt. g Weiter heißt es fe br Mitteilung noch, daß das neue Ver⸗ tragswerk im wesentlichen auf der Grundlage der Meistbegünsti⸗ gung, eines Handelsverhältnisses 1:1 und eines den freien Zah⸗ lungsverkehr ausschließenden Verrechnungsabkommens beruht. Der deutsche Einführer polnischer oder Danziger Waren zahlt den Kaufpreis in Reichsmark auf ein bei der Deutschen Verrechnungs⸗ kasse bestehendes Sonderkonto ein, während umgekehrt der Dan⸗ ziger bzw. polnische Einführer deutscher Waren den Kaufpreis in Gulden bzw. Zloty auf ein Sonderkonto einzahlt, über das noch nähere Bestimmungen getroffen werden. Um das Handelsver⸗ hältnis 1:1 sicherzustellen, erteilen die deutschen Ueberwachungs⸗ stellen Devisenbescheinigungen für die Einfuhr aus dem Danzig⸗ polnischen Zollgebiet nur in dem Umfange der Einzahlungen des Vormonats auf das Sonderkonto der deutschen Verrechnungskasse.