Reichs⸗ und Staatsanzeiger r. 68 vom 20. März 1936. S. 4
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 19. März. äußere Gold 13,75, 4 ½ % Irregation 8,00, 5 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. 7,00, Aschaffenburger Buntpapier 44,50, Buderus —,—, Cement Heidelberg 134,00, Dtsch. Gold u. Silber 217,00, Dtsch. Linoleum 163,75 Eßlinger Masch. 91,50, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 96 ⅞, Gebr. Junghans 86,00, Lahmeyer 128,50, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 120,00, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 1225 ⁄2, Zellstoff Wald⸗
hof 120,50.
Hamburg, 19. März. (D. N. B.) (Schlußkurse.] Dresdner Bank 92,50 G., Vereinsbk. 108,00. Lübeck⸗Büchen 70,00 G., Hamburg⸗ Berliner Rohschmalz Amerika Paketf. 16,00, Hamburg⸗Südamerika 26,00 G., Nordd. Lloyd- bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 286,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis ckt 278,00 bis 280,00 ℳ, Land⸗
17,50, Alsen Zement 146,50 B., Dyn
99,50 G., Harburger Gummi —,—,. Neu Guinea 162,00 G., Otavi 17,50. Wien, 19. März. (D. N. B.)
—,—, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener
Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 31,75. Dynamit Nobel 725,00, Scheidemandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union —,—, Brown⸗Boveri⸗ Werke —,—, Siemens⸗Schuckert 132,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 25,30, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf 126,00, Prager Eisen —,—, Rima⸗Murany —,—, Skoda⸗ werke —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. —,—, Leykam Josefs⸗
.B.) 7 % Deutsche Reichs⸗
thal 4,00, Steyrermühl 90,50.
Amsterdam, 19. März. (D. N anleihe 1949 (Dawes) 18,25, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) —,— G., —,— B. 6 ½ % Bayerische Staats⸗Obl. 1945 —,—, 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden — . —,—, 7 % EE Obl. ” —,—,
% Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher G Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Aegypten (Alexandrien Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 111 ⅛, Deutsche Reichsbank —,—, 5 % Arbed Gulden⸗Obl. (500 Stück) 99 ⅜, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 40 ⅞, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 34,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 36,00, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 22,00, 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 27,50, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 18,00, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 18,50, 8 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 26,50, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 42,00, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—.
18,50, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl.
namit Nobel 80,00, Guano Holsten⸗Brauerei 99,75 G.,
(D. N. B.) 5 % Mexik. entölt
Korinthen handgew.,
Amtlich. [In Schillingen.] 278,00 ℳ, Molkereibutte 5 % Konversionsanleihe 1934,59 100,75, 3 % Staatseisenb. Ges⸗ heer 88 ““ Prior. 1— X 71,50, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 62,55, Türkenlose 9
Bankverein —,—, Ungar.
Zentralamerikaner aller
bis 184,00 ℳ,
Tilsiter Käse, 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 196,00 b Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ.
Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Art 434,00 bis 560,00 ℳ, —,— bis —,— ℳ, Kakao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 300,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese † 1 choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, London, 19. März. † Kisten 190,00 bis 200,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., † Kisten 220,00 bis 230,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg- Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 180,00 Bratenschmalz in Kübeln 180,00 bis 184,00 ℳ, 198,00 bis 200,00 ℳ, Speck, inl., ger.,, —,—
Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, Pflaumen 40/50 in Kisten —,—
7
bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 100,00 ℳ, vollfett —,— bis —,— ℳ, echter Gouda 40 % land echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, is 200,00 ℳ, Allgäuer (Preise in Reichsmark.)
Kisten 52,00 bis 53,00 ℳ,
Kakao, stark
—
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 19. März. (D. N. B.) Garne lagen sehr fest
indisch 900,00] aber ruhig. Am Kammzugmarkt waren Merinos und feine Kreuk⸗ 292,00 bis zuchten zu den bisherigen Preisen stark gesucht. Mittlere Kreu⸗
gehalten.
Ergänzung zum Bericht vom 18. März 1936:
zuchten waren etwas teurer. Die zunehmende Verwendung von zuchten hat zur Folge, daß die Kammzugpreise sich weiter erhaden.
D. N. B.) Bei zahlreichem Besu
und lebhafter Kauftätigkeit des heimischen Handels nahm die zwei
diesjährige enftaligstd ie gerang 1— “ de hpeie waren heute insgesamt 9622 Ballen einschließlich 1204 Ballen süd amerikanischer Herkunft. Die Auswahl war ziemlich gut, bei geringen Kreuzzuchten im Schweiß wurden aber erneut verschiedentlich Lo zurückgenommen. Innerhalb der Versteigerung erfolgte auf 8058 Ballen der Zuschlag. Die Preise für alle Sorten waren weiter hoch
Ange boten
7
Ursprungs⸗ Angebot
Merino. Kreub. Mexinos vanh.
wasch⸗ im zuchten wollen wöllen Schweiß S vwei
Neusüdwales. 197 Queensland. 490
In Berlin Auszahlung,
Telegraphische Auszahlung.
festgestellte Notierungen und telegraphische ausländische Geldsorten und Banknoten.
Victoria.. 405 Südaustralien 265 Westaustral.. 891 Tasmanien.. 130 Neuseeland *) 6 751
Aires)
Brasilien
Estland
8
Berlin, 19. März. Preisnotierungen für Nahrun mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Japan (Tokio u. Kobe) 0,714 0,716 Bohnen, weiße, mittel 32,00 bis 33,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ kleine, käferfrei 43,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 42.00 bis 53,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 53,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Konsum, gelbe Riesen, gelbe 52,00 bis I, zoliverbilligt 65,30 bis
verlesen 40,00 bis 44,50 ℳ, Linsen,
50,00 bis 52,00 ℳ, Speiseerbsen,
55,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen 1. 67,00 ℳ, do. III, zollv. 56,80 bis 58,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert —h,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, mittel 41,00 bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 39,00 bis 40,00 ℳ, Gersten⸗ graupen, Kälberzähne 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 39,00 bis 40,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,00 bis 44,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,20 bis 33,00 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, 38,00 bis 40,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 ℳ, Zucker, Melis 68,10 bis 69,10 ℳ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,50 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 37,00 bis 38,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 44,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil
Weizengrieß, Type 405
Belgien (Brüssel u.
Antwerpen).. (Rio de
Janeiro).. Bulgarien (Sofia) 100 Leva 3,047 3,053 Canada (Montreal)⸗ 1 kanad. Doll.] 2,467 2,471 Dänemark (Kopenhg.) 100 Kronen 54,79 54,89 54,79 54,89 Danzig (Danzig) 100 Gulden 46,80 46,90 46,80 46,90 England (London). . 1 engl. Pfund 12,27 12,30 12,27 12,30
Jugoflawien grad und Zagreb). Leitland (Riga) ... 100 Latts 80,92 81,08 80,92 81,08
2. 100 Litas 41,84 41,92 41,86 41,94 Norwegen (Oslo) . 100 Kronen 61,66 61,78 61,66 61,78 Oesterreich (Wien) . 100 Schilling 48,955 49,05 48,95 49,05 Polen (Warschau,
Litauen (Kowno / Kau⸗ nas)
Spanien (Madrid u. Barcelona) .
20. März
w. I1 Pap.⸗Pes. 0,679 0,683
u.1 Milreis 0,139 0,141
(Reval / Talinn) 100 estn. Kr. 67,93 68,07 67,93 68,07 Finnland (Helsingf.) 100 finnl. M. 5,41 5,42 Frankreich (Paris). . 100 Fres. 16,38 16,42 16,385 16,425 Griechenland (Athen) 100 Drachm. 2,353 2,357 Holland (Amsterdam
und Rotterdam) .. 100 Gulden [168,83 169,17 168,98 169,32 Fran (Teheran) 100 Rials 15,23 15,27 ] 15,23 15,27
Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. 55,03 55,15 55,03 55,15 gs⸗ Italien (Rom und Mailand))) ire 19,70, 19,74 19,70 19,74
(Bel⸗ 5,654 5,666
Geld Brief Geld Brief
und Kairo. 1 ägypt. Pfd. 12,57 12,60 12,57 12,60 Argentinien (Buenos 0,679 0,683 100 Belga 41,91 41,99 41,91 41,99 0,139 0,141
3,047 3,053 1 2,467 2,471 20 Francs⸗Stücke.
5,41 5,42 2,353 2,357
5,654 5,666
2,488 2,4902
1,977 1,981 1,199 1,161 2,4689 2,473
8 Capes.. 187 19. März Kenpña. 27
Angebot 9 343 Verkauft. . 8 948
—
22 — 29 12 ½ — 27 14(— 16 ½
— — 138—2 91-2— 18 — 14 — 19 ½ 10 7 — II866.
19 — 27 1 20 —23% 8
ö“ a. 114
*) Slipes 12 — 16
—
12 — 0% 8-1.
10
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereigns..
Amerikanische:
2 und 1 Dollar.. Argentinische.. Belgische Brasilianische. Bulgarische.. Canadischhe.. Dänische.. Danziger.
Polnisch..... Rumänische: 1000 Lei
Schwedisce.
Tschechoslowakische:
Türkischhe..
Bffentlicher Anzeiger.
00 Schill. u. dar. 100 Schilling 100 Zloty
und neue 500 Lei 100 Lei — — — — unter 500 Lei 100 Lei 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs. 80,84 81,16 80,88 81,20
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. 80,84 81,16 80,88 81,20 Spanische 100
5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kronen 100 Kr. u. darunter 100 Kronen 10,46 10,42 c 1 türk. Pfund 1, 1,86 1,84 Ungarisce 100 Pengö — —
20. März 19. März Geld Brief Geld Brief
1 Noti 20,38 20,46] 20,38 20,46 für 16,16 16,22 16,16 1622 Gold⸗Dollars ...] 1 Stück 4185 4,205] 4,185 4205
1 Dollar 2,422 2,442 2,421 2,441 1 Dollar 2,422 2,442 2,421 2,441 1 Pap.⸗Peso 0,651 0,671] 0,651 0,671 100 Belga 41,76 41,92 41,76 41,92 1 Milreis 0,115 0,135] 0,115 0 185 100 Leva — — — — 1 kanad. Doll. B2,409 2,429] 2,409 2,42) 100 Kronen 54,53 54,75 54,53 54/75 100 Gulden 46,76 46,94 46,76 46,91 Englische: große. ..1 engl⸗Pfund 12,235 12,275] 12,235 12,275 1 + u. darunter 1 engl. Pfund 12,235 12,275 12,235 12,275 Estnische. 100 estn. Tr. — — — 8 0,714 0,716 innische u100 finnl. M. 5,345 5,385 5,345 5,385 ranzösische.. 100 Frs. 16,33 16,39 16,335 16,395 olländische 100 Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Lettländische. 100 Latts — — — — Fitcahsche .6 196 Füth 88 41,76 41,62 41,78 orwegisce.. ronen „45 61,69 1 Kattowitz, Posen). 100 Zloty 46,80 46,90 46,80 46,90 Oesterreich.: große.. 100 Schillinsg — — 8 3 6 Portugal (Lissabon) . 100 Escudo 11,135 11,155] 11,135 11,155 1 Rumänien (Bukarest) 100 Lei 2,488 2,492 Schweden, Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 63,25 63,37 63,25 63,37 Schweiz (Zürich, Bafel und Bern). 100 Franken 81,02 81,18] 81,06 81,22
. 100 Peseten 33,95 34,01 33,97 34,03 Tschechoslow. (Prag) 100 Kronen 10,27 10,29 10,275 10,295 Türkei (Istanbul) .. 1 türk. Pfund 1,975 1,979 Ungarn (Budapest) „ 100 Pengö — — Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,159 1,161 Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar 2,470 2,474
ulden 168,41 169,09 [168,56 169,24
5,64 5,68 5,64 568
46,776 46,94 46,76 46,91
63,03 63,29 63,03 6329
eseten 33,61 33,75 33,63 33,77
Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
1. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote
4. Oe entliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren. 8
7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche
10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften,
12. Unfall⸗ und Invalidenversicherunge 13. Bankausweise 5—
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
8
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
[77973] Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.
Die Wwe. Rebecka Lehmann, geb. Mainz, geboren am 31. 7. 1880 zu Frank⸗ furt a. Main, zuletzt wohnhaft in Berlin NW, Klopstockstr. 21, zur Zeit in Tel⸗ Aviv (Palästina) Ben YDehuda⸗Road 200. Beth Hlitzky, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 133 136,46 RM, die am 26. 3. 1935 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen halben Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil I 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt. .
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗
1“ .“
lungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spä⸗ testens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zweck der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, so⸗ fern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsklucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft be⸗ stellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige,
wenn sie im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Berlin NW 7, den 25. Februar 1936. “ Finanzamt Hansäa.
(Unterschrift.)
[77974] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Kaufmann Nathan Goldschmidt, geboren am 4. 11. 1882 zu Hersfeld, und seine Ehefrau Betty geborene Eck, ge⸗ boren am 19. 10. 1902 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 21, Alt Moabit Nr. 85, zur Zeit in Prag, Benesovska 36, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 53 291 RM, die am 19. Oktober 1935 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 5 vH für jeden auf den Zeit⸗ hac der Fälligkeit folgenden ange⸗ angenen halben Monat. b Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil I 1931 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 Seite 392, 941; 1935 Seite 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes festzusetzende Geldstrafe
und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, . testens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. .
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Lei⸗ stung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat, und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, so⸗ fern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft be⸗ stellt ist, verpflichtet, die Steuerpflich⸗ tigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
„Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obgenannten Steuerpflichtigen, fals se im Inland betroffen werden, vorläufig eftzunegmen und sie gemäß § 11 Abs.? des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. „
Berlin NW 7, den 24. Februar 1935.
Finanzamt Hansa. (Unterschrift.)
Verantwortlich 1 für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schla⸗ ngn
in Potsdam; 1 für den Handelsteil und den üibrigea redaktionellen Teil: Rudolf Lantz
in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin⸗
ilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und zwei entralhandelsregisterbeilagen“
— —
nn Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Freitag, den 20. März
1936
r. 68
1 Unterfuchungs⸗ und Straffachen.
1975) Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. der Diplomingenieur Hans Latté, toren am 28. Juni 1897 zu Berlin, ind seine Ehefrau, Lily geb. Schaul, herw. Bing, geboren am 14. Oktober 901 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in berlin⸗Charlottenburg, Meinekestraße slr. 23, zur Zeit in 8 arcelona i. Spa⸗ ien, schulden dem Reich eine Reichs⸗ lchtsteuer von 54949,— RM, die am April 1935 fällig gewesen ist, nebst inem Zuschlag von 5 vH für jeden ufden Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ in angefangenen halben Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ luchtsteuergefetzes (Reichssteuerblatt 931 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil 1 631 Seite 699; 1932 Seite 571; 1934 eite 392, 941; 1935 Seite 850) wird jermit das inländische Vermögen der eeuerpflichigen zur Sicherung der nsprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 es Reichsfluchtsteuergesetzes festzu⸗ ende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ nd Strafverfahren entstandenen und tistehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen d juristischen Personen, die im In⸗ ulnd einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen lufenthalt, ihren Si. ihre Geschäfts⸗ eitung oder Grundbesitz haben, das gherbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ ungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ rirken; sie werden hiermit 8 nverzüglich, spätestens innerhalb eines sonats dem unterzeichneten Finanzamt nzeige über die den Steuerpflichtigen stehenden Forderungen oder sonstigen Unsprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser zckanntmachung zum Zwecke der Er⸗ illung an die Steuerpflichtigen eine eistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 es Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch em Reich gegenüber nur dann befreit, denn er beweist, daß er zur Zeit der eistung keine Kenntnis von der Be⸗ hlagnahme gehabt hat, und daß ihn uch kein Verschulden an der Unkennt⸗ iz trifft. Eigenem Verschulden steht ns Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich der fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ esetzes, sofern nicht der Tatbestand der teuerhinterziehung oder der Steuer⸗ efüährdung (§§ „ 402 der Reichs⸗ bgabenordnung) erfüllt ist, wegen teuerordnungswidrigkeit (§ 413 der heichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsflucht⸗ euergesetzes ist jeder Beamte des Po⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des teuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ ahndungsdienstes sowie jeder andere heamte der Reichsfinanzverwaltung, er zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ rütschaft estellt ist, verpflichtet, die teuerpflichtigen, wenn sie im Inland etroffen werden, vorläufig festzu⸗ ehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, ie obengenannten Steuerpflichtigen, alls sie im Inland betroffen werden, Horläufig festzunehmen und sie gemäß 11 Abs. 2 des Reichsfluchtstenergesetze unverzüglich dem Amtsrichter des ⸗ has; ig welchem die Festnahme erfolgt, orzuführen. 1“ Berlin⸗Eharlottenburg, 2. 3. 1936.
Finanzamt Charlottenburg⸗ 8 — Geschäftszeichen: Bezirk 72/123. —
(Unterschrift.)
——q—V
3. Aufgebote.
77980]
Das Aufgebot, betr. Deutsche An⸗
veihe⸗Auslosungsscheine einschl. „³ Abl.⸗ Echuld A Nr. 45 402 = 1/⁄12,50, C Nr. 60 497 = 1/50 à 62,50 RM Aufwertung
bus 2500 ℳ 5 % Deutsche Kriegs⸗
anleihe, wird eingestellt. Der Aufgebots⸗ ermin vom 15. 9. 1936 wird auf⸗ gehoben. uppertal⸗Barmen, 13. März 1936. Das Amtsgericht. Abt. 5 a.
7 Aufgebot. Die Kalk⸗ und Portland⸗ ement⸗Werke Groß⸗Hartmannsdorf, Ge⸗ ellschaft mit beschränkter Haftung in Broß Hartmannsdorf bei Bunzlau, ver⸗ eeten durch die Herren Pralle und Welzel in Groß Hartmannsdorf, haben kusgeben des von Paul Schulz in Berlin⸗Reukölln, Hertzbergstraße 32, aus⸗ gestellten, von Frau Luise küller in Verlin⸗Pichel angenommenen, an die Antragstellerin durch Indossement bergegangenen Wechsels vom 1. Juni beantragt. Der Juhaber der Ur zaunde wird aufgefordert, spätestens in auf den 30. September 1936, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ eten Gericht, Potsdamer Str. 34 Bim.
2
mer Nr. 22, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen Bln.⸗Spandau, den 16. März Amtsgericht. — 7 F. 5/36.
widrigenfalls die
Die Witwe des Ackermanns Karl Schillig, Minna geb. Steinhoff, Hecken⸗ beck, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Wolperode Band 1 in Abteilung III. Nr. 2 für ihren gestorbenen Ehemann, den Ackermann Karl Schillig in Hecken⸗
[77981]
In der Nachlaßsache des am 19. De⸗ zember 1914 in Allermöhe verstorbenen Gemüsebauers Hans Heinrich Harms,
eboren am 18. 5. 1842 in Over, wird ie II. Ausfertigung des Zeugnisses vom 8. Juli 1919 (N. 2060/19) über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft seitens der Witwe Catharina Harms geb. Graumann mit ihren und des Verstorbenen gemeinschaftlichen 4 Ab⸗ kömmlingen auf Grund von 8§ 2361 Abs. 2, 1507 Satz 2 B. G⸗B. hiermit für kraftlos erklärt.
Bergedorf, 16. März 1936.
Amtsgericht in Bergedorf.
beck, eingetragene Hypothek von 5000,— Mark, aufgewertet auf 1200,— Gold⸗ mark, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1936, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 1, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bad Gandersheim, den 16. März 1936. Das Amtsgericht.
seine Rechte
Aufgebot.
Die Bauernwitwe geb. Roloff, in Dobbertin b. Goldberg, Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes Bauerngut
Anna Klevenow,
in Dobbertin, Grundbuch von Dobbertin, Blatt 17, auf in Abteilung III, unter (eintausend) Goldmark eingetragenen, zu fünf Prozent, vom 1. Oktober 1933 ab verzinslichen Grund⸗ Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. Juni 1936, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ Amtsgericht, Zimmer 6, raumten Aufgebotstermin seine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, die Kraftloserklärung der
ihren Namen Fol. 3 über 1000
schuld beantragt.
widrigenfalls Urkunde erfolgen wird. Goldberg i. Meckl., 16. März 1936. Amtsgericht.
Aufgebot. Der Landwirt Otto Nieswandt, aus Prozeßbevollmächtigter: Reimann, Darkehmen, hat Aufgebot des verlorengegangenen eenbriefs über die für den Dar⸗ und Darlehnskassenverein in Darkehmen im Grund⸗ Martinischken
Labowischken, Rechtsanwalt
des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer
ch des Grundstücks Band II Blatt 25 in Abteilung III unter Grundschuld von
5 eingetragene Der Inhaber
400 Goldmark beantragt. — der Urkunde wird aufgefordert, spät in dem auf den 9 ¹¼ Uhr, vor dem un richt anberaumten Rechte anzumelden zulegen, widrigenf rung der Urkunde
Darkehmen, d
27. April 1 terzeichneten Ge⸗ Aufgebotstermin s und die Urkunde vor⸗ alls die Kraftloserklä⸗ erfolgen wird.
en 10. März 1936. Das Amtsgericht.
Otto Breining in t, den verscholle⸗ Mai 1880 in Bruchsal geb. st wohnhaften Richard u erklären. ordert, sich
Der Kaufmann Bruchsal h. nen, am 28. und zuletzt daselb Heinrich Breining für tot Der Genannte wird aufge in dem auf Dienstag, de ber 1936, vormittags 9 Uhr,
unterzeichneten
at beantrag
22. Dezem Stock, Zimmer Aufgebotstermin zu me falls die Todeserklärun
Tod des Vers
anberaumten lden, widrigen⸗ erfolgen wird. er Leben oder chollenen geben können, werden aufgefordert, dies spätes Aufgebotstermin dem Gericht anzu⸗
chsal, den 11. März 1936. Amtsgericht.
Den Erben der Erden, ihrem letzten Wohnsitz, Katharina Justen Höller von Nachlaßgericht won in Erschein (IX 6/06) worin bescheinigt ist, alleinige Erben der aben. Dieser g und wird n Feststellungen - t möglich ist, für kraftlos
verstorbenen Anna Hd. des Notars Dr. dem unterzeichneten 10. März 1906 e erteilt worden, daß diese sich als al torbenen ausgewiesen chein ist unrichti den bisheri ziehung ni
kastel⸗Cues, den 11. März 1936. Amtsgericht.
b. end den Erbschein Branereibesitzer Josef Albert vird der Erbschein
sch Sachen betreff
Güntner in Gröbnig unterzeichneten muber 1907 — 4. VI. 312/07 —, sichtlich der Erbfolge nach uni 1907 in Gröbnig, inem letzten Wohnsitz, ver⸗ chloßbrauereibe
am 26. J Leobschütz,
Güntner Auskunft .312/07. —
Amtsgericht Leobschütz (O. S.), am 14. März 1936.
sitzer Josef
ibt, nach seiner
—⏑—ÿ—ͦ—᷑—xꝛ————
4. Oeffentliche Zustellungen.
[77985] Oeffentliche Zustellung.
Frau Emma Dorothea Glaser geb. Scharf in Lückendorf, —— Nr. 123, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Menzel und Dr. Bechert in Zittau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Wilhelm Paul Glaser, zuletzt wohnhaft in Lückendorf, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund von § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Schei⸗ dung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Bautzen auf Dienstag, den 12. Mai 1936, vormit⸗ tags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen und durch diesen etwaige Einwendungen gegen die Klageschrift der Klägerin und dem Gericht mitzuteilen.
Bautzen, am 18. März 1936.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[77986] Oeffentliche Zustellung.
Ernestine Gerock geb. Kretsching, Essen⸗Altenessen, Tiesstraße 16, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kifzen, Frankfurt a. M., klagt gegen Stadtober⸗ a. D. Karl Gerock, früher 8 rankfurt a. M., auf Ehescheidung aus § 1565 B. G.⸗B. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichon Norhandlung
des Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 13. Mai 1936, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. (2277 R 315/35.)
Frankfurt am Main, 17. März 1936.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[77987] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Louise Fauser geborene Schweizer in Hechingen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt End in Hechingen, klagt gegen deren Ehemann Franz Fauser, Schneider, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, frü⸗ her in Hechingen, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die vor dem Standes⸗ amt in Hechingen am 19. September 1919 geschlossene 8s der Parteien wird geschieden. Der Beklagte ist schuldig. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Be⸗ klagte. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Einzelrichter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Hechingen auf den 23. Mai 1936, vormittags 9 Uhr, mit der e rung, sich durch einen bei diesem richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hechingen, den 17. März 1936.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[77988] Oeffentliche Zustellung.
Frau Käthe Gerda Mühlner geb. Miosga in Leipzig, z. Zt. wohnhaft bei Käthe Miosga, Leipzig § 3, Lößniger Straße 14, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. G. 8 Brecht, Gaul und Dr. W. Zöphel in Leipzig, klagt gegen den Betriebsleiter Arno Al⸗ fred Mühlner, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts in Leipzig auf den 20. ai 1936, vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 12. März 1936.
Der Mrkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [77989] Oeffeutliche Zustellung.
Die Ehefrau Johanne Tomaselli, geb. Hirsch, in Wesermünde⸗G, Marktstraße Nr. 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dolle in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Maschinisten Gio⸗ como Tomaselli, zuletzt wohnhaft in
Amtsgericht Che
Wesermünde⸗Lehe, Spadener Landstraße
1“
Nr. 69, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage auf Eheschei⸗ dung. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 29. Mai 1936, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Verden, den 12. Mär 1936. Geschäftsstelle 5 des Landgerichts.
[77990
22c, ntliche Zustellung. Der min⸗
derjährige Günther Trint, geb. am 8. 7. 1934 in Bremen, ges. vertr. durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft, Bre⸗ men, Am Wall 190, Prozeßbev.: Berufs⸗ vormund Fuchs daselbst, klagt gegen den Kaufmann Martin Daniels, geb. 14.7. 1902 in Grefrath, zuletzt in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag: 1. feee. daß der Be⸗ klagte der Vater
Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger vom 8. 7. 1934 bis 7. 7. 1950 eine Rente von 378,— RM jährlich, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu zahlen. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung vor das Amtsgericht Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 82, auf den 18. Mai 1936, vorm. 9 ¾¼ Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung bekannt⸗ gemacht. Bremen, 18. März 1936.
es Klägers ist; 2. den
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[77991] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Christian Egon
Scholze in Zittau, geboren am 30. August 1935 in Zittau, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, das Jugendamt der Stadt Zittau i. Sa., als Amtsvormund⸗ schaft, Klägers, klagt gegen den Ver⸗ käufer Horst Egon 8
kannten Aufenthalts, zuletzt in Chemnitz i. Sa., Apollostr. 19 II bei Dreysel, wohnhaft gewesen, Beklagten, wegen Unterhaltsforderung mit dem Antrage, zu erkennen: 1. der Beklagte wird ver⸗ urteilt, a) dem Kinde zu Händen des Jugendamts der Stadt Zittau von seiner Geburt, d. i. vom 30. August 1935 an, eine im voraus zu zahlende Unterhastsrente von 78,— RM l(acht⸗ undsiobzig bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fälligen am 28. 2., 80. 5 8 1 Jahres zu zahlen, unbeschadet des Rechts des Kindes auf Nachforderung eines dem wirklichen Lebensbedarf ent⸗ sprechenden Mehrbetrags, b) die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen; 2. das Ur⸗ teil ist nach § 708 Ziffer 6, § 709 Zif⸗ fer 4 Z.⸗P.⸗O. vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das mnitz auf Freitag, den 22. Mai 1936, vorm. 9 Uhr, Saal 280, II, geladen.
Veise, jetzt unbe⸗
Poschsemark) viortolz öhrlich
8., 30, 11. jeden
ℳ
Chemnitz, den 16. März 1936. des Amtsgerichts.
[77995] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Günter Oskar Schulz in Grottkau, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Amtsvormund des Jugendamts des Kreises Weststernberg in Reppen, klagt gegen den Schlosser Oskar Jung, früher in Göritz (O.) wohnhaft, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung einer Rente von 75 RM vierteljährlich ab 8. 2. 1935 bis zum vollendeten 16. Lebensjahre, zahlbar am 1. jeden Monats mit 25 RM. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung vor dem Amtsgericht
Fevvee 14, am 22. April
Küstrin, 1936, 9 Uhr. 1 Küftrin, den 5. März 1936. Amtsgericht.
77996
G 20 Erwin Kolb, geb. am 6. 6. 1920 in Ehrensberg, Gde. Haidgau, klagt mit dem Antrag auf vorl. vollstreckbares Ur⸗ teil gegen Max Leipold, Sattler und Tapezier, zuletzt in Ludwigsburg, auf Unterhalt aus § 1708 B. G.⸗B. von 1575 RM (für die Zeit vom 3. 2. 1931 bis 2. 5. 1936) auf Grund des rechts⸗ kräftigen Urteils des hiesigen Gerichts vom 13. 4. 1931. Zur mündlichen Ver⸗ handlung wird Beklagter vor das Amts⸗ gericht Ludwigsburg auf 11. Mai
1936, vorm. 9 Uhr, geladen.
Amtsgericht Ludwigsburg.
77997] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Ma
Wohlfahrtsamt der Stadt Max Hennig,
Kläger für die Zeit vom bis 23. März 1
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
Johannes Weickert in Chemnitz, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, das Jugend⸗ und emnitz — Abteilung Amtsvormundschaft —, 4— straße 1, klagt in den Fleischer E il 1* Solingen⸗Wald,
Hauptstraße 220 a, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellun einer Unterhaltsforderung 8 . daß der Bekla verp em V8 ag 9 Aprit 1927
Amtsgerichts Chemnitz vom 6. August 1926 sesitgesetzten Unterhalt im Gesamt⸗ betrage von 3495 RM zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Solingen auf den 8. Juli 1936, vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 13, geladen.
Solingen, den 14. März 193
aas Amtsgericht.
77998] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Erich Horst Berger in Chemnitz, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, das Jugend⸗ und Wohlfahrtsamt der Stadt Chemnitz — Abteilung Amtsvormundschaft —, Wie⸗ senstraße 1, klagt gegen den Fleischer Emil Albin Max Hennig, früher in Solingen⸗Wald, Hauptstraße 220 a, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Fest⸗ stellung einer Unterhaltsforderung mit dem Antrage, daß der Beklagte ver⸗ pflichtet ist, dem Kläger für die Zeit vom 26. Mai 1927 bis 25. Mai 1926 den im Urteil des Amtsgerichts in Chemnitz vom 13. 4. 1927 festgesetzten Unterhalt im Gesamtbetrage von 3510 Reichsmark zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Solingen auf den 8. Juli 1936, vor⸗ mittags 11 Uhr, Zimmer 123, geladen. Solingen, den 14. März 1936. Der Urkundsbeamte
der Geschäftsstelle des J1“ [77992]
Die Ehefrau Kaufmann Walter Lübbe, Klara geb. Reckmann, in Dort⸗ mund, Dudenstr. 8, klagt gegen den Kaufmann Nachmann (Jules) Wolfo⸗ witz, früher in Dortmund, Dudenstr. 8, mit dem Antrage: Der Beklagte wird kostenpflichtig und vorlöufig vollstreckbar verurteilt, die Löschung der für ihn ge⸗ wordenen und für die Städt. Sparkasse Dortmund im Grundbuch von Dort⸗ mund, Band 161 Blatt Nr. 2955 in Ab⸗ teilung III Nr. 9, eingetragenen Grund⸗ schuld von 649,25 ℳ zu bewilligen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht Dortmund auf den 28. April 1936, 10 % Uhr, Zimmer 145, ge⸗ laden.
Amtsgericht Dortmund, 16. März 1936.
[77993] Ceffraruwe Junrunng. Die Eheleute Paul Huth in Hackeboe, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Voß in Wilster, * gegen den Landmann Ernst Adolf Hartwig, früher in Frörup, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Darlehns⸗ und Zins⸗ forderung mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Kläger 768,40 RM nebst 4 % p. a. Zinsen auf 710 RM seit dem 1. November 1935 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung üͤber diesen Antrag wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Flensburg, Zimmer 29, auf den 27. Mai 1936, vormittags 10 Uhr, geladen. Fleusburg, den 16. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
77994] Oeffentliche Zustellung.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse den Stadtkreis Kassel in Kassel, Schöne Aussicht 12, Prozeßbevollmächigte: Rechtsanwälte Dres. Müller u. Kreßner, Kassel, klagt gegen den Wachbeamten Georg Hucke, jetziger Aufenthalt un⸗ bekannt, früher in Kassel, Wörthstr. 26, auf Erstattung von Auslagen der ärzt⸗ lichen Behandlung, der Arznei und des Krankenhausaufenthalts des Heinrich Hofmann — § 1542 R.⸗V.⸗O. — mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an Klägerin 95 RM nebst 4 % Zinsen seit 31. 8. 1935 zu zahlen und das Urteil für vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kassel auf Dienstag, den 12. Mai 1936, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 22. geladen.
Kassel, den 13. März 1936. 1 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel. (14 C 259/36.)
8 5. Verlust⸗ und 8 Fundsachen.
Zduna⸗Germania Lebeusversicherungsges. a. G.
Kraftloserklärung von Dokumenten.
Die Versicherungsscheine Nr. 302 223 und 312 190 (Jduna, Lebens⸗, Pen⸗ sions⸗ und Leibrenten⸗Versicherungs⸗ esellschaft a. G. zu Halle, S.), Marie Flena. geb. 30. 1. 09, Nonnenhorn a. B. sind angeblich abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, falls sich ein Berechtigter nicht innerhalb zweier Monate meldet.
Berlin, am 16. März 1936
Der Vorstand.
—
17
den im Urteil des