Klasse XIX A, weil eine Verrechnung mit eigenem Ab⸗
fallmaterial einer anderen Metallklasse nicht zulässig ist.
Dagegen besteht die Möglichkeit, unter gleichen Gesichts⸗
bunkten wie beim Beispiel b den Zugang von 2 kg
Abfallmaterial aus dem eigenen Betriebe an das Lager
gegen einen Verbrauch an Abfallmaterial der Klasse IX A im folgenden Kalendermonat zu verrechnen.
11. Zwecks einwandfreier Berechnung des Verbrauchs gemäß iffer 7 bis 9 dieser Bekanntmachung darf Rohmaterial und bfallmaterial, auch aus dem eigenen Betriebe, nicht eher
verarbeitet oder verbraucht werden, als bis es über das Lager gelaufen und dort erfaßt ist. Abfallmaterial aus dem eigenen Betriebe muß unverzüglich nach dem Entfall, spätestens vor Ablauf des Entfallmonats, im Lagerbuch auf⸗ gezeichnet werden.
12. Für folgende Gruppen von Betrieben der ersten Ver⸗ arbeitungsstufe gelten die nachstehenden Sondervorschriften: a) Die einem Betriebe erster Verarbeitungsstufe ange⸗
scchlossenen Gießereien, die Rohmaterial, legiert oder un⸗ egiert, ausschließlich für den eigenen Werksbedarf her⸗ tellen, gelten nicht als Betriebe der Metallgewinnung, ondern als Bestandteile des Betriebes erster Ver⸗ arbeitungsstufe. Auf sie finden die Vorschriften unter iffer 6 dai Bekanntmachung keine Anwendung. Als
Verbrauch derartiger Betriebe gelten der Verbrauch
(Einsatz) an Rohmaterial und Abfallmaterial in der
Gießerei, die Verarbeitung von Rohmaterial, das nicht
in der eigenen Gießerei hergestellt wurde, und die un⸗
mittelbare Verarbeitung von Abfallmaterial außerhalb dder Gießerei nach Maßhabe der Vorschriften unter zZiffer 7 bis 9 dieser Bekanntmachung. Das in der ießerei hergestellte Material ist also bei der Verarbei⸗ tung im . Werksbetriebe nicht nochmals der Ver⸗ brauchsregelung unterworfen und demzufolge auch nicht lagerbuchmäßig zu erfassen. Wenn die mit einem Be⸗ triebe der ersten Verarbeitungsstufe verbundene Gießerei
8 ihre Erzeugung nicht nur an das eigene Werk, sondern auch an Dritte liefert, so gelten die Sondervorschriften dieses Absatzes nicht.
b) Bei selbständigen Gießereien, die als Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, nicht als Betriebe der Metall⸗ ewinnung anzusehen sind (Formgießereien), dürfen Fehlgüsse und Gießereiabfälle sofort wieder ein⸗ eschmolzen werden, ohne zuvor das Lager zu berühren. Unbeschadet ihrer sonstigen Verpflichtung zur fort⸗ laufenden Führung von Lagerbüchern 88 Anord⸗ nung 27 vom 26. April 1935, haben diese Gießereien am Ende eines jeden Monats ihr gesamtes im Gießraum befindliches Abfallmaterial im S der Vorschriften dieser Bekanntmachung gewichtsmäßig zu erfassen, d. h. den festgestellten Bestand in jeder Metallklasse als Zu⸗ gang aus dem eigenen Betriebe an das Lager und den nöchsten Wiedereinsatz dieses Materials als Abgang aus dem Lager an den eigenen Betrieb zu verbuchen.
e) Der Verbrauch an Schriftmetallen in Druckereien umfaßt die Verarbeitung von Rohmaterial und Abfallmaterial mit folgender Einschränkung: Daͤs Umschmelzen eigener ebrauchter Schriften (Lettern, Setzmaschinenzeilen oder tereotypplatten) im eigenen Betriebe auf neue Schriften gilt nicht als Verbrauch im Sinne der Ver⸗ brauchsregelung, wohl aber jeder Zusatz von Rohmaterial oder Abfallmaterial zur Anreicherung oder Vermehrung des gebrauchten Schriftenmaterials. d) Bei Galvanisierunas⸗Anstalten oder Einrichtungen gilt als Verbr der Einsatz von Rohmaterial bzw. Abfall⸗ agterial in die Metallhader. —— ““ 6) Die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle kann für einzelne Betriebe oder Gruppen von Betrieben unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse besondere Be⸗ stimmungen über die Berechnung des Verbrauchs in Ergänzung oder in Abweichung von den Vorschriften dieser Bekanntmachung treffen.
.Der Verbrauch für Ausfuhrzwecke ist nach den Vorschriften des § 4 der Anordnung 30 in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung 6 vom 30. April 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108 vom 10. Mai 1935) von der Verbrauchsregelung befreit. Dieser Verbrauch erscheint jedoch ebenso wie der Verbrauch für Inlandszwecke in den Abgängen von Roh⸗ material und Abfallmaterial aus dem Lager an den eigenen Betrieb. Zur Ermittlung des der Regelung unterworfenen Verbrauchs für Inlandszwecke ist in jeder Metallklasse von dem nach Ziffer 7 bis 9 dieser Bekanntmachung berechneten Gesamtverbrauch der tatsächliche Metallinhalt der⸗ jenigen eigenen Erzeugnisse abzusetzen, die vom Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe entweder für eigene unmittelbare Ausfuhr verwendet oder gemäß Abschnitt „C“ der Bekannt⸗ machung 6 an deutsche Exporthändler oder gemäß Ab⸗ chnitt „D“ der Bekanntmachung 6 gegen Ausfuhrverbrauch⸗ schein an sonstige Abnehmer geliefert werden.
Soweit der Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse aus legiertem Metall besteht und der Betrieb der ersten Verar⸗ beitungsstufe einen Verbrauch in der Metallklasse dieser Le⸗ gierung hat, ist der Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse grundsätzlich vom Verbrauch in der Metallklasse der Legierung abzusetzen. Wenn und soweit dies nach Lage der Verhältnisse des Betriebes nicht möglich ist oder zu einer offenbar unzu⸗ treffenden Berechnung des Verbrauchs für Inlandszwecke in den einzelnen Metallklassen führen würde, darf unter Berück⸗ sichtigung der tatsächlichen Einsatzverhältnisse bei Gewinnung
r Legierung die Anrechnung auch auf den Verbrauch in den Metallklassen der einzelnen Legierungsbestandteile er⸗ folgen. In Zweifelsfällen ist die Entscheidung der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle einzuholen.
Damit die Einhaltung der Vorschriften, betr. Verbrauchs⸗ regelung für unedle Metalle, jederzeit nachgeprüft werden kann snh alle Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, die für Ausfu rzwecke eine Befreiung von der Verbrauchsregelung in Anspruch nehmen, verpflichtet, allmonatlich schriftliche Be⸗ rechnungen, getrennt nach den einzelnen Metallklassen, darüber anzustellen, welcher Anteil (berechnet nach dem Metallinhalt der Ausfuhrerzeugnisse gemäß Absatz 1 und 2 dieser Ziffer) vom Gesamtverbrauch in jeder Metallklasse auf ee Verbrauch für Ausfuhrzwecke entfällt, und diese monat⸗ ichen Berechnungen, verbunden mit den dazugehörigen Unter⸗ lagen und Beweismitteln, jederzeit für eine Betriebsprüfung oder eine Anforderung durch die Ueberwachungsstelle für un⸗ edle Metalle bereit zu halten.
Die Vorschriften dieser “ müssen von allen Betrieben, die beim Inkrafttreten der Bekanntmachung be⸗ reits der Verbrauchsregelung für unedle Metalle unterliegen, spätestens vom 1. November 1935 an bei der Berechnung ihres zulässigen Verbrauchs zur Anwendung gebracht und befolgt werden. Soweit ein der Regelung unterliegender Verbrau von unedlen Metallen bei einem Betriebe oder in einer Metallklasse erst nach dem Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung einsetzt, gelten für die Berechnung des zulässigen Verbrauchs die Lorschriften dieser Bekanntmachung mit sofortiger Wirkung. 2 8
Soweit in sonstigen von der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle erlassenen Bestimmungen auf den Verbrauch in früheren Zeitabschnitten Bezug genommen wird, ist dieser Verbrauch nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung zu berechnen. u11111“ 11“
15. Diese Be lichung im Deutschen
der Ueberw
Jeder Betrieb hat die der Verbrauchsregelung zugrunde
liegenden Verbrauchszahlen für das Jahr 1934 (gemäß § 6 der Anordnung 30 in Verbindung mit Ziffer 1 der Bekannt⸗
mmachung é) nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung neu zu berechnen und die so berichtigten Verbrauchszahlen als Grundlage für die Ermnnn seines zulässigen Verbrauchs an unedlen Metallen gemäß Absatz 1 dieser Ziffer, d. h. spä⸗ testens vom 1. Dezember 1935 an, zu verwenden. Ist ein Betrieb hierzu nicht in der Lage, so hat er die Festsetzung seiner Verbrauchszahlen bei der Ueberwachungsstelle für un⸗ edle Metalle zu beantragen. Die Vorschriften dieser Bekanntmachung für die Berechnung des Verbrauchs sind bei der Stellung von Anträgen auf Mehr⸗ verbrauchsbewilligung gemäß § 10 5* Anordnung 30 zu be⸗ achten. Mehrverbrauch darf insbesondere nicht für solche Mengen beantragt werden, die nach den Vorschriften dieser Bekanntmachung als Abfallmaterial aus dem eigenen Be⸗ triebe bei weiterer Verarbeitung nicht als Verbrauch berechnet werden 188 vom Verbrauch abgesetzt werden dürfen. anntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ eichsanzeiger in Kraft. C1“
Berlin, den 25. Oktober 1935. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinner..—
8 Bekanntmachung KkP 660 achungsstelle für unedle Metalle vom 12. No⸗ vember 1935, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in den Bekannt⸗ machungen KP 57 vom 7. November 1935 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 262 vom 8. November 1935) und KP 58 vom 8. November 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 263 vom 9. November 1935) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt. 8.
Zinn (Klassengruppe XXN): “
Zinn, nicht legiert (Klasse XX Aa)n. NM 275,— bis 295,— Banka⸗Zinn in Blöcken.. 298,— „ 308,— Mischzinn (Klasse XX B) .Z5— je 100 kg Sn⸗Inhalt
1“ NM. 22,25 bis 23,25 je 100 kg Rest⸗Inhalt
RM 275,— bis 295,— je 100 kg Sn⸗Inhalt 8 R 22,25 bis 23,25
je 100 kg Rest⸗Inhalt.
2222 2—⸗2 „„
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Beerlin, den 12. November 1935. 1
1“
Zahl der Rundsunkteilnehmer am 1. November 1935.
Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. November 6 816 509 gegenüber 6 651 924 am 1. Ok⸗ tober. Im Laufe des Monats Oktober ist mithin eine Zunahme von 164 585 Teilnehmern (2,47 vH.) eingetreten. Unter der Ge⸗ samtzahl vom 1. November befanden sich 472 163 gebührenfreie
89 8 8 Ausschnitte gebrauchter Briefmarken für Sammler.
Anfang Dezember 1935 verkauft die Versandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstr. 7, Ausschnitte mit gebrauchten in⸗ und ausländischen Marken. Sie werden in Päck⸗ chen zu 100 g zum Preise von 8 RM einschließlich der Versendungs⸗ kosten innerhalb Deutschlands abgegeben. Der Inhalt besteht aus etwa 300 bis 400 Postwertzeichen von 20 bis 25 europäischen Post⸗ verwaltungen. Der Inhalt und Wert der Päckchen ist verschieden. Viele Püascen enthalten eine ganze Anzahl seser Werte. Ein Teil der Marken wird nicht fehlerlos sein. stellungen können nur schriftlich bis spätestens 30. November 1935 an die Ver⸗ sandstelle für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstr. 7,
Bekanntmachung.
Die am 12. November 1935 ausgegebene Nummer 123½ des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Versorgun Angehörigen des Reichsheers und der Reichsmarine sowie ghde Hinterbliebenen (Wehrmachtversorgungsgesetzz. Vom 6. No⸗ 1 88 8
ritte Verordnung über unzulässige Zusätze und Behand⸗ lungsverfahren bei Fleisch und dlüfsig vnd.
7. November 1935. Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: —,15 RM. Postver⸗
sendungsgebühren: —,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 13. November 1935. 1 8 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die am 13. November 1935 ausgegebene Nummer 124 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: „Verordnung zur Aenderung und Ergänzung der Verordnun über das Erfassungswesen. Vom 7. November 1935. 1 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über das Erfassungswesen. Vom 7. November 1935.. mfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: —,75 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: —,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 13. November 1935.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
In die Liste des Oberverwaltungsgerichts als Verwaltungsrechtsräte eingetragen: Oberbürgermeister i. R. Dr. Gilka in Düsseldorf, Stadtrat i. R. Dr. Heuer in Berlin⸗Charlottenburg.
In der Liste des Oberverwaltungsgerichts über die Verwaltungsrechtsräte sind auf ihren Antrag gestrichen: die Verwal⸗ tungsrechtsräte
Regierungsrat a. D. Dr. von Seydlitz und Lud⸗ wigsdorf in Frankfurt a. d. Oder,
Landrat i. R. Kothe in Hertelsaue,
Bürgermeister a. D. Dr. Hagen in Rathenow,
Regierungsvizepräsident i. R. Schwidden in Köln.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Französische Botschafter Andrs Francois⸗ Poncet hat Berlin am 8. d. M. verlassen. Während seiner “ führt Botschaftsrat Arnal die Geschäfte der
öotschaft.
9₰
ichtigt. Wenn mehr Bestellungen vorliegen, als Päckchen vor⸗ anden sind, entscheidet das Los. Die Bezugsbedingungen sind bei der Versandste e erhältlich. (Näheres auch im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 101 vom 12. November 1935.)
sethe werden. Später eingehende Aufträge bleiben unberück⸗ 1
Bevorstehende Einigung in der Nordatlantik⸗ konferenz.
Bekanntlich hatte die Black Diamond Line die Kündigung der Nordatlantik⸗Frachtkonferen d he ter en, worauf weitere 13 nichtdeutsche Mitglieder der Nordatlantik⸗Frachtkonferenz eben⸗ bes ihre Mitgliedschaft zum 13. November aufkündigten. 5* em nunmehr in den letzten Tagen in Berlin durch Verhand⸗ lungen mit den zuständigen deutschen Regierungsstellen der Wille der beteiligten deutschen Stellen zum Ausdruck kam, wenn irgend möglich — unter Wahrung berechtigter deutscher Interessen — die drohenden Ratenkämpfe im Interesse aller Beteiligten zu ver⸗ meiden, hat sich die Lage etwas entspannt. Wie die Deutschen Verkehrsnachrichten melden, wurde der Kündigungstermin auf den 19. November hinausgeschoben. Man rechnet damit, daß in der Zwischenzeit durch weitere Verhandlungen eine Klärung der Ge⸗ saptithge und damit die Erhaltung des Frieden der 2 atlantikfahrt erzielt werden kann.
Aus der Verwaltung
Kein Bedarf an Anwärtern für die Heeres⸗ beamten⸗Laufbahn. 1
Beim Reichskriegsministerium gehen ständig Gesuche von Schülern um Zulassung zur Laufbahn des gehobenen mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes — Heeresbeamtenlaufbahn — ein, die in Unkenntnis der neuen Bestimmungen dorthin gerichtet werden. Auf Wunsch des Reichskriegsministeriums hat der Reichs⸗ und Preußische Erziehungsminister Sorge getragen, daß die Richt⸗ linien über die Deckung des Anwärterbedarfs für diese Laufbahn künftig den Schülern einige Zeit vor der Entlassung bekannt⸗ gegeben werden. In den Richtlinien wird festgestellt, daß der ver⸗ Fältriemeöhig eringe Bedarf an Zivilanwärtern — der größte Teil der Anwärterstellen ist den Versorgungsanwärtern vorbe⸗ halten — im April jeden Jahres, und zwar erstmalig im April 1937, aus den im Herbst des Vorjahres eingestellten Freiwilligen und Dienstpflichtigen gedeckt wird, die mindestens Primareife einer neunstufigen höheren Lehranstalt (nicht Privatschule) und besondere Neigung und Fähigkeiten für den Heeresverwaltungs⸗ dienst besitzen. Die Bewerbung ist nur beim Truppenteil zulässig. Da der Bedarf an Anwärtern vorläufig gedeckt ist und das bis⸗ herige Verfahren, wonach Bewerbungen in der ersten Aprilhälfte jedes Jahres unmittelbar beim e p-ee eeeareg. einzu⸗ reichen waren, nicht mehr gilt, ist es zwecklos, Gesuche um An⸗ nahme oder Vormerkung dorthin zu richten. Soweit Bewerbern bisher Bescheide erteilt sein sollten, wonach ihnen die Vorlage eines erneuten Gesuches Anfang April 1936 anheimgestellt wurde, sind diese Bescheide durch die neue Regelung überholt.
Neuregelung der Dienstsiegel.
In einem Erlaß an die obersten Kichatehe dans die Rei statthalter, die Landesregierungen und sämtli
e preußischen Be⸗
hörden teilt der Reichs⸗ und Feenpilche Innenminister mit, 8 auf Grund der Verordnung des Führers und Reichskanzlers, dur die das Hoheitszeichen der NSDAP. zum Lresihen des Reiches bestimmt worden ist, demnächst durch einen Erlaß über die Reichssiegel die Form und sührung der Dienstsiegel für alle staatlichen Verwaltungen einheitlich geregelt werden wird. Der Minister ersucht die Behörden, die Beschaffung der nötigen Reichs⸗ dienstflaggen und nach Erscheinen des Erlasses auch der Reichs⸗ siegel für die Reichs⸗ und Landesbehörden zu veranlassen. Eine Anordnung über einheitliche Amtsschilder der Reichs⸗ und Landes⸗ behörden bleibt vorbehalten.
120 000 Bände Zuwachs für die Reichstags⸗ bibliothek.
Im Reichstagsgebäude werden gegenwärtig die baulichen Vor⸗ bereitungen für die Uebernahme von mehr als 120 000 Büchern getroffen, die die Bibliothek des alten preußischen Abgeordneten⸗ hauses und späteren Landtags bildeten. Da das Landtagsgebäude vom Reichsluftfahrtministerium übernommen wurde, mußte die Bücherei ihren alten Standort verlassen. Im Reichstag wird sie nun eine beachtliche Ergänzung der über 300 000 Bände um⸗ fassenden Reichstagsbibliothek bilden. Fast 500 000 Werke haupt⸗ fächlich der politischen Wissenschaft und Praxis, aber auch aus faft allen anderen Gebieten der Literatur, sind damit im Reichstags⸗ gebäude vereint, eine sehr wertvolle Sammlung, die außer den Abgeordnsten vor allem den Behörden zur Verfügung steht und die an Ort und Stelle auch von Studenten gegen besondere Er⸗ laubnis benutzt werben dgd. 1
* Die
Berliner Börse am 13. November. 8 Unter Schwankungen erholte Kurse.
Die am Vortgae verstimmenden Verkäufe der Privatkundschaft der Banken waren im heutigen Börsenverkehr nicht mehr festzestellen, und infolgedessen machte sich anfangs eine freundliche Grund⸗ sin bemerkbar. Teilweise ergaben sich derart Gewinne, aß die gestrigen Einbußen wieder eingeholt werden konnten. Die Kulisse ging mit Rückkäufen vor, daneben bemerkte man auch vereinzelt einige Kauforders der Privatkundschaft, da das herunter⸗ gekommene Kursniveau einen gewissen Anreiz zu neuem Enga⸗ gement bot. Die anfangs noch ganz einheitliche Aufwärtsbewe⸗ gung wurde nach Notierung der ersten Kurse allgemein, im Verlauf ergaben sich jedoch Schwankungen, und gegen Schluß der Börse bemerkte man verschiedentlich Glattstellungen.
Unter den Montanpapieren fielen Mannsfeld durch schwache Haltung auf (— 2), auch Mannesmann konnten ihren Anfangs⸗ gewinn von 1 % später nicht halten. Fest lagen Harpener und Hoesch (+† 1 bzw. +† N¾¼). Unter den Braunkohlenwerten büßten Rheinische Braunkohlen bei sehr kleinem Umsatz 3 %᷑ ein, auch in Bubiag kam etwas Ware heraus (— 1). Unter den chemischen Werten waren Goldschmidt, Rütgers um je 1 %, J. G. delcch unter Schwankungen ½ % gebessert. Am Elektromarkt waren Deutsche Kabel wiederum fest (+ 1), auch Elektr. Werke Schles. und Licht und Kraft gingen um je 1 %, R. W. E. um 1 ¼ 23%, Siemens sogar um 2 % nach oben. Unter den Spezialpapieren bemerkte man etwas größere Käufe in Verkehrswesen (+ 2 9¾¼), ferner lagen Holzmann um 1 %˖ und Zellstoff Waldhof um 1 ½ % erholt. „Material kam dagegen in Deutsche Linoleum (— 2 ½) und in Braubank (— 1) heraus, während unter den Großbankaktien des Kassamarktes Berliner Handelsgesellschaft 1 % einbüßten.
Sonst lag der Kassamarkt uneinheitlich. In Renten waren die Veränderungen nur gering. Lediglich Mittelstahl hatten einen Verlust von ¾ % aufzuweisen. Tagesgeld war zu 3 bis 3 ¼ % reichlich vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt la London etwas schwächer und ging in Berlin auf 12,23 ½¼ (12,25 Reichsmark zurück, der Dollar lag mit 2,488 RM wieder be⸗
Börsenkennziffern 1 für die Woche vom 4. bis 9. November.
vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 4. bis 9. November im Pentenmristem Vorwoche wie folgt: “ Wö6ö 1 Monats⸗ ü “ vom 4.11. vom 28. 10. durchschnitt Aktienkurse (Index 1924 bis 9. 11. is 2. 11. ogkto be 1 3s Srncg) bis Oktober Bergbau und Schwerindustrie 98,41 Verarbeitende Industrie.. 83,66 Handel und Gewerbe. 96,05 Gesamt 16““ Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ Banmntn 8 Piandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Oeffentliche Anleihen.. Duh Außerdem: Industrieobligationen. 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe..
90,75
8
8 Die Sondertagungen des Reichsbauerntages.
Agrartechnische Beratungen.
Die geschlossenen Sondertagungen des Dritten Reichsbauern⸗ tages in Goslar haben am Dienstag ihren Fortgang mit Fach⸗ besprechungen gefunden, die vorwiegend agrartechnischen Fragen galten. In einer ““ Geräte⸗ und Maschinenwesen 1 1 Organisation der aschinenprüfung und ⸗Beratung erörtert.
„Eine weitere Besprechung über Grundlagen der Betriebs⸗ führun behandelte zunächst die Bedeutung und Durchführung der Bodenschätzung unter rechtlichen und technischen Gesichtspunkten und dann die gegenwärtig gegebenen Wege der landwirtschaftlichen Selbstfinanzierung.
Zeitgemäße Marktfragen wurden in den Tagungen der „Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirtschaft“ und der „Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft“ klargestellt. Die Juristen des Reichsnährstandes zusammen mit den Haupt⸗
Wirtschaft des Auslandes.
Der Wochenausweis der Niederländischen Bank. Erhöhung des Goldbestandes.
Amsterdam, 12. November. Wie aus dem letzten Ausweis der 1“ Staatsbank hervorgeht, hat sich der Gold⸗ bestand in der Berichtswoche um 6,7 Mill. Gulden auf 613,1 Mill. Gulden erhöht. Glichzeitig mit dieser neuerlichen Erhöhung der Goldbestände hat sich die Inanspruchnahme der Bank durch Lom⸗ bardkredite um 16,2 Mill. auf 135,3 Mill. Gulden verringert. Die Ausleihungen auf Inlandswechsel weisen mit 36,5 Mill. eine Abnahme von 11,2 Mill. Gulden auf. Im Zusammenhang damit bie der anderen Seite der Notenumlauf eine beachtliche Berringerung. Er wird mit 794,6 Mill. Gulden ausgewiesen, beas gegen die Vorwoche eine Abnahme um 21,3 Mill. Gulden edeutet. auf 37,6 Mill.
Bundesrat Obrecht zu den schweizerischen Notstandsmaßnahmen.
Beasel, 12. November. Auf Einladung der Statistisch⸗Volks⸗ wirtschaftlichen Gesellschaft sprach am Montag abend in Basel Bundesrat Obrecht, der neue Leiter des volkswirtschaftlichen De⸗ partements, zur gegenwärtigen Wirtschaftslage und zu den vom Bund ergriffenen Notstandsmaßnahmen. Er zeigte — sissern⸗ mäßig belegt durch die abgesunkenen Handelsziffern — das nh gr Krise für die Schweiz auf und bedauerte, daß das Be⸗ dͤrfnis nach wirklicher Qualität immer mehr zurückgehe und damit für die Schweiz auch der Export. Beachtenswert sei die Tatsache, daß in der Uhrenindustrie das Verlangen nach Quali⸗ tätsware bereits wieder zurückgekehrt sei und hier die Ausfuhr
Us⸗
Die Giroguthaben bei der Bank erhöhten sich um 1,5
und den Verwaltungsabteilungsleitern klärten die chwebenden Fragen der Verwaltung im Reichsnährstand.
Auch die weltanschaulichen Erörterungen der Reichshaupt⸗ abteilung I fanden ihre Fortsetung mit Vorträgen von Stabs⸗ leiter Ries über den „Sippengedanken im Bauerntum“, von Stabsleiter Dr. Senf über die „Aufgaben des bäuerlichen Sippen⸗ buches“ und von Stabsabteilungsvorstand Dr. Wünsch über „Bauerntum und Wappenführung“.
Sitzung des Verwaltungsrates der ZHK.
am 15. November.
Am 15. November findet in Paris eine Sitzung des Ver⸗ waltungsrats der Internationalen Handelskammer statt, auf deren Tagesordnung in erster Linie das Arbeitsprogramm für die Jahre 1936 und 1937 steht. Bekanntlich findet der nächste Kon⸗ sac der Internationalen Handelskammer im Juni 1937 in Berlin statt. Die deutsche Gruppe wird im Verwaltungsrat durch ihren Präsidenten Abr. Frowein, Ehrenpräsident der Internationalen Handelskammer, sowie durch die Herren Dr. Ernst Poensgen (Tüsseldorf), Dr. Otto. Chr. Fischer (Berlin), Staatsrat John T, Eßberger (SHamburgz, Präsident E. Hecker (Hannover), Staats⸗ sekretär Trendelenburg (Berlin) und Professor Lüer (Fankfurt⸗ Main) vertreten.
Devisenbewirtschaftung.
Leistung von Unterstützungszahlungen 8 nach den Niederlanden.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt im Runderlaß Nr. 212/35 D. St. — Ue. St. — vom 11. November 1935 mit: 1
In Abschnitt I Ziffer 8 des RE. Nr. 163/34 D. St. — Ue. St. — ist bestimmt, daß u. a. G niederländischer Staatsangehöriger in Deutschland an Verwandte in den Nieder⸗ landen im Verrechnungsverkehr geleistet werden können. Die Niederländische Regierung hat sich bereit erklärt, als derartige Unterstützungszahlungen auch Lohnüberschüsse und Ersparnisse niederländischer Arbeiter in Deutschland anzusehen und in Härte⸗ fällen die Ueberweisung dieser Zahlungen im Verrechnungswege zu Die Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, erfolgt durch en Direktor der Niederländischen Arbeitsbörse in Oberhausen / Rhld., Dr. Kapma, der darüber eine Erklärung abgibt, welche der Antragsteller der Devisenstelle mit seinem “ vorzulegen hat. In Höhe des von Dr. Kapma für angemessen begutachteten Be⸗ trages und für den von ihm ““ eine Ge⸗ nehmigung zur Einzahlung auf das deutsch⸗niederländische Ver⸗ rechnungskonto bei der Deutschen Verrechnungskasse ohne weitere Prüfung des Antrags zu erteilen. Werden Anträge von den An⸗ tragstellern bei den Devisenstellen ohne das Gutachten eingereicht, so sind sie zunächst mit der Bitte um Stellungnahme an den Di⸗ rektor der Niederländischen Arbeitsbörse in Oberhausen /Rhld. zu senden. “ .
Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Oktober und in dem Zeitraum Januar bis Oktober 1935.
Oktober 1935
Menge Wert dz 1000 RM
26 915 316 83 342 603 381696
2 245 18
— Januar bis Oktober Waren⸗ bezeich Wert ezeichnung 1000 RM
2 147 550 14 805 1 404 779 13 161 32 935 148 20 851 367
1 155 393 8 631 393 807 3 395 1 771 459 12 847 583 612 69 871 22 104
Menge dz
Roggen.. Weizen.. Roggenmehl.. Weizenmehl.. Gerste zur Vieh⸗ 1 fütterung.. 24 0 Andere Gerste 67663 Hagee 9 561 70
Milchbutter, ö 67 887 9 060 Käse (Hart⸗ und ö“ 2 Weichkäse). 24 422 2 265 Eier von Feder⸗ vieh u. Feder⸗ ö“ b 3
n
1000 Stück 145 513
Statistisches Reichsamt.
5 &
46 510
8 ZE. 02
wertmäßig stark zugenommen habe, und zwar stärker als der Bertmachig, sg Fndem der Staat sich beim Handelsverkehr die Aufgabe stelle, der Ausfuhr Raum zu schaffen durch Benutzung der Einfuhrkraft, wache er streng darüber, daß der Einführer dort kaufe, wo man Gegenware aus der Schweiz beziehe. Das volks⸗ wirtschaftliche Departement verständige sich mit den Regierungen der anderen Länder über das Verhältnis von Geschäft und Gegen⸗ eschäft, und dort, wo kein Clearing⸗Abkommen bestehe, basiere dieses Verhältnis auf der Grundlage von eins zu eins. Bundes⸗ rat Obrecht trat weiter den Verfechtern der Kaufkrafttheorie ent⸗ egen. Sie trete den schweizerischen Sparfinn nieder und zer⸗ stbre damit die notwendige Kapitalbildung.
Im Hinblick auf die Versteifung des Kreditwesens warnte der Leiter des Volkswirtschaftsdepartements davor, ein Mora⸗ torium für alle Hypothekenschuldner zu verlangen. Das würde auch die Kantonalbanken, die größten Sfbuachetenglaubiger. zu Stillhaltungsgesuchen zwingen. Dagegen solle zur Auflockerung des Kredits von den eingefrorenen Geldern im Ausland wieder herbeigeschafft werden, was nur eben möglich sei. Eine der wich⸗ tigsten Voraussetzungen aber für die Gesundung des Kredites und für erträgliche e sei die Wiederherstellung des Vertrauens in den Staatskredit. Die Schlüsselstellung zu der Entspannung liege bei den öffentlichen Finanzen. Der Redner zählte dann im einzelnen die Einsparungs⸗ und Steuermaßnahmen auf, die den Ausgleich des bisherigen Defizits bei Bund und Bundesbahnen in Höhe von 130 Mill. ffrs. bewirken sollen und die dem Parlament in der Dezember⸗Tagung vorgelegt werden. Die Kosten der Arbeitslosenfürsorge gibt er mit 42,75 Mill. ffr. an.
Mit Bezug auf die von Staat und Wirtschaft durchgeführte Preiskontrolle erklärte Bundesrat Obrecht, die Regierung auf Grund der früheren Erfahrungen nicht an die W⸗
* Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 14. November. Staatsoper: Tannhäuser. Musikalische
Beginn: 19 %¼ Uhr. . daus: Egmont. Trauerspiel von Goethe.
h Uhr
Leitung: Heger.
Beginn:
Staatstheater Kleines Haus: Zwei Herren aus Verona.
Komödie von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.
Marcel Wittr isch singt am Freitag, dem 15. November,
zum ersten Male den Cavaradossi und Herbert Janssen den Scarpia in „Tosca“. Dusolina Giannini beschließt in der Titelrolle ihre diesmaligen Gastspiele.
In der Erstaufführung des Schauspiels „Thomas Paine“ von Johst, das am Sonnabend, 16. November, im Schauspiel⸗ Zus am Gendarmenmarkt als Festvorstellung anläßlich der Ta⸗ ng der Reichskulturkammer in der Inszenierung von Jürgen de ing zur Darstellung gelangt, wirken in tragenden Rollen mit: othar Müthel (Thomas Paine), Eugen Klöpfer (Washington), Albert Florath (Greene), Walter Werner (Stone), — Beber (Grignan), Aribert Wäscher (Adams), Karl aubenreißer (Tornay), Bernhard Minetti (Chabot).
rung von Höchstpreisen. Aber da, wo die Preise zu hoch gehalten würden, solle mit den betreffenden Wirtschaftskreisen über eine beitgemäße Rücksichtnahme verhandelt werden. Die Einfuhr⸗ eschränkungen und Kontingentsvorlagen würden überprüft. Von der Ankündigung von Finanz⸗ und Wirtschaftsprogrammen halte der Bundesrat richts. Sein lebendiges Programm sei, die Kette von Bedürfnissen und Problemen zu befriedigen, die jeder Tag neu bringe. Der Bundesrat wolle der Defizit⸗Wirtschaft und der Schuldenanhäufung ein sicheres Ende bereiten.
. 8
Erweiterte Vollmachten für die schweizerische Bundesregierung gefordert.
„Beasel, 12. November. Um die gegenwärtig in Kraft befind⸗ lichen Notmaßnahmen für die Landwirtschaft und die Milchprodu⸗ zenten, für den Export und für die Arbeitslosen weiterzuführen und die Ermächtigung zu besitzen, neue Notstandsmaßnahmen zum Schutze der Wirtschaft und der Währung treffen zu können, hat der Bundesrat am Dienstag einen dementsprechenden Beschlußentwurf fertiggestellt. Das Parlament soll diesem Entwurf Fe Erweite⸗ rung der Vollmachten der Bundesregierung seine Genehmigung erteilen. Weiter ist vorgesehen, eine eidgenössische Wirtschafts⸗ kommission von 17 bis 21. 14* ernennen, die die Auf⸗ gabe hat, dem Bundesrat beratend und begutachtend zur Seite zu stehen. Ueber die Maßnahmen, die der Bundesrat auf Grund er erteilten Vollmachten ae vorherige Befragung des Parla⸗ ments ergreift, hat er der Bundesversammlung periodisch Bericht zu erstatten. Sie beschließt alsdann, ob diese Maßnahmen bei⸗ ehalten werden können oder abzuändern bzw. aufzugeben sind.
Ministerpräsident Hodza über die Grundsätze seiner Wirtschaftspolitik.
Prag, 13. November. Ministerpräsident Dr. Hodza legte am Dienstag den Vertretern der Regierungsblätter sein Arbeits⸗ “ und die Grundsätze seiner Politik dar. Er gab der leberzeugung Ausdruck, daß die Regierung nunmehr ihre Wirt⸗ schaftspolitik auf der Grundlage der Verständigung zwischen Industrie und Landwirtschaft werde aufbauen können, da die Landwirts aft in der Tschechoslowakei nunmehr über die not⸗ wendigen Voraussetzungen für die Gleichheit mit der Industrie verfüge. Als die nächsten Aufgaben seiner Regierung bezeichnete Ministerpräsident Dr. Hodza die Beseitigung der Hindernisse, die sich der Ausfuhrindustrie in den Weg stellten, den weiteren Abbau er Arbeitslosenzahl, die Förderung der werbenden Arbeiten, für die in der Staatswirtschaft für das nächste Jahr rund drei Mil⸗ liarden Kronen bestimmt sind, und die Zinssenkung.
Berlin, 12. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,00 bis 32,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 40,00 bis 42,50 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei, 1934: 42,00 bis 48,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 48,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei, 1934: 52,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, Riesen, gelbe 58,00 bis 62,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt 65,80 bis 67,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Moulm. Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗ Reis, glasiert 36,00 bis 37,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 37,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengrütze 29,00 bis 30,00 ℳ, Haferflocken 37,00 bis 38,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 41,00 bis 42,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,35 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 30,50 bis 31,00 ℳ, Zucker, Melis 67,35 bis 68,35 ℳ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,50 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 33,00 bis 36,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 46,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 426,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 162,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 250,00 bis 252,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 108,00 bis 110,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese † Kisten 47,00 bis 52,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kisten 225,00 bis 235,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., † Kisten 240,00 bis 250,00 ℳ, Kunsthonig in ½¼ kg- Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 184,00 bis 188,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 184,00 bis 188,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., r., —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bes 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 284,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 264,00 bis 266,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Koch⸗ butter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 152,00 bis 166,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 192,00 bis 220,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in
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