1936 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und

Staatsanzeiger Nr. 79 vom 2. April 1936. S. 6

Zeven. [172] In das hiesige Handelsregister Abt. A Nr. 120 ist heute die Firma Heinrich Schween in Zeven und als deren In⸗ haber der Kaufmann Heinrich Schween in Zeven eingetragen worden. Amtsgericht Zeven, den 26. März 1936. Zittau. [173]

In das hiesige Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

1. am 26. 3. 1936 auf Blatt 1635, betr. die Firma Curt Eisold in Zittau: Die Firma lautet künftig: Curt Eisold Zahnwaren⸗Großhandlung.

2. am 27. 3. 1936 auf Blatt 773, betr. die Firma Adolf Sauerbier in Zittau: Der Kaufmann Adolf Wilhelm Sauer⸗ bier ist infolge Ablebens ausgeschieden. Der Kaufmann Walter Wilhelm Lange in Zittau ist Inhaber.

Amtsgericht Zittau, den 28. März 1936.

4. Genossenschafts⸗ register.

Alfeld, Leine I

Am 23. März 1936 ist im Genossen schaftsregister Nr. 76 bei der Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft Limmer eGmbH. in Limmer eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 27. Februar 1936 ist eine neue Satzung angenommen worden.

Gegenstand des Unternehmens ist Bezug, die Benutzung und Verteilung elektrischer Energie, die Beschaffung und Unterhaltung eines Stromvertei lungsnetzes.

Amtsgericht Alfeld /L.

Alverdissen. [200]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 2 daselbst eingetrage⸗ nen Molkerei und Müllerei Verein Alverdissen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Alver⸗ dissen, eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. Februar 1936 ist das Statut neun gefaßt worden. Die Firma „Molkerei und Müllerei Verein“ ist in „Molkerei und Müllerei Genossenschaft“ geändert. Der Geschäfts⸗ betrieb umfaßt jetzt auch das Schroten und Mahlen von Korn und die Ver⸗ mittlung von Futtermitteln.

Alverdissen, den 30. März 1936

Das Amtsgericht. Bernaun b. Berlin. [201]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 24 ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Bernau⸗ bei Berlin eingetragen worden:

Das neue Statut datiert vom 13. April 1935. Die Firma lautet jetzt: Bernauer Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Bernau bei Ber⸗ lin. Kreis Niederbarnim.

Haftsumme: 500,— RM. der Geschäftsanteile: 5.

Gegenstand des Unternehmens:

1. Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und Förderung des Sparsinns,

2. Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse),

3. Förderung der Maschinenbenutzung.

Bernau bei Berlin, 26. März 1936.

Amtsgericht. 3

sel. O0. S. Bekanntmachung. [202]

Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 98 bei der Elektrizitäts⸗Genossen⸗ schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Lenschütz, Kreis Cosel, O. S., am 16. Dezember 1935 eingetragen worden:

Es gilt jetzt die neue Satzung vom 21. Juli 1935.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Ver⸗ teilung elektrischer Energie, die Be⸗ schaffung und Erhaltung eines Strom⸗ verteilungsnetzes sowie gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Ge⸗ räten.

Cosel, O. S., den 21. November 1935.

Das Amtsgericht.

Höchstzahl

Dessau-Rosslau. 18209] In der Genossenschaft Eimiko Groß⸗ handelsgesellschaft e. G. m. b. H. in Dessau⸗Roßlau ist die Vertretungs⸗ befugnis der Liquidatoren beendet. Dessau, den 27. März 1936. Das Amtsgericht Dessau⸗Roßlau.

[2041

Querfurt. Veröffentlichung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 39 die Genossenschaft „Saatgutbereitungsgenossenschaft Quer⸗ furt, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Querfurt“ mit dem Sitze in Querfurt eingetragen. Das Statut ist am 4. Februar 1936 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der Saatgutbereitung.

Querfurt, den 27. März 1936.

Das Amtsgericht. Riedllingen. [205]

Eintrag beim Darlehenskassenverein vHWö e. G. m. u. H. vom 25. 3. 936:

Firma jetzt: Spar⸗ u. Darlehenskasse, e. G. m. u. H.: Zur bisherigen Pflege des Geld⸗, Kredit⸗ und Warenverkehrs tritt die Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Riedlingen, Württ.

Wörrstadt. [206]

Landwirtschaftlicher Konsumverein e. G. m. b. H. zu Ensheim. Neues Statut vom 2. Februar 1936. Gegenstand des Unternehmens: 1. gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf von Verbrauchsstoffen und Gegen⸗ ständen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes, 2. gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Stär⸗ kung der wirtschaftlich Schwachen, Förderung des geistigen und sittlichen Wohles der Genossen nach dem Grund⸗ satz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“.

Wörrstadt, den 18. März 1936. Amtsgericht.

Wusterhausen, Dosse. (207]

Gu.⸗R. 21, Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Plänitz. Eintragung: Firma und Sitz sind geändert in: Plä⸗ nitzer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Berlin N 4, Chaussee⸗ straße 106.

Amtsgericht Wusterhausen a. D., 28. März 1936.

5. Musterregister.

HIermsdorf, Kynast. [208]

In unser Musterschutzregister ist am 9. März 1936 folgendes eingetragen worden:

Nr. 157. Josephinenhütte Akt. Ges. Kristallglaswerke, Petersdorf i. R.: Die Verlängerung der Schutzfrist für das Trinkglas⸗Service „Roxy“ Weingläser usw. ist am 6. 3. 1936, 9 Uhr, auf drei Jahre angemeldet worden.“

Amtsgericht Hermsdorf (Kynast).

Hildesheim. [209]

In das Musterregister ist am 26. März 1936, betr. das unter lfd. Nr. 167 bezeich⸗ nete Muster der Voßwerke Aktiengesell⸗ schaft, Sarstedt, folgendes eingetragen worden: Angemeldet am 21. März 1936 um 8,30 Uhr, Schutzfrist um weitere drei Jahre verlängert. Amtsgericht Hildesheim, 26. März 1936. Rathenow. [210]

In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 29, Firma Emil Busch, Aktiengesell⸗ schaft, Optische Industrie, in Rathenow, 1 Leseglas mit Stiel, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 6072, Schutzfrist 10 Jahre, angemeldet am 26. Februar 1936, vormittags 10 Uhr 50 Minuten.

Rathenow, den 27. März 1936.

Amtsgericht.

LZittan. [211] In das hiesige Musterregister ist am 28. 3. 1936 eingetragen worden: Nr. 1957. Mechanische Weberei u. Druckerei F. A. Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Olbersdorf, ein mit Klebstoff und 4 Siegeln verschlossener Brief⸗ umschlag, enthaltend ein Muster für ein Olympiatuch, Fabriknummer 294, Flä⸗ chenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. März 1936, vormit⸗ tags 11 Uhr 30 Minuten. Amtsgericht Zittau, den 30. März 1936.

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

Aachen. Konkurseröffnung. [422 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Müller in Aachen, Eilfschorn⸗ steinstraße 21 —23, ist am 30. März 1936, 9 ½ Uhr, das Anschlußkonkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Poll in Aachen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 22. April 1936. Ablauf der Anmeldefrist: 15. Mai 1936. Erste Gläubigerversammlung am 28. April 1936, 10 Uhr, und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 29. Mai 1936, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Aachen, den 30. März 1936. Amtsgericht. Abt. 7.

Braunschweig. [423]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Felix Schlam in Braunschweig, Breite Straße 9, Möbelhandlung, ist heute, am 28. März 1936, 12,30 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Direktor i. R. Wilhelm Hin⸗ kel, hier, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 72. Konkursforderungen sind bis zum 21. April 1936 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Termin zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 K.⸗O. bezeich⸗ neten Gegenstände am 28. April 1936, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 28. Mai 1936, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 21. April⸗ 1936. Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.

Gumbinnen. 1424] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Drabe in Gumbinnen, Friedrich⸗ straße 10, ist am 28. März 1936, 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Kaufmann Adolf Meckel⸗ burg aus Gumbinnen, Roonstraße.

Anmeldefrist bis zum 12. Mai 1936.

Erste Gläubigerversammlung und allge⸗ meiner Prüfungstermin am 26. Mai 1936, 9 Ühr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 12. Mai 1936. Amtsgericht Gumbinnen. Halle, Saale. [425]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wilhelm in Halle, S., Leipziger Straße 7, ist heute, 12 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Adolf Gebauer in Halle, S., Viktor⸗Scheffel⸗Straße 6. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 15. April 1936 und Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen bis 28. April 1936. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 30. April 1936, 9 Uhr, Adolf⸗Hitler⸗Ring 13, Zimmer 42.

Halle, S., den 30. März 1936.

Das Amtsgericht. Abt. 7. Köthen, Anhalt. [435]

Konkurs J. C. Föge, Inh. Fritz Köhne, Köthen: Besonderer Prü⸗ fungstermin zur Prüfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen am S. April 1936, früh 11 ½ Uhr. Amtsgericht Köthen, den 24. März 1936. Schwabach. [426]

Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Schwabach hat am 30. März 1936, vorm. 10 Uhr, die Er⸗ öffnung des Konkurses über den Nach⸗ laß des am 9. Juni 1935 verstorbenen Ingenieurs Christ. Friedr. Wilhelm Wandel in Schwabach beschlossen. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Hechtel in Schwabach. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters, Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Donnerstag, 14. Mai 1936, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal 13. Offener Arrest und Anzeigefrist und Endtermin für Forderungsanmeldungen: 30. April 1936. Wechsel und sonstige Urkunden sind in Urschrift vorzulegen.

Schwabach, den 30. März 1936.

Der Urk.⸗Beamte der Gesch.⸗Stelle

des Amtgerichts.

Berlin. [427]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kauffrau Sofie Israel geb. Fiedelholz, bisher wohnhaft in Berlin NW 87, Altonger Str. 36, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, ist infolge Schluß⸗ verteilung nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden.

Berlin, den 20. März 1936. 8 Amtsgericht Berlin. Abteilung 352.

Berlin. 11428] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Deutschen Geflügelfarm e. G. m. b. H., Berlin⸗Steglitz, Ahorn⸗ straße 18, ist Termin zur Erklärung über die Ergänzung der Vorschußberech⸗ nung und über die Nachschußberechnung, welche in der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten ausliegen, auf den 17. April 1936, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin N. 65, Gericht⸗ straße 27, III. Stock, Zimmer 342, an⸗ beraumt. 8 Amtsgericht Berlin. Abteilung 355. Bünde, Westf. „1218] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Zimmer⸗ meisters Heinrich Beinke aus Schwen⸗ ningdorf wird das Verfahren nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Bünde, den 27. März 1936. Amtsgericht.

Bunzlau. [429] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Rittergutsbesitzers Alfred Porak in Waldau, O. L., ist an Stelle des verstorbenen Konkursverwalters Pfeifer der Rechtsanwalt Stroth in Bunzlau zum Konkursverwalter bestellt. In dieser Sache ist eine Gläubigerver⸗ sammlung zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des neu ernannten oder die Wahl eines anderen Konkursver⸗ walters auf den 18. April 1936, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Zimmer 20, anberaumt. Amtsgericht Bunzlau, 30. März 1936.

Duisburg. [430] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Fa. Hohorst & Metzges, In⸗ haber Walter Zeug in Duisburg, wird, nachdem der im Termin vom 10. März 1936 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 10. März 1936 bestätigt worden ist, auf⸗ gehoben. Amtsgericht Duisburg. Frankfurt, Main. [431] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Cohn in Frankfurt a. M., Alte Gasse 27/29, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben. 6 Frankfurt a. M., den 26. März 1936. Amtsgericht. Abteilung 42.

Goslar. 1432] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Prior, Vienenburg, Inhaber der Firma „Be⸗ kleidungswerk Niedersachsen“, Inhaber Fritz Prior, Vienenburg“, wird einge stellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor⸗ Gee ist. Amtsgericht Goslar, den 30. März 1936.

Hamburg. [433]

Das Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen des am 19. Juli 1935 tot aufgefundenen Kaufmanns Wilhelm Ernst Karl Rukopf, alleinigen Inhabers der Firma Ludwig Kampff, Holz⸗ bearbeitungsfabrik in Wandsbek, Ahrens⸗ burger Straße 110, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Hamburger Straße 136 II, ist nach Abhaltung des Schlußtermins am 30. März 1936 auf⸗ gehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Heidelberg. [80351] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oberrechnungsrats a. T. Adolf Bossert in Heidelberg wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. 1 Heidelberg, den 21. März 1936. Amtsgericht. A. 1. IImenau. Konkursverfahren. [434] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Architekten Alfred Stein⸗ brecher, früher in Ilmenau, jetzt in Regis⸗Breitingen i. Sa., wird nach rechtskräftiger Bestätigung des heute abgeschlossenen Zwangsvergleichs aufge⸗ hoben. 8 Ilmenau, den 23. März 1936. Amtsgericht. Müller.

Kyritz, Prignitz. [436] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Land⸗ und Gastwirts Erwin Busch in Neu Roddahn ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 28. April 1936, 11 % Uhr, vor dem Amtsgericht Kyritz bestimmt. Amtsgericht Kyritz, den 30. März 1936.

Leipzig. [437] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Mittteldeutsche Fluggenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Liquidation in Leipzig, Göschenstraße 9, vertreten durch ihre Liquidatoren: 1. Diplomvolkswirt Bern⸗ hard Korn in Leipzig, Neumarkt 40, und 2. Direktor Willy Kahlmann in Leipzig C 1, Göschenstraße 9, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. 108=, am 28. März 1936. Neustadt, Waldnaab. [438] Das Amtsgericht Neustadt a. d. Wald⸗ naab hat mit Beschluß vom 26. März 1936 das Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Gebrüder Stein⸗ hardt's Söhne, Spiegelglasfabriken, A. G., Sitz Altenhammer, Zweignieder⸗ lassung Fürth i. B., nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung aufgehoben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Waldnaab.

Prenzlau. Bekanntmachung. 1439]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Karl Müller, Prenzlau, Alleininhabers der Firma gleichen Namens, ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 5. Mai 1936, 11 Uhr, bestimmt. 116“

Prenzlau, 27. März 1936. Amtsgericht.

Saalfeld, Saale. [440] Das Nachlaßkonkursverfahren Jo⸗ hannes Wehmeyer in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben. Saalfeld/Saale, den 28. März 1936. Das Amtsgericht.

Schwerin, Mecklb. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Industriehalle e. G. m. u. H. in Schwerin, Burgstraße 8, wird nach Durchführung des rechtskräftig be⸗ stätigten Zwangsvergleichs hierdurch auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Schwerin, Mecklb.

Tilsit. [441]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Erich Riegert in Tilsit, Clausiusstr. 15, wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis sowie zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Außenstände auf den 18. April 1936, 11 Uhr, Zimmer 157 (Meu⸗ bau), bestimmt. Dieser Termin ist gleichzeitig Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Konkurs⸗ forderungen.

Tilsit, 25. März 1936.

Amtsgericht.

Wiesbaden.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen S in Firma Conrad Vulpius (Strumpf⸗ waren und Trikotagen) in Wiesbaden,

[80357]

Neugasse 26, ist nach rechtskräftig be⸗ stätigtem Zwangsvergleich rufgeß worden. Wiesbaden, den 25. März 1936. Amtsgericht. Abt. 6 b.

Wiesbaden. 1443] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Chemischen und Biologischen Laboratorien Dr. Boerlage, Geselicen mit beschränkter Haäaftung in Wiesbaden Kleine Frankfurter Straße 5 + 8, ist mangels Masse eingestellt worden. Wiesbaden, den 25. März 1936. Amtsgericht. Abt. 6 b.

Wiesbaden. [449

Das Konkursverfahren über den Nach⸗†

laß des im Oktober 1934 verstorbenen Althändlers Heinrich Wiegand, zuletzt in Wiesbaden, Dotzheimer Straße 54, wohn⸗ haft, ist mangels Masse eingesteltt worden. Wiesbaden, den 25. März 1936. Amtsgericht. Abt. 6 b.

Wuppertal-Barmen. [445 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Margarete Hofmann in Wup⸗ ertal⸗Barmen, Viktorstr. 7, Allein⸗ inhaberin der handelsgerichtlich einge⸗ tragenen Firma Genck & Bockemühl Wuppertal⸗Barmen, Peterstr. 8, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermind am 28. 3. 1936 aufgehoben worden. Amtsgericht, Abt. 2, Wuppertal⸗Barmen.

Witten. Vergleichsverfahren. [447

Ueber das Vermögen des Kaufmannz Adolf Goldblum, früher in Witten, Bahnhofstraße 25, jetzt wohnhaft in Wat⸗

tenscheid, Oststr. 29, bei Salomon, ist am

26. März 1936, 17,15 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Schlichtherle in Witten ist zum Vergleichsverwalter ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf Mittwoch, den 22. April 1936, 10 Uhr, vor dem

Amtsgericht in Witten, Zimmer Nr. 18

anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald bei dem obenbezeich⸗ neten Gericht anzumelden. Witten, den 26. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Hamburg. [ĩ448] Vergleichsverfahren.

Die Firma W. Au & Co. Komman⸗ dit⸗Gesellschaft, Hamburg, Fuhlentwiete Nr. 51/53, Glanzasbest⸗Platten⸗Werke, hat durch einen am 31. März 1936 ein⸗ gegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über ihr Vermögen bean⸗ tragt. Gemäß § 11 der Vergleichsord⸗ nung wird bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Vergleichsverfahrens der Wirtschaftsprüfer Arthur Bartels, Ham⸗ burg, Ferdinandstraße 29 1I, zum vor⸗ läufigen Verwalter bestellt. 8

Hamburg, 31. März 1936.

Das Amtsgericht.

Neustadt, O. S. [446]

In Verfolg des Antrages des Uhr⸗ machermeisters Artur Riedel aus Neu⸗ stadt (Vogteiplatz Nr. 4) vom 27. 3. 1936 auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens und der diesbezüglichen Ergänzungen, die am 27. 3. sowie am 28. und 29. 3. cr. beim Amtsgericht Neustadt eingegangen sind, wird der Buchprüfer Wilhelm Sie⸗ gel aus Neustadt, wohnhaft Obere Mühl⸗ straße 32, als vorläufiger Verwalter be⸗ stimmt. 3 N. V. 1/36.

Amtsgericht Neustadt, O. S., den 29. März 1936.

Reichelsheim, Odenwald. [451]

Der Mannfakturwarenhändler Wil⸗ helm Bechtel, Inhaber der Firma Mar⸗ tin Bechtel II. in Reichelsheim i. Odw, hat am 28. März 1936 die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt. Vorläufiger Vergkleichs⸗ verwalter ist Georg Hotz IV. in Frän⸗ kisch⸗Crumbach.

Reichelsheim i. Odw., 30. März 1936.

Amtsgericht.

Buxtehude. [449] Das Vergleichsverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Johann Stüven in Harsefeld ist nach Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 21. März 1936 angenommenen Vergleichs auf⸗ gehoben. Amtsgericht Buxtehude, 28. März 1936.

Essen, Ruhr. [450]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Nolt in Essen, Gildehofstr. 6, alleinigen In⸗ habers der handelsgerichtlich eingetra⸗ genen Firma Kaufmann Peter Nolte, Mechanische Berufskleider⸗ und Wäsche⸗ fabrik, Lohnkonfektion in Essen, wird aufgehoben, weil der Schuldner sich ge⸗ mäß § 91 der Ueberwachung durch eineng im Vergleichsvorschlag bezeichneten Sach⸗ walter bis zur Erfüllung des Vergleichs unterworfen hat.

Essen, den 29. März 1936.

Amtsgericht.

oben

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gegen Barzahlung oder vorherige Ei

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 10 h. Sie werden nur ndung des Betrages einschließlich

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Zele 1,10 hℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und Zeile 1,85 ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle

O

Inhalt des amtlichen Teiles.

1892

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Gesetz über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936.

Begründung zum Gesetz über die Unterstützung der Angehörigen der einberufenen Wehrpflichtigen und Arbeitsdienstpflichtigen (Familienunterstützungsgesetz) vom 30. März 1936.

Aenderung der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle.

Bekanntmachungen über die Ausgabe der Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 13 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II.

8

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und

Isonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmart)

lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. April 1936

fur eine Unze e 11

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ klurs für ein englisches Pfund vom 3. Apri

1936 mit RM 12,325 umgerechnet.. = RM 86,6602,

für ein Gramm Feingold demmnach = Fge⸗ 54,2544,

in deutsche Währung umgerechntwte. = RM 2,78619.

Berlin, den 3. April 1936. 1

110 ch 7 ½ d,

Statistische Abteilung der Reichsbank. 1

8

1 Begründung zum Gesetze über den Reichsfremdenverkehrsverband vom 26. März 1936 (Reichsgesetzbl. I Seite 271).

Durch das am 23. Juni 1933 exlassene Gesetz über den Reichsausschuß für Fremdenverkehr (Reichsgesetzbl. I S. 393) ist bereits eine weitgehende Zusammenfassung der Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs dur eführt worden. Es ist insbesondere durch dieses Gesetz eine Einschaltung derjenigen Reichs⸗ und Landesbehörden, die am Fremdenverkehr inter⸗ essiert sind, gewährleistet. Gestört wurden die Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs jedoch mehrfach dadurch, daß keine gesetzliche Handhabe besteht, um die Gemeinden, die aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen, gleichmäßig zu erfassen, zu Abgaben heranzuziehen und bei den von ihnen zu treffenden Maßnahmen auf dem Gebiete des Fremdenver⸗ kehrs einheitlich zu führen. Das Gesetz schafft deshalb den Rechtsbegriff der Fremdenverkehrsgemeinde 10). Die Frem⸗ denverkehrsgemeinden geschlossener Verkehrsgebiete werden in Landesfremdenverkehrsverbänden zusammengefaßt 3 Abs. 1). Diese sind Vereine des bürgerlichen Rechts und unter⸗ stehen der Aufsicht der Landesregierung oder der von dieser bestimmten Stelle 3). Sie sind zugleich Rechtsnachfolger der durch das Gesetz aufgelösten sndezug Landesverkehrsverbände

ALund bilden zusammen den Reichsfremdenverkehrsverband.

Dieser ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht

der Aufsicht des Reichsministers für Volksaufklärung und

Propaganda 1). Dadurch, daß das Gesetz die Möglichkeit bietet, auch solche Gemeinden, die zu einem Beitritt zu ihrem zuständigen Landesfremdenverkehrsverband nicht ohne wei⸗ teres bereit sind, durch Erklärung der Aufsichtsbehörde in diesen zwangsweise einzugliedern 10 Abs. 2), ist eine gleich⸗ mäßige Erfassung sämtlicher am Fremdenverkehr interessierter Gemeinden gewährleistet. Die Mittel für die Unterhaltung des Reichsfremdenverkehrsverbandes werden durch Umlagen unter den Landesfremdenverkehrsverbänden aufgebracht 7); diese ihrerseits können Beiträge von den ihnen angehörigen Fremdenverkehrsgemeinden erheben 7). Die Umlagen⸗ und Beitragsregelung wird von den beteiligten Reichs⸗ ministern überwacht. Der Präsident des Reichsfremdenver⸗ kehrsverbandes wird vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ernannt 2), dessen Aufsicht er untersteht; er selbst ernennt die Leiter der Landesfremdenverkehrsverbände, wobei jedoch die Landesregierungen ein Vorschlagsrecht haben 5). Im übrigen wird das Verhältnis des Reichsfremden⸗ verkehrsverbandes gegenüber den Landesfremdenverkehrsver⸗ bänden durch eine Satzung geregelt, die der Genehmigung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda und des Reichsministers des Innern bedarf. Die Satzung der Lan⸗ desfremdenverkehrsverbände wiederu

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nra„ A 9 (Blücher) 3333. 1

2 Nr. 80 Reichsbankgirokonto

bedarf der Genehmi⸗

W1ö 8 8 ö * 8 2 G 9. 13

Berlin, Freitag, den 3. April, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1936

gung der zuständigen Aufsichtsbehörde 6). Die durch diesen Aufbau bedingte Zusammenfassung der gesamten Fremden⸗ verkehrsarbeit ist in Anbetracht der Anforderungen, die sich angesichts des sich immer mehr steigernden Reiseverkehrs vor⸗ aussichtlich ergeben werden, eine unabweisbare Notwendigkeit.

Reichsministerium für Volksaufklärung und Propogandg) zum Gesetz über die Unterstützung der Angehörigen der

einberufenen Wehrpflichtigen und Arbeitsdienstpflichtigen

(Familienunterstützungsgesetz) vom 30. März 1936 Reichsgesepbl. I S. 327).

Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 (Reichsgesetzbl. I. S. 609) und die Einführung der Arbeitsdienstpflicht durch das Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 769) erfordern eine Regelung der Fürsorge für die An⸗ gehörigen der Einberufenen während der Dauer der Dienst⸗ leistung, soweit ihr notwendiger Lebenshedarf nicht ge⸗ sichert ist.

Ein Unterstützungsbedürfnis trat zuerst für die An⸗ gehörigen der zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen hervor. Die auf Grund der Ermächtigung des § 37 Abs. 2 des Wehrgesetzes erlassene Verordnung über die Einbexufung zu Uebungen der Wehrmacht (Uebungsverordnung) vom 25. November 1935 (Reichgnesetzbl. I S. 1358) regelte der Eilbedürftigkeit wegen dieses Teilgebiet in ihrem § 4 vorweg. Sie übernahm die Unterstützungsgrundsätze der Verordnung zum Gesetz über die Beurlaubung von Angestellten und Ar⸗ beitern zum Zwecke der Leibeserziehung (Leibeserziehungs⸗ verordnung) vom 19. März 1935 (Reichsgesetzbl. 1 S. 382) und übertrug die Durchführung in Uebereinstimmung mit der Leibeserziehungsverordnung auf die Arbeitsämter unter Er⸗ stattung der Kosten durch die Wehrmacht.

Nach Beginn der Einberufungen zur Erfüllung der ak⸗ tiven Dienstpflicht und der Arbeitsdienstpflicht trat alsbald die Notwendigteit hervor, auch die Fürsorge für die Angehörigen dieses Personenkreises zu regeln. Das geschah durch die auf Grund der Ermächtigung des § 37 Abs. 2 des Wehrgesetzes und des § 26 des Reichsarbeitsdienstgesetzes erlassene Ver⸗ ordnung über die Unterstützung der Angehörigen der zur Er⸗ füllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und der einberufenen Arbeitsdienstpflichtigen (Familienunter⸗ stützungsverordnung) vom 19. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. 1. S. 1511). Die Durchführung wurde den Stadt⸗ und Land⸗ kreisen als staatliche Aufgabe auf Kosten des Reiches über⸗ tragen. Die Einzelheiten regeln die Durchführungsvor⸗ schriften des Reichsministers des Innern (Familienunter⸗ stützungsvorschriften) vom 19. Dezember 1935 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1511).

Die auf der zeitlichen Entwicklung beruhende unterschied⸗ liche Regelung für die zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht einberufenen Wehrpflichtigen und die einberufenen Arbeits⸗ dienstpflichtigen einerseits, die zu Uebungen der Wehrmacht Einberufenen andererseits war nur für eine Uebergangszeit gedacht. Sie sollte in Anbetracht der Wichtigkeit der Regelung für die Erfüllung der Aufgaben der Wehrmacht und des Ar⸗ beitsdienstes durch ein am 1. April 1936 in Kraft tretendes Familienunterstützungsgesetz ersetzt werden, welches das Auf⸗ gabengebiet für den gesamten Personenkreis hinsichtlich der Unterstützungsgrundsätze und der Durchführungsbehörden übereinstimmend regelt.

Der Gesetzentwurf bringt diese einheitliche Regelung. Er übernimmt unter Berücksichtigung der inzwischen gemachten Erfahrungen im wesentlichen das Recht der Familienunter⸗ stützungsverordnung vom 19. Dezember 1935. Diese Verx⸗ ordnung beruht in ihren Grundgedanken auf den Gesetz⸗ gebungswerken und Erfahrungen aus der Zeit vor und wäh⸗ rend des Weltkrieges.

Vor Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht durch das Gesetz vom 21, August 1920 (Reichsgesetzbl. S. 1608) waren geregelt:

a) die Familienunterstützung für den Kriegsfall

durch das Gesetz, betr. die Unterstützung von Familien in Fen Dienst eingetretener Mannschaften vom 28. Fe⸗ bruar 1888 (Reichsgesetzbl. S. 59) in der Fassung vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 332) und 30. Sep⸗ tember 1915 (Reichsgesetzbl. S. 629), sowie durch die Bundesratsbekanntmachung, betr. die Unterstützung vpoon Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ sschaften vom 21. Januar 1916 (Reichsgesetzbl. S. 55) in der Fassung vom 3.⸗Dezember 1916 (Reichsgesetzbl.

S. 1323) und 20. April 1917 (Reichsgesetzbl. S. 371), b) die Familienunterstützung bei Einberufungen zu

Friedensübungen, durch das Gesetz, betr. Unterstützung

4

c)

der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften vom 10. Mai 1892 (Reichsgesetzbl. S. 661) und die Bundesratsbekanntmachung vom 2. Juni 1892 (Reichs⸗ hleshr S. 668),

ür die in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht im Frieden dienenden Mannschaften bestand in der Vorkriegszeit keine besondere Regelung. Während des Weltkrieges wurde jedoch durch § 1 der Bundesratsverordnung vom 21. Januar 1916 die Familienunterstützung auf die Familien der Mannschaften, die sich in Erfüllung ihrer gesetzlichen aktiven Dienstpflicht befanden, und der Frei⸗ willigen auf Kriegsdauer (Kriegsfreiwillige) aus⸗ gedehnt. v11114A“ b1“

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beruhte auf folgenden Grundgedanken:

.Eine Unterstützungspflicht bestand nur im Falle der

Bedürftigkeit. Mit dem schon im Geiste der alten Heeresverfassung liegenden Grundsatz, daß die Wehr⸗ pflicht als „staatsbürgerliche Ehrenpflicht“ unentgeltlich abzuleisten sei, war eine allgemeine, von der Be⸗ dürftigkeit unabhängige Gewährung der Unterstützung nicht vereinbar.

.Der Personenkreis der unterstützungsberechtigten An⸗

3.

gehörigen der in den Dienst eingetretenen Mannschaften umfaßte zwei Gruppen. Die nächsten Angehörigen des Eintretenden, insbesondere die Ehefrau und die Kinder unter 15 Jahren, waren im Falle der Bedürftigkeit ohne weiteres unterstützungsberechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob der Eingetretene ihnen bis zum Dieusteintritt tatsächlich Unterhalt gewährt hatte oder nicht. Eine zweite Gruppe von Angehörigen, zu denen in erster Linie die Verwandten aufsteigender Linie gehörten, war nur unter der Voraussetzung unterstützungsberech⸗ tigt, daß sie von dem Eingetretenen unterhalten wurden, oder daß das Unterhaltungsbedürfnis erst nach erfolg⸗ tem Diensteintritt hervortrat. Für diesen Personen⸗ kreis wurde somit ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Diensteintritt und dem Unterstützungs⸗ bedürfnis gefordert.

Die Familienunterstützung hatte, da sie in Erfüllung iner vaterländischen Pflicht gegeben wurde, nicht den Charakter der öffentlichen Fürsorge (Armenfür⸗ sorge). Sie war nicht zurückzuerstatten.

Für die Höhe der Unterstützung stellte das Gesetz

Mindestsätze auf, die einheitlich für das Reichsgebiet galten. Darüber hinaus waren die Träger der Unter⸗ stützung zu Mehrleistungen verpflichtet, die nach den Bedürfnissen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bisherigen Lebensverhältnisse zu bemessen waren.

Die Durchführung der Familienunterstützung war Auf⸗

gabe der nach dem Gesetz über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichsgesetzbl. S. 129) gebildeten Liefe⸗ rungsverbände. Sie waren große kommunale Selbst⸗ perwaltungskörper, die sich in den größeren Ländern mit den Stadt⸗ und Landkreisen deckten. Sie waren im Gegensatz zu den Einzelgemeinden auf dem Lande verwaltungsmäßig und finanziell genügend leistungs⸗ fähig, um einerseits die ordnungsmäßige Erfüllung einer mittelbar der Sicherung der Kriegsführung die⸗ nenden Reichsaufgabe zu gewährleisten, andererseits dem Reiche für den Kriegsfall im Wege der Vorleistun die Finanzierung einer Aufgabe abzunehmen, die 8 ihrem Umfang geeignet war, seine Finanzkraft auf dem eigentlichen Gebiete der Kriegsführung zu schwächen. Sie waren zugleich befähigt, die aus Anlaß des Krieges erforderlichen zusätzlichen Leistungen der kommunalen Kriegswohlfahrtspflege durchzuführen und die mit der Kriegsernährungswirtschaft zusammenhängenden Fra⸗ gen zu lösen. Die Uebertragung der Familienunter⸗ stützung auf große kommunale Selbstverwaltungskörper hat sich unter diesen Gesichtspunkten im Weltkrieg bewährt.

.Die Unterstützungspflicht war eine Militärlast der

Lieferungsverbände. Die erforderlichen Mittel waren von ihnen aufzubringen. Das Reich leistete ihnen in Höhe der festgesetzten Mindestsätze Ersatz. Der Zeit⸗ punkt der Erstattungen war jedesmal durch besonderes Gesetz zu bestimmen. Während des Weltkrieges leistete das Reich den Lieferungsverbänden auch Beihilfen zu den Zuschlägen, die sie nach Maßgabe des Bedürfnisses u den Mindestsätzen zu gewähren hatten. Eine ab⸗ schlieende Regelung der Kostentragung durch das Reich erfolgte durch § 59 des Landessteuergesetzes vom 30. März 1920 (Reichsgesetzbl. S. 402), dem jetzigen

60 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der ekanntmachung vom 27. April 1926 (Reichsgesetzbl. I.