Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 80 vom 3. April 1936. S. 2 —
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 80 vom 3. April 1936. S. 3
gestellt werden, die der heutigen Zeit nicht mehr entsprechen, z. daß der Bewerber ledig sein, daß er einer bestimmten Konfession angehören müsse usw. Der Reichs⸗ minister bittet darum, daß solche Anforderungen an Bewerber um Amtsstellen nicht mehr gestellt werden, wenn nicht ein ganz be⸗ sonders zwingender Grund dafür vorliegt. Die Verwaltungen der amtlichen Veröffentlichungsblätter sind anzuweisen, so schließt der Minister, die Stellenausschreibungen daraufhin zu prüfen.
Für die zweite Gruppe von Angehörigen (§ 2 unter II. des Entwurfs) ist die Unterstützungsberechtigung davon ab⸗ hängig, daß der Einberufene bis zur Aushändigung des Gestellungsbefehls ganz oder zu einem wesentlichen Teil der Ernährer gewesen ist, d. h. sie ganz oder zu einem wesentlichen Teil aus eigenen Mitteln und Kräften unterhalten hat. Eine genaue Bestimmung darüber, welcher Teil als wesentlich zu gelten hat, werden die Durchführungsvorschriften bringen.
Für diese Gruppe wird ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Einberufung und Unterstützungsbedürfnis gefordert. Bei ihr liegt Unterstützungsberechtigung nicht vor, wenn der Angehörige den Lebensunterhalt bisher ohne Unterhalts⸗ leistungen des Einberufenen bestritten hat. Sie ist u. a. zu verneinen, wenn der Angehörige bis zur Einberufung den Lebensunterhalt aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge er⸗ halten hat, ohne daß der Einberufene zu seinem Unterhalt in⸗ wesentlichem Umfange beigetragen hat.
Zu § 3. Der Gesetzentwurf überträgt die Aufgaben der Familien⸗ unterstützung auf die Stadt⸗ und Landkreise als staatliche Auf⸗ gabe. Für das Anwendungsgebiet der Uebungsverordnung eht damit die Zuständigkeit von den Arbeitsämtern auf die
b Bekanntmachung. nrüber hinaus hat der Reichsminister der Finanzen zugleich im „Die am 1. April 1936 ausgegebene Nummer 13 des [Namen des Reichsministers des Innern und des Reichsarbeits⸗ Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: ministers in einem Schreiben an die Regierungen der Länder
†. Gesetz über die Haushaltsfiü eich i Maßnahmen getroffen, durch die einerseits Mieterhöhungen aus⸗ jahre n. Vom eg1. März F Ent Meiche im Rechttunat. Ucvisen und andererseits unbillige Härten für die Hausbesitzer
Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen über vermieden werden. Die Maßnahmen bestehen darin, daß in den
den Freibord der Kauffahrteischi ifikati Fällen, in denen die Mehrbelastung durch die Gemeindegrund⸗ Australten;. Vm 2. cfe ee nit. ] 8 seuer im Rahmen der bisherigen Miete nicht tragbar ist, Ent⸗
f tzvrei i baudarlehen, die
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: — N egenkommen bei der Verzinsung der Wohnungsbaud 8
sendungsgebühren: 2903 RM h 28 Stück z “ uns der Gebäudeentschuldungsteuer gegeben worden sind, gewährt
; 3 F 4 sendung. wird. Wo diese Maßnahme nicht ausreicht oder deshalb nicht
Berlin NW. 40, den 2. April 1936. möglich ist, weil keine solchen Wohnungsbaudarlehen bestehen, ist
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. der Betrag, um den sich die Gemeindegrundsteuer erhöht, unter E; 1 Umständen zu erlassen.
MNiichtamtliches. In einem Erlaß an die Landesregierungen, Kommunalaufsichts⸗
Deutsches Reich. behötden, Gemeinden und Gemeindeverbände stellt der Reichs⸗
Das Nautische Jahrbuch oder eriben⸗ T. inneminister fest, daß aus Stellenausschreibungen in den amtlichen “ 18,Jan ern nns Tafan venffentlichungsblättern immer wieder zu entnehmen sei, daß an Breite zur See nach astronomischen Beobachtungen ist in Carl Heymanns Verlag in Berlin W 8, Mauerstr. 44, soeben er⸗ schienen. Das Buch wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden bei unmittelbarer Bestellung sowie den Wiederverkäufern zum Preise von 1,50 RM für das Stück vom Verleger geliefert. Im Fenchpande ist es zum Preise von 2,— RM für das Stück zu
die Bewerber e
Berliner Börse am 3. April. —
Aktien überwiegend fester, Renten freundlich.
Die Börse eröffnete auch heute wieder in überwiegend festerer Haltung. Einige der in den letzten Tagen bevorzugten schweren Werte gaben auf teilweise Glattstellungen allerdings leicht nach, so u. a. Farben um ¼ auf 164 % , Siemens um 1 %. Ebenso zeigten einige Stromversorgungswerte eher nach⸗ gebende Tendenz, insbesondere HEW mit — ¾ 9%, was mit einer angeblich beabsichtigten Strompreissenkung in Verbindung ge⸗ bracht wird. Durchschnittlich ½ % fester eröffneten dagegen Montanwerte. Mansfelder gewannen sogar. 2 ¼, Bauderus 2 und Maxhütte 1 24 %. Von EEEEö“ ve 172 ———1 und Eintracht mit + 1 % zu erwähnen. Kaliwerte ka Sonnabend, den 4. April. fast durchweg 12ce,⸗ *, höher an. Bei den Gummi⸗ und Staatsoper: Margarete. Musikalische Leitung: Blech. Be⸗ inoleumaktien erhält sich Interesse für Conti⸗Gummi (+ 1), ginn: 20 Uhr. Dtsch. Linoleum (+ 1 ¼) und “ “ 25). be Schauspielhaus: König Lear. erholt waren am Automarkt W mit + 1 ½ %, gesu 1 8 88 hüns 3 waren hier auch Daimler (+† 1 %6. 7). Am Markt der Maschinen⸗ Staatstheater — Kleines Haus: Der Ministerpräsident. fabriken konnten Muag unter Hinweis auf den Dividendenvor⸗ Schäauspiel von Wolfgang Goetz. Beginn: 20 Uhr.
Ddie Unterstützung der Angehörigen der zu Friedens⸗ übungen einberufenen Mannschaften nach dem Gesetz vom 10. Mai 1892 richtete sich im wesentlichen eben⸗ falls nach den Grundfätzen des Gesetzes über die Kriegs⸗ familienunterstützung vom 28. Februar 1888. Die
8 Unterstützungshöhe war jedoch nicht nach Mindestsätzen, sondern nach Prozentsätzen des ortsüblichen Tagelohnes
zu bemessen. Die Kosten erstattete das Reich.
W““ den Grundgedanken der während des Weltkrieges be⸗ währten Regelung liegen wesentliche Ansatzpunkte für die jetzt notwendige Neuregelung der Familienunterstützung. In einem wichtigen Punkte weicht jedoch die Familienunter⸗ stützungsverordnung vom 19. Dezember 1935 — und in Ueber⸗ 1ö1.“ ihr der Gesetzentwurf — von der früheren fassung ab. Es ist notwendig, die Angehörigen der zur
MRunst und Wissenschaft.
W1“ öu““
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Unzeitgemäße Voraussetzungen bei Stellen⸗ ausschreibungen: „Ledige bevorzugt †“
Au Erfüllung der aktiven Dienstpflicht und der Arbeitsdienstpflicht Einberufenen auch im Frieden in die Familienunterstützung einzubeziehen. Denn Wehrdienst und Arbeitsdienst sind Ehrendienst am deutschen Volke. Wer seiner Verpflichtung zur Dienstleistung für das Vaterland nachkommt, dem ist auch das Vaterland verpflichtet. Infolge der völligen Umschichtung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse durch den Weltkrieg, die Inflation und die nachfolgenden Wirtschaftskrisen muß ferner damit gerechnet werden, daß sich jetzt unter den Ein⸗ berufenen weit mehr Ernährer unterhaltsberechtigter Ange⸗ höriger, die durch die Einberufung in eine bedrängte Lage kommen, befinden, als früher, zumal die Einberufung zum gktiven Wehrdienst sich heute auch auf ältere Jahrgänge er⸗ streckt. Für den einzelnen Dienstpflichtigen ist die Erfüllung des Ehrendienstes in der Wehrmacht und im Arbeitsdienst für die künftige Berufslaufbahn von solcher Bedeutung, daß den Zurückstellungen aus häuslichen Gründen nur beschränkte Bedeutung zukommt. Die Fürsorge für die Angehörigen der zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht und der Arbeitsdienst⸗ pflicht Einberufenen während der Dauer der Einberufung entspricht daher einer vom Staate zu erfüllenden Ehrenpflicht der Volksgemeinschaft.
Von Shakespeare. Beginn:
schlag der Demag um zirka 3 % anziehen, Die Dividenden⸗ erhöhung bei Zellstoff⸗Waldhof hatte sowohl hei dem Papier selbst als auch bei den übrigen Werten des Marktes Steige- rungen von zirka 1 % zur Folge. Von Verkehrswerten blieben AG. f. Verkehr sowie Eisenbahnverkehr weiter beachtet; erstere kamen zirka 1 %, letztere 1 % über Vortagsschluß zur Notiz. Schiffahrtsaktien waren weiter erholt, insbesondere Nordd. Loyd um % %. Im Verlauf wurde die Entwicklung etwas un⸗ einheitlich, wobei indessen zunächst nach wie vor eher leichte Kurs⸗- besserungen überwogen.
Zu Beginn der zweiten Börsenstunde trat an den Aktienmärkten eine allgemeine Abschwächung ein. Man verwies dabei auf den Artikel einer wirtschaftlichen Wochenschrift, der sich gegen die von Zeit zu Zeit auftauchenden Abwertungsgerüchte wendet. Hierdurch sahen sich die bei den in der letzten Zeit eingetretenen Kurssteige⸗ rungen am Aktienmarkt vorhandenen Mitläufer veranlaßt, weit⸗ gehend Glattstellungen vorzunehmen. Farben ermäßigten sich gegen den ersten Kurs um 1 ¼ auf 163 ¾¼ %, Siemens verloren 2 ¼⁄, Har pener 2, Reichsbank 1 ½, Hoesch 1 4¼, Zellstoff⸗Waldhof 1 %. Am Rentenmarkt zeigte sich wieder geringes Anlageinteresse. Reichsalt besitz kamen ½ % höher mit 111 ¼ % auf Tablou,
Stadt⸗ und Landkreise über.
„In engem Zusammenhang mit der Erklärung der Fa⸗ milienunterstützung zur staatlichen Aufgabe steht die Fest⸗ stellung des Umfangs der Erstattungspflicht des Reiches. Sie wird — abweichend von der Familienunterstützungsverord⸗ nung vom 19. Dezember 1935 — mit Rücksicht auf die für die öffentliche Fürforge durch die Familienunterstützung ein⸗ tretende Entlastung auf vier Fünftel des reinen Unter⸗ stützungsaufwandes begrenzt. Ein Fünftel des Unterstützungs⸗ aufwandes und der persönliche und sächliche Verwaltungs⸗ aufwand fallen den Stadt⸗ und Landkreisen zur Last.
Zu § 5.
Auch der Süddeutsche Zementverband jetzt nur um ein Fahr verlängert.
Der Süddeutsche “ in Heidelberg hatte sich bei der diesjährigen Neuordnung der deutschen Zementindustrie wieder als erster zu einer Verlängerung seiner Bindungen entschlossen. Ohne an die Bereinigung seiner eigenen Außenseiterfrage zu gehen, hat er die Verbandserneuerung auf im wesentlichen bisheriger Grundlage um 10 Jahre bis Ende 1945 ausgesprochen, allerdings unter verschiedenen Vorbehaltsklauseln, so der Neuordnung im
1tE“
Geringere Konjunkturempfindlichkeit der Braunkohlenbrikettwirtschaft.
Die Braunkohlenbrikettindustrie hat an dem Konjunkturauf⸗ schwung der letzten Jahre nicht in dem Maße teilgenommen, wie die anderen Zweige der Kohlenwirtschaft. Während nach Aus⸗ führungen des Instituts für Konjunkturforschung im Wochta bericht Nr. 13 von 1932 bis 1935 der Verbrauch von Steinkohlen um 32 %, der Koksverbrauch um 61 % und der Verbrauch roher Braunkohlen um 45 % anstieg, erhöhte sich der Verbrauch von Braunkohlenbriketts nur um 10 %. Dies ist darauf zurückzu⸗
70.
„Nummer 16 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preu⸗ ßischen Ministeriums des Innern vom 1. 2ene7936 29 sor. genden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Roerl. 889 Vernichtung v. Stimmzetteln der Volksabstimmung 1934. 8„RdErl, 25. 3. 36. Stellenvorbehalt Versorgungs⸗ Anw. — RdErl. 25. 3. 36, Urlaub f. Lehrlinge u. Jungarbeiter. — vE1“ Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 26. 3. 36, Kassenanschläge f: 1996. — Kommunal⸗
die Kom. Um⸗
Den Entwurf des Familienunterstützungsgesetzes enthält insbesondere die Abgrenzung des Personenkreises der Ein⸗ berufenen und der unterstützungsberechtigten Angehörigen, die Feststellung des Charakters derFamilienunterstützung als Sonderfürsorgerecht des Reiches unter Ausschluß der Erstat⸗ tungspflicht des Unterstützten, die Bestimmung der Durch⸗ führungsbehörden und die Feststellung des Umfangs der Er⸗ stattungspflicht des Reiches. Familienunterstützungsverordnung vom 19. Dezember 1935 überlaßt er den Erlaß von Bestimmungen über Voraussetzung, Art und Maß der Unterstützung sowie über Zuständigkeit und Verfahren den vom Reichsminister des Innern zu erlassenden Durchführungsvorschriften. Zu den Bestimmungen des Gesetzentw im einz
ist folgendes zu “ fe o
Zu §·1 Abs. 1. “ Der Personenkreis der Einberufenen umfaßt alle zur Er⸗ füllung der aktiven Dienstpflicht oder zu kurzfristiger Ausbildung oder Uebungen der Wehrmacht oder zur Erfüllung der Arbeits⸗ dienstpflicht Einberufenen, einschließlich der auf Grund frei⸗ williger Meldung Einberufenen. Zu den letzteren sind sowohl die vorzeitig (vor Einberufung ihres Geburtsjahrgangs) Die⸗ nenden als auch Wehrpflichtige und Arbeitsdienstpflichtige zu rechnen, deren Geburtsjahrgang infolge besonderer Anord⸗ nung zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht oder Arbeits⸗ dienstpflicht nicht mehr herangezogen wird. Bei den Wehr⸗ pflichtigen, die sich freiwillig auf länger als ein Jahr zum aktiven Wehrdienst verpflichten, hat das erste Dienstjahr als Erfüllung der aktiven Dienstpflicht zu gelten; bei Arbeitsdienst⸗ pflichtigen, die sich freiwillig auf länger als ein halbes Jahr zum Reichsarbeitsdienst verpflichten, ist das erste halbe Jahr als Erfüllung der Arbeitsdienstpflicht anzusehen.
Sachliche Voraussetzung der Familienunterstützung ist in Uebereinstimmung mit der Vorkriegsregelung das Fehlen aus⸗ reichender Sicherung des notwendigen Lebensbedarfs. Die näheren Bestimmungen über Voraussetzung, Art und Maß “ sind den Durchführungsvorschriften vorbe⸗
E 1“ ““ 8 Der Gesetzentwurf bestimmt in Ueberein timmung mit der Vorkriegsregelung, daß die “ Leistung der öffentlichen Fürsorge ist, und daß sie im Gegen⸗ satz zu dieser keine Erstattungspflicht des Unterstützten be⸗ gründet. Diese für den Unterstützten wichtige Abweichung vom Recht der öffentlichen Fürsorge ist darin begründet, daß die Familienunterstützung auf einer Ehrenpflicht der Volksgemein⸗ schaft gegenüber den Angehörigen der Einberufenen beruht.
3A1“ Der Personenkreis der unterstützungsberechtigten An⸗ gehörigen zerfällt nach dem Gefstenitnensone 88 Geappan⸗ Die engere Familie des Einberufenen (die Ehefrau und die ehelichen und für ehelich erklärten Kinder) ist ohne weiteres unterstützungsberechtigt, wenn ihr notwendiger Lebensbedarf während der Dauer der Einberufung nicht gesichert ist. Für sie genügt in Uebereinstimmung mit der Familienunter⸗ stützungsverordnung vom 19. Dezember 1935 die Eigenschaft eines Angehörigen des Einberufenen als Voraussetzung der Unterstützungsberechtigung. Die Beibehaltung dieser erleich⸗ terten Voraussetzung der Familienunterstützung für die engere Familie des Einberufenen entspricht der Billigkeit. Die nächsten Angehörigen müssen, auch wenn sie bis zur Ein⸗ berufung in öffentlicher Fürsorge gestanden haben, während der Dauer der Einberufung in jedem Falle vor der In⸗ anspruchnahme öffentlicher Fürsorge bewahrt werden. Anderenfalls würde nicht nur die Ehefrau, sondern auch der Einberufene selbst nach Beendigung der Dienstleiftung zum⸗ Kostenersatz für die der Ehefrau und den Kindern gewährte Unterstützung nach §§ 25, 25 a der Fürsorgepflichtverordnung verpflichtet sein, ein Ergebnis, das weder im Interesse der 8v nasbegeg, 8 Wehrmacht und des Reichs⸗ sdienstes noch des Einberufenen u iner? öri verantwortet werden kann. 1 114““ In die erste Gruppe (§ 2 unter I des Entwi
ferner die vor Aushändigung des ET“ Kindes Statt angenommenen Kinder und die mit der Ehefrau zusammen lebenden Stiefkinder des Einberufenen einbezogen
damit innerhalb des engeren Familienverbandes eine Auf⸗
spaltung der Fürsorge zwischen Familienunterstützung und
I
In Uebereinstimmung mit der
Durch die Uebergangsvorschrift des § 5 Abs. 1 soll den⸗ treten des Gesetzes Familienunterstützung nach den bisherigen Vorschriften erhalten, infolge der 1114““ aber die Unterstützungsberechtigung verlieren würden — ins⸗ besondere trifft das für Verwandte der aufsteigenden Linie zu —, die Unterstützungsberechtigung erhalten werden. Vor⸗ aussetzung, Art und Maß der Unterstützung sollen sich jedoch auch in diesen Fällen nach neuem Recht richten. In den Durch⸗ ““ wird dies noch besonders klargestellt
erden. 1 Abs. 2 enthält eine entsprechende Uebergangsvorschri für die Uebungsverordnung. Hier sollen bis 1 “ der Uebung die Arbeitsämter zuständig bleiben.
Zu § 6. “
Nach § 6 Abs. 1 sollen als Ersatzzeiten für die Erhaltun der Anwartschaft in der Invalidenversicherung und Aharhung tunssr ass auch 8 Zeiten, für die ein Angehöriger eines
inberufenen aus der Familienunterstützun 1 ü worden ist, gelten. 8 Die Abs. 2 und 3 regeln die Ersatzansprüche des Reiches als Träger der Fes iliergeeeüceheante ce Träger 8 Fehtaldeflcherang und Arbeitslofenpersicherung. Bei der Geltendmachung olcher Ersatzansprüche soll das Reich durch die Stadt⸗ und Landkreise vertreten werden. Die Durchfüh⸗ rungsvorschriften werden hierüber eine nähere Regelung bringen. (Veröffentlicht durch Reichs⸗ und Preuß. Ministerium des
“ 8 G
enderung der Gebührenordnung
“
der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Berbindung mit der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungs⸗ stelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 261 vom 7. November 1935) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 9. Januar 1936 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1936) wie folgt geändert:
I. 8 8 8 folgende Foslung;: „Die Gebühr für die Erteilung von Bescheinigungen auf dem Gebiet der Rohstoffbewirtschaftung (Verkehrsgebühr) beträgt 10 des Betrages, auf den die Bescheinigung Hragen 8 66 88 178 „Die Aenderung der Gebührenordnung tritt am Tage na ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kreg. 8 Berlin, den 1. April 1936. Der Reichsbeauftragte für Seide, Kunstseide und Zellwolle. Hagemann. .
Bekanntmachung.
„, Die am 1. April 1936, ausgege nme
— 1. i ausgegebene Nummer 34 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält.. . 88 Gesetz über den Polizeikostenbeitrag der Gemeind 1 Polize Vom 81. Lngts 1936,
Gesetz über die Verlängerung der Amts ⸗ thaue nete. Lem. 31. März 1936, 1““ Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die vier⸗ C Aenderung des Besolge ngngesees, Vom 30. März Erste Verordnung zur Ddur ührun 8 und Rnsne Nesche ese teh Vom 31. msüh 1986. öböG Verordnung über das Inkrafttreten von Vorschriften au 1.. Gebiet des Straßenwesens im Saarland. Vrsg 9 wünn 3 Anordnung über Aufhebung der Anordnung zur Ueber⸗ leitung des Arbeitsrechts im Saarland. Vom 38 März 1936. Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes über den Reichsfremdenverkehrsverband. Vom 1. April 1936. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: —,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: —,04 NM für ein Stück bei eeee Berlin NW 40, den 2. April 1936.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich
des
öffentlicher Fürsorge vermieden wird.
8 “ 8 82
jenigen Angehörigen eines Einberufenen, die beim Inkraft⸗
ist die Frist
ausdrücklich
gebäude, die in der Zeit vom
Neuhausbesitzes von der Grundsteuer
verbändde, RdErl. 18. 3. 36, Veränderungsnachw. zu d. Landes⸗ verteilungsschlüsseln f. d. Einkommen⸗ u. erchen, Zu b; and f 1935. — RdErl. 19. 3. 36, Forensenverzeichnisse. — RdErl. 20. 3. 36, Steuerverteilungen f. 1935. RdErl. 23. 3. 36 Ptecgengus screihungeg⸗ — Gemeindebestand⸗ und rtsnamen⸗ Aenderungen. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohl⸗ bahrt. RdErl. 21. 3. 36, Kölner Dombaulotterie. — RdErl. 21. 9. 36, Vas hs Rote⸗Kreuz⸗Lotterie. Polizeiver⸗ waltun g. RdErl. 20. 3. 36, Zulass. mechanisch betrieb. Spiel⸗ geräte. 2 RdErl. 23. 3. 36, Schutz d. Sonn⸗ u. Feiertage. — RdErl. 24. 3. 36, Pauschvergütung f. Gefangenentransporte. — RdErl. 26. 3. 386, Feuerwehrehrentafel. — RdErl. 26. 3. 96;, Ein⸗ wanderer u. Hebeen . — Prüfungszeugnisse f. Licht⸗ spielvorführer. RdErl. 18. 3. 36, Zivilversorg. v. Pol.⸗ Beamten. — RdErl. 23. 3. 36, Nichtbeamt. Hilfskräfte d. Geschäftszimmerdienstes. — RdErl. 24. 3. 36, Stellenbesetz. in d. Gemeindevollzugspol. — RdErl. 25. 3. 36, Generalmajore d. Schutzpol. — RdErl. 21. 3. 36, Polizeifünfkampf. RdErl. 21. 3. 36, Vereinszeitungen d. Pol.⸗Sportvereine. RdErl. 25. 3. 36, Ueberprüfungslehrg. f. Majoranw. d. Schutzpol. — 25. 3. 36, Fahrradhaltung in d. Gendarmerie. — RdErl. 26. 3. 36, Bekleid, d. Pol. — Verkehrswesen. RdeErl. 2. 3. 36, Verkehrszeichen an Reichsautobahnen. — RdErl. 4. 3. 36 Versicherungspflicht d. Reisebüros als Unternehmer v. Gelegen⸗ heitsverkehr. — RdErl. 20. 3. 36, Benennung v. Reichswasser⸗ straßen. I.” ersonenstandsangelegenheiten. RdErl. 121 3. 36, Standesamtl. Vordrucke. — RdErl. 24. 3. 36, Exgänz. d. Ausf.⸗Anw. zu § 3 d. Ersten VO. zur Ausf. d. Gef. zum Schutze d. dt. Blutes u. d. dt. Ehre. — Wehrangelegen⸗ heiten. RdErl. 28. 3. 36, Abschluß d. Erfassungsverfahrens f. nichterfaßte Dienstpflichtige. — Volksgesundheit. Beschl. 27. 2. 36, Landesgesundheitsrat. — RdErl. 21, 3. 36, Rassenpolit. Schulung v. Gesundheitspflegerinnen. — RdErl. 20. 3. 36. Ge⸗ bührenerhebung durch d. Gesundheitsämter. — RdErl. 26 3. 36 Einführung v. Dessertweinen. — RdErl. 24. 3. 36, Serumdiagnose d. Syphilis. — Uebertragbare Krankheiten d. 10 Woche.. — Veterin ärangelegenheiten. RdeErl. 20. 3. 36 Einfuhr v. Pferden zur Olympiade. — RdErl. 21. 3. 36, Schlachtvieh⸗ beschau auf Schlacht⸗ u. Viehhöfen. — Handschriftliche Berichtigungen. — Neuerscheinungen. — Stel⸗ Vö v. Gemeinde beamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Besüim eSh ghaesasg. 4t. Viertelfährlich 1,65 Nm für Aus⸗ G ig be 20 7 ür 2 (ein⸗ gine 8.nue g ruckt) und 2,200 RM für Ausgabe B (ein
—
Aus der Verwaltung.
Neue Vorschriften über die Steuerbefreiung des Neuhausbefitzes. 889 Reichsfinanzministerium teilt mit: ach den bisherigen Vorschriften über die Steuerbefrei
neuerrichteter Kleinwohnungen waren nur solche Risenegüh srefatcg befreit, die bis zum 31. März 1936, u. U. bis zum 31. Mai 1936 bezugsfertig werden. Durch das neue Gesetz vom 2. April 1936 für das Bezugsfertigwerden um ein Jahr verlängert worden. Es sind also nunmehr auch solche Kleinwohnungen steuerbefreit, die bis zum 31. März 1937 bezugsfertig werden Die Frist verlängert sich bis zum 31. Mai 1937 für solche Klein⸗ wohnungen, die bis zum 31. Dezember 1936 im Rohbau vollendet werden. In der Begründung zum Gesetz vom 2. April 1936 ist cklich hervorgehoben worden, daß eine weitere Verlängerung der Frist für das Bezugsfertigwerden nicht in Aussicht genommen ist. — Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hin⸗ gewiesen, daß die Dauer der Steuerbefreiung für die Klein⸗ wohnungen nicht verlängert worden ist. Die Steuerbefrejung endet auch für die Kleinwohnungen, die bis zum 31. März (Mai)
1937 bezugsfertig werden, bei der Vermögensteuer und der Grund⸗
steuer am 31. März 1939 und bei der Einkom s 31. Dezember 1938 (oder am Schluß des Wirtschaftsjaßre 1982/98)8 Das neue Gesetz vom 2. April 1936 beschäftigt sich weiterhin mit dem „älteren Neuhausbesitz“. Es versteht darunter die Wohn⸗ 1. April⸗ 1918 bis zum 31. März Die Stenerbefreinng älteren 1 richtete si r i wesentlichen nach Landesrecht, Infolgedessen ö“ ö halb des Reichs die größten Verschiedenheiten. Das Gesetz vom 2. April 1936 dient dem Zweck, die Befreiungsvorschriften möglichst zu vereinheitlichen. Es bestimmt, daß bei der Landes⸗ grundsteuer die öügen. die am 31. März 1936 galten, noch ein weiteres Fahr d. d bis zum 31. März 19891 bestehen bieiben Während bei der Landesgrundsteuer eine völlige Vereinheitlichung Aisae noch nicht erreicht wird, ist der Gedanke der Verein⸗ heitlichung bei der Gemeindegrundsteuer streng durchgeführt. Nach dem neuen Gesetz ist der gesamte Neuhausbesitz ab 1. April 1936 zur Gemeindegrundsteuer heranzuziehen. Für das Rechnungsjahr 1936 werden jedoch weitgehende Erleichterungen gewährt. So sieht das Gesetz vor, daß der Betrag, um den sich die Gemeindegrund⸗
1931 bezugsfertig geworden sind.
16“
Landes
steuer gegenüber dem bisherigen Zustand erhöht, keinesfalls den ’ rchschnitt 8 meindegrundsteuer biersasaca Jöats
führen, daß das Braunkohlenbrikett zum überwiegenden Teil in den kaum konjunkturempfindlichen Hausbrand. gelangt: Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden rund zwei Drittel des Brikettabsatzes über den Platzhandel geleitet.
Im abgelaufenen Jahre hat die Produktion von Braun⸗ kohlenpreßkohlen gegenüber 19344 um fast 5 % zugenommen. Dabei ist bemerkenswert, daß die Brikettherstellung im ersten Jahresdrittel fast gar nicht und im zweiten nur um 3 % größer war als in den entsprechenden Zeitabschnitten des Vorjahres; in den Monaten September bis Dezember 1935 dagegen wurden 10 % mehr Briketts gepreßt als zur gleichen Zeit 1934. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter und der geleisteten Lohnschichten ist ebenfalls — namentlich im letzten Jahresdrittel — gestiegen.
Die Nachfrage auf dem Brikettmarkt war 888 im ver⸗ gangenen Jahre wieder lebhafter als im Vorjahr. er Platz⸗ hangel erhöhte seine Abrufe um schätzungsweise 5 —6 %. Ver⸗ hältnismäßig stark — um rund 8 % — nahmen die Bestellungen der Industrie zu. Die Ausfuhr von Freue oh.sfga ln war mit 1,2 Mill. t etwa ebenso groß wie 1934. Einbußen bei den Hauptabnehmern — den Goldblockländern — standen erhöhte Ausfuhren nach Dänemark, Italien und der Tschechoslowakei gegenüber. Die Vorräte an Braunkohlenbriketts konnten in der weiten Hälfte des abgelaufenen Jahres erheblich niedriger ge⸗ alten werden als im Vorjahr. Sie betrugen um die Wende 1988186 nur noch rund zwei Fünftel der Menge, die 1930 bei den Brikettfabriken lagerte. . b189.
8
Saargruben und Ruhrkohlensyndikat.
Der Beitrittsvertrag der Saargruben mit dem Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikat bietet die Möglichkeit, nach dem ersten Vertragsjahr über eine Aenderung verschiedener Punkte zu verhandeln. Zwischen der Saargrubenverwaltung und dem Kohlensyndikat sind nach Informationen des DHD. zur Zeit die Verhandlungen über derartige Aenderungen des Vertrages im Gange, die in der Hauptsache die L“ des Beschäfti⸗ gungsanspruchs der Saar ruben betre fen sollen. Dieser be äftigungsanspruch belief sich für das erste Jahr der Zu⸗ gehörigkeit der Saargruben zum Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ sondikat auf 6,5 Mill, t. Außerdem verhandelt die Sgargruben⸗ verwalkung augenblicklich mit den Saarwerken über eine Erneuerung der Kohlenlieferungsverträge. .
Kräftige Belebung in der deutschen Stein⸗ industrie. in der Steinindustrie setzte in diesem Jahre
Die Belebun 8l 8 Die Monate Dezember, Januar und
zumeist etwas später ein.
Februar lagen ruhiger, während im. März ziemlich allgemein eine
kräflige Absatzsteigerung eintrat. Für die künftigen Monate wird mit einem Anhalten der Belebung bezw. mit einer weiteren Be⸗ schöftigungszunahme in der Steinindustrie zu vechnen sein, da die Belebung im Straßenbau, die Abrufe der Reichsbahn und die Auftragserteilung sa “ für ihre Deckenbauten ziem⸗ lich aleichmäßig zusammentrafen. .“ 21
82 zuständigen Beschaffungsstellen der Reichsbahn vergebenen Aufträge halten sich, nach Informationen des DHD., für das Jahr 1936 zwischen 6—7 Mill. To. Damit liegen sie auf etwa gleicher Höhe des Vorjahres. Ob noch zusätzliche Aufträge wie in den Jahren 1933 und 1934 gegeben werden, in denen da⸗ mals die Gesamtaufträge für die Steinindustrie sich auf 10 bezw⸗
Jponnte inzwischen aber nur für ein Jahr in Kraft gesetzt werden,
im Dezember
April und Mai stünde eine weitere gün
Westen und der zwischenverbandlichen Regelung über den Anteil am deutschen Absatz. Der Verbandsvertrag der neuen Westzement G. m. b. H., Verkaufsvereinigung westdeutscher Zementwerke,
behördliche Maßnahmen wurden nur bis zum 31. Oktober 1936 befristet. Die Dyckerhoff⸗Wicking A.⸗G. besitzt als eine der größten drei süddeutschen Firmen im Südverband einen Anteil von 15,83 9%, gleichzeitig, und zwar mit dem bedeutendsten Teil ihres Versandes, einen Anteil, von etwas über 30 % im Westdeutschen Verband, ist also im Westen nur für ein Jahr gebunden.
Wie der DHD erfährt, hat der dee her Verband dem Wunsche von Dyckerhoff, im Süden der bicherigen Verbands⸗ Verlängerung nur unter dem Vorbehalte, da auch im Westen die nächsten Jahre wieder eine Einigung erzielt werde, zuzu⸗ stimmen, nicht stattgegeben. Vielmehr wurde der Beschluß, den Süddeutschen Verband 10 Jahre zu verlängern, auf ehoben und ein neuer Beschluß gefaßt, den Verband rückwirkend ab 1. Januar
1936 nur bis 31. 1936 auf der bisherigen Grundlage u verlängern. Innerhalb der deutschen Zementverbände trat Famik jetzt eine Verbands⸗Verlängerung um ein. Jahr ein beim Westdeutschen, beim Süddeutschen und beim Hüttenzementverband, nur der Norddeutsche Verband ist bei der weiterhin offenen Frage seines großen dIct. um zwei Jahre verlängert. — Ueber die Entwicklung des Zementabsatzes hört der DHD, daß der Versand in den ersten drei Monaten 1936 im Durchschnitt bis zu 30 % über der gleichen Zeit des Vorjahres liege. Diese Absatz⸗ steigerung treffe auf die meisten Gebiete zu. Für die Monate sige Untwicklung und
Erhöhung der Abrufe zu erwarten. 8 8
—.
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GESnergietagung „Die Kohle“ in Essen.
Am 21. und 22. April wird die in Essen eütg ge große Veranstaltung „Die Kohle“ als dritte und abschließende der drei Essener Energietagungen durchgeführt. Veranstalter sind die vier westdeutschen Aemter für Technik der NSDAP. in Verbindung mit dem Haus der 12” dem Ruhrbezirksverein des VDJ. und der Deutschen Arbeitsfront, Betriebsgemeinschaft Bergbau. Das Programm sieht folgende Vorträge vor: Dienstagvor⸗ mittag (I. Teil: „Kohle und Mensch“), Begrüßung durch Berg⸗ assessor a. D. Pg. Kellermann, Oberhausen; „Kohle und Mensch“, Pg. Padberg, Reichsamtsleiter und RBG.⸗Leiter Bergbau; „Grundlagen nationalsozialistischer Arbeitsführung und Berufs⸗ erziehung im Bergbau“, ro Dr.⸗Ing. e. h. vg. Arnhold, Berlin, Reichsamtsleiter und Leiter des Amtes für Arbeitsführung und Berufserziehung in der DAF.; „Worte eines unbekannten Berg⸗ mannes“ und Schlußwort und Ausblick von Pg. Fischer, Essen, Gaustabsleiter der NSDAP. Gau Essen. Dienstagnachmittag (IE. Teil: „Kohle und Wirtschaft“); „Die Kohle in der nationalsozialistischen Wirtschaftsführung und Wirtschaftsauffassung“, Prof. Dr.⸗Ing. e. h. Pg. Arnhold, Berlin; „Die wirtschaftliche Bedeutung der Steinkohle“, Bergassessor a. D. Pg. Kellermann, Oberhausen; „Die Entstehungsgeschichte eines Steinkohlenflözes“ (wissenschaftlicher Trickfilm), Prof. Bergassessor ag. D. Dr. Kukuk, Bochum; „Bergleute bei der Arbeit“ (Tonfilm). Mittwochnachmittag (III. Teil: „Kohle und Technik“), „Die Steinkohle im Haushalt“, Obering. Fr.⸗Ing. Wiedemann, Essen; „Die Steinkohle in der deutschen Treibstoffwirtschaft“, Prof. Dr.⸗ Ing. Pg. Ubbelohde, Berlin; „Die Steinkohle als Energiequelle“, Dir. Dr.⸗Ing. e. h. Dipl.⸗Ing. Pg. Schulte, Essen, und „Rück⸗ blick auf die drei Essener Energietagungen und Ausrichtung der
9 Mill. To. erhöhten, wird von der Lage in den Spätsom monaten und im Herbst abhängen.
Marktverkehr mit Vieh vom 22. bis 28. März 1936.
(Nach Angaben der 49 wichtigeren
Ergebnisse auf die Gestaltung der deutschen Fnergiecgzetschgft. Staatskommissar Oberbürgermeister Pg. Dillgardt, Duisburg.
Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)
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Lebende Tiere
Zu⸗ (+) bzw.
Zufuhren Abnabme (—)
von
unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt
davon zum Schlachthof
Auftrieb auf dem Viehmarkt
Tiergattungen
Zu⸗(+) bzw. Abnahme (—) gegenüber der Vorwoche in S
gegenuͤber der
Vorwoche H
geschlachteten Tieren
zum Fleisch⸗ markt ²)
davon aus dem Ausland ¹)
insgesamt
3 728 896 63
2 550
12 593 1 862 2 060 7 154
Rinder zusammen. dav.: Ochsen.. 8 Bullen b
(Kalbinnen)
ü sansen resser Kälber 1 Sc chafe
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¹) Darunter auf dan Zahlen mitenthalten.
Berlin, den 2. Apzl 1936.
Seegrenzschlachthöfe: 163 Ochsen, 1984 Kühe.
20 850 3 218
2 340 13 096 1 996 290
34 471 128 562 13 228
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— —2 SSSS b0 90
schuldungsanleihe erholte sich um ¼ auf 87 %, verschiedene variabel
gehandelte Industrieobligationen zogen um ca. ¼,— % P an.
Bei den Kassarenten waren nennenswerte Veränderungen nur in einzelnen Werten zu beobachten. Liqu.⸗Pfandbriefe lagen eher bis 2½ P schwächer, auch in einzelnen Hyp.⸗Pfandbriefen, so bei Hannoversche Boden, traten geringe Einbußen ein. Stadt anleihen zogen vereinzelt etwas an, so 28er Duisburger un 26er Elberfelder um je %, 26er Dresdner um % %. Von Provinzanleihen sind 28er Niederschlesien mit — ½ und 30er Pommern mit + ℳ¼ %e hervorzuheben. Thüringer Altbesitz ge wannen %, Hamburger Altbesitz ¼ %, Kasseler Bezirksverbands⸗ anleihe %. Reichsbahnschätze gaben um 7 1¼ Pfg. nach. Die jüngste Emission der 4 ½ igen Reichsbahnschatzanweisungen von 1936 gelangt am Montag, dem 6. 4., zur ersten Notiz. „Vor 3 Länderanleihen sind Bayernserien mit — 0,32 %, 27er Thüringer, mit + 0,22 % zu erwähnen. Am Markt der Industrieobligatione zogen Ludwig Loewe um 14¼ % an, während Farbenbonds um 4 % zurückgingen. 1 Blanko⸗Tagesgeld erfuhr eine weitere Verbilligung auf 3 bis 3 ¼ %. Am Valutenmarkt errechnete sich das engl. Pfund in Berlin mit 12,33, der Dollar mit 2,487. 3
Beiratssitzung des Großhandels. 8
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um Abschluß des Geschäftsjahres 1934,35 trat der Beirat der Srna echupper Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in Berlin zu einer Arbeitstagung zusammen. Sämtliche Leiter und Ge⸗ schäftsführer der Bezirks⸗ sowie der Fach⸗ und Fachuntergruppen der Wirtschaftsgruppe aus dem ganzen Reich waren hierzu er⸗ schienen. Auf Einladung des Leiters der Wirtschaftsgruppe hielt der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Handel, G. Feld mann, ein Referat über Genossenschaftsfragen, das im Mittel⸗ punkt des Interesses stand. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Wilhelm Rumpf, Frankfurt /M., und der Hauptgeschäftsführer, Edmund von Sellner, Berlin, und andere Herren der Ge⸗ schäftsführung behandelten in ausführlichen Referaten die berufs⸗ ständischen und volkswirtschaftlichen Aufgaben, die dem deutsche Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel gestellt sind. Baurat Berghoff, der Stellvertreter des Leiters der Wirtschaftsgruppe für Finanz⸗ und Organisationsfragen, erstattete über das am 31. März abge⸗ schlossene oe gs. einen vorläufigen sich ergab, daß der Haushalt der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und gah, daß nder trotz erhöhter Arbeitsanforderungen und vieler zusätzlicher Leistungen vollkommen ausgeglichen ist. Auch die Bezirks⸗ und Fachgruppen der Wirtschaftsgruppe haben im vergangenen Geschäftsjahr mit ihren Etats in der vorgesehenen Form E Baurat Berghoff legte dann den neuen Etat für das Geschäftsjahr 1936/37 stimmig genehmigt wurde.
vor, der von dem Beirat ein⸗
Formalitäten im deutsch⸗polnischen Waren⸗ verkehr.
Die Deutsche Handelskammer für Polen, Berlin NW.7, teilt mit: Die Abwicklung des deutsch⸗polnischen Warenverkehrs im Rahmen des ö“ Wirtschaftsabkommens vom 4. No⸗ vember 1935 wird vielfach dadurch verzögert, daß die vorgeschrie⸗ benen Formalitäten von den beteiligten Firmen nicht genau befolgt werden. Besonders häufig kommt es vor, daß die Rechnungen der deutschen Lieferfirmen den Bestimmungen des Vertrages nicht ent⸗ sprechen. Es wird daher erneut auf folgende Gesichtspunkte hin⸗ gewiesen: Nach den Bestimmungen des deutsch⸗polnischen Waren⸗ abkommens erfolgen die beiderseitigen Lieferungen frei Grenze un⸗ verzollt. Bei Lieferungen von Deutschland nach Polen müssen dem⸗ nach die Transportkosten vom Verladeort bis zur deutsch⸗polnischen Grenze von der deutschen Lieferfirma verauslagt werden. Die Er⸗ hebung der Frachtkosten durch Nachnahme ist unzulässig. Der deutsche Lieferant stellt die Frachtkosten dem polnischen Abnehmer in Rechnung und erhält den verauslagten Betrag im Verrechnungs⸗ wege zusammen mit dem Rechnungsbetrag. Lei Kreditgeschäften kann die deutsche Lieferfirma verlangen, daß die verauslagten Fracht⸗ kosten sofort im Verrechnungswege erstattet werden, diese Forderung muß jedoch auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt werden. Ferner ist zu beachten, daß bei Kreditgeschäften die Zahlungstermine und Bedingungen genau angegeben werden müssen (die Zahlen in Worten). Die Rechnungen und ihre Abschriften müssen mit der . Firmenstempel und einer gültigen Unterschrift des Ausführers ver⸗ sehen sein. Weiterhin haben die Rechnungen eine genaue Au stellung der einzelnen Waren mit Bezeichnung der Warengattunge und der Einzelpreise zu enthalten. Es ist erwünscht, daß alle Nebenkosten in der Rechnung gesondert angegeben werden, des⸗ gleichen Brutto⸗ und Nettogewicht.
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Finanzbericht, aus dem