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auzeiger Nr.
Neue Entscheidung des Reichsgerichts zur rechtlichen Bedeutung der Goldwertklaufel.
In dem am 12. März d. J. vor dem IV. Zivilsenat des
Reichsgerichts verhandelten Rechtsstreit der Kreissparkasse Aachen
gegen den Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband ist nunmehr
bas Urteil verkündet worden. Bei diesem Rechtsstreit handelt es sich um die für inländische Bondsbesitzer so bedeutungsvolle Frage, ob sie Papier⸗ oder Dold⸗Gollar⸗Forderungen beanspruchen können, ob also die am 5. Juni 1933 von den beiden gesetzgebenden Körper⸗ schaften in Washington beschlossene Joint Resolution, durch die zwingend alle Goldklauseln außer Kraft gesetzt wurden und der Grundsatz „Dollar gleich Dollar“ aufgestellt worden ist, auch für deutsche Bands⸗Besitzer Geltung hat. Das Reichsgericht hat am 28. Mai die Revision des beklagten Verbandes zurückgewiesen. Die Entscheidung wird im wesentlichen wie folgt begründet:
8 Die Dollar⸗Anleihe des beklagten Verbandes sei durch aus⸗ drückliche Vereinbarung dem amerikanischen Recht unterstellt worden. Seine Anwendung sei der Nachprüfung des Revisions⸗ gerichts entzogen. Das gelte insbesondere für die Auslegung der
Anleihebedingungen. Es sei daher die Feststellung des Berufungs⸗
gerichts, daß die Klägerin von dem Beklagten nicht nur bei den
vorgesehenen Zahlstellen in Amerika, sondern auch an seinem Sitz in Deutschland Zahlung verlangen könne, für das Revisionsver⸗ fahren bindend. Die Ansicht des Berufungsgerichts jedoch, die
Unterstellung des Schuldverhältnisses unter die amerikanischen Ge⸗
setze bedeute nicht auch die Unterwerfung unter ein künftiges
Gesetz, das wie die Joint Resolution die Goldwertklausel in Ver⸗
trägen aufhebe, widerspreche dem zwischenstaatlichen Privatrecht,
das eine solche Ausnahme nicht zulasse. Mit ihm sei die Meinung des Berufungsgerichts unvereinbar, das amerikanische Recht habe in die Schuldverhältnisse zwischen dem deutschen Anleiheschuldner und seinen inländischen Gläubigern nicht eingreifen können. Daher sei auch seine Auffassung, daß die Joint Resolution das
Wirtschaft des Auslandes.
Ausweise ausländischer Notenbanken.
Paris, 28. Mai. (D. N. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 22. Mai 1936 (in Klammern Zu⸗ und 8 Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 57 459 (Abn. 56), Auslandsguthaben 17 (Zun. 8), Devisen in Report — (Abn. und Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 19 215 (Zun. 417), davon: diskontierte nl. Handelswechsel 17 836, diskontierte ausl. Handelswechsel 15, usammen 17 851 (Zun. 292), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 92, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 1272, zu⸗ sammen 1364 (Zun. 125), Lombarddarlehen 3358 (Abn. 86), Bonds er Autonomen Amortisationskasse 5708 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 83 338 (Abn. 197), täglich fällige Verbindlichkeiten 5787 (Zun. 77), davon: Tresorguthaben 74 (Abn. 5), Gut⸗ aben der Autonomen Amortisationskasse 1894 (Abn. 26), Privat⸗ uthaben 6667 (Zun. 105), Verschiedene 152 (Zun. 3), Devisen n Report — (Abn. und Zun. —), Deckung des Banknoten⸗ umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichkeiten durch Gold 62,37 % (62,35 %o).
London, 27. Mai. (D. N. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 27. Mai 1936 fin Klammern Zu⸗ nd Abnahme im Vergleich zur Vorwoche) in 1000 Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 426 060 (Zun. 2930), hinterlegte Noten 40 340 (Abn. 1890), andere Regierungssicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 247 900 (Zun. 190), andere Sicher⸗ heiten der Emissionsabteilung 260 (Abn. 40), Silbermünzen⸗ bestand der Emissionsabteilung 820 (Abn. 50), Goldmünzen⸗ und Barrenbestand der Emissionsabteilung 206 400 (Zun. 1040), Depositen der Regierung 19 770 (Abn. 1260), andere Depositen: Banken 78 280 (Abn. 1800), Private 36 730 (Abn. 30), Regierungs⸗ icherheiten 91 760 (Zun. 590), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 6690 (Abn. 450), Wertpapiere 12 920 (Abn. 1330), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 870 (Zun. 40). Ver⸗ ältnis der Reserven zu den Passiven 30,57 gegen 31,23 %, learinghouseumsatz 736 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahrs 29 Millionen mehr. 1 v1X14.“
Rom verneint Anleihepläne.
Rom, 28. Mai. Die in der ausländischen Presse umgehenden Gerüchte über angebliche Absichten der italienischen Regierung, eine neue Anleihe für die wirtschaftliche Erschließung Abessiniens aufzulegen, werden von autorisierter italienischer Seite in aller parm in Abrede gestellt. Auch die weitere Meldung über die Ein⸗ ührung eines italienischen Getreidemonopols wird von der gleichen Seite dementiert.
Die Ergebnisse der 17. Mailänder Mustermesse. Mailand, 28. Mai. Die 17. Mailänder Mustermesse hat ihre Tore mit den besten Erfolgen geschlossen. Die gehegten Er⸗ wartungen wurden nach Mitteilung der Messeleitung weit über⸗ offen, sowohl hinsichtlich der Zahl der in⸗ und ausländischen, besonders der deutschen, österreichischen, schweizerischen und ungarischen Teilnehmer, als auch hinsichtlich des Umfanges der abgeschlossenen Geschäfte. Die Mustermesse wurde von über zwei Millionen Personen besucht. Unter den Auslandsstaaten ragen folgende Nationen hexvor: Deutschland mit 712 (Vor⸗ fe r 407), Oesterreich mit 69 (27), Schweiz mit 71 (61) und ngarn mit 55 (38) Ausstellern. Ein großer Teil der Aussteller hat bereits die Teilnahme an der nächsten 18. Ausstellung zugesagt.
Der Erfolg der polnischen Devisenbeschränkungs⸗
2 maßnahmen.
Warschau, 28. Mai. Nach Meldungen polnischer Blätter ist vor Einführung der Beschränkungen des Verkehrs mit Gold und Devisen allein im letzten Monat, d. h. im April d. J., Barren⸗ gold im Werte von 37 ½ Millionen Zloty aus Polen abgeflossen. Die dafür angeschafften fremden Valuten seien durchweg auf⸗ espeichert und gehortet worden. Diese Erscheinung habe nach Einführung der Devisenbeschränkungen völlig aufgehört. a se
8 1 5 Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung
der spanischen Währungskrise. ““ Madrid, 29. Mai. Der spanische Finanzminister hat dem Parlament zwei Gesetzentwürfe zur beschleunigten Annahme vor⸗ feaegg durch die der besorgniserregenden Entwicklung auf dem panischen Devisenmarkt begegnet werden soll. Der erste Entwurf sieht eine Anleihe von 25,2 Mill. Goldpeseten vor, die von der Bank von Spanien zinsfrei dem Staat zwecks Verwendung im Devisenverkehr zugeführt werden soll. Durch den zweiten Gesetz⸗ entwurf sollen die Einfuhrzölle auf bestimmte Waren, soweit keine Sonderregelung in den laufenden Handelsverträgen ge⸗ eboen 1 bgrü bis zu 20 % heraufgesetzt wer⸗ 3 1. Die Festsetzung des jewei Son 1 Mirnisterrar⸗ w g j igen Sonderzuschlages obliegt dem
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8⸗ und
Staats
nicht habe tun wollen, rechtlich bedenklich. Gleichwohl könne sich der Beklagte einem inländischen Anleihegläubiger gegen⸗ über auf die der besonderen amerikanischen Wirtschaftspolitik ent⸗ sprungene und allein in den Verhältnissen dieses Landes begrün⸗ dete Joint Resolution nicht berufen. Denn dadurch würde der grundlegende Satz jeden Rechtsverkehrs, daß der Schuldner an sein Wort gebunden sei, zwischen Gliedern der deutschen Volks⸗ wirtschaft aufgehoben werden, ohne daß dafür in den Verhält⸗ nissen der Beteiligten hinreichende Gründe vorlägen oder die Auf⸗ hebung durch überwiegende Belange des Volksganzen oder zwin⸗ gende internationale Rücksichten geboten wäre. Bei dem beträcht⸗ lichen inländischen Besitz an deutschen Dollar⸗Bonds, die sich nicht bloß in Händen zahlreicher kleiner Sparer, sondern namentlich auch von Sparkassen und Versicherungsgesellschaften befänden, handele es sich auch keineswegs um nur geringfügige Belange. Gründe, die eine Herabsetzung der Forderung nach deutscher Rechts⸗ auffassung als gerechtfertigt erscheinen lassen könnten, seien nicht ersichtlich. Unter diesen Umständen würde die Anwendung der Joint Resolution im Verhältnis zwischen dem deutschen Anleihe⸗ schuldner und seinen inländischen Gläubigern eine Erschütterung des deutschen Wirtschaftslebens mit sich bringen, die mit dem in zahlreichen Gesetzen zum Ausdruck gelangten Bestreben des deutschen Gesetzgebers, nach den Verwirrungen der Kriegs⸗ und Nachkriegszeit in der deutschen Volkswirtschaft wieder sichere und beständige Verhältnisse zu schaffen und jede ungesunde Spekulation auszuschalten, unverträglich seien. Demgegenüber könnten Schwie⸗ rigkeiten, die sich aus den Bestimmungen über die Einlösung der Anleihe ergeben, nicht ins Gewicht fallen, zumal, da sie nicht un⸗ überwindlich seien. Die Anwendung der Joint Resolution sei daher als gegen die Zwecke deutscher Gesetze verstoßend abzulehnen. Das gelte aber nur bei solchen Anleihestücken, die sich schon beim Inkrafttreten der Joint Resolution im inländischen Besitz be⸗ funden hätten. Bei der Klägerin sei diese Voraussetzung erfüllt.
(RG. IV 272/35 vom 28. Mai 1936) 8
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8
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— d. 8
Einspruch Japans gegen die auftralische Zollpolitik.
London, 28. Mai. Nach einer Meldung aus Tokio hat die japanische Regierung nunmehr in Canberra formalen Einspruch gegen die neue australische Zoll⸗ und Einfuhrlizenzpolitik erhoben. Eine einstweilige Gegenmaßnahme wird in dem Abkommen zwischen Japan und Mandschukuo bestehen, durch das die australische Weizeneinfuhr in Mandschukuo einem Einfuhr⸗ bewilligungssystem unterworfen werden soll.
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für Kohle, Koks und Briketts im
Wagengestellung Mai 1936: Gestellt 24 464 Wagen.
Ruhrrevier: Am 28.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 29. Mai auf 52,50 ℳ (am 28. Mai auf 52,50 5) für 100 kg.
— Am 30. Mai findet eine Notierung nicht statt. 2
Berlin, 28. Mai. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 33,00 bis 34,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 40,00 bis 44,50 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei 43,00 bis 49,00 ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 49,00 bis 53,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 53,00 bis 66,00 ℳ, Speiseerbsen, Konsum, gelbe 47,00 bis 49,00 ℳ, Speiseerbsen, Riesen, gelbe 49,00 bis 53,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zoltverbilligt 65,30 bis 67,00 ℳ, do. III, zollv. 56,80 bis 58,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗ zwecke notiert, und zwar: Rangoon⸗Reis, unglasiert —,— bis —,— ℳ, Italiener⸗Reis, glasiert 30,00 bis 31,00 ℳ, Deutscher Volksreis, glasiert —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, mittel 41,00
In Berlin festgestellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
29. Mai Geld Brief
12,715 12,745 0,686 0,690 42,06 42,14
0,138 0,140
3,047 3,053
2,484 2,488 55,43 55,55 46,80 46,90 12,415 12,445
62,93 68,07 5,475 5,485 16,365 16,405
167,91 168,25 15,42 15,46 55,68 55,80
19,48 19,52 0,728 0,730
5,654 5,666 80,92 81,08
41,77 41,85 62,40 62,52 48,95 49,05
46,80 46,90 11,28 11,30 2,488 2,492
64,01 64,13 80,30 80,46 33,92 33,98 100 Kronen 10,265 10,285 1 türk. Pfund 1,973 1,977 100 Pengö — —
1 Goldpeso 1,209 1,211
1 Dollar 2,487
28. Mai Geld Brief
12,695 12,725 0,685 0,689 42,03 42,11
0,138 0,140 3,047 3,053 2,482 2,486
55,34 55,46
46,80 46,90
12,395 12,425
67,93 68,07 5,465 5,475 16,365 16,405 2,353 2,357 167,93 168,27 15,38 15,42 55,599 55,71
19,48 19,52 0,727 0,729
5,654 5,666 80,92 81,08
41,77 41,85 62,29 62,41 48,955 49,05 46,80 46,90 11,26 11,28 2,488 2,492 63,91 64,03 80,30 80,46 33,92 33,98 10,265 10,285 1,74 1,978 1,199 1,201
2,486 2,490
Aegypten (Alexandrien und Kairo.. Argentinien (Buenos 8-“ Belgien (Brüssel u. Antwerpen).. Brasilien (Rio de Janeiro) .. .. Bulgarien (Sofia). Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig).. England (London).. Estland ’. (Reval / Talinn).. Finnland (Helsingf.) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand).. Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga).. Litauen (Kowno / Kau⸗ EZ 1““ Norwegen (Oslo).. Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen). Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona).. Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Pork)
8 1 ägypt. Pfd. 1 Pap.⸗Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 1 fanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 100 Latts
100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 Franken
100 Peseten
8
8
und Banknote .
29. Mai Geld. Brief Notiz 20,38 20,46 für 16,16 16,22 4,185 4,205
2,439 2,439 0,658 41,92 0,114
2,426 55,18 46,66 12,38 12,38
5,41 5,45 16,315 16,375
167,49 168,17
. Ausländische, Geldsorten
28. Mai Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
2,438 2,458 2,438 2,458 0/,627 0,677 11,88 42,04 0,114 0,134
2,424 2,444 55,09 55,31 46,66 46,84 12,36 12,40 12,36 12,40
5,40 5,44 16,315 16,375
167,51 168,19
Sovereignos 20 Francs⸗Stücke. Gold⸗Dollars ....] 1 Stück Amerikanische:
1000 — 5 Dollar. . 1 Dollar
2 und 1 Dollar . . 1 Dollar Argentinische 1 Pav.⸗Peso Belgische. 100 Belga Brasilianische.. 1 Milreis Bulgarische.. 100 Leva Canadische.. 1 kanad. Doll. 8 100 Kronen
Dänische.. Danziger.. 100 Gulden Englische: große.. . 1 engl. Pfund 1 £ u. darunter 1 engl. Pfund Estnische . 1100 estn. Kr. Finnische 100 finnl. M. Französische .100 Frs. Holländische 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire — 100 Lire —
100 Lire u. darunt. — 100 Dinar 5,64 5,68
Jugoslawische... 5,
Lettländische 100 Latts — — 100 Ltas 41,53 41,69
62
tauische . . . . . Norwegische .100 Kronen 62,43 100 Schilling. — —
Oesterreich.: große.. 100 Schillings. —
100 Schill. u. dar. 3 Polnische .100 Zloty 46,66 100 Li —
Rumänische: 1000 Lei 63,79
und neue 500 Lei 80,12
unter 500 Lei.. . Schwedische .100 Kronen 100 Frs. 80,12
2,459 2,459 0,678 42,08 0,134
2,446 55,40 46,84 12,42 12,42
—
.2 90 22
5,68
41,69 62,32
5,64
41,53 62,08
46,66 46,84
63,69 80,12 80,12
Schweizer: große..
100 Frs. u. darunt. 100 Frs. Spanisce.. Tschechoslowakische:
5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Türkischhae. . Ungarisce..
100 Peseten
100 Kronen 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö
bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 39,00 bis 40,00 ℳ, Gersten⸗ graupen, Kälberzähne 34,00 bis 35,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 39,00 bis 40,00 ℳ, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,00 bis 44,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 790 31,50 bis 33,50 ℳ, Weizen⸗ mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 ℳ, Weizengrieß, Type 405 38,50 bis 41,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 ℳ, Zucker, Melis 68,60 bis 69,60 ℳ (Aufschläge nach Sorten⸗ tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,50 bis 33,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 36,00 bis 38,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 44,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 434,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt —,— bis —,— ℳ, Kalkao, leicht entölt 172,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 936,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 244,00 bis 254,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 124,00 bis 126,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 49,00 bis 51,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., ¼ Kisten 200,00 bis 210,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., †¼ Kisten 212,00 bis 222,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ Bratenschmalz in Tierces 200,00 bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 200,00 bis —,— ℳ, Berxliner Rohschmalz 200,00 bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., 170,00 bis 190,00 ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 286,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen —,— bis —,— ℳ, Landbutter gepackt —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 92,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett —,— bis —,— ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) 196,00 bis 200,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 112,00 bis 124,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und v Wertpapiermärkten.
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Devisen. ö Danzig, 28. Mai. (D. N. B.) Auszahlung London 26,47 G., 26,57 B, Auszahlung Berlin (verkehrsfret) 213,03 G., 213,87 B., Auszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B., 100 Zloty⸗ noten —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Amsterdam 358,58 G., 360,12 B., Zürich 171,41 G., 172,09 B., New York 5,3045 G., 5,3255 B., Paris 34,93 G., 35,07 B., Brüssel 89,72 G., 90,08 B., Stockholm 136,53 G., 137,07 B., Kopenhagen 118,17 G., 118,63 B., Oslo 133,04 G., 133,66 B. Wien, 28. Mai. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnittskurse im Privateclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 363,07, Berlin 215,95, Brüssel 90,73, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 119,39, London 26,82, Madrid 68,44, Mailand 41,87, New York 536,54, Oslo 134,43, Paris 35,43, Prag 21,74, Sofia —,—, Stockholm 137,97, Warschau 101,00, Zürich 173,65. — Briefl. Zahlung oder Scheck New York 531,74. 1
Prag, 28. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 16,37, Berlin 970,00, Zürich 783,00, Oslo 607,00, Kopenhagen 541,00, London 120 1, Madrid 330,00, Mailand 190,00, New York 24,23, Paris 159,50, Stockholm 623,00, Wien 569,90, Polnische Noten 452,00, Belgrad 55,5116, Danzig 457,00, Warschau 455,50.
Budapest, 28. Mai. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,22 ½, Belgrad 7,85.
London, 29. Mai. (D. N. B.) New York 499,50, Paris 75,87, Amsterdam 739,75, Brüssel 29,54, Italien 63,37, Berlin 12,41 ½, Schweiz 15,46, Spanien 36,67 ½, Lissabon 110 ⅛6, Kopen⸗ hagen 22,40, Wien 26,62, Istanbul 622,00, Warschau 26,56, Buenos Aires in 2 15,00, Rio de Janeiro 412,00.
Paris, 28. Mai. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] Deutsch⸗ land —,—, London 75,83 ½, New York 15,19, Belgien 256 , Spanien 207,25, Italien 119,70, Schweiz 490,75, Kopenhagen 338,00, Holland 1026,00, Oslo 382,00, Stockholm 392,00, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage —·y—õRõ ẽ Z ⁸Rmmmẽõõ̃7r̃F̃̃̃̃»˖⸗,:õʒʒʒ::::ʒ:ẽẽERo Verantwortlich für Schriftleitung, Anzeigenteil und für den Verlag:
i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
D S Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft,
Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen ““ ge und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen). 1 1 888 8
ö
(einschl. Börsenbeila
9 8.
B
Fortsetzung des Handelsteils.
Paris, 28. Mai. (D. N. B.)
Amerika 15,19, England 75,83,
[Anfangsnotierungen, Frei⸗ Deutschland —,—, Bukarest —,—, Praa —,—, ien
Belgien 256,75, Holland
1026,25, Jtalien —,—, Schweiz 490,75, Spanien 207,25, Warschau “
—,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
8 Amsterdam, 28. Mai.
Schweiz 47,83, Italien
.
Zürich, 29. Mai. (D. N. B.)
245,00.
Kopenhagen, 28. Mai.
Berlin 180,85, Rom 37,00,
I.
York 449,75, Zürich 145,35.
Warschau 84,95.
Stockholm, 28. Mai. 57,50, Paris 25,65, Brüssel 66,25, Amsterdam 263,50, Kopenhagen 86,65, 91,00, Helsingfors 8,60, Rom 31,00,
Warschau 74,50.
1 Oslo, 28. Mai. (D. N. B.)
Helsingfors 8,90,
8 — (D. N. B.) 59,56, London 7,39 ½, New York 1481 16, Paris 9,74 ¼, Brüssel 25,02 ½, 8 Madrid 20,20, Kopenhagen 33,05, Stockholm 38,12 ½. Prag 615,00. [11,40 Uhr.] London 15,45 ½, New York 309 ⅞, Brüssel 52,34, Mailand 24,35, Madrid 42,22 ½, Berlin 124,50, Wien (Noten) 56,20. Istanbul
(D. N. B.) London 22,40, New Paris 29,65, Antwerpen 76,05, Amsterdam 15,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,75, Wien —,—,
(D. N. B.)
Oslo 97,60,
. London 19,90, Berlin 162,00, Paris 26,50, New York 401,50, Amsterdam 271,25, Zürich 130,25, Antwerpen 68,25, Stockholm 102,85, agen 89,25, Rom 32,00, Prag 16,80, Wien —,—, Warschau 76,50.
[Amtlich.] Berlin
Oslo 37,17 ½⅜, Paris 20,38, 94,00, hof 144.25.
303,90, Stockholm
London 19,40, Berlin Plätze 126,25, Washington Prag 16,50, Wien —,—
Schweiz.
.
Kopen⸗
London, 28. Mai.
Frankfurt a. M., 28. Mai. äußere Gold 14,00, 4 ½ % Irregation 7,90, 5 % Tamaul. S. 1 abg. 5,50. 5 % Tebuantepec abg. 66,00, Buderus 101,50. Cement Heidelberg 138,50, Dtsch. Gold u. Silber 249,00, Dtsch. Linoleum 185,50 Felten u. Guill. 134,00, Ph. Holzmann 125,00, Gebr. Junghans Lahmeyer —, 128 ⅞, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 130,75, Zellstoff Wald⸗
Hamburg, 28. Mai. Bank 95,25, Vereinsbank 114,50. Lübeck⸗Büchen 76,25, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 15,25, Hambura⸗Südamerika 30,50, Nordd. Lloyd 17,00 G., Alsen Zement 155,00 G., Dynamit Nobel 89 ⅞, Guano 1023, Harburger Gummi 172,00 B., Holsten⸗Brauerei 111,00, Neu Guinea —,—.
Wien,
Prior. 1— X
Werke —,—
Moskau, 26. Mai. (D. N. B.) 1 engl. Pfund 25,21, 1 Dollar 5,06, 100 Reichsmark 203,50.
——
(D. N. B.)
8 Wertpapiere. 8 (D. N. B.)
7,00, Aschaffenburger
Mainkraftwerke 98,50,
(D. N. B.)
Otavi 23 ⅛ G.
28. Mai. (D. N. B.) Amtlich.
„ „
2— Silber Barren prompt 19¹5⁵⁄16, Silber fein prompt 21,50, Silber auf Lieferung Barren 1915/⁄16, Silber auf Lieferung fein 21,50, Gold 139/6.
5 0% Mexik.
Eßlinger Masch. 88,25,
Rütgerswerke
[Schlußkurse.]
(In Schillingen. 5 % Konversionsanleihe 1934/59 100,20, 3 % Staatseisenb. Ges. Donau⸗Save⸗Adria Obl. 60,80, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —,—, Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 32,15. Dynamit Nobel 716,00, Scheidemandel A.⸗G. —,—, A. E. G. Union —.,—, Brown⸗Boveri⸗ „ Siemens⸗Schuckert —,—, Alpine Montan 28,80, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf —,—, Prager Eisen —,—, Rima⸗Murany —,—, Skoda⸗
Brüxer Kohlen —,—,
anzeiger und Preußischen Staatsa
Perlin, Freitag, den 29. Mai
1““
nzeiger 1936
Amsterdam, (Young) 20,00,
Obl. 1945
—.— 7
damsche Bank 114,50. Gulden⸗Obl. (500 Stück) und Zink Obl. 1948 8 % Cont. Caoutsch. Obl. S. A 1950 —.—,
Buntpapier
Dresdner 15,75, Zert. v. Aktien 37 ½1,
Obl. ö Banken Zert. —,—, Ford
7 % Cont. Gummiw. 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 —,—, m. Opt. 1949 18 50 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—. 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. Siemens⸗Halske Obl. 1935 45,00 G., 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 18,00, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 20 3, Kreuger u. Toll Winstd. 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930
werke —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 206,00, Leykam Josefs⸗ thal 4,00, Steyrermühl 81,00. 28 Mai. anleihe 1949 (Dawes) 16,50, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 6 ½ % Bayerische Staats⸗Obligat. 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —. —, 7 % Dresden 7 % Deutsche Rentenbank Obl. - 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—. Amster⸗ Deutsche
(D. N. B.) 7 % Deutsche Reichs⸗ 1945 —,—,
1950 —.—,
Reichsbank 49,50. 5 %. Arbed 7 % A.⸗G. für Bergbau. Blei
1 7
—,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —.,—,
7
7 % Dtsch. Kalisynd. Obl A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl.
1950 ——
% Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 5 jähr. Noten 16,50, 7 %
Lit. C 1951 —,—, J. G. Farben
—,—, Deutsche Akt. (Kölner Emission) —,—.
Türkenlose Ungar.
Bradford,
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. 25. Mgi. (M. Wr ” die Kammzugmacher gelegentlich geneigt, etwas niedrigere Preise an⸗ zulegen infolge des geringen Geschäfts, während im allgemeinen die
geltenden Sätze behauptet blieben.
N. B.) Am Wollmarkt waren
Garne waren unverändert stetig.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,
3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
9. Deutsche “
13. Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
[13715]
Beschluß des 2. Strafsenats des
Oberlandesgerichts Dresden vom 25. Mai 1936 in der Strafsache gegen den Fabrikbesitzer Dr. Ewald Mayer aus Berlin, z. Zt. flüchtig, Angeklagter.
Auf Antrag des Generalstaatsanwalts ei dem Oberlandesgericht Dresden wird gemäß § 284 StPO. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen Dr. Ewald Mayers mit Beschlag belegt zur Deckung er diesen Angeklagten möglicherweise reffenden höchsten Geldstrafe von 10 000 zehntausend) RM und der Kosten des Strafverfahrens bis zum Betrage von 2500 (zweitausendfünfhundert) RM.
1
13386] Steuersteckbrief 1X“ und Vermögensbeschlagnahme.
Der Stickereibesitzer Max Kaplan, ge⸗ boren am 26. 12. 1882 zu Berlin, und eine Ehefrau Frieda geborene Berendt, geboren am 1. 1. 1891 zu Alt⸗Strelitz, zu⸗ etzt wohnhaft in Neukölln, Anzengruber⸗ traße 12, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthaltes, schulden dem Reich eine Reichs⸗ luchtsteuer von 15 106,50 RM, die am
1. 9. 1935 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden ange⸗ fangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ luchtsteuergesetzes (Reichssteuerblatt 1934 Seite 599; Reichsgesetzblatt Teil I 1931 Seite 699: 1932 Seite 571: 1934 Seite 392. 941; 1935 Seite 850), wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren ent⸗ standenen und entstehenden Kosten be⸗ schlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unverzüglich, spä⸗ testens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung
leine Kenntnis von der Beschlagnahme
89
gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Ver⸗ schulden eines Vertreters gleich. 88
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 des Reichsfluchtsteuergesetzes, so⸗ fern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396. 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungs⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Berlin⸗Neukölln, 15. April 1936.
Finanzamt Neukölln⸗Nord. (Unterschrift.)
[13387] Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahm
DTie Eheleute Kaufmann Fritz Schmitz, geb. 8. 7. 1878 in Düsseldorf, und Clara geb. Lahnstein, geb. 10. 8. 1889 in Mainz, zuletzt wohnhaft in Frankfurt, M., Guiolettstr. 59, jetzt in Stockholm, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von Reichs⸗ mark 39 841,25, die am 1. Februar 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 5 vH für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der „Reichs⸗ fluchtsteuer⸗Vorschrifte“ — Reichs⸗ steuerblatt 1934, Seite 599, Reichs⸗ gesetzblatt 1931, I, Seite 699, Reichs⸗ gesetzblatt 1932, I, Seite 571, Reichs⸗ gesetzblatt 1934, I, Seite 392 — wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der An⸗ sprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zu⸗ schlägen auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ Uichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb
eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der „Reichsfluchtsteuer⸗Vorschriften“ hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters
gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der „Reichsfluchtsteuer⸗ vorschriften“, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichsab⸗ gabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der „Reichsflucht⸗ steuer⸗Vorschriften“ ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsan⸗ waltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der „Reichsfluchtsteuer⸗ Vorschriften“ unverzüglich dem Amts⸗ richter des Bezirks, in welchem die Fest⸗ nahme erfolgt, vorzuführen.
Frankfurt a. M., 25. Mai 1936. Finanzamt Frankfurt (Main)⸗West. Im Auftrage: Sprengel, Regierungsrat.
3. Aufgebote.
[13389] Aufgebot.
Der Reichsbankdirektor Döring in Berlin⸗Zehlendorf, Camp⸗ hausenstraße 32, hat das Aufgebot der Aktienmäntel der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft der Aktien Lit. A Nr. 352 343 zu 1000,— RM. ferner Lit. B Nr. 215895, 241585, 241586, 241587, 241588, 241589. 1301123 und 1301124 zu je 200,— RM, insgesamt 2600 RM, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Januar 1937, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Klapperfeldstr. 3, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine
Rechte anzumelden und die Urkunden
1
Dr. Franz
vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 22. Mai 1936. Amtsgericht. Abt. 41.
[13388] Der Kaufmann Wilhelm Caesar in Burg hat als Vormund der minder⸗ jährigen Kinder Elisabeth und Gerda Wetzel in Burg das Aufgebot der an⸗ eblich abhanden gekommenen Spar⸗ assenbücher der hiesigen Stadtsparkasse Nr. 13 022 über 1500 RM, ausgestellt für die minderjährige Elisabeth Wetzel, und Nr. 13 023 über 1500 RM, aus⸗ gestellt für die minderjährige Gerda Wetzel, beantragt. Der Inhaber der Bücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. September 1936, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer 11, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Burg b. M., den 5. Mai 1936.
Das Amtsgericht.
[13390] Aufgebot.
Der Kreisdiätar Heinrich Pundt in Ludwigslust hat als Nachlaßpfleger des am 10. März 1936 in Ludwigslust ver⸗ storbenen Schuhmachers Hermann Müller das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassenbuches der hiesigen Städtischen Sparkasse Nr. 253 über 1684,23 RM, ausgestellt auf den Schuhmacher Hermann Müller, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. 12. 1936, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.
Ludwigslust, den 20. Mai 1936.
Amtsgericht.
[13391] Aufgebot.
Frau Julius Kellner, Emilie geb. Lange, in Köln⸗Buchforst hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Wilhelm August Lange, zuletzt wohnhaft in
Oberingelbach b. Altenkirchen, Wester⸗
wald, für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene melde sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 15. Dezember 1936, vorm. 9 Uhr, bei uns, Zimmer 17, sonst wird er für tot erklärt werden. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermag, muß dies spätestens im Aufgebotstermin an⸗ zeigen. Altenkirchen, den 22. Mai 1986. Amtsgericht.
[13394] Aufgebot.
Frau Hildegard Keim geb. Mundin⸗ ger und ihr Ehemann Alfred Keim, Dentist in Stuttgart, Blücherstr. 4, ver⸗ treten durch Bezirksnotar Scherle in
Markgröningen, beantragen, die seit mehr als 10 Jahren verschollene Sofi⸗ Marie Mundingen, geboren am 4. Juli 1880 in Markgröningen, Mut⸗ zer der Antragstellerin zu 1, zuletz wohnhaft in Berlin W, Kurfürsten⸗ straße 148 bei Burau, für tot zu er⸗ lären. Die bezeichnete Verschollen wird aufgefordert, sich spätestens dem auf den 15. Januar 1937, mit tags 12 Uhr, Zimmer A 1, vor de unterzeichneten Gericht anberaumte Aufgebotstermine zu melden, widrigen falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Lebe oder Tod der Verschollenen zu erteile vermögen, ergeht die Aufforderun spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin⸗Schöneberg, 22. Mai 1936. Amtsgericht. — 9. F. 39. 36.
[13392] Aufgebot. 1 Der Rechtsanwalt Rudolf Möller in Berlin, Augsburger Straße 21, hat als Nachlaßpfleger für dieienigen, welche Erben: a) des am 18. Januar 1934 ver⸗ storbenen, zuletzt in Gaziantep wohnhaft gewesenen Bauingenieurs Karl Nowak, 456. F. 422. 35; b) der am 12. Mai 1935 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Manteuffelstraße 111, wohnhaft ge⸗ wesenen Anna Stübbe geb. Mittelstädt verw. Sikorski, 456. F. 53. 36, werden, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger wer⸗ den daher aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß a) des ver⸗ storbenen Bauingenieurs Karl Nowak, b) der verstorbenen Anna Stübbe ge⸗ borenen Mittelstädt verwitweten Si⸗ korski spätestens in dem auf den 25. August 1936, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Stralauer Straße Nr. 42/43, Erd⸗ geschoß. Zimer Nr. 14, anberaumten. Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach
Teilung des Nachlasses nur jür den