Erste Beilage zum Reichs⸗
ud Staatsanzeiger Nr. 33 vom 8. Februar
—
B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger
Die von den österreichischen Bundesbahnen betriebenen
52. von der liechtensteinisch⸗schweizerischen Grenze bei Buchs
(
Die von der deutschen Reichsbahn betriebenen Bahnstrecken
bei Gottmadingen bis zur schweizerisch⸗deutschen Grenze bei Wilchingen
bei Stetten bis Basel Deutsche
bei Weil⸗Leopoldshöhe bis Basel Deutsche Reichsbahn, bei Grenzach bis
Die von
dungsbahn zwischen Basel Deutsche Reichsbahn und Basel
1
Die von der Gesellschaft der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeerbahn
bei St. Gingolph bis Bouveret, bei Chêne⸗Bourg bis Genf⸗Eaux⸗Vives, bei La Plaine bis Genf⸗Cornavin ²⁴), bei Vallorbe bis Vallorbe, 73. bei Le Locle⸗Col⸗des⸗ 1 Die von den Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen be⸗
t
Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische Bundes⸗ bahnen.
Die von Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen S. französisch⸗schweizerischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol.
z Die von den italienischen Staatsbahnen betriebene Bahn⸗ strecke von der italienisch⸗schweizerischen Grenze bei Chiasso bis Chiasso.
Die von den Eisenbahnen Eigentumsverwaltung betriebene Bahnstrecke von der italie⸗ nisch⸗schweizerischen . bei Stabio bis Mendrisio ²⁰¹).
Die von der Società suba sam mit den tessinischen Regionalbahnen betriebene Bahn⸗ strecke von der italienisch⸗schweizerischen bis Locarno ²¹).
merkung. Betreffend Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu ver⸗
gleichen:
2⁴)
nur den Zugs⸗ und Fahrdienst in den zwischen Genf⸗Cornavin und
Frankr
25)
nur de
bzw. Le
2⁰) rischen 1928 e
22)
haltungsdienst von den tessinischen 9 dienst (Zugförderung und Zugbegleitung) gemeinschaftlich von der Società subalpina d'imprese ferroviarie Regionalbahnen besorgt.
Mährische Lokaleisenbahn⸗Gesellschaft Lokalbahn Brno-Lisen, Lokalbahn Frydlant— Bila, Aktiengesellschaft [Sitz der Un⸗ „Elektrische Bahnen von Jablonee, Lokalbahn Kounice — Jvanéice —Oslavany, Aktiengesellschaft Lokalbahn Kukim-—Veverskä Bitp §ka, Aktiengesellschaft Sitz Lokalbahn Moravskä Lokalbahn Nezamyslice —Morkovice, Aktiengesellschaft Sitz
Privilegierte Lokalbahn
Lokalbahn
Lokalbahn
.
B. Strecken, die si B. Strecken ie sich
Die durch deutsche Eisenbahnen betriebenen Strecken von tschechoslowakisch⸗deutschen Grenze:
14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25.
von der österreichisch⸗schweizerischen Grenze bei St. grethen bis St. Margrethen.
Verwaltungen befinden. I. Osterreichischer Verwaltungen.
Bahnstrecken:
St. Gallen) bis Buchs (St. Gallen),
Mar⸗
II. Deutscher Verwaltungen.
von der deutsch⸗schweizerischen Grenze:
Reichsbahn, ““ deu 1. Basel Deutsche Rei hsbahn. 8
der deutschen Reichsbahn mitbetriebene Verbin⸗
chweizerische Bundesbahnen.
III. Französischer Verwaltungen. betriebenen Bahnstrecken von der französisch⸗schweizerischen Grenze:
Roches bis Le Locle⸗Stadt ²²).
riebene Bahnstrecke von der französisch⸗schweizerischen
der Pruntrut — Bonfol Bahn gemeinsam mit den betriebene Bahnstrecke
IW Italienischer Verwaltungen.
Nord⸗Milano gemeinsam mit der
pina d'imprese ferroviarie gemein⸗
Grenze bei Camedo
die Strecken, die von schweizerischen
Deutschland, Ziffer 162 bis 165. Frankreich, Ziffer 41 bis 45. Italien, Ziffer 30 bis 33.
Die Gesellschaft der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeerbahn besorgt
eich verkehrenden Zügen. Die Gesellschaft der Paris⸗Lyon⸗Mittelmeerbahn besorgt i Zugs⸗ und Fahrdienst in den zwischen Le Locle⸗Stadt Locle⸗Col⸗des⸗Roches und Frankreich verkehrenden Zügen. Der Betrieb der Bahnstrecke von der italienisch⸗schweize⸗ Grenze bei Stabio bis Mendrisio ist vorläufig seit 31. Mai ingestellt. Auf dieser Strecke wird der Stations⸗ und Bahnunter⸗ Regionalbahnen und der Zug⸗
und den tessinischen
EFTschechoslowakei. A. Von tschechoslowakischen Verwaltungen betriebene Strecken.
Staatsbahnen svertreten durch das Eisen⸗ bahnministerium in Praha (Prag)], einschließlich der in ihrem Betriebe stehenden Bahnen, mit Ausnahme der Zahn⸗ radbahn Strba-—Strbské Pleso.
([Sitz der Unterneh⸗
mung und der Direktion in Moravska Ostrava (Mährisch Ostrau)] (Linien Moravska Ostrava Pkivoz — Moravska Ostrava mssto und Svinov Vitkovice —Klimkovice). Aktiengesellschaft [Sitz der Gesell⸗ (Brünn))].
Tschechoslowakische
schaft und der Betriebsverwaltung in Brno
ternehmung und der Betriebsverwaltung in Frydlant n.
Ostravici]. Aktiengesellschaft [Sitz der
Gesellschaft und der Direktion in Jablonec nad Nisou
(Gablonz a. N.). (Sitz der Gesellschaft und der Betriebsverwaltung in Brno (Brünn)].
der Unternehmung und der Betriebsverwaltung in Veverskaà Bityska]. 3 B s12 Ostrava—Karvinna Sitz der Unter⸗ nehmung und der Betriebsverwaltung in Moravska Ostrava (Mährisch Ostrau))].
der Betriebsverwaltung in von Novy Fiéfn (Sitz der Unter⸗ nehmung und der Betriebsverwaltung in Novy JiséinJ.
Otrokovice — Zlin —Vizovice, Aktiengesellschaft Betriebsverwaltung in
der Gesellschaft in Morkovice; Brno (Brünn))].
(Sitz der Unternehmung und der Zlin]. Studénka —Stramberk (Sitz der Unternehmung und der Betriebsdirektion in Studénka]. Lokalbahn Ujezdec —Luhaovice, Aktiengesellschaft [Sitz der Gesellschaft und der Betriebsverwaltung in Brno (Brünn)]. im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 1
I. Deutscher Verwaltungen.
“
bei bei bei bei bei bei bei bei bei bei bei
Waldsassen bis Cheb (Eger), Schirnding bis Cheb (Eger),
As (Asch) bis Cheb (Eger), Brambach bis Cheb (Eger), Bärenstein bis Vejprty,
Moldava (Moldau) bis Moldava (Moldau), Schöna bis Podmokly (Bodenbach), Schöna bis Désin (Tetschen), Seifhennersdorf bis Varnsdorf, Großschönau bis Varnsdorf, Zittau bis Liberec (Reichenberg),
Strecken von der tschechoslowakisch⸗polnischen Grenze:
der österreichisch⸗tschechoslowakischen Grenze:
Zugbegleitung) von den 18 nung der tschechoslowakischen Eigentumsverwaltung besorgt.
Strecken von der österreichisch⸗jugoslavischen Grenze:
von der ungarisch⸗jugoslavischen Grenze:
von der rumänisch⸗jugoslavischen Grenze:
von der bulgarisch⸗jugoslavischen Grenze:
Strecke von der griechisch⸗jugoslavischen Grenze:
Anmerkung:
gen zur Förderung des Kleinwohnungsbaues wurde nach
bei Markersdorf bis Hekmanice u Frydlantu,
26. bei Jindkichovice bis Jindkichovice pod Smrkem, 1“ 27. bei Polubny (Polaun) bis Polubny (Polaun),
28. bei Starostin bis Mezimssti (Halbstadt), “
29. bei Vidnava (Weidenau) bis Vidnava (Weidenau),
30. bei Krnov (Jägerndorf) bis Krnov (Jägerndorf),
31. bei Piltsch bis Opava (Troppau),
32. bei Chuchelna bis Chuchelnä,
33. bei Bohumin (Oderberg) bis Bohumin (Oderberg).
II. Polnischer Verwaltungen. . Die von den polnischen Staatseisenbahnen mitbetriebenen
pod Smrkem
Cesky Tésin bis Ceskg Tésin ²s), Sucha Hora bis Suchä Hora ²), Orlov⸗Plaves n. P. bis Orlov⸗Plaveé n. P. ²²), bei Medzilaborce bis Medzilaborce 28), bei Jasina bis Jasina **). III. Oesterreichischer Verwaltungen. Die durch österreichische hüsgee egen betriebenen Strecken von
bei bei bei
34. 36. 37. 38.
Summerau bis Horni Dvokisté, Gmünd bis Ceské Velenice, Gilgenberg bis Slavonice, Retz bis Satov, 1 Laa a. d. Thaya bis Hrusovany n. J.⸗Sanov, Bernhardsthal bis Bkeclav (Lundenburg), Kittsee bis Petrzalka.
Iv. Rumänischer Verwaltungen.
46. Die durch die rumänischen Eisenbahnen nur im „Peage“⸗ Verkehre betriebene Strecke von der tschechoslowakisch⸗rumã⸗ Grenze bei Cerng Ardov bis zur tschechoslowakisch⸗ schen Grenze bei Teresva. Anmerkung: Betreffend die Bahnstrecken, die von tschecho⸗ lowakischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 145 bis 158 Oesterreich, Ziffer 15. 8 Polen, Ziffer 18 bis 21. Rumänien, Ziffer 15 bis 20.
²8) Auf dieser Strecke wird der Zugdienst (Zugförderung und polnischen Staatseisenbahnen auf Rech⸗
39. bei 40. bei 41. bei 42. bei 43. bei 44. bei 45. bei
8
Türrkei. 8
Von türkischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Gesellschaft der Orientalischen “ (Betriebsgesell⸗ schaft der Hrientalischen Eisenbahnen in Stambul, ahn⸗ hof Sirkedjil.
IJugoslawie
A. Von jugoflavischen Verwaltungen betriebene Strecken.
1. Staatsbahnen (Generaldirektion in Belgrad], einschließlich der von ihnen betriebenen Privatbahnen, jedoch mit Aus⸗ schluß der nachstehenden Linien:
1 a) Gradsko-— Prilep, b) Gornje Skolplje —Ohrid, . c) Podmolje —Tasmoruniste, 8 2. Slavonska-— Podravfka Zeljeznica (Slavonische Drautaldahn)
Direktion in Beliséel. 3. Zelfeznica Zagreb—Samobor (Eisenbahn Zagreb—Sa⸗
mobor) [Direktion in Zagrebl. B. Strecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 1. Oesterreichischer Verwaltungen. Die von den österreichischen Bundesbahnen ²*) betriebenen
4. bei Rosenbach bis Jesenice; 5. bei Lavamünd bis Dravograd⸗Mela; 6. bei Sent Ilj bis Maribor Gl. Kol. II. Ungarischer Verwaltungen. Die von den ungarischen Eisenbahnen ²2²) betriebenen Strecken
7. bei Horgos bis Horgos; 1 8. bei Magyarboly bis Beli Manastir; 9. bei Kelebia bis Subotica. III. Rumänischer Verwaltungen. 8 Die von den rumänischen Eisenbahnen ²*) betriebenen Strecken
10. bei Stamora Moravita bis Vrsac 11. bei Cruceni bis Jasa Tomié. 8 38 IVv. Bulgarischer Verwaltungen. Die von den bulgarischen Eisenbahnen 80) betriebene Strecke
12. bei Caribrod bis Caribrod.
v. Griechischer Verwaltungen. Die von den griechischen Staatseisenbahnen ²²) betriebene
13. bei Djevdjelija bis Djevdjelija. Betreffend die Bahnstrecken, die von jugo⸗ slavischen Verwaltungen im Auslande betrieben werden, ist zu vergleichen:
Oesterreich, Ziffer 18, 19.
Italien, Ziffer 36 bis 39.
Rumänien, Ziffer 9, 10, 11.
²2*) Im Zugdienste. 20) Im Zugdienste.
Berlin, den 5. Februar 1936.
Der Reichsverkehrsministe J. A.: Knaut.
8 SDBegründung .
zum Gesetz zur Uebernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau. Vom 4. Februar 1936.
Der Höchstbetrag der jeweiligen Bürgschaftsverpflichtun⸗
dem bisherigen Wortlaut der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 Siebenter Teil Kapitel 11 § † Abs. 1 Satz 2 (Reichsgesetzbl. I S. 517, 593) im Reichshaushaltsgesetz fest⸗ gestellt. Für das Rechnungsjahr 1935 ist der Höchstbetrag durch das Gesetz über die Haushaltsführung im Reich vom 29. März 1935 § 7 Abs. 4 (Reichsgesetzbl. II S. 339) auf 150 Millionen Reichsmark festgestellt worden. Dieser Betrag
ist erschöpft.
geschlossen, einen wichtigen, ständig wachsenden Anreiz zur Begebung nachstelliger Hypotheken bietet. über den bisherigen Betrag nächst bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 250 Millionen Reichsmark in Aussicht zu nehmen. die Neufassung der künftig der Reichsminister der vernehmen mit dem solcher Bürgschaften festzusetzen, so daß die Festsetzung dur das Reichshaushaltsgesetz, die mit Schwierigkeiten verbunden war, fortfällt.
da die Bürgschaftsübernahme durch das Reich
1 Es ist daher unerläßlich, hinaus weitere Bürgschaften zu⸗
Gleichzeitig wird durch Notverordnung vom 1. Dezember 1930 Finanzen ermächtigt, im Ein⸗ Reichsarbeitsminister den daehgatnch
Preußennä.
Die Forstmeisterstellen Astrawischken im Landforst⸗
meisterbezirk Gumbinnen, Swine münde im Landforst⸗ meisterbezirk Stettin und Knesebeck im Landforstmeister⸗ bezirk Lüneburg sind zum 1. Oktober 1936 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 15. März 1936 eingehen.
8
Bekanntmachung.
Vermögens vom 14. Juli 1933 1. 1 S. 479) und mit der Durchführungsverord⸗ 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) werden die bei dem Gastwirt Hermann Thiele in Kanin (Zauch Belzig) lagernden Turngeräte des ehem. Ar⸗ eiter⸗Turnvereins „Freie Turnerschaft“ in Kanin
hiermit beschlagnahmt und zugunsten des Preußischen Staates
eingezogen. Potsdam, den 4. Februar 1936.
8* I
Der Regierungspräsident J. V.: Honig.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich britische Botschafter Sir Erie Phipps ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.
Verkehrswesen.
Sonder⸗Postämter auf der „Internationalen Automobil⸗ und Motorrad⸗Ausstellung VBerlin 1936“.
Die Deutsche Reichspost richtet auf der vom 15. Februar bis 1. März stattfindenden „Internationalen Automobil⸗ und Motor⸗ rad⸗Ausstellung Berlin 1936“ in den Aussgegaenfehallen 1 und 5 am Bahnhof Witzleben vom 14. Februar bis 2. März je ein Post⸗ amt ein. Als Sonderpostamt in Halle 5 wird auf dem Aus⸗ tellungsstand der Deutschen Reichspost das fahrbare Postamt in etrieb gesetzt. Die Sonder⸗Postämter befassen sig neben dem Verkauf von Postwertzeichen mit der Annahme von Postsendungen jeder Art und von Telegrammen sowie mit der Vermittlung von E11“ Ferner gibt das Sonder⸗Postamt in Halle 1 endungen aus und stellt Sendungen zu, die nach den Aus⸗ seslangs. Postnn gtes gerichtet sind. Diese verwenden je einen besonderen Tagesstempel mit der Inschrift: Berlin⸗Charlotten⸗ burg 5, 50 Jahre Automobil Autoschau Berlin 1936.
Zahl der RNundfunkteilnehmer am 1. Februar. Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer im Deutschen Reich betrug am 1. Februar 1936 7 413 490 gegenüber 7 192 952 am 1. Januar. Im Laufe des Monats Januar ist mithin eine Zu⸗ nahme von 220 538 Teilnehmern (3,07 %) eingetreten. Unter der 86 amtzahl vom 1. Februar befanden sich 544 596 gebührenfreie nlagen.
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater 8 in der Zeit vom 9. bis 17. Februar.
* Staatsoper. Sonntag, den 9. Febr. Carmen. Musikal. Leitung: Blech. Be⸗
ginn 19 ½ Uhr. b Montag, den 10. Febr. Tosca. Musikal. Leitung: Heger. Be⸗ Musikal. Leitungt
ginn: 20 Uhr. Musikal. Leitungt
16
Dienstag, den 11. Febr.,. Trouba dour. Blech. Beginn: 20 Uhr.
Mittwoch, den 12. Febr. La Traviata. Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 13. Febr. Richard Wagners Todestag. Tann“
häuser. Mustkal. Leitung: Heger. Beginn: 19 ½ 8 Freitag, den 14. Febr. Boheme. Mustkal. Leitung: Blech. Be⸗
inn: 20 Uhr. 1 Sonnabend, den 15. Febr. Erstaufführung. Die Zauber“
geige. Musikal. Leitung: Swarowsty. Beginn: 20 Uhr. dceshse den 16. Febr. Turandot. Musikal. Leitung: Krauß⸗
eginn: 20 Uhr. 2
Montag, den 17. Febr. Tannhäu ser.
Heger. Beginn: 19 ½ Uhr.
Staatliches Schauspielhaus.
Sonntag, den 9. Febr. Neu einstudiert: Datterich. Beginn:
20 Uhr. Montag, den 10. Febr.
20 Uhr. Dienstag, den 11. Febr. Mittwoch, den 12. Febr. Datteri ch. Beginn: 20. I Donnerstag, den 13. Febr. Hamlet. Beginn: 19 ½¼ Uhr. Freitag, den 14. Febr. Datter ich. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 15. Febr. Hamlet. Beginn: 19 ¼ Uhr. Sonntag, den 16. Febr. Datterich. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 17. Febr. Egmont. Beginn: 20 Uhr. Staatstheater —Kleines Haus. ebr. Ein idealer Gatte. Montag, den 10. Febr. Ein idealer Gatte. Beginn: Dienstag, den 11. Febr. Donna Diana. Beginn: Uhr Mittwoch, den 12. Febr. Zwei Herenaus Verona. Beginne
20 Uhr
den 13. Febr. Donna Diana. Beginn: 20 Uhr Freitag, den 14. Febr. Ein idealer Gatte. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 15. Febr. Donna Diana. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 16. Febr. Einidea ler Gatte. Beginn: 20 Uhr
Gyges und sein Ring. Beginn:
Sonntag, den 9. Beginn: 20 Uhr.
20 Uhr.
Eine Einstellung der Reichsbür schaftsmaßnahmen zur Förderung des Kleinwohnungsbaues 8 bis auf weiteres aus⸗
8
Montag, den 17. Febr. Donna Diana. Beginn: 20 Uhr.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommuni⸗ stischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I 8 Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ un
(Reichsgesetz nung vom 31. Mai
die des Berufsstandes gelegt wird, im
apparat aufzuziehen,
Musikal. Leitung:“
Hamlet. Mndhes Leitung: 19 ½ Uhr
20 ug
1
33 vom 8. Februar 1936. S. 3
Das Problem der Marktregelung in der nationalsozialistischen Wirtschaft.
In der vom Leiter der Wirtschaftskammer Hessen, Prof. Dr. Carl Lüer, in Verbindung mit dem Vorsitzenden des Direk⸗ torenrats des Instituts für Rechtstatsachenforschung und ange⸗ wandtes Wirtschaftsrecht, Prof. Dr. Friedr. Klausing, an der Universität Frankfurt / M. veranstalteten Vortragsreihe führte der Präsident der Reichsfilmkammer, Staatsminister a. D. Prof. Dr. Lehnich, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kartell⸗ rechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht zum Thema Das Problem der Marktregelung in der nationalsozialistischen Wirtschaft“ u. a. folgendes aus:
In der Zeit des Liberalismus kannte man bei einer rein theoretischen Einstellung in der Beurteilung der Marktregelung grundsätzlich nur zwei Extreme, die absolut freie Wirtschaft 80 der einen und die monopolistische Wirtschaft auf der anderen Seite, ohne den Versuch zu machen, die unbedingt. notwendige Brücke zwischen Volkswirtschafts⸗ und Betriebswirtschaftslehre zu chlagen. Dagegen stellt sich der nationalsozialistische Staat zum Problem der Marktregelung grundsätzlich positiv ein, wobei er das wirkliche Leben zu erfassen versucht und es ablehnt, jeden Wirtschaftszweig nach dem gleichen Rezept zu behandeln. Wo es irgend möglich ist, wo es die Gestaltung der Selbstkosten des Wirtschaftsgweiges zuläßt, dort sieht er die beste Marktregelung in der Erhaltung der Marktfreiheit. Der nationalsozialistische Staat versteht also unter Marktregelung keineswegs nur die Bindung des Marktes. Er erkennt mit aller Deutlichkeit, daß er mit der Marktregelung den gefährlichsten Hebel der Wirt⸗ ceitsheet in die Hand nimmt. Wehe, wenn dieser Hebel von Menschen bedient wird, die weder den Wirtschaftszweig, dessen Markt geregelt werden soll, noch die großen Zusammenhänge des Wirtschaftslebens kennen. Diese Menschen können das größte Unheil anrichten und folgenschwere Störungen des Wirtschafts⸗ ablaufs verursachen. Daher darf die Marktregelung immer nur im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der gesamten Wirtschafts⸗ politik gesehen werden. So betrachtet, handelt es sich bei dem vom Kartellrechtsausschuß zu schaffenden Marktregelungsrecht nicht um eine Ausnahmeregelung, sondern um ein allgemeines und umfassendes Recht in bezug auf die gesamte Marktregelung auf allen Gebieten und auf allen Zweigen und Stufen der Wirt⸗ schaft. Bei dem neuen Marktregelungsrecht muß Vorsorge ge⸗ troffen werden, daß die ganze staatliche Marktregelungspolitik in einer verantwortlichen Hand vereinigt ist, und daß diese Spitze in enger Verbindung mit der Leitung der allgemeinen Wirt⸗ schaftspolitik steht. Einer grundsätzlichen Klärung bedarf ferner das Verhältnis des Marktregelungsrechts zu dem Gesetz zur Vor⸗ bereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft, zu⸗ mal man hier den verschiedensten, sich zum Teil gänzlich wider⸗ sprechenden Auffassungen begegnet; bedingtes Festhalten an der Trennung der berufsständischen und der Marktorganisationen verlangen, fordern andere die Verbin⸗ dung beider Funktionen bei den berufsständischen Organisationen. Grundsätzlich bekennt sich zwar der Nationalsozialismus zum be⸗ rufsständischen Aufbau der Wirtschaft, bei dem die eigentliche fach⸗ liche Betreuung der Wirtschaft aus den Händen des Staates in inde. Augenblick kann aber der Staat zum berufsständischen Aufbau der Wirtschaft noch nicht das notwendige Vertrauen haben, denn die berufsständischen Or⸗ ganisationen sollen nicht nur die privatwirtschaftlichen Repräsen⸗ kanten sein, sondern gleichzeitig Instrumente des Staates. Ist der berufsständische Aufbau erst soweit durchgeführt, wie es dem nationalsozialistischen Wirtschaftssystem entspricht, dann wird man unbedenklich den berufsständischen Organisationen auch Aufgaben
marktpolitischer Natur übertragen können.
Der tragende Gedanke des neuen Marktregelungsrechts muß also die Erkenntnis sein, daß die Regelung des Marktes nicht nur deshalb durchgeführt wird, weil sie im Interesse der Privatwirt⸗ schaft dringend geboten erscheint, sondern weil der Staat in dem einzelnen Wirtschaftszweig eine bestimmte Gestaltung des Marktes wünscht und diese Gestaltung vornimmt, um auf diese Weise das sich gesetzte wirtschaftspolitische Ziel zu erreichen. Zu diesem Zweck wird die Auskunftspflicht gegenüber der Wirtschaft gesetzlich klarzustellen sein, ohne daß die Behörden, denen die karktregelung anvertraut ist, als lästige Polizeiorgane betrachtet werden. Wertvolles Material wird dabei auch die Wirtschafts⸗ tatistik bieten können, die noch stärker darauf abgestellt werden ollte, das lebendige Wirtschaftsleben zu erfassen. Beim Aufbau es staatlichen Verwaltungsapparates für die Marktregelung kann es sich natürlich nicht darum handeln, einen großen Verwaltungs⸗ rat n, der sehr bald durch seine eigene Schwere in Kleinarbeit erstickt, sondern es müssen die bestehenden Stellen für die Aufgaben der Marktregelungspolitik herangezogen werden. In der Spitze muß es sich um einen schlagkräftigen Apparat handeln, der mit hochqualifizierten Kräften arbeitet. Lur Unterstützung wird man in möglichst großem Umfange die elbstverwaltung der Wirtschaft heranziehen. Weiter darf die sogenannte Kartellpolitik nicht von der Preisüberwachung ge⸗ trennt werden, sondern die Preisüberwachung gehört unter 85 Umständen in den großen Rahmen der Marktpolitik hinein. End⸗ lich wird in dem neuen Gesetz streng zu scheiden sein zwischen wirtschaftspolitischer Verwaltungstätigkeit und Rechtsprechung, wobei nur reine Rechtsfragen den Gerichten überlassen werden dürfen und das jetzige Kartellgericht auf eine breitere Grundlage zu stellen sein wird. Es ist auch nicht möglich, daß ein solches Gericht nur in einer Instanz entscheidet. Die freiwilligen Schiedseinrichtungen der Beteiligten in Marktregelungsangelegen⸗ heiten müssen auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden,
während die einen ein un⸗
1 8 8
so daß auch hier ein ersprießliches Arbeiten ermöglicht wird. Was die Sperrmaßnahmen anbelangt, so können diese bei der beab⸗ sichtigten Neuregelung nicht unter dem juristischen Gesichtswinkel beurteilt werden, sondern sie sind nichts anderes als Zwangs⸗ mittel der EE144“ deren Ueberwachung aus⸗ schließlich in die Zuständigkeit der Verwaltung fällt. Jedenfalls ist es ein Irrtum, daß die restlos gebundene Wirtschaft das Ideal des nationalsozialistischen Wirtschaftssystems ist; denn der Natio⸗ nalsozialismus baut auf der Persönlichkeit und auf der Privat⸗ initiative auf. Aber ebenso falsch ist der Standpunkt, daß die beste Wirtschaft eine vollkommen freie und ungebundene ist.
Nationale und internationale Kartelle.
Auf dem Vortragsabend der Deutschen Weltwirtschaftlichen Gesellschaft in Berlin führte Dr. J. Reichert sch Berlin zum Thema „Nationale. und internationale Kartelle“ u. a. aus, daß sich die wirtschaftlichen Vereinigungen, die unter den ver⸗ schiedensten Namen wie Kartelle, Konventionen, Syndikate u. dgl. darauf ausgehen, den freien Wettbewerb in Handel, Industrie und Gewerbe zu zügeln und zu mildern, nach dem Weltkrieg, namentlich infolge der Wirtschaftskrise, überall vermehrt haben, um durch gegenseitige Abmachungen den bedrohlichen Wagnissen der Wirtschaft zu begegnen und durch geeignete gemeinsame Marktregelung die Existenz der Wirtschaftsbetriebe zu sichern.
Eine maßvolle Kartellführung, die an die Bedürfnisse der Volksgemeinschaft denkt, brauche gegen die berechtigten Interessen der Verbraucher nicht zu verstoßen und könne zugleich die Lage der Gefolgschaft der beteiligten Betriebe heben. In Ländern Industrialisierung bestand schon vor dem Kriege vereinzelt die Notwendigkeit, selche Marktregelungen über den Boden der nationalen Wirtschaft hinaus auf europäische Nachbarländer und z. T. auf Amerika zu erstrecken, und zwar in solchen Erzeugnissen, in denen der allgemeine Zusammenprall der Wettbewerber auf dem Weltmarkt gewöhnlich große Verluste hervorrief. Durch die auf den Weltkrieg folgenden Friedensschlüsse wurden diese Welt⸗ marktverhältnisse noch trostloser; denn die ehemals größeren Wirtschaftsräume in Mitteleuropa sind zerschlagen worden, und die Zahl der Wettbewerbsländer in der Ausfuhr vermehrte sich. Auch die tiefgreifenden Währungsumwälzungen ließen die Bil⸗ dung internationaler Kartelle für die Ausfuhrregelung notwen⸗ dig erscheinen. Die Beteiligung der heimischen Wirtschaftszweige an solchen Weltmarktkartellen setzt die Gründung und Beibehal⸗ tung nationaler Zusammenschlüsse voraus.
Gewisse Staatsregierungen sind dazu übergegangen, auf dem Gesetzeswege die Möglichkeit von Pflicht⸗ oder Zwangskartellen zu schaffen, und zwar in solchen Fällen, in denen bei Fortfüh⸗ rung der ungezügelten Konkurrenz einzelner Außenseiter oder des ganzen Gewerbes die Interessen der Gesamtwirtschaft oder des Gemeinwohls auf dem Spiele stehen würden. Solche Organi⸗ sationen der Selbstverwaltung können in den Dienst der Staats⸗ politik gestellt werden, sei es zur Förderung der Ausfuhr und der Devisenwirtschaft, sei es zur Durchführung binnenwirtschafts⸗ politischer Maßnahmen. Am deutlichsten ist dieser Charakter ge⸗ wisser nationaler Marktverbände bei den neuen Maßnahmen der landwirtschaftlichen Erzeugung und Versorgung mit Nahrungs⸗ mitteln in Erscheinung getreten.
Aufgabe der Regierung ist es, darüber zu wachen, daß das Gemeinschaftsgefühl der in den Kartellen vereinigten Unterneh⸗ mer nicht etwa den Einzelegoismus durch einen hemmungslosen Gruppenegoismus ersetzt, sondern daß in den Kartellen das Ver⸗ Fhügegrtts Get Diener der Gesamtwirtschaft zu sein, vor⸗
errscht.
Sitzung des Außenhandels⸗Ausschusses “ der Neichsgruppe Industrie.
Der Außenhandels⸗Ausschuß der Reichsgruppe Industrie hielt am 6. Februar 1936 unter Leitung von Geheimrat Fellinger, Vorsitzender des Vorstandes der Didier⸗Werke A.⸗G., seine erste Sitzung ab. Der Vorsitzende wies in seiner Begrüßungsansprache auf die dem Außenhandels⸗Ausschuß gestellten Aufgaben hin, die vor allem darin bestehen, die Reichsregierung auf dem Gebiete der Handelspolitik zu unterstützen.
Im Mittelpunkt der Erörterungen stand ein Vortrag von Ministerialdirektor Sarnow, dem Leiter der Handelspolitischen Abteilung des Reichswirtschaftsministeriums. Ministerialdirektor Sarnow gab einen Ueberblick über die handelspolitische Ent⸗ wicklung des vergangenen Jahres und wies auf die für das Jahr 1936 gestellten Aufgaben hin, die eine Anspannung aller Kräfte erforderlich machten. Die Reichsregierung, insbesondere das Reichswirtschaftsministerium, lege besonderen Wert auf die Be⸗ ratung durch den von der Reichsgruppe Industrie geschaffenen Außenhandels⸗Ausschuß. Im weiteren Verlauf der Sitzung hielt Ministerialrat Dr. Freiherr von Mahs, der Frankreich⸗Referent des Reichswirtschaftsministeriums, einen Vortrag über die Ent⸗
wicklung der handelspolitischen Beziehungen zu Frankreich.
„000..ʒ,.. ..O
Marktverkehr mit Vieh vom 26. Januar bis 1. Februar 1936. (Nach Angaben der 481) wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)
Lebende Tiere
Zufuhren Zu⸗ +) bzw.
1
Tierga stungen unmittelbar
dem Schlacht⸗ hof zugeführt
Auftrieb auf dem Viehmarkt
davon zum
Schlachthof
von geschlachteten Tieren zum Fleisch⸗ markt ³)
Ja. ( bhm. ed” Abnahme (—) gegenüber der Vorwoche in vH
davon aus dem Ausland ²)
insgesamt
15 637 2 310 2 055 9 136 1 897
239
24 899
74 716
22 297 3 016 2 329
14 163
404 28 433 91 440
Rinder zusammen..
dav.- Ochsen.. Bullen Kühe 11“ Färsen (Kalbinnen) Fresser..
Kälber ““
Schweine . . . . 6 992
11 037 10 004 907
Schafe
—
— ¹) Ohne Bochum, das nicht berichtet hat. — Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den
Berlin, den 7. Februar 1936.
24 482 4 206 90 2 451 49 14 912 51 2 508 405 54 28 866
1 615 98 432 10 11 944
1
1 309 1 119
—
—
— —
0—— -9go SSISSNU do0 cC oOo; O US do
—
1 603 8 987 302
—
I
—
—
2) Darunter C“ 659 Ochsen, 31 Kühe, 47 Färsen (Kalbinnen). — ahlen
mitenthalten.
Statistisches Reichsamt.
Berliner Börse am 8. Februar.
Feste Grundstimmung — Bankwerte im Vordergrund.
„Die heutige Berliner Börse zeigte trotz des an Sonnabenden üblichen kleinen Geschäftsumfanges eine feste Grundstimmung. Es bestand weiterhin Sonderinteresse für einzelne Werte. Große Kaufe wurden in Stahlverein getätigt. Auch heute standen sonst die Bankwerte im Vordergrund. 2 Am Montanmarkt waren allgemein Kursbesserungen von 3 bis zu 1 ¼ % festzustellen. Hier gewannen Mannesmann, Klöckner und Hoesch je ½¼ %, Harpener ℳ, Rheinstahl 1 und Stahlverein 1 ¼ h. Am Braunkohlenmarkt herrschte verhältnismäßige Stille. Nennenswerte Kursbesserungen waren nicht sütufthen In den chemischen Werten waren Deutsche Erdöl stärker gefragt (. 1 ¼) auch Kokswerke verbesserten ihren Stand um 1 %. Am Elektro M markt zogen Vogel Draht auf Grund der günstigen Mitteilun im Geschäftsbericht erneut um 3 % an. Deutsche Kabel lagen da⸗ gegen mit ½ % etwas gedrückt. Sonst waren auch hier im all⸗ gemeinen Kurserhöhungen festzustellen, wobei Elektrisch Licht un Kraft mit 1 ¼, Charlottenburger Wasser mit ¼, Felten und Lah meyer mit je ½ % gewannen, Chade Serie A bis Clagen um 2 M erhöht. Bei den Kaliwerten gaben Salzdetfurth um ½ % nach, während Wintershall stärker gefragt waren (+ 1 ¼). Bei den Spezialpapieren lagen die Papierwerte wieder bemerkenswert fest. Aschaffenburger Zellstoff + 2,7 eldmühle und Waldhof je + 1 ℳ Von den Maschinenwerten gewannen Orenstein & Koppel und Junghans ½¼ %. Maschinenbauunternehmen 1 ℳ. Von den Verkehrsunternehmen lagen A.⸗G. für Verkehr wieder um 1 % erhöht. Bei den Textilwerten gaben Bemberg ½ % nach, Ak lagen mit % leicht befestigt, Nachfrage bestand nach Stöhr⸗ Kammgarn (+† 1 4). b Am Kassamarkt notierten von den Großbankpapieren Berliner Handelsgesellschaft ¼ —o% niedriger als am Vortage. Deutsche Bank, die man schon vorbörslich mit 91 %¼ hörte, notierten nachher 91, haben also 1 % gewonnen. Commerzbank stellten sich auf N *o höher und Dresdner Bank gewannen 1 1¼ %o. Am enten⸗ markt war die Lage wenig verändert bei äußerst kleinem Geschäfts⸗ umfang. Tagesgeld hörte man unverändert 2 ¼ bis 2 ¼ %. Am internationalen Devisenmarkt erfuhr der Dollar eine Abschwä⸗ chung, er notierte in Berlin 2,453 (2,455), das englische Pfund lag dagegen leicht befestigt 12,31 ½¼ (12,30 ¼).
Minifter Schwerin v. Krosigk über die deutsche Finanzpolitik.
Auf einer Beiratssitzung der Bergischen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer sprach Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk über die deutsche Finanzpolitik.
Der Minister gab einleitend einen Ueberblick über die Probleme, die die katastrophale Lage bei der Machtübernahme auf dem Gebiete der Finanzpolitik mit sich brachte. In den Jahren der sich auf ausländischen Krediten aufbauenden Konjunktur von 1927 bis 1929 seien keinerlei Rücklagen für die kommenden Jahre geschaffen worden. Der seit 1931 beschrittene Weg der De⸗ flation, durch den die Krife noch verschärft wurde, sei nicht weiter gangbar gewesen. Durch eine aktive Konjunkturpolitik sei im neuen Reich der Weg der Wiedererweckung der Selbstheilungs⸗ kräfte der Wirtschaft beschritten worden. Im Gegensatz zu den Deflationskrediten der früheren Jahre tragen die im Interesse der Arbeitsbeschaffung aufgenommenen Kredite die Voraus⸗ setzungen der Rückzahlung in sich. Der gewaltige Erfolg der Rück⸗ führung der Arbeitslosigkeit von 6 auf 2 Millionen sei nicht nur zahlenmäßig zu bewerten, sondern aus dem Gefühl für die daraus erwachsenden ungeheuren moralischen und seelischen Werte. Eine weitere Kennzeichnung für die Aufwärtsentwicklung sei die Zu⸗ nahme des Aufkommens an Reichssteuern, die sich bis 1935 auf 2 ¼ Milliarden belaufe und die zusammen mit den Ersparnissen bei der Arbeitslosenfürsorge eine Verbesserung der Haushalts⸗ lage um 4 Milliarden darstelle. Die Wehrhaftmachung des deut⸗ schen Volkes habe weitere Aufgaben mit sich gebracht, die eine Anspannung aller Kräfte erfordern. Zum Schluß wies der Mi⸗ nister auf die Bedeutung des Außenhandels zur Sicherung der Rohstoffeinfuhr hin und unterstrich dabei die Wichtigkeit der Initiative des Unternehmers, anf den gerade der national⸗ sozialistische Staat größten Wert lege. Der Minister richtete an die Unternehmer den Appell, sich durch zeitweilig auftretende Schwierigkeiten in der großen Aufgabe nicht irre machen u lassen.
Im Anschluß dankte Handelskammerpräsident Dr. Wachs für den übermittelten Eindruck von den Gedanken und Plänen der Regierung. Auch die bergische Wirtschaft sei weiterhin gerne bereit, Opfer zu bringen, in dem Bewußtsein, daß hierdurch dem deutschen Volke die endgültige Freiheit wiedergegeben werde.
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Devisenbewirtschaftung.
Private Verrechnungsgeschäfte und Ausländer⸗ sonderkonten für Inlandszahlungen.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt im Anschluß an RE. Nr. 188/95 D. St. — 81/35 Ue. St. vom 27. Sep⸗ tember 1935 durch Rundexlaß Nr. 17/36 D. St. — 3/36 Ue. St. vom 7. Februar 1936 mit: Zu den Außenbesitzungen der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika; die nicht als wirtschaftlich zu den Vereinigten Staaten gehörig zu betrachten sind, ist künftig auch die Panama⸗Kanal⸗Zone zu rechnen. Eine Verrechnung der Ausfuhr deutscher Waren nach der Panama⸗Kanal⸗Zone gegen Einfuhr aus USA. oder umgekehrt wird somit nicht mehr zugelassen.
Hypotheten für Ausländer tandwirtschaͤftlichen Schulden⸗ regelung.
Durch Runderlaß Nr. 18/36 D. St. — Ue. St. vom 7. Februar 1936 ordnet der Leiter der Reithsstelle für Devisenbewirtschaftung an: „Im Verfahren nach dem Gesetz zur Regelung der landwirt⸗ schaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 331) werden Forderungen, die nicht durch ein Recht am Grund⸗ srng gesichert sind, festgeschrieben, d. h. in unkündbare Tilgungs⸗ orderungen umgewandelt und durch Eintragung gleichrangiger Hypotheken an bereiter Stelle gesichert (§§ 14, 15 des Gesetzes). Im Zwangsvergleichsverfahren können diese Forderungen bis zu 50 % gekürzt werden § 29 des Gesetzes). Die Bestellung der Hypothek stellt also einen Ausgleich für die Möglichkeit der Kür⸗ zung und für die Festschreibung dar. Die Eintragung derartiger Hypotheken für ausländische Gläubiger ist nach § 14 Abs. 2 Dev. G. E“
Ich ersuche, die Genehmigung stets zu erteilen, falls nicht im Einzelfalle Lan besondere Hinderungsgründe entgegenstehen. In derartigen llen ist mir beschleunigt zu berichten. Die an Sie gerichteten Anträge sind mit Fühan rer Beschleunigung zu
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Bestellung von aus Anlaß der
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