Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 34 vom 10. Februar 1936. S. 2
G 84 cdnunßh;ß6 16u
1. Auf jedem Zählwerk muß der Einheitswert der angezeigten Wegstrecke angegeben sein, und zwar mit dem ausgeschriebenen Wort „Kilometer“ oder der Abkürzung km.
2. Auf jedem Zählwerk muß auf einem Schilde der Name und Wohnort des Verfertigers sowie die Bezeichnung der Bauart und die laufende Fabriknummer angegeben sein. Ist ein Kontrollzähl⸗ werk angebracht, so muß dieses die gleiche Nummer tragen wie das Hauptzählwerk.
3. Auf dem Schilde muß die einer Wegstrecke von 1 Meter entsprechende Anzahl der Umdrehungen des Antriebstutzens, des Zählwerks (Wegdrehzahl), außerdem der dem Uebersetzungsver⸗ hältnis des Zählwerks entsprechende wirksame Umfang der zu⸗ gehörigen Fahrzeugräder in Millimetern angegeben sein. ““
§ 24 r. Fehlergrenzen. tragen ein Fünfzigstel der gemessenen § 24 s. Stempelung.
Die Fehlergrenze Wegstrecke.
1. Die Stempelung erfolgt auf dem Schilde des Zählwerks. 2. Die Verbindung des Zählwerks mit der Antriebswelle ist an den bei der Zulassung besonders bezeichneten Stellen durch Stempelung zu sichern.
3. Das Jahreszeichen wird dem in Nr. 1 vorgeschriebenen Stempelzeichen beigefügt.
Artikel 9. 8 Eichung von Fahrpreisanzeigern.
SHinter § 24s in der Fassung des Artikel 2 dieser Verordnung ist anzufügen:
V. Fahrpreisanzeiger an Kraftdroschken.
Zulässige Meßgeräte. “ 1. Zulässig sind Fahrpreisanzeiger an Kraftdroschken, die den Fahrpreis unmittelbar anzeigen, und zwar nach der Länge der abgefahrenen Wegstrecke bei Fahrgeschwindigkeiten von einer be⸗ stimmten Mindestgeschwindigkeit aufwärts sowie nach Zeit bei Unterschreiten dieser Mindestgeschwindigkeit und beim Stillstehen des Fahrzeuges. 2. Jede Bauart bedarf der besonderen Zulassung.
§ 24 u. 8 Werkstoff. Zulässig ist nur Metall. § 24 v. 8 Einrichtung. 1. Die Fahrpreisanzeiger müssen so eingerichtet sein, daß sie von einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit aufwärts den Fahr⸗ preis lediglich nach der abgefahrenen Wegstrecke (Wegantrieb) an⸗
zeigen.
Die Ausführung muß Gewähr dafür bieten, daß die zum Messen durch Abrollen dienenden Räder (Meßräder) das Anzeige⸗ werk bei Vorwärts⸗ wie bei Rückwärtsfahren im gleichen Sinne fortschreitend antreiben. 8 . 2. Die Fahrpreisanzeiger müssen so eingerichtet sein, daß sie unterhalb einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit sowie beim Stillstehen des Fahrzeuges (Wartezeit) den Fahrpreis nur nach Zeit (Zeitantrieb) mittels eines Uhrwerks anzeigen.
3. Das Anzeigewerk muß so angeordnet sein, daß der Fahr⸗ preis an der dem Fahrgast zugewandten Seite deutlich und ein⸗ vandfrei abzulesen ist. Die Größe der Zahlen muß mindestens zehn Millimeter betragen. .
Das Anzeigewerk darf mit einem Streifen⸗ und Kartendruck⸗ verk versehen sein.
Das Anzeigewerk muß so eingerichtet sein, daß es bei Beginn
einer Fahrt als Mindestanzeige die Grundgebühr für die Anfangs⸗ trecke nach der jeweils geltenden Wegegebühr (Ortstarif) anzeigt.
Das Anzeigewerk muß nach Abfahren der Anfangsstrecke
springend fortschalten, und zwar jeweils um 0,05 oder 0,10 RM ür jede weitere gleiche Teilstrecke (Fortschaltstrecke).
Die Fortschaltung muß bei Beginn jeder Teilstrecke erfolgen Vorausschaltung). Die Anzeigevorrichtung ehen sein. 4. Bei Fahrpreisanzeigern mit verschiedenen Fahrpreisstufen
(Taxen) muß das Verhältnis der Fortschaltstrecken zu den zu⸗ gehörigen Anfangsstrecken bei den unterschiedlichen Preisstufen stets gleich sein.
5. Die Fahrpreisanzeiger müssen mit einer von Hand zu be⸗ tätigenden Schaltvorrichtung versehen sein. Die Schaltvorrichtung muß so eingerichtet sein, daß bei Beginn einer Fahrt durch Um⸗ legen eines Schalthebels mit einer Fahne (Fahnenschalthebel) aus der Freistellung in die Besetztstellung das Anzeigewerk eingeschaltet und zugleich das Uhrwerk in Gang gesetzt wird.
Bei Fahrpreisanzeigern mit verschiedenen
(Taxen) muß der Fahnenschalthebel entsprechenden Stellungen in der Weise einrasten, daß Zwischen⸗ stellungen des Schalthebels während der Fahrt nicht möglich sind.
Bei beendeter Fahrt muß der Fahnenschalthebel in eine beson⸗ dere Stellung für die Abrechnung (Kassa stellung) gebracht
In dieser Stellung muß der Zeitantrieb ab⸗
muß mit einer Beleuchtung ver⸗
verse Fahrpreisstufen in die den verschiedenen Taxen
werden können. geschaltet sein, während der Wegantrieb eingeschaltet bleibt
Die Schaltung aus der Besetztstellung in die Freistellung darf nur über die Kassastellung erfolgen können. Dabei muß die Fahr preisanzeige durch eine Blende verdeckt und das Anzeigewerk in seine Anfangsstellung zurückgebracht werden. Der Fahnenschalt⸗ hebel muß entweder nur durch eine volle Umdrehung (Rund schal tung) oder nur durch Zurückschalten (Rück schaltun g) wieder in die Freistellung zurückgebracht werden können. In keinem Falle darf es möglich sein, aus der Kassastellung wieder in die Besetztstellung zu schalten.
Im Bereich der den einzelnen Fahrpreisstufen entsprechenden
tellungen des Fahnenschalthebels (Taxstellungen) muß die Um⸗
chaltung von einer Preisstufe in die andere in beliebiger Richtung möglich sein. 3 8 Der Fahnenschalthebel muß in der Freistellung durch eine Verblockung gegen Umlegen in der Weise gesichert sein, daß er nur nach einmaligem oder nach mehrmaligem Hin⸗ und Her⸗ bewegen aus der Freistellung in die Besetztstellung geschaltet werden kann.
6. Fohrpreisanzeiger müssen mit auswechselbaren Einrich⸗ tungen (Wechselräder) versehen sein, durch die der Wegantrieb der
jeweiligen Ortswegegebühr (Ortstarif) angeglichen werden kann. Fahrpreisanzeiger müssen mit einem Untersetzungsgetriebe mit auswechselbaren Rädern versehen sein, durch die der Weg⸗ antrieb der Wegdrehzahl der jeweiligen Kraftdroschke angeglichen werden “ 8. Zulässig ist die Anbrinaung einer Einri r Ein⸗ stellung eines Zuschlages (z. B. eeescht Eirrichtung e“ Die Zuschlaganzeige muß zugleich mit der Fahrpreisanzeige durch Betätigung des Fahnenschalthebels zwangläufig in ihre Anfangsstellung (Nullstellung) zurückgebracht werden. 9. Zulässig ist die Anbringung von Kontroll⸗ Uund Summier⸗ einrichtungen zur Feststellung der Gesamtfahrpreisanzeigen und der abgefahrenen Wegstrecken. Diese Einrichtungen dürfen so beschaffen sein, daß sie den
18. Konsumgüter.. .
nach Leerfahrten und nach Besetztfahrten summieren. Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt sein.
8 1““ § 24 w. 8 Bezeichnung.
geschriebenen Wort Reichsmark oder der Abkürzung RM. lichen Aufschrift „Fahrpreis“ versehen sein.
arabischen Zahlen 1, 2, 3.... II, III. beziffert sein.
oder „Tarif“ angebracht sein. b 8 3. Das Schauloch für die Anzeige des Zuschlages muß durch die deutliche Aufschrift „Zuschlag“ gekennzeichnet sein.
einem Schilde der Name und Wohnort des Verfertigers sowie die Bezeichnung der Bauart und die laufende Fabriknummer ange⸗ geben sein.
5. Auf dem Schilde muß die einer Wegstrecke von 1 Meter ent⸗ sprechende Anzahl der Umdrehungen des Antriebstutzens (Wegdreh⸗ zahl), außerdem der wirksame Umfang der zugehörigen Fahrzeug⸗
räder der Kraftdroschke in Millimetern angegeben sein.
8 § 24 x. Fehlergrenzen
Die Fehlergrenzen betragen: v
2) für den Wegantrieb ein Fünfzigstel der abgefahren b) für den Zeitantrieb ein Fünfzigstel der aufgewendeten sWitt.
§ 24 y. Stempelung.
1. Die Stempelung erfolgt auf dem Schilde des Fahrpreis⸗ anzeigers oder auf besonderer am Gehäuse selbst angeordneter Stempelstelle. 1
2. Das Gehäuse ist gegen Oeffnen zu sichern.
Die Verbindung des Fahrpreisanzeigers mit der Antriebs⸗ welle ist zu sichern. . “
Die Verbindung der Antriebswelle mit dem Antriebstutzen der Kraftdroschke ist zu sichern.
3. Das Jahreszeichen wird dem unter Nr. 1 vorgeschriebenen Stempelzeichen beigefügt.
Berlin⸗Charlottenburg, den 16. Dezember 1935.
Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt, Abteilung I für Maß und Gewicht. Dr. Kösters.
Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 5. Februar 1936. 1913 = 100
1936 29. Jan. 5. Febr.
Ver⸗ änderung in %
Indexgruppen
I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel, Schlachtvieh . 8 3. Vieberzengisst „ʒ. .. Futtermittel . Agrarstoffe zusammen.. Kolsonialwagnhn II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. “ 7. Eisenrohstoffe und Eisen . Metalle (außer Eisen). Fertilie . Häute und Leder. Chemikalien 1u4““ 2. Künstliche Düngemittel.. 3. Kraftöle und Schmierstoffe. . Kautschuk . L1e“ 5. Papierhalbwaren und Papier . Baustofe Industrielle Rohstoffe und 1 Halbwaren zusammen.. III. Industrielle Fertig⸗ waren. ³) 17. Produktionsmitttel .
114,2 89,6 110,4 108,3 105,3 84,4
—₰
SSSS —
SS
115,5 102,5 49,5 88,1 65,9
2) 101,4 69,8 94,8 102,3 110,7
93,6
—
SSSSS DO ‚Pdo=OD
—
1XI
JIS SDSS⸗
D
113,0 eE16G“ 125,0 + Industrielle Fertigwaren zu⸗
lammeen 119,8 Gesamtinder . 103,7 —
¹) Monatsdurchschnitt Dezember. — ²³) Monatsdurchschnitt Januar. — ³) Die wöchentliche Indexziffer der Fertigwaren⸗ preise gibt die von einem Viertel der Berichtsstellen in der Be⸗ richtswoche gemeldete Veränderung der Preise gegenüber dem Stand vor einem Monat wieder; sie läßt nur die jeweilige Monatstendenz der Preise erkennen.
19, 03,
Die für den 5. Februar berechnete Indexziffer der Groß⸗ handelspreise hat sich gegenüber der Vorwoche um 0,2 v. H. erhöht. Von den Hauptgruppen ist vor allem die Indexziffer für Agrarstoffe gestiegen; daneben hat die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren leicht angezogen, während die Preise der industriellen Fertigwaren im Durch⸗ schnitt unverändert blieben.
Im einzelnen haben sich in der liche Nahrungsmittel die Preise für Brotgetreide, Weizenmehl, Kartoffeln, Kartoffelstärkemehl und Zucker erhöht (monat⸗ liche Staffelung zur Deckung der Lagerkosten); die Preise für Braugerste, Industriehafer und Speiseerbsen lagen etwas niedriger als in der Vorwoche. An den Schlachtviehmärkten haben die Preise für Kälber und Schafe und zum Teil auch für Rinder etwas angezogen. Unter den Futtermitteln haben sich inländisches Futtergetreide, Kartoffelflocken und Trocken⸗ schnitzel im Preis erhöht.
Der leichte Rückgang der Inderziffer für Kolonialwaren ist durch Preisabschwächungen für Kakao und Pfeffer ver⸗ ursacht.
In der Inderziffer für Eisenrohstoffe und Eisen wirkte sich eine Erhöhung der Schrottpreise im mittel⸗ und ost⸗ deutschen Einkaufsgebiet aus. An den Märkten der Nicht⸗ eisenmetalle sind die Preise für Kupfer, Kupferbleche und Zink zurückgegangen, während die Zinnpreise etwas ange⸗ zogen haben. Unter den Textilrohstoffen waren Rohseide, Jute und Weichhanf im Preis etwas abgeschwächt. Die Er⸗ höhung der Inderziffer für künstliche Düngemittel ist saison⸗ mäßig bedingt. In der Indexziffer für Papierwaren und
Indexziffer für pflanz⸗
Fahrpreis getrennt nach Grundgebühren, Fortschaltgebühren,
Papier wirkte sich eine mit Wirkung vom 1. Februar einge⸗
Zuschlaggebühren sowie die abgefahrenen Wegstrecken getrennt
10. Alle Teile der Inneneinrichtung müssen durch sorgfältige
1. Auf jedem Fahrpreisanzeiger muß neben der Fahrpreis⸗ anzeige der Einheitswert angegeben sein, und zwar mit dem aus⸗
Das Schauloch für die Fahrpreisanzeige muß mit der deut⸗
2. Die Anzeige der jeweiligen Fahrpreisstufe muß mit den oder mit den römischen Zahlen I,
Ueber oder an dem Schauloch für die Anzeige der Fahrpreis⸗ stufe muß die deutliche Aufschrift „Fahrpreisstufe“ oder „Taxe“
1. Auf den Fahrpreisanzeigern muß unmittelbar oder auf
tretene Erhöhung der Preise für Schreib⸗ und Druck⸗ papier aus. —
Unter den industriellen Fertigwaren haben die Preise der Produktionsmittel leicht nachgegeben, während die Preise der Konsumgüter infolge von Preiserhöhungen für Leder schuhwerk im Durchschnitt weiter etwas angezogen haben.
Berlin, den 8. Februar 1936.
— Scttatistisches Reichsamt.
Bekanntmachung.
Die am 7. Februar 1936 ausgegebene Nummer 10 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Gesetz über Außerkraftsetzung des Mineralwassersteuergesetzes und des Schaumweinsteuergesetzes. Vom 4. Februar 1936.
Gesetz zur Uebernahme von Reichsbürgschaften für den Klein⸗ wohnungsbau. Vom 4. Februar 1936.
Gesetz über Rechtsverhältnisse und Besoldung der Lehrpersonen an den Fachschulen der Wehrmacht. Vom 4. Februar 1936.
Verordnung über die Anlegung von Mündelgeld. Vom 31. Ja⸗ nuar 1936.
Verordnung über die Gebühren für die Erlaubnis zur Be⸗ sorgung fremder Rechtsangelegenheiten und für die Zulassung als Prozeßagent. Vom 31. Januar 1936.
Verordnung über die sachliche Zuständigkeit der staatlichen Polizeiverwaltung in Saarbrücken. Vom 1. Februar 1936.
Verordnung zur Aenderung der Bestimmungen über die wechselseitige Benachrichtigung der Militär⸗ und Polizeibehörden d das Auftreten übertragbarer Krankheiten. Vom 1. Februar
936.
Verordnung zur Ausführung des § 44 Abs. 3 der Reichs⸗ gewerbeordnung. Vom 3. Februar 1936
Erste Verordnung zur Aenderung der Versteigerervorschriften. Vom 4. Februar 1936.
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus. Vom 5. Februar 1936.
Umfang: ¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. 8
Berlin NW 40, den 8. Februar 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Bekanntmachung.
Die am 8. Februar 1936 ausgegebene Nummer 11 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung gegen Preissteigerungen aus Anlaß der Ein⸗ schränkung des Eisenbahnverkehrs mit Ostpreußen, vom 6. Februar 1936;
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Zins⸗ ermäßigung bei den öffentlichen Anleihen, vom 7. Februar 1936.
Fmang; „½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 10. Februar 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Preußen.
Der bisher stellvertretende Polizeipräsident Vogel in Recklinghausen ist endgültig zum Polizeipräsidenten ernannt worden.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor an der Universität Berlin Dr. Ernst Gamillscheg zum ordentlichen Mitgliede ihrer philo⸗ sophisch⸗historischen Klasse gewählt, und die Preußische Regierung hat diese Wahl am 7. Februar bestätigt.
Verkehrswesen.
Bevorzugte Abfertigung schwerbeschädigter Kämpfer der nationalen Erhebung an den Post⸗ schaltern.
Schwerkriegsbeschädigte usw. mit einem Ausweis der Für⸗ sorgestelle werden bekanntlich an den Postschaltern in persönlichen Angelegenheiten mit Vorrang abgefertigt. Nach einer Anordnung des Reichspostministers sollen künftig auch die nach dem Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung ver⸗ sorgten schwerbeschädigten Kämpfer der natio⸗ nalen Erhebung in gleicher Weise behandelt werden.
5
Abschluß der Pariser Atlantikkonferenz.
Paris, 8. Februar. Die Atlantikkonferenz wurde am Sonn⸗ abend nach mehrtägiger Beratung abgeschlossen. Ueber die strittigen Fragen wurde eine vollständige Einigung erzielt. Die Cunard White Star Line hat die Kündigung des Passage⸗Ratenabkommens zurückgezogen. In Zukunft werden sämtliche auf dem Nord⸗ atlantik verkehrenden großen Schiffe in eine Kajütenklasse ein⸗ gereiht, und die erste Klasse wird abgeschafft. Innerhalb der Kajütenklasse werden auf der Grundlage von Größe, Geschwindig⸗ keit und Alter 20 Gruppen geschaffen. Diese Einteilung umfaßt etwa 25 Schiffe. Die erste Gruppe bilden die Schiffe „Queen Mary“ und „Normandie“, die zweite Gruppe die Schiffe „Europa“ und „Bremen“. Die Amerikaner befinden sich in mittleren Gruppen. Die Tagung fand unter dem Vorsitz von Dring von der Canadian Pacific Railway Co. statt. Im Zusammenhang mit der vorgenommenen Aenderung ist auch eine neue Ratenverständi⸗ gung erfolgt, und kleinere Anpassungen sind gebilligt worden, die von den Linien zu gegebener Zeit e werden. Als Zeitpunkt für alle Ratenänderungen ist der 24. Februar festgesetzt. Diese Abmachungen tragen den deutschen Interessen voll und ganz Rechnung.
Auus der Verwaltung.
Richtlinien für die Hochschul⸗Pflichtunter⸗ suchungen. — Der Reichserziehungsminister zur Gesundheitsauslese.
Nachdem kürzlich die vom Reichsinnenminister bekanntgege⸗ benen Grundsätze für die Auslese an den höheren Schulen er⸗ gangen sind, hat der Reichserziehungsminister auch die von ihm aufgestellte Fassung der Richtlinien für die gesundheitliche Aus⸗ lese zum Hochschulstudium veröffentlicht. Einleitend wird fest⸗
gestellt, daß entsprechend den Aufgaben de Hochschulen des
Ochsen:
1— 8
und e aatsanzeiger Nr. 34 vom 10. Februar 1936. S. 3
nationalsozialistischen Staates, nicht nur Arbeitsstätten engum⸗ grenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten aka⸗ demischen Nachwuchses, die gesundheitspolitische Auslese für das Hochschulstudium unerläßlich sei. Dieser gesundheitlichen Aus⸗
lese sollen die im ersten und fünften Semester in Zusammen⸗
arbeit mit dem Amt für Va ce üxhftt der NSDAP. durch⸗ geführten Pflichtuntersuchungen dienen.
Der Minister erläutert dann die Begriffe der Untauglichkeit für das Hochschulstudium. Unbedingte Untauglichkeit soll vor⸗ liegen, wenn Erbkrankheiten vorhanden sind, die die geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen oder wegen ihrer Prognose die betroffene Person berufsunfähig machen, weiter bei schweren organischen Nerven⸗ und Gehirnkrankheiten, deren Zustand als unheilbar gilt, bei hochgradiger Psy -, die insbesondere in Rauschgiftsucht usw. gesehen wird, bei schweren körperlichen Mißbildungen, soweit sie eine geordnete spätere Berufsausübung nicht erwarten lassen, und bei dauernder Scheu und Mangel an Willen zu Leibesübungen, körperlicher Härte und Einsatzbereit⸗ schaft. Bedingte Untauglichkeit besteht bei Studierenden, die geistig oder körperlich so schwer beschädigt sind, daß eine volle Be⸗ rufsausbildung oder spätere Berufsausbildung nicht mit aus⸗ reichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet erscheint. Solche Stu⸗ dierende können vom Hochschulstudium ausgeschlossen werden. Schließlich ist noch, ähnlich den Bestimmungen für die höheren Schuten eine zeitliche Untauglichkeit vorgesehen. Alle diese Dinge werden durch ein ausführliches Gutachten einer Fachklinik geklärt. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Rektors bzw. der bei bedingter Untauglichkeit vorgesehenen Kommission (Rektor, Ver⸗ trauensarzt und Arzt des Amtes für Volksgesundheit) kann beim Reichserziehungsminister eingelegt werden.
Im Amtsblatt des Reichserziehungsministers weist im Zu⸗ sammenhang mit den Richtlinien der Leiter des Reichsstudenten⸗ werks Dr. Streit darauf hin, daß neben den Wsnachnen vor⸗ beugender und heilender Art der studentische Gesundheitsdienst sich nunmehr der Aufgabe zuwendet, die Hygiene im Hochschul⸗ wesen zu fördern. Die Finanzierung des Gesundheitsdienstes erfolge durch Pflichtbeiträge. —
Kamerabdschaftsabend bei Kroll.
Der Preußische Ministerpräsident und Reichsminister der Luft⸗ fahrt, General Göring, und Frau Göring, hatten zu Sonnabend die Angehörigen des Preußischen Staatsministerums, des Luftfahrt⸗ ministeriums, des Geheimen Staatspolizeiamts, der Staatstheater, der Forstverwaltung und des Regiments Göring zu einem Kameradschaftsabend in die Festsäle von Kroll eingeladen. Bald erfüllte eine froh gestimmte Menge die weiten Räume, in denen viele Kapellen zum Tanze spielten. 3
In einer warmherzigen Begrüßungsansprache gab Mi⸗ nisterpräsident Göring seiner und seiner Frau Freude Ausdruck, mit allen jenen Männern und ihren Angehörigen zu frohen Stunden vereint zu sein, mit denen er sonst in der schweren Tages⸗ arbeit zusammenstehe. Es 68 notwendig, einmal nach getaner Arbeit auszuruhen und fröhlich zu sein. um daraus Ansporn und Kraft für die kommende Arbeit zu finden. Nach schweren Zeiten könnten die deutschen Volksgenossen wieder froh und stolz sein, froh über unser Volk, glücklich über den Führer. Die Veranstaltung solle die innere Verbundenheit aller, ohne Unterschied der Stellung und des Ranges, bekräftigen und ein Fest wirklicher Kamerad⸗
aft sein.
1 faöss war es auch; überall sah man frohe Gesichter. Eine reich⸗ haltige Tombola übte eine magnetische Anziehungskraft aus; um die Lose wurden kleine Kämpfe ausgefochten. Zwischen die Tanz⸗ musik wurden künstlerische Darbietungen eingelegt, die von be⸗ währten Kräften der Staatstheater und dem Stäaatsopernchor ge⸗ tragen wurden. Erst zu früher Stunde erreichte der Kamerad⸗ schaftsabend sein Ende. Die überaus Veranstaltung wird noch lange in der Erinnerung aller Teilnehmer lebendig sein.
Gewährung von Härtebeihilfen aus Anlaß der Zinsermäßigung. Nach einer unter dem 7. Februar 1936 im Reichsgesetzblatt
veröffentlichten Verordnung können bedürftige Personen deutscher Staatsangehörigkeit, gebot auf Zins erabsetzung nach den Zinsermäßigungsgesetzen vom 24. Januar und 27. trag eine Härtebeihilfe erhalten,
die im Inland ansässig sind und das An⸗
Februar 1935 angenommen haben, auf An⸗ 8 wenn sie nachweisen, daß a) sie mindestens seit dem 31. Dezember 1934 Eigentümer 3 der im Zins gesenkten Wertpapiere sind, b) der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im ver angenen sende ahr den Perrae von 1200 RM nicht überstiegen at und c) sie ihren Lebensunterhalt im vorangegangenen Kalender⸗ jahr zu einem wesentlichen Teil aus den Erträgnissen zinsgesenkter Wertpapiere bestritten haben. Der Betrag der Einkünfte zu b) erhöht sich für den Ehegatten
um 300 RM und für unterhaltsberechtigte Kinder um je 200 RM.
Die Härtebeihilfe wird vom 1. Juli 1936 ab gewährt und im
voraus in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 1. Juli und 2. Januar ausgezahlt.
Zeit
Der Antrag auf Gewährung einer Härtebeihilfe für die
vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 ist im Februar 1936 zu stellen, und zwar bei dem Bezirksfürsorgeverband, in Antragsteller wohnt oder sich nicht
dessen Bezirk der — nur vorübergehend aufhält. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die An⸗
träge innerhalb der angegebenen Frist zu stellen sind. Die Vor⸗
lage von Anträgen nach Ablauf des Monats Februar 1936 schließt
die Gewährung von Härtebeihilfen für die Zeit vom 1. Juli 1936 bis 30. Juni 1937 aus.
Kunst und Wissenschaft.
b Spielplan der Berliner Staatstheater.
8 Dienstag, den 11. Februar.
Staatsoper. Troubadour. Mustkalische Leitung: Blech. Be⸗ ginn: 20 Uhr.
Schauspielhaus. Hamlet. Von Shakespeare. Beginn: 19 % Uhr.
Staatstheater — Kleines Haus. Donna Diana. Lustspiel von Moreto. Beginn: 20 Uhr.
Jubiläum der Kunstausstellungen der Preußischen Akademie der Künste. 1 Zywei große historische Ausstellungen.
Im Zusammenhang mit der von Friedrich dem Großen und seinem Minister v. Heinitz eingeleiteten Reform der Berliner Akademie der Künste fand im Todesjahr des Königs 1786 die erste akademische Ausstellung und damit die erste große Kunstaus⸗ stellung in Berlin überhaupt statt. Die Akademie begeht somit in diesem Jahre das 150jährige Jubiläum ihrer Ausstellungen. Bis 1893 lag die Veranstaltung der Berliner Kunstausstellungen in den Händen der Akademie allein. Von 1893 an erfolgte die Ver⸗ anstaltung der „Großen Berliner Kunstausstellungen“ im Landes⸗ ausstellungsgebäude am Lehrter Bahnhof von der Akademie und der Berliner Künstlerschaft (vertreten durch den Verein Berliner Künstler) gemeinsam. Nach dem Weltkrieg zog sich die Akademie, die schon seit 1907, als sie mit ihrem neuen Dienstgebäude ere Ausstellungsräume erhalten hatte, regelmäßig eigene Ausste lungen veranstaltet hat, von der Mitveranstaltung der beaßer Berliner Kunstausstellungen“ zurück, die dann noch einige Jahre von den Künstlerverbänden fortgesetzt wurden, eine Zeitlang im Schloß
Schlachtwviehpreife an deutschen Märkten in der Woche vom 3. bis 8. Februar 1936. b Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
ö6“
Marktorte:
Dortmund
Hannover
hertal
1
Leipzig Magdeburg Nürnberg Stuttgart
41,0 41,0 39,5
41,0 39,0 30,0 20,5
42,0 42,0 38,3 28,5 42,0
Färsen: 40,5
Kälber: 57,0 51,5 43,0
54,0 47,0 40,3 53,3
49,8
46,5 37,5
45,5
41,3 88,0
54,5 53,5 52,5 50,5
48,5 1 83,0 V
53,0 51,0 51,0 49,0 47,0 52,0 V
Schweine: ¹)
a b1 b2 d 8
7
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E E E Coͥ E ; — D½S
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S. . —. bo Ho. do DOSS
0 00 ½
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1
G Reichsdurchschnittspreise
de
Märkte
r Februar 13.—18. 20. — 25. 27. 1.—1. 2.
Ochsen, vollfleischige (b).. Kühe, vollfleischige (b) Kälber, mittlere (b)H Schweine, 100 — 120 kg (c)
Bezeichnung der Schlachtwertklassen
135 — 150 kg; b 2 = vollfleischige von etwa 120 — 135 kg; g 1 = fette Specksauen.
Berlin, den 8. Februar 1936,.
15 41,6 15 40.2 15 57,7 15 51,8
41,5 39,6 51,8 51,8
41,5 40,1 54,0 51,8
siehe Monatsübersicht in Nr. 8 vom 10. Januar 1936. — ¹) b 1 = vollflei
Bellevue, da das Gebäude am Lehrter Bahnhof für die Aus⸗ stellungen gesperrt werden mußte. 8 Aus Anlaß des Ausstellungsjubiläums wird die Akademie der Künste in diesem Jahre zwei große Ausstellungen auf histori⸗ scher Grundlage veranstalten. Die eine für das Frühjahr vorbe⸗ reitete wird hauptsächlich der Malerei und Graphik vom Ausgang des 18. Jahrhunderts bis zur Kunst der Gegenwart gewidmet 8 und die Haupterscheinungen der Entwicklung der deutschen alerei, besonders der norddeutsch⸗berlinischen, zeigen. Die zweite Veranstaltung im Herbst d. J. gilt der für die Kunst Berlins be⸗ sonders wichtigen Plastik. Sie wird in ihrer historischen Grund⸗ lage noch etwas weiter zurückgreifen und die „Berliner Bildhauer⸗ kunst von Schlüter bis zur Gegenwart“ zeigen, um die auf diesem Gebiete ununterbrochene Entwicklung der plastischen Kunst in Berlin darzulegen, die auch in ihrem heutigen Schaffen sich noch würdig der alten Tradition anschließt.
Berliner Börse am 10. Februar
Neue kleine Kursbesserungen.
Das Geschäft an der Berliner Börse zeigte zu Beginn der neuen Woche wieder von Anfang an eine freundliche Grund⸗ stimmung. In einigen Spezialpapieren, besonders in Zellstoff⸗ werten, konnte man erneut einige Publikumsorders bemerken, sonst schritt verschiedentlich die Kulisse zu Meinungskäufen. Die freundliche Grundstimmung hielt auch im Verlauf des Verkehrs an, ohne daß das Geschäft indessen eine stärkere Belebung erfuhr. Gegen Schluß des Verkehrs machte sich verschiedentlich etwas Realisationsneigung bemerkbar und die hoöchsten Tageskurse konnten sich zumeist nicht halten.
Unter den Montanpapieren lagen Hoesch (+ 1) befestigt. Man bemerkte in diesem Papier einige Kaufaufträge aus Westdeutsch⸗ land. Im Zusammenhang hiermit waren auch Klöckner und Rheinstahl Bruchteile eines Prozents gebessert. Recht fest lagen Stolberger Zink (+ 2 ¾¼) auf Grund einer kleinen Zufallsorder. Braunkohlenpapiere lagen meist um Bruchteile eines Prozents gebessert, unter den chemischen Werten gingen Deutsche Erdöl um 1 % nach oben, während in J. G. Farben (— ½) Glatt⸗ stellungen der Kulisse Feegceg. Nicht ganz einheitlich war die Snhn am Elektromarkt. Auf Grund der Verwaltungserklärung der Kabelwerk Rheidt bemerkte man in Deutsche Kabel Gewinn⸗ mitnahmen der Kuülisse (— 1). Schwächer lagen ferner Chade (— 1), Schlesische B Gas (— 1 ¼) und Charlottenburger Wasser (—. *). Günstige “ führten zu belebteren Umsätzen in Licht und Kraft (+ 2). Sonst lagen noch in Erwartung gün⸗ stiger Mitteilungen im Geschäftsbericht Siemens um 1 ¼ % höher. Unter den Spezialpapieren fanden wiederum verschiedene Zell⸗ stoff⸗ und Papierwerte steigende Nachfrage. Bevorzugt waren Aschaffenburger Zellstoff (+ 1 ¼), daneben Waldhof (+ 1), sonst waren noch stärker befestigt Philipp Holzmann (+ 2) und Konti⸗ gummi (+ 1). 1
Am Kassamarkt war die Tendenz nicht unfreundlich. Auch für Bankaktien bestand trotz der Verwaltungserklärung der Adca, daß eine Dividende noch nicht zur Verteilung gelangen werde, Kaufinteresse, andererseits zeigte sich jedoch auch Angebot, so daß die Kurse der Großbanken neue Besserungen nicht aufwiesen, sondern in Commerzbank fogar Rückgänge von ¾¼ %0. eintraten. In Renten blieb das Geschäft bei kaum veränderten Kursen still. Tagesgeld hörte man wie zum Schluß der Woche. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt lag der Dollar eine Kleinigkeit erholt und stellte sich in Berlin auf 2,454 (2,453) RM, das Pfund war mit 12,31 (12,31 *½) RM knapp gehalten.
Vor dem Beginn der Stillhaltebesprechungen.
Die Stillhaltebesprechungen für die kurzfristigen Auslands⸗ kredite nehmen am Montag, dem 10. Februar 1936, ihren Anfang. Sie erstrecken sich in erster Linie auf die Verlängerung des am 29. Februar 1936 ablaufenden Deutschen Kreditabkommens von 1935. Von deutscher Seite nehmen an den Besprechungen teil die Herren Direktor Gustaf Schlieper (DD⸗Bank), Dr. Otto Jeidels (Berliner Handels⸗Gesellschaft), Dr. Oskar Sempell (Vereinigte Stahlwerke A.⸗G.); als Vertreter der Reichsbank die Herren Dr. B. von Wedel, Heinrich Hartlieb und als Vertreter der Deut⸗ schen Golddiskontbank: Hans Hoppe. Die ausländischen Banken⸗ vereinigungen sind wie folgt vertreten: England: Mr. Frank C. Tiarks (J. Henry Schröder & Co.), The Hon. Robert H. Brand C. M. G. (Lazard Bros. & Co. Ltd.), Mr. Charles Lidbury (West⸗ minster Bank Ltd); U. S. A.: Mr. Harvey D. Gibson (Manufac⸗ turers Trust Co.), Mr. Joseph Rovensky (The Chase National Bank); Schweiz: Paul Jaberg (Schweizerische Bankgesellschaft), G. Renz (Basler Handelsbank); Holland: H. A. van Nierop (Amsterdamsche Bank), J. M. Telders (De Twentsche Bank), K. P. van der Mandele (Rotterdamsche Bank); Frankreich: Jean Velay (Banque Frangaise d'’'Acceptation), M. F. de Seynes⸗ Larlenque (Banque Francaise dAcceptationz; Schweden: Jacob Wallenber (Stockholms Enskilda Bank A. B.): Tschechoslowakei: Dr. Otto Feilchenfeld (Böhmische Es⸗ comptebank und Creditanstalt, Prag), Dr. Emil Rind (Anglo⸗ Tschechoslowakische & Prager Credit⸗Bank); Belgien: P. C.
Bonvoisin. 1 —
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Der 6. Weltgeflügelkongreß in Deutschland. Seit 1921 findet jedes dritte Jahr ein Weltgeflügelkongreß statt, der das Ziel hat, die neuesten Erkenntnisse auf den ver⸗ schiedenen Gebieten der Geflügelwirtschaft aus allen Teilen der Welt zusammenzutragen und zu verbreiten, außerdem die wissen⸗ schaftliche Forschung und das Lehrwesen auf dem Gebiete der Ge⸗ flügelzucht und ⸗haltung durch Vorträge, Aussprachen und natio G nale Lehrschauen zu fördern und die Verbreitung hochwertiger Geflügelrassen zu begünstigen. Der 1. Weltgeflügelkongreß, der von der Worlds Poultry⸗Sience⸗Association (Internationale Ver einigung für Geflügelwissenschaft) eingerichtet wurde, fand 192 in Holland statt. Weitere Kongresse sind bisher in Spanien, Kanada, England und Italien veranstaltet worden; der nächst soll jetzt vom 24. Juli bis 2. August 1936 in Deutschland abge halten werden. Um dieser Veranstaltung einen gebührende Rahmen zu geben, ist die Messestadt Leipzig als Sitz für die haupt sächlichsten Tagungen vorgesehen. Maßgebend für die Wahl diese Ortes war die zentrale Lage in der Mitte Deutschlands und da Vorhandensein günstiger Ausstellungs⸗ und Veranstaltungsmög lichkeiten. Das Protektorat über den 6. Weltgeflügelkongre haben die Reichsminister R. Walther Darré, Freiherr von Neu rath, Dr. Frick und Dr. Rust übernommen.