1936 / 118 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 May 1936 18:00:01 GMT) scan diff

Staat

sanzeiger Nr. 118 vom 23. Mai 1936. S. 4

übliche Nebenleistungen des Schiffahrtsunternehmens (oder Schif⸗ fers) handelt, deren Vergütung in der Gesamtfracht inbegrifsen ist. zu Artikel 8 Absatz 2. Die Regierungen Seiner Majestät des Königs der Belgier und Ihrer Majestät der Königin der Niederlande behalten sich vor, der Schiffahrt auf der Schelde sowie der Schiffahrt zwischen Petit Lanaye und Smeermaes eine Sonderbehandlung zu ge⸗ währen. zu Artikel 9. Es besteht Einverständnis darüber, daß die durch Artikel 9. unter 1 verbotene unterschiedliche Behandlung auf Grund der Flagge auch die unterschiedliche Behandlung umfaßt, die ein Staat zugunsten seiner eigenen Flagge vornehmen sollte. Es besteht Einverständnis darüber, daß auf dem Rhein auf Grund der Flagge, unter der Waren vor ihrer Ankunft auf dem Rhein befördert worden sind, keine unterschiedliche Behandlung staͤttfinden darf, die im Widerspruch zu den Grundsätzen des Genfer Statuts über die internationale Rechtsordnung der See⸗ häfen vom 9. Dezember 1923 stehen würde. zu Artikel 10. Es besteht Einverständnis darüber, daß die in Absatz 1 vor gesehenen Mengen für eine Fahrt des Fahrzeugs von der Grenze bis zum ersten Hafen, der zum Laden oder Ausladen angelaufen wird, berechnet werden, mindestens jedoch für 48 Stunden nor⸗ maler Fahrt. Die vorgesehene Begrenzung bezieht sich nicht auf die Kohlen, die sich beim Ueberschreiten der Grenze in den Bunkern befinden.

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zu Artikel 41.

Es besteht Einverständnis darüber, daß die Kosten eines durch besondere Verhältnisse notwendig gewordenen Wahrschau⸗ dienstes demjenigen auferlegt werden können, der diese Verhält⸗ nisse herbeigeführt hat.

zu Artikel 42.

Es besteht Einverständnis darüber, daß unter einer Behinde⸗ rung nur ernstliche Schwierigkeiten für die Schiffahrt zu ver⸗ stehen sind. 8 .Es besteht Einverständnis darüber, daß der Ausdruck „künst⸗ liche Anlagen“ die Schiffbrücken mit einbegreift.

zu Abschnitt VIII.

„Es, besteht Einverständnis darüber, daß sich der Ausdruck Häfen“ auf alle öffentlichen Lösch⸗ und Ladeplätze einschließlich er öffentlichen Anlegeplätze sowie der Schutzhäfen bezieht.

Es, besteht Einverständnis darüber, daß sich der Ausdruck „Häfen vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen nicht auf die nichtöffentlichen Häfen bezieht.

Als nichtöffentliche Häfen werden nur diejenigen Häfen oder Hafenteile angesehen, die ausschließlich den eigenen Bedürfnisser eines Privatunternehmens dienen.

in Artikel 58. .

Es besteht Einverständnis darüber, daß zu den in Artikel 52 erwähnten Kosten ein angemessener Jahresbetrag für die Ver⸗ zinsung und Tilgung der angelegten Kapitalien gehören kann.

zu Abschnitt IX.

Es besteht Einverständnis darüber, daß Rheinschiffahrts⸗ sachen im Sinne dieses Abkommens diefenigen in Artikel 55 ve⸗ zeichneten Sachen sind, die im ersten Rechtszug (in erster nstanz) 1 einem Rheinschiffahrtsgericht (Artikel 54) anhängig geworden sind.

Es besteht Einverständnis darüber, daß das Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung in einer Rheinschiffahrtssache der An⸗ wendung der Artikel 78 Buchstabe d) und 90 nicht entgegensteht.

Die beim Inkrafttreten dieses Abkommens bei der Kom⸗ mission anhängigen Berufungen gehen zur Verhandlung und Entscheidung auf das zuständige Obergericht (Artikel 33 der Mann⸗ heimer Akte) über, sofern der Berufungskläger es nicht vorzieht, seine Berufung zurückzunehmen. L 1““

zu Artikel 69. 8 6

Es besteht Einverständnis darüber, daß es sich bei den Post⸗ paketen, deren Beförderung jeder Uferstaat seiner Postverwaltung vorbehalten kann, um solche handelt, deren Höchstgewicht durch die Abkommen des Weltpostvereins festgesetzt ist.

zu Artikel 79. Ess besteht Einverständnis darüber, daß ein Staat, der seine Zustimmung zu einem Beschluß verweigert hat, sich dem nicht widersetzen darf, daß diejenigen Staaten, die den Beschluß an⸗ genommen haben, ihn auf ihrem Gebiet durchführen.

zu Artikel 80.

Es besteht Einverständnis darüber, daß von einem Vertrags⸗ staat erlassene Gesetze und Verordnungen auf den Rhein nicht angewendet werden dürfen, wenn sie den gemeinsam erlassenen Ordnungen, denen dieser Staat zugestimmt hat, zuwiderlaufen.

zu Artikel 83 Absatz 3.

„Jeder Vertragsstaat erklärt sich für den Fall, daß die Kom⸗ mission ihren Sitz in seinem Gebiet nimmt, bereit, einen modus vivendi in Aussicht zu nehmen, durch den vermieden wird, daß die von der Kommission als Gehälter oder Entschädigungen be⸗ willigten Beträge zu irgendeiner Besteuerung herangezogen

werden. zu Artikel 0.

Um die möglichst gleichmäßige Zusammensetzung des in Artikel 90 Absatz 3 vorgesehenen Schiedsgerichts zu erleichtern, wird in folgender Weise verfahren:

ZJeder Uferstaat benennt zwei für das Schiedsrichteramt ge⸗ eignete Personen; mindestens eine von ihnen ist aus den Mit⸗ gliedern des Haager Ständigen Schiedshofs zu wählen.

Die Vertragsstaaten verständigen sich über die Benennung von fünf Angehörxrigen von Nichtvertragsstaaten; diese sollen ge⸗ gebenenfalls das Amt eines Vorsitzenden des Schiedsgerichts oder, in dem am Ende des Absatzes 6 vorgesehenen Fall, eines Mit⸗ glieds des Schiedsgerichts ausüben.

Die in dieser Weise aufgestellten beiden Listen hält das Se⸗

Se 1

Von Berlin mit der Luftpost.

Das neue Luftpostheft der Reichspostdirektion Berlin für den Olympiasommer 1936 ist verteilt und wird bei den Postschaltern. kostenlos abgegeben. Es enthält in übersichtlicher Anordnung alles Wissenswerte über den Berliner Luftpostdienst; unter anderem nähere Angaben über Gebühren und Bezeichnung der Luftpostsendungen, beschleunigte Uebermittlung durch Rohrpost, wichtige Verbindungen nach dem Ausland, besonders nach Ueber⸗ see. Das inhaltreiche Heft gibt auch Aufschluß über die Luftpost⸗ beförderung nach Nord⸗ und Südamerika mit den Luftschiffen der deutschen Zeppelin⸗Reederei und die Postschlüsse hierfür bei dem Postamt Berlin C 2. In einem Anhang sind die Luftpost verbindungen von Berlin nach europöischen Luftpostorten mit Ab gangs⸗ und Ankunftszeiten übersichtlich zusammengestellt. Das Heft trägt eine von Stanzig entworfene geschmackvolle Umschlag vng⸗ die die Schnelligkeit des Fluges wuchtig zum Ausdruck bringt.

Sonderpostamt auf dem VI. Internationalen Gemeindekongreß Berlin⸗München 1936.

Die Deutsche Reichspost richtet anläßlich des VI. Internatio⸗ nalen Gemeindekongresses in der Krolloper für die Zeit vom 7. bis 11. Juni eine Postanstalt ein. Sie befaßt sich neben dem Verkauf von Postwertzeichen und Formblättern mit der Annahme und Ausgabe von Postsendungen jeder Art, von Telegrammen und mit der Annahme und Vermittlung von Ferngesprächen. Das Sonderpostamt verwendet einen besonderen Tagesstempel mit der Inschrift: VI. Internationaler Gemeindekongreß, Berlin⸗ München 1936. 1

Aus der Verwaltunng.

Unbefugte Verwertung von aus dem früheren Dienstverhältnis mitgebrachten Betriebsgeheim⸗ nissen.

Das jetzt schriftlich vorliegende Urteil des Reichsgerichts II 223/35 vom 17. März 1936 enthält nachstehende interessanten Rechtsausführungen: Mit Recht hält das Berufungsgericht eine mit Hilfe besonderer Gedächtnisstützen erst ermöglichte Verwendung eines Betriebsgeheimnisses nicht für erlaubt. Zwar hat die Recht⸗ sprechung bisher nur den Fall behandelt, daß der Angestellte während des Dienstverhältnisses sich Aufzeichnungen oder Ab⸗ schriften von Rezepten, Kundenlisten gemacht hat, um sie später zu Zwecken des eigenen Wettbewerbes zu verwenden. Unredlich ist der Erwerb der Kenntnisse aber auch dann, und ihre Verwer⸗ tung zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber ist ein Verstoß gegen die guten Sitten auch dann, wenn das Festhalten der Kenntnisse auf einem anderen, den Zwecken des Arbeitgebers nicht dienlichen und nicht üblichen Wege erfolgt, wie durch Auswendiglernen eines Rezeptes, Verwendung eines Apparates zur mechanischen Festhaltung des gesprochenen Wortes u. dgl. (Phonograph). Ob von einem unerlaubten Hilfs⸗ mittel auch dann gesprochen werden kann, wenn das Verfahren, sobald es einmal erkannt ist, verhältnismäßig einfach ist und sich leicht dem Gedächtnis einprägt, besonders, wenn ein Angestellter

jahrelang damit beschäftigt ist, kann dahingestellt bleiben. 8 8

Berliner Börse am 23. Mai. Aktien fest, Renten still.

Wider Erwarten wurde die Wochenschlußbörse recht lebhaft, da der berufsmäßige Börsenhandel an den Aktienmärkten zu ver⸗ stärkten Rückkäufen schritt. Auch von der Bankenkundschaft waren größere Kaufaufträge eingegangen, die bei fast völlig fehlendem Angebot zum Teil stärkere Kurssteigerungen auslösten. Der Grund für die erneut einsetzende Aufwärtsbewegung der Divi⸗ dendenpapiere dürfte einesteils in der weiter sehr flüssigen Geld⸗ marktverfassung liegen, andererseits haben aber auch die erneut vorliegenden Wirtschaftsmeldungen, insbesondere die letzten Indu⸗ strieabschlüsse, einen kräftigen Anreiz zu Anlagen in diesen Werten gegeben. Bei einer durchschnittlichen Hebung des Kursniveaus von ca. ½ 1 % fielen einige Sonderbewegungen auf. So blieben Schuckert unter Hinweis auf die gute Geschäftsentwicklung lebhaft gefragt, die Vortagssteigerungen wurden um 2 % fortgesetzt. Holz⸗ mann zogen unter Hinweis auf die Dividendenerhöhung, die zum Teil schon vorweg im Kurs Ausdruck gefunden hatte, nochmals um 1 ¼ % an. Sehr fest lagen ferner Dtsch. Eisenhandel mit + 3 %, doch waren hier besondere Gründe zunächst nicht zu erkennen. Im

kretariat der Kommission auf dem laufenden; es vermerkt in ihnen die Aenderungen, die die Staaten, nach Lage des Falles, jeder für sich oder in gegenseitigem Einvernehmen vornehmen sollten. Diese Aenderungen treten am 1. Januar jedes Jahres in Kraft, jedoch erfolägt ein Ersatz wegen Todesfalls oder Rück⸗ tritts mit sofortiger Wirkung.

Bei einer Streitigkeit zwischen zwei Vertragsstaaten werden entsprechend dem Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 die Schiedsrichter aus der ersten Liste, der Vorsitzende aus der zwei ten Liste bezeichnet. Jedoch kann jeder an der Streitigkeit be⸗ teiligte Staat mit Rücksicht auf deren Art seinen eigenen Schieds⸗ richter außerhalb der ersten Liste wählen. Ist eine oder sind mehrere der Bezeichnungen binnen drei Monaten nach der in Artikel 90 Absatz 3 erwähnten förmlichen Uebermittlung nicht erfolgt, so werden sie durch die auf der zweiten Liste stehenden Personen vorgenommen, wobei Stimmenmehrheit entscheidet.

Sind mehr als zwei Staaten an der Streitigkeit beteiligt und können sie sich über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts nach den vorstehenden Bestimmungen nicht verständigen, so ernennt die in Artikel 54 des Haager Abkommens vorgesehene, um Ende des Artikels 90 Absatz 3 genannte Kommission das Schiedsgericht, wobei sie den Vorsitzenden und zwei Mitglieder aus der zweiten Liste auswählt.

„Es besteht Einverständnis darüber, daß eine Vereinbarung über eine andere Zusammensetzung des Schiedsgerichts nach Maß⸗ zabe der Bestimmungen des Artikels 90 Absatz 3 vorbehalten

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aufs Lar

8 Gebt der USy Freiplätze!

Kunst und Wifenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 24. Mai bis 1. Juni.

Staatsoper.

24. Mai: Cavalleria jazzo. Musikal. Leitung: Swarowsky.

Montag, den 25. Mai: Troubadour. Heger. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 26. Mai: Tannhäuser. Heger. Beginn: 19 ½ Uhr.

Mittwoch, den 27. Mai: Der Wildschütz. Musikal. Leitung⸗ Blech. Beginn: 20 Uhr. 5

Donnerstag, den 28. Mai: Gastspiel Jan Kiepura. Rigoletto Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. 1

Freitag, den 29. Mai: Fra Diavolo. Musikal. Leitung⸗ Blech. Beginn: 19 ¼ Uhr. 8.

Sonnabend, den 30. Mai: La Traviata. Swarowsky. Beginn: 20 Uhr.

Sonntag, den 31. Mai: Gastspiel Jan Kiepura. Musikal. Leitung: Krauß. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 1. Juni: Die Meistersinger von Nürn⸗ berg. Musikal. Leitung: Furtwängler a. G. Beginn. 19 Uhr. 1

Sonntag, den rusticana/Ba⸗. Beginn: 20 Uhr

Musikal. Leitung:

Musikal. Leitung:

Musikal. Leitung:

Turandot,

Staatliches Schauspielhaus Sonntag, den 24. Mai. Hamlet. Beginn: 19 ½¼ Uhr. Montag, den 25. Mai. Friedrich Wilhelm J. Beginn: 20 Uhr. 3 Dienstag, den 26. Mai. Datterich. Beginn: 20 Uhr Mittwoch, den 27. Mai. Faust I. Beginn: 19 Uhr. 8 Donnerstag. den 28. Mai. Das Glas Wasser. 20 Uhr. Freitag, den 29. Mai. Faust I. Beginn: 19 Uhr. Sonnabend, den 30. Mai. Gyges undsein Ring. 20 Uhr. Sonntag, den 31. Mai. Hamlet. Beginn: 19 ¼ Uhr. Montag, den 1. Juni. Hamlet. Beginn: 19 ½ Uhr.

Staatstheater —Kleines Haus.

Sonntag, den 24. Mai. Sonne für Renate. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 25. Mai. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr. G

Dienstag, den 26. Mai. Sonne für Renate. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 27. Mai. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 28. Mai. ginn: 20 Uhr.

Freitag, den 29. Mai. 20 Uhr.

Sonnabend, den 30. Mai. ginn: 20 Uhr.

Sonntag, 16 31. Mai. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr.

Montag, nn 1. Juni. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr.

Das kleine Hofkonzert. Be⸗

Das kleine Hofkonzert. Beginn⸗

Das kleine Hofkonzert. Be⸗

Rudolf Wagner⸗Regeny erhielt von Generalinten⸗ dant Tietjen den Auftrag zur Komposition eines Tanzspiels, zu dem Lizzie Maudrik nach dem Lustspiel „Der zerbrochene Krug“ von H. von Kleist Handlung und Choreographie geschrieben hat. Das Werk wird im Laufe der Winterspielzeit an der Staats⸗

oper Berlin uraufgeführt werden.

übrigen waren am Montanmarkt besonders Mannesmann und Buderus mit je +† 1 4¼, Harpener und Mansfeld mit je + 1 und Verein. Stahlwerke mit £ % fest. Zweifellos hat an diesem Markt der Bergbaubericht einen starken Impuls gegeben. Auch Braunkohlenwerte waren unter Führung von Leopoldsgrube (+ 1 4 %) gesucht. In der chemischen Gruppe setzten Farben % an. Kokswerke waren um 1 % „%%& gebessert, obwohl man zum Teil mit einer etwas höheren Dividende, als wieder 6 %, gerechnet hatte. Goldschmidt gewannen 3 %. Von Elektro⸗ und Tarif werten sind Gesfürel und Siemens mit je +† 1 zu erwähnen, Dessauer Gas setzten ihre Abwärtsbewegung bei größeren Um⸗ sätzen um ca. 1 ¼ % fort. Kabel⸗ und Draht⸗ sowie Autoaktien lagen etwa 1 % fester. Von ersteren fielen Dtsch. Telefon mit einer Steigerung um 3 % auf. Sonst sind noch Bemberg mit + 1 %, Zellst. Waldhof und Dortm. Union mit je +† 1 %¾, Bremer Wolle mit +† 1 ⁄%, Reichsbankanteile sowie Allgem. Lokal und Kraft mit je +† 2 ¼ % zu erwähnen.

„Im Verlauf erfolgten Gewinnmitnahmen des berufsmäßigen Börsenhandels, so daß die Linie nicht ganz einheitlich blieb. Siemens ermäßigten sich gegen den ersten Kurs um 2, Gold⸗ schmidt um 1¼1, Mannesmann um *% %. Angdererseits stiegen Bemberg bei größter Materialknappheit um 3 % %, Dtsch. Erdöl um 1 ¼ und Muag um ½ %. Im Freiverkehr wurden Winters⸗ hall auf die optimistischen Erklärungen in der H.⸗V. der Bergbau Lothringen 1 ¼1 % höher bewertet.

Am Rentenmarkt waren Reichsaltbesitz wieder um 17 ½ Pfg. auf 115 % erholt. Dagegen gab die Umschuldungsanleihe erneut um % % auf 88 ¾¼ % nach. .

Am Kassarentenmarkt blieben Hypotheken⸗ und Lia.⸗Pfand⸗ briefe sowie Komm.⸗Obl. nahezu unverändert. (Zu den Aus⸗ nahmen gehörten Hann. Boden Liq. Reihe 15 mit + 0,40.) Land⸗ schaftl. Goldpf.⸗Briese waren eher leicht rückgängig. Von Stadt⸗ anleihen konnten sich Bochumer um *% % befestigen, während sonst meist Vortagskurse galten. Provinzanleihen blieben gut gehalten. 35er Bahnschätze zogen um ⅛% % an, alte und neue Hamburger gewannen je ¼, Thüringer Altbesitz ½ %. Die Züer Reichsanleihe wurde 15 Pfg. höher bewertet. Länderanleihen blieben meist unverändert. Von Industrieobligationen fielen Farbenbonds mit einer Befestigung um 2 % % auf. Im variablen Verkehr ermäßigten sich Reichsaltbesitz im Verlauf auf 115 4.

Für Blanko⸗Tagesgeld, das außerordentlich flüssig war, waren zuverlässige Sätze noch nicht zu hören. Eine Ermäßigung auf 2 ¼ 2 ⁄⅛ ; erscheint durchaus möglich.

Von Valuten errechnete sich das Pfund mit 12,37, der Dollar mit 2,486 (2,486).

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

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8 1“ Verantwortlich: 11“ ür Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenbeg.. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,

Berlin, Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen 1

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

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höher mit 174 % ein und zogen sodann nochmals um ½ G.

zum Deutschen Reichsa

Erste Beilage nzeiger und Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 23. Mai

11““

Im Rahmen der Unterrichtswoche für Reichsbankbeamte sprach am Freitag Reichsbankdirektor Rudolf Brinkmann über das Thema „Kampf im Welthandel“.

Der Vortragende leitete seine Ausführungen mit einem Wort von Reichsbankpräsident Dr. Schacht „Weltwirtschaft ist für uns Heutige eine Erinnerung und eine Hoffnung; denn gegen⸗ wärtig sind leider nur Trümmer von ihr vorhanden“ ein und führte dann weiter aus, daß die Lage, die man heute am Welt⸗ markt antrifft, und die Gedanken, die bei seiner Betrachtung aus⸗ gelöst werden, kaum treffender zu kennzeichnen sein dürften; denn der Weltmarkt ist heute einem Trümmerfeld vergleichbar und bietet so ein Bild, das natürlicherweise die Erinnerung an eine geordnete wirtschaftliche Zusammenarbeit der Völker in ver⸗ gangenen Zeiten wachruft, auf dem sich zugleich aber auch die Hoffnung abhebt, daß der Welthandel wieder einer baldigen und dauernden Gesundung entgegengehen möchte. Wer hätte wohl nicht geglaubt, daß jener Friedensschluß, der dem Kampf der Waffen in dem größten aller Kriege ein Ende setzte, zugleich auch eine Zeit wirtschaftlicher Befriedung einleiten würde, in der die Völker Erholung schöpfen und die Wunden, die sie davongetragen hatten, vernarben konnten? Gewiß war man sich im klaren, daß bei der Schwere der entstandenen Schäden die Rückkehr geordneter weltwirtschaftlicher Verhältnisse der Beendigung des militärischen Kriegszustandes nicht auf dem Fuße folgen würde, man glaubte aber wenigstens der Gewißheit sein zu können, daß im Laufe ab⸗ sehbarer Zeit eine solche Normalisierung der Wirtschaäfts⸗ beziehungen der Völker überhaupt eintreten würde. Mit größtem Bedauern müssen wir aber erkennen, daß heute, da seit Be⸗ endigung des Weltkrieges annähernd zwei Jahrzehnte vergangen sind, der Welthandel in seiner Funktionsfähigkeit noch stark be⸗ einträchtigt ist, steht doch sein Umfang in keinem Verhältnis zu den viseh gen Möglichkeiten der Völker. Aber nicht nur dieses auffallende Mißverhältnis von Umsatzvolumen und mög⸗ lichem Kräfteeinsatz ist unbefriedigend, auch die Formen, in denen der Konkurrenzkampf heute ausgetragen wird, dürften nicht ge⸗ eignet sein, die Wiederherstellung normaler Handelsbeziehungen zu fördern. Es tobt am Weltmarkt heute ein Kampf, der in seiner Heftigkeit und Brutalität kaum noch steigerungsfähig ist und jeg⸗ licher Ritterlichkeit ermangelt. Es offenbart sich eine Wirtschafts⸗ esinnung, die von krassestem Egoismus getragen ist und Rück⸗ ichten auf den wirtschaftlich Schwächeren nicht kennt. Während vor Jahrzehnten die Kanonen 88 Verstummen gebracht wurden, führen die Völker heute noch Wirtschaftskrieg.

Eine der hervortretendsten Erscheinungen im Welthandel der Gegenwart ist das Durcheinander der Preise. Während früher die Konkurrenten im Interesse der Erhaltung des Preises mit⸗ einander wenigstens lose Fühlung hielten, ist heute von einem solchen nützlichen Brauch kaum noch etwas wahrzunehmen. Viel⸗ mehr ist nur allzu häufig zu beobachten, daß Erzeugnisse gleicher Art und gleicher Güte zu stark unterschiedlichen Preisen am Welt⸗ markt angeboten werden. Dies hat neben der Unsicherheit, die hierdurch ausgelöst wird, für den Bewerber, der trotz äußerster korrekter Kalkulation nicht den niedrigsten Preis zu bieten imstande ist, den Nachteil, daß er oft völlig unverdient Gefahr läuft, seinen Ruf als den eines ordentlichen Kaufmanns einzubüßen. Stellt man selbst die den Preis begünstigenden Währungsmaßnahmen in Rechnung, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß in vielen Fällen die Gestehungskosten, die natürlicherweise die untere Grenze jeder Preisbestimmung bilden, für die Kalkulation überhaupt nicht mehr ausschlaggebend sind, sondern daß die Parole heute vielfach lautet: Absatz um jeden Preis! Für den Welthandel bedeuten derartige Preisunterbietungen aber auf jeden Fall einen Unruheherd, der das Zustandekommen einer einheitlichen Preislinie unmöglich macht. Daneben wirkt die Anwendung derartiger unlauterer Wettbewerbsmethoden auf den korrekten Kaufmann stark demoralisierend und läßt in ihm nicht selten den Entschluß reifen, sich wegen der Aussichtslosigkeit seiner Bemühungen vom Außenmarkt zurückzuziehen, Dem Welt⸗ handel gehen auf diese Weise aber gerade diejenigen Kreise ver⸗ loren, die auf Grund 'hrer untadeligen Wirtschaftsgesinnung in erster Linie berufen wären, am Werk des Wiederaufbaues des Welthandels mitzuarbeiten.

Auch die vielfachen Beschränkungen der Freizügigkeit des Warenverkehrs wirken auf den Welthandel lähmend. Man sucht sich gegen die Einfuhr unerwünschter Waren durch Errichtung von Zollmauern zu schützen oder man belegt die Einfuhr mit Importsteuern oder man erhebt Lizenzgebühren.

Will man sich in der Handhabung dieser Methoden einen größeren Spielraum lassen, so schafft man eine Anti⸗Dumping⸗ Gesetzgebung. Sie ist ein willkommenes Instrument, in jede Wareneinfuhr des Auslandes, die der inländischen Wirtschaft durch Abgabe preiswerterer Angebote geföhrlich zu werden droht, einen Akt gewollter Preisschlenderei zu sehen und bietet eine ge⸗ setzliche Handhabe, um solche Waren jederzeit mit einem für ange⸗ messen erachteten Wertzoll zu belegen. Glaubt man, daß die vorerwähnten Maßnahmen den verfolgten Zweck nicht hinreichend erfüllen, so setzt man Kontingente fest, die den eingeräumten Höchstbetrag der einzuführenden Ware darstellen, oder man greift gar zu dem radikal wirkenden Mittel des Einfuhrverbotes. Es wäre aber verfehlt, anzunehmen, daß sich der Güteraus⸗ tausch nun wenigstens innerhalb der ihm so gesteckten Grenzen frei bewegen könnte. Vielmehr werden die Richtungen, die der zwischenstaatliche Warenverkehr einschlägt, heute noch weitgehend von politischen Gesichtspunkten bestimmt. In vielen Fällen wer⸗ den nicht aus dem Lande Waren bezogen bzw. dem Lande Kontin⸗ gente eingeräumt, das auf Grund seiner natürlichen Lage oder der qualitätsmäßigen Ueberlegenheit oder günstigeren Preis⸗ stellung seiner Erzeugnisse für den Bezug in erster Linie geeignet wäre, sondern man zieht es vor, die Wirtschaft solcher Staaten zu stärken, zu denen man in einem politischen Bündnisverhältnis steht oder deren Geneigtheit man für politische Zwecke zu erringen wünscht. Der Redner wies in diesem Zusammenhang auf die von Frankreich betriebene Anleihepolitik und auf die durch den italienisch⸗abessinischen Kriegsfall bedingten Umschichtungen im Warenbezug hin. 8 1

Dem in seinen Grundzügen veränderten internationalen Warenverkehr entsprechen die Wandlungen in der Handelsvertrags⸗ politik. In steigendem Maße wendet man sich von der Meist⸗ begünstigung, die dem Vertragssystem der Vorkriegszeit das Ge⸗ präge gab, ab und geht statt dessen mehr und mehr zur Anwen⸗ dung des Gegenseitigkeitsprinzips über. Daneben macht sich auch die Kurzfristigkeit der Handelsverträge störend bemerkbar. Das gleiche unbefriedigende Bild bietet heute der zwischenstaatliche Zahlungsverkehr. Ueber Gold verfügen heute nur wenige Staaten in einem Umfange, der ihnen in der Durchführung internatio⸗ naler Zahlungen größere Freiheit gestattet. Dier anderen Länder müssen sich ihre Devisen sauer verdienen und mit ihnen sparsam haushalten, wollen sie nicht notleidend werden. Wenn von den am Welthandel stärker beteiligten Nationen im Laufe der Zeit nicht weniger als 29 genötigt waren, zur Devisenbewirtschaftung überzugehen, so ist daran zu erkennen, wie stark auch der Zah⸗ lungsverkehr in Fesseln liegt. Neben dem Maße ist aber auch die

Art der Zahlung eine andere geworden. Man kann heute viel⸗ fach nicht mehr mit Wechsel oder Schecks zahlen, sondern ist ge⸗ 11“ 1““ 1111“ 114A“ 8 ““

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zwungen, sich der sogenannten Verrechnungsdevise zu bedienen. Man fragt nicht danach, ob das Land, dem gegenüber solche Metho⸗ den angewandt werden, die für den Kapitaldienst einbehaltenen Devisen vielleicht benötigt, um mit ihnen im Auslande Rohstoffe einzukaufen. Auch denkt man anscheinend nicht so weit, daß man hierdurch unter Umständen sogar selbst betroffen werden kann, indem nämlich die Warenlieferungen aus Rohstoffmangel in dem bisherigen Umfange nicht aufrechterhalten werden können und dann vielleicht kein Ueberschuß mehr verbleibt, den man sich dienen lassen könnte. Aber auch der Warenverkehr selbst hat in diesem System der Verrechnung zahllose Schwierigkeiten zu über⸗ winden. Nicht nur der Kaufmann des fremden, sondern auch der des eigenen Landes hat unter diesen Erschwernissen gleichermaßen zu leiden. Während der Importeur von jeher gewöhnt war, zur Bezahlung der eingeführten Waren in erster Linie den einfachen und für ihn bequemen Weg der Wechsel⸗ und Scheckzahlung zu wählen, kann er sich mit dem ihm lästigen Formularwesen nur schwer abfinden. Er wird zuweilen erwägen, ob es möglich und ratsam ist, die Waren in Zukunft aus einem anderen Lande zu beziehen, das ihm die Hinnahme der mannigfachen Erschwerungen und Unbequemlichkeiten erspart. Auf der anderen Seite empfindet es der Exporteur störend, daß er oft Wochen oder gar Monate warten muß, ehe ihm der Gegenwert der ausgeführten Waren von der Clearingstelle ausgezahlt werden kann. Es kann nur als folgerichtig bezeichnet werden, daß die Staaten, die durch die An⸗ wendung der vorerwähnten Verrechnungsmethoden in ihrer Be⸗ wegungsfreiheit stark beeinträchtigt wurden, zu Maßnahmen griffen, welche die Deckung wenigstens des dringendsten Rohstoff⸗ und Ernährungsbedarfes im Auslande sicherstellten. Wenn man hierbei zu den einfachsten Formen des Tauschhandels, in denen Ware mit Ware bezahlt wird, zurückkehrte, so nicht deshalb, weil man der Ansicht war, daß gegenüber der Notwendigkeit, einem Volke Arbeit und Brot zu erhalten, die Form, in der dies geschieht, auch nach außen hin völlig gleichgültig sein kann. Wohl niemand ist lebhafter als diese Staaten selbst von der Hoffnung erfüllt, daß sie sich von diesen unzulänglichen Methoden des Tausch⸗ handels ehestens wieder lösen können, und daß dem Gelde als internationalem Zahlungsmittel seine alte souveräne Stellung im Wirtschaftsleben der Völker wiedergegeben wird.

Reichsbankdirektor Brinkmann wies dann auf die einem politisch und wirtschaftlichen ohnmächtigen Deutschland auferlegten Tribute hin, womit man nur bekundete, daß man die durch den Wirtschaftsfortschritt bedingten ebenso einfachen wie zwingenden Zusammenhänge zwischen internationalen Geld⸗ und Waren⸗ bewegungen nicht kannte, oder daß man entschlossen war, auch der Weltwirtschaft Gewalt anzutun.

Es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß der Kampf am Weltmarkt heute nicht die unerhört scharfen Formen annehmen und jede Verständigungsmöglichkeit schon im Keime ertöten würde, wären nicht in den letzten Jahren die Maßnahmen zur plan⸗ mäßigen Beeinflussung des Außenwertes von Währungen steigend in Mode gekommen. In dem Wettkampf am Weltmarkt wurde damit eine äußerst gefährliche Waffe eingesetzt, und infolgedessen verschärften sich notwendigerweise auch die Gegenmaßnahmen der in erster Linie betroffenen Staaten in steigendem Umfange. Es kann nur als Zeichen großer Qualitätsüberlegenheit der Erzeug⸗ nisse der so benachteiligten Völker gewertet werden, wenn es diesen gelungen ist, mit ihren der Abwertungswaffe gegenüber nur kleinen und unzulänglichen Mitteln auf dem Weltmarkt überhaupt zu verbleiben und hier ihre Stellung zum Teil sogar zu behaupten. In nicht minder starkem Maße wird der Weltmarkt heute durch die Schwankungen beunruhigt, denen die Bewertung der noch nicht auf neuer Grundlage verankerten Währungen unterliegt. Außerdem haben auch die zunehmende Industrialisierung der Roh⸗ stoffländer und die Reagrarisierungsbestrebungen der Industrie⸗ staaten dem zerrütteten Zustand des Welthandels einen Beitrag geliefert.

In der Reihe der Ursachen, die einer natürlichen Belebung des Welthandels im Wege stehen, seien schließlich noch die Be⸗ strebungen jener Kreise genannt, die aus weltanschaulichen Grün⸗ den die Entgegennahme der Erzeugnisse bestimmter Länder ab⸗ lehnen und im Hinblick auf den verfolgten Zweck weiteste Kreise für den Boykottgedanken zu gewinnen suchen. Es kann die Welt⸗ wirtschaft nur fördern, wenn sich die beteiligten Staaten wieder zu einer stärkeren Ausnutzung ihrer natürlichen Möglichkeiten ent⸗ schließen würden und ernstlich nach einem Wege suchten, der sie unter Wahrung ihrer Interessen die dankenswerte Aufgabe er⸗ füllen ließe, die Reichtümer des Bodens wieder hinzuleiten von den Stätten des Ueberflusses zu denen des Mangels. Solange der Wille zu einer solchen wirtschaftlichen Einsicht aber nicht vor⸗ handen ist, wird man den Völkern, die ihren Bedarf an Roh⸗ und Nahrungsstoffen nicht auf dem natürlichen Wege der Einfuhr aus anderen Ländern decken können, nicht verargen dürfen, wenn sie ihrer Schwierigkeiten dann auf einem anderen Wege Herr zu werden suchen. Und wenn diese Staaten nun, nicht aus Autarkie⸗ gelüsten, sondern aus bitterer Notwendigkeit heraus, die Her⸗ stellung von Ersatz⸗ oder Neustoffen in immer steigendem Maße betreiben, so sollte man in seinem Urteil klar genug sein, hierin die Anfänge einer Entwicklung zu sehen, die den heutigen Roh⸗ stoffländern später vielleicht einmal verhängnisvoll werden kann. Denn es muß damit gerechnet werden, daß in dem Maße, in dem eine solche Umstellung fortschreitet, die Rückkehr zu den früher ge⸗ wählten Beschaffungsmethoden erschwert wird und unter Um⸗ ständen ein Zustand eintreten kann, der das Interesse an auslän⸗ dischen Rohstoffen völlig erlahmen läßt, selbst wenn diese wieder ohne größere Schwierigkeiten zu erlangen sein sollten, als das zur Zeit der Fall ist.

Nachdem der Redner so von der heute am Weltmarkt anzu⸗ treffenden, wenig befriedigenden Lage, ihren Ursachen und ihren Folgeerscheinungen einen Ueberblick gegeben hatte, wandte er sich den Maßnahmen zu, welche von den für den Welthandel bedeuten⸗ deren Ländern auf wirtschaftlichem Gebiet getroffen wurden, um unmittelbar oder mittelbar ihren Export zu fördern. Er unter⸗ suchte dann auch die Vor⸗ und Nachteile einer Währungsabwertung in Deutschland und kam zu dem Schluß, daß das Mittel der Ab⸗ wertung nicht geeignet sei, unser angesteuertes Ziel zu erreichen. Auch das Gegenstück der Abwertung, die Deflation, komme als preissenkende Maßnahme zur Ausfuhrförderung nicht in Betracht. Der Ausweg wurde in der Selbsthilfeaktion der gewerblichen Wirtschaft gefunden, die aus dem Gedanken heraus entstand, daß die Wirtschaft als Hauptträger des Rohstoffverbrauches in erster Linie berufen ist, notfalls auch bei der Beschaffung der erforder⸗ lichen Rohstoffe an erster Stelle mitzuwirken.

Abschließend führte der Redner aus, daß es nicht zweifelhaft sein könne, daß eine vom Verständnis für die gegenseitigen Lebens⸗ notwendigkeiten getragene, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Völker dazu führen muß, auch die Lösung der kolonialen Frage in Angriff zu nehmen. Die Welt wird, soweit sie objektiv zu urteilen gewillt ist, anerkennen müssen, daß von unserer Seite das nach Lage der Dinge Aeußerste getan worden ist, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Völker zu ermöglichen.

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Maschinen für die Erzeugungsschlacht.

Technische Eindrücke von der Reichsnährstands⸗ ausstellung.

Die große Maschinenschau der 3. Reichsnährstandsausstellung in Frankfurt umfaßt eine Fläche von 51 000 qm, auf der 420 Firmen rund 7000 verschiedene Geräte und Maschinen aus⸗ gestellt haben. Dazu kommen noch die Maschinen, die in den Lehr⸗ und Sonderschauen vorgeführt werden. Diese Zahlen vermitteln bereits einen Eindruck von dem gewaltigen Umfang des technischen Teils der Ausstellung, die ähnlich sorgfältig alle Gebiete der Agrarerzeugung behandelt. Neben den Ständen der Land⸗ maschinenindustrie ist die Technik naturgemäß etwa noch bei der Düngerindustrie und bei der Elektroschau vertreten. Auf dem Maschinenfeld ist alles von den 800 Ztr. schweren Lokomobilen und den gewaltigen Riesen⸗Dreschsätzen bis zum kleinsten Hand⸗ gerät für jede technische Erleichterung der Landarbeit zu sehen. In einer besonderen Halle sind die Prüfungsgeräte zusammen⸗ gezogen, die als neue Konstruktionen vom Reichsnährstand technisch und in der praktischen Arbeit untersucht werden. In diesem Jahr handelt es sich vor allem um Karren und Hand⸗ spritzen zur Schädlingsbekämpfung, Obstmühlen und Pressen, geschlossene Melkeimer und Dosenverschließmaschinen.

Wie die ganze Ausstellung im Zeichen der Erzeugungsschlacht steht, dient auch die Arbeit der Landmaschinenindustrie der Ver⸗ besserung und Erleichterung der Erzeugung. Im Rahmen der Erzeugungsschlacht kommt es doch darauf an, nicht nur im Wege der Neulandgewinnung und der Landeskultur neue Böden für die Bewährung des bäuerlichen Fleißes zu erschließen, sondern vor allem auch die Erträge aus den bisherigen Kulturböden zu steigern. Welche Bedeutung die sachgemäße Maschinenverwendung dabei haben kann, wird auf der Ausstellung an einigen besonders einleuchtenden Beispielen erläutert. Durch tiefere und bessere Bodenbearbeitung mit Untergrundpflügen läßt sich gegenüber der in Bauernbetrieben bisher meist üblichen Art der Boden⸗ bearbeitung eine Steigerung der Erträge um 10 bis 20 er⸗ reichen. Durch Anwendung von Saatgut⸗Reinigungsanlagen, durch Beizen des Saatgutes und durch Anwendung der Drill⸗ maschinen lassen sich Verluste vermeiden, die jährlich im Reich auf 200 Mill. RM geschätzt werden können. Der Bindemäher ver⸗ hindert durchschnittlich den Verlust von 0,8 dz je Hektar Ausfall⸗ korn, mit dem bei der Handmahd zu rechnen ist. Wie sehr die sachgemäße Behandlung der Maschinen und Geräte nicht nur für die Lebensdauer der Produktionsmittel, sondern auch für den unmittelbaren wirtschaäftlichen Erfolg des Einsatzes der Technik entscheidend ist, zeigt die Feststellung, daß bei falscher Einstellung der Dreschmaschinen die Verluste, die bei gut behandelten Maschinen unter 1 % liegen, auf drei und mehr Prozent Körner steigen.

Die zweckmäßige Verwendung der technischen Hilfsmittel bei der Lagerung und Frischhaltung von Lebens⸗ und Futtermitteln rechtfertigt sich schon deshalb, weil heute jährlich noch landwirt⸗ schaftliche Erzeugnisse im Werte von mehr als 1 Mrd. RM ver⸗ derben. Deshalb hat der Reichsbauernführer bei der Eröffnung der Ausstellung auch den Kampf gegen den Verderb als eine be⸗ sondere Aufgabe in der Erzeugungsschlacht bezeichnet. Man muß sich klar machen, daß die hier erwähnten technischen Hilfsmittel die Möglichkeit bieten, zusätzlich Brot und Fleisch für mehrere Millionen Menschen zu erzeugen bzw. zu erhalten. Selbstverstönd⸗ lich sind auf der Ausstellung auch grundsätzlich wichtige technische Fortschritte zu sehen. Es gibt nicht mehr technische Sensationen, wie das früher mit allen möglichen EE der Fall war, bei denen die Landwirtschaft lediglich überschuldet wurde und die Maschinenfriedhöfe vergrößerte. Die Masse des deutschen Kulturbodens wird von Bauern bearbeitet. Dementsprechend kann nur die äußerlich unscheinbare Bauernmaschine die wirklich nachhaltigen Fortschritte bringen. So kann man sich einiges von den Bauerntreckern versprechen, von denen etliche hundert schon in Benutzung sind, wenn auch erst längere Bewährung erforderlich ist. Es handelt sich um kleine, wendige Arbeits⸗ und Zug⸗ maschinen mit Luftgummireifen, die mit Kraftleistungen von 10 bis 20 PS arbeiten. Diese Kleintrecker, die vorwiegend mit heimischen Braunkohlen⸗Dieselölen gespeist werden, ersetzen gleich⸗ zeitig auf dem Bauernhof eine Kraftzentrale. Es wäre aber selbstverständlich abwegig, von solchen Zugmaschinen die Zurück⸗ drängung der Pferdezucht zu erwarten. Die Technik in der Land⸗ wirtschaft dient der Steigerung der Erzeugung und der Erleichte⸗ rung der Arbeit. Solche zusätzlichen Leistungen führen infolge⸗ dessen nicht zu einer Ausschaltung menschlicher und tierischer Arbeitskräfte, sondern sogar zu der Notwendigkeit eines ver⸗ stärkten menschlichen Arbeitseinsatzes

Devisenbewirtschaftung.

Versendung von Zinsscheinen.

Nach RE. Nr. 40/36 Abschnitt B soll die Versendung von Zinsscheinen, inländischer, auf Reichsmark, Goldmark oder einen Sachwert lautender Wertpapiere in das Ausland nur gestattet werden, wenn den Anträgen ein Nummernverzeichnis in doppelter Ausfertigung beigefügt und außerdem angegeben wird, bei welcher Verwahrungsstelle sich die zu den Zinsscheinen gehörigen Stücke befinden. Wie die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung mit Schreiben vom 18. Mai 1936 Dev.⸗A. 6/19 545/36 der Wirt⸗ schaftsgruppe Privates Bankgewerbe mitteilt, kann auch in solchen Fällen, in denen ein Ausländer die Rücksendung von Coupons fordert, die durch die Post eingesandt und gemaß Abschnitt III Ziff. 2 des RE. 40 der Kontrollabteilung der Reichsbank gemeldet worden sind, auf die der Zinsscheine an die Reichsbank nicht verzichtet werden. Von der Einholung einer Genehmigung zur Versendung kann jedoch in solchen Fällen abgesehen werden.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat der Wirt⸗ schaftsgruppe Privates Bankgewerbe mit dem gleichen Schreiben bestätigt, daß RE. 40/36 Abschnitt B entsprechende Anwendung findet, wenn nach § 26 Abs. 3 Dev.⸗G. Wertpapiere an einen Aus⸗ länder im Inland ausgehändigt werden. Die Erstattung einer

Nummernanzeige ist jedoch nicht erforderlich, wenn aus einem Auslandsdepot Coupons mit Genehmigung der Devisenstelle an den inländischen Eigentümer gesandt oder ausgeliefert werden.

““ Reiseverkehr nach den Bädern des Memel⸗ gebietes.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat durch RE. 69/36 D.⸗St./⸗Ue.⸗St. an die Devisenstellen Bestim⸗ mungen über den Reiseverkehr nach den Bädern des Memelgebie⸗ tes für das Jahr 1936 getroffen. Danach dürfen, wie bereits im vergangenen Jahre, solche Personen, die in Deutschland ansässig sind und auf dem Seeweg, insbesondere von Cranzbeek, Königs⸗ berg, Pillau oder Tilsit aus, oder auf dem Landwege über die Straße Rossitten Pillkallen - Nidden oder über das Haff nach den Bädern des Memelgebietes reisen, ohne besondere Genehmi⸗ gung deutsche Scheidemünzen bis zum Betrage von 200 RM je Person einmalig im Reisejahr 1936 über die deutsche Freigrenze

von 10 RM hinaus (also insgesamt 210 RM) beim Grenzüber⸗ v““ 8 ““ 1“ 1 1