1936 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Apr 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger

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Nr. 97 vo

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1936. S. 2

übrigen Unterlagen prüft das Gauheimstättenamt die Eignun der Siedler und erteilt gegebenenfalls die Eignungsscheine na Muster E.

5. Der Eignungsschein hat die Bedeutung einer gutachtlichen Aeußerung des Gauheimstättenamts, daß gegen die Ansetzung des Siedlungsbewerbers und seiner Familie als Kleinsiedler in poli⸗ tischer und charakterlicher, gesundheitlicher und erbbiologischer Hinsicht und gegen die siedlerische Befähigung keine Bedenken be⸗ stehen. Durch die Erteilung eines Eignungsscheines erlangt der Siedlungsbewerber keinen Anspruch auf Zuteilung einer Siedlerstelle.

Die Gemeindebehörden und die Gauheimstättenämter achten gemeinsam darauf, daß nur so viel Siedlungsbewerber mit einem Eignungsschein verfehen werden, als voraussichtlich in absehbarer Zeit in Siedlerstellen angesetzt werden können.

6. Die Prüfung der Siedler in sonstiger Hinsicht (Ein⸗

kommens⸗ und Vermögensverhältnisse, Beschäftigungsverhältnisse Stammarbeiter, Vollarbeiter, Kurzarbeiter, Saisonarbeiter, vorübergehend Erwerbslose ²2) usw. und ihre endgültige Aus⸗ wahl für ein bestimmtes Siedlungsvorhaben ist Sache des für die Durchführung der Siedlung verantwortlichen Trägers (vgl. Nr. 39. Abs. 1 der „Bestimmungen“). Die Träger sind indes gehalten, aus dem Kreise der Bewerber nur solche zu berücksichtigen, die im Besitze eines Eignungsscheines sind. . Die Gauheimstättenämter sind auf Antrag der Siedlungs⸗ träger bereit, ihnen eine Liste der für die Ansetzung bei einem bestimmten Siedlungsvorhaben in Betracht kommenden, mit einem Eignungsschein versehenen Bewerber mitzuteilen. Sie überlassen den Trägern auch die Siedlerfragebogen nebst den zugehörigen Unterlagen zur Einsicht. Die Siedlungsträger teilen den Gau⸗ heimstättenämtern die Namen der für ein bestimmtes Siedlungs⸗ vorhaben ausgewählten Siedler mit.

II.

7. Das ZAT“ darf nicht zu einer Ver⸗ zögerung oder Erschwerung führen.

Voraussetzung ist daher, daß die Vorprüfungsausschüsse in allen in Betracht kommenden Gemeinden alsbald gebildet und daß von den Gauheimstättenämtern zur Beschleunigung und Erleichte⸗ rung des Prfungsverfahrens, soweit noch nicht geschehen, allent⸗ halben mindestens in jedem Stadt⸗ und Landkreise örtliche Beauftragte (Kreisberater) bestellt werden. Das Reichsheimstätten⸗ amt wird in dieser Hinsicht das Erforderliche veranlassen.

Solange und soweit die entsprechenden Einrichtungen noch nicht vorhanden sind, kann die Siedlerauswahl in der bisherigen Weise erfolgen.

²) Erwerbslose, die in absehbarer Zeit, etwa bis zur Fertig⸗ stellung der Siedlung, in ein gesichertes Arbeitsverhältnis gebracht werden können, sollen von der Kleinsiedlung nicht ausgeschlossen sein.

Verordnung zur Ergänz g der Verordnung über Kurzarbeiterunter⸗ stützung vom 27. August 1931 (RABl. S. I 203) in der Fassung vom 1. Juli 1932 (RABl. S. I 131). Vom 25. April 1936.

Auf Grund des § 130 des Gesetzes über Arbeitsvermitt⸗ lung und Arbeitslosenversicherung verordne ich mit Zustim⸗ mung des Reichsarbeitsministers:

1. In Artikel 1 der Verordnung über Kurzarbeiterunter⸗ stützung vom 27. August 1931 in der Fassung vom 1. Juli 1932 wird dem Absatz 4 folgender 2. Satz angefügt:

„Ist der nationale Feiertag des deutschen Volkes (1. Mai) nach dem Arbeitsplan eines kurzarbeitenden Betriebes als Werktag arbeits ei, wird aber gleich⸗ wohl vom Unternehmer Arbectsentgelt gezahlt, so bleibt dieses Arbeitsentgelt bei der Vecft n ob eine entsprechende Verringerung des Arbeitsentgelts vor⸗ liegt, außer Betracht.“ 2. Diese Verordnung tritt am 26. April 1936 in Kraft. Beerlin, den 25. April 1936. Der Präsident der Reichsanstalt Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. 8 J. V.: Dr. Rachner. 1I

Die Inderziffer der Großhandelspreise vom 22. April 1936. 1913 = 100

1936 15. April 22. April

Ver⸗ änderung in %

Indergruppen

I. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel. 2. Schlachtviehh. 3, Vieberzeugnisss . . . . . Futtermittel Agrarstoffe zusammen.. 5, Kolontelvwarene II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle. 141“ Eisenrohstoffe und Eisen Metalle (außer Eisen) . Veytiliettkt Häute und Leder Chemikalien“²).. Künstliche Düngemittel Kraftöle und Schmierstoffe Kautschutfu 11 Papierhalbwaren und Papier. Baustoffe6 Industrielle Rohstoffe und 18 Halbwaren zusammen.. III. JIndustrielle Fertig⸗ waren. 7. Produktionsmittel.. .. .. Konfumgüter.. Industrielle Fertigwaren zu⸗ HFaminen 166 Gesamtinder.

*) Monatsdurchschnitt März.

115,6 89,7 107,4 109,9 105,3 84,8

115,5 89,1 107,5 109,9 105,1 84,8

. . 2* 2. *

. 22 22⸗

113,5 8 102,4 8 50,8 . 87,4 67,7

113,3 102,4 50,6 87,5 68,1 101,6 69,9 94,8 14,5 102,3 112,0

93,5

O 8082SD œ—gSd

. 101,6 69,9 94,8 14,6

102,3 111,8

93,5

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112,9 125,9

120,3 103,8

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waren,

Im einzelnen sind bei den Agrarstoffen vor allem Preis⸗

abschwächungen für Kälber und Schafe zu erwähnen.

In der Indexziffer für Kohle wirkte sich ein Rückgang An den Märkten der Nichteisenmetalle haben die Preise für Blei, Zink und Zinn

In

der Preise für englische Kohle aus.

1

nachgegeben; die Kupferpreise haben etwas angezogen. 3 11“ 11“

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Die für den 22. April berechnete Indexziffer der Groß⸗ handelspreise ist gegenüber der Vorwoche unverändert. Von den Hauptgruppen hat die Indenziffer für Agrarstoffe leicht nachgegeben, während die Indexziffern für industrielle Rohstoffe und Halbwaren und für industrielle Fertigwaren unverändert

der Gruppe Textilien stand einem leichten Anziehen der Preise für Jute ein Rückgang der Preise für Rohseide gegenüber. Die Steigerung der Indexziffer für Häute und Leder ist durch weitere Preiserhöhungen für Unter⸗ und Oberleder bedingt; die Preise für ausländische Rindshäute haben nachgegeben. Unter den Baustoffen lagen zum Teil Mauersteine (Berlin) und Leinölfirnis im Preis höher als in der Vorwoche.

Berlin, den 25. April 1936.

8 Statistisches Reichsamt.

Verordnung

über das Setzen von Zollzeichen auf Kanälen, die mit der Ems und den Nebenflüssen dieses Stromes in Verbindung stehen.

Auf Grund des § 2 der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 11. März 1933 über das Setzen von Zoll⸗ zeichen auf dem Rhein und der Ems (Reichsministerialbl. S. 78) in der Fassung der Verordnung vom 15. November 1934 (Reichsministerialbl. S. 703) wird bestimmt:

Die im § 1 der genannten Bessesnahg aufgestellte Voraus⸗ setung ist mit Wirkung vom 1. Mai 1936 auch für folgende Kanäle im Bezirk des Landesfinanzamts Weser⸗Ems gogeben: a) Elisabethfehn⸗Kanal, 3 b) Küsten⸗Kanal. Auf diesen Kanälen haben Schiffe, die Zoll⸗ oder Steuergut befördern, vom 1. Mai 1936 ab Zollzeichen gemäß § 1 der ge⸗ nannten Verordnung zu führen.

Bremen, den 25. April 1936. Der Präsident des Landesfinanzamts Weser⸗Ems. Dr. Kart. 8

Verordnung über den Verlauf der Binnenlinie in der Provinz Westfalen.

Auf Grund der Verordnungen des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) und vom 7. August 1930 (Reichsministerialblatt S. 502) wird gemäß §§ 16 Abs. 3, 119 Abs. 1, 124 Vereinszollgesetz vom 1. 7. 1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:

1. Im Grenzbezirk der Provinz Westfalen verläuft die Binnen⸗ linie wie folgt: Sie beginnt im Anschluß an die Binnenlinie des Regferungsbezirks Düsseldorf bei der Brücke über die kleine Issel westlich des Dorfes Dingden, folgt dann der rheinisch⸗westfälischen Provinzgrenze bis zur Landstraße Wesel— Haltern östlich des Dorfes Altschermbeck, sodann der Landstraße ostwärts bis zum Dorfe Wulfen, dieses einschließend, und weiter der Eisenbahn⸗ linie Dorsten Coesfeld bis zur Landstraße Groß⸗Reken—Dülmen. Von hier verläuft sie auf der Straße Dülmen —Groß⸗Reken west⸗ wärts und biegt mit der Landstraße Groß⸗Reken —Coesfeld nach Norden ab. Bei Höhe 70,2 verläßt sie die Landstraße und führt nordwärts an der Moddelerstiege entlang bis zur Landstraße Coes⸗ feld —Velen, der sie westwärts folgt. Zwischen kmü 8,7 und 8,8 biegt sie mit dem Landweg, der an der Wassermühle Egberding, an der Kapelle Tungerloh⸗Capellen und über die Höhe 72,3 an der Schule Tungerloh⸗Capellen vorbeiführt, nordwärts ab. Bei Höhe 71,3 erreicht sie den Landweg Gescher —Holtwick, an dem sie bis zum Bahnhof Holtwick, diesen einschließend, entlang geht. Von

hier verläuft sie nordwestwänxts längs der Eisenbahnlinie Holt⸗

wick—Legden bis zum Lgandweg Gescher— Legden, diesem in Rich⸗ bis zum Vahnhof Boktwec, diesen einschllegend, entlanggeht, Von km 27,1 auf der Landstraße Legden—Coesfeld verläuft die Binnen⸗ linie auf dem Landweg, der an dem Gehöft Berger, dieses aus⸗ schließend, vorbeiführt, und überquert bei km 9,7 die Landstraße Legden—Osterwick. Ihren weiteren Verlauf bestimmen der alte Osterwickerdamm bis zum Gehöft Leivermann, der Verbindungs⸗ weg nach dem Gehöft Lenfert, die Landstraße Legden —Asbeck bis km 12,5 kurz vor Asbeck, der Margarethendamm bis zum Friedhof und die Landstraße Osterwick—Asbeck—Heek bis zur Dinkelbrücke südlich Heek. Von der Dinkelbrücke folgt sie der Dinkel abwärts bis zur Brücke südlich Nienborg, dann nord⸗ostwärts bis zum Schnittpunkt des Schöppingerdammes mit dem nach dem Gehöft Laumann führenden Wege und weiter nord⸗nordostwärts bis zu der Wegegabelung beim Gehöft Heying. Sie folgt alsdann dem Feldweg, der an der Windmühle Nienborg vorbeiführt, und mündet Fhische km 10,3 und 10,2 in die Landstraße Nienborg—Ochtrup. uf dieser Landstraße verläuft sie bis Ochtrup, erreicht über die Spinnerei⸗ und die Schützenstraße die Landstraße Ochtrup— Langenhorst und folgt dieser in Richtung Ochtrup bis zu dem zwischen km 41,3 und 41,4 nordostwärts abzweigenden Feldweg. Ihren weiteren Verlauf bestimmen dieser Feldweg bis zu seiner Einmündung bei km 1,0 in die Fe Ochtrup—Bilk, als⸗ dann diese Landstraße bis zur Bilkerbrücke und von da ab der Vechtefluß bis zu seinem Eintritt in die Provinz Hannover.

Die Wege, Eisenbahnkörper und Gewässer, die den Lauf der Binnenlinie bezeichnen, gehören zum Grenzbezirk.

2. Die Bestimmungen in §§ 2 bis 11 der Zollgrenzovdnung für die Provinz Westfalen vom 8. Oktober 1931 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger vom 9. 10. 1931 Nr. 236) finden keine Anwendung auf das Gebiet, das begrenzt wird 1 vpon der neuen Binnenlinie von Alt⸗Schermbeck bis Klein⸗

Reken, der rheinisch⸗westfälischen Provinzgrenze und einer Linie, die, von der Provinzgrenze zwischen den zur Rheinprovinz gehörigen Bauernschaften Havelick und Dämmerwald ausgehend, etwa 2 km südlich des Dorfes Raesfeld die Landstraße Borken— Dorsten überschreitet, die Bahnlinie Borken Dorsten kreuzt, nördlich der Bauer⸗ schaft Wessendorf vorbeigeht und bei dem Dorf Klein⸗ Reken, dieses einschließend, die Bahnlinie Dorsten —Coes⸗

feld erreicht (bisherige Binnenlinie).

3. Die Verordnung tritt am 1. Juni 1936 in Kraft. Gleich⸗ zeitig treten § 1 Abs. 2 und 3 der Pllgrensordne für die Pro⸗ vinz Westfalen vom 8. 10. 1931 (Deutscher Reichsanzeiger vom 9. 10. 1931 Nr. 236) und die Verordnung über eine Aenderung des Grenzbezirks vom 6. 8. 1932 (Deutscher Reichsanzeiger vom 11. 8. 1932 Nr. 187) außer Kraft. 2

Münster (Westf.), den 21. April 1933. Der Präsident des Landesfinanzamts.

Bekanntmachung.

Die am 24. April 1936 ausgegebene Nummer 42 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Ergänzung des Reichsbesoldungs⸗ Reichs⸗ Hauszatt. und Reichsbeamtenrechts. Vom 22. April 1936.

esetz über die Gewährung von Straffreiheit.

23 April 1936.

Verordnung über die Aenderung des Reichsmietengesetzes und des Mieterschutzgesetzes. Vom 20. April 1936.

Ausführungsverordnung zum Reichsmietengesetz. 20. April 1936. b 8

Dritte Verordnung über den Aufbau der Reichsluftfahrt⸗ verwaltung. Vom 21. April 1936.

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Vom

Vom

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die währung von Straffreiheit. Vom 23. April 1936. 3

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: —,15 RM. Postver⸗ dungsgebühren: —,04 RM für ein Stück bei Voreinsendun dse Berlin NW 40, den 25. April 1936. 8 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. 1

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v ekanntmachung.

Die am 25. April 1936 ausgegebene Nummer 49 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: 1

Gesetz über die vorläufige Reichsarbeitsdienstversorgung. a 23. April 1936. 1 3 8 Für Durchführung und Ergänzung desg

Erste Verordnung G ig und setzes über die vorläufige Reichsarbeitsdienstversorgung. P. 24. April 1936. Umfang: 1 ¼½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postvers⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 27. April 1936. 1 Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

8 Bekanntmachung.

Die am 24. April 1936 ausgegebene Nummer Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deue jugoslawischen Hereenbarung zur Aenderung und Ergänzung h Handelsvertrags. Vom 18. April 1936.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer wett deutsch⸗jugoslawischen Vereinbarung zur Aenderung und ümn zung des Handelsvertrags. Vom 20. April 1936.

Bekanntmachung zum Internationalen Abkommen zur; kämpfung der Falschmünzerei (Ratifikation durch Italien). g 14. April 1936.

Zweite Bekanntmachung zum Notenwechsel über die M. hafts e eghnse zwischen Deutschland und den Gebieten, enen Frankreich ein Mandat anvertraut ist. Vom 17. April 1.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Muft und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 17. April 198.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueben kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. „. 21. April 1936.

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: —,15 RM. BPostveiu dungsgebühren: —,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 25. April 1936.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich ungarische Gesandte Döme Sztöjahf nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesen⸗ schaft wieder übernommen.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1936 folgenden Inhalt: Teil; 1. Amtlicher Teil. J. Allgenrein⸗ Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Deutsche Heilstätten in d Schweiz. II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeit dienst, Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: E abrechnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; hier: Deckung! Kosten für Planung, Bauleitung und Grundnutzung (sog. „gh Lasten“) aus den Arbeitsbeschaffungsdarlehen Verzinsung w eitig abgerufener Darlehnsbeträge. Deutsch⸗englische Veriij arung über die Zulassung von Gastarbeitnehmern im Hotel⸗g Gastwirtsgewerbe vom 23. Mai 1932 (Reichsarbeitsbl. 1932 8. 208). Bereitstellung von Arbeitskräften für die Erzeugm schlacht 1936. (Berufsfremde JIugendliche, Landhilfe, M schulungslehrgänge für weibliche Kräfte). III. Sozialverfastum Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Alt einsicht des Verteidigers im Ehrengerichtsverfahren. Fün Verordnung zur Ueberleitung des Arbeitsrechts im Saarlck Vom 17. April 1936. Entgeltzahlung an Heimarbeiter 1. 1. Mai. Ausnahmeregelung für Entgeltbelegführung beim? sticken von Schals und Langwaren indischer Art. Anordunf über die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten Wirtschaftsgebiet Hessen. V. Siedlungswesen, Wohnungswet und Städtebau. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Dritte Vern nung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zur rung des Wohnungsbaues. Vom 27. März 1936. Fördenlt der Kleinsiedlung durch Sparkassendarlehen; Behebung der Hem nisse aus der Kommunalkreditsperre. Entscheidung Nummer g des Spruchsenats für die Arbeitslosenversicherung siehe Teil! Seite 128 ff. dieses Heftes.

Aus der Verwaltung.

Zahtungserleichterungen für landwirtschaftle Siedler.

Bereits im November 1933 ist durch großzügige Hilfsme nahmen eine wirtschaftliche Gesundung der in der Zeit vom 1, 1924 bis zum 31. 12. 1933 angesetzten landwirtschaftlichen Sich⸗ eingeleitet worden. Um diese endgültig zu gestalten, soll nunm⸗ im Einverständnis mit den Finanzverwaltungen eine Einzelne prüfung aller mit öffentlichen Mitteln beliehenen Neusiedlerstell die von ihren Käufern innerhalb des oben gedachten Zeitraum übernommen worden sind, durch die Siedlungsbehörden un Mitwirkung des Reichsnährstandes durchgeführt werden. Hiernn werden noch besondere 16“ ergehen. Bis zum Abscht der Nachprüfung werden durch einen soeben im Reichsministenn blatt der Landwirtschaftlichen Verwaltung veröffentlichten Eit vom 20. 4. die Zahlungen, die von den in Frage kommenden fan wirtschaftlichen Siedlern zu leisten sind, geregelt. Dieser El⸗ aßt nach Möglichkeit den Umfang der 8. iuegen der Leistun fühigkeit der Betriebe an.

MKunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater. Dienstag, den 28. April.

Staatsoper: Die Entführung aus dem Serail. Nah kalische Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: Friedrich Wilhelm I. Schauspiel von

Rehberg. Beginn: 20 Uhr. V Staatstheater. Kleines Haus: Das kleine Hofkonzen Musikalisches Lustspiel von Verhoeven und Impekoven.

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Entspannte Versorgungslage bis zur neuen Ernte.

Die Erhebungen des Reichsnährstandes vom 31. Ma usammen mit den gleichzeitigen e des Büch geben steichsamtes über die Vorräte bei den Erzeugern sowie in den Mühlen und Lagerhäusern einen sehr guten und sicheren Ueber⸗ blick über die weitere Versorgungslage für die menschliche und tierische Ernährung bis zur neuen Ernte. Es hat sich trotz der zeitweise angespannten Lage infolge der knappen Futtermittel⸗ decee ein durchaus ruhiger Ablauf in diesem Wirtschaftsjahr durchgesetzt. Diese Entwicklung ist nicht zum wenigsten auf die Kontingentierung zuxückzuführen, die jedem Erzeuger schon zu Zeginn der Marktversorgung des laufenden Wirtschaftsjahres die Möglichkeit gab, die Ablieferung seiner Vorräte nach eigener Ein⸗ sicht und bestem Vermögen einzuteilen und durchzuführen. Es bürfte auch für die Restmonate das gleiche Verhalten wie bisher u erwarten sein. Nach der im Monat März bereits geringeren Abnahme der Brotgetreidebestände in erster und zweiter Hand ist mit einem kleinen Ueberschuß bei Roggen und Weizen bei Beginn des neuen Wirtschaftsjahres zu rechnen.

In Hundertteilen der Ernte zeigten di stã 31. März folgendes Bild: 5

Bestand Abnahme Abnahme Bestand Abnahme

31. März im März im Febr. Zesgand, im März

1936 1936 1936 1935 1935

Roggen 20 7 V.⸗Weizen. 15 8 1 6.⸗Weizen. 23 11“ P.⸗Gerste. 19 68 6.⸗Gerste. 18 Hafer . 8 33 Kartoffeln . 30

Der Bestand an Roggen in den Händer der böhe von 20 % der Ernte ist nach den amtlichen Ernteermitt⸗ lungen auf rund 1,5 Mill. t anzusetzen. Damit liegt der Be⸗ stand um etwa 80 000 t über dem des Vorjahres. 640 000 t betrug die Abnahme im März und ist somit um rund 130 000 t gegenüber der des Vormonats zurückgegangen. Die Gründe hier⸗ für sind in einer etwas geringeren Verfütterung in der eigenen Wirtschaft und in einer gleichzeitig etwas geringeren Ablieferung für den Marktbedarf zu suchen. Zusammen mit den Beständen in den Mühlen und Laͤgerhäuse;n in Höhe von 980 000 t be⸗

Erzeuger in

ziffert sich der Gesamtvorrat an Roggen auf annähernd 2,5 Mill.

Tonnen gegenüber 2,9 Mill. t vor einem Jahr. Die Abnahme der Bestände in der zweiten Hand ist mit 75 000 t verhältnis⸗ mäßig gering. Von den Mühlen sind im März etwa 390 000 t verarbeitet worden. 75 000 t beträgt der Abgang aus der zweiten Hand, die rechnerisch von der Gesamtvermahlung abzusetzen sind, zum zu den Lieferungen der ersten Hand für die Vermahlung zu kommen. Das sind also 315 000 t. Demnach verbleibt für den Verbrauch in der Landwirtschaft selbst im Monat März ein zwar noch verhältnismäßig hoher, gegenüber dem Vormonat aber be⸗ eits geringerer Rest. An Hand dieses Rückganges vom Februar zum März läßt sich auf einen zwanglos verbleibenden Ueberschuß

7

beim Uebergang ins neue Wirtschaftsjahr schließen, der zwar bei

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Vom deutschen Schiffbau. 1 Weiterer Aufschwung. 1

Am 1. April 1936 befanden sich nach einer Zusammenstellung des Hamburger Fremdenblattes bei den deutschen Werften in Bau oder in Auftrag 171 Schiffe mit 0,594 Mill. Bc gegen 157 Schiffe mit 0,532 Mill. BRT am 1. Januar 1936 und nur 93 Schiffe mit 0319 Mill. BRT am 1. April 1935. Hiervon entfielen auf deutsche Rechnung 90 Schiffe mit 0,249 Mill. BRX gegen 76 Schiffe 00220 Mill. BRT) am 1. Januar 1936 und 64 Schiffe (0,174 Mill. BRT) am 1. April 1935. Für das Ausland stellte sich die Ziffer auf 81 Schiffe (0,345 Mill. BRT) gegen gleichfalls 81 Schiffe 0.311 Mill. BRT) bzw. 29 Schiffe (0,146 Mill. BRT). In den ersten Wochen des Monats April sind weitere Neubaubestellungen bei den deutschen Werften eingegangen, so daß die 0,60 Mill. BRT⸗ Grenze bereits wesentlich überschritten werden konnte.

die Entscheidung des Reichsgerichts zur recht⸗ lichen Bedeutung der Goldwertklausel vertagt.

Der IvV. Zivilsenat des Reichsgerichts hatte sich am 12. März im Rechtsstreit der Kreissparkasse Aachen gegen den Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband mit der für Anleihebesitzer so be⸗ deutungsvollen Frage zu befassen, ob Bondsinhaber Papier⸗ oder Golddollarforderungen beanspruchen können. Es handelte sich um die Frage der Anwendbarkeit der am 5. Juni 1933 von den beiden gesetzzebenden Körperschaften in Washington beschlossenen joint,

resolution, durch die zwingend alle Goldwertklauseln außer Kraft⸗

gesetzt wurden und der Grundsatz „Dollar = Dollar“ aufgestellt

worden ist. Das Reichsgericht hat jetzt die für den 27. April

igeseste Verkündung seiner Entscheidung auf den 28. Mai d. J. agt.

Reue Einheitsbedingungen der deutschen Tertil⸗ industrie. Anwendung ab 27. April 1936.

he Wie von zuständiger Stelle mitgeteilt wird, haben die Ein⸗ Fitsbedingungen der deutschen Textilindustrie auf Grund von ereinbarungen der beteiligten Lieferantenverbände einerseits und Fes Reichsverbandes der deutschen Bekleidungsindustrie des breichsverbandes des Textilgroß⸗ und Exporthandels, des Reichs⸗ bundes des Textileinzelhandels, der Reichsverbandes der Mittel⸗ 84 Großbetriebe des deutschen Einzelhandels und des Reichs⸗ erbandes des deutschen Tuchgroßhandels andererseits, eine neue üssung (vom 2. April) erhalten. 1 den Auf sämtliche Abschlüsse, die ab 27. April 1936 getätigt wer⸗ den, finden die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie Ab er neuen Fassung Anwendung, während für die laufenden nüschlüsse, für die die bisherigen Bestimmungen der Einheits⸗ ingungen vereinbart sind, diese in Geltung bleiben.

Geordnetes Lieferungswesen im Handwerk. den 88 Reichszentrale für Handwerkslieferungen veröffentlicht m ericht für ihr erstes Geschäftsjahr. Die Gründung erfolgte ve barigen Jahre im Zuge einer völligen Neuordnung des hand⸗ her lichen Lieferwefens, um die organifatorischen Voraussetzungen Arbarne wirksame Einschaltung des Handwerks in die öffentliche viesensbeschaffung zu schaffen. Als Fusa. wurde ihr zuge⸗

en, alle grundsätzlichen Fragen der Ar

eitsbeschaffung mit den

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weitem nicht den Ueberschuß des Vorjahres erreicht, aber in An⸗ betracht der geringen Futterernte üehns Freicht, en kann.

Die Winterweizenvorräte in der ersten Hand in Höhe von 15 %

der Ernte belaufen sich auf 630 000 t, die Sommerweizenvorräte in Höhe von 23 % auf 90 000 t, zusammen also rund 720 000 t. Daraus ergibt sich ein geringer Mehrbestand von etwa 20 000 t gegenüber dem Vorjahr. Rund 380 000 t betrug die Abnahme im März gegenüber 440 000 t im Monat vorher. Zieht man die zweithändigen Bestände hinzu, die 1,27 Mill. t betragen, dann ergibt sich ein Gesamtvorrat von rund 2 Mill. t. Der Bestand des Vorjahres lag um etwa 500 000 t darüber. Zur Verarbeitung in den Mühlen gelangten 345 000 t, von denen an Hand der ziffernmäßigen Abnahme der zweithändigen Bestände etwa 35 000 t aus Lägern und Mühlen genommen wurden und der Rest in Höhe von 310 000 t seitens der Landwirtschaft geliefert wurde. Der Rest in Höhe von 70 000 t wurde in der Landwirt⸗ schaft selbst verbraucht. Im Endergebnis zeigt der Weizen an⸗ nähernd das gleiche Bild wie der Roggen, wenn auch der Verlauf anders Festolaet war. Jedenfalls werden vor der neuen Ernte noch ausreichend Uebergangsreserven zur Verfügung stehen. Weder beim Weizen noch beim Roggen sind in der nächsten Zeit Schwierigkeiten bei der Bedarfsdeckung der Mühlen zu erwarten, die mehr als eine mengenmäßig geringe und örtlich sehr be⸗ grenzte Bedeutung haben. Die Vorräte an Wintergerste (12 %) und Sommergerste (18 %) belaufen sich insgesamt auf 550 000 t. Im Jahr vorher waren annähernd 20 000 t mehr vorhanden. Die höhere Ab⸗ nahme im März ist auf jahreszeitliche Ursachen, vor allem den Beginn der Aussaat, zurückzuführen. Sie beläuft sich auf 270 000 t gegenüber 200 000 t im Februar. Im Vorjahr waren es 240 000 t. Mit den zweithändigen Beständen zusammen, die sich auf 90 000 t beziffern, ist mit einem Gesamtvorrat von rund 640 000 t Ende März zu rechnen.

Aehnlich verhält es sich mit den Vorräten bei Hafer. Mit 33 % der Ernte belief sich der Bestand Ende März auf annähernd 1,8 Mill. t. Zur gleichen Zeit des Vorjahres lag er um etwa 90 000 bis 100 000 t darüber. Die Abnahme errechnet sich somit auf 680 000 t gegenüber 470 000 t im Februar. Annähernd 650 000 t betrug die Abnahme im März des Vorjahres. In den Lägern be⸗ fanden sich 154 000 t nach den Meldungen des Statistischen Reichsamtes, so daß insgesamt noch 1,92 Mill. t gegenüber 1,97 Mill. t im Vorjahr zur Verfügung standen. Bei dem zu er⸗ wartenden frühzeitigen Weidegang in diesem Jahr ist sehr bald hüh einer starken Abnahme des Bedarfs an Futtergetreide zu rechnen.

Die Kartoffelvorräte betrugen 12,1 Mill. t, die infolge des Ernteausfalls der Ernte 1935 immer noch 2,6 Mill. t unter den Vorräten des Vorjahres liegen. Die Abnahme im März ist mit 3,5 Mill. t anzunehmen gegenüber reichlich 3 Millionen im Fe⸗ bruar und 3,15 Mill. t im März des Vorjahres. Für den weiteren Verbrauch ist von Bedeutung, daß die Mietenverluste im vergangenen Winter erheblich niedriger eingeschätzt werden als im Winter 1934/35. Sie werden auf nur 2,8 % der einge⸗ mieteten Menge gegenüber 4,2 % im Jahre vorher geschätzt.

Als besondere Futterreserve wenigstens für den Verlauf des Monats April kann wohl der Heuvorrat am 31. März angesehen werden, der mit 17 % gegenüber 15 % zur gleichen Zeit des Vor⸗ jahres auf Grund der erheblich größeren Ernte 1935 an Hand

„der amtlichen Ernteziffern auf rund 3,9 Mill. t im Vorjahr anzusetzen war.

behördlichen Auftragsstellen durch Verhandlungen zu klären sowie die angeschlossenen Landeslieferung s⸗Genossenschaften laufend zu überwachen und für eine rislcobe a reis und pünktliche Lieferung Sorge zu tragen. Durch eine umfassende Schulungs⸗ und Er⸗ ziehungsarbeit hat sich die Leistungsfähigkeit der handwerklichen Lieferungsgenossenschaften erheblich erhöht. Der Bericht stellt ab⸗ schließend sest, daß der im Jahre 1935 beschrittene Pes richtig gewesen ist, was durch die steigenden Umsätze der Lieferungs⸗ genossenschaften bewiesen werde.

Wirtschaft des Auslandes.

Polen führt die Devisenkontrolle ein.

Errklärung der polnischen Regierung. Warschau, 27. April. Mit dem heutigen Tage ist durch Ver⸗ ordnung des polnischen Staatspräsidenten und auf Grund einer Ausführungsverordnung des Finanzministers der freie Verkehr mit ausländischen Devisen und Gold verboten worden.

In einer Erklärung der Regierung wird hervorgehoben, daß teilweise unter dem Einfluß der außenpolitischen Vorgänge und teilweise infolge einer unbegründeten Unruhestimmung im In⸗ lande sich in letzter Zeit ein sehr 1“ Aufkauf von Gold und ausländischen Valuten zu Zwecken der Hortung gezeigt habe. Dadurch würden die Reserven der Notenbank geschwächt und gleichzeitig dem Wirtschaftsprozeß Kapital entzogen, was die Ver⸗ wirklichung der Regierungspläne zur Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit erschwere. Die Regierung habe sich daher verpflichtet ge⸗ sehen, eine Kontrolle des Goldverkehrs und des Verkehrs mit aus⸗ ländischen Valuten einzuführen. Die Erklärung der Regierung hebt weiter hervor, daß die Devisenkontrolle den normalen Wirt⸗ schaftsverkehr mit dem Auslande sowie die Versorgung mit Roh⸗ stoffen, Maschinen und Werkzeugen nicht behindern werde. Die polnischen Verpflichtungen aus dem Außenhandel ebenso wie die polnischen Kreditverpflichtungen werden weiterhin eingehalten werden. Die Regierung betont schließlich, daß sie die vorüber⸗

ehende Devisenkontrolle nur als gegen die Spe⸗ S und gegen die wirtschaftliche⸗ iesmacherei einführe.

Die Verordnung über die Devisenkontrolle, die heute ver⸗ öffentlicht wird, bestimmt im wesentlichen die Errichtung einer Devisenkommission bei der Bank von Polen, die die Genehmigungen für den Verkehr mit Devisen und Gold erteilen kann. 8 gungspflichtig ist der Ankauf ausländischer Valuten, ihre Ausfuhr und ihre Ueberweisung ins Ausland. Ferner dürfen Zahlungs⸗ mittel und Kredite Ausländern nur mit Genehmigung der De⸗ visenkommission zur Ferfit gtteet gestellt werden. Genehmigungs⸗ pflichtig ist weiter der Handel mit Gold, die Ausfuhr und die Einfuhr von Gold. Der andel mit ausländischen Zahlungs⸗ mitteln darf nur von der Bank von Polen und einer Reihe be⸗ stimmter Devisenbanken getätigt werden. Ausländische Forde⸗ rungen, insbesondere auch für den Warenverkauf ins Ausland, müssen der Bank von Polen oder den Devisenbanken zum Ankauf angeboten werden. Ausländer dürfen nur bei Devisenbanken so⸗ genannte „Auslandsrechnungen“ unterhalten, die je nach Herkunft der Summen entweder als „freies“ oder als „Sperrkonto“ be⸗ andelt werden. Genehmigungspflichtige Zahlungen können bei

orderung des Gläubigers in polnischer Valuta auf Sperrkonto des Gläubigers gezahlt werden. Für alle Verrechnungen in aus⸗ ländischen Zahlungsmitteln gelten die Kurse der Warschauer Börse

bzw. der Polen.

8 ———— 8 8

5,7 Mill. t gegenüber

Aufwärtsbewegung bis auf 113 % fort.

WBerliner Börse am 27. April.

Aktien weiter fest. Am Rentenmarkt Altbesitz weiter gesucht.

Die aufwärts gerichtete Tendenz kennzeichnete auch den Ver⸗

kehr zum Wochenbeginn. Sowohl die Bankenkundschaft als auch der berufsmäßige Börsenhandel treten mit Neuanschaffungen auf, die mangels ausreichenden Angebots die schon in der letzten Woche wiederholt zu beobachtende Materialknappheit auslöste. Vielfach waren infolgedessen schon geringste Umsätze für kräftige Kurs⸗ steigerungen verantwortlich, eine Entwicklung, die Veranlassung eben dürfte, bei nicht immer sachlich begründeten Käufen zur Vorsicht zu mahnen. In vielen Fällen kann natürlich noch nicht von einer Kursübersteigerung gesprochen werden, es gibt aber Papiere, die ihren Höchststand bereits mehr als notwendig über⸗ L Im Vordergrund des Interesses lagen heute wieder Montanwerte unter Führung von Mannesmann, die in weiterer Nachwirkung der in der Aufsichtsratssitzung gemachten Ausführungen erneut % gewannen. Harpener und Ver⸗ einigte Stahlwerke waren , Klöckner und Buderus je ½ I fester. Ausnahmen bildeten Stolberger Zink mit 1 % sowie Laurahütte, die auf Abgaben der Spekulation ¾ % einbüßten. Von Braunkohlenwerten konnten die Ilse⸗Aktien, die heute aus⸗ schließlich Dividende gehandelt wurden, etwa ½ bis 1 % fester ankommen. Dagegen ermäßigten sich Leopoldgrube gegen letzte Notiz um % %. Von Kaliwerten waren Aschersleben und Wester⸗ egeln um je 1 ¼½ % gedrückt. In der chemischen Gruppe ver⸗ loren von Heyden auf die Verlautbarung, daß wieder nur 4 % Dividende gezahlt würden, 3 %, da man sich der Hoffnung auf eine Erhöhung des Satzes hingegeben hatte. Farben setzten % % höher ein und zogen bei verhältnismäßig lebhaften Umsätzen sehr bald bis auf 167 an. Harburger Gummi und Conti Linoleum stiegen weiter um je 1 % an. Von Elektro⸗ werten, die kaum größere Schwankungen zu verzeichnen hatten, sind Accumulatoren mit + 1 und Licht⸗Kraft mit +† „⅛, dagegen Dte. Atlanten mit 1 ¼ % zu erwähnen. Von Versorgungs⸗ werten setzten Dessauer Gas ihre Aufwärtsbewegung erneut um 1 ¼ % fort. Von den in der Vorwoche begehrten konnten Daimler nochmals % % gewinnen. An den übrigen Märkten fielen Bemberg mit einer Steigerung von 1 %, All⸗ gemeine Lokal u. Kraft sowie Braubank mit einer solchen von je 1 % auf. e Schiffahrtswerte, insbesondere Hapag und Lloyd hält die Kaufneigung an.

Im Verlauf blieb die Tendenz an den Aktienmärkten weiter fest. Der bei den polnischen Werten eingetretene Kurseinbruch auf Grund der neuen polnischen Devisenbestimmungen setzte sich nur noch bei Laurahütte mit 1 % fort. Siemens, Schuckert, Metallges. und Klöckner gewannen gegen den ersten Kurs je , Schubert u. Salzer und Ilse Bergbau je 2 %. Farben konnten den erreichten Höchstkurs von 167 nicht ganz behaupten (166 ⅛).

Am Rentenmarkt, dem auch Reichsbahnvorzugsaktien zu⸗ zurechnen sind, herrscht ein freundlicher Grundton. Das letzt⸗

enannte Papier erhöhte den Kurs weiter um ¼ auf 126 % N. Lebhafte Nachfrage besteht für Altbesitz, die mit einem Gewinn von 30 Pfg. einen Kurs von 113,60 erreichten.

Am Kassarentenmarkt blieben die Umsätze wiederum auf ein Mindestmaß beschränkt. Liquidat.⸗Pfandbriefe lagen eher im An⸗ gebot, so bei Rhein⸗Westf. Boden, Braunschweig⸗Hannoversche, Preuß. Pfandbriefbank u. a. mit je ¼ und bei Schlesische Boden mit % %. Auch Kommunal⸗Obl. waren eher gedrückt. Von Pfandbr. sind Hannov. Boden mit +† % zu erwähnen. Stadtanleihen wiesen kaum Veränderungen von Belang auf. 26 er Emden ermäßigten sich um ½ %, II. Dekosama um ½⅛ N, während Duisburger und Düsseldorfer im letzteren Ausmaß zurückgingen. Von Provinzanleihen sind 28 er Pommern mit + ℳ% zu erwähnen. Länderanleihen tendierten freundlich. 29 er Mecklbg.⸗Schwerin zogen um 0,30, 28 er Lübeck um ¼ %o; an. Von Reichsanleihen setzten Altbesitz im variablen Verkehr ihre 40 er Postschätze gaben um 10 Pfg. nach. Von Industrie⸗Obl, waren Arbed weiter um 1 ½% %) erholt, hHagegen ermäßigten sich Markhagen II auf kleines Angebot um 1 ¼ %.

Privatdiskontsatz unverändert 3 %.

Blanko⸗Tagesgeld erforderte 2¾4 bis 3 %.

Von Valuten errechnete sich das engl. Pfund mit 12,28 %, der Dollar mit 2,488.

750 000 mehr Beschäftigte im März.

Rekordzahlen der Arbeitsvermittlung.

Während nach den Berichten der Arbeitsämter der starke Arbeitseinsatz im März einen Rückgang der gemeldeten Arbeits⸗ losen um 578 000 herbeiführte, war die S der Beschäftigten nach den Ergebnissen der Krankenkassenmitglieder⸗Statistik noch er⸗ heblich höher. Sie erfuhr im März eine Zunahme um 740 866, Gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres ist die Zahl der Be⸗ schäftigten um rund 1,14 Millionen höher. Auch die Statistik über die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter bringt im März Rekordzahlen. Der Abgang an Arbeitsuchenden erreichte mit mehr als 1,1 Millionen eine in den letzten drei Jahren noch nicht beobachtete Höhe. En schtisnic des Zugangs betrug die Gesamt⸗ bewegung an Arbeitsuchenden fast 1,7 Millionen. Etwa zwei Drittel der Abgangs entfielen auf die Saisonaußenberufe und auf die Unge⸗ lernten. Aber auch die mehr konjunkturabhängigen Berufe haben weitere erhebliche Aufnahmefähigkeit gezeigt. Die Gesamtzahl der Arbeitskräfte, bei deren Einstellung die Arbeitsämter mitgewirkt haben, betrug im März rund 970 000. Besonders groß war dies⸗ mal die Zahl der Vermittlungen in Dauerstellungen. Insgesamt konnten rund 630 000 Volksgenossen im März in Dauerbeschäfti⸗ gung untergebracht werden. Der an manchen Orten auftretende Facharbeitermangel konnte durch zwischenbezirkliche Vermittlung ausgeglichen werden. F

Die Bilanz der Aktion „Gutes Licht Gute Arbeit“. Bis zu 90 Prozent der Betriebe haben schlechte Lichtverhältnisse.

In einem Rückblick auf die im letzten Herbst durchgeführte Aktion „Gutes Licht Gute Arbeit“ macht der esen Amt „Schönheit der Arbeit“, Dipl.⸗Ing. Steinwarz, im Amtsblatt des Reichserziehungsministers aufschlußreiche Angaben über die Licht⸗ verhältnisse in den deutschen Betrieben. esonders erfolgreich waren die im Rahmen der Aktion durchgeführten Betriebsbesichti⸗ gungen. Bis Mitte Dezember wurden rund 1500 Betriebe be⸗ sichtigt, von denen etwa 600 Verbesserungen der Beleuchtung sofort durchführten und weitere 500 Verbesserungen im Laufe der nächsten Monate zusagten. Die Verbesserungen bezogen sich nicht nur auf die künstliche Beleuchtung, sondern vor allem auch auf die natür⸗ liche Beleuchtung. In Gegenden, in denen besonders große Industriewerke sind, betrug die ermittelte Zahl der schlecht be⸗ leuchteten Betriebe 72 und die der gut beleuchteten 28 Prozent. In anderen Gegenden war das Verhältnis 90 Prozent zu 10 Pro⸗ sent. Besonders wurde auch bei Behörden schlechte Beleuchtung festgestellt. Ebenso schlecht waren die Lichtverhältnisse vor allem in mittleren, kleinen und kleinsten Betrieben. Meist wurde in

diesen Betrieben festgestellt, daß die Arbeitsplätze etwa ½ bis ½

der von der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft als Norm be⸗ zeichneten Beleuchtungsstärken aufwiesen. Der Referent erklärt, daß die geplante Wiederholung der Aktion noch weit größere prak⸗ tische Ergebnisse erzielen werde und kündigt an, daß das Amt „Schönhent der Arbeit“ die Ergebnisse für eine gesetzliche Rege⸗ lung der notwendigen Beleuchtungsstärken verarbeiten werde.