Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 20. Februar 1937.
S. 4
1“]
Devisenbewirtschaftung.
lusländer. Der Allgemeine Erlaß 1/37 D. St. insbesondere auch wegen Wirtschaftsgruppe Devisenbewirtschaf⸗ vom 10. Fe⸗
“ 111““ eredite an hat zu einigen Fragen Anlaß gegeben, der Rückwirkung. Auf die Vorstellungen der Vrivates Bankgewerbe hat die Reichsstelle für — nung den nachstehenden Bescheid erteilt (Schreiben bruar 1937 — Dev. 8/5017/37): — 8 „Der Allgemeine Erlaß 1,37 D. St. stellt lediglich Richtlinien auf für die Behandlung künfliger Kreditgewährungen. Ich be⸗ stätige daher, daß in den Fällen, in denen nach der neuen Aus⸗ legung ein an einen Inländer gewährter Kredit als eine genehmi⸗ gungsbedürftige Kreditgewährung an einen Ausländer aufzu⸗ fassen ist, eine nachträgliche Genehmigung nicht eingeholt zu werden braucht. Ferner bestätige ich, daß es einer Sicherheits⸗ leistung in freier Reichsmark oder in effektiven Devisen gleich⸗ kommt, wenn der ausländische Bürge oder Garant eine gute aus⸗ ländische Bank oder Firma ist und diese sich unter ausdrücklichem Ausschluß der Zahlung in Reichsmarknoten oder inländischen Scheidemünzen verpflichtet, ihre Bürgschafts⸗ oder Garantiever⸗ pflichtung im Falle der Inanspruchnahme in freier Reichsmark oder in effektiven Devisen zu erfüllen.“ Sperrguthaben: Zeichnung öffentlicher Anleihen. Die Frage, ob Reichsanleihen genehmigungsfrei zu Lasten von Sperrguthaben erworben werden können, hat die Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ schaftung unter dem 13. Februar 1937 — Dev. A 6/7132/37 — wie folgt entschieden:
„Ri. II, 56, 1 b. Die Zeichnung von Anleihen des Reichs,
der Reichspost und der Reichsbahn kann ohne Genehmigung er⸗ folgen. Dies ergibt sich aus der Fassung der oben angezogenen Richtlinienbestimmung. Wenn dort von Inhaberschuldverschrei⸗ bungen gesprochen ist, die gemäß § 795 BGB. ausgegeben werden, so ist durch diese Fassung auch der in § 795 Abs. 4 BGB. vor⸗ gesehene Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen des Reichs
zt. Eine besondere Anordnung, wonach bei Anleihen
mit umfaßt. — b — 1 des Reichs und der Reichsanstalten keine Genehmigung erforder⸗ Die
lich ist, erscheint mir deshalb nicht notwendig.“
Erwerb von ausländischen Geldsorten im Reiseverkehr. Reichsbank hat für die Abgabe der Erklärung beim Erwerb von ausländischen Geldsorten gemäß Abschnitt III Abs. 1 ihrer Be⸗ kanntmachung über den Verkehr mit ausländischen Zahlungs⸗ mitteln vom 31. Oktober 1936 den Vordruck Nr. 7550 (vgl. Rundschr. Nr. 150/1935) neu herausgegeben. Die Reichsbank hat hierzu mit Schreiben vom 9. Februar 1937 — II a 2162/37 Pr. — folgendes gesagt:
„Der Wortlaut des neuen Vordrucks ist den Bestimmungen angepaßt, die sich aus II, 83 der Richtlinien für die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 19. Dezember 1936 und aus dem RE. 181/36 D. St. (86/36 Ue. St.) ergeben. Wir bitten Sie, die Kreditinsti⸗ tute hiervon zu unterrichten und zu veranlassen, daß bei der Ab⸗ gabe von ausländischen Geldsorten in den Fällen des Abschnittes III unserer Bekanntmachung nur noch die neuen Vordrucke verwendet werden, die bei sämtlichen Reichsbankanstalten und der Devisen⸗ abteilung der Reichshauptbank kostenlos zu erhalten sind.“
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Wirtschaft des Auslandes.
Schweizerische Nationalbank.
Nachdem der Bankrat der Nationalbank
Bern, 19. Februar. feststellte, werden
vor einigen Tagen das Jahresergebnis für 1936 nunmehr die Abschlußziffern veröffentlicht. Der Bruttoertrag stellt sich auf 9,13 Mill. ffr. gegenüber 9,5 Mill. ffr. im Jahre 1935. Nach Abzug der Unkosten und etwaigen Gläubigerabschrei⸗ bungen ergibt sich wie im Vorjahre ein Reingewinn von 5,2 Mill. Schweizer Franken. Es wird wiederum eine Dividende von 6 % verteilt. 500 000 ffr. werden den Reserven überwiesen und 3,2 Mil⸗ lionen ffr. an die Eidgenössische Staatskasse zur Verwendung im Sinne des Bankgesetzes. Die Kantone erhalten danach pro Kopf der Bevölkerung 80 Rappen. Im Geschäftsbericht nimmt natür⸗ lich die Abwertung einen breiten Raum ein. Die Nationalbank lehnt es mit dem Bundesrat ab, daß der Währungsgewinn von 538,5 Mill. ffr. gemäß dem Anspruch einiger Parteien für Arbeits⸗ beschaffungsmaßnahmen oder Budgetausgleich erfaßt wird. „Er müsse vielmehr zur Verfügung der Nationalbank bleiben. Um über die Abwertung Genaueres zu sagen, dafür hält die Nationalbank den Zeitpunkt noch für zu kurz. Die Abwertung habe eine wesent⸗ liche Lockerung der Goldhortung zur Folge gehabt, während die Notenhortung dafür weniger beeinflußt wurde. Einem starken Notenrückfluß stehe die unsichere äaußenpolitische Lage hindernd im Wege. Die Lockerung am Kapitalmarkt führte zu einer erhöhten Emissionstätigkeit mit günstiger Zinsgestaltung.
—. —
Vergünstigungen für Besucher der Pariser Weltausstellung.
Paris, 20. Februar. Die Eintrittskarten für die Inter⸗ nationale Ausstellung sollen nach einer Erklärung der Aus⸗ stellungsleitung zum Preise von 20 Franken verkauft werden. Mit dieser Karte sind verschiedene Vegünstigungen verbunden. So werden den Besuchern der Ausstellung aus der Provinz 75 % Fahrpreisermäßigung gewährt. In den Museen und allen Aus⸗ stellungen, die der Verwaltung für schöne Künste unterstehen, er⸗ halten die Besucher eine Ermäßigung von 25 bis 30 %, in den hauptsächlichsten Theatern werden ihnen 10 % gewährt und in den Ausstellungsgaststätten 10 bis 15 9%. Auch die französische Luft⸗ fahrtgesellschaft gewährt den Besuchern eine Preiser näßigung beim Hin⸗ und Rückflug. 8
Italienische Ausfuhrerleichterungen. Vorschriften
über die Ausgabe von „Kreditzertifikaten“. Mazlland, 20. Februar. Zur Erleichterung der Kreditfinan⸗ zierung bei der Ausfuhr nach Ländern, mit denen Verrechnungs⸗ abkommen bestehen, hat das Istituto Nazionale per i Cambi con (Estero folgende Bestimmungen erlassen: 1. Die „Kreditzertifikate“ werden vom Istituto Cambi nach Ermessen ausgegeben, und zwar nur für solche Länder, deren Clearinglage erwarten läßt, daß die Bezahlung des Zertifikats innerhalb von höchstens 60 Tagen er⸗ folgt. 2. Bei Clearings, deren Abwicklung die Durchführung der Bezahlung innerhalb eines Monats ermöglicht, gibt das Istituto Cambi keine Zertifikate aus, weil es solche für überflüssig hält. Derzeit wird von der Ausgabe der Zertifikate auch bei Clearings abgesehen, bei denen die Bezahlung voraussichtlich erst nach zwei Monaten erfolgen wird. 3. Derzeit stellt das Istituto Cambi „Kreditzertifikate“ für die Ausfuhr nach Deutschland und Jugo⸗ slawien aus. In einigen Tagen wird auch mit der Ausgabe solcher Zertifikate für Ausfuhrsendungen nach Polen begonnen werden.
Aufbau einer privaten Flugzeugindustrie in Schweden geplant.
Stockholm, 20. Februar. Die Verwaltung der schwedischen Luftwaffe hat der Regierung einen Vorschlag für den Aufbau und die Organisation einer einheimischen privaten Flugzeug⸗ industrie unterbreitet, der sich auf Richtlinien der Verteidigungs⸗ ausschüsse aus den Jahren 1930 und 1936 stützt. Die Flugzeuge der Luftwaffe sollen danach hauptsächlich durch einheimische, private Flugzeugindustrie geschaffen werden. Lediglich für die ersten Jahres des Ausbaues der Luftwaffe könnten Aufträge ins Aus⸗ land vergeben werden. Reparaturen und Ueberholungsarbeiten sollen den militärischen Werkstätten überlassen bleiben.
Neue Preiserhöhung des Internationalen Feinblechverbandes.
Brüssel, 19. Februar. Nachdem auf der letzten Kölner Tagung die Frage einer weiteren Heraufsetzung der Feinblechausfuhrpreise noch nicht endgültig geklärt werden konnte, hat der Internationale Feinblechverband jetzt die schon damals ins Auge gefaßten Preis⸗ maßnahmen beschlossen. Die Preise für schwarze Feinbleche wer⸗ den je nach Stärke und Abmessung um 20 bis 30 Papierschilling je Tonne erhöht und die Preise für verzinkte Bleche éetwa in gleichem Ausmaße heraufgesetzt. Die Preiserhöhungen gelten für alle vom 1. Mai ab erfolgenden Ausfuhrlieferungen. e
Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf
Britisch⸗Indien: 100 Rupien = 7,54 Pfund Sterling,
Niederländisch⸗Indien (niederl.-indische Gulden): Ber⸗ liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung Amster⸗ dam⸗Rotterdam zuzüglich 1⁄6 % Agio,
Palästina (Palästina⸗Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London zuzüglich ¼ % Agio,
Südafrikanische Union und Südwest⸗Afrika (süd⸗ afrikanische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegra⸗
„ phische Auszahlung London: Ankaufskurs: abzüglich —⅞ % Disagio; Abgabekurs: abzüglich ⅛ % Disagio,
Australien (australische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 20 ⅞1 % Disagio,
Neuseeland (neuseeländische Pfunde): Berliner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London abzüglich 19 ¾ % Disagio.
Kurse verstehen sich für telegraphische Auszahlung und sind für Umsätze bis RM 5000,— verbindlich.
Annkaufspreise der Neichsbank für ausländische 8 8 Silber⸗ und Scheidemünzen:
für Posten im Gegen⸗ wert über RM 300,—
100 Belgas 41,40
1 Dollar. 2,40 100 Kronen.
100 Gulden .
1 Päen- 88* 100 Eesti⸗Kronen 100 Markka.. 100 Franes. . 100 Gulden. . 100 Lire. 100 Litas 100 Franes.. 100 Kronen. 100 Schillinge 100 Zloty.. 100 Kronen. 100 Franken 100 Peseten. 100 8
ronen
für Posten im Gegen⸗ wert bis RM 300,—
1 Belga . 2* .0,40 1 Dollax 2,38 1 PFromle. . . 0,5 Gulden 0,45 Schilling 0,58 Eesti⸗Krone 0,65 Markka 0,05 Früsge;.. . 0,10 ulden. 15 Litas. Fräne 8 xrone.. Schilling Zloty.. rone.. ranken. eseta. chechen⸗
s Krone.. 1 Dollar .
Belgien.. Canada. Dänemark . Danzig. England. Estland Finnland. rankreich. olland. . talien. Litauen. . Luxemburg. Norwegen . Oesterreich. Polen.. Schweden . Schweiz.. Spanien. Tschechoslowakei
Ver. Staaten von Amerika 2
46,50 11,90 67,—
5,— 11,—
180,— 11,50 39,— 10,30 59,90 48,— 46,50 61,30 56,—
7,50 2,40
. —₰½ „ „ 22
0 9 9090 0bbb9bb 0 ⸗0 —
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SS.S.S.S.808 S8. S
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7
.2,38
1 Dollar.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 19. Februar 1937: Gestellt 28 761 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigunggür deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung de „D. N. B.“ 1n 20. Februar auf 81,75 ℳ (am 19. Februar auf 79,75 ℳ) für
Fortsetzung des Handelsteils in der Fünften Beilage
Büchertisch.
Die Eroberung Abessiniens 1935/36. Militärische Erfahrungen und Lehren aus dem ersten neuzeitlichen Vernichtungs⸗ krieg auf kolonialem Boden. Von Oberst a. D. Ritter von Xylander. Verlag E. S. Mittler und Sohn in Berlin. 87 Seiten. Kartoniert 3,50 RM.
In dieser wertvollen, fesselnd geschriebenen Studie behandelt der bekannte deutsche Generalstäbler Vorbereitung und Durch⸗ führung des abessinischen Feldzuges und untersucht die dort ge⸗ wonnenen Erfahrungen auf ihre Gültigkeit für militärische Aus⸗ einandersetzungen zwischen großen Völkern auch unter anderen äußeren Verhältnissen. Die Auffassung, daß angesichts des Miß⸗ verhältnisses in der Qualität der Führung sowie im Ausbildungs⸗ und Ausrüstungsstand der Gegner dieses Kolonialkrieges die dort gewonnenen Erfahrungen nur von geringem Wert für die Kriegs⸗ wissenschaft seien, läßt sich nicht halten. Anlage und Durchführung des Feldzuges sind auf italienischer Seite durchaus von den Grund⸗ fätzen behervscht gewesen, die man, aufbauend auf den Lehren des Weltkrieges und unter Berücksichtigung der weiteren Fortentwick⸗ lung der Kriegstechnik, als gültig für einen modernden Krieg an⸗ nehmen darf. Zu ihnen gehören die Organisation der rückwärtigen Verbindungen, der Einsatz der Luft⸗ und Panzerwaffe, die Ver⸗ wendung motorisierter Truppen und — für die Durchführung der Operationen selbst — der Wille, sich nicht in einen Stellungskrieg zwingen zu lassen, sondern dem Vernichtungsprinzip im Be⸗ wegungskriege zum Durchbruch zu verhelfen.
In den drei Teilen seiner Untersuchung: I. Krieg in Sicht,
II. der Feldzug und III. Betrachtungen und Lehren, zeigt der Ver⸗ fasser die große Linie der Entwicklung, die leitenden Gesichtspunkte auf, die diesen Krieg beherrschen, und seine Darstellung bemüht ich mit Erfolg, auch der abessinischen Seite Gerechtigkeit wider⸗ sch. n zu lassen. Bei dieser Gelegenheit werden auch einige in
1*
53,—
anerkennenswerten Objektivität örtert und auch dabei von einer Kritik nicht Abstand genommen. Die kritische Sis ürcührapise ist aber in einer Weise erfolgt, die
der Oeffentlichkeit verbreitete irrtümliche Auffassungen berichtigt, so über die Verwendung von Gaskampfmitteln und den angeblich kriegsentscheidenden Einsatz der Luftwaffe. Hierzu stellt Ritter von Xylander fest, daß Gas nur in geringem Umfange und in be⸗ stimmten Fällen angewendet wurde. Bezüglich der Luftwaffe wird ausgeführt, daß bei aller Anerkennung ihrer Wirkung und ihrer unbestreitbaren Erfolge die Entscheidung des Feldzuges nicht durch sie herbeigeführt wurde, sondern daß das Endergebnis von den anderen Waffen im Zusammenwirken mit ihr erzielt wurde. Interessant ist noch eine Feststellung über die Höhe der italienischen Verluste. Sie waren in Abessinien ebenso hoch wie die Zahl der tödlichen Verkehrsunfälle in Deutschland im gleichen Zeitraum.
„Von höchster aktueller Bedeutung sind auch die Ausführungen über ein strategisches Element erster Ordnung, das in zukünftigen Kriegen viel stärker noch als früher eine entscheidende Rolle spielen wird: die seelische Umformung eines Volkes, seine innere Einstellung auf die nationalen Lebensnotwendigkeiten, die Stärkung seines Wehrwillens. Italien hat den abessinischen Feld⸗ zug nicht zuletzt deshalb gewonnen, weil seine Führung ihm diese seelische Umstellung ermöglicht hat. Im Deutschland des Dritten Reiches werden die sich hieraus ergebenden Lehren, dessen sind wir gewiß, wohl verwahrt sein. R. L
D.
Abriß der deutschen Geschichte von 1648 bis 1792. Von Walther Eckhardt. (Schaeffers Neugestaltung von Recht und Wirtschaft. 33. Heft 5. Teil.) 1937. 77 Seiten. Karto⸗ niert 1,50 RM. Bei Sammelbestellungen Preisnachlaß. Verlag W. Kohlhammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C 1.
Der Verfasser stellt, packend für jedermann, das schicksalvolle deutsche Geschehen von der Notzeit des Westfälischen Friedens bis b den Erschütterungen durch die Französische Revolution in einer Weise dar, die bei jedem Deutschen die Liebe zur Vergangenheit seines Volkes immer erneut wecken muß. Der Aufstieg Branden⸗ burg⸗Preußens und die Entstehung des deutschen Dualismus, die Abwehr der Türkengefahr im Südosten und der Kampf um den Rhein und das Elsaß werden mit gleicher Anschaulichkeit ge⸗ schildert wie die oft so gegenwartsnah anmutende Wirtschafts⸗ und Siedlungspolitik des geschilderten Zeitalters, insbesondere des friderizianischen Staates, und die Entwicklung des deutschen Geisteslebens, der deutschen Dichtung und Kunst.
Die bekannte Schaeffersche Darstellungsart mit ihrer leichten Verständlichkeit, klaren Gliederung und einprägsamen Hervor⸗ hebung alles Wesentlichen bewährt sich auch an diesem geschicht⸗ lichen Stoffe vollauf. Sie erleichtert das schnelle Erfassen des Stoffes. Das Erlernte haftet im Gedächtnis. 1
Stieve. (Schaeffers Neugestaltung von Recht dnd Wirt⸗
Abriß der Deutschen Geschichte von 1792 bis 1935. Von Friedrich schaft.
33. Heft 6. Teil.) 2. vermehrte und verbessexte Auflage 1937. 94 Seiten. Kartoniert. 1,80 RNM. Be Sammelbestellungen Preisnachlaß. Verlag. W. Kohl.
. hammer, Abteilung Schaeffer, Leipzig C1.
Stieves Abriß, der sich rasch eingeführt hat, erscheint nun⸗ mehr in zweiter, wesentlich vermehrter Auflage. Die Vorzüge der ersten Ausgabe: die klare Gliederung des Stoffes, die über⸗ sichtliche Anordnung der wichtigsten Tatsachen, die jedermann die Möglichkeit zu leichter Unterrichtung über die deutsche Entwicklung in den letzten 150 Jahren bieten, sind auch jetzt erhalten ge⸗ blieben. Neu hinzugekommen sind vor allem kurze Hinweise auf die weltanschaulichen Hintergründe der einzelnen Epochen und die entscheidenden Ereignisse der jüngsten Vergangenheit bis Ende 1935. So haben sich die anerkannten Verdienste der ursprünglichen Fassung noch vermehrt. Alle Lernenden und Lehrenden werden mit größtem Nutzen nach der fesselnden Schrift greifen.
Der Einzelhandel. Von Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin, 1936, Carl Heymanns Verlag, Berlin. 175 S. Preis 4,— RNM. 8
Der einfache, schmucklose Titel des Buches könnte darauf schließen lassen, daß handelsschutzgesetzgebung handelt. Man ist erfreut, beim Blick auf das sehr eingehend und fachkundig gegliederte Inhaltsver⸗ zeichnis das Gegenteil festzustellen. Der Verfasser zielt mit seiner
Schrift darauf ab, die Stellung des Einzelhandels im deutschen
Wirtschaftsleben aus der nationalsozialistischen Wirtschaftsauf⸗
fassung heraus zu umreißen und die im Vordergrunde stehenden
Problemfragen zu erfassen und zu deren Klärung beizutragen.
Der Autor, der als Syndikus der Industrie⸗ und Handelskammer
zu Berlin über das notwendige Rüstzeug verfügt, um die sich ge⸗
selt Aufgabe zu meistern, untersucht im ersten Teil des Buches ken „Einzelhandel in der historischen Entwicklung“, im zweiten
Teil den „Einzelhandel in der nationalsozialistischen Wirtschaft“
und im dritten Teil „die nationalsozialistischen Gestaltungs⸗
tendenzen im Einzelhandel“. Im Nanesn einer kurzen Be⸗ 1u ist es leider nicht möglich, auf Einzelheiten einzugehen. er Verfasser hat, wie das ein fehlendes Sachregister ersetzende
Inhaltsverzeichnis andeutet, mit großer Sachkunde und mit einer
sämtliche aktuelle Fragen er⸗
sich von der sonst vielfach anzutreffenden einseitigen Betrachtungs⸗
weise stark und wohltuend abhebt, also nicht von einer radikalen
und extremen, sondern vers stellung getragen ist.
Der Verfasser erkennt die Berechtigung und Notwendigkeit von Großunternehmungen auf dem Gebiete des Einzelhandels an, tritt aber dafür ein, daß aus dem Einzelhandel „die unerwünschte Machtfülle der Großunternehmungen verschwinden muß“. Wieder⸗ holt wird der Ausdruck „Unternehmungsform“ im Sinne der Form
tändnisvollen und gemäßigten Ein⸗
ebraucht, in der die einzelhändlerische Betätigung im Wirtschafts⸗
eben erfolgt, also im Sinne der allerdings auch nicht immer ein⸗ deutig verwandten Bezeichnungen „Betriebsformen“ oder „Be⸗ triebssystemen“. Es bleibt zu beachten, daß der Ausdruck „Unter⸗ nehmungsform“ in der neueren Wirtschaftswissenschaft fast durch⸗ gängig zur Kennzeichnung der Unternehmungen nach der Art ihrer Inhaberschaft, mithin des Verhältnisses der Unternehmung zu Dritten gebraucht wird. Die angedeutete begriffliche Unebenheit schwächt selbswwerständlich in keiner Form den Inhalt oder gar die Bedeutung der Schrift. Man kann vielmehr nur den Wunsch haben, daß das Buch, das auf dem wichtigen Spezialgebiet in so klarer Form der nationalsozialistischen Wirtschaftsauffassung Gestaltungstendenz Rechnung trägt, weiteste Verbreitung findet. Dr. Dr. H. H.
20 410
Dr. Johannes Splettstößer, Syndikus der 8
es sich um einen Kommentar zur Einzel⸗
und
(Fortsetzung vom „Büchertisch“ in der Zweiten und Vierten Beilage.)
————B—ÿ—ℳÿꝛxxxxyyy—Z—Z——BB r
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil 3 und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Handelsteil und den übrigen redaklionellen Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Schöneberg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32. v 1u1X1X“ Acht Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhan
Teil:
iva
Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstitute
Forde⸗ rungen aus Report⸗ ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
Kon⸗ sortial⸗ be⸗ teili⸗ gungen
darunter täglich fällige Gut⸗ haben (Nostro⸗ gut⸗ haben)
ins⸗ gesamt
Forde⸗
Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren
rungen aus 2) Lom⸗ bard⸗ ge⸗ schäften gegen börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
Rem⸗ bours⸗ kredite
b)
sonstige kurzfristige Kredite gegen Ver⸗ pfändung 1ö1 (Sp. 24 e⸗ 05½ zeichneter und 25) markt⸗ gängiger Waren
ins⸗ gesamt
Schuldner
Kredit⸗ institute
b)
sonstige Schuld⸗
Von der Gesamtsumme (Sp. 29) sind gedeckt durch
1. 2.
börsen⸗ gängige Wert⸗ papiere
sonstige Sicher⸗
heiten
rungen
Lang⸗ fristige Aus⸗ lei⸗ hungen gegen Kom⸗ munal⸗ deckung
Durch⸗
laufende
Kredite
Dauernde Beteiligungen einschl. der zur
Beteiligung bestimmten Wertpapiere
davon Beteili⸗ gungen
bei
anderen Kredit⸗
insti⸗
tuten
Grund⸗ stücke, Ge⸗ bäude, Ge⸗ schäfts⸗ und Be⸗ triebs⸗ inventar
Nicht ein⸗ ge⸗
zahltes Grund⸗ kapital
Eigene Aktien
21
23
31
37
Son⸗ stige Aktiva
Laufende Nummer
Großbanke n
31 803 64 841 18 320 1 672
582—
29-
52 509 31 035 13 909 19 313 19 313 14 132 14 132
34 526
14 355
81 172 42 192 34 921 20 227 15 090
6 107 4 435 2 736 3 358 1 049
34 713 17 676
115 885 59 868 6 344 41 265 8 074 28 301 — 15 090
1“
31 361]1 205 907/1 237 268 208 648
94 068 10 721 23 720
7 277
1 000 620,1 094 688 637 016 647 737 112 068 135 788
58 850
66 127
709 753 648 801 387 809 18 806 85 269 30 100 17 936
171 646 98 659
4 664 23 048 12 146
—
410
14 251 39 3 046
41 656] 37 687 32 446 29 606
6 966 2 000
140
79 585 59 070 3 000 6 871
2 483 499 1 439 391 500 017 276 651
136 159 130 898
Cf 154 87 3015 2 316 645 79 188 188 517 19 267
3 155 3 155 300 61 468 273 71 321 13 315 1 613 458 3 3 328 2 621 2 484 7412 2 033 6 530 2 530 4 552 63. 40 832 2 332 11 5
10 074 3 074 104 94
1 100 42 37 843 1 321 356 238 142 935 13 116 8 616
)
1 284 1 429 2 033
320 297 89 288
3 031
17 685
193 602
zund Branchebanken
4 209
66 807 260 409
71 161
167 147
165 110
7
3 457 5 159 376 67 858 3
3 014 461 3 181 608
14 668
3 599 2 608
79 440 7 811
52 3 211
550 558
4 883 41 437 8
5 969 48 037
315
8 250 5 386 2 614 6 533 5 234 554 71
1 280 4 362 2 859 8 893 4 334
4 619
564
2 160 1 424 103 171 38 571 742 819 27 674 2 826 2 235 2 408
26 494 1 487 9741 3 6 26 191 3 599
2 834 84 251 7811¹] 7952
3 217 550 558 5 048 41 547 14
9 426 53 196
56 563 84
2
1 280 4 363 6 859 8 893 4 586 4 687
527 85911 849 568
20 389
3 124 2 234 82 094 7 692 27
3 216 550 558
1130 3787
240 14 25
— 6 18 8 641
17 975 12 792 761 52 953
1 585 16 500 8 248 4 060 564
4 673 4 703
2 498 3 390 4 482
809989
40 268 “
8
110 476 9 7 225
15 820 65
543
3 675
51 652
4 789
140 353
126 896
41 319
17 330
279 840
5
9399
1 053
107 1 050 4 000
203 727.
102 81
2 800 2 192
—
888
8 388 141
14 146 249 206 32 815
17 887 501
3 563
9 213
4 904
2 877
2 680 363 419 98 079 9 082 14 134 862 213 5 487
5 307 16 074 93 832 2 328
2 715
4 428
5 492 49 924 3 917 176 745 7 548 547 370 10 908 216 731 9 592
1 219 632 6 30— 140 486 8 655 20 968
1 038 684 427 877 110 057
9 941 1 225 4 331 8 322 20 960 2 976 30 021 8 603 88 335 3 584 34 560 8 346 9 179 5 744 2 378 9 211 16 475 15 456 9 444
267 8 .
65 563