Reichs
653 53,1—1--—. und Staatsanzeiger Nr. 7 vom 9. Januar 1936
arbeit kommt in den meisten Handwerkszweigen kaum mehr vor. Die Klagen über die Aufrechterhaltung von Regiebetrieben öffentlicher Stellen und der privaten Wirtschaft wollen nicht ver⸗ stummen. Verschiedenenorts wurden sogar neue Regiebetriebe eröffnet. Der vom Reichsstand des Deutschen Handwerks zentral durchgeführte Werbefeldzug gegen das Borgunwesen hat vielfach zu einer Besserung der Zahlungsweise der Kundschaft geführt.
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Internationales Büro der Wertpapierbörsen.
Im Laufe der letzten Monate sind die Börsen von Budapest, Oslo, Sofia und Stockholm Mitglieder des Internationalen Büros der Wertpapierbörsen geworden, das von der IHK gegrün⸗ det worden ist. Präsident des Büros ist M. Edouard Jacob, Syn⸗ dikus der Compagnie des Agents de Change an der Pariser Börse. Heute gehören also 14 europäische Börsen und Maklervereinigun⸗ gen dem Internationalen Büro an. Außer den obenerwähnten sind in dieser Vereinigung bereits folgende Börsen zusammen⸗ geschlossen: Amsterdam, Berlin, Brüssel, Paris (Chambre Syn⸗ dicale des Agents de Change und Syndikal Gsnerale des Ban⸗ quiers en Valeurs), Wien, Zürich, Reval, Barcelona (freier Markt) und die Börsenmaklervereinigung in Italien. Alle Börsen können dem Büro beitreten, vorausgesetzt, daß sie Mitglied der Internationalen Handelskammer werden.
Augenblicklich werden folgende Fragen einer Prüfung unter⸗ ogen: gesetzliche oder andere Maßnahmen, die in den einzelnen
ändern ergriffen worden sind, um den Eigentümern von entwen⸗ deten oder verlorengegangenen Inhaberpapieren wirksamen Schutz zu gewährleisten; gegenseitige Anpassung der verschiedenen Börsen⸗ eiten; Verbesserung der Kursübertragung im Rundfunk; Ver⸗ “ der zwischen den Börsen bestehenden internationalen telegraphischen Verbindungen; Bekanntmachungsarten der Eröff⸗ nungskurse von gewissen Hauptwertpapieren an Auslandsplätzen; Maßnahmen zur Erleichterung und Förderung des Arbitrage⸗ geschäfts. 8
Die Abgabe von Gefrierfleisch.
Wie bereits angekündigt, setzt im Januar die Ausgabe von Gefrierfleisch ein. Es handelt sich hierbei ausschließlich um eine Maßnahmwo, die die Marktlage erfordert, da der Bedarf an Rind⸗ fleisch zur Zeit nicht im ganzen Reich voll aus der Inlandserzeu⸗ gung gedeckt werden kann. Aus handelspolitischen Gründen ist es aber auch nicht möglich, den Fehlbedarf nur durch Einfuhr von Lebendvieh aus dem Auslande zu befriedigen. Das Gefrierfleisch wird zu einem Preise abgegeben werden, der nicht nur Preis⸗ teigerungen für Frischfleisch verhindern, sondern auch geeignet stri wird, den in manchen Orten aufgetretenen Preisüber⸗ höhungen entgegenzuwirken. Die Höhe der Kleinhandelshöchst⸗ preise für Gefrierfleisch wird durch eine Verordnung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. Januar 1936 bestimmt. Auf Grund dieser Verordnung werden die Preisüber⸗ wachungsstellen in den in Frage kommenden Städten die Ver⸗ kaufspreise für Gefrierfleisch bekanntgeben. Gefrierfleisch erhalten nur die Großstädte und sonstigen Bedarfszentren, bei denen es die Lage der Rindfleischversorgung erfordert und zu deren Einwohner⸗ schaft in hoher Zahl Bevölkerungsschichten mit geringem Einkom⸗ men gehören.
Das Gefrierfleisch wird in den städtischen Schlachthofanlagen unter verantwortlicher Leitung des städtischen Schlachthofdirektors aufgetaut. An die Fleischer wird nur vorschriftsmäßig aufgetautes Gefrierfleisch zum Verkauf abgegeben. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß das Gefrierfleisch in einwandfreier Beschaffen⸗
heit in die Hand der Verbraucher gelangt.
Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per 7. Januar 1936.
Bern, 8. Januar. Nach dem Ausweis der Schweizerischen Nationalbank per 7. Januar 1936 hat sich der Goldbestand von 1388,81 Mill. ffr. gegenüber der Vorwoche so gut wie nicht verändert. Dagegen sind die Golddevisen um 1,11 Mill. ffr. weiter angestiegen auf 8,21 Mill. ffr. (7,10 Mill. sfr. in der Vorwoche). Die nach dem Ultimo im Diskontgeschäft einsetzende Entlastung zeigte sich beim Wechselportefeuille in einer Verminderung um 18,75 Mill. auf 133,73 Mill. ffr. (152,48), bei den Wechseln der Darlehenskasse in einem Rückgang von 2,05 auf 83,48 Mill. ffr. (85,53) und bei den Lombardvorschüssen in einem solchen von 33,56 Mill. auf 108,63 (142,19) Mill. sfr. Von den umlaufenden Noten sind 69,96 Mill. ffr. der Nationalbank wieder zugeflossen, wodurch sich der gesamte Notenumlauf in der ersten Januarwoche auf 1296,31 (1366,27) Mill. ffr. ermäßigte. Die täglich fälligen Sichtguthaben, deren Zuwachs per 31. Dezember 1935 in der ver⸗ mehrten Beanspruchung auf der Aktivseite zu suchen ist, sind um 0,24 Mill. weiter angestiegen auf 400,83 Mill. sfr. Notenumlauf und täglich fällige Verbindlichkeiten waren per 7. Januar mit 82,32 % (79 % in der Vorwoche) durch Gold und Golddevisen gedeckt.
1
Das schweizerische Finanzprogramm vom Nationalrat angenommen.
Bern, 8. Januar. In seiner Rede über das Finanzprogramm erklärte Bundespräsident eyer, der Vorsteher des Finanz⸗ Departements, u. a.:
Die Aufnahme des Beginns der Schweizerischen Bundesbahn⸗ Sanierung in das Finanzprogramm wird nicht die Sanierung von der Bahnseite her verhindern. Der Bundesrat hat volles Ver⸗ trauen zu deren leitenden Organen. Die Bundesbahnschulden sind Schulden des Bundes; sie sind für unsere Kreditlage mhaßgebend, ebenso für die allgemeine Zinsgestaltung. Deshalb dürfen wir sie beim Finanzprogramm nicht außer acht lassen. Eine Zwangs⸗ konversion unserer Staatsschulden wäre eine sehr gefährliche Sache; die Nationalbank rät dringend davon ab. Durch freiwillige Konversionen haben wir in den letzten Jahren den Zinsfuß eines großen Teiles unserer Schulden erheblich vermindert. Unser Durchschnittszins steht heute unter 4 %. Von einem Mittel, das da und dort empfohlen wird, der Abwertung, will ich gar nicht In allen Ländern, wo sie vorgenommen wurde, hat sie
ie Lösung der durch die Krise aufgeworfenen Fragen nicht ge⸗ bracht. Das Beispiel Belgiens ist deutlich. Der Bundesrat steht einer Abwertung mit aller Entschiedenheit entgegen und hält sie für einen unglücklichen Weg, um aus der Krise herauszukommen.
Der Nationalrat sprach sich sodann mit 120 bürgerlichen gegen 55 sozialdemokratischen Stimmen für das Finanzprogramm, welches das Staatsbudget ausgleichen soll, aus.
Das Ergebnis der Brüsseler Ireg⸗Verhandlungen.
Brüssel, 8. Januar. In der zu Beginn dieser Woche in Brüssel abgehaltenen Sitzung des Direktionsausschusses der Inter⸗ nationalen Rohstahlexportgemeinschaft beschäftigte man sich zu⸗ nächst mit der Frage der illegalen belgischen Exportlieferungen. Schon bei früheren Besprechungen war auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, die sich aus den Ausfuhrlieferungen der belgischen Außenseiter ergebenden Marktstörungen durch die Ein⸗ führung eines Eisenausfuhrlizenzsystems in Be gien zu beseitigen
„Die Entwicklung der deutschen Eifenbahnen als große deutsche Ingenieurleistung.“
Am Mittwoch hatte der Berliner Bezirksverein deutscher Ingenieure zu einer Festveranstaltung in den Großen Hörsaal des Neuen Physikalischen Instituts der Technischen Hochschule Char⸗ lottenburg geladen, in der die riesenhaften Leistungen deutscher Ingenieurarbeit vor Augen geführt wurden, die notwendig waren, um das wichtigste deutsche Verkehrsmittel der Neuzeit, die Eisen⸗ bahnen, zu schaffen und zu dem heutigen Stand technischer Voll⸗ kommenheit und Betriebssicherheit emporzuführen. 3
Der Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft, Dr.⸗Ing. e. h. J. Dorpmüller, VDF., zeigte in einer Ansprache, wie die großen Aufgaben, die das deutsche Eisenbahn⸗ wesen der Technik stellte, die Entwicklung der gesamten technischen Arbeit und industriellen Erzeugung maßgebend förderten und wie deutsches Ingenieurschaffen dem deutschen Verkehrswesen immer neue und bessere Betriebsmöglichkeiten und größere Betriebs⸗ sicherheit gab.
Prof. Dr.⸗Ing. e. h., Dr. phil. h. c. C. Matschoß, VDI., entwarf in seinem Vortrage: „Aus der Geschichte der Eisenbahn“ zunächst ein Bild von der technischen Entwicklung des Eisenbahn⸗ wesens in Deutschland. Was die Eisenbahn für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft und Industrie geleistet hat, so führte Matschoß weiter aus, läßt sich aus der Entwicklung des Eisenbahn⸗ netzes klar erkennen. Heute verfügt das Deutsche Reich über ein Gleisnetz von 122 000 km, 700 000 Fahrzeuge befahren das Strecken⸗ netz von rund 60 000 km. 660 000 Männer gehören zur Gefolg⸗ schaft der Deutschen Reichsbahn, rund 2,5 Milliarden RM werden an Gehältern und Löhnen von ihr ausgezaͤhlt. Rund 10 % der deutschen Bevölkerung leben mittelbar und unmittelbar von der Eisenbahn. Diese wenigen Zahlen lassen die ungeheuren Leistungen der Vahnen erkennen und zeigen, was das Eisenbahnwesen für die deutsche Industrie bedeutet. Nichts hat in die Lebensgewohn⸗ heiten Deutschlands so gewaltig eingegriffen, wie die Eisenbahnen. Seit man das engere Vaterland in drei Stunden durchfuhr, kam jedem Deutschen die Verlogenheit der Kleinstaaterei klar zum Bewußtsein, und er begann zu ahnen, was es heißt, eine große Nation zu sein. Im 1871 entstandenen Deutschen Reich wollte Bismarck die Eisenbahnen in Gestalt der Deutschen Reichsbahn als festes Band um die lose Einheit der Staaten schmieden. Als er dabei den unüberwindlichen Widerstand der anderen deutschen Staaten fand, entschloß er 8 wenigstens für Preußen den Staatsbahngedanken durchzuführen. Nach dem Kriege entstand aus dem wirtschaftlichen Zusammenbruch die Deutsche Reichsbahn als größtes, einheitlich geführtes technisches und wirtschaftliches Unternehmen, für dessen Leistung der Führer in Nürnberg wärmste Anerkennung gefunden hat. Wir Ingenieure, so schloß der Vor⸗ tragende, sind daher dankbar und stolz, daß wir durch die technische Tat der Eisenbahn mit an vorderster Stelle in der Front für die Einigung unseres deutschen Vaterlandes kämpfen durften.
Der Leiter der Gruppe Berlin der Wissenschaftlichen Ver⸗ einigung für Verkehrstechnik, Geheimrat Dr.⸗Ing. P. Kühne, VDF., gab in seinem Vortrage: „Die Eisenbahntechnik der Gegen⸗ wart und Ausblicke in die Zukunft“ einen Ueberblick über die gegen⸗ wärtige eisenbahntechnische Entwicklung auf den Gebieten des Bauwesens, des Schnellverkehrs, der elektrischen Zugförderung sowie des Kraftverkehrswesens.
Der von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft hergestellte Film von der „Parade der Reichsbahnfahrzeuge auf der Jahr⸗ hundertfeier in Nürnberg“ führte das rollende Material der deutschen Eisenbahn in der Vergangenheit und Gegenwart im Bilde vor Augen.
.5* 6
Da jedoch bisher in dieser Frage eine Entscheidung noch nicht etroffen werden konnte, sahen sich die Führer der verschiedenen EETö“ veranlaßt, sich zum belgischen Wirtschaftsminister zu begeben, der im Veraufe der Besprechungen eine beschleunigte Prüfung der Angelegenheit zusagte. -
Erörtert wurden in der Brüsseler Sitzung weiterhin Ab⸗ rechnungsfragen, die sich insbesondere auf die abgelaufenen Ver⸗ bandsjahre beziehen. In Brüssel wurden außerdem mit den Vertretern der British Iron and Steel Federation weitere
Einzelheiten über die Regelung der Exporte und der Einfuhr⸗
mengen nach England besprochen. Die Verhandlungen hierüber sollen in der nächsten Woche in Paris bzw. London weitergeführt werden.
Wie der DHD. erfährt, werden bei dieser Gelegenheit auch die Besprechungen forgesetzt werden, die in Brüssel mit den Ver⸗ tretern der Eisenindustrie der Südafrikanischen Union wegen eines Anschlusses dieser Gäuppe an die Ireg begonnen wurden. Im übrigen kam man bei den Verhandlungen mit den Engländern zu einer Regelung der kontinentalen Halbzeugeinfuhr nach Eng⸗ land in der Weise, daß die bisher durch das Kontingent begrenzten Halbzeugbezüge Englands für die Monate Februar, März und April 1936 insgesamt um zusätzlich 100 000 t, also monatlich um je 33 300 t erhöht werden. Für die Monate Mai und Juni hat die englische I. sich bereits eine weitere Option für Halbzeug im gleichen Rahmen einräumen Felsene Ueber die Re⸗ gelung der Preise für diese Lieferungen sind noch Verhandlun⸗ gen notwendig Die Frage einer allgemeinen Preisänderung bei den internationalen Eisenverbänden ist in Brüssel nicht ange⸗ schnitten worden E11.“ 8
757 ☛ 9 5.72.55218
2 —88—
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Berliner Börse am 9. Januar.
Im Verlauf wieder Kursbesserungen.
Im Vergleich zum Vortage zeigte das Geschäft an der heuti⸗ gen Berliner Börse anfänglich einen kleinen Umfang. Zum
Teil bemerkte man sogar kleine Abgaben der Kulisse, die dem ganzen Verkehr bei Eröffnung der Börse ein uneinheitliches
Gepräge gaben. Die Anspannung im Mittelmeer trug natur⸗ gemäß zu der anfänglichen Zurückhaltung bei. Späterhin jedoch wurde die Tendenz wieder ziemlich fest, besonders Spezialpapiere begegneten steigendem Interesse. Allenthalben ergaben sich Kurs⸗ besserungen, die gegen Letone- der Börse in Spezialpapieren bis über 2 % ausmachten.
Unter den Montanpapieren waren Mansfeld und Rhein⸗ stahl (je +† 1 ¾) etwas stärker begehrt. Die übrigen Montan⸗ papiere lagen ebenso wie Braunkohlen, Kali und chemische Werte während der ganzen Börse ziemlich ruhig, dagegen hat das Kauf⸗ interesse für verschiedene Elektropapiere zugenommen. So ge⸗ wannen Rheinische Elektrizität 2 ¾¾ %, Elektrische Schlesien 1 % und Accumulatoren 2 %. Die Börse erwartet bei diesen drei Gesellschaften wieder günstige Abschlüsse. In A.E. G. dagegen (— *¼) bemerkte man wieder einige Glattstellungen. Auch R. W. E. lagen 1 % niedriger. Das Hauptinteresse des Publikums konzen⸗ trierte sich jedoch auf verschiedene Spezialpapiere, von denen Deutsche Linoleum, Deutscher Eisenhandel und Reichsbank je 2 %, Junghans und Stöhr 2 % gewannen.
Die feste Tendenz übertrug sich auch auf den Kassamarkt. Hier waren unter anderem Großbankaktien um je 1 % gebessert. Da⸗ gegen zeigte sich in Rentenwerten geringes Interesse. Tages⸗ geld war zu 2 ¾¼ bis 3 % wieder reichlich vorhanden. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt ergaben sich keine Veränderungen. und Dollar notierten in Berlin, unverändert 12,28 bzw. 2,488.
‚swWochenübersicht der Reichsbank “ vom 7. Januar 1936. (In Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche): Aktiva. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechdnvdete..
und zwar: Goldkassenbestand .. . Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken.. 20 264 000
Bestand an deckungsfähigen Devisen .. .. „ Reichsschatzwechsen.. „ sonstigen Wechseln und Schecks
„ deutschen Scheidemünzen...
2
82 527 000 (+ 583 000)
R= 62 263 000
5 101 000
— 123 000) 4 350 000
(— 49 020 000) 3 891 596 000 (s— 606 689 000) 220 391 000
(+ 68 158 000) 5 996 000
(+ 746 000) 44 211 000
(— 39 946 000)
348 693 000 (+ 110 000) 315 020 000 (—- 128 000) 727 889 000 (+ 32 473 000)
. a) „
b).
Noten anderer Banken..
Lombardforderuneen..
(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 26 000)
„ deckungsfähigen Wertpapiere..
„ sonstigen Wertpapieren sonstigen Aktiven..
Passiva. Gruurdkabitkalkl— Reservefonds:
a) gesetzlicher Reservefondds
150 000 000 (unverändert)
8 71 265 000 (unverändert)
40 261 000 (unverändert) 359 658 000 (unverändert) 4 006 804 000 (s— 278 363 000) 716 857 000 (s— 314 935 000)
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung 90 0 . 90 0 2. 0 — 2 . .* . 90⁴ 90 90 0
c) sonstige Rücklagena . 3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten... gebundene Verbindlich⸗
. 55 55 6 22525
5. An eine Kündigungsfrist Do1114“*“
) 300 929 000 (— 1 068 000)
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—.
Erläuterungen: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 7. Januar 1936 hat sich in der verflossenen Bankwoche die gesamte Anlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Wert⸗ papieren um 695,7 Mill. auf 4603,9 Mill. RM verringert. Im einzelnen haben die Bestände an Handelswechseln und ⸗schecks um 606,7 Mill. auf 3891,6 Mill. RM, an Lombardforderungen um
b e—“]
39,9 Mill. auf 44,2 Mill. RM und an Reichsschatzwechseln um
49,0 Mill. auf 4,4 Mill. RM abgenommen, dagegen die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren um 0,1 Mill. auf 348,7 Mill. zugenommen. ie Bestände an sonstigen Wertpapieren stellen sich bei einer Abnahme um 0,1 Mill. auf 315,0 Mill. RMN. An Reichsbanknoten und Rentenbankscheinen zusammen sind 295,3 Mill. RM aus dem Verkehr zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbanknoten um 278,4 Mill. auf 4006,8 Mill RM, derjenige an Rentenbankscheinen um 16,9 Mill. auf 381,4 Mill. RM ermäßigt. Der Umlauf an Scheidemünzen nahm um 66,7 Mill. auf 1478,9 Mill. RM ab. Die Bestö f der Reichsbank an Rentenbankscheinen haben sich auf 27,5 2. „½ Reichsmark, diejenigen an Scheidemünzen unter Berücksichtigung von 2,9 Mill. RM neu ausgeprägter und 1,4 Mill. RM wieder eingezogener auf 220,4 Mill. RM erhöht. Die fremden Gelder zeigen mit 716,9 Mill. RM eine Abnahme um 314,9 Mill. RNM. — Die Bestände an Gold und deckungsfähigen Devisen betragen bei einer Abnahme um 70 000 RM 87,6 Mill RMN. Im finzörne steges sich die echbssesg bei einer Zunahme um 53 000 RM auf 82,5 Mill. RM, die Bestände an deckungsfähigen Devisen bei einer Abnahme um 123 000 RM auf 5,1 Mill. RM.
Fovrtsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. ,——-⸗ yn rsr»rr ——n
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für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil
und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam
für den Handelsteil und den öbrigen redaktionellen Teil: Rudolf Langsbhin Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, 1““ Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen vn seinschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
G. 26292 rwaltungsbe.,
111s Spanbau der Stadt Berliu 8
Herwaltungsbücherei
Erscheunt an jedem Wochentag abends.
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einschließlich des Portos abgegeben.
Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 2, ℳ einschließlich 0,48 2.,ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ,ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabhvler die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ꝛpf, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
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Anzeigenpreis für den Raum einer fün
55 mm breiten Zeile 1,10 ℛ.ℳ G shnespaltenen d wom hohen und 92 mm breiten
Berlin SW. 68, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben,
unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
2 vor dem Einrückungstermin
— einer dreigespaltenen 3 mm hohen und eile 1,85 neℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal
Berlin, Freitag, den 10. Januar, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821
1936
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 8
Satzungsänderung der Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt
Hannover.
Bekanntmachung über die Abwicklung der Restgeschäfte der auf⸗ gelösten Landstelle Rostock. 2
Bekanntmachung über die Umsgatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im Monat Dezember 1935.
Bekanntmachung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers des Innern über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. 1 .
Anordnung 20 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft (Höchstzulässige Preise für rohe Felle und Häute der Zoll⸗ tarif⸗Nr. 153) vom 10. Januar 1936.
Preisbekanntmachung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle für Leder⸗ wirtschaft vom 10. Januar 1936.
Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare. (Neue Fassung vom 9. Januar 1936.)
Amtliches.
3 Deutsches Reich.
Der Führer und Reichskanzler hat den Landwirt Dr. Carl Petersen zum Konsul des Reichs in Puebla (Mexiko) ernannt.
Der Führer und Reichskanzler hat dem Geheimrat Professor Dr. Ludwig Aschoff in Freiburg i. Br. anläßlich seines 70. Geburtstages am 10. Januar 1936 den Adlerschild des Deutschen Reichs mit der Inschrift „Ludwig Aschoff, dem verdienten deutschen Forscher und Lehrer auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaft“ verliehen. 8
*
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldma 2 lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569)0. Der Londoner Goldpreis beträgt am 10. Januar 1936 für eine Unze Feingold. . = 141 sh 0 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 10. Ja⸗ nuar 1936 mit RM 12,28 umgerechnet = RM 86,5740, für ein Gramm Feingold demmnach. = pence 54,3990, in deutsche Währung umgerechne. = RM 2,78342.
Berlin, den 10. Januar 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Satzungsänderung der Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover. Die Paragraphen 1 Z. 1 und 2, 2 Z. 3, 4, 5 Z. 2, 6 Z. 3, 8 — 13, 14 Z. 1, 2 und 4, 15—21 der Satzung der Pro⸗
, vinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover, gültig ab 8. Mai
71933, sind geändert. Die Satzung lautet in der neuen Fassung folgendermaßen: 1616““ Abschnitt I.
Rechtsstellung und Geschäftsgebiet. 116““ Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover ist eine gemeinnützige Anstalt des Hannoverschen Provinzia verbandes und wird unter Gewährleistung des Provinzialver⸗ bandes nach den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet.
2. Die Anstalt besitzt Rechtsfähigkeit durch staatliche Ver⸗ leihung, sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt. Sie hat ihren Sitz in Hannover und ihren Gerichtsstand bei dem Amts⸗ und Land⸗ gerichte Hannover.
3. Das Geschäftsgebiet der Anstalt ist die Provinz Hannover. Die Ausdehnung des Geschäftsgebietes ist mit Genehmigung der zuständigen Ministerien zulässig.
Zweck und Gegenstand des Geschäftsbetriebes. 1na 1. Im Interesse des gemeinen Nutzens und zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt, insbesondere zur Förderung von Sied⸗ lungen, zur Verminderung der Verschuldung in Stadt und Land,
— —
zur Befestigung des Grundbesitzes, Seßhaftmachung der Bevölke⸗ rung und Hebung ihres Wohlstandes ist die Anstalt zum gemein⸗ nützigen, jeden Erwerbszweck ausschließenden Betriebe aller Arten der Lebens⸗, Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung sowie der Auto⸗ kaskoversicherung berechkigt. 1
8 Mit ministerieller Genehmigung kann der Geschäftsbetrieb der Anstalt auch auf andere Versicherungszweige der Personen⸗ versicherung ausgedehnt werden.
3. Die Anstalt ist befugt, Rückversicherung zu geben und zu nehmen und sich mit anderen öffentlich⸗rechtlichen und gemein⸗ nützigen Versicherungsunternehmungen zur gemeinsamen Ueber⸗ nahme von Versicherungen durch Mit⸗ und Rückversicherung zu⸗ sammenzuschließen. .
Sonderrechte der Anstalt.
1. Als gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts ist die Anstalt berechtigt, die Mitwirkung und Unterstützung anderer Be⸗ hörden und Beamten gegen Erstattung der baren Auslagen in Anspruch zu nehmen, soweit gesetzliche Vorschriften oder dienst⸗ liche Interessen nicht entgegenstehen.
Inbesondere ist die Anstalt befugt, sehen und einfache oder beglaubigte blättern zu erfordern.
. § 4.
Bekanntmachungen. — “ Oeffentliche Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen, soweit hierüber nicht in der Satzung selbst oder den Allgemeinen Ver⸗ sicherungsbedingungen Bestimmung getroffen ist, in der von dem Verwaltungsrat zu bestimmenden Weise. .
Abschnitt II. 8
Vermögens⸗ und Rechnungslegung.
1. Das Vermögen der Anstalt ist von dem anderer Provin⸗
zialinstitute getrennt zu halten und darf nur im Interesse der Anstalt und der Versicherungsnehmer Verwendung finden.
22. Die Anlegung der Bestände der Prämienreserven und des sonstigen freien Anstaltsvermögens hat nach den im Geschäftsplan der Anstalt festgelegten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Vorschriften zu erfolgen. 8 8
igt, Grundbücher einzu⸗ Abschriften von Grundbuch⸗
§ 6. Ueberschuß und Fehlbetrag der Jahresrechnung.
1. Die Jahresrechnung der Anstalt ist getrennt für die Lebensversicherung, Haftpflicht⸗ und Unfallversicherung und die Autokaskoversicherung aufzustellen.
2. Das zur Deckung der Verbindlichkeiten aus der Lebens⸗ versicherung dienende Vermögen und die Ueberschüsse aus der Lebensversicherung dürfen grundsätzlich nur zugunsten der Lebens⸗ versicherung verwendet werden. Der reine Ueberschuß aus dem Geschäftsbetriebe der Lebensversicherung, wie er sich aus der Jahresrechnung ergibt, wird nach näherer Maßgabe des Geschäfts⸗ plans der Anstalt an die Versicherten überwiesen.
Die Betriebsüberschüsse der Unfall⸗, Haftpflicht⸗ und Auto⸗ kaskoversicherung werden Schadenausgleichsrücklagen mindestens solange überwiesen, bis diese die geschäftsplanmäßig vorgeschrie⸗ bene Höhe erericht haben.
3. Wenn sich wider alle Wahrscheinlichkeit einmal in einem Rechnungsjahr kein reiner Ueberschuß ergeben sollte und die Bei⸗ träge und die in den Versicherungsrücklagen verfügbaren Mittel sor Deckung der Verpflichtungen der Anstalt nicht ausreichen sollten, 0 1 der Hannoversche Provinzialverband den Fehlbetrag vor⸗ zuschießen. Die Anstalt hat den Vorschuß zu erstatten, sobald sie dazu in der Lage ist und bis dahin auf Verlangen angemessen zu verzinsen.
4. Etwaige Betriebsverluste eines Jahres in der Unfall⸗, Haftpflicht⸗ und Autokaskoversicherung werden zunächst aus den Schadenausgleichsrücklagen gedeckt. Soweit diese zur Deckung des Verlustes nicht ausreichen, kann der Verlust im Rahmen der ge⸗ schäftsplanmäßig vorgesehenen Bestimmungen vorgetragen wer⸗ den. Soweit Verluste nicht vorgetragen werden sind sie durch Inanspruchnahme der Garantie des Hannoverschen Provinzial⸗ Verbandes (vergleiche Ziffer 3) zu decken. Die Auffüllung der Schadenausgleichsrücklage erfolgt erst, sobald der Verlust des Vor⸗ jahres getilgt ist.
5. Eine Verpflichtung der Versicherungsnehmer zur Leistung von Nachschüssen besteht nicht.
§ 7.
Im Falle der Auflösung der Anstalt wird das nach Deckung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen an die zur Zeit Versicherten als besondere Dividende verteilt.
§ 8. Rechnungslegung.
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Bücher sind jährlich abzuschließen. Auf Grund der Bücher und nach den von der Aufsichtsbehörde hierfür erlassenen Vorschriften ist für das verflossene Rechnungsjahr eine Hean nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung aufzustellen und mit einem die Verhältnisse und die Ent⸗ wicklung der Anstalt erläuternden Berichte dem berpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) zur Prüfung d Ab⸗ nahme vorzulegen. 1“““
Abschnitt III.
Verfassung und Verwaltung.
Die Anstalt wird nach den Bestimmungen dieser Satzung ver⸗ waltet durch “ 8 8 16“
11““
“
1. den Vorstand,
2. den Verwaltungsrat,
3. den Oberpräsidenten der Provinz Hannover (Ver⸗ waltung des Provinzialverbandes).
85 10.
1. Der Vorstand führt die unmittelbave laufende Verwaltung der Anstalt. Er hat die Anstalt so zu leiten, wie das Wohl des Betriebes und seiner Gefolgschaft und der gemeine Nutzen von gse es erfordern.
. Der Vorstand vertritt die Anstalt gerichtli dd a ⸗ gerichtlich J s gerichtlich und außer
Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen. Für die Mitglieder können Stellvertreter bestellt werden. Der Oberpräsident (Verwaltung des Provinzialverbandes) bestellt ein Vorstandsmitglied zum Generaldirektor, der auch im Vorstand den Vorsitz führt und über die Geschäftsverteilung entscheidet. Die Bestellung des Generaldirektors bedarf der Bestätigung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers.
Dem Generaldirektor liegt die Anstellung und Entlassung der Angestellten des Innen⸗ un Außendienstes der Anstalt unter Beobachtung der vom Verwaltungsrat erlassenen Grundsätze ob.
4. Der Vorstand hat die Beratungen und Entscheidungen des Verwaltungsrats vorzubereiten und auszuführen. Bei wichtigen Entscheidungen und in zweifelhaften Fällen hat er den Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu hören. “ “
111.1““
1. Dem Vorstande können von dem Oberpräsidenten (Verwal⸗ es des Provinzialverbandes) nach Bedarf Oberbeamte zugeordnet
erden. 2. Die sonstigen zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte er⸗ forderlichen Hilfskräfte, insbesondere versicherungstechnisch vor⸗ gebildete Personen, sind von dem Generaldirektor (§ 10 Z. 3 Abs. 2) regelmäßig mittels besonderen Dienstvertrages auf Kündigung anzustellen. Doch können diese Angestellten in geeigneten Fällen vom Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) als Dauerangestellte bestellt werden. § 12.
1. Die Anstalt gibt rechtsverbindliche Erklärung unter der Bezeichnung „Provinzial⸗Lebensversicherungsanstalt Hannover“ mit der Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern oder der Unter⸗ schrift eines Vorstandsmitgliedes und eines Bevollmächtigten ab.
2. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen den ordentlichen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich de Vollziehung von U schriften gleich. 1.“
Der Generaldirektor ist der unmittelbare Dienstvorgesetzte aller im Dienst der Anstalt stehenden Mitglieder des Vorstandes Beamten und Angestellten. 8 — 1 8
8 “ “ * Verwaltungsrat.
1. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Landeshauptmann als Vorsitzenden, dem Generaldirektor und mindestens 3 höchstens 7 vom Oberpräsidenten (Verwaltung des Provinzialverbandes) auf 4 Jahre zu bestellenden Mitgliedern.
Der Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwal⸗ tungsrats beratend teilzunehmen.
2. Mitglied des Verwaltungsrats können nicht sein Vorstands⸗ und Aufsichtsratsmitglieder, Beamte, Angestellte und Außen⸗ organe privater Versicherungsunternehmungen.
„3. Ein Mitglied verliert seine Mitgliedschaft mit dem Auf⸗ hören der für seine Ernennung geltenden Bedingungen.
4. Für die Mitglieder ist die gleiche Zahl von Stellvertretern zu bestellen. Die Bestimmungen in Ziffer 1 bis 3 gelten ent⸗ sprechend auch für die Stellvertreter.
§ 15.
Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die gesamte Ge⸗ schäftsführung des Vorstandes. Ihm liegt ferner ob, die Ent⸗ scheidung in den ihm ausdrücklich durch diese Satzung vorbehaltenen Fragen, sowie in allen wichtigen Angelegenheiten der Anstalt, die nicht ausdrücklich der Entscheidung des Oberpräsidenten (Verwal⸗ tung des Provinzialverbandes) vorbehalten ind.
§ 16. .
Der Verwaltungsrat kann von dem Stande der laufenden Verwaltung durch Einsicht der Akten und Bücher jederzeit Kenntnis nehmen. Zu seiner Zuständigkeit gehören insbesondere:
1. die Vorbereitung aller dem Oberpräsidenten (Verwaltung
ddes Provinzialverbandes) zu unterbreitenden Vorlagen, 2. die Entscheidung über Beschwerden gegen Verfügungen des Vorstandes,
3. die Anlegung verfügbarer Gelder und Reserven Berücksichtigung der darüber bestehenden Vorschriften,
.die Festsetzung und Aenderungen des Geschäftsplans der Lasealt und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nebst Tarifen,
der Abschluß von Rückversicherungs⸗ und Betriebsverträgen,
die Entscheidung in zweifelhaften Versicherungsfällen,
. die Vornahme außerordentlicher Revisionen der Vermögens⸗ verwaltung,
die Einführung neuer Versicherungsarten Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung sowie die neuer Versicherungszweige, die Aufstellung der allgemeinen Grundsätze für die Anstellung
der Lebens⸗, Einführung
des Innen⸗ und Außendienstes der Anstalt.