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einschließlich des Portos abgegeben.
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C tr. 281 Reichsbankgirokonto
88 8
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. [Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat November 1935. Bekanntmachung des Reichsministers der Finanzen über Be⸗ wertungsstützpunkte für die Bewertung von gärtnerischem Vermögen. Vom 27. November 1935. “ Elste Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rück⸗ agen der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935. ee für die Lebenshaltungskosten im November 1935. Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 27. November 1935.
Amtliches.
Deutsches Reich.
M Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur lenderung der Wertberechnung von Hypotheken und onstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarkt) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Dezember 1935 für eine Unze Feingold . . . . 1 141 ch 0 d,
fm ein Gramm Feingold demnah = pence 54,3990, in deutiche Währung umgerechnet.. = RM 2,78228.
Berlin, den 2. Dezember 1935 — Statistische Abteilung der Reichsbank “ Dr. Döring.
11“
Bekanntmachung.
„Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat November 1935 werden auf GHrund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Fenesg tenergesese⸗ vom 16 Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 942) in Verbindung nu 8 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ teuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt:
fd. ni1, Staat Einheit RM 1 Aegypten 1 Pfund 12,56 2 Argentmien 100 Papierpesos 67,88 3 BZelgien 100 Belga (= 500 Frcs.) 42,04 4 Brasilien 100 Milreis 18 14,09 115 Bulgarien 100 Lewa 3,05 6 Canada 1 Dollar 2,46 8 Dänemark 100 Kronen 54,71 8 Danzig 100 Gulden 46,85 9 CEstland 100 Kronen 68,00 10 Finnland 100 Mark 5,40 11 Frantreich 100 Francs 16,39 12 Griechenland 100 Drachmen 2,36 113 Großbritannien 1 Pfund Sterling 12,26 14 Holland 100 Gulden 168,69 15 Island 100 Kronen 8 54,95 16 Italien 100 Lire 20,19 17 Japan 100 Yen 71,42 18 Jugoflawien 100 Dinar 5,65 19 Lettland 100 Lat 81,00 20 Litauen 100 Litas 41,65 21 Luxemburg 500 Francs 52,55 22 Norwegen 100 Kronen 61,52 23 Oesterreich 100 Schilling 49,00 24 Polen 100 Zloth) 46,85 25 Portugal 100 Eskudos 11,11 26 Rumänien 100 Lei 2,49 weden 100 Kronen 63,16 weiz 100 Franken 80,72 Spanien 100 Peseten 33,96 Tschechoslowakei onen 10,28 Türkei 1 Pfund 1,98 Ungarn 100 Pengs 73,42 Uruguay 1 Peso 1,12 Vereinigte Staaten 1 Dollar 2,49 von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in in Se ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am
Berl 1
Berlin, den 2. Dezember 1935. 8 Der Reichsminister der Finanzen.
1 3 * Artikel 1.
n deutsche Wo dem 2 Mittel⸗ — 8 8 85
8 .“ 111“ 8. — Aenderung von Vorschriften der Reichsversicherungsordnung. zember 1935 mit RM 12,275 umgerechnet = RM 86,5388, An die Stelle des § 364 der Reichsversicherungsordnung treten
v
d
abzuführen (Auffüllungssoll), soweit nicht der Träger der Gemein⸗
und die aus Veräußerungen erwachsenden Gewinne der Gesamt⸗
rücklage werden gegen die Kosten der Rücklageverwaltung und die aus Veräußerungen entstehenden Verluste ausgeglichen; der Unterschied wird auf die beteiligten Kassen nach der Höhe ihres Rücklageguthabens im Jahresdurchschnitt umgelegt.
Kassen, die Vhr Rücklagesoll erfüllt haben, voll ausgezahlt. Ist das Rücklage Hundert des Rücklageguthabens hinausgehender Ueberschuß nicht ausgezahlt, sondern gutgeschrieben; von zahlenden Ueberschuß wird das Auffüllungssoll einbehalten. Rücklageguthaben der Kassen zur Last geschrieben. Vermögensteilen werden auf die beteiligten Kassen nach der Höhe
die einzelnen
des Rücklagesolls nur zur Deckung außergewöhnlichen Geldbedarfs verfügen; die Verfügung bedarf der EbE
Kasse von dem
aus der Gesamtrück über dem Reichsbankdiskont zu 8 S”
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfges 55 mm breiten 92 mm breiten Berlin SW. 68, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier pölli darin auch anzugeben, welche
unterstrichen) oder durch Sperrdruck hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin
1 paltenen 3 mm hohen und Feil 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und eile 1,85 ℛℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ druckreif einzusenden, insbesondere ist orte etwa durch Fettdruck (einmal (besonderer Vermerk am Rande) — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Montag, den 2. Dezember, abends
8
8
Bekanntmachung. Vom 27. November 1935.
Betrifft: Bewertungsstützpunkte für die Bewertung gärtnerischem Vermögen.
Auf Grund des § 27 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 18 der Durchführungsbestimmungen zum Reichs⸗ bewertungsgesetz vom 2. Februar 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 81) wird daxauf hingewiesen, daß im Reichssenerblan 1935 899 Nr. 76 vom 3. Dezember 1935 eine Entscheidung des Reichsministers der Finanzen über Bewertungsstützpunkte für die Bewertung von gärtnerischem Vermögen bekannt⸗ gegeben wird. 1 8
Berlin, den 27. November 1935.
Der Reichsminister der Finanzen. vi1“
von
Elfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung u] (Rücklagen der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935.
Auf Grund des Abschnitts V des über den Aufbau der Sozialversicherung vom 5. Juli 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 577) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ minister des Innern und dem Reichsminister der Finanzen folgendes verordnet: 1
folgende Vorschriften: § 364. (1) Jede Krankenkasse soll eine Rücklage im Betrage mindestens einer Zweimonatsausgabe nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre haben (Rücklagesoll). Die Rücklage besteht in einem Guthaben (Rücklageguthaben) bei dem für die Kranken⸗ kasse zuständigen Träger der Krankenversicherung für Gemein⸗
schaftsaufgaben (Träger der Gemeinschaftsaufgaben). (2) Solange das Rücklagesoll nicht vorhanden ist, hat die Kasse zur Auffüllung der Rücklage jährlich mindestens eins vom Hundert des im Voranschlag vorgesehenen Beitragseinnahmesolls
schaftsaufgaben in besonderen Fällen eine Abweichung gestattet. (3) Der Rei zarbeitsminister kann die Höhe und die Be⸗ rechnungsart des Rücklage⸗ und des Auffüllungssolls ändern.
§ 364 a.
Der Träger der Gemeinschaftsaufgaben verwaltet die Rück⸗ lagen ö als ein Sondervermögen der Krankenversiche⸗ rung (Gesamtrücklage).
§ 364 b.
(1) Die im Laufe eines Jahres entstehenden Kapitalerträge
(2) Ergibt sich nach Abs. 1 ein Ueberschuß, so wird er den oll noch nicht erfüllt, so wird ein über vier vom em hiernach noch auszu⸗ (3) Ergibt sich nach Abs. 1 ein Fehlbetrag, so wird er den (4) Wertänderungen der Gesamtrücklage aus nicht veräußerten
hres Rücklageguthabens im Jahresdurchschnitt umgelegt und auf ücklageguthaben verbucht. (5) Das Reichsversicherungsamt kann Näheres bestimmen.
88 § 364 c. 3 (1) Die Kasse kann über ihr Rücklageguthaben bis zur 88g
Zustimmung des 8e. der Nach Erschötsung des Guthabens kann die t
88 der Gemeinschaftsaufgaben ein Darlehn
age erhalten, das mit eins vom Hundert t. staeragesol-
(2) Soweit das Rücklageguthaben arf die Kasse darüber frei verfügen. Artikel 2. Uebergangsvorschriften. (1) Zur Bildung des Rücklageguthabens führt die Kasse die
as übersteigt,
Bestände an Geld und Wertpapieren, die am 31. Dezember 1934
—
für
82
(122
für
für
ordnung Näheres bestimmen.
sich für den Durchschnitt 122,9 (1913/14
119,9 und die 0,2 % auf 127,1 erhöht. Bedarfsgruppen Fenn nahez es betrugen die
(unverändert).
Käse erhöht, da Kartoffeln im Reichsdurchschnitt noch etwas
Artikel 3. Schhlußvorschrift. 3 “ Der Reichsarbeitsminister kann zur Durchführung dieser Ver⸗
Berlin, den 30. November 1935.
Der Reichsarbeitsmini In Vertretung des Staatssekreté
2& “ * o11“ Die Reichsindexziffer die Lebenshaltungskosten im November 1935. Die Reichsindexziffer 5 die Lebenshaltungskosten stellt des Monats November 1935 anf 100); sie ist gegenüber dem Vormona 8) leicht, um 0,1 „%, gestiegen. Die Jaberzifser für Ernährung hat sich um 0,3 % auf ndexziffer für Heizung und Beleuchtung um Die Indexziffern für die übrigen ahezu oder ganz unverändert geblieben: ndexziffern für Bekleidung 118,3 (— 0,1 ), „Verschiedenes“ 141,0 (+ 0,1 %), für Wohnung 121,3
ö der Gruppe Ernährung haben sich die Preise albfleisch, Hammelfleisch, Schinken, Lan se⸗ Speck und
Preise für Gemüse und zurückgegangen.
gegen sind die
Berlin, den 30. November 1935. Statistisches Reichsamt.
——
Die Inderziffer der Großhandelspreife vom 27. November 1935.
neben
1913 = 100 Ver⸗ Indergruppen 1935 änderung 19. Nov. 27 Nov.] in vH I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel.. 111,4 111,5 + 0,1 M64*“ 92,3 92,0 — 0,3 3. Vieherzeugnise 110,3 110,5 + 0,2 4 104,8 104,8 0,0 Agrarstoffe zusammen.. 104,7 104,7 0,0 5. Kolonialwaren . . . ... 84,2 84,2 0,0 II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. l1116.* 115,2 02,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen. . 102,3 102,4 + 0,1 8. Metalle (außer Eisen) 51,7 51,3 — 0,8 1666868689 874 4 01 10. Häute und Leder 62,1 61,8 — 0,5 J.J86** 101,4 101,4 — 12. Künstliche Düngemittel .. 65,7 65,8 + 0,2 13. Kraftöle und Schmierstoffe .. 87,4 87,4 0,0 11611“8“ 12,0 12,0 0,0 15. Papierhalbwaren und Papier. 101,7 101,7 0,0 11646*“ 111,0 111,2 + 0,2 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen.. 92,7 92,7 0,0 III. Industrielle Fertig⸗ waren. 17. Produktionsmittel .... 113,1 0,0 konfamgüuter.. .6 124,0 0,0 Industrielle Fertigwaren zu⸗ ee“] 119,3 0, Gesamtinder. 103,0 0
*) Monatsdurchschnitt Oktober.
Die für den 27. November bere
Großhandelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert. Auch die Anderung.
Inm einzelnen ist unter den Agrarstoffen neben einer Er⸗ höhung der Rückgang der Kälberpreise zu erwähnen.
waren sind von den Nichte
esunken. Prrise für Baumwollgarn erhöht, während die Hanfpreise
weiter 1 In der Gruppe Häute und Leder hertte sich ein Rückgang der Preise für ausländische Rinds⸗ äute
angezogen. Die leichte Steigerung der
8
chnete Inderziffer
der
ndexziffern der Hauptgruppen zeigen keine
Preise für Braugerste und Käse ein weiterer n den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halb⸗ isenmetallen vor allem Zinn, da⸗ ch Kupfer, Kupferbleche und Blei, im Preise An den Tevxtilrohstoffmärkten haben sich die
aber au
aus; die Gans für Oberleder haben zum Teil weiter Indexziffer für künst⸗
di
J. A.: Hedding.
zu ihrer Rücklage eeae 1) an den ann auch andere Vermögenswerte annehmen.
papiere mit dem Werte des letzten Börsentages des Jahres 1934 Rüseneds Kapitalerträge, Gewinne und
Lasten der Gesamtrücklage.
bis zum Betrage des Rücklagesolls räger der Gemeinschaftsaufgaben ab; dieser
(2) Für die Berechnung des Rücklageguthabens sind Wert⸗ ertsteigerungen seit rluste und Wertminderungen zu
8
esem Tage gehen zugunsten, Ve
liche Düngemittel ist durch die saisonmäßige Erhöhung der Preise für Thomasmehl (Ermäßigung der Frühbezugsver⸗ gütung), die durch den saisonmäßigen Rückgang der Preise ür Kalidüngemittel nicht ausgeglichen wurde, bedingt. nter den Baustoffen sind Kantholz (Berlin) und Leinölfirnis im Preis gestiegen.
Berlin, den 30. November 19535.
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