1936 / 1 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

2. Januar 1936. S.

Staatsanzeiger Nr. 1 vom

2

Werbung berät oder für andere die Werbung gestaltet, es sei denn, daß er diese Tätigkeit nur in gering⸗ fügigem Umfange neben einem anderen Beruf aus⸗

übt (Betriebswerber, Gebrauchswerber oder Verkehrs⸗

werber im Sinne der Satzung der Reichsfachschaft

deutscher Werbefachleute NSRDW e. V.),“

2. Ziff. 7 Buchst. b erhält folgende Fassung: 8

„b) ser Werbeberatung und Werbegestaltung (Ziff. 1 Abs. 1 b),“ . 8

3. in Znebh 10 wird als Buchstabe c folgendes eingefügt:

„c) Betriebs⸗, Gebrauchs⸗ und Verkehrswerbern (Ziff. 1 Abs. 1 b), die nicht Mitglieder der Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute NSRDW e. V. sind, es sei denn, daß sie auf Grund des § 3 Abs. 3 der Satzung der Reichsfachschaft von der Mitgliedschaft befreit sind oder im einzelnen Fall eine besondere Genehmigung des Werberates der deutschen Wirtschaft erhalten haben und die vom Reichsfachschaftsleiter erlassenen Berufsschutzanordnungen sowie alle ande⸗ ren die beruflichen Pflichten betreffenden Anord⸗ nungen befolgen.“ Der Werberat der deutschen Wirtschaft beaufsichtigt die Reichsfachschaft deutscher Werbefachleute NSRDW e. V. Ihr Aufbau und die Rechte und Pflichten der Mitglieder regeln sich nach der anliegenden Satzung, die hiermit bekannt⸗ gemacht wird.

III. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Berlin, den 30. Dezember 1935. Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft 8 Reichard

8661ö

II.

Januar 1936 in Kraft.

Satzung 8 der Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute e. V. Sitz und Geschäftsjahr § 1. Die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute NSRDW.

e. V. hat ihren Sitz in Berlin. 8 Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.

Aufgabenkreis

§ 2

Die Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute NSRDW. e. V. (im weiteren kurz Reichsfachschaft genannt) hat die Aufgabe, die deutschen Werbefachleute auf der Grundlage der national⸗ sozialistischen Weltanschauung zusammenzufassen und die Uisehse wirtschafts⸗, sozialpolitischen und kulturellen Ziele der eichs⸗

regierung zu unterstützen. 8 Die Aufgaben sind insbesondere: 1. die berufsständische Betreuung der Mit⸗ glieder durch

a. Pflege des Gemeingeistes und Wahrung der Berufs⸗

ehre, b. berufliche Beratung, ständige Unterrichtung, Schu⸗ lung, Ausbildung und Fortbildung der Mitglieder, 2. die Betreuung des deutschen Werbewesens durch Förderung der Wirtschaftswerbung, Aufklärung über ihre Aufgaben und ihre volkswirtschaftliche Be⸗ deutung, 3 „Einreichung von Vorschlägen und Anregungen auf dem Gebiete der Werbung bei den zuständigen staat⸗ lichen Stellen,

Erstattung von Gutachten und Auskünften,

Fühlungnahme und Zusammenarbeit mit wandten Organisationen,

Uebernahme von Sonderaufträgen, Partei ihr stellen.

Mitgliedschaft

Mitglieder der Reichsfachschaft können alle Werbefachleute werden.

Als Werbesachizäte gelten die nachstehend ausgesührten Per⸗ sonen die als selbständige Unternehmer gewerbsmäßig oder als Angestellte eigenschöpferisch andere bei der Werbung beraten oder für andere die Werbung gestalten, es sei denn, daß sie diese Tätig⸗ keit nur in geringfügigem Umfange neben einem anderen Beruf ausüben. Als eigenschöpferische Tätigkeit gilt nicht die Ausfüh⸗ rung rein technischer Arbeiten.

1. Betriebswerber (Werbeberater, Verkaufs⸗ und Ver⸗ triebsorganisatoren, Werbeschriftsteller, Werbetexter, Werbe⸗ leiter, Werbeassistenten, Industriepropagandisten),

Gebrauchswerber (Ausstellungs⸗, Messe⸗ und Schau⸗

fenstergestalter, Plakat⸗ und Reklamemaler für Ausstel⸗ lungen, Messen und Schaufenster, Kinoreklamemaler),

Verkehrswerber (dDirektoren, Geschäftsführer und

sonstige leitende Angestellte von Werbestellen der Verkehrs⸗ internehmungen, Bädern und Kurorten, Landesverkehrs⸗

verbänden, Gebietsausschüssen, Verkehrsarbeitsgemein⸗ schaften, Verkehrsvereinen, Verkehrsbüros, Verkehrsämtern,

gemeindlichen Werbeämtern, soweit diese Unternehmungen, Stellen und Aemter mittelbar oder unmittelbar dem Reichsausschuß für Fremdenverkehr unterstehen, sowie von Reisebüros).

ver⸗ die Staat oder

8

unbeschadet des § 4

Werbefachleute, die nicht Mitglieder der Reichsfachschaft sind,

dürfen weder gewerbsmäßig noch als Angestellte andere bei der Werbung beraten oder sür andere die Werbung gestalten, es sei denn, daß sie gesetzmäßig Mitglieder einer Einzelkammer der Reichskulturkammer sind oder im einzelnen Fall eine besondere Genehmigung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft erhalten haben (Ziffer 10 c der Zweiten Bekannt⸗ machung des Werberates der deutschen Wirtschaft).

Die Mitgliedschaft kann ferner erwerben, wer Werbeberatung oder Werbegestaltung nur in geringfügigem Umfange neben einem anderen Berufe betreibt. Die Mitgliedschaft kann aufrechterhalten werden, auch wenn die Tätigkeit, die die Mitgliedschaft begründet nicht mehr ausgeübt wird. 88

§ 4. 8

Die Aufnahme kann nur abgelehnt werden wenn der Be⸗

unzuverlässig oder sonst offensichtlich unge⸗

§ 5.

Die Mitglieder sind verpflichtet, nach Kräften an der Erfül⸗ lung der Aufgaben der Reichsfachschaft mitzuwirken.

Ein Mitglied kann nur aus Gründen ausgeschlossen werden, die die Ablehnung der Aufnahme rechtfertigen würden.

§ 7.

Gegen Ablehnung und Ausschluß kann binnen eines Monates nach Zustellung des Ablehnungs⸗ oder Ausschlußbescheides beim Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft Einspruch erhoben werden.

Ifst der Aufenthalt des Zustellungsempfängers unbekannt, gilt die Zustellung als bewirkt, wenn der Ablehkungs⸗ oder Ausschluß⸗ bescheid gemäß § 19. bekanntgemacht wird.

werber persönlich eignet ist.

*

8 114“X“ 4 8 . .

Jedes Mitglied kann unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluß eines Kalendervierteljahres aus⸗ treten. 8 s 1 Mit dem Austritt erlischt gemäß Ziffer 10 c der Zweiten Be⸗ kanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft die Ge⸗ nehmigung zur Wirtschaftswerbung und damit die Berechtigung zur Ausübung des Berufes eines Werbefachmannes. 8— 8

Mitgliedsbeiträge Die Reichsfachschaft erhebt Mitgliedsbeiträge, deren Höhe der Reichsfachschaftsleiter mit Zustimmun des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft festsetzt. Die Beitragspflicht ruht während der Zugehörigkeit zum Ar⸗ beitsdienst und zur Wehrmacht. Geiliederung 8 Die Reichsfachschaft gliedert sich: 8— 8 1. örtlich in Gaue, Ortsfachschaften und Stützpunkte, 2. fachlich in Fachgruppen und Sparten. Die örtlichen und fachlichen Untergliederungen können keine echtspersönlichkeit erwerben.

8

Organe der Reichsfachschaft sin 1. der Reichsfachschaftsleiter, 2. der Engere Führerrat.

§ 12.

Der Reichsfachschaftsleiter wird des Werberates der deutschen Wirtschaft vom Reichsmini Volksaufklärung und Propaganda berufen und abberufen.

Der Reichsfachschaftsleiter vertritt die Fachschaft nach außen. Er kann das Vertretungsrecht einem ständigen Vertreter über⸗ tragen. Der ständige Vertreter wird auf Vorschlag des Reichsfach⸗ schahtsleiters vom Präsidenten des Werberates berufen und ab⸗ berufen.

§ 13.

Der Reichsfachschaftsleiter hat die Aufgaben der Reichsfach⸗ schaft durchzuführen. Er erläßt mit Zustimmung des Präsidenten es Werberates der deutschen Wirtschaft x1“ für die Fachgruppen sowie alle anderen zur Durchführung der rchschaftsausgaben erforderlichen Anordnungen. Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluß von itgliedern. Er be⸗ en den Reichsgeschäftsführer. Er setzt die Leiter der fachlichen ntergliederungen ein und beruft sie ab. Er stellt den Haushalts⸗ voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben fest. Die Bestellung des Reichsgeschäftsführers und die Feststellung des Haushaltsvor⸗ anschlages bedürfen der Zustimmung des Präsidenten des Werbe⸗ rates der deutschen Wirtschaft. 8885ö 1e“ Der Engere Führerrat besteht aus mindestens fünf und höch⸗ tens sieben Mitgliedern, die der Reichsfachschaftsleiter mit Zu⸗ timmung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft auf die Dauer eines Jahres beruft. Er kann sie vorher abberufen.

§ 15.

Der Engere Führerrat hat bei der Durchführung der Auf⸗

gaben der Reichsfachschaft mitzuwirken. 3 Er kann mit Einwilligung des Reichsfachschaftsleiters Satzungsänderungen beschließen, die der Zustimmung des Prä⸗ sidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft bedürfen. Der Engere Führerrat, übt die Rechte aus, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der Mitgliederversammlung zustehen.

§ 16.

Der Engere Führerrat wird vom Reichsfachschaftsleiter nach Bedarf einberufen.

auf Vorschlag des vrafidenter er für

Präsidialrat 8 § 17. 8 1

Der Reichsfachschaftsleiter beruft mit Zustimmung des Präsi⸗ denten des Werberates der deutschen Wirtschaft Persönlich eiten, die sich um die Werbung verdient gemacht haben, in einen Prä⸗ sidialrat. Der Präsidiakrat berät die Reichsfachschaft.

Die Reichsfachschaft untersteht der Aufsicht des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft und ist an seine Wei⸗ sungen gebunden.

Bekanntmachungen . 8 19.

Richtlinien, Anordnungen und Mitteilungen allgemeiner Art müssen im „Völkischen Beobachter“, in der „Wirtschaftswer⸗ bung“ und im „Ruf der Werbung“, soweit sie Betriebs⸗ und Verkehrswerber betreffen, auch in der „Deutschen Werbung“ und, soweit sie Gebrauchswerber betreffen, auch in der „Gebrauchs⸗ werbekunst“ veröffentlicht werden.

Gröbliche Verstöße gegen die Berufsehre oder gröbli e Ver⸗ letzungen der durch die Mitgliedschaft begründeten flichten werden vom Ehrenrate festgestellt und vom eichsfachschaftsleiter durch Verwarnungen, Geldbußen oder Aus chluß geahndet.

Der Ehrenrat wird vom Reichsfachschaftsleiter gebildet. Der Reichsfachschaftsleiter regelt auch das Verfahren. Die Bildung des Ehrenrates und die Verfahrensregelung bedürfen der Zustimmung des Präsidenten des Werberates der deutschen Wirtschaft.

Auflösung Die Reichsfachschaft kann durch den Reichsfachschaftsleiter auf einstimmigen Beschluß des Engeren Führerrates au gelöst werden. Die Auflösung bedarf der Zustimmung des Präsidenten des Werbe⸗

rates der deutschen Wirtschaft. 8 8 . Ueber die Verwendung des Vermögens entscheidet der Präsi⸗

dent des Werberates der deutschen Wirtschaft.

üZusammenlegung von Feststellungsbehörden für Besatzungspersonenschäden. Runderlaß des Reichs⸗ und Preußischen Ministers des Innern vom 390. Dezember 1935 VI E 1 855 F. B.

Auf Grund des § 19 des Gesetzes über den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschäden (Besatzungspersonens chäden⸗ gese tz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 1927 (Keichsgesetzbl. 1 S. 103) in Verbindung mit § 20 des Gesetzes über die Vergütung der Besatzungsleistungen Öund Vermögensschäden (Besatzungsleistungsgesetz) vom 5. April 1927 (Reichsgesetzbl. I S. 83) wird folgendes be⸗

stimmt: 6

W 6

der zur Durchführung des Besatzungs⸗ dengesetzes für ihre Bezirke bestehen. in Düsseldorf, Köln, Mainz⸗ Oldenburg und Birkenfeld gehen⸗ mit Wirkung vom 1. April 1936 ab auf die Feststellungs behörde in Koblenz über. Von diesem Tage ab ist für die Bearbeitung der Aufgaben zur Durchführung des Besatzungs personenschädengesetzes die Feststellungsbehörde in Koblenz zuständig ür sämtliche Bezirke der ehemaligen besetzten Ge⸗ biete des Westens. Für die Bearbeitung und Abwicklung der aus der Durch führung des Besatzungs leist un gs gesetzes erwachsenden Aufgaben sind die bisher zuständigen Feststellungsbehörde weiter zuständig. 1

Die Aufgaben personenschä den Feststellungsbehörden Speyer, Karlsruhe, Kehl,

.

Die Neichsindexzisisuer für die Lebenshaltunaskoften im Dezember 1935. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellez sich für den Durchschnitt des Monats Dezember 1935 aufß 123,4 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (122,9) um 0,4 % gestiegen.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 0,8 % auff 120,9 erhöht. Die Indexziffern für die übrigen Bedarfs

pruphen sind nahezu oder ganz unverändert geblieben: es e

tragen die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung 126,9 (— 0,2 %), für Bekleidung 118,4 (+ 0,1 %), für Wohnung 121,3 (unverändert) und für „Verschiedenes“ 141,0

En e te c. Ernäh haben die Preif jnnerha r Gruppe Ernährung haben die Preise Fächli 89 s Schinken, Wurst,

hauptsächlich für Kalbfleisch, Hammelfleisch, Käse, Gemüse und Kartoffeln angezogen. 16“

Ueber den Stand und die Veränderung der Preise für die wichtigsten Nahrungsmittel sowie der übrigen Lebens haltungskosten gibt die regelmäßige Veröffentlichung in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“ Aufschluß.

Berlin, den 31. Dezember 1935. u““ Sstteatistisches Reichsamt.

XGekanntmachungg. Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 149 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Verordnung zur Aenderung der Wehr⸗ und Ersatzbezirks⸗ einteilung für das Deutsche Reich. Vom 31. Dezember 1935. Umfang: 5 Bogen. Verkaufspreis: 0,50 RM. Postversen dungsgebühren: 0,08 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin

.

NW 40, den 2. Januar 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hubr ich.

Gexanntmachug. Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 150 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung

20. Dezember 1935. 8 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den Handel

mit Kernseifen. Vom 23. Dezember 1935. 8 Verordnung über die Einfuhr von Rindergefrierfleisch. Von 27. Dezember 1935. . 1 8 Vierte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Reichsarbeitsdienstgesetzes. Vom 31. Dezember 1935. 1 Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,10 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RNM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 2. Januar 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

BGBekanntmachung. 8

Die am 31. Dezember 1935 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: 1

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch dänischen Abkommens über die CeFecegerüc der Geltungsdaue des Abkommens über den gegenseitigen arenverkehr. Von 24. Dezember 1935. 3 8

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein barung über die Aenderung des Schlußprotokolls zur Vierter Zusatzvereinbarung zum deutsch⸗schweizerischen Abkommen übe den Warenverkehr. Vom 27. Dezember 19235. ..

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer. Verein⸗ barung über die Verlängerung der Geltungsdauer und die Aende rung 88. deutsch⸗italienischen Vereinbarungen wegen der Einfuhr italienischer Kunstseide. Vom 28. Dezember 1935. 8 1

Bekanntmachung über die Verlängerung der Geltungsdaue des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und de Republik Finnland. Vom 24. Dezember 1935.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,10 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung

Berlin NW 40, den 2. Januar 1936. Reeeichsverlagsamt. Dr. Hubrich

Aus der Verwaltung.

Reserven für das Baujahr 1936.

65 000 neue Kleinsiedlerstellen.

8 In einem Ueberblick über die Entwicklung der Wohnungs wirtschaft im Jahre 1935 stellt Oberregierungsrat Dr. Fischer Dieskau vom Reichs⸗ und Preußischen Arbeitsministerium i „Grundeigentum“ fest, daß wir in das Baujahr 1936 mit gute Reserven hineingehen. Schon jetzt stehe fest, daß wir einen große Ueberhang an begonnenen, aber nicht fertiggestellten Bauvorha in das neue Jahr hinübernehmen, die im Frühjahr fertiggeste werden können. Auch die 185 Millionen, die dem Reichsarbeits⸗ minister im letzten Frühjahr zur Förderung des Wohnungsbauer zur Verfügung gestellt wurden, seien in diesem Jahre s zur Teil verbraucht worden, so daß hier für das Jahr 1936 noch 9 gewisser finanzieller Rückhalt gegeben sei. Gleichwo 1 5 aber großer Kraftanstrengungen bedürfen, um im Fahre 1936 eir Bauprogramm von etwa 300 000 Einheiten durchzuführen, ] erforderlich sei, um wenigstens den Großteil des Wohnbedarfs neuen jungen Ehen decken zu können. 5 Der Referent weist darauf hin, daß insbesondere durch 1 Instandsetzungsaktion des Reiches der 2 tand des deutschen 1 besitzes beträchtlich verbessert worden sei. Darüber hinaus seif etwa 130 000 bis dahin schwer vermietbare Großwohnungen c kleine Wohnungen aufgeteilt und etwa 250 000 Wohnungen du

Umbau oder Teilung gewonnen worden. Ueber die Kleinsiedlungst

Maßnahme eingeleitet.

völkerung, die planvoll in schaffen werden und nur

baues sind darüber worden.

Finanzierungslücken bei Wohnbauvorhaben die

über die Führung des Schiffsregisters. Vom e

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1936. S. 3

wird ausgeführt, daß als ihre Standorte jetzt nicht mehr die Groß⸗ täädte im Vordergrund stehen, sondern mittlere und kleinere Ge⸗ neinden, in denen die Lebensverhältnisse gesünder sind.

Die Arbeiten zur Snreserecg des neuen Siedlungs⸗ abschnitts,“der mit dem vom Reichsarbeitsminister bereitgestellten

0⸗Millionen⸗Fonds gefördert wird, seien in vollem Gange. Zu

den bisher vom Reiche geschaffenen 80 000 Kleinsiedlungen könnten dadurch etwa 65 000 Stellen hinzukommen.

Mit der Förderung des Baues von Volkswohnungen habe das Reich 1935 eine nene

Es handle sich hier um eine bestimmte Wohnungen für die minderbemittelte Be⸗ den Orten dringendsten Bedarfs ge⸗ zwischen 20 und 30 RM monatlich Miete Förderung des Landarbeiter⸗Wohnungs⸗ Millionen RM bereitgestellt

Art sehr bescheidener

osten sollen. Für die 1 hinaus 12,5 Neben den Reichsbeihilfen hätten für die Schließung von ööö Rückflüsse aus den

ausgeliehenen Hauszinssteuer⸗Hypotheken wieder größere Bedeu⸗ gewonnen. Im Jahre 1935 dürften daraus Beträge von 30 bis 40 Millionen RM dem Wohnungsbau zugeflossen sein.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 3. Januar. Staatsoper: Othello. Musikalische Leitung: Swarowsky. Be⸗ ginn: 20 Uhr. 8“ Thomas Naine. Schauspiel von Hanns Johst. Zeginn: 20 Uhr. Staatstheater⸗Kleines Haus: Donna Diana. Moreto. Beginn: 20 Uhr.

8

Lustspiel von

Fahresschlußversammlung der Industrie⸗ und Handelskammer Hamburg. Die Rede des Präses Hübbe.

In seiner Rede auf der Jahresschlußversammlung der Industrie⸗ und Handelskammer Hamburg vom 31. Dezember 1935, iI der neben den Mitgliedern der „Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns“ auch die Börsenvorstände und die Vertreter der Ge⸗ amtorganisationen der gewerblichen Wirtschaft im Bezirk der kammer teilnahmen, betonte Präses Hübbe einleitend, daß die eutsche Wirtschaftspolitik auch im Jahre 1935 auf dem Grundsatz er Selbstbehauptung beruht habe, der seit nunmehr drei Jahren as Denten und Handeln des deutschen Volkes ausschlaggebend estimme. Die Reichsregierung habe auch in diesem Jahre alles fetan. um die Gesundung der Binnenwirtschaft zu fördern.

„Unsere Bemühungen“, so fuhr der Redner fort, „sind darauf richtet, diejenigen Rohstoffe und Produkte zu erhalten, die uns

eigenen Lande fehlen, denn wir benötigen diese nicht nur zur

efriedigung eigener Bedürfnisse, sondern auch zur Herstellung cher Waren, mit deren Ausfuhr unsere ehh eahs bezahlt wird.“ Präses Hübbe betonte in diesem Zusammenhang die erhöhte deutung der Kolonialfrage. Der Zwang zur Selbstbehauptung be im vergangenen Jahre auch die Entwicklung unseres Außen⸗ dels bestimmt.

„Wir werden uns“, so hob der Redner hervor, „mit offenen

gen und klarem Kopfe mit der augenblicklichen Zwangslage

Ffinden und versuchen, daß Beste daraus zu machen, bis bei den

aßgebenden Großmächten der Wunsch nach Ordnung und Stabi⸗ erung der Dinge so lebendig wird, daß sie die notwendigen hritte ergreifen, um unter restloser Bereinigung der Vergangen⸗ t wieder die Grundlage für normale internationale Handels⸗ jehungen zu schaffen.“ Der Redner stellte fest, daß es der burgischen Wirtschaft trotz aller Schwierigkeiten gelungen sei, ee Aufgaben zu erfüllen und erfolgreich an der Belebung der unenkonjunktur mitzuarbeiten. In der Beschaffung not⸗ idiger Rohstoffe hätten Hamburger Firmen ihr nnerstes ge⸗ tet, um der Industrie die Aufrechterhaltung und Erweiterung er Fabrikationstätigkeit zu ermöglichen. Andererseits seien es mburger Exporteure gewesen, die mit dazu beigetragen hätten, Ausfuhr nach den überseeischen Ländern zu steigern. Damit erneut der Nachweis für die Bedeutung des Handels erbracht rden, der auch in Zukunft um so erfolgreicher werde arbeiten nen, als ihm im Sinne einer gesunden Arbeitsteilung die sübung der ihm zustehenden Funktionen vorbehalten bliebe. üses Hübbe betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung Großhandels als ungeheuer wichtigen Faktor auf dem Gebiete Warenlagerung und Verteilung sowie in bezug auf eine Ver⸗ derung konjunktureller Preisschwankungen für die Verbraucher. „Wir wissen, daß alles getan werden muß, um das innere eisnivean möglichst stabil zu halten. Dies entspricht dem undsatz, daß, solange die Arbeitslosigkeit nicht beseitigt ist, eine öhung der Löhne nicht eintreten darf. Es wird deshalb von em verantwortungsbewußten Kaufmann erwartet, daß er hts unternimmt, was eine Durchführung dieses Grundsatzes in age stellen könnte. Gegen Verfehlungen, wie beispielsweise eistreibereien, Kettenhandel und spekulative Zurückhaltung von aren, muß mit aller Schärfe vorgegangen werden und dies um mehr, als andernfalls die Festsetzung von Festpreisen auf allen bieten des lebensnotwendigen Bedarfs nicht wird vermieden den können. Bei aller Bejahung des Verdienstrechts muß der ufmann seiner Pflicht gegenüber der Allgemeinheit, d. h. gegen⸗ er seinem Volke, treu bleiben.“ Präses Hübbe wies anf die Notwendigkeit einer engen Zu⸗ mnmenarbeit zwischen Ausfuhrhandel und Industrie hin. Nach vor halte der Hamburger Handel an dem Grundsatz der beitsteilung fest. Der Redner schloß mit einem Appell, dem hrer zu folgen, der uns in rastloser Arbeit vorangeht und dem er die Schaffung der Wehrmacht verdanken, die die wichtigste raussetzung für eine dauernde Sicherung unserer Zukunft ist, d deren Bestehen es uns erlaubt, mit erhobenem Haupt allen menden Dingen entgegenzusehen und unverzagt in das neue hr einzutreten.

u.

8*

pareinlagen bei den städtischen Kreditgenossen⸗ schaften.

Vom Deutschen Genossenschaftsverband e. V., Berlin, wird s geschrieben: Ueber die Spareinlagenbildung bei den städti⸗ en Kreditgenossenschaften werden vom öbö Reichsamt Peressante Aufzeichnungen bekannt. Sie beziehen sich zwar nur f einen Teilausschnitt des verflossenen Wirtschaftsjahres 1935, ötzdem sind sie aber auch für die Entwicklung des gesamten res bezeichnend. Nach den amtlichen Feststellungen dan die eits im Jahre 1934 aufsteigende Entwicklung der städtischen nossenschaften im Frühjahr und Sommer 1935 rasche Fort⸗ ritte gemacht. Die Einlagen erhöhten sich von Januar bis gust 1935 um 95,4 Mill. RM gegenüber 54,7 Mill. RM im eichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steigerung der Einlagen t bis in die jüngste Zeit hinein nicht nur angehalten, seh noch beschleunigt; so betrug sie im März / April 18,2 Mill. RM, Mai/ Juni 20,0 Mill. RM und im Juli / August 22,5 Mill. RM. tzthin war die Zunahme der Einlagen verhältnismäßig sogar ärker als bei den Sparkassen. Vom 1. März bis 31. August 1935 ben sich die Einlagen bei den städtischen Genossenschaftsbanken miI 4,4 %, bei den Sparkassen hingegen nur um 3,2 erhöht. abei war die Steigerung der Einlagen bet den Sparkassen im ärz/April größer als bei den städtischen Genossenschaftsbanken; e städtischen Eö“ haben die Sparkassen also st in den letzten Monaten überflügelt. Die rechnerische Zu⸗ hme der Spareinlagen und der Einlagen in laufender Rech⸗ ig war freilich sehr verschieden. Die Spareinlagen sind mit 9 %+ bei den städtischen Genossenschaftsbanken weniger stark, die lagen in laufender Rechnung hingegen mit 12,1 % bedeutend rker gestiegen als bei den Sparkassen. 8

Agororpolitik der Freiheit.

Die Leistung der Landwirtschaft 1935.

Der Pressereferent des Reichsernährungsministeriums, Dr. Clauß, stellt in einem Rückblick auf die Agrarpolitik des ver⸗ gangenen Jahres in der NS.⸗Landpost fest, daß die Linie der deutschen Ernährungspolitik mit der Verkündung der deutschen Wehrfreiheit ein ganz anderes Gesicht bekommen habe. Immer stärker setzte sich nunmehr im ganzen Volke die Erkenntnis von der Notwendigkeit der Nahrungsfreiheit als unentbehrliche Er⸗ gänzung einer starken Wehrmacht durch. Der Referent erinnert an die gewaltigen Erfolge der Erzeugungsschlacht, die den Auf⸗ wand für Betriebsmittel in der Landwirtschaft um 500 Millionen gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1932/33 steigerte. Diese Leistung sei ungewöhnlich, wenn man bedenke, daß der Appell zur Erzeu⸗ gungsschlacht zu einem Zeitpunkt erging, in dem die Landwirt⸗ schaft auf Teilgebieten noch unter Absatzschwierigkeiten infolge un⸗ zulänglichen Verbrauchs zu leiden hatte.

Was die Versorgungsanlage angehe, so könne rückblickend fest⸗ gestellt werden, daß die Ernährung des deutschen Volkes in ihrer Gesamtheit, von einzelnen Unbequemlichkeiten abgesehen, im Jahre 1935 trotz der Devisenknappheit ausreichend gesichert wer⸗ den konnte. Der Aufbau der Marktordnung ermöglichte nicht nur eine zweckentsprechende Verteilung der vorhandenen Lebens⸗ mitel, er sicherte vor allem auch im großen und ganzen die Stabi⸗ lität der Ernährungs⸗ und Lebenshaltungskosten. Ohne die Marktordnung hätten die Preise bei den teilweise verknappten Lebensmitteln wahrscheinlich unvorstellbare Ausmaße ange⸗ nommen. Butter und Schweinefleisch wären nur noch für wohl⸗ habendere Schichten des Volkes zu bezahlen gewesen und die Ver⸗ knappung wäre auf dem Rücken des deutschen Arbeiters ausge⸗ tragen worden.

So sei im Jahre 1935 die Marktordnung zu einem starken Schutzwall für die Verbraucher gegen Spekulation und Willkür in der Lebensmittelversorgung geworden. Die Landwirtschaft habe sich hierdurch erneut das Recht erworben, durch die Marktord⸗ nung auch dann die Preise festzuhalten, wenn sie wieder einmal wie in den Krisenjahren auf einen unerträglichen Tiefstand abzu⸗ sinkene drohten. Die Entwicklung der letzten Monate lasse schon jetzt erkennen, daß die Erzeugungsschlacht 1935/36 in ihren Erfol⸗ gen die des Vorjahres noch übertreffen werde. Auch die Neu⸗ bildung deutschen Bauerntums sei im vergangenen Jahre fort⸗ gesetzt worden, und es sei damit zu rechnen, daß wieder mehrere tausend neue Bauernhöfe entstanden sind.

Saisonmäßiger Rückgang der deutschen Baum⸗ wolleinfuhr. 2

Deutschlands Einfuhr an Baumwolle hat im November, ebenso wie im November vorigen Jahres, einen Rückgang er⸗ fahren, der allerdings gegenüber dem Vormonat nicht erheblich ist. Während die Baumwolleinfuhr im Oktober bei einer Menge von 364 487 dz einen Wert von 30,99 Mill. RM darstellte, ist im November die Einfuhrmenge auf 336 242 dz und ihr Wert auf 30,07 Mill. RM zurückgegangen. Diesem Einfuhrrückgang steht eine anscheinend ebenfalls auf Saisoneinflüssen Freige⸗ rung der Ausfuhr auf 44 216 (40 340) dz gegenüber, die einen gegenüber dem Vormonat um rd. 1 Mill. RM erhöhten Erlös von 48,45 Mill. RM brachte.

Die wichtigste Position ist die der Einfuhr von Rohbaum⸗ wolle. Hier ist ein Fiütgong auf 281 266 (301 018) dz eingetreten. Auf der wertmäßigen Seite ist dieser Rückgang etwas geringer denn er macht bei einem Wert der Einfuhr von 27,78 Mill. RM nur 300 000 RM aus, oder mit anderen Worten, der im Durch⸗ schnitt je Kilogramm eingeführter Rohbaumwolle gezahlte Betrag ist auf 0,99 (0,94) RM gestiegen. Diese auf den ersten Blick über⸗ raschende Erscheinung findet jedoch bei einer Gegenüberstellung der Einfuhr aus den einzelnen Lieferantenländern ihre Erklärung. Es ist nämlich die Einfuhr besserer Qualitäten gestiegen, dagegen die billigerer Sorten zurückgegangen. Aus Aegypten wurden im Berichtsmonat 36 849 dz Baumwolle bezogen gegenüber nur 29 948 dz im Vormonat, dagegen sind die Anlieferungen aus Indien auf 14 853 (20 909) dz, die aus USA. auf 87 459 (95 911) dz und die aus der Türkei, die allerdings wenig ins Gewicht fallen, auf 703 (1128) dz zurückgegangen. An Exoten⸗ Baumwolle hat nur die brasilianische eine Steigerung der Einfuhr erfahren, wie überhaupt Brasilien als Baumwoll⸗Lieferant Deutschlands im Jahre 1935 stark an Bedeutung gewonnen hat. Die Einfuhren aus Brasilien sind im November auf 87 895 (65 434) dz gestiegen.

Ebenso wie die Einfuhr von Rohbaumwolle ist auch die Ein⸗ uhr von Linters zurückgegangen, und zwar von 24 833 dz im

tober auf 22 725 dz. Während aber bei Rohbaumwolle der Durchschnittspreis gestiegen ist, hat er sich für Linters auf 0,29 (0,32) RM je Kilogramm verringert. Der Wert der Linters⸗ ausfuhr stellt sich somit auf 0,666 (0,796) Mill. RM. Die einzige Position in der eine Einfuhrzunahme eingetreten ist, ist Baumwollgarn, dessen Einfuhr auf 14 961 (13 882) dz im Wert von 3,21 (3,04) Mill. RM gestiegen ist. Diese Entwicklung beruht ebenso wie die auch in der Ausfuhr zu beobachtende geringe

Steigerung auf Saisoneinflüssen.

Berliner Börse am 2. Januar.

A. E. G. bevorzugt.

Die erste Börse im neuen Jahr eröffnete wieder in recht Seee Haltung und fast allenthalben ergaben sich Kurs⸗ teigerungen von bis 1 %. Die Aufwärtsbewegung ging von der A. E. G.⸗Aktie aus, für die sich stärkere Kauflust bemerkbar machte. Auch die Privatkundschaft trat in diesem Papier als Käufer auf, wie man überhaupt in guten Werten Anlagekäufe des Publikums bemerken konnte. Später allerdings trat die Kege mit etwas An⸗ 8 hervor, so daß sich die höchsten Tageskurse teilweise nicht halten konnten. Trotzdem blieb die Stimmung bei mitunter etwas belebtem Geschäft bis zum Börsenschluß zuversichtlich.

Montanwerte lagen meist Bruchteile eines Prozentes höher. Etwas stärker begehrt waren Mannesmann (+ 1), während Rhein⸗ kas ihren Anfangsgewinn von ¾ % später wieder einbüßten. Von en Braunkohlenwerten unterlagen Eintracht (— 1 ℳ¼) und Nieder⸗ lausitzer Kohlen (— 1 ¼) kleinem Angebot. Etwas Nachfrage be⸗ stand für Ilse Genußscheine (+† 1). Chemische Werte lagen recht ruhig. In A. E. G. (— ℳ) kam etwas Ware heraus, dagegen gingen Goldschmidt und Rütgers um je ¾ nach oben. Am Elektromarkt konzentrierte sich das Hauptinteresse auf A. E. G., die vorübergehend bis zu 2 Punkten gewannen. Die Mitteilungen über weitere gün⸗ stige Abschlußentwicklung im verflossenen Geschäftsjahr wirkte an⸗ regend. Sonst waren noch Stromversorgungswerte um ¼ bis 1 gebessert. Unter den Spezialpapieren gingen Bemberg und Holz⸗ mann um je 1 %, Reichsbank um 1 ¼ nach oben, während man in Feldmühle (— 1) einige Glattstellungen bemerkte. Fest lagen auch Reichsbank (+ 1 ¼), während die Großbankaktien des Kassa⸗ marktes behauptete Tendenz aufwiesen.

Sonst lag der Kassamarkt freundlicher. Auch für verschiedene Rentenwerte, besonders Industrieobligationen, bestand etwas Nach⸗ frage, Altbesitz allerdings bröckelten ab. Unter den unnotierten

erten fand der 18 on der Wintershall⸗Aktie um 2 ¼ % einige Beachtung. Tagesgeld stellte sich nach Erledigung des Ultimo auf 3 % bis 3 ¾ %. Am internationalen Devisenmarkt lag das eng⸗ lische Pfund eine Kleinigkeit schwächer und wurde in Berlin auf 12,25 (12,26) RM. festgesetzt. Der Dollar behielt den alten Kurs von 2,488. 8 ö

E“

Börsenkennziffern für die Woche vom 23. bis 28. Dezember.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 23. bis 28. Dezember im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 23.12. vom 16.12. durchschnit Aktienkurse (Index 1924 bis 28.12. bis 21. 12. November bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 95,73 96,61 Verarbeitende Industrie.. 82,68 82,46 Handel und Verkehrr.. 95,07 95,23 Gesamtk. 8 89,35 89,51 Kursniveau der 4 ½ % igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. .. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen.. Anleihen der Länder und Gemeinden . .. Durchschnitt ... Außerdem: 6 % ige Industrieobligationen 4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe ...

96,04

94,80 93,54

92,80 94,91

101,86 87,60

96,09

94,73 93,52

92,95 94,93

101,54 88,45

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Staatsrat Reinhart über die Wiederaufbau⸗ arbeit der deutschen Börsen.

Der Berliner Börsenpräsident Staatsrat Friedrich Reinhart wandte sich zur Jahreswende an die Mitglieder und Angehörigen der Berliner Börse, wobei er unter Hinweis auf die gewaltigen wirtschaftlichen Aufgaben des vergangenen Jahres feststellt, daß die deutschen Börsen an dieser Wiederaufbauarbeit na Kräften teilgenommen und sich dadurch um die Konsolidierung der deutschen Wirtschaft bleibende Verdienste erworben haben. Die erfolgreiche Durchführung der allgemeinen Zinsherabsetzung und der großen Emissionen festverzinslicher Wertpapiere wäre nicht möglich ge⸗ wesen, wenn nicht die deutschen Börsen sich ihrer vaterländischen Pflichten in höchstem Maße bewußt ’’ wären. Dafür gebühre den deutschen Börsen Dank und Anerkennung. Sie werden im neuen Jahre in gleicher Gesinnung ihre Pflicht tun.

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Anrauf gezogener Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs.

Die bei der Auslosung am 2. Dezember 1935 gezogenen Aus⸗ losungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs sind bestimmungsgemäß am 1. April 1936 einzulösen. Wie in früheren Jahren werden die gezogenen Auslosungsrechte bereits vor dem Fälligkeitstag unter Abzug eines zum jeweiligen Reichsbankdiskont⸗ sa zu berechnenden Diskonts frei von Provision angekauft wer⸗

en. Der Ankauf der Auslosungsscheine erfolgt durch die Reichs⸗ bankanstalten, in Berlin durch die Nostro⸗Börsen⸗Abteilung der Reichshauptbank, Jägerstr. 55 1. Die Inhaber der Auslosungs⸗ scheine, die vor dem 1. April 1936 in den Besitz des Einlösungs⸗ betrags gelangen wollen, können schon jetzt ihre Stücke der nächst⸗ gelegenen Reichsbankanstalt zum Ankauf übergeben. Die Aus⸗ zahlung des Einlösungsbetrags unter Abzug des Diskonts erfolgt nach Prüfung der Stücke vom 3. Januar 1936 ab. Der Ankauf der ausgelosten Schuldbuchforderungen der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs erfolgt zu denselben Bedingungen durch die Reichsschuldenverwaltung. 88

Rohstosfzuteilung für neuerrichtete Betriebe.

Es besteht Veranlassung, erneut darauf hinzuweisen, daß es dringend erforderlich ist, sich vor Eröffnung eines neuen Fabri⸗ kationsbetriebes bei der zuständigen Ueberwachungsstelle über die Voraussetzungen und Möglichkeiten entsprechender Rohstoff⸗ zuteilung und damit der Ingangsetzung des Betriebes zu unter⸗ richten. Andernfalls kann nicht damit gerechnet werden, daß von der Ueberwachungsstelle die für die Aufnahme der Fabrikation er⸗ forderlichen Rohstoffe zugeteilt werden, da in erster Linie die be⸗ reits bestehenden Betriebe mit Rohstoffen See9.⸗ werden müssen. Die sgeben für die Einrichtung des Betriebes sind alsdann durch die Unmöglichkeit, die notwendigen Rohstoffe zu beziehen und den Betrieb zu eröffnen, umsonst gemacht worden. Die Erlaubnis der Handwerks⸗ und Gewerbekammern sowie der Polizeibehörden, die nach anderen Voraussetzungen erteilt wird, bietet keine Gewähr dafür, daß die notwendigen en von der Ueberwachungsstelle zugeteilt werden. Die örtlichen Industrie⸗ und Handelskammern, die Handwerks⸗ und Gewerbekammern sowie die Polizeibehörden werden den Antragstellern auf Anfrage die Anschriften der zu⸗ ständigen Ueberwachungsstellen gern mitteilen.