1936 / 14 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Jan 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezirksbürgermeiste des Verwaltungsbezirks Spandau

5 5 iS

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 16. Januar 1936. S. 4

Vereinheitlichung der Zolltarife der Baltischen Staaten.

Riga, 15. Januar. In Riga fand am vergangenen Montag ie dritte Tagung der Zollsachverständigen Lettlands, Estlands und Litauens Der Generalsekretär des lettischen Außen ministeriums W. Munters eröffnete die Sitzung und führte u. a. üus, daß die Ausarbeitung eines einheitlichen Zolltarifs von Unfang an auf der Tagesordnung der Außenministerbesprechungen er Baltischen Staaten stand und schon ungefähr ein Jahr vor

der ersten Konferenz in Reval angeregt wurde. Das zeuge von er Bedeutung, die die Regierungen der drei Staaten dieser Arbeit eimessen. Die neue internationale Nomenklatur habe weitgehende vbirtschaftliche Bedeutung, da mit ihrer Einführung die wirtschaft⸗ chen Verhandlungen zwischen den Staaten und besonders die ösung des Problems der Schutzzölle beträchtlich erleichtert würde.

Ihn diesem Sinne könnten die drei Baltischen Staaten auf eine

wichtige Errungenschaft hoffen, denn eine übereinstimmende Nomenklatur sei die Vorbedingung und bereite den Weg für eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen ihnen. Sie werde nicht nur die bilateralen Besprechungen erleichtern, sondern auch die Möglichkeit bieten zu den ersten Schritten auf dem Gebiet der Annäherung des Wirtschaftsraumes der drei Staaten.

Die Vereinheitlichung der Zollnomenklatur, die auf Grund des vom Völkerbund ausgearbeiteten Vorschlages erfolgt, wird auf Grund eines Beschlusses der Außenministerkonferenz ausge⸗ arbeitet. Vorläufig sind bereits 173 Tarifpunkte bearbeitet. Auf dieser Konferenz wird die Arbeit bis zum Punkt 599 fortgesetzt werden, die restliche Arbeit soll bis zur nächsten Außenminister⸗ konferenz der Baltischen Staaten im Mai dieses Jahres be⸗ endet sein. ü

Zusammenfassung verschiedener polnischer Staatsanleihen zu einer Konsolidierungsanleihe.

Warschau, 15. Januar. In Polen wird heute (Mittwoch) eine Verordnung veröffentlicht, nach der sechs der bisherigen inneren Staatsanleihen, die zwischen 3 % und 6 % verzinslich

und zu verschiedenen Terminen rückzahlbar sind, zu einer neuen

einheitlichen Anleihe umgewandelt werden, die den Namen „Kon⸗ solidierungsanleihe“ führt. Die Konsolidierungsanleihe wird mit 4 % verzinst und im Laufe von 45 Jahren getilgt. Von dem Umtausch sind ausgenommen die 4 Pͤige Dollaranleihe, die Natio⸗ nalanleihe von 1933 und die Investierungsanleihe vom Jahre 1935.

8 8 8

sch⸗rumänische Wirtschafts⸗ verhandlungen.

Paris, 15. Januar. Die seit Wochen in Paris geführten französisch⸗rumänischen Wirtschaftsverhandlungen werden von den an dem Abschluß eines französisch⸗rumänischen Abkommens inter⸗ essierten französischen Ministerien und dem Vertreter der rumä⸗ nischen Regierung, dem Unterstaatssekretär im Finanzministerium, Badulesco, und dem rumänischen Finanzabgeordneten in Genf, Zuceano, eifrig gefördert. Die Verhandlungen werden im Laufe der nächsten Woche weitergeführt werden

evorftehenbe Neuregelung der englisch⸗ ungarischen Wirtschaftsbeziehungen.

Budapest, 15. Januar. Die Blätter berichten über eine bevorstehende Neuregelung der englisch⸗un arischen Wirtschafts⸗ beziehungen. Demzufolge soll noch im Laufe dieses Monats eine englische Wirtschaftskommission in Budapest eintreffen. „Uj Nemzesek“ glaubt zu wissen, daß die ungarischen zuständigen Stellen von englischer Seite bereits darüber unterrichtet worden seien, daß England eine schnellere Abwicklung in der Bezahlung der alten Warenschulden wünsche. Demgegenuͤber nehme Ungarn den Stand⸗ punkt ein, daß zu einer beschleunigten Regelung der alten ungari⸗ chen Warenschulden eine Steigerung der ungarischen Ausfuhr nach England nötig sei. Von ungarischer Seite soll im Laufe der Ver⸗ handlungen darauf hingewiesen werden, daß die von England Jugoslawien auf der Grundlage der Sanktionspolitik eingeräum⸗ ten erheblichen Erleichterungen in der Geflügelausfuhr Jugo⸗ slawiens nach England eine wesentliche Schädigung der ungarischen Ausfuhr bedeuten, und daher zunächst von englischer Seite Ungarn lie gleichen Zugeständnisse eingeräumt werden müßten wie Jugo⸗

awien.

Berlin, 15. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,00 bis 32,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 40,00 bis 42,50 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 43,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 49,00 bis 53,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 53,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Konsum, gelbe 56,00 bis 58,50 ℳ, Speiseerbsen, Riesen, gelbe 58,50 bis 62,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollverbilligt 65,80 bis 67,00 ℳ, do. III, zollv. 56,80 bis 58,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 29,00 bis 30,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert 25,00 bis 26,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 39,00 bis 40,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 ℳ, Gersten⸗ graupen, Kälberzähne 32,00 bis 33,00 ℳ, Gerstengrütze 32,00 bis 33,00 ℳ, Haferflocken 38,00 bis 39,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 42,00 bis 43,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,35 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 33,50 ℳ, Zucker, Melis 67,60 bis 68,60 (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,50 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 36,00 bis 236,50 ℳ, Malzkaffee, in Säcken 43,00 bis 46,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior is Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 426,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 162,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 292,00 bis 300,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 118,00 bis 120,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese †¼ Kisten 50,00 bis 52,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., Kisten 210,00 bis 220,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kisten 250,00 bis 270,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen 71,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 180,00 bis 184,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 180,00 bis 184,00 ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt

Erneute Diskontermäßigung in Holland.

Amsterdam, 15. Januar. Die Niederländische Bank hat am Mittwoch ihren Diskontsatz erneut um ½ 9, also von 3 ½ % auf 3 % herabgesetzt. Damit ist der holländische Diskontsatz im Verlaufe des letzten Vierteljahres durch eine fünfmalige Herab⸗ setzung auf die Hälfte des Standes vom Oktober 1935 verringert worden. Die Serie der Diskontherabsetzungen nach der als Reak⸗ tion auf die Guldenbeunruhigung erfolgten 1 Pigen Erhöhung im September 1935 wurde eingeleitet durch den Abbau des Diskonts von 6 auf 5 % am 16. Oktober v. J. Am 21. Oktober folgte eine weitere Ermäßigung um ½ % auf 4 ½ %, am 4. November noch⸗ mals um ½ *% auf 4 % und am 13. November abermals um ½ % auf 3 ½¼ %.

Die Industriepolitik der holländischen Regierung. Ein Vortrag im Institut für Weltwirtschaft in Kiel.

Am Dienstagabend hielt im Institut für Leegee g Prof. Dr. G. M. Verrija Stuart, Utrecht, einen Vortrag über das Thema „Die Industriepolitik der holländischen Regierung“. Der Redner behandelte die verschiedensten Maßnahmen, die die nieder⸗ ländische Regierung in den letzten Jahren auf dem Gebiete der Industriepolitik ergriffen bzw. vorbereitet hat. Weder in der Zeit der alten Republik noch in der Zeit von 1850, bis 1931 kann in Holland von einr staatlichen Industriepolitik gesprochen werden. Das hängt zum Teil mit der wirtschaftlichen Struktur zusammen. Nur im Zeichen großer wirtschaftspolitischer Schwierigkeiten hat der Staat in den Niederlanden eine aktive Industriepolitik ge⸗ trieben. Das war der Fall unter der Regierung König Wilhelm I. (1815 1840), und es ist jetzt wieder so seit 1931. Der Redner wies auf die großen Schwierigkeiten der holländischen Wirtschaft seit 1930 hin, die namentlich in der Ausfuhrindustrie zu einer Notlage geführt hatten. Daß in dieser Notlage der Staat ein⸗ reifen mußte, sei selbstverständlich gewesen. Die Maßnahmen der betrafen in erster Linie eine Einschränkung des Wett⸗ bewerbs auf dem Inlandsmarkt. Auch eine Kreditankurbelung, die jetzt geplant werde, sei wenig aussichtsreich, solange nicht die Hauptfrage, der zu hohe Kostenstand, gelöst sei. Eine Politik der Devalvation der Währung im Zusammenhang mit Lohnsenkung und Senkung der Staatsausgaben bei gleichzeitiger Kreditankur⸗ belung, die nur zum Teil vom Staat ausgehen dürfe, und in der Hauptsache der Notenbank überlassen bleiben müsse, wäre die für Holland angebrachte Industriepolitik 8

Bonnet über den französischen Außenhandel. Paris, 16. Januar. Auf einem Festessen der Vereinigung der französischen Ausfuhrhändler gab Handelsminister Bonnet einen Ueberblick über den französischen Außenhandel. Mit gewissen Ländern wie Großbritannien, der Schweiz, Oesterreich, Kanada und der Tschechoslowakei habe Frankreich alte Vereinbarungen nahezu unverändert erneuern können. Mit Belgien und Schweden habe Frankfreich Abkommen abgeschlossen, die eine Steigerung des Warenaustausches erwarten lassen. Entsprechende Verhandlungen mit Finnland, Norwegen und Sowjetrußland stünden bevor. Auch mit Amerika hoffe Frankreich zu Abmachungen zu kommen, die einen gegenseitigen Austausch ermöglichen, ohne daß Frankreich infolge des niedrigen Dollarstandes ein einseitiges Eindringen amerikanischer Erzeugnisse zu befürchten habe. Handelsminister Bonnet bezeichnete dann die Verrechnungs⸗ abkommen zur Einziehung eingefrorener Gelder der Ausfuhr⸗ händler als notwendig. Gewiß brächten sie dem gewöhnlichen französischen Ausfuhrhandel große Nachteile. Aber man müsse erst einmal reinen Tisch machen und wieder Handelsbeziehungen auf gesunden Grundlagen anknüpfen. In gewissen Ländern zeigten sich Zeichen einer wirtschaftlichen Belebung. Sie würden aber vereinzelt bleiben, wenn man sie nicht auf das internationale Gebiet ausdehne, d. h. solange der Waren⸗ und Kapitalaustausch gelähmt sei. Der französische Ausfuhrhandel brauche nicht zu verzweifeln. Wenn die französische Wirtschaft erst wieder frei arbeiten könne, werde sie auch an der Wiederbelebung der Wirt⸗ schaft ihren Anteil haben, die sich in so untrüglicher Weise in der Welt bemerkbar mache. 1

Islands Außenhandel 1935. Kopenhagen, 15. Januar. Islands Einfuhr im Jahre 1935 belief sich auf 42,6 Mill. Kr. gegenüber 48,5 Mill. Kr. im Vorjahr bei einer Ausfuhr von 43,9 (44,8) Mill. Kr. Damit schließt die Handelsbilanz mit einem Ausfuhrüberschuß von 1,3 Mill. Kr. gegenüber einem Einfuhrüberschuß von 3,7 Mill. Kr. im Vorjahr.

284,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Landbutter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 152,00 bis 166,00 ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 196,00 bis 220,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 15. Januar. (D. N. B.) Am zweiten Tage der ersten Londoner Kolonialwollauktion des Jahres 1936 wurden 7911 Ballen angeboten, von denen 6721 Ballen verkauft wurden. Der heutige Auktionstag brachte wiederum einen vollen Befuch. Die Auswahl war gut. Es erfolgten haufig Zutücknahmen, hauptsächlich in schweißigen Merinos, wegen der hoͤhen Limite. Die Nachfrage war lebhaft, wobei der heimifche Handel und der Kontinent als Hauptkäufer auftraten. Australmerino⸗Vließe⸗ und Stückewollen waren fest behauptet, desgleichen Australwaschwollen. Neuseeländische Kreuzzuchten sowie neuseesländische Hautwolken blieben im Preise gut gehalten, ebenso Merinowaschwollen und Kreuzzuchtwaschwollen vom

Cap. Geringe schneeweiße Capwollen waren im Vergleich zu den Schlußpreisen der letzten Auktionsserie etwa 5 % höher.

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Ergänzung zum Bericht vom 14. Januar 1936:

Kreuz⸗ xg. Kreuz⸗ Merinos

dasch. m. zumner

wollen 1 Schweiß

8— 17 ½

7 13

9 16

8 144 6 ½ -14

Merino⸗ wasch⸗ wollen

Ursprungs⸗

9 land Angebot

2 404 1 318 976 108

8 12 18 ½ 11 ½ 25 12 14 ½ 12—22 13. 17

„1 1 344

10 ½ 17 3 375 19 ½ 23 10 ½ 22

12 13 9 525 Gesamtangebot 8 451 verkauft

Neusüdwales. Queensland Victoria.. Südaustralien Westaustral. Neuseeland *)

19 27 194— 25

*) Slipes 9 ¼ 17

Berliner Börse am 16. Januar.

Anhaltende Käufe in Spezialwerten.

Auch an der heutigen Berliner Börse standen verschiedene Spezialwerte wieder im Vordergrund des Interesses. Vornehm⸗ lich handelte es sich dabei um Werte, die die letzte Aufwärts⸗ bewegung nicht recht mitgemacht hatten und heute Kursbesserun⸗ gen bis zu 3 ½ % aufwiesen. Aber auch sonst war die Tendenz als wieder recht fest zu bezeichnen, wenn auch die von Privatkundschaft⸗ seite erteilten Kauforders wegen Glattstellungen der Kulisse im Kurs nicht immer deutlich zum Ausdruck kamen. Das Geschäft wurde im Verlauf ruhiger, abbröckelnde Kurse überwogen, trotzdem hielt die feste Grundstimmung bis zum Schluß des Verkehrs an.

Unter den Spezialpapieren fanden heute besonders verschie⸗ dene Maschinenwerte Nachfrage. So gingen Berliner Maschinen und Orenstein und Koppel um je 2 %, daneben Junghans um 1 ¼ % nach oben. Auch Holzmann gewannen 14 %. Recht fest

lagen Deutscher Eisenhandel im Zusammenhang mit günstigens

Abschlußerwartungen (†+† 3 ¼). Aber auch die in den letzten Ta.] 88 vernachlässigten Kalipapiere lagen größtenteils erheblich fester⸗ So gewannen Salzdetfurth 3 %, Westeregeln 2 % und Aschersleben 1 ½ %. Von den Braunkohlenpapieren waren Eintracht (+ 1 ¼) etwas gefragt. Montanpapiere waren nur wenig verändert. Ver⸗ hältnismäßig fest lagen eigentlich nur Mansfeld (+ 1 ¼), daneben gingen Hoesch noch um % nach oben. J. G. Farben büßten von ihrem L“ von 1 % später die Hälfte wieder ein. Elektrowerte lagen meist Bruchteile eines Pozentes höher. Angebot dagegen bemerkte man in Chade (— 2) sowie unter Autowerten in Daimler (— 1).

Am Kassamarkt war die Tendenz ebenfalls ziemlich freundlich. Großbankaktien waren meist etwas gebessert. Berliner Handels⸗ Gesellschaft gewannen sogar 1 ¼ %. Auch in Renten zeigten sich zum Teil kleine Kursbesserungen. Tagesgeld blieb unverändert 2 % bis 2 % %. Auch am internationalen Devisenmarkt war die Tendenz heute ruhiger. In Berlin notierten Dollar und Pfund wie am Vortage 2,478 bzw. 12,29 ½¼.

Sonderschau für Tropenbedarf und Auslands⸗ siedlung auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1936.

Die Sonderschau für ““ und Auslandssiedlung, die bereits in den früheren Jahren starke Beachtung fand, wird auf der Leipziger Frühjahrsresse 1936 in Halle 8 des Aus⸗ der Großen Technischen Messe und Baumesse tattfinden. In dieser Sonderschau werden von einer großen Zahl von Ausstellern der Leipziger Messe für die Verwendung in tropischen und subtropischen Gebieten besonders geeignete Ver⸗ brauchsgüter und Produktionsmittel gezeigt, außerdem beteiligt sich eine Reihe wissenschaftlicher Instuͤufe: u. a. die Kolonial⸗ schule Witzenhausen, an dieser Schau. In Verbindung mit der Sonderschau ist vom Leipziger Meßamt eine besondere Bezugs⸗ quellenkartei für Erzeugnisse eingerichtet, die für tropische und subtropische Länder besonders geeignet sind. Um die Interessenten auf die Tropenschau aufmerksam zu machen, hat das Leipzi er Meßamt eine Sonderwerbung vom 40. zum 40. Breitengrad für diese Veranstaltung durchgeführt.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 15. Januar. (D. N. B.) Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. Schecks: London —,— G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B. Telegraphische: London 26,18 G., 26,28 B., Paris 34,93 G., 35,07 B., New York 5,2720 G., 5,2930 B., Berlin 213,03 G., 213,87 B. .

Wien, 15. Januar. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privatelearing. Briefl. Auszahl.)] Amsterdam 365,37, Berlin 215,95, Brüssel 90,62, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 118,49, London 26,61, Madrid 72,08, Mailand 43,27, New York 535,01, Oslo 133,39, Paris 35,52, Prag 22,11, Sofia —, Stockholm 136,89, Warschau 101,33, Zürich 174,94. Briefl. Zahlung oder Scheck New York 530,21.

Prag, 15. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 16,43, Berlin

972,00, Zrich 786,75, Oslo 601,00, Kopenhagen 534,50, London

119,70, Madrid 331,00, Mailand 193,75, Now York 24,11, Paris 159,50, Stockholm 616,50, Wien 569,90 nom, Polnische Noten 459,00, Belgrad 55,5116, Danzig 457,00, Warschau 456,00. Budapest, 15. Januar. (D. N. B.) ([Alles un Pengö.] Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,22 ½, Belgrad 7,85. London, 16. Januar. (D. N. B.) New York 49611⁄16, Paris 74,94, Amsterdam 728,00, Brüssel 29,30 ½, Italien 61,75, Berlin 12,29, Schweiz 15,20, Spanien 36,18, Lissaͤbon 110 ⅛1, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,31 B., Istanbul 615,00 B., Warschau 26,25, Buenos Aires in &8 15,00 B., Rio de Janeirö 412,00 B. Paris, 15. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] Deutschland —,—, London 74,95, New York 15,09 ¾, Belgien 255 ⅜, Spanien 207,25, Italien 121,40, Schweiz 492,75, Kopenhagen 335,50, Holland 1029,75, Oslo 376,00, Stockholm 387,25, Prag 62,80, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau 285,75. Paris, 15. Januar. (D. N. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.] Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 15,09 ¾, England 74,95, Belgien 2557/8, Holland 1030,00, Italien —,—, Schweiz 493 ⅛6, Spanien —,—, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm 387,25, Belgrad

Amsterdam, 15. Januar. (D. N. B.) [Amtlich: Berlin 59,22, London 7,27 ⅞, New York 146 ¾, Paris 9,71 ¼, Brüssel 24,84 2 Osto 86,60,188]

Schweiz 47,88 ½, Italien —,—, Madrid 20,20, Kopenhagen 32,50, Stockholm 37,55,. Wien —,—, Budapest —,—, Prag 610,00. 6

Zürich, 16. Januar. (D. N. B.) [11,40 Uhr.) Paris 20,28 ½, London 15,20, New York 306,00, Brüssel 51,87 ⅛, Mailand 24,50, Madrid 42,02 ½, Berlin 123,65, Wien (Noten) 57,00, Istanbul 245,00.

Kopenhagen, 15. Januar. (D. N. B.) London 22,40, New York 452,75, Berlin 182,40, Paris 30,05, Antwerpen 76,65, Zürich 147,65, Rom 37,15, Amsterdam 308,40, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,95, Wien —,—, Warschau 86,00.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

Verantwortlich für Schriftleitung, Ahas gecgten und für den Verlag: 1. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft.

Berlin, Wilhelmstraße 32. 8

1 Virrr Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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der Stadt Berlin Verwaltungsbücherei

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Rℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 STp7, einzelne Beilagen 10 Th. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333.

seitig

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3

55 mm hreiten zele 1,10 2,ℳ 5 poe. neh 92 mm breiten . Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32.

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

„einer dreigespaltenen 3 mm hohen und Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle d 2 Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere

eile 1,85 Rℳ

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

Reichsbankgirokonto

Berlin, Freitag, den 17. Januar,

——

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anordnung Nr. 9 der Ueberwachungsstelle für Tabak (Ver⸗ arbeitung holländischer Kolonialtabäke) vom 16. Januar 1936.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im 1. Viertel des Betriebsjahres 1935/36.

Bekanntmachung des Reichs⸗ und Preußischen Ministers des Innern über das Verbot der Verbreitung einer Druckschrift im Inland.

Anordnung des Reichskommissars für die Rückgliederung des Saar⸗ landes über Aufhebung der Anordnung über die Erhebung

des Ausgleichszuschlages für Schweine und der Ausgleichs⸗

abgabe auf frisches Schweinefleisch vom 12. September 1935.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

emäß § 1 der Verordnung vom 10. OSktober 1931 zur enderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 17. Januar 1936 für eine Unze Fensass .1140 h 11 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 17. Ja⸗ nuar 1936 mit RM 12,29 umgerechnet = RM 86,5933, ür ein Gramm Feingold demmach = pence 54,3669, in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,78404.

Berlin, den 17. Januar 1936.

Statistische Abteilung der Reichsbank. . Dr. Döring.

abends

Postscheckkonto: Berlin 41821

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Anordnung Nr. 9 der Ueberwachungsftelle für Tabak (Verarbeitung holländischer Kolonialtabake). Vom 16. Januar 1936. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung

mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

9 1.

Die durch § 1 Abs. 3 der Anordnung Nr. 5 in Verbindung mit § 1 der Anordnung Nr. 8 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75 vom 30. März 1935 und Nr. 149 vom 29. Juni 1935) für die Ver⸗ arbeitung zu Zigarren, Zigarillos oder Stumpen innerhalb eines Monats freigegebene Menge Rohtabak (. erarbeitungsmenge) bleibt unverändert.

§ 2.

Im Raßmen der Verarbeitungsmenge 1) dürfen jedoch holländische Kolonialtabake sSehah und Java) nur bis zu dem von der Ueberwachungsstelle für Tabak in Reichs⸗ mark festgesetzten Wert monatlich verarbeitet arbeitungswert). 3

§ 3.

Der Verarbeitungswert für holländische Kolonialtabake wird von der Ueberwachungsstelle für Tabak in Hundertsätzen des Wertes festgesetzt, der von den Verarbeitern ausweislich der Meldungen auf Fragebogen 9 für die Monate Oktober 1934 bis einschließ⸗ lich Februar 1935 (Vergleichszeit) im Monatsdurchschnitt für holländische Kolonialtabake aufgewendet ist (Grundwert hollän⸗ discher Kolonialtabake).

Die Festsetzung erfolgt unter Berücksichtigung des Anteils des Grundwerts holländischer Kolonialtabake am Gesamtwert der in der Vergleichszeit verarbeiteten aus⸗ und inländischen Rohtabak⸗ menge (Gesamtgrundwert). Bei Errechnung des Gesamtgrund⸗ werts wird der Wert der in der Vergleichszeit verarbeiteten deutschen Tabake einheitlich mit 70 Pfg. pro Kilogramm ange⸗ nommen. 94

werden (Ver⸗

—.

käufer direkt in den Ein chreibungen gekauft hat, sonst mit 75 % des Fakturenwertes. Auf den Fakturen ist vom deutschen Ver⸗ käufer zu vermerken, ob die Tabake direkt in den Einschreibungen gekauft sind.

Erfolgt die Vevarbeitung aus vorhandenen Lägern, so sind die Tabake, die vor dem 1. Januar 1935 eingekauft wurden, mit 75 % des Fakturenwertes einzusetzen.

z—

§ 5.

Der Verarbeitungswert für holländische Kolonialtabake wird ab

1. März 1936 wie folgt festgesetzt:

a) Für Betriebe, deren Grundwert holländischer Kolonial⸗ tabake bis zu einschließlich 50 % des Gesamtwertes der in der Vergleichszeit verarbeiteten Rohtabakmenge (Gesamt⸗ rundwert beträgt, auf 95 % des Grundwertes holländischer volonialtabake;

b) für Betriebe, deren Grundwert holländischer Kolonial⸗ tabake mehr als 50 % bis zu 100 % des Gesamtgrundwertes beträgt, für jedes im Rahmen dieser Spanne angefangene Prozent⸗Anteil um ein volles Prozent fallend auf 94 bis mindestens 70 %. 5 6

Der Verarbeitungswert 2) wird für die einzelnen Firmen von der Ueberwachungsstelle für Tabak festgestellt und den Firmen mitgeteilt. Falls der Festsetzungsbescheid nicht bis zum 1. Februar 1936 bei den Firmen eingegangen ist, haben die Firmen ihn unverzüglich bei der Ueberwachungsstelle für Tabak, Bremen, Langenstr. 141/145, anzufordern.

Die in § 1 der Anordnung Nr. 7 vom 16. Mai 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 114 vom 17. Mai 1935) zugelassene Frist für Rückgriffe auf in einem Monat nicht ausgenutzte Verarbeitungs⸗ mengen wird von 2 auf die 3 folgenden Kalendermonate verlängert.

§ 8. 8 gegen die Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über de Warenverkehr vom 4. September 1934.

§ 9. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verö fentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. veeS.

Für die Berechnung des Verarbeitungswerts für holländische Kolonialtabake sind die Fakturenwerte zugrunde zu legen.

Tabake, die vom deutschen Handel gekauft werden, sind mit 90 % des Fakturenwertes einzusetzen, wenn sie der deutsche Ver⸗

Bremen, den 16. Januar 1936. Der Reichsbeauftragte für Taba 4“

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabfatz im 1. Viertel des Betriebsjahres 1935/36

5 a

5 b u1q16161616111“

10 1

Im 1. Vierteliahr

sind hergestellt entfallen auf

ablieferungsfreien, an die Reichs⸗ monopolverwaltung abgelieferten Branntwein (Ges. § 76 Abs. 2)

abliefe⸗ rungs⸗ pflichtigen

Eigen⸗ Monopol⸗ zu⸗

Von der in Spalte 1 angegebenen Menge

sonstigen ablieferungsfreien Branntwein

Von dem ablieferungspflichtigen Branntwein (Spalte 4) sind hergestellt in

landwirtschaftlichen Brennereien

Luft⸗ Melasse⸗ hefe⸗

a) b) bren⸗

s onstigen

Bren⸗

bren⸗ bren⸗ 2 davon

rzeugung von Stoff⸗

besitzern

sammen Brannt⸗ a)

wein im ganzen

nereien nereien

ganzen

b) davon aus nereien nereien

Erzeugung von Stoff⸗ Kartoffeln besitzern

anderen nereien

Stoffen

Reichsmonopol⸗

unverarbeitetem

Bestände der

an sonstigem Branntwein

verwaltung an aus

Branntwein Mo⸗ aus dem nopol⸗

am Beginne hren⸗ 8 Ausland e nereien s Vierteljahrs nereien geführt

aus

Eigen⸗ Gesamt⸗ beschlag⸗

zugang nahmt

Hektoliter Weingeist

962 241 148 749 1 110 990] 912 763

750 226

14 612 V 79 633 V b88c0 9 732 d” 1 169 088

915 750 148 749 1 073 295

17

EE“ 19

22 23

Abgang

Bestände der Reichs⸗

Abgesetzt gegen Entrichtung

des davon für:

regel⸗ 0) mäßigen Trink⸗ Riech⸗ u. Verkauf⸗ brannt⸗ Schönheits⸗

9 1 wein⸗ preises hhersteller mittel

des besonderen ermäßigten Verkaufpreises für: des

*) Heilmittel! Riech⸗ Essig⸗ vorwieg. und im brannt⸗ zum Schön⸗ wein⸗ äußerl. heits⸗ Gebrauche mittel preises

Verkau

zur unvoll⸗ voll⸗

sonstige Zwecke

zur Essig⸗ ver⸗ bereitung)

gällt

ganzen

branntwein

es allgemeinen ermäßigten

ständigen Ver⸗ ständig gällung (außer

und Holzgeist⸗

monopol⸗ Am Schlusse

verwaltung des an unver⸗ Vierteljahrs arbeitetem waren in Seee Eigenlagern des vorhanden Vierteljahrs

spreises 8 für des Gesamt⸗ Treib. im Ausfuhr⸗ abgang stoff⸗ ganzen preises 1u zwecke 88

Hektoliter Weingeist

137 945 154 445 7 399 66

26 285 V 164 230

.¹) Der Unterschied gegenüber der das Betriebsjahr 1934/35 zurückzuführen.

Berlin, den 14. Januar 1936. 8

8

1 966

Zahl in Spalte 22 der Nachweisung

9 747 114 664

354 1 010 8 737 28 441 129 140

8

539 277 783 081 1 256 497

387 985 886

r das 4. Vierteljahr des Betriebsjahres 1934/35 ist auf Abschreibung des Transport⸗, Lagerungs⸗ und Reinigungsschwundes für

Reichsmonopolamt. Nebelung.