Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 16. September 1936. S. 2
Mantelstoff, stückfarbig, getränkt, davon 25 v. H. deutsche Wolle B/C, 20 v. H. Reißwolle, 20 v. H. Zellwolle.
.Umhangstoff, getränkt, 60 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle B, 20 v. H. Reißwolle, 20 v. H. Zellwolle. Abzeichentuch und Besatztuch 90 v. H Schurwolle, davon
25 v. H. deutsche Wolle A, 10 v. H. Kämmlinge.
Mützenstoff 35 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle A, 35 v. H. Kämmlinge, 30 v. H. Reißwolle.
Lamafutter 70 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle B, 30 v. H. Reißwolle.
7. Hosentrikot 75 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle K, 25 v. H. Zellwolle.
Sommersfoppen⸗ und Sommerhosenstoff 75 v. H. Schurwolle, 25 v. H. Reißwolle ¹).
Winterschutzmantelstoff 50 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle B/C, 50 v. H. Reißwolle.
¹) Bei Verwendung von Kammgarn sind statt Reißwolle 25 v. H. Zellwolle zu verarbeiten. Anlage 3. Verarbeitungsvorschriften für feldgraue Uniformstücke der SS.⸗Verfügungstruppe und der SS.⸗Totenkopfverbände sowie für olivbraune Uniformstoffe der Inspektion der Motorsportschulen des NSKK. .Blusentuch 90 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. Schurwolle A/B, 10 v. H. Zellwolle. Manteltuch 70 v. H. Schurwolle, davon 25 Wolle A/B, 30 v. H. Reißwolle. .Abzeichentuch 90 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle A, 10 v. H. Kämmlinge. Mützentrikot 80 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle A, 20 v.H. Reißwolle. .Lamafutter 70 v. H. Schurwolle, davon 25 v. H. deutsche Wolle A/B, 30 v. H. Reißwolle. 1““ .
deutsche
v. H. deutsche
Bekanntmachung betr. die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. 188
Wir geben hierdurch bekannt, daß wir — auf Grund des Ge⸗ setzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 und gemäß § 5 unserer Satzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1935 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 31 vom 6. Februar 1935) — durch die Zeichnungsabteilung der Reichsbank, Berlin,
*% ige Reichsmark⸗Schuldverschreibungen der Kon⸗ versionskasse für deutsche Auslandsschulden Serie C nunmehr ausgeben. Diese Schuldverschreibungen dienen zur Ab⸗ geltung von Erträgnissen, die ausländischen Gläubigern aus Reichsmark⸗Forderungen zustehen, in der Zeit vom 1. Juli 1936 bis 31. Dezember 1936 fällig waren bzw. fällig werden und auf Grund des obengenannten Gesetzes vom 9. Juni 1933 an uns
gezahlt worden sind.
Die Schuldverschreibungen werden in Wertabschnitten von RM 200, 500 und 1000 ausgefertigt und innerhalb der einzelnen Wertabschnitte mit 1 beginnend fortlaufend numeriert. Für Be⸗ träge unter RM 200 werden Teilgutscheine Serie C mit dem Aufdruck „mit Zinsanspruch ab 1. 1. 1937“ bzw. bei Ausgabe nach diesem Tage mit dem Aufdruck des auf die Aus⸗ gabe folgenden Zinsscheintermins ausgefertigt, welche jederzeit bei der Zeichnungs⸗Abteilung der Reichsbank in Berlin gegen Schuldverschreibungen Serie C in der obigen Stückelung um⸗ getauscht werden können. Die Schuldverschreibungen ugdXil⸗
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vom 1. September 1936 und sind am 1. Januar 1946 zur Rück⸗ zahlung fällig. Den Schuldverschreibungen sind Zinsscheine Nr. 1 bbeb 11111464““ jedes Jahres und zahlbar bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin, bei⸗ gegeben. Der erste Zinsschein wird am 1. Juli 1937 fällig. Den Teilgutscheinen sind keine Zinsscheine beigegeben; für die Zinsen auf die Teilgutscheine erhält der Inhaber beim Umtausch einen beim obengenannten Kontor zahlbaren Separat⸗Zinsschein, der am Tage des Beginns des Zinsenlaufs der beim Umtausch er⸗ haltenen Schuldverschreibungen fällig wird. Erfolgt bis zum 1. Januar 1946 kein Umtausch, so wird der Teilgutschein an diesem Tage zum Nennwert zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen ohne Zinseszinsen zur Rückzahlung fällig.
Zur Abgeltung der Zinsansprüche vom Tage der Fälligkeit der ursprünglichen Forderung bzw. bei verspäteter Zahlung vom Tage des Eingangs der Zahlung bei uns werden gleichzeitig mit den Schuldverschreibungen und / oder Teilgutscheinen Separat⸗ zinsscheine ausgegeben, die am Tage des Beginns des Zinsen⸗ laufs der ausgegebenen Schuldverschreibungen und / oder Teilgut⸗ 11“ 1 werden und bei dem obengenannten Kontor zahl⸗
ar sind.
Die Tilgung der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine erfolgt in der Weise, daß jährlich eine Summe in Höhe von 3 % des jeweils am 1. September umlaufenden Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine zur Tilgung im Wege des Rückkaufs oder der Auslosung verwandt wird. Etwa erforder⸗ liche Auslosungen werden in der zweiten Hälfte des Monats November durch das Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere vorgenommen; die Rückzahlung der ausgelosten Stücke erfolgt am 1. Januar des nächsten Jahres an der vorgenannten Stelle; die erste Auslosung findet gegebenenfalls im November 1937 statt.
Veröffentlichungen betr. die Schuldverschreibungen erfolgen im „Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger“. Die Einführung der Schuldverschreibungen an einer aus⸗ ländischen Börse ist in Aussicht genommen.
II.
Ferner machen wir bekannt, daß wir für Erträgnisse, die in der Zeit vom 1. Juli 1936 bis 31. Dezember 1936 fällig waren bzw. fällig werden, neben den obigen Reichsmark⸗Schuldverschrei⸗ bungen zur Zeit die folgenden, auf ausländische Währungen lautenden Schuldverschreibungen ausgeben:
a) in England: 4 % ige Sterling⸗Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden Serie II, ) in der Schweiz: 4 Pige auf Schweizer Franken lautende Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden Serie II A und Serie II B,
) in Schweden: 4 ige auf Schweden⸗Kronen lautende Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden Serie II.
Diese Schuldverschreibungen sind zu a in Wertabschnitten von *£ 20, 50, 100, zu b in Wertabschnitten zu ffrs. 200, 500, 1000, zu c in Wertabschnitten zu skr. 250, 1000, 5000 gestückelt. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber, tragen das Aus⸗ stellungsdatum zu a vom 1. August 1936, zu b vom 15. August 1935, zu c vom 1. September 1936 und sind zu a am 1. Januar 1946, zu b am 1. Juli 1948, zu c am 1. Januar 1946 zur Rück⸗ zahlung fällig. ““
Die den Schuldverschreibungen beigegebenen Zinsscheine der Sterling⸗Schuldverschreibungen sind am 1. Januar und 1. Juli, der 28 Schweizer Franken lautenden Schuldverschreibungen Serie II A am 1. Januar und 1. Juli, Serie II B am 1. April und 1. Oktober und der auf Schweden⸗Kronen lautenden Schuld⸗ verschreibungen am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres fällig und bei den darauf verzeichneten Zahlstellen zahlbar. Für Beträge, die kleiner sind als die obenangebenen Stückelungen, werden Teil⸗
6
60 v. H. Schurwolle,† gutscheine der gleichen Serien ausgefertigt, welche bei den darauf
genannten Stellen gegen Schuldverschreibungen in der obigen Stückelung umgetauscht werden können. Die Zinsen auf die Teil⸗ gutscheine erhält der Inhaber beim Umtausch; erfolgt bis zum 1. Januar 1946 bzw. 1. Juli 1948 kein Umtausch, so wird der Teilgutschein an diesem Tage zum Nennwert zuzüglich der bis dahen aufgelaufenen Zinsen ohne Zinseszinsen zur Rückzahlung ällig.
Die Tilgung der Schuldverschreibungen und Teilgutscheine er⸗ folgt in der Weise, daß jährlich eine Summe in Höhe von 3 % des umlaufenden Nennbetrages der Schuldverschreibungen und Teil⸗ gutscheine zur Tilgung im Wege des Rückkaufs oder der Aus⸗ losung verwandt wird.
Die Schuldverschreibungen werden zur offiziellen Notiz an der Börse des Landes, in dem sie ausgegeben werden, zugelassen.
Berlin, den 16. September 1936. “
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.
11““ “
Bekanntmachung KP 196 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 15. Sep⸗ tember 1936, betr. Kurspreise für unedle Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber⸗ wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise für unedle Metalle (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), werden für die nachstehend auf⸗ geführten Metallklassen an Stelle der in der Bekanntmachung KP 193 vom 10. September 1936 (Deutscher 111“ Nr. 212 vom 11. September 1936) festgesetzten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgesetzt: “.“
Blei (Klassengruppe II1): Blei, nicht legiert (Klasse II Aah. . RM 23,50 bis 24,50 Hartblei (Antimonblei) (Klasse II B)) „ 26,— „ 27,—
2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 15. September 1936. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Die Stellvertreter des Reichsbeauftragten Helbing. Wieprecht.
—
Land Mecklenburg.
Die Ziehung der denete geng e der Anleiheablösungs⸗ uld des Landes Mecklenburg⸗Schwerin und des Landes ecklenburg⸗Strelitz für das Jahr 1936 sowie die Auslosung
der am 2. Januar und 1. April 1937 zu tilgenden Schuld⸗
verschreibungen der in 4 ige Reichsmarkschulden umgewan⸗ delten I. und II. mecklenburg⸗schwerinschen Roggenwert⸗ anleihen findet am Donnerstag, dem 15. Oktober 1936,9 Uhr
““ öfsentlich im Regierungsgebäude II, Zimmer 60,
tatt.
Schwerin, den 14. September 1936. Mecllenburgisches Staatsministerium,
Abteilung Finanzen. J. A.: Dr. Cordua.
——, —
Preußen. Die Forstmeisterstellen Kirchen (Sieg) im Fagssesehrsistegts Koblenz, Sieber im Landforstmeisterbezirk Hildesheim und Neustadt im Landforstmeisterbezirk Kassel⸗West zum 1. November 1936 und Battenberg im Landforstmeisterbezirk Kassel⸗West
sind zum 1. Dezember 1936 zu besetzen. B bungen müssen bis zum 28. September 1936 eingehen. . 8 Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 9357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Juli 1936 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Hettstedt zum Ausbau einer Verbindungsstraße im Wohnsiedlungsgebiet an der Walbecker Chaussee durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 34 S. 103, ausgegeben am 22. Puzug 1936; .““ der Erlaß des Preu 8 Staatsministeriums vom 30. Juli 1936 über die Verleihung des Enteignungsrechts n den Mansfelder Seekreis zum Bau einer Straße
5* V
Wor Eröffnung der Straßenbau⸗Ausstellung München 1936. 68
Im Gelände des Ausstellungsparks wird am heutigen Mitt⸗ wochvormittag die Straßenbau⸗Ausstellung München 1936 eröffnet. Bei einem Presseempfang am Dienstag wies Ministerialrat Vilbig, der Vorstand des Vereins Straßenbau⸗Ausstellung, darauf hin, daß die neue Ausstellung weit größer und bedeutungsvoller als die von 1934 sein wird, jene Ausstellung, die seinerzeit im An⸗ schluß an den 7. Internationalen 11“ in München stattgefunden hatte. Es seien zwei Jahre einer eitepoche ver⸗ gangen, in denen durch den Bau der Reichsautobahnen der Straßen⸗ bau ganz besonders entwickelt, gefördert und verbessert wurde. Die neue Ausstellung beansprucht Freigelände im Ausmaß von 12 000 Quadratmetern. Für die Zufuhr der Maschinen waren 260 Wag⸗ gons notwendig. In Hallenbauten sind besondere Abteilungen der Ausstellung untergebracht, so auch die Sonderschau „Die Straßen Adolf Hitlers in der Kunst“. Diese bringt in verschiedenen Räumen landschaftlich zusammengefaßte Bilder von Autobahnstrecken, unter denen naturgemäß die deutsche Alpenstraße einen besonderen Ehren⸗
latz einnimmt. Eine eigene Abteilung gehört dem deutschen Steh e e n. wie ihn das Auge des Künstlers sieht. 1
Der Präsident der Münchener Künstlergenossenschaft, Rosner, dankte bei dem Presseempfang den Vertretern der Technik für ihre Initiative und versicherte, daß Kunst und Technik eng zusammen⸗ gehen würden. Architekt Professor Theo Lechner, dem din künst⸗ lerische Ausgestaltung der Ausstellung übertragen war, betonte, daß die Ausstellung ursprünglich in wesentlich kleinerem Umfang ge⸗ plant war. Es sei ein Zeichen des großen Aufschwunges, daß die Anmeldungen zu dieser großen Straßenbau⸗Ausstellung so zahl⸗ reich eingelaufen seien, daß schließlich alle dazu geeigneten Hallen
und das Freigelände in Anspruch Fermühhen werden mußten, wäh⸗
zwischen Brucke und Nelben durch das Amtsblatt rung in Merseburg Nr. 34 S. 3, aus 2. 21 18863 8 8 gegeben . der Erla es Preußischen Staatsministerzwe 4. August 1936 über die Verleihung des En efriuns an den Provinzialverband der Rheinprovinz zum Vüd im Zuge der linksufrigen Rheinstraße bei Weau planten neuen Straßenstrecke durch das Amtzelle Regierung in Koblenz Nr. 36 S. 135, aus acl 22 Augnse 1936; ' usgegehen der Erlaß des Preußischen Staatsministerihee 4. August 1936 über die Verleihung des En sitimms an die Stadtgemeide Krefeld⸗Uerdingen zum Vnnh Verkehrsstraße von der Glockenspitz⸗ bis zur Essenenn, durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldor, 7h S. 221, ausgegeben am 15. August 1936; 1 . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriun⸗ 6. August 1936 über die Verleihung des Enteignunze an die Stadt Berlin für die Herstellung einer Mäan aus Anlaß des Ausbaues der Mühlendammschlet Berlin durch das Amtsblatt für den Landespolius Berlin Nr. 66 S. 199, ausgegeben am 15. Auguß 1 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriunge 6. August 1936 über die Verleihung des Enteignung an die Stadt Koblenz zum Bau einer Umgehungzs⸗ Zuge der Fernverkehrsstraße Nr. 9 durch das Ameb der Regierung in Koblenz Nr. 36 S. 135, ausgegeben 22. August 1936; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriumz 14. August 1936 über die Verleihung des Enteignunzggg an das Deutsche Reich zum Erweiterungsbau einer sn in Frankfurt a. M. durch das Amtsblatt der Regierns Wiesbaden Nr. 35 S. 144, ausgegeben am 29. Augutt! der Erlaß des Preußischen Staatsministeriuns 14. August 1936 über die Verleihung des Enteignungam an das Land Preußen (Hochschulverwaltung) zum Ern rungsbau der Universitäts⸗Augenklinik in Berlin durt Amtsblatt für den Landespolizeibezirk Berlin Ir S. 207, ausgegeben am 26. August 1936; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 19. August 1936 über die Verleihung des Enteignungan an die Braunkohlen⸗ und Brikett⸗Industrie⸗Aktiergs schaft — Bubiag — in Berlin zur Fortführumg Grubenbetriebs „Karlgrube“ als Kippgelände in de markung Grünhaus der Gemeinde Kostebrau durch Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) N. S. 203, ausgegeben am 5. September 1936; .der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 22. August 1936 über die Verleihung des Enteignungzn an das Land Preußen (Landwirtschaftliche Verwaltung den Dragedurchstich in der Gemarkung Hochzeit durg Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) N. S. 203, ausgegeben am 5. September 1936; der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums 22. August 1936 über die Verleihung des Enteignungzn an das Deutsche Reich für Reichszwecke in der Gemamg Tzschetzschnow durch das Amtsblatt der Regierung Frankfurt (Oder) Nr. 36 S. 203, ausgegeben am 5.8 tember 1936.
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Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 20 der Preufit Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14 345. Polizeiverordnung, betreffend Ergänzun Polizeiverordnung über die Einrichtung und den Betri Mangelstuben und Waschküchen vom 12. Dezember 1935 (0 samml. S. 160). Vom 18. August 1936.
Nr. 14 346. Polizeiverordnung über Einrichtung und et von Getränkeschankanlagen. Vom 1. September 1936.
Nr. 14 347. Verordnung zur Durchführung des Artikels! Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels in der & Frankfurt a. M. Vom 8. September 1936.
Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,40 RM, zuzüglich dh Versandgebühr von 4 Rpf. Zu beziehen durch: R. v. Deth Verlag (G. Schenck), Bevlin W 9, Linkstr. 35, und durch Buchhandel.
Berlin, den 16. September 1936.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches. Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Staatsoper Berlin 8 Donnerstag, den 17. September.
Neuinszenierung: Madame Butterfly. Musikaliische Leit Ble Legin 0 Uhr.
8 8
rend die Halle 1 der Forschungsgesellschaft für das Straßem “ blieb. Die Maschinenausstellung muß schon Ende tember Feehloe werden; dagegen wird die Kunstausstelumg Mitte Oktober der Besichtigung offenstehen. Die Baumaschinen, eigt, daß alles geschaffen wurde, was immer den Straßenbant 8 und die Arbeit beschleunigen kann. So sieht man in Ausstellung von internationaler Bedeutung die neuesten Nüc zum Aufbereiten der Baustoffe, wie fahrbare Steinbrecher,
und Siebtrommeln, ferner Maschinen zum Lösen, Befestzgen Bewegen des Bodens, wie Bagger, riesige Förderbänder, chl Preßluftwerkzeuge und Straßenwalzen. Man sieht Maschinn Prehauf. und des Teerstraßenbaus, wie fahrbare Motorboles allem aber Maschinen zum Betonstraßenbau, deren Konstn durch den Bau der Reichsautobahnen am meisten beeinfluh auch gefördert worden ist. Eine vom Reichsverband der in Automobilindustrie Pnehmigte Automobilausstellung zeigt
sammenhang damit Erzeugnisse führender deutscher Firmen.
85 8 8
Eine Sonderschau der Deutschland⸗Ausstell auf der Hamburger Textil⸗Musftermesse⸗
. . 2„ vupbe Die Fachgruppe Mützenindustrie der Wirtschaftsgruhf necb dissichcsgen bringt auf der 32. Hamburger Teptieih messe, die am Sonntag, den 27. September, stattfint n e, vef an der deutschen Mützenindustrie. Es hande lang auf der Deutschland⸗Ausstellung um die Zusammenste tel Spitzenleistungen der deutschen Mützenindustrie unter Bein der verschiedenen maßgebenden Fabrikanten. Die Leistunge soll nicht nur dem Fechandel einen Ueberblick über den n Stand der deutschen “ sondern vor g für den Ausfuhrhandel bestimmt sein.
S. 3
Der Bericht der Vank für deutsche Industrie⸗Obligationen,
„ Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen, Berlin, der des langfristigen Industriekredites obliegt, berichtet siege ne3. Marz beendete 12. Geschäftsjahr 1985,/86. Die dfftliche Entwicklung während des abgelaufenen Berichts⸗ 9 * die, wie bereits in den vorangegangenen Jahren 298 Einfluß zahlreicher Maßnahmen der Reichsregierung war durch Lei tungssteigerungen auf nahezu sämtlichen en der Wirtschaft gekennzeichnet. Mit der konjunkturellen bewegung in der gewerblichen Wirtschaft war durchweg 3 Anwachsen der Investitionstätigkeit und damit des nach langfristigem Kredit verbunden. Besonders der Investitionsbedarf in den Produktionsgüter⸗ Allerdings stand echter langfristiger Kredit nur in nem Maße zur Verfügung, da der Kapitalmarkt in erster der Befriedigung öffentlichen Bedarfs zu dienen hatte. Die erfuhr aus Kreisen der mittleren und kleinen Gewerbe⸗ nen das ganze Jahr über trotz aller kurzfristigen Kredit⸗ ihkeiten eine starke Nachfrage nach langfristigen Mitteln. Berichtsjahre wurden, von Sonderfinanzierungen und
ärts rfnisses
rien
Paltrediten abgesehen, neue gewerbliche Kredite im Betrage
39 Mill. RM gewährt. Die Summe der Auszahlungen be⸗ um 31. März 1936 6407 Kredite im Betrage von 166 Mill. enark gegenüber 5002 Auszahlungen mit 126,8 Mill. RM leichen Stichtag des Vorjahres. Ueber die Entwicklungen Unternehmen aus Industyie und Großhandel, denen e gewährt wurden, unterrichtete sich die Bank durch Ein⸗ in die eingereichten Bilanzen. Von diesen Kreditnehmern tten im Jahre 1933 rund 50 %, 1934 rd. 70 % und 1935 alls rd. 70 % mit Gewinn oder ausgeglichenem Ergebnis. Umsatzsteigerung erzielten im Vergleich zum Vorjahre 1933 5 %, 1934 rd. 90 % und 1935 rd. 75 % der Kreditnehmer. die Bank im Herbst 1931 bis zum 15. März 1936 fälli denen Zinsen im Gesamtbetrage von 16,56 Mill. RM. nbis zum Schluß des Geschäftsjahres am 31. März 1936 1623 Mill. RM bezahlt, so daß 199 %, also rd. 1 % weniger als im Vor⸗ rückstindig waren. Von den Gesamtrückständen jen auf das Berichtsjahr bei einem Zinssoll von 7,44 AM am Bilanzstichtag 0,24 Mill. RM, von denen schon bis 1 Juli ds. Is. noch 0,11 Mill. RM eingingen. — Die huldung der Landwirtschaft im Osthilfeberzahgen hat im eich zu dem in den ersten drei Jahren der Osthilfe⸗Arbeit in Erfolgen keinen voll befriedigenden Fortschritt gemacht. erhin gelang es den gemeinschaftlichen Bemühungen der sellen und der Bank, im Berichtsjahr 3319 Entschuldungs⸗ jen im Betrage von 57,3 Mill. RM zur Bewilligung zu en. n der Gewinn⸗ und Verlustrechnung G Einnahmen aus sonen und sonstigem mit 4,28 (4,31) Mill. RM angegeben. hmen aus Zinsen werden mit 10,58 (9,22) ausgewiesen. jer und soziale Aufwendungen sowie sonstige Unkosten er⸗ ien insgesamt 6,37 (7,24) Mill. RM Abschreibungen auf ggungen; Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung stellten sich 011 (0,046) Mill. RM. Einschließlich Vortrag von 2,17 Mill. RM verbleibt ein Gewinn von 8,93 (8,28) Mill. mark. Eine Dividende wird gemäß § 12 Abs. 2 des In⸗ eggestzes nicht ausgeschüttet. Der Ueberschuß wird wie folgt neet: Zuwendung an die gesetzliche Reserve 0,45 (0,41), an gestelltenunterstützungskonto 0,60 (1,1), an das Delkredere
zon den seit Aufnahme der gewerblichen Kreditgewährung
erlin. 5,60 (4,60) Mill. RM; zum Vortrag verbleiben 2,28 (2,17) Mill Reichsmark. Das Schema der diecsährigen Bilanz wei über den Vorjahren eine Reihe von Veränderungen 1 die im wesentlichen auf einer Umgruppierung und weiteren Aufteilung der einzelnen Bilanzpositionen beruhen. Es erscheinen im ein⸗ zelnen (alles in Mill. RM) die Barreserve mit 0,60 (0,45), Schecks, Wechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen mit 71,76 (79,05), hiervon Schecks und Wechsel 38,77 (40,38), eigene Wert⸗ papiere mit 33,36 (12,46). Die Steigerung um rund 21,00 geht im wesentlichen auf die verstärkte Hereinnahme von Osthilfe⸗ entschuldungsbriefen bei der Bildung landwirtschaftlicher Sperr⸗ konten sowie auf die Anschaffung verzinslicher Reichsschatzanwei⸗ sungen urück. Abschreibungen auf Wertpapiere waren nicht er⸗ forderlich. Die Konsortialbeteiligungen sind mit 0,98 unver⸗ ändert. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute betragen 49,30 (i. V. Bankgut⸗ haben 53,07), davon sind 16,64 (20,58) täglich fällige Guthaben. Das Konto Schuldner, d. s. 9,80 (4,70) Kreditinstitute und 8,30 (0,42) sonstige Schuldner, ist mit 18,10 (5,12) eingesetzt. Die Ge⸗ werbekredite machen einen Betrag von 139,81 (117,30) aus, die landwirtschaftlichen Entschuldungsdarlehen sind mit 478,51 (420,34) bewertet. In Abweichung von den Vorjahren sind die landwirtschaftlichen Sonderkredite mit 5,99 (6,50) . die hypo⸗ thekavisch nicht gesicherten Gewerbekredite von 2,06 in dem oben genannten Posten Schuldner von 18,10 enthalten. Beim Konto „dauernde Beteiligungen“ einschließlich der zur Beteiligung be⸗ stimmten Wertpapiere sind mit 6,04 (6,06) gegenüber dem Vor⸗ jahr nur geringfügige Veränderungen eingetreten. Grundstücke und Gebäude figurieren mit 2,23 (2,15), Rückstände an Zinsen, Tilgung und Nebenleistungen mit 3,58 (2,74), hierunter Gewerbe⸗ kredite 0,33 (0,26) und landwirtschaftliche Entschuldungsdarlehen 3,25 (2,48) und unter den Aktiven schließlich noch das Osthilfe⸗ Finanzierungsausgleichskonto mit 6,18 (2,80). Bei diesem Konto, das einen Zugang um 3,38 erfahren hat, handelt es sich wie im Vorjahr um Ansprüche der Bank wegen noch nicht gedeckter For⸗ derungen aus § 19 Abs. 4 des Osthilfegesetzes zu Lasten künftiger Jahresleistungen landwirtschaftlicher Kreditnehmer. Auf der anderen Seite betragen die Gläubiger 37,41 (35,11), hiervon Ein⸗ lagen deutscher Kreditinstitute 5,38 (3,96) und sonstige Gläubiger 32,03 (31,16). Anleihen bezw. Darlehen sind mit 30,19 unver⸗ ändert. Das früher gesondert ausgewiesene Reservekonto II von 331,42 erscheint infolge der neuen Bilanzvorschrviften unter „Re⸗ serven nach § 11 des Reichskreditgesetzes über das Kreditwesen“ als sog. „freie Reserve“ mit 431,42 (331,42); sie hat sich im Laufe des Geschäftsjahres um das an das Institut abgeführte Au kommen an Aufbringsumlagen um 100,00 erhöht. Die Vermin⸗ derung des unter der gleichen Fruptposttion zufgeührten „Auf⸗ bringungsvorfinanzierungskontos“ um 20,00 auf 32,00 geht auf die Ein h der dem Institut früher vom Reich zur Vor⸗ Fgcsiccnn es Aufkommens aus der Aufbringungsumlage zur erfügung gestellten Reichsschatzanweisungen zurück. Bei unver⸗ ändert 50,00 A.⸗K. erscheinen im übrigen das Delkrederekonto mit 10,55 (6,09), das Rückstellungs⸗Konto mit 0,60 (0,56) und das An⸗ gestellten⸗Unterstützungs⸗Konto mit 2,96 (1,91). Die für Rech⸗ nung landwirtschaftlicher Schuldner verwandten Entschuldungs⸗ mittel Dritter haben sich auf 189,70 (169,99) erhöht. Zurück⸗ gegangen ist das Geeno senschaftssanzernn s⸗Verrechnungskonto 5 2,98 (13,90). Daneben sind das Fahrekestungs⸗Verrechungs konto mit 3,58 (2,74) und die Ausfallrücklage gem. § 13 der Zweiten Entschuldungsverordnung mit 6,55 (3,81) eingesetzt.
2
chführungserlasse zur landwirtschaft⸗ lichen Schuldenregelung.
om Reichs⸗ und Preußischen Minister für Ernährung und birtschaft sind, wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes tet, soeben vier Anordnungen erlassen worden, die einige n der verfahrensmäßigen Durchführung des Schulden⸗ ugsgesetzes betreffen.
Ablösung. Die Entschuldung überschuldeter Erbhöfe in der 8. Durchführungsverordnung des Schuldenregelungs⸗ zbekanntlich weitgehend durch Ablösung nicht mündelsicherer kungen durch 4 ige Ablösungsschuldverschreibungen der heen Rentenbank ermöglicht. Artikel 9 sah jedoch vor, daß Näubiger an Stelle dieser Ablösungsschuldverschreibungen eSchuldverschreibungen erhalten können. Dabei sollte ge⸗ enfalls ein von der Norm — 20 % des nach vorgenommener ng abzulösenden Betrages — abweichender Abzug vorge⸗ in werden können. Der vorerwähnte Erlaß vom 26. 8. 1936 nunmehr vor, daß die Gläubiger von Erbhöfen außer mit ngsschuldverschreibungen der Deutschen Rentenbank mit vweerscreibungen der Bank für deutsche Industrieobligationen inden werden können. Da diese Schuldverschreibungen jedoch & verzinslich sind, wird zum Ausgleich des Wertunter⸗ gegenüber den 4 Cigen Schuldverschreibungen der Deut⸗ kentenbank der vorgesehene Abzug auf 30 % festgesetzt. Aufstellung des Vergleichsvorschlages. Da gtigstelung des Vergleichsvorschlages bei überschuldeten Erb⸗ noch nicht zu übersehen ist, ob die Gläubiger mit 4 Pigen vwerschrecbungen der Deutschen Rentenbank oder mit igen Schuldverschreibungen der Bank für deutsche Industrie⸗ tionen abgefunden werden, wird in dem Erlasse vom 28. 8. testmmt, daß in dem Vergleichsvorschlage beide Möglich⸗ berücksichtigt werden. Es muß also einmal der abzulösende dabzüglich 20 % und daneben der Betrag abzüglich 30 9% ührt, sein. Ebenso müssen die in bar abzulösenden Spitzen al aufgeführt werden, da sie, je nachdem ob 20 9% oder 30 9% geen werden, verschieden hoch sein werden. Anforderung und Auszahlung der Ab⸗ gsmittel. Die Weiterleitung der zur Ablösung von üngen erforderlichen Ablösungsschuldverschreibungen erfolgt di Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt jeweils drei Wochen⸗ kor dem 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember seden Jahres. Dementsprechend sind die Entschuldungs⸗ und die beauftragten Kreditanstalten durch den Erlaß vom 106 angewiesen, die erforderlichen Schuldverschreibungen ins bis zum 2. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober eines ühres bei der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt anzu⸗
Anforderungen der Zinszuschüsse. Nach Met 2 des Schuldenregelungsgesetzes erhalten die Gläu⸗ un nicht mündelsicheren Forderungen, die vor dem 13. 7. ngründet sind, für die Dauer von drei Jahren die Differenz a dem bisherigen Zinssatz und dem vom Schuldner zu
den Zinssatz von 4 ½ % bis zur Höhe von 1 % am Jahres
abschluß zugezahlt. Die Entschuldungsstellen waren durch Re Richtlinien über die Behandlung der Einnahmen und Ausgaben im landwirtschaftlichen Schuldenregelungsverfahren gehalten, diese Beträge bis zum 15. 12. eines jeden Kalenderjahres auf einfachem Vordruck bei der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt anzufordern. Durch Erlaß vom 1. 10. 1935 war diese Frist auf den 15. November vorverlegt worden. Durch eine gemeinschaft⸗ liche Richtlinie (Nr. 68) vom 3. August 1936 waren die Voraus⸗ setzungen, die zur Anforderung von Zinszuschüssen erforderlich sind, noch einmal ausführlich zur Kenntnis gegeben worden. Da⸗ bei wurde besonders darauf hingewiesen, daß die Entschuldungs⸗ stelle und das Entschuldungsamt die erforderlichen Unterlagen be⸗ schaffen müsse, aus denen hervorgeht, daß der Anspruch auf Zah⸗ lung eines Zinszuschusses mit Recht besteht.
Der neueste Erlaß vom 29. August 1936 bestimmt nunmehr, daß die Entschuldungsstellen künftighin darauf zu achten haben, daß die Entschuldungsämter rechtzeitig in den Besitz der Ent⸗ schuldungsakten gelangen, damit die Frist des 15. November nicht versäumt wird. Dies gilt für die Fälle, in denen ein Nachtrags⸗ beschluß des Entschuldungsamtes bei bereits abgeschlossenem Ver⸗ fahren erforderlich ist. Für die Anmeldung künftiger Zinszuschüsse ist ein neuer Vordruck veröffentlicht worden, aus dem der Name des Gläubigers, der Forderungsbetrag, der Hundertsatz des Zins⸗ zuschusses und der jeweils zu Beginn der drei Jahre zahlbare Zu⸗ schußbetrag hervorgeht.
Die Hagelversicherung im Zahre 1936.
Ueber den Schadenverlauf des Jahres 1936 bei den vier Hagelversicherungs⸗Aktiengesellschaften teilt der Verband der Deutschen “ mit, daß sich das Ausmaß der Schäden im Arbeitsgebiet dieser Gesellschaften etwa im Fahrtan des Vorjahres hielt. Während 1934 der Mai und 1935 der Juni besonders hagelreich waren, lag 1936 der Haupt⸗ chadenanfall im Monat Juli. Im Mai wurden diesmal haupt⸗ ächlich nur die Provinzen Ostpreußen und Schlesien von Früh⸗ chäden heimgesucht. Im Juni erfolgten weitere Hagelfälle in Schleswig⸗Holstein, Ostpreußen und dem Rheinland. Um die Monatswende, zum Juli setzte eine gewitterreiche Schlechtwetter⸗ periode ein, die den ganzen Juli über allenthalben Hagelfälle brachte. Am 15., 18., 28. und 29. Juli nacmen diese Hagel⸗ wetter nach ihrem räumlichen Umfang und nach ihrem Wirkungs⸗ grad äußerst bedrohlichen Charakter an. Im Westen wurden hier⸗ bei vor allem die Rheinprovinz, Westfalen und Hannover, im Osten wiederum die Provinz Ostpreußen besonders in Mit⸗ leidenschaft gezogen. Auch Brandenburg und Pommern sowie HessersRaslan; Würingen und die benachzgete Teile der Pro⸗ vinz Sachsen hatten nicht unerhebliche Schäden aufzuweisen. In⸗ folge des regnerischen Erntewetters blieben der Weizen und die Sommerung in den meisten Gegenden außergewöhnlich lange auf dem Felde und waren deshalb Anfang und Mitte August noch manchen Verlusten durch lokale Hagelwetter ausgesetzt, die sich vielfach durch besondere Heftigkeit auszeichneten.
Der Versicherungsbestand, der teilweise schon 1935 etwas an⸗ gewachsen war, hat bei den Hagelversicherungs⸗Aktiengesellschaften im Jahre 1936 eine weitere Steigerung erfahren. Dies ist namentlich auf die Gewinnung bisher unbersicherter Bauern und Landwirte zurückzuführen. Dank der aufklärenden Tätigkeit zahl⸗ reicher Verwaltungsbehörden und Organe des Reichsnährstandes ist das Verständnis für die Unentbehrlichkeit des Hagelversiche⸗ rungsschutzes gewachsen.
Berli
8.
8 Aktien erholt, Renten freundlich.
Nach der Beruhigung, die sowohl im gestrigen Berliner Schluß⸗ als auch im Franefurtes 5. eingetreten war, zeigte sich u Beginn der heutigen Börse weitere Tendenz zu Rückkäufen. Aller⸗ ings blieb das Geschäft fast ausschließlich auf den berufsmäßigen Börsenhandel beschränkt, zumal ja auch das Publikum an den gestri⸗ gen Abgaben so gut wie gar nicht beteiligt war. Der freundlichere
rundton wurde zweifellos gefördert durch die weitere Ver⸗ flüssigung am Geldmarkt, stimulierend wirkte auch, daß die Zeich⸗ nung auf die neue Krupp⸗Anleihe, wie man hört, sehr flott vor sich geht und schon jetzt mit einem vollen Erfolg der Anleihe zu rechnen ist. — Von einem tatsächlichen Geschäft konnte man wieder bei Aku sprechen, die bei erneuten Käufen um 1¼ % anzogen. Bemberg wurden mit einer Steigerung um ½ % mitgezogen. Lebhafteres Interesse wurde ebenfalls für Zellstoffwerte bekundet, von denen “ zum ersten Kurs 1 % % und Waldhof 1 ¼ % ge⸗ annen.
„Am Montanmarkt lagen Rheinstahl und Harpener je 14¼ %, Klöckner 1 % und Verein. Stahlwerke ℳ % über dem Vortags⸗ chluß. Hoesch blieben behauptet, die Aufsichtsratssitzung, die über ie Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr zu beschließen hat, dürfte nun doch schon morgen stattfinden. Von Braunkohlen⸗ werten fielen Leopoldsgrube mit † 1 %, von Kaliaktien Aschers⸗ leben mit —2 % auf. Am chemischen Markt konnten Farben einen Anfangsgewinn von ₰G sogleich auf 1 ½ % (163) erhöhen. Mit Ausnahme von Dtsch. Atlanten und Dessauer Gas, die je 1 ¼ N9 hergaben, waren auch Elektro⸗ und Tariswerte gebessert; insbesondere für letztere zeigte sich wieder ernsthafteres Anlage⸗ interesse. Daimler setzten zwar zunächst mit 155 ½ % ein, zogen aber sogleich wieder um 1 % an. Von Maschinenbauwerten waren Muag im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der Dividen⸗ denzahlung eines Konzernunternehmens (Max Flohr A.⸗G.) um 1 ⅛ % fester. Sonst sind noch Stöhr mit + 1 4¼, Metallgesellschaft mit † 1, dagegen Braubank mit — 1 ¾, Dtsch. Eisenhandel mit — 1 und Engelhardt mit — 2 % als stärker verändert zu erwähnen.
Das zu Beginn noch etwas lebhaftere Geschäft wich im Ver⸗ lauf nahezu völliger Geschäftsstille. Die Kurse konnten sich aber auf dem erreichten Stand behaupten. Vereinzelt waren sogar noch Besserungen zu beobachten, so u. a. bei Elektrowerten. Er⸗ wähnenswert sind Lichtkraft mit + 1 ¾¼ %. Farben notierten 163 ¼6, Daimler 116 ¼4, Verein. Stahlwerke 105 ¼ %. Eine Sonderbewegung entstand in Junghans, die auf Dividenden⸗ erwartungen nahezu 3 % gewannen.
In der letzten Börsenstunde traten nennenswerte Verände⸗ rungen nicht mehr ein. Die Stimmung erwies sich überwiegend als gut behauptet. Verein. Stahl hatten gegenüber dem Anfang einen Gewinn von ½ *%, Dtsch. Erdöl einen solchen von 2 % und FJunghans eine Besserung von 2 % % zu verzeichnen. Farben stellten sich schließli auf 163 ⅛. Aku und Zellstoff Aschaffenburg bröckelten andererseits wieder etwas ab.
Am Markt der zu Einheitskursen gehandelten Industrieaktien fielen mit größeren Veränderungen gegen den Vortag u. a. auf: Natron Zellstoff mit — 4, Kronprinz Metall und Leipziger Schnell⸗ Füessen mit je — 3 ½ %. Fester waren dagegen Hubertus Braun⸗ kohlen um 3 und Leipziger Landkraft um 2 ½¼ %. Kolonialwerte tendierten uneinheitlich; Neuguinea wurden wiederum repartiert und 5 ¼ % höher bezahlt, während Kameruner um 4 und Dtsch.⸗ Ostafrika um 2 % zurückgingen. Von Bankaktien gaben Dresdner Bank auf ein Zufallsangebot um 11¼ %, DD⸗Bank um ½ *% und Dtsch. Ueberseebank um 2 % nach. Von Hypothekenbanken bildeten Dtsch. Centr.⸗Boden mit % eine Ausnahme von den all⸗ Werten. Dtsch. Hyp.⸗Bk. verloren 1 %, Rhein. yp. ½ N.
Am Rentenmarktwurden Umschuldungsanleihe weiter gefragt und erneut 2 ⁄½ Pfg. höher mit 88,40 notiert. Zinseorhürkngsschemne gewannen 5 Pf. Reichsaltbesitz eröffneten zu unverändert 115 %.
Am Kassarentenmarkt wiesen Liqu.⸗Pf.⸗Br. einige Erholungen auf (Rhein.⸗Westf. Boden + 4 %). Kommunalobligationen waren eher angeboten. Auch Stadtanleihen, die tags zuvor leb⸗ haftere Nachfrage verzeichnen konnten, gaben die kleinen Kurs⸗ ewinne wieder her. Emdener, Essener und Elberfelder ermäßig⸗ en sich um je §% %. Provinzanleihen zeigten bei freundlicher Tendenz kaum Abweichungen gegen den Featag Nur 18er Hol⸗ steiner gewannen K %. Von Länderanleihen konnten Altbesitz im Zusammenhang mit der etwa Mitte Oktober stattfindenden Auslosung größere Kursgewinne erzielen, so Mecklenburger von 2 % und Lübecker von 1 %. Schutzgebietsanleihen wurden 5 bis 10 Pfg. höher bewertet. Von Industrieobligationen waren Arbed 85 1 % fester. Blankotagesgeld stellte sich auf wieder 3 bis K 9.
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung wurde das engl. Pfund mit 12,595 (12,61), der Dollar mit 2,489 (2,49), der Gulden mit 168,89 (168,92) festgesetzt. Die übrigen Devisen blieben fast unverändert. 8
Börfenkennziffern
für die Woche vom 7. bis 12. September.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich in der Woche vom 7. bis 12. September im Vergleich
zur Vorwoche wie folgt: Seshe Monats⸗ vom 7. 9. vom 31. 8. durchschnitt bis 12. 9. bis 5. 9. August
109,05 109,06 111,13 92,97 93,15 94,90 102,70 103,03 105,2]
99,66 99,84 101,79 1
Aktienkurse (Inder 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr
Gesamt
Kursniveau der 4 ½ %igen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken⸗ aktienbanken .. Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen .. Anleihen der Länder und Gemeinden ..
Durchschnitt... Außerdem: . 6 %oige Industrieobligationen
4 % ige Gemeinde⸗ umschuldungsanleihe...
96,95
95,86 94,76
95,03 96,06
101,57
88,13 88,04
Handelsminister Bastid in Berlin.
Der französische Handelsminister Bastid, begleitet von seinem Kabinettschef Benedetti und dem Finanzinspektor Alphand, ist heute morgen auf der Rückreise von Warschau nach Paris zu kurzem Aufenthalt in Berlin eingetroffen, um dem mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschaftsministeriums beauf⸗ tragten Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht einen Besuch abzu⸗ statten. Er wurde bei seiner Ankunft von Vertretern des Aus⸗ wärtigen Amts, des Reichswirtschaftsministeriums und der Reichsbank sowie der Französischen Botschaft begrüßt.
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