82 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 T¹p, einzelne Beilagen 10 Mh. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und
5 mm breiten Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten ile 1,85 2,ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. —
des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333. 34
Nr. 1 0 1 Reichsbankgirokonto 4
Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
Berlin, Sonnabend, den 2. Mai, abends
——— —— ——
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
—
—
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 8 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirtschaft über die Zulassung von Anzeigenmittlern.
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze Reichsmark für die Umsätze im Monat April 1936.
Bekanntmachung K P 134 der Ueberwachungsstelle für unedle
Metalle vom 1. Mai 1936 über Kurspreise für unedle Metalle. ,
1“ für die Lebenshaltungskosten im April
999.
auf
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsbank über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung der Banknoten der Bayerischen Notenbank.
Bekanntmachung der Sächsischen Bank zu Dresden über den Umtausch der Sächsischen Banknoten.
Bekanntmachung der Württembergischen Notenbank über den
Umtausch der Württembergischen Banknoten.
Amtliches Deutsches Reich. Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen
8
Königlich belgischen Gesandten Vicomte Jacques Da⸗ vignon zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
Der Führer und Reichskanzler empfing heute den neuen Gesandten von Nicaragua Tomas Francisco Medina zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens.
1n 8 “ 1“
11“ ““ 1 88
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). er Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1936 für eine Unze Feingold b140 ch 10 f, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 2. Mai 1936 mit RM 12,30 umgerechnet.. für ein Gramm Feingold demmnach.. in deutsche Währung umgerechnet..
Berlin, den 2. Mai 1936.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
sonstigen 8 88
RM 86,6125, pence 54,3347, RM 2,78465.
5
Zulassung von Anzeigenmittlern.
Auf Grund des § 7 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung vom 27. Oktober 1933 (Reichsgesetzbl. Teil I S. 791) wird folgen⸗ des bekanntgegeben: .
Die nachstehend aufgeführten Anzeigenmittler haben schriftlichen Bescheid über ihre Zulassung zur Vermittlung
von Anzeigenaufträgen für in Deutschland erscheinende Druckschriften erhalten: — .bcaft cieh E. Loesdau u. erlin⸗Wilmersdorf,
Eugen Dankhoff, Halle.
Die nachstehenden Unternehmen
1 zugelassen:
3 ax Weinsziehr, Düsseldort,
ECarl Pottier, Berlin. “
Die nachstehend aufgeführten, bereits zugelassenen Anzeigen⸗ mittler führen in Zukunft die folgenden geänderten Firmen⸗ namen:
J. Dahlgrün & Schoeler, Hamburg,
Annoncen⸗Expedition Edwin Müller K.⸗G., Fachbüro für
Anzeigenwerbung und Plakatanschlag, Dresden⸗A. 1.
Berlin, den 24. April 1936.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft.
Reinhard.
öu“
Müller⸗Raabe,
jlind künftig nicht mehr als
111“““
Bekanntmachung. 8.
1 Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die G. im Monat April 1936 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsa steuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 942) i. Verbindung mit § 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatz⸗ steuergesetz vom 17. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 947) wie folgt festgesetzt:
Staat Einheit
1 Pfund
elga (= res. Brasilien 100 Milteis 19 4 Bulgarien 100 Lewa Canada 1 Dollar Dänemark 100 Kronen Donzig 100 Gulden Es. and 100 Kronen Fin land 100 Mark Frankreich 100 Francs Griechenland 100 Drachmen 8 Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Fraug 100 Rials Island Kronen Italien Favan— Yen Jugoslawien 3 Lettland Litauen Luxemburg 23 Norwegen 24 Oesterreich Schilling 25 Polen 100 Zloty 26 Portugal 100 Eskudos 27 Rumänien 100 Lei 28 Schweden 100 Kronen 29 Schweiz 100 Franken 30 Spanien 100 Peseten 31 ETCschechoslowakei 100 Kronen 32 Türkei 1 Pfund 33 Ungarn 100 Pengö 34 HqMruguay 1 Peso 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in Fheshs ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa G
Lfd.Nr.
Aegypten Argentinien Belgien
— O S0oo ßcchde —
—BB △S 00bo —
8SNÖ 0 2 O.
d0
Francs Kronen
Berlin, den 2. Mai 1936.
Der Reichsminister der Finanze J. A.: Hedding.
Bekanntmachung KP 134
der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 1. Mai 1936, e“ betr. Kurspreise für unedle Metalle.
88 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstélle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend aufgeführten Metallklassen an Stelle der in der Bekannt⸗ machung KP 133 vom 29. April 1936 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 100 vom 30. April 1936) festgesetzten Kurs⸗ preise die folgenden Kurspreise festgesetzt: „
Fink (Klassengruppe XIX):
Feinzink (Klasse XIX a4n . . . . MNRNM 22,50 bis 23,50
Rohzink (Klasse XIX CS„. . .. „ 18,50 „ 19,50
„ 2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 1. Mai 1936. Der Reichsbeauftragte für unedle Met G Stinner.
Die Neichsindexziffer 1 für die Lebenshaltungskosten im April 1936.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats April 1936 auf 124,3 (1913/14 = 100); sie hat sich gegenüber dem Vormonat (124,2 kaum verändert.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich um 0,2 vH auf 122,4 erhöht, und zwar haben die Preise für Gemüse, Kar⸗ toffeln und Kalbfleisch im Durchschnitt etwas angezogen. Die Indegjifser für Heizung und Beleuchtung ist infolge teilweisen Rückgangs der Kohlenpreise um 0,6 vH auf 126,3
———
2 8 Postscheckkonto: Berlin 41821 19 36 “
zurückgegangen. gruppen
Die Indexziffern für die übrigen Bedarfs⸗ waren unverändert: sie betrugen für Bekleidung
118,7, Wohnung 121,3 und für „Verschiedenes“ 141,3.
Berlin, den 30. April 1936. Statistisches Reichsamt.
—
Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Verordnung des Reichs⸗ und Preußischen Wirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 wurden sämtliche von der Bayerischen Notenbank ausgegebene Banknoten zur Einziehung aufgerufen und haben mit dem Ablauf des 2. April 1936 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren. Die Besitzer der Noten können sie aber noch bis zum 2. Juli 1936 bei den Kassen der Bayerischen Staatsbank als der Rechtsnachfolgerin der Bayerischen Notenbank in Zahlung eben oder gegen Reichsbanknoten umtauschen. Mit diesem Zeutpunkt werden die aufgerufenen Noten sodann kraftlos und es erlischt damit auch die Einlösungspflicht der Baye⸗ rischen Staatsbank. “ München, den 2. Mai 1936. “ Beayerische Staatsbank München Zweigstelle Ludwigstr. 1 (vorm. Bayerische ALI 2 Hoffmann. v. Enhuber.
—
Bekanntmachung.
Die Sächsischen Banknoten — ausgestellt am 11. Oktober 1924 — werden bis zum 2. Juli 1936 bei unseren Kassen in: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen i. V., Zwickau i. Sa., Reichenbach i. V., Zittau und Annaberg i. Erzgeb. in Zahlung ge⸗ nommen oder in Reichsbanknoten umgetauscht.
Nach dem 2. Juli 1936 werden die Noten kraftlos; erlischt damit auch unsere Einlösungspflicht.
Sächsische Bank zu Dres den. Dr. Dehne. Heuschkel.
AMBekanntmachung.
Am 30. Dezember 1935 haben wir sämtliche von uns ausgegebenen Reichsmarknoten zur Einziehung auf⸗ gerufen.
Diese Reichsmarknoten haben am 2. April 1936 ihre Eigenschaft als Zahlungsmittel verloren, werden aber an unserer Kasse noch bis zum 2. Juli 1936 in Zahlung ge⸗ nommen oder gegen Reichsbanknoten umgetauscht. 8
Nach Ablauf des 2. Juli 1936 werden die aufgerufenen Noten kraftlos, es erlischt damit auch unsere Einlösungspflicht.
Hiervon geben wir gemäß § 3 der Verordnung des Reichswirtschaftsministers über den Aufruf, die Einziehung und die Vernichtung von Noten der Privatnotenbanken vom 21. Dezember 1935 Kenntnis.
Stuttgart, den 2. Mai 1936. Württembergische Notenbank.
8*8
Der SOesterreichische Gesandte Stefan Tauschitz ist
ach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Der Königlich schwedische Gesandte C. E. Th. af Wir⸗
son hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt
Legationsrat Pousette die Geschäfte der Gesandtschaft.
*% Nummer 20 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 29. April 1936 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 20. 4. 36, Kohlenbeschaffung 1936. — RdErl. 21. 4. 36, Benutzung v. Akten diplomatischer Herknnft f. Forschungszwecke. — RdErl. 23. 4. 36, Verdingungsordn. f. Leistungen. — Kommau⸗ nalverbände. RdEr⸗. 17. 4. 36, Lohnsummensteuer. — RdErl. 18. 4. 36, Neuabgrenz. d. Personenkreises d. Sonderaktion. — RdErl. 18. 4. 36, Verwaltun E Woche f. Kommunal⸗ beamte. — RdErl. 21. 4. 36, Steuerverteilungen f. 1935. — RdErl. 24. 4. 36, Angleich. d. Besold. d. Beamten d. Gemeinden (GV.) usw. an die Besold. d. Reichsbeamten. — Beschl. 31. 3. 36,
4