ö 8* 5 — 7½ .
8 * 8 EZ
LWW“”“;
1“
Nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen g 20 Abs. 1
8 . 8 “ 11“ 8 ö “ ““ b 8 8 8— 1 88 1 des Reichskommiffars für das Krebitwesen vom 26. Februar 1935 Art. 2 Abs. 2 eingereichte
RMonatsausweise deutscher Kredit institute vom 30. Januar 1937
88 cohne Sparkassen
8—
(Fortsetzung) Beträge in Tausend RM
Spareinlagen Anleihen und Hypotheken
(Fortsetzung)
Außerdem
Außer⸗ ordentliche Reserve⸗ fonds, Rück⸗ stellungen,
Sinne Del⸗
Von 2. (Sp. 54) werden durch Kündigung Ver⸗ 8 2) b) Eigene Indossamentsverbindlichkeiten
2) b) Von der Summe oder sind fällig pflichtungen 1 8 m
seitens sonstige 8 entfallen auf der 28 IXX“ 2) b) 0) d) 22 besonders Kund⸗ g-. 1. 2. Akzepten 1“ fass Geen schaft aufge⸗ darüber darüber über und E1.“ bei gee hinaus hinaus 12 Sola⸗ Kün⸗ ũn⸗·
deutscher (Sp. 47, den
elder Dritten “ ege⸗ und innerhalb big zu bis zu digungs un und 50 „ 2 igungs⸗
bn 7 Tagen 3 12 Monate wechseln digungs⸗
hinaus frist
Aval⸗, Bürg⸗ davon schafts⸗ 2) b) 0)
i 8.. für und aus aus aus von § 11 reserven Rechnung Garantie⸗ weiter⸗ nSsenn sonstigen insgesamt — . 1 1“ Dritter e begebenen der Redis⸗ (Sp. 74 berich⸗ (5 261 b] ꝗBank⸗ n kon⸗ bis 76) tigungs⸗ HGB) akzepten tierungen .
Order posten der Bank
Reserven darunter Durch⸗ im
bezw. Schuld⸗ laufende 2hng. ver⸗ Kredite Cesbeͤzts
schreibungen im Umlauf
insgesamt
Einlagen c) und d) feste
sonstige Gläubiger
Laufende Nummer
institute benutzte Sredite 8 v“ Gelder g5 2 v 2 Kredite vhichkungen h “ 3 1 Kündigung Monaten Monaten
47 48 53 57 61 68 73
zentralen Badische Kommunale Landesbank, Mannhetm 145 Bayer. Gemeindebk. (Giroz.) öfftl. Bankanstalt, München — Berliner Stadtbank — Giroz. d. Stadt Berlin —, Berlin 216 Brandenburgische Provinzialbank u. Girozentrale, Berlin 1 566 Giro⸗Zentrale (Kom.⸗Bk.) f. d. Ostmark, Königsberg, Pr. 981 43 739 Girozentrale Sachsen, öffentl. Bankanstalt, Dresden.. 477 273 772 Girozentrale Schleswig⸗Holstein, Kirlll . 25 33 798 Lds.⸗Bk. u. Sparkassenzentr. f. Westf. (Giroz.), Münster, W. 1 678 168 655 Landeskommunalbank — Giroz. f. Hessen —, Darmstadt 4 136 48 798 Landeskreditkasse Kassel, Kassel..!l.ü .. 460 26 924 Mitteldeutsche Landesbank (Girozentrale), Magdeburg. 8 1188 227 115 Nassauische Landesbank, Nassauische Sparkasse, Wiesbbaden ’ 788 25 029 Niedersächsische Landesbank — Girozentrale —, Hannover 2 9866 263 448 Prov.⸗Bk. Grenzm.⸗Pos.⸗Westpr. (Giroz.), Schneidemühl - — 7 457 Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin... 936 60 557 Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf 11 194 189 807 Schlesische Landesbank — Girozentrale, Breslau.. . 7 552 107 521 Württ. Girozentr. — Württ. Lds.⸗Kom.⸗Bk. —, Stuttgart 1 730 161 516 11 755 18 Girozentralen .. 42 9831 2 163 281 728 083 Deutsche Girozentrale — DeutscheKommunalbank-—, Berlin — 1 038 293 16 720 19 Girozentralen.. 42 983] 3 201 574 744 803
223 964 518 880 295 952 272 128 146 257 398 116 . 104 997/ — 37 198 390 3 156 897 209 185 726 878 531 512 221 426 021 810 547 925 769 22 199 510 165 792 67 3 346 619 522 1 155 2 648 175 022 1 193 ö18- 486 239 728 3 097 33 163 5 229 028 15 767 13 116 13 116 1 867 921 176 1 570 27 570 7 096 949 15 943] 14 686 40 686
8
20 063 5 272
2 776 7 256
16 819 5 246 1⁰⁴ 67 169 33 717 203 335 127 034 16 907 34 212 10 S — 1 322
4 864 “ . “ 1 327 986 1 349 67 430 10 662 4 742 10 500 5 628 2283 390 53 303⁄ 6138 15 790 3 — 8 000 1 133
32 044 2 892 5 768 49 784 2 000 1 846 19 231 1 107 573 107 957 6 000 4 676
148 5611 12 570 41 928 3 632 68 1366 12 341 15 000 6 521 13 355 2 120 2 151 567 113 842 120 837 1 029 5 4 691 146 391 10 835 44 219 3 140 2 162 80 738 6 861 8 404 2 724 240 257 23 1 629 1 573 1 500 8 338 29 004 2 165 6 762 1 059 . 2 216 1 337 51 301 11 036 6 000 1 577 110 290% 10 952 32 617 3 000 8 045 2 656 10 701 255 018 207 4166 21 6366 40 000 5 710 53 743 4 087 6 733 2 191 1 024 254 1 278 18 059 — — 4 463 1 887 84799 5 493 12 861 — 8 — — 48 171 443 2 172 7 498 1 960 1 267 6588 94 093 800 287 347 118 26 160 38 641 1 136 034 60 546 196 580% 1 635 063 811 1246 89 373 175 677 56 905 450 0466 49 262 238 316, 158 016 4452 — — — 752 392 713 303 1 234 30 000 13 100
1 717 704¹% ꝑ143 355 1 038 603 505 134 30 6127 88 641 1236 034 3 196 580 2 387 4555 1 524 8b 90 6071 53 2291 70 005
116 061 284 551 273 720 166 143 50 498 348 307 41 961 189 201 61 870 32 904 303 803 56 576 340 816 10 915 83 687 250 679 147 864 175 001 2934 557 1 055 013 3989 570
59 026 159 955 122 438
95 226
34 378 197 578
24 825 134 220
25 690
23 213 147 129
42 433 191 421
8 191
53 747 129 195
86 569
88 472
1 623 706 604 967 2 228 673
56 890 124 596 151 066
69 343
15 139 150 068 922
17 111 491
90 013 211 123
93 400 130 609
25 903 73 428 180 104 33 960
115 916 284 551 273 504
164 569 49 517
£U 47
347 646 41 936 187 523 57 734 32 444 295 55 788 337 812 10 915 82 751 239 485 140 312 173 271 2 891 364 1 055 013 3 946 377
6 301
2ᷣ Der oddo —
022 20 —
3 331 1 595
129 830 172 379 178 799 166 870
3 949
4 256 1 694 164 152 3 401 3 109 8,559
68 575 30 759 74 364
3 458 22 194 49 678 32 791
50 310 1 239 1 480
19 018 63 721 40 732 66 445
53 5699 11 616 65 185
153 218 84] 659 296 29 024 387 2 593 446
d 2*
8
I. Es fehlt: Kreis⸗Hypothekenbank Lörrach (Gruppe b). II. Zugang: 1) 4àB0 Waren⸗Credit⸗A.⸗G., Berlin (Gruppe b), 1 2) Arbeitsbeschaffungs⸗Gesellschaft m. b. H., Wuppertal⸗Elberfeld (G 3) Bank für Grundbesitz, Handel und Gewerbe A.⸗G., Würzburg (Gruppe c),
Hauptsächlich Forderungen aus verschiedenen vom Reich und Staat veranlaßten Kreditaktionen.
Hauptsächlich Verpflichtungen aus der Weiterleitung von zweckgebundenen Mitteln der öffentlichen Hand.
Darunter RM 576 000 Indostamentsverbindlichkeiten aus weiterbegebenen unverzinslichen Sächsischen Schatzanweisungen. Darunter eigene Hiehungen im Nahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms der Reichsregierung in Höhe von RM 26 839 000. Nur Deutsche Nentenbank⸗Kreditanstalt — “ Ausweis des Vormonats. 3 b 8 “ 8 18 u“ 1) Berliner Stadtschaftsbank A.⸗G., Berlin (Gruppe b), November⸗Ausweis. b 8 G 1“ M 8 1 2) Kommunalbank Nordhausen, Nordhausen (Gruppe o). Der Monatsausweis umfaßt aur das uber die inländischen Niederiasfung(en) laufende Geschäft. 1“
Vom Obligo freigestellt durch Bankenkonsortium.D —
Davon Spareinlagen der Braun chweigischen Landessparkasse R. 55 30
“ 8
Berlin, den 20. Februar 193.
des Aufsichtsamts für das Kreditwesen Reinhardt
Kontenplan für den Großhandel.
In einer von der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Aus⸗ fuhrhandel herausgegebenen Reihe „Schriften zur Förderung der Großhandelsarbeik“ ist als erstes Heft eine Veröffentlichung unter
dem Titel „Kontenplan für den Großhandel“ ersolgt, in der der Verfasser, Diplom⸗Kaufmann Franz Ziegler, im Auftrag der Wirtschaftsgruppe für die Praxis des Großhändlers einen Konten⸗
plan mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Konten⸗ gruppen aufbaut. b 8 G“ In einem Vorwort weist der Geschäftsführer der Wirtschafts⸗ gruppe des Großhandels, Dr. Oskar Martin, darauf hin, daß die mit dieser Veröffentlichung begonnene Fachreihe das Ziel verfolge, die wirtschaftlichen Leistungen der Mitglieder der Orga⸗ nisation des deutschen Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels zu fördern. Die Schrift über den Kontenplan habe neben der Unterstützung des Betriebsvergleichs vor allem die Aufgabe, durch klare und eindeutige Kontenbegriffe die Buchführung des Großhandels⸗ kaufmanns so zu gestalten, daß aus ihr Aufwendungen und Lei⸗ stungen des Großhandelsbetriebes jederzeit zu erkennen seien. Es sei eine sehr weitgehende Aufgliedexung der Konten in der Schrift erfolgt, da die Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel besonderen Wert darauf lege, alle Vorgänge, die in dem im ein⸗ elnen recht komplizierten und branchenmäßig darüber hinaus noch tark variierenden Großhandelsbetriebe vorkommen, zur Dar⸗ tellung zu bringen. Der Kontenplan der Wirtschaftsgruppe
Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel werde durch die Fachgruppen
noch erläutert werden, soweit fachliche Bedingtheiten vorliegen. Mit ihrer Veröffentlichung des Kontenplans wolle die Wirtschafts⸗ gruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel daran mitarbeiten, daß mit der Ausschaltung betriebswirtschaftlicher Fehlerquellen und Störungsmomente die höchste absatzwirtschaftliche Leistung des deutschen Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels im Rahmen der Ge⸗ samtwirtschaft erreicht wird.
Die Umsatzstener des Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels. Lands⸗ mann⸗Verlag, Berlin⸗Schöneberg, 63 Seiten, broschiert, 0,50 RM. 8 Der Verfasser, der Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Dr. Heinrich Dohren⸗ dorf, berichtet in seinem Vorwort, daß seine Veröffentlichung aus der laufenden Tagesarbeit entstanden ist und der Beratung und Betreuung aller der Wirtschaftsgruppe angeschlossenen Unter⸗ nehmungen in Umsatzsteuerfragen dienen soll. Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die jetzigen Umsatzsteuervorschriften sind zahl⸗ reiche Verwaltungsbescheide und wichtige Reichsfinanzhof⸗ Entscheidungen gefällt worden, deren Kenntnis für die Betriebs⸗ führer des deutschen Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels von großer Bedeutung ist. Das gesamte vorliegende Material zur Frage der Umsatzsteuer ist in anschaulicher Weise behandelt mit dem Ziel, zu einer verständnisvollen und reibungslosen Durchführung der Umsatzsteuervorschriften in den Betrieben des Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels beizutragen. 8 Besonderen Wert legte der Vaorfasser darauf, in zahlreichen Beispielen, die unmittelbar der Praxis entnommen sind, zu zeigen, wie die Betriebe des Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandels in Hinsicht auf die Durchsührung der Umsatzsteuerbestimmungen am richtigsten und zweckmäßigsten verfahren.
Das von dem Verfasser zusammenge ragene, umfassende und auf einem knappen Raum verarbeitete Material wird auch über
den Großhandel hinaus alle Kreise der Wirtschaft, die sich mit
Fragen der Umsatzsteuer zu befassen haben, lebhaft interessieren.
9
Das neue Mietrecht. Das Handbuch des gesamten geltenden Miet⸗ rechts von Dr. Hans Peter Danielcik, Rechts⸗ anwalt am Landgericht Berlin. Systematische Dar⸗ stellung des jetzigen Mietrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem neuen Mieterschutzrecht nebst Gesetzes⸗ texten und Sachregister. Format 13 18,8 cm. Umfang 260 Seiten. Kartoniert RM 5,60. Verlag Reimar Hobbing, Berlin SW 19.
Fragen des Mietrechts spielen in jeder Anwaltpraxis, bei jeder mit dem Schutz der Interessen von Mietern und Vermietern betrauten “ bei Maklern, Behörden und Banken eine
roße Rolle. Auch der Mieter und Vermieter selbst muß sich im Mietrecht auskennen. Gerade im Mietrecht sind aber in den letzten Jahren durch neue Gesetze, neue Verordnungen, den Einheits⸗ mietvertrag usw. starke Aenderungen eingetreten. Auf das Miet⸗ recht haben auch neue Rechtsgedanken mehr als auf viele andere Rechtsgebiete eingewirkt. Ein Handbuch, das den Stoff des ge⸗ samten Mietrechts systematisch nach dem neuesten Stande darstellt, ohne deshalb unübersichtlich und zu umfangreich zu werden, ist deshalb ein drigendes Erforderstis. Dr. Danieleik, der durch mannigfache Axrbeiten über das neue Mietrecht auch in der juristi⸗ schen Fachpresse hervorgetreten ist, gibt uns mit seinem neuen Werke dieses langerwartete Handbuch. Bewußt geht das Buch nicht vom Wortlaut der Gesetze und Verordnungen aus. Es stellt vielmehr das ganze Mietrecht in allen seinen Verzweigungen und
bestimmungen des allgemeinen Rechts, die für das Mietrecht von Bedeutung sind. Die Darstellung ist außerordentlich übersichtlich und umfassend. Die Uebersichtlichkeit wird erhöht durch ein aus⸗ führliches Sachregister; ein Anhang enthält den Text der Miet⸗ gesetze und die fuͤr das Mietrecht wichtige Bestimmungen aller anderen Gesetze.
—
Der Schutz des Hausbesitzes. Ein Wegweiser durch das Zins⸗, Hypotheken⸗ und Zwangsvollstreckungs⸗Notrecht. (Heft 3 der Schriftenreihe „Wissenswertes aus Wirtschaft und Recht“, Herausgeber: Helmut Richard.) Von Helmut Richardi. Zweite erweiterte und verbesserte Auflage, 1937. Verlag Langewort in Berlin⸗Lichterfelde, Weddigenweg 64. 74 Seiten. Preis kart. 1,80 RM.
Die vorliegende Schrift stellt das geltende Hypothekenzins⸗ recht, den Hypothekenschutz und den Immobiliar⸗Vollstreckungs⸗ schutz zusammenfassend dar. Während in der ersten Auflage nur die Hypothekenschutzvorschriften und das Immobiliar Zwangs⸗ vollstreckungs⸗Notrecht behandelt sind, ist in der zw eiten
Auflage auch die Zinsgesetzgebung und die er st
Ende 1936 erfolgte Neuregelung, der Auf⸗
wertungsfälligkeit eingehend erörtert. Die
übersichtliche Gliederung der Schrift ermöglicht nicht nur dem
Fachmann, sondern auch dem Laien einen schnellen, aus⸗
gezeichneten Ueberblick über die Verzinsung der Aufwertungs⸗
hypotheken und der Gold⸗ und Reichsmarkhypotheken, über den
Kündigungs⸗ oder Fälligkeitsschutz der Aufwertungshypotheken
und der Gold⸗ und Reichsmarkhypotheken, über die Möglichkeit
Teilen systematisch dar und berücksichtigt dabei auch die Gesetzes⸗] der Zwangsvollstreckung in Grundbesitz und über die zugunsten
des Hausbesitzes erlassenen Schutzvorschriften. Für jeden an der städtischen Grundstückswirtschaft Beteiligten, für Hausbesitzer, Hypothekengläubiger, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare und Richter ist diese Schrift lesenswert, weil sie ein allgemein verständlicher, trefflicher Ratgeber ist.
Die Leistungen der Krankenversicherung von Oberregierungsrat
Dr. J. Kreil. Praktische Loseblatt⸗Ausgabe in hand⸗
licher Ganzleinenmappe, 565 Seiten Text, 46 Spalten Stichwort⸗, 16 Spalten Paragraphenregister, 10 Seiten Preis RM 21,50, Verlag Reimar
Inhaltsverzeichnis.
HSHobbing, Berlin SW 19.
Rund die Hälfte aller Sozialversicherungsstreitfragen befaßt sich mit Krankenversicherungsleistungen. Das allein wäre ein hinreichender Grund für die Herausgabe dieses Handbuches. Die Vielgestaltigkeit und die durch dauernde Veränderungen verur⸗ sachte Unübersichtlichkeit auf diesem Rechtsgebiet machen das Hand⸗ buch vollends unentbehrlich. Der Verfasser hat seine Aufgabe mit äußerster Konsequenz durchgeführt: er hat sich nicht mit der Schaffung eines üblichen Kommentars benügt, der an Hand der Gesetzesparagraphen die verschiedenen Begriffe erläutert, sondern sein Werk bringt auf 600 Seiten eine alles erschöpfende, systema⸗ tische und gründliche Darstellung des Leistungsrechts der Kranken⸗ versicherung. Eine vn Darstellung hat es bisher nicht gegeben. Die ständigen Aenderungen haben sie verhindert und da das Rechtsgebiet der Krankenversicherungsleistungen auch weiterhin Aenderungen unterworfen sein wird, so ist es ein besonders glück⸗ licher und praktischer Borzug des neuen Werkes, daß es als Lose⸗
8
blatt⸗Ausgabe erscheint. Mit geringen Kosten und wenig Mühe kann das Werk also stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Jeder Fachmann, der mit Fragen der Krankenversicherungs⸗ eistungen zu tun hat, wird den neuen „Kreil“ bald als eines der wichtigsten und für ihn völlig unentbehrlichen Handbücher ansehe und hoch zu schätzen wissen. Die militärische Straftat und ihr Täter. Unter besonderer Berück⸗ sichtigung des Berichtes des Wehrrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht „Zur Neugestaltung des Militärstrafgesetzbuches“ von Professor Dr. Eberhard Schmidt, Leipzig. (Wehrrechtliche Abhandlungen. Be⸗ gründet und herausgegeben von Ministerialrat Dr. jur. h. c. Heinrich Dietz. Heft 3). IV und 32 Seiten. 1936. Verlag Franz Vahlen, Berlin W9, Linkstr. 16. Preis: 1,75 RM.
Diese Schrift bildet einen interessanten Beitrag zur Neu⸗ gestaltung unseres deutschen Militärstrafrechts. Wesen und Eigen⸗ art der „militärischen Straftat“ werden dargelegt. Es werden die immer wieder auftauchenden Fragen behandelt, was eine Straf⸗ tat zu einer „militärischen“ machen soll, ob und inwieweit die Grundsätze ihrer juristischen Behandlung von den Grundsätzen des gemeinen Strafrechts abweichen müssen und ob und inwieweit die an sie anknüpfenden Unrechtsfolgen von besonderer Art sein sollen. Diese juristisch dogmatischen Fragen für die Neugestaltung des Militärstrafrechts zu untersuchen, ist das Ziel der beachtens⸗ werten Schrift, die für alle mit der Militärstrafrechtspflege be⸗ faßten Personen, für die Wehrmacht sowie für alle am Rechtsleben beteiligten Kreise beachtenswert ist. 1