eine Abschrift erhalten.
Erste Beilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 8. November
1935. S. 2
Der Vorsitzende kann anordnen, daß auch andere Stellen Ab⸗ schriften erhalten Bei Entscheidungen von grundsätk licher Be⸗ deutung soll das Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten
§ 45.
Handelt es sich um die Vornahme oder Ablehnung von Zu⸗ lassungen, so ist die Entscheidung vom Vorsitzenden des Schieds⸗ amts für Zahnärzte und Dentisten im entscheidenden Teil durch einwöchigen Aushang im Dienstgebäude des Oberversicherungs⸗ amts und durch Einrücken in ein für amtliche Bekanntmachungen bestimmtes öffentliches Blatt bekanntzumachen. Diese Bekannt⸗ machung hat die Wirkung einer Zustellung; der Fristenlauf be⸗ ginnt mit dem Ende der Aushangfrist. Den zugelassenen Zaha⸗ ärzten und Dentisten und den in der Niederschrift namentlich auf⸗ geführten sonstigen Bewerbern sowie den für den Zulassungs⸗ oder Verteilungsbezirk in Betracht kommenden Vertragsparteien soll. das Ergebnis der Entscheidung möglichst binnen einer Woche mit⸗ geteilt werden. Dabei ist auf den einwöchigen öffentlichen Aus⸗ 8 und auf die öffentliche Bekanntmachung sowie auf den Lauf der Rechtsmittelfrist hinzuweisen. .
Binnen zwei Wochen nach dem Ende der Aushangfrist (Ab⸗ satz 1) kann jeder, der zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist, beantragen, ihm eine Ausfertigung der Entscheidung mit Gründen zu erteilen. Die dadurch entstehenden Kosten sind zu erstatten. Hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzu⸗ weisen. Für die Einziehung der Kosten gilt § 59 entsprechend. Die Ausfertigung wird durch eingeschriebenen Brief, gegen Post⸗ zustellungsurkunde oder gegen Empfangsschein zugestellt. Rechts⸗ mittelfristen beginnen in diesem Falle erst mit der Zustellung der Ausfertigung.
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wegen der Ablehnung einer Zulassung wird die Rechtskraft der Ent⸗ scheidung auch hinsichtlich einer nach § 21 darin ausge⸗
sprochenen Zulassung eines anderen Zahnarztes oder Den⸗
tisten gehemmt. In diesem Falle kann das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten durch besondere unanfechtbare Entschei⸗ dung einstweilig anordnen, daß die zugelassenen Zahnärzte und Dentisten sämtlich oder zum Teil bis zur endgültigen Entscheidung über die gehemmte Zulassung die Kassenpraxis unter den gleichen Bedingungen wie Kassenzahnärzte und Kassendentisten vorläufig ausüben dürfen. Für diese Entscheidung gilt § 14 Satz 3 und 4 ebenfalls. Für ihre öffentliche Bekanntmachung gilt Abs. 1 Satz 1 und 3 entsprechend. Ist über die gehemmte Zulassung endgültig entschieden, so verliert die Anordnung ihre Wirkung.
Lehnt das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten eine einst⸗ weilige Anordnung im Sinne des vorstehenden Absatzes ab, so kann Beschwerde an den Vorsitzenden des Reichsschiedsamts für Zahn⸗ ärzte und Dentisten eingelegt werden. Die Beschwerde ist mit dem Nachweis eines außergewöhnlichen dringlichen Bedürfnisses der
einstweiligen Anordnung zu begründen.
§ 47. Für Berichtigungen der Entscheidung gilt § 1673 der Reichs⸗ versicherungsordnung entsprechend.
— § 48.
Hat die Entscheidung einen Streitpunkt ganz oder teilweise übergangen, so wird sie auf Antrag nachträglich in einer möglichst innerhalb eines Monats einzuberufenen Sitzung des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten ergänzt. Ueber den Antrag kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wenn es sich um einen Nebenanspruch handelt. Die Entscheidung kann in diesem Falle auch schriftlich ergehen, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Bei Streit darüber, ob es sich um einen Nebenanspruch handelt, entscheidet der Vorsitzende durch schriftlichen, den Parteien zuzustellenden Be⸗
schluß vorab endgültig. Die ergänzende Entscheidung wird auf der ⸗Urschrift und auf den Ausfertigungen vermerkt.. .1 2 8 1. 7 2. 211: 89. Die gemäß §8 47, 48 vorzunehmenden Vermerke werden von dem Vorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des Oberver⸗ sicherungsamts versehen. . § 50.
G Die Schiedsämter für Zahnärzte und Dentisten haben außer in den Fällen des § 20 dem Reichsschiedsamt für Zahnärzte und Dentisten und sich untereinander Rechtshilfe zu leisten.
§ 51.
Gestattet der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten nach § 37 Abs. 4 der Zulassungsordnung für Zahnärzte und Dentisten die Aufnahme der Tätigkeit, so ist die Verfügung dem betreffenden Zahnarzt oder Dentisten schriftlich zuzustellen und den beteiligten Kassen eine Abschrift zu übersenden. In der Verfügung ist auf § 37 Abs. 4 Satz 2 und 4 a. a. O. hinzuweisen.
§ 52. Ausfkünfte nach § 38 Satz 1 der Zulassungsordnung für Zahn⸗ ärzte und Dentisten und § 32 Satz 1 der Vertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten sind unter Vorbehalt der Entscheidung im Rechtszuge schriftlich zu erteilen.
III. Tragung der Kosten.
Die in dem Verfahren bei dem Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten entstehenden besonderen Kosten einschließlich der Ent⸗ schädigungen für die Mitglieder werden ausschließlich durch Ge⸗ bühren (§§ 54 bis 58) gedeckt. Für außerhalb des Aufgabenkreises des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten liegende Zwecke dürfen die eingehenden Gebühren nicht verwendet werden.
Die Gebühr beträgt für jede zur Zahlung verpflichtete Partei mindestens 15 und höchstens 300 RM.
Wird die Anrufung des Schiedsamts für Zahnärzte und Den⸗ tisten vor der Entscheidung zurückgenommen, so kann der anru fenden Partei durch endgültigen Beschluß des Vorsitzenden eine Gebühr nach Abs. 1 auferlegt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht durch die Auferlegung.
Wird die Sache durch Entscheidung erledigt, so ist unbeschadet des Abs. 2 die Gebühr der unterliegenden Partei aufzuerlegen. In den im § 14 bezeichneten Zulassungssachen werden Ge⸗ bühren nicht besonders auferlegt. Jeder die Zulassung begehrende Zahnarzt oder Dentist hat eine Gebühr von 5 RM an das Schiedsamt für Haharhe und Dentisten zu zahlen, die mit der Einleitung des Zulassungsverfahrens durch Stellung des An⸗ trags auf Eintragung in das Zahnarztregister oder Dentisten⸗ register fällig wird. Der zugelassene Zahnarzt oder Dentist hat eine weitere Gebühr von 10 RM an das Schiedsamt für Zahn⸗ ärzte und Dentisten zu zahlen. Sie wird mit dem Eintrikt der Rechtskraft der die Zulassung aussprechenden Entscheidung fällig. Die §§ 56, 57, 58, 60 finden keine Anwendung.
§ 56. EFndet das Verfahren in oder nach der mündlichen Verhand⸗ lung durch Vergleich, so bestimmt das Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten nach freiem Ermessen, welcher Partei eine Gebühr auferlegt wird. Das gleiche gilt, wenn den Anträgen der Par⸗ teien nur teilweise stattgegeben ist. § 57. Die Gebühren werden mit der das Verfahren erledigen⸗ den Entscheidung auferlegt. Wenn dies unterblieben ist, werden die Gebühren durch besondere vom Vorsitzenden zu er⸗ lassende Entscheidung auferlegt.
die Auferlegung. 8 die Auferlegung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Lage des Einzel⸗
der Bedeutung des Streitgegenstandes.
Der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten fordert unter Bestimmung der Zahlungsfrist zur Entrichtung der Gebühr auf. Nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist wird die Gebühr auf Ersuchen des Vorsitzenden des Oberversicherungs⸗ amts nach den landesrechtlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben beigetrieben. 9
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts kann von der Gebühreneinziehung absehen, wenn sie mit Kosten oder Weite⸗ rungen, die in keinem Verhältnis zu der Einnahme stehen, ver⸗ knüpft ist. Das gleiche gilt, wenn die 1111“ für den Zahlungspflichtigen eine unbillige Häxte wäre, sofern die Kosten des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten (§ 53) aus dessen Beständen ausreichend gedeckt sind. In geeigneten Fällen kann der Vorsitzende des Oberversicherungsamts die Zahlung der Ge⸗ bühr stunden oder angemessene Teilzahlungen gestatten.
Die den Parteien im Verfahren vor dem Schiedsamt für
erstatten. 8 § 62.
Die Einnahmen und Ausgaben des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten sind gesondert zu verrechnen, die Bestände gesondert zu verwahren, Ueber die Bestände verfügt, unbeschadet der Vor⸗ schrift des § 60, der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten, bei Behinderung der Vorsitzende des Oberversiche⸗ rungsamts.
§ 63.
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts kann, wenn er nicht selbst der Vorsitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten ist, die Rechnungsführung des Schiedsamts füx Zahn⸗ ärzte und Dentisten jederzeit prüfen. Der Vorsitzende des Schieds⸗ amts für Zahnärzte und Dentisten legt ihm am Schlusse eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert Rechnung.
Ist der Vorsitzende des Oberversicherungsamts selbst der Vor⸗ sitzende des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten, so steht die Befugnis zur Prüfung der Rechnungsführung des Schiedsamts für Zahnäxzte und Dentisten der dem Oberversicherungsamt vor⸗ gesetzten Dienststelle zu. Dieser Stelle ist ferner nach Abs. 1 Satz 2 Rechnung zu legen.
§ 64.
Bei Wegfall des Schiedsamts für Zahnärzte und Dentisten führt der Vorsitzende des Oberversicherungsamts die vorhandenen Bestände nach Deckung aller Kosten je zur Hälfte einerseits an die Verbände der Zahnärzte und Dentisten, andererseits der Kassen ab, die zuletzt Beisitzer zum Schiedsamt für Zahnärzte und Dentisten bestellt haben. Sind auf einer Seite mehrere Verbände vorhanden, so entscheidet über die Verteilung der auf sie entfallenden Hälfte im Streitfalle der Vorsitzende des Oberversich Ausschluß des Rechtswegs endgültig. 8
IV. Inkrafttreten.
§ 65. Diese Verordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung im „Deut⸗ schen Reichsanzeiger“ in Kraft und findet auch auf schwebende Verfahren, Anwendung. 8 “ . Dr. Schäffer.....
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Preußen.
Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Geheimen Staatspolizeiamts (Datum und Aktenzeichen dieses Schreibens) sind auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) und der Preußischen Ausführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207)
die bei der Materialverwaltung des Polizeipräsidiums Berlin, Berlin S80 36, Bouchéstr. 87/100, sicher⸗ gestellten Büromaschinen, Projektions⸗ und ähnliche Apparate, nebst Zubehör, soweit sie nicht bereits durch besondere Verfügung eingezogen worden sind, zugunsten des Preußischen Staates eingezogen worden.
Auf die im Polizeipräsidium Berlin zum Aushang ge⸗ brachte Anlage zur Einziehungsverfügung wird Bezug ge⸗ nommen.
Dies wird hiermit gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 öffentlich bekanntgemacht. — 8*
Berlin, den 5. November 1935.
Geheimes Staatspolizeiamt. J. V.: gez. Dr. Best.
Nichtamtliches.
Nummer 31 des Reichsarbeitsblatts vom 5. November 1935 hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. I. Allge⸗ meines. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Frgtnsang der Ver⸗ ordnung über die Amtstracht beim Reichsversicherungsamt. Vom 30. Oktober 1935. — Sachsen. Neuordnung der Sozialverwaltung. — II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Ar⸗ beitslosenhilfe. Gesetze, Vexvordnungen, Erlasse: Erlaß über den Personenkreis der Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 26. Oktober 1935. — III. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bestimmungen über die Zugehörigkeit zur Deutschen Arbeitsfront in Betriebsordnungen. — Entgeltbücher für Heimarbeit. — Bekanntmachung, betr. Anordnung über Ar⸗ beitsruhe in der Maschinenlohnstickerei. — Bekanntmachung über Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der in der Deutschen Bekleidungsindustrie in Heimarbeit Beschäftigten. — Bekanntmachung, betr. Anordnung über Arbeitsruhe in der Taschentuchlohnweberei der schlesischen Kreise Lauban, Görlitz und Löwenberg. — V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über einst⸗ weilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens. Vom 23. Oktober 1935. — Anordnung über Wohnsiedlungsgebiete im Saarland. Vom 16. Oktober 1935. — Finanzierung der Klein⸗ siedlung und des Wohnungsbaues. — Beleihung von Kleinsied⸗ lungen durch Pfandbriefinstitute.
Teil IHI. Nichtamtlicher Teil. Die Erfolge der natio⸗ nalsozialistischen Wirtschaftspolitik im Rhein⸗Main⸗Gebiet. Von Dr. Rudolf de le Roi, Frankfüurt a. M. — Uebergangsschwierig⸗
keiten der Wohnbau⸗ und Siedlungsfinanzierung. Von Dr.
Die Verpflichtung zur Bezahlung der Gebühr entsteht durch⸗
falles insbesondere der dadurch verursachten Mühewaltung und
Zahnärzte und Dentisten selbst entstehenden Kosten sind nicht zu
und ein Vertreter der Schifferkreditgenossenschaften.
FischersDieskau, Oberregierungsrat im Reichs⸗ und Preußischen Arbeitsministerium. — Berichtigung. — Sozialpolitisches aus dem Auslande. Das neue englische Wohnungsgesetz, ein Fünf⸗Jahres⸗ Plan. Von Gewerberat W. Szezepanski, Hannover. — Der Stand der Tarifverträge in Schweden und Norwegen Ende 1934. — Von G. Grünig, Regierungsoberinspektor im Reichs⸗ und Phenbischen Arbeitsministerium. — Statistik. Die Löhne in der papierver⸗ arbeitenden Industrie. — Sozialpolitische Zeitschriftenschau. — Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. — Hierzu die Beilage: Die Arbeitslosigkeit im Deutschen Reiche.
Verkehrswesen.
Einberufung des Elbe⸗Mittellandkanal⸗ Arbeitsausschusses.
Der Verein zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen hat nunmehr die Mitglieder des Elbe⸗Mittellandkanal⸗Arbeitsaus⸗ schusses, der bekanntlich auf der großen Hamburger Tagung der Elbeschiffahrt am 29. und 30. August dieses Jahres eingesetzt wurde, um die Wechselwirkungen im Wettbewerb zwischen Mittel⸗ landkanal und Elbe weiter zu beraten, ernannt. Als Vertreter der Elbereeder sind berufen worden Direktor Beyer, Hamburg, und Loesche jun. Magdeburg, als Vertreter der Privatschiffahrt Schiffseigner Groschop, Magdeburg, Schiffseigner Schulz, Ham⸗ burg, als Vertreter der Werften Dr. Kempf, Hamburg, Leiter der Hamburgischen Schiffbauversuchsanstalt, und Dr.⸗Ing. Drehmann von der Norddeutschen Binnenschiffahrts⸗Berufs⸗ genossenschaft, als Vertreter der Schiffahrtskreditbanken Direktor Feindt, Hamburg, von der Hamburger Schiffshypothekenbank / 2 Außerdem gehören der Mittellandstudienkommission der Vorsitzende des Vereins zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen, Lasalle, Ham⸗ burg, und der Geschäftsführer Dr. Pegel, Hamburg. an. Wie dem DHD. vom Verein zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinter⸗ essen mitgeteilt wird, ist die erste Sitzung des El e⸗Mittelland⸗ kanal⸗Arbeitsausschusses zum 14. November nach Hamburg ein⸗ berufen worden. Die erste Besprechung soll der Klärung der Aufgaben und der Arbeitsweise des Ausschusses dienen. Die Mit⸗ glieder des Führerbeirates und des Ständigen Ausschusses des Ver⸗ eins zur Wahrung der Elbeschiffahrtsinteressen sind zu der Zu⸗ sammenkunft ebenfalls eingeladen worden.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 9. November . Staatsoper: Fidelio. Musikalische Leitung: Krauß. Beginnt
20 Uhr. 1 echansssernegsr Eröffnungsvorstellung Egmont. Trauerspiel
von Goethe. Beginn: 19 Uhr. Staatstheater Kleines Haus: Himmel auf Erden. Komödie von Jochen Huth. Beginn: 20 Uhr.
solina Giannini gastiert in der Staatsoper am Dienstag, dem vc an aeh als Caktiern und Freitag, dem 15. November, als Tosca. In der Carmen⸗Aufführung nimmt Leo Blech nach längerer Erkrankung seine künstlerische Tätigkeit am Dirigenten⸗ pult wieder auf.
Arus den Staatlichen Museen.
Führer durch die Museen der Geologischen Landesanstalt. Vielfach geäußerten Wünschen entsprechend hat die Preußische
Geologische Landesanstalt kürzlich einen „Kurzen Führer dürch die
Museen der Geologischen Landesanstalt“ herausgegeben, der den Heusesue dieser Penseen (Museum für angewandte Geologie und Geologisches Landesmuseum) beim Eintritt überreicht und 9 Wunsch auch jedem Interessenten kostenlos zugesandt wird. Die Anschrift ist auf einer Postkarte der Preußischen Geologischen Landesanstalt in Berlin N4, Invalidenstr. 44, Fernsprecher D 2 5911, mitzuteilen.
Aus der Preußischen Akademie der Wissen⸗ schaften.
Am Mittwoch, dem 13. November d. J., findet abends, pünktlich 7 ¼ Uhr, der zweite öffentliche Vortrag dieses Wintersemesters im Festsaal der Preußischen Akademie der Wissenschaften statt. Herr Peter Debye 8 über: „Erzeugung tiefster Temperaturen mit Lichtbildern). 6 Eintrittskarten (1,— RM und 0,50 RM) sind beim Pförtner der Akademie (Unter den Linden 88) erhältlich.
Handelsteil. 8
Berliner Börse am 8. November.
Ausgehend von Montanwerten — schwach.
Die Ausführungen Dr. Springorums auf der gestrigen Generalversammlung der Hoesch Köln Neu⸗Essen, die vor über⸗ triebenen Dividendenhoffnungen warnen, hat an der Berliner Börse in Kreisen der Kulisse eine gewisse Enttäuschung hervor⸗ erufen. In Montanwerten zeigte sich aus diesem Grunde bereits ei Eröffnung des Verkehrs Angebot, das zu Rückgängen bis zu 1 ¾ % führte. Hiervon ausgehend lagen auch andere Märkte unter Abgabedruck. Die Tendenz war daher als schwach zu bezeichnen um so mehr, als sich auch im Verlauf weitere Kursrückgänge ergaben. Erst gegen Schluß des Verkehrs bemerkte man ver⸗ einzelt Rückkaufsneigung.
Unter den Montanpapieren waren neben Hoesch (s— 1 ⁴¼) Stahlverein um 1 ¾ % niedriger, aber auch in Klöckner (X— 1 ½) ö in Rheinstahl und Mannesmann (je — 1) war die Kulisse Abgeber. Unter den chemischen Werten büßten J. G. Farben 1 ½¼ %, Rütgerswerke 1 41 % und Kokswerke 1 % ein. Zum Teil bemerkte man auch Umtauschoperationen von Montanwerten in erstklassigen Anlagepapieren wie Ilse Gecice n⸗ (+ 1) und Westeregeln ( à). Auch Siemens lagen im Zusammenhang mit der Meldung über neue Aufträge eine Kleinigkeit höher. Dagegen überwogen sonst am Elektromarkt ebenfalls Rückgänge, die in Gesfürel und Schuckert je 1 % und in Lahmeyer 1 ¾ %, aus⸗ machten. Kleines Kaufinteresse bestand für Chadeaktien († 2 ¼) und unter den Spezialpapieren für Eisenhandel und Harburger Gummi (je + 1). Die Rückgänge der süddeutschen Zucker setzten sich heut erneut fort (— 3 ¼). Sonst verloren noch Deutsche Erdöl, Muag und Verkehrswesen je 1 %.
Auch am Kassamarkt war die Tendenz als schwächer zu be⸗ zeichnen, wobei Großbankaktien bis zu 1 % einbüßten. Dagegen waren Rentenpapiere gut gehalten. Unter anderem gingen Alt⸗ besitzanleihe um rund 14 % nach oben. Tagesgeld war zu 3 bis 3 %¼ ausreichend vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt waren die Veränderungen geringfügig. In Berlin blieb der Dollar wieder unverändert 2,488, während das englische Pfund eine. Kleinigkeit nach oben ging, und zwar auf 12,24 ¼ (12,23 ½) RM.
„
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 262 vom 8. November 1935. S. 9
Erholung in der Baumwollindustrie.
Die Erzeugung in der Baumwollindustrie hat sich nach dem neuesten Wochenbericht des Instituts für Konjunkturforschung seit ihrem Rückschlag im Frühsommer wieder erholt. Sie hält sich zur Zeit auf dem Stand, der sich im Jahre 1934 nach Erlaß der Faserstoffverordnung eingespielt hat.
Die Baumwollgarnproduktion war im September sogar größer als je seit Erlaß der Faserstoffverordnung; sie ist nur um 4 v. H. niedriger als 1928. Demgegenüber ist freilich die Einfuhr von Baumwollgarn zurückgegangen, so daß sich an der Gesamt⸗ versorgung trotz der leichten Produktionssteigerung der Spinne⸗ reien nur wenig geändert hat. Soweit die Webereien ihre Er⸗ zeugung ausdehnen wollen, sind sie nach wie vor auf die stärkere Verwendung anderer Spinnstoffe angewiesen.
In der Rohstoffversorgung der Baumwollindustrie ist der Anteil nordamerikanischer Baumwolle noch unter den im Frühjahr erreichten tiefen Stand gesunken, nachdem er sich im 2. Vierteljahr stark erhöht hatte. Dafür ist südamerikanische Baumwolle weiter in den Vordergrund getreten; sie dürfte gegenwärtig etwa 40 bis 45 v. H. der gesamten deutschen Baumwolleinfuhr ausmachen. Die Gesamtzufuhren an Baumwolle waren in den letzten Monaten nur noch wenig geringer als in den entsprechenden Monaten des
Jahres 1933. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß bis ins Früh⸗
jahr 1935 hinein die Vorräte sehr stark abgebaut worden waren.
„Das Wunder des Auges.“ Die Bedeutung des Auges 8 für Wohlbesinden und Arbeitsleistung.
Die Deutsche Lichttechnische Gesellschaft E. V. (DLTG.) hat sich die Aufgabe gestellt, die Aktion „Gutes Licht — gute Arbeit“ des Amtes „Schönheit der Arbeit“ der DAF. weiter ortzuführen um die entfachte Aufklärungswelle nicht abebben zu lassen. Auf ihrer Gausitzung am 7. November d. J. in der Technischen Hoch⸗ schule zu Berlin begann eine Vortragsreihe, die von Regierungs⸗ und Gewerbemedizinalrat Dr. H. Gerbis eröffnet wurde. 1
Der Vortragende führte einleitend die Entwicklung des Auges
in der Tierreihe von einfachen Zellen der Lichtwahrnehmung bis zu. der höchst entwickelten Optik des menschlichen Auges in großen Zügen vor und erklärte die optischen Mechanismen für die Wahr⸗
nehmung ferner wie naher, dunkler wie heller Gegenstände, für
Anpassung an die verschiedensten Anforderungen in kürzester Zeit sowie für plastisches, körperliches Sehen. Bei den gewohnten Ar⸗ beitsleistungen werden wir uns gar nicht bewußt, welches Maß
von Muskelarbeit den inneren und äußeren Augenmuskeln zu⸗
gemutet wird, und so pflegen wir das Auge zu überanstrengen und zu mißhandeln, solange es noch irgend den gesteigerten An⸗ orderungen entsprechen kann. Nun ist aber das Sehen nicht ein⸗ ach ein optischer Vorgang, sondern der optischen Bildentstehung chließen sich verwickelte nervale und geistige Leistungen an, denn wir müssen ja die gewonnenen Gesichtseindrücke sofort richtig
beurteilen und entsprechende Bewegungen ausführen, wenn wir
eine Arbeit unter Leitung des Auges auszuführen haben. Schließ⸗ lich spiegelt die seelische Beeinflussung durch Sinneswahrneh⸗
mungen eine oft gewaltige Rolle.
Ueberanstrengung des Auges führt auf die Dauer nicht nur zu Augenschädigungen, sondern auch zux nervösen Erschöpfung mit Kopfschmerzen, mangelnder Spannkrast und Niedergeschlagenheit. Eine gute und zweckmäßige Beleuchtung ist der Hauptfaktor für
die Augenschonung. Verhüten wir durch gute Beleuchtung die
vorzeitiae Ermüdung des Auges, so verhüten wir auch die vor⸗
zeitige Abspannung, das Nachlassen der Aufmerksamkeit, den Ab⸗
fall der Leistungsfähigkeit. Verbesserung der Beleuchtung macht sich geradezu unmittelbar bezahlt durch bessere Arbeitsleistung. Seelisch ist der Einfluß der Helle gegenüber der Dunkelheit ge⸗ waltig. Für die Ordnung, die Sicherheit und Sauberkeit des
Betriebes ist gute Erhellung der Räume sehr wichtig, nicht minder für den würdigen und erfreulichen Eindruck, heinahe am wichtigsten
jedoch für die Arbeitsfreudigkeit und somit für die Leistungsfähig⸗ keit. Diesen Erkenntnissen muß Rechnung getragen werden. Die Forderungen gelten der deutschen Arbeit wie der deutschen Volks⸗ gesundheit, sie sind wirtschaftlich vernünftig und leicht durch⸗
Die Zwecksparbewegung im 3. Vierteljahr 1935. Nach Mitteilungen der Fachgruppe Zwecksparunternehmungen hat sich auch im 3. Quartal 1935 das Zwecksparwesen weiter aufwärts entwickelt. Die Ermittlungen der Fachgruppe unter den 55 heute arbeitenden Unternehmungen haben ergeben, daß den am 30. Juni 1935 vorliegenden 100 000 Sparverträgen mit einer Antragssumme von 136 Mill. RM am 30. September 1935 121 400 Verträge mit über 167 Mill. RM Antragssumme gegen⸗ überstanden. Es ergibt sich also, daß Vertragszahl als auch Ge⸗ samtantragssumme um rund 20 % zugenommen haben. Der absolute Zugang beläuft sich im dritten Quartal auf rund 21 000 Verträge mit rund 30 Mill. Antragssumme. Die durch⸗ schnittliche Darlehenssumme des einzelnen Zwecksparers beträgt nach den Ermittlungen rund 1380 RM. . An Zuteilungen wurden bis zum 1. Januar 1935 auf rund 22 000 Verträge 22,5 Mill. RM, bis zum 30. Juni auf 32 000 Ver⸗ träge über 832 Mill. RMN und bis zum 30. September auf 41 000 Verträge über 38 Mill. RM ausgeschüttet. Diese Ziffern sind, wie besonders hervorgehoben wird, in den Bestandsangaben weder der Gesamtantragssumme noch der Gesamtvertragszahl enthalten. Ferner ist zu berücksichtigen, daß in sämtlichen von der Fachgruppe angegebenen Zahlen für 1. Januar 1935 und 30. Juni 1935 selbstverständlich die Bestände der nicht mehr beftehenden Unternehmungen nicht enthalten sind. .
Die Gesamtzahl der Zuteilungen hat sich also im dritten Quartal um rund 6 Mill. RM erhöht, die weiteren 9000 Volks⸗ genossen zugute kommen. Diese Auszahlungen stellen deshalb eine besondere volkswirtschaftliche Leistung dar, weil sie ausschließlich auf dem Wege gegenseitiger Selbsthilfe über das Gemeinschafts⸗ Zwecksparen ermöglicht wurden.
Vorposten der Handwerksführung. Tagung der Gewerbeförderungsstellen im Haus
des deutschen Handwerks.
Im Haus des deutschen Handwerks fand eine Arbeitstagung der handwerklichen Gewerbeförderungsstellen und des Deutschen Handwerksinstitutes statt, auf der die Aufgaben des kommenden Winters besprochen wurden. Hierzu gehört die Betreuung der Liefergenossenschaften und der Handwerksbetriebe bei der Durch⸗ führung wichtiger Aufträge, die Neuordnung der Meisterprüfung, die Durchführung von Buchhaltungs⸗ und Kalkulationslehr⸗ gängen. Die Schulung im autogenen Schweißen und in der Be⸗ handlung neuer Werkstoffe, die lebendige Gestaltung der Innungs⸗ versammlungen durch Schulung und Erziehungsfilme und ge⸗ eignete Vorträge. Auf diesen und anderen Gebieten haben sich die Gewerbeförderungsstellen als Vorposten der Handwerksführung zu bewähren.
Weitere Zunahme des Ruhrkohlenabfatzes. Der Absatz des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats hat sich im Oktober weiter in aufsteigender Richtung bewegt. Der Gesamtversand für Rechnung des Syndikats von den Ruhrzechen stellte sich nach den vorläufigen Ermittlungen auf arbeitstäglich 225 000 t gegen 213 000 t im September. Der Absatz in das unbe⸗ strittene Gebiet stieg von arbeitstäglich 100 000 t im September auf
104 000 t im Oktober. Die Steigerung im bestrittenen Gebiet war
stärker. Hier hob sich der Absatz von arbeitstäglich 113 000 t im September auf 121 000 t im Oktober. — Einschließlich der Aachener Zechen und der Saargruben betrug der Gesamtabsatz für Rechnung des Syndikats im Oktober arbeitstäglich 262 000 t (248 000 t im September). Die Lagerbestände auf den Zechen konnten wiederum etwas verringert werden. Sie stellten sich Ende Oktober (ein⸗ schließlich Koks und Briketts, in Kohle umgerechnet) auf insgesamt 6 Mill. t gegen 6,85 Millat Ende September. .
Die Preisindexziffer der „Metallwirtschaft, Metallwissenschaft, Metalltechnik“.
Die Preisinderziffer der „Metallwirtschaft, Metallwissen⸗ schaft, Metalltechnik“ stellte sich am 6. November 1935 auf 51,7 gegen 51,9 am 30. Oktober (Durchschnitt 1909/13 = 100), fiel also um 0,4 % der Ziffer vom 30. Oktober.
Für die einzelnen Metalle wurden nach dem Preisstande vom 6. November folgende Einzelindexziffern errechnet: Kupfer 38,2 (am 30. Oktober 37,8), Blei 70,3 (71,9), Zink 43,1 (43,6), Zinn 75,1 (75,6), Aluminium 100,0 (100,0), Nickel 82,8 (82,8), Antimon
irtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken. Paris, 7. November. (D. N. B.) Ausweis der Bank
von Frankreich vom 1. November 1935 (in Klammern Zu⸗ und
Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. „ Goldbestand 71 990 (Abn. 168), Auslandsguthaben
8. (unverändert), Devisen in Report — (Abn. und Zun. — ), Wechsel und Schatzscheine 9628 (Zun. 272), davon: diskontierte nl. Handelswechsel 8133, diskontierte ausl. Handelswechsel 218,
usammen 8351 (Zun. 274), in Frankreich gekaufte börsenfähige
Wechsel 240, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1037, zu⸗ sammen 1277 (Abn. 2), Lombarddarlehen 3141 (Zun. 11), Bonds
der Autonomen Amortisationskasse 5800 (unverändert). Passiva.
Notenumlauf 83 306 (Zun. 1271), täglich fällige Verbindlichkeiten 13 509 (Abn. 775), davon: Tresorguthaben 75 (Abn. 23) Gut⸗ haben der Autonomen Amortisationskasse 2787 (Abn. 14), Privat⸗
guthaben 10 470 (Abn. 758), Verschiedene 177 (Zun. 20), Devisen
n Report — (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold
74,36 % (74,92 %). 3 London, 6. November. (D. N. B.) Wochenausweis der
Bank von England vom 6. November 1935 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 402 160 (Zun. 2270), hinterlegte Noten 53 330 (Abn. 1470), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 245 950 (Abn. 210), andere Sicher⸗ eiten der Emissionsabteilung 1500 (Zun. 210), Silbermünzen⸗ estand der Emissionsabteilung 1540 (unverändert), Goldmünzen⸗ nd Baxrenbestand der Emissionsabteilung 195 480 (Zun, 800),
Depositen der Regierung 21 010 (bn. 5220), andere Depositen:
Banken 89 560 (Zun. 7040), Private 36 640 (Abn. 1910), Regierungs⸗ icherheiten 87 210 (Zun. 1320), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 10 990 (Abn. 220), Wertpapiere 12 490 (Zun. 220), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 920 (Zun. 80). Ver⸗ ältnis der Reserven zu den Passiven 36,85 gegen 37,76 %, Clearinghouüseumsatz 698 Millionen, gegen die entsprechende Woche
es Vorjahrs 2 Millionen mehr.
der Abwehr. Rom, 7. November. „Giornale d'Italia“ schreibt im Zu⸗ ammenhang mit der italienischen Abwehr gegen die Sühnemaß⸗ nahmen, der italienische Außenhandel werde während des Wirt⸗ schaftskrieges gegen Italien automatisch durch den einer Zentral⸗
1
stelle übertragenen Devisenausschuß geregelt werden. Diese Zen⸗ tralstelle verteile die für die Anschaffungen im Ausland verfüg⸗ baren Devisen.
Schon in wenigen Tagen soll die Liste der für Italien be⸗ sonders wichtigen Handelsgüter veröffentlicht werden, die künftig auf Grund von Erlaubnisscheinen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfes nach Italien eingeführt werden können. Alle anderen Waren wären für die Einfuhr nach Italien gesperrt und würden nur unter strengster Ueberprüfung des Ursprungs⸗ landes, des Luxuscharakters und nur unter Vorlage der ent⸗ sprechenden Einfuhrscheine des Vorjahres für die Einfuhr nach Fralten in einem beschränkten, unbedingt notwendigen Umfang zugelassen. 8 1““
Starkes Anziehen der Kennziffer des Groß⸗ handelspreise in Dänemark.
Kopenhagen, 7. November. Nach den Feststellungen des Sta⸗ tistischen Amts betrug die Kennziffer der Großhandelspreise in Dänemark im Oktober d. J. 139 gegenüber 136 im Vormonat und 135 im Oktober vorigen Jahres. Es ist dies die höchste Kenn⸗ ziffer seit über fünf Jahren; so betrug sie im Februar 1930 140. Die Steigerung entfällt in der Hauptsache auf die Preiserhöhung für Lebensmittel. Interessant ist eine bedeutende Annäherung der Kennziffern für Ausfuhr⸗ und Einfuhrwaren. Für die Aus⸗ fuhrwaren betrug sie infolge der im Oktober eingetretenen Preis⸗ steigerung für landwirtschaftliche Exzeugnisse 135 gegenüber 126, während die Kennziffer für Einfuhrwaren nur um einen Punkt auf 139 gestiegen ist. Die Kennziffer für inländische Waren stieg
von 140 auf 143.
Die Frage der Oelsperre gegen Italien.
London, 7. November. In führenden Kreisen der Rohöl⸗ industrie werden, Reuter zufolge, die Aussichten auf eine alle maß⸗ gebenden Lieferanten umfassende Oelsperre für Italien zum min⸗ desten für die nahe Zukunft als gering bezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, daß die Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht eine Schlüsselstellung einnehmen und daß in Genf die Mitarbeit der Nichtmitgliedsstaaten als eine wesentliche Voraussetzung für ein allgemeines Verbot der Ausfuhr von Oel nach Italien bezeichnet
worden ist. Da ein amtliches amerikanisches Oelausfuhrverbot,
das politische Beobachter für höchft unwahrscheinlich halten, nicht erwartet werden kann, bleibt lediglich eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Oelgesellschaften übrig. Wie jedoch in London am Donnerstaa ünie.
Devisenbewirtschaftung.
In den Allgemeinen Erlassen Nr. 311/35 D. St. vom 7. August 1935 und 329/35 D. St. vom 3. September 1935 waren Bestim⸗ mungen über Transfer von Zinsen in besonderen Härtefällen getroffen. Für die weitere technische Behandlung v Anträge hat der Leiter der 1“ für Devisenbewirtsch g mi einem Allgemeinen Erlaß Nr. 361 vom 2. November 1935 für die Handhabung im Verkehr mit der Schweiz folgendes angeordnet:
Antragsteller oder durch Vermittlung einer schweizexischen Stelle (z. B. durch die Schweizerische Gesandtschaft. Berlin) vorgelegt worden ist, ist die Prüfung im Rahmen des Allgemeinen Erlasses 289/35 D. St. vom 3. Juli 1935 vorzunehmen. Bei der Genehmi⸗ gung von Zinsüberweisungen in Härtefällen werden in der Regel Ueberweisungen für einen längeren Zeitabschnitt in Betracht kommen. Deshalb ermächtige ich unter Abweichung von dem Allgemeinen Erlaß 289/35 D. St., den Genehmigungsbescheid bis zur Dauer von 6 Monaten auszustellen. Nach Ablauf dieser Zeit können ohne erneute Vorprüfung durch das Eidgenössische Volks⸗ wirtschafts⸗Departement, Handelsabteilund, Bern, weitere Ver⸗
ist so zu fassen, daß sie zum Erwerb von schweizerischen Franken zu Lasten des Transferfonds der Deutschen Verrechnungskasse
Auslandsschulden zu senden, damit diese die weitere Bearbeitung in den Fällen vornehmen kann, in denen die Zinsen bereits bei ihr eingezahlt sind. .
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Der beschränkt verfügbare Devisenschatz in Verrechnungsländern.
gibt in einem Allgemeinen Erlaß Nr. 363 vom 4. November 1935 unter Abänderung des Allgemeinen Erlasses Nr. 215/35 D. St. Abschnitt V, 2. bekannt, daß infolge eingetretener Aende⸗ rungen in der Devisenbewirtschaftung der betreffenden Länder beschränkt verfügbare Devisen nur noch in den Ländern: Bul⸗ garien, Jugoflawien, Oesterreich, Rumänien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn und Bolivien, Chile. Nicaragnga und Paraguay vorhanden sein können. Tatfächlich stehen der Reichsbank z. Zt. nur in folgenden Ländern beschränkt verfügbare Devisen zur Verfügung: Oesterreich, Ungarn, Chile und Paraguagy. 1
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amerikanischen Oelgesellschaften herangetreten.
großen internationalen Oelgesellschaften, nämlich die Anglo⸗Per⸗ sian Oil Co., die Royal Dutch und die Standard Oil, in Kürze gemeinsame Besprechungen über die Möglichkeit einer Unterbindung der Oellieferungen nach Italien führen wollen, kein Glaube bei⸗ gemessen. Man betont, daß eine derartige Maßnahme der ge⸗ nannten drei Gesellschaften lediglich dazu führen würde, das Aus⸗ fuhrgeschäft in die Hände der kleineren, nicht gebundenen amerika⸗ nischen Gesellschaften, wie beispielsweise der verschiedenen Texas⸗ Oelgesellschaften, zu spielen. Andererseits glaubt man in englische
Oelkreisen nicht, daß es gelingen werde, sowohl die großen als auch die kleinen amerikanischen Gesellschaften zu einer freiwzlligen Ver⸗ pflichtung zu veranlassen, die Oelausfuhr nach Italien einzustellen. Reuter fügt hinzu, daß sich die Gesellschaften nur im Falle eines hundertprozentigen Abkommens an den Oelsanktionen beteiligen
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jedoch nur zu dem Zweck eines gegenseitigen Gedankenaustausches. Ein selbständiges Vorgehen der britischen Oelgesellschaften in dieser Frage ist nicht beabsichtigt. “
Die englisch⸗dänischen Zollverhandlungen.
Kopenhagen, 7. November. Nach Meldungen aus London
Tidende“ sich aus London berichten, daß die Aussichten hinsichtlich eines Uebereinkommens über die Erhebung der Zölle bereits ab 1. Januar bei Beginn der Verhandlungen nicht als besonders
ordnung auch diesmal wieder ähnlich wie im Sommer unver⸗ richteter Dinge heimkehren werde. Auf dänischer Seite habe man nicht viel für eine Abgabe übrig, die zur Förderung der dänischen Baconproduktion aufgewendet werden müßte. Sollte Dänemark sich schließlich mit einem geringen Zollsatz einverstanden erklären, so würde Res von englischer Seite Zugeständnisse in Gestalt erhöhter Einfuhrmengen voraussetzen, wozu man in England jedoch keine große Berentwilligkeit zige.
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Der Anleiheplan für China. v
Tokio, 8. November. Die von England geplante Anleihe für China sieht, wie das Blatt Tokyo Asahi Schimbun berichtet, einen Betrag von 10 Mill. Pfund vor, der von England, Amerika Frankreich und. Fagang aufgesracht werden soll. Die Anleihe soll
zugsrecht gesichert werden. Ferner sollen ausländische Berater und Prüfer bei der chinesischen Zentralbank eingesetzt werden.
den Erfolg der mit den Anleiheplänen zusammenhängenden Wäh⸗ rungsreform, da diese von Nord⸗ und Südchina abgelehnt werde. Auch die von Japan in der Anleihefrage an England zu erteilende
nationale Kontrolle und Beeinträchtigung der führenden Stellung Japans im Fernen Osten befürchte.
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Wiirtschaftliche Schwierigkeiten als Folge der chinesischen Währungsumstellung.
Schanghai, 7. November. Die Nationalisierung des Silbers hat in Peiping zu einer starken Verknappung der Banknoten⸗ bestände geführt. Die örtlichen Vereinigungen g8e⸗ Bankiers und der Geldhändler haben daraufhin dringende Telegramme nach Schanghai an die Zentralbank, die Bank von China und die Ver⸗ kehrsbank gerichtet, in denen sie zur Erleichterung der durch die Zurückziehung des Silberdollars verursachten Schwierigkeiten um die Bereitstellung einer größeren Menge von Banknoten bitten. Die Preise zahlreicher Waren, wie Reis, Petroleum, Oel und anderer Gegenstände des täglichen Bedarfes, steigen, hauptsächlich infolge der Machenschaften von Spekulanten, an. Um dieser schwie⸗ rigen Lage zu steuern, ist die Handelskammer von Peiping am Dienstag zu einer Sitzung zusammengetreten, in der Maßnahmen zur der hemmungslosen Spekulation besprochen wurden. ö E18
erklärt wurde, ist die britische Regierung in
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Zinsentransfer mit der Schweiz in Hãͤrtefãällen. 8
gaftung mit
Die Antragstellen sind mit ihren Anträgen zunächst aus-⸗ schließlic, an das Eidgenössische Volkswirtschafts⸗Departement, Handelsabteilung, Bern, zu verweisen. Erst nachdem dieses befür⸗ wortend entschieden hat und Ihnen die Entscheidung durch den
längerungen bewilligt werden, wenn die Voraütssetzungen für die Erteilung nach Ihrer Ansicht noch vorliegen. Die Genehmigung
bei der Schweizerischen Nationalbank berechtigt. Von Ihrer Ent⸗ scheidung ist ein Durchschlag an die Konversionskasse für deutsche
“
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung
dieser Beziehung weder an die amerikansche Regierung noch an die b
In führenden Oelkreisen wird den Gerüchten, wonach die drei
würden. Die britischen Oelgesellschaften stehen, wie amtlich erklärt wird, in enger Fühlung mit dem englischen Wirtschaftsministerium,
haben dort die englisch⸗dänischen Verhandlungen im Zusammen⸗ hang mit dem englischen Wunsch nach Einführung eines Zolls auf Schweinefleisch (Bacon) begonnen. Hierzu läßt „Berlingske
günstig zu bezeichnen seien. Es sei vorauszusehen, daß die Ab⸗-
in 30 Jahren rückzahlbar sein und durch Zollüberschüsse mit Vor⸗
Nach dem gleichen Blatt bezweifelt die japanische Regierung
Antwort werde voraussichtlich ablehnend sein, da man eine inter⸗