1936 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Feb 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 46 vom 24. Februar 1936. S. 2

Verordnung über zollamtlich erlaubte allgemeine Lösch⸗ und Ladeplätze im Bezirke des Landesfinanzamts Nordmark.

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt Seite 578) wird gemäß § 89 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 317) hiermit verordnet:

Als zollamtlich erlaubte allgemeine Lösch⸗ und Ladeplätze an der Warnow im Bezirk des Hauptzollamts Rostock sind unter Vorbehalt jederzeit möglichen Widerrufs künftig zugelassen:

1. in Warnemünde: a) die Schiffsliegeplätze an der Nord⸗ und Südseite des Hafenbeckens, b) die Schiffsliegeplätze am Westufer des neuen Warnow⸗ stromes, c) die Schiffsliegeplätze an beiden Ufern des alten Warnow⸗ 8 stromes nördlich der Bahnhofsbrücke; 2. in Rostock: a) Die Schiffsliegeplätze im Rostocker Hafen am linken Warnowufer mit Ausnahme der Uferstrecken vor den

Kalkbrennerei C. Schröder, u. Crotogino, Holzhandlung, W. Salchow, Holzhandlung, -- Fr. Kröpelin, Holzhandlung, Kohlenhandelsgesellschaft „Glückauf“, Gustav A. Mitzlaff, Holzhandlung, Neptunwerft A.⸗G., b) der Anlegeplatz des Seegrenzschlachthauses nördlich der

Neptunwerft.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. März 1936 in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten sämtliche bisher erlassenen Ver⸗ ordnungen über allgemeine Lösch⸗ und Ladeplätze an der Warnow außer Kraft.

Kiel, den 19. Februar 1936. 8

Der Präsident des Landesfinanzamts Nordmark. J. V.: Hampe.

8 8 VvVerordnung 1 über zollamtlich erlaubte allgemeine Lösch⸗ und Ladeplätze an der Trave im Bezirke des Hauptzollamts Lübeck.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) wird gemäß § 89 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:

Als zollamtlich erlaubte allgemeine Lösch⸗ und Ladeplätze an der Trave im Bezirke des Hauptzollamts Lübeck sind unter Vorbehalt jederzeit möglichen Widerrufs künftig zugelassen:

1. Travemünde: Der durch die Trave gebildete, an der Ostsee ge⸗ legene Hafen von Travemünde.

Industriehafengebiet Schlutup:

Der Hafen in Schlutu Die Uferstrecken der der Firmen:

Lübecker Olmühle A.⸗G. i. Liqu., Siems, 1 1 Ewers & Sohn, Siems, übecker Flender⸗Werke A.⸗G. (Schiffswerft), Siems, Katz & Klumpp, Schlutup, Emil Meyer, Schlutup, Lübecker Kreidewerke Heyne & Co., Schlutup. gebiet Lübeck: Lösch⸗ und Ladeplätze auf der Teerhofinsel, Industriehafen an den Israelsdorfer Wiesen, Umschlaghafen (mit Ausnahme der Uferstrecken vor Grundstücken der Firmen: Lübecker Staatswerft, Berlin⸗Lübecker Maschinenbau, Lubeca⸗Werke G. m. b. H., Leichtmetall⸗Konstruktion), 8 d) der Burgtorhafen, e) der Hansahafen, 11. 8 †) der Wallhafen (mit Ausnahme der Uferstrecke vor dem Grundstück der Lübecker Maschinenbau⸗Gesellschaft), das rechte Ufer des Holstenhafens und 3 8 ) der Klughafen (Kanalhafen).

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1936 in Kraft. Mit dem gleichen Tage werden samtliche bisher erlassenen Verordnungen über die Zulassung von erlaubten allgemeinen Lösch⸗ und Ladeplätzen an der Trave aufgehoben.

Kiel, den 22. Februar 1936. Der Präsident des Landesfinanzamts Nordmark. G J. V.: Hampe.

1“ vor den Grundstücken

Preußen. Bekanntmachung.

8

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ esetzbl. I S. 479) in Verbindung mit dem Gesetz über die R kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) werden nachstehende Gutachten des ehemaligen Arbeiter⸗Samariterbundes e. V. hiermit zugunsten des Landes Preußen eingezogen:

a) Liquidationskonto des früheren Arbeiter⸗Samariter⸗ bundes von 816,95 RM bei der Bank der Deutschen Arbeit in Frankfurt a. M.,

b) Sparbuchkonto der früheren Arbeiter⸗Samariter⸗

Kolonne Frankfurt a. M. Griesheim von 395,91 RM,

das auf den Namen Emil Poth in Frankfurt a. M.

Griesheim, Hultschiner Str. 77, lautet und sich bei der

Verbrauchergenossenschaft in Frankfurt a. M., Kleyer⸗ straße 90, befindet.

Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗

machung wirksam.

Wiesbaden, den 18. Februar 1936.

1 Der Regierungspräsident.

1.“ J. V.: Mischke.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Gesandte des irischen Freistaats Charles Bewley hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit sind Mit⸗

teilungen an die Gesandtschaft mittels unpersönlicher Schreiben zu richten.

7.

AMSGBerkehrswesen.

Der Binnenverkehr des Hafens Hamburg im Jahre 1935.

Die binnenwirtschaftlichen Maßnahmen des Reiches haben dem Binnenverkehr des Hafens Hamburg im Jahre 1935 einen beachtenswerten Aufschwung Feiss. Der statistisch erfaßbare Teil des Binnenverkehrs, d. h. die Binnenschiffahrt und der Eisen⸗ bahnverkehr, erreichte nach Angaben des Handelsstatistischen Amtes, Hamburg, im Jahre 1935 eine Höhe von 17,6 Mill. t gegenüber 16,1 Mill. t 1934 und 15,5 Mill. t im Jahre 1933. Das bedeutet eine Zunahme des Binnenverkehrs um 1,5 Mill. t oder 9,3 % gegenüber dem Vorjahr und 2,1 Mill.t oder 13,9 % gegen⸗ über 1933.

Vergleicht man die Entwicklung des Seeverkehrs im Hafen Hamburg, der seit 1933 fast unverändert geblieben ist, so tritt trotz der engen Beziehung, die von der jeher zwischen See⸗ und Binnenverkehr in Hamburg besteht, die steigende Bedeutung Ham⸗ burgs für die Binnenschiffahrt immer klarer in Erscheinung. In der gleichen Richtung liegt die Entwicklung des Kraftwagen⸗ Güterfernverkehrs in Hamburg, der in diesen Zahlen nicht ent⸗ halten ist. Dieser ständig an Bedeutung gewinnende Verkehrs⸗ zweig weist eine noch stärkere Zunahme gegenüber 1934 um fast 45 % auf, wodurch Hamburg den Kraftverkehr aller deutschen e übertroffen hat. 3 1

ie in den Vorjahren erfolgte auch im Jahre 1935 eine Steigerung des Binnenverkehrs vorwiegend zugunsten des Eisen⸗ bahnverkehrs. Er erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mill. t oder 11,7 % und gegenüber 1933 sogar um 2,1 Mill. t oder 25,8 %, während die Binnenschiffahrt nur eine leichte Zu⸗ nahme um 0,42 Mill. t oder 6,1 % gegenüber 1934 aufwies und damit fast die gleiche Höhe von 1933 erreichte. Der Anteil der Binnenschiffahrt am gesamten Binnenverkehr (ohne Kraftwagen) ist somit seit 1933 ständig von 46,8 über 42,5 auf 41,3 % gesunken. Der durch die deutsche Binnenkonjunktur bedingte Verkehrsauf⸗ schwung ist somit restlos der Eisenbahn zugefallen. Diese Ent⸗ wicklung hängt mit den außerordentlich ungüstigen Wasserständen der Elbe im Jahre 1934 zusammen, während die im Jahre 1935 in Angriff genommene Elberegulierung im Zusammenhang mit der Eröffnung der Bleiloch⸗Ta Heban einen geringen Aufschwung für die Binnenschiffahrt mit sich brachte.

Aus der Verwaltung. 5 8

Gemeindepolizei ausschließlich im Vollzugsdienst.

Der Reichs⸗ und Preußische Minister des Innern ersucht in einem Runderlaß an die Landesregierungen und alle Polizeiauf⸗ sichtsbehörden, die uniformierten Gemeindepolizeibeamten aus⸗

Kraftverkehrswirtschaft.

Großhandelskundgebung anläßlich der Auto⸗ mobilausstellung.

Die Fachgruppe Kraftfahrzeugteile und Kraftfahrzeugzubehör der Vürsschüsisenuppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, ver⸗ anstaltete am Sonntag im Landwehrkasino in Berlin eine Kund⸗ gebung, auf der der Leiter der Fachgruppe, Ru dolf Bur⸗ meister, Hannover, nach Begrüßung der Ehrengäste die Be⸗ deutung des Großhandels in der Kraftverkehrswirtschaft auf⸗ zeigte und bestimmte Forderungen klar herausstellte. Im einzelnen führte der Leiter der Fachgruppe u. a. aus: 1

„Innerhalb der Kraftverkehrswirtschaft ist auch der Teile⸗ und Zubehsrgroß andel gewachsen und darf für sich beanspruchen, auch an der Entwicklung und tatkräftigen För⸗ derung des Gedankens der Motorisierung Anteil zu haben. Hat setcher der Schwerpunkt mehr auf dem Zubehörgeschäft gelegen,

Die Stellung des Großhandels in der

o ist hier seit Jahr und Tag schon der Umschwung nach der Seite des Ersatzteilevertriebs festzustellen. Mit der sich immer mehr vervollkommnenden Ausstattung des Neuwagens ist nämlich das gesamte Zubehörgeschäft rückläufig geworden. Andererseits nimmt infolge des Serienbaus und der Verringe⸗ rung der Typenzahl der Fahrzeuge der Ersatzteilehandel einen immer breiteren Raum ein. Diese Tatsache dürfte noch besonders an Bedeutung gewinnen, wenn der vom Führer dess ecse deutsche Volkswagen Wirklichkeit geworden ist. Unser Fachgroß⸗ handel muß daher von seinen Stufennachbarn oder Wirtschafts⸗ partnern fordern: 1 1 1

1. Der Großhandel war, ist und bleibt ein gleich⸗ berechtigter Faktor innerhalb der einzelnen Gruppen der Kraftfahr eug⸗ und Kraftverkehrswirtschaft.

.So wie der Großhandel nicht Anspruch darauf erhebt, in die wesenseigene Sphäre der Industrie oder der kleingewerblichen Betriebe einzudringen, beansprucht er die Respektierung seines eigenen Lebensraums zur Ausübung der ihm eigenen volkswirtschaftlichen Funktionen.

.In der Kraftverkehrswirtschaft muß für eine ver⸗ ständnisvolle Zusammenarbeit zwischen Industrie, Groß⸗ handel, Einzelhandel und Handwerk Bert getragen werden, damit unter dem arbeitsteiligen Einsatz aller Kräfte die Motorisierung des deutschen Volks erfolgreich efördert werden kann.

3 hoffe, daß es den vereinten Anstrengungen aller Be⸗ teiligten gelingt, recht bald eine allgemein tragbare Regelung herbeizuführen bei so wichtigen Problemen wie dem des „Origi⸗ nalteile“⸗Begriffes, dem der Interessenabgrenzung zwischen Handelsvertretern bzw. Werksvertretern und Großhandel, dem der Beschränkung der Industrie auf den Vertrieb der werks⸗ Fabrikate sowie dem des Verzichts auf Bindungen der Abnehmer durch verschiedenartige Ausschließlichteitsklausenn.

Unser Fachgroßhandel wird, wie dies seit Beginn der Motori⸗ sierung der Fall gewesen ist, der berufene Mittler in dem Waren⸗ absatz vom Produzenten zum Abnehmer bleiben. Nur dann ist eine Gewähr dafür gegeben, daß sämtliche Teile des SpHen Warensortiments auch noch nach dem entferntesten und kleinsten Ort fachkundig, zuverlässig, preiswürdig und schnell an die ge⸗ werblichen un andwerklichen Betriebe der Kraftverkehrswirt⸗ schaft abgesetzt werden.“

Im Anschluß an die Ausführungen des Leiters der Fach⸗ gruppe Kraftfahrzeugteile und Kraftfahrzeugzubehör überbrachte er Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Edmund von Sellner, die Grüße des Leiters der Wirtschaftsgruppe, Wilhelm Rumpf, und wandte sich im Rahmen eines längeren Referats gegen jegliche Art von Ausschaltungstendenzen, denen die Großhandelsarbeit hier und da noch begegnet. Im einzelnen erklärte von Sellner:

Rrrthepahg. der Großhandel richtig, dann wird bei der Industrie das Produktionsprogramm zweckmäßiger gestaltet, dann werden auch Einzelhandel und Handwerk eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit erfahren. Soziale Härten und unnatürliche

geschäftliche Risiken werden gemildert oder vermieden werden.!

8 16“

schließlich im Vollzugsdienst zu verwenden. Unter anderem müsse 3 zunächst die uniformierte Vollzugspolizei von solcher Büro⸗ arbeit befreit werden, die ohne Störung des Vollzugsdienstes auch von Polizeiverwaltungsbeamten oder von Angestellten verrichtet werden kann. Alle uniformierten Beamten, die bisher mit solchen Büroarbeiten betraut waren, sind unperzüglich wieder dem eigent⸗ lichen Vollzugsdienst zuzuführen und durch Verwaltungsbeamte oder Angestellte zu ersetzen. Für den Fall, daß sie für den Voll⸗ zugsdienst untauglich sind, werden sie unter Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in den Verwaltungsdienst übernommen. Die dadurch freiwerdenden Stellen des Vollzugsdienstes werden durch Einstellung neuer Kräfte auf dem vorgeschriebenen Wege neu besetzt.

Die Regierungspräsidenten werden in dem Runderlaß für die Durchführung dieser Maßnahmen verantwortlich gemacht. Die Verordnung ist im Zuge der Reform der deutschen Gemeindepolizei notwendig geworden. Der uniformierte Gemeindepolizeibeamte, in den mittleren und kleineren Städten der Repräsentant der Staats⸗ autorität, war in den Jahren des marxistischen Systems häufig mit Aufgaben betraut, die sich nicht mit seiner Amtswürde vereinbaren ließen. Es war eine der ersten Maßnahmen der nationalsozigalisti⸗ schen Verwaltungsreform, diesen Zustand zu beseitigen und das Aufgabengebiet klar zu begrenzen. Der angegebene Runderlaß zieht den Schlußstrich unter diese Entwicklung und unterscheidet klar und eindeutig zwischen Vollzugsdienst und Verwaltungsarbeit, um für das vergrößerte Aufgabengebiet der Gemeindepolizei ge⸗

eignete Kräfte frei zu machen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 25. Februar: Bohdème. Musikalische Leitung: Blech. Beginn:

16

Staatsoper: 20 Uhr 8

Schauspielhaus: Datterich. Lokalposse von E. Niebergall. Beginn: 20 Uhr. 1

Staatstheater —Kleines Haus: Der Ministerpräsident, Schauspiel von Wolfgang Goetz. Beginn: 20 Uhr.

11“

Verdun⸗Gebdächtnisschau im Zeughaus. Am Mittwoch, dem 26. Februar 1936, wird im Zeughaus eine Ausstellung „Gedächtnisschau 1916—1936 Verdun (Der Weltkrieg in Bildern, 5. Ausstellung)“ Z“ 6“

In seiner täglichen Arbeit stellt der Fen ehmnder unzählige Ver⸗ bindungen her zwischen Angebot und Nachfrage und bewirkt den in jeder Wirtschaft unentbehrlichen Ausgleich aller Schwankungen, leichgültig, ob sie von der Erzeuger⸗ oder Verbraucherseite

kommen. Der Großhandel hat die Aufgabe, die Wege des Wirt⸗

aftsablaufs zu ebnen und Hindernisse zu beseitigen.

sch sihabh 88 nicht sagen, daß im gesamten Wirtschaftsablauf ein Abschnitt wesentlicher ist als der andere. Man kann nicht behaupten, die Produktion sei das Wichtigste oder der Abs 8 handel, oder der Konsum sei das Wichtigste. Tut man das, so stellt man sich bewußt oder unbewußt auf den Platz eines berufs⸗ egoistischen Beschauers. Wesentlich ist das Zusammenwirken aller Teile des Wirtschaftsablaufs. Diese Erkenntnis müßte alle Tendenzen, die auf das Ausschalten einer Stufe zugunsten einer anderen Stufe abzielen, unterdrücken, um so eher, als Ausschal⸗ tungen meist dazu führen, daß in einer Stufe Gemeinnutz ge⸗ sch fen wird, um den Eigennutz in einer anderen Stufe dem⸗ entsprechend zu erhöhen.“

vuee

Der Eisenmarkt überwiegend weiter lebhaft.

Der Monatsbericht der Verbände.

Nach dem gemeinsamen Bericht der Eisenverbände hat sich die Marktlage für die verschiedenen Eisenprodukte im Januar wie folgt entwickelt:

Bei den Erzeugnissen des Stahlwerks⸗Verbandes haben sich für Eisenbahnoberbaustoffe, Stabeisen, Grobblech, Mittelblech, Universaleisen und Bandeisen Auftragseingang und Versand im Rahmen der Vormonate gehalten. Die Nachfrage nach Halbzeug war im Inland und Ausland lebhafter. Während bei Formeisen infolge der anhaltenden milden Witterung der Abruf im Inland weiterhin zufriedenstellend war, ließ das Auslandsgeschäft zu wünschen übrig. Für Feinbleche brachte der Monat Januar eine durch die Jahreszeit bedingte Abschwächung, die sich vor allem in einem verminderten Auftragseingang in Handelsblechen bemerk⸗ bar machte. Die Ablieferungen blieben in beträchtlichem Umfange hinter denen des Vormonats zurück. Das Röhrengeschäft war nach Mitteilung des Röhren⸗Verbandes auf dem Inlandsmarkt gegenüber den voraufgegangenen Monaten der Jahreszeit gemäß ruhiger. Der Eingang an Bestellungen in handelsüblichen Gas⸗ und Siederöhren ist hinter den bereits abgeschwächten Auftrags⸗ iffern vom Dezember noch etwas zurückgeblieben, dagegen hielten sich die Umsätze in Qualitätsröhren und in Stahlmuffenröhren auf dem bisherigen Stand. Aus dem Ausland konnten einige größere Aufträge hereingenommen werden. Der Auftragseingang weist gegenüber dem Vormonat eine Zunahme auf. Dem Januar⸗ venae der Deutsche Drahtwalzwerke A.⸗G. ist zu entnehmen, daß im Walzdrahtabsatz gegenüber den letzten Monaten des Vorjahres ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. Die Abrufe der In⸗ landskundschaft, die sich im Dezember etwas stärker eingedeckt hatte, zeigten eine gewisse Abschwächung. .

Auch der Auslandsversand ist im Januar hegenebe den Vormonaten zurückgeblieben. Ueber das Gebiet der Drahtver⸗ feinerung berichtet der Drahtverband, daß das Inlandsgeschäft im Januar lebhafter als im Vormonat war. Das milde Wetter im Januar hat erhebliche Aufträge gebracht. Der Bedarf der Landwirtschaft ist gestiegen und die Bautätigkeit hat sich erhöht. Man kann annehmen, daß auch die kommenden Monate eine gewisse Geschäftsbelebung bringen werden. Für das Inlands⸗ geschäft in sechseckigem Drahtgeflecht ist eine leichte Absatzsteige⸗ rung gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres festzustellen.

Das Auslandsgeschäft während der letzten Wochen war im ganzen aeesecee ruhig. In Südamerika leidet der Absatz unter den schweren Konflikten, die Ende des Jahres dort aus⸗ brachen. Die Schwäche des amerikanischen Dollars veranlaßte die Kundschaft weiter, mit Bestellungen zurückzuhalten. Während die Ueberseemärkte weniger kauffreudig waren, haben die europäischen Märkte nennenswerte Aufträge erteilt. Das Auslandsgeschäft in sechseckigem Drahtgeflecht war verhältnismäßig gut. Die Zu⸗ sammenarbeit mit der englischen Fealene erweist sich durchweg als zufriedenstellend und zweckmäßig.

Färsen

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 46 vom 24. Februar 1936. S. 3,

Der Reichsluftschutzbund auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1936.

Auf der Großen Technischen Messe und Baumesse Leipzig wird eine bemerkenswerte Übersicht über bauliche Luftschutzmaßnahmen vom Reichsluftschutzbund Präsidium und Bezirksgruppe Leipzig gezeigt.

Einen besonderen Anziehungspunkt wird ein dreigeschossiges bungshaus bilden. Es wurde auf dem Freigelände der Baumesse neben der Halle Stahlbau errichtet. Das Übungshaus zeigt ein zur Hälfte aufgeschnittenes mehrstöckiges Einfamilienhaus; man sieht in das Keller⸗, Erd⸗ und Dachgeschoß hinein. Das Haus ist mit zahlreichen Luftschutzeinrichtungen ausgestattet. In kurzen Zwischen⸗ räumen werden sowohl die technischen als die organisatorischen Luftschutzmaßnahmen erläutert und durch praktische Vor⸗ führungen die Durchführung der Luftschutz⸗Selbstschutzmaßnahmen gezeigt. Die versteifende Branddecke, die gasdichten Türen und Fenster, die Schutzraumdecken sowie die gesamte Einrichtung eines Schutzraumes verdienen besondere Beachtung.

Das Uebungshaus ist so eingerichtet, daß es leicht ab⸗ und aufgebaut werden kann. Es ist als Werbe⸗ und Vorführungshaus für die örtlichen Organisationen des RLB. bestimmt.

In der Baumesse, Halle 19, Stand 226, werden Schutzraum⸗ anlagen sowie Zeichnungen und Modelle der im Ausbau be⸗ griffenen Schutzraumanlagen in einem Häuserblock der Leipziger Altstadt gezeigt. Dem RLB. wurde vom Reichsministerium der Luftfahrt die Aufgabe gestellt, das deutsche Volk über die durch Luftangriffe drohende Gefahren aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz gegen die Wirkung derartiger Angriffe durchzuführen. Von den mehr als 2200 Luftschutz⸗Bauberatungs⸗ stellen wird Hausbesitzern und Fachleuten jede für die Durch⸗ führung von Luftschutzmaßnahmen erforderliche Auskunft kosten⸗ los erteilt.

31. Textil⸗Muster⸗Messe in Hamburg.

In den Ausstellungshallen des Hamburger Zoo wurde am Sonntag die 31. Textil⸗Muster⸗Messe der deutschen Textil⸗ und Bekleidungsindustrie abgehalten, die von annähernd 500 Aus⸗ stellern aus allen Teilen Deutschlands beschickt war. Da in diesem Jahre eine wesentliche Steigerung der Ausstellerzahl zu ver⸗ zeichnen war, mußten sämtliche drei Ausstellungshallen benutzt werden, um alle Aussteller unterbringen zu können. Die Messe wurde von allen in Frage kommenden Wirtschaftsgruppen, wie Textil und Bekleidungsindustrie, Großhandel, Vertretern und Einzelhandel in enger Zusammenarbeit durchgeführt, einmal, um allen Beteiligten praktische Anregungen zu geben und zum anderen, um neue Wege zur Steigerung der Leistungsfähigkeit zu finden. Oberstes Gesetz der Aussteller war auf der diesjährigen Messe der Ausdruck des Willens zur Gemeinschaft und zum Aufbau der Wirtschaft. Besonders erwähnenswert war ein Stand der Celler Seidenspinnerei, die hier erstmalig Erzeugnisse aus echter deutscher Seide zeigt. Außerdem war die NS.⸗Reichsfach⸗ schaft deutscher Werbefachleute im Rahmen der Mustermesse mit einer Schaufensterschau vertreten, in der die Wirkungen bei Benutzung der modernen Werbeeinrichtungen in vorbildlich dekorierten Schaufenstern dem Besucher vor Augen geführt wurden.

Am Sonntag vormittag wurde die Textil⸗Muster⸗Messe durch den Präsidenten der Detaillistenkammer, Adolph Meyer, mit einer Ansprache eröffnet. Im Anschluß an die Eröffnungsansprache des Präsidenten Meyer ergriffen mehrere Vertreter der einzelnen an der Messe beteiligten Wirtschaftsgruppen das Wort, um noch einmal auf Bedeutung und Zweck der Mustermesse hinzuweisen. Am Nachmittag fand in der Detaillistenkammer eine Arbeits⸗ tagung der Bezirksfachgruppe Textil statt.

Marktverkehr mit Vieh vom 9. bis 15. Februar 1936. (Nach Angaben der 49 wichtigeren Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

Lebende Tiere

Zufuhren

Auftrieb unmittelbar auf dem

8 Viehmarkt

davon zum

Schlachthof

Tiergattungen

hof zugeführt

dem Schlacht⸗

Abnahme (—) gegenüber

er Vorwoche

in vH

von F geschlachteten gegenüber en eg. a8 markt ²)

davon aus dem Ausland ¹)

insgesamt

. 18 920 8 2 389 4 2 047 8. 11 896 en) 2 224 8⸗ 27 179 91 988

13 627

1 877 1996 7 886

1 859

209

24 233

73 990

11 814

Rinder zusammen..

dav.: Ochsen..

Bullen Färsen (Kalbinn

resser. Fälber 5 e 1 Schweine.. Schafe..

029

11 Darunter auf Seegrenzschlachths ae f Seegrenzschlachthöfe: 97 Ochsen, 3038 Kühe Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten. Fen be

Berlin, den 21. Februar 1936.

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in

2 659

23 159 2 784 2 094

15 613 2 302

366

27 631

96 609

P 64,1

90 dd2nCUS¼

n dobo Sn

1 691 6 733

II†III†

2SOd000

14 424 75

90

18 Färsen (Kalbinnen). ³) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze

Statistisches Reichsamt.

der Woche vom 17. bis 22. Februar 1936.

Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

1

Marktorte:

Dortmund Frankfurt

i

Hannover Magdeburg München Nürnberg Stuttgart

=

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Bullen:

HK f FK 0.80.980 &᷑ B

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Schafe: 9

Schweine:¹)

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Reichsdurchschnittspreise

Zahl

Märkte

der

Ochsen, vollfleischige (b)) 8 Kühe, vollfleischige (b). 8 Kälber, mittlere (b) . Schweine, 100 120 kg (c).. 8

15 41,5 15 39,6 15 51,8 15 51,8

Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 34 vom 10. Februar 1936. ¹) b 1 = vollfleischige von etwa

135 150 kg; b 2 = vollfleischige von etwa 120 135 kg; g1 = fette Specksauen. 9

Zu⸗ (†) bzw.

Berliner Börse am 24. Februar.

Uneinheitlich aber nicht unfreundlich.

Zu Beginn der neuen Woche kam das Geschäft an der Berliner Börse nur recht zögernd in Gang, und bei Eröffnung des Pesehe; überwogen noch kleine Rückgänge, da Glattstellungen der Kulisse erfolgten. Trotzdem war der Grundton nicht etwa als schwach zu bezeichnen, vielmehr ergaben Verlauf, aus⸗ gehend von einigen Spezialpapieren, etwas höhere Kurse, und in einzelnen Werten kam es auch zu größeren Umsätzen. Die Kursveränderungen nach oben und unten waren allerdings gegen⸗ über den Sonnabend⸗Schlußnotierungen meist nur ganz gering⸗ kügig Insgesamt betrachtet schloß die Börse in etwas festerer

altung.

Die in den letzten Tagen bevorzugten Montanpapiere litten heute fast allgemein unter Gewinnmitnahmen der Kulisse. Nur 15 Oberschlesische Werte, wie Laurahütte (+ ¼) und Schlesische

ink (+ ), fanden Beachtung. Dagegen bröckelten Stahlverein,

löckner, Harpener und Rheinstahl sowie Mannesmann bis zu N % ab. Einige Anlagekäufe bemerkte man unter Braunkohlen⸗ werten in Bubiag (+ 1). Auch in chemischen Werten Angebot, das in Deutsche Erdöl zu einem Rückgang von 1 % führte. Uneinheitlich lag der Elektromarkt. Werte, bei denen demnächst mit Vorlage des Abschlusses zu rechnen ist, fanden noch Interesse, so R. W. E. (+ 1), Lieferungen und Deutsche Kabel (je +† ). Sonst bemerkte man auch hier Rückgänge bis zu N. Unter den Spezialpapieren fielen besonders Daimler durch schwache Haltung (s— 1 ¼). Ferner waren Kontigummi um 1 ¼ und Holzmann um 1 % rückgängig. Fest dagegen lagen Konti⸗ linoleum (+ 1 ¼).

„Am Kassamarkt war die Tendenz eher als fest zu bezeichnen. Größeres Interesse bestand für einige Großbankaktien, von denen Deutsche Bank (+ 1), daneben Dresdner Bank (+ ¼) die Führung hatten. Renten lagen weiterhin meist unverändert, nur für einige Industrieobligationen bestand etwas Nachfrage. Tagesgeld war zu 2 bis 2 ⁄¾¼ %, aber auch darunter reichlich vorhanden. Am internationalen Devisenmarkt zeigten sich kaum Verände⸗ rungen. In Berlin lag der Dollar mit 2,463 wie am Sonnabend Sdees das englische Pfund auf 12,29 (12,28 ½) RM festgesetzt

urde.

Fahrlässigkeit vernichtet Volksvermögen.

Im Monat Januar 1936 wurden bei den privaten Feuer⸗ versicherungsgesellschaften 17 084 Schäden mit einer Gesamt⸗ schadenssumme von 3 933 849 RM gemeldet. Wenn damit auch gegenüber dem Monat Dezember 1935 (21 399 Schäden mit 3 950 995 RM) ein Rückgang namentlich in der Schadenzahl zu verzeichnen ist, so liegt doch die Schadenssumme um 8,66 % über der Vergleichsjumme des Monats Januar 1935.

Sieht man von einigen industriellen Großschäden ab, so gab bei der überwiegenden Zahl der Schadensfälle wiederum der Betrieb von häuslichen Ofen⸗, Herd⸗ und sonstigen Feuerungs⸗ anlagen den Anlaß zur Brandentstehung. Wenn auch ein rechtli bedeutsames Verschulden der zur Sorgfalt Verpflichteten dabei nicht in allen Fällen nachzuweisen war, so bleibt lüc ein erheb⸗ licher Hundertsatz von Brandfällen übrig, in dem gesteigerte Aufmerksamkeit bei Betrieb und Ueberwachung der genannten Anlagen die Vernichtung wertvollen Volksvermögens hätte ver hindern können.

Devisenbewirtschaftung.

Deutsches Reichsmarknoteneinfuhrverbot beachten!

Die Einbringung und Einsendung von Reichsmarknoten aus dem Ausland nach Deutschland ist mit Wirkung vom 6. Dezember 1935 verboten worden (Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 1. Dezember 1935, RGBl. I S. 1408). Reichsmarknoten, die von deutschen Reisenden bei der Rückkehr von einer Auslandsreise nach Deutschland ein⸗ gebracht werden, unterliegen ausnahmslos der Beschlagnahme und Einziehung, auch kann gegebenenfalls Bestrafung erfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, daß sich die Ausnahme bestimmung, nach der Reisende Reichsmarknoten bis zum Betrage von 30 RM im Reiseverkehr nach Deutschland einbringen dürfen, nur auf ausländische Reisende bezieht. Inländische Reisende dürfen also in keinem Fall Reichsmark⸗ noten aus dem Ausland nach Veutschland einbringen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, daß auch die Annahme von Reichsmarknoten, die aus dem Ausland ein⸗ E oder eingebracht worden sind, verboten ist. Ueber ie Bestimmungen im einzelnen erteilen die Devisenstellen Aus⸗ kunft. Von Reichsmarknoteneingängen aus dem Ausland ist der zuständigen Devisenstelle binnen drei Tagen Mitteilung zu machen. Zuwiderhandlungen werden streng geahndet. Die Be⸗ stimmungen gelten nicht nur für Reichsmarknoten, die zur Be⸗ zahlung von Warenforderungen, Frachten usw. dienen sollen, sondern auch für solche Reichsmarknoten, die als Geschenk, als Unterstützungszahlung oder aus einem anderen Rechtsgrund aus dem Ausland eingehen. Den inländischen Personen, die solche Geschenksendungen, Unterstützungszahlungen und dergl. zu er⸗ warten haben, wird deshalb in ihrem eigenen Interesse angeraten, die ausländischen Geldgeber zu ersuchen, für die Zahlung keine Reichsmarknoten zu verwenden. Für die deutschen Exporteure, Spediteure usw. empfiehlt es sich, bei Abschlüssen mit ausländischen Firmen die Zahlung mit Reichsmarknoten unter Hinweis auf das Reichsmarknoteneinfuhrverbot ausdrücklich auszuschließen, um jede unliebsame Auseinandersetzung über die Zahlungsweise von vornherein auszuschalten. Insbesondere wird jedes Vertrags⸗ angebot, jede Auftragsbestätigung und dergl. einen entsprechenden Vermerk zu tragen haben.

Einschränkung privater Verrechnungsgeschäfte mit Belgien⸗Luxemburg.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftun at durch RE. 29/36 D. St. 7/36 Ue. St. . Fig⸗ sichts der reibungslosen Abwicklung des deutsch⸗belgischen Waren⸗ verkehrs nach dem Abschluß des deutsch⸗belgischen Zahlungs⸗ abkommens eine Genehmigung für private Verrechnungsgeschäfte mit der belgisch⸗luxemburgischen Wirtschaftsunion, dem Vergischen Kongo und den belgischen Mandatsgebieten nur in besonderen Fällen erteilt wird. Mit Wirkung vom 10. März 1936 ab sind alle nach diesem Zeitpunkt bei den Ueberwachungsstellen ein⸗ gereichten Anträge auf Genehmigung privater Verrechnungs⸗ geschäfte mit Belgien⸗Luxemburg, bei denen der Wert der nach Deutschland einzuführenden Ware einen Betrag von 30 000 RM nicht erreicht, von den Devisenstellen in eigener Zuständigkeit als unzulässig abzulehnen. Der Leiter der Reichsstelle für Devisen⸗ bewirtschaftung behält sich vor, zu prüfen, ob in besonders ge⸗ lagerten Ausnahmefällen von dem bevorstehenden Grundsa abgewichen werden kann. Eine derartige Nachprüfung wird sedach nur dann vorgenommen, wenn von den antragstellenden Firmen bereits bei Einreichung des ürreer an die Ueberwachungsstellen eine schriftliche Zustimmungserklärung des Belgisch⸗Luxem⸗ burgischen Kompensationsbüros zur Durchführung des beab⸗ stcheicten Verrechnungsgeschäfts vorgelegt wird. Solche Anträge ind dem Leiter ebenso wie alle Anträge auf Genehmigung pri⸗ vater Verrechnungsgeschäfte, bei denen der Wert der nach Deutsch⸗ land einzuführenden Ware 30 000 RM und mehr beträgt, stets in der üblichen Art mit eingehender Stellungnahme zur Ent⸗

scheidung vorzulegen..