Frankreichs Kohlenförderung 1936 rückgängig.
Paris, 29. Januar. Mit 3,92 Mill. t Förderung im Monat Dezember 1936 bei 23 Arbeitstagen gegen 3,54 Mill. t im No⸗ vember (21 Arbeitstage) stellt sich die Gesamtförderung der fran⸗ zösischen Kohlengruben im Jahre 1936 auf 46,15 Mil t gegen⸗ über 47,11 Mill. t im Jahre 1935. Bei einem Vergleich dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, daß sich die Förderung in den ersten fünf Monaten 1936 gegenüber der gleichen Vorjahrszeit um 487 000 t erhöht, in den letzten sieben Monaten dagegen um 1 443 000 t vermindert hat. Den Haldenbeständen wurden im Laufe des Jahres 1936 insgesamt 1,91 Mill. t entnommen, davon allein 1,82 Mill. t im zweiten Halbjahr. Neben den Saarkohlen⸗ lieferungen von 2 Mill. t sind von Januar bis Mai 1936 die Einfuhren um 190 000 t, von Juni bis Dezember um 1 Mill. t gegen die gleichen Vorjahrsmonate gestiegen. Die Gesamt⸗ kohleneinfuhr (Koks und Briketts in Kohle umgerechnet) stellte sich im verflossenen Jahre auf 20,91 (19,72) Mill. t. An Hütten⸗ koks wurden 1936 von den Grubenkokereien insgesamt 3,93 (3,89) Mill. t, an Briketts 6,29 (5,94) Mill. t hergestellt. Die Beleg⸗ schaft der Gruben hat in den letzten Monaten weiter zuge⸗ nommen; die Zahl stellte sich am 31. 12. 1936 auf 231 951 Ein⸗ heiten gegenüber 222 875 Ende September 1936.
Französisch⸗holländisches Handelsabkommen.
Paris, 29. Januar. Wie die Agence Economique et Financière berichtet, ist ein französisch⸗holländisches Handelsabkommen para⸗ phiert worden, das für das erste Vierteljahr 1937 die den Nieder⸗ landen zugestandenen Kontingente erneuert.
Litauische Zollermäßigung für Kraftfahrzeuge. Kowno, 29. Januagr. Die litauische Regierung hat mit dem heutigen Tage bedeutsame Aenderungen des Zolltarifes vorge⸗ nommen. Insbesondere wird davon das Kraftfahrwesen be⸗ troffen. Gegenüber dem früheren hohen Zoll für Kraftfahrzeuge
ller Art, sind Ermäßigungen bis zu 75 % vorgenommen worden. So z. B. ist der Zoll für Personenkraftwagen, der bisher ge⸗ staffelt von 2,50 — 4,0 Lit je Kilogramm ausmachte, einheitlich ohne Rücksicht auf die Größe des Kraftwagens auf 1 Lit je Kilo⸗ gramm festgesetzt worden. Derselbe Zoll gilt auch für Lastkraft⸗ wagen, für die bisher 1,50 Lit erhoben wurden. Für Auto⸗ chassis ist der Zoll von 0,75 auf 0,50 Lit herabgesetzt, doch ist bis zum 31. 12. 1937 die Einfuhr von Autochassis überhaupt zollfrei. Diese starken Zollermäßigungen für Kraftfahrzeuge, wozu noch eine Preisermäßigung für Betriebsstoffe kommt, sind auf das Bestreben der Regierung zurückzuführen, das Kraftfahrwesen zu beleben, das in der letzten Zeit völlig darniederlag, und weiteren Kreisen der Bevölkerung die Anschaffung von Kraft⸗ wagen möglich zu machen. Hand in Hand damit soll der Aufbau des litauischen Straßenwesens gehen, wobei insbesondere an die
große Verbindungsstraße zwischen Kowno und Memel gedacht ist.
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch⸗-Indien: 100 Rupien = 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch⸗Indien (niederl.⸗indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich 3⅞ % Agio, Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ¼ % Agio, Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich /1 % Disagio; Abgabekurs: abzüglich % Disagio, Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 20 ⅞˖ % Disagio, Neuseeland (neuseeländische Pfunde); Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19 ¾ % Disagio. Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung und sind für Amsätze bis RM 5000,— verbindlich.
Ankaufspreise der Neichsbank für ausländische Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas 411,0 1 2,40 100 Kronen 53,— Gulden 0,45 100 Gulden.. 46,50 Schi 11,90 Eesti⸗Krone 0,65 100 Eesti⸗Kronen . 67,— Markka 0,05 100 Markka 5,— Franc 0,10 100 Francs. Gulden . 1,30 [100 Gulden . Urg. 0,11 100 Lire .. Litas . 0,38 100 Litas.. Franc. . 0,10 1100 Francs. Krone. . 0,57 100 Kronen. Schilling . 0,47 100 Schillinge Zloty„ cq0,45 100 Zloty.. 1 Krone 0,59 100 Kronen. 1 Franken. . 0,55 100 Franken 1 Peseta. —,— 100 Peseten. 1 Tschechen⸗ 100 Tschechen⸗ Krone 0,07 Kronen . 2,38
1 Dollar. 1 Dollar
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
ö“ .2,38 . . 0,51
Belga Dollar. Krone.
Belgien.. Canada Dänemark,. Danig. England. Estland. Finnland. Frankreich. Holland. . Italien.. Litauen. Luxemburg. Norwegen . Oesterreich. Polen. Schweden Schweiz.. Spanien.
Tschechoslowakei
Ver. Staaten von Amerika
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Berlin, 29. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗VBerlin.) ohnen, weiße, mittel 37,00 bis 42,00 ℳ, Langbohnen, weiße, hand⸗ verlesen 44,00 bis 47,00 ℳ, Linsen, kleine, käferfrei —,— bis —,— ℳ, Linsen, mittel, käferfrei 54,00 bis 58,00 ℳ, Linsen, große, käferfrei 58,00 bis 70,00 ℳ, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe 48,00 bis 50,00 ℳ, Speiseerbsen, Viect. Riesen, gelbe 50,00 bis 53,00 ℳ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II 63,50 bis 64,50 ℳ, do. III 58,00 bis 59,00 ℳ, Reis, nur für Speise⸗
— Aus den weiteren Aenderungen des Zolltarifes ist noch her⸗ vorzuheben, daß für Kamelhaartreibriemen mit Baumwolle oder Wolle durchwebt der Zoll von 30 auf 60 Cent erhöht wurde.
Ministerium für Industrie und Handel. Polens Seehandel.
Warschau, 29. Januar. Bei der Besprechung des Haushalts des Ministeriums für Industrie und Handel wies der Bericht⸗ erstatter in der Sejmkommission darauf hin, daß die Produktion der Kohlengruben den Bedürfnissen der Wirtschaft zur Zeit nicht entspreche.é 1926 sei die Kohlenförderung in Polen auf 60 Mill. t jährlich geschätzt worden; zur Zeit betrage sie praktisch nur noch 36 Mill. t. Für die nächste Zeit stehe ein Mangel an Kohlen be⸗ vor, der das Zeitmaß der Wirtschaftsbelebung hemmen müsse. Um die Mängel zu beheben, müßten die vorhandenen Gruben soweit ausgebaut werden, daß sie den Gruben in den anderen Ländern gleichkommen. Hierfür müßten in den nächsten drei Jahren be⸗ deutende Investierungen durchgeführt werden, die insgesamt etwa 188 Millionen Zloty kosten würden. Der Referent wies weiter auf die ungünstige Entwicklung der polnischen Oelindustrie hin. Die Oelförderung gehe von Jahr zu Jahr zurück. Wenn die Motorisierung des Landes zu den erwünschten Ergebnissen führt, müßte sich 88 bald ein Brennstoffmangel einstellen. Polen werde schon in nächster Zeit zur Einfuhr von Oel und Benzin genötigt sein. Der Referent beantragte die Unterstützung des Staates zur Durchführung neuer Bohrungen. Der Abgeordnete ging dann auch auf die Entwicklung des Gdinger Hafens ein. Die Transport⸗ und Umschlageinrichtungen seien zur Zeit überlastet.
Im Verlauf der Sitzung forderte der Industrie⸗ und Handels⸗ minister Roman restlose Ausnutzung der Rohstoffe, über die Polen verfügt, und zwar sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus mili⸗ tärischen Gründen. Er wies darauf hin, daß in seinem Ministerium eine besondere Rohstoffkommission gegründet worden sei, die einen genauen Plan der Ausnutzung der Inlandrohstoffe ausarbeite. Der Minister ging weiter auf den seewärtigen Handel Polens ein, der sich in letzter Zeit günstig entwickelt habe. Zur Zeit würden gewichtsmäßig 77 % und wertmäßig 65 % des gesamten polnischen Außenhandels über die polnischen und andere Häfen geleitet. Der Umschlag Gdingens allein sei von 0,40 Mill. t im Jahre 1926 auf 7,74 Mill. t im Jahre 1936 gestiegen. Der Umschlag des Gdingener und Danziger Hafens zusammen dürfte für das Jahr 1936 auf 13,3 Mill. t geschätzt werden. Notwendig sei der weitere Ausbau der polnischen Handelsflotte, da die zur Zeit vorhandenen polnischen Handelsschiffe nur 10 % des Umschlags der beiden Häfen zu be⸗ fördern vermögen. In diesem Zusammenhang betonte der Minister die Notwendigkeit der Fördexung des Schiffbaues im Inlande.
Der Haushalt des Ministeriums, der sich auf 50,1 Mill. Zloty beläuft, wurde von der Haushaltkommission des Seims angenommen. 28,3 Mill. Zloty, also 56,49 % des Gesamtbetrages sollen für Hafen⸗ anlagen und für die Förderung des Ueberseehandels Verwendung
zwecke notiert, und zwar: Perser⸗Reis —,— bis —,— ℳ9, Brasil.
—
finden.
Japan⸗Reis —,— bis —,— ℳ, Gerstengraupen, mittel und fein 40,00 bis 42,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 37,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengraupen, Kälberzähne 33,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengrütze 34,00 bis 35,00 ℳ, Haferflocken 40,00 bis 41,00 ℳ. Hafer⸗ grütze, gesottene 44,00 bis 45,00 ℳ, Roggenmehl, Type 997 24,55 bis 25,50 ℳ, Weizenmehl Type 1050 31,10 bis 32,10 ℳ, Weizenmehl, Type 812 (Vollmehl) 33,85 bis 34,85 , Weizenmehl, Type 502 (neu) 38,10 bis 39,10, Weizengrieß, Type 502 39,10 bis 40,10 ℳ, Kartoffelmehl —,— bis —,— ℳ, Zucker, Melis 67,70 bis —,— ℳ (Aufschläge nach Sortentafel), Roggenkaffee 38,00 bis 38,50 ℳ, Gerstenkaffee 38,00 bis 39,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 47,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 304,00 bis 350,00 ℳ, Rohkaffee, Zentral⸗ amerikaner aller Art 330,00 bis 462,00 ℳ, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 396,00 bis 420,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 432,00 bis 558,00 ℳ, Kakao, stark entölt 138,00 bis —,— ℳ, Kakao, leicht entölt bis —,— ℳ, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 ℳ, Tee, indisch 960,00 bis 1400,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 320,00 bis 346,00 ℳ, Pflaumen 40/50 in Kisten 122,00 bis 136,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten 56,00 bis 59,00 ℳ, Korinthen choice Amalias 50,00 bis 52,00 ℳ, Mandeln, süße, handgewählte, ¼ Kisten —X,— bis —,— ℳ, Mandeln, bittere, handgewählte, ¼ Kisten —,— bis —,— ℳ, Kunsthonig in ½ kg⸗ Packungen 70,00 bis 71,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces —,— bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln —,— bis —,— ℳ, Berliner Rohschmalz —,— bis —,— ℳ, Speck, inl., ger., —,— bis —,— ℳ, Markenbutter in Tonnen 290,00 bis 292,00 ℳ, Markenbutter gepackt 294,00 bis 296,00 ℳ, feine Molkereibutter in Tonnen 284,00 bis 286,00 ℳ, feine Molkereibutter gepackt 288,00 bis 290,00 ℳ, Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 ℳ, Molkereibutter gepackt 280,00 bis 282,00 ℳ, Land⸗ butter in Tonnen 262,00 bis 264,00 ℳ, Landbutter gepackt 266,00 bis 268,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 96,00 bis 100,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett —,— bis —,— ℳ, echter Gouda 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, echter Edamer 40 % 172,00 bis 184,00 ℳ, bayer. Emmentaler (vollfett) 220,00 bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 120,00 bis —,— ℳ. (Preise in Reichsmark.)
—,.— 7
Berlin, 29. Januar. Wöchentliche Notierungen für Nahrungsmittel. Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgew. 185,00 bis 195,00 ℳ, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgew. 220,00 bis 230,00 ℳ, Zimt (Kassia), ganz, ausgew. —,— bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 20,30 bis 20,80 ℳ, Steinsalz in Packungen 22,00 bis 24,40 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,40 bis 22,80 ℳ, Siedesalz in Packungen 24,00 bis 25,40 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 89,00 bis 90,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 59,00 bis 70,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 74,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenmus aus getr. Pfl. in Eimern von 12 ½ und 15 kg 68,00 bis 70,00 ℳ, do. aus getr. und fr. Pfl. 71,00 bis 80,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88,00 bis 94,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 102,00 bis 106,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste —,— bis —,— ℳ, Dt. Büchsenfleisch 10/6 45,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Spitzenmarken, gepackt 194,00 bis 198,00 ℳ, do. lose 194,00 bis —,— ℳ, Margarine, Spezialmarken, gepackt 172,00 bis 176,00 ℳ, do. lose 172,00 bis —,— ℳ, Margarine, Konsum, gep. 112,00 bis —,— ℳ, Speiseöl, ausgewogen 140,00 bis 157,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und 1 a„awWertpapiermärkten.
Devisen.
„ 29. Januar. (D. N. B.) Auszahlung London 97 B, Auszahlung Berlin (verkehrsfrei) 211,94 G., uszahlung Warschau (verkehrsfrei) 99,80 G., 100,20 B.
— Auszahlungen: Amsterdam 289,10 G., 290,22 B., Zürich 120,62 G., 121,10 B.,, New York 5,2795 G., 5,3005 B., Paris 24,60 G., 24,70 B., Brüssel 88,94 G., 89,30 B, Stockholm 133,40 G., 133,94 B., Kopenhagen 115,50 G., 115,96 B., Oslo 130,00 G. 130,52 B.
Wien, 29. Januar. (D. N. B.) (Ermittelte Durchschnitts⸗ kurse im Privatclearing. Briefl. Auszahl.] Amsterdam 295,42, Berlin 216,59, Brüssel 90,71, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen⸗ hagen 117,71, London 26,38, Madrid —,—, Mailand 28,12 ¼ (Mittel⸗ kurs), New York 538,33, Oslo 132,56, Paris 25,08, Prag 18,81 ½, Sofiag —,—, Stockholm 136,02, Warschau 100,81 G., Zürich 123,16, Briefl. Zahlung oder Scheck New York 533,51.
Prag, 29. Januar. (D. N. B.) Amsterdam 15,74 ⅛, Berlin 11,54, Zürich 657,25, Oslo 708,50, Kopenhagen 629,50, London 140,90, Madrid —,—, Mailand 151,50, New York 28,75, Paris 134,10, Stockholm 726,50, Wien 530,00, Polnische Noten 544,00, Belgrad 66,077, Danzig 545,50, Warschau 544,00.
Budaäpest, 29. Januar. (D. N. B.) ([Alles in Pengöl. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 77,80, Belgrad 7,85.
Paris, 29. Januar. (D. N. B.) (Schlußkurse, amtlich.] Deutschland —,—, London 105,11, New York 21,46 ½, Belgien 361,75, Spanien —,—, Italien 112,95, Schweiz 490,75, Kopenhagen —.—, Holland 1175,00, Oslo 527,50, Stockholm —,—, Prag 74,90, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad 49,75, Warschau —,—.
Paris, 29. Januar. (D. N. B.) [Anfangsnotterungen, Frei⸗ verkehr.] Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 21,45 ¼, England 105,12, Belgien 361,50, Holland 1175,00, Italien —,—, Schweiz 490,50, Spanien —,—, Warschau Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
Amsterdam, 29. Januar. (D. N. B.) [Amtlich.] Berlin 73,48, London 8,94 ½, New York 182 ⅜, Paris 8,51 ¼. Brüssel 30,78, Schweiz 41,75, Italien —,—, Madrid —,—, Oslo 44 95, Kopenhagen 39,95, Stockholm 46,15, Prag 637,50.
Kopenhagen, 29. Januar. (D. N. B.) London 22,40, New York 458,50, Berlin 183,85, Paris 21,45, Antwerpen 77,15, Zürich 104,80, Rom 24,35, Amsterdam 251,00, Stockholm 115,65, Oslo 112,70, Helsingfors 9,97, Prag 16,10, Wien —,—, Warschau 87,15.
Stockholm, 29. Januar. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 159,50, Paris 18,50, Brüssel 67,00, Schweiz. Plätze 91,00, Amsterdam 217,25, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 395,00, Helsingfors 8,60, Rom 21,00, Prag 14,00, Wien 74,25, Warschau 75,25.
Oslo, 29. Januar. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 164,50, Paris 19,15, New York 408,00, Amsterdam 223,75, Zürich 93,75, Helsingfors 8,90, Antwerpen 69,25, Stockholm 102,85, Kopen⸗ Ss 89,25, Rom 22,00, Prag 14,45, Wien 77,00, Warschau
„75.
London, 29. Januar. (D. N. B.) Silber Barren prompt 205⁄16, Silber fein prompt 2115⁄16, Silber auf Lieferung Barren 20,25, Silber auf Lieferung fein 21 ⅞1, Gold 141/11 ½.
Wertpapiere.
„ Frankfurt a. M., 29. Januar. (D. N. B.) 5 % Mexik. äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation 6,35, 5 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. 5,70, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus 120 ⅛1. Cement Heidelberg 161,50, Dtsch. Gold u. Silber 265,50, Dtsch. Linoleum 170,00, Eßlinger Masch. 108,00, Felten u. Guill. 142,50, Ph. Holzmann 141,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 125,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 145,00, Voigt u. Häffner —,—, Westeregeln 137,00, Zellstoff Wald⸗ hof 160,25.
Hamburg, 29. Januar. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 106 ⅞, Vereinsbank 129,50, Lübeck⸗Büchen 82,75, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 18,00, Hamburg⸗Südamerika 43,25 G., Nordd. Lloyd 18,25, Alsen Zement 175,00 G., Dynamit Nobel 37,75, Guano 119,00, Harburger Gummi 158,25, Holsten⸗Brauerer 106,50, Neu Guinea 290,00 G., Otavi 23,50 G..
Wien, 29. Januar. (D. N. B.) Amtlich. [In Schillingen.] 5 % Konversionsanleihe 1934/59 104,00, 3 % Staatseisenb. Ges. Prior. I— X 70,50, Donau⸗Save⸗Adria Obl. 79,55, Türkenlose —,—, Oesterr. Kreditanstalt⸗Wiener Bankverein —,—, Ungar. Creditbank —,—, Staatseisenbahnges. 29,25, Dynamit Nobel —,—, Scheide⸗ mandel A.⸗G. A. E. G. Union nom. 100 Schill. Lit. A —,—, Brown⸗Boveri⸗Werke 40,00, Siemens⸗Schuckert 160,50, Brüxer Kohlen 191,00, Alpine Montan 47,75, Felten u. Guilleaume —,—, Krupp A.⸗G., Berndorf 129,75, Prager Eisen 328,00, Rima⸗ Murany 103,10, Skodawerke —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch A. G. 233,25, Leykam Josefsthal 65,50, Steyrermühl 106,00.
Amsterdam, 29. Januar. (D. N. B.) 7 % Deutsche Reichsanl. 1949 (Dawes) 19 ⅛S. 5 ½ % Deutsche Reichsanl. 1965 (Young) 24 ⅞, 6 8¾ % Bayerische Staats⸗Obligat. 1945 —,—, 7 % Bremen 1935 —,—, 6 % Preuß. Obl. 1952 —,—, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 —,—, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 —,—, 7 ½ % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 156,00, Deutsche Reichsbank —,—, 5 % Arbed 1951. —,—, 5 ¼ % Arbed Obl. 117,50, 7 % A.⸗G. f. Bergbau, Blei u. Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Doll.⸗Obl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 59 e, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 —,—, 6 % Gelsen⸗ kirchen Goldnt. 1934 —,—, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 18,50, 6 % J. G. Farben Obl. 1945 —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 18 ¾, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5 jähr. Noten —,—, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 1930 —,—, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 18 ⅜¾, J. G. Farben Zert. v. Aktien —,—, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 —,—, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 20,00, Kreuger u. Toll Windst.
bl. —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 1930 —,—, Deutsche Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Kölner Emission) —,—5.
F
2* 1s 1 8 Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 29. Januar. (D. N. B.) 50 er Kammzüge 25 d, 64 er Durchschnitt⸗Merinokammzüge 37 d, 50 er Durchschnitt⸗ Kreuzzuchtkammzüge 24 d.
Manchester, 29. Januar. (W. T. B.) Gewebe verkehrten bei lebhafter Nachfrage in sester Haltung. Garne hatten bei fester Tendenz einen stetigen Umsatz. Water Twist Bundles notierten 11 ⅞1 d per Ib, Printers Cloth 27/6 sh per Stü ““ doth 2 4G sh per Stl
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Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Drei Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).
250 000,—8 RM, die
setzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗
Es ergeht hiermit an alle natürlichen
Steuerpflichtigen
6 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗
fahndungsdienstes sowie 8
Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland
Mundart:
2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oespentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
. Auslosung usw. von Wertpapieren,
.Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche
10. Gesellschaften m. b. H.,
11. Genossenschaften,
12. 13. Bankausweise,
Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Aue Druckaufträge müssen auf
völlig druckreif eingesandt werden. Art und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenommen. Berusungen auf die Ausführung früherer Druckaufträge sind daher gegenstandslos; maßgebend ist allein die eingereichte Druckvorlage. Matern, deren Schriftgröße unter „Petit“ liegt, können nicht verwendet werden. Der Verlag muß jede Haftung bei Druckaufträgen ablehnen, deren Druckvorlagen nicht völlig druckreif eingereicht werden.
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.
58—6
3576] Stenersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme.
Der Ingenieur Moritz Grünthal, eb. 29. 7. 1878, und seine Ehefrau, 8 geb. Schild, geb. 25. 6. 1883, beide zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Lindemannstraße 8, jetzt im Ausland, schulden dem Reich an Reichsfluchtsteuer am 25. 9. 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 %. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß § 9 Ziff. 2 ff. der Reichs⸗ luchtsteuervorschriften (Reichssteuer⸗ blatt 1934 Seite 599, Reichsgesetzblatt 1931 I Seite 699, Reichsgesetzblatt 1932 I Seite 571, Reichsgesetzblatt 1934 I Seite 392) wird hiermit das inländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtstener nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziff. 1 a. a. O. festzu⸗ und Strafverfahren entstandenen und ntstehenden Kosten beschlagnahmt.
und juristischen Personen, die im In⸗ and einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ ichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ schäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den zustehenden Forde⸗ ungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ üllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 er Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. er Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach
schriften, sofern nicht der Tatbestand er Steuerhinterziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 AO.) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ steuervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats⸗ anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die etroffen werden, vorläufig festzu⸗ nehmen. Ess ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtstenervor⸗ schriften unverzüglich dem Amtsrichter es Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Personenbeschreibung: Ehemann: mittel (gesetzt) oval dunkelbl. meliert blaugrau unbekannt bes. Kennz.: hinkt a. d. l. Fuß keine Sonstiges: nicht bekannt nicht bek. Disseldorf, den 23. Janunar 1937.
Ehefrau: unbek. oval dunkelbl. braun unbek.
Haarfarbe: Augen:
einseitig beschriebenem Papier Anderungen redaktioneller
[63575 Steuersteckbrief
und Vermögensbeschlagnahme. Der Flachshändler Calman Itkin, geb. am 6. 12. 1880 in Kalischky, Bez. Witebsk i. Rußland, zuletzt wohnhaft in Breslau, Scharnhorststr. 9, zur Zeit in Trautenau, Tschechoslowakei, schuldet dem Reiche eine Reichsfluchtsteuer von 18 883,25 RM, die am 25. November 1936 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 5 % für jeden auf den Zeit⸗ punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen halben Monat. Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. der Reichs⸗ fluchtsteuervorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 18. 5. 1934 — R.⸗G.⸗Bl. 1934 Teil 1 S. 392 und R.⸗St.⸗Bl. 1934 S. 599 — wird hiermit das inländische Vermögen des Steuer⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtstener nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genann⸗ ten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Ver⸗ bot, Zahlungen oder sonstige Leiftungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, unver⸗ züglich, spätestens innerhalb eines Mo⸗ nats, dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Stenerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der Reichsfluchtsteuervorschriften hier⸗ durch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der Reichsfluchtsteuervor⸗ schriften, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehuna oder der Stener⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnuna) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der Reichsflucht⸗ stenervorschriften ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuerfahndungsdienstes und des Zoll⸗ fahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuer⸗ pflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Stenuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der Reichsfluchtstenervorschriften unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. — Gesch.⸗Zeich.: 41 b/213. Breslau, den 21. Januar 1937.
8 Finanzamt Breslan⸗Süd.
Dr. Nowag.
3. Aufgebote
[63577] Auf Antrag Otto Elbe in Weimar, Am Horn 5, wird dem Umschuldungsverband deut⸗
Zahlungssperre. des Studienrats i. R.
scher Gemeinden in Berlin W 8 be⸗ treffs der 4 % igen Schuldverschreibun⸗ gen dieses Verbandes Buchst. A Gruppe 63 Nr. 1806 über 100 RM verboten, an einen anderen Inhaber
zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗
scheine oder einen Erneuerungsschein
auszugeben.
Berlin, den 28. Januar 1937. Das Amtsgericht Berlin.
[63578] Aufgebot.
Das Jageteuffel'sche Collegium in Stettin — rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts —, vertreten durch den Inspektor und die Provisoren, hat das Aufgebot des in der Gemarkung Stettin belegenen, im Grundbuche von Stettin, Bd. I Bl. Nr. 44 eingetragenen Grundstückes Heumarktstraße Nr. 12 — bebauter Hofraum, Parzelle 48, Kartenblatt 44, 23 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle 55/4 des Gemeinde⸗ bezirks Stettin —, beantragt. Alle Per⸗ sonen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen Grundstücke in Anspruch nehmen, insbesondere die eingetragenen Eigentümer, Kreditoren des Christoph Tieden, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. März 1937, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 17, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihrem Rechte auf das aufgebotene Grundstück ausgeschlossen werden.
Stettin, den 27. Januar 1937. Das Amtsgericht. Abt. 27.
[63583] . Die Sparbücher: 1. der ehem. städt. Sparkasse zu Leer: Nr. 37660, 2. der ehem. Kreissparkasse, Leer: Nr. 10 606, 1600, 2217, 14 799, 3. der ehem. Zweig⸗ stelle der Kreissparkasse Weener in Bunde: Nr. 104, 642, 978 sind für kraftlos erklärt. Amtsgericht Leer, den 23. Januar 1937.
[63581] Durch Ausschlußurteil vom 20. nuar 1937 ist der in der Nacht 11.712. Oktober 1933 bei einem bruch entwendete Wechsel mit dem Ausstellungsdatum: Schneidemühl, den 12. August 1933, Aussteller: Wilhelm Vorhauer, Getreidehandlung, Dt. Krone. Betrag: 91,50 RM — einundneunzig Reichsmark 50 Pfg. —, Fälligkeit: 12. No⸗ vember 1933, Bezogener: Landwirt Mar⸗ tin Manthey, Breitenstein, Kr. Krone, für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Dt. Krone, 22.
2*
Ja⸗ vom Ein⸗
[63579]
Durch Ausschlußurteil vom 25. Ja⸗ nuar 1937 ist der Hypothekenbrief über 2500,— GM, Grundbuch von Berlin⸗ Lichtenberg Band 80 Blatt Nr. 1800, der am 14. Dezember 1914 geborenen Ilse Wieder, für kraftlos erklärt worden. — 2 ö11 36. 8
Berlin⸗Lichtenberg, 25. Jan. 1937.
Das Amtsgericht. Abteilung 2.
[63582]
Durch Ausschlußurteile von heute sind nachstehende Urkunden für kraftlos er⸗ klärt worden: a) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Köln⸗Ron⸗ dorf Blatt 2299 A Abt. III Nr. 1 zugunsten der Gerling⸗Konzern Lebeus⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft zu Köln eingetragene Hypothek von 42 000,— Goldmark; b) der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Köln⸗Nippes Band 212 Blatt 7373 — früher Band 72 Blatt 2865 — Abt. III Nr. 38 für die Firma Bankhaus Stahlschmidt A. G. in Bonn eingetragene Darlehenshypothek von 10 000,— Goldmark.
Köln, den 26. Januar 1937.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
[63580] Aufgebot.
Durch Ausschlußurteil vom 22. Ja⸗ nuar 1937 wurde für kraftlos erklärt: Der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch des Amtsgerichts Neukölln, von Berlin⸗Britz Band 10 Blatt 424 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 9, für die Witwe Emilie Kositz, geb. Zelm, in Berlin⸗Britz, Johannisthaler Straße 16, eingetragene Restkaufgeldhypothek von 11 000 (in Wor⸗ ten: elftausend) Goldmark.’ (25. F. 11. 36.)
Amtsgericht Neukölln. Abt. 25.
[63248] Durch Ausschlußurteil vom 20. Ja⸗ nuar 1937 sind der am 28. 11. 1858 in Heilsberg geborene Andreas Erdmann und der am 21. 12. 1863 in Heilsberg geborene Johann Erdmann für tot erklärt worden. Als Todestag ist der
1. Januar 1936 festgestellt. 1937.
Dt.
Jan. 1937.
4. Heffentliche Zustellungen.
Ladung. Steward Jean Wilhelm Lüh⸗ mann, an Bord des Dampfers „Oak⸗ land“ der Hamburg⸗Amerika Linie, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Kühlwetter, klagt gegen seine Ehefrau Martha Elisabeth Johanna Lühmann, geb. Schulz, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Ver⸗ andlungstermin: 23. März 1937, 9 ⅛ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 6. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
Der
[63586] Oeffentliche Zustellung. 1. Der Zollanwärter Hermann Schlimm in Wernitzgrün i. V., 2. Frau Gertrud Camilla Blume geb. Damm in Auerbach i. V., 3. Frau Frieda Helene Bax geb. Vogel in Pausa i. B., Pro⸗ zeßbevollmächtigte zu 1: Rechtsanwälte Rietzsch, Dr. Berthold und Hofstaetter in Plauen i. V., zu 2: Rechtsanwalt Dr. Petzold in Auerbach i. V., zu 3: Rechtsanwalt Dr. Plöttner in Plauen i. B., klagen zu 1: gegen Frau Auguste Sophie Margarete Schlimm geb. Koll⸗ hoff, zu 2: gegen den Händler Karl Albert Blume, zu 3: gegen den Ge⸗ eeee z Len 3 schäftsreisenden Walter Franz Bax, sämtlich z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, zu 1: wegen Ehezerrüttung, zu 2: wegen Ehezerrüttung und böslicher Verlassung, zu 3: wegen Ehebruchs und Ehezerrüttung, je mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus Alleinschuld und auf Kosten der Beklagten zu scheiden. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits zu 1: vor die 4. Zivilkammer, zu 2 und 3: vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Plauen i. V. auf den 1. April 1937, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Planuen, den 28. Januar 1937.
r Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
beim Landgericht. 8
63591]
Es klagen: 1. Waltraud Bohle, geb. 17. 10. 1927, gegen den Arbeiter Wal⸗ demar Hoya, früher Dortmund, Schwanenstr. 15, auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung einer Unter⸗ haltsrente von 75 RM vierteljährlich, und zwar vom 17. 10. 1927 an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres. 2. Theodor Baagt (früher Heiligtag), geb. 1. 5. 1931, gegen den Friseur August Imling, früher Dortmund, Katharinenstr. Nr. 20, auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung einer Un⸗ terhaltsrente von 90 RM vierteljähr⸗ lich, und zwar vom 1. Mai 1931 an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres. 3. Heinz Rolf Ehlert, geb. 21. 10. 1926, gegen den Artisten Heinrich Friedrich Karl Stieve, früher Dortmund, Schüchtermannstr. 14, auf Zahlung von 3840 RM Unterhalt für die Zeit vom 21. 1. 1929 bis 20. 1. 1937. 4. Lothar Brüggemann, geb. 24. 11. 1928, gegen den Schreiner Fritz Schreiber, früher Dortmund, Schmiedestr. 14, auf Zah⸗ lung von 2340 RM Unterhalt für die Zeit vom 24. 8. 1930 bis 23. 2. 1937. 5. Friedrich Wilhelm Ruhl, geb. 2. 6. 1931, gegen den Johann Klauser, früher Dortmund⸗Kirchlinde, Bocken⸗ felder Str. 54, auf Zahlung von 1742 Reichsmark 99 Rpfg. Unterhalt für die Zeit vom 2. 6. 1931 bis 2. 12. 1936. 6. Werner Pospiech, geb. 14. 11. 1927, gegen den Arbeiter Josef Brosowski, früher Dortmund, Fichtestr. 8, auf Zahlung von 3240 RM Unterhalt für die Zeit vom 14. 11. 1927 bis 13. 11. 1936. 7. Winfried Paul Ringst, geb. 7. 4. 1932, gegen den Stellmacher Her⸗ mann Beutrup, früher Dortmund⸗ Derne, Gösebrink 15, auf Zahlung von 1301 RM 70 Rpfg. restlicher Unterhalt für die Zeit vom 7. 4. 1992 bis 6. 12. 1936. 8. Walter Heinritz, geb. 7. 8. 1927, gegen den Kaufmann Walter Wagner, früher Dortmund, Münster⸗ straße 46, auf Zahlung von 480 RM Unterhalt für die Zeit vom 7. 2. 1931 bis 6. 2. 1932. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die
auf den 15. März 1937, 10 % Uhr, Zimmer Nr. 145, geladen. Amtsgericht Dortmund, 19. Jan. 1937.
[63592) Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährigen Kinder Johannes und Walter Günther, vertreten durch das Kreisjugendamt des Landkreises Hildesheim, klagen gegen den Knecht August Pusch, früher in Stemmen, unter der Behauptung, daß er ihr Er⸗ zeuger sei, mit dem Antrage: 1. fest⸗ zustellen, der Beklagte gilt als Erzeuger der Kläger, 2. Beklagten kostenpflichtig durch vorl. vollstreckbares Urteil zu ver⸗ urteilen, den Kindern vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Le⸗ bensjahres monatlich je eine im voraus zu zahlende Geldrente von 22 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werden⸗ den am Ersten jeden Monats. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Hannover auf Donnerstag, den 1. April 1937, vormittags 10 ½% Uhr, auf Zimmer 360 geladen. Hannover, den 26. Januar 1937. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
[63594] Friedrich Fleck, geb. 25. 7. 1924 in Unterschneidheim, Kreis Ellwangen, klagt mit dem Antrag auf vorl. voll⸗ streckbares Urteil gegen Friedrich Schöll, Kaufmann, zuletzt in Stuttgart, auf Feststellung des Unterhaltsanspruchs für die Jahre 1932 bis 1936 in Höhe von 900 RM. Bekl. wird zur mündl. Ver⸗ handlung vor das Amtsgericht Stutt⸗ gart I, Saal 208, auf 23. 3. 1937, vorm. 9 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 1 C 15342/36. 87]) Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Ferdinand Krause, Berlin, Potsdamer Str. 45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsbeistand Wagner, Berlin⸗Steglitz, Zimmermann⸗ straße 4, klagt gegen Hugo Rütters, früher in Berlin, Friedrichstraße 223, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurtei⸗ lung des Beklagten zur Zahlung von 263,50 RM nebst 4 vH. Zinsen seit 1. Juni 1934 für gefertigte Maßanzüge und geleistete Reparaturen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Abt. 50, Neue Friedrichstraße N. anmnf den 20. März 1937, 9 ½ Uhr, geladen. Berlin, den 26. Januar 1937. 8 Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 63588] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ideal⸗Werke Gesellschaft für drahtlose Telephonie Verkaufsbüro Ber⸗ lin G. m. b. H., in Berlin SW 68, Hedemannstraße 13, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt F. Schulz, Berlin W 50, Tauentzienstraße 10 II, klagt gegen den Ernst Gottlieb, zuletzt in Wien XIY, Stiegergasse 16, wegen Warenkaufforderung mit dem Antrage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung zur Zahlung von 800,— RM nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1936. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Ber⸗ lin, Neue Friedrichstraße 12/15, I. Stock⸗ werk, Zimmer 173, auf den 30. März 1937, 10 Uhr, geladen. 8 Berlin, den 25. Januar 1937. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.
[63589] Oeffentliche Zustellung.
Der Zwangsverwalter Bernhard Kohnert — Hauseigentümer Karl Nat⸗ kin — in Berlin⸗Charlottenburg, Kant⸗ straße 76, klagt gegen den Adolf Egon Asser, zuletzt rlin⸗Charlottenburg, Sybelstraße 46, wegen 60,— RM rück⸗ ständiger Miete nebst 4 % Zinsen von je 30,— RM seit 1. 11. und 1. 12. 1936. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte auf den 23. März 1937, 9 Uhr, Zim⸗ mer 133, geladen.
Berliun ⸗ Cyarlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, den 21. Januar 1937.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
¶[635
D
8
8
[63590] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt van Straelen in Berlin ⸗Wilmersdorf, Hohenzollern⸗
Amtsgericht Heilsberg, den 21. 1.
Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.
als obigen Antragsteller eine Leistung
*
Beklagten vor das Amtsgericht, hier,
damm 204, nüägs gegen den Hans Idell, früher in Berlin⸗Wannsee, Am Sand⸗