1936 / 81 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 81 vom 4. April 1936. S.

§ 2. Die Vorschrift des § 1 gilt nicht für Putztücher, die Ausfuhr bestimmt sind, und für Erzeu nisse, die im eigenen trieb als Maschinenputztücher verbraucht werden. 8

8 § 3. Bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits hergestellte Ma⸗ schinenputztücher usw., die der Vorschrift des § 1 nicht entsprechen, dürfen von Herstellern und Lohnauftraggebern vom 20. April 1936 ab zur Verwendung im Inlande weder angeboten noch ver⸗ kauft werden; Verkäufe, die vor dem Inkrafttreten der Anord⸗ nung abgeschlossen sind, dürfen noch bis zum 15. Mai 1936 in der vereinbarten Beschaffenheit erfüllt werden

§ 4. 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strasvorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934. § 5. Diese Anordnung tritt am Tage nach im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen S Berlin, den 4. April 1936. r Reichsbeauftragte für Baumwollgarne und ⸗gewe v“

Pe⸗ Be⸗

8 88 ihrer Veröffentlichung atsanzeiger in

be.

85

AMAlnordnung BG 11 der Ueberwachungsstelle für Baumwollgarne und gewebe (Ausnahme von der Anrechnung auf die Verarbeitungs⸗ mengen). Vom 4. April 1936.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ tellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet: 8—

Auf die gemäß der Anordnung B69 vom 10. Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 288 vom 10. Dezember 1935) sessgesetten Verarbeitungsmengen werden bis auf Widerruf eindrähtige Abfallgrobgarne bis höchstens Nr. 4er englisch einschließlich nicht angerechnet, wenn diese keine Originalbaumwolle und mindestens 25 vom Hundert Reiß⸗ baumwolle enthalten. 82

Beim Verkauf von Abfallgrobgarnen bis höchstens Nr. 4er englisch einschließlich sind abweichend von der Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Anordnung BG 8 vom 29. November 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 279 vom 29. No⸗ vember 1935) die nach § 5 Abs. 1 geforderten Angaben in Auftrags⸗ bestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen und dergl. zu machen.

Das Einkaufsbewilligungsverfahren nach Anordnung B68 wird durch diese Anordnung nicht berührt.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafvorschriften der §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Marenverkehr vom 4 Sevptember 1934.

§ 5.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichun im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen ö“ 888

Berlin, den 4. April 1936.

Der Reichsbeauftragte füür Baumwollgarne und ⸗gewebe.

1 1“

Einziehung von Tetanusserum. RdErl. d. RuPr Md J. v. 31. 3. 1936 IV C 693/36.

(1) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern

3421 bis 3429, 3436, 3437, 3438, 3440, 3442 (wörtlich: „drei⸗ tausendvierhunderteinundzwanzig“ bis „dreitausendvier⸗ hundertneunundzwanzig“, „dreitausendvierhundertsechs⸗ unddreißig“, „dreitausendvierhundertsiebenunddreißig“,

„dreitausendvierhundertachtunddreißig“, „dreitausendvier⸗

hundertvierzig“, „dreitausendvierhundertzweiundvierzig“) laaus der J. G. Farbenindustrie AG. in Höchst a. M., 2066 bis 2074 (wörtlich: „zweitausendsechsundsechzig“ bis

„zweitausendvierundsiebzig“) aus den Behringwerken in

Marburg a. d. L.,

531 (wörtlich: „fünfhunderteinunddreißig“) aus dem Sächsi⸗ schen Serumwerk in Dresden, 25 (wörtlich: „fünfundzwanzig“) aus der Gesellschaft für

Seuchenbekämpfung AG. in Frankfurt a. M.⸗Niederrad, 33 (wörtlich: „dreiunddreißig“) aus dem Bakteriologischen und

Seruminstitut Dr. Schreiber in Landsberg a. d. W. sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗

ziehung bestimmt.

9 Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, in der Süddeutschen Apothekerzeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Einziehung von Ruhrserum. RdErl. d. RuPr Md J. v. 31. 3. 1936 IV C 692/36.

1(1) Die Ruhrsera mit den Kontrollnummern 173 bis 176 (wörtlich: „einhundertdreiundsiebzig“ bis „ein⸗ 8 ö11“ aus den Behringwerken in Mar⸗ urg a. d. L., sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt. 2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, in der Süddeutschen Apothekerzeitung sowie in der Pharmazeuti Zentralhalle für Deutschland.

8 *

Einziehung von Meningokokkenserum. RdErl. d. RuPrMdJ. v. 31. 3. 1936 IV C 691/36.

(1) Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 296 bis 310 (wörtlich: „zweihundertsechsundneunzig“ bis

„dreihundertzehn“) aus den Behringwerken in Mar⸗

burg ga. d. L., 8 1.“ 1““ 8E11““ 9

.

[8 (wörtlich „acht“) aus dem Hamburger Serumwerk in

Hamburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, in der Süddeutschen Apothekerzeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Eiinnziehung von Diphtherieseruuu. RdErl. d. RuÿrxMdJ. v. 31. 3. 1936 IV C 690/36.

(1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern 3605, 3606, 3620 und 3622 (wörtlich: „dreitausendsechshundert⸗

fünf“, „dreitausendsechshundertsechs“, „dreitausendsechs⸗

hundertzwanzig“ und „dreitausendsechshundertzweiund⸗ jwanzig) aus der J. G. Farbenindustrie AG. in Höchst

1434 bis 1449 (wörtlich: „eintausendvierhundertvierund⸗ dreißig“ bis „eintausendvierhundertneunundvierzig“) aus den Behringwerken in Marburg a. d. L.,

425 bis 433 (wörtlich: „vierhundertfünfundzwanzig“ bis „vierhundertdreiunddreißig⸗) aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der gexhftsesg Apotheker⸗Zeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, in der Süddeutschen Apothekerzeitung sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. 1“

(1) Die Diphtherie⸗Schutzimpfstoffe mit den Kontroll⸗ nummern T. A. F. 27 und T. A. F. 28 („siebenundzwanzig“ und „acht⸗

undzwanzig“) aus den Behringwerken in Marburg a. d. L., T. A. 3 („drei“) aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein⸗ ziehung bestimmt.

89 Eine gleiche Veröffentlichung erfangt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Pharmazeutischen Zeitung, in der Süddeutschen Apothekerzeitung sowie in der Pharmazeu⸗ tischen Zentralhalle für Deutschland. 8

88

Bekanntmachung.

Die am 3. April 1936 ausgegebene Nummer 35 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Uebertragung der Befugnis an den Reichsminister des Innern, Ausländern die Genehmigung 1. Eintritt in den Reichsarbeitsdienst zu erteilen, vom 26. März 1936;

Gesetz zur Aenderung der Vorschriften über die Steuer⸗ befreiung des Neuhausbesitzes, vom 2. April 1936;

Verordnung zum Gesetz zur Aenderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten⸗, des Besoldungs⸗ und des Versorgungsrechts, vom 31. März 1936;

Durchführungsbestimmungen zum Gese Vorschriften über die Steuerbefreiung des 2. April 1936.

Umfang:, wv Pegen. Berrunfspreis: 0,15 RM. 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung

Berlin NW 40, den 4. April 1936. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

zur Aenderung der euhausbesitzes, vom

Nichtamtliches.

Nr. 14 des Reichsministerialblatts vom 3. April 1936 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Ergänzung der Ausführungsanweisung zum §3 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre. 2. Konsulatwesen: Ernennung. 3. Maß⸗ und Gewichtwesen: Bekanntmachung über die Zulassung von Elektrizitätszählerformen zur amtlichen Be⸗

glaubigung. 4. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Verzeichnis der

zur Annahme von Kandidaten der Veterinärmedizin für die praktische Ausbildung in der Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau

Aktien gut erholt, Renten freundlich.

Nach den gestrigen Kursrückgängen, die im wesentlichen auf Ab⸗ gaben der Spekulation beruhten, hatte man vorbörslich für den heutigen Verkehr mit Zurückhaltung gerechnet. setzte aber die Wochenschlußbörse an den Aktienmärkten zu über⸗ wiegend höheren Kursen ein. Dabei handelt es sich vermutlich vor⸗ wiegend um Deckungskäufe des berufsmäßigen Börsenhandels, da⸗ neben war aber auch die Bankenkundschaft mit kleineren Kauforders vertreten. Die festere Tendenz wurde zudem durch einige Sonder⸗ bewegungen gestützt, von denen u. a. Daimler mit einer bei leb⸗ haften Käufen erzielten Steigerung von 2 % hervorzuheben sind. Am Montanmarkt erholten sich Harpener um 1 ½, Buderus um , Mannesmann um *, Rheinstahl um ½ und Ver. Stahlwerke bei größeren Umsätzen um %. Am Braunkohlenmarkt fielen Rheine⸗ braun mit. +† 3 % auf. Unvermindertes Interesse besteht hier für Dtsch. Erdöl (+† 1 ¼ %). Kali⸗ und chemische Werte kamen unächst meist auf Vortagsschlußbasis zur Notiz. Farben konnten allerdings *% % höher einsetzen und bei sich später verstärkenden Rückkäufen erneut um ½ auf 164 ½ % befestigen. Gesucht waren ferner Dtsch. Linoleum (+ 1 ½) und am Elektromarkt Siemens mit +† 3 Gesfürel mit +† 1 und Licht Kraft mit + %. Von den Ver⸗ sorgungswerten zogen HEW. um 1 ¼ und Wasserwerk⸗Gelsenkirchen um 194 % an. Maschinenwerte kamen ca. ¼ % höher zur Notiz, Schubert & Salzer vermochten sich zunächst um ¼, % und dann nochmals um 1 % zu erholen. Von Bauwerten finden Holzmann weiter Beachtung (†+† 1 6). Am Kunstseideckktienmarkt ermäßigten sich Bemberg erneut um X %. Papier⸗ und ellstoffaktien wurden von Publikumsseite lebhafter gekauft, insbesondere Zell⸗ stoff⸗Waldhof, die in Nachwirkung des günstigen Jahresberichts er⸗ neut 1 ½ % gewannen. Verkehrswerte lagen allgemein ruhig, von

8

owie in der Lebensmittelüberwachung zugelassenen Ausbi

tätten. 5. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Eintindungs ür die in das Zollinland eingehenden Sendungen von rohes den Verordnung über den Sitz von Finanzämtern im Bezit des Landesfinanzamts Stuttgart; Verordnung über Aenderun des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. 6. Bersorgungswesen Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen Geschäftsbereich des Reichs⸗ und Preußischen Min steriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung⸗

Verkehrswesen.

Verteilung des neuen Amtlichen Fernsprech buches für Berlin und Umgegend.

Mit der Verteilung des neuen Amtlichen Fernsprechbuche

wird am 15. April (Mittwoch) begonnen. Das Fernsprechb wird an die v.negmer (Hauptstelleninhaber) ür jeden Hhhn anschluß und für jeden Nebenanschluß eines Dritten kostenftm See wenn für jeden Anschluß ein vorjähriges Fernsprech u

82 wird. Jeder Teilnehmer erhält, wenn er zu elie

erung an der Reihe ist, durch sein Zustellpostamt Benachrichtigungskarte, die als Ausweis dient. bof 4 Zugleich mit dem Amtlichen Fernsprechbuch erhält jeder n Groß⸗Berlin wohnende Teilnehmer kostenfrei ein neues BTo wenn er das vorjährige BTB. abgibt. Teilnehmer, die ein wo jähriges BTB. nicht abgeben, erhalten einen Abholschein, der 1 zur Abholung eines BTB. von einer der Scherlfilialen gege Fahlung von 50 Rpf. berechtigt. Abholscheine werden auch sinß ebenanschlüsse Dritter ausgegeben. Das BTB. wird auf Wunst auch zugestellt (Gebühr 30 Rpf.).

Postver⸗

Wider Erwarten

Kunst und Wissenschaft. .

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 5. bis 14. April

Staatsoper

Sonntag, den 5. April. Turandot. Musikal. Leitung: Kraus

ert den 6. April. Die Zauberflöte. Musikal. Leitung lech. Beginn: 19 ¼ ÜUhr. Dienstag, den 7. April. Sizilianische Vesper. Musikal Mittwoch, den 8. April. Unter Leitung des Komponisten: De Prinz von Homburg. Donnerstag, den 9. April. Palestrina. Musikal. Leitung „Heger. Beginn: 19 Uhr. Freitag, den 10. ÄApril. Parsifal. Musikal. Leitung: Heger Sonnabend, den 11. April. Musikal. Leitung Heger. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 12. April. Der Rosenkavalier. Montag, den 13. April. Ai da. Musikal. Leitung: Blech. B ginn: 19 ½ Uhr. Dienstag, den 14. April. Turandot. Mustkal. Leitung Staatliches Schauspielhaus Sonntag, den 5. April. Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 6. April. Datterich. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 8. April. Pygmalion. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 9. April. Datterich. Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 10. April. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Sonntag, den 12. April. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Montag, den 13. April. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Staatstheater —Kleines Haus ginn: 20 Uhr. Montag, den 6. April. Der Ministerpräsident. AW. ginn: 20 Uhr. Beginn: 20 Uhn Der Minister

Beginn: 20 Uhr. Leitung: Schmidt. Beginn: 20 Uhr. Beginn: 20 Uhr. Beginn: 19 Uhr. Rigoletto.

1 3 Musika Leitung: Clemens Krauß. Beginn: 19 ½ Uhr. Krauß. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 7. April. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 11. April. Egmont. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 5. April. Der Ministerpräsident. X Dienstag, den 7. April. Donna Diana.

Mittwoch, den 8. April. Zum 25. Male: präsident. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 9. April. Der „Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 10. April. Geschlossen. Sonnabend, den 11. April. Der

Beginn: 20 Uhr. Der Ministerpräsident. Be

Sonntag, den 12. April. ginn: 20 Uhr. Montag, den 13. April. Der Ministerpräsident. B

ginn: 20 Uhr.

Schiffahrtsaktien standen Hapag und Nordd. Llyod wieder unte leichtem Abgabedruck. Am Markt der Bankaktien gewannen Reich bankanteile 2% %.

„Im Verlauf machte die Aufwärtsbewegung an den Aktien märkten z. T. kräftige Fortschritte. Die Führung lag dabei bh der Farbenaktie, die mit einer Steigerung um 1 einen neue Höchstkurs von 165 % erreichte. Siemens gewannen erne

1 ½ %, Feldmühle 1 ¼ %, Harpener und Dtsch. Eisenhandel

%. Dess. Gas konnten den Anfangsverlust von % auf gleichen und darüber hinaus nochmals ¾¼ % gewinnen.

In den variablen und im Freiverkehr gehandelten Rente notierten Reichsaltbesitz unverändert 111 ¼. Die a anleihe vermochte sich weiter um 10 Pfg. auf 87,10 zu erhole dagegen gaben mittlere und späte Reichsschuldbuchforderungt ½⅛ % her.

Am Rentenmarkt waren die Veränderungen bei Hyp.⸗Pfand briefen, Kom.⸗Obligationen und Liqu.⸗Pfandbriefen nur äuße gering. Dtsch. Hyp. und Schlesische Boden Hyp.⸗Pfandbriefe eg mäßigten sich um je 1, die Kom.⸗Obligationen der erstern zogen um % an. Von Stadtanleihen sind lediglich 26er Düsse⸗ dorf mit und 28er Elberfeld mit +† zu erwähne Provinzanleihen blieben unverändert. Von Länderanleihe zogen 28er Lübeck um 4, 27er Baden um ⁄%⅛ und 29er Meckle burg⸗Schwerin um 0,20 % an. Die 34er Reichsanleihe gewa 10 Pfg., die 1940 fälligen Postschatzanweisungen notierten 99) 99 9), Von ebe wurden Farbenbonds u. asalt⸗Gold 1 % höher angeschrieben. Im variablen Verkch erhöhten sich Reichsaltbesitz um 5 Pfg. auf 111,30.

Am Geldmarkt erforderte Blanko⸗Tagesgeld unverändeg 3 —3 ¼ c%, doch war auch unter diesen Sätzen anzukommen. A E“ errechnete sich das Pfund mit 12,33, der Doll⸗

Ministerpräsident

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 81 vom 4. April 1936. S. 3

göllig unbegründete Devalvations⸗ gerüchte.

In dem Leitartikel Peutsche Volkswirt“ auf Grund besonderer Informationen, daß dle Gerüchte und Kombinationen um die Währung und den Leiter 5 Währungspolitik jeder sachlichen Begründung entbehren. Die zten Wochen haben besonders in der ausländischen Presse ein 1 von einer unmittelbar bevorstehenden Aenderung der deut⸗ hen Währungspolitik gezeitigt. In diesem Zusammenhang wurde ch eine gründliche Auflockerung und Erweiterun des angeblich llig verbürokratisierten und sich immer unfruchtbarer gestalten⸗ n Außenhandels, z. B. durch ein Privat⸗Clearing nach Art des üher einmal viel erörterten Krogmann⸗Planes sowie durch Aus⸗ ndskredite als unumgänglich notwendig bezeichnet. 8

In Wirklichkeit kann auch heute weder an eine Durchlöcherung r Grundlinien des „Neuen Planes“ noch an eine Devalvation dacht werden. Die unmittelbare Folge eines ö ürde bei dem starken, bisher durch die Regulierung der Einfuhr Schranken gehaltenen Hunger nach Auslandswaren ein sehr rkes Aufgeld und damit eine Bevorzugung der Einfuhr solcher aren sein, die das Agio am leichtesten zu tragen bereit sind. z würden aber vielfach gerade die sein, die für die Aufrecht⸗ haltung der derzeitigen Konjunktur die der Neue Plan seit

Herbst 1934 rohstoffmäßig erst gesichert hat nicht so sehr twendig sind, nämlich vor allem Genuß⸗ und Lebensmittel und stimmte Luxuswaren. Ferner würde infolge der im Durchschnitt heblichen Erhöhung der Einfuhrpreise das ganze inländische eisgefige in Bewegung geraten und eine allgemeine Lohn⸗ höhung unvermeidbar werden. 8

In jedem Fall müßte die Ablieferungskontrolle für Export⸗ luten beibehalten werden. Schließlich wäre es auf die Dauer erhaupt fraglich, wie weit tatsächlich im ganzen eine Steige⸗ ng des deutschen Exports eintreten würde.

In derselben Richtung liegt ja auch das Hauptargument, das te wie bisher gegen eine offene einmalige Devalvation um en bestimmten Prchentsaß oder ein Anhängen an das englische und spricht: Es wäre durchaus problematisch, ob in nennens⸗ ertem Maße eine Steigerung der deutschen Ausfuhr einträte, jange die Welt nicht grundsätzlich zu einer wesentlichen Aus⸗ eitung des internationalen Handels bereit ist. Für ungewisse ssichten kann aber Deutschland noch immer nicht die großen genug dargelegten wirtschaftlichen und sozialen Gefahren auf h nehmen, die eine Devalvation nach wie vor in sich bergen ürde. Man kann leichthin der Meinung sein, daß unter gleich⸗ eibenden sonstigen Verhältnissen die Befreiung der Außenwirt⸗ ft von den bürokratischen Fesseln schon allein eine Devalvation hnen würde. Aber die Befreiung würde ja gar nicht eintreten nen. Vor allem würden wir eine Regelung der 1a und mindest der Kapitalausfuhr nicht entbehren können, solange cht eine sehr erhebliche Steigerung der Ausfuhr die deutschen ersorgungsmöglichkeiten mit Auslandswaren, vor allem mit den entbehrlichen Rohstoffen, entsprechend erweitert, und solange cht eine Auffüllung der fast auf den Nullpunkt zusammen⸗ chmolzenen Gold⸗ und Devisenreserven des Währungsinstituts

deutschen Außenwirtschaft die Bewegungsfreiheit gibt, die rade für die Durchführung einer Devalvation notwendig ist.

Selbstverständlich muß das deutsche Preisniveau gegenüber in Ausland und das ist ja der Kern des Währungsproblems gendwie in Ordnung gebracht werden. In dem Uebergangs⸗ tand, in dem wir uns seit einigen Jahren ebenso wie die übrige elt befinden, geschieht das sur Zeit durch die bekannten Mittel. ist abwegig anzunehmen, daß auf die Dauer eine Devalvation r einzige Weg dazu und deshalb unvermeidlich wäre. Welche ihn,. schließlich ergriffen werden, ist eine Frage des Aus⸗ ßes und der politischen Kraft. Wer die Dinge einmal ganz rchgedacht hat, weiß, daß eine Devalvation im Endeffekt gerade Deutschland gewisse Folgen mit einer Deflation gemein haben ürde; die Frage des Preisniveaus berührt sich eng mit der des hnniveaus und der Staatsausgaben. Jedenfalls werden wir un am besten und sichersten fahren, wenn wir, statt zu vermeinen, ten Schwierigkeiten etwa durch eine Devalvation ausweichen können, als Realpolitiker zunächst die inneren Dinge, d. h. vor em die Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik, auf eine Währung ein⸗ hten, die eines Tages wieder ohne bürokratische, aber zur Zeit t entbehrliche Krücken funktioniert. Hier aber tritt wieder der samenhang mit den großen außenpolitischen Entscheidungen in scheinung, um die zur Zeit gerungen wird und für die der letzte bnntag der deutschen Regierung eine neue Stütze in ihrer sition geliefert hat.

Ministerpräsidentz

Das Mitteldeutsche Braunkohlen⸗Syndikat im Geschäftsjahr 1934/35.

Im Bericht der Geschäftsführung des Syndikats wird aus⸗ ührt, daß, wie bereits im letzten Geschäftsbericht zum Ausdruck bracht wurde, der wirtschaftliche Aufschwung auch im deutschen

ohlenbergbau zur Wirkung gekommen ist. Der Steinkohlen⸗ gbau wurde allerdings stärker als der Braunkohlenbergbau kaßt (Steigerung der Sreistodreneschera 1933 gegen 1932

9, Steigerung der Braunkohlenförderung im gleichen Zeit⸗ chnitt 3,4 %; die entsprechenden Ziffern für 1934 gegen 1933 iten: 13,7 % bzw. 8,2 %). In den Absatzziffern tritt dieser terschied in der Entwicklung noch stärker hervor. Bisher hatte s Syndikat diese Tatsachen mit der späteren Auswirkung des tschaftlichen Aufschwungs auf den deutschen Braunkohlenberg⸗ ninfolge seines geringen Anteils an der Industrieversorgung d der für den Fecren⸗ abträglichen Witterung begründet.

vorliegenden Bericht wird die Vermutung geäußert, daß es h um eine Absatzverlagerung auf längere Sicht handeln dürfte.

Die Fördersteigerung der drei Braunkohlengebiete (Mittel⸗ tschland, Ostelbien, Rheinland) im Berichtsjahr gegenüber dem chergehenden Geschäftsjahr stellt sich auf 6,8 %, Im allge⸗ inen sind die Unterschiede der drei Braunkohlengebiete in ug auf ihre Produktionsentwicklung verhältnismäßig gering. e Ziffern lauten: Mitteldeutschland 1933/34 50,98, 1934/35 36 Mill. t. Für Ostelbien lauten die entsprechenden Ziffern: 81 bzw. 36,39 Mill. t, für das Rheinland 40,46 bzw. 43,07 lI. t. Die Zunahme der Brikettherstellung war verhältnis⸗ ißig sehr gering und betrug nur 2,1 %, blieb also hinter der rdersteigerung beträchtlich zurück. Die absoluten Ziffern lauten r für Mitteldeutschland: 11,96 bzw. 12,16 Mill. t, für Ostelbien 6 bzw. 9,43 Mill. t und für das Rheinland 9,20 bzw. 9,46 Mill. t. e Verwendung der in Mitteldeutschland geförderten Rohbraun⸗ hle zeigte folgendes Bild. Es gingen 3,44 (3,55) % an „Eigen⸗ barf“, 53,20 (55,63) % an rikettfabrik“, 0,06 (0,06) % an kaßpreßanlage“, 0,46 (0,39) % an „Montanwachsfabrik“, 2,70 5) % an „Schwelerei“, 2,23 (2,37) %, wurden zur Erzeugung i Trockenkohle verwendet, der Gesamtkohlenabsatz betrug 37,84 ,09) % der Gesamtförderung. Im Gegensatz zu der Entwick⸗ ig in den letzten beiden Geschäftsjahren hat die Verwendung n Rohkohle zur chemischen Verarbeitung eine Zunahme erfahren. ngemäß betrug der Absatzanteil von Rohbraunkohle der mnischen Industrie 37 (35) % des gesamten Absatzes, Der zweite oßabnehmer, die Elektrizitätswerke, hat seinen Prozentanteil n 26 % gehalten.

Der Brikettmarkt hat sich 1934/35 im Verhältnis zu dem emeinen wirtschaftlichen Aufschwung recht ungünstig ent⸗ fe Im Gegensatz zur Rohkohle ist hier sogar ein Absatz⸗ llust von 150 000 t eingetreten, was eine Verminderung von bedeutet Besonders schwerwiegend ist der Absatzrückgang

seiner neuesten Ausgabe erklärt der

Drei Fahre Ausstellungen des Reichs⸗ naährstandes.

Als nach der Machtübernahme das gesamte Werbewesen der Aufsicht des Reiches unterstellt wurde, wurde auch das Aus⸗ stellungs⸗ und Messewesen in diese Bestimmung einbezogen. Arge Mißstände hatten diese Maßnahme veranlaßt. Noch allen ist der Kampf der Städte bzw. der städtischen Messeämter gegeneinander in Erinnerung, sich gegenseitig durch Veranstaltungen von Aus⸗ stellungen zu überbieten, um so das in den Messehallen investierte Kapital zu verzinsen. Auch die privaten Ausstellungs⸗ veranstalter standen nicht zurück. Allein von dem Gesichtspunkt des persönlichen Gewinnes geleitet, wurden die Ausstellungen aufgezogen. Der selbstverständliche Grundsatz, daß Ausstellungen nur dort stattfinden dürften, wo ein Bedürfnis dafür bestand, spielte oft nur eine untergeordnete Rolle. Der Leidtragende war die Wirtschaft, die durch hohe Standgeldmieten geschröpft wurde, ohne in viellen Fällen einen wirtschaftlichen Gegenwert daäfür zu erhalten. Wirtschaftswerbende Schauen, Messen, marktähnliche Veranstaltungen und Lehrschauen waren durcheinandergewürfelt, und nur zu oft fehlte jede einheitliche Linie. Der national⸗ sozialistische Staat schaffte dadurch Ordnung, daß er die Aus⸗ elm en von der Genehmigung des Werberates der deutschen

schaft abhängig machte. Dieser prüft seitdem die Notwendig⸗ keit einer Ausstellung, bevor er die Genehmigung erteilt. Daß hierdurch viele überflüssige Ausstellungen fortfallen, ist selbst⸗ verständlich, wird aber durch die Statistik des Werberates auch zahlenmäßig und als notwendig bestätigt. So wurde im Jahre 1935 nur noch 486 Anträgen auf Genehmigung von Ausstellungen stattgegeben, gegenüber 634 im Jahre 1934. Die eigentlichen Fachmessen und Fachausstellungen wurden von 34 im Jahre 1934 auf 17 im vergangenen Jahre vermindert.

Die segensreiche Tätigkeit der nationalsozialistischen Reichs⸗ regierung durch den Werberat der deutschen Wirtschaft wurde nachdrücklichst durch den Reichsnährstand unterstützt. Die ein⸗ ch Führung des Reichsnährstandes gestattete eine klare enkung des landwirtschaftlichen Ausstellungswesens im heegn Reich. Bevor dem Werberat als letzter Instanz ein Ausstellungs⸗ plan eingereicht wurde, mußte er im Reichsnährstand geprüft werden. Diese Prüfung geschah unter zwei Gesichtspunkten. Es wurde einmal festgestellt, ob für die wirtschaftswerbende Schau und Pndustrignen Firmen oder landwirtschaftlicher

erteiler eine wirtschaftliche Notwendigkeit vorlag; zweitens, ob eine Lehrschau unter den besonderen Verhältnissen der jeweiligen Gegend angebracht und als nützlich angesehen werden konnte. Das ist insbesondere des Neue der Ausstellungen des Reichs⸗ nährstandes, daß einmal klar die Lehrschau von der wirtschafts⸗ werbenden Schau getrennt und besondere Sorgfalt auf die Lehr⸗ schau verwandt wird. Man übertreibt nicht, wenn man sagt, daß der Reichsnährstand es gewesen ist, der die Lehrschau zu einem wichtigen neuen Faktor der Volksaufklärung gemacht hat. Der aufmerksame Beobachter sieht von der 1. Reichsnährstandsschau bis zur Grünen Woche 1936 und bei Betrachtung all der Landes⸗ schauen eine einheitliche, klare Linie. Das wird sich auch wieder beweisen, wenn die diesjährige Reichsnährstandsschau in Frank⸗ furt a. M. ihre Pforten geöffnet hat. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Aufschwung in der künstlerischen Gestaltung, im klaren Aufbau und in der werbewirksamen Formgebung.

Fragt man nach den Gründen dieses Erfolges, so wird man sie einmal in der grundlegenden Gesetzgebung der national⸗ ozialistischen Regierung auf dem Gebiete des Ausstellungs⸗ und Messewesens erblicken. Sie liegen ferner in der einheitlichen Leitung des Reichsnährstandes, der an die Stelle nur allzu vieler Organisationen, Gruppen und Grüppchen getreten ist und da⸗ durch mit klarer Uebersicht und Einheitlichkeit allein die Ent⸗ wicklung lenkt. Man findet diese Gründe weiter in der Zusammen⸗ arbeit zwischen Reichsnährstand und Werberat, zweier Organe des neuen Staates, in dem die Zusammenarbeit der ver⸗ schiedensten Stellen unter einheitlicher Zielsetzung eine Selbst⸗ verständlichkeit ist. Sie liegen schließlich in der Initiative und im Gestaltungs⸗ und Arbeitswillen aller jener, die durch den neuen Geist mit neuer Kraft und Arbeitsfreude erfüllt wurden. So bietet die Entwicklung des Ausstellungswesens, insbesondere des Reichsnährstandes, einen schlagenden Beweis für die ordnende und schöpferische Kraft des neuen Reiches. Mag das Ziel noch nicht voll erreicht sein, das eine ist gewiß, auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Ausstellungswesens ist die größte Strecke zu dem Ziele zurückgelegt, das uns vorschwebt.

Dr. Rosenbrock.

irt

der Hausbrandbriketts in Höhe von rund 400,000 t. Auch die an und für sich schon stark gesunkene Brikettausfuhr hat im abge⸗ schlossenen Geschäftsjahr noch einen weiteren Ausfall zu ver⸗ zeichnen.

In der Preisgestaltung der Brennstoffe hat sich im ver⸗ gangenen Jahre im wesentlichen nichts geändert. 1

Devisenbewirtschaftung. 8

Zusammenfassung der Devisenhestimmungen für die Auswanderung nach Palästina.

Für die Auswanderung nach Palästina werden die Devisen⸗ bestimmungen in einem neuen Runderlaß 45/36 D. St. /— Ue. St.

vom 2. April 1936 zusammengefaßt. Danach gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Runderlasses 1/36 D. St. /— Ue. St., soweit nicht in den umfangreichen Bestimmungen des neuen Rund⸗ erlasses etwas anderes vorgeghen ist. Mit dieser Neuregelung treten die Runderlasse 54/33 Ziff. 1, 8/34, 12/34, 59/34 Zißeer —* 82/34, 129/34 Ziff. II, 150/34 und 49/35 sowie die allgemeinen Erlasse I 40 551/33, I 44 472/33, I 14 191/34, A 30 583/34, A 34 734/34, A 54/35 D. St./Ue. St., A 207/35 D. St./ Ue. St. und A 321/35 D. St./ Ue. St. außer Kraft. 1

Wirtschaft des Auslandes.

Die französische Eisenproduktion im Februar. Paris, 3. April. Die französischen Hochöfen erzeugten im Februar 501 000 t Roheisen gegen 507 000 t im Januar und 450 000 t im Februar 1935. Dies entspricht einer arbeitstäglichen Durchschnittsleistung von etwa 17 250 t gegen etwa 16 350 t im Januar d. J. Von der Gesamtmenge entfallen 414 000 t auf Thomasroheisen und 43 000 t auf Gießereiroheisen. Von 210 be⸗ stehenden Hochöfen lagen unverändert 129 still. Die französische Rohstahlerzeugung belief sich im Februar auf 535 000 t gegen 558 000 t im Januar und 458 000 t im Februar 1935. Hiervon entfielen auf die Thomasstahlerzeugung 343 000 t (295 000 t im ebruar 1935) und auf die artinstahlerzeugung 166 000 141 000) t.

An Fertigfabrikaten wurden hergestellt 109 000 t Stabeisen gegen 87 000 k im Februar 1935), 36 000 (36 000) t Träger, 30 000 (25 000) t Schienen, 23 000 (21 000) t elsgh 82 000 (64 000) t Bleche. Die Zunahme der Erzeugung von Walzwerksprodukten und Rohstahl gegen die Vergleichszeit von 1935 dürfte größtenteils auf den starken Verbrauch der Rüstungsindustrie zurückzuführen

sein . 8 5* F

Wagengestellung für Kohle, Kots und Briketts im Ruhrrevier: Am 3. April 1936: Gestellt 20 919 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts e 1 8

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Bliner Melvunng des „D. N. E⸗ 2

S 8 April auf 52,00 (am 3. April auf 52,00 ℳ) für g.

In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

4. April Geld Brief

12,61 12,64 0,683 0,687 42,05 42,13

0,139 0,141

3,047 3,053

2474 2,478 54,96 55,08 46,80 46,90 12,31 12,34

67,93 68,07 5,43 5,44

16,37 16,41 2,353 2,357

168,78 169,12 15,28 15,32 55,21 55,33

19,68 19,72 0,718 0,720

5,654 5,666 80,92 81,08

41,84 41,92 61,86 61,98 48,95 49,05 46,80 46,90 II 21488 2,492 63,46 63,58 80,95 81,11 33,95 34,01 10,265 10,285 1,975 1,979 1,179 1,181

2,485 2,489

3. April Geld Brief

12,61 12,64 0,683 0,687 42,06 42,14

0,139 0,141

3,047 3,053

2473 2,477 54,96 55,08 46,80 46,90 1231 12,34

67,93 68,07 5,425 5,435 16,375 16,415 2,353 2,357 168,75 169,09 15,28 15,32 55,21 55,33

19,68 19,72 0,718 07720

5,654 5,666 80,92 81,08

41,85 41,93 61,86 61,98 48,95 49,05 46,80 46,90 PJ1I1I1 2488 2,492 63,46 63,58 80,955 81,11 33,93 33,99 10,27 10,29 1,975 1,979 1,279 1,181

2,485 2,489

Aegypten (Alexandrien LEEEE“ Argentinien (Buenos Eö““] Belgien (Brüssel u. Antwerpen). Brasilien (Rio de IJateirv) .. .. Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig).. England (London). . stland

(Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam

und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Jenenn (Reykiavik).

talien (Rom und

Masland) . . ... Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗

grad und Zagreb). Lettland (Riga) 100 Latts Litauen (Kowno / Kau⸗

Ha8) . 100 Litaß Norwegen (Oslo) 100 Kronen Oesterreich (Wien) 100 Schilling Polen (Warschau,

Kattowitz, Posen). 100 Zloty Portugal (Lissabon). 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden, Stockholm

und Göteborg) 100 Kronen Schweiz (Zürich,

Basel und Bern). 100 Franken Spanien (Madrid u.

Barcelona) 100 Peseten

100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

Tschechoslow. (Prag) 1 Dollar

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

1 engl. Pfund

100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frcs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar

Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

Amerika (New York)

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

3. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,1185 4 205

2,437 2,457 2,437 2,457 0,655 0,675 41,92 42,08 0,115 0,135

2,415 2,435 54,71 54,93 46,76 46,94 12,275 12,315 12,275 12,315

5,35 5,0 16,325 16,385 168,31 168,99

4. April Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

2,437 2,457 2,437 2,457 0,655 0,675 41,92 42,08 0,115 0,135

2,416 2,436 54,71 54,93 46,76 46,94 12,275 12,315 12,275 12,315

5,38 5740 16,32 16,38 168,34 169,02

Sovereigns.. 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars... Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollar.. Argentinische. Belgischeü.. Brasilianische Bulgarische. Canadische.. Dänische.. Danziger. Englische: große... 1 FE u. darunter Estnische. innische.. Französische.. olländische.. Italienische: große. 100 Lire u. darunt. Jugoslawische... Lettländische Litauische 100 Litas 41,60 41,76 41,61 Norwegische 100 Kronen 61,65 61,89 [61,65 Oesterreich.: große. . 100 Schilling 100 Schill. u. dar. 100 Schilling. 46,76 46,94 ] 46,76 46,94

[1 Stück

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 100 Belga

1 Milreis

. 100 Leva

. 1 kanad. Doll. . 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts

5,68

41,77 61,89

5,64 5,68 5,64

Polnische.. 100 Zlotv Rumänische: 1000 Lei 1“

und neue 500 Lei unter 500 Lei . .. 100 Lei Schwedische 100 Kronen 63,24 63,50 63,24 63,50 Schweizer: große . 100 Frs. 80,77 81,09 80,77 81,09 100 Frs. 80,77 81,09 80,77 81,09 33,61 33,75 33,73

100 Frs. u. darunt. Spanische .100 Peseten 33,59 100 Kronen

Tschechoslowakische:

5000,1000 u. 500 Kr.

100 Kr. u. darunter 100 Kronen 10,45 Türkische 1 türk. Pfund 8 1,86 Ungarische . 100 Pengö

Kurs der Neichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien (niederl.⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich ¼ % Agio, Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ¼ % Agio, Südafnitanische Union und Südwest⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich 1 % Disagio; Abgabekurs: abzüglich ½6 % Disagio, Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 20 ¾ % Disagio (Kurs⸗für Sichtpapiere), Neuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 20 1 Disagio (Kurs für Sichtpapiere). 1