1935 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Deze mber 1935. S. 2

st mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, er den Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht: a) aus Zolltarif⸗Nr. 192 (Reisabfälle Ab⸗ fälle beim Schälen und Polzfren von 5 nicht zur menschlichen Ernährung verwend⸗ bar) 88 M11XX1“*“*“ zu Futterzwecken dienender Bruchreis b 3 29 RM je Tonne, aus Zolltarif⸗-Nr. 194 (Rückstände von der Stärkeerzeugung aus Mais, nicht zur mensch⸗ lichen Ernährung verwendbar) 32 RM je Tonne. 3. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für sonstige Ab⸗ älle und Rückstände, die bei der im Inland erfolgenden Ver⸗ arbeitung der aus dem Ausland eingeführten Waren der Zolltarif⸗ Nr. 8, 10, 163 anfallen, sowie für die im Inland gewonnenen unter II. 1. aufgeführten Rückstände aus ver ol ee ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 gleich dem Uebernahmepreis.

III. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für die Waren der Zolltarif⸗Nr. 13 bis 17 Oelfrüchte und Oelsämereien) ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der

en Uebernahmepreisen und folgenden Zuschlägen entspricht, und zwar:

1. für im Inland erzeugte Waren . —. 1 NM Jje Tonne,

2. für aus dem Ausland 8H de

a) zur Oel⸗ und Senfgewinnung sowie für Aussaatzwecke 11 Na je Tonne,

b) für Vogel⸗ und Ge lůg elfutter⸗ . 1 1. 1 1“ 8 8 . . 37,50 RM je Tonne, c) für alle übrigen Zwecke. 75 RM je Tonne.

IV. 1. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle ist mit Wirkung vom 1. Januav bis zum 31. Mai 1936 für die nach⸗ stehend genannten im Inland und im Ausland anfallenden Waren der Zolltarif⸗Nr. 193 A (feste Rückstände von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in der Form von Kuchen auch Mandelkleie) folgender: G

für Erdnußkuchen. 164 RM

Kokoskuchen.. 169 Kokosschrot.. Palmkuchen ... 149 Palmkernschrot. 151 Sesamkuchen.. 156 Sojaextraktionsschrot 150 Leinkuchen 168 Rapskuchen 137 Rapsschrot . .. 139 Baumwollsaatkuchen 154

Sonnenblumenkuchen

Diese Monopolverkaufspreise sind für die im Inland an⸗

allenden Waren auf Basis ab Fabrik Hamburg, Harburg oder diederrhein errechnet; sie erxhöhen sich um 4 RM je Tonne, wenn die Lieferung auf einer Frachtgrundlage ab Fabrik Süddeutsch⸗ land, Stettin oder Magdeburg erfolgt.

Die Monopolverkaufspreise für die im Ausland anfallenden Waren sind auf Basis eik Einfallshafen (unverzollt) oder waggon⸗ frei Grenzstation (unverzollt) errechnet. 8

2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Bucheckern⸗ und Walnußkuchen ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

V. 1. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für folgende

im Inland anfallende Waren: 1 ischmehl; lut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet; 1 Griebenkuchen; 1“ Fleischfuttermehl und die „ähnlichen tierischen Ab⸗ Zggänge“; aus Zolltarif⸗Nr. 161,

ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be⸗ trag, der den Uebernahmepreisen und einem Zuschlag von 1 RM je Forhe entspricht.

2. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 für die nachstehend ge⸗ nannten aus dem Ausland eingeführten Waren folgender:

a) für Blut von geschlachtetem Vieh, eingetrocknet,

Griebenkuchen und Fleischfuttermehl der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von

60 RNM je Tonne entspricht; b) für Dorschmehl I. Qualität 195 RM je Tonne, ür Dorschmehl II. Qualität 185 RM je Tonne, für Fischmehl 1 155 RM je Tonne, für Heringsmel 1435 RM je Tonne, für Sardinenmehl.... 110 RM je Tonne cif Einfallshafen oder waggonfrei Grenzstation;

c) für die übrigen unter V. 1., aber nicht unter a und b aufgeführten Waren der Betrag, der dem Ueber⸗ nahmepreis und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne

entspricht.

VI. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Johannis⸗ brot (Karobben, Karuben), auch gemahlen, aus Zolltarif⸗Nr. 55, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Be⸗ trag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 40 RM je Tonne entspricht.

VII. Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Hirse (Nr. 6 des Zolltarifs), auch soweit sie als geschält, geschrotet oder gemahlen unter Nr. 162 oder 165 des Zolltarifs fällt, sowie für

ischungen, die unbearbeitete, geschälte, geschrotete oder ge⸗ mahlene Hirse enthalten, ist mit Wirkung vom 1. Januar bis zum 31. Mai 1936 der Betrag, der dem Uebernahmepreis und einem Zuschlag von 1 RM je Tonne entspricht.

C. Die Monopolverkaufspreise gehen von den am Tage der Bekanntmachung geltenden Zollsätzen aus. Tritt während der Gel⸗ tungsdauer der festgesetzten Monopolverkaufspreise eine Zoll⸗ änderung in Kraft, so ändern sich die Monopolverkaufspreise ent sprechend. 11“1“

Berlin, den 13. Dezember 1935.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dr. Moritz.

2

161““

Bekanntmachung.

Die am 13. Dezember 1935 ausgegebene Nummer des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zgweiter Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die ständigkeit auf dem Gebiete des Fernsehwesens. Vom 11. zember 1935.

Gesetz zur Aenderung des Lebensmittelgesetzes. Vom 11. De⸗ zember 1935.

Gesetz zur Abänderung des Gesetzes zur Gleichschaltung des Aufsichtsrates der Bank für deutsche Industrieobligationen und zur Abänderung des Industriebankgesetzes. Vom 11. Dezember 1935.

Gesetz über Formblätter für die Gliederung des Jahres⸗ abschlusses. Vom 11. Dezember 1935.

8 Putte Besgchheheg 8 Hurchführung der Vorschriften über ie Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand. Vom 7. Dezember 1935. 1-

136

Zu⸗ De⸗

Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über benachbarte Orte im Wechsel⸗ und Scheckverkehr. Vom 7. Dezember 1935.

Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreikssendung. Berlin NW 40, den 14. Dezember 1935. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

8 Preußen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung, betreffend Ein⸗ und Durchfuhr von Knochenmehl pp. und Knochen.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird hiermit für das preußische Staatsgebiet folgendes bestimmt:

Der 2. Absatz der Ziffer 2 b im § 5 der VA. des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 27. Januar 1932 (Reichsanzeiger Nr. 50 vom 29. Februar 1932) erhält folgende Ergänzung:

„Oder die Endlaugen bleiben 24 Stunden lang bei 150 C vor der Ausfällung des Dicalciumphosphats sich selbst überlassen. Nach dieser Behandlung ist die Art der Trocknung freigestellt.“

Berlin, den 7. Dezember 1935.

Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern. J. A.: Dr. Weber.

Deutsches Reich.

Der Gesandte der Union von Südafrika Dr. S. F. N. Gie hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationssekretär Stoker die Geschäfte der Gesandtschaft.

Postverkehr zu Weihnachten und Neujahr. Pakete, Postgüter und Päckchen werden an beiden Sonntagen

VBerliner

vor Weihnachten, am 15. und 22. Dezember, von den Bahnhofs⸗

postämtern N 4, W 9, SW 11, 0 17, 80 36, NW 40 und SW 77 ununterbrochen, von den übrigen Postämtern nur am 22. 12. von 8 bis 18 Uhr angenommen. Ueber den Postschalter⸗ und Zustell⸗ Weihnachtsfeiertagen und zu Neujahr unterrichten die Aushänge bei den Postanstalten.

In der Zeit vom 18. bis 25. 12. kann Anträgen von Paket⸗ empfängern, ihnen die für sie eingehenden Sendungen durch Eil⸗ boten zuzustellen, aus betrieblichen Gründen nicht entsprochen werden.

Frühzeitige Austisserung der Weihnachtspakete und ⸗Päckchen sowie der Neujahrspost ist die sicherste Gewähr für rechtzeitige Zustellung.

SF cgen. deren Außenseite oder sichtbarer Inhalt gegen die Gesetze oder das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt, werden nicht befördert. Hierzu gehören namentlich solche Sen⸗ dungen, die ohne weiteres erkennbare beleidigende oder unsittliche Angaben oder Abbildungen enthalten.

Kunst und

Spielplan der Berliner Staatstheater 8 in der Zeit vom 15. bis 27. Dezember.

Staatsoper.

Sonntag, den 15. Dez. Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 Uhr.

Montag, den 16. Dez. Palestrina. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½¼ Uhr.

Dienstgag, den 17. Dez. Tosca. Musikalische Leitung: Swa⸗ rowsky. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 18. Dez. adame Butterfly. Mustkal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 19. Dez. Ai da. Musikal. Leitung: Blech. Be⸗ ginn: 19 1% Uhr.

Freitag, den 20. Dez. Der Wildschütz. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uhr.

Sonnabend, den 21. Dez. Julius Caesar. Musikal. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 22. Dez. Troubadour. Musikal. Leitung: Blech. Beginn: 20 Uuhr.

4

8 1 Uhfunuc

u!

Komm er Qch Mcchwer LZom PorlemonGie. er er Ooch fUGp

A.H.G

Nummer 50 des Ministerialblatts für die Preußische; Verwaltung (herausgegeben im Reichs⸗ und Preußischen Uünna rium des Innern) vom 11. Dezember 1935 hat folgenden n Allgem. Verwalt. RdErl. 3. 12. 35, Bezugen Ne cz. Presse durch d. Beamten. RdErl. 3. 12. 35, Briessenann nach d. Ausland. RdErl. 5. 12. 35, Vergüt. f. Quartiewenn Kommunalverbände. RoErl. 30. 11. 35, Steuerverrh h hen für 1935. RdErl. 2. 12. 35, Berücksichtig. d. Kriegsditenn

ei d. Festsetz. d. Grundvergüt. f. Angestellte d. Gemeindend RdErl. 3. 12. 35, Bildung v. Vertrauensräten in öff. Kranken u. prov. Heil⸗ u. Pflegeanst. RdErl. 6. 12. 35, Lohnregelunang Verkehrsbetrieben f. Feiertage. Gemeindebestand⸗ und 2 namenänderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 19 ü Wandergewerbesteuerstrafsachen. RdErl. 2. 12. 35, Ausbildin lehrg. in Provinzialfeuerwehrschulen. RdErl. 5. 12. 35 gun mechanisch betrieb. Spielgeräte. NdErl. 8. 12. 35, Aussien Erzeugn. d. Idar⸗Obersteiner Schmuckwarenindustrie. Faen 30. 11. 35, Krim.⸗Kom.⸗Anw.⸗Lehrg. d. Gemeindepol. Ren 30. 11. 35, Krim.⸗Bez.⸗Sekr.⸗Anw.⸗Lehrg. d. Gemeindepol. RdErl. 3. 12. 35, Kraftfahrsonderbekleid. RdErl. 3. 19. Schießausbild. d. Gemeindepol. RdErl. 4. 12. 35, Verkauf Altgummi. RdErl. 5. 12. 35, Pol.⸗Kom.⸗Anw.⸗Lehrg. Meister u.⸗Obermeister in d. Gemeindepol.ü d. außerpreuß. ün RdErl. 5. 12. 35, Feldjägerlehrg. 8- ledrth RdErl. 6. 12. 35, Verbilligung d. Speisefette f. d. minderbemite Bevölk. Personenstandsangelegenheiten. Nül 4. 12. 35, Befreiungen v. d. Vorschr. d. Reichsbürgerges. u. d. Mlu- schutzges. Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdoErl. 29. 11 9 Durchwandererbeförd. Verkehrswesen. RdöErl. 12. 11. ½ Verkehr mit Kraftfahrzeugen nach Frankreich. RdErl. 16. 11, % Reisebüros als Unternehmer v. Gelegenheitsverkehr. Fdel 2. 12. 35, Zusammenarb. d. Pol.⸗Behörd. mit d. örtl. Stellen Dt. Radfahrer⸗Verb. u. d. Reichsgemeinsch. f. Radfahrwegeke Volksgesundheit. RdErl. 29. 11. 35, Apothekenkonzesst Uebertragbare Krankheiten d. 45. Woche. Verschiedenen Reichsindexziffer f. November 1935. Handschriftl. Vericht Neuerscheinungen. Stellenausschreibungen Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstal Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. T jährlich 1,75 RM. für Ausgabe A (zweitseitig bedruckt i. 2,30 RM. für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

8 8 8 8* 8

Nachgebühr für nichtfreigemachte Drucksache

Nichtfreigemachte Drucksachen, Geschäftspapie Warenproben oder Mischsendungen werden von der Post nicht be S Werden versehentlich solche Sendungen abgesandt, so he

ie Post bisher für Sendungen unter Hülle bis zum Gewicht)h 500 g die Gebühr für einen freigemachten Brie⸗ und für Dm sachen in Kartenform, sofern sie den Bestimmungen für Pff karten entsprachen, die Gebühr für eine freigemachte Postkarte g hoben. Nach einer neuen Bestimmung soll künftig in solch Fällen das Eineinhalbfache der Gebühr einer gleich schweren en seee Sendung in Ansatz kommen. Verweeigert der En änger die Zahlung, so werden die Shn ehee nach Streichun

des Gebührenansatzes als unzulässig zurückgesandt.

Postanweisungen und Postaufträge nach Island

Die Höchstbeträge für Postanweisungen und Postaufträge am Deutschland nach Island werden mit Wirkung vom 1. Jannmg 1936 auf 1400 isländische Kronen festgesetzt. Ebenso läßt d isländische Postverwaltung vom gleichen Zeitpunkt an Postu weisungen nach Deutschland bis zum Gegenwert von 1400 islä dischen Kronen zu.

Wissenschaft.

Montag, den 23. Dez. Madame Butterfly. Musmual. Leitung Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Musikal. Leitung

Mittwoch, den 25. Dez. Tannhäuser. Heger. Beginn: 19 ¼½¼½ Uhr.

Donnerstag, den 26. Dez. Turandot. Musikal. Leitung: Krau

Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 27. Dez. Der Rosenkavalier. Musikal. Leitung

Staatliches Schauspielhaus.

Sonntag, den 15. Dez. Gyges und sein Ring. 20 Uhr. Montag, den 16. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uhr Dienstag, den 17. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 U GG“ 18. Dez. Gyges und sein Ring. Beÿin hr. Donnerstag, den 19. Dez. Thomas Paine. Beginn: Alh Freitag, den 20. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 21. Dez. Das Glas Wasser. Begi

20 Uhr. 1 Dez. Gyges und sein Ring. Becgit

Sonntag, den 22. 20 Uhr. Thomas Paine. Beginn: 20 uhr Gyges und sein Ring. Vegin

Montag, den 23. Dez. Das Glas Wasser. Begin

Beging

Mittwoch, den 25. Dez. 20 Uhr.

Donnerstag, den 26. Dez. 20 Uhr.

Freitag, den 27. Dez. Thomas Paine. Beginn: 20 Uhr⸗.

Staatstheater Kleines Haus.

Sonntag, den 15. Dezember. Ein idealer Gatte. Beüin 20 Uhr. 9 Montag, den 16. Dezember. FHimmel auf Erden. Boh 20 Uhr. Dienstag, * 17. Dezember. Ein idealer Gatte. Begn 20 Uhr. 3 18. Dezember. Ein idealer Gatte. Bch 20 Uhr. Donnerstag, den 19. Dezember. Die Jungfern bl Bischofsberg. Beginn: 20 Uhr. g Hn Freitag, un 20. Dezember. Himmel auf Erden. Weguf 8 r. 2 ¹ 1“ den 21. Dezember. Ein idealer Gatte. Begin 20 Uhr. . Sonntag, den 22. Dezember. Ein idealer Gatte. Begn 20 Uhr. Bels Montag, den 23. Dezember. Himmel auf Erden. Leh ,20 Uhr. Gejih 25. Dezember. Ein idealer Gatte. 20 Uhr. 1 Donnerstag, den 26. Dezember. Ein idealer Gatte. Begin 20 Uhr. Belim Freitag, den 27. Dezember. Himmel auf Erden. 20 Uhr.

de

cieht, nur mehr als den großen Verteiler ansieht, dann geschieht das deshalb, weil man nämlich das Persönliche, das Gestaltende

laus dieser Ueberlegung einen richtigen Schluß ziehen soll, dann

lübernehmen will. Man kann eine Marktordnung von zwei G⸗

gleichen Gründen unabhängig davon. durch wen die Verrechnung

Nr. 292 vom 14. Dezember 1935.

S. 3

Deoͤnung der Marktanteile, nicht Preis⸗

bindung. 1 Beiratssitzung des Großhandels.

Anläßlich der Kundgebung der Reichsgruppe Handel trat heute rBeirat der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel Neiner internen Arbeitstagung zusammen, an der die Leiter und peschäftsführer der 18 Bezirksgruppen und der 52 Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe teilnahmen. t

In seiner Begrüßungsansprache betonte der Leiter der Wirt⸗ haftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Wilhelm Rumpf, äh eine der wichtigsten Aufgaben der Wirtschaftsgruppe das Arbeiten an einer einheitlichen Meinungsbildung des gesamten großhandels sei in allen Fragen, die man als allgemeine Berufs⸗ ngen ansprechen müsse. Die Zusammenarbeit der Wirtschafts⸗ ruppe mit ihren Fachgruppen sei eine der Hauptgrundlagen dieser Pillensbildung geworden. Es gehe nicht an, daß in einer wirt⸗ haftspolitischen Frage irgendeine Fachgruppe irgendeine andere Meinung als die andere oder als gar die Wirtschaftsgruppe selbst vertrete. Der Nationalsozialismus, der das Primat der Politik auf allen Gebieten durchgesetzt habe, könne niemals eine Ver⸗ waltung und Wirtschaftsführung begreifen, bei der das politische roblem von Teilen derselben Organisation verschieden behandelt, verschieden bearbeitet und verschieden aufgefaßt würde. Man könne daher sagen, daß viel wichtiger als die rein äußerliche Gleich⸗ schaltung die Gleichschaltung der geistigen und moralischen Haltung des deulsschen Großhändlers geworden sei.

Den Tätigkeitsbericht über die Arbeit der Wirtschaftsgruppe im Kalenderjahr 1935 erstattete der Hauptgeschäftsführer, Edmund von Sellner. Er führte u. a. aus: „Wenn man die Arbeit des Großhandels als echte Kaufmannsarbeit betrachten will, dann widerspricht ihr alles, was man als Ausschaltung des Persön⸗ lichen, des Individuellen und des Gestaltenden ansprechen muß. Venn man den Großhändler, wie das heute leider vielfach ge⸗

aus seiner Arbeit durch Marktordnungen eliminiert hat, die für echte Kaufmannsarbeit keinen Raum mehr lassen. Wenn man

müßte man sagen, der Großhandel und jeder einzelne Großhändler hann kein Interesse haben an einer Marktordnung, die darin be⸗ sehe den Erzeuger⸗ und den Konsumentenpreis festzusetzen und ie Verteilung der Ware dem zu überlassen, der sie eben gerade

schtspunkten aus ansehen. Erstens von dem Gesichtspunkt der Preisbildung und der Preisbindung und zweitens von dem Ge⸗ sickspunkt der Ordnung der Marktanteile. An der Ordnung der

Devisenbew

Nebenkosten des Warenverkehrs.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt durch Runderlaß Nr. 230/35 D. St. 102/35 Ue. St. vom 13. De⸗ jember in Ergänzung und Abänderung des RE 200/35 D. St. 80/35 Ue. St. folgendes mit:

1. Zu Abschnitt II, A, Ziffer 3 e (Abzweigungen bei Einfuhr über

Aski und RM⸗Sonderkonten).

Das Verbot der Abzweigungen bei einer cif⸗Einfuhr, die über ein Aski abgewickelt wird, hat sich im Verkehr mit Süd⸗ und Mittelamerika als nicht durchführbar herausgestellt. Ich ordne daher an, daß insoweit Abzweigungen, insbesondere auch zur Be⸗ sahlung von Seefrachten an inländische Reedereien und an aus⸗ ländische Agenten ausländischer Reedereien auf Grund von Ab⸗ zweigungsbescheinigungen der Ueberwachungsstellen zulässig sind. die Vorschriften über Auszahlungen aus süd⸗ oder mittelameri⸗ lkanischen Aski und RM⸗Sonderkonten im Abschitt IV, 3 bleiben unberührt. 1 8 2 Zu Abschnitt IV, 2 (Seefrachten aus Asli). 8 8 Um internationale Schiffahrtsvereinbarungen sicherzustellen, bürftn die kontoführenden Banken Auszahlungen für Seefrachten aus Aski oder süd⸗ oder mittelamerikanischen Reichsmarksonder⸗ vnten, Transitaski, Spezialinlandskonten und allen zur freien Lerwendung im Inland bestimmten Sonderkonten an inländische eedereien oder Spediteure oder Schiffsagenten oder sonstige ersonen mit sofortiger Wirkung nur noch dann vornehmen, venn vorher die schriftliche Zustimmungserklärung des Verbandes Deutscher Reeder e. V., Hamburg 1, Mönckebergstraße 27 II, bei⸗ Vtacht ist. Der Verband Deutscher Reeder ist für seine Ent⸗ cheidung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung verantwort⸗ ich Ausgenommen sind nur Auszahlungen im Aus⸗ und Ein⸗ Uürverkehr aber nicht im Transitverkehr mit Mittel⸗ und üdamerika aus süd⸗ oder mittelamerikanischen Aski und

M⸗Sonderkonten. 8 Im übrigen mache ich noch einmal auf Abschnitt II B Ziffer 3 5 Kunderlasss 200/35 D. St. 86/35 UeSt. aufmerksam, wonach alle Verrechnungsgeschäfte „Ware gegen Seefracht“ aus den

durchgeführt werden soll, nur genehmigt werden dürfen, wenn Verband Deutscher Reeder vorher zugestimmt hat. Auch für sall Entscheidung ist der Verband Deutscher Reeder der Reichs⸗ 8 e für Devisenbewirtschaftung verantwortlich. Zu Abschnitt VIII, 3 (Bemerkungen über Provisionen).“ n ct der Ausfuhrvertreter seinen Sitz nicht im Bestimmungs⸗ bene der Ware, so können für die Bezahlung von Provisionen anehmigungen zur Verwendung oder zum Erwerb frei verfüg⸗ 1— T evisen erteilt werden, sofern der Vertreter nicht in einem mirechnungslande wohnt, in das Provisionen auch für die Ver⸗ gahlt ng von Transitgeschäften auf dem Verrechnungswege ge⸗ 9 mwerden können. Entsprechende Anträge sind im Rahmen sbzaftlich IV, . zu genehmigen, also dann, wenn es volkswirt⸗ Ausfu gerechtfertigt ist, daß der Vertreter seinen Sitz nicht im 2 uhrlande hat; das wird insbesondere dann der Fall sein, un er gleichzeitig Vertreter für verschiedene Länder ist. gde ie vorstehende Regelung gilt auch für den Verkehr mit d⸗ und Mittelamerika.

4 3n Abschnitt VIII, 3 (Geschäftsreisene).

8 Ich mache darauf aufmerksam. daß auch Reisen im Interesse und Fremdenwerbung und berufliche Reisen, z. B. von Aerzten einne echtsanwälten, unter den Begriff der Geschäftsreisen im sgteh von IV, 18, Absatz 1m und IV, 21, Absatz 2 Ri. fallen. ese, w also an derartigen Reisen ein volkswirtschaftliches Inter⸗ genel 8 bei Reisen, die der Fremdenwerbung dienen, in der Rahr er Fall sein wird, so sind die entsprechenden Anträge im men des Runderlasses 179/35 D. St./Ue. St. zu genehmigen:

1

Inkandsbesitz an Schweizer rankenbonds.

da hie Wirtschaftsgruppe Privates Bankgewerbe gibt bekannt, einschl'n Schweizerische Kreditanstalt, Zürich, nunmehr alle bis schl. 1. 12. 1935 fällig gewesenen Zinsscheine deutscher ffr

1

Marktanteile hat der Großhandel Interesse, an der Bindung der Preise nicht. Seiner Arbeit widerspricht eine Erscheinung, die man als Erstarrung der Handelsspannen in ein bürokratisches Rabattdenken bezeichnen kann. Der Großhandel ist übrigens auch davon überzeugt, daß seine Degradierung zum Verteiler in der Wirtschaft mit Mangelerscheinungen jeder Art beantwortet werden wird.“

In seinem Finanzbericht brachte Baurat Berghoff, der Stell⸗ vertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe für Finanz⸗ und Organisationsfragen zum Ausdruck, daß die Finanzen der Wirt⸗ schaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in Ordnung sind und das infolge des gerechten Verteilungsschlüssels der Beiträge dieselben erwartungsgemäß gezahlt werden. Es ist auf allen Ge⸗ bieten versucht worden, durch Sparsamkeit die Ausgaben auf das äußerste zu beschränken.

Die Wirtschaft zu den großen Aussftellungs⸗ plänen der nächsten Jahre.

Unter Vorsitz von Dr. Georg von Schnitzler (Frankfurt a. M.) trat heute der Ausstellungs⸗ und Messe⸗Ausschuß der Deutschen Wirtschaft zusammen und befaßte sich in Anwesenheit des Präsidenten des Werberats der deutschen Wirtschaft, Mnisterialdirektor i. e. R. Reichard, und des Vertreters des Reichswirtschaftsministeriums, Ministerialrat Dr. Frhr. v. Mahs, mit den größeren Ausstellungsplänen der Jahre 1936 und 1937. In seinen einleitenden Ausführungen betonte der Vorsitzende eindringlich die Notwendigkeit, Ausstellungsvorhaben, bei deren Durchführung auf eine Mitwirkung der Wirtschaft ge⸗ rechnet werde, unter eine tragende Idee zu stellen. Eine ideenlose Anhäufung von Schaugut habe, wie viele Erfahrungen aus den letzten Jahren im In⸗ und Ausland gezeigt hätten, immer mehr an wirtschaftswerbender Kraft eingebüßt.

An den sehr eingehenden Erörterungen beteiligten sich u. a. der Abteilungsleiter im Werberat der deutschen Wirtschaft, Dr. Heuser, und der Sachbearbeiter für Ausstellungsfragen im Werberat, Köppelmann. Interessant war ein Bericht von Dr. Heuser, der die tragenden Grundsätze für die Handhabe der durch den Werberat ausgeübten Genehmigungen von Ausstellungen und Messen darlegte und zahlenmäßig nachwies, wie sich im Jahre 1935 das Eingreifen des Werberats der deutschen Wirtschaft auf diesem Gebiete 1S. ausgewirkt hat. Der Sonderbeauftragte des Werberats, Dr. aiwald, berichtete eingehend über die Pläne für die Furfiße Ausstellung Düsseldorf 1937“.

Die dem Ausschuß vorgelegten Pläne für die Errichtung deutscher Auskunftsstellen auf Messen des Auslandes fanden im Hinblick auf die hiermit bereits gemachten günstigen Erfahrungen einmütige Billigung.

irtschaftung.

leihen einlöst. Zinsscheine späterer Fälligkeiten können jeweils zum Zahlungstermin zur Einlösung eingereicht werden, da die Schweizerische Kreditanstalt nunmehr in der Lage ist, alle ein⸗ gehenden Zinsscheinsendungen ohne weiteres zu bewältigen; nur ei großen Fälligkeiten kann eine gewisse Verzögerung in der Versendung der 4 % igen Schuldverschreibungen eintreten. (Schreiben der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden vom 7. Dezember 1935 Tgb. Nr. 142 123 —.)

Eintritt der Fälligkeit bei Devisenbescheinigungen.

Im Rundschreiben Nr. 12/1935 Ziff. 1 hat die ö gruppe Privates Bankgewerbe darauf hingewiesen, daß die Kredit⸗ institute bei der Entgegennahme von Beträgen auf Grund von Devisenbescheinigungen den Eintritt der Fälligkeit der Zahlungs⸗ verpflichtung zu prüfen haben, da die Ueberwachungsstellen in der e nicht in der Lage sind, in die 1 einen Vermerk mit einer genauen Zeitangabe aufzunehmen. Dieser Grundsatz ist durch die Einführung der neuen Vordrucke für Devisenbescheinigungen nicht geändert worden. Wenn also von den Ueberwachungsstellen angegeben wird, in welchem Monat die Zahlung geleistet werden darf, so bleiben die Banken dennoch verpflichtet, sich von den Inhabern der Devisenbescheinigungen den Nachweis erbringen zu lassen, daß die Fälligkeit der Zahlungs⸗ verpflichtung eingetreten ist oder unmittelbar (bis zu höchstens 5 Tagen) Benorsese (Schreiben der Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung vom 5. Dezember 1935 Dev. B. 1/56 858/35 —.)

Gemeindeumschuldungsanleihe. Guthaben⸗ bescheinigungen der Finanzämter.

Nach einem neuen Runderlaß Nr. 227/35 D.⸗St. Ue.⸗St. vom 13. Dezember des Leiters der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung wird die früher ausgesprochene allgemeine Aufhebung der Anzeigenpflicht von Wertpapierhändlern bei Anlieferungen von Gemeindeumschuldungsanleihe nur noch in besonderen Fällen aufrechterhalten, da bereits erhebliche Posten dieser Anleihe in das Ausland versandt worden sims und die Gefahr besteht, daß Aus⸗ länder die Umschuldungsanleihe im Inlande unter Umgehung der Sperrvorschriften des Devisengesetzes zu verwerten suchen. Weiter wird bestimmt, daß beim Verkauf von Gemeindeumschuldungs⸗ anleihe durch einen ausländischen Hauseigentümer auf Antrag der Gegenwert, der grundsätzlich auf ein Wertpapiersperrkonto zu ver⸗ bringen ist, auf einem Sonderkonto des ausländischen Hauseigen⸗ tümers gutgeschrieben werden kann. Für die von den Finanz⸗ ämtern in Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Woh⸗ nungsbaues vom 30. März 1935 ausgegebenen Guthabenbescheini⸗ gungen wird die Anzeigepflicht allgemein aufgehoben.

Neuerungen und Erweiterung der Leistungen in der privaten Feuerversicherung.

Die im Verband privater Feuerversicherungsgesellschaften zusammengeschlossenen privaten Feuerversicherungsunterneh⸗ mungen haben am 12. Dezember 1935 in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in München beschlossen:

Um den in den allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen

ewährten Versicherungsschutz der technischen Entwicklung ent⸗ prechend zu vervollkommnen und auszubauen, werden Sach⸗ chäden, die durch den Absturz von Flugzeugen entstehen, prämien⸗ rei in die Feuerversicherung eingeschlossen, und zwar ohne Rück⸗ foh darauf, ob es sich um Brand⸗, Explosions⸗ oder Trümmer⸗ chäden handelt. 2 8

Ferner beschloß der Verband, die bereits früher eingeführte Neuwertversicherung landwirtschaftlicher Gebäude, die bisher auf hart gedeckte Gebäude beschränkt war, nunmehr auch auf weich gedeckte Gebäude auszudehnen. In den von der Reichsregierung geförderten Plänen, das deutsche Landschaftsbild zu pflegen, spielen die Erhaltung und der Neubau von Gebäuden mit Stroh⸗ dächern und anderen Weichdächern eine besondere Rolle. Diesen Bestrebungen hat die Privatversicherung nunmehr durch die Erweiterung der Neuwertversicherung Rechnung getragen.

Polen weist im Monat November mit 76,9 Mill. Zloty gegenüber

Berliner Börse am 14. Dezember. Geschäftsstille hält an.

An der Berliner Börse erwartet man kaum noch, daß bis zum Beginn der Weihnachtsfeiertage eine Belebung des Geschäfts und eine Tendenzbefestigung eintritt. Demzufolge war auch die Stimmung an der heutigen Berliner Börse wieder recht unluwftig, und auf den meisten Märkten kam erneut etwas Ware heraus, die bis zu Abschwächungen von 1 % führte. Anfangs bemerkté man zwar noch in einzelnen Werten kleine Besserungen. Jedo gingen diese im Verlauf wieder verloren und der Lorsenjcn war als etwas schwächer zu bezeichnen.

Unter den Montanwerten fielen heute Rheinstahl (— 1) durch schwache Haltung auf. Sonst bemerkte man noch Angebot in Hoesch und Klöckner (je 4¼) sowie in Mannesmann (— ). Von den Braunkohlen und gingen Bubiag (+† ¼) eine Kleinigkeit nach oben. J. G. Farben bröckelten um ¼. *% ab. Am Elektromarkt war das Angebot fast allgemein, und es ergaben sich durchschnittliche Rückgänge von ¾ %. So in R. W. E., Siemens, Gesfürel und Licht und Kraßt. Elektrische Werke Schlesien büßten sogar 1 % ein, Chade 1 ¼ Mark. Unter den Spezialpapieren waren Daimler etwas stärker angeboten (— 1 ¼), auch Aku ver⸗ loren 1 %, dagegen hielt die Aufwärtsbewegung in Aschaffen⸗ burger Zellstoff an (+ 1 ½¼).

Der Kassamarkt verkehrte in uneinheitlicher Haltung. Unter Renten waren einzelne Industrieobligationen leicht gebessert. Der Segeehencsas stellte sich auf 3 ¼ bis 3 ¼ %. Am internationalen Devisenmarkt ergaben sich keine Veränderungen. In Berlin notierten Dollar und Pfund unverändert 2,488 bzw. 12,26 RM.

Die Europäische Schnittholzexport⸗Konvention (European Timber Exporters Convention. E. 2 E. C.)

Am 9. und 10. Dezember hat in Berlin unter dem Vorsitz seines Präsidenten, Direktor Carl Kempe, die konstituierende Sitzung des Exekutivkomitees der in Kopenhagen abgeschlossenen europäischen Schnitthol exportkonvention stattgefunden. Die Ver⸗ sammlung stellte zunä⸗ jst fest, daß die teilnehmenden Länder die in Kopenhagen paraphierten Vereinbarungen ratifiziert haben, welche biesdurch mit dem 1. Dezember d. J. in Kraft getreten sind. Durch dieses bindende Uebereinkommen ist daher der euro⸗ äische Schnittholzverkehr geregelt und die Voraussetzung für eine tabile Marktentwicklung hergestellt.

Durch das in getroffene Abkommen wurden zum ersten Male in bindender Weise die Exportmengen, welche aus den vertragschließenden Ländern zum Angebot gelangen dürfen, fest⸗ eesetzt. diglich Norwegen, die baltischen Staaten, U. S. A. und

anada gehören vorläufig dem Uebereinkommen nicht an. D wurde der Export dieser Länder schätzungsweise erfaßt und im Ab⸗ kommen voll berücksichtigt. Die gesamte Exportmenge für die am Abkommen teilnehmenden Länder beträgt für 1936 als unabänder⸗ liches Maximum 3 850 000 Stds. weiches Schnittmaterial, und ver⸗ teilt sich auf die einzelnen Länder wie folgt: Schweden 820 000, Finn and 1003 000, U. d. S. S. R. 950 000, Polen 313 000, Tschechoslowakei 96 000, Oesterreich 275 000, Jugoslawien 168 000 Rumänien 223 000 (noch nicht ratifiziert). Die angeführten Ziffern enthalten im Vergleich zu 1934 eine durch Selbstbeschränkung er⸗ zielte wesentliche Einschränkung.

„Alle Vertragschließenden sind überzeugt, daß hierdurch das nötige Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage für 1936 sergesten ist. Das Exekutivkomitee hat daß in den etzten Wochen unter dem Einfluß des Abkommens bereits eine 1r eec deh eingesetzt hat, welche nach einmütiger Auffassung auch anhalten wird. Um die Auswirkungen des Abkommens sicher⸗ 13ea. wird das Exekutivkomitee regelmäßig zusammentreten,

ußerdem wird das Abkommen Gegenstand einer laufenden Kon⸗ trolle bilden. Zu diesem Zweck wurden entsprechend ständige Organe eingesetzt. Der Direktor der Svenska Trävaruexportz föreningen, J. L. Ekman, wurde zum Syndikus, Dr. E. Glesinger, Generalsekretär des C. J. B., zum Sekretär der Konvention ernannt.

Internationale Eisenverhandlungen.

Paris, 13. Dezember. In Brüssel fand vom 12. bis 13. De⸗ ember eine Sitzung des zur Vorbereitung des internationalen fegubjetvertendes eingesetzten Unterausschusses statt, m der man ich mit der Festsetzung des Verrechnungsschlüssels für die Quoten⸗ beschäftigte. Wie schon gemeldet, trat zur gleichen Zeit in Paris auch der Direktionsausschuß der internationalen Verkaufsverbände zusammen, um Fragen der Preis⸗ und Markt⸗ politik zu besprechen. Das Ergebnis dieser Besprechungen ist noch nicht bekannt.

Das internationale Schienenkartell (Irma) hielt am 13. De⸗ in Paris ebenfalls eine Sitzung ab, in der man sich mit er Prüfung verschiedener statistischer Erhebun en beschäftigte. Eine Aenderung der bisherigen Preispolitik der Irma wird nicht erwartet. Wie der DHD. erfährt, war auch die noch ausstehende Sonderregelung zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und England der Gegenstand von Erörterungen. Die Erneuerung der Irma ist seinerzeit bekanntlich unter der Voraussetzung er⸗ folgt, daß diese noch Fenberbe des Verhältnisses zwischen den amerikanischen und englischen Schienenproduzenten zustande kommt.

Am 14. Dezember beschäftigen sich die internationalen Eisen⸗ verkaufsverbände schließlich noch mit der weiteren Behandlung der Fragen, die die endgültige Regelung des Verhältnisses zwischen Verbänden und englischer Eisenindustrie betreffen.

bemessun

Wirtschaft des Auslandes.

Erhöhte Arbeitslosenziffer in Frankreich.

Paris, 14. Dezember. Die Zahl der amtlich erfaßten Arbeits⸗ losen ist in der letzten Berichtswoche um 7226 auf 416 692 gestiegen. Sie liegt um etwa 32 000 über der zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. 1s

Teilweise Einigung in den Handelsvertrags⸗

verhandlungen zwischen Frankreich und Belgien⸗

Luxemburg.

Paris, 14. Dezember. Die seit einiger Zeit in Gang befind⸗ lichen Handelsvertragsverhandlungen zwischen Frankreich und der belgisch⸗luxemburgischen Zollunion haben bereits in mehreren Fragen zu einer Einigung zwischen den beiderseitigen Sachver⸗ ständigen geführt, doch dürfte die Paraphierung des gesamten Vertrages erst in einigen Tagen erfolgen.

1“

ber.

*

Polens Außenhandel im Novem Warschau, 13. Dezember. Die Einfuhr von Waren nach

dem Vormonat mit 79,2 Mill. Zl. eine Abnahme auf. Die Ausfuhr zeigt einen etwas Rückgang, nämlich von 83,4 auf 82,3 Mill. Zl., so daß sich im Vergleich zum Oktober im Berichtsmonat der Ausfuhrüberschuß von 4,2 auf 5,4 Mill. Zl.