Zentralhandelsregistervellage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 13. Mai 1936. S. 6
Die Genossenschaft will in erster Linie durch ihre geschäftlichen Einrich tungen die wirtschaftlich Schwachen stärken und das geistige und sittliche Wohl der Genossen fördern nach dem Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigen nutz“.
Spoldin, den 30. April 1936. 8 Amtsgericht.
Unruhstadt. Bekanntmachung. In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 14 Elektrizitäts⸗ und Stromversorgungsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Chwalim eingetragen: Die Statuten sind durch Beschluß der Gene ralversammlung vom 3. April 1936 ge ändert worden. Die Bekanntmachungen werden im Wochenblatt der Landes bauernschaft Kurmark⸗Berlin ver öffentlicht. Amtsgericht Unruhstadt, 28. April 1936.
[9282%
Wehlau,
Zweigstelle Allenburg.
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 1 eingetragen worden: Das Statut des Spar⸗ und Vorschuß vereins zu Allenburg, e. G. m. u. H., ist durch Beschluß vom 15. April 1935 mit Wirkung vom 30. Juni 1936 ge ändert. Die Firma lautet vom 30. Juni 1936 ab: Spar⸗ und Vorschußverein zu Allenburg eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Allen⸗ burg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Bankgeschäften aller Art zur Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft der Mitglieder sowie die Un terhaltung einer Sparkasse.
Amtsgericht Wehlau, Zweigstelle
Allenburg, den 8. Mai 1936.
5. Musterregister.
Camberg, Nassau. [9291]
In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 3. Firma H. Thuy, Camberg i. T., 1 Paket, versiegelt, Geschmacksmuster, Ge⸗ schäftsnummer 10436, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 14. April 1936, 11,40 Uhr. Camberg, den 27. April 1936. Amtsgericht.
[9239]
Camberg, Nassau. [9292] In, das Musterregister ist eingetragen: Nr. 2. Firma H. Thuy, Camberg i. T.,
1 Paket, versiegelt, Geschmacksmuster,
Geschäftsnummer 94136, plastisches Er
zeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet
am 14. April 1936, 11,40 Uhr. “
Camberg, den 27. April 1936.
Amtsgericht.
Donaueschingen. [9293] In das Musterregister O.⸗Z. 42 wurde
heute eingetragen: August A. Hettich,
Fernmeldegerätebau in Furtwangen,
1 Muster für einen Fernsprechapparat,
offen, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist
3 Jahre, angemeldet am 29. April 1936,
vormittags 9 ¼ Uhr.
Amtsgericht Donaueschingen, 7. 5. 1936.
Gmünd, Schwäbisch.
Musterregistereintragungen.
Bei Nr. 1087, Firma Wilhelm Binder, G. m. b. H., Gmünd, ein versiegelter Um⸗ schlag, enthaltend 32 (verkleinerte) Muster⸗ abbildungen für plastische Erzeugnisse der Unedelmetallindustrie, Fabriknummern 2308 (2), 2307 (3), 2605, 2622, 5104, 5105, 1507, 2038, 1135, 1133, 1130, 1129, 1132, 2451, 2452, 2453, 2824, 2508, 2509, 2535, 5208, 5877, 2874, 2382 (3), 2717, 2359, 2900, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung 25. März 1936, mittags 16 Uhr.
Bei Nr. 1088, Firma Spießhofer & Braun, Heubach, ein versiegelter Um⸗ schlag, enthaltend 32 Musterabbildungen für (Flächen⸗)Erzeugnisse der Textilindu⸗ strie, Fabriknummern 700 bis 731, Schutz⸗ frist 3 Jahre, Anmeldung 7. April 1936, 15 Uhr.
Bei Nr. 1089, Firma Frottierweberei Spießhofer & Braun, Heubach, ein ver⸗ siegeltes Paket, enthaltend 5 Geschmacks⸗ muster und Zeichnungen „Frottier⸗Wisch⸗ tücher“, Fabriknummer 32/317, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung 2. April 1936, vor⸗ mittags 10 Uhr.
Amtsgericht Schwäb.⸗Gmünd.
.[9303]
Gräüfenthal.
In unser Musterregister ist tragen:
Nr. 669. Firma Emma Heubach in Lichte (Thür.), 18 Muster von Blumen⸗ entwürfen aus an der Flamme ge blasenen Glaselementen verarbeitet mit Metallfolie mit den Geschäftsnummern EMS Nr. 1 Eukalyptuszweig, EMS Nr. 3 Kakteenzweig, EMS Nr. 4 Fuchsienzweia. EMS Nr. 5 Glockenblume rosa, EMS Nr. 6 Glockenblume blau, EMS Nr. 7. Glockenblume rot, EMS Nr. 8 gelbe Blume, EMS Nr. 10 Maiglöckchen, EMS Nr. 11 blaue Glockenblume, EMS Nr. 12 rosa Winde, EMS Nr. 20 Zweig mit blauen Blüten, EMs Nr. 21 Zweig mit gelben Blüten, EMS Nr. 9 a Enzian, EMS Nr. 13 a blaue Blume. EMS Nr. 15a rote Glöckchen, EMS Nr. 16 a rote Teller, EMS Nr. 18 a hellblaue Teller, EMS Nr. 19 a grüne Perlen, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 26. April 1936, vormittags 11 ¼ Uhr.
Gräfenthal, den 5. Mai 1936.
Das Amtsgericht.
[9294] einge
Idar-Oberstein. [9296] In unser Musterregister ist heute unter Nr. 814 eingetragen: Firma Oskar Queiser, Idar⸗Ober stein 1, Gegenstand: 1 verschlossenes Paket, angeblich enthaltend, metallene Zigaretten⸗- und Puderdosen in allen Formen, z. B. rund, oval, vier⸗ und acht⸗ eckig, mit Einlagen aus Zelluloid mit und ohne Auflagen, Geschäfts⸗Nrn. 482, 472, 173, 474, 475, 477, 461/18, 455/34 und 483, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 30. April 1936, vorm. 10,25 Uhr. Idar⸗Oberstein, den 30. April 1936. Amtsgericht.
Kerpen, Bz. Köln. [9297]
In das Musterregister ist eingetragen worden bei Nr. 11: Die Firma Rhei⸗ nische Glaswerke Weber & Fortemps m. b. H. in Sindorf hat für das unter Nr. 11 eingetragene Geschmacksmuster für plastische Erzeugnisse die Verlänge⸗ rung der Schutzfrist auf 7 Jahre ange⸗ meldet.
Kerpen, den 6. Mai 1936.
Anmetsgericht.
Königslutter. —
Im hiesigen Musterregister ist unter Nr. 10 am 4. Mai 1936 eingetragen: Musterschutz für eine Schablonendruck⸗ maschine „Roto 1936“ auf die Dauer von 3 Jahren für Roto⸗ und Debego⸗Werke A.-⸗G. in Königslutter. Amtsgericht GPynigslutter.
Mannheim. 19299] Musterregistereintrag vom 6. Mat 1936: Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗ Fabrik, Mannheim⸗Neckarau, ein ver⸗ siegeltes Päckchen, enthaltend 1 Kamm Fabrik⸗Nr. 3115 M/6, Farbe glashell in schwarzer Zell.⸗Scheide mit Dekor Nr. 1 — chinesische Dorflandschaft, 1 Kamm Fabrik⸗Nr. 3115 M/6, Farbe feinweiß in gleicher Zell.⸗Scheide mit Dekor Nr. 2 — chinesische Flußlandschaft. 1 Kamm Fabrik⸗Nr. 3230/5 ¼, Farbe glashell in schwarzer Zell.⸗Scheide mit Dekor Nr. 3 — chinesische Brücke, 1 Kamm Fabrik⸗ Nr. 3230/5 ¼, Farbe glashell in schwarzer Zell.-Scheide mit Dekor Nr. 4 — chine⸗ sische Dschunke, 1 Kamm Fabrik⸗Nr. 3230/5 ½, Farbe feinweiß in gleicher Zell.⸗Scheide mit Dekor Nr. 5 — Chinese mit Schirm, Muster für Flächenerzeug nisse hinsichtlich der Kammdekors; der Schutz soll sich insbesondere erstrecken auf die Eigenart der Dekors, die in verschie⸗ denen Farben auf Kammscheiden in allen möglichen Farben angebracht werden können; angemeldet am 23. April 1936, vorm. 9 ¼ Uhr, Schustfrist drei Jahre. Amtsgericht, F.⸗G. 3 b, Mannheim.
Mannheim. [9300] Musterregistereintrag vom 6. Mai 1936:
Rheinische Gummi⸗ und Celluloid⸗ Fabrik, Mannheim⸗Neckaraun, ein ver⸗ siegeltes Päckchen, enthaltend 1 Taschen⸗ kamm Fabrik⸗Nr. 3099/5, Farbe schwarz in Zell.⸗Scheide Nr. 1, 1 Taschenkamm Fabrik⸗Nr. 3230/5 ¼, Farbe schwarz in Zell.⸗Scheide Nr. 2, Muster für plastische Erzeugnisse hinsichtlich der Kammschei⸗ den; der Schutz soll sich insbesondere er⸗ strecken auf die plastisch geformte Ober⸗ fläche der Kammscheiden, die in verschie⸗ denen Farben hergestellt werden können; angemeldet am 27. April 1936, vorm. 10 Uhr 20 Minuten, Schutzfrist drei Jahre.
Amtsgericht, F.⸗G. 3 b, Mannheim.
Oelsnitz. Vogtl. [9301]
In das Musterregister ist eingetragen⸗ worden:
Bei Nr. 1343, Firma Koch & te Kock in Oelsnitz i. V. hat für die unter Nr. 1343 eingetragenen Muster für Tep⸗ piche, Decken und Läufer, Fabriknum⸗ mern 1776, 1777. 1778, 1779,. 1780, 1786,
787, 1796, 1797, 1804, 1810 und 1811, die Verlängerung der Schutzfrist bis auf 10 Jahre angemeldet.
Amtsgericht Oelsnitz i. V., 8. Mai 1936.
Weida. .[9304] In unser Musterregister wurde unter Nr. 68 bei der Firma Otto & Albrecht Dix, A.⸗G. Lederwerke in Weida, eingetragen: 8 Muster für Phantasiespalte Nr. 2082, 2083, 2084, 2085, 2086, 2087, 2088, 2089, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 6. Mai 1936, vormittags 10 Uhr 20 Minuten. 8
Weida, den 7. Mai 1936. Das Amtsgericht.
Wolkenstein. [9305] In das Musterregister ist am 28. April 1936 eingetragen worden: Nr. 24 und 25, Böhm, Willibald, Firma in Wolkenstein, 2 versiegelte Pakete, enthaltend 87 Muster, und zwar für: Knöpfe, Fabriknummern 0473, 0476 bis 0486, 3778 bis 3786, 3790, 3804 bis 3806, 3808, 3812 bis 3816, 3818 bis 3831, 3835 bis 3837, 3839, 3840, 3846 bis 3852, 3854, 3856, bis 3869, Schnallen, Fabriknummern 3796 3799, 3810, 3817, H 463 bis 465, Schließen, Fabriknummern 3803, 3807, 3811, 3832, 3834, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldek am 25. April 1936, vormittags 8 Uhr 30 Min. Amtsgericht Wolkenstei
0474, 3789, 3809, 3833, 3842,
3861
bis
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Berlin. 8 3]
Ueber das Vermögen der Elektrofrigor Kältemaschinen Ges. m. b. H., Berlin W 8, Behrenstraße 17, ist heute, 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 351. N. 100. 36. — Verwalter: Kauf⸗ mann Hans Peisert, Berlin W 35, Cor⸗ neliusstraße 2. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 15. Juni 1936. Erste Gläubigerversammlung am 5. Juni 1936, 11 ½ Uhr. Prüfungstermin am 27. Juli 1936, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin N 65, Gerichtstraße 27, Zimmer 342, III. Stockwerk. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis 15. Juni 1936.
Berlin, den 8. Mai 1936. Amtsgericht Berlin, Abteilung 351. Brandenburg, Havel. .[9524] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der früheren In⸗ haberin des Hotels „Kaiserhof“, Witwe Martha Wilmans geb. Oszmer in Branden⸗ burg (Havel), Magdeburger Str. 12, wird heute, am 11. Mai 1936 um 12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücher⸗ revisor Friedrich Kanthak in Brandenburg (Havel), Steinstr. 52, wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Frist zur Anmeldung von Konkursforderungen bis zum 1. Juni 1936. Allgemeiner Prüfungstermin und erste Gläubigerversammlung am 10. Juni 1936 um 11 Uhr im Gerichtsgebände, Steinstraße 61, Zimmer 41, II.
Brandenburg (Havel), den 11. Mai 1936.
Amtsgericht. — 7. N. a. 6/36. Döbeln. .[9525]
Der Antrag des Kaufmanns Fritz Rosenthal in Döbeln über sein Vermögen des Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröffnen, wird ab⸗ gelehnt. Zugleich wird gemäß § 19 der Vergleichsordnung heute am 11. Mai 1936, vormittags 11 Uhr, das Anschluß⸗ konkursverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet. Dr. Rechtsanwalt Dr. Weidel in Döbeln wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 27. Mai 1936 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 12. Juni 1936, vor⸗ mittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 12. Juni 1936, vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Offener Arrest (Konk.⸗Ordng. § 118), Anzeigefrist bis zum 2. Juni 1936. Amtsgericht Döbeln, den 11. Mai 1936. Leipzig. .[9526]
108 N. 130/36. Ueber das Vermögen des Buchhandlungsgehilfen Rudolf Ried⸗ rich⸗Möller in Leipzig N 22, Breitenfelder Straße 34, III, wird heute, am 9. Mai 1936, vormittags 11 ½ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Paul Meinhold in Leipzig C 1, Sebastian⸗Bach⸗Straße 5. Anmeldefrist bis zum 1. Juni 1936. Wahl⸗ und Prü⸗ fungstermin am 12. Juni 1936, vormittags 11 ½¼ Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 23. Mai 1936.
Amtsgericht Leipzig, Abt. 108, den 9. Mai 1936.
Aschersleben. .[9527] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Paul Metzing Nachf., Inhaber Kaufmann Reinhold Blencke in Aschersleben, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs⸗ termin auf den 29. Mai 1936, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Aschersleben, Zimmer Nr. 38, anberaumt. Zugleich sollen die nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen geprüft werden. Der Vergleichs⸗ vorschlag und die Erklärung des Gläu⸗ bigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Amtsgericht Aschersleben, den 9. Mai 1936. Berlin. .[9528] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kurt Israel, zuletzt wohnhaft Berlin NW 87, Altonager Str. 36, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist am 8. Mai 1936 mangels einer den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechenden Masse eingestellt worden. Zur Abnahme der Schlußrech⸗ nung des Verwalters sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses findet der Schlußtermin am 3. Juni 1936, 12 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Berlin, Berlin N 65, Gerichtstr. 27, III. Stock, Zimmer Nr. 309, statt. Amtsgericht Berlin, Abt. 352. Halle, Saale. .[9535] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Porzellaufabrik Lettin Aktiengesellschaft in Lettin (Saalkreis) ist der Schlußtermin auf den 12. Juni 1936, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Adolf⸗Hitler⸗Ring Nr. 13, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke. Das Amtsgericht Halle a. S. Abt. 7.
11“
Prenzlau. [7934] In der Konkurssache der Egbau, Ginbaufsgenossenschaft für das Bau⸗ gewerbe, e. G. m. b. H. in Prenz⸗ lau — 3. N. 2/30 des Amtsgerichts Prenzlau — soll die Schlußverteilung stattfinden. Zu berücksichtigen sind 181 612,17 RM nicht bevorrechtigte Forderungen. Zu verteilen ist nichts. Prenzlau, den 1. Mai 1936.
Der Konkursverwalter: 9
Kluge, Rechtsanwalt.
Prenzlau. vũ9539] Bekanntmachung.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Egbau Einkaufsgenossen⸗ schaft für das Baugewerbe e. G. m. b. H. Prenzlau ist die Schlußverteilung geneh⸗ migt. Zu berücksichtigen sind 181 612,17 Reichsmark nicht bevorrechtigte Forde⸗ rungen. Zu verteilen ist nichts. Schluß⸗ rechnung des Verwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Schluß⸗ termin am 9. Juni 1936, 11 Uhr.
Prenzlau, den 5. Mai 1936.
Amtsgericht.
Selb. Bekanntmachung. [9541] Im Konkursverfahren über den Nachlaß des Invalidenrentners Adolf Jahn in Schönwald haben die Erben die Einstellung des Verfahrens gemäß § 202 K.⸗O. be⸗ antragt. Dies wird den Nachlaßgläubigern mit dem Bemerken bekanntgegeben, daß das Konkursverfahren aufzuheben ist, wenn nicht binnen einer mit der öffent⸗ lichen Bekanntmachung beginnenden Frist von einer Woche Wiverspruch gegen den Antrag erhoben wird (§§ 203, 76 K.⸗O.). Der Einstellungsantrag und die Zustimmungserklärungen der Nachlaß⸗ gläubiger sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Selb, den 8. Mai 1936. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Witten. .[9546] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Spenne⸗ mann, alleinigen Inhabers der Firma Carl Spennemann in Witten, ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung über die nicht verwertbaren Vermögens⸗ stücke, ferner zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die den Mitgliedern des Gläubiger⸗ ausschusses zu gewährende Vergütung auf den 5. Juni 1936, 9 ½ Uhr, Zimmer 18 bestimmt. “ Witten, den 9. Mai 1936. Amtsgericht.
Brand-Erbisdorf. .[8899] K. 15/30. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Tafelglashütte in Firma Georghütte Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Brand⸗Erbisdorf wird eingestellt, da sich nach den Aus⸗ führungen des Konkursverwalters, Rechts⸗ anwalts Sonntag in Brand⸗Erbisdorf, ergibt, daß eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Brand⸗Erbisdorf, 5. Mai 1936.
Dillenburg. [9529] Konkursverfahren Heinr. Emde in Firma Berufskleiderfabrik Dillenburg Ernst Krah in Dillenburg ist nach Schlußtermin auf⸗ gehoben. Dillenburg, 5. 5. 1936. Amtsgericht.
Düsseldorf. .[9530]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Otto Klötzer, Tapeten und Farben in Düsseldorf, Karl⸗Rudolf⸗ Straße 178, Alleininhaber Kaufmann Otto Klötzer, daselbst, wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Düsseldorf, den 8. Mai 1936.
Amtsgericht. Abt. 8.
Duisburg.
21 N. 3/36. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Schuhwarenhaus Koopmann, Inh. Siegfried Hoffnung in Duisburg, wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 21. April 1936 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 21. April 1936 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Duisburg.
Gehren, Thür. .[9832] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Maucke in Gehren (Thür.), jetzt in Ilmenau, In⸗ habers der Thür. Farbenfabrik Gehren, Otto Maucke, wird nach Abhalten des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Gehren (Thür.), den 5. Mai 1936. Amtsgericht. Dr. Offhauß.
Gehren, Thür. [9533] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 19. Oktober 1934 verstorbenen Handschuhmachers Paul Baumgarten in Langewiesen (Thür.), wird nach Abhalten des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Gehren (Thür.), den 7. Mai 1936. Amtsgericht. Dr. Offhauß.
Giihorn. Beschluß. [9534]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Henze ind Gifhorn wird auf seinen Antrag gemäß 5 202 Abs. 1 K.⸗O. eingestellt, nachdem die Konkursgläubiger ihre Zustimmung zu der Einstellung erteilt haben.
—
Hameln. 9536]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Erich Logemann in Hameln wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Hameln, den 4. Mai 1936. Landeshut, Schles. 9537]
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Per⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Fritsch in Landeshut i. Schles. wird, nachdem ³ der in dem Vergleichstermine vom 24.4. 1936 angenommene Zwangsvergleich ducch rechtskräftigen Beschluß vom 24. Aprll 1936 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Landeshut i. Schles., den 9. Mai 1936.
Amtsgericht. 3
Lobberich. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma J. Kraayvanger & Co. in Kaldenkirchen wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 15. April 1936 angenommene Zwangsvergleichdurch rechtskräftigen Beschluß vom 15. April 1936 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben,
— 4 N. 4/35. Lobberich, den 6. Mai 1936.
Amtsgericht.
[9538]
887
Radebeul. .[9540] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des früheren Forstbaumschulen⸗ besitzers Conrad Max Manitius in Rade⸗ beul 2, Schweizerstraße 11, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Radebeul, den 8. Mai 1936. Stollberg, Erzgeb. [9543] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fleischermeisters Walter Wolf in Lugau wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stollberg, den 7 Strehlen, Schles. [9544] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ernst Finster, jetzt in Köln, ÜUbier⸗Ring 33, Inh. der Schokoladenfabrik „Lübetta“ in Strehlen (Schles.) wird nach erfolgtem Schluß⸗ termin hiermit aufgehoben. Amtsgericht Strehlen, den 25. April 1936.
Mai 1936.
Wiesbaden. [9545] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Leopold Abraham, Alleininhaber der Firma Nassauische Woll⸗ warenfabrik Gustav und Leopold Abraham in Wiesbaden, Platterstr. 18, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Wiesbaden, den 5. Mai 1936. Amtsgericht. Abt. 6 b.
Bremen. [9547] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Johann Heinrich Schmidt, all. Inhaber der Firma Schmidt & Willig, Bremen,* Fesenfeld 10, ist am 9. Mai 1936, 12,40 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vergleichsverwalter: Rechts⸗ anwalt und Notar Stutzer, Bremen, Ostertorstr. 39. Vergleichstermin am 9. Juni 1936, 9 ½¼ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Bremen, Zimmer Nr. 84. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre For⸗ derungen alsbald anzumelden. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bremen, den 9. Mai 1936.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Mülheim, Ruhr. [9548]
Ueber das Vermögen 1. des Anstreicher⸗ meisters Aloys Klucken, Mülheim⸗Ruhr⸗ Speldorf, Waldstr. 16; 2. des Anstreicher⸗
gehilfen Gustav Klucken, Mülheim⸗Ruhr⸗
Speldorf, Waldstr. 16, wird heute, am 11. Mai 1936, vormittags 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zum Vergleichsver⸗ walter wird der Rechtsanwalt Dr. Baganz in Mülheim⸗Ruhr, Wallstr. 4, ernannt. Der Vergleichstermin wird bestimmt auf den 10. Juni 1936, vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 11. An alle Gläubiger ergeht die Aufforderung, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Den Eröffnungsantrag mit seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittelungen können bei Gericht, Zimmer 18, eingesehen werden. Mülheim a. d. Ruhr, den 11. Mai 1936. Amtsgericht.
Köln-Mülheim. .[9549] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Preßstoff⸗ Gesellschaft m. b. H. in Köln⸗Höhenberg. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 29. April 1936 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Das Verfahren wird aufgehoben. 8 Köln⸗Mülheim, den 5. Mai 1936. Das Amtsgericht. Abt. 6. Meisenheim, Glan. [9550] Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhmachermeisters un Schuhwarenhändlers Fritz Hoffmann in Meisenheim wird aufgehoben, nachdem der Vergleichsverwalter angezeigt hat⸗ daß der Vergleich erfüllt worden ist.
Meisenheim, den 7. Mai 1936.
Amtsgericht Gifhorn, am 6. Mai 1936.
v1114“ v11““
Das Amtsgericht.
die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Po monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ.ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 o. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: A 9 (Blücher) 3333.
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—õõy —õõ —õ — —
Donnerstag, den 14. Mai, abends
1936
—
O Nr. 11 1 Reichsbankgirokonto
Deutsches Reich.
Erlöschen von Exequaturerteilungen. ““
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Siebzehnte Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirt⸗ schaft. Vom 5. Mai 1936.
Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Maisgesetzes.
Preußen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten Preußens.
Bekanntmachung über die Ausgabe der Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung.
Aumtliches. Deutsches Reich.
Das dem Königlich bulgarischen Wahlkonsul in Essen, Dr. h. c. Eugen Vögler, namens des Reichs unter dem 21. August 1934 erteilte Exequatur ist erloschen.
Das dem mexkkanischen Vizekonsul in Bremen, Eduardo Prado, namens des Reichs unter dem 20. Juli 1935 er⸗ teilte Exequatur ist erloschen. 1.““
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Sktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold Goldmark) lauten (Reichsgesetzbl. 1 S. 569). 88 Der Londoner Goldpreis beträgt am 14. Mai 1936 für eine Unze Feingold 190 nh 3 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 14. Mai 1936 mit RM 12,35 umgerechnet. = für ein Gramm Feingold demmnach... in deutsche Währung umgerechnet.. Berlin, den 14. Mai 1936. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
RM 86,6044, pence 54,1097, RM 2,78439.
Siebzehnte Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft Vom 5. Mai 1936.
Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung (Reichsgesetzbl. IS. 791) wird in Ausführung der Richtlinien, nach denen Wirtschaftswerbung ausgeführt und gestaltet werden soll (Ziff. 6 der Zweiten Bekanntmachung des Werbe⸗ rates der deutschen Wirtschaft vom 1. November 1933, Reichs⸗ anzeiger Nr. 256), und zur Ergänzung der Siebenten Be⸗ kanntmachung des Werberates vom 21. März 1934 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 69) für die Werbung auf dem Gebiete des Heil⸗ wesens mit Zustimmung des Reichsministers des Innern, des Reichswirtschaftsministers und des Stellvertreters des Führers folgendes bekanntgemacht:
Abschnitt I.
Gegenstand und Form der Werbung. 1. (1) Dieser Bekanntmachung unterliegt die Werbun a) für Arzneimittel (Abs. 2), b) für Mittel und Gegenstände, leichstehen (Abs. 3), ece) für Verfahren und Behandlungen (Abs. 4).
(2) Arzneimittel im Sinne dieser Bekanntmachung sind Mittel, die dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden oder Körper⸗ chäden jeder Art bei Mensch oder Tier zu verhüten, zu lindern oder zu beseitigen.
6) Den Arzneimitteln stehen gleich Gegenstände, die zu den⸗ selben Zwecken bestimmt sind, wie die Arzneimittel; das gleiche gilt für die durch Abs. 2 nicht getroffenen Mittel sowie für Gegen⸗ stände, soweit diese Mittel und Gegenstände dazu bestimmt sind,
a) eine allgemeine oder örtliche Empfindungslosigkeit bei
Mensch oder Tier herbeizuführen, 6 b) zur Verhütung, Linderung oder Beseitigung von Schwanger⸗ schaftsbeschwerden, zur Erleichterung der Geburt oder beim ei Mensch oder Tier angewendet zu
die den Arzneimitteln
Geburtsvorgange
11“]
c) durch Anwendung am menschlichen oder tierischen Körper Fercnteesten, Leiden oder Körperschäden jeder Art zu er⸗ ennen,
d) Erscheinungen des vorzeitigen oder natürlichen Alterns,
ferner besondere körperliche oder seelische Zustände bei Mensch oder Tier zu verhüten, zu lindern oder zu beseitigen, insbesondere der Verjüngung, geschlechtlichen Anregung, Entwöhnung von Tabak⸗ oder Alkoholgenuß, Abmagerung
eoder Behebung der Magerkeit, Verbesserung der Körper⸗ formen zu dienen,
e) Ungeziefer, mit dem Mensch oder Tier behaftet ist, zu be⸗ seitigen.
(4) Unter Verfahren und Behandlungen sind nahmen zu verstehen, die zu die Arzneimittel oder die den und Gegenstände.
(5) Sofern Lebensmittel, Futtermittel, Schönheitsmittel (Mittel zur Reinigung, Pflege, Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle), Desinfektions⸗ mittel auch als Arzneimittel zu dienen bestimmt sind, unterliegen sie insoweit dieser Bekanntmachung.
2. Eine Werbung liegt auch dann vor, wenn in Ankündigungen oder Anpreisungen auf Druckschriften oder auf sonstige Mit⸗ teilungen verwiesen ist die eine dieser Bekanntmachung unter⸗ liegende Werbung enthalten oder vermitteln.
1 solche Maß⸗ denselben Zwecken bestimmt sind wie Arzneimitteln gleichstehenden Mittel
Abschnitt II.
Ausführung der Werbung. 1u“
3. Unzulässig ist jede irrefüuhrende Wervung. Eimr rrefuh⸗ rung liegt vor allem dann vor, wenn
a) falsche Angaben über die Zusammensetzung eines Mittels über die Beschaffenheit eines Gegenstandes gemacht vwerden,
b) den Mitteln, Gegenständen, Verfahren oder Behandlungen über ihren wahren Wert hinausgehende Wirkungen beige⸗ legt werden oder fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß ein Erfolg regelmäßig mit Sicherheit oder Wahrscheinlich⸗ keit erwartet werden kann oder fälschlich ein Erfolg auf einem und demselben Wege bei verschiedenartigen Krank⸗ heiten in Aussicht gestellt wird,
c) über Vorbildung, Zeschhigung oder Erfolge des Werbungs⸗ treibenden oder der für ihn tätigen Personen zur Irre⸗ führung geeignete Angaben gemacht werden,
d) fälschlich, insbesondere durch vorgeschobene Personen, der Eindruck erweckt wird, daß die Werbung uneigennützig erfolgt.
4. Unzulässig ist ferner eine Werbung, wenn
a) sie zur Selbstbehandlung oder zur Behandlung durch andere Personen als Aerzte bei gemeingefährlichen Krankheiten (Reichsseuchengesetz vom 30. Juni 1900 — Reichsgesetzbl. S. 30 —) oder durch andere Personen als Tierärzte bei Viehseuchen (Viehseuchengesetz vom 26. Juni 1909 Reichsgesetzbl. S. 519 — mit der Ergänzung des Gesetzes vom 18. Juli 1928 — Reichsgesetzbl. I S. 289 —) und bei seuchenhaftem Verwerfen der Haustiere (infolge bakterieller oder parasitärer Infektion, wie z. B. durch Abortusbazillen oder Trichomonaden), ansteckendem Scheidenkatarrh der Rin⸗ der, Unfruchtbarkeit der Rinder und Pferde, Lähme (septisch⸗ pyämischer Gelenkentzündung) der Jungtiere, insbesondere der Fohlen, Kälber und Lämmer, bei Ruhr (ansteckendem Durchfall) der Jungtiere, insbesondere der Kälber, Ferkel
und Küken, und bei bakteriellen Euterkrankheiten erfah⸗
rungsgemäß führen kann,
b) sie zur Sebstbehandlung oder zur Behandlung durch andere Personen als Aerzte bei Geschlechtskrankheiten oder Krank⸗ heiten oder Leiden der Geschlechtsorgane (Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927
— Reichsgesetzbl. 1 S. 61 —) erfahrungsgemäß führen kann,
e) eine Behandlung angeboten wird, die nicht auf eigener
Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder
Tiere beruht (Fernbehandlung), “ “
d) sie Angstgefühle, insbesondere durch Hinweise auf lebens⸗ gefährliche oder sonstige besorgniserregende Zustände oder Erscheinungen, hervorruft und dadurch beunruhigt.
5. Die Werbung für Mittel oder Gegenstände ist nur ge⸗ stattet bei Aerzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern oder Per⸗ sonen, die mit den nachstehend genannten Mitteln oder Gegen⸗ ständen erlaubterweise Handel treiben, oder in ärztlichen, zahn⸗ ärztlichen, tierärztlichen, pharmazentischen oder solchen Fachzeit⸗ schriften, die sich an die genannten Personen richten, wenn die Mittel oder Gegenstände 8
a) nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschrei⸗ bung abgegeben werden dürfen, 1 “
b) zur Verhütung, Linderung oder Beseitigung von bösarti⸗ gen Geschwulstkrankheiten, anzeigepflichtigen ansteckenden Krankheiten einschließlich der Tuberkulose (Reichsseuchen⸗
esetz vom 30. Juni 1900 — Reichsgesetzbl. S. 306 — und die Gesege zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in den deutschen Ländern) oder zur Behebung ihrer Begleiterschei⸗
nungen bestimmt sind, 6 3
c) zur Verhütung, Linderung oder Beseitigung von Vieh⸗ euchen (Viehseuchengesetz vom 6. Juni 1909 — Reichs⸗ gesetzbl. S. 519 — mit der Ergänzung des Gesetzes vom 18. Juli 1928 — Reichsgesetzbl. IS. 289 —) und der in Ziffer 4 Buchstabe a besonders aufgeführten Tierkrankheiten bestimmt sind.
kehr gebracht.
6. Die Werbung für Mittel und Gegenstände, die zur Heilung oder Linderung von Geschlechtskrankheiten (Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 — Reichsgesetzbl. 1S. 61 —) oder zur Verhütung oder Beseitigung der Schwangerschaft beim Menschen bestimmt sind, ist, soweit nicht die §§ 184 Ziff. 3 und 219 des Reichsstrafgesetzbuches sowie § 14 des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 529 — in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1935 — Reichsgesetzbl. I S. 773 — entgegenstehen, nur bei Aerzten, Apothekern oder Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in Fachzeit⸗ schriften gestattet, die sich nur an diese Berufskreise wenden. Die Werbung für Mittel und Gegenstände, die zur Verhütung oder Beseitigung der Schwangerschaft beim Menschen bestimmt sind, bedarf in jedem Falle der besonderen Genehmigung des Präsi⸗ denten des Werberates der deutschen Wirtschaft.
7. Die Ziffern 5 und 6 gelten auch für die Werbung für Verfahren und Behandlungen, die zu denselben Zwecken bestimmt sind wie die in diesen Ziffern genannten Mittel und Gegenstände.
8. Für die Mittel des Verzeichnisses zu den landesrechtlichen Vorschriften über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln darf öffentlich nicht geworben werden.
9. (1) Für Dank⸗ und Empfehlungsschreiben sowie für Gutachten gelten die Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 der Siebenten Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirt⸗ schaft vom 21. März 1934 (Reichsanzeiger Nr. 69).
(2) Aeußerungen von Fachleuten und anerkennende oder empfehlende Aeußerungen von Laien müssen bei der Werbung
deutli oneinander getxennt angoführt wordomn. 8 lüch ird eine Stelle aus dem Schrifttum angeführt, so ist
anzugeben, ob sie sich auf die Frage allgemein oder auf die be⸗ treffenden Mittel, Gegenstände, Verfahren oder Behandlungen
Abschnitt II. Aufsicht.
10. Beim Werberaͤte wird ein Ausschuß errichtet, dessen Mit glieder der Präsident des Werberates mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers des Innern, des Reichswirtschaftsministers und des Stellvertreters des Führers beruft. Dem Ausschuß gehören Ver⸗ treter des Reichsministers des Innern, des Reichswirtschafts⸗ ministers, des Stellvertreters des Führers, der Reichsärzte⸗ kammer und der Fachgruppe „Pharmazeutische Erzeugnisse“ an. Der Ausschuß nimmt zu wichtigen oder zweifelhaften Fragen Stellung.
11. Der Präsident des Werberates kann mit Zustimmung des Reichsministers des Innermw des Reichswirtschaftsministers und des Stellvertreters des Führers sowie nach Anhörung des Ausschusses die Werbung, die sich auf bestimmte Krankheiten, Leiden oder Körperschäden, auf bestimmte Mittel, Gegenstände, Verfahren oder Behandlungen bezieht, oder bestimmte Formen der Werbung, insbesondere die Werbung mit Dank⸗ und Empfehlungsschreiben von Laien nach Ziff. 2 der Siebenten Be⸗ kanntmachung vom 21. März 1934 (Reichsanzeiger Nr. 69), von weiteren Bedingungen abhängig machen oder ganz oder teilweise verbieten oder anordnen, daß eine Werbung ihm vorher zur Ge⸗ nehmigung vorgelegt werden muß.
12. Die Bekanntmachung tritt am 1. August 1936 in Kraft.
Berlin, den 5. Mai 1936. Der Präsident des Werberates der deutschen Reichard.
ekanntmachung.
Auf Grund des § 7 des Maisgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 918) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur Aus⸗ führung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 921) ordne ich für die nachstehend genannten, vom 15. Mai 1936 ab den Vorschriften des Maisgesetzes und den zu seiner Ausführung erlassenen Bestimmungen unter⸗ liegenden Waren (vgl. Bekanntmachung vom 24. März 1936 — Deutscher Reichsanzeiger Nr. 72 —):
aus Nr. 11 des Zolltarifs: Saatgut von Speise⸗ bohnen, Speiseerbsen und Futtererbsen; aus Nr. 12 des Zolltarifs: Saatgut von Futter⸗ Pferde⸗ usw.) Bohnen, Lupinen und Wicken; Rotkleesaat, Weißkleesaat und andere Kleesaaten der Nr. 18 des Zolltarifs; “ .Grassaat aller Art der Nr. 19 des Zolltarifs; aus Nr. 21 des Zolltarifs: Spergel⸗, Hornschoten⸗ klee⸗, Sumpfschotenklee⸗ und Wundkleesamen; Mischungen, die unter Nr. 1 bis 5 bezeichnete Waren enthalten,
folgendes an:
I. Die am 15. Mai 1936 im Zollinland befindlichen Waren gelten als durch die Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Ver⸗
“