Reichs⸗ und Staat anzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1935. 38 en 3 8 2* Rieichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 293 vom 16. Dezember 1935. S. 3
——— — — gegen angemessene Entschädigung nach den Vorschriften des Ent⸗ eignungsrechts (§ 9).
8 — * “ 1 Zur Sicherstellung der Landesverteidigung wird dem Reichs⸗ “ .H 8 wirtschaftsminister schließlich noch ein allgemeines Recht gegeben, 8” Vorschriften und Anordnungen über die Erhaltung vorhandener
und die Ahrbestun susäggicher Energieanlagen sowie die Abgabe a
6 (z. B. bei Auslänt - für Inlandszahlungen), so 8 vrr.
werden Gebühren nur im Umfang der jeweils zu meldenden Aus⸗ 9 ⁸ von fälligen Serienbonds. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die nutzung und an dem Zeitpunkt, zu dem die Meldung fut festaten Wir beziehen uns auf unsere Veröffentlichung vom kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193gina ist Iter ge berts stu ee el seh. Lesttche e wnc 2 Meldung 10. Oktober 1935 und erweitern hierdurch unser damaliges gesetzbl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Verord Gh Soweit die Gebühren von der Ueberwachungsste e nicht durch Ee ee Hauf In — aufgeführten fälligen 1eh brnsg 88 Cgebes 729 88 Mai 1933 (Gesezn Nachnahme erhoben werden, sind sie binnen 1 Woche nack chen Dollaranleihen: r. und dem Gesetze über die Einzie n 1 gi iter i Fälligkeit das Posschertong 8 Ueberwachungsstenke für 1 Bezeichnung der Anleihen: Zur Rückzahlung staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Bächrngehnae 1.“ ven shnergie “ ecer sche vergesehen, daß Bastfasern: Berlin Nr. 51 710 einzuzahlen. 671 9 Aaleihe bes Bah Se fällig: gesetzbl. Sewis debhne ügee Shesgte zana des Kein .“ Zum Erlaß des Energiewirtschaftsgesetzes. b b CEEö fhassen werden “ womit sowohl auf 2 % ei 8 ayerischen Staates von „En 3 eißenbergsekte) in Höho⸗ en Schutz der Gefolgschaft wie der Stromabnehmer und aller Sehedner der Wader fah 8 9 bü b ö“ 0, 1925/45 (Serienanleihe) . . . . .. 1. 8. 1935 17,40 RM für den Preußischen Staat eingezogen. Löße Die Ziele der Gefetzgebung. ABevölkerungskreise Bedacht genommen wird (§ 13 Abs. 2). In chu ner der Bedarfsde ungsge ühr (§ 4c) sind die Ver⸗ 7 % Anleihe der Stadtgemeinde Duisburg⸗ Gemäß § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1983 gflen 1 — b einer Reihe weiterer Bestimmungen schafft das Gesetz eine weit⸗ käufer der in § 4e genannten Waren. 1 Hamborn 1121u“”“ fan dem eingezogenen Vermö best. 8. erlöschen, as Reichskabinett hat in seiner Sitzung vom 13. d. M. serdernisen der industriellen Standortspolitik der Siedlung und gehende Auskunfts⸗ und Offenlegungspflicht für die Energie⸗ Jeder Gebührenpflichtige gemäß Absatz 1 hat die entstandenen 7 % Anleihe der Stadt Frankfurt a. M. von — g9 zog gen estehenden Rechte. Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (Energle⸗ er Roh taffbe vir Fsftnng sowie der Sozialpolitik stärker als versorgungsunternehmen (§88. 3, 4). Es knüpft ferner die Energie⸗ Gebühren (§ 4 Absatz III) bei Einsendung der bei ihm ein⸗ Eh11“ Diese Veröffentlichung tritt an Stelle der Zvnt 8 shaftsgesetz) verabschiedet. Der Erlaß dieses Gesetzes ist bisher nach übergeordneten Gesichtspunkten Rechnung getragen ein 82 an die Genehmigung des Reichswirtschaftsministers (§ 10). gegangenen Bedarfsdeckungsscheine nach § 4 der Anordnung 8 7 % Anleihe der Stadt München von 1925/45 . nach § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933. fel oen geschäftsführenden Reichswirtschaftsminister, Präsident werden. . 1 — Von der Regelung des Gesetzes abweichende landesrechtliche Vor⸗ vom 14. Mai 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 112 vom 15. Mai] 7 % Anleihe der Landeskommunalbank, Giro⸗ kurk (Oder) den 1 3 on Shacht, bereits in einer Rede von grundsätzlicher Be⸗ Zu diesem Zwecke werden die Energieversorgungsunter⸗ schriften werden nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß 1935) zu bezahlen. .“ zentrale für Hessen, Darmstadt..... Frankfurt (Oder), den 10. Dezember 1935. rn. n auf der Tagung der Wirtschaftsgruppe Elektrizitäts⸗ nehmen verpflichtet, dem Reichswirtschaftsminister vor der Still⸗ eichsrecht Landesrecht bricht, Winsoweit aufgehoben, als sie im Die Bedarfsdeckungsgebühren werden von dem Gebühren⸗ 7 % Anleihe des Oldenburgischen Staates von Der Regierungspräsident norgung zu Saarbrücken, Ende September, angekündigt legung, dem Bau, der Erneuerung oder Erweiterung von Widerspruch zu dem vorliegenden Gesetz stehen. Darüber u scheuhee (Absatz 1) bei Ablieferung der Ware dem Käufer be⸗ 1111XXA4X“; ö“ 1113““ “ “ 1 en Dr. Schacht hat damals die Gründe zur Schaffung Energieanlagen Anzeige zu erstatten (§ 4). Der Reichswirtschafts⸗ wird der Reichswirtschaftsminister ermächtigt, Landesgesetze und onders in Rechnung gestellt. 8 “ G 7 % Anleihe der Württembergischen Städte von - F. A.: Möbus. 1 sejsetes und die Hauptgesichtspunkte, nach denen die Führung minister wir den Unternehmen derartige Maßnahmen landesrechtliche Vorschriften auf dem Gebiete der Energiever⸗ “ “ 19238.... — “ 6“ “ * deutschen Erergzewertschaft erfolgen sal1, dargelegs Die 1 Sh. kuüfwasses “ der v orgung zu ändern oder außer zu setzen, eine Bestimmung 8* 136“ 1 b G b ee Si ie⸗ idung eichswirtschaftsministers ein Untersagungsver⸗ die im ₰ inheitli ührung der ( jewi 7 Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Ueberwachungs⸗ Der Umtausch oder die Einlösung erfolgen zu den in —* C“ nae n .Sdeslte sanesc n h fahren Horgeschaltet. ‧Das Anlersagungsrecht wird nur fr folche erh“ vteeficass f11c in Erfüllung ihrer Aufgaben bei einem Unternehmen durch⸗ unserer Veröffentlichung vom 10. Oktober 1935 mitgeteiltern 18 e im Interesse der Landesverteidigung im Ernstfalle, sondern Elektrizitäts⸗ und Gasversorgungsunternehmen geschaffen, die des Reichswirtschaftsministers, die zur Sicherstellung der Energie⸗ ührt, werden Gebühren oder Kosten nicht erhoben. Bedingungen; jedoch werden bei der 6 ½ 9% Anleihe des Baye⸗ G Ni t 5 ch die Rüstung für alle wirtschaftlichen Aufgaben der deutschen andere versorgen. Auch ist vorgesehen, daß der Kreis der anzeige⸗ versorgung Ceschssthess Rechte am Grundeigentum zu ver⸗
8 88 TT1113““ 8¹ fedoch Verechtigt, Persanen doder bil den Staates von 1925/45 (Serienanleihe) für die Stücke 8 8 1 amtliches. nltwirischaft und die e.ea hs g. Filigen, Hü. blüchtigen Forgange imn 8 Bünchteangevererdnüng guf leihen (§ 11). nternehmen, bei denen die Prüfung Verstöße gegen behördliche er am 1. Auqust d. . fälli „ 4 8 fonsbedingungen zugunsten aller Kreise der Wirtschaft un en für Wirtschaft wie Verwaltung unerläßlichen Umfang be⸗ 1“ “ “ Verordnungen oder Anordnungen oder Verletzungen der aus anderer Gerisg er he füns weeder. lcs. e 11““ Deutsches Reich. ae G schränkt wird. Die Eigenanlagen werden der Anzeigepflicht und D Der öö 888 ermächtigt, die für die Anleihe) eDiese Aufgaben sowie Hinweise für den Weg ihrer Durch⸗ dem Untersagungsrecht nicht allgemein unterstellt, um Gewerbe Vürchcchernge en öö“ dee e grehcen gü.
*
dieser Gebührenordnung sich ergebenden lichten feststellt, mit ; 8 ; ; 4 8 den Kosten dieser P ch,n S doße Föscse Kosten leihe des Bayerischen Staates von 1925/45 (tilgbare Anleihe) Nr. 49 des Reichsministerialblatts vom 14. Dezember 1übrung faßt das Energiewirtschaftsgesetz in der Präambel und Industrie in ihrer eigenen Betriebsführung die volle Selbst⸗ “ wird, ohne daß es eines Nachweises gegenüber den Betroffenen zum Umtausch angeboten. -dbbö... soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Verlin wiülrunmen, in der es betont, daß die Energiewirtschaft als verantwortung zu belassen und entbehrlich erscheinende bemmun. Vorbereitung der Entscheidungen und Anordnungen aus diesem bedarf, durch die Ueberwachungsstelle endgültig festgesetzt. Der Berlin, den 16. Dezember 1935. — — charnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Handels⸗ lh tige Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Lebens im gen zu vermeiden. Jedoch wird den Unternehmern solcher Eigen⸗ Gesetz den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft mit Auf⸗ Betrag ist von dem zahlungspflichtigen Unternehmen innerhalb Konversionsk ür deutsche A gl. E1““ 3 Gewerbewesen: Druckfehlerberichtigung. 2. Konsulatwesen: g. tasammenwirken aller beteiligten Kräfte der Wirtschaft und der anlagen die Verpflichtung auferlegt, vor Errichtung oder Er⸗ trägen versehen und ihm wie auch nachgeordneten Behörden einer Woche nach Empfang der Aufforderung auf das Pinerhank ionskasse für deutsche Auslandsschulden. quaturerteilung und Erlöschen einer Exequaturerteil fentlichen Gebietskörperschaften einheitlich zu führen und im weiterung der Eigenanlage dem öffentlichen Versorgungsunter⸗ einzelne Befugnisse übertragen. konto der Ueberwachungsstelle einzuzahlen. “ 8 88 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Bekanntmachung über die Anwerenteresse des Gemeinwohls die Energiearten wirtschaftlich ein⸗ nehmen Mitteilung zu machen (§ 5). Dem hiermit geschaffenen Eine erste Durchführungsverordnung zum Energiewirt⸗ 8 des Gesetzes über gegenseitige Besteuerung auf die Diensstctlsezen sind. Dabei ist der notwendige öffentliche Einfluß in Vorverhandlungsrecht wird die allgemeine Anschluß⸗ und Ver⸗ schaftsgesetz ist in Vorbereitung. In der Durchführungsverord⸗ § 14 — Bekanntmachung. und Betriebe des Reichsarbeitsdienstes; Verordnung über üllen Angelegenheiten der Energieversorgung zu sichern, volks⸗ sorgungspflicht des Energieversorgungsunternehmens gegenüber⸗ nung wird insbesondere auch zu den Vorschriften über die An⸗
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ ; 8 Uebertragung der Verwaltung der Schlachtsteuer in d birschaftlich schädliche Auswirkungen des Wettbewerbs sind zu gestellt (§ 6). Verbraucher, welche die Verpflichtung zur Mit⸗ lagenkontrolle bestimmt werden, welche Anlagen von der im Gese öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger 8 mach Gleichzeitig 8 Sis 28 — “ 1935 ausgegebene Nummer 137 burgischen Gebietsteilen der Bezirke der Landesfinanzümten ühichere. ein zweckmäßiger Ausgleich ist durch aöt teilung an das öffentliche Versorgungsunternehmen üg Auf⸗ allgemein bestimmten Anzeigenpflicht freigestellt werden. Es f tritt die Gegührenordmung der Ueberwachungsstelle für Bast⸗ e eich Sgesetz atts, Teil I, enthält: Nund Nordmark auf die Hauptzollämter; Verordnung zur Aabalbirischaft zu fördern. Somit zielt das Gesetz darauf hin, die stellung von Eigenanlagen nicht erfüllen, verlieren hierdurch den darauf hinzuweisen, daß bis zum Erlaß dieser Durchführungs⸗ fasern vom 2. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 36 Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935. rung der Ausfuhrzollordnung. 4. Neuerscheinungen: Jahriislesamte deutsche Energiewirtschaft und ihre Unternehmen nach Rechtsanspruch auf Versorgung durch das Energieversorgungs⸗ verordnung die Verordnung über Mitteilungspflicht in der vom 8. Februar 1935) außer Kraft. 11“ “ Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ der Wehrmacht 1936. em nationalsozialistischen Blickpunkt der Unterordnung jeglichen unternehmen. Energiewirtschaft weiterhin in Kraft bleibt. Für den Umfang
L — 8 nteresses unter das Gesamtwohl von Volk und Staat aus⸗ Das Gesetz nimmt aber auch auf die materielle Gestaltung der Anzeigepflicht des Gesetzes gelten Hürasth die Vorschriften ga
Berli 35 . endungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei insendung. Si * 4¼ v 1 8 Zerlin, den 14. Dezember 1935. 8 b Beeblt 88 8b den 8 Dezemib 1 “ krichten. der Versorgungsbedingungen Einfluß, damit der Gedanke der dieser Verordnung, in der eine Reihe von uvorhaben usw. Der Reichsbeauftragte für Bastfasern. — 49, Dezember 1935. t die Gesetzgebung stützt sich auf eingehende Untersuchungen Versorgungspflicht durch abnehmerorientierte Fassung der Be⸗ von der Anzeigepflicht freigestellt sind. 8* Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. nd Erfahrungen. Sie lehnt die Linie des Gesetzes, betreffend dingungen verwirklicht wird. Diejenigen Abnehmergruppen, die 2 “ L 8 Stand der schwebenden Schuld des Reicht giaisterung, der C die an die Ueber⸗ auf die Bedgiitssss est segaces ecen angewiefen sind, “
. E““ =Vöerung des Eigentums an den Versorgungsunternehmen in die also zum größten Teil einem Versorgungsmonopol gegenüber⸗ Der Reichswirtschaftsminister teilt mit, daß der Anzeigepflicht
1 8 Bekanntmachung. Betra and des Reichs gerichtet war, ab und hebt dieses Gesetz auf. stehen, werden vor Mißbrauch der wirtschaftlichen Machtstellung 2s 1 1 3 mn Wi Die Indexziffer der Großhandelspreise Di 14. Dese chung “ Lfd. Bezeichnu ng der Schuld (in Mülk Rm seine Stelle setzt sie die Aufsicht des Reichs, die durch den ss Unternehmens geschützt. Auch dem inneren Aufbau der Ver⸗ aus 8 4 des Gesetzes bis auf weiteres dadurch Genüge getan wird, vom 11. Dezember 1935 Die am 14. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 138 am HMhchswirtschaftsminister und, soweit Belange der Energiever⸗ sorgungsbedingungen kommt große wirtschaftliche Bedeutung zu. daß die Anzeige an den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft . . des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 31. 10. 35 30. 11 hlprgung der Gemeinden und Gemeindeverbände berührt werden, Das Gesetz (§ 7) gibt daher dem Reichswirtschaftsminister das erstattet wird. Der Bau, die Erneuerung, die Erweiterung oder em Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ Recht, durch allgemeine Vorschriften und E“ die die Stillegung von Energieanlagen, die dem Leiter der Reichs⸗
Gesetz über Aenderung der Zollgrenze auf dem Unt 8
1913 = 100 Ver⸗ Rhein, g 12. deheean g;8 I ö a. Zahlungsverpflichtungen aus der nister des Innern ausgeübt wird. Im besonderen führt es allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Tarifpreise der gruppe Ener iewirtschaft bereits ldet, jedo icht aus⸗ Indergruppen Anderung Gesetz über die Verpachtung und Verwaltung öffentlicher Begebung unverzinslicher Schatz⸗ . ine Kontrolle der Energieanlagen der der öffentlichen Versorgung Energieverteiler wirtschaftlich zu gestalten. - pp Ce 9 geis och noch 8 1r 1935 16 Apothelen, vom 13. Dezember 1985; anweisungen mit Gegenwert .. 1 924,6 1 80enenden Unternehmen und eine Aufsicht über die allgemeinen Das Gesetz sieht nach Möglichkeit davon ab, die selbständige geführt sind, können nach den Vorschriften des Gesetzes bean⸗
4 Dezbr. 11. Dezbr. in vH Gesetz zur Aenderung des Fleischbeschaugesetzes, vom 13. De⸗ b. Zahlungsverpflichtungen aus der gersorgungsbedingungen und Tarife ein. Durch die Energie⸗ Betätigung der Energieversorgungsunternehmen einzuschränken. standet und untersagt werden.
I. Agrarstoffe se 1935; “ “ 8b irisch Füfügns 8.g. ber Fontrane soll 88 11“ der Zertsagfn 8 “ “ ihnen im öffentlichen „Ag 1 Gesetz über die Einbringung des Reichs⸗Bergwerksbesitzs im 6 vert.. antergieerzeugungs⸗ und Verteilungsanlagen in Richtung einer Interesse gestellten Aufgaben, so muß dem Minister die Be ugnis . Llangric⸗ “ . 112,2 in eine Aktiengesellschaft, vom 8 ezember 1sügs 1 Umlauf an Reichswechsen.... 400,0 e billigste, aber sicherste Bereitstellung der erforderlichen zu durchgreifenden Maßnahmen gegeben sein. en Feefag 8) 1 ige ö6“; 1 Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsver⸗ Kurzfristige Darlehen, 111“ 76,5 nnergien gewährleistenden Weise gelenkt werden. Die Energie⸗ sieht daher vor, daß einem Energieversorgungsunternehmen, das 1P. “ 1I1öu6] 1 5 sorgung, vom 13. Dezember 1995; Betriebskredit der Reichsbank.. 66,9 arfe sollen dahin beeinflußt werden, daß sie sowohl den be⸗ sich außerstande zeigt, seine Versorgungsaufgaben zu erfüllen, der Neue Verfassung der Danziger Handelskammer 8 “ W“ 858 Verordnung über das Vormundschaftswesen in Hamburg, Summe der Zahlungsverpflichtungen 2 556,5 neren Bedürfnissen der Verbraucher angepaßt als auch volks⸗ Betrieb ganß oder teilweise untersagt werden kann, sofern zur - EE ammen.. G vom 11. Dezember 1935; Schatzanweifungen zum Zwecke von — ersschaftlich zweckmäßig gestaltet werden. Beide Bestrebungen Beseitigung der die Erfüllung der Versorgungsaufgaben hindern⸗ Danzig, 16. Dezember. Durch die Verordnung vom 28. Juli 88 aeS. 88 1 ;9 Verordnung über die Einfuhr von Fleischwaren, vom Sicherheitsleistungen usw. „. .„ 426,6 Uhhheren zugleich der zweckmäßigen Lenkung der künftigen Kapital⸗ den Umstände sonst keine ausreichenden Maßnahmen getroffen 1934 hatte die Industrie⸗ und Handelskammer zu Danzig eine . S Ä8n üis offe “ 13. Dezember 1935; — v enen sowohl der Werke wie der Verbraucher. Sie sind werden können. Um in solchem Fall die Versorgung des Gebiets vorläufige Form erhalten, welche nicht unwesentlich von der Kohle 115,2 115,2 8 Vierte Verordnung zur Durchführung des Fünften Gesetzs Die U 2 983,1 hg hitan abhängig; die Produktionspolitik beeinflußt die sicherzustellen, kann ein geeignetes leistungsfähiges Unternehmen nunmehr in Deutschland geltenden entsprechenden Regelung für 3 “ I1“ 1 98 zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in erforgungs⸗ ct mrechnung der amerikanischen, 1 Magi er Tarif⸗ und Preisgestaltung; die Tarifpolitik mit der Uebernahme der Versorgungsaufgaben beauftragt und in die Organisation der Handelskammern abwish Im Zuge der . erale offe. 89 1 b“ D L sachen, vom 13. Dezember 1935; 1 8 Fäcghichen und cveh schen Ver⸗ . 1” dun ihre absatzfördernde Wirkung die Ausnutzung der die vorhandenen Anlagen eingewiesen werden. Die hieraus Angleichung an die deutschen Rechtsverhältnisse hat der Senat E“ en). . 88 878 Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetzblatt, 5 ichtungen aus dem Lee, Higginson⸗— muktionsanlagen. Zugleich soll damit den vordringlichen Er⸗] gegebenenfalls folgende Enteignung von Energieanlagen geschieht nunmehr die endgültige, der deutschen Regelung entsprechende . Tex 11616“ ; vom 13. Dezember 1935. redit ist zum Mittelkurs des Stich⸗ Organisation geschaffen und damit einem lebhaften Wunsche aus tags erfolgt. 2 —— mEE — nn ʒʒʒʒʒkhʒk n Kreisen der Handelskammer Rechnung getragen. Die Handels⸗
Häute und Leder.. 63,2 63,3 8 88 “ Chemikalien).. 101,5 101,5 Umfang: *¾ Bogen. Aeeegfezna 0,15 RM. Postver⸗ 8 kammer, die bis dahin noch nicht voll arbertsfäühig war, wird. e
Künstliche Düngemittel. 66,4 66,4 sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. 8 Die dem Tilgungsfonds zur Rück. 8 “ ebr iin b ihre G Kraftöle und Schmierstoffe. 94,1 94,] Berlin NW 40, den 16. Dezember 1935. 8 zahlung des Ueberbrückungstredits 1930, Schlachwwiehpreife an deutschen Märkten in der Woche vom 9. bis 14. Dezember 1935.,. auszuähene u1“
“ 12,0 12,0 ichs ; der bereits in voll öhe d 9½ ge . apierh äbwaren und. Papier. 1017 1017 Reichsverlagsamt. Dr. Hu brich. hbisis — dnge Betnoch 1 Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM. 2 Vogt über Vertief sch⸗ 1 d orenz og er ertiefung der deutsch⸗
Baustoffe.. 111,2 111,1 der Schatzanweisungen unter lfd. Nr. 1a Iü j norwegischen Wirtschaftsbeziehungen.
Industrielle Rohstoffe und 8 8 enthalten ist, zugeführten unverzins⸗ Halbwaren zusammen .. 93,2 93,2 “ 8 lichen Schatzanweisungen belaufen 1 — III. Industrielle Fertig⸗ P reu B en. “ S14““ Oslo, 14. Dezember. Der Direktor des norwegischen Industri waren. verbandes Lorenz Vogt ist von einer Vortragsreise durch Deutschland zurückgekehrt. Bei seiner Ankunft in Oslo antwortete
17. Produktionsmittel 113,1 113,1 Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. II. Betrag der ausgegebenen Steuergutschemn V Direktor Vogt auf die Frage, os es innerhalb des deutsch⸗
18. Konsum 24, Induftrielle Fertigwaren zu⸗ 188 8 Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni Im Umlauf befindlich 894,1 Apglhe sam men 119,4 119;4 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) bestimme ich für das preußische Für Zwecke der öffentlichen Arbeits⸗ 3 en norwegischen Verrechnungsabkommens noch möglich sei, die Wirt⸗ Gesamtinder.. 103,4 103,3 Staatsgebiet folgendes: beschaffung der Reichsbank als schaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, daß 1 seiner Ansicht nach die Möglichkeit hierzu gegeben sei. Norwegen könne seine Schiffsbauten nach Deutschland vergeben, seinen
8 v1111““ 1 § 1. Sicherheit überlasen.. 410,6 4 *) Monatsdurchschnitt November. 8 Für Fleisch in luftdicht verschlossenen Büchsen oder ähnlichen
Kraftwagenbedarf in Deutschland decken sowie Wein und Kohlen aus Deutschland in vermehrtem Maße beziehen. Direktor Vogt
5 2„ . 2
8 b 8 Gefäßen, Würste und sonstige Gemenge aus zerkleinertem Fleisch, Die für den 11. Dezember berechnete Indexziffer der ferner für zubereitetes Schweinefleisch, soweit diese 89
sagte zum Schluß: „Mein Eindruck ist der, daß man in Deutschland
auf einer soliden Grundlage arbeitet.“
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Dortmund Dresden Frankfurt a. M. Magdeburg
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Großhandelspreise ist gegenüber der Vorwoche kaum ver⸗ dem Auslande im Postverkehr nachweislich als Geschenk für- 8 „ 1 Kunst und Wissenschaft.
ändert. Unter den Hauptgruppen ist die Indexziffer für Unbemittelte zum eigenen werbzauch eingeführt werden und teigt, treten alle veterinär⸗
Agrarstoffe leicht zurückgegangen; die Indexziffern der übrigen deren Gesamtgewicht 5 kg nicht über Gruppen sind gleichgebleebe die Inderziff ge polizeilichen Einfuhrverbote außer Kraft. Spielplan der Berliner Staatstheater. Im einzelnen wirkten sich unter den Agrarstoffen insbe⸗ § 2. .“ Dienstag, den 17. Dezember. sondere Preiserhöhungen für Braugerste, Zucker und Rüböl’] Diese Anordnung tritt Staatsoper: Tosca. Musikalische Leitung: Swarowsth. 28, fitür -I aus. 8 Preise für Hopfen, in Kraft. 1 1 ginn: 20 Uhr. 6 1 Kartoffelflocken und Mais waren abgeschwächt. Zurückge⸗ 1““ Schauspielhaus: Thomas Paine. Schauspiel von Fr Weaales vsgeiseee -11“] die Preise für Kälber, Schafe und zum Füen. 9 Johst. Beginn: 20 Uhr. vausp — VBerliner Börse am 16. Teil sur Rinder. Staatstheater — Kleines Haus: Ein idealer Gatsg z Unter den Industriestoffen zogen von den Nichteisen⸗ — 8” ““ Komödie von Oscar Wilde. Beginn: 20 Uhr. 1 mecaentsiern ean Gee;- metallen die Preise für Kupfer an, während die Preise für . . 90 . : LTrotz des Vorliegens verschiedener günstiger Abschlußberichte Zink und Zinn schwächer lagen; die Halbfabrikate verhielten 11“ 96 u“ 8 großer deutscher Gesellschaften verharrte die Berliner Börse auch sich im Preis entsprechend. Von den Textilien haben die “ — Ievanr — zu Beginn der neuen Woche in ihrer lustlosen und eher schwächeren Preise für Rohseide und Hanf nachgegeben, die Preise für Haltung. Die Kursgestaltung war nicht ganz einheitlich. Während Jute angezogen. In der Gruppe Häute Ehe E“ 1 9 in Spezialwerten Angebot überwog und sich hier Rückgänge bis Preise zum Teil für Felle und für Treibriemenleder höher Mlarktverkehr mie Wieh vom 1. bis 7. Degember 19335. 11““ ; ¹ 7,2 2„ . . 9 2 8 2 7 9 G † — S . 5 8 1 2 . . . g die Preise für ausländische Rindshäute niedriger als in der (Nach Angaben der 471) wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.) 8 8 führte. Insgesamt bot die Vörse In weiterhin lust⸗ 1 loses und kursmäßig recht uneinheitliches Bild bis zum Schluß
Vorwoche. An den übrigen Industriemärkten sind nur gering⸗ 4 Lebende Tiere Zufuhren Zu⸗ 86 2 des Verkehrs. 1 Montanpapiere waren “ behauptet. Mannesmann
fügige Preisänderungen eingetreten. Abnahmel “ von Fteah 1— 8
Berlin, den 14. Dezember 1935. Tiergattungen Auftrieb vagoh unmittelbar bavoön dd)eheh geschlachteten begen 8 48,5 und Rheinstahl ““ sich sogar um je ½ %, Harpener um 1 %. “ Statistisches Reichsamt. “ 1“ auf dem zum dem Schlacht⸗ aus dem insgesamt gegenüber Tieren voh G 52,5 50 Von den Braunkohlenpapieren waren Rheinische Braunkohlen Viehmarft Schl 1 5 8 der Vorwoche 'um Fleisch⸗ Feß 8 “ 1 ¼¾ % niedriger, von den Kalipapieren die unnotierten Burbach marft Schlachthof hof zugeführt Ausland ²) e markt5²) in b 8— “ um 1 , Wintershall um ½ %l abgeschwächt. Unter den chemischen nö v — 8 Werten bestand Nachfrage für J. G. Farben (+† ¼.) sowie für 2 819 1““ 8 E Zahl “ “ “ Chemische Heyden (+ ¼). In Elektropapieren war die Tendenz 8 1 “ 1“ 1 8 3 uneinheitlich. Während in Chade (— ) Dessauer Gas (— 1) sowie der Dezember 8 Licht und Kraft (— ½) etwas Ware herauskam, waren Siemens um 1 % und Elektrische Schlesien bei etwas belebtem Umsatz sogar um 1 ¼ % gebegenk Unter den Spezialpapieren waren Aku, 1 Och B Aschaffenburger Zellstoff und Berlin⸗Karlsruher um je 1 %, Allge⸗ 1937 ühen; vollfleischige (b). . 8 41,5 meine Lokalbahn um 1 ¼ niedriger. 1 ühe, vollfleischige (b)).. 40,4 Am Kassamarkt überwog Angehvt. Unter den Großbankaktien
unter Nummer 40 802 verboten worden 1 8 LI“ 57 138 44 559 9 447 4 484 66 585 8 540 Kälb 1“ 8 Berlin, den 13. De 1 J11144“ 26 103 14 046 2 154 vra 467 er, mittlere (), . .. 63,7 lagen Dresdner Bank % % höher. Von den Rentenwerten fanden 2 zember 1935. 28 257 Schweine, 100 — 120 kg (c). . 1 51,8 verschiedentlich Industrieobligationen wieder etwas Na frage. Tagesgeld blieb mit 3 ¼ bis 3 ½ % unverändert. Am internatio⸗
¹²) Ohne Königsberg i. Pr., das nicht berichtet hat. — ²) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe 303 Ochsen, 2293 Kühe, 2 Ft Zimmermann. , (Kalbinnen), 256 Schweine. — ⁵) Halbe und viertel Tiere nund, m ganze Tiere 58 Zahlen Sn ne . bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 290 vom 12. Dezember 1935. — ¹) g1 ⸗= Fette Specksaue 2 EE“ d lagen. d 1“ 6 In,
“ 1 Berlin, den 14. Dezember 1935. . “ Statistisches Reichͤamt. berlin, den 14. Dezember 1935. ö“ Sttatistisches Reichsamt.
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Filmverbot. Rinder Bagsemen. 29 218 29 89 4 722 342 000 “ 4 av.: Ochsen. .... 1 20 1 082 4 029 Die öffentliche Vorführung des Films: 16“ 2 651 2 303 29% 33 2 784
„The Chimpes Band“ (In fremder Sprache) dübe. ... . 20 103 12 984 2 915 2 305 23 018 2 Akte = 485 m, Antragsteller: Albö⸗Film G. m. b. H., Berlin, “ 8 .. 8 885
Hersteller: Lloyd Film, London, ist am 3. Dezember 1935 Kälber 8b ““ 27 857 24 613 532 — 28 389
Märkte — 23. — 30. 27 9.— 14.
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